Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern KOM (2008) 887 endg.; Ratsdok. 17564/08

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 6. Januar 2009 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 16. Dezember 2008 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 16. Dezember 2008 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.

Hinweis: vgl. AE-Nr. 070804 und AE-Nr. 080539

Begründung

1. Kontext des Vorschlages

- Gründe und Ziele

Wie in der Halbzeitbilanz zum Verkehrsweißbuch der Europäischen Kommission dargelegt, werden Innovationen eine zentrale Rolle spielen, wenn es darum geht, für mehr Nachhaltigkeit im Straßenverkehr (Sicherheit, Effizienz, Umweltfreundlichkeit, nahtlose Anbindung) zu sorgen. Dabei wird es insbesondere auf die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, also von intelligenten Verkehrssystemen (IVS), ankommen.

Allerdings vollzieht sich die Einführung von IVS-Lösungen im Straßenverkehr langsamer als erwartet und im Allgemeinen erfolgt der Aufbau entsprechender Dienste eher bruchstückhaft.

So ist ein Flickenteppich nationaler, regionaler und lokaler Lösungen entstanden, ohne dass eine wirkliche Harmonisierung stattgefunden hätte. Die Integrität des Binnenmarktes wird dadurch in Frage gestellt. Eine Folge davon ist, dass IVS auf ineffiziente Weise eingesetzt werden so dass sie nicht wirksam zur Realisierung der (verkehrs)politischen Ziele und zur Bewältigung der wachsenden Herausforderungen beitragen können, mit denen wir uns im Bereich des Straßenverkehrs konfrontiert sehen.

Das allgemeine Ziel des vorliegenden Vorschlags besteht darin, einen Rahmen festzulegen, der es ermöglicht, die Einführung und Nutzung intelligenter Verkehrssysteme für den Straßenverkehr, einschließlich Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern, zu beschleunigen und zu koordinieren. Angestrebt wird eine effizientere, umweltverträglichere und sicherere Mobilität im Güterverkehr und im Personenverkehr in der Europäischen Union. Zu den spezifischen Zielen gehören die Verbesserung der System-Interoperabilität, die Gewährleistung eines nahtlosen Zugangs, die Förderung der Kontinuität der Dienste und die Schaffung eines effizienten Kooperationsmechanismus zwischen allen IVS-Akteuren.

Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip gilt eine (Rahmen-)Richtlinie als das am besten geeignete Mittel zur Erreichung des beabsichtigten Zwecks. Die technischen Einzelheiten der Durchführung, also Verfahren und Spezifikationen, werden jedoch von der Kommission mit Unterstützung eines aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehenden Ausschusses festgelegt.

Unbeschadet der Aufgaben dieses Ausschusses wird die Kommission eine Europäische IVS-Beratergruppe einsetzen, zu deren Sitzungen Vertreter der relevanten IVS-Akteure eingeladen werden. Aufgabe der Gruppe wird es sein, die Kommission in wirtschaftlichen und technischen Aspekten der Implementierung und Verbreitung von IVS in der EU zu beraten.

- Allgemeiner Kontext

Die zunehmende Überlastung unseres Verkehrssystems (beim Straßengüterverkehr wird bis 2020 ein Anstieg um 55 %, beim Straßenpersonenverkehr ein Anstieg um 36 % erwartet) und der damit verbundene Energieverbrauch wie auch die daraus erwachsenden negativen Folgen für die Umwelt (bis 2020 werden die verkehrsbedingten CO₂-Emissionen um weitere 15 % steigen) erfordern einen innovativen Ansatz, wenn man dem zunehmenden Bedarf und den wachsenden Anforderungen an Beförderung und Mobilität gerecht werden will.

Herkömmliche Maßnahmen wie der Ausbau der bestehenden Verkehrsnetze werden nicht in erforderlichem Umfang durchführbar sein. Somit gilt es, neue Lösungen zu finden.

Bereits in der Vergangenheit hat die Kommission Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich IVS für den Straßenverkehr stark unterstützt. Erstmals angewandt wurden die Forschungsergebnisse innerhalb der "euroregionalen" Projekte, die der Einführung von IVS gewidmet waren und im Rahmen des Programms für das transeuropäische Verkehrsnetz finanziert wurden.

Eines der wichtigsten im Rahmen von i2010 durchgeführten Projekte ist die Initiative "Intelligentes Fahrzeug", die darauf abzielt, die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren, Staus und Verkehrsstillstände zu vermeiden und Kraftstoffverbrauch und CO₂-Emissionen zu senken: Das elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) trägt zur Verringerung der Unfallzahlen bei indem es dem Fahrer hilft, die Kontrolle über ein ins Schleudern geratenes Fahrzeug zu bewahren. Bei eCall wird eine Blackbox im Fahrzeug installiert, die Airbagaktivierungs- und Crashsensor-Daten sowie Positionsdaten drahtlos an lokale Rettungsleitstellen übermittelt.

- Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Gegenstand des vorliegenden Vorschlags sind IVS-Anwendungen und -Dienste für den Straßenverkehr, einschließlich Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern. Vergleichbare - andere Verkehrsarten betreffende - Initiativen sind für den Luftverkehr das Forschungsprogramm zum Luftverkehrsleitsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR), für den Schienenverkehr das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) und für die Binnenschifffahrt die Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS). Im Bereich der Schifffahrt wurden bereits SafeSeaNet und Überwachungs- und Informationssysteme für den Schiffsverkehr (VTMIS) eingerichtet. Bei der Einführung eines automatischen Identifikationssystems (AIS) und eines Systems zur Fernidentifizierung und -verfolgung (LRIT) sind ebenfalls Fortschritte zu verzeichnen.

Auch für den Straßenverkehr gibt es bereits eine Reihe von Vorschriften, insbesondere die Richtlinie 2004/52/EG über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft, die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85/EWG über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und die Richtlinie 2007/46/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge. Für die Kohärenz mit den Arbeiten der einschlägigen Ausschüsse wird Sorge getragen.

- Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

Die vorgeschlagene Richtlinie untermauert mehrere der (mikroökonomischen) Ziele der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Vor allem wird sie der Verbreitung und effektiven Nutzung von IVS förderlich sein. Darüber hinaus wird sie zur Realisierung folgender Ziele beitragen:

Im Rahmen der Überprüfung des Verkehrsweißbuchs hat die Kommission im Jahr 2006 die zentralen Herausforderungen für das Verkehrswesen in der Europäischen Union aufgezeigt: Verkehrsüberlastung, Energieversorgungssicherheit und Klimawandel. Die Überarbeitung führte zur Formulierung neuer politischer Leitlinien zu Effizienz, Innovation, Logistik und Ökologisierung des Verkehrs, die sich in vollem Einklang mit den Kernpunkten der Lissabon-Strategie befinden.

Die von der Kommission im Juli 2008 angenommene Mitteilung zur Ökologisierung des Verkehrs (KOM (2008) 433) sieht in Kapitel 4 einen Aktionsplan für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr vor. Der Aktionsplan soll von einer Legislativinitiative begleitet werden und ein gemeinsames Konzept dafür darlegen, wie vorhandene Technologien auf den Markt und zum Einsatz gebracht werden können. Im Übrigen bedeutet eine effizientere Nutzung der vorhandenen Infrastruktur, dass weniger neue Infrastruktur benötigt wird, so dass die Zersplitterung von Lebensräumen und Bodenversiegelung vermieden werden.

Der vorliegende Vorschlag fügt sich des Weiteren in die EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung ein, da einige der zentralen Probleme angegangen werden, bei denen man im Zuge des Überprüfung der Agenda im Jahr 2005 zu der Einschätzung gelangt war, dass es stärkerer Impulse bedürfe. Das gemeinsame Anliegen besteht im Wesentlichen darin, den Verkehr nachhaltiger zu machen, um beispielsweise das Ziel einer Verbesserung des Verkehrsnachfragemanagements zu verwirklichen und - was die Straßenverkehrssicherheit anbelangt - dem Ziel näher zu kommen, die Zahl der Straßenverkehrstoten bis 2010 (gegenüber dem Jahr 2000) zu halbieren. Weitere Aspekte, die indirekt thematisiert werden, sind die Reduzierung des Energieverbrauchs in der EU und - damit verbunden - die Begrenzung der Auswirkungen des Klimawandels.

Darüber hinaus unterstützt die vorgeschlagene Richtlinie die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen (Navigationssysteme).

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

- Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Teilnehmer

Von November 2007 bis Ende Januar 2008 wurden dreizehn Unterredungen mit hochrangigen Experten und Persönlichkeiten geführt, die einschlägigen Organisationen der privaten und öffentlichen Akteure angehören. Ergebnis dieser Befragungen war eine erste Sammlung von Kommentaren zu Faktoren, die einer breiteren Einführung und Marktdurchdringung von IVS entgegenstehen. Auch wurden Maßnahmen genannt, die getroffen werden könnten, um für eine raschere Verbreitung von IVS zu sorgen.

Zur Diskussion und Konsolidierung dieser Ergebnisse wurden zwei öffentliche Workshops (22. Februar 2008 und 26. März 2008) veranstaltet, an denen insgesamt mehr als 200 Personen teilnahmen. Darüber hinaus fand eine Sitzung des eSafety-Forums statt (Ljubljana, 25. April 2008).

Vom 29.2.2008 bis zum 31.3.2008 wurde eine öffentliche Konsultation im Internet durchgeführt. Die Ergebnisse sind abrufbar unter http://ec.europa.eu/transport/road/consultations/its_en.htm .

Und schließlich erörterten Delegierte der Mitgliedstaaten bei einem Treffen in Brüssel am 26. Mai 2008 die Gründe, aus denen bestimmte der vorgeschlagenen Maßnahmen angezeigt erscheinen.

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Art ihrer Berücksichtigung

Aus den Befragungen konnten folgende Hauptschlussfolgerungen gezogen werden:

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Intelligente Verkehrssysteme.

Methodik

Befragungen der Akteure und Workshops; Zusammenkünfte mit Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten; vorbereitende Studie für eine Folgenabschätzung zum IVS-Aktionsplan der Kommission.

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Mit der Durchführung der vorbereitenden Studie und der Befragungen wurden erfahrene Berater von COWI-ECORYS und von Ankerbold Consulting betraut.

Von November 2007 bis Januar 2008 wurden dreizehn Unterredungen mit hochrangigen Experten und Persönlichkeiten geführt, die folgende Akteure repräsentierten: nationale Verkehrsministerien, Regierungsagenturen für die Entwicklung und Einführung von IVS, eine städtische Behörde, eine mitgliedschaftsbasierte internationale Organisation, in der verschiedene Partner gemeinsam an der Entwicklung IVS-gestützter Dienste arbeiten, Autobahnmautsystembetreiber, einen Diensteanbieter im Bereich IVS-basierte Informationen, eine mitgliedschaftsbasierte Organisation aus dem Bereich des Schwerlastverkehrs, Direktionen der nationalen Straßenverkehrsbehörden, einen Mobiltelekommunikationsbetreiber sowie einen Hersteller elektronischer Bauteile für die Automobilindustrie.

Zur Konsolidierung der Ergebnisse dieser Befragungen wurden zwei Workshops veranstaltet, und zwar am 22. Februar und am 26. März 2008, an denen insgesamt über 200 Personen teilnahmen. Außerdem fand am 25. April 2008 in Ljubljana eine Sitzung des eSafety-Forums1 statt.

Und schließlich erörterten Delegierte der Mitgliedstaaten die Gründe, aus denen bestimmte der bei einem Treffen in Brüssel am 26. Mai 2008 präsentierten Maßnahmen angezeigt erscheinen.

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Eine raschere und besser koordinierte Einführung von IVS für den Straßenverkehr in Europa erfordert die Einrichtung einer umfassenden Koordinierungsstruktur und eines alle Akteure einbeziehenden formalisierten Forums, in dessen Rahmen Behörden und Vertreter der Wirtschaft zusammenkommen, um konsensbildende Maßnahmen zur Förderung einer öffentlichprivaten Zusammenarbeit zu erörtern. Wo noch keine geeigneten Plattformen aufgebaut wurden, wird zur Konsensfindung die Veranstaltung von "Rundtischgesprächen" empfohlen. Erforderlich ist eine IVS-Governance-Struktur mit einer Hierarchie von Gremien für die Konsensfindung und die Koordinierung der IVS-Einführung auf lokaler/regionaler, nationaler und europäischer Ebene.

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der ersten Runde der Konsultation der Akteure ist im Internet verfügbar: http://ec.europa.eu/transport/road/consultations/its_en.htm .

- Folgenabschätzung

Bei der Folgenabschätzung wurden drei Politikoptionen geprüft:

Option A:

Keine weiteren neuen Maßnahmen Diese Option setzt auf die laufenden Tätigkeiten der Kommission, z.B. spezifische Forschung, die Initiative "Intelligentes Fahrzeug" (Forschung, technische Harmonisierung und Bewusstseinsbildung), Unterstützung bei der Einführung (EasyWay, CIVITAS), politisch nicht koordinierte Normungsinitiativen, Konsultation der Akteure. Die Kommission leistet weiterhin finanzielle Unterstützung für Forschung und Einführung, freiwillige Vereinbarungen, spezifische Normungsaufträge und (in begrenztem Umfang) Regulierungsarbeiten. Allerdings findet zwischen öffentlichem und privatem Sektor und zwischen den Mitgliedstaaten nur eine geringe Koordinierung statt.

Die Fortführung dieses Ansatzes würde letztlich bedeuten, dass auch der derzeit eher bruchstückhafte Charakter der IVS-Anwendungen und -Dienste innerhalb der Europäischen Union bestehen bliebe, was Entwicklungsungleichgewichte und eine Diskontinuität der IVS-Dienste zur Folge hätte.

Option B:

Lösung von Problemen durch Konzentration auf Koordinierungs- und Synergiemaßnahmen Im Falle von Option B würden folgende vorrangige Maßnahmen ins Auge gefasst:

Im Rahmen dieser Option würden horizontale, indirekt mit der Einführung von IVS zusammenhängende Fragen aufgegriffen, wobei der Fokus auf einer verbesserten Konzertierung zwischen den verschiedenen Akteuren läge. Die Topdown-Steuerung wird als eine konstruktive und wirksame Lösung gesehen, die zu synchronisierten Maßnahmen führen würde und bestimmten IVS-Diensten eine harmonischere Marktdurchdringung - mit entsprechender politischer Unterstützung - ermöglichen würde, als dies beim Basisszenario A der Fall wäre.

Bei Option B kommen die Instrumente zum Einsatz, die den Dienststellen der Kommission zur Verfügung stehen, um gemeinsame Normungsaufträge zu unterstützen und Prioritäten für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung oder für Rechtsetzungsarbeiten festzulegen.

Option B+:

Option B, erweitert durch eine Richtlinie und ein Ausschussverfahren

Option B+ basiert auf denselben Maßnahmen wie Option B, sieht darüber hinaus aber eine Formalisierung der Zusammenarbeit und der Koordinierung vor. Anstatt einer hochrangigen IVS-Gruppe würden folgende Gremien eingesetzt:

Mit Unterstützung des Europäischen IVS-Ausschusses würde die Kommission

- im Rahmen ihres Auftrags - und soweit erforderlich - über folgende spezifische Maßnahmen beschließen:

- Informationen mit den Mitgliedstaaten austauschen.

Die Vorlage von Vorschlägen für sekundärrechtliche Vorschriften im Wege des Ausschussverfahrens würde es der Kommission ermöglichen, eine effektive Koordinierung zwischen den Akteuren zu gewährleisten, so dass bestehende Engpässe und Barrieren beseitigt werden können.

Der Hauptunterschied zwischen Option B und Option B+ besteht darin, dass Option B+ den Erlass einer Richtlinie vorsieht, durch die den Mitgliedstaaten Verpflichtungen in den unter Option B genannten vorrangigen Bereichen auferlegt werden, sowie darin, dass anstatt einer hochrangigen Gruppe ein Europäischer IVS-Ausschuss eingesetzt wird, der die Kommission im Wege des Ausschussverfahrens unterstützt. Unter Berücksichtigung sowohl der direkten Folgen (beschleunigte Einführung von IVS) als auch der indirekten Folgen (Unterstützung bei der Konzipierung wirtschaftlicher, gesellschaftspolitischer und umweltbezogener Maßnahmen) wird Option B+ der Vorzug gegeben, da hier eine größere Wirkung erzielt würde als im Falle der anderen Optionen, insbesondere was die Zusammenarbeit und die Möglichkeit einer rascheren Einigung in spezifischen Fragen anbelangt, die einer europaweiten Einführung von IVS im Wege stehen. Die angestrebten positiven Wirkungen - Verringerung der Verkehrsüberlastung, Erhöhung der Verkehrssicherheit und Emissionsminderung - würden somit früher eintreten.

3. Rechtliche Aspekte

- Zusammenfassende Darstellung der vorgeschlagenen Maßnahme

Im vorgeschlagenen IVS-Aktionsplan wird dargelegt, welche Bereiche im Hinblick auf eine beschleunigte und koordinierte EU-weite Einführung von IVS-Anwendungen und -Diensten für vorrangig erachtet werden.

Die vorgeschlagene Richtlinie gibt einen Rahmen für die Durchführung des IVS-Aktionsplans vor. Die den Mitgliedstaaten durch die Richtlinie auferlegten Verpflichtungen werden von der Kommission unterstützt, indem diese - mit Blick auf eine EU-weite koordinierte Einführung interoperabler IVS im Wege des Ausschussverfahrens gemeinsame Spezifikationen festlegt.

Die entsprechenden Arbeiten werden von der Kommission mit Unterstützung eines Europäischen IVS-Ausschusses durchgeführt. Damit wird auch ein Rahmen für den Informationsaustausch mit den Mitgliedstaaten geschaffen.

Unbeschadet der Rolle des Ausschusses setzt die Kommission eine IVS-Beratergruppe ein.

Dieser Gruppe werden hochrangige Persönlichkeiten angehören, die die Hauptakteure (IVS-Diensteanbieter, Nutzerverbände, Verkehrs- und Anlagenbetreiber, Industrie, Sozialpartner, Berufsverbände) repräsentieren und die Kommission in wirtschaftlichen und technischen Fragen der Einführung und Anwendung von IVS in der Europäischen Union beraten. Die IVS-Beratergruppe wird Beiträge bereits bestehender Foren (eSaftey-Forum, ETRAC usw.) zusammentragen.

- Rechtsgrundlage

Artikel 71 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.

- Subsidiaritätsprinzip

Das Subsidiaritätsprinzip gelangt zur Anwendung, da der Vorschlag nicht unter die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt.

Der Vorschlag befindet sich im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip, denn er betrifft transnationale Aspekte, die von den Mitgliedstaaten nicht in zufriedenstellender Weise geregelt werden können, wie etwa die Interoperabilität von Ausrüstungen und die Schaffung eines Binnenmarktes für IVS-Dienste. In erster Linie geht es um Maßnahmen zur transnationalen Einführung einschlägiger Anwendungen und Dienste. Ziel ist es, europäische und/oder harmonisierte grenzüberschreitende Dienste in den Bereichen Verkehrs- und Reiseinformationen und Verkehrsmanagement einzuführen. Zum Zweiten ist zu bedenken, dass die Mitgliedstaaten, wenn die Europäische Union keine weiteren Maßnahmen treffen würde weiterhin individuelle Lösungen entwickeln und implementieren würden. Dies könnte zu einer technologischen Zersplitterung führen und eine künftige Harmonisierung und Standardisierung in Frage stellen oder langwierige Verfahren zur Gewährleistung der Interoperabilität nach sich ziehen (wie dies beim europäischen elektronischen Mautdienst der Fall ist). Eine weitere Verschlechterung der Situation im Bereich des Straßenverkehrs (Unfälle, Staus, fehlende grenzüberschreitende Kontinuität) würde den Anforderungen des Vertrags (insbesondere Artikel 70 - "gemeinsame Verkehrspolitik" - und Artikel 154 - "Förderung des Verbunds und der Interoperabilität der einzelstaatlichen Netze") zuwiderlaufen. Zum Dritten sind Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene erforderlich und hätten auch klare Vorteile wegen ihrer Wirkung (z.B. gemeinsame Vorschriften zur Haftung sowie zur Datensicherheit und zum Schutz der Privatsphäre) oder ihrer Größenordnung (z.B. Senkung der Kosten von IVS-Anwendungen aufgrund gemeinsamer Spezifikationen und damit verbundener Größenvorteile). Das Ziel der vorgeschlagenen Maßnahme kann somit nur auf Gemeinschaftsebene auf der Grundlage eines gemeinschaftlichen Rechtsakts erreicht werden.

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Der Vorschlag entspricht aus folgenden Gründen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:

Eine Festlegung aller erforderlichen detaillierten Spezifikationen durch den Rat und das Europäische Parlament auf Einzelbasis wäre weder praktikabel noch unter zeitlichen Gesichtspunkten effizient. Das Engagement der Kommission beschränkt sich auf das zur Erreichung der Ziele des Vorschlags notwendige Minimum und geht nicht über das hierzu erforderliche Maß hinaus. Es beschränkt sich darauf, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen IVS-Ausschuss und zur Unterstützung der Mitgliedstaaten Verfahren und Spezifikationen in klar definierten vorrangigen Bereichen festzulegen, die einen supranationalen Ansatz erfordern. Geringere Befugnisse würden eine EU-weite integrierte und koordinierte Einführung interoperabler IVS im Straßenverkehr, einschließlich ihrer Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern, in Frage stellen. Der vorgeschlagene Text wird dem Verhältnismäßigkeitsprinzip gerecht.

Die finanziellen und administrativen Kosten beschränken sich auf die Finanzierung der Reisekosten im Zusammenhang mit den Sitzungen des Ausschusses und der Beratergruppe.

- Wahl des Instruments

Vorgeschlagenes Instrument: Richtlinie.

Andere Instrumente wären aus folgenden Gründen nicht angemessen:

Der bisher von der Wirtschaft verfolgte Ansatz der Selbstregulierung reicht nicht aus. Somit sind verbindliche Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene erforderlich.

Eine Verordnung wäre zu präskriptiv, da sich die für einen optimalen Umfang der IVS-Einführung erforderlichen Maßnahmen vielfach von einem Land zum anderen unterscheiden.

Andererseits würden "weiche" Maßnahmen, wie etwa Empfehlungen oder eine Koordinierungsunterstützung, nicht unmittelbar zu einer allgemeinen Verbesserung der Situation im Sinne einer beschleunigten und koordinierten Einführung und Anwendung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr, einschließlich Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern, führen.

Sowohl Nutzer als auch Hersteller von Hardware und Software brauchen ein gewisses Maß an "Sicherheit" in Bezug auf die zu erbringenden Dienste und die für ihre Erbringung bzw. Inanspruchnahme erforderliche Ausrüstung.

Daher ist ein Rechtsrahmen auf europäischer Ebene erforderlich. Eine Richtlinie lässt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den einvernehmlich festgelegten Rahmen entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen.

Eine Richtlinie ist das am besten geeignete Instrument, da die den Mitgliedstaaten auferlegten Verpflichtungen dem unterschiedlichen Stand der Einführung und Anwendung von IVS

Rechnung tragen und es den Mitgliedstaaten ermöglichen, sich auf ihre jeweiligen Umsetzungsprioritäten zu konzentrieren, wobei die Zuständigkeit und die Befugnis, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen IVS-Ausschuss die technischen Einzelheiten (also Verfahren und Spezifikationen) festzulegen und auf diese Weise die Umsetzung zu unterstützen weiterhin bei der Kommission liegen.

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Erstattung der Reisekosten (Europäischer IVS-Ausschuss und Beratergruppe, jeweils vier Sitzungen pro Jahr): 122 200,00 EUR.

5. Weitere Angaben

- Europäischer Wirtschaftsraum

Der vorgeschlagene Rechtsakt ist von Bedeutung für den Europäischen Wirtschaftsraum und sollte deshalb auf den EWR ausgeweitet werden.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern

Das Europäische Parlament und der Rat der europäischen Union - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 71 Absatz 1, auf Vorschlag der Kommission3, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses4, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen5, gemäß dem Verfahren des Artikels 251 EG-Vertrag, in Erwägung nachstehender Gründe:

Haben folgende Richtlinie erlassen:

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Einführung von IVS

Artikel 4
Spezifikationen

Artikel 5
Typengenehmigung für straßeninfrastrukturbezogene IVS-Ausrüstungen und -Software

Artikel 6
Vorschriften über Vertraulichkeit, Sicherheit und Weiterverwendung von Informationen

Artikel 7
Änderungsverfahren

Artikel 8
Ausschuss

Artikel 9
Europäische IVS-Beratergruppe

Artikel 10
Berichterstattung

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten


Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident

Anhang I
Grundsätze für die Einführung von IVS gemäss Artikel 3

Die Auswahl und Einführung von IVS-Anwendungen und -Diensten erfolgt auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse unter Einhaltung nachstehender Grundsätze:

Anhang II
Hauptelemente der Spezifikationen gemäss Artikel 4

Anhang III
Leitlinien für die inhaltliche Gestaltung der Berichte über Nationale Massnahmen im Bereich der IVS gemäss Artikel 10

Finanzbogen

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