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"Wasserschutz"
Drucksache 952/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer EU-Strategie für den Umgang mit invasiven Arten KOM (2008) 789 endg.; Ratsdok. 16813/08
... Die Wurzeln des Götterbaums (Ailanthus altissima) können Asphaltierungen, archäologische Reste und Wände zerstören. Weil sie Wasserwege blockieren, können invasive Arten auch transportbehindernd wirken. Biberratten (Myocastor coypus) und Bisamratten (Ondatra zibethicus), die aufgrund ihres Fells vom amerikanischen Doppelkontinent nach Europa gebracht wurden, sind heute europaweit etabliert und verantwortlich für erhebliche Schäden an Dämmen, Kanälen, Bewässerungs- und Hochwasserschutzsystemen. Eine der bekanntesten invasiven Arten ist die Zebramuschel (Dreissena polymorpha), die zusätzlich zu ihren signifikanten ökologischen Auswirkungen auch die Industrie massiv schädigt, indem sie Wasserrohrleitungen bewuchert und verstopft.
Drucksache 31/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) KOM (2007) 844 endg.; Ratsdok. 5088/08
... " aus und bittet die Bundesregierung, sich für eine ersatzlose Streichung der Vorschrift einzusetzen. Die von Artikel 23 Abs. 2 und 3 des Richtlinienvorschlags geforderten Berichte belasten den davon betroffenen Anlagenbetreiber mit Kosten, ohne dass damit ein relevanter Mehrwert für den Boden- und Grundwasserschutz verbunden wäre. Anlagen, in denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, werden ohnehin ständig im Hinblick auf die Einhaltung der zum Schutz der Umwelt geltenden Vorschriften überwacht; ein "
Drucksache 554/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG )
... Umweltbezogene Vorschriften fallen nur dann unter Nummer 11, wenn sie der Gefahrenvorsorge in spezifischen Wirtschaftsbereichen (z.B. Anlagengenehmigungsrecht) dienen und nicht wirtschaftsunabhängig für jedermann gelten (vgl. Maunz in Maunz-Dürig, Artikel 74 Rdn. 151 ff; Sachs, Artikel 74 Rdn. 52). Aber genau das ist hier der Fall, denn die bereitzustellenden Geodaten haben nur zu einem kleinen Teil Wirtschaftsbezug. Im Übrigen entstammen sie den verschiedensten öffentlichen Bereichen (Katasterdaten, öffentliche Infrastrukturdaten wie Verkehrsnetze, Boden, Koordinatenreferenzsysteme, geographische Daten, geologische Daten, Naturschutzgebiete, Umweltüberwachung, Trinkwasserschutzgebiete, Katastrophenschutz sowie der kommunalen Selbstverwaltung (Gebäudebestand § 4 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe o) der Gesundheitsfürsorge (Gesundheit und Sicherheit § 4 Abs. 4 Nr. 4 Buchstabe r) und der Daseinsvorsorge (§ 4 Abs. 4 Nr. 4 Buchstabe s) und sollen auch der breiten Öffentlichkeit einschließlich interessierten Verbänden (wie Umweltverbänden) zur Verfügung stehen.
Drucksache 768/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts - Seite 1
... 4. Abweichend von Ziffer 2 gilt Ziffer 3 bei der Erweiterung einer Deponie, die sich am ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung] in der Ablagerungsphase befindet und die über keine geeignete geologische Barriere verfügt, mit der Maßgabe, dass die technischen Maßnahmen in der Mindestdicke nach Tabelle 1 Nr. 1 ausgeführt werden und die Anforderungen zum Grundwasserschutz nach Ziffer 2 Satz 1 eingehalten werden. Satz 1 gilt auch für die Erweiterung durch Errichtung einer neuen Deponie in enger räumlicher Nähe zum Altstandort.
Drucksache 963/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Passagierrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008) 816 endg.; Ratsdok. 11990/08
... n zur Erschließung des Pontons wäre aufgrund des Hochwasserschutzes nahezu ausgeschlossen. Ebenfalls schwer durchführbar und nicht sachgerecht ist die Anmeldung entsprechender Hilfeleistungen 48 Stunden vor Abfahrt, da die Entscheidung zu fahren von den Passagieren i. d. R. sehr kurzfristig getroffen wird. Nicht praxisgerecht sind ferner die Hilfeleistungen und Entschädigungsregelungen im Falle der Verspätungen.
Drucksache 575/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngemittelverordnung - DüMV )
... e) die Ausbringung in Zonen I und II von Wasserschutzgebieten ist nicht zulässig,
1. Zu § 1 Nr. 7
2. Zu § 1 Nr. 27 - neu -
3. Zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a
4. Zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe f
5. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a und § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a*
6. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b
7. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b, § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b, § 9 Abs. 2 Nr. 1, Anlage 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 6 Satz 6, Zeile 1.4.6 Spalte 6 Satz 3 - neu -, Abschnitt 2 Zeile 2.3 Spalte 6, Zeile 2.4 Spalte 6 Satz 3, Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.2.2 Spalte 2, Zeile 6.2.3 Spalte 2, Zeile 6.3.3 Spalte 2, Zeile 6.4.10 Spalte 2, Zeile 6.4.11 Spalte 2, Zeile 6.4.12 Spalte 2
8. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c und § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c
9. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb
10. Zu § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa
11. Zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
12. Zu § 5 Abs. 1
13. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1
14. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe d
15. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe e - neu -*
16. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 2
17. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 2, 3 und Abs. 4 - neu -
18. Zu § 5 Abs. 4 - neu -*
19. Zu § 6 Abs. 9 Satz 1
20. Zu § 6 Abs. 9 Satz 2*
21. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 7 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
22. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 9 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
23. Zu Anlage 1 Abschnitt 1 Tabelle 1.3 Zeile 1.3.4 Spalte 4
24. Zu Anlage 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 4, Zeile 1.4.2 Spalte 4, Zeile 1.4.3 Spalte 4, Zeile 1.4.6 Spalte 4
25. Zu Anlage 1 Abschnitt 2 Zeile 2.3 Spalte 6 erster Spiegelstrich,
26. Zu Anlage 1 Abschnitt 3 Zeile 3.1 Spalte 4
27. Zu Anlage 1 Abschnitt 3 Zeile 3.1 Spalte 4 und Zeile 3.2 Spalte 4
28. Zu Anlage 1 Abschnitt 4 Zeile 4.1.1 Spalte 2
29. Zu Anlage 1 Abschnitt 4 Zeile 4.1.1 Spalte 6
30. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Spalte 3 Überschrift
31. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.1 Zeile 1.1.5 Spalte 1, 2, 4, Zeile 1.1.6 Spalte 2, 3, 4, Zeile 1.1.7 Spalte 2, 3, 4
32. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.2 Zeile 1.2.2, 1.2.4, 1.2.6, 1.2.8, 1.2.10 Spalte 2, 3 und 4
33. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.3 Zeile 1.3.1 Spalte 2, Spalte 3, Zeile 1.3.2 Spalte 3
34. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 4, Zeile 1.4.4. - neu -, Zeile 1.4.6 Spalte 4, Spalte 5
35. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.3 Spalte 4
36. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.5 Spalte 5
37. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
38. Zu Anlage 2 Tabelle 4
39. Zu Anlage 2 Tabelle 5 Überschrift der Spalte 4, Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.5 Spalte 3 Satz 1, Tabelle 10 Abschnitt 10.1 Zeile 10.1.2 Spalte 2 Nr. 2 und 3, Zeile 10.1.12 Spalten 1 bis 4, Zeile 10.2.6 Spalte 2 Nr. 1, Zeile 10.4.3 Spalte 2 und 4 jeweils Nr. 1
40. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Abschnitt 6.2 Zeile 6.2.2 und 6.2.3 Spalte 3
41. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Abschnitt 6.2 Zeile 6.2.4 Spalte 2 und Spalte 3
42. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Vorbemerkung Nummer 2
43. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.2 Spalte 3 Abs. 2
44. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.2 Spalte 3 zweiter Hinweis
45. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.4 Spalte 3
46. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.7 Spalte 3
47. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.8 Spalte 3
48. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.10 Spalte 2
49. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.1 Spalte 3
50. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.1 Spalte 3*
51. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.2 Spalte 3
52. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.3
53. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.6 Spalte 3, Zeile 7.3.11 Spalte 3, Zeile 7.3.12 Spalte 3
54. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.16 Spalte 1
55. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.16 Spalte 2
56. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.1 Spalte 3
57. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 2
58. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 3
59. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 3
60. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 Spalte 3
61. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 Spalte 3 dritter Absatz und siebter Absatz - neu -In Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 ist Spalte 3 wie folgt zu ändern:
62. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.4 Spalte 2
63. Zu den Tabellen 7 und 8 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.7 Spalte 2 und 3, Abschnitt 8.1 Zeile 8.1.3 Spalte 2 und 3 und Abschnitt 8.2 Zeile 8.2.9 Spalte 2 und 3
64. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.3 und 8.3.4 jeweils Spalte 3 Abs. 2
65. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.3 Spalte 3
66. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.4 Spalte 3
67. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.10 Spalte 1, Spalte 3, Zeile 8.3.11
68. Zu Anlage 2 Tabelle 10
Anlage 2 Tabelle 10: Kennzeichnung Vorbemerkungen, Hinweise:
69. Zu den einzelnen Vorschriften*
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe f
Drucksache 31/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) KOM (2007) 844 endg.; Ratsdok. 5088/08
... " aus und bittet die Bundesregierung, sich für eine ersatzlose Streichung der Vorschrift einzusetzen. Die von Artikel 23 Abs. 2 und 3 des Richtlinienvorschlags geforderten Berichte belasten den davon betroffenen Anlagenbetreiber mit Kosten, ohne dass damit ein relevanter Mehrwert für den Boden- und Grundwasserschutz verbunden wäre. Anlagen, in denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, werden ohnehin ständig im Hinblick auf die Einhaltung der zum Schutz der Umwelt geltenden Vorschriften überwacht; ein "
Drucksache 554/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG )
... Sachs, Artikel 74 Rdn. 52). Aber genau das ist hier der Fall, denn die bereitzustellenden Geodaten haben nur zu einem kleinen Teil Wirtschaftsbezug. Im Übrigen entstammen sie den verschiedensten öffentlichen Bereichen (Katasterdaten, öffentliche Infrastrukturdaten wie Verkehrsnetze, Boden, Koordinatenreferenzsysteme, geographische Daten, geologische Daten, Naturschutzgebiete, Umweltüberwachung, Trinkwasserschutzgebiete, Katastrophenschutz sowie der kommunalen Selbstverwaltung (Gebäudebestand § 4 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe o) der Gesundheitsfürsorge (Gesundheit und Sicherheit § 4 Abs. 4 Nr. 4 Buchstabe r) und der Daseinsvorsorge (§ 4 Abs. 4 Nr. 4 Buchstabe s) und sollen auch der breiten Öffentlichkeit einschließlich interessierten Verbänden (wie Umweltverbänden) zur Verfügung stehen.
Drucksache 277/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetz es und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... Absatz 3 enthält die Bestimmungen des bisherigen § 5 Satz 2 AbfVerbrG. Jedoch gelten die Bestimmungen über die mitwirkenden Bundesbehörden hinaus auch für die zuständigen Behörden gemäß Absatz 1 sowie § 14 Abs. 1 und 2; dies können u. a. auch Landesbehörden außerhalb des Abfallbereichs sein wie z.B. die Wasserschutzpolizei. In bestimmten Fällen kann eine Behörde, die eine Kontrolle durchführt, selbst die Behörde sein, die gemäß Absatz 3 zu unterrichten ist. Zudem wird klargestellt, welche Behörde im Verdachtsfall zu informieren ist. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass in bestimmten Fällen eine in Nummer 1 bis 3 genannte Behörde zunächst nicht unterrichtet werden kann, da sie nicht bekannt ist, u. a. wegen fehlender Begleitformulare. Es wird weiterhin festgelegt, dass schriftlich über einen Verdacht und die Gründe dafür zu unterrichten ist; davon unberührt bleiben telefonische Kontakte im Vorfeld. Weiterhin wird auf die Regelungen gemäß Artikel 24 Abs. 2 Unterabs. 2 und Abs. 3 Unterabs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 verwiesen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen2 und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung3 (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
§ 1 Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für:
§ 2 Grundsatz der Autarkie
§ 3 Bestimmungen im Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung, die die Behörden betreffen
§ 4 Pflichten der übrigen Beteiligten im Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung
§ 5 Pflichten im Rahmen der allgemeinen Informationspflichten
§ 6 Verordnungsermächtigungen Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
§ 7 Gebühren und Auslagen
§ 8 Ergänzende Bestimmungen zu den Rücknahmeverpflichtungen
§ 9 Datenerhebung und -verwendung
§ 10 Kennzeichnung der Fahrzeuge
§ 11 Kontrollen
§ 12 Maßnahmen zur Überwachung
§ 13 Anordnungen im Einzelfall
§ 14 Zuständige Behörden
§ 15 Anlaufstelle
§ 16 Berichte und Übermittlung von Informationen
§ 17 Zollstellen
§ 18 Bußgeldvorschriften
§ 19 Einziehung
§ 20 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
Artikel 2 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Artikel 3 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 4 Änderung der Nachweisverordnung
Artikel 5 Änderung der Transportgenehmigungsverordnung
Artikel 6 Änderung der Verpackungsverordnung
Artikel 7 Aufhebung des Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Kosten und Preiswirkungen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
1.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
1.2 Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
III. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
Zu § 3
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
Zu § 4
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
f Zu Absatz 6
Zu § 5
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
a Zu Absatz 1 und 2
b Zu Absatz 3
c Zu Absatz 4
Zu § 8
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
Zu § 9
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
Zu § 10
Zu § 11
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
f Zu Absatz 6
Zu § 12
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
Zu § 13
Zu § 14
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
Zu § 15
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
Zu § 16
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
Zu § 17
Zu § 18
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 469/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Anpassung an den Klimawandel in Europa - Optionen für Maßnahmen der Europäischen Union KOM (2007) 354 endg.; Ratsdok. 11490/07
... 28. Da Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie z.B. im Hochwasserschutz, oft grenzüberschreitend vorgenommen werden müssen, sind entsprechende Kooperationen, wie sie z.B. in der Richtlinie zur Bewertung und zum Management von Hochwasserrisiken verbindlich vorgesehen sind, zu fördern. Die Kommission kann dies durch Förderung von Projekten sowie durch die Organisation von europaweiten Netzwerken zum Erfahrungsaustausch unterstützen.
Drucksache 685/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zu Naturkatastrophen
... 5. unterstreicht die Notwendigkeit, das Verfahren des Zugriffs auf EU-Mittel für die erneute Nutzbarmachung von Agrarland nach Überschwemmungen und Bränden und für die Bereitstellung von mehr Finanzhilfe für den Bau von Hochwasserschutzanlagen zu beschleunigen; fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die bewährten Verfahren im Lichte der letzten Forschungsarbeiten über die zunehmende Gefahr von Überschwemmungen und Waldbränden, die durch die Art und Weise des Umgangs mit Land und Lebensräumen und der Handhabung der Entwässerung verursacht werden, zu überprüfen und auszutauschen; legt den Mitgliedstaaten nahe, die natürliche Entwässerung und Wasserrückhaltefähigkeit der Umwelt so weit wie möglich zu fördern, und gleichzeitig die Kapazitäten der Infrastrukturen für Hochwasserschutz und Entwässerung zu erhöhen, um die Schäden durch extreme Regenfälle in Grenzen zu halten;
Drucksache 823/07
Verordnungsantrag des Freistaates Bayern
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen - 20. BImSchV
... Der Verzicht auf Ausnahmeentscheidungen beim Ventilieren von Binnentankschiffen verhindert Vollzugslasten. Personaleinsparungen sind damit aber nicht verbunden. Die Überwachung des Ventilierens kann wie bis zum Auslaufen der auf den 31.12.2005 befristeten Regelung durch die Wasserschutzpolizeien erfolgen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
Drucksache 888/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2007 zu einer thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden (2007/2006(INI))
... 30. ist der Auffassung, dass die Abgrenzung von Gebieten, insbesondere Trinkwasserschutzgebieten, in denen Pestizide nur geringfügig oder überhaupt nicht angewendet werden dürfen, sowie der verstärkte Schutz der Meeresumwelt vor der Verseuchung mit Pestiziden notwendig sind, um eine ungewollte Exposition zu vermeiden fordert die Einrichtung ausreichend großer "
Drucksache 474/1/07
... ist aus wasserschutzpolizeilicher Sicht nicht hinreichend geeignet, die Sicherheit beim Laden von Gefahrgut bei Schiffen, die dem SOLAS - Übereinkommen unterliegen und vor dem 1. September 1984 bzw. 1. Februar 1992 gebaut wurden, auch zukünftig zu gewährleisten.
Drucksache 823/07 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen
... Der teilweise Verzicht auf Ausnahmeentscheidungen beim Ventilieren von Binnentankschiffen verhindert Vollzugslasten. Personaleinsparungen sind damit aber nicht verbunden. Die Überwachung des Ventilierens kann in Fällen ohne Ausnahmegenehmigung wie bis zum Auslaufen der auf den 31. Dezember 2005 befristeten Regelung durch die Wasserschutzpolizeien erfolgen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Kosten für die Wirtschaft
Verordnung
Anlage Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen
Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 604/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften
... 8. Fahrzeuge, die von den zuständigen Stellen für Kanalisation, Hochwasserschutz, Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung, von den Straßenbauämtern, der Hausmüllabfuhr, den Telegramm- und Telefonanbietern, Radio- und Fernsehsendern sowie zur Erfassung von Radio- bzw. Fernsehsendern und -geräten verwendet werden,
Drucksache 722/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht
... • Weitergabe der bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zu schifffahrtspolizeilichen Zwecken vorhandenen Daten an Sicherheitsbehörden (z.B. Bundespolizei, Wasserschutzpolizei) zum Zwecke der grenzpolizeilichen Aufgabenerfüllung und private Unternehmen (z.B. Hafendienstleister, Schiffsmeldedienst) zur Erfüllung der nach dem
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Seeaufgabengesetzes
Artikel 2 Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes
Artikel 3 Änderung des MARPOL-Gesetzes
Artikel 4 Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
Artikel 5 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Arbeitsschutzgesetzes
Artikel 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 8 Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
Artikel 9 Änderung der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung
Artikel 10 Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines:
I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a allgemeine Kosten
b Bürokratiekosten
c Preiswirkungen
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Zu den Einzelbestimmungen:
I. Zu Artikel 1 – Änderung des Seeaufgabengesetzes:
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Nr. 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 5
a Änderung in Abs. 1:
b Aufhebung des Abs. 3:
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nr. 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu Nr. 15
II. Zu Artikel 2 – Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes:
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 2
Zu Nr. 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
III. Zu Artikel 3 – Änderung des MARPOL-Gesetzes:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
V. Zu Artikel 5 – Änderung des Straßenverkehrsgesetzes:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
VI. Zu Artikel 6 – Änderung des Arbeitschutzgesetzes:
VII. Zu Artikel 7 – Änderung des Einkommensteuergesetzes:
VIII. Zu Artikel 8 – Änderung der Schiffssicherheitsverordnung:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
IX. Zu Artikel 9 – Änderung des § 1b der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung:
X. Zu Artikel 10 – Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung:
XI. Zu Artikel 11 – Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erstes Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 469/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Anpassung an den Klimawandel in Europa - Optionen für Maßnahmen der Europäischen Union KOM (2007) 354 endg.; Ratsdok. 11490/07
... 19. Da Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie z.B. im Hochwasserschutz, oft grenzüberschreitend vorgenommen werden müssen, sind entsprechende Kooperationen, wie sie z.B. in der Richtlinie zur Bewertung und zum Management von Hochwasserrisiken verbindlich vorgesehen sind, zu fördern. Die Kommission kann dies durch Förderung von Projekten sowie durch die Organisation von europaweiten Netzwerken zum Erfahrungsaustausch unterstützen.
Drucksache 474/07 (Beschluss)
... ist aus wasserschutzpolizeilicher Sicht nicht hinreichend geeignet, die Sicherheit beim Laden von Gefahrgut bei Schiffen, die dem SOLAS - Übereinkommen unterliegen und vor dem 1. September 1984 bzw. 1. Februar 1992 gebaut wurden, auch zukünftig zu gewährleisten.
Drucksache 469/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Anpassung an den Klimawandel in Europa - Optionen für Maßnahmen der Europäischen Union KOM (2007) 354 endg.; Ratsdok. 11490/07
... Zweitens sehen sich Gesellschaften, da die Klimaänderung bereits im Gang ist, weltweit gleichzeitig vor die Herausforderung gestellt, sich den Auswirkungen des Klimawandels anzupassen, da ein bestimmtes Maß an Klimaänderung in diesem Jahrhundert und darüber hinaus nicht mehr aufzuhalten ist, selbst wenn die weltweiten Klimaschutzmaßnahmen in den kommenden Jahrzehnten erfolgreich sind. Obgleich Anpassungsmaßnahmen daher eine unvermeidbare und unerlässliche Ergänzung zum Klimaschutz geworden sind, sind sie keine Alternative zur Verringerung der THG-Emissionen. Die Anpassung hat ihre Grenzen. Sobald bestimmte Temperaturschwellen überschritten werden, muss mit bestimmten schweren und irreversiblen Klimaauswirkungen (z.B. Umsiedlung von Bevölkerungen) gerechnet werden. Was ist Anpassung? Anpassungsmaßnahmen dienen der Bewältigung der Folgen eines sich wandelnden Klimas (z.B. verstärkte Niederschläge, höhere Temperaturen, Wasserknappheit oder häufiger auftretende Stürme) bzw. der Vorwegnahme künftiger solcher Veränderungen. Anpassung zielt darauf ab, die Risiken und Schäden gegenwärtiger und künftiger negativer Auswirkungen kostenwirksam zu verringern oder potenzielle Vorteile zu nutzen. Beispiele für Anpassungsmaßnahmen umfassen u.a. die effizientere Nutzung knapper Wasserressourcen, die Anpassung von Baunormen an künftige Klimabedingungen und Witterungsextreme, den Bau von Infrastrukturen für den Hochwasserschutz und die Anhebung der Deiche gegen den Anstieg des Meeresspiegels, die Entwicklung trockenheitstoleranter Kulturpflanzen, die Verwendung sturm- und brandresistenterer Baumarten und Forstbewirtschaftungspraktiken sowie die Aufstellung von Raumplänen und die Anlage von Korridoren zur Förderung der Artenmigration. Die Anpassung beinhaltet sowohl nationale als auch regionale Strategien sowie praktische Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene oder von Privatpersonen; sie kann vorgreifend oder reaktiv sein, und sie betrifft sowohl natürliche als auch Humansysteme. Die Gewährleistung der lebenslangen Nachhaltigkeit von Investitionen durch explizite Berücksichtigung des sich wandelnden Klimas wird oft als Klimasicherung bezeichnet. (Weitere Begriffe werden in Anhang 5 erläutert.)
Drucksache 568/07
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Steuerabzug vom Arbeitslohn 2008 (Lohnsteuer-Richtlinien 2008 - LStR 2008 -)
... 1. Bezüge der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht, der Angehörigen des Vollzugsdienstes der Polizei, des früheren Reichswasserschutzes, der Beamten der früheren Schutzpolizei der Länder sowie der früheren Angehörigen der Landespolizei und ihrer Hinterbliebenen,
Drucksache 579/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
... es und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes;
Drucksache 365/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Durchführung des Tierische -Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung - TierNebV )
... (3) Artikel 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 gilt nicht für einzelne Körper von Heimtieren, soweit diese auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben werden. Die Tierkörper dürfen nur so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sind. § 26 Abs. 2 Satz1, § 32b Abs. 2 Satz 1 und § 34 Abs. 2 Satz 1 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung
§ 3 Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen
§ 4 Sonstige Küchen- und Speiseabfälle
§ 5 Betriebe mit Nutztierhaltung
Teil 3 Transport- und Nachweisverpflichtungen
§ 6 Lagerung, Beförderung und Inverkehrbringen von Gülle
§ 7 Anzeige und Betriebsregistrierung
§ 8 Reinigung und Desinfektion
§ 9 Handelspapiere, Aufzeichnungspflichten
Teil 4 Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte
Abschnitt 1 Verarbeitungsmethoden
§ 10 Verarbeitungsmethoden
Abschnitt 2 Pasteurisierung von tierischen Nebenprodukten
§ 11 Anlagen zur Pasteurisierung
Abschnitt 3 Vergärung und Kompostierung von tierischen Nebenprodukten
Unterabschnitt 1 Anforderungen an Biogasanlagen
§ 12 Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Biogasanlage
§ 13 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden
§ 14 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
§ 15 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
Unterabschnitt 2 Anforderungen an Kompostierungsanlagen
§ 16 Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Kompostierungsanlage
§ 17 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden
§ 18 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
§ 19 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
Unterabschnitt 3 Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen, Untersuchungen und Probenahme bei zugelassenen Anlagen
§ 20 Gemeinsame Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen
§ 21 Untersuchungen und Probenahme in Biogas- und Kompostierungsanlagen
§ 22 Untersuchungen und Probenahme in Anlagen zur Pasteurisierung
Unterabschnitt 4 Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten
§ 23 Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten
Abschnitt 4 Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte als Abfall
§ 24 Verbrennungsanlagen
§ 25 Ablagerung auf Deponien
Teil 5 Registrierung und Zulassung
§ 26 Registrierung und Bekanntmachung der Zulassungen
Teil 6 Ausnahmen
§ 27 Ausnahmen
Teil 7 Schlussvorschriften
§ 28 Ordnungswidrigkeiten
§ 29 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1 und 4) Handelspapiere
Handelspapier für Fermentationsrückstände oder Komposte*
Anlage 2 (§ 9 Abs. 5) Muster für Aufzeichnungen
Anlage 3 (zu § 21 Abs. 1) Probenahme
Anlage 4 (zu § 23 Abs. 1) Liste der zur Verarbeitung in Biogas- und Kompostierungsanlagen zugelassenen tierischen Nebenprodukte, soweit die Fermentationsrückstände und Komposte aus den Anlagen zur Verwertung auf Böden bestimmt sind
Anlage 5 (zu § 26 Abs. 1) Nummernschlüssel für die Betriebsart
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Kosten für die öffentlichen Haushalte
C. Spezieller Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu §§ 12
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Drucksache 95/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kontrolle durch den Hafenstaat KOM (2005) 588 endg.; Ratsdok. 5632/06
... "-Kontrollen parallel durch SOLAS/Kap. XI-2 und der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 vorgeschrieben und sollen im Rahmen eines noch abzuschließenden Bund-Länder-Abkommens den Wasserschutzpolizeien der Länder übertragen werden.
Drucksache 95/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kontrolle durch den Hafenstaat KOM (2005) 588 endg.; Ratsdok. 5632/06
... "-Kontrollen parallel durch SOLAS/Kap. XI-2 und der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 vorgeschrieben und sollen im Rahmen eines noch abzuschließenden Bund-Länder-Abkommens den Wasserschutzpolizeien der Länder übertragen werden.
Drucksache 58/3/06
Antrag des Freistaates Sachsen
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser Punkt 50 der 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
... Auf Grund seiner Tätigkeit im Fachbereich Wasserbau, Hochwasserschutz ist Herr Prof. Dr. Socher besonders geeignet, die Aufgabe als Ländervertreter gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung wahrzunehmen. Er verfügt über Erfahrungen sowohl bei der Schadensbeseitigung nach dem Augusthochwasser 2002 als auch bei Erarbeitung und Umsetzung der sächsischen Hochwasserschutzstrategie und ist als Leiter der Arbeitsgruppe Hochwasserschutz der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) auch über Sachsen hinaus in diesem Fachgebiet tätig. Mit ihm steht ein kompetenter Ländervertreter in den Gremien der Kommission und des Rates zur Verfügung.
Drucksache 505/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grünbuch: Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union - eine europäische Vision für Ozeane und Meere KOM (2006) 275 endg.; Ratsdok. 11510/1/06
... . Für den Hochwasserschutz werden auch weiterhin Fördermittel aus den vorhandenen Gemeinschaftsfonds bereitgestellt.
Drucksache 94/06
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Verkehrsprojekte
... /EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. EG (Nr.) L 103 S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 807/2003 des Rates vom 14. April 2003 (ABl. EG (Nr.) L 122 S. 36), oder 92/43 EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG (Nr.) L 206 S. 7), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl. EG (Nr.) L 284 S. 1), unter Schutz stehenden Gebietes, eines Nationalparks oder eines Naturschutzgebietes führen kann oder in der Schutzzone I oder II oder auf eine Länge von mehr als 3 km in der Schutzzone III eines Wasserschutzgebietes liegt,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Mehraufwendungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
Artikel 2 Änderung des Raumordnungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 4 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Artikel 5 Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Artikel 6 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 7 Änderung der Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz
Artikel 8 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung
Artikel 11 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 12 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 13 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 14 Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes
Artikel 15 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 16 Neufassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, des Bundesfernstraßengesetzes, des
Artikel 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
1. Beteiligung anerkannter Naturschutzvereine und Präklusionsfristen
2. Geltungsdauer von Plänen
3. Möglichkeiten zum Verzicht auf Erörterungstermine
4. Verzicht auf das Raumordnungsverfahren.
5. Einführung von Schwellenwerten und Kriterien zur Bestimmung der UVP-pflichtigen Vorhaben.
6. Ermittlungserleichterungen gegenüber Grundstücksbetroffenen, die nicht in dem betroffenen Gebiet ansässig sind
7. Vorarbeiten zur Vorbereitung der Baudurchführung Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen
8. Gesetzgebungskompetenzen
II. Gender-Mainstreaming
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft
V. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu § 18b
Zu § 18c
Zu § 18d
Zu § 18e
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 17
Zu § 17a
Zu § 17a
Zu § 17a
Zu § 17a
Zu § 17a
Zu § 17a
Zu § 17a
Zu § 17a
Zu § 17b
Zu § 17b
Zu § 17b
Zu § 17b
Zu § 17b
Zu § 17b
Zu § 17b
Zu § 17c
Zu § 17d
Zu § 17e
Zu Nummer 4
Zu Nummer 8
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 14a
Zu § 14a
Zu § 14a
Zu § 14a
Zu § 14a
Zu § 14a
Zu § 14a
Zu § 14a
Zu § 14b
Zu § 14b
Zu § 14c
Zu § 14d
Zu § 14e
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu § 6
Zu § 6
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Drucksache 58/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser KOM (2006) 15 endg.; Ratsdok. 5540/06
... Hochwasser ist ein natürliches Phänomen, das nicht verhindert werden kann. Jedoch trägt menschliches Handeln zu einer Zunahme der Wahrscheinlichkeit und der negativen Auswirkungen von Hochwasser bei. Da die meisten Einzugsgebiete in Europa sich über mehrere Länder erstrecken, würden auf Gemeinschaftsebene konzertierte Maßnahmen beträchtlichen zusätzlichen Nutzen bringen und den Hochwasserschutz insgesamt verbessern. Angesichts der potenziellen Gefahr für Menschenleben, Wirtschaftsgüter und Umwelt könnte das von Europa angestrebte Ziel einer nachhaltigen Entwicklung ernstlich gefährdet werden, wenn keine angemessenen Maßnahmen ergriffen werden. Die Gemeinschaft verfügt bereits seit langem über Umweltvorschriften im Bereich der Wasserqualität. Hochwasser und die Auswirkungen der Klimaänderung auf das Hochwasserrisiko wurden jedoch noch nicht behandelt. Mit der
Drucksache 558/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
... Die im Gesetzentwurf in Absatz 1 Satz 3 und 4 vorgesehenen beiden Ausnahmen vom beschleunigten Verfahren müssen durch weitere Ausnahmen ergänzt werden. Die Regelungen für das beschleunigte Verfahren sind nicht geeignet, die angemessene Berücksichtigung des Hochwasserschutzes und der Störfallvorsorge zu gewährleisten. Zur besseren Lesbarkeit werden die Ausnahmeregelungen (bisherige Sätze 3 und 4 sachlich unverändert) daher in einen neuen Satz 3 mit Aufzählung der Ausnahmetatbestände unter den Nummern 1 bis 3 umformuliert.
Drucksache 507/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft KOM (2006) 386 endg.; Ratsdok. 11706/06
... und gemeinsames Reagieren auf gemeinsame Bedrohungen. Sind die Grundvoraussetzungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit bereits vorhanden, sollten die Finanzmittel im Rahmen der Kohäsionspolitik vorrangig auf Maßnahmen konzentriert werden, die einen Mehrwert für die grenzübergreifende Tätigkeit bedeuten wie Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Grenzgebieten durch Innovation, Forschung und Entwicklung, sowie die Verbindung immaterieller (Dienstleistungs-) oder materieller (Verkehrs-)Netze zwecks Stärkung einer grenzüberschreitenden Identität im Rahmen der Europabürgerschaft, die Förderung eines integrierten grenzübergreifenden Arbeitsmarktes, schließlich eine grenzübergreifende Wasserwirtschaft und grenzübergreifenden Hochwasserschutz.
Drucksache 58/2/06
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser Punkt 50 der 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
... und die für den Hochwasserschutz einschlägigen Bestimmungen gemäß §§ 31a ff. WHG. Sollte der Vorschlag für eine EU-Hochwasserrichtlinie in jetziger Form umgesetzt werden wären zwangsläufig Änderungen im
Drucksache 456/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Naturkatastrophen (Brände, Dürren und Überschwemmungen) – Umweltaspekte
... 6. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Überlegungen über die Rolle der Wälder in der Europäischen Union im Rahmen einer systematischen Raumordnung anzustellen, bei der auch dem Hochwasserschutz Rechnung getragen wird und der Schwerpunkt auf eine stärkere Rückhaltung des Wassers und eine geologische Absicherung im Sinne der Stabilisierung der Abhänge und der Wiederaufforstung, soweit möglich, gelegt wird; empfiehlt, eine öffentliche Debatte über die ökologische, soziale und ökonomische Funktion der Wälder einzuleiten; ist der Ansicht, dass dies die Sensibilisierung für die Vielfalt der europäischen Wälder fördert und dabei gerade die Besonderheiten der Wälder des Mittelmeerraums vermittelt; vertritt die Auffassung, dass eine bessere Nutzung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds für Strukturmaßnahmen zur Verhütung von Dürren erforderlich ist, da diese als wesentlicher Faktor zur Verschlimmerung von Naturkatastrophen beitragen; ist auch der Ansicht, dass Anreize zur Wald- und Landschaftspflege und -erhaltung gegeben werden müssen, um eine Palette verschiedener Nutzungsarten (Wald, Weide, Feldkulturen, Bewässerungskulturen usw.) zu schaffen; tritt dafür ein, dass Monokulturen nur in begrenzten Zonen betrieben werden, die für diese Kulturen und für die damit zusammenhängende wirtschaftliche Tätigkeit besonders geeignet sind, und dass dabei mit Umsicht vorgegangen wird und die Eigentümer und Erzeuger ihrer Verantwortung voll gerecht werden;
Drucksache 558/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
... Die im Gesetzentwurf in Absatz 1 Satz 3 und 4 vorgesehenen beiden Ausnahmen vom beschleunigten Verfahren müssen durch weitere Ausnahmen ergänzt werden. Die Regelungen für das beschleunigte Verfahren sind nicht geeignet, die angemessene Berücksichtigung des Hochwasserschutzes und der Störfallvorsorge zu gewährleisten. Zur besseren Lesbarkeit werden die Ausnahmeregelungen (bisherige Sätze 3 und 4 sachlich unverändert) daher in einen neuen Satz 3 mit Aufzählung der Ausnahmetatbestände unter den Nummern 1 bis 3 umformuliert.
Drucksache 58/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser KOM (2006) 15 endg.; Ratsdok. 5540/06
... 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es auf Grund von bestehenden Regelungen in den Landeswassergesetzen und auf Grund des Gesetzes zum vorbeugenden Hochwasserschutz des Bundes weiterer EU-rechtlicher Regelungen für nationale/deutsche Gewässer nicht bedarf. Der Bundesrat erkennt aber an, dass unter europäischen Aspekten die Bemühungen der Kommission, mit dem Instrument der EU-HWR konzertierte Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Verbesserung des Hochwasserrisikomanagements auf EU-Ebene zu initiieren, erforderlich sein mögen.
Drucksache 58/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser KOM (2006) 15 endg.; Ratsdok. 5540/06
... 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es auf Grund von bestehenden Regelungen in den Landeswassergesetzen und auf Grund des Gesetzes zum vorbeugenden Hochwasserschutz des Bundes weiterer EU-rechtlicher Regelungen für nationale/deutsche Gewässer nicht bedarf. Der Bundesrat erkennt aber an, dass unter europäischen Aspekten die Bemühungen der Kommission, mit dem Instrument der EU-HWR konzertierte Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Verbesserung des Hochwasserrisikomanagements auf EU-Ebene zu initiieren, erforderlich sein mögen.
Drucksache 855/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
... Wasserschutzgebiete gemäß § 19 des
Drucksache 94/06 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
... /EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. EG (Nr.) L 103 S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 807/2003 des Rates vom 14. April 2003 (ABl. EG (Nr.) L 122 S. 36), oder 92/43 EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG (Nr.) L 206 S. 7), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl. EG (Nr.) L 284 S. 1), unter Schutz stehenden Gebietes, eines Nationalparks oder eines Naturschutzgebietes führen kann oder in der Schutzzone I oder II oder auf eine Länge von mehr als 3 km in der Schutzzone III eines Wasserschutzgebietes liegt,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Mehraufwendungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Verkehrsprojekte
Artikel 1 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
Artikel 2 Änderung des Raumordnungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 4 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
§ 18 Erfordernis der Planfeststellung
§ 18a Anhörungsverfahren
§ 18b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 18c Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung
§ 18d Rechtsbehelfe
§ 22a Entschädigungsverfahren
§ 37a Übergangsregelung für Planungen
Artikel 5 Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
§ 17 Erfordernis der Planfeststellung
§ 17a Anhörungsverfahren
§ 17b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 17c Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung
§ 17d Rechtsbehelfe
Artikel 6 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
§ 14a Anhörungsverfahren
§ 14b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 14c Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung
§ 14d Rechtsbehelfe
Artikel 7 Änderung der Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz
Artikel 8 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung
Artikel 11 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 12 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 13 Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes
Artikel 14 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 15 Neufassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, des Bundesfernstraßengesetzes, des Bundeswasserstraßengesetzes, des Luftverkehrsgesetzes und des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes
Artikel 16 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Gender-Mainstreaming
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
V. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 18
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu § 18b
Zu § 18c
Zu § 18d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 17
Zu § 17a
Zu § 17a
Zu § 17a
Zu § 17a
Zu § 17a
Zu § 17a
Zu § 17a
Zu § 17a
Zu § 17b
Zu § 17b
Zu § 17b
Zu § 17b
Zu § 17b
Zu § 17b
Zu § 17b
Zu § 17c
Zu § 17d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 8
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 14a
Zu § 14a
Zu § 14a
Zu § 14a
Zu § 14a
Zu § 14a
Zu § 14a
Zu § 14a
Zu § 14c
Zu § 14d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu § 6
Zu § 6
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Es sollen insbesondere Maßnahmen ergriffen werden, um strukturelle Nachteile nichtstaatlicher Forstbetriebe zu überwinden. Darüber hinaus haben die Möglichkeiten zur naturnahen Erholung im Wald und die Leistungen der Wälder für Naturschutz, Boden-, Klima- und Trinkwasserschutz eine Bedeutung.
Drucksache 527/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden KOM (2006) 373 endg. Ratsdok. 11896/06
... Der Vorschlag entspricht voll und ganz den Zielen des 6. Umweltaktionsprogramms in Bezug auf Naturschutz und Artenvielfalt, Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität. Er steht auch in Einklang mit der Lissabon-Strategie, der Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung sowie mit anderen thematischen Strategien (insbesondere den Strategien für den Bodenschutz und für die Meeresumwelt), der EU-Politik für Wasserschutz, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz.
Begründung
1. Inhalt
• Begründung und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Hintergrund
• Auf dem Gebiet des Vorschlags bereits existierende Vorschriften
• Übereinstimmung mit anderen Politiken und Zielen der Union
2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
• Konsultation von Interessengruppen
Konsultationsmethoden, Hauptzielgruppen und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Aktion
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
2 Anhänge
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Nationale Aktionspläne zur Verringerung der Risiken und der Abhängigkeit von Pestiziden
Kapitel II Fortbildung, Sensibilisierungsprogramme und Verkauf von Pestiziden
Artikel 5 Fortbildung
Artikel 6 Auflagen für den Verkauf von Pestiziden
Artikel 7 Sensibilisierungsprogramme
Kapitel III Ausbringungsgeräte für Pestizide
Artikel 8 Prüfung von in Gebrauch befindlichen Geräten
Kapitel IV Spezifische Verfahren und Anwendungen
Artikel 9 Sprühen aus der Luft
Artikel 10 Spezifische Maßnahmen zum Schutz der aquatischen Umwelt
Artikel 11 Verringerung des Einsatzes von Pestiziden in empfindlichen Gebieten
Artikel 12 Handhabung und Lagerung von Pestiziden sowie von deren Verpackungen und Restmengen
Artikel 13 Integrierter Pflanzenschutz
Kapitel V Indikatoren, Berichterstattung und Informationsaustausch
Artikel 14 Indikatoren
Artikel 15 Berichterstattung
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Festlegung von Normen
Artikel 18 Ausschüsse
Artikel 19 Ausgaben
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Inkrafttreten
Artikel 22
Anhang I Fortbildungsprogramme
Anhang II Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen bei der Prüfung von Ausbringungsgeräten für Pestizide
Drucksache 194/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Straffung der Umweltstatistik
... Diese Erhebung gibt Auskunft über Unfälle bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Sie liefert damit wichtige Hinweise über die Qualität der Anlagen und die Wirksamkeit der rechtlichen Regelungen zum Bau und Betrieb dieser Anlagen in Hinsicht auf den Gewässerschutz. Hierfür wichtig ist, die Umstände der jeweiligen Unfälle zu kennen. Hierzu gehören vor allem Ort und Datum der Feststellung (das Datum des Unfalls ist oft nicht bekannt), Art der Anlage (beschrieben durch Verwendungszweck und die für die Bewertung des Unfalls vorgegebenen Standortgegebenheiten, z.B. Wasserschutzgebiete, Art und Menge sowie Wassergefährdungsklasse des ausgetretenen wassergefährdenden Stoffes, die Unfallfolgen sowie nachfolgende Maßnahmen der Schadensbeseitigung. Zur Entlastung der Berichtspflichtigen wird das Merkmal Kosten gestrichen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Gender Mainstreaming
Entwurf
Artikel 1 Umweltstatistikgesetz - UStatG
§ 1 Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Erhebungen, Berichtsjahr
§ 3 Erhebung der Abfallentsorgung
§ 4 Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind
§ 5 Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle
§ 6 Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen
§ 7 Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung
§ 8 Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung
§ 9 Erhebungen der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von sowie der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 10 Erhebung der Luftverunreinigungen
§ 11 Erhebung bestimmter ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe
§ 12 Erhebung der Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung
§ 13 Erhebung der Landschaftsprogramme, Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne sowie bestimmter naturschutzrelevanter Flächenkategorien
§ 14 Erhebungen der Umweltschäden und Haftungsfälle
§ 15 Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz.
§ 16 Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz
§ 17 Hilfsmerkmale
§ 18 . Auskunftspflicht
§ 19 Anschriftenübermittlung
§ 20 Übermittlung
§ 21 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Drucksache 185/05
Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden. Hochwasserschutzes
Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden. Hochwasserschutzes
Drucksache 52/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42 /EG (SUPG )
... Die Einführung einer gesetzlichen Hochwasserschutzplanung in das
Drucksache 241/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. November und 19. Dezember 2003
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten
... - in Baden-Württemberg die Wasserschutzpolizeiinspektion Bodensee und die Polizeidirektion Friedrichshafen, das Grenzschutzpräsidium Süd, die Bundesgrenzschutzämter Stuttgart und Weil am Rhein,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetz
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten
Artikel 1 Vertragsgegenstand
Artikel 2 Verhältnis zu sonstigen Regelungen
Artikel 3 Behörden, Grenzgebiete
Artikel 4 Allgemeine Kooperationsmaßnahmen
Artikel 5 Zusammenarbeit bei der Aus- und Fortbildung
Artikel 6 Unterstellung von
Artikel 7 Zusammenarbeit auf Ersuchen
Artikel 8 Ersuchen um
Artikel 9 Ersuchen um körperliche Untersuchung
Artikel 10 Übermittlung und Abgleich von DNA-Profilen und -Identifizierungsmustern sowie anderem erkennungsdienstlichem Material
Artikel 11 Grenzüberschreitende Observation
Artikel 12 Nacheile
Artikel 13 Kontrollierte Lieferung
Artikel 14 Verdeckte Ermittlungen zum Zwecke der Strafverfolgung
Artikel 15 Informationsübermittlung zur Strafverfolgung ohne Ersuchen
Artikel 16 Observation zur polizeilichen Gefahrenabwehr
Artikel 17 Nacheile zur polizeilichen Gefahrenabwehr
Artikel 18 Verdeckte Ermittlungen zur polizeilichen Gefahrenabwehr
Artikel 19 Gemeinsame Einsatzformen zur polizeilichen Gefahrenabwehr
Artikel 20 Informationsaustausch zur polizeilichen Gefahrenabwehr
Artikel 21 Grenzüberschreitende polizeiliche Gefahrenabwehr
Artikel 22 Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen
Artikel 23 Einrichtung von Bedarfskontrollstellen
Artikel 24 Gemeinsame Zentren
Artikel 25 Einsatz von Luft- und Wasserfahrzeugen
Artikel 26 Datenschutz
Artikel 27 Befugnisse und Rechtsstellung von Beamten des anderen Vertragsstaates
Artikel 28 Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts
Artikel 29 Grenzübertritte
Artikel 30 Übergabe von Personen an der Grenze
Artikel 31 Beistandsklausel, Dienstverhältnisse
Artikel 32 Haftungsbestimmungen
Artikel 33 Ausnahmeklausel
Artikel 34 Durchführungsvereinbarungen
Artikel 35 Überprüfung der Umsetzung und Fortentwicklung des Vertrages
Artikel 37 Einbeziehung der Zollverwaltung
Artikel 38 Inkrafttreten, Kündigung
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Artikel 31
Zu Artikel 32
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu Artikel 35
Zu Artikel 36
Zu Artikel 37
Zu Artikel 38
Drucksache 185/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
Drucksache 588/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
... und gemeinsames Reagieren auf gemeinsame Risiken. Sind die Grundvoraussetzungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit bereits vorhanden, sollten die Finanzmittel im Rahmen der Kohäsionspolitik vorrangig auf Maßnahmen konzentrieren werden, die einen Mehrwert für die grenzübergreifende Tätigkeit bedeuten, wie Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Grenzgebieten durch Innovation, Forschung und Entwicklung, sowie die Verbindung immaterieller (Dienstleistungs-) oder materieller (Verkehrs-)Netze zwecks Stärkung einer grenzüberschreitenden Identität im Rahmen der Europabürgerschaft; die Förderung eines integrierten grenzübergreifenden Arbeitsmarktes und schließlich eine grenzübergreifende Wasserwirtschaft und grenzübergreifenden Hochwasserschutz.
Drucksache 569/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007 bis 2013) KOM (2005) 304 endg.; Ratsdok. 10893/05
... 12. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass der Vorschlag für Strategische Leitlinien mit dem Ziel überarbeitet wird, Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie Maßnahmen an oberirdischen Gewässern zur Erreichung der Ziele der
Drucksache 14/05
... Bei nicht oder unzureichend basisabgedichteten Deponien ist zu beachten, dass es nicht zu einer wesentlichen Erhöhung des Schadstoffpotenzials im Zuge von Deponiebaumaßnahmen kommt. Dies wäre nicht mit den Anforderungen an einen vorsorgenden Grundwasserschutz vereinbar.
Drucksache 569/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007 bis 2013) KOM (2005) 304 endg.; Ratsdok. 10893/05
... 12. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass der Vorschlag für Strategische Leitlinien mit dem Ziel überarbeitet wird, Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie Maßnahmen an oberirdischen Gewässern zur Erreichung der Ziele der
Drucksache 52/05 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42 /EG (SUPG )
... Die Einführung einer gesetzlichen Hochwasserschutzplanung in das
Drucksache 52/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung einer Strategischen
Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42 /EG
(SUPG )
Hochwasserschutzpläne nach § 31d des
Drucksache 268/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
Drucksache 666/04 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
... Gewässeraufweitungen aus Gründen des Hochwasserschutzes, Deicherhöhungen, Deichverbreiterungen und Deichrückverlegungen bedürfen nur der Plangenehmigung."
Drucksache 565/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2004) 490 endg.; Ratsdok. 11495/04
... - Verbesserung des Hochwasserschutzes;
Drucksache 500/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV )
... Die Streichung an dieser Stelle und Einfügung bei Absatz 4 entspricht der Nitrat-RL (Anhang II A 2.). Der derzeitige Wortlaut stellt eine Übermaßregelung dar. Außerdem erhält der Begriff "überschwemmungsgefährdete Flächen" (entsprechend § 2 Abs. 3 Satz 5) vor dem Hintergrund des in Vorbereitung befindlichen Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes eine neue Dimension (entsprechend § 31c
Drucksache 666/4/04
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
... Gewässeraufweitungen aus Gründen des Hochwasserschutzes, Deicherhöhungen, Deichverbreiterungen und Deichrückverlegungen bedürfen nur der Plangenehmigung.
Drucksache 666/2/04
Empfehlungen der Ausschüsse 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
... Gewässeraufweitungen aus Gründen des Hochwasserschutzes, Deicherhöhungen, Deichverbreiterungen und Deichrückverlegungen bedürfen nur der Plangenehmigung."
Drucksache 789/04
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Schaffung eines Europäischen Registers zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von
Schadstoffen und zur Änderung der Richtlinie 91/689 /EWG und 96/61 /EG des Rates
Wasserschutz
Drucksache 565/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2004) 490 endg.; Ratsdok. 11495/04
... - Verbesserung des Hochwasserschutzes;
Drucksache 688/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung humaner Fangnormen für bestimmte Tierarten KOM (2004) 532 endg.; Ratsdok. 12200/04
... 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass der Einsatz von Käfigfallen beim Fang der Bisamratte zumindest im Ausnahmeweg weiterhin möglich bleibt, um insbesondere in besonders gefährdeten Gebieten Deichsicherheit und Hochwasserschutz, aber auch den Schutz von öffentlichem und privatem Eigentum gewährleisten zu können. Die Ergebnisse der von der Europäischen Gemeinschaft in Auftrag gegebenen Studie, die das Ziel hatte, eine standardisierte Methode der Eignungsprüfung von Bisamfallen zu entwickeln, hat bei den Käfigfallen zu keiner abschließenden Aussage geführt; vor einer Entscheidung wurde von der Forschungsgruppe weiterer Forschungsbedarf konstatiert. Diesen noch ausstehenden Bewertungen wird der Vorschlag nicht hinreichend gerecht, solange keine Klarheit über die Anwendung der in Artikel 5 Abs. 3 des Richtlinienvorschlags genannten Kriterien auf den Käfigfalleneinsatz bei Bisamratten besteht. Die Erwähnung der Studie in Nummer 2 der Begründung ist dazu nicht ausreichend. Die Ausnahmeregelung in Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e des Richtlinienvorschlags stellt nur auf die Forschungen über Ersatzfallen ab und trifft daher das vorgenannte Problem nicht vollständig. In Buchstabe e sollten daher zumindest die Worte "über Ersatzfallen" gestrichen werden.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.