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"Vogel"


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0913/05
0348/05
0565/04
0800/04B
0688/1/04
0688/04B
0380/04
0688/04
0800/1/04
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Drucksache 348/05

... Die Geflügelpest (aviäre Influenza, AI) ist eine gefährliche, hochansteckende Seuche von Geflügel und anderen Vogelarten, die durch unterschiedliche Typen der großen Virusgruppe der sog. Influenzaviridae ausgelöst wird. Geflügelpestviren können auch, in der Regel durch direkten Kontakt mit infizierten Vögeln, auf andere Tiere und den Menschen übertragen werden. Beim Menschen reichen die Krankheitssymptome von einer leichten Bindehautentzündung bis zu schweren, teils tödlichen Erkrankungen. Bei der noch andauernden Geflügelpestepidemie in bestimmten asiatischen Ländern liegt die Sterblichkeit im Falle der Übertragung auf den Menschen sehr hoch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/05




Begründung

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Definition der Begriffe der Geflügelpest/aviären Influenza, der hochpathogenen aviären

Artikel 3
Sonstige Definitionen

Kapitel II
Überwachung, MitteilungEN und epidemiologische Untersuchungen

Artikel 4
Jährliche Überwachungsprogramme

Artikel 5
Seuchenmeldung und Mitteilungen

Artikel 6
Epidemiologische Untersuchung

Kapitel III
Massnahmen bei Seuchenverdacht

Artikel 7
Maßnahmen in Haltungsbetrieben

Artikel 8
Ausnahmen von bestimmten Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 9
Dauer der Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 10
Zusätzliche Maßnahmen infolge der epidemiologischen Untersuchung

Kapitel IV
Massnahmen bei Ausbruch hochpathogener AVIÄRER Influenza(HPAI)

Abschnitt 1
Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 11
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Artikel 12
Ausnahmen von bestimmten Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 13
Ausnahmen für bestimmte Haltungsbetriebe

Abschnitt 2
Massnahmen für SEPARATE Produktionseinheiten und Kontaktbetriebe

Artikel 14
Maßnahmen bei Ausbruch hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) in separaten Produktionseinheiten

Artikel 15
Maßnahmen für Kontaktbetriebe

Abschnitt 3
Schutz- und Überwachungszonen, weitere Sperrgebiete

Artikel 16
Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen und weiteren Sperrgebieten bei Ausbruch hochpathogener aviärer Influenza (HPAI)

Artikel 17
Maßnahmen für Schutz- und Überwachungszonen

Abschnitt 4
Massnahmen für Schutzzonen

Artikel 18
Zählung, Betriebsbesichtigungen durch den amtlichen Tierarzt und Überwachung

Artikel 19
Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 20
Verbot der Ver- oder Ausbringung von Einstreu oder Mist aus Haltungsbetrieben

Artikel 21
Messen, Märkte und sonstige Zusammenführungen, Aufstockung von Wildbeständen

Artikel 22
Verbot der Verbringung und der Beförderung von Geflügel, Vögeln anderer Spezies und Eiern

Artikel 23
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Geflügel zur unverzüglichen Schlachtung

Artikel 24
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Eintagsküken

Artikel 25
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Junglegehennen

Artikel 26
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Brut- und Konsumeiern

Artikel 27
Ausnahme für die Direktbeförderung von verendetem Geflügel oder verendeten Vögeln anderer Spezies

Artikel 28
Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln

Artikel 29
Dauer von Maßnahmen

Abschnitt 5
Maßnahmen für Überwachungszonen

Artikel 30
Maßnahmen für Überwachungszonen

Artikel 31
Dauer von Maßnahmen

Abschnitt 6
Massnahmen für weitere Sperrgebiete

Artikel 32
Maßnahmen für weitere Sperrgebiete

Abschnitt 7
Ausnahmen und Biosicherheitsvorkehrungen

Artikel 33
Ausnahmen

Artikel 34
Biosicherheitsvorkehrungen

Abschnitt 8
Massnahmen bei HPAI-VERDACHT und HPAI-Bestätigung IN anderen Einrichtungen ALS Haltungsbetrieben und bei Transportmitteln

Artikel 35
Untersuchung von HPAI-Verdachtsfällen in anderen Einrichtungen als Haltungsbetrieben und bei Transportmitteln

Artikel 36
Maßnahmen für Schlachthöfe

Artikel 37
Maßnahmen für Grenzkontrollstellen und Transportmittel

Artikel 38
Zusätzliche Maßnahmen für Schlachthöfe, Grenzkontrollstellen und Transportmittel

Kapitel V
Massnahmen bei Ausbruch geringpathogener AVIÄRER Influenza(LPAI)

Abschnitt 1
Massnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 39
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Artikel 40
Ausnahmen für bestimmte Betriebe

Abschnitt 2
Massnahmen bei LPAI- Ausbruch IN separaten Produktionseinheiten und Kontaktbetrieben

Artikel 41
Maßnahmen bei LPAI-Ausbruch in separaten Produktionseinheiten

Artikel 42
Maßnahmen für Kontaktbetriebe

Abschnitt 3
Abgrenzung von Sperrgebieten

Artikel 43
Abgrenzung von Sperrgebieten bei LPAI-Ausbruch

Artikel 44
Maßnahmen für das Sperrgebiet

Artikel 45
Dauer von Maßnahmen Die in diesem Abschnitt vorgesehenen Maßnahmen gelten

Artikel 46
Ausnahmen

Kapitel VI
Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Massnahmen betreffend andere Tiere ALS GEFLÜGEL und VÖGEL anderer Spezies

Artikel 47
Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit

Artikel 48
Laboranalysen und Maßnahmen betreffend Schweine und andere Tiere

Kapitel VII
Reinigung, DESINFEKTION und Wiederbelegung

Artikel 49
Reinigung, Desinfektion und Behandlung

Artikel 50
Wiederbelegung von Haltungsbetrieben

Kapitel VIII
Diagnosemethoden, DIAGNOSEHANDBUCH und Referenzlaboratorien

Artikel 51
Diagnosemethoden und Diagnosehandbuch

Artikel 52
Referenzlaboratorien

Kapitel IX
Impfung

Abschnitt 1
Allgemeines Impfverbot

Artikel 53
Herstellung, Abgabe und Verwendung von Geflügelpestimpfstoffen

Abschnitt 2
Notimpfung

Artikel 54
Notimpfung von Geflügel und Vögeln anderer Spezies

Artikel 55
Genehmigung von Notimpfplänen

Artikel 56
Ausnahmen

Abschnitt 3
Schutzimpfung

Artikel 57
Schutzimpfung von Geflügel und Vögeln anderer Spezies

Artikel 58
Genehmigung von Schutzimpfplänen

Abschnitt 4
Impfstoffbanken

Artikel 59
Gemeinschaftliche Impfstoffbank

Artikel 60
Nationale Impfstoffbanken

Kapitel X
Gemeinschaftskontrollen, SANKTIONEN und Krisenpläne

Artikel 61
Gemeinschaftskontrollen

Artikel 62
Sanktionen

Artikel 63
Krisenpläne

Kapitel XI
DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN und Ausschussverfahren

Artikel 64
Durchführungsvorschriften

Artikel 65
Ausschussverfahren

Kapitel XII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 66
Aufhebungen

Artikel 67
Übergangsvorschriften

Artikel 68
Umsetzung

Artikel 69
Inkrafttreten

Artikel 70
Adressaten

Begründung

Entwurf


 
 
 


Drucksache 565/04

... /EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten1 und der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen2 zurückgehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/04




Begründung

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundregeln für Förderinterventionen

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Auftrag und Instrumente

Artikel 4
Ziele

Kapitel III
Grundsätze der Förderinterventionen

Artikel 5
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 6
Partnerschaft

Artikel 7
Subsidiarität

Artikel 8
Gleichstellung von Männern und Frauen

Titel II
Der strategische Ansatz für die Entwicklung des ländlichen Raums

Kapitel I
Die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft

Artikel 9
Inhalt und Beschlussfassung

Artikel 10
Revision

Kapitel II
Einzelstaatlicher Strategieplan

Artikel 11
Inhalt

Artikel 11a
Vorbereitung

Kapitel III
Strategiebegleitung

Artikel 12
Jährliche zusammenfassende Berichte der Mitgliedstaaten

Artikel 13
Jahresbericht der Kommission

Titel III
Programmplanung

Kapitel I
Inhalt der Programmplanung

Artikel 14
Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Artikel 15
Inhalt der Programme

Artikel 16
Gleichgewicht der Schwerpunkte

Kapitel II
Vorbereitung, Genehmigung und Revision

Artikel 17
Vorbereitung und Genehmigung

Artikel 18
Revision

Titel IV
Schwerpunkte der Entwicklung des ländlichen Raums

Kapitel I
Schwerpunkte

Abschnitt 1
Schwerpunktachse 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft

Artikel 19
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen für Maßnahmen zur stärkung der Humanressourcen

Artikel 20
Berufsbildung und Informationsmaßnahmen

Artikel 21
Niederlassung von Junglandwirten

Artikel 22
Vorruhestand

Artikel 23
Inanspruchnahme von Betriebsberatungsdiensten

Artikel 24
Aufbau von Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdiensten

Unterabschnitt 2
Bedingungen für Maßnahmen zur Umstrukturierung und Anpassung des physischen Potenzials

Artikel 25
Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe

Artikel 26
Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder

Artikel 27
Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung

Artikel 28
Verbesserung und Ausbau der mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Infrastruktur

Unterabschnitt 3
Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der landwirtschaftlichen Produktion und der landwirtschaftlichen Erzeugnisse

Artikel 29
Einhaltung von Normen, die auf Gemeinschaftsvorschriften beruhen

Artikel 30
Teilnahme der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen

Artikel 31
Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen

Unterabschnitt 4
Bedingungen für Übergangsmaßnahmen

Artikel 32
Semi-Subsistenzbetriebe

Artikel 33
Erzeugergemeinschaften

Abschnitt 2
Schwerpunkt 2: Landmanagement

Artikel 34
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen für Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen

Artikel 35
Zahlungen für naturbedingte Nachteile in Berggebieten und Zahlungen in anderen Gebieten mit Benachteiligungen

Artikel 36
Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000

Artikel 37
Zahlungen für Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen

Artikel 38
Beihilfen für nichtproduktive Investitionen

Unterabschnitt 2
Bedingungen für Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen bewirtschaftung bewaldeter Flächen

Artikel 39
Allgemeine Bedingungen

Artikel 40
Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen

Artikel 41
Ersteinrichtung von Agroforst-Systemen auf landwirtschaftlichen Flächen

Artikel 42
Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen

Artikel 43
Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000

Artikel 44
Zahlungen für Wald-Umweltmaßnahmen

Artikel 45
Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Produktionspotenzials und Einführung vorbeugender Aktionen

Artikel 46
Beihilfen für nichtproduktive Investitionen

Unterabschnitt 3
Gebietsausweisung

Artikel 47
Beihilfefähige Gebiete

Unterabschnitt 4
Einhaltung von Normen

Artikel 48
Kürzung oder Ausschluss von Zahlungen

Abschnitt 3
Schwerpunktachse 3: Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und Lebensqualität im ländlichen Raum

Artikel 49
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen für Maßnahmen zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

Artikel 50
Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten

Artikel 51
Förderung von Unternehmensgründung und -entwicklung

Artikel 52
Förderung des Fremdenverkehrs

Artikel 53
Schutz, Aufwertung und Bewirtschaftung des natürlichen Erbes

Unterabschnitt 2
Bedingungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum

Artikel 54
Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung

Artikel 55
Dorferneuerung und –entwicklung sowie Schutz und Erhaltung des ländlichen Kulturerbes

Unterabschnitt 3
Berufsbildung, Kompetenzentwicklung und Animation

Artikel 56
Berufsbildung

Artikel 57
Kompetenzentwicklung und Animation

Unterabschnitt 4
Umsetzung der Schwerpunktachse

Artikel 58
Lokale Entwicklungsstrategien

Artikel 59
Abgrenzung

Kapitel II
Schwerpunktachse LEADER

Abschnitt I
Das LEADER-Konzept

Artikel 60
Definitionen

Artikel 61
Lokale Aktionsgruppen

Abschnitt 2
Interventionsbereiche

Artikel 62
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen

Artikel 63
Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien

Artikel 64
Zusammenarbeit

Artikel 65
Kompetenzentwicklung

Unterabschnitt 2
Umsetzung des Schwerpunkts

Artikel 66
Förderbetrag für die Schwerpunktachse

Kapitel III
Technische Hilfe

Artikel 67
Finanzmittel für technische Hilfe

Artikel 68
Europäisches Netzwerk für ländliche Entwicklung

Artikel 69
Nationales Netzwerk für den ländlichen Raum

Titel V
Finanzielle Beteiligung des Fonds

Artikel 70
Haushaltsmittel und ihre Aufteilung

Artikel 71
Beteiligung des Fonds

Artikel 72
Zuschussfähigkeit der Ausgaben

Artikel 73
Dauerhaftigkeit investitionsbezogener Operationen

Titel VI
Verwaltung, Kontrolle und Information

Kapitel I
Verwaltung und Kontrolle

Artikel 74
Aufgaben der Kommission

Artikel 75
Aufgaben der Mitgliedstaaten

Artikel 76
Benennung der Behörden

Artikel 77
Verwaltungsbehörde

Artikel 78
Zahlstelle

Artikel 79
Bescheinigende Stelle

Kapitel II
Information und Publizität

Artikel 80
Information und Publizität

Titel VII
Begleitung, Bewertung und Reserve

Kapitel I
Begleitung

Artikel 81
Begleitausschuss

Artikel 82
Aufgaben des Begleitausschusses

Artikel 83
Modalitäten der Begleitung

Artikel 84
Gemeinsamer Begleitungs- und Bewertungsrahmen

Artikel 85
Indikatoren

Artikel 86
Jährlicher Fortschrittsbericht

Artikel 87
Jährliche Überprüfung der Programme

Kapitel II
Bewertung

Artikel 88
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 89
Ex-ante-Bewertung

Artikel 90
Laufende Bewertung

Artikel 91
Synthesedarstellung über die Ex-post-Bewertungen

Kapitel III
Reserve

Artikel 92
Gemeinschaftsreserve für die Schwerpunktachse LEADER

Titel VIII
Staatliche Beihilfen

Artikel 93
Anwendung der Regeln staatliche Beihilfen

Artikel 94
Einzelstaatliche zusätzliche Förderung

Titel IX
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 95
Ausschuss für die Entwicklung des ländlichen Raums

Artikel 96
Durchführungsbestimmungen

Artikel 97
Übergangsbestimmungen

Artikel 98
Aufhebung

Artikel 99
Inkrafttreten

Anhang I
Förderbeträge und -prozentsätze

Anhang II
Jährliche Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen über den Zeitraum 2007–2013 (gemäß Artikel 70, Absatz 1)


 
 
 


Drucksache 800/04 (Beschluss)

"Greifvogelhybriden" die Wörter "im Sinne dieser



Drucksache 688/1/04

... 10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass der Prüf- und Zertifizierungsaufwand reduziert oder zumindest ausreichend berücksichtigt wird, dass die dabei entstehenden Kosten je Fallentyp, die von der Kommission auf 30.000 bis 100.000 Euro geschätzt werden (Nummer 5 der Begründung), in einigen Bereichen von den bisher tätigen Betrieben nicht aufzubringen sein werden. So werden die Fallen für den Bisamrattenfang (Ausnahme: z.B. Schlagfallenmodelle der Marke Conibear) in vergleichsweise kleiner Zahl von kleinen Betrieben hergestellt, die nicht in der Lage sein dürften, die geschätzten Zertifizierungskosten zu tragen. Die Folge der vorgesehenen Abläufe wird sein, dass selektiv fangende, vogelsichere Schlagfallen wegen der hohen Prüfgebühren nicht mehr hergestellt werden; vielmehr werden nicht selektiv fangende Fallentypen internationaler zahlungskräftiger Firmen zum Nachteil des Artenschutzes eine Monopolstellung erhalten.



Drucksache 688/04 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass der Prüf- und Zertifizierungsaufwand reduziert oder zumindest ausreichend berücksichtigt wird, dass die dabei entstehenden Kosten je Fallentyp, die von der Kommission auf 30.000 bis 100.000 Euro geschätzt werden (Nummer 5 der Begründung), in einigen Bereichen von den bisher tätigen Betrieben nicht aufzubringen sein werden. So werden die Fallen für den Bisamrattenfang (Ausnahme: z.B. Schlagfallenmodelle der Marke Conibear) in vergleichsweise kleiner Zahl von kleinen Betrieben hergestellt, die nicht in der Lage sein dürften, die geschätzten Zertifizierungskosten zu tragen. Die Folge der vorgesehenen Abläufe wird sein, dass selektiv fangende, vogelsichere Schlagfallen wegen der hohen Prüfgebühren nicht mehr hergestellt werden; vielmehr werden nicht selektiv fangende Fallentypen internationaler zahlungskräftiger Firmen zum Nachteil des Artenschutzes eine Monopolstellung erhalten.



Drucksache 380/04

... Dieses Arbeitspapier behandelt Schlüsselfragen der Bereitschafts- und Reaktionsplanung von nationaler und gemeinschaftlicher Bedeutung mit Blick auf eine Influenzapandemie. Es erläutert die Phasen einer Influenzapandemie anhand der Definitionen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und legt die wichtigsten Ziele der entsprechenden Maßnahmen dar. Darüber hinaus umreißt es die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Bereitschaftsplanung für eine Pandemie sowie die bei vorher festgelegten Phasen und Stufen zu treffenden Schlüsselmaßnahmen in den Bereichen Management und Koordinierung, Überwachung, Prävention, Mitigierung und Reaktion, Kommunikation, Zivilschutz und Forschung. Besonders berücksichtigt werden die Rechtsvorschriften zur Tiergesundheit und Maßnahmen, die auf die Prävention und Kontrolle der Influenza bei Tieren, insbesondere der Geflügelpest bzw. Vogelgrippe, abzielen, welche eine bedeutende Rolle für das Entstehen und das Auswirkungspotenzial der Influenza beim Menschen spielen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/04




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Grundsätze, Ziele und Bestandteile des Bereitschaftsplans

3. PHASEN und Stufen

Tabelle

4. Die Kommission und die Mitgliedstaaten: HAUPTAUFGABEN und ROLLE

4.1. Management und Koordinierung

4.1.1. Hauptziele

4.1.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.2. Überwachung

4.2.1. Ziele

4.2.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.3. Prävention, Mitigierung und Reaktion

4.3.1. Ziele

4.3.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.4. Kommunikation

4.5. Katastrophenschutz

4.6. Forschung

5. BEREITSCHAFT und Reaktion auf Influenzapandemien: Wichtigste Massnahmen

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 688/04

... 10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass der Prüf- und Zertifizierungsaufwand reduziert oder zumindest ausreichend berücksichtigt wird, dass die dabei entstehenden Kosten je Fallentyp, die von der Kommission auf 30.000 bis 100.000 Euro geschätzt werden (Nummer 5 der Begründung), in einigen Bereichen von den bisher tätigen Betrieben nicht aufzubringen sein werden. So werden die Fallen für den Bisamrattenfang (Ausnahme: z.B. Schlagfallenmodelle der Marke Conibear) in vergleichsweise kleiner Zahl von kleinen Betrieben hergestellt, die nicht in der Lage sein dürften, die geschätzten Zertifizierungskosten zu tragen. Die Folge der vorgesehenen Abläufe wird sein, dass selektiv fangende, vogelsichere Schlagfallen wegen der hohen Prüfgebühren nicht mehr hergestellt werden; vielmehr werden nicht selektiv fangende Fallentypen internationaler zahlungskräftiger Firmen zum Nachteil des Artenschutzes eine Monopolstellung erhalten.



Drucksache 800/1/04

... Greifvogelhybriden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/1/04




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 - neu - BArtSchV

2. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Nr. 1 BArtSchV

3. Zu Artikel 1 § 8 BArtSchV

4. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 3 BArtSchV

5. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 BArtSchV

6. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 6 BArtSchV

7. Zu Artikel 1 Anlage 1 Tabelle zur BArtSchV

8. Zu Artikel 1 Anlage 5 zur BArtSchV

9. Zu Artikel 1 Anlage 5 zur BArtSchV

10. Zu Artikel 1 Anlage 5 zur BArtSchV

11. Zu Artikel 1 Anlage 5 zur BArtSchV

12. Zu Artikel 1 Anlage 6 zur BArtSchV

13. Zu Artikel 1 Anlage 6 zur BArtSchV

14. Zu Artikel 4 Satz 1 und 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 574/03 (Beschluss)

... Hinsichtlich der Gestaltung der Haltungsumgebung ist zu berücksichtigen, dass das Huhn aus ethologischer Sicht ein sozial und territorial lebender Scharr- und Flattervogel mit klar strukturierter Rangordnung ist, dessen wichtigstes Fortbewegungsmittel die Beine sind. Das Flugvermögen ist nicht stark ausgeprägt, sondern dient in der freien Wildbahn vorwiegend dem Aufbaumen zur Nacht, um einen sicheren Schlafplatz einzunehmen. Das Huhn lebt natürlicherweise in Kleingruppen, in denen sich die Tiere individuell kennen und eine stabile Rangordnung ausbilden können. In Haltungseinrichtungen, die diese Voraussetzungen erfüllen kann nach derzeitigem Kenntnisstand am ehesten auf das Kürzen der Schnäbel verzichtet werden.



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