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0548/1/08
0346/08
0347/1/08
0594/08
0630/08
0172/08B
0015/08
0657/08
0829/08
0700/1/08
0172/1/08
0829/1/08
0039/08
0804/08
0242/08
0690/08
0635/1/08
0072/08
0020/08
0010/08
0616/1/08
0763/1/08
0763/08B
0987/08
0343/08B
0050/07B
0047/07
0543/07
0086/07
0564/07
0923/07
0787/07
0180/07
0277/07
0552/07
0643/1/07
0276/07
0899/07
0149/07B
0116/07
0309/07
0193/07B
0811/07
0643/07B
0666/07
0211/07
0075/07
0599/07
0549/07
0824/07
0005/07
0165/07
0192/07
0461/07
0227/07
0354/07
0149/07
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0052/07
0244/07
0508/07
0553/07
0508/07B
0051/07
0600/07B
0583/07
0429/07
0064/07
0318/07
0277/1/07
0548/07
0086/07B
0309/2/07
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0705/07
0150/07B
0244/07B
0228/07
0309/07A
0364/07
0150/07
0124/07
0063/07
0661/07
0566/07
0566/07B
0619/07
0408/07
0751/07
0050/07
0643/07
0508/1/07
0720/07C
0572/2/07
0820/07
0748/07
0380/07
0663/1/07
0096/07
0720/07A
0663/07B
0042/07
0417/07
0049/07
0559/07
0600/1/07
0555/07
0600/07
0309/07B
0746/07
0551/07
0568/07
0553/07B
0720/07H
0094/07
0277/07B
0920/07
0811/07B
0256/06
0833/06B
0612/06
0152/06
0390/06
0030/1/06
0313/06
0660/06B
0158/06
0550/1/06
0547/06B
0353/06
0555/06
0780/06
0754/06
0012/06
0099/06
0031/1/06
0678/1/06
0482/06
0217/06B
0569/06
0556/06
0031/06
0547/06
0467/06
0675/06
0928/06
0209/06B
0359/06
0174/06
0932/06
0895/06
0053/06
0754/1/06
0069/06
0911/06
0833/1/06
0217/06
0549/06
0256/06B
0865/06
0209/06
0678/06
0548/06
0538/1/06
0250/06
0258/06
0235/06
0256/1/06
0031/06B
0531/06B
0209/1/06
0261/06
0100/06
0260/06
0081/06
0181/06
0680/06
0532/06B
0155/06
0654/06
0684/06B
0503/06
0654/06B
0257/06
0070/06
0253/06
0654/1/06
0356/06B
0132/06
0944/06
0070/06B
0498/06
0623/06
0299/06
0184/06
0030/06
0070/1/06
0356/06
0531/1/06
0030/06B
0550/06B
0356/1/06
0660/06
0319/06
0629/06
0935/06
0915/06
0754/06B
0153/06
0678/06B
0362/06
0513/06
0755/06
0485/06
0742/06
0303/06
0606/05
0618/05B
0239/1/05
0088/05
0351/05
0618/1/05
0377/05
0933/05
0150/05
0225/05B
0174/1/05
0396/05
0034/05
0276/05B
0211/1/05
0006/05
0184/05
0238/05
0248/05
0088/1/05
0942/1/05
0214/05B
0397/05
0088/05B
0239/05
0400/05
0897/05
0009/05
0082/1/05
0515/05
0053/05
0400/05B
0375/05B
0261/05
0329/05
0515/1/05
0013/05
0011/05
0572/05B
0079/05
0911/05
0818/05
0210/05
0241/05
0511/05
0941/05
0490/05
0721/05
0573/05
0375/05
0404/05
0002/05
0239/05B
0624/05
0214/05
0269/05
0295/1/05
0151/05
0705/05B
0010/05
0400/1/05
0744/1/05
0512/05
0940/05
0186/05
0572/05
0847/05
0744/05B
0352/05
0276/05
0509/05
0876/05
0615/05
0225/05
0211/05B
0214/1/05
0056/05B
0705/05
0572/1/05
0042/05
0744/05
0225/1/05
0944/05
0623/05
0192/05
0092/05
0328/05
0197/05
0082/05
0622/05
0082/05B
0211/05
0360/05
0012/05
0369/05
0174/05B
0705/1/05
0939/05
0942/05B
0360/05B
0210/1/05
0574/05
0008/05
0618/05
0648/2/05
0846/05
0056/1/05
0174/05
0122/05
0238/04B
0269/04
0870/1/04
0720/1/04
0267/04
0196/04B
0361/04
0596/04
0663/04
0983/04
0438/04
0676/2/04
0676/04B
0544/04B
0665/04
0874/04
0238/04
1009/04
0995/04B
0438/04B
0595/04
0995/1/04
0458/04B
0128/04B
0870/04B
0361/04B
0870/04
0438/1/04
0808/04
0455/04B
0945/04B
0283/04
0140/04
0613/04
0945/1/04
0441/04
0850/04
0888/04
0155/03B
0923/03B
0450/03
0697/03
0830/03B
0312/03B
Drucksache 158/1/11

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften KOM (2011)



Drucksache 92/11

... Familienrechtliche Streitigkeiten können sich nachteilig auf das Wohl der Kinder auswirken. Kinder, die von einem oder beiden Elternteilen getrennt werden, haben Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht ihrem Wohl entgegen15. Zivilverfahren, vor allem solche mit Auslandsbezug, die sich an eine Auflösung der Ehe oder eine Trennung anschließen, können zu einer Beschneidung dieses Rechtes führen. Besonders in langwierigen grenzüberschreitenden Sorgerechtsverfahren zwischen früheren Ehepartnern können Kinder die Leidtragenden sein. Die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Sorgerechtsstreitigkeiten ist dank EU-weiter Regelungen 16 bereits leichter geworden. Die angemessene Unterrichtung von Kindern und Eltern über ihre Rechte aufgrund von EU- und innerstaatlichen Vorschriften ist eine Grundvoraussetzung, die erfüllt sein muss, damit sie ihre Rechte in Familienrechtsstreitigkeiten wahrnehmen können. Informationen hierzu sollten daher leicht zugänglich sein und verständliche Hinweise zu den einschlägigen Verfahren liefern. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Informationsblätter über das EU-Recht und nationale Rechtsvorschriften zu den Themen Unterhalt, Mediation sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fällen, die die elterliche Verantwortung betreffen, erarbeiten und bei Bedarf aktualisieren. Bezüglich des Problems der Entführung eines Kindes durch einen Elternteil wird die Kommission besonders die Informationen berücksichtigen, die von der Mediatorin des Europäischen Parlaments für grenzüberschreitende elterliche Kindesentführungen bereitgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/11




Mitteilung

3 Einleitung

1. Allgemeine Grundsätze

1.1. Die Rechte des Kindes zu einem festen Bestandteil der EU-Grundrechtepolitik machen

1.2. Die Grundlagen für eine faktengestützte Politik schaffen

1.3. Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren

2. Konkrete Massnahmen der EU Zugunsten von Kindern

2.1. Eine kindgerechte Justiz

2.2. Spezielle Aktionen der EU zum Schutz von schutzbedürftigen Kindern

2.3. Kinder und die Politik der EU im Außenbereich

3. Partizipation - Sensibilisierungen der Kinder

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 355/11

... 19. Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (EuHB)17 sind ausdrücklich erfasst. Nach der Richtlinie gelten die in den Artikeln 47 und 48 der Charta sowie in den Artikeln 5 und 6 EMRK vorgesehenen Verfahrensgarantien für Übergabeverfahren auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/11




Vorschlag

Begründung

1. Einführung

2. Hintergrund

3. Das Recht auf Rechtsbeistand nach Massgabe der Charta der EMRK

4. Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme

5. Erläuterungen der Artikel

Artikel 1
- Gegenstand

Artikel 2
- Anwendungsbereich

Artikel 3
- Recht auf Rechtsbeistand im Strafverfahren

Artikel 4
- Inhalt des Rechts auf Rechtsbeistand

Artikel 5
- Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme

Artikel 6
- Recht auf Kontakt zu konsularischen und diplomatischen Vertretungen

Artikel 7
- Vertraulichkeit

Artikel 8
- Abweichungen

Artikel 9
- Verzicht

Artikel 10
- Rechte von anderen Personen als des Verdächtigten oder Beschuldigten

Artikel 11
- Recht auf Rechtsbeistand in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

Artikel 12
- Prozesskostenhilfe

Artikel 13
- Abhilfen bei Verletzung des Rechts auf Rechtsbeistand

Artikel 14
- Regressionsverbot

Artikel 15
- Umsetzung

Artikel 16
- Inkrafttreten

6. Subsidiaritätsprinzip

7. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Recht auf Rechtsbeistand im Strafverfahren

Artikel 4
Inhalt des Rechts auf Rechtsbeistand

Artikel 5
Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme

Artikel 6
Recht auf Kontakt zu konsularischen und diplomatischen Vertretungen

Artikel 7
Vertraulichkeit

Artikel 8
Abweichungen

Artikel 9
Verzicht

Artikel 10
Rechte anderer Personen als des Verdächtigten oder Beschuldigten

Artikel 11
Recht auf Rechtsbeistand bei Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls

Artikel 12
Prozesskostenhilfe

Artikel 13
Abhilfen

Artikel 14
Regressionsverbot

Artikel 15
Umsetzung

Artikel 16
Inkrafttreten

Artikel 17
Adressaten


 
 
 


Drucksache 542/11

... Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, wie er in den Artikeln 67, 81 und 82 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert ist, bildet den Eckpfeiler der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen. Es ist ein gutes Verständnis der unterschiedlichen nationalen Rechtssysteme erforderlich, um die Anerkennung und rasche Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen sicherzustellen und die Zusammenarbeit der Justizbehörden zu ermöglichen. Dies ist auch eine unabdingbare Voraussetzung für den Aufbau gegenseitigen Vertrauens. Deshalb sollten die nationalen Richter aller Instanzen und aller Gerichtsbezirke in der gesamten Europäischen Union über angemessene Kenntnisse des Unionsrechts und der nationalen Rechtssysteme verfügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/11




Mitteilung

1. Einleitung

Umsetzung des Unionsrechts auf nationaler Ebene

Der Ausbau gegenseitigen Vertrauens zur Förderung gegenseitiger Anerkennung

Die wirksame Umsetzung des Unionsrechts

Der klare Auftrag der Europäischen Union zur Förderung der justiziellen Aus- und Fortbildung

2. eine neue Gangart: Aus- und Fortbildungsmassnahmen für die Hälfte Aller Rechtspraktiker in der Europäischen Union BIS ZUM JAHR 2020

3. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die SICH an den Bedürfnissen der Rechtspraktiker Orientieren

Ein praktischer Ansatz für die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene

Festlegung von Schwerpunktbereichen

Kurze Austauschaufenthalte

Technische Hilfsmittel zur Unterstützung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen: Das Europäische Justizportal und das Lernen mit elektronischen Hilfsmitteln

Entwicklung von Sprachkenntnissen

4. Nutzung bestehender Einrichtungen - Netze

Nutzung der auf nationaler Ebene bereits vorhandenen Stärken

Nutzung der auf europäischer Ebene bereits vorhandenen Stärken

Die Rolle der Berufsverbände auf europäischer Ebene

Maßnahmen der Europäischen Rechtsakademie und anderer Aus- und Fortbildungseinrichtungen der europäischen Ebene

Das Europäische Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten

5. die Europäische Kommission als tatkräftiger Partner

5.1. Entwicklung neuer Strategien zur Erweiterung des Aus- und Fortbildungsangebots

Öffentlich -Private Partnerschaften

Gegenseitige Anerkennung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Vorhandene Erfahrungswerte nutzen

5.2. Bereitstellung von Fördermitteln

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 176/1/11

... 4. Der Bundesrat begrüßt das mit dem Grünbuch verfolgte Anliegen, ein effektives Vorgehen gegen illegale Angebote im Bereich des Online-Glücksspiels zu erreichen und dazu die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern. Insbesondere im Bereich der Vollstreckung wäre eine Verbesserung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten sinnvoll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/1/11




Zu 1 :

Zu 2 :

Zu 3 und 4 :

Zu 5 :

Zu 6 :

Zu 7 :

Zu 8 :

Zu 9 :

Zu 10 :

Zu 11 :

Zu 14 und 24 :

Zu 15 :

Zu 16 :

Zu 17 :

Zu 18 :

Zu 19 :

Zu 20 :

Zu 21 :

Zu 23 :

Zu 25 und 26 :

Zu 27 :

Zu 29 und 32 :

Zu 30 :

Zu 31 :

Zu 35 :

Zu 38 :

Zu 40 :

Zu 44 :

Zu 46 :

Zu 48 :

Zu 50 :

Zu 51 :


 
 
 


Drucksache 66/11

... Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien leisten einander Unterstützung durch Austausch von Informationen, die für die Durchführung des jeweiligen Rechts der Vertragsparteien betreffend die unter dieses Abkommen fallenden Steuern voraussichtlich erheblich sind, einschließlich Informationen, die für die Festsetzung, Veranlagung und Erhebung dieser Steuern, für die Vollstreckung von Steuerforderungen oder für Ermittlungen in oder die Verfolgung von Steuerstrafsachen voraussichtlich erheblich sind. Die persönlichen Rechte und Sicherheiten, welche die Gesetze oder die Verwaltungspraxis der ersuchten Vertragspartei gewähren, bleiben anwendbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 2
Zuständigkeit

Artikel 3
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Artikel 5
Informationsaustausch

Artikel 6
Steuerprüfungen im Ausland

Artikel 7
Möglichkeit der Ablehnung eines Ersuchens

Artikel 8
Vertraulichkeit

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Verständigungsverfahren

Artikel 11
Protokoll

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Kaimaninseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Ziele und Bedeutung des Abkommens

2. Die Gliederung des Abkommens

II. Zu den einzelnen Artikeln des Abkommens

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 214/11

... Die Absätze 2 und 3 setzen Artikel 11 Absatz 4 der CCS-RL um. Ist mit dem Widerruf die Rechtsgrundlage für den Betrieb des Kohlendioxidspeichers weggefallen, soll die zuständige Behörde nach Absatz 2 anordnen, dass der Kohlendioxidspeicher stillzulegen ist. In Anlehnung an § 13 VwVG hat die zuständige Behörde dem Betreiber für die Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen eine angemessene Frist setzen. Kommt er innerhalb dieser Frist seinen Pflichten aus dem Stilllegungsbeschluss nicht nach, ist die zuständige Behörde berechtigt, die Stilllegung und Nachsorgemaßnahmen auf Kosten des Betreibers selbst oder durch Beauftragung eines anderen vornehmen zu lassen. Die Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG) bleiben unberührt. Die Anordnung zur Stilllegung des Kohlendioxidspeichers muss trotz des Widerrufs der Planfeststellung nicht ergehen, wenn die zuständige Behörde nach einer vorläufigen (summarischen) Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass einem anderen Betreiber ein Planfeststellungsbeschluss erteilt werden könnte. Diesen Fall regelt Absatz 3. Bis zur Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses an den Dritten betreibt die zuständige Behörde den Kohlendioxidspeicher auf Kosten des früheren Betreibers selbst oder durch Beauftragung eines anderen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben des Bundes

2. Haushaltsausgaben der Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Geltungsbereich, landesrechtliche Gebietsbestimmung

§ 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Transport

§ 4
Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Verordnungsermächtigung

Kapitel 3
Dauerhafte Speicherung

Abschnitt 1
Bundesweite Bewertung und Register

§ 5
Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung

§ 6
Register; Verordnungsermächtigung; Bericht an die Kommission

Abschnitt 2
Genehmigung und Betrieb

Unterabschnitt 1
Untersuchung

§ 7
Untersuchungsgenehmigung

§ 8
Verfahrens- und Formvorschriften

§ 9
Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung

§ 10
Benutzung fremder Grundstücke

Unterabschnitt 2
Errichtung und Betrieb

§ 11
Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers

§ 12
Antrag auf Planfeststellung

§ 13
Planfeststellung

§ 14
Duldungspflicht

§ 15
Enteignungsrechtliche Vorwirkung

§ 16
Widerruf der Planfeststellung

Unterabschnitt 3
Stilllegung und Nachsorge

§ 17
Stilllegung

§ 18
Nachsorge

Unterabschnitt 4
Nachweise und Programme

§ 19
Sicherheitsnachweis

§ 20
Überwachungskonzept

Unterabschnitt 5
Betreiberpflichten

§ 21
Anpassung

§ 22
Eigenüberwachung

§ 23
Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten

§ 24
Anforderungen an Kohlendioxidströme

Unterabschnitt 6
Verordnungsermächtigungen

§ 25
Regelung von Anforderungen an Kohlendioxidspeicher

§ 26
Regelung von Anforderungen an das Verfahren

Abschnitt 3
Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht

§ 27
Überprüfung durch die zuständige Behörde

§ 28
Aufsicht

Kapitel 4
Haftung und Vorsorge

§ 29
Haftung

§ 30
Deckungsvorsorge

§ 31
Übertragung der Verantwortung

§ 32
Verordnungsermächtigung für die Deckungsvorsorge und die Übertragung der Verantwortung

Kapitel 5
Anschluss und Zugang Dritter

§ 33
Anschluss und Zugang; Verordnungsermächtigung

§ 34
Befugnisse der Bundesnetzagentur; Verordnungsermächtigung

§ 35
Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und den Zugang Dritter; Verordnungsermächtigung

Kapitel 6
Forschungsspeicher

§ 36
Geltung von Vorschriften

§ 37
Genehmigung von Forschungsspeichern

§ 38
Anwendung von Vorschriften

Kapitel 7
Schlussbestimmungen

§ 39
Zuständige Behörden

§ 40
Wissensaustausch; Verordnungsermächtigung

§ 41
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

§ 42
Landesrechtliche Speicherabgaben

§ 43
Bußgeldvorschriften

§ 44
Evaluierungsbericht

§ 45
Übergangsvorschrift

§ 46
Ausschluss abweichenden Landesrechts

Anlage 1
(zu § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nr. 1) Kriterien für die Charakterisierung und Bewertung der potenziellen Kohlendioxidspeicher und der potenziellen Speicherkomplexe sowie ihrer Umgebung

1. Datenerhebung Stufe 1 :

1.1 Es sind die erforderlichen Daten zu erheben,

1.2 Die folgenden Merkmale der Umgebung des Speicherkomplexes sind zu dokumentieren:

2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2

3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, Charakterisierung der Sensibilität, Risikobewertung Stufe 3

3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1

3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:

3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über

3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2

3.3 Risikobewertung Stufe 3.3

3.3.2. Bewertung der Gefährdung

3.3.3. Folgenabschätzung

3.3.4. Risikocharakterisierung

Anlage 2
(zu § 17 Absatz 2 Satz 2 und § 20 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Kriterien für die Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungskonzepts und für die Nachsorge

1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans

1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts

1.1.1 Das Überwachungskonzept regelt die Überwachung in den wesentlichen Projektphasen,

1.1.2 Es wird festgestellt,

1.1.3 Die Wahl der Überwachungsmethode

1.2. Aktualisierung des Plans

2. Nachsorgeüberwachung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung2)

Artikel 3
Änderung des Umweltschadensgesetzes3)

Artikel 4
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes4

Artikel 5
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen5)

Artikel 8
Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen6)

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben des Bundes

2. Haushaltsausgaben der Länder

3. Kosten für die Wirtschaft

4. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Europarechtskonformität

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Kapitel 1 Einleitende Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Teil 2
Transport

Zu § 4

Teil 3
Genehmigung und Betrieb

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Teil 4
Haftung und Vorsorge

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid


 
 
 


Drucksache 104/11

... "(4) Wird künftiges Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k Absatz 7 gepfändet und dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst nach Ablauf des nächsten auf die jeweilige Gutschrift von eingehenden Zahlungen folgenden Kalendermonats an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen. Das Vollstreckungsgericht kann auf Antrag des Gläubigers eine abweichende Anordnung treffen, wenn die Regelung des Satzes 1 unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Schuldners für den Gläubiger eine unzumutbare Härte verursacht."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/11




§ 24
Übergangsvorschriften

‚Artikel 3 Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 255/11

... es geändert. Für die Prüfung, Zulassung und Überwachung von Anlagen, einschließlich Bauwerke und künstliche Inseln, seewärts der Begrenzung des Küstenmeers auf ihre Eignung im Hinblick auf den Verkehr, auf die Meeresumwelt, auf die Erfordernisse der Raumordnung und auf sonstige öffentliche Belange wird das Verwaltungsverfahrensgesetz, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz sowie das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes für entsprechend anwendbar erklärt, da diese Gesetze außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets nicht automatisch gelten.



Drucksache 157/11

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Ehegüterrechts KOM (2011)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Hintergrund

1.2 Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. Ergebnis der Konsultationen – Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiaritätsprinzip

3.3 Verhältnismäßigkeitsprinzip

3.4 Auswirkungen auf die Grundrechte

3.5 Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt, VEREINFACHUNG der Verfahren Vereinbarkeit mit der Politik der EU in Anderen Bereichen

4.1 Auswirkungen auf den Haushalt

4.3 Übereinstimmung mit der Politik der EU in anderen Bereichen

5. Erläuterung der Artikel

5.1 Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

5.2 Kapitel II: Zuständigkeit

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

5.3 Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19
und 20

Artikel 22

5.4 Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung

5 Entscheidungen

Öffentliche Urkunden

5.5 Kapitel V: Wirkung gegenüber Dritten

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 3
Zuständigkeit im Fall des Todes eines Ehegatten

Artikel 4
Zuständigkeit im Fall der Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder Ungültigerklärung einer Ehe

Artikel 5
Zuständigkeit in anderen Fällen

Artikel 6
Subsidiäre Zuständigkeit

Artikel 7
Notzuständigkeit

Artikel 8
Zuständigkeit für Gegenanträge

Artikel 9
Anrufung eines Gerichts

Artikel 10
Prüfung der Zuständigkeit

Artikel 11
Prüfung der Zulässigkeit

Artikel 12
Rechtshängigkeit

Artikel 13
Aussetzung wegen Sachzusammenhang

Artikel 14
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 15
Einheit des anzuwendenden Rechts

Artikel 16
Rechtswahl

Artikel 17
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 18
Wechsel des anzuwendenden Rechts

Artikel 19
Formvorschriften für die Rechtswahl

Artikel 20
Auf die Form des Ehevertrags anzuwendendes Recht

Artikel 21
Universelle Anwendung

Artikel 22
Eingriffsnormen

Artikel 23
Öffentliche Ordnung (ordre public) im Staat des angerufenen Gerichts

Artikel 24
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 25
Staaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen – Kollisionen hinsichtlich der Gebiete

Kapitel IV
Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung Abschnitt 1 Entscheidungen

Unterabschnitt 1
Anerkennung

Artikel 26
Anerkennung der Entscheidungen

Artikel 27
Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung

Artikel 28
Ausschluss der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats

Artikel 29
Ausschluss der Nachprüfung in der Sache

Artikel 30
Aussetzung des Anerkennungsverfahrens

Unterabschnitt 2
Vollstreckung

Artikel 31
Vollstreckbare Entscheidungen

Abschnitt 2
öffentliche Urkunden gerichtliche Vergleiche

Artikel 32
Anerkennung öffentlicher Urkunden

Artikel 33
Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Artikel 34
Anerkennung und Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche

Kapitel V
Wirkung gegenüber Dritten

Artikel 35
Wirkung gegenüber Dritten

Kapitel VI
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 36
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 37
Informationen für die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden

Artikel 38
Revisionsklausel

Artikel 39
Übergangsbestimmungen

Artikel 40
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 60/1/11

... [Der Gesetzentwurf regelt berufsrechtliche Fragen, welche den Anwendungsbereich der Berufsfreiheit (vgl. Artikel 12 GG) betreffen. Die Mediation hat perspektivisch erheblichen Einfluss auf das Wirtschaftsleben. Mediationsergebnisse sollen sogar vollstreckbar sein. Regelmäßig soll vor Zivilprozessen der Versuch einer Mediation vorgenommen werden.]

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/1/11




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 MediationsG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 - neu - MediationsG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 Satz 2 MediationsG

8. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 MediationsG

9. Zu Artikel 1 § 5 MediationsG

10. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 - neu - MediationsG

11. Zu Artikel 2 § 15 Satz 1 GVG

12. Zu Artikel 2 § 15 Satz 3 - neu - GVG

13. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 253 Absatz 3 Nummer 1 ZPO ,

14. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 278 Absatz 5 ZPO

Zu Artikel 3 Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 794 Absatz 1 Nummer 1 ZPO , Nummer 7 § 796d ZPO

18. Zu den Artikeln 3, 4, 5, 6, 7

19. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 36a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - FamFG , Artikel 5 Nummer 2 § 54a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - ArbGG

20. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 36a Absatz 1 Satz 3 - neu - FamFG

21. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 54 Absatz 1 Satz 6 - neu - ArbGG , Artikel 6 Nummer 3 § 202 Satz 1 SGG ,

22. Zu Artikel 7 Nummer 01 - neu - § 86a - neu - VwGO , Nummer 3 § 173 Satz 1 VwGO

§ 86a

23. Zu Artikel 7a - neu - § 151 Absatz 1 Satz 3 -neu-, Absatz 2 Nummer 4 -neu-, § 155 FGO

'Artikel 7a Änderung der Finanzgerichtsordnung

24. Zu Artikel 8 Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 GKG

'Artikel 8 Änderung des Gerichtskostengesetzes

25. Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 528/11

... (2) Alle Informationen, die ein Vertragsstaat nach Absatz 1 erhalten hat, sind ebenso geheim zu halten wie die aufgrund des innerstaatlichen Rechts dieses Staates beschafften Informationen und dürfen nur den Personen oder Behörden (einschließlich der Gerichte und der Verwaltungsbehörden) zugänglich gemacht werden, die mit der Veranlagung oder Erhebung, der Vollstreckung oder Strafverfolgung, der Entscheidung über Rechtsmittel hinsichtlich der in Absatz 1 genannten Steuern oder mit der Aufsicht darüber befasst sind. Diese Personen oder Behörden dürfen die Informationen nur für diese Zwecke verwenden. Sie dürfen die Informationen in einem öffentlichen Gerichtsverfahren oder in einer Gerichtsentscheidung offenlegen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen können die Informationen für andere Zwecke verwendet werden, wenn sie nach dem Recht beider Staaten für diese anderen Zwecke verwendet werden können und die zuständige Behörde des übermittelnden Staates dieser Verwendung zugestimmt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 528/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 15
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 16
Künstler und Sportler

Artikel 17
Ruhegehälter und Renten

Artikel 18
Öffentlicher Dienst

Artikel 19
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 20
Andere Einkünfte

Artikel 21
Vermögen

Artikel 22
Vermeidung der Doppelbesteuerung

Artikel 23
Gleichbehandlung

Artikel 24
Verständigungsverfahren

Artikel 25
Informationsaustausch

Artikel 26
Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern

Artikel 27
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 28
Schranken für die Abkommensvergünstigungen

Artikel 29
Protokoll

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Kündigung

Artikel 32
Registrierung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

I. Zu den Artikeln 4 und 24:

II. Zu Artikel 4:

III. Zu Artikel 7:

IV. Zu Artikel 8:

V. Zu den Artikeln 10 und 11:

VI. Zu Artikel 17 Absatz 2:

VII. Zu Artikel 17 Absatz 3:

VIII. Zu den Artikeln 17 und 25:

IX. Zu den Artikeln 18 und 30:

X. Zu Artikel 25:

XI. Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

4 Freistellungsmethode

4 Anrechnungsmethode

Umschaltklausel bei sogenannten Qualifikationskon flikten und Notifizierungsfällen

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zum gesamten Abkommen


 
 
 


Drucksache 851/1/11

... über die Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen gelten entsprechend. Ein Vorschuss kann nicht gefordert werden."



Drucksache 370/11

... 36. betont mit Blick auf eine Verbesserung der multilateralen Zusammenarbeit EU-Europarat in den auch für die EU wie für den Europarat wichtigen Bereichen wie Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Bildung, Schutz der Menschenrechte, Meinungs- und Pressefreiheit und gute Regierungsführung angesichts der Tatsache, dass die EU der größte Geber für die gemeinsamen operationellen Programme mit dem Europarat ist, die Notwendigkeit einer Reformierung der Präsenz der EU und ihres Beobachterstatus im Europarat; empfiehlt der EU, ihre Arbeit mit dem Europarat in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte besser abzustimmen, um die Effizienz beider Institutionen in den genannten Bereichen zu steigern; betont insbesondere angesichts des bevorstehenden Beitritts der EU zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) das Recht, an Sitzungen des Ministerkomitees des Europarats mit Stimmrecht im Namen der EU teilzunehmen, wenn dieses seine Funktion als Organ der Überwachung der Vollstreckung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ausübt, teilzunehmen; unterstreicht überdies das Recht der EU, im Lenkungsausschuss für Menschenrechte vertreten zu sein - speziell nach dem Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten(ECHR), was der EU das generelle Recht einräumen sollte, in vollem Umfange im Ministerkomitee des Europarates mitzuwirken und an den Abstimmungen teilzunehmen -, das Recht auf Nominierung eines Richters für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie das Recht des Europäischen Parlaments auf Teilnahme an der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, wenn diese Richter wählt; betont, dass die EU zur Verbesserung ihrer Wirksamkeit im Bereich der Menschenrechte auf gesamteuropäischer Ebene auch noch anderen Gremien des Europarates beitreten sollte, wie etwa dem Komitee zur Verhütung von Folter (CPT), der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) oder der Europäischen Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/11




Entschließung

Allgemeine Fragen

3 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

3 Investitionen

Öffentliche Aufträge

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Sonstige Erwägungen

Entschließung

Entschließung

Sicherheit und Außenpolitik

Sicherheit und Verteidigung

Innen - und außenpolitische Sicherheit

Sicherheit durch Einsätze

Sicherheit in Partnerschaften

Entschließung

Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System

Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen

Die UN-Generalversammlung UNGA

Der UN-Sicherheitsrat UNSC

Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC

Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI

Der Internationale Währungsfond IWF

Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ

Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE

Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD

Die Welthandelsorganisation WTO

Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess

Entschließung

Entschließung

Kultur und europäische Werte

EU -Programme

Medien und neue Informationstechnologien

Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit

EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD

UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 258/11

... (2) Alle Informationen, die ein Vertragsstaat nach Absatz 1 erhalten hat, sind ebenso geheim zu halten wie die aufgrund des innerstaatlichen Rechts dieses Staates beschafften Informationen und dürfen nur den Personen oder Behörden (einschließlich der Gerichte und der Verwaltungsbehörden) zugänglich gemacht werden, die mit der Veranlagung oder Erhebung, der Vollstreckung oder Strafverfolgung, der Entscheidung über Rechtsmittel hinsichtlich der in Absatz 1 genannten Steuern oder mit der Aufsicht darüber befasst sind. Diese Personen oder Behörden dürfen die Informationen nur für diese Zwecke verwenden. Sie dürfen die Informationen in einem öffentlichen Gerichtsverfahren oder in einer Gerichtsentscheidung offenlegen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen können die Informationen für andere Zwecke verwendet werden, wenn sie nach dem Recht beider Staaten für diese anderen Zwecke verwendet werden können und die zuständige Behörde des übermittelnden Staates diese Verwendung genehmigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 15
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 16
Künstler und Sportler

Artikel 17
Ruhegehälter und Renten

Artikel 18
Öffentlicher Dienst

Artikel 19
Gastprofessoren, Lehrer und Studierende

Artikel 20
Andere Einkünfte

Artikel 21
Vermögen

Artikel 22
Tätigkeiten vor der Küste

Artikel 23
Vermeidung der Doppelbesteuerung

Artikel 24
Gleichbehandlung

Artikel 25
Verständigungsverfahren

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 27
Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern

Artikel 28
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 29
Einschränkung der Abkommensvergünstigung

Artikel 30
Mitglieder diplomatischer

Artikel 31
Protokoll

Artikel 32
Inkrafttreten

Artikel 33
Kündigung

Artikel 34
Registrierung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 30. März 2011

1. Zu dem Abkommen als Ganzes:

2. Zu Artikel 10 Dividenden :

3. Zu den Artikeln 10 Dividenden und 11 Zinsen :

4. Zu Artikel 12 Lizenzgebühren :

5. Zu Artikel 17 Absatz 3 Ruhegehälter und Renten , Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe a Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie Nummer 6 dieses Protokolls:

6. Zu Artikel 20 Absatz 2 Andere Einkünfte :

7. Zu Artikel 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung :

8. Zu Artikel 26 Informationsaustausch :

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

4 Freistellungsmethode

4 Anrechnungsmethode

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu dem gesamten Abkommen

Zu der Gemeinsamen Erklärung

Anlage zur
Denkschrift (Übersetzung)

3 Verbalnote


 
 
 


Drucksache 850/11

... ), soll im nationalen Recht auf freiheitsentziehende Maßregeln der Besserung und Sicherung abgestellt werden. Insoweit folgt aus der Festlegung des Mindesthöchstmaßes von sechs Jahren, dass die Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB als mögliche Rechtsfolge keine Unterrichtungspflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a begründen kann. Denn die Dauer der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt darf gemäß § 67d Absatz 1 Satz 1 StGB zwei Jahre nicht übersteigen. Die Möglichkeit einer Fristverlängerung nach § 67d Absatz 1 Satz 3 StGB ändert daran nichts, weil deren Eingreifen von der Verurteilung und dem konkreten Vollstreckungsverlauf abhängt. Demgegenüber können die Maßregeln der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) und der Sicherungsverwahrung (§§ 66 ff. StGB) als mögliche Rechtsfolgen wegen der Möglichkeit ihrer unbefristeten Fortdauer eine Unterrichtungspflicht begründen. Allerdings wird dies in Fällen, in denen die in Rede stehende Straftat nicht zugleich im Höchstmaß mit mindestens sechs Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, nur ausnahmsweise in Betracht kommen. Denn regelmäßig wird im Ermittlungsverfahren nicht hinreichend absehbar sein, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung vorliegen. Ist dies ausnahmsweise doch der Fall, greift die Unterrichtungspflicht unabhängig davon, wie lang die Unterbringung voraussichtlich konkret andauern wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Eurojust-Gesetzes

§ 3
Aufgaben des nationalen Mitglieds; Dienstverkehr.

§ 4a
Verwaltung von Arbeitsdateien und Index durch das nationale Mitglied

§ 4b
Zugang zu Index und Arbeitsdateien durch Eurojust-Anlaufstellen; Verordnungsermächtigung

§ 4c
Weitergabe von Informationen durch Eurojust-Anlaufstellen

§ 4d
Zugriff auf Indexdatensätze und Arbeitsdateien des nationalen Mitglieds durch andere als deutsche Stellen

§ 5
Ersuchen und schriftliche Stellungnahme des Kollegiums und Ersuchen des nationalen Mitglieds.

§ 6
Unterrichtung des nationalen Mitglieds durch die zuständigen deutschen Behörden

§ 14
Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Ratsbeschlüsse

II. Inhalt des Eurojust-Beschlusses

Zu Artikel 7

III. Inhalt des EJN-Beschlusses

IV. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 4a

Zu § 4b

Zu § 4c

Zu § 4d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 157/11 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Ehegüterrechts KOM (2011)



Drucksache 366/11

... Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung setzt gegenseitiges Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten voraus. Gerichtliche Entscheidungen müssen überall in der EU als gleichwertig anerkannt und vollstreckt werden, unabhängig davon, wo sie ergangen sind. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die Strafrechtssysteme in der Europäischen Union zwar nicht identisch, aber zumindest gleichwertig sind. Gerichtliche Entscheidungen werden für gewöhnlich von einem Richter im Vollstreckungsstaat vollstreckt. Dieser Richter muss sich sicher sein können, dass die ursprüngliche Entscheidung unter fairen Bedingungen zustande gekommen ist (d.h. dass die Rechte der betroffenen Person während der Urteilsfindung nicht verletzt wurden) und dass die Rechte der Person bei Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat voll und ganz gewahrt bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/11




Grünbuch Stärkung des gegenseitigen Vertrauens im europäischen Rechtsraum – Grünbuch zur Anwendung der EU-Strafrechtsvorschriften im Bereich des Freiheitsentzugs

1. Gegenstand

2. Wieso hat die EU ein Interesse an diesen Fragen

3. Der Zusammenhang zwischen den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung Freiheitsentziehenden Massnahmen

3.1. Der Europäische Haftbefehl8

3.2. Überstellung von Häftlingen

3.3. Bewährungsstrafen und alternative Sanktionen

3.4. Europäische Überwachungsanordnung

3.5. Umsetzung

Fragen zu den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung

4. die Untersuchungshaft

4.1. Länge der Untersuchungshaft

4.2. Regelmäßige Überprüfung der Gründe für die Untersuchungshaft/gesetzliche Höchstdauer

Fragen zur Untersuchungshaft

5. Kinder

Frage zum Freiheitsentzug BEI Kindern

6. Haftbedingungen

6.1. Maßnahmen der EU mit Bezug zum Strafvollzug

6.2. Überprüfung der Haftbedingungen durch die Mitgliedstaaten

Fragen zur überprüfung der Haftbedingungen

6.3. Europäische Strafvollzugsgrundsätze

Fragen zu den Haftbedingungen

7. öffentliche Anhörung

2 Anhänge

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 260/11

... (2) Gerichtliche Maßnahmen und die Zustellung oder Vollstreckung gerichtlicher Verfügungen einschließlich der Pfändung von Privateigentum können auf dem IITC-Gelände nur mit Zustimmung des Generaldirektors oder gegebenenfalls der von ihm benannten Person und in Übereinstimmung mit den von ihm oder ihr genehmigten Bedingungen durchgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 260/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 3
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

Artikel 4
Unverletzlichkeit des IITC-Geländes

Artikel 5
Recht und Autorität auf dem IITC-Gelände

Artikel 6
Schutz des IITC-Geländes und seiner Umgebung

Artikel 7
Unverletzlichkeit der Archive und aller Dokumente

Artikel 8
Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte

Artikel 9
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 10
Öffentliche und sonstige Dienstleistungen für das IITC-Gelände

Artikel 11
Erleichterungen im Nachrichtenverkehr

Artikel 12
Vorrechte und Immunitäten von Delegierten

Artikel 13
Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen für das IRENA-Personal

Artikel 14
Berater und Sachverständige, die Aufträge durchführen

Artikel 15
Ortskräfte, die nach Stunden bezahlt werden

Artikel 16
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 17
Notifikation

Artikel 18
Einreise in das Gastland und Ausreise aus dem Gastland sowie Freizügigkeit und Aufenthalt im Gastland

Artikel 19
Ausweise

Artikel 20
Flagge, Emblem und Kennzeichen

Artikel 21
Soziale Sicherheit

Artikel 22
Zugang zum Arbeitsmarkt für Familienmitglieder

Artikel 23
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 24
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 375/11

... Unter dem Aspekt des Gebots der besonderen Beschleunigung des Abschiebungsverfahrens während der Haft und des wegen der Schwere der mit der Haft verbundenen Grundrechtseingriffe in besonderer Weise zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes begegnet die Möglichkeit, über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus Abschiebungshaft anordnen zu können, grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Da die Abschiebungshaft nur angeordnet werden darf, wenn eine Abschiebung in einem absehbaren Zeitraum rechtlich und auch tatsächlich durchsetzbar ist, muss sich die maximale Höhe der Haftdauer an diesem absehbaren Zeitraum ausrichten. Die praktischen Erfahrungen haben gezeigt, dass der Zeitraum von sechs Monaten erforderlich, aber auch ausreichend ist, um Abschiebungen durchzuführen. Dementsprechend sind in der Vollzugspraxis bisher kaum Fälle bekannt geworden, in denen die Haft in zulässiger Weise länger als sechs Monate vollstreckt werden durfte. Die Begrenzung auf diese Höchstdauer wirkt zugleich der Gefahr entgegen, dass die Haft als unzulässige faktische „Beugemaßnahme“ zur Erzwingung der bis zur Inhaftierung verweigerten Mitwirkung bei der Passbeschaffung missbraucht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 772/11

... (9) Diese Richtlinie gilt unbeschadet der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen21, der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen22, der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ("Rom II" )23 und der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ("Rom I")24.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 772/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise Folgenabschätzung

2.1. Einholung von Fachwissen und Anhörung interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Hauptelemente des Vorschlags

3.1.1. Für alle verbraucherrechtlichen Streitigkeiten soll es AS-Verfahren geben

3.1.2. Information über alternative Streitbeilegung und Zusammenarbeit

3.1.3. Qualität von AS-Stellen

3.1.4. Überwachung

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der EU

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zugang zur Alternativen Streitbeilegung dafür geltende Grundsätze

Artikel 5
Zugang zur alternativen Streitbeilegung

Artikel 6
Fachwissen und Unparteilichkeit

Artikel 7
Transparenz

Artikel 8
Effektivität

Artikel 9
Fairness

Kapitel III
Information Kooperation

Artikel 10
Information der Verbraucher durch Unternehmer

Artikel 11
Unterstützung für Verbraucher

Artikel 12
Allgemeine Informationen

Artikel 13
Kooperation zwischen AS-Stellen zur Beilegung grenzübergreifender Streitigkeiten

Artikel 14
Kooperation zwischen AS-Stellen und den für die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts zuständigen nationalen Behörden

Kapitel IV
überwachung von AS-Stellen

Artikel 15
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 16
Informationen, die den zuständigen Behörden von den AS-Stellen mitzuteilen sind

Artikel 17
Rolle der zuständigen Behörden und der Kommission

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Sanktionen

Artikel 19
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Artikel 20
Änderung der Richtlinie 2009/22/EG

Artikel 21
Mitteilungen

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Bericht

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten


 
 
 


Drucksache 150/11 (Beschluss)

... Grundsätzlich vollstrecken landesunmittelbare Krankenkassen nach dem jeweiligen Landesrecht. Bei landesunmittelbaren Krankenkassen, die sich über das Gebiet von mehr als einem Land erstrecken, führt dies zu Problemen, wenn außerhalb des Sitzlandes durch eigene Vollstreckungskräfte vollstreckt werden soll. In diesen Fällen ist weder das jeweilige Landesrecht noch das Bundesrecht anwendbar. Mit der Gesetzesänderung soll aus Gründen der Rechtssicherheit und Gleichbehandlung für die Vollstreckung durch die Krankenkassen generell das Vollstreckungsrecht des Bundes Anwendung finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2 IfSG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 23 Absatz 3 Satz 1 IfSG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 23 Absatz 3 Satz 2 IfSG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 23 Absatz 6 Satz 1 und 2 - neu - IfSG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 23 Absatz 9 - neu - IfSG und Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 114 Absatz 2 Satz 7 SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 und 2a - neu - IfSG

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 36 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 1a - neu - IfSG

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 73 Absatz 1 Nummer 2a - neu - IfSG

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 73 Absatz 1 Nummer 24 IfSG

10. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 111 Absatz 5 Satz 1a und 1b - neu - SGB V

11. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 111b Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

12. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 111b Absatz 4 SGB V

13. Zu Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 172 Absatz 2 Satz 1 SGB V und Nummer 4b - neu - § 172a - neu - SGB V

§ 172a
Informationsrechte der Verbände

14. Zu Artikel 3 Nummer 4c - neu - § 274 Absatz 1 Satz 3 SGB V

15. Zu Artikel 3 Nummer 4d - neu - § 279 Absatz 4 Satz 3 bis 5 SGB V

16. Zu Artikel 3a - neu - § 66 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB X

'Artikel 3a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

17. Zu Artikel 5 Nummer 1 - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3 - neu - KHEntgG und Nummer 2 § 10 Absatz 12 Satz 2 KHEntG

'Artikel 5 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

18. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 92c Absatz 5 Satz 1 SGB XI

19. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 97c SGB XI ,

20. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 115 Absatz 1a Satz 10 bis 13 SGB XI

21. Zu Artikel 6a - neu - § 79 Absatz 5 Satz 1 AMG

'Artikel 6a Änderung des Arzneimittelgesetzes

22. Zur Anschubfinanzierung neuer Netzwerke

23. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 158/11

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften KOM (2011)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Hintergrund

1.2 Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. Ergebnis der Konsultationen – Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiaritätsprinzip

3.3 Verhältnismäßigkeitsprinzip

3.4 Auswirkungen auf die Grundrechte

3.5 Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt, Vereinfachung der Verfahren Vereinbarkeit mit der Politik der EU in Anderen Bereichen

4.1 Auswirkungen auf den Haushalt

4.3 Übereinstimmung mit der Politik der EU in anderen Bereichen

5. Erläuterung der Artikel

5.1 Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

5.2 Kapitel II: Zuständigkeit

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

5.3 Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

5.4 Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung

5 Entscheidungen

Öffentliche Urkunden

5.5 Kapitel V: Wirkung gegenüber Dritten

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 3
Zuständigkeit im Fall des Todes eines Partners

Artikel 4
Zuständigkeit im Fall der Trennung

Artikel 5
Zuständigkeit in anderen Fällen

Artikel 6
Subsidiäre Zuständigkeit

Artikel 7
Notzuständigkeit

Artikel 8
Zuständigkeit für Gegenanträge

Artikel 9
Anrufung eines Gerichts

Artikel 10
Prüfung der Zuständigkeit

Artikel 11
Prüfung der Zulässigkeit

Artikel 12
Rechtshängigkeit

Artikel 13
Aussetzung wegen Sachzusammenhang

Artikel 14
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 15
Bestimmung des anzuwendenden Rechts

Artikel 16
Universelle Anwendung

Artikel 17
Eingriffsnormen

Artikel 18
Öffentliche Ordnung (ordre public) im Staat des angerufenen Gerichts

Artikel 19
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 20
Staaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen – Kollisionen hinsichtlich der Gebiete

Kapitel IV
Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung Abschnitt 1 Entscheidungen

Unterabschnitt 1
Anerkennung

Artikel 21
Anerkennung der Entscheidungen

Artikel 22
Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung

Artikel 23
Ausschluss der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats

Artikel 24
Unterschiede beim anzuwendenden Recht

Artikel 25
Ausschluss der Nachprüfung in der Sache

Artikel 26
Aussetzung des Anerkennungsverfahrens

Unterabschnitt 2
Vollstreckung

Artikel 27
Vollstreckbare Entscheidungen

Abschnitt 2
öffentliche Urkunden gerichtliche Vergleiche

Artikel 28
Anerkennung öffentlicher Urkunden

Artikel 29
Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Artikel 30
Anerkennung und Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche

Kapitel V
Wirkung gegenüber Dritten

Artikel 31
Wirkung gegenüber Dritten

Kapitel VI
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 32
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 33
Informationen für die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden

Artikel 34
Revisionsklausel

Artikel 35
Übergangsbestimmungen

Artikel 36
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 326/11

... (1) Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten tauschen die Informationen aus, die zur Durchführung dieses Abkommens oder zur Verwaltung beziehungsweise Vollstreckung des innerstaatlichen Rechts betreffend Steuern jeder Art und Bezeichnung, die für Rechnung der Vertragsstaaten oder ihrer Gebietskörperschaften erhoben werden, voraussichtlich erheblich sind, soweit die diesem Recht entsprechende Besteuerung nicht dem Abkommen widerspricht. Der Informationsaustausch ist durch Artikel 1 und 2 nicht eingeschränkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 326/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Abänderung des am 24. August 2000 in Berlin unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Artikel I

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel II

Zu Artikel 26

Artikel III

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel I Zu Artikel II

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Zu Artikel III

Absatz 1

Absatz 2


 
 
 


Drucksache 88/11

... Soweit der Betreiber im Falle der Aufhebung der Zuteilungsentscheidung zur Rückgabe zu viel ausgegebener Berechtigungen verpflichtet ist, kann die zuständige Behörde diese Verpflichtung nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes durchsetzen. Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt bis zu 500 000 Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG)*)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Genehmigung und Überwachung von Emissionen

§ 4
Emissionsgenehmigung

§ 5
Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht

§ 6
Überwachungsplan

Abschnitt 3
Berechtigungen und Zuteilung

§ 7
Berechtigungen

§ 8
Versteigerung von Berechtigungen

§ 9
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber

§ 10
Rechtsverordnung über Zuteilungsregeln

§ 11
Regelzuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber

§ 12
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen aus der Sonderreserve

§ 13
Antrag auf Zuteilung aus der Sonderreserve

§ 14
Ausgabe von Berechtigungen

§ 15
Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen

§ 16
Anerkennung von Berechtigungen und Emissionsgutschriften

§ 17
Emissionshandelsregister

§ 18
Umtausch von Emissionsgutschriften in Berechtigungen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Zuständigkeiten

§ 20
Überwachung

§ 21
Sachverständige Stellen

§ 22
Gebühren für Amtshandlungen von Bundesbehörden

§ 23
Elektronische Kommunikation

§ 24
Einheitliche Anlage

§ 25
Änderung der Identität oder Rechtsform des Betreibers

§ 26
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

§ 27
Befreiung für Kleinemittenten

§ 28
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 5
Sanktionen

§ 29
Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 30
Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 31
Betriebsuntersagung gegen Luftfahrzeugbetreiber

§ 32
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 6
Übergangsregelungen

§ 33
Allgemeine Übergangsregelung

§ 34
Übergangsregelung für Anlagenbetreiber

§ 35
Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber

Anhang 1
Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Teil 2
Tätigkeiten

Anhang 2
Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Teil 1
Fristen für die Vorlage eines Überwachungsplans

Teil 2
Anforderungen an die Ermittlung von Emissionen und die Emissionsberichterstattung

Anhang 3
Anforderungen an die Verifizierung

Teil 1
Emissionsberichterstattung

A. Allgemeine Grundsätze

B. Methodik Strategische Analyse

4 Prozessanalyse

4 Risikoanalyse

C. Bericht

D. Zusätzliche Bestimmungen für die Prüfung von Emissionsberichten des Luftverkehrs

Teil 2
Angaben zur Transportleistung

Anhang 4
Anforderungen an sachverständige Stellen

Anhang 5
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Teil 1
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung nach § 27 Absatz 4

1. Anlagenspezifischer Emissionswert für die Berechnung der spezifischen Emissionsminderung

2. Berechnungsformeln

a Berechnungsformeln für Einzelanlagen-Nachweis

b Berechnungsformeln für gemeinsamen Nachweis

Erläuterung der Abkürzungen:

Teil 2
Berechnung des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4 Satz 4 und 5

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2020

Artikel 4
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2012

Artikel 5
Änderung der Emissionshandels-Versteigerungsverordnung 2012

Artikel 6
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 7
Änderung der Emissionshandelskostenverordnung 2007

Artikel 8
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2012

Artikel 9
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2007

Artikel 10
Änderung der Zuteilungsverordnung 2007

Artikel 11
Änderung der Zuteilungsverordnung 2012

Artikel 12
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 14
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Anwendungsbereich

2. Neue Ausgestaltung von Emissionsgenehmigung und Überwachungsplan

3. Versteigerung von Berechtigungen

4. Zuteilung kostenloser Berechtigungen

5. Verwendung von Projektgutschriften

6. Zeitlich gestufter Übergang zum neuen Emissionshandelssystem

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

a. Zusammenfassung

b. Informationspflichten der TEHG-Novelle Übersicht

c. Vergleich zu den Bürokratiekosten der Handelsperiode 2008-2012

d. Einzelbewertung der Informationspflichten

IP 1 Emissionsgenehmigung / Antragstellung

IP 2 Antrag auf gesonderte Genehmigung

IP 3 Anzeige Änderung der Tätigkeit

IP 4 Emissionsbericht und Verifizierung des Berichts

IP 5 Genehmigung des Überwachungsplans

IP 6 Anzeige Anpassung des Überwachungsplans

IP 7 Übertragung von Berechtigungen zur Erfüllung der Abgabepflicht

IP 8 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für Anlagenbetreiber

IP 9 Antrag auf Zuteilung kostenloser Luftverkehrsberechtigungen

IP 10 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für zusätzliche Luftfahrzeugbetreiber

IP 11 Antrag auf Eröffnung eines Kontos im Emissionshandelsregister

IP 12 Antrag auf Umtausch von Projektgutschriften in Berechtigungen

IP 13 Antrag auf Bekanntmachung als sachverständige Stelle

IP 16 Antrag Opt-Out für Kleinanlagen

e. Zusammenfassung

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Anhang 1 Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Zu Anhang 2 Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Zu Anhang 3 Anforderungen an die Verifizierung

Zu Anhang 4 Anforderungen an sachverständige Stellen

Zu Anhang 5 Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1433: Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels


 
 
 


Drucksache 785/11

... "Abweichend von Satz 1 vollstrecken die nach Landesrecht zuständigen Vollstreckungsbehörden zugunsten der landesunmittelbaren Krankenkassen, die sich über mehr als ein Bundesland erstrecken, nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 785/11




Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 64a
Modellvorhaben zur Arzneimittelversorgung

§ 87b
Vergütung der Ärzte (Honorarverteilung)

§ 87c
Transparenz der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

§ 87d
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen im Jahr 2012

§ 90a
Gemeinsames Landesgremium

§ 111c
Versorgungsverträge mit Rehabilitationseinrichtungen

§ 116b
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

§ 137e
Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

§ 303a
Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz

§ 303b
Datenübermittlung

§ 303c
Vertrauensstelle

§ 303d
Datenaufbereitungsstelle

§ 303e
Datenverarbeitung und -nutzung

§ 305b
Veröffentlichung der Jahresrechnungsergebnisse

§ 321
Übergangsregelung für die Anforderungen an die strukturierten Behandlungsprogramme nach § 137g Absatz 1

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 6
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 8
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 9
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

§ 21

Artikel 10
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

§ 21

Artikel 11
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 28d
Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme.

§ 28f
Anforderungen an das Verfahren der Erhebung und Übermittlung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten.

Artikel 12
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 13
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 14
Änderung der Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 159/11

... J. unter Hinweis darauf, dass 2010 einschlägigen Berichten zufolge nur ein Land einen minderjährigen Straftäter hingerichtet hat, während es 2009 noch drei Länder waren; unter Hinweis darauf, dass Jemen beträchtliche Fortschritte erzielt hat, was das Verbot der Vollstreckung der Todesstrafe gegen jugendliche Straftäter beträgt; unter Hinweis darauf, dass dies große Hoffnungen weckt, dass die Hinrichtung von minderjährigen Straftätern demnächst weltweit per Gesetz und in der Praxis geächtet wird,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 159/11




Entschließung

Stärkung des Funktionierens der KMU-Finanzierungsmechanismen

3 Marktversagen

Beseitigung von administrativen Hindernissen

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 521/11

... , des Zwangsvollstreckungsrechts oder der Sozialgesetzgebung. Zudem können die betreffenden Daten für die Qualitätsentwicklungsprozesse in der Schuldner- und Insolvenzberatung hilfreich sein. Bereits im Jahr 2001 hat der Rat der Europäischen Union eine Entschließung über den Verbraucherkredit und die Verschuldung der Verbraucherinnen und Verbraucher angenommen, in der die Notwendigkeit statistischer Erhebungen zur Feststellung des Umfangs von Verschuldung sowie der Indikatoren für Armut und soziale Ausgrenzung hervorgehoben und die Mitgliedstaaten um entsprechende Maßnahmen und Zusammenarbeit ersucht wurden.1



Drucksache 851/11 (Beschluss)

... über die Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen gelten entsprechend. Ein Vorschuss kann nicht gefordert werden."



Drucksache 722/11

... (b) auf die Beitreibung bezogene Systeme, insbesondere elektronische Formulare für die Beitreibung von Forderungen, elektronische Formulare für den einheitlichen Vollstreckungstitel (uniform instrument permitting enforcement - UIPE) und für das einheitliche Zustellungsformblatt (uniform notification form - UNF);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörungen und Nutzung von Fachwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Instrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

5.1. Anmerkungen zu spezifischen rechtlichen Bestimmungen

5.1.1. Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen

5.1.2. Kapitel II: Zuschussfähige Maßnahmen

5.1.3. Kapitel IV: Durchführung

5.2. Vereinfachung

5.2.1. Auf welche Weise trägt der Vorschlag zur Vereinfachung bei?

5.2.2. Leistungsbewertung des Programms

5.2.3. Ist der Programmvorschlag mit den allgemeinen politischen Zielen der Kommission vereinbar?

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Teilnahme am Programm

Artikel 4
Allgemeines Ziel

Artikel 5
Spezifische Ziele

Kapitel II
Zuschussfähige Maßnahmen

Artikel 6
Zuschussfähige Maßnahmen

Artikel 7
Spezifische Durchführungsbestimmungen für gemeinsame Maßnahmen

Artikel 8
Spezifische Durchführungsbestimmungen für die europäischen Informationssysteme

Artikel 9
Spezifische Durchführungsbestimmungen für gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 10
Finanzrahmen

Artikel 11
Formen der Finanzierung

Artikel 12
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Kapitel IV
Durchführungsbefugnisse

Artikel 13
Arbeitsprogramm

Artikel 14
Ausschussverfahren

Kapitel V
Überwachung und Bewertung

Artikel 15
Überwachung der Maßnahmen des Programms

Artikel 16
Bewertung

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Aufhebung

Artikel 18
Inkrafttreten

Anhang

I. Operative Ziele des Programms

II. Europäische Informationssysteme und ihre Unionskomponenten Gemäß Artikel 6 Buchstabe d


 
 
 


Drucksache 621/11

... (2) Alle Informationen, die ein Vertragsstaat nach Absatz 1 erhalten hat, sind ebenso geheim zu halten wie die aufgrund des innerstaatlichen Rechts dieses Staates beschafften Informationen und dürfen nur den Personen oder Behörden (einschließlich der Gerichte und der Verwaltungsbehörden) zugänglich gemacht werden, die mit der Veranlagung oder Erhebung, der Vollstreckung oder Strafverfolgung oder der Entscheidung über Rechtsmittel hinsichtlich der in Absatz 1 genannten Steuern oder mit der Aufsicht darüber befasst sind. Diese Personen oder Behörden dürfen die Informationen nur für diese Zwecke verwenden. Sie dürfen die Informationen in einem öffentlichen Gerichtsverfahren oder in einer Gerichtsentscheidung offenlegen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen können die Informationen für andere Zwecke verwendet werden, wenn sie nach dem Recht beider Staaten für diese anderen Zwecke verwendet werden können und die zuständige Behörde des übermittelnden Staates dieser Verwendung zugestimmt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 621/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel I

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel II

5. Zu Artikel 26

Artikel III

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel I Zu Artikel II Zu Artikel III

 
 
 


Drucksache 253/11 (Beschluss)

... "c) von sonstigen Steuern, deren Festsetzung, Erhebung oder Vollstreckung in die Zuständigkeit der Finanzämter fallen,"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 EU-BeitrG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 2 Buchstabe e EU-BeitrG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 EU-BeitrG

4. Zu Artikel 1 § 6 EU-BeitrG

5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 2 EU-BeitrG

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 EU-BeitrG

7. Zu Artikel 1 § 18 Satz 1 EU-BeitrG

8. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 3 EU-BeitrG

9. Zu Artikel 2 nach Nummer 2 § 10 Absatz 2 und 2a Satz 8 EStG

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 10a Absatz 3 Satz 2 EStG ,

11. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 2a - neu - EStG

12. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 39c Absatz 1 Satz 5 EStG

13. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 39e Absatz 6 Satz 1 und 2 EStG

14. Zu Artikel 2 nach Nummer 22 § 44a Absatz 8 EStG

15. Zu Artikel 2 Nummer 26 Buchstabe b und c, Nummer 28 § 51a Absatz 2c und 2e, § 52a Absatz 18 EStG

Zu Artikel 2 Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 2 Nummer 28

16. Zu Artikel 2 Nummer 26 § 51a EStG

17. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

18. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG

19. Zu Artikel 8 Gesetz über Steuerstatistiken

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

§ 9a
Grundsteuer

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

20. Zu Artikel 10 Nummer 01 - neu -, 02 - neu -, 03 - neu - und 2 § 145 Absatz 3 Satz 4, § 179 Satz 4, § 192 Satz 2 - neu - und § 205 Absatz 3 BewG

Zu Nummer n

Zu Nummer 03

Zu Nummer 2

21. Zu Artikel 10 Nummer 04 - neu -, 1 und 2 Anlage 1, § 205 Absatz 3 BewG

22. Zu Artikel 11 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - und 6 § 7 Absatz 8 - neu -, § 15 Absatz 4 - neu - und § 37 Absatz 7 ErbStG

Zu Artikel 11

4 Allgemein

Zu Nummer 1a

4 Einlagefälle

4 Beispiel:

4 Konzernfälle

Beispiel 1:

Beispiel 2:

Zu Nummer 1b

4 Beispiel:

Zu Nummer 6

23. Zu Artikel 12 Abgabenordnung

Artikel 12
Änderung der Abgabenordnung

Zu Artikel 12 Nummer 1

24. Zu Artikel 12a – neu – Umsatzsteuergesetz

Artikel 12a
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Finanzielle Auswirkungen:


 
 
 


Drucksache 150/1/11

... Grundsätzlich vollstrecken landesunmittelbare Krankenkassen nach dem jeweiligen Landesrecht. Bei landesunmittelbaren Krankenkassen, die sich über das Gebiet von mehr als einem Land erstrecken, führt dies zu Problemen, wenn außerhalb des Sitzlandes durch eigene Vollstreckungskräfte vollstreckt werden soll. In diesen Fällen ist weder das jeweilige Landesrecht noch das Bundesrecht anwendbar. Mit der Gesetzesänderung soll aus Gründen der Rechtssicherheit und Gleichbehandlung für die Vollstreckung durch die Krankenkassen generell das Vollstreckungsrecht des Bundes Anwendung finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 1aneu - § 2 IfSG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 23 Absatz 9 - neu - IfSG und Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 114 Absatz 2 Satz 7 SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 23 Absatz 3 Satz 2 IfSG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 23 Absatz 6 Satz 1 und 2 - neu - IfSG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8aneu - § 28 Absatz 1 Satz 2 und 2aneu - IfSG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 36 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 1aneu - IfSG

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 73 Absatz 1 Nummer 2aneu - IfSG

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 73 Absatz 1 Nummer 24 IfSG

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 111b Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

10. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 111b Absatz 4 SGB V

11. Zu Artikel 3 Nummer 4aneu - § 172 Absatz 2 Satz 1 SGB V und Nummer 4bneu - § 172aneu - SGB V

§ 172a
Informationsrechte der Verbände

12. Zu Artikel 3 Nummer 4cneu - § 279 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - SGB V

13. Zu Artikel 3aneu - § 66 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB X

'Artikel 3a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

14. Zu Artikel 5 Nummer 1 - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3 - neu - KHEntgG und Nummer 2 § 10 Absatz 12 Satz 2 KHEntG

'Artikel 5 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

15. Zu Artikel 6 Nummer 4 Buchstabe e § 114a Absatz 5a Satz 1 und Satz 2 - neu - SGB XI

16. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 115 Absatz 1a Satz 10 bis 13 SGB XI

17. Zu Artikel 6aneu - § 79 Absatz 5 Satz 1 AMG

'Artikel 6a Änderung des Arzneimittelgesetzes

18. Zur Anschubfinanzierung neuer Netzwerke

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 833/11

... Die jetzige Initiative soll auch den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Erbscheins vom Oktober 200910 ergänzen. Der Verordnungsvorschlag sieht eine Regelung vor, um zu bestimmen, welches einzelstaatliche Erbrecht bei einem grenzübergreifenden Erbfall in der EU anzuwenden ist, bei dem andernfalls mehrere, möglicherweise nicht miteinander vereinbare nationale Regelungen greifen könnten. In dem Verordnungsvorschlag wird nicht auf die Steuerfragen eingegangen, die sich bei grenzübergreifenden Erbfällen stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 833/11




1. Einführung

2. Derzeitige Bestimmungen zur Besteuerung von Erbschaften

3. Die Probleme ihr Ausmass

4. Lösungsvorschläge

5. Fazit Folgemassnahmen

Anhang I
Verzeichnis der Steuern, die in den Mitgliedstaaten auf Erbschaften Angewendet werden

Anhang II
Doppelbesteuerungsabkommen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer


 
 
 


Drucksache 354/11 (Beschluss)

... Im Rahmen ihrer 81. Konferenz haben sich die Justizministerinnen und Justizminister am 23. und 24.Juni 2010 mehrheitlich für die Schaffung einer klarstellenden gesetzlichen Regelung für die Übermittlung personenbezogener Daten der Bewährungshelfer an die Polizei, die Strafvollstreckungsbehörde und die Einrichtungen des Justiz- und Maßregelvollzugs ausgesprochen. Der Gesetzentwurf soll dem Bewährungshelfer in bestimmten Konstellationen die Möglichkeit eröffnen, personenbezogene Daten unmittelbar an die Polizei und die Vollstreckungsbehörden sowie an Einrichtungen des Justiz- und Maßregelvollzugs zu übermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/11 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Vierter Abschnitt

§ 496

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten der öffentlichen Haushalte

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Absatz 1

Datenübermittlung an die Polizei

Datenübermittlung an die Staatsanwaltschaft

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 61/11

... Schließlich wird in § 17 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 eine Rechtsgrundlage für den Erlass eines Feuerstättenbescheides bei Verweigerung der Durchführung der Feuerstättenschau vorgesehen. Diese Regelung ist aus Gründen der Betriebs- und Brandsicherheit erforderlich. Es muss gewährleistet sein, dass für jede Feuerstätte ein Feuerstättenbescheid vorhanden ist, selbst wenn die Feuerstättenschau vom Eigentümer verweigert wird. Der Feuerstättenbescheid dient der Konkretisierung der Eigentümerpflichten und ist Grundlage für eventuelle Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung.



Drucksache 259/11

... (1) Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten tauschen die Informationen aus, die zur Durchführung dieses Abkommens oder zur Verwaltung bzw. Vollstreckung des innerstaatlichen Rechts betreffend Steuern jeder Art und Bezeichnung, die für Rechnung eines Vertragsstaats, eines seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften erhoben werden, voraussichtlich erheblich sind, soweit die diesem Recht entsprechende Besteuerung nicht dem Abkommen widerspricht. Der Informationsaustausch ist durch Artikel 1 und 2 nicht eingeschränkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 15
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 16
Künstler und Sportler

Artikel 17
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 18
Öffentlicher Dienst

Artikel 19
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 20
Andere Einkünfte

Artikel 21
Vermögen

Artikel 22
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 23
Gleichbehandlung

Artikel 24
Verständigungsverfahren

Artikel 25
Austausch von Informationen

Artikel 26
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 27
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 28
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 29
Protokoll

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Kündigung

Artikel 32
Registrierung des Abkommens bei den Vereinten Nationen

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

1. Zu den Artikeln 3, 4, 8, 13, 14 und 21:

2. Zu Artikel 7:

3. Zu Artikel 8:

4. Zu Artikel 14:

5. Zu Artikel 25:

6. Rechtsakte der Europäischen Union werden durch dieses Abkommen nicht berührt.

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Nummer 7


 
 
 


Drucksache 229/11

... (3) Vollstreckungsbehörde ist das für den Sitz oder die Niederlassung des Vollstreckungsschuldners zuständige Hauptzollamt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Jahresbeitrag

§ 2
Sonderbeiträge

§ 3
Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze

§ 4
Mitteilungspflichten

§ 5
Berichtspflichten bei Erreichen der Zielgröße, Aussetzung der Beiträge

§ 6
Fälligkeit der Beitragsforderungen, Säumniszuschläge, Beitreibung

§ 7
Festsetzungs- und Zahlungsverjährung

§ 8
Übergangsregelungen

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1484: Verordnung über die Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 17. Februar 2011 zu der Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute


 
 
 


Drucksache 68/11

... (3) Der Schiedsspruch ist bindend und unterliegt keinen anderen als den in dem genannten Übereinkommen vorgesehenen Rechtsmitteln oder sonstigen Rechtsbehelfen. Er wird nach innerstaatlichem Recht vollstreckt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zulassung, Förderung und Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 3
Inländerbehandlung und Meistbegünstigung

Artikel 4
Entschädigung bei Enteignung

Artikel 5
Freier Transfer

Artikel 6
Subrogation

Artikel 7
Anwendung sonstiger Regeln

Artikel 8
Geltungsbereich

Artikel 9
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Vertragsstaat und einem Investor des anderen Vertragsstaats

Artikel 11
Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten

Artikel 12
Registrierungsklausel

Artikel 13
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1504: Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen


 
 
 


Drucksache 157/1/11

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Ehegüterrechts KOM (2011)



Drucksache 64/11

... Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien leisten einander Unterstützung durch den Austausch von Informationen, die für die Durchführung des jeweiligen Rechts der Vertragsparteien betreffend die unter dieses Abkommen fallenden Steuern voraussichtlich erheblich sind, einschließlich Informationen, die für die Festsetzung und Erhebung dieser Steuern, für die Vollstreckung von Steuerforderungen oder für Ermittlungen in oder die Verfolgung von Steuerstrafsachen voraussichtlich erheblich sind. Die persönlichen Rechte und Sicherheiten, welche die Gesetze oder die Verwaltungspraxis der ersuchten Vertragspartei Personen gewähren, bleiben anwendbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 2
Zuständigkeit

Artikel 3
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Artikel 5
Informationsaustausch

Artikel 6
Steuerprüfungen im Ausland

Artikel 7
Möglichkeit der Ablehnung eines Ersuchens

Artikel 8
Vertraulichkeit

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Verständigungsverfahren

Artikel 11
Sprache

Artikel 12
Protokoll

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Ziele und Bedeutung des Abkommens

2. Die Gliederung des Abkommens

II. Zu den einzelnen Artikeln des Abkommens

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 855/11

... Forderungen von Trägern im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats aus Beitragsrückständen haben bei der Zwangsvollstreckung sowie in Insolvenz- und Vergleichsverfahren im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaats die gleichen Vorrechte wie entsprechende Forderungen im Hoheitsgebiet dieses Vertragsstaats.



Drucksache 181/11

... Die Finanzkrise hatte erhebliche Auswirkungen für die EU-Bürger. Ein wesentlicher Faktor für die Auslösung der Krise war zwar das zunehmende Ausmaß der Verbriefung, mit der die Kreditgeber1 die ihren Kreditportfolios anhaftenden Risiken an die Investoren weitergeben konnten, in erster Linie betroffen waren jedoch die Verbraucher. Viele haben das Vertrauen in den Finanzsektor verloren, und bestimmte früher vorherrschende Praktiken der Kreditvergabe haben nun unmittelbare Auswirkungen 2. Da immer mehr Kreditnehmer Schwierigkeiten haben, ihre Kredite zu bedienen, nimmt die Zahl der Zahlungsausfälle und Zwangsvollstreckungen zu. Maßnahmen zur Förderung einer verantwortungsvolleren Kreditvergabe und -aufnahme sind deshalb ein wichtiges Element der Anstrengungen zur Reformierung des Finanzsektors.



Drucksache 65/11

... Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien leisten einander Unterstützung durch den Austausch von Informationen, die für die Durchführung des Rechts der Vertragsparteien betreffend die unter dieses Abkommen fallenden Steuern voraussichtlich erheblich sind, einschließlich Informationen, die für die Festsetzung, Veranlagung und Erhebung dieser Steuern, für die Vollstreckung von Steuerforderungen oder für Ermittlungen in oder die Verfolgung von Steuerstrafsachen voraussichtlich erheblich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 2
Zuständigkeit

Artikel 3
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Artikel 5
Informationsaustausch auf Ersuchen

Artikel 6
Steuerprüfungen im Ausland

Artikel 7
Möglichkeit der Ablehnung eines Ersuchens

Artikel 8
Vertraulichkeit

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Verständigungsverfahren

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Monaco über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Ziele und Bedeutung des Abkommens

2. Die Gliederung des Abkommens

II. Zu den einzelnen Artikeln des Abkommens

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 747/11

... "§ 829a Vereinfachter Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungsbescheiden".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 747/11




Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen

Abschnitt 1
Verkündungen und Bekanntmachungen des Bundes.

§ 1
Amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes

§ 2
Verkündung von Rechtsverordnungen.

§ 3
Verkündung von Verkehrstarifen.

§ 4
Inkrafttreten der Rechtsverordnungen und Verkehrstarife.

Abschnitt 2
Verkündungen und Bekanntmachungen im Bundesanzeiger.

§ 5
Bundesanzeiger

§ 6
Zugang zum Bundesanzeiger

§ 7
Sicherheitsanforderungen

§ 8
Ersatzverkündung, Ersatzbekanntmachung

§ 9
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Sonstige Bestimmungen

§ 10
Ergänzende Verkündungen und Bekanntmachungen

§ 11
Berichtigungen

§ 12
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 31
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 86

§ 17
Bekanntmachungen

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 127/11

... "§ 259a Vollstreckungsschutz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

a Bund

b Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 21
Anordnung vorläufiger Maßnahmen.

§ 22a
Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses

§ 104a
Teilnahme am System eines zentralen Kontrahenten

§ 210a
Insolvenzplan bei Masseunzulänglichkeit

§ 225a
Rechte der Anteilsinhaber

§ 238a
Stimmrecht der Anteilsinhaber

§ 246a
Zustimmung der Anteilsinhaber

§ 251
Minderheitenschutz

§ 253
Rechtsmittel

§ 254a
Rechte an Gegenständen. Sonstige Wirkungen des Plans

§ 254b
Wirkung für alle Beteiligten

§ 259a
Vollstreckungsschutz

§ 259b
Besondere Verjährungsfrist

§ 270a
Eröffnungsverfahren

§ 270b
Vorbereitung einer Sanierung

§ 270c
Bestellung des Sachwalters

§ 271
Nachträgliche Anordnung

§ 276a
Mitwirkung der Überwachungsorgane

§ 348
Zuständiges Insolvenzgericht, Zusammenarbeit der Insolvenzgerichte.

Artikel 2
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103
[einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz]

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Artikel 7
Gesetz über die Insolvenzstatistik (Insolvenzstatistikgesetz – InsStatG)

§ 1
Insolvenzstatistik

§ 2
Erhebungsmerkmale

§ 3
Hilfsmerkmale

§ 4
Auskunftspflicht und Erteilung der Auskunft; Verordnungsermächtigung

§ 5
Veröffentlichung und Übermittlung

§ 6
Übergangsregelung

Artikel 8
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 9
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick

II. Änderung der Insolvenzordnung

1. Gläubigereinfluss stärken

2. Insolvenzplanverfahren ausbauen

3. Blockaden durch Rechtsmittel vermeiden

4. Insolvenzplan und Masseverbindlichkeiten

5. Eigenverwaltung stärken

6. Stärkere Konzentration von Zuständigkeiten

III. Einführung des Insolvenzstatistikgesetzes

IV. EU-rechtliche Vorgaben

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte; Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu § 259a

Zu § 259b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 43

Zu § 270a

Zu § 270b

Zu § 270c

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu § 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1390: Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen


 
 
 


Drucksache 486/11 (Beschluss)

... s - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte



Drucksache 60/11 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf regelt berufsrechtliche Fragen, welche den Anwendungsbereich der Berufsfreiheit (vgl. Artikel 12 GG) betreffen. Die Mediation hat perspektivisch erheblichen Einfluss auf das Wirtschaftsleben. Mediationsergebnisse sollen sogar vollstreckbar sein. Regelmäßig soll vor Zivilprozessen der Versuch einer Mediation vorgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 MediationsG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 - neu - MediationsG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 Satz 2 MediationsG

5. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 MediationsG

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 2 § 15 Satz 1 GVG

9. Zu Artikel 2 § 15 Satz 3 - neu - GVG

10. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 253 Absatz 3 Nummer 1 ZPO ,

11. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 278 Absatz 5 ZPO

12. Zu Artikel 3 Nummer 5 § 278a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - ZPO , Nummer 6 § 794 Absatz 1 Nummer 1 ZPO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 794 Absatz 1 Nummer 1 ZPO , Nummer 7 § 796d ZPO

14. Zu den Artikeln 3, 4, 5, 6, 7

15. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 36a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - FamFG , Artikel 5 Nummer 2 § 54a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - ArbGG

16. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 36a Absatz 1 Satz 3 - neu - FamFG

17. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 54 Absatz 1 Satz 6 - neu - ArbGG , Artikel 6 Nummer 3 § 202 Satz 1 SGG ,

18. Zu Artikel 7 Nummer 01 - neu - § 86a - neu - VwGO , Nummer 3 § 173 Satz 1 VwGO

§ 86a

19. Zu Artikel 8 Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 GKG

'Artikel 8 Änderung des Gerichtskostengesetzes

20. Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 358/11

... auf die EU-Verordnungen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus, die EU-Sanktionsverordnungen gegen die Demokratische Republik Kongo, Birma/Myanmar, Côte d’Ivoire, Guinea, Irak, die Demokratische Volksrepublik Korea, Simbabwe, gegen Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger, auf die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten (ABl. L 200 vom 30.7.2005, S. 1, im folgenden: EU-Anti-Folter-Verordnung) sowie die Verordnung (EU) Nr. 1063/2010 vom 18. November 2010 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 125 vom 21.5.2010, S. 10).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

Verordnung

Einundneunzigste Verordnung

Artikel 1

Kapitel VIIq
Besondere Beschränkungen gegen Libyen

§ 69q
Beschränkungen auf Grund der Resolution 1970(2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 26. Februar 2011 (Kapitel VII der Charta) sowie auf Grund des Beschlusses 2011/137/GASP des Rates vom 28. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 10

Nummer 14

Nummer 16

Nummer 19

Nummer 20

Nummer 23

Nummer 23

Nummer 23

Nummer 23

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1577: Einundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 216/11 (Beschluss)

... Abhilfe in denjenigen Fällen schaffen, in denen das Bodenschutzrecht nicht parallel zur Anwendung kommen kann. Die Kostenforderung der öffentlichen Hand aus der Ersatzvornahme ruht dann als öffentliche Last auf dem Grundstück, was im Fall der Zwangsvollstreckung nach § 10 Absatz 1 Nummer 3



Drucksache 774/11

... (9) Die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen11, die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen 12, die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II)13 und die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I)14 sollten von dieser Verordnung nicht berührt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 774/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise Folgenabschätzung

2.1. Einholung von Fachwissen und Anhörung interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Funktionsweise des EU-weiten Online-Streitbeilegungssystems

3.1.1. Einrichtung des Europäischen Online-Streitbeilegungssystems

3.1.2. Information über das EU-weite OS-System

3.1.3. Überwachung

3.1.4. Datenschutzbestimmungen

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Europäische Plattform für die Online-Streitbeilegung

Artikel 5
Einrichtung einer Europäischen Plattform für die Online-Streitbeilegung

Artikel 6
Netz der Online-Streitbeilegungs-Mittler

Artikel 7
Einreichen einer Beschwerde

Artikel 8
Bearbeitung und Übermittlung einer Beschwerde

Artikel 9
Beilegung der Streitigkeit

Artikel 10
Datenbank

Artikel 11
Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 12
Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten

Artikel 13
Information der Verbraucher

Artikel 14
Überwachung

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Durchführungsrech tsakte

Artikel 16
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 17
Berichte

Artikel 18
Inkrafttreten

Anhang
Beim Ausfüllen des Beschwerdeformulars anzugebende Informationen


 
 
 


Drucksache 176/11 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat begrüßt das mit dem Grünbuch verfolgte Anliegen, ein effektives Vorgehen gegen illegale Angebote im Bereich des Online-Glücksspiels zu erreichen und dazu die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern. Insbesondere im Bereich der Vollstreckung wäre eine Verbesserung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten sinnvoll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/11 (Beschluss)




4 Vorbemerkung:

Zu 1 :

Zu 2 :

Zu 3 und 4 :

Zu 5 :

Zu 6 :

Zu 7 :

Zu 8 :

Zu 9 :

Zu 10 :

Zu 11 :

Zu 14 und 24 :

Zu 15 :

Zu 16 :

Zu 17 :

Zu 18 :

Zu 19 :

Zu 20 :

Zu 21 :

Zu 23 :

Zu 25 und 26 :

Zu 27 :

Zu 29 und 32 :

Zu 30 :

Zu 31 :

Zu 35 :

Zu 38 :

Zu 40 :

Zu 44 :

Zu 46 :

Zu 48 :

Zu 50 :

Zu 51 :


 
 
 


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