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"Verschlechterungen"


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0566/04B
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0438/04
0782/04
0586/04
0565/1/04
1012/04
0458/04B
0703/1/04
0693/04
0455/04B
0981/04
0441/04
0490/03B
0697/03
Drucksache 295/13

... Die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung ist eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Anliegen. Zunehmend wird jedoch die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser durch eine unzureichende Betriebskostenfinanzierung gefährdet. Die Steigerung der Vergütung ist gesetzlich begrenzt, dem gegenüber stehen unabweisbare Kostensteigerungen, die im Kostenorientierungswert unzureichend und/ oder verspätet abgebildet werden. Die Mehrheit der Krankenhäuser hat in den vergangenen Jahren ihre Betriebsabläufe gestrafft und Rationalisierungsreserven auch im Personalbereich gehoben. Der weiter bestehende Kostendruck führt daher nicht mehr zur Effizienzsteigerung und besserer Organisation, sondern zu weiterer Arbeitsverdichtung und Verschlechterungen im Ablauf des Krankenhausbetriebs, insbesondere in der Pflege.



Drucksache 721/13

... Die Kommission schlägt vor, ein Scoreboard mit Schlüsselindikatoren aufzustellen, das im Entwurf ihres gemeinsamen Beschäftigungsberichts verwendet werden soll und anhand dessen Entwicklungen im Beschäftigungs- und Sozialbereich verfolgt werden können. Es sollte als Analyseinstrument dienen, das eine bessere und frühzeitigere Feststellung größerer beschäftigungs- und sozialpolitischer Probleme ermöglicht, insbesondere solcher, die auf andere Mitgliedstaaten auszustrahlen drohen.8 Dieses Scoreboard würde aus einer begrenzten Zahl von Schlüsselindikatoren mit dem Hauptaugenmerk auf beschäftigungs- und sozialpolitischen Entwicklungen bestehen, die die Beschäftigung, den sozialen Zusammenhalt und das Humankapital sowie das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit eines Mitgliedstaats stark beeinträchtigen können. Es würde in den Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts aufgenommen, um eine stärker fokussierte Grundlage für eine intensivere multilaterale Überwachung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik zur Verfügung zu stellen und so bei der Feststellung von Entwicklungen zu helfen, die entschiedenere beschäftigungs- und sozialpolitische Antworten rechtfertigen.9 Die folgenden Schlüsselindikatoren (siehe indikative Tabelle im Anhang) könnten dabei helfen, negative Entwicklungen in einem hinreichend frühen Stadium zu erkennen und weiteren Verschlechterungen vorzubeugen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/13




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der sozialen Dimension der WWU

2.1 Die übergeordnete soziale Dimension der Strategie Europa 2020

2.2 Die soziale Dimension der WWU

3. stärkere überwachung der BESCHÄFTIGUNGS- und SOZIALPOLITISCHEN Herausforderungen und intensivere politische Koordinierung

3.1 Verstärktes Monitoring beschäftigungs- und sozialpolitischer

3.2 Entwicklung eines Scoreboards mit beschäftigungs- und sozialpolitischen

3.3 Stärkere Koordinierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Europäischen Semester

4. Verantwortung, Solidarität und verstärktes Handeln IM Bereich BESCHÄFTIGUNG und Arbeitskräftemobilität

4.1 Größere Solidarität durch verstärkte Finanzinstrumente

4.2 Verstärktes Engagement für Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte

4.3 Vertiefung der WWU: ehrgeizige Ziele und sorgfältige Planung

5. STÄRKUNG des sozialen Dialogs

5.1 Optimale Nutzung der bestehenden Foren

5.2 Konsultation während des Europäischen Semesters

6. Fazit

Anhang Indikative
Tabelle für das Scoreboard der wichtigsten Beschäftigungs- und Sozialindikatoren (sind im Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts fair das Europäische Semester 2014 zu analysieren)


 
 
 


Drucksache 516/12 (Beschluss)

... Die gerichtliche Praxis regt zu Recht an, den Zugriff der Staatskasse auf das durch die Rechtsverfolgung Erlangte zu effektivieren. Die in diesem Zusammenhang in Artikel 1 Nummer 8 des Gesetzentwurfs (§ 120a Absatz 3 ZPO-E) vorgesehene Regelung birgt indes die Gefahr, dass durch die Rechtsverfolgung erlangte finanzielle Vorteile mit anderweitig eingetretenen Vermögenseinbußen saldiert werden und ein Zugriff der Staatskasse somit im Ergebnis unterbleibt. Vorzugswürdig ist daher, eine Regelung zu schaffen, die unmittelbar an das Erlangte anknüpft und das Risiko anderweitig eingetretener Vermögensverschlechterungen der betroffenen Partei zuweist. Dieses Ziel wird durch die oben genannte Formulierung, die aus Artikel 1 Nummer 9 des durch den Bundesrat in seiner 866. Sitzung am 12. Februar 2010 erneut beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die



Drucksache 745/12

... 6. Umweltveränderungen in der EU werden zunehmend durch globale Entwicklungen (wie Bevölkerungswachstum, Verbrauchs- und Handelsgewohnheiten) und den rapiden technologischen Fortschritt verursacht. Beides birgt großes Potenzial für Wirtschaftswachstum und gesellschaftlichen Wohlstand, stellt die europäische Wirtschaft und Gesellschaft jedoch vor Herausforderungen und Unsicherheiten und führt zu Umweltverschlechterungen weltweit23.



Drucksache 303/12

... und in der Bundesobergrenzenverordnung festgelegten Obergrenzen für Beförderungsämter in festgelegten Grenzen zu überschreiten. Absatz 3 eröffnet zudem die Möglichkeit, im Einvernehmen mit dem BMF diese erhöhten Obergrenzen noch darüber hinaus zu überschreiten, soweit dies zur Vermeidung von Verschlechterungen der Beförderungsverhältnisse notwendig ist. Infolge des stetigen Abbaus von Planstellen bei den Postnachfolgeunternehmen wird von dieser Möglichkeit laufend Gebrauch gemacht und auch zukünftig ist mit einer ständigen Überschreitung der erhöhten Obergrenzen zu rechnen. Es erscheint daher sachgerecht, die Überschreitung der Obergrenzen - nach Maßgabe sachgerechter Bewertung - generell zuzulassen. Eine rechtsaufsichtliche Kontrolle bleibt dennoch gewährleistet, da der Stellenplan der Postnachfolgeunternehmen der vorherigen Genehmigung des BMF bedarf. Dasselbe Verfahren ist darüber hinaus auch für die Obergrenze nach der Fußnote 5 zur Besoldungsgruppe A 6 anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesanstalt Post-Gesetzes

Vierter Abschnitt

§ 9
Grundsätze

§ 10
Wirtschaftsführung, Rechnungslegung

§ 11
Rechtsnachfolge des Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V

§ 12
Überleitung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V

§ 13
Überleitung der Beamtinnen und Beamten

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Alternativen

III. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

IV.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

IV.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4 Bürokratiekosten

IV.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gesetzgebungskompetenz

VII. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

X. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

XI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

C. Stellungnahmen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2132: Gesetz zur Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse (PVKNeuG)


 
 
 


Drucksache 173/12 (Beschluss)

... Untergebrachten zeigen - mit Verschlechterungen im psychopathologischen Zustandsbild der Untergebrachten verbunden, was deren Entlassungschancen verringert. Zudem besteht für eine weitere Verkürzung kein Bedarf, da die Gerichte bei Bestehen entsprechender Anhaltspunkte ohnehin verpflichtet sind, zu prüfen, ob die weitere Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung auszusetzen oder für erledigt zu erklären ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein Begriff der Sicherungsverwahrung

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht des StGB ,

§ 65
Nachträgliche Therapieunterbringung

§ 65a
Einrichtungen für den Vollzug der nachträglichen Therapieunterbringung

'Artikel 2a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

'Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung

§ 275b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 67a Absatz 2 Satz 2 StGB


 
 
 


Drucksache 516/1/12

... ) vorgesehene Regelung birgt indes die Gefahr, dass durch die Rechtsverfolgung erlangte finanzielle Vorteile mit anderweitig eingetretenen Vermögenseinbußen saldiert werden und ein Zugriff der Staatskasse somit im Ergebnis unterbleibt. Vorzugswürdig ist daher, eine Regelung zu schaffen, die unmittelbar an das Erlangte anknüpft und das Risiko anderweitig eingetretener Vermögensverschlechterungen der betroffenen Partei zuweist. Dieses Ziel wird durch die oben genannte Formulierung, die aus Artikel 1 Nummer 9 des durch den Bundesrat in seiner 866. Sitzung am 12. Februar 2010 erneut beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die



Drucksache 173/1/12

... Untergebrachten zeigen - mit Verschlechterungen im psychopathologischen Zustandsbild der Untergebrachten verbunden, was deren Entlassungschancen verringert. Zudem besteht für eine weitere Verkürzung kein Bedarf, da die Gerichte bei Bestehen entsprechender Anhaltspunkte ohnehin verpflichtet sind, zu prüfen, ob die weitere Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung auszusetzen oder für erledigt zu erklären ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein Begriff der Sicherungsverwahrung

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht des StGB ,

§ 65
Nachträgliche Therapieunterbringung

§ 65a
Einrichtungen für den Vollzug der nachträglichen Therapieunterbringung

'Artikel 2a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

'Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung

§ 275b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 67a Absatz 2 Satz 2 StGB , Buchstabe b § 67a Absatz 4 Satz 2 StGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 67a Absatz 2 Satz 2 StGB *


 
 
 


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