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191 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Wasserschutz"


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Drucksache 952/08

... Die Wurzeln des Götterbaums (Ailanthus altissima) können Asphaltierungen, archäologische Reste und Wände zerstören. Weil sie Wasserwege blockieren, können invasive Arten auch transportbehindernd wirken. Biberratten (Myocastor coypus) und Bisamratten (Ondatra zibethicus), die aufgrund ihres Fells vom amerikanischen Doppelkontinent nach Europa gebracht wurden, sind heute europaweit etabliert und verantwortlich für erhebliche Schäden an Dämmen, Kanälen, Bewässerungs- und Hochwasserschutzsystemen. Eine der bekanntesten invasiven Arten ist die Zebramuschel (Dreissena polymorpha), die zusätzlich zu ihren signifikanten ökologischen Auswirkungen auch die Industrie massiv schädigt, indem sie Wasserrohrleitungen bewuchert und verstopft.



Drucksache 31/1/08

... " aus und bittet die Bundesregierung, sich für eine ersatzlose Streichung der Vorschrift einzusetzen. Die von Artikel 23 Abs. 2 und 3 des Richtlinienvorschlags geforderten Berichte belasten den davon betroffenen Anlagenbetreiber mit Kosten, ohne dass damit ein relevanter Mehrwert für den Boden- und Grundwasserschutz verbunden wäre. Anlagen, in denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, werden ohnehin ständig im Hinblick auf die Einhaltung der zum Schutz der Umwelt geltenden Vorschriften überwacht; ein "



Drucksache 554/1/08

... Umweltbezogene Vorschriften fallen nur dann unter Nummer 11, wenn sie der Gefahrenvorsorge in spezifischen Wirtschaftsbereichen (z.B. Anlagengenehmigungsrecht) dienen und nicht wirtschaftsunabhängig für jedermann gelten (vgl. Maunz in Maunz-Dürig, Artikel 74 Rdn. 151 ff; Sachs, Artikel 74 Rdn. 52). Aber genau das ist hier der Fall, denn die bereitzustellenden Geodaten haben nur zu einem kleinen Teil Wirtschaftsbezug. Im Übrigen entstammen sie den verschiedensten öffentlichen Bereichen (Katasterdaten, öffentliche Infrastrukturdaten wie Verkehrsnetze, Boden, Koordinatenreferenzsysteme, geographische Daten, geologische Daten, Naturschutzgebiete, Umweltüberwachung, Trinkwasserschutzgebiete, Katastrophenschutz sowie der kommunalen Selbstverwaltung (Gebäudebestand § 4 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe o) der Gesundheitsfürsorge (Gesundheit und Sicherheit § 4 Abs. 4 Nr. 4 Buchstabe r) und der Daseinsvorsorge (§ 4 Abs. 4 Nr. 4 Buchstabe s) und sollen auch der breiten Öffentlichkeit einschließlich interessierten Verbänden (wie Umweltverbänden) zur Verfügung stehen.



Drucksache 768/08

... 4. Abweichend von Ziffer 2 gilt Ziffer 3 bei der Erweiterung einer Deponie, die sich am ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung] in der Ablagerungsphase befindet und die über keine geeignete geologische Barriere verfügt, mit der Maßgabe, dass die technischen Maßnahmen in der Mindestdicke nach Tabelle 1 Nr. 1 ausgeführt werden und die Anforderungen zum Grundwasserschutz nach Ziffer 2 Satz 1 eingehalten werden. Satz 1 gilt auch für die Erweiterung durch Errichtung einer neuen Deponie in enger räumlicher Nähe zum Altstandort.



Drucksache 963/08 (Beschluss)

... n zur Erschließung des Pontons wäre aufgrund des Hochwasserschutzes nahezu ausgeschlossen. Ebenfalls schwer durchführbar und nicht sachgerecht ist die Anmeldung entsprechender Hilfeleistungen 48 Stunden vor Abfahrt, da die Entscheidung zu fahren von den Passagieren i. d. R. sehr kurzfristig getroffen wird. Nicht praxisgerecht sind ferner die Hilfeleistungen und Entschädigungsregelungen im Falle der Verspätungen.



Drucksache 575/1/08

... e) die Ausbringung in Zonen I und II von Wasserschutzgebieten ist nicht zulässig,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/1/08




1. Zu § 1 Nr. 7

2. Zu § 1 Nr. 27 - neu -

3. Zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a

4. Zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe f

5. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a und § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a*

6. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b

7. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b, § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b, § 9 Abs. 2 Nr. 1, Anlage 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 6 Satz 6, Zeile 1.4.6 Spalte 6 Satz 3 - neu -, Abschnitt 2 Zeile 2.3 Spalte 6, Zeile 2.4 Spalte 6 Satz 3, Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.2.2 Spalte 2, Zeile 6.2.3 Spalte 2, Zeile 6.3.3 Spalte 2, Zeile 6.4.10 Spalte 2, Zeile 6.4.11 Spalte 2, Zeile 6.4.12 Spalte 2

8. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c und § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c

9. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb

10. Zu § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa

11. Zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

12. Zu § 5 Abs. 1

13. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1

14. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe d

15. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe e - neu -*

16. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 2

17. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 2, 3 und Abs. 4 - neu -

18. Zu § 5 Abs. 4 - neu -*

19. Zu § 6 Abs. 9 Satz 1

20. Zu § 6 Abs. 9 Satz 2*

21. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 7 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

22. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 9 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

23. Zu Anlage 1 Abschnitt 1 Tabelle 1.3 Zeile 1.3.4 Spalte 4

24. Zu Anlage 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 4, Zeile 1.4.2 Spalte 4, Zeile 1.4.3 Spalte 4, Zeile 1.4.6 Spalte 4

25. Zu Anlage 1 Abschnitt 2 Zeile 2.3 Spalte 6 erster Spiegelstrich,

26. Zu Anlage 1 Abschnitt 3 Zeile 3.1 Spalte 4

27. Zu Anlage 1 Abschnitt 3 Zeile 3.1 Spalte 4 und Zeile 3.2 Spalte 4

28. Zu Anlage 1 Abschnitt 4 Zeile 4.1.1 Spalte 2

29. Zu Anlage 1 Abschnitt 4 Zeile 4.1.1 Spalte 6

30. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Spalte 3 Überschrift

31. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.1 Zeile 1.1.5 Spalte 1, 2, 4, Zeile 1.1.6 Spalte 2, 3, 4, Zeile 1.1.7 Spalte 2, 3, 4

32. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.2 Zeile 1.2.2, 1.2.4, 1.2.6, 1.2.8, 1.2.10 Spalte 2, 3 und 4

33. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.3 Zeile 1.3.1 Spalte 2, Spalte 3, Zeile 1.3.2 Spalte 3

34. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 4, Zeile 1.4.4. - neu -, Zeile 1.4.6 Spalte 4, Spalte 5

35. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.3 Spalte 4

36. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.5 Spalte 5

37. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

38. Zu Anlage 2 Tabelle 4

39. Zu Anlage 2 Tabelle 5 Überschrift der Spalte 4, Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.5 Spalte 3 Satz 1, Tabelle 10 Abschnitt 10.1 Zeile 10.1.2 Spalte 2 Nr. 2 und 3, Zeile 10.1.12 Spalten 1 bis 4, Zeile 10.2.6 Spalte 2 Nr. 1, Zeile 10.4.3 Spalte 2 und 4 jeweils Nr. 1

40. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Abschnitt 6.2 Zeile 6.2.2 und 6.2.3 Spalte 3

41. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Abschnitt 6.2 Zeile 6.2.4 Spalte 2 und Spalte 3

42. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Vorbemerkung Nummer 2

43. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.2 Spalte 3 Abs. 2

44. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.2 Spalte 3 zweiter Hinweis

45. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.4 Spalte 3

46. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.7 Spalte 3

47. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.8 Spalte 3

48. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.10 Spalte 2

49. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.1 Spalte 3

50. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.1 Spalte 3*

51. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.2 Spalte 3

52. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.3

53. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.6 Spalte 3, Zeile 7.3.11 Spalte 3, Zeile 7.3.12 Spalte 3

54. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.16 Spalte 1

55. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.16 Spalte 2

56. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.1 Spalte 3

57. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 2

58. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 3

59. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 3

60. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 Spalte 3

61. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 Spalte 3 dritter Absatz und siebter Absatz - neu -In Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 ist Spalte 3 wie folgt zu ändern:

62. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.4 Spalte 2

63. Zu den Tabellen 7 und 8 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.7 Spalte 2 und 3, Abschnitt 8.1 Zeile 8.1.3 Spalte 2 und 3 und Abschnitt 8.2 Zeile 8.2.9 Spalte 2 und 3

64. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.3 und 8.3.4 jeweils Spalte 3 Abs. 2

65. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.3 Spalte 3

66. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.4 Spalte 3

67. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.10 Spalte 1, Spalte 3, Zeile 8.3.11

68. Zu Anlage 2 Tabelle 10

Anlage 2
Tabelle 10: Kennzeichnung Vorbemerkungen, Hinweise:

69. Zu den einzelnen Vorschriften*

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe f


 
 
 


Drucksache 31/08 (Beschluss)

... " aus und bittet die Bundesregierung, sich für eine ersatzlose Streichung der Vorschrift einzusetzen. Die von Artikel 23 Abs. 2 und 3 des Richtlinienvorschlags geforderten Berichte belasten den davon betroffenen Anlagenbetreiber mit Kosten, ohne dass damit ein relevanter Mehrwert für den Boden- und Grundwasserschutz verbunden wäre. Anlagen, in denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, werden ohnehin ständig im Hinblick auf die Einhaltung der zum Schutz der Umwelt geltenden Vorschriften überwacht; ein "



Drucksache 554/08 (Beschluss)

... Sachs, Artikel 74 Rdn. 52). Aber genau das ist hier der Fall, denn die bereitzustellenden Geodaten haben nur zu einem kleinen Teil Wirtschaftsbezug. Im Übrigen entstammen sie den verschiedensten öffentlichen Bereichen (Katasterdaten, öffentliche Infrastrukturdaten wie Verkehrsnetze, Boden, Koordinatenreferenzsysteme, geographische Daten, geologische Daten, Naturschutzgebiete, Umweltüberwachung, Trinkwasserschutzgebiete, Katastrophenschutz sowie der kommunalen Selbstverwaltung (Gebäudebestand § 4 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe o) der Gesundheitsfürsorge (Gesundheit und Sicherheit § 4 Abs. 4 Nr. 4 Buchstabe r) und der Daseinsvorsorge (§ 4 Abs. 4 Nr. 4 Buchstabe s) und sollen auch der breiten Öffentlichkeit einschließlich interessierten Verbänden (wie Umweltverbänden) zur Verfügung stehen.



Drucksache 277/07

... Absatz 3 enthält die Bestimmungen des bisherigen § 5 Satz 2 AbfVerbrG. Jedoch gelten die Bestimmungen über die mitwirkenden Bundesbehörden hinaus auch für die zuständigen Behörden gemäß Absatz 1 sowie § 14 Abs. 1 und 2; dies können u. a. auch Landesbehörden außerhalb des Abfallbereichs sein wie z.B. die Wasserschutzpolizei. In bestimmten Fällen kann eine Behörde, die eine Kontrolle durchführt, selbst die Behörde sein, die gemäß Absatz 3 zu unterrichten ist. Zudem wird klargestellt, welche Behörde im Verdachtsfall zu informieren ist. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass in bestimmten Fällen eine in Nummer 1 bis 3 genannte Behörde zunächst nicht unterrichtet werden kann, da sie nicht bekannt ist, u. a. wegen fehlender Begleitformulare. Es wird weiterhin festgelegt, dass schriftlich über einen Verdacht und die Gründe dafür zu unterrichten ist; davon unberührt bleiben telefonische Kontakte im Vorfeld. Weiterhin wird auf die Regelungen gemäß Artikel 24 Abs. 2 Unterabs. 2 und Abs. 3 Unterabs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 verwiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen2 und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung3 (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)

§ 1
Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für:

§ 2
Grundsatz der Autarkie

§ 3
Bestimmungen im Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung, die die Behörden betreffen

§ 4
Pflichten der übrigen Beteiligten im Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung

§ 5
Pflichten im Rahmen der allgemeinen Informationspflichten

§ 6
Verordnungsermächtigungen Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung

§ 7
Gebühren und Auslagen

§ 8
Ergänzende Bestimmungen zu den Rücknahmeverpflichtungen

§ 9
Datenerhebung und -verwendung

§ 10
Kennzeichnung der Fahrzeuge

§ 11
Kontrollen

§ 12
Maßnahmen zur Überwachung

§ 13
Anordnungen im Einzelfall

§ 14
Zuständige Behörden

§ 15
Anlaufstelle

§ 16
Berichte und Übermittlung von Informationen

§ 17
Zollstellen

§ 18
Bußgeldvorschriften

§ 19
Einziehung

§ 20
Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

Artikel 2
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Artikel 3
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 4
Änderung der Nachweisverordnung

Artikel 5
Änderung der Transportgenehmigungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verpackungsverordnung

Artikel 7
Aufhebung des Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Kosten und Preiswirkungen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

1.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

1.2 Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

III. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

Zu § 3

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

Zu § 4

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

Zu § 5

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

a Zu Absatz 1 und 2

b Zu Absatz 3

c Zu Absatz 4

Zu § 8

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

Zu § 9

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu § 11

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

Zu § 12

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu § 14

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

Zu § 15

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

Zu § 16

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

Zu § 17

Zu § 18

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 469/1/07

... 28. Da Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie z.B. im Hochwasserschutz, oft grenzüberschreitend vorgenommen werden müssen, sind entsprechende Kooperationen, wie sie z.B. in der Richtlinie zur Bewertung und zum Management von Hochwasserrisiken verbindlich vorgesehen sind, zu fördern. Die Kommission kann dies durch Förderung von Projekten sowie durch die Organisation von europaweiten Netzwerken zum Erfahrungsaustausch unterstützen.



Drucksache 685/07

... 5. unterstreicht die Notwendigkeit, das Verfahren des Zugriffs auf EU-Mittel für die erneute Nutzbarmachung von Agrarland nach Überschwemmungen und Bränden und für die Bereitstellung von mehr Finanzhilfe für den Bau von Hochwasserschutzanlagen zu beschleunigen; fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die bewährten Verfahren im Lichte der letzten Forschungsarbeiten über die zunehmende Gefahr von Überschwemmungen und Waldbränden, die durch die Art und Weise des Umgangs mit Land und Lebensräumen und der Handhabung der Entwässerung verursacht werden, zu überprüfen und auszutauschen; legt den Mitgliedstaaten nahe, die natürliche Entwässerung und Wasserrückhaltefähigkeit der Umwelt so weit wie möglich zu fördern, und gleichzeitig die Kapazitäten der Infrastrukturen für Hochwasserschutz und Entwässerung zu erhöhen, um die Schäden durch extreme Regenfälle in Grenzen zu halten;



Drucksache 823/07

... Der Verzicht auf Ausnahmeentscheidungen beim Ventilieren von Binnentankschiffen verhindert Vollzugslasten. Personaleinsparungen sind damit aber nicht verbunden. Die Überwachung des Ventilierens kann wie bis zum Auslaufen der auf den 31.12.2005 befristeten Regelung durch die Wasserschutzpolizeien erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 823/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 888/07

... 30. ist der Auffassung, dass die Abgrenzung von Gebieten, insbesondere Trinkwasserschutzgebieten, in denen Pestizide nur geringfügig oder überhaupt nicht angewendet werden dürfen, sowie der verstärkte Schutz der Meeresumwelt vor der Verseuchung mit Pestiziden notwendig sind, um eine ungewollte Exposition zu vermeiden fordert die Einrichtung ausreichend großer "



Drucksache 474/1/07

... ist aus wasserschutzpolizeilicher Sicht nicht hinreichend geeignet, die Sicherheit beim Laden von Gefahrgut bei Schiffen, die dem SOLAS - Übereinkommen unterliegen und vor dem 1. September 1984 bzw. 1. Februar 1992 gebaut wurden, auch zukünftig zu gewährleisten.



Drucksache 823/07 (Beschluss)

... Der teilweise Verzicht auf Ausnahmeentscheidungen beim Ventilieren von Binnentankschiffen verhindert Vollzugslasten. Personaleinsparungen sind damit aber nicht verbunden. Die Überwachung des Ventilierens kann in Fällen ohne Ausnahmegenehmigung wie bis zum Auslaufen der auf den 31. Dezember 2005 befristeten Regelung durch die Wasserschutzpolizeien erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 823/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Kosten für die Wirtschaft

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 604/07

... 8. Fahrzeuge, die von den zuständigen Stellen für Kanalisation, Hochwasserschutz, Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung, von den Straßenbauämtern, der Hausmüllabfuhr, den Telegramm- und Telefonanbietern, Radio- und Fernsehsendern sowie zur Erfassung von Radio- bzw. Fernsehsendern und -geräten verwendet werden,



Drucksache 722/07

... • Weitergabe der bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zu schifffahrtspolizeilichen Zwecken vorhandenen Daten an Sicherheitsbehörden (z.B. Bundespolizei, Wasserschutzpolizei) zum Zwecke der grenzpolizeilichen Aufgabenerfüllung und private Unternehmen (z.B. Hafendienstleister, Schiffsmeldedienst) zur Erfüllung der nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Seeaufgabengesetzes

Artikel 2
Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes

Artikel 3
Änderung des MARPOL-Gesetzes

Artikel 4
Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 5
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitsschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung der Schiffssicherheitsverordnung

Artikel 9
Änderung der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines:

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a allgemeine Kosten

b Bürokratiekosten

c Preiswirkungen

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Zu den Einzelbestimmungen:

I. Zu Artikel 1 – Änderung des Seeaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 5

a Änderung in Abs. 1:

b Aufhebung des Abs. 3:

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nr. 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

II. Zu Artikel 2 – Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

III. Zu Artikel 3 – Änderung des MARPOL-Gesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

V. Zu Artikel 5 – Änderung des Straßenverkehrsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

VI. Zu Artikel 6 – Änderung des Arbeitschutzgesetzes:

VII. Zu Artikel 7 – Änderung des Einkommensteuergesetzes:

VIII. Zu Artikel 8 – Änderung der Schiffssicherheitsverordnung:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

IX. Zu Artikel 9 – Änderung des § 1b der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung:

X. Zu Artikel 10 – Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung:

XI. Zu Artikel 11 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erstes Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 469/07 (Beschluss)

... 19. Da Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie z.B. im Hochwasserschutz, oft grenzüberschreitend vorgenommen werden müssen, sind entsprechende Kooperationen, wie sie z.B. in der Richtlinie zur Bewertung und zum Management von Hochwasserrisiken verbindlich vorgesehen sind, zu fördern. Die Kommission kann dies durch Förderung von Projekten sowie durch die Organisation von europaweiten Netzwerken zum Erfahrungsaustausch unterstützen.



Drucksache 474/07 (Beschluss)

... ist aus wasserschutzpolizeilicher Sicht nicht hinreichend geeignet, die Sicherheit beim Laden von Gefahrgut bei Schiffen, die dem SOLAS - Übereinkommen unterliegen und vor dem 1. September 1984 bzw. 1. Februar 1992 gebaut wurden, auch zukünftig zu gewährleisten.



Drucksache 469/07

... Zweitens sehen sich Gesellschaften, da die Klimaänderung bereits im Gang ist, weltweit gleichzeitig vor die Herausforderung gestellt, sich den Auswirkungen des Klimawandels anzupassen, da ein bestimmtes Maß an Klimaänderung in diesem Jahrhundert und darüber hinaus nicht mehr aufzuhalten ist, selbst wenn die weltweiten Klimaschutzmaßnahmen in den kommenden Jahrzehnten erfolgreich sind. Obgleich Anpassungsmaßnahmen daher eine unvermeidbare und unerlässliche Ergänzung zum Klimaschutz geworden sind, sind sie keine Alternative zur Verringerung der THG-Emissionen. Die Anpassung hat ihre Grenzen. Sobald bestimmte Temperaturschwellen überschritten werden, muss mit bestimmten schweren und irreversiblen Klimaauswirkungen (z.B. Umsiedlung von Bevölkerungen) gerechnet werden. Was ist Anpassung? Anpassungsmaßnahmen dienen der Bewältigung der Folgen eines sich wandelnden Klimas (z.B. verstärkte Niederschläge, höhere Temperaturen, Wasserknappheit oder häufiger auftretende Stürme) bzw. der Vorwegnahme künftiger solcher Veränderungen. Anpassung zielt darauf ab, die Risiken und Schäden gegenwärtiger und künftiger negativer Auswirkungen kostenwirksam zu verringern oder potenzielle Vorteile zu nutzen. Beispiele für Anpassungsmaßnahmen umfassen u.a. die effizientere Nutzung knapper Wasserressourcen, die Anpassung von Baunormen an künftige Klimabedingungen und Witterungsextreme, den Bau von Infrastrukturen für den Hochwasserschutz und die Anhebung der Deiche gegen den Anstieg des Meeresspiegels, die Entwicklung trockenheitstoleranter Kulturpflanzen, die Verwendung sturm- und brandresistenterer Baumarten und Forstbewirtschaftungspraktiken sowie die Aufstellung von Raumplänen und die Anlage von Korridoren zur Förderung der Artenmigration. Die Anpassung beinhaltet sowohl nationale als auch regionale Strategien sowie praktische Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene oder von Privatpersonen; sie kann vorgreifend oder reaktiv sein, und sie betrifft sowohl natürliche als auch Humansysteme. Die Gewährleistung der lebenslangen Nachhaltigkeit von Investitionen durch explizite Berücksichtigung des sich wandelnden Klimas wird oft als Klimasicherung bezeichnet. (Weitere Begriffe werden in Anhang 5 erläutert.)



Drucksache 568/07

... 1. Bezüge der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht, der Angehörigen des Vollzugsdienstes der Polizei, des früheren Reichswasserschutzes, der Beamten der früheren Schutzpolizei der Länder sowie der früheren Angehörigen der Landespolizei und ihrer Hinterbliebenen,



Drucksache 579/07

... es und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes;



Drucksache 365/06

... (3) Artikel 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 gilt nicht für einzelne Körper von Heimtieren, soweit diese auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben werden. Die Tierkörper dürfen nur so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sind. § 26 Abs. 2 Satz1, § 32b Abs. 2 Satz 1 und § 34 Abs. 2 Satz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 365/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung

§ 3
Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen

§ 4
Sonstige Küchen- und Speiseabfälle

§ 5
Betriebe mit Nutztierhaltung

Teil 3
Transport- und Nachweisverpflichtungen

§ 6
Lagerung, Beförderung und Inverkehrbringen von Gülle

§ 7
Anzeige und Betriebsregistrierung

§ 8
Reinigung und Desinfektion

§ 9
Handelspapiere, Aufzeichnungspflichten

Teil 4
Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte

Abschnitt 1
Verarbeitungsmethoden

§ 10
Verarbeitungsmethoden

Abschnitt 2
Pasteurisierung von tierischen Nebenprodukten

§ 11
Anlagen zur Pasteurisierung

Abschnitt 3
Vergärung und Kompostierung von tierischen Nebenprodukten

Unterabschnitt 1
Anforderungen an Biogasanlagen

§ 12
Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Biogasanlage

§ 13
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden

§ 14
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

§ 15
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

Unterabschnitt 2
Anforderungen an Kompostierungsanlagen

§ 16
Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Kompostierungsanlage

§ 17
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden

§ 18
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

§ 19
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

Unterabschnitt 3
Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen, Untersuchungen und Probenahme bei zugelassenen Anlagen

§ 20
Gemeinsame Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen

§ 21
Untersuchungen und Probenahme in Biogas- und Kompostierungsanlagen

§ 22
Untersuchungen und Probenahme in Anlagen zur Pasteurisierung

Unterabschnitt 4
Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten

§ 23
Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten

Abschnitt 4
Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte als Abfall

§ 24
Verbrennungsanlagen

§ 25
Ablagerung auf Deponien

Teil 5
Registrierung und Zulassung

§ 26
Registrierung und Bekanntmachung der Zulassungen

Teil 6
Ausnahmen

§ 27
Ausnahmen

Teil 7
Schlussvorschriften

§ 28
Ordnungswidrigkeiten

§ 29
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 9 Abs. 1 und 4) Handelspapiere

Handelspapier für Fermentationsrückstände oder Komposte*

Anlage 2
(§ 9 Abs. 5) Muster für Aufzeichnungen

Anlage 3
(zu § 21 Abs. 1) Probenahme

Anlage 4
(zu § 23 Abs. 1) Liste der zur Verarbeitung in Biogas- und Kompostierungsanlagen zugelassenen tierischen Nebenprodukte, soweit die Fermentationsrückstände und Komposte aus den Anlagen zur Verwertung auf Böden bestimmt sind

Anlage 5
(zu § 26 Abs. 1) Nummernschlüssel für die Betriebsart

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Kosten für die öffentlichen Haushalte

C. Spezieller Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu §§ 12

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29


 
 
 


Drucksache 95/06 (Beschluss)

... "-Kontrollen parallel durch SOLAS/Kap. XI-2 und der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 vorgeschrieben und sollen im Rahmen eines noch abzuschließenden Bund-Länder-Abkommens den Wasserschutzpolizeien der Länder übertragen werden.



Drucksache 95/1/06

... "-Kontrollen parallel durch SOLAS/Kap. XI-2 und der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 vorgeschrieben und sollen im Rahmen eines noch abzuschließenden Bund-Länder-Abkommens den Wasserschutzpolizeien der Länder übertragen werden.



Drucksache 58/3/06

... Auf Grund seiner Tätigkeit im Fachbereich Wasserbau, Hochwasserschutz ist Herr Prof. Dr. Socher besonders geeignet, die Aufgabe als Ländervertreter gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung wahrzunehmen. Er verfügt über Erfahrungen sowohl bei der Schadensbeseitigung nach dem Augusthochwasser 2002 als auch bei Erarbeitung und Umsetzung der sächsischen Hochwasserschutzstrategie und ist als Leiter der Arbeitsgruppe Hochwasserschutz der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) auch über Sachsen hinaus in diesem Fachgebiet tätig. Mit ihm steht ein kompetenter Ländervertreter in den Gremien der Kommission und des Rates zur Verfügung.



Drucksache 505/06

... . Für den Hochwasserschutz werden auch weiterhin Fördermittel aus den vorhandenen Gemeinschaftsfonds bereitgestellt.



Drucksache 94/06

... /EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. EG (Nr.) L 103 S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 807/2003 des Rates vom 14. April 2003 (ABl. EG (Nr.) L 122 S. 36), oder 92/43 EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG (Nr.) L 206 S. 7), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl. EG (Nr.) L 284 S. 1), unter Schutz stehenden Gebietes, eines Nationalparks oder eines Naturschutzgebietes führen kann oder in der Schutzzone I oder II oder auf eine Länge von mehr als 3 km in der Schutzzone III eines Wasserschutzgebietes liegt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Mehraufwendungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

Artikel 2
Änderung des Raumordnungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 4
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 6
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 7
Änderung der Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz

Artikel 8
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung

Artikel 11
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 12
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 14
Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes

Artikel 15
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 16
Neufassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, des Bundesfernstraßengesetzes, des

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

1. Beteiligung anerkannter Naturschutzvereine und Präklusionsfristen

2. Geltungsdauer von Plänen

3. Möglichkeiten zum Verzicht auf Erörterungstermine

4. Verzicht auf das Raumordnungsverfahren.

5. Einführung von Schwellenwerten und Kriterien zur Bestimmung der UVP-pflichtigen Vorhaben.

6. Ermittlungserleichterungen gegenüber Grundstücksbetroffenen, die nicht in dem betroffenen Gebiet ansässig sind

7. Vorarbeiten zur Vorbereitung der Baudurchführung Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen

8. Gesetzgebungskompetenzen

II. Gender-Mainstreaming

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

V. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18b

Zu § 18c

Zu § 18d

Zu § 18e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 17

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu § 17e

Zu Nummer 4

Zu Nummer 8

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14b

Zu § 14b

Zu § 14c

Zu § 14d

Zu § 14e

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu § 6

Zu § 6

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17


 
 
 


Drucksache 58/06

... Hochwasser ist ein natürliches Phänomen, das nicht verhindert werden kann. Jedoch trägt menschliches Handeln zu einer Zunahme der Wahrscheinlichkeit und der negativen Auswirkungen von Hochwasser bei. Da die meisten Einzugsgebiete in Europa sich über mehrere Länder erstrecken, würden auf Gemeinschaftsebene konzertierte Maßnahmen beträchtlichen zusätzlichen Nutzen bringen und den Hochwasserschutz insgesamt verbessern. Angesichts der potenziellen Gefahr für Menschenleben, Wirtschaftsgüter und Umwelt könnte das von Europa angestrebte Ziel einer nachhaltigen Entwicklung ernstlich gefährdet werden, wenn keine angemessenen Maßnahmen ergriffen werden. Die Gemeinschaft verfügt bereits seit langem über Umweltvorschriften im Bereich der Wasserqualität. Hochwasser und die Auswirkungen der Klimaänderung auf das Hochwasserrisiko wurden jedoch noch nicht behandelt. Mit der



Drucksache 558/06 (Beschluss)

... Die im Gesetzentwurf in Absatz 1 Satz 3 und 4 vorgesehenen beiden Ausnahmen vom beschleunigten Verfahren müssen durch weitere Ausnahmen ergänzt werden. Die Regelungen für das beschleunigte Verfahren sind nicht geeignet, die angemessene Berücksichtigung des Hochwasserschutzes und der Störfallvorsorge zu gewährleisten. Zur besseren Lesbarkeit werden die Ausnahmeregelungen (bisherige Sätze 3 und 4 sachlich unverändert) daher in einen neuen Satz 3 mit Aufzählung der Ausnahmetatbestände unter den Nummern 1 bis 3 umformuliert.



Drucksache 507/06

... und gemeinsames Reagieren auf gemeinsame Bedrohungen. Sind die Grundvoraussetzungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit bereits vorhanden, sollten die Finanzmittel im Rahmen der Kohäsionspolitik vorrangig auf Maßnahmen konzentriert werden, die einen Mehrwert für die grenzübergreifende Tätigkeit bedeuten wie Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Grenzgebieten durch Innovation, Forschung und Entwicklung, sowie die Verbindung immaterieller (Dienstleistungs-) oder materieller (Verkehrs-)Netze zwecks Stärkung einer grenzüberschreitenden Identität im Rahmen der Europabürgerschaft, die Förderung eines integrierten grenzübergreifenden Arbeitsmarktes, schließlich eine grenzübergreifende Wasserwirtschaft und grenzübergreifenden Hochwasserschutz.



Drucksache 58/2/06

... und die für den Hochwasserschutz einschlägigen Bestimmungen gemäß §§ 31a ff. WHG. Sollte der Vorschlag für eine EU-Hochwasserrichtlinie in jetziger Form umgesetzt werden wären zwangsläufig Änderungen im



Drucksache 456/06

... 6. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Überlegungen über die Rolle der Wälder in der Europäischen Union im Rahmen einer systematischen Raumordnung anzustellen, bei der auch dem Hochwasserschutz Rechnung getragen wird und der Schwerpunkt auf eine stärkere Rückhaltung des Wassers und eine geologische Absicherung im Sinne der Stabilisierung der Abhänge und der Wiederaufforstung, soweit möglich, gelegt wird; empfiehlt, eine öffentliche Debatte über die ökologische, soziale und ökonomische Funktion der Wälder einzuleiten; ist der Ansicht, dass dies die Sensibilisierung für die Vielfalt der europäischen Wälder fördert und dabei gerade die Besonderheiten der Wälder des Mittelmeerraums vermittelt; vertritt die Auffassung, dass eine bessere Nutzung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds für Strukturmaßnahmen zur Verhütung von Dürren erforderlich ist, da diese als wesentlicher Faktor zur Verschlimmerung von Naturkatastrophen beitragen; ist auch der Ansicht, dass Anreize zur Wald- und Landschaftspflege und -erhaltung gegeben werden müssen, um eine Palette verschiedener Nutzungsarten (Wald, Weide, Feldkulturen, Bewässerungskulturen usw.) zu schaffen; tritt dafür ein, dass Monokulturen nur in begrenzten Zonen betrieben werden, die für diese Kulturen und für die damit zusammenhängende wirtschaftliche Tätigkeit besonders geeignet sind, und dass dabei mit Umsicht vorgegangen wird und die Eigentümer und Erzeuger ihrer Verantwortung voll gerecht werden;



Drucksache 558/1/06

... Die im Gesetzentwurf in Absatz 1 Satz 3 und 4 vorgesehenen beiden Ausnahmen vom beschleunigten Verfahren müssen durch weitere Ausnahmen ergänzt werden. Die Regelungen für das beschleunigte Verfahren sind nicht geeignet, die angemessene Berücksichtigung des Hochwasserschutzes und der Störfallvorsorge zu gewährleisten. Zur besseren Lesbarkeit werden die Ausnahmeregelungen (bisherige Sätze 3 und 4 sachlich unverändert) daher in einen neuen Satz 3 mit Aufzählung der Ausnahmetatbestände unter den Nummern 1 bis 3 umformuliert.



Drucksache 58/1/06

... 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es auf Grund von bestehenden Regelungen in den Landeswassergesetzen und auf Grund des Gesetzes zum vorbeugenden Hochwasserschutz des Bundes weiterer EU-rechtlicher Regelungen für nationale/deutsche Gewässer nicht bedarf. Der Bundesrat erkennt aber an, dass unter europäischen Aspekten die Bemühungen der Kommission, mit dem Instrument der EU-HWR konzertierte Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Verbesserung des Hochwasserrisikomanagements auf EU-Ebene zu initiieren, erforderlich sein mögen.



Drucksache 58/06 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es auf Grund von bestehenden Regelungen in den Landeswassergesetzen und auf Grund des Gesetzes zum vorbeugenden Hochwasserschutz des Bundes weiterer EU-rechtlicher Regelungen für nationale/deutsche Gewässer nicht bedarf. Der Bundesrat erkennt aber an, dass unter europäischen Aspekten die Bemühungen der Kommission, mit dem Instrument der EU-HWR konzertierte Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Verbesserung des Hochwasserrisikomanagements auf EU-Ebene zu initiieren, erforderlich sein mögen.



Drucksache 855/06

... Wasserschutzgebiete gemäß § 19 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 855/06




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 94/06 (Beschluss)

... /EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. EG (Nr.) L 103 S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 807/2003 des Rates vom 14. April 2003 (ABl. EG (Nr.) L 122 S. 36), oder 92/43 EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG (Nr.) L 206 S. 7), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl. EG (Nr.) L 284 S. 1), unter Schutz stehenden Gebietes, eines Nationalparks oder eines Naturschutzgebietes führen kann oder in der Schutzzone I oder II oder auf eine Länge von mehr als 3 km in der Schutzzone III eines Wasserschutzgebietes liegt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Mehraufwendungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Verkehrsprojekte

Artikel 1
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

Artikel 2
Änderung des Raumordnungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 4
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 18
Erfordernis der Planfeststellung

§ 18a
Anhörungsverfahren

§ 18b
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 18c
Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung

§ 18d
Rechtsbehelfe

§ 22a
Entschädigungsverfahren

§ 37a
Übergangsregelung für Planungen

Artikel 5
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

§ 17
Erfordernis der Planfeststellung

§ 17a
Anhörungsverfahren

§ 17b
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 17c
Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung

§ 17d
Rechtsbehelfe

Artikel 6
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

§ 14a
Anhörungsverfahren

§ 14b
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 14c
Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung

§ 14d
Rechtsbehelfe

Artikel 7
Änderung der Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz

Artikel 8
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung

Artikel 11
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 12
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 13
Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes

Artikel 14
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 15
Neufassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, des Bundesfernstraßengesetzes, des Bundeswasserstraßengesetzes, des Luftverkehrsgesetzes und des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Gender-Mainstreaming

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

V. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 18

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18b

Zu § 18c

Zu § 18d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 17

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 8

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14c

Zu § 14d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu § 6

Zu § 6

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 141/06

... Es sollen insbesondere Maßnahmen ergriffen werden, um strukturelle Nachteile nichtstaatlicher Forstbetriebe zu überwinden. Darüber hinaus haben die Möglichkeiten zur naturnahen Erholung im Wald und die Leistungen der Wälder für Naturschutz, Boden-, Klima- und Trinkwasserschutz eine Bedeutung.



Drucksache 527/06

... Der Vorschlag entspricht voll und ganz den Zielen des 6. Umweltaktionsprogramms in Bezug auf Naturschutz und Artenvielfalt, Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität. Er steht auch in Einklang mit der Lissabon-Strategie, der Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung sowie mit anderen thematischen Strategien (insbesondere den Strategien für den Bodenschutz und für die Meeresumwelt), der EU-Politik für Wasserschutz, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/06




Begründung

1. Inhalt

Begründung und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Auf dem Gebiet des Vorschlags bereits existierende Vorschriften

Übereinstimmung mit anderen Politiken und Zielen der Union

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

Konsultation von Interessengruppen

Konsultationsmethoden, Hauptzielgruppen und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Aktion

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

2 Anhänge

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Nationale Aktionspläne zur Verringerung der Risiken und der Abhängigkeit von Pestiziden

Kapitel II
Fortbildung, Sensibilisierungsprogramme und Verkauf von Pestiziden

Artikel 5
Fortbildung

Artikel 6
Auflagen für den Verkauf von Pestiziden

Artikel 7
Sensibilisierungsprogramme

Kapitel III
Ausbringungsgeräte für Pestizide

Artikel 8
Prüfung von in Gebrauch befindlichen Geräten

Kapitel IV
Spezifische Verfahren und Anwendungen

Artikel 9
Sprühen aus der Luft

Artikel 10
Spezifische Maßnahmen zum Schutz der aquatischen Umwelt

Artikel 11
Verringerung des Einsatzes von Pestiziden in empfindlichen Gebieten

Artikel 12
Handhabung und Lagerung von Pestiziden sowie von deren Verpackungen und Restmengen

Artikel 13
Integrierter Pflanzenschutz

Kapitel V
Indikatoren, Berichterstattung und Informationsaustausch

Artikel 14
Indikatoren

Artikel 15
Berichterstattung

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Sanktionen

Artikel 17
Festlegung von Normen

Artikel 18
Ausschüsse

Artikel 19
Ausgaben

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22

Anhang I
Fortbildungsprogramme

Anhang II
Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen bei der Prüfung von Ausbringungsgeräten für Pestizide


 
 
 


Drucksache 194/05

... Diese Erhebung gibt Auskunft über Unfälle bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Sie liefert damit wichtige Hinweise über die Qualität der Anlagen und die Wirksamkeit der rechtlichen Regelungen zum Bau und Betrieb dieser Anlagen in Hinsicht auf den Gewässerschutz. Hierfür wichtig ist, die Umstände der jeweiligen Unfälle zu kennen. Hierzu gehören vor allem Ort und Datum der Feststellung (das Datum des Unfalls ist oft nicht bekannt), Art der Anlage (beschrieben durch Verwendungszweck und die für die Bewertung des Unfalls vorgegebenen Standortgegebenheiten, z.B. Wasserschutzgebiete, Art und Menge sowie Wassergefährdungsklasse des ausgetretenen wassergefährdenden Stoffes, die Unfallfolgen sowie nachfolgende Maßnahmen der Schadensbeseitigung. Zur Entlastung der Berichtspflichtigen wird das Merkmal Kosten gestrichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Entwurf

Artikel 1
Umweltstatistikgesetz - UStatG

§ 1
Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungen, Berichtsjahr

§ 3
Erhebung der Abfallentsorgung

§ 4
Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind

§ 5
Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle

§ 6
Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen

§ 7
Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 8
Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 9
Erhebungen der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von sowie der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 10
Erhebung der Luftverunreinigungen

§ 11
Erhebung bestimmter ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe

§ 12
Erhebung der Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung

§ 13
Erhebung der Landschaftsprogramme, Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne sowie bestimmter naturschutzrelevanter Flächenkategorien

§ 14
Erhebungen der Umweltschäden und Haftungsfälle

§ 15
Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz.

§ 16
Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz

§ 17
Hilfsmerkmale

§ 18
. Auskunftspflicht

§ 19
Anschriftenübermittlung

§ 20
Übermittlung

§ 21
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21


 
 
 


Drucksache 185/05

Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden. Hochwasserschutzes



Drucksache 52/1/05

... Die Einführung einer gesetzlichen Hochwasserschutzplanung in das



Drucksache 241/05

... - in Baden-Württemberg die Wasserschutzpolizeiinspektion Bodensee und die Polizeidirektion Friedrichshafen, das Grenzschutzpräsidium Süd, die Bundesgrenzschutzämter Stuttgart und Weil am Rhein,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 241/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetz

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten

Artikel 1
Vertragsgegenstand

Artikel 2
Verhältnis zu sonstigen Regelungen

Artikel 3
Behörden, Grenzgebiete

Artikel 4
Allgemeine Kooperationsmaßnahmen

Artikel 5
Zusammenarbeit bei der Aus- und Fortbildung

Artikel 6
Unterstellung von

Artikel 7
Zusammenarbeit auf Ersuchen

Artikel 8
Ersuchen um

Artikel 9
Ersuchen um körperliche Untersuchung

Artikel 10
Übermittlung und Abgleich von DNA-Profilen und -Identifizierungsmustern sowie anderem erkennungsdienstlichem Material

Artikel 11
Grenzüberschreitende Observation

Artikel 12
Nacheile

Artikel 13
Kontrollierte Lieferung

Artikel 14
Verdeckte Ermittlungen zum Zwecke der Strafverfolgung

Artikel 15
Informationsübermittlung zur Strafverfolgung ohne Ersuchen

Artikel 16
Observation zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 17
Nacheile zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 18
Verdeckte Ermittlungen zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 19
Gemeinsame Einsatzformen zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 20
Informationsaustausch zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 21
Grenzüberschreitende polizeiliche Gefahrenabwehr

Artikel 22
Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen

Artikel 23
Einrichtung von Bedarfskontrollstellen

Artikel 24
Gemeinsame Zentren

Artikel 25
Einsatz von Luft- und Wasserfahrzeugen

Artikel 26
Datenschutz

Artikel 27
Befugnisse und Rechtsstellung von Beamten des anderen Vertragsstaates

Artikel 28
Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts

Artikel 29
Grenzübertritte

Artikel 30
Übergabe von Personen an der Grenze

Artikel 31
Beistandsklausel, Dienstverhältnisse

Artikel 32
Haftungsbestimmungen

Artikel 33
Ausnahmeklausel

Artikel 34
Durchführungsvereinbarungen

Artikel 35
Überprüfung der Umsetzung und Fortentwicklung des Vertrages

Artikel 37
Einbeziehung der Zollverwaltung

Artikel 38
Inkrafttreten, Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38


 
 
 


Drucksache 185/05 (Beschluss)

Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes



Drucksache 588/05

... und gemeinsames Reagieren auf gemeinsame Risiken. Sind die Grundvoraussetzungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit bereits vorhanden, sollten die Finanzmittel im Rahmen der Kohäsionspolitik vorrangig auf Maßnahmen konzentrieren werden, die einen Mehrwert für die grenzübergreifende Tätigkeit bedeuten, wie Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Grenzgebieten durch Innovation, Forschung und Entwicklung, sowie die Verbindung immaterieller (Dienstleistungs-) oder materieller (Verkehrs-)Netze zwecks Stärkung einer grenzüberschreitenden Identität im Rahmen der Europabürgerschaft; die Förderung eines integrierten grenzübergreifenden Arbeitsmarktes und schließlich eine grenzübergreifende Wasserwirtschaft und grenzübergreifenden Hochwasserschutz.



Drucksache 569/05 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass der Vorschlag für Strategische Leitlinien mit dem Ziel überarbeitet wird, Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie Maßnahmen an oberirdischen Gewässern zur Erreichung der Ziele der



Drucksache 14/05

... Bei nicht oder unzureichend basisabgedichteten Deponien ist zu beachten, dass es nicht zu einer wesentlichen Erhöhung des Schadstoffpotenzials im Zuge von Deponiebaumaßnahmen kommt. Dies wäre nicht mit den Anforderungen an einen vorsorgenden Grundwasserschutz vereinbar.



Drucksache 569/1/05

... 12. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass der Vorschlag für Strategische Leitlinien mit dem Ziel überarbeitet wird, Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie Maßnahmen an oberirdischen Gewässern zur Erreichung der Ziele der



Drucksache 52/05 (Beschluss)

... Die Einführung einer gesetzlichen Hochwasserschutzplanung in das



Drucksache 52/05

Hochwasserschutzpläne nach § 31d des



Drucksache 268/04

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes



Drucksache 666/04 (Beschluss)

... Gewässeraufweitungen aus Gründen des Hochwasserschutzes, Deicherhöhungen, Deichverbreiterungen und Deichrückverlegungen bedürfen nur der Plangenehmigung."



Drucksache 565/04 (Beschluss)

... - Verbesserung des Hochwasserschutzes;



Drucksache 500/04 (Beschluss)

... Die Streichung an dieser Stelle und Einfügung bei Absatz 4 entspricht der Nitrat-RL (Anhang II A 2.). Der derzeitige Wortlaut stellt eine Übermaßregelung dar. Außerdem erhält der Begriff "überschwemmungsgefährdete Flächen" (entsprechend § 2 Abs. 3 Satz 5) vor dem Hintergrund des in Vorbereitung befindlichen Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes eine neue Dimension (entsprechend § 31c



Drucksache 666/4/04

... Gewässeraufweitungen aus Gründen des Hochwasserschutzes, Deicherhöhungen, Deichverbreiterungen und Deichrückverlegungen bedürfen nur der Plangenehmigung.



Drucksache 666/2/04

... Gewässeraufweitungen aus Gründen des Hochwasserschutzes, Deicherhöhungen, Deichverbreiterungen und Deichrückverlegungen bedürfen nur der Plangenehmigung."



Drucksache 789/04 Wasserschutz


Drucksache 565/1/04

... - Verbesserung des Hochwasserschutzes;



Drucksache 688/1/04

... 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass der Einsatz von Käfigfallen beim Fang der Bisamratte zumindest im Ausnahmeweg weiterhin möglich bleibt, um insbesondere in besonders gefährdeten Gebieten Deichsicherheit und Hochwasserschutz, aber auch den Schutz von öffentlichem und privatem Eigentum gewährleisten zu können. Die Ergebnisse der von der Europäischen Gemeinschaft in Auftrag gegebenen Studie, die das Ziel hatte, eine standardisierte Methode der Eignungsprüfung von Bisamfallen zu entwickeln, hat bei den Käfigfallen zu keiner abschließenden Aussage geführt; vor einer Entscheidung wurde von der Forschungsgruppe weiterer Forschungsbedarf konstatiert. Diesen noch ausstehenden Bewertungen wird der Vorschlag nicht hinreichend gerecht, solange keine Klarheit über die Anwendung der in Artikel 5 Abs. 3 des Richtlinienvorschlags genannten Kriterien auf den Käfigfalleneinsatz bei Bisamratten besteht. Die Erwähnung der Studie in Nummer 2 der Begründung ist dazu nicht ausreichend. Die Ausnahmeregelung in Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e des Richtlinienvorschlags stellt nur auf die Forschungen über Ersatzfallen ab und trifft daher das vorgenannte Problem nicht vollständig. In Buchstabe e sollten daher zumindest die Worte "über Ersatzfallen" gestrichen werden.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.