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"Vermehrungsmaterial"
Drucksache 158/20
... 1. die Farbe des Etiketts für die verschiedenen Kategorien von Vermehrungsmaterial und von Pflanzen von Obstarten und
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2 Änderung der Anbaumaterialverordnung*
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Erhaltungsmischungsverordnung
3 Anbaumaterialverordnung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Drucksache 347/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
... Pflanzenvermehrungsmaterial
Drucksache 345/1/18
... Die Dauer des mit Durchführungsbeschluss 2014/150/EU der Kommission vom 18. März 2014 über die Organisation eines zeitlich befristeten Versuchs, bei dem bestimmte Ausnahmen hinsichtlich des Inverkehrbringens von Populationen der Pflanzenarten Weizen, Gerste, Hafer und Mais gemäß der Richtlinie 66/402/EWG des Rates gewährt werden (ABl. L 82 vom 20.3.2014, S. 29) begonnenen Versuches ist durch einstimmigen Beschluss des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel, Sektion Saatgut und Vermehrungsmaterial, am 2. Juli 2018 über den 31. Dezember 2018 hinaus verlängert worden bis zum 28. Februar 2021.
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6 RebPflV
2. Zu Artikel 2 - neu - Anlage 2 Nummer 2.4.5 SaatV , Artikel 3 neu - § 14 HaGeWeMaSaatVerkV
‚Artikel 2 Änderung der Saatgutverordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 632/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013
und (EU) Nr. 1307/2013
in Bezug auf bestimmte Vorschriften über Direktzahlungen und die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums für die Jahre 2019 und 2020
... mit Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben in den Bereichen Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenvermehrungsmaterial (ABl. L 350 vom 29.12.2017, S. 15).
Drucksache 61/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS \-Verordnung
... mit Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben in den Bereichen Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzen-vermehrungsmaterial (ABl. L 350 vom 29.12.2017, S. 15) werden unter anderem einige Anpassungen der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 100/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen -Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS \-Verordnung
... mit Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben in den Bereichen Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenvermehrungsmaterial (ABl. L 350 vom 29.12.2017, S. 15) am 30. Dezember 2017 in Kraft getreten. Mit Artikel 3 Nummer 9 Buchstabe b dieser Verordnung wird der Katalog der möglichen ökologischen Vorrangflächen unter anderem um "für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (pollen- und nektarreiche Arten)" ergänzt. Für diesen Flächentyp wird dabei ein Gewichtungsfaktor von 1,5 vorgesehen.
Drucksache 345/18 (Beschluss)
... Die Dauer des mit Durchführungsbeschluss 2014/150/EU der Kommission vom 18. März 2014 über die Organisation eines zeitlich befristeten Versuchs, bei dem bestimmte Ausnahmen hinsichtlich des Inverkehrbringens von Populationen der Pflanzenarten Weizen, Gerste, Hafer und Mais gemäß der Richtlinie 66/402/EWG des Rates gewährt werden (ABl. L 82 vom 20.3.2014, S. 29) begonnenen Versuches ist durch einstimmigen Beschluss des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel, Sektion Saatgut und Vermehrungsmaterial, am 2. Juli 2018 über den 31. Dezember 2018 hinaus verlängert worden bis zum 28. Februar 2021.
Anlage Änderungen zur Vierten Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6 RebPflV
2. Zu Artikel 2 - neu - Anlage 2 Nummer 2.4.5 SaatV , Artikel 3 neu - § 14 HaGeWeMaSaatVerkV
‚Artikel 2 Änderung der Saatgutverordnung
Anlage 2
Artikel 3 Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 131/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Düngegesetz es und anderer Vorschriften
... 1. dem Betrieb zugeführt werden, insbesondere durch Stoffe nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8, Futtermittel, Saatgut einschließlich Pflanzgut und Vermehrungsmaterial, landwirtschaftliche Nutztiere sowie den Anbau von Leguminosen,
§ 13a Qualitätssicherung im Bereich von Wirtschaftsdüngern
Drucksache 405/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetz es
... /EG des Rates hinsichtlich der Registrierung von Versorgern und der Eintragung von Sorten sowie des gemeinsamen Sortenverzeichnisses (ABl. L 298 vom 16.10.2014, S. 16) hat die EU-Kommission u.a. Regelungen für ein Sortenverzeichnis mit Sorten von Obstarten zur Fruchterzeugung getroffen. In dieses Verzeichnis sollen die Mitgliedstaaten die bei ihnen zum Inverkehrbringen mit amtlicher Beschreibung zugelassenen, nach dem nationalen Sortenschutzrecht oder nach dem gemeinschaftlichen Sortenschutzrecht geschützten, sowie die bereits vor dem 30. September 2012 mit amtlich anerkannter Beschreibung in den Verkehr gebrachten Sorten aufnehmen. Die Rechtsgrundlagen für das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Obstarten zur Fruchterzeugung finden sich im
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
G. Nachhaltigkeit
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 57a Gesamtliste der Obstsorten, Gemeinsames Sortenverzeichnis
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Auswirkungen auf die Umwelt
VII. Nachhaltigkeit
VIII. Sonstige Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer n
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 650/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... findet speziell Anwendung bei gentechnisch veränderten Organismen, die zur menschlichen oder tierischen Ernährung bestimmt sind. Dieser Rechtsrahmen findet in vollem Umfang auch auf gentechnisch veränderte Organismen Anwendung, die als Saatgut oder sonstiges Pflanzenvermehrungsmaterial zu Anbauzwecken in der Union verwendet werden sollen.
Drucksache 317/15 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... (15) Die Absätze 10 bis 14 berühren nicht den rechtmäßigen Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Saatgutes und Pflanzenvermehrungsmaterials, das ausgesät oder ausgepflanzt wurde, bevor der Anbau des gentechnisch veränderten Organismus beschränkt oder untersagt wurde."
Drucksache 317/15
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... (15) Die Absätze 10 bis 14 berühren nicht den rechtmäßigen Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Saatgutes und Pflanzenvermehrungsmaterials, das ausgesät oder ausgepflanzt wurde, bevor der Anbau des gentechnisch veränderten Organismus beschränkt oder untersagt wurde."
Drucksache 52/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 89/608 /EWG, 90/425 /EWG und 91/496 /EWG hinsichtlich der Bezugnahmen auf tierzuchtrechtliche Vorschriften - COM(2014) 4 final
... Es wurden keine Konsultationen der interessierten Kreise oder etwaige Folgenabschätzungen durchgeführt, da die vorgeschlagenen Änderungen unmittelbar aus dem jüngst von der Kommission angenommenen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr.
Drucksache 412/2/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001 , (EG) Nr. 1829/2003 , (EG) Nr. 1831/2003 , (EG) Nr. 1/2005 , (EG) Nr. 396/2005 , (EG) Nr. 834/2007 , (EG) Nr. 1099/2009 , (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 , der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. [ ]/2013 und der Richtlinien 98/58 /EG, 1999/74 /EG, 2007/43 /EG, 2008/119 /EG, 2008/120 /EG und 2009/128 /EG (Verordnung über amtliche Kontrollen) - COM(2013) 265 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr.
Drucksache 483/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben in den Bereichen Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenvermehrungsmaterial, zur Änderung der Richtlinien des Rates 98/56/EG, 2000/29 /EG und 2008/90 /EG, der Verordnungen (EG) Nr. 178/2002 , (EG) Nr. 882/2004 und (EG) Nr. 396/2005 , der Richtlinie 2009/128 /EG sowie der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und zur Aufhebung der Entscheidungen des Rates 66/399/EWG, 76/894/EWG und 2009/470 /EG - COM(2013) 327 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben in den Bereichen Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenvermehrungsmaterial, zur Änderung der Richtlinien des Rates 98/56/EG,
Drucksache 412/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001 , (EG) Nr. 1829/2003 , (EG) Nr. 1831/2003 , (EG) Nr. 1/2005 , (EG) Nr. 396/2005 , (EG) Nr. 834/2007 , (EG) Nr. 1099/2009 , (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 , der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. [ ]/2013 und der Richtlinien 98/58 /EG, 1999/74 /EG, 2007/43 /EG, 2008/119 /EG, 2008/120 /EG und 2009/128 /EG (Verordnung über amtliche Kontrollen) - COM(2013) 265 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr.
Zur Vorlage allgemein
Zum Anwendungsbereich
Zur Verschwiegenheitspflicht, Transparenz der amtlichen Kontrollen
Delegierte Rechtsakte, Kompetenz, Verhältnismäßigkeit
Zu Artikel 33
Finanzierung der amtlichen Kontrollen Pflichtgebühren Artikel 77
Gebührennachlass für Unternehmer, die sich gleichbleibend vorschriftsmäßig verhalten Artikel 80
Befreiung von Kleinstunternehmen Artikel 82
Transparenz Artikel 83
Gleichberechtigte Beteiligung der involvierten Bereiche bei den Verhandlungen
Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den neuen Kontrollregelungen
Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur nationalen Ausgestaltung
Drucksache 483/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben in den Bereichen Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenvermehrungsmaterial, zur Änderung der Richtlinien des Rates 98/56/EG, 2000/29 /EG und 2008/90 /EG, der Verordnungen (EG) Nr. 178/2002 , (EG) Nr. 882/2004 und (EG) Nr. 396/2005 , der Richtlinie 2009/128 /EG sowie der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und zur Aufhebung der Entscheidungen des Rates 66/399/EWG, 76/894/EWG und 2009/470 /EG - COM(2013) 327 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben in den Bereichen Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenvermehrungsmaterial, zur Änderung der Richtlinien des Rates 98/56/EG,
Drucksache 410/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt (Rechtsvorschriften für Pflanzenvermehrungsmaterial) - COM(2013) 262 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt (Rechtsvorschriften für Pflanzenvermehrungsmaterial) - COM(2013) 262 final
Drucksache 410/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt (Rechtsvorschriften für Pflanzenvermehrungsmaterial) - COM(2013) 262 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt (Rechtsvorschriften für Pflanzenvermehrungsmaterial) - COM(2013) 262 final
Drucksache 412/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001 , (EG) Nr. 1829/2003 , (EG) Nr. 1831/2003 , (EG) Nr. 1/2005 , (EG) Nr. 396/2005 , (EG) Nr. 834/2007 , (EG) Nr. 1099/2009 , (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 , der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. [ ]/2013 und der Richtlinien 98/58 /EG, 1999/74 /EG, 2007/43 /EG, 2008/119 /EG, 2008/120 /EG und 2009/128 /EG (Verordnung über amtliche Kontrollen) - COM(2013) 265 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr.
Drucksache 699/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -
... Zu den wichtigen Entwicklungen zählen dabei die Strategie Europa 2020 zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung, der Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa, die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, die Industriepolitik, das EU-Klima- und Energiepaket mit seinen Zielen für das Jahr 2020, Verordnungsvorschläge zum Pflanzengesundheitsrecht und zum Pflanzenvermehrungsmaterial sowie die Biodiversitätsstrategie und die Strategie für Bioökonomie.5
Drucksache 445/12
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sechzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... Die Änderung geht zurück auf Artikel 1 Absatz 2 Satz 2 der Richtlinie 2008/72/EG des Rates vom 15. Juli 2008 über das Inverkehrbringen von Gemüsepflanzgut und Gemüsevermehrungsmaterial mit Ausnahme von Saatgut (ABl. EU Nummer L 205, S. 28), nach dem die relevanten Vorschriften der Richtlinie auch für Unterlagen und andere Pflanzenteile von Gemüsearten gelten, die nicht in der Anlage zur Verordnung über das Artenverzeichnis aufgeführt sind, wenn diese mit Sorten von im Artenverzeichnis aufgeführten Arten veredelt werden oder veredelt werden sollen.
Drucksache 825/11
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko -Landbaugesetz (ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung - ÖLGKontrollStZulV )
... Absatz 6 sieht vor, dass die Kontrollstellen eine Verfahrensanweisung vorlegen, nach der sie, soweit Ihnen dafür die Zuständigkeit übertragen wird, die Genehmigungen, nicht ökologisches Saatgut oder vegetatives Vermehrungsmaterial zu verwenden, direkt in die Saatgutdatenbank eintragen. Dies ist für eine einheitliche Durchführung des Standardkontrollverfahrens erforderlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Antrag auf Zulassung
§ 3 Antragsinhalt
§ 4 Qualitätsmanagement
§ 5 Standardkontrollverfahren, Musterkontrollvertrag
§ 6 Risikoanalyse
§ 7 Durchführung von Probenahmen und Analysen
§ 8 Informationspflichten
§ 9 Kontrollbesuche
§ 10 Maßnahmenkatalog
§ 11 Anforderungen an das Kontrollstellenpersonal
§ 12 Zulassung
§ 13 Verfahrensvorschriften
§ 14 Muster und Vordrucke
§ 15 Unterrichtung der Länder
§ 16 Übergangsvorschrift
§ 17 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 2) Kontrollbereiche nach Titel IV Kapitel 2 bis 7 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008/EG, für die eine Zulassung nach § 2 Satz 2 beantragt wird
1. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung
2. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei
3. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur
4. Kontrollbereich B. Herstellung verarbeiteter Lebensmittel
5. Kontrollbereich C. Handel mit Drittländern Import
6. Kontrollbereich D. Vergabe an Dritte
7. Kontrollbereich E. Herstellung von Futtermitteln
Anlage 2 (zu § 8) Zuteilung der alphanumerischen Identifikationsnummer
A. Vorbemerkung:
B. Aufbau der alphanumerischen Identifikationsnummer:
Anlage 3 (zu § 10) Maßnahmenkatalog zur Anwendung bei Abweichungen von den einschlägigen Vorschriften
A. Vorbemerkungen:
B. Maßnahmenkatalog:
Anlage 4 (zu § 11) Anforderungen an das Kontrollstellenpersonal
1. Anforderungen an die Qualifikation der in der Kontrollstelle tätigen Personen
1.1 Leiterin/Leiter der Kontrollstelle und Vertreterin/Vertreter
1.2 Kontrolleurinnen/Kontrolleure Anforderungen für die Kontrollbereiche nach § 2:
1.2.1 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung
1.2.2 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei:
1.2.3 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur:
1.2.4 Kontrollbereich B. Herstellung verarbeiteter Lebensmittel:
1.2.5 Kontrollbereich C. Handel mit Drittländern Import :
1.2.6 Kontrollbereich D. Vergabe an Dritte :
1.2.7 Kontrollbereich E. Herstellung von Futtermitteln :
1.3 Personal für die Durchführung der Bewertungen und Zertifizierungen
2. Anforderungen an die Aneignung einer Kontrollbefähigung
3. Anforderungen an die Aneignung einer Kontrollbefähigung in einem zusätzlichen Kontrollbereich
4. Bedingungen zur Aufrechterhaltung der Kontrollbefähigung
5. Anforderungen zur Sicherung der Objektivität, Neutralität und Unvoreingenommenheit
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Ermächtigungsgrundlagen
III. Alternativen
IV. Verordnungsfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
V. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
VI. Befristung
VII. Auswirkungen der Verordnung im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung
VIII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1647: Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz
Drucksache 440/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18 /EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen KOM (2010) 375 endg.
... Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass Artikel 26b dahingehend geändert wird, dass der Anbau aller oder bestimmter GVO, die gemäß Teil C der genannten Richtlinie oder der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 zugelassen wurden und die aus gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften über das Inverkehrbringen von Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial auf den Markt gebrachten genetisch veränderten Sorten bestehen, nur für das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates insgesamt beschränkt oder untersagt werden kann.
Drucksache 440/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18 /EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen KOM (2010) 375 endg.; Ratsdok. 12371/10
... Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass Artikel 26b dahingehend geändert wird, dass der Anbau aller oder bestimmter GVO, die gemäß Teil C der genannten Richtlinie oder der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 zugelassen wurden und die aus gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften über das Inverkehrbringen von Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial auf den Markt gebrachten genetisch veränderten Sorten bestehen, nur für das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates insgesamt beschränkt oder untersagt werden kann.
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Verordnung zur Überarbeitung der Rechtsvorschriften (zwölf Richtlinien) über den Verkehr mit Saatgut und Vermehrungsmaterial von Pflanzen zur Innovationsförderung im Bereich Saatgut
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
Drucksache 440/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18 /EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen KOM (2010) 375 endg.
... /EG oder der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 für den Anbau zugelassen wurden, wobei letztere sich auch auf Anträge auf den Anbau von GVO erstreckt, die als Ausgangsmaterial für die Herstellung von Lebensmitteln oder Futtermitteln verwendet werden sollen. Sie findet weiterhin Anwendung auf den Anbau aller Arten von Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial, die gemäß den einschlägigen EU-Vorschriften11 in Verkehr gebracht werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Bevorzugte Option und Bewertung ihrer Auswirkungen
2.1. Gründe für die Änderung des EU-Rechtsrahmens im Vergleich zu anderen Lösungen
2.2. Die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen des Vorschlags
2.2.1. Wirtschaftliche Auswirkungen
2.2.2. Soziale Auswirkungen
2.2.3. Folgen für die Umwelt
2.3. Schlussfolgerung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Inhalt des Vorschlags
3.2. Wahl des Instruments
3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.3.1. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip
3.3.2. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
Artikel 26b Anbau
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 895/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... /EG über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung vom 29. September 2008 (ABl. L 267 vom 8.10.2008, S. 8). Diese Richtlinie sieht in ihrem Artikel 7 vor, dass für Standardmaterial von Obstpflanzen künftig eine Beschreibung des Erzeugers nicht mehr ausreicht, sondern dass eine amtlich anerkannte Beschreibung vorliegen muss. Dies wird durch eine entsprechende Änderung von Absatz 4 Nummer 4 festgelegt. Die Richtlinie
Drucksache 895/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... /EG über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung vom 29. September 2008 (ABl. L 267 vom 8.10.2008, S. 8). Diese Richtlinie sieht in ihrem Artikel 7 vor, dass für Standardmaterial von Obstpflanzen künftig eine Beschreibung des Erzeugers nicht mehr ausreicht, sondern dass eine amtlich anerkannte Beschreibung vorliegen muss. Dies wird durch eine entsprechende Änderung von Absatz 4 Nummer 4 festgelegt. Die Richtlinie
Drucksache 537/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss:
... Was das gemeinschaftliche Sortenschutzsystem anbelangt, ist das Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO) gerade im Begriff, eine Bewertung seiner Rolle und seiner Tätigkeiten in Auftrag zu geben. Darüber hinaus könnte im Anschluss an die derzeit laufende Bewertung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich der Vermarktung von Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial, in deren Rahmen auch die Verbindungen zum gemeinschaftlichen Sortenschutzsystem untersucht werden, eine Gesamtbewertung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über Sortenschutzrechte ins Auge gefasst werden.
Drucksache 337/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
... Umsetzung der Richtlinie 2006/124/EG der Kommission vom 5. Dezember 2006 zur Änderung der Richtlinie 92/33/EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Gemüsepflanzgut und Gemüsevermehrungsmaterial mit Ausnahme von Saatgut und der Richtlinie 2002/55/EG des Rates über den Verkehr mit Gemüsesaatgut (ABI. EU (Nr.) L 339 S. 12) in das nationale Recht. Umsetzung der Entscheidung 2007/66/EG der Kommission vom 18. Dezember 2006 über einen zeitlich begrenzten Versuch im Rahmen der Richtlinie 66/401/EWG des Rates über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut im Hinblick auf die Erhöhung des Höchstgewichts einer Partie (ABl. EU (Nr.) L 32 S. 161) in das nationale Recht, um der deutschen Saatgutwirtschaft die Teilnahme am Versuch zu ermöglichen.
Drucksache 83/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung (Neufassung) KOM (2007) 31 endg.; Ratsdok. 5877/07
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung (Neufassung) KOM (2007)
1. Der Bundesrat begrüßt vom Grundsatz her das Ziel der Richtlinie,
2. Zu Artikel 2 Abs. 8 Buchstabe e und Artikel 3 Abs. 1 Buchstabe a und b
3. Zu Artikel 2 Abs. 8 Buchstabe f - neu -
4. Zu Artikel 6 Abs. 3
Drucksache 535/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... eine juristische oder natürliche Person oder eine nichtrechtsfähige Personenvereinigung, die unter ihrem Namen eine gentechnische Anlage errichtet oder betreibt, gentechnische Arbeiten oder Freisetzungen durchführt oder Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen, erstmalig in Verkehr bringt; wenn eine Genehmigung nach § 16 Abs. 2 erteilt worden ist, die nach § 14 Abs. 1 Satz 2 das Inverkehrbringen auch der Nachkommen oder des Vermehrungsmaterials gestattet, ist insoweit nur der Genehmigungsinhaber Betreiber,".
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
Anzeigepflicht für bestimmte gentechnische Anlagen
Ausnahmen für bestimmte GVO in gentechnischen Anlagen
Entsorgung von nicht zugelassenen GVO
Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten der Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
Drucksache 83/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung (Neufassung) KOM (2007) 31 endg.; Ratsdok. 5877/07
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung (Neufassung) KOM (2007)
3. Zu Artikel 2 Abs. 8 Buchstabe f - neu -Der Verzicht auf die Definition bestimmter Gesundheitszustände ist nicht akzeptabel, da damit die Gefahr potenziert wird, Pflanzenkrankheiten zu verbreiten. Der Bundesrat hält die Beibehaltung der abgestuften Virusreinheit des Vermehrungsmaterials für unverzichtbar.
4. Zu Artikel 6 Abs. 3
Drucksache 872/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Öko -Landbaugesetzes
... -Landbaugesetzes (ÖLG) vom 10. Juli 2002 hat die Europäische Gemeinschaft die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus weiterentwickelt. Mit der Verordnung (EG) Nr. 392/2004 des Rates vom 24. Februar 2004 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel (ABl. EU (Nr.) L 65 S. 1) wurden weitreichende Änderungen für die Gestaltung des Kontrollsystems im ökologischen Landbau beschlossen. Die Änderungen eröffnen den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einer Flexibilisierung, von der in Deutschland Gebrauch gemacht werden sollte, um ein weiteres stabiles Wachstum des Marktes bei Öko-Erzeugnissen zu unterstützen. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission für die Verwendung von Saatgut im ökologischen Landbau mit der Verordnung (EG) Nr. 1452/2003 der Kommission vom 14. August 2003 zur Beibehaltung der Ausnahmeregelung gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates für bestimmte Arten von Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial und zur Festlegung von Verfahrensvorschriften und Kriterien für diese Ausnahmeregelung (ABl. EU (Nr.) L 206 S. 17) und für die Kennzeichnung von Futtermitteln, die für eine Verwendung im ökologischen Landbau bestimmt sind, mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2003 der Kommission vom 5. Februar 2003 zur Festlegung von Etikettierungsvorschriften für Futtermittel, Mischfuttermittel und Futtermittel-Ausgangserzeugnisse aus ökologischem Landbau und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (ABl. EU (Nr.) L 31 S. 3) Durchführungsvorschriften erlassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
1. § 1 wird wie folgt gefasst:
2. § 3 wird wie folgt geändert:
3. § 4 wird wie folgt geändert:
4. § 5 wird wie folgt geändert:
5. In § 7 Abs. 1 werden
6. In § 10 Abs. 2 Nr. 1
7. § 11 wird wie folgt gefasst:
8. § 12 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
9. § 14 wird wie folgt geändert:
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Gesetzesänderung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten der öffentlichen Haushalte
IV. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
V. Auswirkungen auf die Umwelt
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 546/03
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen
... Wird pflanzliches Vermehrungsmaterials durch den
Patentinhaber oder mit dessen Zustimmung durch einen Dritten an
einen Landwirt zum Zweck des landwirtschaftlichen Anbaus in
Verkehr gebracht, so darf dieser entgegen den §§ 9, 9a
und 9b Satz 2 sein Erntegut für die generative oder
vegetative Vermehrung durch ihn selbst im eigenen Betrieb
verwenden. Für Bedingungen und Ausmaß dieser Befugnis
gelten Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 in seiner
jeweils geltenden Fassung sowie die auf dessen Grundlage
erlassenen Durchführungsbestimmungen entsprechend. Soweit
sich daraus Ansprüche des Patentinhabers ergeben, sind diese
entsprechend den aufgrund Artikel 14 Abs. 3 der Verordnung (EG)
Nr. 2100/94 erlassenen Durchführungsbestimmungen geltend zu
machen.
Drucksache 130/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Oktober 2008 zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Drucksache 264/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms über den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen, und die europäischen Statistiken und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014, (EU) Nr. 258/2014, (EU) Nr. 652/2014
und (EU) Nr. 2017/826
Drucksache 282/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht
Drucksache 285/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates
Drucksache 412/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten (Anbaumaterialverordnung - AGOZV )
Drucksache 416/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben (Neufassung) KOM(2010) 359 endg. Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Drucksache 420/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel - COM(2014) 558 final
Drucksache 545/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 21. März 2014 und vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits
Drucksache 628/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2015 - Ein neuer Start - COM(2014) 910 final
Drucksache 629/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetz es und anderer Vorschriften
Drucksache 673/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr.) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013 , (EU) Nr. 1306/2013 , (EU) Nr. 1307/2013 , (EU) Nr. 1308/2013 , (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013 , (EU) Nr. 223/2014 , (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 605 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.