[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1788 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Vergabe"


⇒ Schnellwahl ⇒

0206/20B
0223/20
0495/20
0295/20
0318/20
0181/20
0045/20B
0083/20
0206/20
0047/20
0135/20B
0316/20
0175/20
0206/1/20
0456/20B
0355/20
0456/1/20
0164/20
0053/20
0246/20
0088/1/20
0028/20
0045/20
0173/20
0288/20
0456/5/20
0088/20
0395/20B
0127/20
0193/1/20
0045/1/20
0139/20
0213/20
0296/20
0188/20
0264/20
0055/20
0135/1/20
0395/1/20
0002/20
0001/20
0434/1/20
0082/20
0492/20
0075/20
0528/20
0434/20B
0084/20
0445/19
0521/19
0155/1/19
0494/19
0583/1/19
0569/1/19
0019/19
0092/19
0627/19
0583/19B
0445/19B
0517/19
0191/19
0053/19B
0196/19B
0113/19
0053/1/19
0196/1/19
0239/1/19
0097/19B
0150/19
0663/19
0155/19B
0373/19
0585/19
0655/1/19
0463/19
0239/19B
0581/19
0495/19
0239/19
0453/19
0557/19
0670/19B
0373/19B
0524/19
0128/19
0377/1/19
0373/1/19
0670/19
0556/19
0661/1/19
0097/1/19
0092/19B
0155/19
0115/19
0252/2/18
0261/1/18
0347/18
0162/1/18
0166/18B
0371/18
0617/18
0371/18B
0468/18
0018/1/18
0229/18B
0014/18
0037/18B
0568/18
0229/1/18
0067/18
0367/18
0075/18
0252/18
0018/18B
0261/18B
0389/18B
0118/18B
0157/18
0563/18
0228/1/18
0507/18
0105/18
0367/18B
0118/18
0227/1/18
0065/18
0192/1/18
0173/18
0371/1/18
0617/1/18
0227/18B
0241/1/18
0020/1/18
0245/18
0162/18B
0096/18
0442/18
0166/1/18
0020/18B
0367/1/18
0103/18
0504/1/18
0037/1/18
0283/17
0691/17
0667/17
0669/1/17
0557/1/17
0726/1/17
0293/17
0008/1/17
0754/1/17
0709/17
0667/17B
0719/17
0429/17
0089/17B
0660/17
0732/17
0721/17
0074/17B
0429/17B
0021/17
0135/17
0748/17B
0087/1/17
0186/2/17
0263/17B
0456/17
0654/17
0537/17
0492/17B
0755/17
0668/17B
0543/17B
0391/17
0726/17B
0700/1/17
0596/17
0290/1/17
0419/17
0038/1/17
0263/1/17
0187/17B
0500/17
0686/17B
0243/17
0668/1/17
0726/17
0181/17
0669/17B
0717/1/17
0074/1/17
0492/1/17
0290/17
0543/1/17
0290/17B
0686/1/17
0487/17
0222/17
0179/17
0119/17
0717/17
0496/17
0629/17B
0087/17B
0089/1/17
0038/17B
0187/1/17
0120/17
0748/1/17
0667/1/17
0429/1/17
0629/1/17
0602/1/16
0645/16
0735/1/16
0082/16
0193/16
0285/16
0601/1/16
0237/16B
0073/16B
0409/16
0533/16
0769/16
0333/16
0797/16B
0132/16
0408/16
0073/16
0766/16
0407/1/16
0121/16
0601/16B
0532/16
0266/1/16
0271/16
0673/1/16
0599/16B
0125/16
0586/1/16
0811/16
0300/16
0266/16B
0213/16
0538/1/16
0496/16
0073/1/16
0233/16
0123/16B
0194/16
0114/1/16
0132/1/16
0804/1/16
0080/16
0815/16B
0013/16
0565/16
0816/16B
0123/1/16
0065/16
0673/16B
0521/16
0471/16
0294/16
0278/16
0494/16
0586/16
0299/16
0160/1/16
0546/16
0798/1/16
0797/1/16
0060/1/16
0477/1/16
0601/16
0018/16
0704/16
0213/16B
0667/16
0649/16
0087/1/16
0138/16
0263/16
0435/16
0160/16B
0114/16B
0317/16
0617/16
0566/16
0167/16B
0237/1/16
0612/1/16
0735/16B
0599/1/16
0073/2/16
0602/16B
0275/16
0677/16
0741/16
0490/16
0535/16
0015/16
0798/16B
0766/16B
0205/16
0612/16B
0087/16B
0538/16B
0415/16
0741/16B
0044/1/16
0132/16B
0114/16
0339/16
0335/16
0407/16
0044/16B
0167/16
0690/16
0310/16
0201/16
0060/16B
0578/16
0586/16B
0019/15
0364/15
0394/15B
0610/15B
0500/15B
0454/1/15
0617/15B
0634/1/15
0025/15
0542/15B
0446/15
0434/15
0367/15B
0323/15
0031/15B
0453/1/15
0150/15B
0025/15B
0532/15
0207/1/15
0404/15
0601/15B
0410/15
0367/1/15
0031/1/15
0498/15
0634/15B
0081/1/15
0150/1/15
0076/15
0596/15B
0394/1/15
0509/15
0453/15B
0016/15
0419/15
0350/1/15
0063/15
0434/2/15
0500/15
0181/15B
0601/1/15
0081/15B
0181/1/15
0436/1/15
0367/3/15
0350/15B
0610/15
0518/15
0528/15
0436/15B
0058/15
0617/1/15
0632/15B
0207/15B
0367/2/15
0454/15B
0359/15B
0063/1/15
0359/1/15
0071/15
0386/1/15
0632/1/15
0025/1/15
0063/15B
0386/15B
0596/15
0298/14
0568/14
0641/14B
0575/14
0583/14
0147/14B
0128/1/14
0552/14B
0580/14B
0541/14
0265/14
0147/1/14
0580/14
0055/14
0580/1/14
0083/14
0592/2/14
0085/14
0357/1/14
0270/14
0029/1/14
0153/14
0350/1/14
0128/14
0552/14
0154/14
0111/1/14
0486/1/14
0147/2/14
0249/14
0357/14B
0111/14
0029/14B
0076/14
0111/14B
0486/14B
0539/1/13
0440/13B
0207/13
0440/1/13
0709/13
0470/13
0113/13
0737/13
0150/13
0782/13
0754/13
0113/1/13
0584/1/13
0627/13
0334/2/13
0689/1/13
0032/13
0610/13B
0758/13
0589/13
0677/13
0277/13B
0190/13B
0555/13B
0539/13
0175/13
0665/1/13
0682/13
0440/13
0555/13
0408/1/13
0473/13
0566/13
0615/1/13
0584/13B
0025/1/13
0705/13B
0062/13B
0141/13
0190/13
0030/13
0705/1/13
0590/13
0515/13
0062/13
0187/13
0689/13B
0563/13B
0563/1/13
0470/1/13
0235/13B
0235/1/13
0526/13
0348/13
0408/13B
0610/13
0663/13
0185/13
0471/13
0725/13
0213/13
0539/13B
0733/13
0050/13X
0048/13
0470/13B
0277/1/13
0173/13
0468/13
0120/2/13
0665/13B
0062/1/13
0063/13
0615/13B
0092/12
0414/1/12
0320/12
0278/12
0795/12
0319/12X
0566/12
0189/12
0162/1/12
0429/12
0621/12
0453/12
0224/1/12
0073/12
0162/12B
0409/12
0430/12
0370/12B
0751/12
0052/1/12
0356/12
0409/12B
0756/12
0557/12
0414/12
0395/1/12
0508/12
0224/12B
0520/12
0223/12
0372/12
0525/12
0356/12B
0414/12B
0356/1/12
0288/12
0371/2/12
0371/1/12
0249/1/12
0321/12B
0415/12
0180/12
0306/12
0581/12
0330/12
0166/12
0422/12
0720/12
0015/2/12
0586/12
0101/12
0320/12B
0224/12
0015/12B
0016/12
0332/12
0099/12
0817/12B
0785/1/12
0107/12
0575/12
0434/12
0612/12
0537/12
0367/12
0722/12
0664/1/12
0605/12
0573/12
0334/12
0249/12B
0559/2/12
0409/1/12
0371/12B
0395/12
0162/12
0159/12
0615/12
0345/12
0253/12
0661/12
0110/12
0165/12
0740/12
0279/12
0785/12B
0252/12
0510/2/12
0652/12
0467/12
0536/12
0395/12B
0721/12
0373/1/12
0503/12B
0488/12
0610/12
0077/12
0043/12
0370/1/12
0015/1/12
0339/12
0021/12
0371/12
0817/1/12
0298/12
0338/12
0340/12
0364/12
0544/12
0684/1/12
0549/12
0757/12
0170/12B
0657/11
0629/11B
0229/1/11
0629/1/11
0184/11
0072/11
0342/11
0343/11B
0114/1/11
0783/11
0803/1/11
0713/11
0357/11
0836/11
0820/11
0037/1/11
0129/11
0070/11B
0035/11
0300/1/11
0631/11
0801/1/11
0029/11
0877/11B
0872/11
0086/11
0664/11
0542/11
0114/11
0713/11B
0462/4/11
0314/11
0877/1/11
0255/11
0873/11
0280/11
0345/11B
0638/11
0688/11
0370/11
0229/11B
0665/11
0070/1/11
0733/11B
0177/11
0834/1/11
0181/11B
0196/11
0713/1/11
0878/1/11
0424/11B
0145/11
0313/1/11
0809/11
0556/11B
0216/11X
0877/11
0237/11
0709/11
0338/11B
0308/11
0070/11
0878/11B
0119/11
0859/11
0229/2/11
0688/11B
0313/11B
0462/3/11
0120/11
0533/11B
0264/11
0797/11B
0785/11
0159/11
0762/11
0399/11B
0089/11
0327/11
0805/11B
0720/11
0343/1/11
0741/11
0834/11B
0722/11
0114/11B
0345/1/11
0867/11
0232/11
0829/11
0662/11
0810/11
0179/11
0533/11
0636/11
0345/11
0808/11
0800/2/11
0181/11
0556/1/11
0733/1/11
0580/11
0037/11B
0347/11
0869/11
0616/11
0389/1/11
0334/11
0027/11
0733/11
0803/11B
0635/11
0785/1/11
0031/11
0345/2/11
0874/11B
0825/11
0037/11
0181/1/11
0874/2/11
0805/1/11
0763/11
0176/11
0105/11
0804/11
0145/11B
0797/1/11
0874/11
0878/11
0859/11B
0399/11
0349/11
0323/11
0177/11B
0338/1/11
0094/11
0819/11
0462/11
0305/11
0457/2/11
0096/11
0379/11
0582/11
0140/11
0874/1/11
0122/11
0177/1/11
0616/10
0267/10
0008/10
0666/10
0629/10B
0089/10B
0074/10B
0707/10
0779/10
0828/10B
0667/2/10
0033/10
0306/10
0796/10
0553/10B
0553/10
0337/10
0536/10
0667/10
0667/10B
0482/10
0347/10B
0738/10
0228/1/10
0786/10B
0309/1/10
0188/1/10
0347/2/10
0089/10
0188/10B
0629/10
0705/10
0040/1/10
0634/1/10
0227/10
0312/10
0445/10
0226/10
0662/10
0786/1/10
0839/10
0152/10
0534/1/10
0845/10B
0040/10B
0763/2/10
0438/10
0782/10
0141/10
0267/1/10
0242/10B
0845/1/10
0634/10B
0763/10
0629/1/10
0694/10
0698/10
0856/10
0616/1/10
0242/1/10
0155/1/10
0698/10B
0425/10
0231/10
0385/10
0549/10
0041/4/10
0828/10
0850/10
0484/10B
0155/10
0847/1/10
0534/10B
0313/10
0664/10
0074/1/10
0155/10B
0681/1/10
0130/10
0267/10B
0693/10
0436/10
0698/1/10
0226/10B
0530/10
0439/10
0309/10
0772/10
0781/10
0616/10B
0226/1/10
0075/10
0762/10
0829/10
0228/10
0084/10
0539/10
0412/10
0265/10
0040/10
0422/10
0220/10
0117/10
0518/10
0113/10
0541/10
0747/10
0422/09
0070/09B
0661/09B
0070/09
0263/09
0252/09
0035/3/09
0756/09
0195/2/09
0240/09
0004/1/09
0429/09
0434/1/09
0826/09
0266/09
0122/09
0173/09
0277/1/09
0877/09
0377/09
0385/09B
0577/09
0846/09
0348/09
0066/09
0232/09
0804/1/09
0408/09
0237/09
0400/09
0203/09
0117/1/09
0062/09B
0503/09
0430/09
0795/09
0794/09
0522/2/09
0373/09B
0426/09
0381/09
0339/09
0174/09
0160/09B
0176/09
0613/09
0272/09
0168/09
0035/09
0418/09
0415/09
0003/09
0395/09
0171/2/09
0049/1/09
0909/09
0063/09
0004/09B
0204/1/09
0434/09B
0338/09
0309/09
0015/09
0166/09B
0416/09
0385/1/09
0160/09
0822/09
0525/09
0075/09
0195/09B
0522/09B
0004/09
0160/1/09
0804/09B
0051/09
0434/09
0130/09
0166/1/09
0166/09
0049/09B
0654/09
0818/09
0395/1/09
0846/09B
0035/09B
0758/09
0233/09
0079/09
0035/2/09
0889/09
0892/09
0522/09
0277/09B
0062/1/09
0202/09
0736/09
0661/1/09
0446/09
0155/09
0619/09
0735/09
0846/1/09
0277/09
0070/1/09
0549/09
0035/1/09
0204/09B
0806/09
0420/09
0117/09B
0062/09
0414/09
0427/09
0204/09
0294/09
0522/1/09
0698/09
0502/09
0349/08B
0616/08
0389/08
0525/08
0916/1/08
0841/08
0521/08B
0548/08
0035/1/08
0262/08
0400/08
0810/08
0848/08B
0551/08
0960/08
0498/1/08
0173/08
0315/08B
0799/08
0116/08
0157/08
0486/08B
0087/08
0451/08B
0757/08
0942/2/08
0047/08
0464/08
0755/08
0766/1/08
0401/08
0196/08
0878/08
0521/1/08
0668/08
0295/08
0400/08B
0133/08
0703/08
0543/1/08
0979/08
0997/1/08
0520/08
0691/08
0538/3/08
0755/08B
0723/08
0555/08
0846/08
0997/08B
0625/08
0451/1/08
0848/1/08
0334/08
0801/08
0097/08
0537/08
0378/08
0730/08
0716/08
0342/08
0933/08
0167/08
0486/1/08
0561/08B
0035/08
0542/08
0558/1/08
0486/08
0963/08
0032/08
0031/08
0968/08
0315/08
0561/08
0733/08
0104/1/08
0398/08
0173/2/08
0102/08
0694/1/08
0525/08B
0958/08
0959/08
0146/08
0930/08
0722/08
0605/08
0766/08B
0498/08
0026/08
0180/08
0133/1/08
0544/08
0400/1/08
0821/08
0220/08
0035/08B
0349/1/08
0942/08B
0827/08
0498/08B
0254/08B
0755/1/08
0745/08
0573/08
0532/08
0923/08B
0349/2/08
0105/08
0916/08B
0349/08
0005/08
0525/1/08
0798/08
0594/08
0928/08
0526/08
0923/3/08
0307/08
0913/08
0104/08B
0694/08B
0539/08
0957/08
0561/1/08
0296/08
0783/08
0254/08
0195/08
0694/08
0978/08
0813/08
0135/08
0713/08
0745/1/08
0942/1/08
0396/08
0929/08
0696/08
0879/08
0543/08B
0374/08
0254/1/08
0745/08B
0555/2/07
0426/07
0543/07
0831/07
0431/07
0222/07
0742/07
0951/07
0861/07
0017/07B
0558/07
0621/07
0076/07
0129/07B
0306/1/07
0430/07B
0717/07
0432/07
0378/07
0947/07
0495/07
0530/07
0789/07
0862/1/07
0752/07
0675/07
0373/07
0259/07
0331/07
0931/1/07
0533/07
0861/1/07
0488/07
0681/07
0075/07
0824/07
0005/07
0800/07
0452/07
0461/07
0354/07
0712/07
0512/1/07
0017/1/07
0436/07
0521/07B
0529/07
0894/07
0931/07B
0430/1/07
0861/07B
0307/07
0361/07
0646/07
0068/07
0819/07
0251/07
0783/07
0865/1/07
0064/07
0686/07
0129/1/07
0931/07
0197/07
0252/07
0148/07
0017/07
0595/1/07
0865/07
0618/07
0863/07
0555/07B
0135/07
0612/07
0511/07
0800/1/07
0809/07
0364/07
0654/07
0556/07
0440/07
0874/07
0521/1/07
0333/07
0865/07B
0489/07
0454/07
0447/07
0392/07
0720/07C
0136/07
0722/07
0748/07
0597/07
0690/07
0679/07
0800/07B
0254/07
0444/07
0383/07
0555/07
0922/07
0306/07B
0486/07
0022/07
0537/07
0423/07
0352/07
0016/07
0499/07
0512/07B
0331/06
0365/06
0833/06B
0172/06B
0390/06
0093/06B
0172/1/06
0262/06
0121/06
0329/06
0308/06
0011/06B
0254/06
0476/06B
0324/06
0500/06
0327/06B
0263/06
0578/1/06
0705/1/06
0375/06
0040/1/06
0173/06
0172/06
0301/06
0476/06
0729/06
0833/1/06
0736/06
0011/1/06
0476/1/06
0868/06
0816/06
0549/06
0865/06
0578/06B
0179/06
0040/06B
0688/06
0505/06B
0349/1/06
0257/06B
0258/06
0349/06B
0502/06
0261/06
0093/1/06
0131/06
0668/06
0067/06
0910/06
0005/06B
0867/06
0128/06
0291/06
0009/06
0257/06
0213/06
0494/06
0178/06
0327/06
0327/1/06
0413/06
0257/1/06
0796/06
0011/06
0005/1/06
0177/06
0693/06
0175/06
0153/06
0745/06
0755/06
0696/06
0358/06
0705/06
0352/1/05
0351/05
0552/05B
0933/05
0249/05B
0583/05
0463/05
0396/05
0081/05B
0509/05B
0540/05
0294/05
0408/05
0668/05
0554/05B
0829/05
0184/05
0238/05
0248/05
0554/1/05
0942/1/05
0478/05
0518/05
0285/05
0167/05B
0089/05B
0286/1/05
0290/05
0072/05
0796/05
0896/05
0091/05B
0081/1/05
0244/05B
0552/05
0706/1/05
0706/05
0544/1/05
0910/05B
0932/05
0246/05
0464/05
0232/05
0651/05
0544/05
0288/05
0319/05
0817/1/05
0003/2/05
0290/05B
0872/05
0572/05B
0091/1/05
0272/05
0783/05
0818/05
0286/05B
0210/05
0519/1/05
0249/05
0729/05
0167/1/05
0727/05
0686/05
0706/05B
0748/05
0615/2/05
0163/1/05
0873/05
0725/05
0318/05
0910/1/05
0509/1/05
0244/05
0089/05
0188/05
0728/05
0519/05B
0262/05
0249/1/05
0744/1/05
0089/1/05
0244/1/05
0086/05
0354/05
0572/05
0744/05B
0352/05
0015/05
0287/05
0168/05
0836/05
0363/05
0815/05B
0509/05
0615/05
0814/05
0894/05
0615/05B
0552/1/05
0285/1/05
0687/05
0572/1/05
0895/05
0568/05
0744/05
0817/05
0726/05
0192/05
0924/05
0815/05
0336/05
0097/05
0220/05
0674/05
0080/05
0290/1/05
0520/05
0694/05
0942/05B
0167/05
0817/05B
0285/05B
0846/05
0942/05
0275/05
0003/05B
0269/04
0569/04
0983/2/04
0408/04B
0919/04
0701/1/04
0807/04
0883/04
0917/04
0834/1/04
0710/04B
0663/04
0617/04B
0806/04
0408/1/04
0466/04
0834/04
0622/04
0805/04
0576/04
0891/04
0701/04B
0710/04
0408/04
0232/04
0983/04B
0428/04B
0327/04
0578/04
0571/04
0721/04
0834/04B
0997/04
0804/04
0283/04
0986/04B
1003/04
0613/04
0441/04
0021/04B
0428/04
0169/03
0253/03
0831/03
0715/03
0120/1/03
0560/03B
0253/03B
0560/1/03
0120/03B
Drucksache 16/15

... Keine.n verbindlichen oder förmlichen Charakter haben muss. Auch die "Vermittlung" von Patienten (vgl. etwa § 2 MBO-Zahnärzte) fällt unter den Begriff der "Zuführung" in § 299a StGB-E. Die Zuführung von Untersuchungsmaterial bezieht sich vor allem auf die Vergabe von (medizinischen) Laboruntersuchungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Bund

II. Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 299a
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

§ 300
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen

§ 302
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 419/15

... "Für eine Kreditvergabe nach Absatz 2 stehen lediglich die von den CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und den Unionszweigstellen eingezahlten Beträge zur Verfügung."



Drucksache 350/1/15

... 6. Einem attraktiven Schienenpersonennahverkehr ist im Rahmen einer effizienten und verantwortungsvollen Verkehrsinfrastrukturpolitik zentrale Bedeutung beizumessen. Dessen Finanzierung muss langfristig geregelt werden, um für Auftragsvergaben ausreichende Planungssicherheit zu gewährleisten. Der Bundesrat bedauert in diesem Zusammenhang, dass nach wie vor keine Einigung über die bereits im Jahr 2014 vorgesehene Revision der Regionalisierungsmittel mit Wirkung ab dem Jahr 2015 erzielt werden konnte und hinsichtlich des Dritten Gesetzes zur Änderung des



Drucksache 63/15

... - Vorschläge erarbeiten, um hochwertige Verbriefungen zu fördern und die Bankbilanzen zu entlasten, sodass die Kreditvergabe erleichtert wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/15




2 Grünbuch

2 Vorwort

Abschnitt 1
Schaffung einer Kapitalmarktunion

1.1 Erreichung einer Kapitalmarktunion

Abschnitt 2
Derzeitige Herausforderungen an den europäischen Kapitalmärkten

2.1 Aktueller Zustand der europäischen Kapitalmärkte

Abbildung 1: Schematischer Überblick über die Kapitalmärkte im Finanzsystem

Abbildung 2: Börsenkapitalisierung und Schuldverschreibungen in % des BIP

Abbildung 3: Finanzierungsmuster der Unternehmen in % der Gesamtverbindlichkeiten

2.2 Herausforderungen und Chancen einer Kapitalmarktunion

Abschnitt 3
Prioritäten für frühzeitige Maßnahmen

3.1 Abbau der Schranken für den Zugang zu den Kapitalmärkten

3.2 Verbreiterung der Anlegerbasis für KMU

3.3 Nachhaltige Verbriefung

3.4 Förderung langfristiger Investitionen

3.5 Entwicklung europäischer Märkte für Privatplatzierungen

Abschnitt 4
Entwicklung und Integration der Kapitalmärkte

4.1 Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln

Schließung von Informationslücken

Standardisierung als Anstoß für Märkte

4.2 Entwicklung und Diversifizierung des Finanzierungsangebots

Anstoß für Investitionen institutioneller Anleger

Anstöße für Kleinanleger

Attraktivität für internationale Investitionen

4.3 Die Funktionsweise der Märkte verbessern - Intermediäre, Infrastruktur und allgemeiner Rechtsrahmen

Einheitliches Regelwerk, Durchsetzung und Wettbewerb

5 Aufsichtskonvergenz

Daten und Meldewesen

Marktinfrastruktur und Wertpapierrecht

Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Insolvenzrecht und Besteuerung

5 Technologie

Abschnitt 5
die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 434/2/15

... "4. Zur Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung ist ein einheitliches Antrags-, Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahren für das Programm sicherzustellen. Der Erlass von zwei Zuwendungsbescheiden in ein und demselben Fördersachverhalt ist unbedingt zu vermeiden. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit einer Antragstellung nach Beginn der Durchführung des Auswahl-/Vergabeverfahrens sowie eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns eingeräumt werden, sofern das Scoringverfahren eine Förderzusage als wahrscheinlich erscheinen lässt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/2/15




Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 500/15

... Die Handelspolitik trägt bereits zur Bekämpfung der Korruption bei, zum Beispiel durch eine größere Transparenz der Vorschriften und der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge sowie durch die Vereinfachung der Zollverfahren. Im Rahmen von APS+ gewährt die EU Ländern, die internationale Übereinkommen in den Bereichen verantwortungsvolle Staatsführung einschließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption(37) ratifizieren und umzusetzen, Handelspräferenzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/15




2 Einleitung

1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch

1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel

2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält

2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten

2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen

2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels

2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration

2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen

2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung

2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen

2.1.7. Schutz von Innovationen

2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung

2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU

2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen

2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel

3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik

3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft

3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung

4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik

4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe

4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen

4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung

4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen

4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung

4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements

4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme

4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte

4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung

5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung

5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems

5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO

5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte

5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen

5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse

5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum

5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika

5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda

5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei

5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU

5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland


 
 
 


Drucksache 181/15 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat begrüßt und teilt insofern die Ausführungen der Bundesregierung, nach denen auch nach der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben im Bereich des Vergaberechts die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis finanziert werden, weiterhin nicht unter die Regelungen der Auftragsvergabe fallen.



Drucksache 601/1/15

... 15. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im Verlauf der Verhandlungen in den Gremien der EU dafür einzusetzen, dass die vergaberechtlichen Regelungen im Richtlinienvorschlag nicht weiter verfolgt werden.



Drucksache 81/15 (Beschluss)

... es (BR-Drucksache 557/14(B)). Die dort genannten Ansätze sind gutachterlich unterlegt. Darüber hinaus wurde auch bereits dargelegt, dass die Finanzierung langfristig geregelt werden muss, um für Auftragsvergaben ausreichende Planungssicherheit zu haben.



Drucksache 181/1/15

... c) Der Bundesrat begrüßt und teilt insofern die Ausführungen der Bundesregierung, nach denen auch nach der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben im Bereich des Vergaberechts die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis finanziert werden, weiterhin nicht unter die Regelungen der Auftragsvergabe fallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/1/15




Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f


 
 
 


Drucksache 436/1/15

... Um sowohl den bisherigen Freiheiten der Bausparkassen als auch der erstmals zulässigen Möglichkeit der Vergabe von sonstigen Baudarlehen Rechnung zu tragen, erscheint es ausreichend, den Genehmigungsvorbehalt der Bundesanstalt auf die Vergabe von sonstigen Baudarlehen nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 BausparkassenG zu beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BausparkassenG

2. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e § 7 Absatz 8 BausparkassenG


 
 
 


Drucksache 367/3/15

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/3/15




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 350/15 (Beschluss)

... 6. Einem attraktiven Schienenpersonennahverkehr ist im Rahmen einer effizienten und verantwortungsvollen Verkehrsinfrastrukturpolitik zentrale Bedeutung beizumessen. Dessen Finanzierung muss langfristig geregelt werden, um für Auftragsvergaben ausreichende Planungssicherheit zu gewährleisten. Der Bundesrat bedauert in diesem Zusammenhang, dass nach wie vor keine Einigung über die bereits im Jahr 2014 vorgesehene Revision der Regionalisierungsmittel mit Wirkung ab dem Jahr 2015 erzielt werden konnte und hinsichtlich des Dritten Gesetzes zur Änderung des



Drucksache 610/15

... 2. Die Ausschreibung der Sortierung und Verwertung muss in zentralisierter Form vorgenommen werden (wie bisher in bislang ca. 500 Ausschreibungsgebieten mit angemessenen Laufzeiten insbesondere mit Blick auf die Wahrung der Interessen der mittelständischen Wirtschaft). Die Ausschreibungen haben nach den klaren Regeln der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) zu erfolgen. Damit ist keine "Rekommunalisierung" der Wertstoffe verbunden.



Drucksache 518/15

... 1. zu den Kriterien der Förderung und zum Verfahren der Vergabe der Fördermittel,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/15




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 12
Förderung von Vorhaben zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen

§ 13
Entscheidung zu den förderungsfähigen Vorhaben

§ 14
Auswertung der Wirkungen der Förderung

§ 15
Beteiligung an Schließungskosten

Artikel 2
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 3
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 39c
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

§ 110a
Qualitätsverträge

§ 132h
Versorgungsverträge mit Kurzzeitpflegeeinrichtungen

§ 135a
Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung.

§ 135b
Förderung der Qualität durch die Kassenärztlichen Vereinigungen

§ 135c
Förderung der Qualität durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft

§ 136
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung

§ 136a
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung in ausgewählten Bereichen

§ 136b
Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung im Krankenhaus

§ 136c
Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Qualitätssicherung und Krankenhausplanung

§ 136d
Evaluation und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

§ 137
Durchsetzung und Kontrolle der Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses

§ 137b
Aufträge des Gemeinsamen Bundesausschusses an das Institut nach § 137a

§ 275a
Durchführung und Umfang von Qualitätskontrollen in Krankenhäusern durch den Medizinischen Dienst

Artikel 6a
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze

Artikel 8
Änderung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 528/15

... Den Ländern entsteht kein zusätzlicher Aufwand durch die nähere Bestimmung der Steillage als Prioritätskriterium bei der Vergabe von Genehmigungen bei Neuanpflanzungen von Reben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 528/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Weinverordnung

§ 3
Formular für Anträge auf Genehmigung einer Neuanpflanzung (zu § 7c Absatz 2 des Weingesetzes)

§ 4
Nachweis des Vorliegens von Prioritätskriterien (zu § 7c Absatz 2 des Weingesetzes)

§ 5
Härtefallregelung für Neuanpflanzungen (zu § 7c Absatz 3 des Weingesetzes)

Artikel 2
Änderung der Wein-Überwachungsverordnung

§ 19
Vorgeschriebenes Begleitpapier für nicht abgefüllte Erzeugnisse (zu § 30 Satz 1 Nummer 2 des Weingesetzes)

Anlage 3
(zu § 19) Muster für ein Begleitpapier [Schriftleitung: Bitte in DIN A4 abbilden]

Artikel 3
Änderung der Weinrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4 Bund

Länder und Kommunen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3472: Entwurf einer Elften Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften (BMEL)

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 436/15 (Beschluss)

... Um sowohl den bisherigen Freiheiten der Bausparkassen als auch der erstmals zulässigen Möglichkeit der Vergabe von sonstigen Baudarlehen Rechnung zu tragen, erscheint es ausreichend, den Genehmigungsvorbehalt der Bundesanstalt auf die Vergabe von sonstigen Baudarlehen nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 BausparkG zu beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BausparkG

2. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e § 7 Absatz 8 BausparkG


 
 
 


Drucksache 58/15

... Bibliotheken (einschließlich Hochschulbibliotheken), Museen und Archive (...)sind von der Verpflichtung, die Grenzkostenmethode anzuwenden, freigestellt. (...) Diese Einrichtungen sind nicht verpflichtet, die von den Mitgliedstaaten festgelegten "objektiven, transparenten und überprüfbaren Kriterien" einzuhalten, und (...) die Berechnung der Gesamteinnahmen darf zwei zusätzliche Posten enthalten: Kosten für Datenkonservierung und Rechterklärung. Darin spiegeln sich die besondere Rolle des Kultursektors und die damit verbundene Verantwortung für die Erhaltung des kulturellen Erbes wider. Die direkten und indirekten Kosten der Datenpflege und der Speicherung bzw. Lagerung sowie die Kosten für die Ermittlung der Rechte Dritter - mit Ausnahme der tatsächlichen Kosten der Lizenzvergabe - sollten hierbei einbezogen werden können. (...) Bei der Berechnung einer angemessenen Gewinnspanne können diese Einrichtungen sich an den im Privatsektor üblichen Preisen für die Weiterverwendung identischer oder ähnlicher Dokumente orientieren. (...)



Drucksache 617/1/15

... 10. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Kommission mit der Digitalisierung von Finanzdienstleistungen und den hierdurch entstehenden neuen Geschäftsmodellen im Bereich des Fernabsatzes wie beispielsweise der Vergabe von SMS-Krediten beschäftigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/1/15




Zur Vorlage allgemein

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 632/15 (Beschluss)

... "Die Frist beginnt mit der Vergabe der Kennnummern zu laufen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe aDoppelbuchstabe cc § 3 Absatz 1 Nummer 2 BStatG , Doppelbuchstabe hh § 3 Absatz 1 Nummer 8 BStatG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 3 Absatz 1 Nummer 6 BStatG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5a BStatG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 7 Absatz 4 BStatG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 7 Absatz 7 - neu - BStatG

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 1 BStatG , Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 StatRegG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 2 BStatG

8. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13a Satz 2 BStatG

9. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13a Satz 3 und Satz 3a - neu - BStatG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 16 BStatG


 
 
 


Drucksache 207/15 (Beschluss)

... Da bisher auf EU-Ebene keine weitere Konkretisierung des Indikators "Anteil der Interbankendarlehen und -einlagen in der EU" erfolgt ist, besteht Spielraum für eine solche auf nationaler Ebene. Entsprechend dem Ziel, die Relevanz eines Instituts für die Wirtschaft abzubilden, muss die wirkliche Kreditvergabe an die Realwirtschaft herausgerechnet werden. Diesem Ziel trägt § 4 Absatz 6 der vorliegenden Restrukturierungsfonds-Verordnung insoweit Rechnung, als der Indikator lediglich sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten aus Krediten und Einlagen gegenüber Banken, Versicherungsunternehmen und sonstigen Finanzierungsinstituten umfasst. Tatsächliche Forderungen und Verbindlichkeiten aus Krediten und Einlagen der Wirtschaft fließen somit nicht in den Indikator.



Drucksache 367/2/15

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/2/15




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 454/15 (Beschluss)

... 2. Er begrüßt zudem den Verordnungsvorschlag, mit dem der Standard "einfach, transparent und standardisiert" - kurz STS - für Verbriefungen eingeführt werden soll. Durch diese Form der Wiederbelebung des Verbriefungsmarktes können Unternehmen Forderungsbestände in handelsfähige Wertpapiere umwandeln und am Kapitalmarkt platzieren. Auf diese Weise erhalten sie eine Refinanzierungsmöglichkeit, die sie als Alternative zu Bankkrediten nutzen können. Die Banken können mit Hilfe von Verbriefungen ihr regulatorisches Eigenkapital schonen. Dadurch können sie zu einer verstärkten Kreditvergabe an die Wirtschaft beitragen. Auf europäischer Ebene sind gemeinsame Standards für STS-Verbriefungen ein wichtiger Schritt, das Vertrauen der Anleger und einen hohen Standard in der EU zu fördern. Insbesondere durch die Transparenz und die bessere Vergleichbarkeit sind effiziente und wirksame Risikoübertragungen auf ein breites Spektrum an institutionellen Anlegern sowie EU-weit möglich.



Drucksache 359/15 (Beschluss)

... Sachlich besteht kein Grund für diese Ungleichbehandlung. Die Vergabe von im wirtschaftlichen Ergebnis unentgeltlichen Darlehen durch Unternehmer kommt in der Praxis nicht vor. Sie verbietet sich regelmäßig bereits aus unternehmensrechtlichen Gründen (Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers), jedenfalls aber aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Die bei entgeltlichen Darlehen anfallenden Kosten werden folglich im Falle der "Null-Prozent-Finanzierung" stets bereits in den Kaufpreis eingepreist und direkt vom Verkäufer als Marge an den Darlehensgeber abgeführt bzw. von diesem einbehalten. Da diese Konstruktion für den Verbraucher wirtschaftlich nicht anders zu bewerten ist als ein entgeltliches Darlehen, darf er rechtlich im Vergleich hierzu auch nicht schlechter gestellt werden. Gerade die Kumulation mehrerer scheinbar unentgeltlich kreditfinanzierter Kaufverträge ist für wirtschaftlich unerfahrene Verbraucher ein möglicher Einstieg in oder die Verschärfung von Schuldenproblemen, sodass der Schutzbedarf gegeben ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 356b Absatz 2 und 3 BGB , Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Buchstabe c § 491 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 2 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 492a Absatz 1 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 493 Absatz 5 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 BGB , Nummer 20 § 503 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 Absatz 2 Nummer 1 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 1a - neu - BGB , Nummer 23 Buchstabe 0a - neu - § 505 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 4 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu - BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 5 -neu-, Absatz 3 BGB

17. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 2 Satz 4 BGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a BGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 24 §§ 505a ff. BGB , Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505a Absatz 1 BGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505c Nummer 2 BGB

22. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 507 Absatz 4 -neu BGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 Satz 2 BGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 BGB

25. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 34 Absatz 3 -neuGewO

26. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34i Absatz 5 GewO

27. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34j Absatz 1 Nummer 3 GewO

28. Zu Artikel 7 Nummer 15a - neu - § 157 Absatz 3 Satz 4 GewO

29. Zu Artikel 7 Nummer 16 § 160 Absatz 1 und 2 GewO

30. Zu Artikel 8 Nummer 4 bis 7 §§ 6 bis 6c PAngV

31. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 -neu-, Absatz 4 Nummer 2 PAngV

32. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 und 4 PAngV

33. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

34. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a Absatz 3 KWG


 
 
 


Drucksache 63/1/15

... 13. In diesem Zusammenhang gibt der Bundesrat auch zu bedenken, dass die Investitionsbereitschaft nur zum Teil von den Finanzierungsbedingungen abhängt. Auch strukturpolitische Hindernisse, wie unflexible Arbeitsmärkte oder bürokratische Hemmnisse, können dazu führen, dass das unternehmerische Risiko steigt und die Investitionsbereitschaft sinkt. In diesem Fall wäre eine Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe jedoch kein Ausdruck von Marktversagen, sondern vielmehr Ausfluss einer realistischeren Risikobewertung. Die Kapitalmarktunion kann notwendige Strukturreformen nicht ersetzen.



Drucksache 359/1/15

... Sachlich besteht kein Grund für diese Ungleichbehandlung. Die Vergabe von im wirtschaftlichen Ergebnis unentgeltlichen Darlehen durch Unternehmer kommt in der Praxis nicht vor. Sie verbietet sich regelmäßig bereits aus unternehmensrechtlichen Gründen (Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers), jedenfalls aber aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Die bei entgeltlichen Darlehen anfallenden Kosten werden folglich im Falle der "Null-Prozent-Finanzierung" stets bereits in den Kaufpreis eingepreist und direkt vom Verkäufer als Marge an den Darlehensgeber abgeführt bzw. von diesem einbehalten. Da diese Konstruktion für den Verbraucher wirtschaftlich nicht anders zu bewerten ist als ein entgeltliches Darlehen, darf er rechtlich im Vergleich hierzu auch nicht schlechter gestellt werden. Gerade die Kumulation mehrerer scheinbar unentgeltlich kreditfinanzierter Kaufverträge ist für wirtschaftlich unerfahrene Verbraucher ein möglicher Einstieg in oder die Verschärfung von Schuldenproblemen, sodass der Schutzbedarf gegeben ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 356b Absatz 2 und 3 BGB , Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Buchstabe c § 491 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 BGB

Zur Folgeänderung:

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 2 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 4 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 492a Absatz 1 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 493 Absatz 5 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 BGB , Nummer 20 § 503 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 502 Absatz 4 - neu - BGB , Artikel 2 Nummer 1 § ..... Absatz 1a - neu - BGBEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 Absatz 2 Nummer 1 BGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 503 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 1a - neu - BGB , Nummer 23 Buchstabe 0a - neu - § 505 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 4 BGB

17. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17

Zu Artikel 1 Nummer 22

19. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu - BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 5 -neu-, Absatz 3 BGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 2 Satz 4 BGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a BGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 24 §§ 505a ff. BGB , Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505a Absatz 1 BGB

27. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505c Nummer 2 BGB

28. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 507 Absatz 4 -neu BGB

29. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 Satz 2 BGB

30. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 BGB

31. Zu Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG

32. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 34 Absatz 3 - neu - GewO

33. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34i Absatz 5 GewO

34. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34j Absatz 1 Nummer 3 GewO

35. Zu Artikel 7 Nummer 15a - neu - § 157 Absatz 3 Satz 4 GewO

36. Zu Artikel 7 Nummer 16 § 160 Absatz 1 und 2 GewO

37. Zu Artikel 8 Nummer 4 bis 7 §§ 6 bis 6c PAngV

38. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 -neu-, Absatz 4 Nummer 2 PAngV

39. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 und 4 PAngV

40. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

41. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

42. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a Absatz 3 KWG


 
 
 


Drucksache 71/15

... Die Kommission wird prüfen, inwieweit die Potenziale der öffentlichen Auftragsvergabe als Katalysator für die industrielle und kommerzielle Innovation und grünes Wachstum innerhalb der EU und über ihre Grenzen hinaus genutzt werden können. Sie wird die Handelspolitik der EU in vollem Umfang einsetzen, um den Zugang zu ausländischen Märkten für Technologien und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Energieunion zu verbessern und den EU-Markt vor unlauteren Handelspraktiken zu schützen, ferner wird sie andere Länder bei ihren Bemühungen um den Aufbau moderner und nachhaltiger Energiesysteme unterstützen. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten und den Regionen zusammenarbeiten, um Synergien zwischen den verschiedenen EU-Fonds zu gewährleisten und die Möglichkeiten der Kohäsionspolitik für die Innovation voll auszunutzen.



Drucksache 386/1/15

... 16. Die Kommission tritt in der Arbeitsunterlage zur Mitteilung für eine weitere Verstärkung der Verbindung zwischen dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und ET 2020 ein. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat abermals, dass eine größtmögliche Flexibilität in der Vergabe von ESF-Mitteln gewährleistet sein muss, um den Bedürfnissen der Mitgliedstaaten und Regionen gerecht zu werden. Zudem darf die Mittelzuweisung aus kompetenziellen Gründen nicht an die Durchführung bildungspolitischer Reformen gekoppelt werden (BR-Drucksache 786/10(B), Ziffer 8).



Drucksache 632/1/15

... "Die Frist beginnt mit der Vergabe der Kennnummern zu laufen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 3 Absatz 1 Nummer 2 BStatG , [Doppelbuchstabe hh § 3 Absatz 1 Nummer 8 BStatG ]

2. [b In Doppelbuchstabe hh ist § 3 Absatz 1 Nummer 8 wie folgt zu fassen:

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 3 Absatz 1 Nummer 6 BStatG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5a BStatG

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4:

Zu Artikel 1 Nummer 6

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4:

Zu Artikel 1 Nummer 6

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 7 Absatz 4 BStatG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 7 Absatz 7 - neu - BStatG

9. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 1 BStatG , Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 StatRegG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 2 BStatG

11. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13a Satz 2 BStatG

12. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13a Satz 3 und 4 BStatG

13. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13a Satz 3 und Satz 3a - neu - BStatG

14. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 16 BStatG


 
 
 


Drucksache 25/1/15

... einen Wortlaut festzulegen, der den bisherigen Anwendungsbereich nicht einschränkt. Wegen der engen Kartell- und Vergaberechtsakzessorietät dieser Vorschrift muss der Anwendungsbereich von § 298 Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 25/1/15




Zu Artikel 1 Nummer 10


 
 
 


Drucksache 63/15 (Beschluss)

... 8. In diesem Zusammenhang gibt der Bundesrat auch zu bedenken, dass die Investitionsbereitschaft nur zum Teil von den Finanzierungsbedingungen abhängt. Auch strukturpolitische Hindernisse, wie unflexible Arbeitsmärkte oder bürokratische Hemmnisse, können dazu führen, dass das unternehmerische Risiko steigt und die Investitionsbereitschaft sinkt. In diesem Fall wäre eine Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe jedoch kein Ausdruck von Marktversagen, sondern vielmehr Ausfluss einer realistischeren Risikobewertung. Die Kapitalmarktunion kann notwendige Strukturreformen nicht ersetzen.



Drucksache 386/15 (Beschluss)

... 16. Die Kommission tritt in der Arbeitsunterlage zur Mitteilung für eine weitere Verstärkung der Verbindung zwischen dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und ET 2020 ein. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat abermals, dass eine größtmögliche Flexibilität in der Vergabe von ESF-Mitteln gewährleistet sein muss, um den Bedürfnissen der Mitgliedstaaten und Regionen gerecht zu werden. Zudem darf die Mittelzuweisung aus kompetenziellen Gründen nicht an die Durchführung bildungspolitischer Reformen gekoppelt werden (BR-Drucksache 786/10(B), Ziffer 8).



Drucksache 596/15

Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 596/15




Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 298/14

... Im Zuge der Vergabe öffentlicher Aufträge innerhalb der Union kann es dazu kommen, dass Leistungen der öffentlichen Hand durch schutzrechtsverletzende Produkte infiltriert werden. 2014 wird sich die Kommission in einem ersten Schritt für einen besseren Austausch zwischen den mitgliedstaatlichen Behörden über diese Fragen einsetzen und hierzu die Expertengruppe für das öffentliche Auftragswesen konsultieren. Von der Beobachtungsstelle organisierte thematische Workshops werden den Behörden aus verschiedenen Mitgliedstaaten Gelegenheit bieten, die Probleme zu erörtern, mit denen sie konfrontiert sind, und sich über bewährte Vorgehensweisen auszutauschen. Darüber hinaus wird die Kommission in einem ersten Pilotprojekt die öffentlichen Beschaffungen im medizinischen Bereich einer Prüfung unterziehen, um die Größenordnung des Problems zu erfassen. Auf der Grundlage dieser Arbeiten wird die Kommission einen Leitfaden zu verschiedenen Vorgehensweisen herausgeben, anhand deren die öffentliche Verwaltung nachgeahmte Produkte leichter erkennen und ihre Verwendung im öffentlichen Sektor unterbinden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/14




1. Einführung

2. Eine Aufgabe für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette

2.1. Falsch oder echt? Verbraucher, Arbeitnehmer und Kunden müssen aufmerksamer werden

2.2. Verantwortung der Rechteinhaber für die Integrität der Lieferkette

2.3. Follow the money: Wirtschaftsdialoge als Mittel zur Unterbindung des Internethandels mit schutzrechtsverletzenden Waren

2.4. Unterstützung für KMU bei der Rechtsdurchsetzung

2.5. Chargeback-Systeme: ein Hilfsmittel für den Verbraucher

3. Zusammenarbeit der Behörden

3.1. Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden

3.2. Schulungsmaßnahmen für einzelstaatliche Behörden auf Ebene des Binnenmarkts

3.3. Verantwortung der öffentlichen Hand für die Überprüfung öffentlicher Aufträge auf schutzrechtsverletzende Produkte

4. Bessere Überwachung schutzrechtsintensiver Sektoren und bessere Ausrichtung des Immaterialgüterschutzes

4.1. Analyse der Trends im Bereich des geistigen Eigentums und bei schutzrechtsverletzenden Aktivitäten


 
 
 


Drucksache 568/14

... nicht umfasst sind. Der neue Absatz 12 betrifft zum einen Verstöße gegen Artikel 2a Absatz 1 oder 2 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates vom 23. Juni 2014 (ABl. L 183 vom 24.6.2014, S. 9), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 825/2014 des Rates vom 30. Juli 2014 betreffend Darlehen, Kredite, Beteiligungen und Gemeinschaftsunternehmen (ABl. L 226 vom 30.7.2014, S. 2). Daneben werden dort Verstöße gegen Artikel 2b derselben Verordnung bußgeldbewehrt, der sich auf technische Hilfe und Vermittlungsdienste bezieht. Der neue Absatz 13 sieht eine Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 960/2014 des Rates vom 8. September 2014 (ABl. L 271 vom 12.9.2014, S. 3), vor, der den Kauf bestimmter Wertpapiere und Geldmarktinstrumente und die Vereinbarung über die Vergabe von Darlehen oder Krediten betrifft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 641/14 (Beschluss)

... (2) Die Vorbereitung der Vergabe der Fördermittel und die Entscheidung darüber erfolgt durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Einvernehmen mit der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten; die Fördermittel werden jeweils für eine Laufzeit von sieben Jahren vergeben. Die oder der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen werden bei der Vergabe und während der Förderphase durch einen Beirat beraten. Der Beirat tagt unter der Leitung der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten mindestens zweimal jährlich; ihm gehören Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaften und Patientenorganisationen, zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit und eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, eine Vertreterin oder ein Vertreter, die oder der von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder bestimmt wird, sowie im Fall einer angemessenen finanziellen Beteiligung der privaten Krankenversicherungen an der Förderung nach Satz 1 eine Vertreterin oder ein Vertreter des Verbandes der privaten Krankenversicherung an. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat den Beirat jährlich über Angelegenheiten betreffend die Förderung nach Satz 1 zu unterrichten. Der nach Satz 1 geförderten Einrichtung ist auf Antrag die Gelegenheit zu geben, sich gegenüber dem Beirat zu äußern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/14 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4a - neu - , Nummer 8a - neu - § 38a - neu - , Nummer 21 § 60 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu-, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3, Satz 2, Absatz 3 Nummer 3 , Nummer 25 § 73 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 und Nummer 60a - neu - § 133 Überschrift und Absatz 3 SGB V

§ 38a
Leistungen des Rettungsdienstes

§ 60
Kosten der Krankenfahrten

§ 133
Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 2 Satz 2a - neu -, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 3 und 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 35a Absatz 6 SGB V und Artikel 13a - neu - § 6 Absatz 1 AM-NutzenV

'Artikel 13a Änderung der Verordnung über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 SGB V für Erstattungsvereinbarungen nach § 130b SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 8b - neu - § 38 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

8. Zu Artikel 1 nach Nummer 8 Schaffung einer Pflichtleistung Haushaltshilfe, § 38SGBV

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 4 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 6 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 8 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 43c Absatz 3 Satz 11 - neu - SGB V Artikel 1 Nummer 12 ist wie folgt zu fassen:

15. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 47a Absatz 1 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - und 16b - neu § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 - neu -, Absatz 2 Nummer 6 - neu -, § 51 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 SGB V

Zu Nummer 16a

Zu Nummer 16b

17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 65d - neu - SGB V

§ 65d
Förderung von Einrichtungen zur Verbesserung der Patientensicherheit

Zu § 65d

Zu § 65d

Zu § 65d

Zu § 65

18. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe 0a - neu - § 71 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 71 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4, Absatz 5, Absatz 6, Absatz 7 - neu - und Absatz 8 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

20. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe 0a - neu - § 73 Absatz 1a Satz 3a - neu SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu § 73b Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b1 - neu - § 73b Absatz 4a Satz 5 SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1a Satz 2, Satz 6, Satz 7, Satz 13 - neu -, Satz 14 - neu - und Absatz 1a1 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3a - neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3d - neu - SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 75a Absatz 7 und Absatz 8 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 Nummer 32 § 79 Absatz 3a Satz 1 SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe h1 - neu - § 87 Absatz 5a SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a1 - neu - § 87a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 87a Absatz 4a SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 90 Absatz 4 Satz 2 SGB V und Nummer 52 Buchstabe a1 - neu § 116b Absatz 3 Satz 7 zweiter Halbsatz SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 92 Absatz 6a Satz 3 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

34. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 6 SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 7 SGB V

36. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 3 Satz 1 SGB V

37. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92b Absatz 1 Satz 3a neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V

38. Zu Artikel 1 Nummer 40 §§ 92a, 92b SGB V

39. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 1, Satz 3 und Satz 4 SGB V

40. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 3 und Satz 4 SGB V

41. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c § 95 Absatz 3 Satz 4 und Satz 5 - neu - SGB V

42. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 95 SGB V

43. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe a1 - neu - § 101 Absatz 2 Nummer 3 und Satz 2 - neu - SGB V

44. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V

45. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V

46. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 103 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V

47. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b § 103 Absatz 3a Satz 8 SGB V

48. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 1, Satz 4 - neu -, Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - SGB V

49. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 7 - neu - SGB V

50. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1b - neu - SGB V

51. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 116b Absatz 2 Satz 5a SGB V

52. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b1 - neu - § 116b Absatz 6 Satz 1 zweiter Halbsatz SGB V

53. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe c § 116b Absatz 8 SGB V

54. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe a § 117 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

55. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118 Absatz 3 SGB V

56. Zu Artikel 1 nach Nummer 53 Zu Psychiatrischen Institutsambulanzen, § 118 SGB V

57. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118a Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 zweiter Halbsatz SGB V

58. Zu Artikel 1 Nummer 54 Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften analog § 119b SGB V

59. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 120 Absatz 3 Satz 5 SGB V

60. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe f - neu - § 120 Absatz 4a - neu - SGB V

61. Zu Artikel 1 nach Nummer 59 § 130b SGB V

62. Zu Artikel 1 Nummer 60a - neu - § 132a Absatz 2 Satz 7a - neu - und Satz 7b - neu - SGB V

63. Zu Artikel 1 Nummer 60b - neu - § 132e Absatz 1 Satz 3a - neu - SGB V

64. Zu Artikel 1 Nummer 60c - neu - § 133 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V

65. Zu Artikel 1 Nummer 61 § 134a Absatz 5 SGB V

67. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe b § 137c Absatz 3 SGB V

68. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

69. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h SGB V

70. Zu Artikel 1 Nummer 66a - neu - § 139 Absatz 9 - neu - SGB V , Nummer 84a - neu - § 284a - neu - SGB V und Nummer 84 Buchstabe c § 284 Absatz 1 Satz 1 Nummer 17 - neu SGB V

§ 284a
Beauftragung externer Hilfsmittelberater

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

71. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 2 Satz 4a - neu -, Absatz 3a - neu - und Absatz 6 Satz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

72. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB V

73. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 4 Satz 8 - neu - SGB V

74. Zu Artikel 1 Nummer 74 § 220 Absatz 3 SGB V

75. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 265 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - SGB V

76. Zu Artikel 1 Nummer 80 § 275 Absatz 1a Satz 5 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

77. Zu Artikel 1 Nummer 81 § 278 Absatz 2 SGB V

78. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 279 Absatz 2 Satz 2 SGB V

79. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 279 Absatz 2 Satz 4 SGB V

80. Zu Artikel 1 Nummer 84 § 284 Absatz 5 - neu - SGB V

81. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 2 Satz 1 und Satz 3a - neu - SGB V

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

82. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

83. Zu Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 KrPflG

84. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 AltPflG

85. Zu Artikel 11a - neu - § 17c Absatz 4 Satz 2, Satz 7, Satz 8 - neu -, Satz 9 - neu -, Satz 10, Absatz 4b Satz 1, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - KHG

'Artikel 11a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

86. Zu Artikel 14 Nummer 01 - neu - § 19a Absatz 1 Satz 2 - neu - Ärzte-ZV


 
 
 


Drucksache 575/14

... "(2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Grundsätze aufzustellen, die für die medizinische Bewertung des Grades der Behinderung und die medizinischen Voraussetzungen für die Vergabe von Merkzeichen maßgebend sind, die nach Bundesrecht im Schwerbehindertenausweis einzutragen sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/14




‚Artikel 1a Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch


 
 
 


Drucksache 583/14

... Die Anstrengungen, ein besseres und damit investitionsfreundlicheres Unternehmensumfeld zu schaffen, tragen entscheidend dazu bei, dass private Investitionen, insbesondere in Mitgliedstaaten mit begrenztem fiskalpolitischem Spielraum für öffentliche Investitionen, getätigt werden. Bei der Gestaltung öffentlichprivater Partnerschaften und der Führung staatseigener Unternehmen muss umsichtig vorgegangen werden, damit öffentliche Ausgaben und private Investitionen effizienter getätigt werden. Öffentliche Vergabeverfahren sollten weiter geöffnet werden, besonders mit Hilfe von EU-Rechtsvorschriften. Das bedeutet auch, die administrativen Kapazitäten öffentlicher Auftraggeber bei der Planung und Umsetzung auszubauen, vor allem durch die Nutzung der elektronischen Auftragsvergabe. In vielen Fällen sind außerdem effizientere Verfahren und mehr Transparenz nötig. Darüber hinaus ist ein gut funktionierendes Insolvenzrecht für eine effiziente Ressourcenverteilung ausschlaggebend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 583/14




2 Einleitung

Kasten 1 - Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission2

1. EIN INTEGRIERTES Konzept

Abbildung 1: Ein integriertes Konzept

2. INVESTITIONSFÖRDERUNG

Schwache Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas

Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen von 2013, in Mrd. EUR

Auf nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden

Ein Investitionsprogramm für Europa

Kasten 2 - Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa

Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene

3. ERNEUTES ENGAGEMENT für STRUKTURREFORMEN

BESEITIGUNG Wesentlicher Hindernisse auf Ebene

STRUKTURREFORMEN auf der Ebene der Mitgliedstaaten

Kasten 3 - Beispiele für wirksame Strukturreformen in den Mitgliedstaaten

1. Stärkung der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit.

2. Rentenreform.

3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme.

4. Höhere Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte.

5. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.

6. Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation FuI .

7. Eine effizientere öffentliche Verwaltung.

4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK

Kasten 4 - Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung

5. STRAFFUNG UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS zur ERHÖHUNG seiner WIRKSAMKEIT und zur STÄRKUNG der IDENTIFIKATION

6. Schlussfolgerung

Anhang
Straffung und Aufwertung des Europäischen Semesters


 
 
 


Drucksache 147/14 (Beschluss)

... Artikel 1 § 1 Absatz 2 legt fest, dass der Mindestlohn brutto 8,50 Euro je Zeitstunde beträgt. In der Begründung zum Gesetzentwurf wird zudem klargestellt, dass der Mindestlohn auch bei der Vereinbarung von Stück- und Akkordlohn gilt. Diese Regelung wird seitens des Bundesrates ausdrücklich begrüßt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass bei Stücklöhnen und Umsatzbeteiligungen und deren Umrechnung auf einen Stundenlohn die Gefahr unrealistischer Annahmen zu Lasten der Beschäftigten besteht. Ungeachtet dessen erfolgen in der Begründung zum Gesetzentwurf keine weiteren klarstellenden Ausführungen, welche Lohnbestandteile in die Berechnung des Mindestlohns eingehen. Aufgrund praktischer Erfahrungen aus der Umsetzung landesrechtlicher Regelungen zum vergabespezifischen Mindestentgelt und der branchenspezifischen Regelungen auf Grundlage des Bundesrechts geht der Bundesrat davon aus, dass durch die fehlende Konkretisierung die Gefahr besteht, dass durch Um- bzw. Anrechnung von Entgeltbestandteilen der Mindestlohn unterlaufen werden könnte. Daher bedarf es einer Klarstellung, dass unter anderem Zahlungen, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer als Ausgleich für zusätzliche Leistungen erhält, wenn sie oder er auf Verlangen ein Mehr an Arbeit oder Arbeitsstunden unter besonderen Bedingungen leistet, nicht auf den Mindestlohn pro Zeitstunde umgerechnet werden und zu dessen Minderung führen dürfen. Zudem sollte klargestellt werden, dass einmal jährlich und nicht monatlich verstetigte zusätzlich gezahlte Vergütungen, wie zum Beispiel Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld sowie Aufwendungsersatzleistungen und vermögenswirksame Leistungen, nicht anzurechnen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/14 (Beschluss)




1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG

4. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG

7. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG

9. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG

10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG

11. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG

12. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 MiLoG

13. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG

14. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG

15. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X


 
 
 


Drucksache 128/1/14

... Anlässlich eines Vergabeverfahrens der Stadt Dortmund zur Aktendigitalisierung und Konvertierung von Daten hat sich ein Bieter-Rechtsstreit entwickelt. Es geht um die Frage, ob die Verpflichtung eines ausländischen Subunternehmers zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns gemäß § 4 Absatz 3 i.V.m. § 9 Absatz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG) mit europäischem Recht vereinbar ist. Die erstinstanzlich zuständige Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg hat diese Frage dem Europäischen Gerichtshof gemäß Artikel 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt.



Drucksache 552/14 (Beschluss)

... - Nicht für sachdienlich hält der Bundesrat den Vorschlag, die zuständigen Behörden zur Erstellung multimodaler Netzpläne und zur Bestimmung der Vergabeart in den multimodalen Netzplänen zu verpflichten. Die Verordnung erschwert in der vorgeschlagenen Fassung, unter anderem durch die Einführung von multimodalen Plänen für den öffentlichen Verkehr und die hierdurch erfolgenden Einschränkungen der Direktvergabe, den Kommunen die Planung, die Organisation und die Vergabe der Verkehrsdienstleistungen im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr. So ist vorgesehen, dass die zuständigen Behörden in einer öffentlichen Begründung nachweisen müssen, dass nur mit der von ihnen gewählten Vergabeart die Wirtschaftlichkeit, die Effizienz und die Qualitätsziele der Pläne gewahrt bleiben. Es ist bereits fraglich, ob eine solche Begründung überhaupt möglich ist. Jedenfalls lässt diese in den multimodalen Plänen vorgesehene Pflicht zur Bestimmung der Vergabeart die Möglichkeit für eine Direktvergabe faktisch leerlaufen.



Drucksache 580/14 (Beschluss)

... 8. Bei der Errichtung des EFSI wird darauf zu achten sein, dass der bürokratische Aufwand und die Kosten möglichst gering gehalten werden. Die Einbeziehung der EIB in die Konzeption, Auflage und Verwaltung des geplanten EFSI ist zu begrüßen, da dadurch die vorhandene Expertise der EIB genutzt werden kann und gleichzeitig die Mittelvergabe stärker objektiviert wird.



Drucksache 541/14

... "(3b) Der Arbeitgeber oder eine Zahlstelle nach § 202 Absatz 2 des Fünften Buches kann in den Fällen, in denen für eine Meldung keine Versicherungsnummer des Beschäftigten oder Versorgungsempfängers vorliegt, im Verfahren nach Absatz 1 eine Meldung zur Abfrage der Versicherungsnummer an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung übermitteln; die weiteren Meldepflichten bleiben davon unberührt. Die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung übermittelt dem Arbeitgeber oder der Zahlstelle unverzüglich durch Datenübertragung die Versicherungsnummer oder den Hinweis, dass die Vergabe der Versicherungsnummer mit der Anmeldung erfolgt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 5. SGB IV-ÄndG

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Erster Titel Übermittlung von Daten zu und innerhalb der Sozialversicherung

§ 95
Gemeinsame Grundsätze Technik

Zweiter Titel Annahme, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger

§ 96
Kommunikationsserver

§ 97
Annahmestellen

§ 98
Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 196a
Elektronische Bescheinigungen

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 102b
Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung

§ 6
Stellenbörse

Artikel 10
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 11
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 12
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 22a
Testverfahren

Artikel 13
Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 14
Folgeänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes

1. Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung OMS

2. Weitere Regelungsinhalte

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 95

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3073: Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

11.1 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf den Erfüllungsaufwand 11.1.1 Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürge

11.1.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

11.1.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

11.2 Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen

11.3 Einheitliche Beschreibungen für Meldeverfahren

11.4 Fortführung des papiergebundenen Verfahrens in der Unfallversicherung


 
 
 


Drucksache 265/14

... bb) In Satz 4 werden die Wörter "Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft der" durch die Wörter "Vorbereitung der Vergabe der Fördermittel und die Entscheidung darüber erfolgt durch den" ersetzt und wird die Angabe "fünf" durch die Angabe "sieben" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/14




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 137a
Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen

§ 242
Zusatzbeitrag

§ 242a
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz

§ 269
Sonderregelungen für Krankengeld und Auslandsversicherte

§ 270a
Einkommensausgleich

§ 322
Übergangsregelung zur Beitragsbemessung aus Renten und aus Versorgungsbezügen

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 7a
Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 20
Versicherung besonderer Personengruppen

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 11b
Meldung von Arbeitsentgelten bei Mehrfachbeschäftigung auf Anforderung der Einzugsstelle

Artikel 14
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 15
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 33
Gutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte

§ 43
Durchführung des Einkommensausgleichs

Artikel 16
Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 16a
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 16b
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 16c
Änderung des Psych-Entgeltgesetzes

Artikel 16d
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 147/1/14

... Artikel 1 § 1 Absatz 2 legt fest, dass der Mindestlohn brutto 8,50 Euro je Zeitstunde beträgt. In der Begründung zum Gesetzentwurf wird zudem klargestellt, dass der Mindestlohn auch bei der Vereinbarung von Stück- und Akkordlohn gilt. Diese Regelung wird seitens des Bundesrates ausdrücklich begrüßt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass bei Stücklöhnen und Umsatzbeteiligungen und deren Umrechnung auf einen Stundenlohn die Gefahr unrealistischer Annahmen zu Lasten der Beschäftigten besteht. Ungeachtet dessen erfolgen in der Begründung zum Gesetzentwurf keine weiteren klarstellenden Ausführungen, welche Lohnbestandteile in die Berechnung des Mindestlohns eingehen. Aufgrund praktischer Erfahrungen aus der Umsetzung landesrechtlicher Regelungen zum vergabespezifischen Mindestentgelt und der branchenspezifischen Regelungen auf Grundlage des Bundesrechts geht der Bundesrat davon aus, dass durch die fehlende Konkretisierung die Gefahr besteht, dass durch Um- bzw. Anrechnung von Entgeltbestandteilen der Mindestlohn unterlaufen werden könnte. Daher bedarf es einer Klarstellung, dass unter anderem Zahlungen, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer als Ausgleich für zusätzliche Leistungen erhält, wenn sie oder er auf Verlangen ein Mehr an Arbeit oder Arbeitsstunden unter besonderen Bedingungen leistet, nicht auf den Mindestlohn pro Zeitstunde umgerechnet werden und zu dessen Minderung führen dürfen. Zudem sollte klargestellt werden, dass einmal jährlich und nicht monatlich verstetigte zusätzlich gezahlte Vergütungen, wie zum Beispiel Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld sowie Aufwendungsersatzleistungen und vermögenswirksame Leistungen, nicht anzurechnen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/1/14




1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 MiLoG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG

5. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG

6. Zu Artikel 1 § 6 MiLoG

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MiLoG

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG

10. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG

11. Zu Artikel 1 § 15 Satz 2 MiLoG

12. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG

13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG

14. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG

15. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG

16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 und Absatz 4 MiLoG

17. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG

18. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG

19. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 7 Absatz 5 Satz 4 AEntG

20. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X


 
 
 


Drucksache 580/14

... Parallel zur Umsetzung dieses Investitionsprogramms wird die EIB ihre Darlehensvergabe ausweiten, so dass die Mitgliedstaaten auch mit der EIB zusammenarbeiten sollten, um eine Hebelwirkung für nationale Ressourcen zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/14




1. Eine Investitionsoffensive für Europa

2. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene

2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen

Abbildung 2: Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen EFSI - anfängliche Struktur nur EU-Beiträge

2.2. Aus dem neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt

2.3. Der neue Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern

2.4. Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden

3. Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft

3.1. Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene

3.2. Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer Plattform für Investitionsberatung

3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene

4. Verbesserung des Investitionsumfelds

4.1. Eine einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen

4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion

4.3. Gleiche Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt

5. Nächste Schritte

Anhang 1
WIE WIRD SICH das INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN?

Anhang 2
WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN?

Anhang 3
WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE einer Unterstützung von KMU und MID-CAPUNTERNEHMEN?

Anhang 4
Zeitplan und ETAPPENZIELE


 
 
 


Drucksache 55/14

... 19. Zu den Funktionen der IANA gehören 1) die Koordinierung der Vergabe technischer Parameter für Internet-Protokolle, 2) die Verwaltung bestimmter Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Internet-DNS-Root-Zone-Management, 3) die Zuweisung von Internet-Nummern und 4) andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Domänen oberster Stufe (TLDs) .arpaund .int.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 55/14




1. EINLEITUNG

2. EIN auf GRUNDSÄTZEN BASIERENDER ANSATZ

3. EIN Rahmen für KOOPERATIVE GOVERNANCE

4. die Globalisierung GRUNDLEGENDER Entscheidungen über das INTERNET

5. MULTI-STAKEHOLDER-PROZESS

6. technische NORMEN, die das Internet PRÄGEN

7. Vertrauen SCHAFFEN

8. EINANDER WIDERSPRECHENDE gerichtliche ZUSTÄNDIGKEITEN und RECHTSVORSCHRIFTEN

9. SCHLUSSFOLGERUNGEN


 
 
 


Drucksache 580/1/14

... 10. Bei der Errichtung des EFSI wird darauf zu achten sein, dass der bürokratische Aufwand und die Kosten möglichst gering gehalten werden. Die Einbeziehung der EIB in die Konzeption, Auflage und Verwaltung des geplanten EFSI ist zu begrüßen, da dadurch die vorhandene Expertise der EIB genutzt werden kann und gleichzeitig die Mittelvergabe stärker objektiviert wird.1



Drucksache 83/14

... enthält darüber hinaus zwei weitere veraltete Verweise auf das Gemeinschaftsrecht, die einer Anpassung bedürfen. Zudem soll durch eine veränderte Regelung der Kennnummernvergabe für Legehennen haltende Betriebe die nationale Überwachung der Legehennenhaltung verbessert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 83/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes

Artikel 3
Bekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzgebung

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 4b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6a

Zu Nummer 6b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 4b

Zu Nummer 5a

Zu Nummer 5b

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Legehennenbetriebsregistergesetzes (NKR-Nr. 2800)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Bund

2. Länder


 
 
 


Drucksache 592/2/14

... 3. Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, unabhängig von einer Einigung auf europäischer Ebene zeitnah das steuerliche Abzugsverbot für die Bankenabgabe und damit insoweit Wettbewerbsnachteile für inländische Banken zu beseitigen. Er fordert die Bundesregierung auf, hierzu eine entsprechende Initiative anzustoßen. Dadurch würde nicht zuletzt auch die Kreditvergabefähigkeit der Banken gestärkt, wovon die Realwirtschaft profitieren würde.



Drucksache 85/14

... • Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Freistaates Sachsen, wonach eine Übernahme des Planungsauftrages durch die DB AG auf Grund des dadurch bei der DB AG entstehenden Wissenszuwachses im Vergleich zu einer europaweiten Ausschreibung und Vergabe an einen Dritten für die DB AG von Vorteil wäre?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/14




Fragen an die Bundesregierung zur Beauftragung der DB AG mit Planungsleistungen im Rahmen der Elektrifizierung der Strecke Dresden - Görlitz durch den Freistaat Sachsen

Fragen an die Bundesregierung


 
 
 


Drucksache 357/1/14

... Förderbanken des Bundes und der Länder, die über staatliche Garantien oder vergleichbare Haftungsinstrumente des Bundes und der Länder verfügen, können nicht in eine Schieflage geraten. Eventuelle existenzbedrohende Unterdeckungen, die aufgrund der strengen Vergaberichtlinien höchst unwahrscheinlich sind, würden von ihrem staatlichen Träger behoben werden. Die staatlichen Träger führen die Rechtsaufsicht und sorgen für eine angemessene Überprüfung durch die Bundes- und Landesrechnungshöfe. Aus diesen Gründen sollten Förderbanken generell von der Sanierungsplanung befreit werden, zumindest aber sollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angehalten werden, das in § 19 dargelegte Proportionalitätsprinzip zugunsten der Förderbanken auszulegen. Dies entspricht sinngemäß den Anforderungen der BRRD, dass ein Sanierungsplan für ein kleines Institut mit geringer Vernetzung und Komplexität auf einige grundlegende Informationen über dessen Struktur, Auslöser für Sanierungsmaßnahmen und Sanierungsoptionen beschränkt werden könne.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Artikel 1

12. Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 und 2 SAG

16. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 SAG

17. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 3 SAG

18. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 3 SAG

19. Zu Artikel 1 § 107 SAG

20. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 1 Satz 1 und 2 SAG

1. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 nach Satz 3 SAG

22. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 Satz 4 und 5 SAG

Zu Artikel 2 Nummer 5

25. Zu Artikel 2 Nummer 35 - neu - § 64s Absatz 2 KWG

26. Zu Artikel 3

27. Zu Artikel 3

28. Zu Artikel 4 Nummer 6 Buchstabe b § 19 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 PfandBG


 
 
 


Drucksache 270/14

... (21) Diese Richtlinie sollte nicht für die gegenseitige Erbringung von Diensten durch Satellitenbetreiber und Datenanbieter gelten, die Letzteren Zugang zu hochauflösenden Satellitendaten verschafft. Sofern der Datenanbieter einen Dienst für ein Erdbeobachtungssystem erbringt, sind bei der Vergabe des jeweiligen Auftrags an den Datenanbieter die geltenden Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge einzuhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/14




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Hochauflösende Satellitendaten - Definition

Artikel 5
Verbreitung von Erdbeobachtungsdaten

Artikel 6
Verbreitung hochauflösender Satellitendaten

Artikel 7
Überprüfungsverfahren

Artikel 8
Genehmigungsverfahren

Artikel 9
Hochauflösende Satellitendaten aus Drittländern

Artikel 10
Zuständige nationale Behörden

Artikel 11
Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 12
Überprüfung

Artikel 13
Umsetzung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15
Adressaten


 
 
 


Drucksache 29/1/14

... Nach der Vergabe <... weiter wie Nummer 3.1. Satz 1 PStG-VwV ... >. Die in den Ländern zuständigen Pflegenden Stellen können auf der Internetseite www.personenstandsrecht.de eingesehen werden." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/1/14




1. Zu Teil I Nummer 5 Nummer A 2.1.4 PStG-VwV , Nummer 33 Nummer 56.1.3 Satz 2 und 3 PStG-VwV

2. Zu Teil I Nummer 9 Nummer A 9 Überschrift, Nummer A9. 1, Nummer A 9.2 Überschrift PStG-VwV

3. Zu Teil I Nummer 11 Nummer 3 PStG-VwV

Zu § 3

4. Zu Teil I Nummer 18 Buchstabe b Nummer 18.2.6 PStG-VwV

5. Zu Teil I Nummer 18 Buchstabe b Nummer 18.2.7 - neu - PStG-VwV

18.2.7 Hinsichtlich der Namen der als Mutter und gegebenenfalls der als Vater einzutragenden Personen ist auf den Zeitpunkt der Fehlgeburt abzustellen. Der für die Leibesfrucht einzutragende Name ist dabei gemäß den Vorschriften des im Zeitpunkt der Fehlgeburt geltenden Rechts zu bilden. Für die Eintragung des Familiennamens der Leibesfrucht bedarf es der Zustimmung der Person, deren Familienname für die Leibesfrucht eingetragen werden soll.'

6. Zu Teil I Nummer 21 Buchstabe d Nummer 22.2 PStG-VwV

7. Zu Teil I Nummer 21 Buchstabe d Nummer 22.3 - neu - PStG-VwV

8. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe b Nummer 27.4.2 PStG-VwV , Nummer 29a - neu - Nummer 44.2.1 Satz 3, 4 PStG-VwV , Nummer 39 Buchstabe h Nummer 68.4 Satz 1 Nummer 2 bis 4 PStG-VwV

12. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Nummer 27.8. Satz 1 PStG-VwV

13. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Nummer 27.8.1 Satz 3 PStG-VwV

14. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Nummer 27.8.1a - neu - PStG-VwV

15. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb Nummer 27.10.2 Satz 2 PStG-VwV , Nummer 24 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Nummer 31.3.3 Satz 2 PStG-VwV , Nummer 25 Buchstabe b Nummer 32.1.2 Satz 2 PStG-VwV

16. Zu Teil I Nummer 24 Buchstabe d Nummer 31.7 PStG-VwV

17. Zu Teil I Nummer 36 Buchstabe b Nummer 64.1.1 Satz 2 PStG-VwV

18. Zu Teil I Nummer 39a - neu - Kapitel 10 Überschrift PStG-VwV

19. Zu Teil I Nummer 43 Nummer 77.2 PStG-VwV

77.6 < .... weiter wie Nummer 77.1.6 der Vorlage ... >. '

20. Zu Anlage 2 Nummer 3.14, Nummer 3.14a - neu - PStG-VwV Anlage 2 ist wie folgt zu ändern:


 
 
 


Drucksache 153/14

... Durch die Änderungen werden Anpassungen der für die ATD, die RED sowie das Datenabgleichverfahren eingesetzten Technik notwendig. Der Erfüllungsaufwand beim Bundeskriminalamt zur Anpassung der für die ATD, die RED sowie das Datenabgleichverfahren eingesetzten Techniken wird auf ca. 500 000 Euro (= 500 Personentage) für die Anpassung der vorhanden Anwendungen sowie zusätzlich ca. 2 000 000 Euro für die Umsetzung von § 6a ATDG bei externer Vergabe geschätzt. Da ATD und RED beim BKA betrieben werden, entsteht bei den angeschlossenen Behörden ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für dort vorzunehmende Anpassungen allenfalls in geringerem Umfang.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Antiterrordateigesetzes

§ 6a
Erweiterte Datennutzung

Artikel 2
Änderung des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten, Entfristung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderungen im Antiterrordateigesetz

2. Änderungen im Rechtsextremismus-Datei-Gesetz

3. Änderungen im Aufenthaltsgesetz

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2792: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 350/1/14

... Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung die frei werdenden Rundfunkfrequenzen für die Breitbanderschließung bereitstellen und die Erlöse aus der anstehenden Frequenz-Vergabe zur Unterstützung des Netzausbaus im ländlichen Raum einsetzen will. Gerade mit Blick auf die hohen Wirtschaftlichkeitslücken der Telekommunikationsbetreiber bei flächendeckenden Erschließungen mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s - vor allem in ländlichen Regionen - ist darüber hinaus jedoch eine Unterstützung der Länder oder deren Förderprogramme durch eine spürbare Finanzierung oder Kofinanzierung durch den Bund erforderlich.



Drucksache 128/14

... Anlässlich eines Vergabeverfahrens der Stadt Dortmund zur Aktendigitalisierung und Konvertierung von Daten hat sich ein Bieter-Rechtsstreit entwickelt. Es geht um die Frage, ob die Verpflichtung eines ausländischen Subunternehmers zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns gemäß § 4 Abs. 3 i.V.m.



Drucksache 552/14

... - Nicht für sachdienlich hält der Bundesrat den Vorschlag, die zuständigen Behörden zur Erstellung multimodaler Netzpläne und zur Bestimmung der Vergabeart in den multimodalen Netzplänen zu verpflichten. Die Verordnung erschwert in der vorgeschlagenen Fassung, unter anderem durch die Einführung von multimodalen Plänen für den öffentlichen Verkehr und die hierdurch erfolgenden Einschränkungen der Direktvergabe, den Kommunen die Planung, die Organisation und die Vergabe der Verkehrsdienstleistungen im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr. So ist vorgesehen, dass die zuständigen Behörden in einer öffentlichen Begründung nachweisen müssen, dass nur mit der von ihnen gewählten Vergabeart die Wirtschaftlichkeit, die Effizienz und die Qualitätsziele der Pläne gewahrt bleiben. Es ist bereits fraglich, ob eine solche Begründung überhaupt möglich ist. Jedenfalls lässt diese in den multimodalen Plänen vorgesehene Pflicht zur Bestimmung der Vergabeart die Möglichkeit für eine Direktvergabe faktisch leerlaufen. - Nicht einverstanden ist der Bundesrat darüber hinaus mit dem Vorschlag, die zuständigen Behörden entsprechend dem Änderungsentwurf zu detaillierten jährlichen Berichten zu verpflichten, die auch die Qualitätskriterien umfassen, da der damit verbundene Aufwand unverhältnismäßig wäre. Bereits die bisherige Regelung des Artikels 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 154/14

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134 vom 30.4.2004) (ABl. L 351 vom 26.11.2004, S. 44). Verbraucher sind nicht vom Anwendungsbereich erfasst (Erwägungsgrund 8).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 271a
Vereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen

§ 288
Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden.

Artikel 2
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

§ 1a
Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ [einsetzen: nächste bei der Verkündung freie Zählbezeichnung] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Ziel der Richtlinie 2011/7/EU

2. Wesentliche Neuerungen der Richtlinie 2011/7/EU

a Zahlungshöchstfristen

b Höchstfristen für Abnahme- oder Überprüfungsverfahren

c Entschädigung für Beitreibungskosten

d Gesetzlicher Verzugszins

e Nachteilige Vertragsklauseln und Praktiken

f Transparenz und Aufklärung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Erhöhung des gesetzlichen Verzugszinses

2. Höchstgrenze für Abnahme- oder Überprüfungsverfahren

3. Höchstgrenze für vereinbarte Zahlungsfristen

4. Entschädigung für Beitreibungskosten

5. Nachteilige Vertragsklauseln und Praktiken

6. Transparenzgebot

7. Eigentumsvorbehalt

8. Beitreibungsverfahren für unbestrittene Forderungen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2041: Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (BMJ)

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen

1. Sachverhalt


 
 
 


Drucksache 111/1/14

... 2. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahmen vom 2. März 2012 und 30. März 2012 (BR-Drucksachen 874/11(B) und 874/11(B)(2)) und begrüßt, dass die Kommission der darin enthaltenen Forderung, den Wassersektor aus dem Anwendungsbereich der EU-Konzessionsvergaberichtlinie auszunehmen, nachgekommen ist. Damit konnte die Gefahr einer Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung deutlich verringert werden.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.