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0080/06
0729/06
0069/1/06
0833/1/06
0696/3/06
0133/06
0868/06
0256/06B
0361/06
0455/06
0348/06B
0138/06
0250/06
0256/1/06
0142/06
0800/06
0261/06
0073/06
0778/1/06
0509/06
0743/1/06
0680/06
0308/06B
0801/06
0303/06B
0103/06
0684/06B
0924/06
0392/06
0029/1/06
0382/06
0426/06
0069/06B
0311/06
0477/06
0398/06B
0486/06
0141/06
0029/06B
0751/1/06
0398/1/06
0348/1/06
0153/06
0513/06
0743/06
0696/06
0497/06
0485/06
0240/06
0948/05
0805/05
0437/05
0874/05B
0254/05
0150/05
0745/05
0583/05
0034/05
0566/05
0755/05
0466/05
0157/05B
0213/05B
0399/1/05
0294/05B
0947/1/05
0829/05
0286/1/05
0693/05
0945/05
0400/05B
0635/1/05
0911/05
0057/05B
0477/05
0286/05B
0057/1/05
0543/05B
0490/05
0812/05
0686/05
0163/1/05
0243/05
0214/05
0725/05
0555/05
0269/05
0168/1/05
0788/1/05
0400/1/05
0744/1/05
0588/05
0847/05
0744/05B
0543/05
0788/05
0569/05
0157/1/05
0683/05
0726/05
0692/05
0137/05
0874/05
0126/05B
0947/05B
0788/05B
0390/05
0423/05
0126/1/05
0294/1/05
0399/05B
0883/05
0168/05B
0317/05
0399/05
0618/05
0672/05
0635/05B
0275/05
0917/04B
0873/04
0566/1/04
0980/04
0565/04B
0566/04B
0917/04
0098/04B
0242/04B
0622/04
0438/04
0782/04
0586/04
0565/1/04
0917/3/04
1012/04
0636/04
0458/04B
0703/1/04
0917/1/04
0693/04
0455/04B
0981/04
0441/04
0490/03B
0697/03
0735/1/03
0120/1/03
0120/03B
0735/03B
Drucksache 278/09A

... -Richtlinie dienendes allgemeines Verschlechterungsverbot für die Natura 2000-Gebiete aufgenommen. Die Regelung zur Verträglichkeitsprüfung von Projekten entspricht der geltenden Rechtslage nach Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09A




Begründung

A. Allgemeines

I. Allgemeine Vorbemerkung

1. Entwicklung des Naturschutzrechts

2. Zweck des Gesetzentwurfs

II. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

biologischen Vielfalt,

III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Artikel 1
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

Kapitel 2
Landschaftsplanung

Kapitel 3
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Kapitel 4
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 1
Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 2
Netz Natura 2000

Kapitel 5
Artenschutz

Kapitel 6
Meeresnaturschutz

Kapitel 7
Erholung in Natur und Landschaft

Kapitel 8
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Kapitel 9
Eigentumsbindung, Befreiungen

Kapitel 10
Bußgeld- und Strafvorschriften

Kapitel 11
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Artikel 2

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Alternativen

VII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzesentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VIII. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

Zu den Informationspflichten im Einzelnen

1.1 Genehmigungspflicht bei Eingriffen, die keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen § 17 Absatz 3

1.2 Ausnahme vom Verbot von Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen führen können § 30 Absatz 3

1.3 Subsidiäres Anzeigeverfahren bei Projekten FFH-Verträglichkeitsprüfung, § 34 Absatz 6

1.4 Ausnahme vom Verbot der Entnahme wild lebender Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur § 39 Absatz 2

1.5 Genehmigungspflicht für das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen § 39 Absatz 4

1.6 Genehmigungspflicht für das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren § 40 Absatz 4

1.7 Genehmigungspflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Zoos § 42 Absatz 2

1.8 Anzeigepflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Tiergehegen § 43 Absatz 3

1.9 Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten zur Verwertung beschlagnahmter oder eingezogener Tiere und Pflanzen § 45 Absatz 6

1.10 Ausnahmen von den Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten für bestimmte Zwecke § 45 Absatz 7

1.11 Pflicht zum Nachweis bzw. zur Glaubhaftmachung der Berechtigung zum Besitz von besonders streng geschützten Tieren und Pflanzen § 46 Absatz 1 und 2

1.12 Pflicht zur Anmeldung von Tieren und Pflanzen bei der Ein-, Durchund Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 50 Absatz 1

1.13 Pflicht zur Mitteilung der Ankunftszeit bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr lebender Tiere § 50 Absatz 2

1.14 Pflicht zur Vorlage einer Sachverständigenbescheinigung bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen § 51 Absatz 1 Satz 2

1.15 Auskunftspflicht im Zusammenhang mit der Durchführung des Artenschutzrechts § 52 Absatz 1 und 2

1.16 Ausnahme vom Verbot der Errichtung oder wesentlichen Änderung von baulichen Anlagen an Gewässern § 61 Absatz 3

1.17 Mitteilungspflicht bei Eintritt des Vorkaufsfalles § 66 Absatz 3

1.18 Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder § 67 Absatz 1

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung/Befristung

B. Einzelne Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Kapitel 2 Landschaftsplanung

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Zu Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Netz Natura 2000

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 37

Zu § 38

Zu Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz

Zu Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen

Zu Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen

Zu Abschnitt 6 Ermächtigungen

Zu § 54

Zu Kapitel 6 Meeresnaturschutz

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Zu § 63

Zu § 64

Zu Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Zu § 74

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 869: Entwurf eines Bundesnaturschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 395/09

... Absatz 1 Satz 2 entspricht dem Vorschlag des Statusberichts 2000plus (Kapitel 10, Seite 40). Dort ist festgestellt, dass sich ein Bezug auf den bisherigen § 22 unter anderem bei den Leistungen der Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen findet. Die Gutachter halten es für richtig, dass ein Zusammenfassen von im Wesentlichen gleichartigen Objekten derselben Honorarzone, die im gleichen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang geplant und errichtet wurden, bei allen Objektplanungs- und Fachplanungsleistungen gebündelt vorzunehmen ist, auch wenn dies zum Teil eine Honorarverschlechterung zur Folge hat. Insgesamt führe jedoch die Regelung in einer Gesamtschau mit den Absätzen 3 und 4 zu mehr Einzelfallgerechtigkeit.



Drucksache 745/1/09

... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass der Vertrag von Lissabon zwar die prozedurale Dimension des Subsidiaritätsprinzips stärkt und hier im Rahmen des neuen Protokolls Nr. 2, insbesondere mit dem Frühwarnsystem und der Einbindung der nationalen Parlamente, Verbesserungen mit sich bringt. Andererseits wird die materielle Dimension des Subsidiaritätsprinzips geschwächt, da anders als noch beim Amsterdamer Protokoll Nr. 30 eine Präzisierung der für die Subsidiaritätsprüfung bedeutsamen materiellen Kriterien nunmehr fehlt. Darin sieht der Bundesrat eine Verschlechterung der Praktikabilität des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.



Drucksache 909/09

... 57. teilt die Ansicht der Kommission, dass die öffentliche Finanzierung das am ehesten geeignete Instrument ist, um für den Zeitraum 2013 bis 2020 Anreize zur Eindämmung der Entwaldung zu bieten; fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, Mittel für Sofortmaßnahmen in Entwicklungsländern für den Zeitraum 2010 bis 2012 bereitzustellen, und unterstützt den Vorschlag der Kommission zur Schaffung eines globalen Waldkohlenstoffmechanismus (GFCM) innerhalb des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC), der auf einem System dauerhafter Finanzierung beruht; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihrer Zusicherung, die weltweite Entwaldung, die Waldschädigung, die Bodenverschlechterung und die Wüstenbildung zu stoppen, dadurch nachzukommen, dass sie einen wesentlichen Teil der Einnahmen aus Versteigerungen im Rahmen des EU ETS dafür bereitstellen, dass Entwaldung und Waldschädigung in den Entwicklungsländern gebremst werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Vorschlag der Kommission zu unterstützen, den Finanzierungsvorschlag Norwegens aufzugreifen und einen Teil der künftigen Einnahmen aus der Versteigerung von zugeteilten Emissionsmengen für den GFCM bereitzustellen;



Drucksache 769/09

... A. in der Erwägung, dass es in den vergangenen zwölf Monaten zu einer dramatischen Verschlechterung der Situation auf den Milchmärkten gekommen ist und die Preise trotz Marktinterventionen und Ausfuhrbeihilfen unter 0,21 EUR pro Liter gefallen sind und viele Landwirte Milcherzeugnisse jetzt unterhalb der Herstellungskosten verkaufen,



Drucksache 603/09

... 59. Viele öffentliche Dienste wurden im Bestreben nach Effizienzsteigerung zunehmend zentralisiert. Die Entfernungen zwischen dem Wohnort der Bürger und dem Standort der Dienstleister (Schulen, Krankenhäuser, Einkaufszentren usw.) nahmen zu. Auch Unternehmen sind diesem Trend gefolgt und haben die Anzahl der Produktionsstätten, Lager und Vertriebszentren verringert. Die Tendenz zur Konzentration von Tätigkeiten hatte wegen einer Verschlechterung der Zugangsbedingungen "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts

3. Trends und Herausforderungen

3.1. Alterung

3.2. Zuwanderung und interne Mobilität

3.3. Ökologische Herausforderungen

3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe

3.5. Verstädterung

3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik

4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr

4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr

4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz

4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr

4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien

4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals

4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung

4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit

5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten

5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze

5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr

5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation

5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs

5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen

5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen

5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen

6. Wie geht es Weiter?


 
 
 


Drucksache 632/09

... Soweit dies zur Verhinderung einer kurzfristig zu erwartenden Verschlechterung der Eigenmittelausstattung oder der Liquidität des Instituts erforderlich ist, sind solche Anordnungen auch ohne vorherige Androhung mit Fristsetzung zulässig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 13b
Großkredite und gruppeninterne Transaktionen bei Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen.

§ 36
Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte, Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans.

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 87
Widerruf der Erlaubnis, Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Aufsichtsrats

§ 104i
Risikokonzentrationen auf Versicherungsgruppenebene

§ 123f
Übergangsfristen bei Geschäftsleitern

Artikel 3
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 5
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 6
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 172/09

... 1. jede Funktionsstörung und jede Änderung der Merkmale oder der Leistung sowie jede Unsachgemäßheit der Kennzeichnung oder der Gebrauchsanweisung eines Produkts, die zum Tode oder zu einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines Patienten oder eines Anwenders führen kann oder dazu geführt hat;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Medizinproduktegesetzes

§ 7
Grundlegende Anforderungen

§ 15a
Benennung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten

§ 22
Verfahren bei der Ethik-Kommission

§ 22a
Genehmigungsverfahren bei der Bundesoberbehörde

§ 22b
Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Genehmigung oder der zustimmenden Bewertung

§ 22c
Änderungen nach Genehmigung von klinischen Prüfungen

§ 23
Durchführung der klinischen Prüfung

§ 23a
Meldungen über Beendigung oder Abbruch von klinischen Prüfungen

§ 23b
Ausnahmen zur klinischen Prüfung

§ 24
Leistungsbewertungsprüfung

§ 32
Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesoberbehörden im Medizinproduktebereich

§ 37a
Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Medizinprodukte-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

§ 14a
Eigenverantwortliche korrektive Maßnahmen des Sponsors von klinischen Prüfungen oder Leistungsbewertungsprüfungen

Artikel 4
Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

§ 4a
Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien

Artikel 5
Änderung der Medizinprodukte-Gebührenverordnung

§ 3
Klassifizierung und Abgrenzung von Produkten

§ 5
Amtshandlungen im Rahmen klinischer Prüfungen

§ 6
Beratungen

Artikel 6
Weitere Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Neuregelungen

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Gleichstellungspolitische Bedeutung

5. Kosten

5.1 Kosten der öffentlichen Haushalte

a Genehmigung und Überwachung der klinischen Prüfung von Medizinprodukten.

b Abgrenzung von Medizinprodukten zu anderen Produkten sowie die Einstufung und Klassifizierung eines Medizinproduktes

5.2 Sonstige Kosten

5.3 Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

Tabelle

Tabelle

Tabelle

b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

zu Nummer 1

zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 3

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Zu Nummer 4

zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 6

zu Nummer 7

zu Nummer 8

zu Nummer 9

zu Nummer 10

zu Nummer 11

zu Nummer 12

zu Nummer 13

zu Nummer 14

zu Nummer 15

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe c

Vorbemerkung zu Nummern 16 bis 19

zu Nummer 16

zu Nummer 17

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 18

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 20

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 21

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 22

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 23

zu Nummer 24

zu Nummer 25

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe b

zu Buchstabe c

zu Buchstabe d

zu Nummer 26

zu Nummer 27

zu Nummer 28

Zu Artikel 2

zu Nummer 1

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

zu Nummer 4

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Zu Artikel 3

zu Nummer 1

zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

zu Nummer 3

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

zu Nummer 4

zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 6

zu Nummer 7

zu Nummer 8

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 9

zu Nummer 10

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 11

zu Nummer 12

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 13

zu Nummer 14

zu Nummer 15

zu Nummer 16

zu Nummer 17

zu Nummer 18

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 19

zu Nummer 20

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Artikel 4

zu Nummer 1

zu Nummer 2

Zu Artikel 5

4 Vorbemerkung

zu Nummer 1

zu Nummer 2

zu Nummer 2

zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 823: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 24/09

... Der Vorschlag befindet sich im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip, denn er betrifft transnationale Aspekte, die von den Mitgliedstaaten nicht in zufriedenstellender Weise geregelt werden können, wie etwa die Interoperabilität von Ausrüstungen und die Schaffung eines Binnenmarktes für IVS-Dienste. In erster Linie geht es um Maßnahmen zur transnationalen Einführung einschlägiger Anwendungen und Dienste. Ziel ist es, europäische und/oder harmonisierte grenzüberschreitende Dienste in den Bereichen Verkehrs- und Reiseinformationen und Verkehrsmanagement einzuführen. Zum Zweiten ist zu bedenken, dass die Mitgliedstaaten, wenn die Europäische Union keine weiteren Maßnahmen treffen würde weiterhin individuelle Lösungen entwickeln und implementieren würden. Dies könnte zu einer technologischen Zersplitterung führen und eine künftige Harmonisierung und Standardisierung in Frage stellen oder langwierige Verfahren zur Gewährleistung der Interoperabilität nach sich ziehen (wie dies beim europäischen elektronischen Mautdienst der Fall ist). Eine weitere Verschlechterung der Situation im Bereich des Straßenverkehrs (Unfälle, Staus, fehlende grenzüberschreitende Kontinuität) würde den Anforderungen des Vertrags (insbesondere Artikel 70 – "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Teilnehmer

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

Option A:

Option B:

Option B+:

im Rahmen ihres Auftrags – und soweit erforderlich – über folgende spezifische Maßnahmen beschließen:

Informationen mit den Mitgliedstaaten austauschen.

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassende Darstellung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Einführung von IVS

Artikel 4
Spezifikationen

Artikel 5
Typengenehmigung für straßeninfrastrukturbezogene IVS-Ausrüstungen und -Software

Artikel 6
Vorschriften über Vertraulichkeit, Sicherheit und Weiterverwendung von Informationen

Artikel 7
Änderungsverfahren

Artikel 8
Ausschuss

Artikel 9
Europäische IVS-Beratergruppe

Artikel 10
Berichterstattung

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten

Anhang I
Grundsätze für die Einführung von IVS gemäss Artikel 3

Anhang II
Hauptelemente der Spezifikationen gemäss Artikel 4

Anhang III
Leitlinien für die inhaltliche Gestaltung der Berichte über Nationale Massnahmen im Bereich der IVS gemäss Artikel 10

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 620/09

... Das Europäische Parlament erkannte dies in einem Ende 2006 veröffentlichten Bericht an und rief zur Festlegung einer Strategie für den Ostseeraum auf. Am 14. Dezember 2007 ersuchte der Europäische Rat in den Schlussfolgerungen des Vorsitzes die Kommission, bis spätestens Juni 2009 eine Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum vorzuschlagen, um auf die immer deutlicher werdende Verschlechterung des Zustands der Ostsee zu reagieren, sich mit den unterschiedlichen Entwicklungspfaden der Länder der Region auseinanderzusetzen und das Potenzial einer stärkeren und besseren Koordinierung auszuschöpfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 620/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Herausforderungen und Chancen

2.1. Herausforderungen

2.2. Chancen

3. Die Strategie: Ein intergrierter Rahmen zur Nutzung der Chancen und zur Bewältigung der Herausforderungen des Ostseeraums

4. Hintergrund und Kontext

4.1. Geografischer Geltungsbereich

4.2. Betroffene Politikbereiche

5. Reaktion

5.1. Eine ökologisch nachhaltige Region

5.2. Eine wohlhabende Region

5.3. Eine leicht zugängliche und attraktive Region

5.4. Eine sichere Region

5.5. Horizontale Maßnahmen

6. Durchführung und Governance – Von der Theorie zur Praxis

6.1. Konsultationsprozess

6.2. Vorschläge zur Governance und Durchführung

6.3. Praktische Durchführung

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 280/09A

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (Grundwasserrichtlinie).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/09A




A. Allgemeines

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EG-Recht

V. Alternativen

VI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

VII. Befristung

VIII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungen

IX. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

Zu den Informationspflichten im Einzelnen

1.1 Erlaubnis- bzw. Bewilligungspflicht für Gewässerbenutzungen § 8 Absatz 1

1.2 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 21 Absatz 1 Satz 1

1.3 Antrag auf Ausgleichsverfahren für konkurrierende Gewässerbenutzungen § 22 Satz 1

1.4 Anzeigepflicht für Arbeiten, die sich auf das Grundwasser auswirken können § 49 Absatz 1 Satz 1

1.5 Anzeigepflicht für die unbeabsichtigte Erschließung von Grundwasser § 49 Absatz 2

1.6 Pflicht von Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung zur Information der Endverbraucher § 50 Absatz 3 Satz 2

1.7 Pflicht zur Übermittlung von Untersuchungsergebnissen zu Rohwasser § 50 Absatz 5 Satz 2

1.8 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Indirekteinleitungen, § 58 Absatz 1

1.9 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in private Abwasseranlagen § 59 Absatz 1 i. V. m. § 58 Absatz 1 Satz 1

1.11 Anzeigepflicht für Kanalisationen § 60 Absatz 4 Satz 1

1.12 Pflicht zur Vorlage von Aufzeichnungen zu Abwasserbehandlungsanlagen § 61 Absatz 2 Satz 2

1.13 Verpflichtung zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 63 Absatz 1 Satz 1

1.14 Anzeigepflicht des Gewässerbenutzers im Zusammenhang mit der Bestellung und Abberufung von Gewässerschutzbeauftragten § 66 i.V.m. § 55 Absatz 1 Satz 2 BImSchG

1.15 Planfeststellungs- oder Plangenehmigungspflicht für Gewässerausbauten, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten § 68 Absatz 1 und 2

1.16 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 3

1.17 Zulassung bestimmter Maßnahmen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 4 Satz 1

1.18 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i. V. m. Absatz 3

1.19 Zulassung bestimmter Maßnahmen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i.V.m. Absatz 4 Satz 1

1.20 Verpflichtung von Trägern wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zur Übermittlung von Informationen und Aufzeichnungen und zur Erteilung von Auskünften § 88 Absatz 2

1.21 Auskunftspflicht von Vorhabenträgern § 101 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 2

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern

Zu Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Zu Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Zu § 62

Zu § 63

Zu Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu Abschnitt 6 Hochwasserschutz

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 74

Zu § 77

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu Abschnitt 7 wasserueber.htmwirtschaftliche Planung und Dokumentation

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen

Zu § 89

Zu § 90

Zu Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu Kapitel 5 Gewässeraufsicht

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen

Zu § 103

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zur Anlage 1 zu § 3 Nummer 11

Zur Anlage 2 zu § 7 Absatz 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 870: Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts


 
 
 


Drucksache 99/09

... 21. betont, dass die Mobilität von Arbeitnehmern nicht von bestimmten Arbeitgebern als Gelegenheit zur Senkung der Löhne, zu Einschnitten bei der sozialen Absicherung oder ganz allgemein zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen betrachtet werden darf; fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit nicht nur jede Form von Diskriminierung beseitigt wird, sondern auch die bestmöglichen Bedingungen für die Tätigkeit der Arbeitnehmer und ihrer Familien im Rahmen der Mobilität gewährleistet werden;



Drucksache 904/09

... Die höheren Ausgaben sind Folge der deutlichen Verschlechterung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem



Drucksache 442/09 (Beschluss)

... - Mit Blick auf mögliche weitere Ratingverschlechterungen in relevanten Portfolien besteht akuter Handlungsbedarf.



Drucksache 23/09

... Viele geplante und laufende Forschungsarbeiten dienen der Entwicklung alternativer Methoden in dem Bestreben, Restbiomasse und Bioabfall im Kampf gegen den Klimawandel und die Verschlechterung der Bodenqualität einsetzen zu können. Weitere Optionen für die Behandlung von Bioabfällen werden zurzeit erforscht (z.B. Biochar)63.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 23/09




Grünbuch über die Bewirtschaftung von Bioabfall in der Europäischen Union

1. Einleitung

2. Ziele des Grünbuchs

3. Stand der Bioabfallbewirtschaftung

3.1. Derzeitige Techniken

3.2. Derzeitige Bewirtschaftungspraxis in den EU-Mitgliedstaaten

3.3. Rechtsinstrumente der EU zur Regelung der Behandlung von Bioabfall

3.4. Rechtsinstrumente der EU zur Regelung der Verwendung von Bioabfall

4. Ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte der Bioabfallbewirtschaftung

4.1. Umweltauswirkungen

4.2. Wirtschaftliche Auswirkungen

4.3. Soziale und gesundheitliche Auswirkungen

5. Zu erörternde Fragen

5.1. Verbesserung der Abfallvermeidung

5.2. Begrenzung der Ablagerung auf Deponien

5.3. Behandlungsoptionen für Bioabfall, der nicht auf Deponien gelangt

5.4. Verbesserung der energetischen Verwertung

5.5. Verstärktes Recycling

5.5.1. Gemeinsame Ziele für das Bioabfall-Recycling

5.5.2. Einzelstaatliche Ziele für das Bioabfall-Recycling

5.5.3. Verpflichtung zur getrennten Sammlung

5.6. Beitrag zur Bodenverbesserung

5.6.1. EU-Normen für Qualitätskompost

5.6.2. EU-Normen für behandelte Bioabfälle minderer Qualität

5.6.3. Vorschriften auf nationaler Ebene

5.6.4. Betriebs- Behandlungs- normen für kleine Anlagen

5.7. Andere Verwendungen für Bioabfall


 
 
 


Drucksache 277/09

... Soweit dies zur Verhinderung einer kurzfristigen Verschlechterung der Eigenmittelausstattung oder der Liquidität des Instituts erforderlich ist, sind solche Anordnungen auch ohne vorherige Androhung mit Fristsetzung zulässig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 13b
Großkredite und gruppeninterne Transaktionen bei Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen

§ 36
Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte, Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 7a
Qualifikation der Geschäftsleiter, Inhaberbedeutender Beteiligungen und Mitglieder des Aufsichtsrats

§ 87
Widerruf der Erlaubnis, Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Aufsichtsrats.

§ 104i
Risikokonzentrationen auf Versicherungsgruppenebene

§ 123f
Übergangsfristen bei Geschäftsleitern

Artikel 3
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

A. Änderung des Kreditwesengesetzes

B. Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 911: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht


 
 
 


Drucksache 733/09

... Die mittelständischen Brauereien sehen sich mit dramatischen Verschlechterungen ihrer wirtschaftlichen Rahmenbedingungen konfrontiert. Diese Situation führt derzeit bei einigen mittelständischen Brauereien zu wirtschaftlichen Problemen, die bis hin zur Existenzgefährdung reichen. In Anbetracht dessen und insbesondere angesichts des EU-rechtlichen Handlungsspielraums ist eine Kompensation dieser Wettbewerbsnachteile durch die Anpassung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 733/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Biersteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 343/1/08

... - es durch die unterschiedliche Definition der Invalidität in den einzelnen Versorgungssystemen zu einer Verschlechterung der Absicherung für den Fall der verminderten Erwerbsfähigkeit kommt, oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/1/08




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3 VersAusglG

15. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 4 VersAusglG

16. Zu Artikel 1 § 13 VersAusglG

17. Zu Artikel 1 § 13 VersAusglG

18. Zu Artikel 1 § 16 VersAusglG

19. Zu Artikel 1 § 26a - neu - VersAusglG

Unterabschnitt 4
Nachträglicher Ausgleich von Anrechten nach dem Betriebsrentengesetz

§ 26a
Anspruch auf nachträgliche Teilung

20. Zu Artikel 1 § 27 VersAusglG

21. Zu Artikel 1 § 34 VersAusglG

22. Zu Artikel 1 § 48 Satz 2 VersAusglG ,

Artikel 21a
Änderung des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – FGG-RG)

23. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 1 VersAusglG

24. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 220 Abs. 2 Satz 1 FamFG

25. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 229 FamFG

§ 229
Elektronischer Rechtsverkehr zwischen den Familiengerichten und den Versorgungsträgern

27. Zu Artikel 5 § 5 BVersTG

28. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 616/08

... Die Sicherheit ist auch dann als ausreichend anzusehen, wenn sich der Sicherungsgeber das Recht vorbehält, sein Versprechen im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers mit Wirkung für Vergütungsansprüche aus Bauleistungen zu widerrufen, die der Unternehmer bei Zugang der Widerrufserklärung noch nicht erbracht hat."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/08




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 632a
Abschlagszahlungen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ 18
Überleitungsvorschrift zum Forderungssicherungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen

Artikel 4
Änderung der Verordnung über

§ 2a
Übergangsregelung

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 709/1/08

... Eine Erhöhung des Umrechnungsfaktors für Milch von Volumen in Kilogramm von 1,02 auf 1,03 verringert auf der Ebene der Milcherzeuger die für Erfüllung der Milchquote notwendige Milchmenge um ca. 1 Prozent. Seitens der EU wird zum Ausgleich eine Anhebung der nationalen Milchquote abgelehnt. Damit wird eine Verschlechterung der Wettbewerbsstellung der deutschen Milcherzeuger bewirkt. Daher wird diese Verordnungsänderung abgelehnt.



Drucksache 241/08

... Soweit sich durch die rückwirkende Anwendung des Abkommens in besonders gelagerten Einzelfällen eine höhere Gesamtbelastung an deutschen Steuern und Steuern im Königreich Saudi-Arabien ergeben sollte als nach dem Rechtszustand bis zum Inkrafttreten des Abkommens, schließt Satz 3 des Artikels eine rückwirkende Verschlechterung für die Steuerpflichtigen aus. Die Regelung besagt dass in solchen Fällen eine etwaige deutsche Mehrsteuer nur festgesetzt wird soweit ihr eine Steuerentlastung im Königreich Saudi-Arabien gegenübersteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 241/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Einkünfte und Vermögen

Artikel 4
Vergütungen für unselbständige Arbeit

Artikel 5
Verständigungsverfahren

Artikel 6
Inkrafttreten

Artikel 7
Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen und der Steuern von den Vergütungen ihrer Arbeitnehmer


 
 
 


Drucksache 342/1/08

... Die vorgeschlagene Quote in Höhe von zehn Prozent ist jedoch unzureichend und könnte punktuell sogar zu einer Verschlechterung der Versorgungssituation führen. Mit dem Hinweis darauf, dass die Zehn-Prozent-Quote bereits erfüllt sei, könnte zum Beispiel ein freiwerdender Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutensitz mit einem Psychotherapeuten, der ausschließlich Erwachsene versorgt, besetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/1/08




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 6 Abs. 3 Satz 1 SGB V und Artikel 7 Abs. 2 Inkrafttreten

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 26 Abs. 3 Satz 2 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 87b Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 4 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 103 Abs. 4 Satz 1a - neu - SGB V

7. Zu Artikel 1 Nr. 2a * - neu - § 126 Abs. 2 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 155 Abs. 4 Satz 5a - neu - SGB V

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 2 Satz 1 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 2 Satz 2 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 4 Satz 1 SGB V

12. Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 5 Satz 2 - neu - SGB V

13. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 7 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 1 Satz 1 und 1a - neu - SGB V

15. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 1 Satz 6 - neu - und Satz 7 - neu - SGB V

16. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 4a - neu - SGB V

17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 6 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171e Abs. 1 Satz 5 und Abs. 4a - neu - SGB V

19. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171e Abs. 5 Satz 6 - neu - SGB V

20. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a1 - neu - § 172 Abs. 1 Satz 1 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu § 172 Abs. 2 Satz 1 SGB V und Artikel 7 Abs. 1 und 3 - neu - Inkrafttreten

22. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 172 Abs. 2 Satz 1 SGB V

23. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 172 Abs. 2 Satz 2 und 3 und Satz 7 - neu - SGB V

24. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c § 172 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB V

25. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 207 Abs. 1 Satz 3 SGB V

26. Zu Artikel 1 Nr. 11b - neu -* § 207 Abs. 4a Satz 2 SGB V

27. Zu Artikel 1 Nr. 11c - neu -* § 211 Abs. 2 Nr. 9 - neu - SGB V

28. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 1 Satz 3a - neu - SGB V

29. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 2 Satz 1 SGB V

30. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 3 Satz 2 SGB V

31. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 265b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 - neu - SGB V

32. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 265b Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB V

33. Zu Artikel 4 Nr. 1 - neu - und 2 Eingangsformel, Artikel 1 Nr. 178 Buchstabe h Doppelbuchstabe aa und Artikel 2 Nr. 29 GKV-WSG und Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 2 RSAV

Artikel 4
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

34. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 1 RSAV

35. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 1 RSAV

36. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 37 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 RSAV

37. Zu Artikel 6 Änderung der Risikostrukturausgleichsverordnung

38. Zu Artikel 6a - neu - § 40 Abs. 1 Satz 1a - neu - SGB XI

Artikel 6a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

39. Zu der Kostenaufteilung


 
 
 


Drucksache 342/08 (Beschluss)

... Die vorgeschlagene Quote in Höhe von zehn Prozent ist jedoch unzureichend und könnte punktuell sogar zu einer Verschlechterung der Versorgungssituation führen. Mit dem Hinweis darauf, dass die Zehn-Prozent-Quote bereits erfüllt sei, könnte zum Beispiel ein freiwerdender Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutensitz mit einem Psychotherapeuten, der ausschließlich Erwachsene versorgt, besetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/08 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 6 Abs. 3 Satz 1 SGB V und Artikel 7 Abs. 2 Inkrafttreten

4. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 87b Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 4 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nr. 1b - neu - § 95 Abs. 7 Satz 3 bis 9 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 103 Abs. 4 Satz 1a - neu - SGB V

8. Zu Artikel 1 Nr. 2b - neu - § 126 Abs. 2 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 155 Abs. 4 Satz 5a - neu - SGB V

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 2 Satz 1 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 2 Satz 2 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 4 Satz 1 SGB V

13. Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 5 Satz 2 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 7 - neu - SGB V

15. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 1 Satz 1 und 1a - neu - SGB V

16. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 1 Satz 6 - neu - und Satz 7 - neu - SGB V

17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 4a - neu - SGB V

18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 6 - neu - SGB V

19. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171e Abs. 1 Satz 5 und Abs. 4a - neu - SGB V

20. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171e Abs. 5 Satz 6 - neu - SGB V

21. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a1 - neu - § 172 Abs. 1 Satz 1 SGB V

22. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu § 172 Abs. 2 Satz 1 SGB V und Artikel 7 Abs. 1 und 3 - neu - Inkrafttreten

23. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 172 Abs. 2 Satz 1 SGB V

24. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 172 Abs. 2 Satz 2 und 3 und Satz 7 - neu - SGB V

25. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c § 172 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB V

26. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 207 Abs. 1 Satz 3 SGB V

27. Zu Artikel 1 Nr. 11b - neu - § 207 Abs. 4a Satz 2 SGB V

28. Zu Artikel 1 Nr. 11c - neu - § 211 Abs. 2 Nr. 9 - neu - SGB V

29. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 1 Satz 3a - neu - SGB V

30. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 2 Satz 1 SGB V

31. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 3 Satz 2 SGB V

32. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 265b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 - neu - SGB V

33. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 265b Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB V

34. Zu Artikel 4 Nr. 1 - neu - und 2 Eingangsformel, Artikel 1 Nr. 178 Buchstabe h Doppelbuchstabe aa und Artikel 2 Nr. 29 GKV-WSG und Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 2 RSAV

Artikel 4
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

35. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 1 RSAV

36. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 1 RSAV

37. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 37 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 RSAV

38. Zu Artikel 6 Änderung der Risikostrukturausgleichsverordnung

39. Zu Artikel 6a - neu - § 40 Abs. 1 Satz 1a - neu - SGB XI

Artikel 6a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

40. Zu der Kostenaufteilung


 
 
 


Drucksache 848/08 (Beschluss)

... Diese Formulierung erscheint inhaltlich zu unbestimmt. Zwar gibt Artikel 13 Abs. 2 der Verbraucherkreditrichtlinie vor, dass in diesem Fall der Kreditgeber aus sachlich gerechtfertigten Gründen dem Verbraucher das Recht auf Inanspruchnahme von Kreditbeträgen aufgrund eines unbefristeten Kreditvertrags entziehen kann. Nach der Entwurfsbegründung (BR-Drs. 848/08, S. 133) soll neben dem Aspekt der Vermögensverschlechterung des Darlehensnehmers vor allem das Kriterium der missbräuchlichen Verwendung des Darlehens als sachlich gerechtfertigter Grund in Frage kommen, wobei eine interessengerechte Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung des europarechtlichen Hintergrundes vorzunehmen sei. Auch wenn hiernach an das Vorliegen einer sachlichen Rechtfertigung wegen missbräuchlicher Verwendung erhebliche Anforderungen zu stellen sind, erscheinen die Ausführungen in der Entwurfsbegründung bislang wenig konturiert und hilfreich. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass in der Praxis nicht objektivierbare Erwägungen über die subjektive Motivation des Darlehensnehmers im Vordergrund stehen könnten. Streitigkeiten um das Eingreifen des Leistungsverweigerungsrechts des Darlehensgebers erscheinen daher vorprogrammiert; vorzugswürdig wären demgegenüber gesetzliche Regelbeispiele.



Drucksache 294/1/08

... " für alle Gewässer bis 2015. Sie schreibt darüber hinaus vor, Maßnahmen zu ergreifen, um der Verschlechterung des Zustandes der Gewässer entgegenzuwirken, Verschmutzungen durch prioritäre Stoffe zu reduzieren und schrittweise einzustellen, sowie alle Einleitungen entsprechend dem kombinierten Ansatz für Punktquellen und diffuse Quellen unter Einbeziehung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/1/08




1. Zu § 1 Nr. 2

2. Zu § 1 Nr. 2

3. Zu § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a

4. Zu § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b

5. Zu § 2 Satz 1 Nr. 3, Nr. 3a - neu -In § 2 ist Satz 1 wie folgt zu ändern:

6. Zu § 2 Satz 1 Nr. 5

7. Zu § 2 Satz 1 Nr. 5a - neu -In § 2 Satz 1 ist nach Nummer 5 folgende Nummer 5a einzufügen:

8. Zu § 2 Satz 1 Nr. 9

9. Zu § 2

10. Zu § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 5, § 4, § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 4 Satz 1, § 7 Satz 1

11. Zu § 3 Abs. 2 Satz 2

12. Zu § 3 Abs. 2 Satz 3

13. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2

14. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2a - neu -In § 3 Abs. 3 Satz 2 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:

15. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 7

16. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 9 - neu -

17. Zu § 3 Abs. 5 Satz 2 - neu -, Abs. 6 Satz 2 - neu -,

18. Zu § 3 Abs. 6

19. Zu § 4

20. Zu § 5 Abs. 2 Satz 3 - neu -Dem § 5 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen:

21. Zu § 7 Satz 2 Nr. 4

22. Zu § 10 Satz 2

23. Zu § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a

24. Zu § 15 Abs. 6


 
 
 


Drucksache 648/08 (Beschluss)

... Die Hintergründe für die erhebliche Zunahme der Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe sind vielschichtig. Hier ist zum einen die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zahlreicher Haushalte zu nennen. Die gerichtliche Praxis berichtet darüber hinaus, dass eine Vielzahl von Antragstellern die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe in Form der Beratungshilfe als Lebenshilfe nutze, um über einen Rechtsanwalt Alltagsprobleme regeln zu lassen. Es handele sich um Vielfach-Antragsteller, die in Angelegenheiten, in denen es grundsätzlich zuzumuten sei, zunächst selbst tätig zu werden und sich z.B. selbst an die GEZ, den jeweiligen Gläubiger oder Vermieter zu wenden, um Rechtsberatung ersuchten. In vielen Fällen stünden nur Kleinigkeiten im Raum, die einen Bürger, der seinen Anwalt selber zahlen müsse, auf anwaltliche Hilfe verzichten ließen. Die Untersuchung des Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen hat dieses Bild bestätigt. Sie ergab Fälle mit zahlreichen Anträgen innerhalb kurzer Zeiträume

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Drucksache 648/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 1
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 11

§ 13

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 62
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe

2. Uneinheitliche Rechtsanwendung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen

a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E

b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E

c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 Satz 2 - neu - BerHG-E

2. Verfahrensverbesserungen

a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E

b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 - neu - BerHG-E

c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 - neu - BerHG-E

3. Änderungen des Gebührenrechts

4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 857/08 (Beschluss)

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa) insbesondere bei den Stickoxiden und Feinstaub einzuhalten, ist sicherzustellen, dass der Einsatz der neuen Kraftstoffe - mindestens - nicht zu einer Verschlechterung der Luftqualität führt. Die Verminderung der Fahrzeugspezifischen Emissionen, die durch die höheren Schadstoffklassen Euro 5 und 6 erreicht werden soll, muss auch bei Verwendung der neuen Kraftstoffe im Alltagsbetrieb der Fahrzeuge garantiert sein. Die Typprüfung der Fahrzeuge ist entsprechend auch auf die neuen Kraftstoffe anzupassen.

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Drucksache 857/08 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Zehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen - 10. BImSchV)

A Änderungen

1. Zu § 6 Überschrift, Satz 2 - neu - und 3 - neu -

§ 6
Beschaffenheit von Erdgas und Biogas als Kraftstoff

2. Zu § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2

3. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 10 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

4. Zu § 14 Nr. 1

5. Zu § 15 Satz 1

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 143/08

... G. in der Erwägung, dass sich die Situation in der Islamischen Republik Iran in Bezug auf die Möglichkeit der Wahrnehmung der bürgerlichen Rechte und politischen Freiheiten in den letzten zwei Jahren und insbesondere seit den Präsidentschaftswahlen vom Juni 2005 weiter verschlechtert hat, obwohl sich Iran verpflichtet hat, die Menschenrechte und Grundfreiheiten im Rahmen der diversen einschlägigen internationalen Instrumente zu fördern und zu schützen,

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Drucksache 143/08




Zu den Menschenrechten

Zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Iran

Zum Atomkonflikt

Zu den Menschenrechten

Zum Verhältnis zwischen der Europäischen Union und Iran


 
 
 


Drucksache 116/08

... Wenn Mehrjahresverträge nur einen Teil der Lebenszykluskosten abdecken, beispielsweise nur die Erneuerungs- oder nur die Instandhaltungskosten, so kann dies zu einer Überschreitung der Lebenszykluskosten führen oder die Infrastrukturbetreiber dazu veranlassen zu wenig Instandhaltung zu betreiben in der Gewissheit, dass die Kosten der Erneuerung später vom Staat erstattet werden können. Eine solche Verzögerung der Instandhaltung kann zu einer Verschlechterung der Infrastrukturqualität führen.

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Drucksache 116/08




Mitteilung

1. Allgemeiner Kontext

1.1. Finanzierung der Schieneninfrastruktur

1.2. Strategischer Rahmenplan für die Errichtung von Schieneninfrastruktur

1.3. Das Ausmaß staatlicher Eingriffe

2. Stand der Umsetzung

2.1. Der Rechtsrahmen in der Europäischen Union

2.2. Sonstige Rechtsvorschriften

2.3. Derzeitige Verwendung von Mehrjahresverträgen

3. Unterschiedliche Finanzierung der Instandhaltung

4. Die Funktion von Mehrjahresverträgen

4.1. Langfristige Finanzierungsgrundlage für die Instandhaltung

4.2. Ergänzung der Entgeltregelung

4.3. Wirksame Kostenkontrolle

4.4. Leistungsvergleich und Regulierungsaufsicht

4.5. Verbesserung der Leistung und der Qualitätskontrolle

4.6. Garantie der Wirksamkeit vertraglicher Vereinbarungen

5. Förderung bewährter Verfahren bei der Verwendung von Mehrjahresverträgen


 
 
 


Drucksache 755/08

... Für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis-EU an neue Unionsbürger sind nach den Beitrittsverträgen grundsätzlich diejenigen Vorschriften anzuwenden, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Beitrittsvertrages galten (Verschlechterungsverbot). Gleichzeitig dürfen die neuen Unionsbürger beim Zugang zum Arbeitsmarkt "

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Drucksache 755/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 1
Ziele der Arbeitsförderung

§ 8
Vereinbarkeit von Familie und Beruf

§ 37
Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung

§ 38
Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden

§ 39
Rechte und Pflichten der Arbeitgeber

§ 45
Förderung aus dem Vermittlungsbudget

§ 46
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

§ 47
Verordnungsermächtigung

§ 61a
Anspruch auf Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme

§ 69
Maßnahmekosten

§ 100
Leistungen

§ 235d
Anordnungsermächtigung

§ 240
Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung

§ 241
Ausbildungsbegleitende Hilfen

§ 242
Außerbetriebliche Berufsausbildung

§ 244
Sonstige Förderungsvoraussetzungen

§ 245
Förderungsbedürftige Jugendliche

§ 246
Leistungen

§ 421h
Erprobung innovativer Ansätze

§ 434s
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 16
Leistungen zur Eingliederung nach dem Dritten Buch

§ 16a
Kommunale Eingliederungsleistungen

§ 16b
Einstiegsgeld

§ 16c
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen

§ 16d
Arbeitsgelegenheiten

§ 16f
Freie Förderung

§ 16g
Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit

§ 39
Sofortige Vollziehbarkeit

§ 66
Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

§ 73
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 7
Änderung von Verordnungen

§ 1
Grundsatz

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

Umsetzung der Zielsteuerung in der Arbeitsmarktpolitik

Neuordnung der Instrumente zur Arbeitsmarktintegration in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 39

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu § 240

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 241

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 242

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 51

Zu § 244

Zu § 245

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 246

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu §§ 248

Zu §§ 252

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 66

Zu § 421m

Zu § 421n

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16a

Zu Nummer 6

Zu § 16b

Zu § 16c

Zu § 16d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 16f

Zu § 16g

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushalt der Bundesagentur für Arbeit

a Finanzielle Auswirkungen der Abschaffung bestehender Förderinstrumente

b Finanzielle Auswirkungen neu geregelter Instrumente

2. Bundeshaushalt

3. Haushalte von Ländern und Kommunen

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Bürokratiekosten

1. Informationspflichten der Wirtschaft

2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger

3. Informationspflichten der Verwaltung

4. Informationspflichten der Maßnahmeträger

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 561: Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente


 
 
 


Drucksache 394/08

... 75. betont einmal mehr, wie wichtig es ist, das Handbuch für die Durchführung der Leitlinien Menschenrechtsverteidigern vor Ort zur Verfügung zu stellen; bestärkt die COHOM darin, Übersetzungen der EU-Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger in EU-Sprachen, die die Lingua franca in Drittländern sind, und in den wichtigsten Nicht-EU-Sprachen an die Regionalreferate und Botschaften/Delegationen zu verteilen begrüßt, dass bisher Übersetzungen in Sprachen, wie Russisch, Arabisch, Chinesisch und Farsi verfügbar sind, hebt aber hervor, dass noch mehr Übersetzungen lokal erstellt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, die Visafrage für Menschenrechtsverteidiger zu vereinfachen, die zu in der Europäischen Union organisierten Veranstaltungen eingeladen werden oder die aufgrund von sich verschlechternden Sicherheitsbedingungen fliehen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/08




Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit

Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Die Todesstrafe

Kinder und bewaffnete Konflikte

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 196/08

... L. in der Erwägung, dass laut Artikel 25 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung das Recht auf Gesundheit ein Menschenrecht ist, und in der Erwägung, dass der allgemeine Zugang zur Gesundheitsversorgung unentbehrlich für die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele ist; in der Erwägung, dass sich die Gesundheitslage in allen zentralasiatischen Republiken infolge des Auseinanderbrechens der Sowjetunion verschlechtert hat und sich die Gesundheitssysteme in einer Krise befinden; in der Erwägung, dass die potenziellen Nebenwirkungen von Epidemien, wie z.B. HIV/AIDS und medikamentenresistenter Tuberkulose, eine langfristige Bedrohung für die Europäische Union darstellen; in der Erwägung, dass die Krise im Zusammenhang mit der Vogelgrippe gezeigt hat, dass Infektionskrankheiten sich schnell über ganz Europa verbreiten können; in der Erwägung, dass die sozialen Auswirkungen der Gesundheitskrisen in den verschiedenen Ländern ihre gesamten Stabilitäts- und Entwicklungsaussichten bedrohen und Auswirkungen auf die europäische Sicherheit haben,



Drucksache 173/1/08

... Die Neuregelung würde darüber hinaus für den Bürger eine erhebliche Verschlechterung und Verteuerung bedeuten. Eine Notwendigkeit für die Verkürzung der Feuerstättenschau auf dreieinhalb Jahre ist nicht erkennbar. Aus Entbürokratisierungsgesichtspunkten ist die Verkürzung abzulehnen. Es dürfte dem Bürger kaum zu vermitteln sein, weshalb seine bisherige identische Anlage nun in kürzeren Abständen der Feuerstättenschau unterliegen soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/1/08




1. Zu Artikel 1 SchfHwG und Artikel 2 SchfG

2. Zu Artikel 1 SchfHwG , Artikel 2 SchfG , Artikel 3 SGB VI und Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG

4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SchfHwG

5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SchfHwG

6. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SchfHwG

7. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 3 SchfHwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 SchfHwG *

10. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 SchfHwG

11. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 SchfHwG

12. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 4 SchfHwG

13. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 2 SchfHwG

14. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 SchfHwG

15. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu -,* § 9 Abs. 3 Nr. 8 - neu - SchfHwG

16. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 - neu - SchfHwG *

18. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 SchfHwG

19. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1 Satz 1 und § 14 Abs. 1 und 4 SchfHwG

20. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 SchfHwG

21. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Satz 2 - neu - SchfHwG

22. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 SchfHwG

24. Zu Artikel 1 § 16 Satz 1 und 2 und § 18 Abs. 2 Satz 1 SchfHwG ,* Artikel 2 Nr. 9 Buchst. a Doppelbuchst. cc1 - neu - § 13 Abs. 1 Nr. 9 SchfG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 § 16 SchfHwG , Artikel 2 Nr. 9 Buchst. a Doppelbuchst. cc1 - neu - § 13 Abs. 1 Nr. 9 SchfG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 1 § 16 Satz 1 SchfHwG *

27. Zu Artikel 1 § 16 SchfHwG *

28. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SchfHwG

29. Zur Artikel 1 § 20 Abs. 1 SchfHwG

30. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 3 Satz 2 SchfHwG

31. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 Satz 1 SchfHwG *

32. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 5 SchfG

33. Zu Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe b § 13 Abs. 3 SchfG


 
 
 


Drucksache 14/08 (Beschluss)

... Aus Sicht des Bundesrates gilt es dabei zu verhindern, dass der Wettbewerb im Messstellenbetrieb nachteilige Auswirkungen auf die Netzentgelte der Haushaltsnetzkunden hat und mit nicht beabsichtigten Verschlechterungen im Hinblick auf Daten- und Verbraucherschutz einhergeht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd1 - neu - § 21b Abs. 2 Satz 8 EnWG


 
 
 


Drucksache 703/08

... Außerdem wird beim Schiffspfandbrief die Laufzeit von Schiffshypothekendarlehen von 15 auf 20 Jahre verlängert. Damit wird die Laufzeit an die maximal zulässige Beleihungsdauer eines Schiffes, die ebenfalls 20 Jahre beträgt, angeglichen. Eine Verschlechterung der Qualität des Schiffspfandbriefs ist damit nicht verbunden, da auch bislang die Möglichkeit bestand Schiffe, die bei Finanzierungsbeginn bereits fünf Jahre alt sind, über 15 Jahre Darlehenslaufzeit zu finanzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 703/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Pfandbriefgesetzes

§ 21
Deckungswerte

Unterabschnitt 4
Flugzeugpfandbriefe

§ 26a
Deckungswerte

§ 26b
Beleihungsgrenze

§ 26c
Versicherung

§ 26d
Beleihungswertermittlung

§ 26e
Abzahlungsbeginn

§ 26f
Weitere Deckungswerte

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 2d
Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften

§ 64l
Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

§ 13a
Mündelsicherheit

§ 14
Arreste und Zwangsvollstreckungen

§ 16
Auflösung

Artikel 5
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung

Artikel 7
Änderung der Deckungsregisterverordnung

Artikel 8
Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung

Artikel 9
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

§ 5
Ermittlung der Kosten für ein Umlagejahr; Trennung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen; Umlagefähige Kosten

§ 6
Umlagebetrag, Verteilungsschlüssel

§ 7
Umlagepflicht

§ 11
Festsetzung des Umlagebetrags

§ 11a
Festsetzung der Umlagevorauszahlung

§ 11b
Differenz Umlagebetrag und Vorauszahlung

§ 12
Entstehung und Fälligkeit der Umlageforderung, Säumniszuschläge, Beitreibung

§ 12a
Festsetzungsverjährung

§ 12b
Zahlungsverjährung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

A. Fortentwicklung des Pfandbriefrechts

B. Finanzholding-Gesellschaften

C. Anlageverwaltung

D. Änderungen von FinDAG und FinDAGKostV

1. Kostenregelungen für neue Aufgaben

2. Verursachergerechtere Verteilung der Kosten

3. Schließung von Regelungslücken und bessere Verständlichkeit

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 24

Zu den einzelnen Rechtsvorschriften:

Zu § 26a

a. Chicago-Abkommen

b. Das Genfer Pfandrechtsabkommen

c. Die Kapstadt-Konvention

Zu § 26b

Zu § 26c

Zu § 26d

Zu § 26e

Zu § 26f

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu § 11a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12a

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 12

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 592: Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts


 
 
 


Drucksache 964/08 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat steht einem uneingeschränkten grenzüberschreitenden Organaustausch kritisch gegenüber. Die vorhandenen bzw. neu einzurichtenden Verbünde müssen hinsichtlich der Transportwege so geschaffen sein, dass keine unvertretbare Verlängerung der Ischämiezeiten eintritt, da diese maßgeblich zu einer Verschlechterung der Überlebensrate nach der Transplantation führen kann.



Drucksache 997/1/08

... - Bei der Vergabe der Trassen innerhalb der Güterverkehrskorridore ist zusätzlich zu der Marktstudie und der sozioökologischen Betrachtung durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass nicht Trassen für Güterverkehre über Jahre hinweg das Verkehrsnetz blockieren, die dann nicht genutzt werden, und somit zu einer Verschlechterung der gesamten Netzauslastung führen.



Drucksache 14/1/08

... 3. Aus Sicht des Bundesrates gilt es dabei zu verhindern, dass der Wettbewerb im Messstellenbetrieb nachteilige Auswirkungen auf die Netzentgelte der Haushaltsnetzkunden hat und mit nicht beabsichtigten Verschlechterungen im Hinblick auf Daten- und Verbraucherschutz einhergeht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/1/08




7. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd1 - neu - § 21b Abs. 2 Satz 8 EnWG


 
 
 


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