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"Verschiebung"


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Drucksache 354/15 (Beschluss)

... c) Einzelne Schnittstellenfragen sollten aber nicht herausgegriffen und (vorab) einer isolierten Regelung zugeführt werden. Um einseitige Verschiebungen zu Lasten eines Versicherungszweiges zu verhindern, sollte die Regelung der Finanzierungsverantwortung für die geriatrische Rehabilitation vielmehr im Rahmen einer umfassenden und systematischen Neuordnung der Schnittstellen zwischen SGB V und SGB XI erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bisheriger § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7c Absatz 1a - neu - und Absatz 1b - neu - SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7d - neu - SGB XI und Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - Inhaltsübersicht - § 7d SGB XI

§ 7d
Modellkommunen Pflege

8. Zu Empfehlungen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Versorgung

9. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 10a - neu - SGB XI und Nummer 13 § 18 Absatz 3b Satz 4 SGB XI

§ 10a
Berichterstattung der Träger der Pflegeversicherung und der privaten Versicherungsunternehmen

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 18a Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 2 Satz 1 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 35a Satz 1 zweiter Halbsatz SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 SGB XI ,

13. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 105 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 31a - neu - § 109 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113a Absatz 1 Satz 3 SGB XI

17. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 113b Absatz 2 Satz 1 und Satz 9 SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 113c Absatz 1 Satz 1 SGB XI

19. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - und Absatz 7 SGB XI

20. Zur Ausgestaltung der Qualitätsdarstellungsvereinbarungen § 115 SGB XI

21. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 19 Satz 3 SGB XI

22. Zu Artikel 2 Nummer 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 38a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB XI

23. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 1, Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 und Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI

24. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 1 SGB XI

25. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 3a - neu - SGB XI

26. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB XI

27. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 6 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - SGB XI

28. Zu Artikel 2 Nummer 33a - neu - § 72 Absatz 6 - neu - SGB XI und Nummer 35 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 - neu - und Satz 3 SGB XI

29. Zu Artikel 2 Nummer 34a - neu - § 76 Absatz 4 SGB XI

30. Zu Artikel 2 Nummer 45a - neu - § 114a Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - SGB XI

31. Zu Artikel 2 Nummer 50 § 141 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI

32. Zu Artikel 5 Nummer 4 - neu - § 208 - neu - SGB VI Dem Artikel 5 ist folgende Nummer 4 anzufügen:

§ 208
Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

33. Zur rentenversicherungsrechtlichen Absicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen Artikel 5

34. Zu Artikel 7a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 4a - neu - und § 10 Absatz 2a - neu - SGB IX und Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 31 Absatz 2 SGB XI

'Artikel 7a Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

35. Zur Finanzierung der Pflegeausbildung

36. Zur Neuordnung der Schnittstellen zwischen SGB V und SGB XI im Hinblick auf die Finanzierungsverantwortung

37. Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften

38. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 63/15

... Zusätzlich zur steuerlichen Behandlung der verschiedenen Marktteilnehmer in den einzelnen Mitgliedstaaten gibt es auch Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung der verschiedenen Finanzierungsarten, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen können. So können Unterschiede in der steuerlichen Behandlung von Kredit- und Beteiligungsfinanzierung dazu führen, dass sich Gesellschaften vermehrt über Schuldverschreibungen und Bankkredite finanzieren. Werden darüber hinaus Fremd- und Eigenkapital in den Mitgliedstaaten, auch im Hinblick auf Instrumente des regulatorischen Eigenkapitals, unterschiedlich definiert und besteuert, kann dies gleiche Wettbewerbsbedingungen verhindern, eine Zersplitterung der Märkte bewirken und einer Gewinnverschiebung Vorschub leisten.



Drucksache 500/15

... Allerdings muss die Handelspolitik eine größere Palette von Fragen behandeln, wenn die EU ihren Platz in den globalen Wertschöpfungsketten sichern will. Dazu müssen wir den Handel mit Dienstleistungen fördern, den elektronischen Handel erleichtern, die Mobilität von Fachkräften unterstützen, gegen die Zersplitterung des Marktes durch uneinheitliche Regelungen vorgehen, den Zugang zu Rohstoffen sichern, Innovationen schützen und eine rasche Zollabwicklung sicherstellen. Im Rahmen einer integrierten, verschiedene wirtschaftspolitische Bereiche abdeckenden Strategie ist es auch notwendig, für ein verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement zu sorgen (siehe die Nummern 4.1.1 und 4.2.3) und gegen rücksichtslose Gewinnverschiebungen und Steuervermeidungsstrategien vorzugehen, mit denen Unternehmen die Zersplitterung von Wertschöpfungsketten ausnutzen. Die Kommission setzt gegen diese Probleme verschiedene politische Instrumente ein. Die Anstrengungen zur Förderung internationaler Standards für Transparenz und verantwortungsvolle Staatsführung werden durch Handelsabkommen unterstützt.



Drucksache 47/15

... und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen



Drucksache 281/15 (Beschluss)

... a) Mit dem vorliegenden Gesetz wird die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des sächlichen Existenzminimums entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts sichergestellt. Schon durch die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen werden die öffentlichen Haushalte in Höhe von 3,745 Mrd. Euro jährlich belastet, wovon ein Betrag in Höhe von rund 1,970 Mrd. Euro auf die Haushalte von Ländern und Kommunen entfällt. Das Gesetz in der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung setzt auf die im Gesetzentwurf enthaltene, verfassungsrechtlich notwendige Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf, sieht nunmehr aber mit dem Ziel des Abbaus der so genannten kalten Progression zusätzlich eine Rechtsverschiebung aller übrigen Tarifeckwerte um jeweils die kumulierte Inflationsrate der Jahre 2014 und 2015 (insgesamt 1,482 Prozent) vor. Durch diese Maßnahme geht das Gesetz über die verfassungsrechtliche Vorgabe hinaus. Die Regelung führt zu zusätzlichen steuerlichen Mindereinnahmen von jährlich 1,365 Mrd. Euro bei der Einkommensteuer, wovon rund 785 Mio. Euro auf die Haushalte von Ländern und Kommunen entfallen. Im Unterschied etwa zu dem Entwurf des früheren Gesetzes zum Abbau der kalten Progression (BR-Drs. 847/11) ist im vorliegenden Gesetz keine Kompensation der entsprechenden Steuerausfälle der Länder und Gemeinden durch den Bund vorgesehen.



Drucksache 56/15

... Bei der in § 140 Absatz 1 Nummer 9 StPO vorgesehenen Änderung handelt es sich um eine Folgeänderung der geplanten Verschiebung der Regelung des § 406g StPO in § 406h StPO-E (vgl. Begründung zu Nummer 12).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 56/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 406g
Psychosoziale Prozessbegleitung

§ 406i
Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren

§ 406j
Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse außerhalb des Strafverfahrens

§ 406k
Weitere Informationen

§ 406l
Befugnisse von Angehörigen und Erben von Verletzten

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Informationspflichten

b Übersetzungen/Dolmetschleistungen

c Psychosoziale Prozessbegleitung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 406i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 406j

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 406k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 406k

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3056: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

a. Inhalt des Regelungsvorhabens

- Informationspflichten

- Sprachliche Verständigungshilfe und Übersetzungen

- Psychosoziale Prozessbegleitung

b. Erfüllungsaufwand

- Informationspflichten

- Sprachliche Verständigungshilfe und Übersetzungen

- Psychosoziale Prozessbegleitung

c. Sonstige Kosten

d. Berichtspflichten gegenüber Dritten bzw. Evaluation

e. Bewertung


 
 
 


Drucksache 349/1/15

... Unabhängig davon ist zu befürchten, dass das bundesweite Verteilungsverfahren zu zeitlichen Verschiebungen führt, die den ursprünglich vom Gesetzgeber vorgesehenen möglichen Unterbrechungszeitraum von drei Monaten als nicht ausreichend erscheinen lassen, um die Belastungen der Kommunen weiterhin dauerhaft gleichmäßig verteilen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 SGB VIII

2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 42 Absatz 4 Nummer 2 Satz 2 - neu SGB VIII und Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 - neu SGB VIII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 zweiter Halbsatz SGB VIII

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42a Absatz 6 Satz 1 SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 4 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 5 Satz 1 SGB VIII

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42c Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 SGB VIII, § 42d Absatz 4 und 5 SGB VIII , Nummer 8 § 89d Absatz 3 SGB VIII *und Artikel 6 Absatz 1 Inkrafttreten

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42d Absatz 1,

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42d Absatz 1 und 2 SGB VIII und Artikel 6 Absatz 2 Inkrafttreten

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42d Absatz 1 und Absatz 2 SGB VIII

Hilfsempfehlung zu Ziffer 9

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42d Absatz 4 und 5 SGB VIII , Nummer 8 § 89d Absatz 3 Satz 1 SGB VIII , Nummer 9 § 89d Absatz 3 SGB VIII und Artikel 6 Inkrafttreten

Artikel 6
Inkrafttreten

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42f - neu - SGB VIII , Nummer 7 § 88a Absatz 5 - neu - SGB VIII und Nummer 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht - § 42f SGB VIII

§ 42f
Befugnis zur landesinternen Verteilung

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 88a Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB VIII

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 88a Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB VIII

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 89d Absatz 2 Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 2 SGB VIII

17. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 89d Absatz 4 SGB VIII

18. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 89f Absatz 3 - neu - SGB VIII

19. Zur Kostenerstattungspflicht gegenüber unzuständigen örtlichen Trägern

20. Zu Artikel 6 Absatz 2 Inkrafttreten

21. Zur Kostenbeteiligung des Bundes

22. Zum Gesetzentwurf allgemein

23. Zur Kostenbeteiligung des Bundes bei der vorläufigen Inobhutnahme

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 495/15 (Beschluss)

... Es ist absehbar, dass eine Anfechtung dieser gläubigerbenachteiligenden Bargeschäfte selbst bei unlauterem Verhalten des Schuldners häufig daran scheitern wird, dass der andere Teil entweder keine Kenntnis von der Unlauterbarkeit des schuldnerischen Handelns hat oder ihm diese nicht gerichtsfest nachgewiesen werden kann. Den insolventen Unternehmen ist es dadurch möglich, vor Stellung eines Insolvenzantrags das gesamte Betriebsvermögen ohne Kontrolle durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter zulasten der Gläubigergemeinschaft anfechtungssicher zu veräußern oder sonstige Bargeschäfte zu tätigen, die unter keinem erdenklichen Gesichtspunkt den Gläubigern nutzen können. Ob die hierfür erhaltene Gegenleistung tatsächlich gleichwertig war, bei Insolvenzantrag noch im schuldnerischen Vermögen vorhanden ist oder gar insgesamt nur fingiert wurde, kann nachträglich vom späteren Insolvenzverwalter nur schwer nachgeprüft und bewiesen werden. Aufgrund der erheblich erschwerten Beweislast kann es dem Schuldner sogar gelingen, elementares Betriebsvermögen an Strohleute anfechtungssicher zu verschieben.



Drucksache 495/15

... Die Neuregelung lässt die bisherige Grundstruktur der Vorsatzanfechtung unberührt. Sie differenziert aber zwischen Deckungshandlungen einerseits und sonstigen Rechtshandlungen wie etwa Vermögensverschiebungen andererseits. Bei den Deckungsfällen soll wiederum zwischen kongruenten und inkongruenten Deckungen unterschieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 142
Bargeschäft

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Anfechtungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Einschränkung der Vorsatzanfechtung von Deckungshandlungen § 133 Absatz 2 und 3 InsO-E

2. Konkretisierung des Bargeschäftsprivilegs § 142 InsO-E

3. Einschränkung der Inkongruenzanfechtung § 131 Absatz 1 Satz 2 InsO-E

4. Begrenzung von Prozesszinsen und Nutzungsherausgabe § 143 Absatz 1 Satz 3 InsO-E

5. Stärkung des Gläubigerantragsrechts § 14 Absatz 1 InsO-E

6. Änderungen im Anfechtungsgesetz

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3258: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Inhalt des Regelungsvorhabens

2.2 Darstellung der Gesetzesfolgen

2.3 Abschließende Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 47/15 (Beschluss)

... und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen



Drucksache 387/15

... Vergleicht man auf diese Weise die Anteile der einzelnen Leistungsabschnitte des Gebührenverzeichnisses im Hinblick auf das Honorarvolumen vor und nach der GOZ-Novelle (Tabelle 3), sind die Änderungen von 2011 auf 2012 insgesamt eher gering. Auffallend ist jedoch, dass sich der Umsatzanteil der prothetischen Leistungen infolge eines tendenziellen Mengenrückgangs verringert hat und der Anteil der konservierenden Leistungen zugenommen hat. Den größten strukturellen Zuwachs verbucht der Verbund aus prophylaktischen und parodontologischen Leistungen. Dies ist insbesondere auf die neu in das Gebührenverzeichnis aufgenommene professionelle Zahnreinigung zurückzuführen, da diese Leistung 2012 häufiger abgerechnet wird als bei der Kalkulation der finanziellen Auswirkungen der GOZNovelle angenommen wurde. Insgesamt ist bei der Interpretation der Ergebnisse zu beachten, dass die absolute Höhe der Veränderungen nur eingeschränkt herangezogen werden kann, weil Leistungsverschiebungen Verzerrungen bedingen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/15




Bericht

1. Berichtsauftrag

2. Datengrundlagen und Vorarbeiten

3. Finanzielle Auswirkungen der GOZ-Novelle 2012

3.1 Veränderung des privatzahnärztlichen Honorarvolumens

3.2. Veränderung des privatzahnärztlichen Honorarvolumens nach Ausgabenträgern

Tabelle

3.3 Finanzielle Auswirkungen im Hinblick auf den durchschnittlich abgerechneten Gebührensatz

Tabelle

3.4. Finanzielle Auswirkungen nach Abschnitten des Gebührenverzeichnisses

Tabelle

3.5 Finanzielle Auswirkungen auf die Mehrkostenleistungen bei GKV-Versicherten

4. Strukturelle Auswirkungen der GOZ-Novelle 2012

4.1 Analogabrechnung häufiger Leistungen

4.2 Anzahl der schwellenwertüberschreitend berechneten Gebührenpositionen

4.3 Ausnahmemöglichkeiten bei der Abrechnung bestimmter Gebührenpositionen

5. Bewertung

5.1 Anstieg des privatzahnärztlichen Honorarvolumens

5.2 Strukturelle Auswirkungen der GOZ-Novelle 2012

5.3 Notwendigkeit eines längeren Beobachtungszeitraums

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 123/14 (Beschluss)

... 9. Die im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung geführte Debatte um eine Zentralisierung der Datenschutzaufsicht in Europa durch die rechtliche Verselbständigung eines europäischen Datenschutzausschusses zeigt nicht nur exemplarisch, welche grundlegenden Kompetenzverlagerungen sich daraus ergeben können, dass das Unionsrecht für eine Durchbrechung der Verwaltungskompetenz der Mitgliedstaaten bereits das Interesse an einer einheitlichen Verwirklichung des Binnenmarktes genügen lässt. Da nicht nur im Bereich der Digitalisierung grenzüberschreitende Lebens- und Wirtschaftsbeziehungen stetig zunehmen, kann die so eröffnete Verschiebung von Entscheidungskompetenzen auf zentrale europäische Verwaltungsorgane zwar aus Sicht des Binnenmarktes förderlich sein, aber die Wahrnehmung der Freiheiten und Rechte der einzelnen Bürgerinnen und Bürger etwa durch eine Verlagerung des Rechtsschutzes im praktischen Ergebnis erschweren. Es gilt, die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 123/14 (Beschluss)




2 Allgemeines

Ein offenes und sicheres Europa - Weiterentwicklung des Datenschutzes im Rahmen der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Innere Sicherheit

2 Katastrophenschutz

Gestaltung der künftigen Politik der EU im Bereich Inneres auf dem Gebiet Asyl, Migration, Integration und Rückkehr in der EU

Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission


 
 
 


Drucksache 506/1/14

... Die Änderungen dienen der Zielsetzung, durch die Lockerung bzw. Aufhebung der bisherigen räumlichen Beschränkungen bei Duldungs- und Aufenthaltsgestattungsinhabern die bisherige Verteilung der Sozialkosten zwischen den Ländern grundsätzlich unangetastet zu lassen und nachträgliche Verschiebungen der Kostenlasten zu vermeiden. Dazu ist zunächst grundsätzlich in allen Fällen an der örtlichen Zuständigkeit des bisherigen Trägers der öffentlichen Leistungen festzuhalten und dies durch Wohnsitzauflage zu sichern. Wie auch bisher bei Inhabern von Aufenthaltstiteln kann zur Wahrung der Familieneinheit oder aus sonstigen humanitären oder dringenden persönlichen Gründen aus konkretem Anlass und im konkreten Einzelfall geprüft werden, ob eine Änderung oder Streichung der Wohnsitzauflage aus diesen Gründen geboten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 506/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 61 Absatz 1d Satz 1, Satz 3 AufenthG , Artikel 2 Nummer 6 § 60Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 AsylVfG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 61 Absatz 1d Satz 3a - neu - AufenthG

3. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 60 Absatz 4 - neu - AsylVfG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Absatz 2 Satz 3, Satz 4 AsylbLG


 
 
 


Drucksache 131/14

... Die Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014 als internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung, deren Spiele - auch wegen der Zeitverschiebung gegenüber dem Austragungsland Brasilien - bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr hineinreichen, ist in Abhängigkeit von örtlichen Verhältnissen gefährdet, sofern die für die Nachtstunden im Vollzug zugrunde gelegten Lärmschutzanforderungen nicht eingehalten werden können. Mit dem Erlass einer Bundes-Verordnung soll die Durchführbarkeit von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014, an denen ein herausragendes öffentliches Interesse besteht, bundesweit gewährleistet werden. Die Verordnung entspricht weitgehend den seinerzeit für die Fußball-WM 2006, die Fußball-EM 2008 und die Fußball-WM 2010 erlassenen Verordnungen, mit denen bereits analoge, auf die Dauer der seinerzeitigen Veranstaltungen befristete Ausnahmeregelungen getroffen worden waren.



Drucksache 373/1/14

... 10. Wenngleich CEPOL bisher schon eine eigene Rechtspersönlichkeit und einen ausgewiesenen Sitz hatte, funktionierte es als ein Netzwerk der nationalen Ausbildungseinrichtungen der Mitgliedstaaten (Artikel 2 bis 4 des CEPOL-Beschlusses vom 20. September 2005). Obwohl die Konzipierung und Durchführung der einzelnen Fortbildungsmaßnahmen auch zukünftig in erster Linie den Mitgliedern des Netzwerkes obliegen dürfte, sieht der aktuelle Vorschlag der CEPOL-Verordnung eine deutliche Aufweichung dieses Netzwerkgedankens vor: CEPOL wäre demnach nicht mehr selbst Teil des Netzwerkes. Vielmehr würde die Agentur ihre Aufgabe lediglich noch darin sehen, "das Netz der Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Mitgliedstaaten für Strafverfolgungsbedienstete zu koordinieren" (Artikel 3 Absatz 3 des Vorschlags der CEPOL-Verordnung) und den zukünftigen eigenständigen Bildungsauftrag (Artikel 3 Absätze 1 und 2) "in Zusammenarbeit mit dem Netz der Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Mitgliedstaaten" umzusetzen (Artikel 3 Absatz 4). Diese Planungen sind bedenklich, da sie eine wesentliche Schwächung der nationalen Mitglieder des Netzwerkes bzw. eine deutliche Verschiebung der Kompetenzen zugunsten der CEPOL-Zentralstelle und damit der europäischen Ebene bewirken würden. Der Bundesrat sieht daher das Erfordernis, das Netzwerk in seiner bisherigen Ausgestaltung beizubehalten.



Drucksache 265/1/14

... Der Bundesrat stellt weiter mit Bedauern fest, dass auch seine Forderung nach Streichung der Regelung zur Einrichtung von Schlichtungsausschüssen auf Landesebene nicht aufgegriffen wurde. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine Verschiebung der Aufgaben auf die Schiedsstellen nach § 18a des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) nichts an der Grundsatzproblematik ändert, sondern zusätzliche rechtliche Unsicherheiten schafft. Der Bundesrat weist darauf hin, dass aus seiner Sicht von Anfang an erhebliche Zweifel an der Praktikabilität der getroffenen Regelung geltend gemacht wurden. Der Bundesrat fordert daher erneut, die Regelung zu streichen oder sie praxisgerechter auszugestalten.



Drucksache 456/14 (Beschluss)

... es erfasst, soweit es im Rahmen einer Kompetenzverschiebung zu Lasten der Gesetzgebungsbefugnisse des Bundes und damit um einen Ausgleich für die Beteiligung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes geht.



Drucksache 150/14 (Beschluss)

... In der Praxis sind die Abschlussprüfungen bei Unternehmen, bei denen das Geschäftsjahr gleich dem Kalenderjahr ist, für das Kalenderjahr 2013 nach Branchenangaben zum Großteil bis zur Verabschiedung des Gesetzes voraussichtlich abgeschlossen. Für die EMIR-Prüfung müssten diese Prüfungen aufgehalten werden. Alternativ wäre auch eine separate EMIR-Prüfung nach Beendigung der Abschlussprüfungsarbeiten möglich. Beide Wege führen aber zu erheblichen Belastungen in der praktischen Anwendung. Von daher sollte geprüft werden, ob die Prüfungspflicht nach der EMIR-Verordnung sich erst auf die Abschlussprüfung von Jahresabschlüssen für Geschäftsjahre erstreckt, die nach Verabschiedung des Gesetzes enden. Auf diese Weise wäre es möglich, die neue Prüfungspflicht in die Abschlussprüfungsarbeiten ohne Verschiebungen oder Zusatzbelastungen für alle Beteiligten zu integrieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 25c Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25d Absatz 3 Satz 3 KWG-E

Zu Doppelbuchstabe cc

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff - neu - § 25d Absatz 3 Satz 6 KWG-E

4. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 31 WpHG

5. Zu Artikel 8 Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 8
Änderung des Geldwäschegesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

6. Zu Artikel 10 Nummer 4 § 123g VAG

7. Zu Artikel 11 Nummer 4 - neu - § 157 Absatz 4 - neu - GewO

8. Zu Artikel 12a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 - neu - BörsG

Artikel 12a
Änderung des Börsengesetzes


 
 
 


Drucksache 544/14 (Beschluss)

... und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 2 Nummer 4 EDL-G

Zu § 2

Zu § 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 8a Absatz 1 Nummer 3 EDL-G


 
 
 


Drucksache 265/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat stellt weiter mit Bedauern fest, dass auch seine Forderung nach Streichung der Regelung zur Einrichtung von Schlichtungsausschüssen auf Landesebene nicht aufgegriffen wurde. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine Verschiebung der Aufgaben auf die Schiedsstellen nach § 18a des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze nichts an der Grundsatzproblematik ändert, sondern zusätzliche rechtliche Unsicherheiten schafft. Der Bundesrat weist darauf hin, dass aus seiner Sicht von Anfang an erhebliche Zweifel an der Praktikabilität der getroffenen Regelung geltend gemacht wurden. Der Bundesrat fordert daher erneut, die Regelung zu streichen oder sie praxisgerechter auszugestalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz - GKV-FQWG)


 
 
 


Drucksache 456/14

... 7. Der Bundesrat betont, dass nach Art. 79 Abs. 3 Var. 2 GG den deutschen Ländern die grundsätzliche Mitwirkung bei der Gesetzgebung garantiert ist. Hiervon werden auch die Mitwirkungsrechte der deutschen Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union nach Art. 23 Abs. 4 GG erfasst, soweit es im Rahmen einer Kompetenzverschiebung zu Lasten der Gesetzgebungsbefugnisse des Bundes und damit um einen Ausgleich für die Beteiligung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes geht.



Drucksache 373/14 (Beschluss)

... 8. Wenngleich CEPOL bisher schon eine eigene Rechtspersönlichkeit und einen ausgewiesenen Sitz hatte, funktionierte es als ein Netzwerk der nationalen Ausbildungseinrichtungen der Mitgliedstaaten (Artikel 2 bis 4 des CEPOL-Beschlusses vom 20. September 2005). Obwohl die Konzipierung und Durchführung der einzelnen Fortbildungsmaßnahmen auch zukünftig in erster Linie den Mitgliedern des Netzwerkes obliegen dürfte, sieht der aktuelle Vorschlag der CEPOL-Verordnung eine deutliche Aufweichung dieses Netzwerkgedankens vor: CEPOL wäre demnach nicht mehr selbst Teil des Netzwerkes. Vielmehr würde die Agentur ihre Aufgabe lediglich noch darin sehen, "das Netz der Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Mitgliedstaaten für Strafverfolgungsbedienstete zu koordinieren" (Artikel 3 Absatz 3 des Vorschlags der CEPOL-Verordnung) und den zukünftigen eigenständigen Bildungsauftrag (Artikel 3 Absätze 1 und 2) "in Zusammenarbeit mit dem Netz der Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Mitgliedstaaten" umzusetzen (Artikel 3 Absatz 4). Diese Planungen sind bedenklich, da sie eine wesentliche Schwächung der nationalen Mitglieder des Netzwerkes bzw. eine deutliche Verschiebung der Kompetenzen zugunsten der CEPOL-Zentralstelle und damit der europäischen Ebene bewirken würden. Der Bundesrat sieht daher das Erfordernis, das Netzwerk in seiner bisherigen Ausgestaltung beizubehalten.



Drucksache 544/1/14

... und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 2 Nummer 4 EDL-G

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 2 Nummer 4 Satz 2 - neu EDL-G *

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 8a Absatz 1 Nummer 3 EDL-G


 
 
 


Drucksache 544/14

... und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

§ 5
Verbot der Behinderung oder Beeinträchtigung durch Energieunternehmen

§ 8
Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits; Verpflichtungsbefreiung

§ 8a
Anforderungen an Energieaudits; Verfügbarkeit von Energieaudits

§ 8b
Anforderungen an die das Energieaudit durchführenden Personen

§ 8c
Nachweisführung

§ 8d
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

Artikel 3
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 8

Zu § 8a

Zu § 8b

Zu § 8c

Zu § 8d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2924: Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

2 Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht

3. Darstellung von Evaluierungserwägungen


 
 
 


Drucksache 645/14 (Beschluss)

... Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf erfüllt den im Gesetz geforderten Auftrag einer Revision in 2014 nicht. Der Entwurf bewirkt nur eine Verschiebung der Revision in das Jahr 2015.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/14 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 645/1/14

... Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf erfüllt den im Gesetz geforderten Auftrag einer Revision in 2014 nicht. Der Entwurf bewirkt nur eine Verschiebung der Revision in das Jahr 2015.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/1/14




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 400/14 (Beschluss)

... Die vorgenommenen Änderungen, wie beispielsweise die Neugliederung von Druckanlagen oder die Verschiebung von Regelungen des atmosphärischen Explosionsschutzes in das Gefahrstoffrecht, führen zu einem nicht unerheblichen Umsetzungsaufwand, welcher eine Frist von bis zu einem halben Jahr zwischen der Bekanntmachung und dem Inkrafttreten rechtfertigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/14 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen

1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 BetrSichV

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 4 BetrSichV

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 15 - neu - BetrSichV

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 BetrSichV

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3a - neu - BetrSichV

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 2 BetrSichV

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 BetrSichV

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 BetrSichV

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BetrSichV

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 Satz 3, Satz 4, Satz 5 - neu - BetrSichV

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 Satz 1 und Satz 2 - neu - BetrSichV

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

14. Zu Artikel 1 § 10 Überschrift BetrSichV

§ 10
Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln

15. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 10a - neu - BetrSichV

16. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 3 und Satz 3a - neu - BetrSichV

17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 1 BetrSichV

18. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Sätze 1 bis 4 BetrSichV

19. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 5 Satz 7 - neu - BetrSichV

20. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe b, Nummer 5.2 Buchstabe b, Nummer 5.3 Satz 3, Abschnitt 3 Nummer 4.1 Satz 3 Buchstabe b, Nummer 5.1 Satz 3 Buchstabe c, Abschnitt 4 Nummer 4.2 Satz 1 Buchstabe b, Satz 2, Nummer 5.2 Buchstabe b BetrSichV

21. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BetrSichV

22. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 BetrSichV

23. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 4 BetrSichV

24. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 3 Satz 2, Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.4 BetrSichV

25. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 Nummer 01 - neu - und 01a - neu -BetrSichV

26. Zu Artikel 1 § 18 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 Absatz 7 BetrSichV

27. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BetrSichV

28. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BetrSichV

29. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 Satz 4 und Absatz 5 Satz 1 BetrSichV

30. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 BetrSichV

31. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 5 Satz 1 BetrSichV

32. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

33. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

34. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

35. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 1 BetrSichV

36. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2 BetrSichV

37. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 01 - neu - BetrSichV

38. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1a - neu - BetrSichV

39. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1b - neu - BetrSichV

40. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 1 BetrSichV

41. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 1a - neu - BetrSichV

42. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 2a - neu - BetrSichV

43. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 4a - neu - BetrSichV

44. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 1.5 Buchstabe d BetrSichV

45. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 1.6 Satz 3 BetrSichV

46. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 2.5 Buchstabe a BetrSichV

47. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 3.2.1 BetrSichV

48. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 1 BetrSichV

49. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 2 BetrSichV

50. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 3 BetrSichV

51. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 4 Buchstabe g - neu - und Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 und Nummer 5.2 Buchstabe a BetrSichV

52. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.2 Satz 2 BetrSichV

53. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.4 BetrSichV

54. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.6 - neu - BetrSichV

55. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 1 Nummer 2 Satz 1 BetrSichV

56. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 1 Satz 2a - neu - BetrSichV

57. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 1 Satz 3, Abschnitt 3 Nummer 1 Satz 4, Abschnitt 4 Nummer 1 Satz 5 BetrSichV

58. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a BetrSichV

59. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.1 BetrSichV

60. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe a BetrSichV

61. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe b BetrSichV

62. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe c - neu - BetrSichV

63. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.1 Satz 2 BetrSichV

64. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.3 Satz 1 und 4 BetrSichV

65. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.2 Satz 2, Nummer 4.2, Nummer 5.2 Satz 1 BetrSichV

66. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3,

67. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.1 Satz 3 Buchstabe e - neu BetrSichV

68. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 1 Satz 2 BetrSichV

69. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.1 Satz 1 Buchstabe c BetrSichV

70. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.1 Satz 2 BetrSichV

71. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.2 Satz 2 BetrSichV

72. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 4.2 Satz 1 Buchstabe a BetrSichV

73. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 5.1 Satz 1 BetrSichV

74. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.17.7 BetrSichV

75. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.30.1 Satz 1 BetrSichV

76. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.34 - neu - BetrSichV

77. Zu Artikel 1 Anhang 3 Abschnitt 1 Nummer 3 Tabellen 1 und 2, Abschnitt 2 Nummer 4 Tabelle 1 Abschnitt 3 Nummer 3 Tabelle 1 BetrSichV

78. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 6 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 GefStoffV

79. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV

80. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Satz 4 - neu - GefStoffV

81. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 22 Absatz 1 Nummern 18 und 19 GefStoffV

82. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.4 Absatz 1 GefStoffV

83. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.4 Absatz 3 Satz 1 GefStoffV

84. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GefStoffV

85. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.6 Absatz 3 Satz 2 - neu - GefStoffV

86. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.7 Satz 8a - neu - GefStoffV

87. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.8 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV

88. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.8 Absatz 2 GefStoffV

89. Zu Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 244/14

... Marktverschiebung ist von Gesamtkosten in Höhe von 10,3 Mio. Euro auszugehen. Darüber hinaus wird eine Informationspflicht abgeschafft. Damit entfallen Bürokratiekosten in Höhe von rund 3,8 Mio. Euro.



Drucksache 150/1/14

... In der Praxis sind die Abschlussprüfungen bei Unternehmen, bei denen das Geschäftsjahr gleich dem Kalenderjahr ist, für das Kalenderjahr 2013 nach Branchenangaben zum Großteil bis zur Verabschiedung des Gesetzes voraussichtlich abgeschlossen. Für die EMIR-Prüfung müssten diese Prüfungen aufgehalten werden. Alternativ wäre auch eine separate EMIR-Prüfung nach Beendigung der Abschlussprüfungsarbeiten möglich. Beide Wege führen aber zu erheblichen Belastungen in der praktischen Anwendung. Von daher sollte geprüft werden, ob die Prüfungspflicht nach der EMIR-Verordnung sich erst auf die Abschlussprüfung von Jahresabschlüssen für Geschäftsjahre erstreckt, die nach Verabschiedung des Gesetzes enden. Auf diese Weise wäre es möglich, die neue Prüfungspflicht in die Abschlussprüfungsarbeiten ohne Verschiebungen oder Zusatzbelastungen für alle Beteiligten zu integrieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 25c Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25d Absatz 3 Satz 3 KWG-E

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe cc

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 25d Absatz 3 Satz 2 KWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff - neu - § 25d Absatz 3 Satz 6 KWG-E

7. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 31 WpHG

8. Zu Artikel 8 Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 8
Änderung des Geldwäschegesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

11. Zu Artikel 10 Nummer 4 § 123g VAG

12. Zu Artikel 11 Nummer 4 - neu - § 157 Absatz 4 - neu - GewO

13. Zu Artikel 12a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 - neu - BörsG

Artikel 12a
Änderung des Börsengesetzes


 
 
 


Drucksache 400/1/14

... Die vorgenommenen Änderungen, wie beispielsweise die Neugliederung von Druckanlagen oder die Verschiebung von Regelungen des atmosphärischen Explosionsschutzes in das Gefahrstoffrecht, führen zu einem nicht unerheblichen Umsetzungsaufwand, welcher eine Frist von bis zu einem halben Jahr zwischen der Bekanntmachung und dem Inkrafttreten rechtfertigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/1/14




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 BetrSichV

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 4 BetrSichV

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 15 - neu - BetrSichV

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 BetrSichV

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3a - neu - BetrSichV

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 2 BetrSichV

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 BetrSichV

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 BetrSichV

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BetrSichV

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 Satz 3, Satz 4, Satz 5 - neu - BetrSichV

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 Satz 1 und Satz 2 - neu - BetrSichV

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

14. Zu Artikel 1 § 10 Überschrift BetrSichV

§ 10
Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln

15. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 10a - neu - BetrSichV

16. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 3 und Satz 3a - neu - BetrSichV

17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 1 BetrSichV

18. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Sätze 1 bis 4 BetrSichV

19. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 5 Satz 7 - neu - BetrSichV Dem Artikel 1 § 14 Absatz 5 ist folgender Satz anzufügen:

20. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe b, Nummer 5.2 Buchstabe b, Nummer 5.3 Satz 3, Abschnitt 3 Nummer 4.1 Satz 3 Buchstabe b, Nummer 5.1 Satz 3 Buchstabe c, Abschnitt 4 Nummer 4.2 Satz 1 Buchstabe b, Satz 2, Nummer 5.2 Buchstabe b BetrSichV

21. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BetrSichV

22. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 BetrSichV

23. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 4 BetrSichV

24. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 3 Satz 2, Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.4 BetrSichV

25. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 Nummer 01 - neu - und 01a - neu -BetrSichV

26. Zu Artikel 1 § 18 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 Absatz 7 BetrSichV

27. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BetrSichV

28. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BetrSichV

29. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 Satz 4 und Absatz 5 Satz 1 BetrSichV

30. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 BetrSichV

31. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 5 Satz 1 BetrSichV

32. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

33. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

34. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

35. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 1 BetrSichV

36. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2 BetrSichV

37. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 01 - neu - BetrSichV

38. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1a - neu - BetrSichV

39. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1b - neu - BetrSichV

40. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 1 BetrSichV

41. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 1a - neu - BetrSichV

42. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 2a - neu - BetrSichV

43. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 4a - neu - BetrSichV

44. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 1.5 Buchstabe d BetrSichV

45. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 1.6 Satz 3 BetrSichV

46. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 2.5 Buchstabe a BetrSichV

47. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 3.2.1 BetrSichV

48. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 1 BetrSichV

49. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 2 BetrSichV

50. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 3 BetrSichV

51. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 4 Buchstabe g - neu - und Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 4.3 Satz 1 und 5.2 Buchstabe a

52. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.2 Satz 2 BetrSichV

53. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.4 BetrSichV

54. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.6 - neu - BetrSichV

55. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 1 Nummer 2 Satz 1 BetrSichV

56. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 1 Satz 2a - neu - BetrSichV

57. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 1 Satz 3, Abschnitt 3 Nummer 1 Satz 4, Abschnitt 4 Nummer 1 Satz 5 BetrSichV

58. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a BetrSichV

59. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.1 BetrSichV

60. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe a BetrSichV

61. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe b BetrSichV

62. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe c - neu BetrSichV

63. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe c - neu BetrSichV

64. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.1 Satz 2 BetrSichV

65. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.3 Satz 1 und 4 BetrSichV

66. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.3 Satz 1 BetrSichV

67. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.3 Satz 4 BetrSichV

68. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.2 Satz 2, Nummer 4.2, Nummer 5.2 Satz 1 BetrSichV

69. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3, Nummer 4.1 Satz 1, Sätze 4 und 5 - neu -, Nummer 4.3, Nummer 5.1 Satz 1, Sätze 4 und 5 - neu -, Nummer 5.2 Satz 2, Nummer 5.3 Satz 1, Satz 2 - neu -, Nummer 6

70. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.1 Satz 3 Buchstabe e - neu BetrSichV

71. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 1 Satz 2 BetrSichV

72. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.1 Satz 1 Buchstabe c BetrSichV

73. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.1 Satz 2 BetrSichV

74. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.2 Satz 2 BetrSichV

75. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 4.2 Satz 1 Buchstabe a BetrSichV

76. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 5.1 Satz 1 BetrSichV

77. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.17.7 BetrSichV

78. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.30.1 Satz 1 BetrSichV

79. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.34 - neu - BetrSichV

80. Zu Artikel 1 Anhang 3 Abschnitt 1 Nummer 3 Tabellen 1 und 2, Abschnitt 2 Nummer 4 Tabelle 1 Abschnitt 3 Nummer 3 Tabelle 1 BetrSichV

81. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 6 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 GefStoffV

82. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV

83. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Satz 4 - neu - GefStoffV

84. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 22 Absatz 1 Nummern 18 und 19 GefStoffV

85. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.4 Absatz 1 GefStoffV

86. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.4 Absatz 3 Satz 1 GefStoffV

87. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GefStoffV

88. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.6 Absatz 3 Satz 2 - neu - GefStoffV

89. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.7 Satz 8a - neu - GefStoffV

90. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.8 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV

91. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.8 Absatz 2 GefStoffV

92. Zu Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 194/14

... soll eine im Jahr 2015 durchzuführende Erhebung bei den Betrieben der Ernährungswirtschaft um zwei Jahre, auf das Jahr 2017, verschoben werden. Der Bundesrat begründet die Notwendigkeit der Verschiebung der Erhebung mit den noch nicht abgeschlossenen Überlegungen zur Reform der Ernährungsnotfallvorsorge (ENV) und noch ausstehenden Ergebnissen derzeit laufender Forschungsvorhaben in diesem Bereich. In seiner Entschließung zum Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der



Drucksache 447/14

... Die Sozialbindung verpflichtet den Gesetzgeber, einen Ausgleich zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern zu finden, der sowohl die Privatnützigkeit des Eigentums und die grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers wahrt, als auch dem Wohle der Allgemeinheit Rechnung trägt (BVerfGE 91, 294, 308 und 310; 37, 132, 140). Bei der Ausbalancierung der betroffenen Interessen hat der Gesetzgeber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BVerfGE 110, 1, 28). Je mehr das Eigentumsobjekt in einem sozialen Bezug steht und eine soziale Funktion erfüllt, desto weiter reicht die Befugnis des Gesetzgebers zur Inhalts- und Schrankenbestimmung, wobei Veränderungen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu einer Verschiebung der Maßstäbe führen können (BVerfGE 95, 64, 84).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Unterkapitel 1a Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten.

Unterkapitel 1a Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten

§ 556d
Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung

§ 556e
Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung

§ 556f
Ausnahmen

§ 556g
Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier § mit Zählbezeichnung] Übergangsvorschriften zum Mietrechtsnovellierungsgesetz vom ... [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Regelungsbedarf

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

a Beschreibung der aktuellen Situation

b Beispielhaftes Datenmaterial zu angespannten Wohnungsmärkten

aa Abweichung der Angebotsmieten zu Vergleichsmieten der Mietspiegel 2013 in ausgewählten Städten

bb Mittlere Abweichung von ortsüblicher Vergleichsmiete und Angebotsmiete für Mietwohnungen mit mittlerer Ausstattung und Wohnungsgröße nach Wohnlagen für ausgewählte Städte Kiel / Hannover / Bonn / Berlin / München / Hamburg / Frankfurt am Main

cc Entwicklung der Neuvermietungsangebote für Berlin; prozentualer Preisanstieg 2012/ 2013

c Heterogenität der Mietwohnungsmärkte in Deutschland

d Verfügbares rechtliches Instrumentarium

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

IV. Alternativen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

V. Vereinbarkeit mit den Maßgaben des Grundgesetzes

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

a Zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung

b Kein Eingriff in die Substanz des Eigentums durch die neuen Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn

c Verhältnismäßigkeit der Regelung

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

VI. Gesetzgebungskompetenz

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

VIII. Gesetzesfolgen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

3. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Demografische Auswirkungen

5. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

6. Erfüllungsaufwand Vorbemerkung

7. Weitere Kosten

8. Weitere Gesetzesfolgen

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 556d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 556e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 556f

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 556g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2845: Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

I. Zusammenfassung

Sonstige Kosten

Im Einzelnen

1 Regelungsinhalt

2 Erfüllungsaufwand

3 Evaluation

4 Befristung


 
 
 


Drucksache 235/13

... In ihrem o.g. Konzept hat die Kommission dargelegt, warum der bestehende Rahmen ihrer Meinung nach durch ein spezielles Instrument ergänzt werden sollte, das Mitgliedstaaten, die bestimmte wichtige Reformen durchführen, durch finanzielle Unterstützung flankierender Maßnahmen dabei helfen würde, etwaige soziale und politische Schwierigkeiten, die bei der Durchführung dieser Reformen auftreten, zu überwinden. Auch wenn solche Reformen in allererster Linie im Interesse des durchführenden Mitgliedstaats liegen, haben doch auch das Euro-Währungsgebiet und die EU ein Interesse daran: So tragen widerstandsfähigere Mitgliedstaaten zum Wohlergehen ihrer Partner bei, während die Verschiebung notwendiger Reformen wegen kurzfristig nachteiliger Auswirkungen im Inland negative Spillover-Effekte auf die Partner haben kann. Von besonderer Bedeutung wäre finanzielle Unterstützung für genau spezifizierte Reformen in Fällen, in denen in einem Mitgliedstaat trotz vollständiger Einhaltung früherer länderspezifischer Empfehlungen nach wie vor Ungleichgewichte bestehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/13




1. Einleitung

2. Ein Instrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit: VERTRAGLICHE Vereinbarungen und finanzielle Unterstützung

2.1. Gründe für die Einführung eines solchen Instruments

2.2. Vertragliche Vereinbarungen

2.3. Demokratische Legitimität und Rechenschaftspflicht

3. Finanzielle Unterstützung zur Erleichterung von Reformen

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 412/2/13

... 10. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die derzeit geltende separate Regelung der Gebühren für Einfuhrkontrollen in Form von Mindestgebühren im bisherigen Umfang beibehalten werden sollte. Das System hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt und zu einer großen Transparenz der Gebührenerhebung an den europäischen Grenzkontrollstellen geführt, was den Harmonisierungsprozess im hohen Maße gefördert hat. Eine Gebührenberechnung auf dem Grundsatz der vollen Kostendeckung gemäß Artikel 76 hingegen hätte eine Verschiebung der Handelsströme und Wettbewerbsverzerrungen zur Folge.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/2/13




Zur Vorlage insgesamt

Anwendungsbereich Pflanzenschutz, Saatgut, GVO und ökologischer Landbau

Verschwiegenheitspflicht, Transparenz der amtlichen Kontrollen Artikel 7

Amtliche Kontrollen bei Tieren und Waren, die keinen besonderen amtlichen Kontrollen an der Grenze unterliegen Artikel 42 und 43

Kontrollpflicht von tierischen Erzeugnissen durch den amtlichen Tierarzt Artikel 47 Absatz 4 und Artikel 53 Absatz 2

Zur Finanzierung amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten Artikel 76 ff.

Pflichtgebühren für amtliche Kontrollen an Grenzkontrollstellen Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe d

Gebührennachlass für Unternehmer, die sich gleichbleibend vorschriftsmäßig verhalten Artikel 80

Befreiung von Kleinstunternehmen Artikel 82

Transparenz Artikel 83

Delegierte Rechtsakte

IMSOC (Artikel 130 bis 133)


 
 
 


Drucksache 470/13

... Mitgliedstaaten wie Schweden, die Niederlande und das Vereinigte Königreich müssen den Schuldenstand im privaten Sektor und die für die privaten Haushalte von etwaigen Verschiebungen auf dem Immobilienmarkt ausgehenden Gefahren in den Griff bekommen. 5 Neben einigen Maßnahmen auf der Ebene der Gesetzgebung wurden auch die steuerlichen Anreize für Schuldner, wie Steuererleichterungen für Hypothekarkreditzinsen, reduziert. Die Maßnahmen gegen die Ungleichgewichte, die durch eine starke Verschuldung der privaten Haushalte und hohe Immobilienpreise ausgelöst wurden, haben insofern auch einen positiven Effekt als sie Auswirkungen riskanter Kredite abmildern. Die Mitgliedstaaten sollten auch gegen die verzerrende Regelung in den meisten Körperschaftsteuersystemen vorgehen, wonach sich eine Verschuldung derzeit vorteilhaft auswirkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/13




1. Einleitung

2. Allgemeine Bewertung

3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte

Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen

Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen

Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor

Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie

Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung

4. Fazit

Anhang 1
Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014

Anhang 2
Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben


 
 
 


Drucksache 113/13

... Bei den Änderungen der Sätze 4 und 5 handelt es sich um Klarstellungen. Zum einen wird klargestellt, dass der bisherige Satz 4 für vor 2002 eingebaute Fußbodenheizungen gilt, nicht für Gebäude. Zum anderen wird durch die Verschiebung des bisherigen Satzes 4 in einen neuen Halbsatz im bisherigen Satz 5 klargestellt, dass die Sonderregelung für Fußbodenheizungen (bisher Satz 4) einen Unterfall der Nachrüstpflicht des bisherigen Satzes 5 bildet. So wird die ursprüngliche Absicht des Verordnungsgebers der EnEV 2002 deutlicher als bisher ausgedrückt (vgl. Begründung der Bundesregierung, BR-Drs. 194/01 S. 61:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energieeinsparverordnung

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich.

§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

§ 26c Registriernummern

§ 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 26e Erfahrungsberichte der Länder

§ 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.1 Grundsätze

3.2 Begrenzung der Sonneneintragskennwerte

3.3 Begrenzung der Übertemperatur-Gradstunden

Tabelle

Tabelle

2.1.5 Werden in Nichtwohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder keine gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.

Tabelle

2.1.9 Im Falle gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude darf für die Berechnung Anlage 1 Nummer 2.8 sinngemäß angewendet werden.

3.2.4 Der im vereinfachten Verfahren nach Maßgaben der Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Nummer 1.1 ist um 10 Prozent zu reduzieren; der reduzierte Wert ist der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes.

Tabelle

Anlage 4
(zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes

Anlage 6
(zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude

Anlage 7
(zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude

Anlage 8
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Anlage 9
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Wesentliche Regelungen im Überblick

III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit und Zumutbarkeit

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Folgen der Verordnung

2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

cc Stichprobenkontrollen

aaa Unabhängiges Kontrollsystem

bbb Stichprobenkontrollen bei Neubauten

3. Kosten für die Wirtschaft

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise, Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen

c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

VI. Zeitliche Geltung

VII. Gemeinschaftsrechtliche Fragen

VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

IX. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu § 26c Registriernummern

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 26e Erfahrungsberichte der Länder

Zu § 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2462: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (BMVBS/BMWi)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund/Länder/Gemeinden


 
 
 


Drucksache 627/13

... geregelte Auskunfts- und Prüfungsrecht der Bundesnetzagentur und passt die dort in Absatz 4 enthaltenen Verweise auf das TKG deren inhaltlichen Verschiebungen in § 127 Absatz 5 bis 10 TKG an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 627/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Postgesetzes

§ 4a
Medien der Veröffentlichung

§ 44
Bundesnetzagentur

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Schwerpunkte des Gesetzentwurfs

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2306: Viertes Gesetz zur Änderung des Postgesetzes


 
 
 


Drucksache 376/13 (Beschluss)

... Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes führt zu Steuerausfallsrisiken in Milliardenhöhe. Insbesondere verbundenen Unternehmen ermöglicht die Rechtsprechung zudem eine steuergünstige "Verschiebung" von Verpflichtungen und damit erhebliches Gestaltungspotenzial. Um Gestaltungen vorzubeugen und die Rechtsprechung in haushaltsverträglicher Weise umzusetzen, ist eine gesetzliche Regelung geboten, die die Aufwandsrealisierung zeitlich streckt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe h, Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 11 Buchstabe b und Nummer 16 Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 1 f Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 3 und § 15a InvStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 19 InvStG

3. Zu Artikel 11 Nummer 01 - neu - bis 03 - neu - und 4 Buchstabe 0a - neu - und 0b - neu - Inhaltsübersicht, § 4f, § 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 12c und 14a - neu - EStG Artikel 12 § 11 Absatz 6 und § 34 Absatz 8c - neu - KStG Artikel 16 Nummer 3a - neu - Inkrafttreten

§ 4f
Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen

Artikel 12
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Begründung

Zu Artikel 11

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 03

Zu Nummer 4

Zu Absatz 12c

Zu Absatz 14a

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Finanzielle Auswirkungen

4. Zu Artikel 11 § 15b EStG


 
 
 


Drucksache 689/1/13

... 6. Der Bundesrat erkennt in dem Verordnungsvorschlag der Kommission eine deutliche Verschiebung der bisherigen Zielsetzung der europäischen Rahmenrechtsetzung von der bislang angestrebten Wettbewerbsförderung nationaler Telekommunikationsmärkte hin zu einer europäischen zentral gesteuerten Marktkonsolidierung zugunsten großer nationaler oder transnationaler Unternehmen. Der Bundesrat hegt demgegenüber allerdings erhebliche Zweifel daran, dass die Wettbewerbsfähigkeit der EU gegenüber asiatischen oder amerikanischen Ländern durch die regulatorische Einschränkung des Wettbewerbs gesteigert werden kann, und erinnert daran, dass der bisherige Telekommunikationsinfrastrukturaufbau vor allem das Ergebnis eines wettbewerblichen Umfelds ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 689/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zum Umfang der Harmonisierung

Zur EU-weiten Genehmigung

Zur Frequenzvergabe

Zur Netzneutralität

Zum Best-Effort-Prinzip

Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz

Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen

2 Gesamtempfehlung

2 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 186/1/13

... Trotz der Verschleierungsbemühungen der Bundesregierung zeigt der Vierte Armuts- und Reichtumsbericht eine massive Verschiebung der Verteilungsverhältnisse in Deutschland auf. Der Wohlstand ist sehr ungleichmäßig verteilt. Die Reichsten werden in Deutschland immer reicher. In den letzten 20 Jahren hat sich das Nettovermögen der privaten Haushalte von knapp 4,6 auf rund zehn Billionen Euro mehr als verdoppelt. Allein von 2007 bis 2012 hat sich das private Nettovermögen der reichsten Haushalte um 1,4 Billionen erhöht.



Drucksache 29/13

... Aus der Regelung in Artikel 1 ergibt sich keine unmittelbare Kostenverschiebung zwischen Bundes- und Landeshaushalten. Es entfällt jedoch für den Bund die Möglichkeit, die neuen Länder und Berlin zur Deckung des Gesamtdefizites des Finanzvermögens heranzuziehen. Die Kosten der Sanierung der Altlasten der Wismut GmbH werden weiterhin aus dem Bundeshaushalt und die Kosten der Abwicklung der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik im Wirtschaftsplan der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben erbracht.



Drucksache 734/13

... vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2214) sieht in § 3 Absatz 2 Satz 1 vor, Meldungen zu den Produktionsbedingungen in den Betrieben der Ernährungswirtschaft alle vier Jahre, beginnend mit Jahr 2007 abzugeben. Bereits im Dezember 2011 hatte der Bundesrat einer zeitlichen Verschiebung der Meldung gem. EWMV auf das Jahr 2015 zugestimmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 734/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige finanzielle Auswirkungen

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 294/13 (Beschluss)

... 4. Er vertritt die Auffassung, dass zur anlastungsfreien Umsetzung für EU-finanzierte Förder- und Ausgleichsmaßnahmen die rechtzeitige und vollständige Vorlage der EU-Vorschriften erforderlich ist. Der Entwurf der Horizontalen Verordnung ist derzeit im Trilog; mit ihrer Verabschiedung ist nicht vor Herbst 2013 zu rechnen. Der Bundesrat sieht es als risikoreich für die Zahlstellen an, wenn wesentliche Teile der Horizontalen Verordnung ab 16. Oktober 2013 bzw. 1. Januar 2014 umgesetzt werden sollen und die entsprechende Durchführungsverordnung jetzt noch nicht vorliegt und eine Verabschiedung vor dem 16. Oktober 2013 bzw. 1. Januar 2014 sehr unwahrscheinlich ist. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich hinsichtlich des Inkrafttretens der Horizontalen Verordnung für eine zeitliche Verschiebung auf den 1. Januar 2015 einzusetzen, mit folgenden Ausnahmen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Verhältnis von Übergangsverordnung zur GAP-Reform

Zu den Agrarumweltmaßnahmen

Zur Einbeziehung investiver Maßnahmen

Keine Benachteiligung kleinerer Betriebe

Zur Flexibilisierung zwischen den Säulen

Zur Mittelausstattung

Zur Kappung der Direktzahlungen

Zur nationalen Umsetzung

Zur Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigungen

Zum Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene


 
 
 


Drucksache 119/13

... § 4 Absatz 1 wird an die neue Kostenbeitragstabelle (Anlage der Verordnung) angepasst. Im Zuge der Änderung der Tabelle entfallen die Einkommensgruppen 1 bis 3 vollständig. Dadurch verschiebt sich die Nummerierung der Einkommensgruppen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Kostenbeitragsverordnung

§ 3
Wahl der Beitragsstufe bei teilstationären Leistungen

Anlage

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung der Verordnung

II. Inhalt der Verordnung

III. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Erfüllungsaufwand des Bundes

2. Erfüllungsaufwand der Länder

3. Erfüllungsaufwand der Kommunen

IV. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2394: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 734/13 (Beschluss)

... vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2214) sieht in § 3 Absatz 2 Satz 1 vor, Meldungen zu den Produktionsbedingungen in den Betrieben der Ernährungswirtschaft alle vier Jahre, beginnend mit dem Jahr 2007, abzugeben. Bereits im Dezember 2011 hatte der Bundesrat einer zeitlichen Verschiebung der Meldung gemäß EWMV auf das Jahr 2015 zugestimmt (vgl.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 734/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige finanzielle Auswirkungen

Verordnung

Anlage 1
Zweite Verordnung zur Änderung der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung

Artikel 1

Artikel 2

Anlage 2
Entschließung zum Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung


 
 
 


Drucksache 465/13

... bb) Hierbei handelt es sich um eine Verschiebung der Sätze als Folgeänderung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 465/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

a Änderung des § 19 Absatz 2

b Einfügen eines neuen § 19 Absatz 2a

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

a Änderung des § 19 Absatz 2

b Einfügen eines neuen § 19 Absatz 2a


 
 
 


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