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0303/06
0240/05
0153/05B
0618/05B
0588/1/05
0900/05
0189/1/05
0618/1/05
0626/05
0550/1/05
0350/05
0696/05
0445/05
0463/05
0355/05
0412/05
0133/1/05
0582/05
0213/05B
0083/1/05
0390/1/05
0238/05
0444/05
0214/05B
0285/05
0121/05
0097/1/05
0397/05
0457/05
0400/05
0009/05
0185/05
0616/05B
0552/05
0706/1/05
0784/05B
0312/05
0022/05B
0932/05
0065/05
0329/05
0515/1/05
0153/05
0013/05
0759/1/05
0022/05
0364/05
0052/1/05
0785/1/05
0011/05
0732/05
0635/1/05
0912/1/05
0133/05B
0084/05
0818/05
0550/05B
0401/05
0241/05
0578/05
0721/05
0759/05
0706/05B
0163/1/05
0912/05B
0243/05
0873/05
0413/1/05
0946/05
0784/1/05
0891/05
0010/05
0089/05
0463/1/05
0413/05B
0262/05
0744/1/05
0323/05
0446/05
0785/05B
0403/05
0588/05
0354/05
0744/05B
0449/05
0139/05
0595/05
0509/05
0014/1/05
0136/1/05
0014/05
0318/1/05
0284/1/05
0819/1/05
0214/1/05
0492/05
0318/05B
0099/05
0097/05
0575/05
0674/05
0483/05
0556/05
0005/05
0520/05
0012/05
0390/05
0694/05
0617/05
0855/2/05
0463/05B
0588/05B
0052/05B
0052/05
0574/05
0759/05B
0616/2/05
0237/05
0008/05
0189/05B
0083/05B
0618/05
0107/05
0014/05B
0635/05B
0771/05
0136/05B
0268/04
0780/04
0983/2/04
0620/1/04
0365/04B
0807/04
0413/04B
0749/2/04
0482/04B
0929/04
0596/04
0336/04B
0487/04B
0666/2/04
0336/04
0983/04
0610/04
0806/04
0466/04
0457/04
0903/04
0985/04
0805/04
0438/04
0676/2/04
0782/04
0891/04
0012/04
0874/04
0466/04B
0983/04B
0504/04B
0645/04
0100/04B
0894/04
0571/04
0595/04
0280/3/04
0482/1/04
0128/04B
0876/04
0372/04B
0746/04
0664/04
0429/04B
0365/04
0682/04
0487/1/04
0455/04B
0165/04B
0915/04
0887/04B
0887/04
0049/03
0574/03B
0325/03B
0830/03B
0715/03
0120/1/03
0120/03B
Drucksache 733/1/17

... f) die Einführung einer säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation;



Drucksache 414/17

... Für die Wirtschaft, das heißt für die von der Statistik betroffenen Krankenhäuser und für die stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, entsteht im Jahr 2018 ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 315 000 Euro und im Jahr 2020 ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 198 000 Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 7
Übermittlung, Veröffentlichung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Verordnungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Doppelbuchstabe jj

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Doppelbuchstabe kk

Zu Doppelbuchstabe II

Zu Doppelbuchstabe mm

Zu Doppelbuchstabe nn

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4136, BMG: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Statistische Landesämter:

II.2 ‚One in one out‘-Regelung


 
 
 


Drucksache 184/1/17

... Weiterhin ist der Wortlaut des geltenden § 40 Absatz 6, dessen Beibehaltung der Gesetzentwurf als neuen Absatz 3 vorschlägt, insofern zu eng gefasst, als er die zuständige Behörde mit dem Nachweis der ungenehmigten Ausbringung belastet. Auch das Tatbestandsmerkmal der unbeabsichtigten Ausbreitung ist nicht sachgerecht - zum einen, weil das Absichtskriterium sich nicht naturschutzfachlich herleiten lässt. Zum anderen erfordert es der Vorsorgegrundsatz im Einzelfall, eine Ausbreitung nicht erst abzuwarten, sondern durch unverzügliche Maßnahmen zu verhindern. So werden in Nordrhein-Westfalen auch Einzelexemplare invasiver Arten in bisher unbesiedelten Gebieten bekämpft oder Fließgewässer und deren Auen systematisch von den Quellen bis zur Mündung bearbeitet. Der amtliche Naturschutz erfährt dabei auf kommunaler Ebene in erheblichem Maße Unterstützung durch ehrenamtliche Kräfte. Wenn diesen in zahlreichen Kommunen und Gemeindeverbänden durchgeführten Maßnahmen mit vorbeugendem und flächenhaftem Ansatz die Rechtsgrundlage entzogen wird, begünstigt dies die Verbreitung invasiver Arten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 7 Absatz 2 Nummer 7 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 3 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 4 - neu - BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c BNatSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 47 Satz 1 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 48a Satz 3 - neu - BNatSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 51a BNatSchG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 54 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 54 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Satz 2 - neu - BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 69 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

14. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 15 Absatz 8 - neu - BJagdG

15. Zu Artikel 3 Nummer 1b - neu - §§ 18b - neu - bis 18f - neu - BJagdG

§ 18b
Begriffsbestimmungen

§ 18c
Besondere Anforderungen an Jagdmunition

§ 18d
Ermächtigungen

§ 18e
Übergangsvorschriften

§ 18f
Erfahrungsbericht

16. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 28a Absatz 1 Satz 2 BJagdG


 
 
 


Drucksache 68/1/17

... Gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 1 AntHaftG-E soll es zukünftig bußgeldbewehrt sein, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz 1 AntHaftG-E nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Vorsorgemaßnahme getroffen wird. In § 3 Absatz 1 AntHaftG-E werden die Betreiber der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sicherzustellen, dass spätestens bei Beginn der Tätigkeit in der Antarktis vernünftige Vorsorgemaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen werden, um die Gefahr umweltgefährdender Notfälle und ihre möglichen nachteiligen Auswirkungen zu verringern. Die Formulierung "vernünftige Vorsorgemaßnahmen (...), um die Gefahr umweltgefährdender Notfälle und ihre möglichen nachteiligen Auswirkungen zu verringern" ist sehr allgemein gefasst, ohne eine konkrete Handlungsanweisung zu enthalten. Auch die in § 2 Nummer 9 AntHaftG-E enthaltene Legaldefinition von "vernünftig" enthält keine ausreichende Konkretisierung. In § 3 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 AntHaftG-E werden beispielhaft entsprechende Vorsorgemaßnahmen benannt, wie z.B. spezielle Schulungen und spezielle Vorrichtungen und Ausrüstungen. Diese Beispiele - auf die in § 17 Absatz 1 Nummer 1 AntHaftG-E nicht explizit verwiesen wird - können zur Auslegung herangezogen werden. Dies begegnet insoweit Bedenken, als auch der Begriff "spezielle" nicht weiter konkretisiert wird, so dass letztlich die bußgeldbewehrte Handlungsanweisung nicht hinreichend ersichtlich ist. Es ist aus dem Gesetzentwurf nicht zu erkennen, welche Vorsorgemaßnahmen geboten sind. Trotz des in § 3 Absatz 1 letzter Halbsatz AntHaftG-E genannten Zwecks der Vorsorgemaßnahmen (Verringerung der Gefahr umweltgefährdender Notfälle und ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen), welcher ebenfalls zur Auslegung herangezogen werden kann, bestehen Bedenken, die Umschreibung als noch hinreichend bestimmt anzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/1/17




Zu § 17


 
 
 


Drucksache 447/17

... "Erfolgt nach einer Inanspruchnahme eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags im Sinne des § 92a Absatz 1 oder während einer Darlehenstilgung bei Altersvorsorgeverträgen nach § 1 Absatz 1a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes eine Rückforderung zu Unrecht gezahlter Zulagen, setzt die zentrale Stelle den Rückforderungsbetrag nach Absatz 3 unter Anrechnung bereits vom Anbieter einbehaltener und abgeführter Beträge gegenüber dem Zulageberechtigten fest, soweit das Guthaben auf dem Altersvorsorgevertrag des Zulageberechtigten zur Zahlung des Rückforderungsbetrags nicht ausreicht."



Drucksache 164/1/17

... Es ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere bei komplexen Vorhaben oder bei Planfeststellungsverfahren die Ausarbeitung der zusammenfassenden Darstellung innerhalb eines Monats im Übrigen nicht leistbar und die Regelung damit praxisfremd ist. Sie wird den tatsächlichen Anforderungen, denen die Behörde im Zulassungsverfahren ausgesetzt ist, nicht gerecht, denn allein auf Grundlage der zusammenfassenden Darstellung bewertet die zuständige Behörde nach § 25 Absatz 1 UVPG die Umweltauswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge im Sinne des § 3 UVPG. Ein unter Zeitdruck gestelltes Erfordernis zur Erarbeitung der zusammenfassenden Darstellung erweist sich insofern als nicht geeignet.



Drucksache 106/17

... Ohne Zweifel ist der Sport zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Deutschland; seine gesellschaftspolitische Bedeutung ist unumstritten. Er ist in vielen gesamtgesellschaftlich wichtigen Bereichen engagiert - sei es in der Gesundheitsvorsorge, der Inklusion in die Gesellschaft, der Integration und der Vermittlung wichtiger Werte und Regeln unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens.



Drucksache 121/17

... § 22 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. § 3 Absatz 1 und 2 BImSchG gewährleistet somit einen umfassenden Schutz der Nachbarn vor Geräuscheinwirkungen von Sportanlagen, der aufgrund der Reichweite der Pflichten auch eine "Risikovorsorge" vor eventuellen Grundrechtsgefährdungen miteinschließt (vgl. BVerfGE 49, 89 <140 ff. >; 53, 30 <57>; 56, 54 <78>).



Drucksache 49/17

... Die Verordnung stellt sicher, dass die als Anteile an ungetrennten Hofräumen im Grundbuch eingetragenen Grundstücke wieder veräußert und belastet werden können. Die Verkehrsfähigkeit von Grundstücken ist Grundvoraussetzung für Investitionen im Immobilienbereich und dient damit der wirtschaftlichen Zukunftsvorsorge und der Erhaltung des Wohlstandes.



Drucksache 89/17 (Beschluss)

... 27. Das Ziel der Bundesregierung, die zweite und dritte Säule der Alterssicherung zu stärken, wird durch den Bundesrat ausdrücklich unterstützt. Das geplante Betriebsrentenstärkungsgesetz leistet einen Beitrag zur stärkeren Teilhabe von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen an der betrieblichen Altersvorsoge. Zudem begrüßt der Bundesrat, dass zukünftig in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein Freibetrag für die betriebliche und private Altersvorsorge gelten soll.



Drucksache 74/17 (Beschluss)

... Noch zielführender erscheint in diesem Zusammenhang jedoch die gesetzliche Schaffung eines "unabhängigen Finanzberaters", der alle denkbaren kapitalansparenden Finanzprodukte (u.a. kapitalansparende Versicherungen, Bausparpläne oder sonstige Sparprodukte) in seine unabhängige Beratung auf Honorarbasis einbeziehen darf. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher haben grundsätzlich einen eher abstrakten Beratungswunsch, z.B. eine Anlageentscheidung für die eigene Altersvorsorge zu treffen. Wenn jedoch bestimmte Produktkategorien von einer honorarbasierten Beratung ausgeschlossen sind, ist es der Honorarberatung von vorneherein nicht möglich, bedarfsgerechte Lösungen für ratsuchende Verbraucherinnen und Verbraucher zu entwickeln. Ein Honorarberater muss deshalb in der Lage sein, aus dem gesamten Produktspektrum optimale individuelle Lösungen für seine Kunden zu entwickeln. Nur dann werden diese bereit sein, für die Beratung ein Honorar zu entrichten.



Drucksache 612/17

... Wehrtechnische Unternehmen in Deutschland mit inländischer Mehrheitsbeteiligung sind für die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Ausrüstung der Bundeswehr einschließlich der Versorgungssicherheit im Einsatz sowie zur Wahrung der sicherheitspolitischen Interessen (einschließlich der militärischen Sicherheitsvorsorge) der Bundesrepublik Deutschland von herausragender Bedeutung. Bei ausländischen Beteiligungen mit Einfluss auf die Geschäftspolitik besteht ein erhebliches Risiko, mittel- bis langfristig technisches Know-how, die Entwicklungs- wie auch die Produktionskapazitäten und damit eine zuverlässige Wehrindustrie, die im Krisenfall unerlässlich ist, zu verlieren. Bereits im Juli 2004 wurde mit dem damaligen § 7 Absatz 2 Nummer 5



Drucksache 412/17

... - Herstellung der einheitlichen Zuständigkeit für alle Unternehmer, die eine französische bzw. britische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) haben (Finanzamt Offenburg bzw. Hannover-Nord), § 1 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (UStZustV) - redaktionelle Korrekturen und Anpassungen der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung (AltvPIBV)



Drucksache 560/17 (Beschluss)

... c) Die skizzierten positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führen zu einer - zumindest aus gesamtstaatlicher Sicht - auch im internationalen Vergleich günstigen Lage der öffentlichen Haushalte in Deutschland, die jedoch nicht dazu verleiten darf, übermäßige neue strukturelle Belastungen einzugehen. Vor dem Hintergrund der mittel- und langfristig zu erwartenden demografischen Belastungen und wieder steigenden Zinsen erscheint es vielmehr sinnvoll, vermehrt Vorsorge zu treffen - auch um Handlungsspielräume bei überraschend ungünstigen Entwicklungen zu schaffen. Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte bleibt daher trotz der derzeit günstig erscheinenden Finanzlage weiterhin eine zentrale finanzpolitische Aufgabe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 560/17 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 342/17

... "(4) Zu den Entwürfen der Notfallpläne des Bundes, der Rechtsverordnungen nach den §§ 93 bis 95 und 117 Absatz 1 und zu den Entwürfen wesentlicher Änderungen dieser Notfallpläne und Rechtsverordnungen soll ein jeweils auszuwählender Kreis von Vertretern der Wissenschaft, der betroffenen Wirtschaft, der Umweltvereinigungen, der Gemeinden und Gemeindeverbände, der an der Notfall-vorsorge und -reaktion beteiligten Organisationen sowie der sonstigen Interessenträger und der für den jeweiligen Bereich zuständigen obersten Landesbehörden angehört werden. Satz 1 gilt nicht für den Erlass von Eilverordnungen nach den §§ 93 bis 95 und 117 Absatz 2 sowie für den Erlass, die Änderungen und Ergänzungen von Rechtsverordnungen und Notfallplänen für einen eingetretenen Notfall nach den §§ 94 und 111.



Drucksache 272/17

... Neue europäische Rechnungslegungsvorschriften sollten durch die Erfassung und Bewertung von Vermögen und Verbindlichkeiten, insbesondere die Abbildung impliziter Verschuldung (vorrangig Risiken wie die Altersvorsorge betreffend), Transparenz und Vergleichbarkeit garantieren. Dafür müssen einheitliche Maßstäbe definiert sein.



Drucksache 49/17 (Beschluss)

... Die Verordnung stellt sicher, dass die als Anteile an ungetrennten Hofräumen im Grundbuch eingetragenen Grundstücke wieder veräußert und belastet werden können. Die Verkehrsfähigkeit von Grundstücken ist Grundvoraussetzung für Investitionen im Immobilienbereich und dient damit der wirtschaftlichen Zukunftsvorsorge und der Erhaltung des Wohlstandes.



Drucksache 4/17 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie



Drucksache 115/17 (Beschluss)

... 4. Da die Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Jugendschutzes eine herausragende Bedeutung haben, damit Jugendliche und junge Erwachsene die aufgeführten Kernherausforderungen verwirklichen können, betrachtet der Bundesrat diese Bereiche als soziale Infrastrukturangebote, die im Sinne der öffentlichen Daseinsvorsorge grundsätzlich vorzuhalten und damit auch finanziell abzusichern sind. Eine SGB VIII-Reform muss das mit einbeziehen. Hier ist insbesondere die Bundesregierung gefordert, die in den §§ 11 bis 14 SGB VIII beschriebenen Leistungen so auszugestalten, dass diese im Kanon aller Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nicht hinter der Bedeutung und Regelungsqualität zum Beispiel der Bereiche frühkindliche Bildung und Erziehung sowie erzieherische Hilfen zurückbleiben. Auch würde damit die eigenständige Jugendpolitik, die der 15. Kinder- und Jugendbericht ausdrücklich fordert, finanziell untermauert.



Drucksache 186/2/17

... 29. Der Bundesrat stellt fest, dass auch nach der Liberalisierung der europäischen Strommärkte die Versorgungssicherheit ein Gut der nationalen öffentlichen Daseinsvorsorge bleibt. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass nur diejenigen Kapazitäten für die nationale Versorgungssicherheit berücksichtigt werden dürfen, für die zwischenstaatliche oder europarechtlich verbindliche Regelungen bestehen. Er fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass in einer nationalen Reserve befindliche Kraftwerke auch weiterhin ausschließlich dem Zugriff der jeweiligen inländischen Übertragungsnetzbetreiber unterliegen.



Drucksache 654/17

... Vorsorgende Maßnahmen der EU in der Cybersicherheit sind sowohl für den digitalen Binnenmarkt als auch für unsere Sicherheits- und Verteidigungsunion von zentraler Bedeutung. Die europäische Cybersicherheit zu verbessern und die Bedrohung ziviler und militärischer Ziele abzuwenden, ist ein Muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 654/17




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU

2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit

2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit

2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall

2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung

2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten

2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung

5 Hauptmaßnahmen

3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG

3.1 Identifizierung böswilliger Akteure

3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen

3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität

3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene

3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit

4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN

4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen

4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit

4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 588/1/17

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) - COM(2017) 343 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/1/17




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Produkten der Altersvorsorge


 
 
 


Drucksache 4/17

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

1. Wirtschaftliche Auswirkungen

2. Wer ist auf welche Weise betroffen?

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständige Behörde

Kapitel II
Risikobewertung

Artikel 4
Bewertung der Versorgungssicherheit

Artikel 5
Methode zur Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene

Artikel 6
Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene

Artikel 7
Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf nationaler Ebene

Artikel 8
Methode für kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz

Artikel 9
Kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz

Kapitel III
Risikovorsorgeplan

Artikel 10
Erstellung der Risikovorsorgepläne

Artikel 11
Inhalt der Risikovorsorgepläne - nationale Maßnahmen

Artikel 12
Inhalt der Risikovorsorgepläne - regional abgestimmte Maßnahmen

Kapitel IV
Bewältigung von Stromversorgungskrisen

Artikel 13
Frühwarnung und Erklärung des Eintritts einer Krise

Artikel 14
Zusammenarbeit und Unterstützung

Artikel 15
Einhaltung von Marktvorschriften

Kapitel V
Bewertung und Überwachung

Artikel 16
Nachträgliche Analyse

Artikel 17
Überwachung durch die Koordinierungsgruppe Strom

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft

Artikel 19
Befugnisübertragung

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

ANNEX 1 Anhang der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie2005/89/EG

Anhang
Muster für den Risikovorsorgeplan

Allgemeine Informationen

1. Zusammenfassung der SZENARIEN für STROMVERSORGUNGSKRISEN

2. AUFGABEN und ZUSTÄNDIGKEITEN der zuständigen BEHÖRDE

3. Verfahren und Massnahmen in einer STROMVERSORGUNGSKRISE

3.1. Nationale Verfahren und Maßnahmen

3.2. Regionale Verfahren und Maßnahmen

4. KRISENMANAGER ODER KRISENMANAGEMENTTEAM

5. Konsultation der Interessenträger

6. NOTFALLTESTS


 
 
 


Drucksache 733/17 (Beschluss)

... f) die Einführung einer säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation;



Drucksache 115/1/17

... 4. Da die Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Jugendschutzes eine herausragende Bedeutung haben, damit Jugendliche und junge Erwachsene die aufgeführten Kernherausforderungen verwirklichen können, betrachtet der Bundesrat diese Bereiche als soziale Infrastrukturangebote, die im Sinne der öffentlichen Daseinsvorsorge grundsätzlich vorzuhalten und damit auch finanziell abzusichern sind. Eine SGB VIII-Reform muss das mit einbeziehen. Hier ist insbesondere die Bundesregierung gefordert, die in den §§ 11 bis 14 SGB VIII beschriebenen Leistungen so auszugestalten, dass diese im Kanon aller Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nicht hinter der Bedeutung und Regelungsqualität zum Beispiel der Bereiche frühkindliche Bildung und Erziehung sowie erzieherische Hilfen zurückbleiben. Auch würde damit die eigenständige Jugendpolitik, die der 15. Kinder- und Jugendbericht ausdrücklich fordert, finanziell untermauert.



Drucksache 66/17

... Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1906
Genehmigung des Betreuungsgerichts bei freiheitsentziehender Unterbringung und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen.

§ 1906a
Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 312
Unterbringungssachen

Artikel 3
Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung

Artikel 4
Änderung des Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Betreuungsbehördengesetzes

Artikel 6
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 7
Evaluierung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu den Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4000, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten - Justiz

II.3. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 156/1/17

... Die Verlängerung der Zurechnungszeit für Rentenneuzugänge ist allein nicht ausreichend, um Altersarmut bei Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern zu verhindern. Schon heute zeigt sich bei der durchschnittlichen Rentenhöhe der Rentenneuzugänge bei Erwerbsminderung, dass diese sich nahezu auf der Höhe der bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bewegt. Im Gegensatz zur privaten Altersvorsorge mangelt es an einer Förderung der zusätzlichen Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos, insbesondere an Verträgen ohne Gesundheitsprüfung und risikoabhängige Beiträge, so dass gesundheitlich eingeschränkte Personen sich nicht zusätzlich privat gegen das Erwerbsminderungsrisiko absichern können. Die Forderung nach Abschaffung der Abschläge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird deshalb als angemessene Lösung erachtet.



Drucksache 242/17 (Beschluss)

... "(3) Die zuständige Behörde kann auf Antrag des Betreibers weitere Ausnahmen von den Anforderungen dieser Verordnung zulassen, wenn dies nicht den Grundsätzen der Vorsorge und Gefahrenabwehr entgegensteht. Dies gilt insbesondere für Anlagen, durch deren Betriebsführung nachweislich ein signifikantes Legionellenwachstum über die Zeit ausgeschlossen werden kann."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/17 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Zweiundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV)

1. Zu § 1 Absatz 2 Nummer 8 - neu -, 9 - neu - Dem § 1 Absatz 2 sind folgende Nummern 8 und 9 anzufügen:

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

2. Zu § 2 Nummer 1

3. Zu § 2 Nummer 5

4. Zu § 2 Nummer 5

5. Zu § 2 Nummer 15

6. Zu § 2 Nummer 19 - neu -

7. Zu § 3 Absatz 3

8. Zu § 3 Absatz 6 Satz 3 - neu - Dem § 3 Absatz 6 ist folgender Satz anzufügen:

9. Zu § 3 Absatz 8 Satz 2 - neu - Dem § 3 Absatz 8 ist folgender Satz anzufügen:

10. Zu § 4 Absatz 1 Satz 4

11. Zu § 4 Absatz 2 Nummer 1

12. Zu § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu -, § 7 Absatz 4 Satz 3 - neu -, § 12 Absatz 3 Satz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Abschnitt 5 Überschrift

14. Zu § 13 Absatz 5

15. Zu § 14 Absatz 2

16. Zu § 15 Absatz 2 Satz 1

17. Zu § 15 Absatz 3 - neu - Dem § 15 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

18. Zu § 17

19. Zu § 19 Nummer 7

20. Zu § 20

§ 20
Inkrafttreten

21. Zu Anlage 3 Teil 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 726/17 (Beschluss)

... /EU /EU vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe kann die Kommission die Mitgliedstaaten alle drei Jahre auffordern, Informationen über die praktische Umsetzung ihrer nationalen strategischen Beschaffungspolitik vorzulegen. Insbesondere die Zahl und die Klassen der von öffentlichen Auftraggebern beschafften Fahrzeuge sind bei den Ländern und Kommunen derzeit nicht mit einem zumutbaren Aufwand zu ermitteln. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich in den Verhandlungen zur vorgeschlagenen Richtlinie für eine Reduzierung der Berichtspflichten einzusetzen. Sofern die Berichtspflichten zu den beschafften Fahrzeugen bestehen bleiben, sollte die Bundesregierung durch Anpassung des nationalen Fahrzeugzulassungsrechtes rechtzeitig Vorsorge treffen, dass die erforderlichen Daten im Fahrzeugregister bei der Zulassung der Fahrzeuge registriert werden, gezielt abrufbar sind und von den berichtspflichtigen Stellen abgerufen werden dürfen.



Drucksache 757/1/17

... Die Kommission soll nunmehr zudem die Befugnis erhalten, die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei Katastrophenprävention und -vorsorge beim Zugang zu Finanzmitteln aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds in angemessener Weise zu berücksichtigen. Die hierfür als Voraussetzung genannten Ex-ante-Konditionalitäten sind jene Bedingungen, die in den Mitgliedstaaten erfüllt sein müssen, um Förderfähigkeit zu erlangen. Allerdings bleibt nach dem Regelungsgehalt der vorgeschlagenen Neufassung des Artikels 6 völlig offen, welche Verfahren und insbesondere welche Kriterien letztlich maßgeblich sein sollen, um eine entsprechende Konditionalität herzustellen.



Drucksache 254/2/17

... 'Das Ansehen der Justiz und damit auch die Autorität des Staates wird nicht nur durch heimliches Aufnehmen von Teilen der Gerichtsverhandlung untergraben. Vielmehr ist dies auch der Fall, wenn offen mit Bild- oder Tonaufnahmen begonnen wird. Bereits dadurch werden Interessen der aufgenommenen Personen verletzt, auch wenn die Offenkundigkeit des Vorgehens das Ergreifen von Abwehrmaßnahmen ermöglicht. Die genannten Schutzinteressen werden aber insbesondere dann verletzt, wenn dem Vorsitzenden eine Auseinandersetzung über die Beendigung der Aufnahme aufgezwungen wird. Wegen der gegebenenfalls erforderlichen Hinzuziehung von Justizbediensteten oder Polizeikräften zur tatsächlichen Durchsetzung sitzungspolizeilicher Maßnahmen kann sich diese Auseinandersetzung über eine gewisse Dauer erstrecken. Nicht selten suchen Personen aus der sogenannten "Reichsbürger"-Szene solche Auseinandersetzungen mit der "Staatsgewalt", um sich und ihren Umkreis in ihrer Ablehnung des Staates zu bestätigen. Deshalb muss auch dem offenen Aufnehmen mit strafrechtlichen Mitteln begegnet und durch eine eindeutige Rechtsgrundlage zur Sicherstellung und Einziehung von Aufnahmen bzw. Datenträgern Vorsorge vor einer Verbreitung entsprechender Aufnahmen getroffen werden können.'

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 254/2/17




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 756/1/17

... 3. Auch mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip sind aus Sicht des Bundesrates europäische Regelungen abzulehnen, die die Verantwortung für den Katastrophenschutz von den Mitgliedstaaten auf die EU verlagern. Die Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung möglichst nah bei den Betroffenen anzusiedeln, nämlich in erster Linie auf der lokalen Ebene, hat sich im Katastrophenschutz in besonderer Weise bewährt. Jeder Mitgliedstaat muss primär selbst für die Katastrophenvorsorge und die für den Katastrophenschutz erforderlichen Ressourcen (Personal und Gerätschaft) sorgen. Im Hinblick auf die in den Mitgliedstaaten bereits vorhandenen Katastrophenschutzressourcen ist der Aufbau von EU-eigenen Kapazitäten weder erforderlich noch angemessen. Es ist nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar, dass die EU eigene Katastrophenschutz-Einheiten aufstellt.



Drucksache 236/17

... Wenn sich Selbstständige gesetzlich versichern wollen, stehen sie vor allem vor zwei Problemen: Erstens müssen sie den gesamten Krankenversicherungsbetrag selber bezahlen. Zweitens unterstellt ihnen ihre Krankenkasse bei der Beitragsberechnung ein vom Gesetzgeber festgelegtes Mindesteinkommen. Dieses unterstellte Mindesteinkommen ist aber oftmals deutlich höher als das reale Einkommen der Selbstständigen. Deswegen schaffen es immer mehr Selbstständige nicht mehr, ihren Krankenkassenbeitrag zu bezahlen. Das ist sozial ungerecht. Niemand kann sich bei dieser finanziellen Belastung gegen Krankheit versichern und gleichzeitig seinen Lebensunterhalt bestreiten oder eine Altersvorsorge ansparen. So ist Armut vorbestimmt.



Drucksache 127/17

... "(3) Die Deckungsvorsorge darf zur Erfüllung von Ansprüchen nach § 28 Absatz 3 nur herangezogen werden, wenn dadurch nicht die Deckung der Ersatzansprüche sonstiger Geschädigter beeinträchtigt wird."



Drucksache 759/17

... Die Regelungen der Verordnung sind im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie dauerhaft tragfähig, da mit ihr ein weiterer Beitrag zur Verbesserung des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes geleistet wird. Insbesondere die Nachhaltig-keitsindikatoren 3.1.a und 3.1.b (Rückgang der vorzeitigen Sterblichkeit) werden, bei gleichzeitiger Wahrung der Wirtschaftlichkeit der Tierhaltung, befördert. Ferner wird auch den Managementregeln Nr. 5 und Nr. 9 Rechnung getragen, wonach "Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit zu vermeiden sind" und "eine nachhaltige Landwirtschaft ..., den vorsorgenden, insbesondere gesundheitlichen Verbraucherschutz beachten (muss)."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken

§ 12b
Umwidmungsverbot

§ 12c
Antibiogrammpflicht

§ 12d
Verfahren zu Probenahme, Isolierung bakterieller Erreger und Bestimmung der Empfindlichkeit

§ 13
Nachweise

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu laufender Nummer 11 § 1a

Zu laufender Nummer 2 § 12 Absatz 2 Nummer 1

Zu laufender Nummer 4 § 12b

Zu laufender Nummer 5 § 12c Absatz 1 in Verbindung mit § 12d

Tabelle

Zu laufender Nummer 6 § 13 Absatz 1

Zu laufender Nummer 7 § 13 Absatz 2

Zu laufender Nummer 8 § 13 Absatz 3

Zu laufender Nummer 9 § 13 Absatz 4 Satz 1

Zu laufender Nummer 10 § 13 Absatz 4 Satz 2

Zu laufender Nummer 11 § 13 Absatz 4 Satz 3

Zu laufender Nummer 12 § 13 Absatz 4 Satz 4

Zu Nummer 11

Zu laufender Nummer 13 § 13 Absatz 5

Zu laufender Nummer 14 § 13 Absatz 6

Zu laufender Nummer 15 § 13 Absatz 7

Zu laufender Nummer 16 § 13 Absatz 8

Zu laufender Nummer 17 § 13 Absatz 9

Zu laufender Nummer 18 § 13a Absatz 3

Zu laufender Nummer 19 § 15 Nummern 8, 9, 10 und 11

5. Weitere Kosten

VII. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

§ 12c Absatz 1

§ 12c Absatz 2

§ 12d

Zu Nummer 5

§ 13 Absatz 1

§ 13 Absatz 2

§ 13 Absatz 3

§ 13 Absatz 4

Satz 1 und 2:

Satz 3 und 4:

§ 13 Absatz 5

§ 13 Absatz 6

§ 13 Absatz 7 und Absatz 8

§ 13 Absatz 9

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 3986, BMEL: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. KMU-Test

II.4. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 72/17

... Strahlenschutzvorsorgegesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 4
Aufgaben

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Zielsetzung

2. Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VIII. Weitere Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil - zu den Vorschriften im Einzelnen:

Zu Artikel 1 Nummer 2

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Nummer 3

Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 3884, BMVI: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 698/1/17

... - Kein wirkliches Bedürfnis für eine direkte EU-Aufsicht sieht der Bundesrat auch in dem Vorschlag, die Beurteilung interner Modelle, die bei Versicherungsunternehmen zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung verwendet werden, praktisch auf die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPA) zu Lasten der nationalen Aufsicht zu übertragen. Gerade im Bereich der Verwendung interner Modelle ist eine laufende Überprüfung notwendig, die vor Ort geleistet werden muss. Die EIOPA sollte ihre vorhandenen Befugnisse vorrangig zur Durchsetzung einer einheitlichen Aufsicht nutzen. Mit der angestrebten Verlagerung würden Doppelstrukturen geschaffen, die Rechtsunsicherheit und höhere Kosten zur Folge hätten. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, sich gegen die Schaffung von Doppelstrukturen in der Aufsicht durch die ESAs einzusetzen.



Drucksache 231/17

... a) Die in § 81g Abs. 1 StPO enthaltene Ermächtigung zu einer vorsorgenden Erhebung des DNA-Identitätsmusters mittels Entnahme und Untersuchung von Körperzellen wird neu geregelt.



Drucksache 488/17

... , zur Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallentsorgung oder sonst zur Vermeidung oder Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere die in Anlage 3 des KrWG aufgeführten Kriterien zu berücksichtigen. Nach Nummer 13 der Anlage 3 des KrWG sind bei der Bestimmung des Standes der Technik unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Nutzen möglicher Maßnahmen sowie des Grundsatzes der Vorsorge und der Vorbeugung insbesondere die Merkblätter zur besten verfügbaren Technik (BVT-Merkblätter) zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
POP-haltige Abfälle

§ 3
Getrennte Sammlung und Beförderung; Vermischungsverbot

§ 4
Nachweispflichten

§ 5
Registerpflichten

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel der Verordnung

II. Wesentlicher Inhalt der Regelungen

III. Alternativen

IV. Nachhaltigkeitsaspekte

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

2. Ausgangspunkt und Vorgehen zur Schätzung des Aufwandes

a POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

b Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

3. Vorgaben

Zu 1 Anforderungen an die getrennte Sammlung und Verbot der Vermischung mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien

Zu 2 Entsorgung von Abfällen

Zu 3 Nachweis- und Registerführung

Zu 4 Änderungen von Anlagengenehmigungen

4. Darstellung des Erfüllungsaufwandes im Einzelnen

a Wirtschaft

aa Anforderungen an die getrennte Sammlung und Verbot der Vermischung mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

bb Entsorgung von Abfällen

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

cc Nachweis- und Registerführung

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

dd Änderungen von Anlagengenehmigungen

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

b Verwaltung

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

5. Zusammenfassung der Auswirkungen der vorliegenden Verordnung und des einjährigen Moratoriums auf den Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand der vorliegenden Verordnung

b Erfüllungsaufwand des einjährigen Moratoriums

VII. Weitere Kosten

VIII. Demographie-Check

IX. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4193 und Nachquantifizierung NKR-Nr. 4019, BMUB: Entwurf einer Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

1 AVV 2016 NKR-Nr. 4019

a. Vermeidung der getrennten Sammlung und Bereitstellung von Containern:

b. Vermeidung der Entsorgungskosten als gefährlicher Abfall:

c. Vermeidung von Nachweispflichten und einer Registerführung

d. Umstellungsaufwand für Entsorgungsanlagen

2 Regelungsvorhaben

a. Vermeidung der getrennten Sammlung und Bereitstellung von Containern:

b. Vermeidung der Entsorgungskosten als gefährlicher Abfall:

c. Vermeidung von Nachweispflichten und einer Registerführung

d. Umstellungsaufwand für Vorbehandlungsanlagen

1 AVV 2016 NKR-Nr. 4019

2 Regelungsvorhaben

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 718/1/17

... Die durch die Absenkung des Rentenniveaus entstehende Versorgungslücke wird von den meisten Menschen nicht durch zusätzliche Altersvorsorge geschlossen werden können, insbesondere nicht von denen, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögenssituation von Altersarmut bedroht sind. Deshalb ist zu befürchten, dass eine angemessene Altersversorgung selbst für zahlreiche Menschen, die viele Jahre gearbeitet und auskömmliche Löhne erhalten haben, kaum noch gewährleistet ist.



Drucksache 765/17

... (6) Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen gleicht die Anfragedatensätze nach § 2 Absatz 1, die ihr von der Vermittlungsstelle übermittelt worden sind, mit den bei ihr gespeicherten Daten ab. Der Abgleich erfolgt zur Feststellung, ob und in welcher Höhe Altersvorsorgevermögen im Sinne des § 92 des



Drucksache 138/17

... h) die Verarbeitung ist für Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder die Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- oder Sozialbereich auf der Grundlage des Unionsrechts oder aufgrund eines Vertrags mit einem Angehörigen eines Gesundheitsberufs und vorbehaltlich der in Absatz 3 genannten Voraussetzungen und Garantien erforderlich,



Drucksache 4/1/17

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie



Drucksache 66/17 (Beschluss)

... gilt von seinem Wortlaut her nur für freiheitsentziehende Maßnahmen, die im Rahmen einer Betreuung oder der Ausübung einer Vorsorgevollmacht vorgenommen werden, da in § 312 Nummer 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 1901a Absatz 4 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1906a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1906a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 BGB

4. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 312 Nummer 4 FamFG , Nummer 7a - neu - § 321 Absatz 2 FamFG


 
 
 


Drucksache 151/17

... Regeln und Indikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sind nicht betroffen. Die Europäische Kommission beabsichtigt derzeit nicht, entsprechend Artikel 3 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 2016/1953 delegierte Rechtsakte zur Änderung des Formats des europäischen Reisedokuments für die Rückkehr zu erlassen, so dass weder rechtlich noch in der Verwaltungspraxis, etwa durch Anpassung von Bestellmengen, für eine baldige erneute Änderung des Vordrucks Vorsorge zu treffen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 151/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Anlage
D10 Europäisches Reisedokument für die Rückkehr nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 396/1/17

... 6. die Belange der Hochwasservorsorge beachtet sind und



Drucksache 184/17

... (5) Die Genehmigung kann widerrufen werden, wenn unvorhergesehene Ereignisse mit einer nachteiligen Auswirkung auf die biologische Vielfalt oder damit verbundene Ökosystemdienstleistungen eintreten. Der Widerruf ist wissenschaftlich zu begründen; sind die wissenschaftlichen Angaben nicht ausreichend, erfolgt der Widerruf unter Anwendung des Vorsorgeprinzips.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

§ 40a
Maßnahmen gegen invasive Arten

§ 40b
Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten

§ 40c
Genehmigungen

§ 40d
Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten

§ 40e
Managementmaßnahmen

§ 40f
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 47
Einziehung und Beschlagnahme

§ 48a
Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten

§ 51a
Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Bundesjagdgesetzes

§ 28a
Invasive Arten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c für die öffentliche Verwaltung

aa für den Bund

bb für die Länder

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

II. Zu Artikel 2 Änderung des Gesetzes über d/e Umweltverträglichkeitsprüfung

III. Zu Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes

IV. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3272, BMUB: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbringung invasiver gebietsfremder Arten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 757/17 (Beschluss)

... Die Kommission soll nunmehr zudem die Befugnis erhalten, die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei Katastrophenprävention und -vorsorge beim Zugang zu Finanzmitteln aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds in angemessener Weise zu berücksichtigen. Die hierfür als Voraussetzung genannten Ex-ante-Konditionalitäten sind jene Bedingungen, die in den Mitgliedstaaten erfüllt sein müssen, um Förderfähigkeit zu erlangen. Allerdings bleibt nach dem Regelungsgehalt der vorgeschlagenen Neufassung des Artikels 6 völlig offen, welche Verfahren und insbesondere welche Kriterien letztlich maßgeblich sein sollen, um eine entsprechende Konditionalität herzustellen.



Drucksache 74/1/17

... Noch zielführender erscheint in diesem Zusammenhang jedoch die gesetzliche Schaffung eines "unabhängigen Finanzberaters", der alle denkbaren kapitalansparenden Finanzprodukte (u.a. kapitalansparende Versicherungen, Bausparpläne oder sonstige Sparprodukte) in seine unabhängige Beratung auf Honorarbasis einbeziehen darf. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher haben grundsätzlich einen eher abstrakten Beratungswunsch, z.B. eine Anlageentscheidung für die eigene Altersvorsorge zu treffen. Wenn jedoch bestimmte Produktkategorien von einer honorarbasierten Beratung ausgeschlossen sind, ist es der Honorarberatung von vorneherein nicht möglich, bedarfsgerechte Lösungen für ratsuchende Verbraucherinnen und Verbraucher zu entwickeln. Ein Honorarberater muss deshalb in der Lage sein, aus dem gesamten Produktspektrum optimale individuelle Lösungen für seine Kunden zu entwickeln. Nur dann werden diese bereit sein, für die Beratung ein Honorar zu entrichten.



Drucksache 212/17

... Durch die Einführung der Trennung der Maßnahmen beim Ausbruch der Brucellose und beim Verdacht auf Brucellose bei Schweine-, Schaf- und Ziegenbeständen kann die zuständige Behörde die durchzuführenden Maßnahmen bei den betroffenen Schweine-, Schaf- und Ziegenbeständen den Gegebenheiten anpassen. Dies dient dazu, die Einschleppung und Ausbreitung der Brucellose zu vermeiden. Die Gesunderhaltung der Schweine, Schaf und Ziegen haltenden Betriebe dient damit der Aufrechterhaltung einer produktiven und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft. In einem unmittelbaren Zusammenhang dazu wird auch dem vorsorgenden und gesundheitlichen Verbraucherschutz Rechnung getragen, denn nur ein gesundes Tier kann auch ein gesundes Lebensmittel liefern. Damit wird der Managementregel 8 der Nachhaltigkeitsstrategie entsprochen.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.