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0743/1/04
1009/04
0332/04B
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0636/04
0681/04B
0918/04
0734/04
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0301/04
0716/04B
0361/04B
0717/04B
0703/1/04
0920/04B
0906/1/04
0742/04B
0685/04B
0741/1/04
0834/04B
0706/04B
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0725/04
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0666/04
0988/04
0851/1/04
0959/04B
0716/1/04
1013/04
0818/04
0940/03B
0244/03
0774/03
0839/03
0560/03
0299/03
0049/03
0774/03B
0940/03
0546/03
0450/03
0169/03
0560/2/03
0325/03B
0253/03
0735/1/03
0735/03
0715/03
0903/03
0560/03B
0560/1/03
0735/03B
Drucksache 813/1/16

... Die Rechtsprechung des BGH zur zivilrechtlichen Aufklärungspflicht über Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und Anlageberatung hat Zurückhaltung bei der Übernahme der aufsichtsrechtlichen Offenlegungspflichten in den zivilrechtlichen Pflichtenkatalog erkennen lassen. Auch ist bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden, ob ein zivilrechtlicher Herausgabeanspruch nach §§ 675, 667 BGB bezüglich der von einem Finanzdienstleister vereinnahmten Provisionen besteht, zumal dieser grundsätzlich abbedungen werden kann.



Drucksache 501/16

... (c) bietet der Mitgliedstaat den Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen vor der Ausreise ein Orientierungsprogramm an, dass beispielsweise die Vermittlung von Informationen über ihre Rechte und Pflichten, Sprachunterricht sowie Aufklärung über die gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Verhältnisse im betreffenden Mitgliedstaaten umfassen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 501/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Elemente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

- Neuansiedlung

- Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung erfolgen soll

- Neu anzusiedelnde Personen

a Zulassungskriterien

b Ausschluss

a Regelverfahren

b Eilverfahren

c Übertragung von Befugnissen zwecks Änderung der Standardverfahren

- Beschlussfassungsverfahren

a Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung

b Durchführungsrechtsakt des Rates zur Festlegung des jährlichen Neuansiedlungsplans der Union

c Durchführungsrechtsakt der Kommission zur Festlegung gezielter Neuansiedlungsregelungen der Union

- Zusammenarbeit

- Assoziierte Staaten

- Finanzielle Unterstützung

- Evaluierung und Überprüfung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Neuansiedlung

Artikel 3
Neuansiedlungsrahmen der Union

Artikel 4
Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung vorgenommen werden soll

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ausschlussgründe

Artikel 7
Jährlicher Neuansiedlungsplan der Union

Artikel 8
Gezielte Neuansiedlungsregelungen der Union

Artikel 9
Einwilligung

Artikel 10
Regelverfahren

Artikel 11
Eilverfahren

Artikel 12
Operative Zusammenarbeit

Artikel 13
Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung

Artikel 14
Ausübung übertragener Befugnisse

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Assoziierung von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz

Artikel 17
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 516/2014

Artikel 17
Mittel für den Neuansiedlungsrahmen der Union

Artikel 18
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 19
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 335/1/16

... 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass persönliche Begegnungen die Essenz und der wahre Mehrwert des Programms "Erasmus+" sind. Er erinnert vor diesem Hintergrund daran, dass ungeachtet der Bedeutung der Themen der Wertevermittlung und Antiradikalisierung nicht die Förderung der persönlichen Begegnung innerhalb von Projekten wie zum Beispiel Schulpartnerschaften in Vergessenheit geraten darf. Der Bundesrat sieht mit großer Sorge, dass gerade die Zahl der geförderten Schulen aufgrund der Förderstruktur des Programms "Erasmus+" dramatisch zurückgegangen ist. Der Bundesrat nimmt die Ankündigung der Kommission zur Kenntnis, dass Aktionen und Projekte im Rahmen von "Erasmus+" Priorität erhalten sollen, die im Zeichen der Zielsetzungen der Pariser Erklärung Inklusion und grundlegende Werte fördern. Er gibt jedoch zu bedenken, dass Themenvielfalt für die Schulpartnerschaften eine wichtige Grundvoraussetzung darstellt. Eine Bevorzugung von Projekten, die Inklusion und grundlegende Werte fördern, würde bei diesem Projekttyp, bei dem letztlich auch jedes Vorhaben einen solchen Beitrag leistet, vor allem zusätzlichen Begründungsaufwand und damit mehr Bürokratie bei der Antragstellung bedeuten.



Drucksache 586/16 (Beschluss)

... Es sollte daher geprüft werden, ob nicht analog den Regelungen zu gleichgestellten Berufsqualifikationen zur Sachkunde selbständiger Immobiliendarlehensvermittler, für die § 4 Absatz 1 der Verordnung über Immobiliendarlehensvermittlung explizit auch "Vorläufer oder Nachfolger" der im Anschluss genannten Berufsqualifikationen umfasst, ein entsprechender Passus in § 2 Absatz 1 VersImmoDarlSachkV aufgenommen werden sollte.



Drucksache 55/15 (Beschluss)

... Finanzanlagenvermittlungsverordnung



Drucksache 360/15

... Auch die Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer verbietet Vorteile für die Verordnung, die Empfehlung und den Bezug von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Medizinprodukten und für die Zuweisung und Vermittlung von Patienten (§ 2 Absatz 7 und Absatz 8 MBO der Bundeszahnärztekammer); darüber hinaus verbieten die Berufsordnungen der Landesapothekerkammern Absprachen, die darauf abzielen, die Auswahl der abzugebenden Arzneimittel zugunsten bestimmter Hersteller oder Händler zu beschränken, soweit hierdurch die Unabhängigkeit heilberuflicher Entscheidungen beeinträchtigt wird (vgl. etwa § 13 Absatz 1 der Berufsordnung der Bayerischen Landesapothekerkammer). Für den Bereich der gesetzlichen Krankenkassen normiert § 73 Absatz 7 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 299a
Bestechlichkeit im Gesundheitswesen

§ 299b
Bestechung im Gesundheitswesen

§ 300
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen

§ 301
Strafantrag

§ 302
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa Erfüllungsaufwand für Bund und Länder

bb Erfüllungsaufwand für die Kranken- und Pflegekassen

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 299a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 299b

Zu § 300

Zu § 301

Zu § 302

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3206: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens

5 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

a. Zur Zuordnung des Aufwands der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

b. Zum Aufwand im Einzelnen

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand für den GKV-Spitzenverband

b. Erfüllungsaufwand für die Staatsanwaltschaften und Gerichte der Länder

2.2. Weitere Kosten

2.3. Abschließende Stellungnahme des NKR

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (NKR-Nr. 3206)


 
 
 


Drucksache 591/15

... b) durch Bereitstellung oder Vermittlung einer Unterkunft in einer Schutzeinrichtung oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/15




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 406g
Psychosoziale Prozessbegleitung

§ 406i
Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren

§ 406j
Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse außerhalb des Strafverfahrens

§ 406k
Weitere Informationen

§ 406l
Befugnisse von Angehörigen und Erben von Verletzten

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG)

§ 1
Regelungsgegenstand

§ 2
Grundsätze

§ 3
Anforderungen an die Qualifikation

§ 4
Anerkennung und weitere Anforderungen

§ 5
Vergütung

§ 6
Höhe der Vergütung

§ 7
Entstehung des Anspruchs

§ 8
Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 9
Erlöschen des Anspruchs

§ 10
Öffnungsklausel; Verordnungsermächtigung

§ 11
Übergangsregelung

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 26/15 (Beschluss)

... Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen sind, was die Frage der Gewinnabschöpfung angeht, nicht ausreichend. Bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung hat der Bundesrat mit Beschluss vom 1. Februar 2013, vgl. BR-Drucksache 817/12(B), Ziffer 17, und im Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken mit Beschluss vom 3. Mai 2013, vgl. BR-Drucksache 219/13(B), Ziffer 18, die Bundesregierung aufgefordert, die Regelung des § 10 UWG im Hinblick auf die Regelung des Verschuldens zu ändern. Die in § 8 Absatz 3 Nummer 2 bis 4 UWG genannten rechtsfähigen Verbände, qualifizierten Einrichtungen sowie die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern haben in der Praxis Schwierigkeiten, lauterkeitsrechtliche Rechtsinstrumente, insbesondere Gewinnabschöpfung gemäß § 10 UWG, erfolgreich geltend zu machen, so dass sie von der Möglichkeit der Gewinnabschöpfung bislang nur zurückhaltend Gebrauch machen.



Drucksache 80/1/15

... 1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des



Drucksache 344/15 (Beschluss)

... , lässt aber den Zugang zu BvB unberührt. Dies ist nicht sachgerecht. Begründet wird die Öffnung der abH damit, dass Ausbildungsabbrüche verhindert werden sollen. Auch BvB tragen zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen bei, indem sie förderungsbedürftige junge Menschen auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereiten und ihnen Kompetenzen, die für eine erfolgreiche Ausbildung erforderlich sind, vermitteln. Systematisch gehen BvB den abH voran. Beide Instrumente dienen dem gleichen Ziel, nämlich den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung und damit die berufliche Eingliederung junger Menschen zu unterstützen. Die Öffnung von BvB für geduldete junge Menschen entspricht den aktuellen, auch gesetzlich verfolgten Bestrebungen, geflüchtete Menschen schneller und besser in Ausbildung und Beschäftigung zu integrieren. Hinzu kommt, dass BvB ein besonders geeignetes Instrument für die Zielgruppe der förderungsbedürftigen geduldeten jungen Menschen darstellen, da im Rahmen von BvB eine vielfältige Unterstützung möglich ist (Vermittlung von Inhalten allgemeinbildender Fächer, Einübung sozialer Kompetenzen, gezielte Sprachförderung, Nachholen des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses, betriebliche Praktika et cetera).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 allgemein SGB XII

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 38 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 SGB XII Nummer 12 Buchstaben d und e - neu - § 42 Nummer 6 - neu - SGB XII Nummer 17 § 82 Absatz 4 SGB XII

4. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

5. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 83 Absatz 3 - neu - SGB XII

'Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

6. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 98 Absatz 5 Satz 3 und 4 - neu Absatz 6 - neu - SGB XII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 52 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

8. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 1 ALG , Nummer 2b - neu - § 12 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 ALG

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe d § 21 Absatz 9 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 und 4 ALG

10. Zum Änderungsbedarf im Bereich der Ausbildungsförderung für Geduldete und Asylsuchende


 
 
 


Drucksache 594/1/15

... 16. Der Bundesrat verzichtet auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses, um ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2016 nicht zu gefährden. Er bittet die Bundesregierung jedoch, im Rahmen der Überprüfung der Zielerreichung gemäß § 34 KWKG mit den Ländern in den Dialog zu treten und frühzeitig eine Perspektive für die KWK-Technologie, langfristig auf Basis erneuerbarer Energien, auch über 2025 hinaus zu erörtern.



Drucksache 446/15

... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Artikel 73 Absatz 1 Nummer 3 GG (Melde- und Ausweiswesen) sowie aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 GG (gerichtliches Verfahren), aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 4 GG (Aufenthalts- und Niederlassungsrecht der Ausländer), aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 6 GG (Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen), aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 GG (Öffentliche Fürsorge), aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 GG (Recht der Wirtschaft), aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 12 GG (Arbeitsvermittlung, Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung), aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 18 GG (Bodenrecht), aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 GG (Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe), aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 27 GG (Statusrecht der Beamten und Richter der Länder), aus Artikel 106 Absatz 3 Satz 3 (Festlegung der Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer) und aus Artikel 143c Absatz 4 (Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

§ 29a
Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.

§ 63a
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

§ 83c
Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

§ 90
Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde

Artikel 2
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

§ 14
Dauer der Anspruchseinschränkung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 45a
Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung

§ 105c
Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit

Artikel 4
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

§ 18
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 17

§ 18
Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.

Artikel 8
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

§ 9a
Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131
Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung

§ 421
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

Artikel 11
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 13
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 14
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Verfahrensbeschleunigung

Faire und effektive Verfahren

4 Unterbringung

4 Asylbewerberleistungen

Ärztliche Versorgung

4 Integration

Kostenbeteiligung des Bundes

III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Leistungen für Asylbewerber

Kostenbeteiligung des Bundes

2. Erfüllungsaufwand

a. Bürgerinnen und Bürger

b. Wirtschaft

5 Ausländerbeschäftigung

c. Verwaltung

Lockerung des Leiharbeitsverbots

Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG

Regelung zu minderjährigen Kindern

Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Öffnung der Integrationskurse

Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG

Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

5 Bundesmeldegesetz

Gesundheitsversorgung, SGB V

5 Schutzimpfungen

VI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Verfahrensbeschleunigung

4 Asylbewerberleistungen

1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen

3. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 70/15

... 10. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit sollte verstärkt im Ausland tätig werden, um gezielt in den Mangel- und Engpassberufen für die Einwanderungsmöglichkeiten zu werben. Ferner sollten mit den Arbeitsverwaltungen anderer Länder konkrete Vermittlungsabsprachen getroffen werden, um (z.B. in den Gesundheitsberufen) Personen mit entsprechenden Vorqualifikationen in Deutschland weiter zu qualifizieren, damit diese die erforderliche Berufszulassung erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/15




Entschließung des Bundesrates Einwanderung gestalten - Einwanderungsgesetz schaffen


 
 
 


Drucksache 168/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung mit der vorliegenden Evaluierung sachlich über die Hintergründe und Kosten der Neuausrichtung der Gründerförderung berichtet. Die Bundesregierung kommt damit ihrer Zusage aus dem Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom Ende des Jahres 2011 nach, über die Ergebnisse der Neuregelungen des Gründungszuschusses zu berichten.



Drucksache 510/1/15

... 36. Der Bundesrat begrüßt die Erklärung der EU-Bildungsminister vom 17. März 2015 zur Förderung von staatsbürgerlicher Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung. Angesichts der Ereignisse in den vergangenen Monaten - islamistische Terroranschläge und Bedrohungen auf dem Territorium der EU - kommt der Vermittlung und Weitergabe der gemeinsamen europäischen Werte besondere Bedeutung zu. Bei den Bildungsinitiativen 2016 sollten daher verstärkt Maßnahmen für eine integrative Bildung aufgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/1/15




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

86. Hauptempfehlung des U:

87. Hilfsempfehlung des U:

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 416/15

... Ein Konzept personalisierter Dienstleistungen mit einer Kombination aus intensiver Unterstützung, Monitoring der Ergebnisse und einem Fokus auf dem Arbeitgeber soll dazu beitragen, die Zahl der Personen, die wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehren, zu erhöhen und die Vermittlung von passenden Beschäftigungsmöglichkeiten an Langzeitarbeitslose zu verbessern. In einigen Mitgliedstaaten mit hohen Rückkehrquoten werden die in der Empfehlung vorgeschlagenen Maßnahmen bereits jetzt umgesetzt. Eine Initiative würde deshalb in Mitgliedstaaten mit schwächeren Unterstützungsstrukturen und einer höheren Langzeitarbeitslosenquote eine stärkere Wirkung erzielen. Wiedereinstiegsvereinbarungen sollen eine Änderung in Richtung stärkerer Unterstützungsstrukturen bewirken. Sollten die schwächeren Staaten so gegenüber den stärkeren Ländern aufholen, könnten durch die vollständige Umsetzung des Vorschlags jedes Jahr mehr Menschen damit rechnen, eine neue Beschäftigung zu finden14.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 416/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele

Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiarität

4 Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise

4. Analyse

Wichtigste Ergebnisse der Analyse

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. GRUNDZÜGE des Vorschlags

Förderung der Meldung bei einer Arbeitsverwaltung

Individuelle Bestandsaufnahme und entsprechendes Konzept

4 Wiedereinstiegsvereinbarungen

Einbindung der Arbeitgeber

4 Meldung

Individuelle Bestandsaufnahme und entsprechendes Konzept

4 Wiedereinstiegsvereinbarungen

Engere Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern

Bewertung und Monitoring


 
 
 


Drucksache 150/15 (Beschluss)

... c) Ein attraktiver Schienenpersonennahverkehr sichert die Mobilität der Menschen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in den Regionen und Städten. Die Regionalisierungsmittel zur Finanzierung der Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr sind hierfür von zentraler Bedeutung. Die Finanzierung muss langfristig geregelt werden, nicht zuletzt um für Auftragsvergaben ausreichende Planungssicherheit zu gewährleisten. Der Bundesrat bedauert, dass nach wie vor keine Einigung über die bereits im Jahr 2014 vorgesehene Revision der Regionalisierungsmittel mit Wirkung ab dem Jahr 2015 erzielt werden konnte und hinsichtlich des Dritten Gesetzes zur Änderung der Regionalisierungsmittel der Vermittlungsausschuss angerufen werden musste. Der Bundesrat erwartet, dass die Regionalisierungsmittel nunmehr zeitnah in ausreichendem Maße erhöht werden und verweist auf den durch den Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/15 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 629/15 (Beschluss)

... Es wird klargestellt, dass zum Kreis der Pflichtigen nach § 4 auch die Vermittler von Wirtschaftsdüngern zählen. Die Länderermächtigung in § 6 der Wirtschaftsdüngerverordnung ist entsprechend anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Nummer 4 DüngG , Nummer 6 Buchstabe a § 11a Absatz 1 Satz 2 DüngG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 3 Absatz 2 Satz 3 DüngG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 10, Absatz 6 Nummer 2 DüngG , Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 2 DüngG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 7 DüngG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 9 DüngG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3a Absatz 1 Satz 1, 2 - neu - DüngG

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 DüngG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 DüngG

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu - § 12 Absatz 3 DüngG

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 4 - neu - DüngG

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 8 Satz 2 DüngG

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Satz 2 Nummer 3a - neu - DüngG

15. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 13a - neu - DüngG

§ 13a
Gütesicherung bei der Verwendung von Wirtschaftsdüngern

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 14 Absatz 3 DüngG

17. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 DüngG

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c - neu - § 15 Absatz 6 Satz 4 - neu DüngG

19. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 633/15 (Beschluss)

... Durch die Ergänzung des § 753 ZPO um einen neuen Absatz 4 soll klarstellt werden, dass bis zum Inkrafttreten des Artikels 2 EuKoPfVODG-E das Einreichen von Aufträgen auf elektronischem Wege, auch soweit es ohne Vermittlung der Geschäftsstelle (Gerichtsvollzieherverteilungsstelle) direkt gegenüber dem Gerichtsvollzieher vorgenommen wird, nur unter den Voraussetzungen des § 130a Absatz 1 und 2 ZPO möglich ist. Eine klare Regelung erscheint auch notwendig, um zu verhindern, dass sensible Daten auf einem beliebigen elektronischen Weg an den Gerichtsvollzieher übermittelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 753 Absatz 4 -neuZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c § 755 Absatz 3 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 882d Absatz 1 Satz 5 ZPO

4. Zu Artikel 4 § 42 Absatz 1 EGZPO

5. Zu Artikel 4 § 42 Absatz 3 - neu - EGZPO

6. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 2 GvKostG

7. Zu Artikel 14 Absatz 4 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 382/1/15

... Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 382/1/15




1. Zu Artikel 11 Nummer 1 § 21a Satz 2 BZRG

Zu Artikel 11 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 22/15

... es den Vermittlungsausschuss anzurufen (Bundesrats-Plenarprotokoll 914, S. 474 ff.). Da der Vermittlungsausschuss nur zwei Tage vor der Bundestagswahl am 22. September 2013 angerufen wurde, ist das Gesetz der Diskontinuität anheimgefallen. Grund für die Anrufung des Vermittlungsausschusses war eine Regelung zur Vorstandsvergütung (Billigung der Vergütung durch die Hauptversammlung, sogenanntes zwingendes "Sayon-Pay"). Diese Regelung ist im vorliegenden Entwurf nicht enthalten. Gegenüber dem Entwurf der 17. Wahlperiode sind kleinere Anpassungen vorgenommen worden, ferner wird eine Regelung eines Nachweisstichtages ("record date") auch für die Namensaktie vorgeschlagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 26
... [einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz] Übergangsvorschrift zur Aktienrechtsnovelle 2014 vom ... [einsetzen: Tag der Ausfertigung]

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 5
Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzmarkstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2894: Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes

1 Zusammenfassung

2 Im Einzelnen

a. Regelungsinhalt

b. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 26/1/15

... Eine Änderung der Anspruchsvoraussetzungen des § 10 Absatz 1 UWG zu Gunsten eines nunmehr umfassenderen Anwendungsbereichs hat der Bundesrat bereits in seiner Entschließung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (BR-Drucksache 817/12(B) -, dort Ziffer 17) und im Rahmen der Beratungen zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (BR-Drucksache 219/13(B) -, dort Ziffer 18) gefordert. In der Gegenäußerung hat die Bundesregierung in Aussicht gestellt, diese Frage weiter zu prüfen. Der Gewinnabschöpfungsanspruch solle auf Grund eines Prüfauftrages des Deutschen Bundestages ohnehin evaluiert werden (BT-Drucksache



Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 20. Der Bundesrat begrüßt die Erklärung der EU-Bildungsminister vom 17. März 2015 zur Förderung von staatsbürgerlicher Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung. Angesichts der Ereignisse in den vergangenen Monaten - islamistische Terroranschläge und Bedrohungen auf dem Territorium der EU - kommt der Vermittlung und Weitergabe der gemeinsamen europäischen Werte besondere Bedeutung zu. Bei den Bildungsinitiativen 2016 sollten daher verstärkt Maßnahmen für eine integrative Bildung aufgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/15 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 81/1/15

... es die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes zu verlangen.



Drucksache 150/1/15

... c) Ein attraktiver Schienenpersonennahverkehr sichert die Mobilität der Menschen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in den Regionen und Städten. Die Regionalisierungsmittel zur Finanzierung der Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr sind hierfür von zentraler Bedeutung. Die Finanzierung muss langfristig geregelt werden, nicht zuletzt um für Auftragsvergaben ausreichende Planungssicherheit zu gewährleisten. Der Bundesrat bedauert, dass nach wie vor keine Einigung über die bereits im Jahr 2014 vorgesehene Revision der Regionalisierungsmittel mit Wirkung ab dem Jahr 2015 erzielt werden konnte und hinsichtlich des Dritten Gesetzes zur Änderung der Regionalisierungsmittel der Vermittlungsausschuss angerufen werden musste. Der Bundesrat erwartet, dass die Regionalisierungsmittel nunmehr zeitnah in ausreichendem Maße erhöht werden und verweist auf den durch den Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des

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Drucksache 150/1/15




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 76/15

... Die Unterstützung ist mit dem Ausbildungsbetrieb abzustimmen und muss über die Vermittlung betriebs- und ausbildungsüblicher Inhalte hinausgehen.

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Drucksache 76/15




Dritter Titel Übermittlung von Daten im Lohnnachweisverfahren der Unfallversicherung

§ 99
Übermittlung von Daten durch den Unternehmer im Lohnnachweisverfahren

§ 100
Inhalt des elektronischen Lohnnachweises

§ 101
Stammdatendatei

§ 102
Verarbeitung, Weiterleitung und Nutzung der Daten zum Lohnnachweisverfahren

§ 103
Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung

‚Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

‚Artikel 1b Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 130
Assistierte Ausbildung

§ 420
Versicherungsfreiheit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

§ 218f
Weitergeltung des Lohnnachweisverfahrens in der Fassung vom 31. Dezember 2005

‚Artikel 4a Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

‚Artikel 8a Änderung des Heilmittelwerbegesetzes


 
 
 


Drucksache 481/15

... 6. Sollte die künftige Partnerschaft wirksamere gemeinsame Maßnahmen zur Konfliktprävention - auch im Hinblick auf Frühwarnung und Vermittlung, Friedenskonsolidierung und State-Building - sowie zur Bewältigung überregionaler Sicherheitsherausforderungen vorsehen? Sollte dies im EU-AKP-Kontext erfolgen?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 481/15




I. Einleitung: eine wertvolle Partnerschaft

Ein sich rasch wandelndes Umfeld

II. Gemeinsame Grundsätze und Interessen die Frage nach dem Was

Gemeinsame globale Interessen in einer multipolaren Welt

Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung

Frieden und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität

Nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum, Investitionen und Handel

Menschliche und soziale Entwicklung

Migration und Mobilität

III. Auf dem Weg zu einer wirksameren Partnerschaft die Frage nach dem Wie

Eine stärkere politische Beziehung

Kohärenz des geografischen Geltungsbereichs

Stärkung der Beziehungen zu wichtigen Akteuren

Vereinfachung der institutionellen Strukturen und der Funktionsweise der Partnerschaft

Bedarfsgerechtere und flexiblere Instrumente und Methoden der Entwicklungszusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 154/1/15

... es die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel zu verlangen, auf grenznahen Autobahnabschnitten Ausnahmen von der Erhebung der Infrastrukturabgabe zu ermöglichen.



Drucksache 440/2/15

... a) In Nummer 1 werden nach den Wörtern "Zugang zur Nutzung vermittelt" die Wörter "einschließlich der Bereithaltung zur Nutzung von bzw. Vermittlung eines Zugangs zu Telemedien über ein drahtloses lokales Netz, das sich an einen nicht im Voraus namentlich bestimmten Nutzerkreis richtet" eingefügt.

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Drucksache 440/2/15




Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 509/15

... Nach einer kürzlich veröffentlichten Studie2 könnten die mit den fünf größten Bereichen der partizipativen Wirtschaft (Peerto-Peer-Finanzierung, Online-Stellenvermittlung, PeertoPeer-Wohnungsvermittlung, Carsharing und Musikvideo-Streaming) weltweit erzielten Einnahmen von derzeit rund 13 Mrd. EUR auf 300 Mrd. EUR im Jahr 2025 ansteigen. Jeder dritte europäische Verbraucher gibt an, dass er sich verstärkt an der partizipativen Wirtschaft beteiligen wird.3



Drucksache 349/15 (Beschluss)

... Die Vorgaben des Gesetzentwurfs für die bundesweite und landesweite Verteilung sind zu starr und unflexibel. Die Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) kann aus ganz unterschiedlichen Gründen nach Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme erforderlich sein, etwa weil Verteilungshindernisse wie ernsthafte Erkrankungen wegfallen, zum Zwecke der Familienzusammenführung, wegen Kapazitätsengpässen oder zur Vermittlung zu bedarfsgerechteren Angeboten. Zudem ist zu berücksichtigen, dass bislang in einigen Ländern bereits flexiblere landesrechtliche Regelungen bestanden haben. Gerade vor dem Hintergrund des weiteren Anstiegs der Flüchtlingsströme werden flexible Regelungen dringender denn je benötigt.

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Drucksache 349/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 SGB VIII

2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 42 Absatz 4 Nummer 2 Satz 2 - neu SGB VIII und Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 - neu SGB VIII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 zweiter Halbsatz SGB VIII

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42a Absatz 6 Satz 1 SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 4 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 5 Satz 1 SGB VIII

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42f - neu - SGB VIII , Nummer 7 § 88a Absatz 5 - neu - SGB VIII und Nummer 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht - § 42f SGB VIII

§ 42f
Befugnis zur landesinternen Verteilung

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 88a Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB VIII

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 88a Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB VIII

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 89d Absatz 2 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - und Absatz 3 Satz 2 SGB VIII

12. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 89f Absatz 3 - neu - SGB VIII

13. Zur Kostenbeteiligung des Bundes

14. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 283/15

... Im Bundesmantelvertrag können zudem ergänzende Regelungen insbesondere zu weiteren Ausnahmen von der Notwendigkeit des Vorliegens einer Überweisung getroffen werden. Die Sätze 2 bis 11 gelten nicht für Behandlungen nach § 28 Absatz 2 und § 29. Ab Inkrafttreten des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 92 Absatz 6a Satz 3 gelten die Sätze 2 bis 11 für Behandlungen nach § 28 Absatz 3 hinsichtlich der Vermittlung eines Termins für ein Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunden und der sich aus der Abklärung ergebenden zeitnah erforderlichen Behandlungstermine; einer Überweisung bedarf es nicht. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kann die Kassenärztlichen Vereinigungen durch das Angebot einer Struktur für ein elektronisch gestütztes Wartezeitenmanagement bei der Terminvermittlung unterstützen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung evaluiert die Auswirkungen der Tätigkeit der Terminservicestellen insbesondere im Hinblick auf die Erreichung der fristgemäßen Vermittlung von Facharztterminen, auf die Häufigkeit der Inanspruchnahme und auf die Vermittlungsquote. Über die Ergebnisse hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung dem Bundesministerium für Gesundheit jährlich, erstmals zum 30. Juni 2017, zu berichten.

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Drucksache 283/15




Gesetz

Artikel 1
* Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 22a
Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen

§ 27b
Zweitmeinung

§ 43b
Nichtärztliche Leistungen für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen

§ 44a
Krankengeld bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen.

§ 47a
Beitragszahlungen der Krankenkassen an berufsständische Versorgungseinrichtungen

§ 75a
Förderung der Weiterbildung

§ 92a
Innovationsfonds, Grundlagen der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

§ 92b
Durchführung der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

§ 106b
Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen

§ 119c
Medizinische Behandlungszentren

§ 137h
Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse

Elfter Abschnitt

§ 140a
Besondere Versorgung

§ 279
Verwaltungsrat und Geschäftsführer; Beirat.

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 106
Wirtschaftlichkeitsprüfung

§ 106a
Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlicher Leistungen

§ 106c
Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen

§ 296
Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

§ 297
Weitere Regelungen zur Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 7
Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Krankenpflegegesetzes

Artikel 10
Änderung des Altenpflegegesetzes

Artikel 11
Änderung des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 13
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 44
Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds

Artikel 14
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 15
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 16
Änderung der Schiedsamtsverordnung

§ 22a
Bei einer Erweiterung des Bundesschiedsamtes um Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben die beteiligten Körperschaften und die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Kosten nach § 12 Satz 2 und die Gebühr nach § 20 jeweils entsprechend ihrem Stimmanteil zu tragen.

Artikel 17
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 18
Änderung des Gesetzes über ein Informationssystem zur Bewertung medizinischer Technologien

Artikel 19
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 490/15

... Der Deutsche Bundestag hat in seiner 130. Sitzung am 15. Oktober 2015 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 18/6370 - zu dem Dritten Gesetz zur Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/15




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Dritten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes - Drucksachen 18/3785, 18/3993, 18/4164, 18/4189, 18/4514 -

Anlage
Drittes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Regionalisierungsgesetzes.

,Artikel 2 Weitere Änderung des Regionalisierungsgesetzes

§ 5
Finanzierung und Verteilung

§ 6
Verwendung

Anlage
(zu § 6 Absatz 2) Verwendungsnachweis

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 16/15

... Keine.n verbindlichen oder förmlichen Charakter haben muss. Auch die "Vermittlung" von Patienten (vgl. etwa § 2 MBO-Zahnärzte) fällt unter den Begriff der "Zuführung" in § 299a StGB-E. Die Zuführung von Untersuchungsmaterial bezieht sich vor allem auf die Vergabe von (medizinischen) Laboruntersuchungen.

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Drucksache 16/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Bund

II. Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 299a
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

§ 300
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen

§ 302
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 633/1/15

... Durch die Ergänzung des § 753 ZPO um einen neuen Absatz 4 soll klarstellt werden, dass bis zum Inkrafttreten des Artikels 2 EuKoPfVODG-E das Einreichen von Aufträgen auf elektronischem Wege, auch soweit es ohne Vermittlung der Geschäftsstelle (Gerichtsvollzieherverteilungsstelle) direkt gegenüber dem Gerichtsvollzieher vorgenommen wird, nur unter den Voraussetzungen des § 130a Absatz 1 und 2 ZPO möglich ist. Eine klare Regelung erscheint auch notwendig, um zu verhindern, dass sensible Daten auf einem beliebigen elektronischen Weg an den Gerichtsvollzieher übermittelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 753 Absatz 4 -neuZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c § 755 Absatz 3 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 882d Absatz 1 Satz 5 ZPO

4. Zu Artikel 4 § 42 Absatz 1 EGZPO

5. Zu Artikel 4 § 42 Absatz 3 - neu - EGZPO

6. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 2 GvKostG

7. Zu Artikel 14 Absatz 4 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 155/1/15

... 1. Der federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, falls der Bundesrat zu dem Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen den Vermittlungsausschuss anruft, auch zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung des



Drucksache 56/15 (Beschluss)

... § 406g StPO-E enthält in Absatz 1 Satz 1 zunächst eine Definition der psychosozialen Prozessbegleitung als "besondere Form der nichtrechtlichen Begleitung für besonders schutzbedürftige Verletzte vor, während und nach der Hauptverhandlung". Satz 2 fügt dem eine allgemeine Aufgabenbeschreibung hinzu, nach der die Begleitung "die Informationsvermittlung sowie die qualifizierte Betreuung und Unterstützung im gesamten Strafverfahren" umfasst "mit dem Ziel, die individuelle Belastung der Verletzten zu reduzieren, ihre Sekundärviktimisierung zu vermeiden und ihre Aussagetüchtigkeit zu fördern". Als einzige konkrete Aussage zu den Handlungsbefugnissen des Prozessbegleiters enthält § 406g Absatz 2 Satz 2 StPO-E die Bestimmung, dass es dem psychosozialen Prozessbegleiter gestattet ist, "bei Vernehmungen des Verletzten und während der Hauptverhandlung gemeinsam mit dem Verletzten anwesend zu sein".



Drucksache 350/1/15

... es der Vermittlungsausschuss angerufen werden musste. Er erwartet nunmehr eine zeitnahe Einigung mit dem Ergebnis einer auf Dauer ausgerichteten und der Kostensteigerung entsprechenden Revision der Regionalisierungsmittel. Auf den durch den Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des



Drucksache 212/15 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung gegenüber der Kommission bei der Schaffung des DSM insbesondere die Bedeutung audiovisueller und journalistischer Inhalte, textlicher und sonstiger Content-Güter sowie ihrer Urheber, Produzenten und Vermittler angemessen verdeutlicht. In diesem Kontext bekräftigt er, dass öffentlichrechtliche, kommerzielle und nichtkommerzielle audiovisuelle und presserelevante Medienanbieter und andere Inhalteproduzenten durch ihre Investitionen in die europäischen Kultur- und Kreativindustrien maßgeblich zur Entwicklungs- und Wettbewerbsfähigkeit dieser Branchen beitragen und damit auch zukunftsorientierte Arbeitsplätze sichern und schaffen. Hierbei sind auch Interessen der Öffentlichkeit, die originäre audiovisuelle und sonstige mediale Inhalte schafft und digital zur Verfügung stellt, wie auch neue Formen der Kreation und der Verbreitung von Inhalten durch digitale Techniken angemessen zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/15 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein

Allgemeine Bestimmungen

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu 4.2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Zu 4.3. Inklusive digitale Gesellschaft

Zu Bildungsfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 344/1/15

... , lässt aber den Zugang zu BvB unberührt. Dies ist nicht sachgerecht. Begründet wird die Öffnung der abH damit, dass Ausbildungsabbrüche verhindert werden sollen. Auch BvB tragen zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen bei, indem sie förderungsbedürftige junge Menschen auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereiten und ihnen Kompetenzen, die für eine erfolgreiche Ausbildung erforderlich sind, vermitteln. Systematisch gehen BvB den abH voran. Beide Instrumente dienen dem gleichen Ziel, nämlich den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung und damit die berufliche Eingliederung junger Menschen zu unterstützen. Die Öffnung von BvB für geduldete junge Menschen entspricht den aktuellen, auch gesetzlich verfolgten Bestrebungen, geflüchtete Menschen schneller und besser in Ausbildung und Beschäftigung zu integrieren. Hinzu kommt, dass BvB ein besonders geeignetes Instrument für die Zielgruppe der förderungsbedürftigen geduldeten jungen Menschen darstellen, da im Rahmen von BvB eine vielfältige Unterstützung möglich ist (Vermittlung von Inhalten allgemeinbildender Fächer, Einübung sozialer Kompetenzen, gezielte Sprachförderung, Nachholen des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses, betriebliche Praktika etc.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/1/15




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 allgemein SGB XII

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 38 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 SGB XII Nummer 12 Buchstaben d und e - neu - § 42 Nummer 6 - neu - SGB XII Nummer 17 § 82 Absatz 4 SGB XII

4. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

5. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 83 Absatz 3 - neu - SGB XII Artikel 1a - neu - § 11a Absatz 6 - neu - SGB II

'Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

6. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 98 Absatz 5 Satz 3 und 4 - neu Absatz 6 - neu - SGB XII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 52 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

8. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 1 ALG , Nummer 2b - neu - § 12 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 ALG

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe d § 21 Absatz 9 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 und 4 ALG

10. Zum Änderungsbedarf im Bereich der Ausbildungsförderung für Geduldete und Asylsuchende


 
 
 


Drucksache 629/1/15

... Es wird klargestellt, dass zum Kreis der Pflichtigen nach § 4 auch die Vermittler von Wirtschaftsdüngern zählen. Die Länderermächtigung in § 6 der Wirtschaftsdüngerverordnung ist entsprechend anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Nummer 4 DüngG , Nummer 6 Buchstabe a § 11a Absatz 1 Satz 2 DüngG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 3 Absatz 2 Satz 3 DüngG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 10, Absatz 6 Nummer 2 DüngG , Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 2 DüngG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 7 DüngG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 9 DüngG

Zu Artikel 1 Nummer 4

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 DüngG , Artikel 2 Absatz 2 § 1 Satz 1 Nummer 1, § 6 WDüngV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 DüngG

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu - § 12 Absatz 3 DüngG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 4 - neu - DüngG

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 8 Satz 2 DüngG

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Satz 2 Nummer 3a - neu - DüngG

17. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 13a - neu - DüngG

§ 13a
Gütesicherung bei der Verwendung von Wirtschaftsdüngern

18. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 13a - neu - DüngG

§ 13a
Gütesicherung bei der Verwendung von Wirtschaftsdüngern

19. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 14 Absatz 3 DüngG

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 DüngG

Zu Artikel 1 Nummer 10

23. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 79/15

Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz MietNovG)



Drucksache 226/15

... (3) Die Befreiung nach den Absätzen 1 und 2 ist nur auf Vermögensanlagen anwendbar, die ausschließlich im Wege der Anlageberatung oder Anlagevermittlung über eine Internet-Dienstleistungsplattform vermittelt werden, die durch Gesetz oder Verordnung verpflichtet ist, zu prüfen, ob der Gesamtbetrag der Vermögensanlagen desselben Emittenten, die von einem Anleger erworben werden können, der keine Kapitalgesellschaft ist, folgende Beträge nicht übersteigt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 226/15




2 Kleinanlegerschutzgesetz

Artikel 1
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Abschnitt 4
Sofortiger Vollzug und Bekanntmachung

§ 2a
Befreiungen für Schwarmfinanzierungen

§ 2b
Befreiungen für soziale Projekte

§ 2c
Befreiungen für gemeinnützige Projekte und Religionsgemeinschaften

§ 2d
Widerrufsrecht

§ 5a
Laufzeit von Vermögensanlagen

§ 5b
Nicht zugelassene Vermögensanlagen

§ 7
Inhalt des Verkaufsprospekts; Verordnungsermächtigung.

§ 8a
Gültigkeit des Verkaufsprospekts

§ 10a
Mitteilung der Beendigung des öffentlichen Angebots und der vollständigen Tilgung

§ 11a
Veröffentlichungspflichten nach Beendigung des öffentlichen Angebots; Verordnungsermächtigung

§ 12
Werbung für Vermögensanlagen

§ 15a
Zusätzliche Angaben

§ 18
Untersagung des öffentlichen Angebots

Abschnitt 4
Sofortiger Vollzug und Bekanntmachung

§ 26a
Sofortiger Vollzug

§ 26b
Bekanntmachung von Maßnahmen

§ 26c
Bekanntmachung von Bußgeldentscheidungen

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

§ 4b
Produktintervention

Artikel 4
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 5
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 6
Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung

§ 13a
Angaben über Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung

Artikel 7
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 8
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

§ 344a
Übergangsvorschrift zum Kleinanlegerschutzgesetz

Artikel 11
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 12
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 63/15

... Zweitens wird auf der Angebotsseite die Entwicklung der EU-Kapitalmärkte davon abhängen, wie stark Gelder in Kapitalmarktinstrumente fließen. Eine Förderung der institutionellen und privaten Investitionen in die Kapitalmärkte käme einer Diversifizierung der Finanzierungsquellen zugute. Die wachsende betriebliche und private Altersvorsorge in Europa könnte dazu führen, dass über Kapitalmarktinstrumente mehr Mittel in ein breiteres Spektrum von Bereichen mit Investitionsbedarf fließen und so den Übergang zur Marktfinanzierung erleichtern. Wenn Kleinanleger mehr Vertrauen in Kapitalmärkte und Finanzvermittler hätten, würden private Ersparnisse, die derzeit weitgehend in Hauseigentum und Bankeinlagen ruhen, gegebenenfalls stärker in Kapitalmarktinstrumente fließen. Die dadurch erreichte Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der europäischen Kapitalmärkte könnte auch den Investitionsfluss fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/15




2 Grünbuch

2 Vorwort

Abschnitt 1
Schaffung einer Kapitalmarktunion

1.1 Erreichung einer Kapitalmarktunion

Abschnitt 2
Derzeitige Herausforderungen an den europäischen Kapitalmärkten

2.1 Aktueller Zustand der europäischen Kapitalmärkte

Abbildung 1: Schematischer Überblick über die Kapitalmärkte im Finanzsystem

Abbildung 2: Börsenkapitalisierung und Schuldverschreibungen in % des BIP

Abbildung 3: Finanzierungsmuster der Unternehmen in % der Gesamtverbindlichkeiten

2.2 Herausforderungen und Chancen einer Kapitalmarktunion

Abschnitt 3
Prioritäten für frühzeitige Maßnahmen

3.1 Abbau der Schranken für den Zugang zu den Kapitalmärkten

3.2 Verbreiterung der Anlegerbasis für KMU

3.3 Nachhaltige Verbriefung

3.4 Förderung langfristiger Investitionen

3.5 Entwicklung europäischer Märkte für Privatplatzierungen

Abschnitt 4
Entwicklung und Integration der Kapitalmärkte

4.1 Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln

Schließung von Informationslücken

Standardisierung als Anstoß für Märkte

4.2 Entwicklung und Diversifizierung des Finanzierungsangebots

Anstoß für Investitionen institutioneller Anleger

Anstöße für Kleinanleger

Attraktivität für internationale Investitionen

4.3 Die Funktionsweise der Märkte verbessern - Intermediäre, Infrastruktur und allgemeiner Rechtsrahmen

Einheitliches Regelwerk, Durchsetzung und Wettbewerb

5 Aufsichtskonvergenz

Daten und Meldewesen

Marktinfrastruktur und Wertpapierrecht

Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Insolvenzrecht und Besteuerung

5 Technologie

Abschnitt 5
die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 79/1/15

Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz -



Drucksache 56/1/15

... § 406g StPO-E enthält in Absatz 1 Satz 1 zunächst eine Definition der psychosozialen Prozessbegleitung als "besondere Form der nichtrechtlichen Begleitung für besonders schutzbedürftige Verletzte vor, während und nach der Hauptverhandlung". Satz 2 fügt dem eine allgemeine Aufgabenbeschreibung hinzu, nach der die Begleitung "die Informationsvermittlung sowie die qualifizierte Betreuung und Unterstützung im gesamten Strafverfahren" umfasst "mit dem Ziel, die individuelle Belastung der Verletzten zu reduzieren, ihre Sekundärviktimisierung zu vermeiden und ihre Aussagetüchtigkeit zu fördern". Als einzige konkrete Aussage zu den Handlungsbefugnissen des Prozessbegleiters enthält Absatz 2 Satz 2 die Bestimmung, dass es dem psychosozialen Prozessbegleiter gestattet ist, "bei Vernehmungen des Verletzten und während der Hauptverhandlung gemeinsam mit dem Verletzten anwesend zu sein".



Drucksache 440/3/15

... Diese für das Allgemeine Ordnungsrecht entwickelten Grundsätze stoßen bei der Vermittlung von Zugängen zu Telemedienangeboten allerdings an Grenzen. Dem Diensteanbieter ist es insbesondere bei drahtlosen lokalen Netzen kaum möglich, die Nutzung der Dienste zu überwachen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/3/15




Zu Artikel 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 54/1/15

... vom 4. Juni 2013). Dieses Gesetz war der Diskontinuität anheimgefallen, nachdem es der Bundesrat mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung an den Vermittlungsausschuss überwiesen hatte. Auf die ausführliche Begründung dieses Beschlusses wird verwiesen, vgl. BR-Drucksache 641/13(B).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/1/15




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 78b Absatz 1 Nummer 1a -neuStGB


 
 
 


Drucksache 81/15 (Beschluss)

... Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat



Drucksache 168/1/15

... Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung mit der vorliegenden Evaluierung sachlich über die Hintergründe und Kosten der Neuausrichtung der Gründerförderung berichtet. Die Bundesregierung kommt damit ihrer Zusage aus dem Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom Ende des Jahres 2011 nach, über die Ergebnisse der Neuregelungen des Gründungszuschusses zu berichten.



Drucksache 395/15

... es (GG) verpflichtet den Staat, die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nachfolgende Generation durch die Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern (BVerfGE 35,79,114 f.; BVerfGE 94, 268, 285). Diese Verpflichtung umfasst auch die Aufforderung, die erforderlichen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung des wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 6
Wissenschaftliche und künstlerische Hilfstätigkeiten

§ 8
Evaluation

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3410: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (1. WissZeitVGÄndG)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung des Bundes und der Länder

II.4 Evaluation


 
 
 


Drucksache 594/15 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat verzichtet auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses, um ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2016 nicht zu gefährden. Er bittet die Bundesregierung jedoch, im Rahmen der Überprüfung der Zielerreichung gemäß § 34 KWKG mit den Ländern in den Dialog zu treten und frühzeitig eine Perspektive für die KWK-Technologie, langfristig auf Basis erneuerbarer Energien, auch über 2025 hinaus zu erörtern.



Drucksache 350/15 (Beschluss)

... es der Vermittlungsausschuss angerufen werden musste. Er erwartet nunmehr eine zeitnahe Einigung mit dem Ergebnis einer auf Dauer ausgerichteten und der Kostensteigerung entsprechenden Revision der Regionalisierungsmittel. Auf den durch den Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 350/15 (Beschluss)




Finanzplan des Bundes 2015 bis 2019

Zum Gesetzentwurf und Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 56/15

... (1) Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besondere Form der nichtrechtlichen Begleitung für besonders schutzbedürftige Verletzte vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie umfasst die Informationsvermittlung sowie die qualifizierte Betreuung und Unterstützung im gesamten Strafverfahren mit dem Ziel, die individuelle Belastung der Verletzten zu reduzieren, ihre Sekundärviktimisierung zu vermeiden und ihre Aussagetüchtigkeit zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 56/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 406g
Psychosoziale Prozessbegleitung

§ 406i
Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren

§ 406j
Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse außerhalb des Strafverfahrens

§ 406k
Weitere Informationen

§ 406l
Befugnisse von Angehörigen und Erben von Verletzten

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Informationspflichten

b Übersetzungen/Dolmetschleistungen

c Psychosoziale Prozessbegleitung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 406i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 406j

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 406k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 406k

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3056: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

a. Inhalt des Regelungsvorhabens

- Informationspflichten

- Sprachliche Verständigungshilfe und Übersetzungen

- Psychosoziale Prozessbegleitung

b. Erfüllungsaufwand

- Informationspflichten

- Sprachliche Verständigungshilfe und Übersetzungen

- Psychosoziale Prozessbegleitung

c. Sonstige Kosten

d. Berichtspflichten gegenüber Dritten bzw. Evaluation

e. Bewertung


 
 
 


Drucksache 8/15

... b) In Absatz 1a werden nach dem Wort "Arbeitgeber" ein Komma und die Wörter "der Verlader, der Spediteur, der Reiseveranstalter, der Hauptauftragnehmer, der Unterauftragnehmer und die Fahrervermittlungsagentur" eingefügt und wird das Wort "hat" am Ende durch das Wort "haben" ersetzt.‘



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Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.