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"Verschmutzung"


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0806/05
0725/05
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0509/05
0710/3/05
0762/05
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0492/05
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0913/05
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0710/05B
0535/05
0463/05B
0883/05
0846/05
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0413/04B
0166/04
0482/04B
0710/04B
0610/04
0789/04
0482/04
0280/04
0490/04B
0482/1/04
0901/04B
0692/04
0140/04B
0140/04
0915/04
0491/04B
0574/03B
0831/03
0849/03
Drucksache 174/06

... Die Einbeziehung des Ausschusses für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe (COSS), der durch die Verordnung (EG) Nr. 2099/2002 vom 5. November 2002 eingerichtet wurde, wird unter anderem die Aktualisierung der Verordnung im Fall einer Änderung des Athener Übereinkommens von 2002 auf internationaler Ebene vereinfachen.



Drucksache 4/06

... /EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (die IVVU-Richtlinie). In der Vergangenheit gab es Überschneidungen zwischen diesen beiden Richtlinien, die zu einer doppelten Genehmigung und zu einer unnötigen Erhöhung des regulatorischen und administrativen Aufwands geführt haben. Obschon diese Überschneidungen in erster Linie aufgrund der Umsetzung der Richtlinien seitens der Mitgliedstaaten entstanden sind, wird in der hier vorgeschlagenen Richtlinie ausdrücklich herausgestellt, dass diese doppelte Genehmigung vom EU-Recht nicht verlangt wird.



Drucksache 730/06

... 19. begrüßt die rasche Reaktion des Überwachungs- und Informationszentrums der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Ölpest, durch die mehr als 50 Kilometer der libanesischen Küste verschmutzt wurden; unterstreicht die Notwendigkeit, Maßnahmen gegen die Verschmutzung bestimmter Gebiete und insbesondere gegen die verheerende Auswirkung der Ölpest vor der libanesischen Küste zu treffen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, im Rahmen des Protokolls der Barcelona-Konvention zur Vermeidung und Beseitigung von Verschmutzung und unter Einsatz der regionalen Notfallstelle für die Verschmutzung des Mittelmeeres, die im Rahmen des Aktionsplans für das Mittelmeer tätig ist, Unterstützung zu leisten und entsprechende Maßnahmen zu treffen;



Drucksache 173/06

... Es ist ärgerlich, feststellen zu müssen, dass trotz der Ratifizierung der Übereinkommen zur Seeverkehrssicherheit und über die Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe durch 164 Mitgliedstaaten der internationalen Seeschifffahrtorganisation und ihrer Verpflichtung, diese Übereinkommen einzuhalten, der tatsächliche Grad an Sicherheit und an Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe je nach Flaggenstaat sehr unterschiedlich ist. Deshalb bilden unternormige Schiffe, die weiterhin die Meere befahren ein ständiges Risiko für die europäischen Küsten und führen zu einem unlauteren Wettbewerb zwischen den Seeverkehrsunternehmen. Diese traurige Tatsache wurde 2003 von der Seeverkehrsindustrie (Shipping Industry Guidelines on Flag State performance, Marisec 2003) betont, und vor allem von den Ende 2004 (am 2./3. November) in Vancouver (Britisch-Kolumbien, Kanada) zusammengetretenen Ministern der 34 Staaten der Region Pazifik/Atlantik (Zweite gemeinsame Ministerkonferenz der Vereinbarungen von Paris und Tokio über die Hafenstadtkontrolle mit dem Ziel einer Stärkung der Verantwortlichkeit („Renforcer le cercle de responsabilité“), einer interregionalen Aktion, die den Einsatz unternormiger Schiffe unterbinden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Konsultation Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Einholung und Berücksichtigung von Gutachten

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Der Vorschlag im Einzelnen

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendung des internationalen Regelwerks

Artikel 4
Ressourcen und Verfahren für die Umsetzung der Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit und der Vermeidung von Umweltverschmutzung

Artikel 5
Registrierung eines Schiffs unter der Flagge eines Mitgliedstaats

Artikel 6
Gewährleistung der Sicherheit von Schiffen, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen

Artikel 7
Übertragung hoheitlicher Aufgaben

Artikel 8
Für den Flaggenstaat tätige Besichtiger

Artikel 9
Untersuchungen des Flaggenstaats

Artikel 10
Sichere Schiffsbemannung

Artikel 11
Begleitende Maßnahmen

Artikel 12
Bewertung und Überprüfung der Leistung der Flaggenstaaten

Artikel 13
Flaggenstaat-Audit

Artikel 14
Zertifizierung der Qualität

Artikel 15
Kooperationsvereinbarungen

Artikel 16
Weitergabe von Informationen und Berichterstattung

Artikel 17
Änderungen

Artikel 18
Ausschuss

Artikel 19
Umsetzung

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang I
CODE für die Flaggstaaten CODE für die Anwendung verbindlicher IMO-Instrumente

Teil 1
- gemeinsame Bereiche

4 Ziel

4 Strategie

4 Allgemeines

4 Geltungsbereich

4 Instrumente1.

Erste Maßnahmen

Weitergabe von Informationen

4 Aufzeichnungen

Verbesserung der Maßnahmen

Teil 2
- Flaggenstaaten

4 Durchführung

Übertragung von Befugnissen

4 Durchsetzung

Für den Flaggenstaat tätige Besichtiger

Untersuchungen des Flaggenstaats

Bewertung und Überprüfung

Anhang II
Mindestkriterien für IM Auftrag des Flaggenstaats tätige Besichtiger(Artikel 8)

Anhang III
Leitlinien für Folgemaßnahmen bei Schiffen, die von einem Hafenstaat festgehalten werden(Artikel 6)

1. FESTHALTEMASSNAHME eines Hafenstaats

2. SOFORTMASSNAHMEN

3. ANSCHLIESSENDE Massnahmen

4. ZUSÄTZLICHE Besichtigung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 729/06

... -Emissionen hat; fordert die chinesische Regierung auf, alle erforderlichen Maßnahmen für den Schutz der Umwelt zu ergreifen und konkret für die Bereitstellung von Trinkwasser für die Bevölkerung, die Bekämpfung der Luftverschmutzung und den Schutz der Artenvielfalt zu sorgen; fordert einen intensiven Dialog über natürliche Ressourcen und die Umwelt zwischen China und der Europäischen Union



Drucksache 246/06

... /EWG des Rates vom 21. September 1992 über die Luftverschmutzung durch Ozon (ABl. EG (Nr.) 297 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung zu berechnen.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 1 wird dem Ersten Teil vorangestellt und wie folgt geändert:

3. § 2 wird wie folgt gefasst:

4. § 3 Abs. 3 bis 6 werden wie folgt gefasst:

5. § 4 wird wie folgt gefasst:

6. § 5 wird wie folgt gefasst:

7. § 6 wird wie folgt geändert:

8. § 7 wird wie folgt geändert:

9. § 8 wird aufgehoben.

10. § 9 wird wie folgt geändert:

11. § 10 wird wie folgt geändert:

12. § 11 Abs.1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

13. § 12 wird wie folgt geändert:

14. § 13 wird wie folgt geändert:

15. In § 14 werden die Angaben „§ 2 Abs. 2 bis 4, § 3 Abs. 2 bis 5, § 4 Abs. 2 bis 5, § 5 Abs. 2 bis 5, § 6 oder § 7“ durch die Angaben „§ 3 Abs. 2 bis 5, § 5 Abs. 2 und 3 oder des § 6 Abs. 1 bis 3“ ersetzt.

16. Der Zweite Teil wird wie folgt gefasst:

§ 15
Zielwerte

§ 16
Maßnahmen, Listen von Gebieten und Ballungsräumen

§ 17
Beurteilung der Immissionskonzentrationen und der Ablagerungsraten

§ 18
Berichterstattung über Daten, Zielwertüberschreitungen und Maßnahmen

§ 19
Unterrichtung der Öffentlichkeit über Immissionskonzentrationen, Ablagerungen und Maßnahmen

17. Nach Anlage 7 werden folgende Anlagen angefügt:

„Anlage 8

I. Obere und untere Beurteilungsschwellen

II. Ermittlung der Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Anlage 9

I. Großräumige Standortkriterien

II. Kleinräumige Standortkriterien

III. Dokumentation und Überprüfung der Standortwahl

IV. Kriterien zur Festlegung der Zahl von Probenahmestellen für ortsfeste Messungen von Immissionskonzentrationen von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo a pyren

Anlage 10

I. Datenqualitätsziele

II. Anforderungen an Modelle zur Beurteilung der Luftqualität

III. Anforderungen an objektive Schätzungstechniken

IV. Standardbedingungen

Anlage 11

I. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Arsen, Kadmium und Nickel in der Luft

II. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Luft

III. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Quecksilber in der Luft

IV. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Ablagerung von Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen

V. Referenzmethoden zur Erstellung von Luftqualitätsmodellen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

1. EG - Luftqualitätsrichtlinien

2. Regelungsinhalt und Zielstellung

3. Inhalt des Verordnungsentwurfs

4. Kosten und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Erster Teil

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zweiter Teil

Überschrift Zweiter Teil:

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu den Anlagen

Zu Anlagen 1 bis 7:

Zu Anlage 8

Zu Anlage 9

Zu Anlage 10

Zu Anlage 11


 
 
 


Drucksache 736/06

... • Luftqualität: Die schnelle Verstädterung in den Schwellenländern hat in vielen Städten zu einer hohen Luftverschmutzung mit schädlichen Folgen für die menschliche Gesundheit geführt. Zum Beispiel könnten laut der Weltbank in China 590 000 Menschen vorzeitig an den Folgen der Luftverschmutzung durch den Verkehrs- und den Energiesektor sterben. Zur Umkehrung dieses Trends sind die Modernisierung ineffizienter Kraftwerke und Gebäude und der verstärkte Einsatz emissionsarmer Technologien erforderlich.



Drucksache 696/3/06

... 12. Der im Vorschlag enthaltene Generalverdacht gegenüber IVU (Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)- (und anderen) Anlagen wird abgelehnt. Diese dürfen nicht pauschal als potenziell kontaminierte Standorte betrachtet und veröffentlicht werden, da dann die umweltrechtliche Genehmigung einer Anlage dazu führen würde, dass diese Anlage automatisch unter Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung gestellt wird.



Drucksache 795/06

... – in Kenntnis des Berichts über Gesundheitsaspekte der Luftverschmutzung – Ergebnisse des WHO-Projekts "



Drucksache 865/06

... Bei den Vorschriften für Abfallwirtschaft und Lärmschutz verläuft die Rechtsangleichung planmäßig. Mit der Übernahme des Besitzstands in den übrigen Umweltbereichen ist die Türkei dagegen kaum vorangekommen, dies gilt auch für die internationalen Übereinkommen. Die mangelnden Fortschritte bei den horizontalen Rechtsvorschriften, insbesondere für grenzübergreifende Umweltverschmutzung und für die Durchführung öffentlicher Konsultationen, geben daher verstärkt Anlass zur Besorgnis. Bei der Übernahme des für Luftqualität, Naturschutz und Wasserqualität relevanten Besitzstands sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Mit dem Inkrafttreten des geänderten Umweltschutzgesetzes wird die Leistungsfähigkeit der institutionellen Struktur gestärkt werden. Die Rechtsvorschriften werden allerdings nur unzureichend durchgesetzt.



Drucksache 814/06

... /EG betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft4, unter die auch Quecksilber und Quecksilberverbindungen fallen;

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Drucksache 814/06




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Ziele

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Gemeinschaftsbestimmungen

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Regeln

2. Ergebnisse der Konsultation von interressierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Konsultationen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

3.3. Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Einzelerläuterung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9


 
 
 


Drucksache 678/06

... (4) In Fällen, in denen der Umweltschaden oder die unmittelbare Gefahr eines solchen Schadens durch eine nicht klar abgegrenzte Verschmutzung verursacht wurde, findet dieses Gesetz nur Anwendung, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Schaden und den Tätigkeiten einzelner Verantwortlicher festgestellt werden kann.

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Drucksache 678/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz – USchadG)

§ 1
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anwendungsbereich

§ 4
Informationspflicht

§ 5
Gefahrenabwehrpflicht

§ 6
Sanierungspflicht

§ 7
Allgemeine Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 8
Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen

§ 9
Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen

§ 10
Aufforderung zum Tätigwerden

§ 11
Rechtsschutz

§ 12
Deckungsvorsorge

§ 13
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 14
Zeitliche Begrenzung der Anwendung

Anlage 1
(zu § 3 Abs. 1) Berufliche Tätigkeiten

Anlage 2
(zu § 3 Abs. 3 Nr. 3) Internationale Abkommen

Anlage 3
(zu § 3 Abs. 3 Nr. 5) Internationale Übereinkünfte

Artikel 2
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Umwelthaftungsrichtlinie

2. Struktur des Gesetzentwurfs

3. Eckpunkte des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Allgemeines: Zuordnung der erfassten Umweltschäden zu den einzelnen Kompetenztiteln

2. Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund

a. Verhältnis des Umweltschadensgesetzes zum Bundes-Bodenschutzgesetz

b. Bodenrecht nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 18 GG

c. Recht der Wirtschaft nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG

d. Annexkompetenzen zu Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 und 18 GG

e. Bürgerliches Recht nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG

f. Gerichtliches Verfahren nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG

3. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11, 72 Abs. 2 des Grundgesetzes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

III. Gender Mainstreaming

IV. Alternativen

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Allgemeines

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VI. Befristung

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Berufliche Tätigkeiten

Zu Anlage 2 zu § 3 Abs. 3 Nr. 3 Internationale Abkommen

Zu Anlage 3 zu § 3 Abs. 3 Nr. 5 Internationale Übereinkünfte

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 33/06

... Seit mehr als zehn Jahren betreibt die EU eine entschlossene Politik für die Sicherheit im Seeverkehr mit dem Ziel, die Schiffssicherheit, den Schutz von Menschenleben zur See und den Schutz der Meeresumwelt zu verbessern. Unabhängig von den Bemühungen aller am Seeverkehr Beteiligten lässt sich die Unfallgefahr jedoch nicht völlig beseitigen. Überdies gehen die Folgen von Seeunfällen häufig über das havarierte Schiff hinaus und betreffen alle Tätigkeiten, die in Küstengebieten durchgeführt werden. Während Seeunfälle früher nur von Seeleuten gefürchtet waren, werden sie mittlerweile, falls sie eine Umweltverschmutzung verursachen zu einer nationalen, ja sogar internationalen Katastrophe. Vor diesem Hintergrund sollte daher die Prävention im Rahmen der Gemeinschaftspolitik für die Sicherheit im Seeverkehr durch einen Teilbereich ergänzt werden, der ein operatives Risikomanagement im Seeverkehr auf Gemeinschaftsebene erlaubt.

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Drucksache 33/06




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Wichtigste konsultierte Verbände und Fachleute

Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahme

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

Option 1

Option 2

Option 3

Option 4

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

- Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

- Entsprechungstabelle

- Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 507/06

... Zwecks maximalen wirtschaftlichen Nutzens und minimaler Kosten sollte Umweltverschmutzung vor allem an der Quelle bekämpft werden. Im Sektor Abfallwirtschaft bedeutet dies, vorrangig die Entstehung von Abfall zu vermeiden und Abfälle zu recyceln und biologisch abzubauen, was kostenwirksam ist und Arbeitsplätze schafft.



Drucksache 552/1/06

... und von Anhang I der Richtlinie 96/61 des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erfasst werden



Drucksache 696/1/06

... - Anlagen zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU)-Anlagen (und andere) dürfen nicht pauschal als potenziell kontaminierte Standorte betrachtet und veröffentlicht werden.



Drucksache 119/06

... Zusätzlich ist mindestens ausreichend Platz erforderlich, damit die Tiere einen vom Liegebereich getrennten Kotbereich aufsuchen können. Dies ist erforderlich, da Schweine bestrebt sind, außerhalb des Liegebereiches zu koten und zu harnen. Daher sollte Schweinen außerhalb des Liegebereiches ein Bereich zur Verfügung stehen, in dem sie koten und harnen können. Zur Entfernung der Exkremente kann dieser Bereich unter Berücksichtigung der maximalen Spaltenweiten und der Mindestauftrittsbreiten stark perforiert sein. Um die Verschmutzung des Liegebereiches durch Kot und Harn zu mindern, sollte der Liegebereich eher knapp bemessen sein und dem Wachstum der Tiere schrittweise angepasst werden.

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Drucksache 119/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 16
Anwendungsbereich

§ 17
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Schweine

§ 18
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Saugferkel

§ 19
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Jungsauen und Sauen

§ 20
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Eber

§ 21
Allgemeine Anforderungen an das Halten von Schweinen

§ 22
Besondere Anforderungen an das Halten von Saugferkeln

§ 23
Besondere Anforderungen an das Halten von Absatzferkeln

§ 24
Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtläufern und Mastschweinen

§ 25
Besondere Anforderungen an das Halten von Jungsauen und Sauen

Artikel 2
Neubekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

3 Allgemeines

3 Einzelvorschriften

Zusätzliche Begründung zu § 2 Nr. 5 und § 16:

Zusätzliche Begründung zu § 17 Abs. 3 Nr. 5:

Zusätzliche Begründung zu § 17 Abs. 4:

Zusätzliche Begründung zu § 25 Abs. 7:

Zu § 27


 
 
 


Drucksache 17/06

... (14) Zur Vermeidung der Umweltverschmutzung, insbesondere von natürlichen Ressourcen wie Boden und Wasser, sollte in der ökologischen Tierhaltung grundsätzlich gesorgt sein für eine enge Beziehung zwischen tierischer Erzeugung und Boden, geeignete mehrjährige Fruchtfolgen und die Fütterung der Tiere mit ökologischen Pflanzenerzeugnissen, die im ökologisch wirtschaftenden Betrieb selbst oder in benachbarten Ökobetrieben erzeugt wurden.

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Drucksache 17/06




Begründung

politische Rahmensituation

Ökologische/biologische Erzeugung

4 Forschung

Nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur

Vereinfachung und bessere Rechtsetzung

3 VERORDNUNGSVORSCHLAG

Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Ziele und Grundsätze für die ökologische Erzeugung

4 Flexibilität

4 Kennzeichnung

4 Kontrollen

4 Einfuhren

Inkrafttreten und Anwendung der neuen Rechtsvorschriften

4 Haushaltsauswirkungen

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Ziele und Grundsätze der ökologischen Erzeugung

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Grundsätze für die landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 6
Grundsätze für die Verarbeitung

Titel III
PRODUKTIONSVORSCHRIFTEN

Kapitel 1
Landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 7
Allgemeine Vorschriften für die landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 8
Vorschriften für die pflanzliche Erzeugung

Artikel 9
Vorschriften für die tierische Erzeugung

Artikel 10
Vorschriften für die Aquakultur

Artikel 11
Verwendung bestimmter Produkte und Stoffe in der ökologischen Landwirtschaft

Artikel 12
Umstellung

Kapitel 2
Erzeugung von Futtermitteln

Artikel 13
Vorschriften für die Erzeugung von Futtermitteln

Kapitel 3
HERSTELLUNG von VERARBEITETEN Erzeugnissen

Artikel 14
Allgemeine Vorschriften für die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel

Artikel 15
Verwendung bestimmter Produkte und Stoffe bei der Verarbeitung

Kapitel 4
Flexibilität

Artikel 16
Weniger restriktive Produktionsvorschriften

Titel IV
Kennzeichnung

Artikel 17
Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf ökologische Erzeugung

Artikel 18
Verbindliche Angaben

Artikel 19
Gemeinschaftslogo für ökologische Erzeugung

Artikel 20
Aussagen in der Etikettierung und Werbung

Artikel 21
Besondere Kennzeichnungsvorschriften

Titel V
Kontrolle

Artikel 22
Kontrollsystem

Artikel 23
Teilnahme am Kontrollsystem

Artikel 24
Zertifizierung

Artikel 25
Maßnahmen bei Verstößen und Unregelmäßigkeiten

Artikel 26
Informationsaustausch

Titel VI
Handel mit Drittländern

Artikel 27
Einfuhren aus Drittländern

Titel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 28
Freier Warenverkehr

Artikel 29
Mitteilungen an die Kommission

Artikel 30
Statistische Informationen

Artikel 31
Verwaltungsausschuss für ökologische Erzeugung

Artikel 32
Durchführungsbestimmungen

Artikel 33
Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91

Artikel 34
Übergangsmaßnahmen

Artikel 35
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I
Angaben nach Artikel 17 Absatz 1

Anhang II
Angaben nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang III
Besondere Vorschriften


 
 
 


Drucksache 510/06 (Beschluss)

... -Wasserrahmenrichtlinie nachgekommen ist. Der Richtlinienvorschlag beschränkt sich auf die Festlegung von immissionsseitigen Umweltqualitätsnormen. Der Richtlinienvorschlag enthält nicht - wie in Artikel 16 der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen - Vorschläge für spezifische emissionsseitige Maßnahmen zur Bekämpfung der Wasserverschmutzung durch so genannte prioritäre und prioritär gefährliche Stoffe. Diese sind jedoch vor dem Hintergrund des von der



Drucksache 261/06

... - wirksame Überwachung der Verschmutzungsniveaus und Beurteilung der Umweltqualität; Informationssystem über den Zustand der Umwelt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 261/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Entwurf

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1

Titel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 2

Artikel 3

Titel II
Politischer Dialog

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Titel III
Warenverkehr

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Titel IV
Bestimmungen über Handel und Investitionen

Kapitel I
Arbeitsbedingungen

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Kapitel II
Bedingungen für die Niederlassung

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Kapitel III
Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Kapitel IV
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Artikel 37

Kapitel V
Laufende Zahlungen und Kapitalverkehr

Artikel 38

Kapitel VI
Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums

Artikel 39

Titel V
Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsetzung

Artikel 40

Titel VI
Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Artikel 41

Artikel 42
Zusammenarbeit im Bereich des Waren- und Dienstleistungsverkehrs

Artikel 43
Industrielle Zusammenarbeit

Artikel 44
Investitionsförderung und Investitionsschutz

Artikel 45
Öffentliches Beschaffungswesen

Artikel 46
Zusammenarbeit im Bereich Normen und Konformitätsbewertung

Artikel 47
Bergbauerzeugnisse und Rohstoffe

Artikel 48
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

Artikel 49
Bildung und Ausbildung

Artikel 50
Agrar- und Ernährungswirtschaft

Artikel 51
Energie

Artikel 52
Umwelt und Gesundheit

Artikel 53
Verkehr

Artikel 54
Elektronische Kommunikation und Postdienste

Artikel 55
Finanzdienstleistungen und Finanzinstitutionen

Artikel 56
Umstrukturierung von Unternehmen und Privatisierung

Artikel 57
Regionalentwicklung

Artikel 58
Zusammenarbeit im sozialen Bereich

Artikel 59
Tourismus

Artikel 60
Kleine und mittlere Unternehmen

Artikel 61
Information und Kommunikation

Artikel 62
Verbraucherschutz

Artikel 63
Zoll

Artikel 64
Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

Artikel 65
Wirtschaftswissenschaften

Titel VII
Zusammenarbeit in Fragen der Demokratie und der Menschenrechte

Artikel 66

Titel VIII
Zusammenarbeit bei der Verhütung von Straftaten und bei der Verhütung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung

Artikel 67

Artikel 68
Geldwäsche

Artikel 69
Bekämpfung des Drogenmissbrauchs

Artikel 70
Zusammenarbeit im Bereich der Migration

Artikel 71
Bekämpfung des Terrorismus

Titel IX
Kulturelle Zusammenarbeit

Artikel 72

Titel X
Finanzielle Zusammenarbeit

Artikel 73

Artikel 74

Artikel 75

Artikel 76

Titel XI
Institutionelle, Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 77

Artikel 78

Artikel 79

Artikel 80

Artikel 81

Artikel 82

Artikel 83

Artikel 84

Artikel 85

Artikel 86

Artikel 87

Artikel 88

Artikel 89

Artikel 90

Artikel 91

Artikel 92

Artikel 93

Artikel 94

Artikel 95

Artikel 96

Artikel 97

Artikel 98

Artikel 99

Artikel 100

Artikel 101

Liste der Anhänge und Protokolle

Anhang I

Anhang II
Vorbehalte der Gemeinschaft nach Artikel 21 Absatz 2

3 Bergbau

3 Fischerei

Erwerb von Immobilien

Berufliche Dienstleistungen

3 Landwirtschaft

Dienstleistungen von Nachrichtenagenturen

Anhang III

A. Alle Versicherungsdienstleistungen und versicherungsbezogene Dienstleistungen

B. Bank- und sonstige Finanzdienstleistungen ausgenommen Versicherungsdienstleistungen

Anhang IV
Übereinkünfte über geistiges und gewerbliches Eigentum nach Artikel 39

Protokoll
über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Amtshilfe auf Ersuchen

Artikel 4
Amtshilfe ohne Ersuchen

Artikel 5
Zustellung/Bekanntgabe

Artikel 6
Form und Inhalt der Amtshilfeersuchen

Artikel 7
Erledigung der Amtshilfeersuchen

Artikel 8
Form der Auskunftserteilung

Artikel 9
Ausnahmen von der Verpflichtung zur Amtshilfe

Artikel 10
Informationsaustausch und Datenschutz

Artikel 11
Sachverständige und Zeugen

Artikel 12
Kosten der Amtshilfe

Artikel 13
Durchführung

Artikel 14
Andere Übereinkünfte

2 Schlussakte

Protokoll
über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich.

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückkehr und die Rückübernahme illegaler Einwanderer Artikel 70 des Abkommens

Briefwechsel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan über die Niederlassung von Gesellschaften

A. Schreiben der Regierung Tadschikistans

B. Schreiben der Europäischen Gemeinschaft

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Präambel und Artikel 1

Titel I
Allgemeine Grundsätze (Artikel 2 und 3)

Titel II
Politischer Dialog (Artikel 4 bis 6)

Titel III
Warenverkehr (Artikel 7 bis 16)

a Zollfragen Artikel 7 bis 9

b Mengenmäßige Beschränkungen Artikel 10 , 14 und 15

c Handelspolitische Schutzmaßnahmen Artikel 11 und 12

Titel IV
Bestimmungen über Handel und Investitionen (Artikel 17 bis 39)

Kapitel I
Arbeitsbedingungen (Artikel 17 bis 19)

Kapitel II
Bedingungen für die Niederlassung und die Geschäftstätigkeit von Gesellschaften (Artikel 20 bis 26)

Kapitel III
Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan (Artikel 27 bis 30)

Kapitel IV
Allgemeine Bestimmungen (Artikel 31 bis 37)

Kapitel V
Laufende Zahlungen und Kapitalverkehr (Artikel 38)

Kapitel VI
Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums (Artikel 39)

Titel V
Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsetzung (Artikel 40)

Titel VI
Wirtschaftliche Zusammenarbeit (Artikel 41 bis 65)

Titel VII
Zusammenarbeit in Fragen der Demokratie und der Menschenrechte (Artikel 66)

Titel VIII
Zusammenarbeit bei der Verhütung von Straftaten und bei der Verhütung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung (Artikel 67 bis 71)

Titel IX
Kulturelle Zusammenarbeit (Artikel 72)

Titel X
Finanzielle Zusammenarbeit (Artikel 73 bis 76)

Titel XI
Institutionelle, Allgemeine und Schlussbestimmungen (Artikel 77 bis 101)

III. Schlussakte


 
 
 


Drucksache 131/06

... 30. fordert, dass wirksame Maßnahmen ergriffen werden, damit die Umweltverschmutzung, die illegale Abholzung von Wäldern und die Nachfrage nach illegalem Holz seitens der Industrie und des Handels vermieden wird;



Drucksache 170/06

... Quecksilber und seine Verbindungen sind hochgiftig für Menschen, Ökosysteme und wild lebende Tiere. Die Quecksilberverschmutzung wurde zunächst als akutes, lokales Phänomen betrachtet, gilt heute aber als globales, weit verbreitetes und chronisches Problem. Quecksilber ist ein persistenter Stoff und kann sich in der Umwelt zu Methylquecksilber umwandeln, das die Erscheinungsform mit den stärksten toxischen Wirkungen ist. Methylquecksilber wird vor allem über Nahrungsmittel aufgenommen. Methylquecksilber akkumuliert sich insbesondere in der aquatischen Nahrungsmittelkette, so dass Bevölkerungsgruppen, die viel Fisch und Meeresfrüchte verzehren, besonders gefährdet sind (insbesondere in den Küstenregionen des Mittelmeers). Die direkte Quecksilberexposition durch die Einatmung von Quecksilberdampf und die Aufnahme über die Haut stellt ebenfalls ein Gesundheitsrisiko dar.



Drucksache 910/06

... Für Hafenzufahrten, Häfen und Gewässer mit Fahrbeschränkungen legt die IMO9 die GNSS-Nutzung nahe. Bestehende und geplante Systeme, die eine Reihe von Diensten für Schiffe auf See bieten (Schiffsverkehrsdienste [VTS, Vessel Traffic Services] und Automatische Identifikationssysteme [AIS]), stützen sich ebenfalls auf die Übermittlung von Positionsangaben, die ein GNSS ohne Weiteres liefern kann. In der Folge der Richtlinie 2002/59/EG über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr, in der besonderes Gewicht auf die Sicherheit des Seeverkehrs und die Bekämpfung der Meeresverschmutzung gelegt wird, hat sich die Europäische Union vorgenommen, bis 2008 ein Küstenüberwachungssystem für den Schiffsverkehr in der gesamten EU einzurichten.



Drucksache 801/06

... – in Kenntnis der ILO-Erklärung über die Grundprinzipien und Rechte am Arbeitsplatz vom 18. Juni 1998, der ILO-Empfehlung R 100 über den Schutz der Wanderarbeitnehmer in unterentwickelten Ländern und Gebieten, der ILO-Empfehlung R111 über die Diskriminierung im Bereich von Beschäftigung und Berufstätigkeit, der ILO-Empfehlung R 156 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen berufsbedingte Risiken im Arbeitsumfeld aufgrund von Luftverschmutzung, Lärm und Vibrationen sowie der ILO-Empfehlung R 191 über die Revision der Empfehlung zum Mutterschutz,



Drucksache 551/1/06

... soweit die Anlage von Anhang I der Richtlinie 96/61 des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erfasst wird, ist eine Genehmigung stets erforderlich, ...weiter wie Vorlage ...



Drucksache 103/06

... Die Verstärkung der Schiffskontrollen hat unmittelbare Auswirkungen auf die Umwelt, da das Unfall- und damit auch das Verschmutzungsrisiko herabgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Neufassung

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Anhang I
Mindestkriterien für die IN Artikel 3 genannten Organisationen

A. allgemeine Mindestkriterien

B. besondere Mindestkriterien

Anhang II

Teil
A Aufgehobene Richtlinie und ihre nachfolgenden Änderungen(gemäß Artikel 26)

Teil
B Fristen für die Umsetzung in einzelstaatliches Recht(gemäß Artikel 26)

Anhang III
Entsprechungstrabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 104/06

... - Die Europäische Gemeinschaft hat unlängst ein System für strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Sanktionen im Falle der Meeresverschmutzung durch Schiffe verabschiedet (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/06




Begründung

1 Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Haftungssystem

Artikel 5
Finanzielle Sicherheitsleistung zur Deckung zivilrechtlicher Haftungsansprüche

Artikel 6
Finanzielle Sicherheitsleistung im Falle der Zurücklassung von Seeleuten

Artikel 7
Bescheinigung über die finanzielle Sicherheit

Artikel 8
Meldung der Bescheinigung über die finanzielle Sicherheitsleistung

Artikel 9
Gegenseitige Anerkennung der Bescheinigungen über die finanzielle Sicherheitsleistung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 10
Direkte Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen den Sicherheitsgeber

Artikel 11
Berichterstattung

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Umsetzung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15
Adressaten

Anhang I
Liste der in Artikel 3 Absatz 4 genannten Übereinkommen

Anhang II
Muster für die

Bescheinigung über die finanzielle Sicherheitsleistung Artikel 7 Absatz 1

Anhang III
Liste der Angaben, die im Sinne von Artikel 8 zu melden sind:

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 924/06

... ), zu deren Zielen es gehört, zum Schutz der Hoheitsgewässer und der Meeresgewässer und zur Vermeidung und Beseitigung der Verschmutzung der Meeresumwelt beizutragen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 924/06




Festlegung der richtigen Zielebene

Finanzielle Anliegen

Gemeinsame Nutzung von Daten

Zusammenhang mit Übereinkommen und Drittländern


 
 
 


Drucksache 645/06

... • Die Forderung nach einer kohärenten und integrierten Politik zur Bekämpfung der Luftverschmutzung mit Prioritäten für weitere Maßnahmen sowie die Überprüfung und Aktualisierung von Luftqualitätsnormen und nationalen Emissionshöchstmengen im Hinblick auf das langfristige Ziel der Nichtüberschreitung kritischer Belastungswerte und Konzentrationen;



Drucksache 796/06

... - lokale Pläne oder Programme zur Bekämpfung der Luftverschmutzung, soweit solche verfügbar sind (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/06




Nachhaltiger Städtischer Verkehr

Nachhaltige Stadtplanung

Nachhaltiges städtisches Bauen

Finanzierung, Forschung und Austausch der besten Praktiken

Bessere Rechtsetzung


 
 
 


Drucksache 11/06

... wurde die Bedeutung einer proaktiven Verkehrspolitik ebenfalls hervorgehoben. Dieser Mitteilung zufolge hat der Anstieg des Verkehrsaufkommens Auswirkungen in verschiedenen Bereichen, von Verkehrsstaus und Gesundheitsproblemen durch Luftverschmutzung bis hin zu höheren CO



Drucksache 279/06 (Beschluss)

... Bunkerölverschmutzungsschäden



Drucksache 207/06

... Auf politischer Ebene wird eine gemeinsame europäische Energieaußenpolitik eine bessere Einbeziehung energiepolitischer Ziele in breiter angelegte Beziehungen zu Drittländern und in die Politikfelder, die diese unterstützen, ermöglichen. Dies bedeutet, dass in den Beziehungen zu Partnern weltweit, die, wie die Vereinigten Staaten, Kanada, China, Japan und Indien, vor ähnlichen Herausforderungen im Energie- und Umweltbereich stehen, der Schwerpunkt stärker auf Themen wie Klimawandel, Energieeffizienz und erneuerbare Energien, Forschung und Entwicklung im Bereich neuer Technologien und globale Marktzugangs- und Investitionstrends gelegt werden muss, mit besseren Ergebnissen in multilateralen Foren wie den Vereinten Nationen, der IEA und der G8. Eine geringere Nutzung fossiler Brennstoffe durch diese Länder wäre auch für die Energieversorgungssicherheit Europas von Vorteil. Die EU könnte die bilaterale und die multilaterale Zusammenarbeit mit diesen Ländern erheblich intensivieren, um die rationelle Energienutzung weltweit zu fördern, die Umweltverschmutzung zu verringern und die industrielle und technologische Zusammenarbeit bei der Entwicklung, Demonstration und Einführung energieeffizienter Technologien, erneuerbarer Energiequellen und von Technologien für die saubere Nutzung fossiler Brennstoffe durch die Kohlendioxidsequestrierung und die unterirdische Speicherung voranzubringen. Vor allem müssen größere Anstrengungen dahingehend unternommen werden dass der geographische Geltungsbereich des EU-Emissionshandelssystem erweitert wird, wobei die EU, wie oben ausgeführt, in einem ersten Schritt ein internationales Energieeffizienz-Abkommen vorschlagen und fördern sollte. Darüber hinaus könnte mehr Gewicht auf die technologische Zusammenarbeit, vor allem mit anderen Energie verbrauchenden Ländern, gelegt werden.



Drucksache 552/06

... /EG vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ABl. EG (Nr.) L 257 S. 26, sogenannte



Drucksache 20/06

... Die Mitgliedstaaten und ihre Bürger sind besorgt über die von der Luftverschmutzung ausgehenden Gefahren für Gesundheit und Umwelt. Zwar hat sich die Luftqualität in den letzten zehn Jahren verbessert, doch ist sie an vielen Orten in der Europäischen Union weiterhin unzureichend, vor allen in städtischen und anderen dicht besiedelten Regionen.



Drucksache 696/06 (Beschluss)

... - Anlagen zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU)-Anlagen (und andere) dürfen nicht pauschal als potenziell kontaminierte Standorte betrachtet und veröffentlicht werden.



Drucksache 143/06

... (2) Die schnelle Durchführung technischer Untersuchungen von Seeunfällen verbessert die Sicherheit des Seeverkehrs, da sie dazu beiträgt, eine Wiederholung solcher Unfälle zu vermeiden, die Todesopfer, Schiffsverlust und Meeresverschmutzung zur Folge haben können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/06




Begründung

3 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

4 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Wichtigste konsultierte Verbände und Fachleute

Zusammenfassung der erhaltenen und berücksichtigten Antworten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

5 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

6 Auswirkungen auf den Haushalt

7 weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Status der Sicherheitsuntersuchungen

Artikel 5
Verpflichtung zur Durchführung einer Untersuchung

Artikel 6
Verpflichtung zur Berichterstattung

Artikel 7
Gemeinsame Sicherheitsuntersuchungen

Artikel 8
Untersuchungsstellen

Artikel 9
Nichtoffenlegung von Informationen

Artikel 10
Rahmen für die ständige Zusammenarbeit

Artikel 11
Kosten

Artikel 12
Zusammenarbeit mit Drittländern mit begründetem Interesse

Artikel 13
Beweissicherung

Artikel 14
Untersuchungsberichte

Artikel 15
Sicherheitsempfehlungen

Artikel 16
Frühwarnsystem

Artikel 17
Europäische Datenbank für Seeunfälle

Artikel 18
Ausschussverfahren

Artikel 19
Änderungsbefugnisse

Artikel 20
Zusätzliche Maßnahmen

Artikel 21
Sanktionen

Artikel 22
Änderungen bestehender Rechtsakte

Artikel 23
Umsetzung

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten

Anhang I
Aufbau und Inhalt des Berichts über die Sicherheitsuntersuchung

1. Zusammenfassung

2. Fakten

2.1 - Angaben zum Schiff

2.2 - Angaben zur Fahrt

2.3 - Angaben zum Seeunfall bzw. Vorkommnis

2.4 - Einschaltung der Behörden an Land und Notfallmaßnahmen

3. Darstellung des Unfallhergangs

4. Auswertung

5. Schlussfolgerungen

6. Sicherheitsempfehlungen

7. Anlagen

Anhang II
für die Meldung von Seeunfällen oder Vorkommnissen benötigte Daten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 745/06

... 47 Richtlinie über die Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (96/61/EG).



Drucksache 596/06

... bedingten Auswirkungen vorzuschlagen; glaubt, dass im Fall unklarer Auswirkungen das Vorsorgeprinzip angewendet werden sollte; ist der Ansicht, dass zusätzlich zu den Klimaauswirkungen der Luftverschmutzung und den Lärmemissionen von Flugzeugen bei Start und Landung besondere Aufmerksamkeit zukommen sollte; fordert die Kommission auf, Forschungsprogramme zu fördern, um die wissenschaftlichen Erkenntnisse über nicht durch CO



Drucksache 696/06

... , Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen, Naturschutz und Pestizide. Positive Auswirkungen auf den Zustand landwirtschaftlich genutzter Böden werden auch von der Einführung von Bestimmungen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen im Zuge der Einführung von Bodenschutzaspekten in die reformierte gemeinsame Agrarpolitik und von der Politik im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums erwartet. Aufgrund anderer Zielsetzungen und eines anderen Anwendungsbereichs und aufgrund der Tatsache, dass sie häufig auf den Schutz anderer Umweltmedien abzielen, bieten die bestehenden Bestimmungen selbst bei vollständiger Anwendung nur einen unzusammenhängenden und unvollständigen Bodenschutz, da sie nicht alle Böden und alle erkannten Gefahren für die Böden abdecken. Deshalb schreitet die Verschlechterung der Bodenqualität noch immer voran.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Einbeziehung in andere politische Maßnahmen

Artikel 4
Vorsorgemaßnahmen

Artikel 5
Versiegelung

Kapitel II
Risikovermeidung- und –minderung, Wiederherstellung

Abschnitt 1
Bestimmung der Risikogebiete

Artikel 6
Bestimmung durch Erosion, Verluste organischer Substanzen, Verdichtung, Versalzung und Erdrutsche gefährdeter Gebiete

Artikel 7
Methode

Abschnitt 2
Festlegung von Zielen und Maßnahmenprogrammen

Artikel 8
Maßnahmenprogramme zur Bekämpfung von Erosion, Verlusten organischer Substanzen, Verdichtung, Versalzung und Erdrutschen

Kapitel III
Bodenverunreinigung

Abschnitt 1
Vermeidung und Erstellung eines Verzeichnisses

Artikel 9
Vermeidung der Bodenverunreinigung

Artikel 10
Verzeichnis verunreinigter Standorte

Artikel 11
Verfahren zur Bestimmung der Standorte

Artikel 12
Bericht über den Zustand des Bodens

Abschnitt 2
Sanierung

Artikel 13
Sanierung

Artikel 14
Nationale Sanierungsstrategie

Kapitel IV
Sensibilisierung, Berichterstattung und Informationsaustausch

Artikel 15
Sensibilisierung und Beteiligung der Öffentlichkeit

Artikel 16
Berichterstattung

Artikel 17
Informationsaustausch

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Durchführung und Anpassung an den technischen Fortschritt

Artikel 19
Ausschuss

Artikel 20
Bericht der Kommission

Artikel 21
Überprüfung

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Änderung der Richtlinie 2004/35/EG

Artikel 24
Umsetzung

Artikel 25
Inkrafttreten

Artikel 26
Adressaten

Anhang I

Abschnitt 1
Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Erosion bedrohter Gebiete

Abschnitt 2
Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Verluste organischer Substanzen im Boden bedrohter Gebiete

Abschnitt 3
Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Verdichtung bedrohter Gebiete

Abschnitt 4
Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Versalzung bedrohter Gebiete

Abschnitt 5
Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Erdrutsche bedrohter Gebiete

Anhang II
Auflistung potenziell Boden verschmutzender Tätigkeiten


 
 
 


Drucksache 527/06

... (11) Die aquatische Umwelt ist gegenüber Pestiziden besonders empfindlich. Es ist daher besonders wichtig, durch geeignete Maßnahmen eine Verschmutzung des Oberflächen- und des Grundwassers zu verhindern, indem etwa entlang den Oberflächengewässern Pufferstreifen angelegt oder Hecken gepflanzt werden, um die Exposition der Wasserkörper gegen Abdrift zu verringern. Die Größe der Pufferzonen sollte insbesondere von den Bodenmerkmalen, dem Klima, der Größe des Wasserlaufs und von den Merkmalen der Landwirtschaft in den betreffenden Gebieten abhängen. Die Anwendung von Pestiziden in Trinkwasserentnahmegebieten, an oder auf Verkehrswegen wie z.B. Bahnlinien sowie auf versiegelten oder stark durchlässigen Oberflächen kann das Risiko einer Verschmutzung der aquatischen Umwelt erhöhen. In solchen Gebieten ist die Anwendung von Pestiziden daher so weit wie möglich zu verringern oder gegebenenfalls ganz einzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/06




Begründung

1. Inhalt

Begründung und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Auf dem Gebiet des Vorschlags bereits existierende Vorschriften

Übereinstimmung mit anderen Politiken und Zielen der Union

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

Konsultation von Interessengruppen

Konsultationsmethoden, Hauptzielgruppen und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Aktion

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

2 Anhänge

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Nationale Aktionspläne zur Verringerung der Risiken und der Abhängigkeit von Pestiziden

Kapitel II
Fortbildung, Sensibilisierungsprogramme und Verkauf von Pestiziden

Artikel 5
Fortbildung

Artikel 6
Auflagen für den Verkauf von Pestiziden

Artikel 7
Sensibilisierungsprogramme

Kapitel III
Ausbringungsgeräte für Pestizide

Artikel 8
Prüfung von in Gebrauch befindlichen Geräten

Kapitel IV
Spezifische Verfahren und Anwendungen

Artikel 9
Sprühen aus der Luft

Artikel 10
Spezifische Maßnahmen zum Schutz der aquatischen Umwelt

Artikel 11
Verringerung des Einsatzes von Pestiziden in empfindlichen Gebieten

Artikel 12
Handhabung und Lagerung von Pestiziden sowie von deren Verpackungen und Restmengen

Artikel 13
Integrierter Pflanzenschutz

Kapitel V
Indikatoren, Berichterstattung und Informationsaustausch

Artikel 14
Indikatoren

Artikel 15
Berichterstattung

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Sanktionen

Artikel 17
Festlegung von Normen

Artikel 18
Ausschüsse

Artikel 19
Ausgaben

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22

Anhang I
Fortbildungsprogramme

Anhang II
Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen bei der Prüfung von Ausbringungsgeräten für Pestizide


 
 
 


Drucksache 606/1/05

... Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine entsprechenden Stellungnahmen vom 23. Mai 2003 (BR-Drucksache 179/03 (Beschluss)) zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen, für Verschmutzungsdelikte und vom 13. Juli 2001 (BR-Drucksache 390/01 (Beschluss)) zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (KOM (2001)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/1/05




Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 14

Zu Artikel 16

Zu Artikel 20


 
 
 


Drucksache 431/05

... 1. betont, dass nur mit einem umfassenden Verständnis der Definition von "Sicherheit" sowohl der Einfluss politisch-demokratischer Fragen (d.h. Menschenrechtsverletzungen, willkürliche Diskriminierung bestimmter Gruppen von Bürgern, repressive Regimes) als auch der breiten Palette sozialer, wirtschaftlicher und umweltbezogener Faktoren (d.h. Armut, Hungersnot, Krankheiten, Analphabetismus, knappe natürliche Ressourcen, Umweltverschmutzung, Ungerechtigkeiten in den internationalen Handelsbeziehungen, usw.) auf bestehende regionale Konflikte, das Scheitern von Staaten und die Entstehung von kriminellen und terroristischen Netzen in angemessener Weise berücksichtigt werden kann, obwohl die Aktionen dieser Netze durch die oben genannten Faktoren keinesfalls gerechtfertigt werden können;



Drucksache 463/05

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die mehrjährige Finanzierung der Maßnahmen der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs im Bereich der Meeresverschmutzung durch Schiffe und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 KOM (2005)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 463/05




1. Gründe und Ziele

2. Allgemeiner Kontext und Begründung des vorgeschlagenen Rechtsakts

1. Tätigkeit der Agentur im Bereich der Verschmutzungsbekämpfung

2. Finanzierung der Verschmutzungsbekämpfung

3. Mehrjährige Finanzierung von Verschmutzungsbekämpfungsmaßnahmen.

Abrufbereite Schiffe

Satellitenbilder

Information, Zusammenarbeit und Koordinierung

4. Schlussfolgerung

Vorschlag

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Gemeinschaftsmittel

Artikel 5
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 6
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002

Artikel 7
Bewertung

Artikel 8
Inkrafttreten

2 Folgenabschätzungsbogen

Titel des
vorgeschlagenen Rechtsakts

DER vorgeschlagene Rechtsakt

AUSWIRKUNG auf die Unternehmen

- besondere Gebiete der Gemeinschaft, in denen diese Unternehmen ihren Standort haben


 
 
 


Drucksache 752/05

... verweist auf die einschlägigen Bestimmungen der folgenden Instrumente der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation: Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, 1974, in der geänderten Fassung, Internationales Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten, 1978, in der 1995 geänderten Fassung, Versammlungsentschließung A481(XII)(1981) über Grundsätze einer sicheren Bemannung, Versammlungsentschließung A741(18)(1993) über den Internationalen Kodex für den sicheren Betrieb von Schiffen und für die Verhütung von Verschmutzung (Internationaler Sicherheitsmanagement (ISM)-Kodex) und Versammlungsentschließung A772(18)(1993) über Ermüdungsfaktoren im Bereich der Bemannung und der Sicherheit,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 752/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen 180 Übereinkommen über die Arbeitszeit der Seeleute und die Besatzungsstärke der Schiffe Übersetzung

Teil I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Teil II
Arbeits- und Ruhezeit der Seeleute

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Teil III
Besatzungsstärke der Schiffe

Artikel 11

Artikel 12

Teil IV
Verantwortlichkeiten der Reeder und der Kapitäne

Artikel 13

Teil V
Durchführung

Artikel 14

Artikel 15

Teil VI
Schlussbestimmungen

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Teil II
Arbeits- und Ruhezeit der Seeleute

Teil III
Besatzungsstärke der Schiffe

Teil IV
Verantwortlichkeiten der Reeder und der Kapitäne

Teil V
Durchführung

Teil VI
Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 194/05

... /EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ABl. EG (Nr.) L 257 S. 26) (im folgenden



Drucksache 294/05

... (3) Katastrophen oder Krisensituationen größeren Ausmaßes können die Folge von natürlichen, industriellen und technologischen Vorkommnissen - einschließlich Meeresverschmutzung und radiologischer Bedrohung - sowie von Krisensituationen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, insbesondere bei offiziell festgestellten Grippepandemien, und von terroristischen Akten sein. Über die vorhandenen Instrumente zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts können Maßnahmen zur Risikoprävention und die Wiederherstellung von beschädigten Infrastrukturen finanziert werden. Der mit der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates8 errichtete Solidaritätsfonds der Europäischen Union ermöglicht es der Gemeinschaft, zur Mobilisierung der für die unmittelbaren Bedürfnisse der Menschen bestimmten Hilfsdienste sowie zum kurzfristigen Wiederaufbau zerstörter Schlüsselinfrastrukturen beizutragen, damit die Wirtschaftstätigkeit in den von der Katastrophe betroffenen Regionen wieder aufgenommen werden kann. Der Anwendungsbereich dieses Fonds ist jedoch vor allem auf Naturkatastrophen begrenzt. Es sollte vorgesehen werden, dass die Gemeinschaft auch in Krisensituationen mit nicht natürlichem Ursprung tätig werden kann.



Drucksache 829/05

... Schon lange ist bekannt, dass die Luftverschmutzung ein signifikantes Risiko für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt darstellt. Im Jahr 1996 wurde die Rahmenrichtlinie Luftqualität verabschiedet, die einen gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität in der EU festlegte. Die Rahmenrichtlinie enthielt weiter eine Liste prioritär zu berücksichtigender Schadstoffe, für die die Luftqualitätsziele in Einzelrechtsvorschriften festgelegt werden sollten. Im Anschluss wurden vier Einzelrichtlinien für bestimmte Schadstoffe und eine Entscheidung des Rates erlassen, die den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Überwachung der Luftqualität regelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 829/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Konsultation betroffener und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. ERGÄNZENDE Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verantwortungsbereiche

Kapitel II
Beurteilung der Luftqualität

Artikel 4
Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen

Artikel 5
Beurteilungsverfahren

Artikel 6
Beurteilungskriterien

Artikel 7
Probenahmestellen

Artikel 8
Referenzmessmethoden

Artikel 9
Beurteilungskriterien

Artikel 10
Lage von Probenahmestellen für die Messung von Ozon

Artikel 11
Referenzmessmethoden

Kapitel III
Kontrolle der Luftqualität

Artikel 12
Anforderungen für Gebiete, in denen die Werte unterhalb der Grenzwerte und Konzentrationshöchstwerte liegen

Artikel 13
Grenzwerte für den Schutz der menschlichen Gesundheit

Artikel 14
Kritische Werte

Artikel 15
Ziel für die Reduzierung der Exposition gegenüber PM2,5und Konzentrationsobergrenzen für den Schutz der menschlichen Gesundheit

Artikel 16
Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele überschreiten

Artikel 17
Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele erfüllen

Artikel 18
Erforderliche Maßnahmen bei Überschreitung der Informationsschwelle oder der Alarmschwellen

Artikel 19
Emissionen aus natürlichen Quellen

Artikel 20
Verlängerung der Fristen für die Erfüllung der Vorschriften und Ausnahmen von der vorgeschriebenen Anwendung bestimmter Grenzwerte

Kapitel IV
Pläne und Programme

Artikel 21
Pläne oder Programme für die Luftqualität

Artikel 22
Pläne für kurzfristige Maßnahmen

Artikel 23
Grenzüberschreitende Luftverschmutzung

Kapitel V
Informations- und Berichtspflicht

Artikel 24
Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 25
Übermittlung von Informationen und Berichten

Artikel 26
Änderung und Durchführung

Kapitel VI
Ausschuss, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 27
Ausschuss

Artikel 28
Sanktionen

Artikel 29
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Umsetzung

Artikel 32
Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 33
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Anhang I
Datenqualitätsziele

A. Datenqualitätsziele für die Luftqualitätsbeurteilung

B. Ergebnisse der Beurteilung der Luftqualität

C. QUALITÄTSSICHERUNG bei der Beurteilung der Luftqualität - Validierung der Daten

Anhang II
Festlegung der Anforderungen für die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums

A. OBERE und UNTERE Beurteilungsschwellen

B. ÜBERSCHREITUNG der oberen und UNTEREN Beurteilungsschwellen

Anhang III
LAGE der PROBENAHMESTELLEN für Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT

A. STANDORTWAHL auf MAKROEBENE

B. UNMITTELBARE UMGEBUNG

C. DOKUMENTATION und Überprüfung der STANDORTWAHL

Anhang IV
Messungen an Messstationen für Hintergrundquellen (konzentrationsunabhängig)

A. Ziele

B. Stoffe

C. STANDORTKRITERIEN

Anhang V
Kriterien für die Festlegung der Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2) und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10, PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT

A. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung von Grenzwerten oder Konzentrationsobergrenzen für den Schutz der menschlichen Gesundheit und von Alarmschwellen IN Gebieten und Ballungsräumen, IN denen ortsfeste Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

B. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der VORGABEN für die REDUZIERUNG der PM2,5-Exposition zum Schutz der menschlichen Gesundheit

C. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der VORGABEN für kritische Werte zum Schutz der VEGETATION IN anderen Gebieten ALS Ballungsräumen

Anhang VI
REFERENZMETHODEN für die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid, BENZOL und OZON

A. REFERENZMESSMETHODEN

1. Referenzmethode zur Messung der Schwefeldioxidkonzentration

2. Referenzmethode zur Messung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden

3. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von Blei

4. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM12

5. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM2,5

6. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von Benzol

7. Referenzmethode für die Messung der Kohlenmonoxidkonzentration

8. Referenzmethoden für die Messung der Ozonkonzentration

B. Nachweis der Gleichwertigkeit

C. NORMUNG

Anhang VII
ZIELWERTE und langfristige Ziele

A. ZIELWERTE und langfristige Ziele für OZON

1. Begriffsbestimmungen und Kriterien

2. Zielwerte

3. Langfristige Ziele

Anhang VIII
Kriterien zur Einstufung von PROBENAHMESTELLEN für die Beurteilung der Ozonkonzentrationen und zur Bestimmung ihrer STANDORTE

A. STANDORTWAHL auf MAKROEBENE

B. UNMITTELBARE UMGEBUNG

C. DOKUMENTATION und Überprüfung der STANDORTWAHL

Anhang IX
Kriterien zur Bestimmung der Mindestzahl von PROBENAHMESTELLEN für die ortsfesten Messungen von Ozonkonzentrationen

A. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Luftqualität IM Hinblick auf die Einhaltung der ZIEL-Werte, der langfristigen Ziele und der Informations- und Alarmschwellen, SOWEIT SOLCHE Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

B. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen IN Gebieten und Ballungsräumen, IN denen die langfristigen Ziele Eingehalten werden

Anhang X
MESSUNG von Ozonvorläuferstoffen

A. Ziele

B. Stoffe

C. STANDORTKRITERIEN

Anhang XI
GRENZWERTE zum Schutz der menschlichen Gesundheit

Anhang XII
INFORMATIONSSCHWELLE und Alarmschwellen

A. Alarmschwellen für andere SCHADSTOFFE ALS OZON

B. INFORMATIONSSCHWELLE und Alarmschwelle für OZON

Anhang XIII
kritische Werte für den Schutz der VEGETATION

Anhang XIV
REDUZIERUNG der Exposition und Konzentrationsobergrenze für PM2,5

A. INDIKATOR für die durchschnittliche Exposition

B. ZIEL für die REDUZIERUNG der Exposition

C. Konzentrationsobergrenze

Anhang XV
IN den ÖRTLICHEN, REGIONALEN und einzelstaatlichen PLÄNEN und PROGRAMMEN zur Verbesserung der Luftqualität ZU BERÜCKSICHTIGENDE Informationen

A. NACH Artikel 21 Pläne oder Programme ZU ÜBERMITTELNDE Informationen

1. Ort der Überschreitung der Grenzwerte:

2. Allgemeines

3. Zuständige Behörden

4. Art und Beurteilung der Verschmutzung

5. Ursprung der Verschmutzung

6. Analyse der Lage

7. Angaben zu den bereits vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie durchgeführten Maßnahmen oder bestehenden Verbesserungsvorhaben

8. Angaben zu den nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie zur Verminderung der Verschmutzung beschlossenen Maßnahmen oder Vorhaben

9. Angaben zu den geplanten oder langfristig angestrebten Maßnahmen oder Vorhaben.

10. Liste der Veröffentlichungen, Dokumente, Arbeiten usw., die die in diesem Anhang vorgeschriebenen Informationen ergänzen.

B. NACH Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b ZU ÜBERMITTELNDE Informationen Programm zur Luftreinhaltung

Anhang XVI
UNTERRICHTUNG der Öffentlichkeit

Anhang XVII
Korrelationstabelle


 
 
 


Drucksache 313/05

... /EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" (KOM (2003)



Drucksache 286/1/05

... /EG vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung



Drucksache 819/05

... /EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (



Drucksache 584/05

... 12. erwartet, dass auf dem transatlantischen Gipfel grundlegende Fortschritte in Richtung einer gemeinsamen und effizienten Antwort und eines klaren finanziellen Engagements - auf der gemeinsamen Grundlage der Millenniums-Entwicklungsziele - in Bezug auf die neuen globalen Herausforderungen gemacht werden, die nicht an den nationalen Grenzen haltmachen, etwa Eindämmung der Armut, übertragbare Krankheiten und Umweltverschmutzung, insbesondere durch die Förderung des Dialogs über den Klimaschutz und Verkehrsemissionen;



Drucksache 932/05

... 25. unterstützt die Einführung von Ökosteuern auf Gemeinschaftsebene; unterstreicht, dass diese nach dem Vorbild anderer Marktinstrumente ein unverzichtbares Instrument für eine wirksame Politik zur Verringerung der Umweltverschmutzung darstellen; fordert die Kommission auf, Vorschläge vorzulegen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die erste Europäische Ökosteuer spätestens im Jahr 2009 zu beschließen;



Drucksache 945/05

... unter Berücksichtigung der unter anderem von der immer stärkeren Inanspruchnahme und Verschmutzung herrührenden Probleme, von denen viele internationale Wasserläufe betroffen sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 945/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

2 Übereinkommen

Teil I
Einleitung

Artikel 1
Geltungsbereich dieses Übereinkommens

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Wasserlaufübereinkünfte

Artikel 4
Vertragsparteien von Wasserlaufübereinkünften

Teil II
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Ausgewogene und angemessene Nutzung und Beteiligung

Artikel 6
Für eine ausgewogene und angemessene Nutzung maßgebliche Faktoren

Artikel 7
Pflicht, keinen beträchtlichen Schaden zu verursachen

Artikel 8
Allgemeine

Artikel 9
Regelmäßiger Austausch von Daten und Informationen

Artikel 10
Verhältnis zwischen unterschiedlichen Nutzungsarten

Teil III
Geplante Maßnahmen

Artikel 11
Informationen über geplante Maßnahmen

Artikel 12
Notifikation geplanter Maßnahmen mit möglichen nachteiligen Auswirkungen

Artikel 13
Beantwortungsfrist im Falle einer Notifikation

Artikel 14
Pflichten des notifizierenden Staates während der Beantwortungsfrist

Artikel 15
Beantwortung einer Notifikation

Artikel 16
Nichtbeantwortung einer Notifikation

Artikel 17
Konsultationen und Verhandlungen über geplante Maßnahmen

Artikel 18
Verfahren

Artikel 19
Dringliche

Teil IV
Schutz, Erhaltung und Bewirtschaftung

Artikel 20
Schutz und Erhaltung von Ökosystemen

Artikel 21
Verhütung, Verringerung und Bekämpfung der Verschmutzung

Artikel 22
Einbringung fremder oder neuer Arten

Artikel 23
Schutz und Erhaltung der Meeresumwelt

Artikel 24
Bewirtschaftung

Artikel 25
Regulierung

Artikel 26
Installationen

Teil V
Schädliche Umstände und Notfallsituationen

Artikel 27
Verhütung und Abmilderung schädlicher Umstände

Artikel 28
Notfallsituationen

Teil VI
Sonstige Bestimmungen

Artikel 29
Internationale Wasserläufe und Installationen in Zeiten bewaffneter Konflikte

Artikel 30
Indirekte Verfahren

Artikel 31
Für die nationale Verteidigung oder Sicherheit wesentliche Daten und Informationen

Artikel 32
Nichtdiskriminierung

Artikel 33
Beilegung von Streitigkeiten

Teil VII
Schlussklauseln

Artikel 34
Unterzeichnung

Artikel 35
Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 36
Inkrafttreten

Artikel 37
Verbindliche Wortlaute

Anlage
Schiedsverfahren

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Artikeln

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8 bis 10

Artikel 11 bis 19

Artikel 20 bis 26

Artikel 27
und 28

Artikel 29 bis 32

Artikel 33

Artikel 34 bis 37

Anlage zu
dem Übereinkommen


 
 
 


Drucksache 710/1/05

... /EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung hervorgerufenen Umgebungslärm.



Drucksache 426/05

... - zusätzliche Anstrengungen im Umweltschutz, die entsprechende Investitionen und eine verstärkte Überwachung der Gefahren industriebedingter Umweltverschmutzung, der Abfallwirtschaft, der Abwasserbehandlung sowie des Umgangs mit



Drucksache 606/05 (Beschluss)

... Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine entsprechenden Stellungnahmen vom 23. Mai 2003 (BR-Drucksache 179/03 (Beschluss)) zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen, für Verschmutzungsdelikte und vom 13. Juli 2001 (BR-Drucksache 390/01 (Beschluss)) zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (KOM (2001)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/05 (Beschluss)




Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Artikel 5
Nr. 2 Abs. 1 konstituiert eine umfassende Überprüfungspflicht des überweisenden Kreditinstituts im Hinblick auf alle Überweisungsvorgänge. Diese Regelung ist zu weit gehend.

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 14

Zu Artikel 16

Zu Artikel 20


 
 
 


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