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1012/04
0905/04
0982/04
0438/04B
0687/04
0438/1/04
0981/04
0945/04B
0283/04
0140/04
0613/04
0945/1/04
0850/04
0226/04
Drucksache 791/09

... (a) den Schutz oder Beistand einer Organisation oder einer Institution der Vereinten Nationen mit Ausnahme des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge gemäß Artikel 1 Abschnitt D der Genfer Flüchtlingskonvention genießt. Wird ein solcher Schutz oder Beistand aus irgendeinem Grund nicht länger gewährt, ohne dass die Lage des Betroffenen gemäß den einschlägigen Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen endgültig geklärt worden ist, genießt er ipso facto den Schutz dieser Richtlinie;



Drucksache 640/09

... (6) Die Gläubiger beschließen entweder in einer Gläubigerversammlung oder im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung. Die Anleihebedingungen können ausschließlich eine der beiden Möglichkeiten vorsehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/09




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anleihebedingungen

§ 3
Transparenz des Leistungsversprechens

§ 4
Kollektive Bindung

Abschnitt 2
Beschlüsse der Gläubiger

§ 5
Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger

§ 6
Stimmrecht

§ 7
Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger

§ 8
Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen

§ 9
Einberufung der Gläubigerversammlung

§ 10
Frist, Anmeldung, Nachweis

§ 11
Ort der Gläubigerversammlung

§ 12
Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung

§ 13
Tagesordnung

§ 14
Vertretung

§ 15
Vorsitz, Beschlussfähigkeit

§ 16
Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift

§ 17
Bekanntmachung von Beschlüssen

§ 18
Abstimmung ohne Versammlung

§ 19
Insolvenzverfahren

§ 20
Anfechtung von Beschlüssen

§ 21
Vollziehung von Beschlüssen

§ 22
Geltung für Mitverpflichtete

Abschnitt 3
Bußgeldvorschriften; Übergangsbestimmungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

§ 43
Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a

§ 47
Anwendungsbestimmung für § 34

Artikel 5
Änderung des Depotgesetzes

Artikel 6
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 6a
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten; Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 139/09

... "), sicherzustellen und zu gewährleisten, dass interinstitutionelle Vereinbarungen umfassend mit den Pflichten zu Öffentlichkeit, Transparenz und Offenheit in Legislativverfahren im Einklang stehen, wobei eine parlamentarische Versammlung einbezogen wird, die rechtlich verpflichtet ist, öffentliche Sitzungen abzuhalten und die geprüften Dokumente zu veröffentlichen;



Drucksache 160/09

... § 7 Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung § 7a Bedingtes Kapital § 7b Schaffung eines genehmigten Kapitals durch die Hauptversammlung § 7c Eintragung von Hauptversammlungsbeschlüssen § 7d Ausschluss der aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen



Drucksache 495/09

... – unter Hinweis auf das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ("



Drucksache 248/09

... – unter Hinweis auf das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1989 angenommene Übereinkommen über die Rechte des Kindes und die dazugehörigen Fakultativprotokolle,



Drucksache 803/09 Versammlung


Drucksache 160/1/09

... ", das heißt die Regelungen in § 7 Absatz 1 Satz 1 bis 3 FMStBG-E über die Einberufung der Hauptversammlung, entsprechend, wenn die Kapitalerhöhung nicht nur von dem Fonds, sondern auch von Dritten gezeichnet werden kann.



Drucksache 179/09 (Beschluss)

... l. I, S. 2026) ist für die GmbH die Möglichkeit einer vereinfachten Gründung unter Verwendung eines Musterprotokolls geschaffen worden. Ein ähnliches Verfahren bietet sich auch für das Vereinsrecht an. Denn in der Praxis zeigt sich, dass vor allem kleine, eher mitglieder- und finanzschwache Vereine oftmals Probleme bei der Formulierung einer Satzung und ordnungsgemäßen Durchführung einer Gründungsversammlung haben. Hinzu kommt, dass Vereinsgründungen häufiger von Personen vorgenommen werden, die am Wirtschafts- und Rechtsverkehr weniger teilnehmen als Gründer von Kapitalgesellschaften und deshalb weniger Erfahrung haben. Verzögerungen bei der Eintragung sind dann die Folge. Schließlich wird es auch im Vereinsrecht ebenso wie bei der Gründung einer GmbH zahlreiche gleichgelagerte Situationen geben, die die Verwendung einer einfachen und einheitlichen Satzung gestatten.



Drucksache 421/09

... 20. hält es für wichtig, dass bei der Durchführung der WPA ein geeignetes Überwachungssystem eingerichtet wird, das vom zuständigen parlamentarischen Ausschuss unter Einbeziehung der Mitglieder des Ausschusses für internationalen Handel und des Entwicklungsausschusses koordiniert wird, damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der weiterhin führenden Rolle des Ausschusses für Internationalen Handel und der allgemeinen Kohärenz der Handels- und Entwicklungspolitik besteht; vertritt die Ansicht, dass dieser parlamentarische Ausschuss flexibel vorgehen und sich aktiv mit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU abstimmen sollte; ist der Auffassung, dass diese Überwachung jeweils nach der Annahme der einzelnen Interim-WPA beginnen sollte;



Drucksache 857/09

... 6. fordert die Militärjunta auf, das Recht auf Meinungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit, einschließlich des Rechts, sich friedlich zu versammeln, wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantiert, zu achten;



Drucksache 731/09

... Die globale Initiative für Gesundheitssicherheit hat zwei informelle Sitzungen abgehalten, die erste davon anlässlich der Weltgesundheitsversammlung im Mai und die zweite auf Einladung von Mexiko auf einer Ministertagung zur H1N1-Pandemie 2009 am 2. und 3. Juli 2009 in Cancun. Eine weitere Sitzung fand auf Einladung der Kommission im September in Brüssel statt.



Drucksache 218/09 Versammlung


Drucksache 505/09

... – unter Hinweis auf das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ("



Drucksache 137/09

... – in Kenntnis der Berichte der Organe des Europarates, insbesondere der Berichte der Parlamentarischen Versammlung und des Kommissars für Menschenrechte über die Lage der Menschenrechte,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/09




2 Einleitung

Allgemeine Empfehlungen

Zusammenarbeit mit dem Europarat und den anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte

Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht

2 Diskriminierung

Allgemeine Erwägungen

2 Minderheiten

2 Roma

2 Chancengleichheit

Sexuelle Ausrichtung

2 Fremdenfeindlichkeit

Junge, ältere und behinderte Menschen

2 Kultur

2 Streitkräfte

Migranten und Flüchtlinge

Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung

2 Aufnahme

Kinder von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen

2 Integration

2 Rückkehr

Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen

2 Meinungsfreiheit

Rechte des Kindes

Gewalt, Armut und Arbeit

2 Diskriminierung

2 Jugendgerichtsbarkeit

Unterstützung für Kinder

Teil habe

Soziale Rechte

2 Armut

2 Obdachlosigkeit

Wohnraum

2 Gesundheit

2 Arbeitnehmer

Nicht gemeldete Arbeitnehmer

2 Senioren


 
 
 


Drucksache 219/09 Versammlung


Drucksache 138/09

... " (Größere Freiheit: der Weg zu Sicherheit, Entwicklung und Menschenrechten für alle) der Resolution 60/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Ergebnis des Weltgipfels 2005 und des Berichts des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 7. März 2006 mit dem Titel "



Drucksache 278/09

... 5. jeder Person den Eintritt als Mitglied ermöglicht, die die Ziele der Vereinigung unterstützt; Mitglieder sind Personen, die mit dem Eintritt volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung der Vereinigung erhalten; bei Vereinigungen, deren Mitgliederkreis zu mindestens drei Vierteln aus juristischen Personen besteht, kann von der Voraussetzung nach Halbsatz 1 abgesehen werden, sofern die Mehrzahl dieser juristischen Personen diese Voraussetzung erfüllt.



Drucksache 257/09

... ), der auf Folgendes abzielt: Schaffung einer umfassenden und echten Freihandelszone, schrittweise Beseitigung aller Hindernisse, die der Freizügigkeit von Personen im Wege stehen (einschließlich der Einführung des visafreien Reiseverkehrs in letzter Konsequenz) sowie Zusammenarbeit in allen Sicherheitsfragen, einschließlich der Energiesicherheit; vertritt die Auffassung, dass die Östliche Partnerschaft und die Schwarzmeerzusammenarbeit einander verstärken sollten und dass somit ein Raum des Friedens, der Sicherheit, der Stabilität und der Achtung der territorialen Unversehrtheit geschaffen werden könnte; ist der Auffassung, dass diese Partnerschaft flankiert werden sollte durch eine Verdoppelung der EU-Finanzhilfe und eine starke politische Dimension, die auf jeden Fall auch EURONEST, die vorgeschlagene gemeinsame parlamentarische Versammlung aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments und der Parlamente der Nachbarschaftsstaaten, einschließen sollte;

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Drucksache 257/09




2 Grundsätze

2 Haushaltsaspekte

Der Jahresbericht des Rates über die GASP 2007

Eine neue transatlantische Agenda

Querschnittsthemen der GASP

Wichtigste Sicherheitsbelange der Europäischen Union

Westliche Balkanstaaten

Östliche Partnerschaft

3 Georgien

3 Russland

Naher Osten

Union für den Mittelmeerraum

Mittlerer Osten

3 Afrika

3 Asien

3 Lateinamerika


 
 
 


Drucksache 184/09

... Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats sowie, im Falle der Vereinigten Mexikanischen Staaten, in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer (administrador) oder Vertreter in der Hauptversammlung (comisario) einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, können im anderen Staat besteuert werden.



Drucksache 289/09

... Mit der Mitgliedschaft in der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien übernimmt die Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung zur Zahlung von Pflichtbeiträgen. Durch die Pflichtbeiträge werden die Verwaltungskosten und Kernaktivitäten der Organisation finanziert. Darüber hinaus sind freiwillige Beiträge möglich. Die Höhe der jeweiligen Pflichtbeiträge wird auf der Grundlage des Beitragsschlüssels der Vereinten Nationen von der Versammlung der Organisation festgesetzt. Für die Anfangsjahre von IRENA wird von einem Haushaltsvolumen in Höhe von 25 Millionen US-Dollar ausgegangen.

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Drucksache 289/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien Übersetzung

Artikel I
Gründung der Organisation

Artikel II
Ziele

Artikel III
Begriffsbestimmung

Artikel IV
Tätigkeiten

Artikel V
Arbeitsprogramm und Projekte

Artikel VI
Mitgliedschaft

Artikel VII
Beobachter

Artikel VIII
Organe

Artikel IX
Die Versammlung

Artikel X
Der Rat

Artikel XI
Das Sekretariat

Artikel XII
Der Haushalt

Artikel XIII
Rechtspersönlichkeit, Vorrechte und Immunitäten

Artikel XIV
Beziehungen zu anderen Organisationen

Artikel XV
Änderungen und Austritt, Überprüfung

Artikel XVI
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel XVII
Zeitweiliger Entzug von Rechten

Artikel XVIII
Sitz der Organisation

Artikel XIX
Unterzeichnung, Ratifikation, Inkrafttreten und Beitritt

Artikel XX
Verwahrer, Registrierung, verbindlicher Wortlaut

Erklärung der Konferenz betreffend verbindliche Wortlaute der Satzung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Artikel I

Artikel II

Artikel III

Artikel IV

Artikel V

Artikel VI

Artikel VII

Artikel VIII

Artikel IX

Artikel X

Artikel XI

Artikel XII

Artikel XIII

Artikel XIV

Artikel XV

Artikel XVI

Artikel XVII

Artikel XVIII

Artikel XIX

Artikel XX

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 886: Gesetz zu der Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) vom 26. Januar 2009


 
 
 


Drucksache 507/09

... " in Lettland das Wahlrecht für Kommunalwahlen eingeräumt werden soll; erinnert daran, dass die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung, die Parlamentarische Versammlung des Europarats, der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas des Europarates, der Menschenrechtskommissar des Europarats, die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz und die Parlamentarische Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa fordern, dass "



Drucksache 271/09

... Weiteres Tatbestandsmerkmal ist die dreimalige rechtmäßige Aufforderung eines Polizeivollzugsbeamten zum Auseinandergehen, gerichtet entweder an die gesamte Menschenmenge (Nr. 1) oder an einen - durch die Aufforderung - bestimmten räumlich abgrenzbaren Teil der Menschenmenge, aus dem diese Handlungen begangen werden (Nr. 2). Die Vorschrift knüpft damit an einen Verwaltungsakt an, dessen Ermächtigungsgrundlage bei gewalttätigen Ansammlungen, die keine Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind, die Polizeigesetze der Länder darstellen. Daraus folgt, dass die Strafvorschrift selbst keine Befugnis zur Aufforderung zum Auseinandergehen schafft, sondern diese voraussetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/09




A. Problem und Ziel

1. § 113 StGB

2. § 125 StGB

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme,

Gesetzesantrag

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. § 113 StGB

2. § 125 StGB

B. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches

a § 113 StGB

b § 125 StGB

2. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 855/09

... – unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung mit dem Titel "



Drucksache 911/09

... 30. unterstreicht die Rolle, die der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer (PVEM) innerhalb der Partnerschaft als dem demokratischen Gremium zukommt, in dem Parlamentarier von beiden Seiten des Mittelmeers auf der Grundlage der drei Säulen des Barcelona-Prozesses zusammenkommen; ruft abschließend zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen der PVEM, der Kommission und dem Rat im Bereich der Wirtschaftspolitik auf;



Drucksache 423/09

... 46. hält es für wichtig, dass bei der Durchführung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ein geeignetes Überwachungssystem eingerichtet wird, das vom zuständigen parlamentarischen Ausschuss unter Einbeziehung der Mitglieder des Ausschusses für internationalen Handel und des Entwicklungsausschusses koordiniert wird, damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der weiterhin führenden Rolle des Ausschusses für internationalen Handel und der allgemeinen Kohärenz der Handels- und Entwicklungspolitik besteht; vertritt die Auffassung, dass dieser parlamentarische Ausschuss flexibel vorgehen und sich aktiv mit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU abstimmen sollte; ist der Auffassung, dass diese Überwachung nach der Annahme jedes Interim-WPA beginnen sollte;



Drucksache 324/09

... – unter Hinweis auf die am 22. November 2007 von der 14. Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU verabschiedete Entschließung zum Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu Medikamenten, mit besonderem Schwerpunkt auf vernachlässigten Krankheiten2,



Drucksache 917/09

... E. in der Erwägung, dass alle in der Nationalversammlung vertretenen politischen Parteien der Opposition sowie zahlreiche Vereinigungen der Zivilgesellschaft, Rechtsanwälte und nichtstaatliche Organisationen diese gerichtliche Erklärung als rechtswidrig zurückgewiesen und daraufhin eine Zusammenarbeit vereinbart haben, um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua zu schützen,



Drucksache 592/09

... (4) Die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft kann über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. Der Beschluss begründet weder Rechte noch Pflichten; insbesondere lässt er die Verpflichtungen des Aufsichtsrates nach § 87 unberührt. Der Beschluss ist nicht nach § 243 anfechtbar.



Drucksache 691/09

... (2) Wird der Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung nach § 42 Absatz 1 Satz 2 fortgesetzt, so hat der Vorstand die Fortsetzung zur Eintragung anzumelden. Der Anmeldung ist eine Abschrift des Beschlusses beizufügen.



Drucksache 109/09

... 11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika, dem Zentralamerikanischen Parlament sowie der Regierung und dem Parlament der Republik Nicaragua zu übermitteln.



Drucksache 696/09

... 2.1.4.5 Ausweise für Abgeordnete der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und Ausweise für Mitglieder und Bedienstete der Organe der Europäischen Gemeinschaften (§ 7 Absatz 1 Nummer 5 PassV)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zu § 1

§ 1
Absatz 1

§ 1
Absatz 2

§ 1
Absatz 3

§ 1
Absatz 4

Zu § 2

§ 2
Absatz 1

§ 2
Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Vorbemerkungen

§ 4
Absatz 1

§ 4
Absatz 2

§ 4
Absatz 3

§ 4
Absatz 4

§ 4
Absatz 4a

§ 4
Absatz 5

§ 4
Absatz 6

Zu § 5

§ 5
Absatz 1

§ 5
Absatz 3

§ 5
Absatz 4

§ 5
Absatz 5

Zu § 6

§ 6
Absatz 2

Optionspflichtige, die zu Gunsten der deutschen Staatsangehörigkeit optiert haben, haben deren Fortbestehen nach Abschluss des Optionsverfahrens durch Vorlage eines Bescheides über das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 29 Absatz 6 StAG nachzuweisen. Die Optionspflicht nach § 29 StAG gilt sowohl für diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 StAG erworben haben, als auch für die nach § 40b StAG Eingebürgerten. Vgl. auch Absatz 4 und Ziffer 5.5.

§ 6
Absatz 2a

§ 6
Absatz 3

§ 6
Absatz 4

Zu § 6a

§ 6a

Zu § 7

§ 7
Absatz 1

§ 7
Absatz 2

§ 7
Absatz 3

§ 7
Absatz 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

§ 10
Absatz 2

§ 10
Absatz 3

Zu § 11

Zu § 12

§ 12
Absatz 2

§ 12
Absatz 3

Zu § 13

§ 13
Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Vorbemerkungen

§ 16
Absatz 2

§ 16
Absatz 3

§ 16
Absatz 4

Zu § 16a

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Vorbemerkungen

§ 19
Absatz 1

§ 19
Absatz 2

§ 19
Absatz 3

§ 19
Absatz 4

Zu § 20

Zu § 21

§ 21
Absatz 2

§ 21
Absatz 3

§ 21
Absatz 4

Zu § 22

Vorbemerkungen

§ 22
Absatz 1

§ 22
Absatz 2

§ 22
Absatz 4

Zu § 22a

§ 22a
Absatz 1

§ 22a
Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Technische Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Bürokratiekosten

Tabelle

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1008: Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes


 
 
 


Drucksache 179/1/09

... l. I, S. 2026) ist für die GmbH die Möglichkeit einer vereinfachten Gründung unter Verwendung eines Musterprotokolls geschaffen worden. Ein ähnliches Verfahren bietet sich auch für das Vereinsrecht an. Denn in der Praxis zeigt sich, dass vor allem kleine, eher mitglieder- und finanzschwache Vereine oftmals Probleme bei der Formulierung einer Satzung und ordnungsgemäßen Durchführung einer Gründungsversammlung haben. Hinzu kommt, dass Vereinsgründungen häufiger von Personen vorgenommen werden, die am Wirtschafts- und Rechtsverkehr weniger teilnehmen als Gründer von Kapitalgesellschaften und deshalb weniger Erfahrung haben. Verzögerungen bei der Eintragung sind dann die Folge. Schließlich wird es auch im Vereinsrecht ebenso wie bei der Gründung einer GmbH zahlreiche gleichgelagerte Situationen geben, die die Verwendung einer einfachen und einheitlichen Satzung gestatten.



Drucksache 143/09

... (v) die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit auf politischer Ebene gewährleisten sollte;



Drucksache 173/09 (Beschluss)

... Der Entwurf sieht vor, dass Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Versammlungsstätten erprobt und mit den für den Brandschutz zuständigen Stellen abgestimmt werden. Bei Effekten mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 3, 4, T2 und P2 sowie explosionsgefährlichen Stoffen an Film- und Fernsehproduktions-Aufnahmeorten ist in die Abstimmung zusätzlich die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständige Stelle einzubeziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a1 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 2a - neu - SprengG , Buchstabe c - neu - § 6 Absatz 4 - neu - SprengG , Nummer 12a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SprengG Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe a1 - neu - § 45 Absatz 4a - neu - 1. SprengV

2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 34 Absatz 5 - neu - SprengG

3. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 36 Absatz 6 SprengG und Artikel 3 Absatz 6 Buchstabe a § 26 Absatz 6 AWaffV

4. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe c § 47 Absatz 3 SprengG

5. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a § 49 Absatz 2 SprengG

6. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Absatz 1 Nummer 12 1. SprengV

7. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe d § 4 Absatz 6 1. SprengV

8. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 6 Absatz 3 Satz 2 1. SprengV , Nummer 16 Buchstabe b § 12a Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 1. SprengV Nummer 16 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa - neu - § 12a Absatz 4 Satz 1 und Satz 3 1. SprengV , Nummer 19 § 13 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 5 1. SprengV

9. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 6 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 1. SprengV

11. Zu Artikel 2 Nummer 24 Buchstabe a § 20 Absatz 2 1. SprengV

12. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 22 Absatz 1 1. SprengV

13. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 1 1. SprengV

14. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 3 1. SprengV

15. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 6 und 7 - neu - 1. SprengV und Nummer 38 Buchstabe d § 46 Nummer 8c und 8d 1. SprengV

16. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40 Absatz 3 1. SprengV

17. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40 Absatz 5 Satz 2 1. SprengV

18. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40a Absatz 1 Satz 1 1. SprengV

19. Zu Artikel 2 Nummer 38 Buchstabe a § 46 Nummer 2a 1. SprengV

20. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a01, a02 und a03 - neu - § 14 Absatz 4 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nummer 3 und § 25 Absatz 2 WaffG

Zu Buchstabe a01

Zu Buchstabe a02

21. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe d § 48 Absatz 4 WaffG

22. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe e1 - neu - § 52 Absatz 3 Nummer 1 WaffG

23. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe aaa - neu - und bbb - neu - § 53 Absatz 1 Nummer 7 WaffG

24. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe dd - neu - § 53 Absatz 1 Nummer 23 WaffG

25. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe g - neu - § 58 Absatz 10 WaffG

26. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe h - neu - Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 8 - neu - WaffG

27. Zu Artikel 3 Absatz 5 Waffengesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

28. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe b

29. Zur Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Sprengstoffgesetz


 
 
 


Drucksache 251/09

... 10. fordert die Mitgliedstaaten auf, die von der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen vorgelegte und von der VN-Generalversammlung 1991 verabschiedete Resolution 46/119 für den "



Drucksache 420/09

... 14. hält es für wichtig, dass bei der Durchführung der WPA ein geeignetes Überwachungssystem eingerichtet wird, das vom zuständigen parlamentarischen Ausschuss unter Einbeziehung der Mitglieder des Ausschusses für Internationalen Handel und des Entwicklungsausschusses koordiniert wird, damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der weiterhin führenden Rolle des Ausschusses für internationalen Handel und der allgemeinen Kohärenz der Handels- und Entwicklungspolitik besteht; dieser parlamentarische Ausschuss hat flexibel zu agieren und sich aktiv mit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU abzustimmen; ist der Auffassung, dass diese Überwachung nach der Annahme jedes Interim-WPA beginnen sollte;



Drucksache 323/09

... – unter Hinweis auf die Resolution Nr. A/RES/63/253 der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu einem umfassenden Vorschlag für geeignete Anreize, um das Personal des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda und des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien am Weggang zu hindern, die einvernehmlich am 23. Dezember 2008 angenommen wurde,



Drucksache 557/09

... – unter Hinweis auf die Resolution 63/191 der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran vom 18. Dezember 2008,



Drucksache 256/09

... 11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, dem Koordinator für die Terrorismusbekämpfung der Europäischen Union, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem NATO-Generalsekretär, dem Generalsekretär und dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie dem Präsidenten und dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.



Drucksache 187/09

... – in der Erwägung, dass die Charta der Vereinten Nationen die Staaten verpflichtet, die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern, im Hinblick auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, eingedenk des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und der anderen einschlägigen internationalen Übereinkünfte auf dem Gebiet der Menschenrechte, des humanitären Völkerrechts und des internationalen Strafrechts, eingedenk ferner der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in ihrer Resolution 47/133 vom 18. Dezember 1992 angenommenen Erklärung über den Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen, in Anbetracht der außerordentlichen Schwere des Verschwindenlassens, das ein Verbrechen und unter bestimmten im Völkerrecht festgelegten Umständen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt, entschlossen Fälle von Verschwindenlassen zu verhüten und die Straflosigkeit des Verbrechens des Verschwindenlassens zu bekämpfen, in Anbetracht des Rechtes jeder Person, nicht dem Verschwindenlassen unterworfen zu werden, und des Rechtes der Opfer auf Gerechtigkeit und Wiedergutmachung, in Bekräftigung des Rechtes jedes Opfers, die Wahrheit über die Umstände eines Verschwindenlassens und das Schicksal der verschwundenen Person zu erfahren, sowie des Rechtes auf die Freiheit, zu diesem Zweck Informationen einzuholen, zu erhalten und zu verbreiten – sind wie folgt übereingekommen:

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Drucksache 187/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

3 Präambel

Teil I

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Teil II

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Teil III

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Artikel 40

Artikel 41

Artikel 42

Artikel 43

Artikel 44

Artikel 45

Denkschrift

A. Allgemeines

Entstehungsgeschichte des Übereinkommens

Verhältnis zu anderen internationalen Übereinkommen

3 Würdigung

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

3 Präambel

Zu den einzelnen Artikeln

Zu Teil I

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 25

Zu Teil II

Zu Artikel 26

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 29

Zu den Artikeln 30

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 5

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Teil III

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 3

Zu Artikel 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 319: Gesetz zu dem internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen


 
 
 


Drucksache 502/09

... 20. begrüßt und unterstützt in jeder Hinsicht den an die EU- und LAK-Staaten gerichteten Aufruf der Parlamentarischen Versammlung EUROLAT vom 8. April 2009, sämtliche Steueroasen auf ihrem Hoheitsgebiet sofort zu beseitigen und auf internationaler Ebene an der Beseitigung aller noch bestehenden Steueroasen mitzuwirken sowie Unternehmen und Personen, die deren Dienste in Anspruch nehmen, mit Sanktionen zu belegen;

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Drucksache 502/09




Allgemeine Anmerkungen

Wiederherstellung von Wachstum und Beschäftigung

Stärkung von Finanzaufsicht und Regulierung

Stärkung unserer globalen Finanzinstitutionen

Widerstand gegen Protektionismus und Förderung von Handel und Investitionen weltweit

Sicherung eines fairen und nachhaltigen Wirtschaftsaufschwungs für alle


 
 
 


Drucksache 86/08

... 19. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer, dem UN-Generalsekretär, dem Generalsekretär der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, der Internationalen Kampagne für das Verbot von Landminen, Geneva Call, der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, der Russischen Föderation und der Volksrepublik China, Pakistans und Indiens und dem designierten Präsidenten der neunten Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens und der zweiten Überprüfungskonferenz zu übermitteln.



Drucksache 719/08

... Die Neufassung soll mit dazu beitragen, dass die Kommission noch strengere und transparentere Maßstäbe an die Prüfung und Rechtfertigung ihrer Vorschläge anlegt. Dies ist deshalb wichtig, weil die nationalen gesetzgebenden Versammlungen mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eine noch gewichtigere Rolle spielen werden.

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Drucksache 719/08




Bericht

1. Einführung

2. Rechtlicher und institutioneller Rahmen

2.1. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle

3. Anwendung der Grundsätze 2007

3.1 Folgenabschätzungen und Ausschuss für Folgenabschätzung

3.2 Beispiele für die Anwendung der Grundsätze durch die Kommission

4. Anwendung der Grundsätze durch sonstige Akteure

4.1 Nationale Parlamente

4.2 Europäisches Parlament und Rat

4.3 Ausschuss der Regionen

4.4 Gerichtshof

5. Fazit

Anhang 1
Zahl der Stellungnahmen von nationalen Parlamenten


 
 
 


Drucksache 469/08

... 11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der Liga der Arabischen Staaten, dem Sonderbeauftragten des Nahost-Quartetts, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer, der Regierung und dem Parlament des Libanon, dem Präsidenten und der Regierung Syriens sowie der Regierung und dem Parlament des Iran zu übermitteln.



Drucksache 262/08

... " der EU-Außenbeziehungen und ist der Auffassung, dass eine neue Versammlung der Europäischen Union und der Nachbarländer (ähnlich wie die Gemeinsame Parlamentarische Versammlung AKPEU, die Partnerschaft Europa-Mittelmeer (Euromed) und die Parlamentarische Versammlung Europa-Lateinamerika (Eurolat)) auf historischer Erfahrung aufbauen, den Beitrag der neuen Mitgliedstaaten zur EU-Politik vergrößern und helfen könnte, die ENP gemeinsam zu gestalten und die Nachbarländer auf neue Politikfelder aufmerksam zu machen;

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Drucksache 262/08




Allgemeine Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 707/08

... Die 31. Außerordentliche Versammlung der Vertragsparteien hat am 23. März 2007 eine Änderung des ITSO-Übereinkommens beschlossen, mit der sichergestellt werden soll, dass jede künftige Nutzung des so genannten gemeinsamen Erbes (Frequenzzuteilungen, Orbitpositionen) ausschließlich durch Rechtssubjekte erfolgt, welche zuvor eine Vereinbarung über die Leistungen im öffentlichen Interesse unterzeichnet haben.

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Drucksache 707/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Einzelheiten zur Übereinkommensänderung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 681: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vom 23. März 2007 des Übereinkommens vom 20. August 1971 über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation ITSO


 
 
 


Drucksache 551/08

... " fortbestehen zu lassen. Themen im Zusammenhang mit der Außenrepräsentanz des deutschen Films wurden im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung von German Films behandelt. Da es sich bei den Mitgliedern dieser Organe teilweise auch um Mitglieder des Kooperationsrates handelte, ergab sich auch hieraus keine Notwendigkeit, dass sich ein übergeordnetes Gremium damit befassen muss.



Drucksache 173/08

... 1. die Vertreterversammlung,



Drucksache 799/08

... – prüfen, ob und wie Intermediäre zu verpflichten sind, den ursprünglichen Aktionären zu ermöglichen, aktiv an den Abstimmungen in Aktionärshauptversammlungen teilzunehmen und dafür sorgen, dass sich Stimmrechtsvertreter an ihre Anweisungen für das Abstimmungsverhalten halten, und dafür sorgen, dass das Abstimmungsverhalten namentlich bekannter Aktionäre offen gelegt wird;



Drucksache 478/08

... 17. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union sowie den Regierungen von Burundi, Kenia, Ruanda, Südafrika, Tansania und Uganda zu übermitteln.



Drucksache 297/08

... " an und änderte die Statuten der Bewegung entsprechend. Auf der Grundlage der geänderten Statuten konnte die israelische Hilfsgesellschaft des Magen David Adom in die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) durch Beschluss der Generalversammlung der IFRC am 22. Juni 2006 aufgenommen werden. Zeitgleich wurde auch die Palästinensische Rothalbmondgesellschaft Mitglied der IFRC.



Drucksache 143/08

... – in Kenntnis der Resolution 61/176 der UN-Generalversammlung vom 19. Dezember 2006 sowie insbesondere der Resolution 62/168 der UN-Generalversammlung vom 18. Dezember 2007 zur Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran



Drucksache 379/08

... 35. fordert weitere Maßnahmen zur Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik, damit sie mehr Relevanz für die betreffenden Länder bekommt; weist darauf hin, dass die Europäische Union in ihren Beziehungen zu diesen Ländern wie bisher für demokratische Werte und Rechtsstaatlichkeit eintreten muss; fordert die Kommission auf die Schaffung einer parlamentarischen Dimension der Nachbarschaftspolitik Ost durch die Einsetzung einer Parlamentarischen Versammlung EU-Nachbarschaft Ost zu unterstützen in der Mitglieder des Europäischen Parlaments und Mitglieder der nationalen Parlamente aus den Ländern der Nachbarschaft Ost zusammenkommen;

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Drucksache 379/08




Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Europa als Weltpartner

Umsetzung, Verwaltung und bessere Rechtsetzung

Europa vermitteln


 
 
 


Drucksache 684/08

... – unter Hinweis auf die Entschließung über die Auswirkung der Sanktionen und insbesondere der Embargos auf die Bevölkerung der Länder, gegen die diese Maßnahmen verhängt werden19, die die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU am 1. November 2001 in Brüssel (Belgien) angenommen hat,

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Drucksache 684/08




Allgemeine Überlegungen mit Blick auf eine wirksame Sanktionspolitik der EU

Sanktionen als Teil einer umfassenden Menschenrechtsstrategie

Koordiniertes Vorgehen der internationalen Gemeinschaft

Festlegung klarer Beschlussfassungsverfahren, Ziele, Bezugsnormen und Kontrollmechanismen

Gezielte Sanktionen als wirksameres Instrument?

Achtung der Menschenrechte bei der Anwendung gezielter Sanktionen zur Bekämpfung des Terrorismus

Für eine kombinierte Sanktionspolitik

Empfehlungen in Bezug auf die EU-Organe und die Mitgliedstaaten


 
 
 


Drucksache 87/08

... – unter Hinweis auf den olympischen Frieden, der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 31. Oktober 2007 verkündet wurde (A/RES/62/4), in der die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufgefordert werden, während der Zeit der Olympischen Spiele den Frieden zu wahren und zu fördern,



Drucksache 266/08

... – unter Hinweis auf den im März 2005 auf der 49. Tagung der Kommission für die Rechtsstellung der Frau der UN-Generalversammlung angenommenen Schlussbericht,



Drucksache 518/08

... – unter Hinweis auf die Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, insbesondere auf die Resolution 62/168 vom 18. Dezember 2007 zur Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran und die Resolution 62/149 vom 18. Dezember 2007 zu einem Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe,



Drucksache 394/08

... - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 1. Februar 200711 und vom 26. April 200712 zur Initiative für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe und die Resolution 62/149 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2007 zum Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe,

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Drucksache 394/08




Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit

Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Die Todesstrafe

Kinder und bewaffnete Konflikte

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 881/08

... (10) Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) leitete 2007 das Verfahren zur Überarbeitung der 10. Fassung der Internationalen Klassifikation der Krankheiten ein, um auf der Weltgesundheitsversammlung 2014 die neue 11. Fassung dieser Klassifikation verabschieden zu können. Die WHO hat die Taskforce für seltene Krankheiten der Europäischen Union als Themenspezifische Beratende Gruppe für seltene Krankheiten ernannt, die zu diesem Überarbeitungsverfahren mit Vorschlägen zur Kodierung und Klassifizierung seltener Krankheiten beitragen soll.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.