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"Versammlung"
Drucksache 145/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009 zum Iran: der Fall Shirin Ebadi
... – in Kenntnis der früheren Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, insbesondere der Resolution 63/191 vom 18. Dezember 2008 zur Menschenrechtslage in der Islamischen Republik Iran,
Drucksache 270/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG )
... 3. an der Mitgliederversammlung des Verbandes durch einen Beauftragten teilzunehmen,
Drucksache 417/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abschluss des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Côte d"Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
... 25. hält es für wichtig, dass bei der Durchführung der WPA ein geeignetes Überwachungssystem eingerichtet wird, das vom zuständigen parlamentarischen Ausschuss unter Einbeziehung der Mitglieder des Ausschusses für internationalen Handel und des Entwicklungsausschusses koordiniert wird, damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der weiterhin führenden Rolle des Ausschusses für Internationalen Handel und der allgemeinen Kohärenz der Handels- und Entwicklungspolitik besteht; vertritt die Ansicht, dass dieser parlamentarische Ausschuss flexibel vorgehen und sich aktiv mit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung (PPV) AKP-EU abstimmen sollte; ist der Auffassung, dass diese Überwachung nach der Annahme jedes Interim-WPA beginnen sollte;
Drucksache 658/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Impfung gegen die saisonale Grippe KOM (2009) 353 endg.; Ratsdok. 11970/1/09
... Der Handlungsbedarf der Mitgliedstaaten ist bereits in mehreren Papieren der Weltgesundheitsversammlung, der Kommission und des Europäischen Parlaments deutlich gemacht worden.
Drucksache 407/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zu "Ein Jahr nach Lissabon: Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der Partnerschaft Afrika-EU" (2008/2318(INI))
... 7. unterstreicht die Rolle der interparlamentarischen Gremien des Europäischen Parlaments und der afrikanischen Parlamente – wie der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU (PPV) und der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer (Euromed) – bei der Festigung von Frieden und Sicherheit, der Förderung verantwortungsvoller Staatsführung und Demokratie sowie als wirksame Plattformen für die Zusammenarbeit und die Behandlung von Fragen von gemeinsamem Interesse;
Drucksache 194/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Empfehlung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat zur Ermächtigung der Kommission, mit der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) Verhandlungen über die Bedingungen und Modalitäten des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft aufzunehmen und zu führen KOM (2008) 577 endg.; Ratsdok. 13934/08
... Zurzeit wird die Kommission regelmäßig aufgefordert, den Arbeiten der Generalversammlung, der Sachverständigengruppen, der Unterkommissionen und der Kommissionen als Vertreterin der Europäischen Gemeinschaft beizuwohnen, wobei sie sich jedoch nicht an den Arbeiten des Exekutivausschusses (Ad-hoc-Gast) beteiligen darf und keinen freiwilligen Beitrag an die OIV abführt.
Empfehlung der Kommission an den Rat zur Ermächtigung der Kommission, mit der Internationalen Organisation für Rebe und Wein OIV Verhandlungen über die Bedingungen und Modalitäten des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft aufzunehmen und zu führen
A. Begründung
1. Einleitung
2. Zuständigkeit der Gemeinschaft für Angelegenheiten, mit denen die OIV befasst ist
3. Mitgliedschaft der Gemeinschaft
3.1 Status der Europäischen Gemeinschaft und Teilnahme der Kommission an den Arbeiten der OIV
3.2 Notwendigkeit einer Mitgliedschaft der Gemeinschaft
3.3 Antrag auf Mitgliedschaft
a Etappen des Beitritts
b Verfahrensvorschriften
3.4 Koordinierung und Verteilung der Befugnisse zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
4. Übergangsmassnamen
5. Schlussfolgerungen
B. Empfehlung
Anhang Verhandlungsrichtlinien
Drucksache 298/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI KOM (2009) 136 endg.; Ratsdok. 8151/09
... 12 Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, mit der Resolution Nr. 44/25 der Generalversammlung vom 20. November 1989 angenommen und zur Unterzeichnung, zur Ratifizierung und zum Beitritt aufgelegt.
Drucksache 107/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu den Entwicklungsperspektiven für die Friedensschaffung und Nationenbildung im Anschluss an die Konfliktbeilegung (2008/2097(INI))
... – in Kenntnis der Resolution 60/1 der UNO-Generalversammlung vom 24. Oktober 2005 über das Ergebnis des Weltgipfels 2005 und insbesondere deren Ziffern 138-140 betreffend die Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
Drucksache 228/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu "2050: Die Zukunft beginnt heute - Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik " (2008/2105(INI))
... 207. fordert seine zuständigen Ausschüsse auf, in der nächsten Wahlperiode die Umsetzung der vorstehenden Empfehlungen zu überprüfen, und zwar unter anderem im Rahmen der Anhörungen der für die nächste Amtszeit der Kommission designierten Kommissionsmitglieder und ihrer Kontakte zu den Mitgliedern nationaler Parlamente; fordert seine Delegationen für die Beziehungen mit Drittstaaten und seine Vertreter in multilateralen parlamentarischen Versammlungen auf, bei ihren Kontakten mit Vertretern von Drittstaaten regelmäßig das Problem des Klimawandels und die Notwendigkeit von Maßnahmen und Initiativen aller Staaten zu thematisieren;
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Anhang A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag
Anhang B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie
Drucksache 476/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zur halbjährlichen Bewertung des Dialogs zwischen der EU und Belarus
... – Gewährleistung von Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit durch Aufhebung von Artikel 193-1 des belarussischen Strafgesetzes, wonach eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für Tätigkeiten im Namen nicht registrierter öffentlicher Vereinigung, politischer Parteien und Stiftungen besteht; Schutz der Religionsfreiheit;
Drucksache 22/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG zwecks Verhinderung des Eindringens von Arzneimitteln, die in Bezug auf ihre Eigenschaften, Herstellung oder Herkunft gefälscht sind, in die legale Lieferkette KOM (2008) 668 endg.; Ratsdok. 17504/08
... ") ausgearbeitet, das am 12. Dezember 2007 von IMPACT auf der Generalversammlung in Lissabon gebilligt wurde. Die Gruppe der Acht (G8) hat den Einsatz von IMPACT in ihrer auf dem Gipfel am 7. Juni 2008 abgegebenen Erklärung ausdrücklich begrüßt.
Drucksache 553/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu dem Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2008 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich (2008/2336(INI))
... . unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 1. Februar 20077 und 26. April 20078 zur Initiative für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe und die Resolution 62/149 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2007 zum Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe,
Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage
Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte
Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen
2 Todesstrafe
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
Die Rechte von Kindern
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze
Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR
Wahlhilfe und Wahlbeobachtung
Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Drucksache 488/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu der gemeinsamen Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente (2008/2331(INI))
... 38. fordert die Mitgliedstaaten auf, das VN-Übereinkommen über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. Dezember 1990 angenommen wurde, zu ratifizieren4;
Drucksache 120/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
... (2) Die Beschlussfassung der Vertreterversammlung über die Änderung der Satzung soll abweichend von § 64 Absatz 3 Satz 2 des
Drucksache 260/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu dem Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum (2008/2231(INI))
... – unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidiums der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer (PVEM) vom 12. Juli 2008, die Erklärung der PVEM zum Friedensprozess im Nahen Osten vom 13. Oktober 2008 und die Empfehlung der PVEM an das erste Treffen der Außenminister des Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum vom 13. Oktober 2008,
Drucksache 492/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zur Unterstützung für den Sondergerichtshof für Sierra Leone
... 7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem Sondergerichtshof für Sierra Leone, dem Internationalen Strafgerichtshof, dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, dem Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda, den Außerordentlichen Kammern der Gerichte Kambodschas, dem Sondergerichtshof für Libanon, dem UN-Sicherheitsrat, den Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union und den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.
Drucksache 757/09
Vorlage an den Bundesrat
Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau Kreditanstalt für Wiederaufbau ... Bei der Bestellung bitte ich, die von der Bundesregierung verabschiedeten Richtlinien für die Berufung von Persönlichkeiten in Aufsichtsräten und sonstigen Überwachungsorganen (Berufungsrichtlinien) zu berücksichtigen. Nach diesen sollen Mitglieder in der Regel ihr Mandat niederlegen, wenn sie aus der Funktion, aus der heraus sie berufen werden, ausscheiden. Ferner sollen Mitglieder zum Zeitpunkt der auf das Erreichen des 65. Lebensjahres folgenden Haupt-/Generalversammlung aus ihrem Amt ausscheiden. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen Personen nicht in Aufsichtsräte oder sonstige Überwachungsorgane von Unternehmen oder Anstalten des öffentlichen Rechts berufen werden, wenn sie bereits einem Überwachungsorgan eines Unternehmens angehören, mit dem das betreffende Unternehmen am Markt konkurriert, Transaktionen anbahnt oder abwickelt.
Drucksache 477/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zum Gewissen Europas und zum Totalitarismus
... – unter Hinweis auf die Resolution 260 (III) A der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 1948 zum Völkermord,
Drucksache 259/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der Rolle der NATO im Rahmen der Sicherheitsarchitektur der EU (2008/2197(INI))
... 46. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten und der NATO-Länder, der Parlamentarischen Versammlung der NATO sowie den Generalsekretären der Vereinten Nationen, der NATO, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und des Europarates zu übermitteln.
Drucksache 173/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... (6) Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Versammlungsstätten (z.B. Theatern, Freilichtbühnen, Film- und Fernsehproduktionsstätten) dürfen in Anwesenheit von Besuchern nur vorgeführt werden, wenn der Effekt vorher gemäß der beabsichtigten Verwendung erprobt worden ist und mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften für Versammlungsstätten abgestimmt wurde. Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 3, 4, T2 und P2 sowie explosionsgefährlichen Stoffen an Film- und Fernsehproduktions-Aufnahmeorten dürfen nur durchgeführt werden, wenn der Effekt vorher gemäß der beabsichtigten Verwendung erprobt wurde und mit der für den Brandschutz sowie der für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Stelle abgestimmt wurde und diese Einwände gegen die Erprobung oder Durchführung nicht erhoben haben."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Sprengstoffgesetzes
§ 5 Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
§ 42 Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften
§ 45 Aufgaben der Bundesanstalt
Artikel 2 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
§ 3
§ 6
§ 6a
§ 12b
§ 13
§ 14
§ 15
§ 17
§ 21
§ 22
§ 23
§ 39
§ 40
§ 40a
§ 49
1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes
2. Sprengzubehör
2.1 Zündleitungen
2.2 Verlängerungsdrähte
2.3 Isolierhülsen
2.4 Zündmaschinen
2.4.1 Mechanische Beschaffenheit
2.4.2 Elektrische Beschaffenheit
2.4.3 Leistungsfähigkeit
2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder
2.5.1 Mechanische Beschaffenheit
2.5.2 Elektrische Beschaffenheit
2.5.3 Leistungsfähigkeit
2.6 Zündmaschinenprüfgeräte
2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder
2.8 Zündkreisprüfer
2.8.1 Allgemeine Anforderungen
2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter
2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise
2.9.1 Allgemeine Anforderungen
2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente
2.10 Ladegeräte
2.11 Mischladegeräte
I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:
II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:
A. Feuerwerkskörper
B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände
C. Anzündmittel
Artikel 3 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
I. Wesentlicher Inhalt:
1. Zur Änderung des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :
2. Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
b Bürokratiekosten geänderter / erweiterter Informationspflichten
c Bürokratiekosten geänderter / vereinfachter Informationspflichten
d Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten
3. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger
a Folgende Informationspflicht wird neu eingeführt:
b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:
c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:
4. Informationspflichten für die Verwaltung
a Folgende Informationspflichten werden neu eingeführt:
b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:
c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:
d Folgende Informationspflicht wird aufgehoben:
5. Sonstige Kosten
6. Zu sonstigen Änderungen Artikel 3 :
II. Regelungskompetenz:
1. Zu den Änderungen des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :
2. Zu den Änderungen der Strafprozessordnung, des Bundeszentralregistergesetzes und der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen
Zu den Einzelvorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu § 5
Zu § 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 4
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Absatz 5
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 6
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu § 40
Zu § 41
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 12a
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 3
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
4 Allgemeines
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
zu Absatz 1a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu §§ 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 2a
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 16
Zu Nummer 19
Zu § 13
Zu §§ 14
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu Nummer 26
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 40a
Zu Absatz 2
Zu Nummer 34
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 43
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Absatz 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 7
Zu Absatz 9
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 743: Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften
Drucksache 456/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
... Dem Vorstand einer Notarkammer, der Notare im Landesdienst angehören, gehört für das badische und für das württembergische Rechtsgebiet je ein Notar im Landesdienst an, der nicht stimmberechtigt ist. Er nimmt auch an den Vertreterversammlungen der Bundesnotarkammer ohne Stimmrecht teil. Der Notar im Landesdienst und sein Vertreter werden von den Notaren im Landesdienst nach Rechtsgebieten aus dem Kreis derjenigen Notare im Landesdienst gewählt, die der Notarkammer beigetreten sind.
Drucksache 877/09
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Organe des Zentrums für Arbeit und Grundsicherung sind die Trägerversammlung und der Geschäftsführer.
Drucksache 377/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
... 1. dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer oder der Satzungsversammlung angehören,
Drucksache 173/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... Der Entwurf sieht vor, dass Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Versammlungsstätten erprobt und mit den für den Brandschutz zuständigen Stellen abgestimmt werden. Bei Effekten mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 3, 4, T2 und P2 sowie explosionsgefährlichen Stoffen an Film- und Fernsehproduktions-Aufnahmeorten ist in die Abstimmung zusätzlich die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständige Stelle einzubeziehen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a1 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 2a - neu - SprengG , Buchstabe c - neu - § 6 Absatz 4 - neu - SprengG , Nummer 12a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SprengG Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe a1 - neu - § 45 Absatz 4a - neu - 1. SprengV
2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 34 Absatz 5 - neu - SprengG
Zu Artikel 1 Nummer 16
Zu Artikel 1 Nummer 16
7. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe c § 47 Absatz 3 SprengG
8. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a § 49 Absatz 2 SprengG
Zu Artikel 1 Nummer 25
11. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Absatz 1 Nummer 12 1. SprengV
12. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe d § 4 Absatz 6 1. SprengV
13. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 6 Absatz 3 Satz 2 1. SprengV ,
14. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 6 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 1. SprengV
16. Zu Artikel 2 Nummer 24 Buchstabe a § 20 Absatz 2 1. SprengV
17. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 22 Absatz 1 1. SprengV
18. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 1 1. SprengV
19. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 3 1. SprengV
20. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 6 und 7 - neu - 1. SprengV und Nummer 38 Buchstabe d § 46 Nummer 8c und 8d 1. SprengV
21. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40 Absatz 3 1. SprengV
22. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40 Absatz 5 Satz 2 1. SprengV
23. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40a Absatz 1 Satz 1 1. SprengV
24. Zu Artikel 2 Nummer 38 Buchstabe a § 46 Nummer 2a 1. SprengV
25. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a01 - neu - § 14 Absatz 4 Satz 1 WaffG *
26. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a02 - neu - § 22 Absatz 2 Nummer 3 WaffG *
27. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a03 - neu - § 25 Absatz 2 WaffG *
28. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe d § 48 Absatz 4 WaffG
29. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe e1 - neu - § 52 Absatz 3 Nummer 1 WaffG
30. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe aaa - neu - und bbb - neu - § 53 Absatz 1 Nummer 7 WaffG
31. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe dd - neu - § 53 Absatz 1 Nummer 23 WaffG
32. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe g - neu - § 58 Absatz 10 WaffG
33. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe h - neu - Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 8 - neu - WaffG
34. Zu Artikel 3 Absatz 5 Waffengesetz
35. Zum Gesetzentwurf insgesamt
36. Zum Gesetzentwurf allgemein
37. Zur Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Sprengstoffgesetz
Drucksache 348/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz )
... (2) Die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank können zu den Hauptversammlungen, Generalversammlungen oder Gesellschafterversammlungen sowie zu den Sitzungen der Aufsichtsorgane Vertreter entsenden.
Gesetz
Artikel 1 Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme
§ 1 Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
§ 2 Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
§ 3 Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen
§ 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste
§ 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
§ 7 Zugang zu Zahlungssystemen
Abschnitt 2 Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 8 Erlaubnis
§ 9 Versagung der Erlaubnis
§ 10 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
§ 11 Inhaber bedeutender Beteiligungen2
Abschnitt 3 Eigenkapital
§ 12 Eigenkapital
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit
§ 13 Sicherungsanforderungen
§ 14 Auskünfte und Prüfungen
§ 15 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
§ 16 Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
§ 17 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
§ 18 Besondere Pflichten des Prüfers
§ 19 Inanspruchnahme von Agenten
§ 20 Auslagerung
§ 21 Aufbewahrung von Unterlagen
§ 22 Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche
§ 23 Sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 5 Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 24 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
§ 25 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 26 Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 27 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Abschnitt 6 Außergerichtliches Beschwerdeverfahren
§ 28 Beschwerden über Zahlungsdienstleister
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 29 Anzeigen
§ 29a Monatsausweise und weitere Angaben
§ 30 Zahlungsinstituts-Register
§ 31 Strafvorschriften
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 34 Mitteilung in Strafsachen
§ 35 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 5 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 6 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Artikel 9 Inkrafttreten
Drucksache 856/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats
... 27. vertritt die Ansicht, dass unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass die am besten geeigneten Mitglieder des amerikanischen Kongresses und des Europäischen Parlaments in den Dialog der Gesetzgeber und in die Arbeit des TWR eingebunden werden, um das Zustandekommen von Rechtsvorschriften mit nicht beabsichtigten Auswirkungen auf den transatlantischen Handel und die transatlantischen Investitionen zu verhindern; hofft, dass mit einem neuen Abkommen der derzeitige Transatlantische Dialog zu einer transatlantischen interparlamentarischen Versammlung aufgewertet werden könnte, und zwar auf der Grundlage der Empfehlungen des Europäischen Parlaments in seiner genannten Entschließung vom 26. März 2009;
Gipfeltreffen EU-USA
Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats und dessen Stärkung
Rolle des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber im TWR
TWR und Wirtschafts- und Finanzkrisen
TWR und geistiges Eigentum
TWR und Verbraucherschutz
Bilateraler Handel – Zollfragen, Marktüberwachung und Handelssicherheit
Gegenseitige Anerkennung und Standardisierung
Umweltfragen und Fragen der öffentlichen Gesundheit
Energie, Industrie und Wissenschaft
Internationaler Handel
Justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, Visa
Drucksache 802/09
Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO
54. Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 14. bis 18. November 2008 in Valencia, Spanien *
... Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO
Drucksache 431/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu dem Stand der transatlantischen Beziehungen nach den Wahlen in den USA (2008/2199(INI))
... 10. bekräftigt, dass durch das neue Abkommen der gegenwärtige Transatlantische Dialog der Gesetzgeber zu einer parlamentarischen Versammlung weiterentwickelt werden sollte, die als Forum für den parlamentarischen Dialog, zur Identifizierung von Zielen und zur gemeinsamen Überwachung der Umsetzung des Abkommens sowie zur Koordinierung der Tätigkeit sowohl des Europäischen Parlaments als auch des US-Kongresses in Fragen von gemeinsamem Interesse dient, wozu auch eine enge Zusammenarbeit der Ausschüsse und Berichterstatter beider Seiten gehört; ist der Meinung, dass diese Versammlung zweimal jährlich zu Plenarsitzungen zusammentreten und sich zu gleichen Teilen sowohl aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments als auch aus Mitgliedern beider Häuser des US-Kongresses zusammensetzen sollte; ist der Auffassung, dass die Versammlung Arbeitsgruppen einrichten könnte, um die Plenarsitzungen vorzubereiten; weist nochmals darauf hin, dass im Rahmen dieser Versammlung ein "
Drucksache 78/09
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
... Ziel der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) ist die Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor der Ausbreitung grenzüberschreitender Infektionen und Gesundheitsgefahren. Nach Artikel 38 Absatz 1 der IGV hat der verantwortliche Luftfahrzeugführer während des Fluges oder bei der Landung die allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit, auszufüllen und der zuständigen Behörde des Flughafens zu übergeben. Diese Erklärung muss einem bestimmten Muster entsprechen, welches in Anlage 9 der IGV geregelt ist. Die 61. Weltgesundheitsversammlung hat in Genf am 23. Mai 2008 eine Änderung der Anlage 9 beschlossen. Die Änderungen sind nur geringfügig.
Drucksache 419/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abschluss des Interim-Partnerschaftsabkommens zwischen den Pazifikstaaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft andererseits
... 41. hält es für wichtig, dass bei der Durchführung der WPA ein geeignetes Überwachungssystem eingerichtet wird, das vom zuständigen Ausschuss unter Einbeziehung der Mitglieder des Ausschusses für internationalen Handel und des Entwicklungsausschusses koordiniert wird, damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der weiterhin führenden Rolle des Ausschusses für internationalen Handel und der allgemeinen Kohärenz der Handels- und Entwicklungspolitik besteht; ist der Ansicht, dass dieser Ausschuss flexibel tätig sein und sich aktiv mit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU abstimmen muss; ist der Auffassung, dass diese Überwachung jeweils nach der Annahme der einzelnen Interim-WPA beginnen sollte;
Drucksache 179/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen
... (2) Wird der Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung nach § 42 Absatz 1 Satz 2 fortgesetzt, so hat der Vorstand die Fortsetzung zur Eintragung anzumelden. Der Anmeldung ist eine Abschrift des Beschlusses beizufügen.
Drucksache 478/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu der Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern (2008/2211(INI))
... 1 In der 16. Vollversammlung am 21. März 2007 angenommene Stellungnahme.
Drucksache 408/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zu den Verträgen betreffend die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) (2008/2128(INI))
... 19. fordert eine stärkere Mitwirkung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU an der Festlegung der Prioritäten, an der Aushandlung der MDG-Verträge sowie an allen anderen Phasen des Verfahrens;
Drucksache 180/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
... Das Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4. Dezember 1899 (SchVG von 1899) regelt, auf welche Weise die Gläubiger einer Anleihe auf die in den Schuldverschreibungen verbrieften Rechte einwirken können, indem sie bestimmten Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen. Das kann während der Laufzeit einer Anleihe aus verschiedenen Gründen erforderlich sein, vor allem in der Krise oder in der Insolvenz des Schuldners. Damit die Gläubiger in solchen Situationen die nötigen Handlungsspielräume haben, bedarf es einer Anpassung des seit seinem Inkrafttreten bis heute im Wesentlichen unveränderten Gesetzes. Das SchVG von 1899 schränkt die Befugnisse der Gläubiger aus heutiger Sicht zu stark ein und ist verfahrensrechtlich veraltet. Die Gläubigerversammlung soll deshalb in die Lage versetzt werden, auf informierter Grundlage möglichst rasch und ohne unnötigen organisatorischen Aufwand Entscheidungen von unter Umständen großer finanzieller Tragweite treffen zu können. International war zudem bezweifelt worden, ob übliche Umschuldungsklauseln (sogenannte "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anleihebedingungen
§ 3 Transparenz des Leistungsversprechens
§ 4 Kollektive Bindung
Abschnitt 2 Beschlüsse der Gläubiger
§ 5 Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger
§ 6 Stimmrecht
§ 7 Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger
§ 8 Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen
§ 9 Einberufung der Gläubigerversammlung
§ 10 Frist, Anmeldung, Nachweis
§ 11 Ort der Gläubigerversammlung
§ 12 Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung
§ 13 Tagesordnung
§ 14 Vertretung
§ 15 Vorsitz, Beschlussfähigkeit
§ 16 Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift
§ 17 Bekanntmachung von Beschlüssen
§ 18 Abstimmung ohne Versammlung
§ 19 Insolvenzverfahren
§ 20 Anfechtung von Beschlüssen
§ 21 Vollziehung von Beschlüssen
§ 22 Geltung für Mitverpflichtete
Abschnitt 3 Bußgeldvorschriften; Übergangsbestimmungen
§ 23 Bußgeldvorschriften
§ 24 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 3 Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes
Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Abschnitt 6 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.
Abschnitt 6 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.
§ 43 Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a
Artikel 5 Änderung des Depotgesetzes
Artikel 6 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung
Artikel 8 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen
2. Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern im Fall einer Falschberatung
3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union
4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
5. Finanzielle Auswirkungen
6. Bürokratiekosten
7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
8. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 533: Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (NKR-Nr. 533)
Drucksache 211/09
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsichts- und Kontrollrechte in Aktiengesellschaften
... Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält in Ziff. 5.4.4 zur Eingrenzung dieser Beeinträchtigung für börsennotierte Unternehmen die Empfehlung, dass ein Wechsel des bisherigen Vorsitzenden oder eines Vorstandsmitglieds in den Aufsichtsratsvorsitz oder den Vorsitz eines Aufsichtsratsausschusses nicht die Regel sein und eine entsprechende Absicht der Hauptversammlung besonders begründet werden soll.
Drucksache 305/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 mit Empfehlungen an die Kommission zur grenzüberschreitenden Verlegung von eingetragenen Gesellschaftssitzen (2008/2196(INI))
... Der Verlegungsvorschlag wird den Mitgliedern und Arbeitnehmervertretern der Gesellschaft innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor dem Tag der Aktionärsversammlung der Gesellschaft zur Prüfung unterbreitet.
Drucksache 244/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG )
... § 7a Bedingtes Kapital § 7b Schaffung eines genehmigten Kapitals durch die Hauptversammlung § 7c Eintragung von Hauptversammlungsbeschlüssen § 7d Ausschluss der aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen § 7e Kapitalmaßnahmen durch Dritte um Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme".
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
§ 5a Anteilserwerb
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS
§ 1 Anwendungsbereich
§ 7 Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung
§ 7a Bedingtes Kapital
§ 7b Schaffung eines genehmigten Kapitals durch die Hauptversammlung
§ 7c Eintragung von Hauptversammlungsbeschlüssen
§ 7d Ausschluss der aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen
§ 7e Kapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme
§ 12 Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebote; Ausschluss von Minderheitsaktionären
§ 18 Anfechtung, Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbare Forderungen, verdeckte Sacheinlage
§ 19 Keine Kündigung bei Übernahme einer Beteiligung
Artikel 3 Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Rettungsübernahmegesetz - RettungsG)
§ 1 Enteignung zur Sicherung der Finanzmarktstabilität
§ 2 Enteignungsakt
§ 3 Verfahren
§ 4 Entschädigung
§ 5 Rechtsschutz
§ 6 Befristung und Reprivatisierung
§ 7 Rechte des Gremiums nach § 10a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes und Unterrichtung des Finanz- und des Haushaltsausschusses
§ 8 Verordnungsermächtigung
§ 9 Verkündung von Rechtsverordnungen
Artikel 4 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 327/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 an den Rat zu einer strategischen Partnerschaft EU-Mexiko (2008/2289(INI))
... – unter Hinweis auf die Botschaft der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (EuroLat) an das Fünfte Gipfeltreffen Europäische Union/Lateinamerika und Karibik vom 1. Mai 2008,
Drucksache 503/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zur Konsolidierung von Stabilität und Wohlstand in den westlichen Balkanländern (2008/2200(INI))
... 40. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Kosovo, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, von Montenegro und Serbien, dem amtierenden Vorsitzenden der OSZE, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, dem Vorsitzenden des Ministerkomitees des Europarates, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, dem Sekretariat des Rates für regionale Zusammenarbeit, dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien und dem Sekretariat des Mitteleuropäischen Freihandelsabkommens zu übermitteln.
Drucksache 108/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zur Lage in Simbabwe
... – unter Hinweis auf die von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU am 28. November 2008 angenommenen Entschließung zu Simbabwe,
Drucksache 229/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu der Rückführung und Neuansiedlung der Insassen des Gefangenenlagers Guantánamo
... – unter Hinweis auf die Entschließungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats,
Drucksache 797/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Europäischen Gerichtshof und die Europäische Zentralbank: Ein EU-Rahmen für das grenzübergreifende Krisenmanagement im Bankensektor KOM (2009) 561 endg.; Ratsdok. 15049/09
... Das Gemeinschaftsrecht enthält mehrere obligatorische Anforderungen für die Übertragung von Rechten auf die Aktionäre. Hierzu gehören Vorkaufsrechte und die Anforderung, dass jede Erhöhung oder Verringerung des Aktienkapitals auf der Generalversammlung der Aktionäre genehmigt wird. Solange die Unternehmenstätigkeit fortgeführt wird, genießen Aktionäre in der EU gleichwertige Mindestrechte. Die im Gemeinschaftsrecht gewährten Aktionärsrechte dürften einer Sanierung im Rahmen eines ordentlichen Insolvenzverfahrens im Normalfall nicht im Wege stehen. Genauso wenig werfen diese Rechte zwangsläufig Probleme für einen Abwicklungsmechanismus auf, der darauf ausgelegt ist, in einem abgestuften Konzept die Zustimmung der Aktionäre zu Umstrukturierungsmaßnahmen einzuholen, sofern die erforderliche Zeit zur Verfügung steht. Schwierigkeiten entstehen, wenn die Sanierung im Rahmen eines Abwicklungsmechanismus erfolgt, der sich auf Zwangsmaßnahmen ohne vorherige Zustimmung der Aktionäre stützt. In einem solchen Fall könnten die in den Gesellschaftsrecht-Richtlinien der EU gewährten Rechte aufgrund ihres obligatorischen Charakters Versuche der Behörden, eine Bankenkrise schnell zu überwinden, untergraben. Deshalb müssen diese Richtlinien gegebenenfalls geändert werden. Bei diesen Änderungen muss gewährleistet sein, dass die nationalen Behörden weiterhin zu einem raschen Eingreifen unter genau definierten Umständen in der Lage sind, d. h. dass sie bei Vorliegen bestimmter auslösender Elemente oder Bedingungen ohne vorherige Zustimmung der Aktionäre tätig werden können, um die Kontinuität wesentlicher Dienstleistungen der Bank zu gewährleisten und systemische Auswirkungen eines Zusammenbruchs zu verhindern, indem etwa ein Kauf durch den Privatsektor in die Wege geleitet wird.
Drucksache 326/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 an den Rat zu einer strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Brasilien (2008/2288(INI))
... H. in der Erwägung, dass die Einrichtung der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (EuroLat) einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der demokratischen Legitimierung und der politischen Dimension der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika darstellte und dass der kommende Beitritt des Mercosur-Parlaments zu dieser Versammlung EuroLat in seiner Rolle als ständiges Forum für den politischen Dialog zwischen den beiden Regionen stärken wird,
Drucksache 5/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht
... - Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Patentanwaltskammer (§ 145 PAO-E). Die einzelnen Gebührentatbestände sowie Fälligkeit und Höhe der Verwaltungsgebühren hat im Zuge der Stärkung der Selbstverwaltung die Kammerversammlung zu bestimmen (§ 82 Absatz 2 Nummer 4 PAO-E).
Drucksache 497/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 über die parlamentarische Immunität in Polen (2008/2232(INI))
... 2. ersucht die Republik Polen gesondert, die derzeitige Situation zu prüfen, in der eindeutig ungleiche Bedingungen für das passive Wahlrecht und den Verlust des Mandats von Mitgliedern beider parlamentarischer Versammlungen bestehen, und Schritte zu unternehmen, um diese Ungleichbehandlung zu beenden;
Drucksache 426/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zu den Jahresberichten 2007 der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (2008/2155(INI))
... - unter Hinweis auf die Entschließung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 24. Juni 2008 zur Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung: Ein starker Partner für den Wandel in den Transformationsländern,
Ziele und Aktivitäten der EIB
Ziele und Aktivitäten der EBWE
Zusammenarbeit zwischen EIB und EBWE und mit anderen internationalen, regionalen und nationalen Finanzinstitutionen
Die globale Finanzkrise und ihre Auswirkungen auf die EIB und die EBWE
Auswirkungen des Urteils des Gerichtshofs auf das EIB-Mandat für die Darlehenstätigkeit in Drittländern
Drucksache 801/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Bekämpfung von HIV/Aids in der Europäischen Union und in den Nachbarländern (2009 - 2013) KOM (2009) 569 endg.; Ratsdok. 15204/09
... Es ist möglich, HIV-Infektionen zu vermeiden und zu behandeln; deshalb müssen medizinische Versorgungsinfrastrukturen und bedarfsgerechte Informationen zur Verfügung stehen. Führende Politiker der G8-Länder und in der Folge die anlässlich der Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNGASS) zusammengetretenen Staats- und Regierungschefs haben sich 2005 verpflichtet, ein Maßnahmenpaket für die HIV-Prävention, -Behandlung und -Versorgung zu entwickeln und umzusetzen, um sich soweit wie möglich dem Ziel des allgemeinen Zugangs zur Behandlung für alle Betroffenen bis 2010 anzunähern.10
Drucksache 915/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2009 zu dem Strategiepapier 2009 der Kommission zur Erweiterung betreffend die Länder des westlichen Balkans, Island und die Türkei
... 22. lobt die Fortschritte, die die Türkei als Bewerberland bei der Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen gemacht hat; fordert die türkische Regierung und alle parlamentarischen Parteien mit Nachdruck auf, bei der Formulierung und Umsetzung der wichtigsten Reformen zu einem Konsens zu gelangen; begrüßt, dass die Regierung die Strategie zur Reform der Justiz gebilligt hat, und weist darauf hin, dass es für die Funktionsfähigkeit des türkischen Staates und der türkischen Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist, dass die Strategie zur Reform der Justiz rasch umgesetzt wird; ist besorgt über die Lage im Bereich der freien Meinungsäußerung, insbesondere nachdem zum ersten Mal eine Geldstrafe gegen einen Medienkonzern verhängt wurde; begrüßt die zunehmend offene Debatte in der Türkei über ehemalige Tabuthemen; bedauert, dass auf dem Gebiet der Religionsfreiheit nur geringe Fortschritte zu verzeichnen sind, und fordert die Regierung mit Nachdruck auf, im Einklang mit der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten einen Rechtsrahmen zu schaffen, der es allen nichtmuslimischen Religionsgemeinschaften und der Gemeinschaft der Alewiten ermöglicht, ohne unangemessene Einschränkungen ihre Religion auszuüben; bedauert, dass die Zusagen aus dem Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei nach wie vor nicht erfüllt worden sind; fordert die türkische Regierung mit Nachdruck auf, diese uneingeschränkt und ohne jegliche Diskriminierung zu erfüllen; fordert die türkische Regierung sowie alle Beteiligten auf, aktiv dazu beizutragen, auf der Grundlage der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und der Grundsätze, auf denen die Europäische Union beruht, rasch eine umfassende Lösung der Zypernfrage herbeizuführen; begrüßt die Bemühungen um eine Lösung der Kurdenfrage im Rahmen des Projekts der "demokratischen Öffnung" und fordert die türkische Regierung auf, sich konkret mit der Lage der Bürger kurdischer Herkunft zu befassen, und fordert alle politischen Kräfte auf, in diesem Bereich Unterstützung zu leisten; lobt die diplomatischen Bemühungen zur Normalisierung der Beziehungen zu Armenien und fordert die Große Türkische Nationalversammlung und das Parlament Armeniens auf, die einschlägigen Protokolle zu ratifizieren; begrüßt, dass die Türkei die zwischenstaatliche Vereinbarung über den Bau der Erdgaspipeline Nabucco unterzeichnet hat, deren Umsetzung weiterhin zu den obersten EU-Prioritäten für die Energiesicherheit gehört, und fordert die Öffnung des Energiekapitels in den Beitrittsverhandlungen; nimmt die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Rückführungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei zur Kenntnis und fordert die Türkei mit Nachdruck auf, in der Zwischenzeit die bestehenden bilateralen Rückführungsabkommen mit den Mitgliedstaaten uneingeschränkt umzusetzen; fordert die türkische Regierung auf, die Koordinierung ihrer Außenpolitik mit der Europäischen Union zu intensivieren, insbesondere was den Iran betrifft; bedauert jedoch, dass die strategische Zusammenarbeit zwischen der NATO und der Europäischen Union, die über die "
Drucksache 160/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG )
... ", das heißt die Regelungen in § 7 Absatz 1 Satz 1 bis 3 FMStBG-E über die Einberufung der Hauptversammlung, entsprechend, wenn die Kapitalerhöhung nicht nur von dem Fonds, sondern auch von Dritten gezeichnet werden kann.
Drucksache 261/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der Überprüfung des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (2008/2236(INI))
... 37. schlägt vor, analog zu der EUROMED- und der EUROLAT-Versammlung unter Beteiligung des Europäischen Parlaments eine Versammlung der östlichen Nachbarländer, "
Drucksache 418/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abschluss des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
... 40. hält es für wichtig, dass bei der Durchführung der WPA ein geeignetes Überwachungssystem eingerichtet wird, das vom zuständigen Ausschuss unter Einbeziehung der Mitglieder des Ausschusses für internationalen Handel und des Entwicklungsausschusses koordiniert wird, damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der weiterhin führenden Rolle des Ausschusses für internationalen Handel und der allgemeinen Kohärenz der Handels- und Entwicklungspolitik besteht; ist der Ansicht, dass dieser Ausschuss flexibel tätig sein und sich aktiv mit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU abstimmen sollte; ist der Auffassung, dass diese Überwachung jeweils nach der Annahme der einzelnen Interim-WPA beginnen sollte;
Drucksache 858/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zum Iran
... – unter Hinweis auf die Resolutionen 62/149 vom 18. Dezember 2007 und 63/168 vom 18. Dezember 2008 der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu einem Moratorium für die Todesstrafe,
Drucksache 411/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur Bekämpfung der Genitalverstümmelung bei Frauen in der Europäischen Union (2008/2071(INI))
... – unter Hinweis auf die Artikel 2 Absatz 1, 19 Absatz 1, 24 Absatz 3, 34 und 39 des von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1989 angenommenen Übereinkommens über die Rechte des Kindes,
Drucksache 386/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik KOM (2009) 163 endg.; Ratsdok. 8977/09
... Als Teil der Gesamtverantwortung der EU und der Bemühungen um ein besseres meerespolitisches Handeln sollte die künftige GFP weiterhin nachhaltige Fischereien in internationalen Foren wie der UN-Generalversammlung und der FAO fördern. Wir müssen weiter an Themen wie dem Seerecht und dem Schutz gefährdeter Meeresökosysteme vor zerstörerischen Fangverfahren arbeiten und an Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen über marine Genressourcen außerhalb einzelstaatlicher Gerichtshoheit teilnehmen.
Drucksache 63/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
... • Neue Organe werden die oder der Vorsitzende des Stiftungsrats, die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer sowie die Direktionsversammlung. Die Wissenschaftlichen Beiräte der Institute sind künftig keine eigenständigen Organe der Stiftung mehr, können ihren Sachverstand aber nach wie vor im Stiftungsrat einbringen. Die Direktorinnen und Direktoren bleiben hinsichtlich ihrer Arbeit in den Instituten Organe. Ihre zentrale Interessenvertretung in der Stiftung erfolgt künftig jedoch ausschließlich über die Direktionsversammlung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
§ 5 Organe der Stiftung
§ 6 Stiftungsrat
§ 8 Direktionsversammlung
§ 9 Direktorinnen und Direktoren der Institute
§ 12 Geschäftsführung
§ 13 Geschäftsstelle
§ 15 Beschäftigte
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeine Vorbemerkungen
1. Geschichte und Auftrag der Institute
2. Evaluation durch den Wissenschaftsrat
3. Konzept
4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
5. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzesentwurfs
6. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
7. Finanzielle Auswirkungen und Auswirkungen auf das Preisniveau
8. Bürokratiekosten
B. zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 796: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswisssenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
Drucksache 745/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (16. Bericht "Bessere Rechtsetzung " 2008) KOM (2009) 504 endg.; Ratsdok. 13879/09
... Nationale gesetzgebende Versammlungen
Bericht
1. Einführung
2. Rechtlicher und institutioneller Rahmen
2.1. Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle
3. Anwendung der Grundsätze durch die Kommission 2008
3.1. Behandlung der Grundsätze durch die Kommission
3.2. Beispiele für die Anwendung der Grundsätze durch die Kommission in ihren Folgenabschätzungen
4. Einbindung der nationalen Parlamente
4.1. Bei der Kommission eingegangene Stellungnahmen
4.2. Aktionen zum Thema Subsidiarität des COSAC
5. Anwendung durch den Rat
6. Anwendung durch das Europäische Parlament
7. Anwendung durch den Ausschuss der Regionen
8. Anwendung durch den Gerichtshof
9. Schlussfolgerungen
Anhang 1 Anzahl der Stellungnahmen von nationalen Parlamenten
Drucksache 321/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 über die Türkei
... 15. begrüßt die Arbeit des Untersuchungsausschusses zum Thema Menschenrechte der Großen Türkischen Nationalversammlung bei der Untersuchung von Folter und Misshandlungen in Gefängnissen sowie dem Mord an dem Journalisten Hrant Dink; fordert die türkischen Staatsorgane auf, auf die Ergebnisse des Berichts des Ausschusses sowie auf die Ergebnisse des Berichts des Untersuchungsgremiums des Ministerpräsidenten zu reagieren; ist außerdem der Ansicht, dass sorgfältiger geprüft werden sollte, ob Ergenekon nicht auch an anderen, bislang nicht aufgeklärten Fällen wie der Ermordung von Hrant Dink beteiligt war;
I. Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten
Bestehen einer funktionierenden Marktwirtschaft
Fähigkeit zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen
II. Größerer Wohlstand
Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des Wohlstands
III. Aufbau gutnachbarlicher Beziehungen
IV. Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei
Zusammenarbeit in internationalen und globalen Angelegenheiten
Drucksache 15/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung
... (1) Das Recht des Königreichs Dänemark, Entscheidungen bezüglich der Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft zu treffen, wird in den Hauptversammlungen der Gesellschaft ausgeübt.
Drucksache 416/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zu dem Abschluss des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den Cariforum-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
... 38. hält es für wichtig, dass bei der Durchführung der WPA ein geeignetes Überwachungssystem eingerichtet wird, das von dem zuständigen parlamentarischen Ausschuss unter Einbeziehung der Mitglieder des Ausschusses für internationalen Handel und des Entwicklungsausschusses koordiniert wird, damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der weiterhin führenden Rolle des Ausschusses für internationalen Handel und der allgemeinen Kohärenz der Handels- und Entwicklungspolitik besteht; ist der Ansicht, dass dieser parlamentarische Ausschuss flexibel tätig sein und sich aktiv mit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU abstimmen sollte;
Drucksache 494/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Europäische Gemeinschaft (KOM (2008) 0530 – C6-0116/2009 – 2008/0170(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
... – unter Hinweis auf das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. Dezember 2006 verabschiedete Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ("
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