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0303/06
0240/05
0153/05B
0618/05B
0588/1/05
0900/05
0189/1/05
0618/1/05
0626/05
0550/1/05
0350/05
0696/05
0445/05
0463/05
0355/05
0412/05
0133/1/05
0582/05
0213/05B
0083/1/05
0390/1/05
0238/05
0444/05
0214/05B
0285/05
0121/05
0097/1/05
0397/05
0457/05
0400/05
0009/05
0185/05
0616/05B
0552/05
0706/1/05
0784/05B
0312/05
0022/05B
0932/05
0065/05
0329/05
0515/1/05
0153/05
0013/05
0759/1/05
0022/05
0364/05
0052/1/05
0785/1/05
0011/05
0732/05
0635/1/05
0912/1/05
0133/05B
0084/05
0818/05
0550/05B
0401/05
0241/05
0578/05
0721/05
0759/05
0706/05B
0163/1/05
0912/05B
0243/05
0873/05
0413/1/05
0946/05
0784/1/05
0891/05
0010/05
0089/05
0463/1/05
0413/05B
0262/05
0744/1/05
0323/05
0446/05
0785/05B
0403/05
0588/05
0354/05
0744/05B
0449/05
0139/05
0595/05
0509/05
0014/1/05
0136/1/05
0014/05
0318/1/05
0284/1/05
0819/1/05
0214/1/05
0492/05
0318/05B
0099/05
0097/05
0575/05
0674/05
0483/05
0556/05
0005/05
0520/05
0012/05
0390/05
0694/05
0617/05
0855/2/05
0463/05B
0588/05B
0052/05B
0052/05
0574/05
0759/05B
0616/2/05
0237/05
0008/05
0189/05B
0083/05B
0618/05
0107/05
0014/05B
0635/05B
0771/05
0136/05B
0268/04
0780/04
0983/2/04
0620/1/04
0365/04B
0807/04
0413/04B
0749/2/04
0482/04B
0929/04
0596/04
0336/04B
0487/04B
0666/2/04
0336/04
0983/04
0610/04
0806/04
0466/04
0457/04
0903/04
0985/04
0805/04
0438/04
0676/2/04
0782/04
0891/04
0012/04
0874/04
0466/04B
0983/04B
0504/04B
0645/04
0100/04B
0894/04
0571/04
0595/04
0280/3/04
0482/1/04
0128/04B
0876/04
0372/04B
0746/04
0664/04
0429/04B
0365/04
0682/04
0487/1/04
0455/04B
0165/04B
0915/04
0887/04B
0887/04
0049/03
0574/03B
0325/03B
0830/03B
0715/03
0120/1/03
0120/03B
Drucksache 458/14

... Die Regelungen der Verordnung sind im Sinne der Nationalen Nachhaltigskeitsstrategie dauerhaft tragfähig. Dies vor dem Hintergrund, dass mit der vorliegenden Verordnung zum Teil redaktionelle Anpassungen (Artikel 3, 5 Nummer 1, 6 bis 8) vorgenommen, aber insbesondere auch bestehende Diskrepanzen aus dem geltenden Rechtstext behoben bzw. notwendige Änderungen vorgenommen werden (Artikel 1, 4 und 5 Nummer 2). Die Einführung des Verfütterungsverbots von Küchen- und Speiseabfälle an Schweine, die keine Nutztiere sind (Artikel 2), dient dazu, die Einschleppung und Ausbreitung der hochkontagiösen Klassischen und Afrikanischen Schweinepest zu vermeiden. Dies dient der Gesunderhaltung der Schweine haltenden Betriebe und damit der Aufrechterhaltung einer produktiven und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft. In einem unmittelbaren Zusammenhang dazu wird auch dem vorsorgenden und gesundheitlichen Verbraucherschutz Rechnung getragen, denn nur ein gesundes Tier kann auch ein gesundes Lebensmittel liefern. Damit wird der Managementregel 8 der Nachhaltigkeitsstrategie entsprochen.



Drucksache 189/13 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat teilt nicht die in Abschnitt 5.2 des Berichts zum Ausdruck gebrachte Einschätzung, dass die mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz eingeführte freiwillige Pflege-Vorsorgeförderung der Sicherstellung der finanziellen Stabilität der Langzeitpflege dient.



Drucksache 259/2/13

... 4. Der Bundesrat kritisiert jedoch, dass das Freihandelsabkommen zwar verbindliche Verpflichtungen zur Marktöffnung im industriellen und agrarischen Bereich, zur Liberalisierung vieler Bereiche der Daseinsvorsorge und Infrastrukturen, des öffentlichen Beschaffungswesens umfasst und einen Eingriff in das Alltagsleben und die sozialen und politischen Verhältnisse der Menschen darstellt, dass aber diesen Verpflichtungen keine flankierenden arbeits-, sozial-, umwelt-, rechts- und verbraucherpolitischen Regelungen mit entsprechender Verbindlichkeit und Kontroll- und Eingriffsmechanismen innerhalb des eigentlichen Abkommens an die Seite gestellt sind.



Drucksache 209/1/13

... Um den Schutz- und Vorsorgegedanken der ICNIRP Rechnung zu tragen, sollte der Anwendungsbereich auch auf Anlagen mit Spannungen unterhalb von 1 000 Volt, aber oberhalb der Hausspannungsversorgung, ausgedehnt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2 Nummer 2 der 26. BImSchV

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - der 26. BImSchV

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Absatz 2 Satz 2 der 26. BImSchV

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Absatz 2 Satz 2 der 26. BImSchV

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3a Satz 2 der 26. BImSchV

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 1 Satz 2 neu - der 26. BImSchV

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 2 Satz 1 der 26. BImSchV

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 3 der 26. BImSchV

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 3 Satz 2 der 26. BImSchV

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 7 Absatz 1 Satz 2 der 26. BImSchV

13. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 7a - neu - der 26. BImSchV

§ 7a
Beteiligung der Kommunen

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anhang 1a Überschrift der Spalten 2 und 3 der 26. BImSchV


 
 
 


Drucksache 207/13

... und deren Finanzierung weiterentwickelt. Die wichtigsten Maßnahmen sind: Die Versorgung Demenzkranker durch ambulante Betreuungsleistungen wird verbessert. Zusätzliche Betreuungskräfte für Teilstationäre Pflegeeinrichtungen werden von der PV finanziert. Vorsorgeund Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige werden gestärkt. Die Pflege mehrerer Pflegebedürftiger wird rentenversicherungsrechtlich besser berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 49/13 (Beschluss)

... Andererseits würden vielfach tatsächlich Wahlunfähige nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen, weil für sie kein Betreuungsverfahren durchgeführt wurde. So darf eine Betreuung wegen des Grundsatzes der Erforderlichkeit (§ 1896 Absatz 2 BGB) nicht angeordnet werden, wenn zwar alle Voraussetzungen vorliegen, aber die betroffene Person selbst durch eine Vorsorgevollmacht darüber entschieden hat, wer ihre Angelegenheiten regeln soll. Ferner wird darauf hingewiesen, dass es beim Vollzug des geltenden Rechts erhebliche Probleme gebe. Nicht selten bestünden Zweifel, ob die Bestellung der Betreuerin oder des Betreuers alle Angelegenheiten der Betroffenen erfasst oder nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen


 
 
 


Drucksache 459/13

... Das Mietrecht hat eine zentrale Bedeutung für alle Bürgerinnen und Bürger. Die Wohnung ist der Mittelpunkt des sozialen Lebens und der privaten Existenz. Sie dient als Lebens- und Rückzugsraum und ist somit grundlegender Bestandteil der Daseinsvorsorge. Von den insgesamt ca. 40 Millionen Wohnungen sind knapp 24 Millionen Mietwohnungen. Der überwiegende Teil der Bevölkerung befriedigt seinen Wohnbedarf also nicht als selbstnutzender Eigentümer, sondern als Mieter.



Drucksache 113/13

... Auf der Grundlage der Verordnungsermächtigungen des Energieeinsparungsgesetzes verfolgt diese Verordnung den Zweck, durch entsprechende, dem Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtete Vorgaben auf die Einsparung von Energie im Gebäudebereich hinzuwirken ("Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden"). Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie werden insbesondere die in der Managementgrundregel (1) und die in den Managementregeln für (2) "nicht erneuerbare Naturgüter", (3) "Ausgewogenheit bei der Freisetzung von Stoffen im Bereich Klimaschutz" und (6) "Gedanke der Energieeffizienz beim Energieverbrauch" der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zum Ausdruck kommenden politischen Ziele und Anliegen gefördert. Im Einzelnen tangiert und fördert die EnEV die Ziele der Energieeffizienz, des Ressourcenschutzes im Energiebereich, des Klimaschutzes und der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien (Nachhaltigkeitsindikatoren 1 bis 3). Im weiteren Sinne stärkt die Verordnung ferner das Ziel des sozialen Zusammenhalts (Managementregel 9), indem sie das gesetzliche Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 4 Absatz 3, § 5 Absatz 1 EnEG) den ordnungsrechtlichen Anforderungen zugrunde legt und damit eine wirtschaftliche Überforderung der Normadressaten schon auf der Vorschriftenebene vermeidet. Die durch die Anhebung der Energieeffizienzstandards ausgelösten Investitionen in energetisch bessere Neubauten treffen vor diesem Hintergrund angemessene öffentlichrechtliche Investitionsbedingungen und tragen zur wirtschaftlichen Zukunftsvorsorge bei (Nachhaltigkeitsindikator 7).



Drucksache 150/13

... (1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zur Vorsorge für die menschliche oder tierische Gesundheit oder zu deren Schutz erforderlich ist und Regelungen auf Grund anderer Vorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/13




Gesetz

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Pflichten des Tierhalters

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung

§ 4
Anzeigepflicht

§ 5
Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche

§ 6
Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

§ 7
Mittel und Verfahren zur Desinfektion

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 8
Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus

§ 9
Tierseuchenfreiheit

§ 10
Monitoring

Abschnitt 4
Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika

§ 11
Inverkehrbringen und Anwendung

§ 12
Herstellung

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

§ 13
Verbringungs- und Einfuhrverbote

§ 14
Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

Abschnitt 6
Entschädigung für Tierverluste

§ 15
Grundsatz der Entschädigung

§ 16
Höhe der Entschädigung

§ 17
Ausschluss der Entschädigung

§ 18
Entfallen der Entschädigung

§ 19
Teilweise Entschädigung

§ 20
Entschädigungspflichtiger

§ 21
Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang

§ 22
Ergänzende Bestimmungen

Abschnitt 7
Datenerhebung

§ 23
Datenerhebung

Abschnitt 8
Überwachung, zuständige Behörden

§ 24
Überwachung

§ 25
Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen

§ 26
Rechtsverordnungen zur Überwachung

§ 27
Friedrich-Loeffler-Institut

§ 28
Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten

§ 29
Mitwirkung der Zolldienststellen

§ 30
Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren

Abschnitt 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 31
Strafvorschriften

§ 32
Bußgeldvorschriften

§ 33
Einziehung

Abschnitt 10
Weitere Befugnisse, Schlussvorschriften

§ 34
Aufgabenübertragung

§ 35
Amtshilfe, gegenseitige Unterrichtung

§ 36
Schiedsverfahren

§ 37
Anfechtung von Anordnungen

§ 38
Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen

§ 39
Weitergehende Maßnahmen

§ 40
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 41
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 42
Gebühren

§ 43
Übergangsvorschriften

§ 44
Änderung weiterer Vorschriften

§ 45
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 635/13 (Beschluss)

... Das Gesetz sieht die Aufstockung des Betreuungsgeldes um monatlich 15 Euro vor, wenn die Eltern es sich nicht bar auszahlen lassen, sondern für eine private Altersvorsorge oder für ein Bildungssparen einsetzen. Das Ergänzungsgesetz soll zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.



Drucksache 128/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich, dass die Kommission nunmehr einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Europa vorgelegt hat. Er befürwortet die mit der Einführung einer Finanztransaktionssteuer verfolgte Absicht, den Finanzsektor und insbesondere die Krisenverursacher angemessen an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen. In Übereinstimmung mit der Kommission ist der Bundesrat der Auffassung, dass der Finanzsektor, der bei der Auslösung der Finanz- und Wirtschaftskrise eine wesentliche Rolle gespielt hat, in Zukunft gegenüber anderen Wirtschaftszweigen angemessen besteuert werden sollte. Darüber hinaus kann eine Finanztransaktionssteuer - neben regulatorischen Maßnahmen - dafür sorgen, gesamtwirtschaftlich unerwünschtes Verhalten der Finanzmarktteilnehmer einzudämmen, und trägt damit zur Stabilisierung der Finanzmärkte bei. Bei der Ausgestaltung dieser Steuer ist nach Ansicht des Bundesrates in erster Linie darauf zu achten, dass diese ihren Zweck, unerwünschte Formen an Finanzgeschäften zurückzudrängen und den Finanzsektor an den Kosten der Krise zu beteiligen, nicht verfehlt. Zudem dürfen etwa die Kleinanleger - etwa bei Finanzprodukten zur Altersvorsorge - und die Realwirtschaft durch ein Überwälzen der Kosten dieser Steuer nicht ungerechtfertigt belastet werden.



Drucksache 768/13 (Beschluss)

... , können beim Anlagenbetrieb, bei den Erfassungsstrukturen und auch im Vollzug deutliche finanzielle Auswirkungen haben. Darüber hinaus können sie Einfluss auf den Erhalt der Daseinsvorsorge in diesem Bereich haben sowie die Wirtschaft treffen;



Drucksache 376/13 (Beschluss)

... Die Änderung gegenüber dem Regierungsentwurf kommt den Bedenken des Bundesrates nur sehr bedingt nach. Die Einschränkung, dass ein inländischer Investmentfonds in Form einer Investmentkommanditgesellschaft nur dann gebildet werden darf, wenn deren Gesellschaftszweck unmittelbar und ausschließlich der Abdeckung von betrieblichen Altersvorsorgeverpflichtungen der Gesellschafter dient, eröffnet weiterhin einen schwer kalkulierbaren Gestaltungsspielraum. u.a. bleibt unklar, welche Konsequenzen auf Gesellschafts- bzw. Gesellschafterebene eintreten, wenn nur einige Anleger wahrheitsgemäß bestätigen, diese Beteiligung ausschließlich zum Zweck der Abdeckung von Altersvorsorgeverpflichtungen zu halten, andere jedoch diese Bestätigung entweder gar nicht abgeben oder, wie sich erst später herausstellt, wahrheitswidrig abgegeben haben. Die Anlegerbesteuerung müsste wohl in solchen Fällen heterogen erfolgen, d.h. Fondsprivilegien wären nur denjenigen Anlegern zu gewähren, die zutreffenderweise eine solche Bestätigung abgegeben haben, während die anderen wenigstens nicht in den Genuss der Fondsprivilegien kommen, sondern stattdessen wie Direktanleger besteuert werden sollten, möglicherweise sogar in den (auf solche Fälle entsprechend zu erweiternden) Anwendungsbereich des § 6



Drucksache 186/1/13

... ee) Länder und Kommunen durch eine aufgabengerechte Verteilung der Steuereinnahmen in die Lage zu versetzen, den Herausforderungen der Zukunft entsprechen zu können, insbesondere in den Bereichen der Bildung, der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben, der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und der allgemeinen Daseinsvorsorge,



Drucksache 209/2/13

... Die Regelung entspricht im Kern den Vereinbarungen der Mobilfunknetzbetreiber mit den kommunalen Spitzenverbänden aus dem Jahr 2001. Diese Vereinbarungen haben sich in der Praxis bewährt, wenn es darum geht, die Vorsorge zu stärken und Akzeptanz der Mobilfunkinfrastruktur zu verbessern. Beispielsweise können kommunale Mobilfunkkonzepte zur Anwendung kommen, (siehe auch die Entscheidung des BVerwG (4 C 1/11) vom 30.08.2012).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/2/13




Zu Nummer 7


 
 
 


Drucksache 297/13

... Im derzeitigen Stadium stützt sich als Vorsorgemaßnahme der mit der vorliegenden Verordnung vorgeschlagene Anpassungssatz im Rahmen der Haushaltsdisziplin auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Tagung vom 7./8. Februar 2013) zu dem Punkt "Mehrjähriger Finanzrahmen". Die endgültige Berechnung des Anpassungssatzes aufgrund der Haushaltsdisziplin wird jedoch von der Teilobergrenze im Rahmen der Rubrik 2 abhängen, die in der Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 und in der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung festgelegt sein wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 297/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 149/13 (Beschluss)

... In der Anordnung nach Satz 3 Nummer 1 ist das Ziel der Änderung oder Ergänzung des Planes anzugeben. In Anordnungen nach Satz 3 Nummer 2 und 4 ist Vorsorge dafür zu treffen, dass die Tiere jederzeit die notwendige arzneiliche Versorgung erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz, Absatz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, Satz 1 Nummer 2, Nummer 3a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3b - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3 Satz 1

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1 Nummer 2, § 58e Absatz 2 Nummer 1

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d

§ 58d
Verringerung der Anwendung antibakteriell wirksamer Stoffe

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e Absatz 2 Nummer 3 - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58f

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23b

11. Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 734/13

... Die zeitliche Verschiebung wurde für erforderlich gehalten, da die Ergebnisse eines vom Bund (BMELF) in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens zu den rechtlichen Grundlagen der Ernährungsnotfallvorsoge noch nicht vorlagen. Nach wie vor stehen diese Ergebnisse aus. Sie werden erst zum März 2014 erwartet. Ergänzend kommt hinzu, dass der Bund (nunmehr das BMBF) ein weiteres Forschungsvorhaben zur Neuausrichtung der Ernährungsnotfallvorsorge in Auftrag gegeben hat. Ergebnisse hierzu werden nicht vor März 2015 erwartet. Aus diesen Gründen wird der Zeitpunkt für die Meldung der Erhebungsergebnisse als verfrüht angesehen.



Drucksache 704/13 (Beschluss)

... Aus Vorsorgegründen sollte die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel daher im Bereich des Haus- und Kleingartens grundsätzlich verboten werden. Mechanische und thermische Alternativen zur Beseitigung des unerwünschten Unkrautwuchses im gärtnerischen Privatbereich sind vorhanden und zumutbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 704/13 (Beschluss)




Zu Ziffern 1 bis 3:

Zu Ziffer 4:


 
 
 


Drucksache 677/13

... 26. Siehe http://ec.europa.eu/internal_market/ratingagencies/index_de.htm zur jüngsten Verordnung (EU) Nr. 462/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen (ABl. L 146 vom 31.5.2013, S. 1) und zur Richtlinie 2013/14/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zur Änderung der Richtlinie 2003/41/EG über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds im Hinblick auf übermäßigen Rückgriff auf Ratings (ABl. L 145 vom 31.5.2013, S. 1)



Drucksache 704/1/13

... Aus Vorsorgegründen sollte die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel daher im Bereich des Haus- und Kleingartens grundsätzlich verboten werden. Mechanische und thermische Alternativen zur Beseitigung des unerwünschten Unkrautwuchses im gärtnerischen Privatbereich sind vorhanden und zumutbar.



Drucksache 72/2/13

Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz -



Drucksache 189/1/13

... b) Der Bundesrat teilt nicht die in Abschnitt 5.2 des Berichts zum Ausdruck gebrachte Einschätzung, dass die mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz eingeführte freiwillige Pflege-Vorsorgeförderung der Sicherstellung der finanziellen Stabilität der Langzeitpflege dient.



Drucksache 516/13

... "5. Die Höhe der Gebühren und Entgelte ist so zu bemessen, dass die Einnahmen hieraus grundsätzlich die vollen Kosten der erbrachten Leistungen decken. Alle Ausgaben der Agentur für die Mitarbeiter, die an den in Absatz 3 genannten Tätigkeiten beteiligt sind, einschließlich der anteiligen Beiträge des Arbeitgebers zur Altersvorsorge, werden insbesondere bei diesen Kosten berücksichtigt. Die Gebühren und Entgelte, einschließlich der 2007 eingenommenen, sind zweckgebundene Einnahmen der Agentur."



Drucksache 342/13 (Beschluss)

... (2) Nimmt der Bundesrat bei Vorhaben der Europäischen Union zu Fragen der kommunalen Daseinsvorsorge Stellung, ist die Stellungnahme von der Bundesregierung unter den Voraussetzungen des § 9 zu berücksichtigen. Die Beteiligungsrechte des Bundesrates gemäß § 9 Absatz 2 und 3 bleiben unberührt.



Drucksache 576/13 (Beschluss)

... - die Rückgewinnung von Phosphor durch nachhaltige Maßnahmen unter Erfüllung der Anforderungen des vorsorgenden Umweltschutzes durchgeführt wird,



Drucksache 768/1/13

... , können beim Anlagenbetrieb, bei den Erfassungsstrukturen und auch im Vollzug deutliche finanzielle Auswirkungen haben. Darüber hinaus können sie Einfluss auf den Erhalt der Daseinsvorsorge in diesem Bereich haben sowie die Wirtschaft treffen;



Drucksache 175/13

... Erst nach schriftlicher Aufforderung und unter Androhung von Zwangsmaßnahmen; Betrieb reagiert gar nicht oder nur mit minimalem Aufwand; falsche Maßnahmen werden ergriffen; es wird keine umfassende Problemanalyse durchgeführt und es werden keine Vorsorgemaßnahmen getroffen; Betrieb zeigt nur wenig / keine Eigeninitiative und geringes "Problembewusstsein"; Informationsweitergabe an zuständige Behörde nur widerwillig

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften AVV Rahmen-Überwachung - AVV RÜb

§ 11a
Kontrollprogramm Futtermittel

§ 11c
Nationales Programm zur Kontrolle von Pflanzenschutzmittelrückständen in Futtermitteln

§ 12a
Beauftragung von Prüflaboratorien bei Futtermitteln

Anlage 1a
(zu § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Nummer 2) Anforderungen an ein System zur Ermittlung der risikoorientierten Häufigkeit amtlicher Kontrollen von Futtermittelbetrieben

1. Einstufung in Risikobetriebsarten

2. Beispielmodell zur risikoorientierten Beurteilung von Futtermittelbetrieben

2.1. Zweck und Anwendung

2.2. Aufbau

2.3. Durchführung 2.3.1 Grundsätzliches

2.3.2 Ersteinstufung:

2.3.3 Festlegung der Risikobetriebsart RBA 2.3.3.1 Standardeinstufung

2.3.3.2 Anpassung der Standardeinstufung und Bewertung des Heimtierfutterbereichs

2.3.4 Hauptmerkmale - Risikopunkte - Punktevergabe - individuelles Risiko

Hauptmerkmal I: Produktions-/Handelsmenge und Produktionsspektrum

Hauptmerkmal II: Produktions- und Betriebsstruktur

Hauptmerkmal III: Betriebliche Eigenverantwortung

Hauptmerkmal IV: Bewertung von Ergebnissen aus der amtlichen Futtermittelüberwachung

2.3.5 Gewichtung der einzelnen Risikofaktoren

2.3.6 Berechnung des Gesamt-Risikos und der Kontrollfrequenz

2.3.6.1. Startpunktzahl und Intervall für Risikobetriebsarten

2.3.6.2. Berechnung des Gesamtrisikos RB für einen Betrieb

2.3.6.3. Zuordnung zu einer Risikoklasse / Kontrollfrist

Anhang 1
: Zuordnung der Risikobetriebsarten I) Einteilung in Risikobetriebsarten (RBA) in Anlehnung an den zwischen Bund und Ländern abgestimmten Kodierkatalog für im Verzeichnis der registrierten und zugelassenen Betriebe nach Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 anzugebende Tätigkeiten

Tabelle

Anhang 1
: Zuordnung der Risikobetriebsarten II)Zuordnung der Risikobetriebsart für Trocknungsbetriebe Abhängig von den eingesetzten Brennstoffen ergeben sich für Futtermittel-Trocknungsbetriebe unterschiedliche Risiken. Für Trocknungsbetriebe ist es deshalb erforderlich, genauere Angaben zum Betrieb zu machen. Sind die Merkmale noch nicht erfasst worden, dann wird die standardmäßig festgelegte RBA (siehe Tab. 1) zugeordnet.

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
: Kontrollfrequenzen

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2347: Entwurf der Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 49/13

... Gesetzbuches) nicht angeordnet werden, wenn zwar alle Voraussetzungen vorliegen, aber die betroffene Person selbst durch eine Vorsorgevollmacht darüber entschieden hat, wer ihre Angelegenheiten regeln soll. Ferner wird darauf hingewiesen, dass es beim Vollzug des geltenden Rechts erhebliche Probleme gebe. Nicht selten bestünden Zweifel, ob die Bestellung der Betreuerin oder des Betreuers alle Angelegenheiten der Betroffenen erfasst oder nicht.



Drucksache 128/1/13

... 6. Bei der Ausgestaltung dieser Steuer ist nach Ansicht des Bundesrates in erster Linie darauf zu achten, dass diese ihren Zweck, unerwünschte Formen an Finanzgeschäften zurückzudrängen und den Finanzsektor an den Kosten der Krise zu beteiligen, nicht verfehlt. Zudem dürfen etwa die Kleinanleger - etwa bei Finanzprodukten zur Altersvorsorge - und die Realwirtschaft durch ein Überwälzen der Kosten dieser Steuer nicht ungerechtfertigt belastet werden.



Drucksache 680/13

... • Die Erhöhung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge belastet bereits den durchschnittlichen Sparer und gefährdet die private Altersvorsorge.



Drucksache 137/13

... Artikel 4 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes



Drucksache 692/13

... (28) Maßnahmen zur Vorsorge, zur Behandlung und zur Schadensminderung sind ein wichtiges Mittel gegen den zunehmenden Konsum von neuen psychoaktiven Substanzen und gegen deren mögliche Risiken. Da das Internet einer der wichtigsten Kanäle für den Verkauf neuer psychoaktiver Substanzen ist, sollten auf diesem Wege auch Informationen über die von solchen Substanzen ausgehenden gesundheitlichen, sozialen und sicherheitsrelevanten Risiken verbreitet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Rechtlicher Rahmen

2. Ergebnisse der Konsultationen und der Folgenabschätzung

2.1. Konsultationen interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

3.3. Wahl des Instruments

3.4 Die Bestimmungen im Einzelnen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Freier Warenverkehr

Artikel 3
Freier Verkehr

Artikel 4
Vermeidung von Beschränkungen des freien Verkehrs

Kapitel III
Informationsaustausch und -sammlung

Artikel 5
Informationsaustausch

Artikel 6
Gemeinsamer Bericht

Kapitel IV
Risikobewertung

Artikel 7
Risikobewertungsverfahren und -bericht

Artikel 8
Ausschluss von der Risikobewertung

Kapitel V
Marktbeschränkungen

Artikel 9
Unmittelbare Risiken für die öffentliche Gesundheit und vorübergehende Verbrauchermarktbeschränkungen

Artikel 10
Bestimmung der Schwere der gesundheitlichen, sozialen und sicherheitsrelevanten Risiken im Anschluss an die Risikobewertung

Artikel 11
Geringe Risiken

Artikel 12
Mittlere Risiken und dauerhafte Verbrauchermarktbeschränkungen

Artikel 13
Schwerwiegende Risiken und dauerhafte Marktbeschränkungen

Artikel 14
Zulässige Verwendungszwecke

Kapitel VI
Überwachung und Überprüfung

Artikel 15
Überwachung

Artikel 16
Überprüfung der Schwere der Risiken

Kapitel VII
Sanktionen und Rechtsbehelfe

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Rechtsbehelfe

Kapitel VIII
Verfahren

Artikel 19
Ausschuss

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Forschung und Analyse

Artikel 21
Berichterstattung

Artikel 22
Evaluierung

Artikel 23
Ersetzung des Beschlusses 2005/387/JI

Artikel 24
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 33/13

... Artikel 12b Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes".



Drucksache 734/13 (Beschluss)

... Die zeitliche Verschiebung wurde für erforderlich gehalten, da die Ergebnisse eines vom Bund (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens zu den rechtlichen Grundlagen der Ernährungsnotfallvorsoge noch nicht vorlagen. Nach wie vor stehen diese Ergebnisse aus. Sie werden erst zum März 2014 erwartet. Ergänzend kommt hinzu, dass der Bund (nunmehr das Bundesministerium für Bildung und Forschung) ein weiteres Forschungsvorhaben zur Neuausrichtung der Ernährungsnotfallvorsorge in Auftrag gegeben hat. Ergebnisse hierzu werden nicht vor März 2015 erwartet. Aus diesen Gründen wird der Zeitpunkt für die Meldung der Erhebungsergebnisse als verfrüht angesehen.



Drucksache 580/1/13

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung bisher keine zur nachhaltigen Bekämpfung der Altersarmut geeigneten Maßnahmen ergriffen hat. Insbesondere die von der Bundesregierung vorgeschlagene Lebensleistungsrente kann keinen hinreichenden Schutz vor Altersarmut bieten, da aufgrund zunehmend durchbrochener Erwerbsbiografien kaum jemand die Voraussetzung von 40 Beitragsjahren und zusätzlicher privater Altersvorsorge wird erfüllen können.



Drucksache 95/13 (Beschluss)

... Um den Anliegen international tätiger Unternehmen nach einer für DBA-Zwecke attraktiveren Gestaltung des sog. Pension-Asset-Poolings gerecht zu werden, ist die Einführung der offenen Investmentkommanditgesellschaft zudem nicht erforderlich. Mit dem inländischen Sondervermögen steht bereits eine Rechtsform zur Verfügung, in der das betriebliche Altersvorsorgevermögen international tätiger Unternehmen gebündelt werden kann. Im Rahmen einer Revision von DBA oder von Verständigungsverfahren könnte zudem die gewünschte DBA-Transparenz des deutschen Sondervermögens geregelt werden.



Drucksache 465/13

... Die sogenannte Energiearmut wird - bisher uneinheitlich - definiert als die Schwierigkeit oder gar das Unvermögen eines Haushalts, die Rechnungen für den täglichen Energiebedarf für Heizung, warmes Wasser, Licht und den Betrieb elektrischer Geräte zu bezahlen. Wiederholte Mahnungen und in der Folge die Androhung der Einstellung der Lieferung von Strom und Gas sind in der Regel die Maßnahmen, die Energieversorger ergreifen, um säumige Forderungen einzuziehen. Für einkommensbenachteiligte Haushalte allerdings, wo keine Rücklagen vorhanden sind, bedeuten die anfallenden Kosten für Mahnverfahren, Unterbrechung der Energielieferung und die erneute Freigabe der Versorgung eine zusätzliche Belastung. Vor allem stellen Versorgungsunterbrechungen aber auch eine existenzielle Bedrohung dar. Wenn die Menschen ihre Rechnungen für Energielieferungen nicht mehr bezahlen können und die Energieversorgung unterbrochen wird, sind sie von der elementaren Daseinsvorsorge abgeschnitten, es drohen Beeinträchtigungen im Hinblick auf ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen. Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und vielfach stagnierender Einkommensentwicklung sowie der hohen Zahl von Betroffenen erweisen sich die bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen als unzureichend.



Drucksache 679/2/13

... Ein weiteres Beispiel ist die Allergie auslösende Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia), die mit Vogelfutter nach Europa gelangt ist. Mittlerweile ist die Einfuhr zwar verboten, aber es ergeben sich bereits derzeit und zukünftig enorme volkswirtschaftliche Folgekosten im Bereich der Gesundheitsvorsorge, da eine nachhaltige Entfernung der Pflanzen nicht mehr möglich ist.



Drucksache 7/13

... a) In Nummer 2 wird das Wort "Vorsorgevertrag" durch das Wort "Versorgungsvertrag" und die Angabe "§ 111 Satz 2" durch die Angabe "§ 111 Absatz 2" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Titel 8
Dienstvertrag und ähnliche Verträge.

Untertitel 1 Dienstvertrag.

Untertitel 2 Behandlungsvertrag

§ 630a
Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag

§ 630b
Anwendbare Vorschriften

§ 630c
Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten

§ 630d
Einwilligung

§ 630e
Aufklärungspflichten

§ 630f
Dokumentation der Behandlung

§ 630g
Einsichtnahme in die Patientenakte

§ 630h
Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 219d
Nationale Kontaktstelle

Artikel 3
Änderung der Patientenbeteiligungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 4a
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 4b
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 4c
Änderung der Bundesärzteordnung

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 327/1/13

... zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 327/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Nummer 3 ArbMedVV , Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 6 Absatz 1 Satz 4 ArbMedVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 6 Absatz 2 ArbMedVV

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 6 Absatz 4 Satz 2 ArbMedVV

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc § 6 Absatz 4 Satz 3 ArbMedVV

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe ddd Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b ArbMedVV

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe ccc Anhang Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d ArbMedVV

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe eee Anhang Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe k ArbMedVV

8. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe g Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstaben bbb und ccc Anhang Teil 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstaben a und b ArbMedVV


 
 
 


Drucksache 466/13

... Die sogenannte Energiearmut wird - bisher uneinheitlich - definiert als die Schwierigkeit oder gar das Unvermögen eines Haushalts, die Rechnungen für den täglichen Energiebedarf für Heizung, warmes Wasser, Licht und den Betrieb elektrischer Geräte zu bezahlen. Wiederholte Mahnungen und in der Folge die Androhung der Einstellung der Lieferung von Strom und Gas sind in der Regel die Maßnahmen, die Energieversorger ergreifen, um säumige Forderungen einzuziehen. Für einkommensbenachteiligte Haushalte allerdings, wo keine Rücklagen vorhanden sind, bedeuten die anfallenden Kosten für Mahnverfahren, Unterbrechung der Energielieferung und die erneute Freigabe der Versorgung eine zusätzliche Belastung. Vor allem stellen Versorgungsunterbrechungen aber auch eine existenzielle Bedrohung dar. Wenn die Menschen ihre Rechnungen für Energielieferungen nicht mehr bezahlen können und die Energieversorgung unterbrochen wird, sind sie von der elementaren Daseinsvorsorge abgeschnitten, es drohen Beeinträchtigungen im Hinblick auf ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen. Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und vielfach stagnierender Einkommensentwicklung sowie der hohen Zahl von Betroffenen erweisen sich die bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen als unzureichend.



Drucksache 217/1/13

... Der Koalitionsausschuss der Parteien der Bundesregierung hat am 4. November 2012 unter anderem beschlossen, dass die Krankenkassen für die durch den Wegfall der Praxisgebühr entstehenden Mehrausgaben einen vollständigen und dauerhaften Ausgleich aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Für das Jahr 2013 erfolgt der Ausgleich für den Wegfall der Praxisgebühr aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Für das Jahr 2014 ist eine Ausgleichsregelung im Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 217/1/13




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 268 Absatz 3 Satz 1 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 303e Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 SGB V

5. Zu Artikel 1a - neu - § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10a - neu - und Absatz 2 Satz 2 RSAV

'Artikel 1a Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

6. Zur Sicherstellung eines vollständigen und dauerhaften Ausgleichs für die Krankenkassen für den Wegfall der Praxisgebühr


 
 
 


Drucksache 476/13 (Beschluss)

Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz -



Drucksache 568/13

... Die Hochwasserereignisse in den großen Flussgebietseinheiten der Oder in den Jahren 1997 und 2010, der Elbe in den Jahren 2002, 2006 und jetzt im Juni 2013, der Donau in den Jahren 1999, 2002, 2005 und 2013, des Rheins in den Jahren 1993 und 1995 sowie anderer deutscher Flussgebiete zeigen, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um den Hochwasserschutz an den Flüssen Deutschlands noch zügiger voranzutreiben. Ereignisse wie 1997, 2002 und jetzt 2013 können jederzeit erneut auftreten und zeigen, wie wichtig ein funktionierender Hochwasserschutz ist. Hochwasservorsorgemaßnahmen dienen dem Schutz von Leib, Leben, Infrastruktureinrichtungen und Sachwerten. Gerade auch im Hinblick auf tendenziell steigende Hochwasserabflüsse und zunehmende Häufigkeiten sind bestehende Schwachstellen bei der Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen zu beheben. Daher ist es erforderlich, Bau und Planung von Maßnahmen des öffentlichen Hochwasserschutzes weiter zu beschleunigen.



Drucksache 125/13 (Beschluss)

... /EU vorsieht. Denn viele dieser Infrastrukturen sind zwar aus touristischen Gründen erhaltungswürdig, dienen jedoch nicht in einem Ausmaß der verkehrlichen Daseinsvorsorge, dass unter den gegenwärtigen und absehbaren Problemen der öffentlichen Haushalte der Länder eine umfassende finanzielle Förderung gerechtfertigt wäre. Soweit von den Ausnahmemöglichkeiten Gebrauch gemacht wird, darf dies nicht dazu führen, dass dann entsprechende Ausgleichszahlungen als Beihilfen angesehen werden.



Drucksache 26/13

... Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 26/13




Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung

Artikel 4
Änderung des Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 352/1/13

... Das ist jedoch lebensfremd, denn oftmals haben Kunden einen eher abstrakten Beratungswunsch, z.B. Anlageentscheidungen für die Altersvorsorge zu treffen. Stellt sich zudem im Laufe des Beratungsgesprächs heraus, dass bestimmte Produkte für den Kunden geeignet sind, die von den im Gesetz für die Honorarberatung vorgesehenen Produktarten aber nicht erfasst sind, zahlt der Kunde im ungünstigsten Fall das Honorar für die Beratung, muss sich das empfohlene Produkt aber beispielsweise über einen Makler beschaffen, so dass vom Kunden zusätzlich eine Provision zu zahlen ist.



Drucksache 519/1/13

... Erst nach Kenntnis aller maßgeblichen technischen Rahmenbedingungen in für deutsche öffentliche Stellen lesbarer Form sind die Grundlagen für notwendige Ausschreibungen zur Beschaffung der Leitstellentechnik gegeben. Ein breiter Markt für entsprechende technische Lösungen ist erst im Entstehen. Eine Haushaltsvorsorge insbesondere bei kommunalen Trägern von Notrufabfragestellen war vor diesem Hintergrund nicht möglich. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln sowie die anschließende rechtssichere Durchführung von Beschaffungsverfahren werden daher bis zum vorgesehenen Termin 1. Oktober 2015 nicht in der gesamten Bundesrepublik möglich sein. Der Bundesrat regt daher an, den Termin zur Einführung des eCalls bei den Notrufabfragestellen um ein Jahr auf den 1. Oktober 2016 zu verschieben.



Drucksache 635/13

... 1. zugunsten eines auf ihren Namen lautenden, nach § 5 oder § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifizierten Vertrages (Altersvorsorgevertrag oder Basisrentenvertrag) oder



Drucksache 325/13

... 1. maßgebliche Veränderungen der Arbeitsbedingungen oder neue Informationen, zum Beispiel Unfallberichte oder Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, dies erfordern oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung

§ 6
Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung

§ 7
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten

Abschnitt 3
Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

§ 8
Grundpflichten

§ 9
Allgemeine Schutzmaßnahmen

§ 10
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie

§ 11
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

§ 12
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle

§ 14
Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Abschnitt 4
Erlaubnis- und Anzeigepflichten

§ 15
Erlaubnispflicht

§ 16
Anzeigepflicht

Abschnitt 5
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische

§ 17
Unterrichtung der Behörde

§ 18
Behördliche Ausnahmen

§ 19
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

§ 20
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Straftaten

§ 22
Übergangsvorschrift

Anhang I
Symbol für Biogefährdung

Anhang II
Zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere Containmentanforderungen, bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung

Anhang III
Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

§ 25
Sprengstoffgesetz - Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen

Nummer 2

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Begriffsbestimmungen

2.3 Gefährdungsbeurteilung

2.4 Gefahrgruppenzuordnung und Bereichseinteilung

2.5 Festlegung der Schutzmaßnahmen

2.5.1 Betriebliche Organisation

2.5.2 Schutz- und Sicherheitsabstände

2.5.3 Bauliche Schutzmaßnahmen

2.5.4 Organisatorische Maßnahmen

2.5.5 Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Auslösen

2.5.6 Tätigkeiten unter Sicherheit

2.6 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten und Einrichtungen

2.6.1 Sammlung, Vernichtung und Entsorgung explosivstoffhaltiger Abfälle

2.6.3 Instandsetzungsarbeiten

2.6.4 Laboratorien

2.6.5 Prüfstände

2.6.6 Schießstände

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Begriffsbestimmungen

3.3 Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen

3.4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.5 Schutz- und Sicherheitsabstände

3.6 Bauliche Anforderungen

3.7 Zündquellen

3.8 Innerbetrieblicher Transport

3.9 Anforderungen an das Aufbewahren organischer Peroxide

3.10 Anforderungen an Betriebsanlagen und -einrichtungen

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentationsund Aufzeichnungspflichten

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

4. Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

Zu § 20

Zu § 22

Zu Anhang I Symbol für Biogefährdung

Nummer 3

Nummer 15

Nummer 17

Nummer 18

Zu Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2282: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung anderer Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Wirtschaft

II.2 Verwaltung

II.3 Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 95/1/13

... Um den Anliegen international tätiger Unternehmen nach einer für DBA-Zwecke attraktiveren Gestaltung des sog. Pension-Asset-Poolings gerecht zu werden, ist die Einführung der offenen Investmentkommanditgesellschaft zudem nicht erforderlich. Mit dem inländischen Sondervermögen steht bereits eine Rechtsform zur Verfügung, in der das betriebliche Altersvorsorgevermögen international tätiger Unternehmen gebündelt werden kann. Im Rahmen einer Revision von DBA oder von Verständigungsverfahren könnte zudem die gewünschte DBA-Transparenz des deutschen Sondervermögens geregelt werden.



Drucksache 493/13

... es bilden einen Tarif im Sinne des § 12b Absatz 2 Satz 1. Der Notlagentarif sieht ausschließlich die Aufwendungserstattung für Leistungen vor, die zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Abweichend davon sind für versicherte Kinder und Jugendliche zudem insbesondere Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen und für Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut gemäß § 20 Absatz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 493/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 256a
Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2b
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 50a
Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 12h
Notlagentarif

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz

Artikel 7 Krankenversicherung, Versicherungsverhältnisse nach § 193 Absatz 6 des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 5a
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5b
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 5c
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 5d
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 11/1/13

... hat der Bund zu gewährleisten, dass dem Wohl der Allgemeinheit bei Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes Rechnung getragen wird. Entsprechend müssen auch die Kosten der Lärmvorsorge an eben diesen Schienenwegen vom Bund und nicht von Dritten getragen werden.



Drucksache 527/13

... Außerdem wurde bei den öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen der Stresstests gefordert, die Tests auf die Notfallvorsorge und -bekämpfung auszudehnen.



Drucksache 704/13

... festgelegten Vorsorgeprinzip. Die vorliegende Verordnung dient der vollständigen Umsetzung der EU-Verordnung, weitergehende Regeln werden nicht getroffen, so dass sich keine eigenständigen Aspekte der Nachhaltigkeit ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 704/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

§ 9
Anwendbarkeit von Vorschriften

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2678: Entwurf der Vierten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 580/13 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung bisher keine zur nachhaltigen Bekämpfung der Altersarmut geeigneten Maßnahmen ergriffen hat. Insbesondere die von der Bundesregierung vorgeschlagene Lebensleistungsrente kann keinen hinreichenden Schutz vor Altersarmut bieten, da aufgrund zunehmend durchbrochener Erwerbsbiografien kaum jemand die Voraussetzung von 40 Beitragsjahren und zusätzlicher privater Altersvorsorge wird erfüllen können.



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