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35 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Vermehrungsgut"


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Drucksache 184/1/17

... In Anlehnung an das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG, 2003) hat bei der Verwendung gebietseigener Gehölze die Anerkennung geeigneter Erntevorkommen durch eine Behörde oder eine von ihr beauftragte Institution zu erfolgen.



Drucksache 184/17 (Beschluss)

... In Anlehnung an das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG, 2003) hat bei der Verwendung gebietseigener Gehölze die Anerkennung geeigneter Erntevorkommen durch eine Behörde oder eine von ihr beauftragte Institution zu erfolgen.



Drucksache 6/14

... -Sicherungs-Gesetz und zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Rechts über forstliches Vermehrungsgut



Drucksache 483/1/13

... Der Bundesrat lehnt die geplante Einbeziehung des forstlichen Vermehrungsguts ab. Die Einbeziehung ist wegen der grundlegenden Unterschiede zum landwirtschaftlichen Saatgut und den anderen zu regelnden Bereichen sowie der Tatsache, dass es im forstlichen Bereich zurzeit gut funktionierende Regelungen gibt, nicht zielführend. Die Umsetzung der geplanten Verordnung wäre kompliziert und würde einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand erfordern, dem auf Grund der zahlreichen im Forstbereich zu erwartenden Ausnahmegenehmigungen keine Kostendeckung gegenüberstünde. Außerdem würde dies zu einer Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Baumschulbranche führen. Auf Grund der geringeren Kosten in anderen Mitgliedstaaten wäre ferner mit einer Verlagerung der Produktion zu rechnen, was wiederum erhebliche Gefahren für die Anpassung der Wälder in Deutschland an den Klimawandel und deren langfristige Stabilität bedeuten würde. Für die Lebensmittelsicherheit ist der Einbezug des forstlichen Vermehrungsgutes zudem irrelevant. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, bei den weiteren Verhandlungen zur Vorlage auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass die Regelungen zum forstlichen Vermehrungsgut in ihrem derzeitigen rechtlichen Rahmen bestehen bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 483/1/13




Zu Artikel 1

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikeln 13


 
 
 


Drucksache 412/13 (Beschluss)

... 5. Der Verordnungsvorschlag sieht weiterhin vor, Vorschriften über die Produktion von Pflanzenvermehrungsmaterial zum Inverkehrbringen und über das Inverkehrbringen dieses Materials (einschließlich forstliches Vermehrungsgut) aufzunehmen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Aufnahme dieser Vorschriften nicht zum Erreichen der Ziele der Verordnung beitragen, da die genannten Vorschriften zu Saat- und Pflanzgut keine Produkte betreffen, die Teil der Lebensmittelkette sind. Er hält es daher für erforderlich, die Aufnahme dieser Vorschriften zu streichen und den Anwendungsbereich des Verordnungsvorschlags insoweit wieder zu beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Anwendungsbereich

Zur Verschwiegenheitspflicht, Transparenz der amtlichen Kontrollen

Delegierte Rechtsakte, Kompetenz, Verhältnismäßigkeit

Zu Artikel 33

Finanzierung der amtlichen Kontrollen Pflichtgebühren Artikel 77

Gebührennachlass für Unternehmer, die sich gleichbleibend vorschriftsmäßig verhalten Artikel 80

Befreiung von Kleinstunternehmen Artikel 82

Transparenz Artikel 83

Gleichberechtigte Beteiligung der involvierten Bereiche bei den Verhandlungen

Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den neuen Kontrollregelungen

Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur nationalen Ausgestaltung


 
 
 


Drucksache 483/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat lehnt die geplante Einbeziehung des forstlichen Vermehrungsguts ab. Die Einbeziehung ist wegen der grundlegenden Unterschiede zum landwirtschaftlichen Saatgut und den anderen zu regelnden Bereichen sowie der Tatsache, dass es im forstlichen Bereich zurzeit gut funktionierende Regelungen gibt, nicht zielführend. Die Umsetzung der geplanten Verordnung wäre kompliziert und würde einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand erfordern, dem auf Grund der zahlreichen im Forstbereich zu erwartenden Ausnahmegenehmigungen keine Kostendeckung gegenüberstünde. Außerdem würde dies zu einer Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Baumschulbranche führen. Auf Grund der geringeren Kosten in anderen Mitgliedstaaten wäre ferner mit einer Verlagerung der Produktion zu rechnen, was wiederum erhebliche Gefahren für die Anpassung der Wälder in Deutschland an den Klimawandel und deren langfristige Stabilität bedeuten würde. Für die Lebensmittelsicherheit ist der Einbezug des forstlichen Vermehrungsgutes zudem irrelevant. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, bei den weiteren Verhandlungen zur Vorlage auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass die Regelungen zum forstlichen Vermehrungsgut in ihrem derzeitigen rechtlichen Rahmen bestehen bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 483/13 (Beschluss)




Zu Artikel 1

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikeln 13


 
 
 


Drucksache 611/13

... -Sicherungs-Gesetz und zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Rechts über forstliches Vermehrungsgut

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 611/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiGVwV)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich und Zweck

Abschnitt 2
Überwachung der Marktteilnehmer

§ 2
Bestimmung der Marktteilnehmer

§ 3
Allgemeine Grundsätze für die Überwachung der Marktteilnehmer

§ 4
Überwachung des Verbots des Inverkehrbringens

§ 5
Überwachung der Anwendung der Sorgfaltspflichtregelung

Abschnitt 3
Überwachung in sonstigen Fällen

§ 6
Überwachung der Händler, Rückverfolgung

§ 7
Überwachung der Überwachungsorganisationen

Artikel 2
Aufhebung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Rechts über forstliches Vermehrungsgut

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2605: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Holzhandels-Sicherungs-Gesetz und zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Rechts über forstliches Vermehrungsgut

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 410/13 (Beschluss)

... 2. Er lehnt jedoch die geplante Einbeziehung des forstlichen Vermehrungsguts ab. Die Einbeziehung ist wegen der grundlegenden Unterschiede zum landwirtschaftlichen Saatgut und den anderen zu regelnden Bereichen sowie der Tatsache, dass es im forstlichen Bereich zur Zeit gut funktionierende Regelungen gibt, nicht zielführend und für die langfristige Stabilität der Wälder schädlich. Für die Lebensmittelsicherheit ist der Einbezug des forstlichen Vermehrungsguts zudem irrelevant. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, bei den weiteren Verhandlungen zur Vorlage auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass die Regelungen zum forstlichen Vermehrungsgut in ihrem derzeitigen rechtlichen Rahmen bestehen bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Geltungsbereich

Zur Rechtsform

Zum Bürokratieaufwand

Zur Vorlage im Übrigen


 
 
 


Drucksache 611/13 (Beschluss)

... -Sicherungs-Gesetz und zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Rechts über forstliches Vermehrungsgut



Drucksache 611/1/13

... -Sicherungs-Gesetz und zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Rechts über forstliches Vermehrungsgut



Drucksache 410/1/13

... 2. Der Bundesrat lehnt jedoch die geplante Einbeziehung des forstlichen Vermehrungsguts ab. Die Einbeziehung ist wegen der grundlegenden Unterschiede zum landwirtschaftlichen Saatgut und den anderen zu regelnden Bereichen sowie der Tatsache, dass es im forstlichen Bereich zur Zeit gut funktionierende Regelungen gibt, nicht zielführend und für die langfristige Stabilität der Wälder schädlich. Für die Lebensmittelsicherheit ist der Einbezug des forstlichen Vermehrungsguts zudem irrelevant. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, bei den weiteren Verhandlungen zur Vorlage auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass die Regelungen zum forstlichen Vermehrungsgut in ihrem derzeitigen rechtlichen Rahmen bestehen bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zum Geltungsbereich

Zur Rechtsform

Zum Bürokratieaufwand

Zur Vorlage im Übrigen


 
 
 


Drucksache 412/1/13

... 5. Der Verordnungsvorschlag sieht weiterhin vor, Vorschriften über die Produktion von Pflanzenvermehrungsmaterial zum Inverkehrbringen und über das Inverkehrbringen dieses Materials (einschließlich forstliches Vermehrungsgut) aufzunehmen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Aufnahme dieser Vorschriften nicht zum Erreichen der Ziele der Verordnung beitragen, da die genannten Vorschriften zu Saat- und Pflanzgut keine Produkte betreffen, die Teil der Lebensmittelkette sind. Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, die Aufnahme dieser Vorschriften zu streichen und den Anwendungsbereich des Verordnungsvorschlags insoweit wieder zu beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/1/13




Zur Vorlage allgemein

Delegierte Rechtsakte, Kompetenz, Verhältnismäßigkeit

Zu Artikel 33

Finanzierung der amtlichen Kontrollen

Pflichtgebühren Artikel 77

Befreiung von Kleinstunternehmen Artikel 82

Transparenz Artikel 83

Gleichberechtigte Beteiligung der involvierten Bereiche bei den Verhandlungen

Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den neuen Kontrollregelungen

Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur nationalen Ausgestaltung


 
 
 


Drucksache 699/13

... - Sie fördern die Weiterentwicklung der EU-Datenbank zu forstlichem Vermehrungsgut, u.a. durch Hyperlinks zu nationalen Registern und Karten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 699/13




Mitteilung

1. Europa braucht seine Wälder

2. Warum ein neuer Rahmen notwendig ist

3. Das weitere Vorgehen: eine neue EU-Strategie für Wälder und den Forstbasierten Sektor

3.1 Leitgrundsätze

3.2 Forstbezogene Ziele bis 2020

3.3 Acht miteinander verknüpfte Schwerpunktbereiche: Wertschöpfung für alle

3.3.2 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft, der Bioenergie und der allgemeinen grünen Wirtschaft der EU

3.3.3 Wälder in einem sich ändernden Klima

3.3.4 Der Schutz von Wäldern und die Verbesserung von Ökosystemleistungen

3.3.5 Welche Wälder haben wir, und wie verändern sie sich?

3.3.6 Neue und innovative forstwirtschaftliche Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung

3.3.7 Mehr Zusammenarbeit für eine kohärente Bewirtschaftung und ein besseres Verständnis unserer Wälder

3.3.8 Wälder aus einer globalen Perspektive

4. Grundsätze in die Praxis umsetzen: Zusammenarbeit für unsere Wälder und die Forstwirtschaft

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 445/12

... Mit dem bisherigen Absatz 2 wurde die Zahl der im Zuge der Beschaffenheitsprüfung mindestens zu prüfenden Rebenpflanzgut - Mengen vorgegeben. Eine solche Mengenvorgabe sieht die zugrundeliegende Richtlinie 68/193/EWG des Rates vom 9. April 1968 über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben (ABl. Nummer L 93, S. 15) nicht vor. Die Regelung ist deshalb entbehrlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

§ 2

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

§ 32
Angabe einer Saatgutbehandlung

Artikel 3
Änderung der Pflanzkartoffelverordnung

Artikel 4
Änderung der Rebenpflanzgutverordnung

Artikel 5
Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Behörden der Länder

b Bundesbehörden

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2203: Entwurf einer Sechzehnten Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 652/12

... Neue Verordnung über pflanzliches Vermehrungsgut

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 652/12




Mitteilung

Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik

Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen

Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz

Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen

Errichtung eines sicheren und geschützten Europa

Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur

Anhang
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Anhang I
Künftige Initiativent

Anhang II
Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang III
Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3


 
 
 


Drucksache 298/12

... Die Verordnung über amtliche Kontrollen entlang der Lebensmittelkette wird 2012 überarbeitet; sie soll einfacher werden und gewährleisten, dass langfristig genügend Mittel für mehr Kontrollen bereitstehen. Darüber hinaus wird die Kommission den Rechtsrahmen in den Bereichen Tiergesundheit, Pflanzengesundheit, pflanzliches Vermehrungsgut und Lebensmittelhygiene stärken und aktualisieren; hierzu sollen insbesondere die Kohärenz verbessert und die Zuständigkeiten der Lebens- und Futtermittelunternehmer klarer definiert werden. Für die Verbraucher wird dies ein Mehr an Lebensmittelsicherheit bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/12




Mitteilung

1. Die Verbraucherpolitik als wesentlicher Beitrag zu Europa 2020

2. Ausgangspunkt sind strenge EU-Verbraucherschutzbestimmungen

3. Aktuelle Probleme und künftige Herausforderungen

3.1 Herausforderungen im Bereich der Produkt-, Dienstleistungs- und Lebensmittelsicherheit

3.2 Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel

Die digitale Revolution

Nachhaltiger Verbrauch

Soziale Ausgrenzung, schutzbedürftige Verbraucher und Zugänglichkeit Barrierefreiheit

3.3 Informationsflut - Wissensdefizit

3.4 Nicht alle Rechte werden in der Praxis vollständig respektiert

3.5 Besondere Herausforderungen in Schlüsselbereichen

4. Vier zentrale 2020-Ziele erste Schritte zu ihrer Erreichung

4.1. Verbrauchersicherheit erhöhen

4.2. Wissen erweitern

4.3. Umsetzung, Durchsetzung, Rechtsschutz verbessern

4.4. Rechte wichtige Politiken an den wirtschaftlichen gesellschaftlichen Wandel anpassen

Finanzdienstleistungen

Lebensmittel

Energie

Reise und Verkehr

Nachhaltige Produkte

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 233/11

... Dieser Artikel bezieht sich auf die Beschränkung der Wirkungen aus dem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung. So erstrecken sich die Wirkungen nicht auf Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden, auf Handlungen zu Versuchszwecken, die sich auf den Gegenstand der patentierten Erfindung beziehen oder auf die unmittelbare Einzelzubereitung von Arzneimitteln in Apotheken aufgrund ärztlicher Verordnung. Ebenfalls nicht verboten sind nach EU-Recht zulässige Handlungen, insbesondere in Bezug auf veterinärmedizinische Erzeugnisse, humanmedizinische Erzeugnisse und auf Pflanzenvarietäten sowie auf den urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen und den Rechtsschutz von biotechnologischen Erfindungen. Schließlich erstrecken sich die Wirkungen aus dem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung nicht auf den an Bord von Schiffen, Flugzeugen oder Landfahrzeugen aus anderen Ländern als den teilnehmenden Mitgliedstaaten stattfindenden Gebrauch des Gegenstands der patentierten Erfindung, wenn die Schiffe, Flugzeuge oder Fahrzeuge vorübergehend oder zufällig in die Gewässer der teilnehmenden Mitgliedstaaten gelangen, und nicht auf die Verwendung von geschützten Nutztieren durch den Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs zu landwirtschaftlichen Zwecken, sofern die Zuchttiere oder anderes tierisches Vermehrungsgut vom Patentinhaber an den Betriebsinhaber verkauft oder mit Zustimmung des Patentinhabers auf andere Weise in Verkehr gebracht wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Rückblick

1.2. Rechtlicher Ansatz

2. Konsultationen interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Ausführliche Beschreibung

Artikel 1
- Gegenstand

Artikel 2
- Begriffsbestimmungen

Artikel 3
– Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung

Artikel 4
– Datum der Wirkung

Artikel 5
– Prioritätsrechte

Artikel 6
– Das Recht, die unmittelbare Benutzung der Erfindung zu verbieten

Artikel 7
– Recht, die mittelbare Benutzung der Erfindung zu verbieten

Artikel 8
– Beschränkung der Wirkungen des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung

Artikel 9
– Erschöpfung der Rechte aus dem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung

Artikel 10
– Behandlung des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung wie ein nationales Patent

Artikel 11
- Lizenzbereitschaft

Artikel 12
– Umsetzung durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten

Artikel 13
– Grundsatz

Artikel 14
- Jahresgebühren

Artikel 15
– Höhe der Jahresgebühren

Artikel 17
- Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 18
– Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Europäischen Patentamt

Artikel 19
– Anwendung des Wettbewerbsrechts und der Rechtsvorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 20
- Bericht über die Durchführung der Verordnung

Artikel 21
– Meldung durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten

Artikel 22
– Inkrafttreten und Anwendung

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung

Artikel 4
Tag des Eintritts der Wirkung

Artikel 5
Prioritätsrechte

Kapitel II
Wirkungen des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8
Beschränkung der Wirkungen des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung

Artikel 9
Erschöpfung des Rechts aus dem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung

Kapitel III
Ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung als ein Gegenstand des Vermögens

Artikel 10
Behandlung des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung wie ein nationales Patent

Artikel 11
Lizenzbereitschaft

Kapitel IV
Institutionelle Bestimmungen

Artikel 12
Umsetzung durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten

Kapitel V
Finanzbestimmungen

Artikel 13
Grundsatz

Artikel 14
Jahresgebühren

Artikel 15
Höhe der Jahresgebühren

Artikel 16
Verteilung

Artikel 17
Ausübung der Delegation

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Europäischen Patentamt

Artikel 19
Anwendung des Wettbewerbsrechts und der Rechtsvorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 20
Bericht über die Durchführung dieser Verordnung

Artikel 21
Meldung durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten

Artikel 22
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 56/11

... Die Bundesanstalt ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Dienstherreneigenschaft im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Als Genehmigungsstelle für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Erzeugnissen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft erteilt die Bundesanstalt Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie -genehmigungen. Bei Saat- und Pflanzgut überwacht die Bundesanstalt die Einfuhr von Saatgut sowie die Umsetzung der Gesetze zum Forstvermehrungsgut. Die Bundesanstalt überwacht auch Embargomaßnahmen und die Einhaltung von Kontingentregelungen. Sie ist daher auch gut zur Durchführung der Aufgaben dieses Gesetzes geeignet.



Drucksache 480/10

... Änderung des Forstvermehrungsgutgesetzes(790-19)



Drucksache 104/10 (Beschluss)

... Herkunftssicheres, genetisch angepasstes und qualitativ hochwertiges Forstsaatgut ist Voraussetzung für leistungsstarke, standortgerechte und stabile Wälder. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Deutschland mit dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) über geeignete und ausreichende rechtliche Rahmenbedingungen verfügt, um den Wald mit seinen vielfältigen positiven Wirkungen durch die Bereitstellung von hochwertigem und identitätsgesichertem forstlichen Vermehrungsgut in seiner genetischen Vielfalt zu erhalten und zu verbessern sowie die Forstwirtschaft und ihre Leistungsfähigkeit zu fördern. Zur Erhaltung des Genpools und seiner Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel ist eine natürliche Verjüngung der Wälder bei geeignetem Ausgangsbestand vorteilhaft oder es sind angepasste standortgerechte Baumarten oder Herkünfte zu verwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/10 (Beschluss)




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zu den Fragen

Zu Frage 1

Zu Frage 2

Zu Frage 3

Zu Frage 4

Zu Frage 5


 
 
 


Drucksache 104/10

... – Vorschriften für die Erzeugung und Nutzung von Vermehrungsgut;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/10




Grünbuch Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel SEC 2010 163 final

1. Einleitung

2. Der Zustand der Wälder – Waldfunktionen

2.1. Was ist ein Wald?

2.2. Waldfläche

2.3. Waldfunktionen

2.3.1. Sozioökonomische Funktionen

2.3.1.1. Wälder sichern Arbeitsplätze, Einkommen und Rohstoffe für die Industrie und erneuerbare Energien.

2.3.1.2. Wälder schützen Siedlungen und Verkehrswege

2.3.2. Umweltfunktionen – Ökosystemdienstleistungen

2.3.2.1. Wälder schützen Böden

2.3.2.2. Wälder regulieren die Wasserversorgung

2.3.2.3. Wälder erhalten die biologische Vielfalt

2.3.3. Die klimaregulierende Funktion der Wälder

2.3.3.1. Wälder als Kohlenstoffsenken und Kohlenstoffquellen

2.3.3.2. Wälder als Regulatoren des örtlichen und regionalen Wetters

Frage 1:

3. Auswirkungen des Klimawandels auf die Wälder

3.1. Veränderliche Umweltbedingungen und Waldschäden

3.2. Destruktive Stürme

3.3. Großbrände

3.4. Auswirkungen auf die Waldfunktionen

Frage 2:

4. Verfügbare Instrumente zum Schutz der Wälder

4.1. Nationale Strategien für Waldnutzung und Waldbewirtschaftung

4.2. EU-Strategien für die Waldnutzung und Waldbewirtschaftung

Frage 3:

4.3. Waldbewirtschaftung und Waldnutzung

Frage 4:

4.4. Waldinformationen

Frage 5:

5. Perspektiven


 
 
 


Drucksache 416/10 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben (Neufassung) KOM (2010)



Drucksache 336/10

... vegetatives Vermehrungsgut der Reben

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

- Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

- Anhörung interessierter Kreise

Konsultationsmethoden, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Maßgebliche konsultierte Organisationen/Sachverständige

Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung - Zusammenfassung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

- Analyse der Auswirkungen und Folgen

Option 1 Grundoption, d. h. keine neue Intervention der Europäischen Union .

Option 2 Intervention der Europäischen Union wie vorgeschlagen .

3. Rechtliche Aspekte

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung.

4. Auswirkungen Auf Den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Vereinfachung

- Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

- Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Erfassungsbereich

Artikel 4
Datenerstellung

Artikel 5
Bezugsjahr

Artikel 6
Genauigkeitsanforderungen

Artikel 7
Regionalstatistik

Artikel 8
Übermittlung an die Kommission

Artikel 9
Bericht über die Methodik und die Qualität

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 12
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 13
Aufhebung

Artikel 13
Inkrafttreten

Anhang I
Dauerkulturen

Anhang II
Statistische Daten über Obst- und Olivenanlagen

1. Arten und regionale Untergliederung

2. Untergliederung der Arten nach Gruppen

3. Dichteklassen

4. Altersklassen

5. Zusammenfassung

6. Schwellenwerte

Anhang III
Statistische Daten über Rebflächen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 693/10

... Vorschlag für eine Richtlinie 68/193/EWG des Rates über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben (kodifizierte Fassung)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 693/10




Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011

Anhang I
: Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist

Anhang II
: Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*

Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang IV
: Liste der zurückzuziehenden Vorschläge


 
 
 


Drucksache 104/1/10

... Herkunftssicheres, genetisch angepasstes und qualitativ hochwertiges Forstsaatgut ist Voraussetzung für leistungsstarke, standortgerechte und stabile Wälder. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Deutschland mit dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) über geeignete und ausreichende rechtliche Rahmenbedingungen verfügt, um den Wald mit seinen vielfältigen positiven Wirkungen durch die Bereitstellung von hochwertigem und identitätsgesichertem forstlichen Vermehrungsgut in seiner genetischen Vielfalt zu erhalten und zu verbessern sowie die Forstwirtschaft und ihre Leistungsfähigkeit zu fördern. Zur Erhaltung des Genpools und seiner Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel ist eine natürliche Verjüngung der Wälder bei geeignetem Ausgangsbestand vorteilhaft oder es sind angepasste standortgerechte Baumarten oder Herkünfte zu verwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/1/10




1. Zur Vorlage allgemein

Zu den Fragen

Zu Frage 1

Zu Frage 2

2. Dies darf allerdings nicht zu einer weiteren Verschlechterung der Nettozahlerposition Deutschlands führen.

3. Zu Frage 3

Zu Frage 4

Zu Frage 5


 
 
 


Drucksache 440/10

... (3) Neben dem Zulassungsverfahren im Hinblick auf das Inverkehrbringen müssen genetisch veränderte Sorten auch den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen von Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial genügen, die insbesondere festgelegt sind in der Richtlinie 66/401/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut17, der Richtlinie 66/402/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Getreidesaatgut, der Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten 18, der Richtlinie 2002/54/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Betarübensaatgut19, der Richtlinie 2002/55/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut20, die Richtlinie 2002/56/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln 21, der Richtlinie 2002/57/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen 22, der Richtlinie 68/193/EWG vom 9. April 1968 über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben 23, der Richtlinie 98/56/EG vom 20. Juli 1998 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen24, der Richtlinie 99/105/EG vom 22. Dezember 1999 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut25 und der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Bevorzugte Option und Bewertung ihrer Auswirkungen

2.1. Gründe für die Änderung des EU-Rechtsrahmens im Vergleich zu anderen Lösungen

2.2. Die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen des Vorschlags

2.2.1. Wirtschaftliche Auswirkungen

2.2.2. Soziale Auswirkungen

2.2.3. Folgen für die Umwelt

2.3. Schlussfolgerung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Inhalt des Vorschlags

3.2. Wahl des Instruments

3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.3.1. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip

3.3.2. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2001/18/EG

Artikel 26b
Anbau

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 278/09 (Beschluss)

... Fragen des Saatgutes und der sonstigen Vermehrung von Pflanzgut sind in Fachgesetzen vor dem Hintergrund europäischer Vorgaben geregelt. In der Forstwirtschaft ist vorrangig das Forstvermehrungsgutgesetz beachtlich. Es enthält Regelungen zur Zulassung und Erzeugung entsprechenden Vermehrungsgutes, die den Regelungen des Artenschutzes zur Entnahme nach § 39 Absatz 4 Satz 4 BNatSchG-E vorgehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 BNatSchG

3. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 Nummer 6 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Nummer 4 BNatSchG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 2 und 3 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Nummer 3 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 6 BNatSchG

8. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 BNatSchG

10. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 BNatSchG

11. Zu Artikel 1 § 13 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 1 BNatSchG

13. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 4 BNatSchG

14. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 3 Satz 2 BNatSchG

15. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

16. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2, Satz 3 BNatSchG

17. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 7 BNatSchG

18. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 7 BNatSchG

19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, Satz 2 - neu - BNatSchG

20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 BNatSchG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 3 - neu - BNatSchG

22. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 - neu - BNatSchG

23. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - BNatSchG

24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 BNatSchG

25. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG

26. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 BNatSchG

27. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

28. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 3 - neu - BNatSchG

29. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 BNatSchG

30. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

31. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 BNatSchG

32. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu - BNatSchG

33. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

34. Zu Artikel 1 § 35 Nummer 2 BNatSchG

35. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG

36. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 BNatSchG

37. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 BNatSchG

38. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 2 Nummer 4 - neu - BNatSchG

39. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 7 BNatSchG

40. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 BNatSchG

41. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 4 Satz 3 Nummer 4 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

42. Zu Artikel 1 § 41 Satz 3 BNatSchG

43. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BNatSchG

44. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 3 Nummer 2 BNatSchG

45. Zu Artikel 1 § 43 BNatSchG

46. Zu Artikel § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 BNatschG

47. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BNatschG

48. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 BNatSchG

49. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 BNatschG

50. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 Satz 2 - neu - BNatSchG

51. Zu Artikel 1 § 60 Satz 2 - neu - BNatSchG

52. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 1 Satz 1 BNatSchG

53. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 BNatSchG

54. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 2 Nummer 2, § 71 Absatz 2 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

55. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 3 Nummer 7, 9 BNatSchG

56. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 243 Überschrift und Absatz 3 - neu - BauGB

57. Zu Artikel 5 Nummer 1 - neu - § 5 Absatz 3 Satz 3 WaStrG

58. Zu Artikel 17 Nummer 2 § 5 Absatz 2 Satz 1 UmwRG


 
 
 


Drucksache 278/1/09

... Fragen des Saatgutes und der sonstigen Vermehrung von Pflanzgut sind in Fachgesetzen vor dem Hintergrund europäischer Vorgaben geregelt. In der Forstwirtschaft ist vorrangig das Forstvermehrungsgutgesetz beachtlich. Es enthält Regelungen zur Zulassung und Erzeugung entsprechenden Vermehrungsgutes, die den Regelungen des Artenschutzes zur Entnahme nach § 39 Absatz 4 Satz 4 BNatSchG-E vorgehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/1/09




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Nummer 1 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 6 Satz 1 BNatSchG *

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 BNatSchG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 Nummer 6 BNatSchG

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Nummer 4 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 2 und 3 BNatSchG

10. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Nummer 3 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 § 8 BNatSchG

§ 8
Aufgaben der Landschaftsplanung

13. Hauptempfehlung*

Zu Artikel 1

14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 13*

Zu Artikel 1

15. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 4 BNatSchG

16. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

17. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 3 BNatSchG

18. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 6 BNatSchG

19. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 6 Satz 3 - neu -, 3 und 4 BNatSchG

20. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BNatSchG

21. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 und 4 BNatSchG

22. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BNatSchG

23. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 BNatSchG

24. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 BNatSchG

25. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

§ 13
Allgemeiner Grundsatz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Hilfsempfehlung zu Ziffer 25

Zu Artikel 1

§ 13
Allgemeiner Grundsatz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 § 13 BNatSchG

28. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 BNatSchG

29. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 1 BNatSchG *

30. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - BNatSchG

31. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - BNatSchG

32. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 4 BNatSchG

33. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 3 Satz 2 BNatSchG

34. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 3a - neu - BNatSchG

35. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

36. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2,* Satz 3 BNatSchG

37. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2 BNatSchG

38. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 7 BNatSchG

39. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6a - neu -, Absatz 6b - neu - BNatSchG

Zu Absatz 6a

Zu Absatz 6b

40. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 7 BNatSchG

41. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, Satz 2 - neu - BNatSchG

42. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 BNatSchG

43. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 BNatSchG

44. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 3 - neu - BNatSchG

45. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

46. Zu Artikel 1 § 20 Überschrift und Absatz 1 BNatSchG

47. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 - neu - BNatSchG

Zu Artikel 1

50. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 BNatSchG

51. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG

52. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 BNatSchG

53. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

54. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG *

55. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 2 BNatSchG

56. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 BNatSchG *

57. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 BNatSchG *

58. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

59. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

60. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 BNatSchG

61. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu - BNatSchG

62. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

63. Zu Artikel 1 § 35 Nummer 2 BNatSchG

64. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG

65. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 BNatschG

66. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 BNatschG

67. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 2 Nummer 4 - neu - BNatSchG

68. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 7 BNatSchG

69. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 BNatSchG

70. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 4 Satz 3 Nummer 4 BNatSchG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

73. Zu Artikel 1 § 41 Satz 3 BNatSchG

74. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BNatSchG

75. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 3 Nummer 2 BNatSchG

76. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

77. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 2 - neu - BNatSchG

78. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 bis 5 BNatSchG

79. Zu Artikel § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 BNatschG

80. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BNatschG

81. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 BNatSchG

82. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 BNatschG

83. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 BNatschG

84. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 Satz 2 - neu - BNatSchG

85. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 2 BNatSchG

86. Zu Artikel 1 § 60 Satz 2 - neu - BNatSchG

87. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 1 Satz 1 BNatSchG

88. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 BNatSchG

89. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 BNatSchG

90. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 2 Nummer 2, § 71 Absatz 2 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

91. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 3 Nummer 7, 9 BNatSchG

92. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 243 Überschrift und Absatz 3 - neu - BauGB

93. Zu Artikel 5 Nummer 1 - neu - § 5 Absatz 3 Satz 3 WaStrG

94. Zu Artikel 17 Nummer 2 § 5 Absatz 2 Satz 1 UmwRG


 
 
 


Drucksache 130/07

... " ist maßgeblich begründet durch den Entscheidungshilfebedarf des BMELV, insbesondere in Zusammenhang mit der auf 10 Jahre ab Inkrafttreten des Forstvermehrungsgutgesetzes (d.h. bis 31.12.2012) befristeten Zulassung von Ausgangsmaterial bestimmter Baumarten nach § 4 Abs. 2 dieses Gesetzes. Eine nächste Erhebung dieser Bestände im Jahr 2008 - wie im AgrStatG vorgesehen - ist ein zu früher Termin, um als aktuelle Datengrundlage für die skizzierten Entscheidungen zu dienen. Deshalb wird die Erhebung des Merkmals "



Drucksache 468/07

... Im Zuge der Behandlung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung im Bundesrat im Juni 2006 hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst (veröffentlicht in Drucksache 295/06 vom 16.06.2006), mit der er die Bundesregierung u.a. bittet, auf eine dringend notwendige Überarbeitung der EU-Verordnung zum Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben hinzuwirken, um so rasch wie möglich das Ziel der Deregulierung staatlicher Kontrollen bei Rebenpflanzgut realisieren zu können.



Drucksache 295/06 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf eine dringend notwendige Überarbeitung der EU-Verordnung zum Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben hinzuwirken, um so rasch wie möglich das Ziel der Deregulierung staatlicher Kontrollen bei Rebenpflanzgut realisieren zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/06 (Beschluss)




A Änderung

Zu Artikel 1

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 17/06

... i) nur ökologisch erzeugtes Saat- und Vermehrungsgut darf verwendet werden; die Mutterpflanze bei Saatgut bzw. die Elternpflanze bei vegetativem Vermehrungsgut müssen mindestens während einer Generation oder bei mehrjährigen Kulturen während zwei Wachstumsperioden nach den Vorschriften dieser Verordnung erzeugt worden sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/06




Begründung

politische Rahmensituation

Ökologische/biologische Erzeugung

4 Forschung

Nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur

Vereinfachung und bessere Rechtsetzung

3 VERORDNUNGSVORSCHLAG

Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Ziele und Grundsätze für die ökologische Erzeugung

4 Flexibilität

4 Kennzeichnung

4 Kontrollen

4 Einfuhren

Inkrafttreten und Anwendung der neuen Rechtsvorschriften

4 Haushaltsauswirkungen

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Ziele und Grundsätze der ökologischen Erzeugung

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Grundsätze für die landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 6
Grundsätze für die Verarbeitung

Titel III
PRODUKTIONSVORSCHRIFTEN

Kapitel 1
Landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 7
Allgemeine Vorschriften für die landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 8
Vorschriften für die pflanzliche Erzeugung

Artikel 9
Vorschriften für die tierische Erzeugung

Artikel 10
Vorschriften für die Aquakultur

Artikel 11
Verwendung bestimmter Produkte und Stoffe in der ökologischen Landwirtschaft

Artikel 12
Umstellung

Kapitel 2
Erzeugung von Futtermitteln

Artikel 13
Vorschriften für die Erzeugung von Futtermitteln

Kapitel 3
HERSTELLUNG von VERARBEITETEN Erzeugnissen

Artikel 14
Allgemeine Vorschriften für die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel

Artikel 15
Verwendung bestimmter Produkte und Stoffe bei der Verarbeitung

Kapitel 4
Flexibilität

Artikel 16
Weniger restriktive Produktionsvorschriften

Titel IV
Kennzeichnung

Artikel 17
Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf ökologische Erzeugung

Artikel 18
Verbindliche Angaben

Artikel 19
Gemeinschaftslogo für ökologische Erzeugung

Artikel 20
Aussagen in der Etikettierung und Werbung

Artikel 21
Besondere Kennzeichnungsvorschriften

Titel V
Kontrolle

Artikel 22
Kontrollsystem

Artikel 23
Teilnahme am Kontrollsystem

Artikel 24
Zertifizierung

Artikel 25
Maßnahmen bei Verstößen und Unregelmäßigkeiten

Artikel 26
Informationsaustausch

Titel VI
Handel mit Drittländern

Artikel 27
Einfuhren aus Drittländern

Titel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 28
Freier Warenverkehr

Artikel 29
Mitteilungen an die Kommission

Artikel 30
Statistische Informationen

Artikel 31
Verwaltungsausschuss für ökologische Erzeugung

Artikel 32
Durchführungsbestimmungen

Artikel 33
Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91

Artikel 34
Übergangsmaßnahmen

Artikel 35
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I
Angaben nach Artikel 17 Absatz 1

Anhang II
Angaben nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang III
Besondere Vorschriften


 
 
 


Drucksache 295/06

... Umsetzung der Richtlinie 2005/43/EG der Kommission vom 23. Juni 2005 zur Änderung der Anhänge der Richtlinie 68/193/EWG des Rates über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben (ABl. EU (Nr.) L 164 S. 37) in das nationale Recht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

IV. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 295/1/06

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf eine dringend notwendige Überarbeitung der EU-Verordnung zum Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben hinzuwirken, um so rasch wie möglich das Ziel der Deregulierung staatlicher Kontrollen bei Rebenpflanzgut realisieren zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/1/06




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 416/10 PDF-Dokument



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