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"Winter"
Drucksache 339/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
... Zu bedenken ist ferner, dass die betroffenen Unternehmen, die die Sanierungen ausführen, aus rein steuerlichen Gründen mit einbrechenden Aufträgen konfrontiert würden. Je mehr Gebäude noch vor dem kommenden Winter saniert werden, desto besser für alle Betroffenen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b, 3 und 4 Buchstabe b Inhaltsübersicht und § 35c - neu -, § 52 Absatz 50c1 - neu - EStG
§ 35c Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Zu Artikel 1 Nummer 2
15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10k EStG
16. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7e Absatz 1 Satz 2 und § 10k Absatz 1 Satz 2* EStG
17. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b § 52 Absatz 22a Satz 1 und Absatz 24f Satz 1 EStG * und
Zu Artikel 2
Artikel 2 Inkrafttreten
18. Zu Artikel 1a - neu - Bürgerliches Gesetzbuch
Artikel 1a Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Drucksache 50/2/11
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin
Entschließung des Bundesrates: "Bahndividende in Infrastruktur, Personal und Rollendes Material investieren"
... 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit der DB AG die hauptsächlich im Dezember 2010 aufgetretenen Winterschwierigkeiten genau zu untersuchen und hinsichtlich der aufgetretenen Störungen eine quantitative und qualitative Fehleranalyse durchzuführen. Daraus ist für zukünftige extreme Wettersituationen schnellstmöglich ein kurz- und mittelfristiger Maßnahmenkatalog abzuleiten, der die aufgetretenen Störungen für die Zukunft beseitigt. Der Bundesrat erinnert an seine vorangegangenen Beschlüsse wie auch die Beschlüsse der Verkehrsminister der Länder aus den Jahren 2010 und 2011 und fordert die Bundesregierung auf, ihrer Funktion als Eigentümer umfassend gerecht zu werden.
Drucksache 50/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: "Bahndividende in Infrastruktur, Personal und Rollendes Material investieren"
... 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit der DB AG die hauptsächlich im Dezember 2010 aufgetretenen Winterschwierigkeiten genau zu untersuchen und hinsichtlich der aufgetretenen Störungen eine quantitative und qualitative Fehleranalyse durchzuführen. Daraus ist für zukünftige extreme Wettersituationen schnellstmöglich ein kurz- und mittelfristiger Maßnahmenkatalog abzuleiten, der die aufgetretenen Störungen für die Zukunft beseitigt.
Anlage Entschließung des Bundesrates: Bahndividende in Infrastruktur, Personal und Rollendes Material investieren
Drucksache 327/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Oktober 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die Erneuerung und die Erhaltung der Grenzbrücke über die Mosel zwischen Wellen und Grevenmacher
... (2) Die Erhaltung umfasst alle Arbeiten, die zur Unterhaltung und Instandsetzung der Grenzbrücke sowie zur Reinigung und zum Winterdienst erforderlich sind. Der Winterdienst auf den Anschlussstrecken bedarf einer besonderen Vereinbarung zwischen den zuständigen Stellen.
Drucksache 343/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... , Übertragungsnetzbetreibern sowie Vertretern der Wissenschaft ist davor zu warnen, dass vor allem in Zeiten hoher Stromnachfrage im Winter in Verbindung mit Windstille und verminderter Sonneneinstrahlung, dort, wo Kernkraftwerke in Lastschwerpunkten abgeschaltet werden, Deckungslücken entstehen, die zu Netzstörungen mit europaweiten Auswirkungen führen würden. Das zuverlässigste und effizienteste Mittel bestehende Risiken für die Versorgungssicherheit (Engpässe) zu beseitigen, ist die Errichtung hocheffizienter, schadstoffarmer und flexibler Gaskraftwerke innerhalb der betroffenen Regionen (Übertragungsnetzzonen).
Zum Gesetzentwurf allgemein
3 1.
3 2.
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12a Absatz 2 Satz 2, § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und 5 und Satz 5 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5, § 12c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4, § 12e Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 Buchstabe a EnWG
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12e Absatz 3 Satz 1 und 2 EnWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12h - neu - EnWG *
§ 12h Speicherkataster
7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 13 Absatz 4a Satz 2 EnWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14 Absatz 1a Satz 4 EnWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a Satz 1, 2 EnWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 19a EnWG allgemein
11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 20a Absatz 2 und 4 EnWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 40 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 Satz 2 EnWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 41 Absatz 5 Satz 1 EnWG
14. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 45 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz EnWG
Zu Artikel 1 Nummer 39
15. aa Doppelbuchstabe aa ist wie folgt zu fassen:
16. bb Doppelbuchstabe bb ist wie folgt zu ändern:
3 17.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 1 Nummer 39
3 18.
3 19.
20. d Dem Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
21. Zu Artikel 1 Nummer 51a - neu - § 60a Absatz 2 Satz 1 EnWG
22. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe c - neu - § 65 Absatz 5 - neu - EnWG
23. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111a Satz 1 EnWG
24. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111b Absatz 1 EnWG
25. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe c § 118 Absatz 7 Satz 1 EnWG
26. Zu Artikel 1 insgesamt EnWG
27. Zu Artikel 6
28. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 340/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es
... Weitere im Bau oder Inbetriebnahme befindliche Gaskraftwerke könnten durch forcierte Anstrengungen bei der Inbetriebsetzung noch vor dem Winter 2011/2012 zur Reserveleistung beitragen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 1b Satz 4
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 § 7 Absatz 1e und § 23c
Zu Artikel 1 Nummer 1
6. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu - § 7d und § 12a0 - neu -
§ 7d Dynamische Risikovorsorge
§ 12a0 Ermächtigungsvorschrift (dynamische Risikovorsorge)
7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9a Absatz 4 - neu -
8. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 57c - neu -
§ 57c Kostentragung beim Umgang mit Kernbrennstoffen aus Forschungsreaktoren
9. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Nationales Forum Energiewende
Parlamentarischer Beauftragter für die Energiewende
10. Zum Gesetzentwurf insgesamt
11. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 662/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Einrichtung eines Flugsicherheitsmanagementsystems für Europa KOM (2011) 670 endg.
... Zur Erreichung dieser Ziele hat die EASA bereits Arbeiten in Gang gesetzt, um ein Netz von Analysten aufzubauen, das auf die Fachkompetenz der EASA, der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der nationalen Stellen für die Sicherheitsuntersuchung zurückgreift. Dieses Netz könnte bei der Ermittlung sicherheitsrelevanter Fragen Unterstützung leisten, um so frühzeitig Tendenzen im Sicherheitsbereich zu erkennen und zur Entwicklung gemeinsamer Analyseinstrumente, -verfahren und -techniken beizutragen. So könnte das Netz etwa aufgefordert werden, die verfügbaren Daten daraufhin zu untersuchen, ob die mit dem Winterbetrieb verbundenen Risiken effizient eingedämmt werden oder Hinweise auf die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen bestehen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderung
3. Ein Europäisches System zur Gewährleistung der Flugsicherheit
3.1. Was ist ein Sicherheitsmanagementsystem?
3.2. Fokussierung
3.3. Gefährdungsermittlung
Aktion 1:
3.4. Analyse der Sicherheitsdaten
Aktion 2:
3.5. Risikobestimmung
Aktion 3:
3.6. Einleitung von Maßnahmen
Aktion 4:
3.7. Europäischer Plan für die Flugsicherheit
Aktion 5:
3.8. Erfolgsmessung
Aktion 6:
3.9 Zusammenarbeit mit den Nachbarn
Aktion 7:
4. Europäisches Programm für die Flugsicherheit EASP
Aktion 8:
5. Ausblick
5.1. Festlegung von Leistungszielen
Aktion 9:
5.2. Risikoorientierter Normungsansatz
5.3. Leistungsorientierter Ansatz
5.4. Schaffung einer formellen Systemgrundlage
Aktion 10:
6. Fazit
Drucksache 341/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
... Der totale Verlust des Vergütungsanspruchs durch die EEG-Regelungen beim Unterschreiten von 60 Prozent des in einem Jahr in der Anlage erzeugten Stroms in Kraft-Wärme-Kopplung birgt unkalkulierbare Risiken. So kann bei Ausfall eines Wärmekunden oder bei milden Wintern die Wärmelieferung unverschuldet unter den Schwellenwert fallen.
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 Nummer 1 EEG
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 1 EEG , Nummer 16 Buchstabe b1 - neu - § 19 Satz 2 - neu -EEG
11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 EEG
12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5 Absatz 1 Satz 1 EEG
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 2 EEG
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 4 Nummer 1 EEG
15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 11 Absatz 1 Satz 2 EEG
16. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 4 EEG
17. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEG
18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EEG
19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EEG
20. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 EEG
21. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 EEG
22. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c EEG
23. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 2 EEG
24. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 3, § 27a Absatz 2 und § 27c Absatz 3 EEG
25. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 EEG
26. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b, Satz 2 - neu - EEG
27. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 5 Nummer 1 EEG
28. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 2 EEG
29. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 3 EEG
30. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 29 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a - neu - EEG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
31. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 30 EEG
32. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 2 EEG
33. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 3 - neu - EEG
34. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 2 EEG
35. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 4 - neu - und 5 - neu - EEG
36. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 35 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 EEG
37. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 2 Satz 4 - neu -
38. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 3 EEG
39. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 1a - neu - EEG
40. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - EEG
41. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 1 und Absatz 3 EEG
42. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 4 EEG
43. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 5 Satz 2 und 3 EEG
44. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 EEG
45. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 64a und § 64b EEG
46. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 EEG
47. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 Buchstabe a EEG
48. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64f Nummer 2 bis 6 EEG
49. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 1 Nummer 12 - neu -
50. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 2 Nummer 1 EEG
51. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 EEG
52. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 6 EEG
53. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 1 Nummer 2 EEG
54. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb EEG
55. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe e EEG
56. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe g
57. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe h EEG
58. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe i EEG
59. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe j - neu - EEG
60. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 4 EEG
61. Zu Artikel 1 allgemein Änderung des EEG
62. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 3, 7 zur Biomasseverordnung Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, dass aus Anlage 3 die Nummer 3 Kleegras und Nummer 7 Luzernegras in die Anlage 2 übertragen werden, da aus Gründen der Nachweisbarkeit und eines nichtvertretbaren Kontrollaufwandes es geboten ist, Gräser einheitlich einer Einsatzstoffvergütungsklasse zuzuordnen, auch wenn der Energieertrag geringfügig unterschiedlich ist. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat um Prüfung, ob die Einsatzstoffe zur Biogaserzeugung Sudangras, Weidelgras, Luzernegras, Kleegras und Gras einschließlich Ackergras unter dem Oberbegriff Gras zusammengefasst werden können.
63. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 4 Spalte 2 zur Biomasseverordnung
64. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 12 Spalte 2 zur Biomasseverordnung
65. Zu Artikel 5 Anlage 3 Nummer 18 und 19 der Biomasseverordnung
66. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 der Biomasseverordnung
67. Zu Artikel 5 Änderung der Biomasseverordnung
68. Zu Artikel 7 Änderung des EEWG
Drucksache 565/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus
... - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 1999 zur Hennenhaltungsverordnung von 1987 dürfen "artgemäße Bedürfnisse" nicht unangemessen zurückgedrängt werden. Dazu zählt insbesondere auch das Sozialverhalten. Dieses ist gerade bei Elefanten und nicht menschlichen Primaten von besonderer Bedeutung und Komplexität. Bei Bären ist Winterruhe von grundlegender Bedeutung.
Anlage Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus
I. Allgemeines
II. Zur Verfassungsmäßigkeit eines Verbotes bestimmter Wildtiere und im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit der EU
III. Zur Frage der art- und verhaltensgerechten Haltung bestimmter Tierarten im Zirkus
Drucksache 50/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: "Bahndividende in Infrastruktur, Personal und Rollendes Material investieren" - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Berlin -
... a) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit der DB AG die hauptsächlich im Dezember 20 10 aufgetretenen Winterschwierigkeiten genau zu untersuchen und hinsichtlich der aufgetretenen Störungen eine quantitative und qualitative Fehleranalyse durchzuführen. Daraus ist für zukünftige extreme Wettersituationen schnellstmöglich ein kurz- und mittelfristiger Maßnahmenkatalog abzuleiten, der die aufgetretenen Störungen für die Zukunft beseitigt.
Drucksache 825/11
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko -Landbaugesetz (ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung - ÖLGKontrollStZulV )
... Verwendung von nicht ökologischem Zucker zur Winterfütterung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Antrag auf Zulassung
§ 3 Antragsinhalt
§ 4 Qualitätsmanagement
§ 5 Standardkontrollverfahren, Musterkontrollvertrag
§ 6 Risikoanalyse
§ 7 Durchführung von Probenahmen und Analysen
§ 8 Informationspflichten
§ 9 Kontrollbesuche
§ 10 Maßnahmenkatalog
§ 11 Anforderungen an das Kontrollstellenpersonal
§ 12 Zulassung
§ 13 Verfahrensvorschriften
§ 14 Muster und Vordrucke
§ 15 Unterrichtung der Länder
§ 16 Übergangsvorschrift
§ 17 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 2) Kontrollbereiche nach Titel IV Kapitel 2 bis 7 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008/EG, für die eine Zulassung nach § 2 Satz 2 beantragt wird
1. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung
2. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei
3. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur
4. Kontrollbereich B. Herstellung verarbeiteter Lebensmittel
5. Kontrollbereich C. Handel mit Drittländern Import
6. Kontrollbereich D. Vergabe an Dritte
7. Kontrollbereich E. Herstellung von Futtermitteln
Anlage 2 (zu § 8) Zuteilung der alphanumerischen Identifikationsnummer
A. Vorbemerkung:
B. Aufbau der alphanumerischen Identifikationsnummer:
Anlage 3 (zu § 10) Maßnahmenkatalog zur Anwendung bei Abweichungen von den einschlägigen Vorschriften
A. Vorbemerkungen:
B. Maßnahmenkatalog:
Anlage 4 (zu § 11) Anforderungen an das Kontrollstellenpersonal
1. Anforderungen an die Qualifikation der in der Kontrollstelle tätigen Personen
1.1 Leiterin/Leiter der Kontrollstelle und Vertreterin/Vertreter
1.2 Kontrolleurinnen/Kontrolleure Anforderungen für die Kontrollbereiche nach § 2:
1.2.1 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung
1.2.2 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei:
1.2.3 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur:
1.2.4 Kontrollbereich B. Herstellung verarbeiteter Lebensmittel:
1.2.5 Kontrollbereich C. Handel mit Drittländern Import :
1.2.6 Kontrollbereich D. Vergabe an Dritte :
1.2.7 Kontrollbereich E. Herstellung von Futtermitteln :
1.3 Personal für die Durchführung der Bewertungen und Zertifizierungen
2. Anforderungen an die Aneignung einer Kontrollbefähigung
3. Anforderungen an die Aneignung einer Kontrollbefähigung in einem zusätzlichen Kontrollbereich
4. Bedingungen zur Aufrechterhaltung der Kontrollbefähigung
5. Anforderungen zur Sicherung der Objektivität, Neutralität und Unvoreingenommenheit
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Ermächtigungsgrundlagen
III. Alternativen
IV. Verordnungsfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
V. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
VI. Befristung
VII. Auswirkungen der Verordnung im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung
VIII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1647: Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz
Drucksache 190/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
... Deutschlands Wirtschaft hat im Jahr 2010 mit 3,6 Prozent den größten Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts seit der Wiedervereinigung erzielt. Der kräftige Aufschwung nach dem schockartigen konjunkturellen Einbruch im Winterhalbjahr 2008/2009 war insbesondere der starken weltwirtschaftlichen Erholung zu verdanken. Die deutschen Unternehmen konnten an frühere Exporterfolge anknüpfen. Der außenwirtschaftliche Impuls ist inzwischen auf die Binnennachfrage übergesprungen. Sie entwickelt sich zunehmend zur treibenden Kraft und wird in diesem Jahr zu über drei Vierteln zur gesamtwirtschaftlichen Aktivität beitragen. Die Erholung gewinnt damit weiter an Breite.
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
1. Einführung
2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Tabelle
3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele
4 Vorbemerkung
a Förderung der Beschäftigung
b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung
c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz
d Verbesserung des Bildungsniveaus
e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut
4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderung der Beschäftigung
Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
Stärkung der Finanzstabilität
5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland
a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte
b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors
c Stärkung der Binnennachfrage
d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen
i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“
ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt
iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“
iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“
e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern
6. Verwendung von EU-Fördermitteln
a Europäische Strukturfonds
b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP
Anhang Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen
Drucksache 340/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es
... -armen Brennstoffen basieren, zügig bereitstellen. Weitere im Bau oder Inbetriebnahme befindliche Gaskraftwerke könnten durch forcierte Anstrengungen bei der Inbetriebsetzung noch vor dem Winter 2011/2012 zur Reserveleistung beitragen.
1. Zu den Gesetzentwürfen allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 7 Absatz 1 e
3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu - § 7d und § 12a0 - neu -
§ 7d Dynamische Risikovorsorge
§ 12a0 Ermächtigungsvorschrift (dynamische Risikovorsorge)
4. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9a Absatz 4 - neu -
5. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 57c - neu -
§ 57c Kostentragung beim Umgang mit Kernbrennstoffen aus Forschungsreaktoren
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Nationales Forum Energiewende
Parlamentarischer Beauftragter für die Energiewende
Drucksache 339/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
... Zu bedenken ist ferner, dass die betroffenen Unternehmen, die die Sanierungen ausführen, aus rein steuerlichen Gründen mit einbrechenden Aufträgen konfrontiert würden. Je mehr Gebäude noch vor dem kommenden Winter saniert werden, desto besser für alle Betroffenen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7e und § 10k EStG allgemein
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10k EStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7e Absatz 1 Satz 2 und § 10k Absatz 1 Satz 2 EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b § 52 Absatz 22a Satz 1 und Absatz 24f Satz 1 EStG
Artikel 2 (Inkrafttreten)
Artikel 2 Inkrafttreten
8. Zu Artikel 1a - neu - Bürgerliches Gesetzbuch
Artikel 1a Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 340/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es
... . Diese Möglichkeit soll für die nächsten beiden Winterhalbjahre bis zum Frühjahr 2013 vorgesehen werden. Während dieses Übergangszeitraums können zusätzliche Kraftwerkskapazitäten aufgebaut werden.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten und Auswirkungen auf das Preisniveau
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten für die öffentlichen Haushalte
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Atomgesetzes
§ 23c Zuständigkeit der Bundesnetzagentur
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Kernenergienutzung
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Verhältnismäßigkeit der gesetzlichen Regelung
V. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
4 Bürokratiekosten
– Bürokratiekosten für die Wirtschaft
– Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger
– Bürokratiekosten für die öffentlichen Haushalte
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Vereinbarkeit mit Europarecht
VIII. Nachhaltige Entwicklung
IX. Befristung
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1777: Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (BMU)
Drucksache 176/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Online-Glücksspiele im Binnenmarkt KOM (2011) 128 endg.
... Die in Deutschland vorliegenden Untersuchungen bestätigen, dass die oben aufgeführten Faktoren mit der Entwicklung von problematischem Spielverhalten in Verbindung gebracht werden können bzw. eine entscheidende Rolle hierfür spielen. Es ist unzweifelhaft, dass das Gefährdungspotenzial einer Spielform in Abhängigkeit ihrer spezifischen Veranstaltungsmerkmale variiert, d.h. insbesondere von Glücksspielen mit rascher Spielabfolge und hoher Verfügbarkeit gehen relativ große Suchtgefahren aus (so beispielsweise Bondolfi, Osiek & Ferrero, 2002, Meyer & Bachmann, 2005; Sévigny, Lodouceur, Jacques & Cantinotti, 2008; Lee, Winters & Wall, 2010).
Drucksache 670/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung - Hemmung der Unterbrechungsfrist bei Hauptverhandlungen
... vor, dass bei Verhandlungen, die an mindestens zehn Tagen stattgefunden haben, der Lauf der zulässigen Unterbrechungsfrist während der Erkrankung des Angeklagten oder einer zur Urteilsfindung berufenen Person für längstens sechs Wochen gehemmt ist. Diese Regelung verhindert, dass in Fällen kurzfristiger Erkrankung die Hauptverhandlung wiederholt werden muss und das Verfahren damit verzögert wird. Kann der Angeklagte oder eine zur Urteilsfindung berufene Person aus Gründen höherer Gewalt, die keine Erkrankung darstellen, nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen, muss die Hauptverhandlung von Neuem beginnen. Fälle höherer Gewalt stellen zwar die Ausnahme dar. Die tagelangen Flugausfälle aufgrund der Vulkanaschewolke, der Besetzung des internationalen Flughafens in Bangkok im November 2008, der mehrtägigen Sperrung des US-Luftraums nach den Anschlägen vom 11. September 2001 oder das Einstellen der Fährverbindung zur Insel Hiddensee aufgrund des strengen Winters haben in der Vergangenheit plastisch gezeigt, dass ein praktisches Bedürfnis dafür besteht, höhere Gewalt als Grund für eine Hemmung der Unterbrechungsfrist anzuerkennen. Verschiedene Großverfahren mussten wiederholt werden beziehungsweise gerieten in die Gefahr einer Wiederholung. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch die Erweiterung der Hemmungsregelung des § 229 Absatz 3
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung - Hemmung der Unterbrechungsfrist bei Hauptverhandlungen
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 209/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken (KOM (2009) 0268 - C7-0035/2009 - 2009/0077(COD)) (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: Erste Lesung)
... Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass außer in Fällen, in denen im Rechtsakt ein Dringlichkeitsverfahren vorgesehen ist, das Europäische Parlament und der Rat die Ansicht vertreten, dass bei der Übermittlung delegierter Rechtsakte die Ferienzeiten der Organe (Winter, Sommer und Wahlen zum Europäischen Parlament) berücksichtigt werden müssen um zu gewährleisten, dass das Europäische Parlament und der Rat in der Lage sind, ihre Vorrechte innerhalb der in den jeweiligen Rechtsakten vorgesehenen Fristen wahrzunehmen, und ist bereit, entsprechend zu handeln.
Drucksache 680/3/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg
Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
... Ohnehin hat der Luftverkehrsmarkt in junger Vergangenheit starke Beeinträchtigungen erfahren durch die Finanz- und Wirtschaftskrise, den harten Winter 2009/2010 und zuletzt die Vulkanaschewolke. Weitere Benachteiligungen sind in dieser Situation zu vermeiden.
Drucksache 710/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vierzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... Allium fistulosum L. Winterheckenzwiebel
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierzehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
Artikel 2 Änderung der Erhaltungssortenverordnung
§ 8 Verpackung und Verschließung
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Grund für die Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
VI. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1489: Entwurf einer 14. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
Drucksache 810/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie der Europäischen Union für den Donauraum KOM (2010) 715 endg.
... große Vorteile in Bezug auf Umweltschutz und Effizienz hat, muss ihr Potenzial nachhaltig genutzt werden. Es besteht besonderer Bedarf an größerer Multimodalität, besseren Verbindungen mit anderen Flusseinzugsgebieten und einer Modernisierung und Erweiterung der Infrastruktur von Transportknotenpunkten wie etwa Binnenhäfen. - Energie: Die Preise in der Region sind relativ hoch. Zersplitterte Märkte führen zu höheren Kosten und einem eingeschränkten Wettbewerb. Die Abhängigkeit von zu wenigen externen Lieferanten erhöht die Anfälligkeit, wie an im Winter periodisch auftretenden Versorgungskrisen zu erkennen ist. Eine größere Vielfalt an Bezugsmöglichkeiten durch Verbundsysteme und echte regionale Märkte werden die Energieversorgungssicherheit verbessern. Eine größere Effizienz ist wesentlich, auch durch Energieeinsparungen und mehr erneuerbare Energiequellen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Herausforderungen und Chancen
2.1. Herausforderungen
2.2. Chancen
3. Die Reaktion: Ein Aktionsplan
3.1. Anbindung des Donauraums
Die wichtigsten Themen Verkehr
5 Energie
Kultur und Tourismus
3.2. Umweltschutz im Donauraum
Die wichtigsten Themen
5 Wasser
5 Risiken
Biologische Vielfalt, Boden
3.3. Aufbau von Wohlstand im Donauraum
Forschung und Innovation
5 Unternehmen
5 Beschäftigungsmarkt
Marginalisierte Bevölkerungsgruppen
3.4. Stärkung des Donauraums
Die wichtigsten Themen
Institutionelle Kapazität und Zusammenarbeit
5 Sicherheit
4. Durchführung und politische Steuerung
5. Zusammenhang mit der EU-Politik
6. Schlussfolgerung
Drucksache 857/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen
... 3. Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltswirkungen ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
H. Nachhaltigkeit
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG)
§ 1 Autobahn- und Bundesstraßenmaut
§ 2 Mautschuldner
§ 3 Mautsätze
§ 4 Mautentrichtung und Mauterstattung
§ 5 Nachweis der Mautentrichtung durch den Mautschuldner
§ 6 Einrichtungen zur Erhebung der Maut
§ 7 Kontrolle
§ 8 Nachträgliche Mauterhebung
§ 9 Datenlöschung, Geschäftsstatistiken
§ 10 Bußgeldvorschriften
§ 11 Mautaufkommen
§ 12 Beginn der Mauterhebung auf Bundesautobahnen
§ 13 Beginn der Mauterhebung auf Bundesstraßen
§ 14 Mauthöhe
§ 15 Verkündung von Rechtsverordnungen
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 Satz 1Nummer 2 Buchstabe c, Doppelbuchstabe bb) Mautpflichtige Bundesstraßen oder Abschnitt e von Bundesstraßen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c, Doppelbuchstabe bb
Anlage 2 (zu § 14) Mautsätze
Artikel 2 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 3 Änderung der LKW-Maut-Verordnung
Artikel 4 Änderung der Mautstreckenausdehnungsverordnung
Artikel 5 Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Artikel 6 Aufhebung von Vorschriften
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Ziel
3. Haushaltsauswirkungen
4. Auswirkungen auf die Wirtschaft; Preisniveau
5. Bürokratiekosten
6. Gesetzgebungskompetenz
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1506: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
Drucksache 699/1/10
... e mit mehr als 8 Sitzplätzen und Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung von mehr als 3,5 Tonnen sollen auf den Antriebsachsen montierte Winterreifen genügen, um der Winterreifenpflicht zu entsprechen. Es wird für erforderlich gehalten, diese Ausnahme wegen des Bestimmtheitsgrundsatzes in der gesetzlichen Regelung selbst zu treffen und nicht nur in der amtlichen Begründung zu verankern.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3a Satz 1 und 2 StVO *
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3a Satz 1 und 2 - neu - StVO
3. Zu Artikel 2 Anlage zu § 1 Absatz 1 Bußgeldkatalog Tabelle laufende Nummer 5a und 6 Spalte Tatbestand und Spalte StVO BKatV
'Artikel 2 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Drucksache 104/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Waldschutz und Waldinformation - Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel KOM (2010) 66 endg.
... Längerfristige Prognosen sind unsicherer und hängen von der Winter- und Sommerresistenz der betroffenen Waldtypen und Arten ab. So wäre der Verlust alpiner Lebensräume, die in niedrigeren Höhenlagen ein geeigneter Standort für die Zirbelkiefer sind, 2,4 mal größer als der Gewinn, der mit einer Verlagerung des Kiefernwaldes in höhere Lagen erzielt würde55.
Grünbuch Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel SEC 2010 163 final
1. Einleitung
2. Der Zustand der Wälder – Waldfunktionen
2.1. Was ist ein Wald?
2.2. Waldfläche
2.3. Waldfunktionen
2.3.1. Sozioökonomische Funktionen
2.3.1.1. Wälder sichern Arbeitsplätze, Einkommen und Rohstoffe für die Industrie und erneuerbare Energien.
2.3.1.2. Wälder schützen Siedlungen und Verkehrswege
2.3.2. Umweltfunktionen – Ökosystemdienstleistungen
2.3.2.1. Wälder schützen Böden
2.3.2.2. Wälder regulieren die Wasserversorgung
2.3.2.3. Wälder erhalten die biologische Vielfalt
2.3.3. Die klimaregulierende Funktion der Wälder
2.3.3.1. Wälder als Kohlenstoffsenken und Kohlenstoffquellen
2.3.3.2. Wälder als Regulatoren des örtlichen und regionalen Wetters
Frage 1:
3. Auswirkungen des Klimawandels auf die Wälder
3.1. Veränderliche Umweltbedingungen und Waldschäden
3.2. Destruktive Stürme
3.3. Großbrände
3.4. Auswirkungen auf die Waldfunktionen
Frage 2:
4. Verfügbare Instrumente zum Schutz der Wälder
4.1. Nationale Strategien für Waldnutzung und Waldbewirtschaftung
4.2. EU-Strategien für die Waldnutzung und Waldbewirtschaftung
Frage 3:
4.3. Waldbewirtschaftung und Waldnutzung
Frage 4:
4.4. Waldinformationen
Frage 5:
5. Perspektiven
Drucksache 41/3/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen
a) Jahresgutachten 2009/2010 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2010 der Bundesregierung
... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass nach dem schweren Einbruch der deutschen Wirtschaft im Winterhalbjahr 2008/09 mittlerweile ein Stabilisierungsprozess eingesetzt hat. Insgesamt sind die Rückschläge durch die schwere Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise aber bei weitem noch nicht überwunden. Die endogenen Wachstumskräfte werden in Anbetracht der nach wie vor starken Unterauslastung der gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten, des zu erwartenden Anstiegs der Arbeitslosigkeit und nur verhaltener außenwirtschaftlicher Impulse schwach bleiben.
Drucksache 774/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach - ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz KOM (2010) 677 endg.
... Karte 4: Nettoimport-/-exportsituation im Winter (Oktober bis März) 2020, PRIME S-Referenzszenario
1. Einleitung
2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf
2.1. Stromnetze und -speicherung
2.2. Erdgasnetze und -speicherung
2.3 Fernwärme- und -kältenetze
2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS
2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen
2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort
2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke
3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung
4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach
4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl
4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten
4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz
4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
4.1.4. Einführung intelligenter Netze
4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.2.1. Europäische Stromautobahnen
4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
4.3. Von Prioritäten zu Projekten
5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung
5.1. Regionale Cluster
5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren
5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern
5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens
5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung
5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos
Anhang Vorschl äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach
1. Einleitung
2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage
3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL
3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten
3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren
5 Empfehlungen
3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa
5 Empfehlungen
3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa
5 Empfehlungen
3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom
3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz
3.2.1. Südlicher Korridor
3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa
3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas
3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa
3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
3.4. Einführung intelligenter Netze
5 Empfehlungen
4. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.1. Europäische Stromautobahnen
5 Empfehlungen
4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
5 Empfehlungen
Drucksache 705/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (Stipendienprogramm-Verordnung - StipV )
... Absatz 2 regelt die Berechnung der Stipendienzahl, die der jährlichen Höchstgrenze entspricht. Die Berechnung erfolgt für alle Hochschulen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, um eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten. Grundlage der Berechnung bilden die Daten des Statistischen Bundesamtes, insbesondere die Statistik über die Studierenden an Hochschulen (Fachserie 11 Reihe 4.1). Ein Stipendium kann im Laufe eines Kalenderjahres von mehreren Studierenden in Anspruch genommen werden. Denkbar ist beispielsweise, dass ein Stipendiat oder eine Stipendiatin zum Ende des Sommersemesters ausscheidet, so dass das Stipendium mit dem Wintersemester erneut vergeben werden könnte.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Bewerbungs- und Auswahlverfahren
§ 2 Auswahlkriterien
§ 3 Regelmäßige Begabungs- und Leistungsüberprüfung
§ 4 Erreichen der Höchstgrenze
§ 5 Beirat
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Ergebnisse der Vorprüfung, Nachhaltigkeitsaspekte
III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1537: Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes
Drucksache 227/10
... gilt als Regel, dass alle Änderungen zwar grundsätzlich sofort, d. h. am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, dies jedoch zunächst nur für neue Bewilligungszeiträume (BWZ). Leistungen nach dem BAföG werden in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von 1 Jahr bewilligt. Der BWZ beginnt mit Antragstellung für die Ausbildung, die für Schüler in der Regel zu Schuljahresbeginn am 1. August eines Jahres, für Studierende zu Beginn des Winter-Semesters am 1. September (Fachhochschulen) bzw. 1. Oktober (Universitäten) beginnt. Die Maßgaben in § 66a sorgen dafür, dass Änderungsbescheide wegen Rechtsänderung im laufenden BWZ nach Möglichkeit vermieden werden. Damit soll der Verwaltungsaufwand für die Ämter für Ausbildungsförderung in Grenzen gehalten werden. Die zweite Maßgabe, die auf den 1. Oktober verweist, hat den Zweck, die Änderungen hier endgültig für alle, also auch für dann noch laufende (zahlenmäßig deutlich geringere) BWZ in Kraft treten zu lassen. Betroffen sind davon atypische BWZ v. a. für Studierende, die zum Sommersemester begonnen haben oder Auslandsausbildungen mit anderen Semester- oder Schuljahreszyklen. Auch solche Auszubildende sollen nicht unverhältnismäßig lange auf die Anwendbarkeit der neuen Regelungen (nämlich bis zum nächsten BWZ) warten müssen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
§ 66a Übergangs- und Anwendungsvorschrift aus Anlass des Zweiundzwanzigsten und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
§ 22 Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners.
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 434u Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Verordnung über die Zuschläge zum Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland
§ 2 Höhe des Auslandszuschlags
§ 8 Anwendungsbestimmung aus Anlass der Änderungen durch das Dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs
Übersicht 1 Bedarfssätze im BAföG
Übersicht 2 Freibeträge vom Einkommen bei der Leistungsgewährung im BAföG
Übersicht 3 Bedarfssätze im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III
Übersicht 4 Zuschüsse zur Vergütung im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III
Übersicht 5 Abweichende Freibeträge vom Einkommen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf das Preisniveau
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1195: Entwurf für ein dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
Anlage Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
Drucksache 699/10 (Beschluss)
... e mit mehr als 8 Sitzplätzen und Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung von mehr als 3,5 Tonnen sollen auf den Antriebsachsen montierte Winterreifen genügen, um der Winterreifenpflicht zu entsprechen. Es wird für erforderlich gehalten, diese Ausnahme wegen des Bestimmtheitsgrundsatzes in der gesetzlichen Regelung selbst zu treffen und nicht nur in der amtlichen Begründung zu verankern.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3a Satz 1, 2 und 3 StVO
2. Zu Artikel 2 Anlage zu § 1 Absatz 1 Bußgeldkatalog Tabelle laufende Nummer 5a und 6 Spalte Tatbestand und Spalte StVO BKatV
'Artikel 2 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Drucksache 336/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu europäischen Statistiken über Dauerkulturen KOM (2010) 249 endg., Ratsdok. 10229/10
... Wintersorten: Ernte zwischen Oktober und April
Drucksache 718/10
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik (Deutsch-Französische Konsultationsvereinbarungsverordnung - KonsVerFRAV )
... Winterbach
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Abkommen
§ 2 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Anwendungsfälle
§ 3 Aufsichtsratsvergütungen
§ 4 Deutsche Arbeitsgemeinschaften und französische „Groupements d’intérêt économique“
§ 5 Grenzgebiet
Abschnitt 3 183-Tage-Regelung,Grenzgänger
§ 6 Fristberechnung
§ 7 Grenzgängerregelung
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
§ 8 Anwendungsregelung
§ 9 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1) Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe b des Abkommens zählenden deutschen Städte und Gemeinden
Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1) Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe b des Abkommens zählenden französischen Städte und Gemeinden
Anlage 3 (zu § 5 Absatz 2) Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe c des Abkommens zählenden Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Allgemeines :
Zu § 1
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Aufsichtsratsvergütungen, Arbeitsgemeinschaften, Grenzgebiet :
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Abschnitt 3 183-Tage-Regelung,Grenzgänger :
Zu § 6
Zu § 7
Zu Abschnitt 4 Schlussbestimmungen :
Zu § 8
Zu § 9
Zu Anlage 1 Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe b des Abkommens zählenden deutschen Städte und Gemeinden :
Zu Anlage 2 Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe b des Abkommens zählenden französischen Städte und Gemeinden :
Zu Anlage 3 Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe c des Abkommens gehörenden Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz :
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1495: Entwurf für eine Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik
Drucksache 699/3/10
... Die Änderungen zur Winterreifenpflicht mit Blick auf die obergerichtlichen Bedenken werden unterstützt. Sie dienen der Verbesserung der Rechtssicherheit und sollen bei winterlichen Verkehrsverhältnissen einen besseren Verkehrsablauf unterstützen.
Drucksache 699/4/10
... Die vielfachen Hinweise und Appelle an die Verkehrsteilnehmer in den Medien, ihre Kraftfahrzeuge mit Winterreifen auszurüsten, wird als eine ausreichende präventive Maßnahme angesehen, der jetzt in der
Zu Artikel 2
'Artikel 2 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 699/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung und der Bußgeldkatalog -Verordnung
... In der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage werden Reifen beschrieben, die für winterliche Wetterverhältnisse, vor allem bei Matsch und frischem und schmelzendem Schnee, besonders geeignet sind.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Öffentliche Haushalte
2. Private Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
H. Nachhaltigkeit
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge
1. Öffentliche Haushalte
2. Private Haushalte
III. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1533: Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung
Drucksache 670/10
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung
... vor, dass bei Verhandlungen, die an mindestens zehn Tagen stattgefunden haben, der Lauf der zulässigen Unterbrechungsfrist während der Erkrankung des Angeklagten oder einer zur Urteilsfindung berufenen Person für längstens sechs Wochen gehemmt ist. Diese Regelung verhindert, dass in Fällen kurzfristiger Erkrankung die Hauptverhandlung wiederholt werden muss und das Verfahren damit verzögert wird. Kann der Angeklagte oder eine zur Urteilsfindung berufene Person aus Gründen höherer Gewalt, die keine Erkrankung darstellen, nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen, muss die Hauptverhandlung von Neuem beginnen. Fälle höherer Gewalt stellen zwar die Ausnahme dar. Die tagelangen Flugausfälle aufgrund der Vulkanaschewolke, die Besetzung des internationalen Flughafens in Bangkok im November des Jahres2008, die mehrtägige Sperrung des US-Luftraums nach den Anschlägen vom 11. September 2001, oder das Einstellen der Fährverbindung zur Insel Hiddensee aufgrund des strengen Winters haben in der Vergangenheit plastisch gezeigt, dass ein praktisches Bedürfnis dafür besteht, höhere Gewalt als Grund für eine Hemmung der Unterbrechungsfrist anzuerkennen. Verschiedene Großverfahren mussten wiederholt werden, beziehungsweise gerieten in die Gefahr einer Wiederholung. Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, durch die Erweiterung der Hemmungsregelung des § 229 Absatz 3
Drucksache 847/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz es - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
... a) In Nummer 7 werden die Wörter "Winterdienst und" durch das Wort "Winterdienst," ersetzt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 3 Nummer 2a AÜG , Nummer 3 § 1a Absatz 1 AÜG
Zu a:
Zu b:
2. Zu Artikel 1aneu - § 4 Nummer 9 - neu -, § 6 Absatz 10 - neu -, § 8 Absatz 3 AEntG
'Artikel 1a Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Zu § 4
Zu § 6
Zu § 8
Drucksache 1/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)
... Im Jahr 2010 wird die ernsthafte und nachhaltige Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts anhalten. Bereits im Winterhalbjahr 2008/2009 kam es in Deutschland im Zuge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise zu einem drastischen Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität. Die Industrieproduktion ging in einem bisher nicht gekannten Ausmaß zurück und lag auf ihrem konjunkturellen Tiefpunkt im April 2009 rund 30 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor. Es ist davon auszugehen, dass die gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten auch im Jahr 2010 in hohem Maße unterausgelastet bleiben werden.
Drucksache 230/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
... Die in Nummer 4 in Bezug genommene Verordnung über die Gewährung von Wintergeld an entsandte Arbeiter (Wintergeld-Verordnung) vom 24. Mai 1978 (
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (102-1)
Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (102-5)
Artikel 3 Aufhebung des Zweiten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (102-6)
Artikel 4 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung des § 95 des Berufsbildungsgesetzes und der auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Verordnungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-1)
Artikel 5 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung der §§ 94 und 96 des Berufsbildungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-2)
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung des § 80 des Berufsbildungsgesetzes und der auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Verordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-3)
Artikel 7 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung des § 92 des Berufsbildungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-4)
Artikel 8 Aufhebung des Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (111-3)
Artikel 9 Änderung der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes zum Schutze des Wappens der Schweizerischen Eidgenossenschaft (1131-1-1)
Artikel 10 Aufhebung von Vorschriften des Goldfrankenumrechnungsgesetzes (188-25)
Artikel 11 Aufhebung von Vorschriften zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1957 über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen und zu den auf der IX. Diplomatischen Seerechtskonferenz in Brüssel am 10. Mai 1952 geschlossenen Übereinkommen (188-26)
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes (200-2)
§ 5
Artikel 13 Auflösung der Krankenpflegeverordnung (2124-5-1)
Artikel 14 Aufhebung des Gesetzes zu dem Abkommen über die Gründung eines Welthilfsverbandes (2177-1)
Artikel 15 Aufhebung des Hochschulbauförderungsgesetzes (2211-1)
Artikel 16 Aufhebung der Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit zur Anerkennung von Organen der staatlichen Wohnungspolitik nach § 28 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (2330-8-1)
Artikel 17 Aufhebung des Gesetzes zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung (2331-5)
Artikel 18 Änderung der Dritten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen (2331-8)
Artikel 19 Aufhebung von Vorschriften aus Gesetzen zu völkerrechtlichen Verträgen, die nur mit Überschrift, Datum und Fundstelle in die Sammlung des Bundesrechts (Bundesgesetzblatt Teil III) aufgenommen worden sind (27-4, 319-2 bis 6, 404-14 und 453-15)
Artikel 20 Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (302-6)
Artikel 21 Aufhebung des Gesetzes über Vollstreckungsschutz für die Binnenschifffahrt (310-15)
Artikel 22 Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (313-4)
Artikel 23 Änderung der Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden (315-11-4)
Artikel 24 Aufhebung des Ausführungsgesetzes zu dem internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 4. Mai 1910 (319-41)
Artikel 25 Aufhebung von Vorschriften zu dem Übereinkommen vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen (319-73-1, -2)
Artikel 26 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (400-2)
Artikel 27 Aufhebung des Gesetzes über die Verjährung von deutschen Auslandsschulden und ähnlichen Schulden (401-5)
Artikel 28 Änderung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken (403-4)
Artikel 29 Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken (403-4-1)
Artikel 30 Änderung des Erbbaurechtsgesetzes (403-6)
§ 38
Artikel 31 Änderung des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen (403-9)
Artikel 32 Aufhebung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung (403-11)
Artikel 33 Aufhebung des Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung (403-12)
Artikel 34 Aufhebung von Vorschriften zum Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend schweizerische Goldhypotheken in Deutschland und gewisse Arten von Frankenforderungen an deutsche Schuldner vom 6. Dezember 1920 sowie zum Zusatzabkommen vom 25. März 1923 (403-13 bis 403-14-6)
Artikel 35 Aufhebung der Bekanntmachung betreffend die Anlegung von Mündelgeld in verbrieften Forderungen gegen eine inländische kommunale Körperschaft etc. (404-10)
Artikel 36 Änderung der Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen (404-12)
Artikel 37 Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (404-25)
Abschnitt 5 Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
§ 19 Berechtigte
§ 20 Leistungen
§ 21 Durchführung, Zuständigkeit, Verfahren
§ 22 Kostenerstattung
§ 23 Rechtsweg
§ 24 Anpassung
§ 25 Übergangsvorschriften
Artikel 38 Aufhebung des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (404-26)
Artikel 39 Aufhebung der Bekanntmachung über die nach § 1 Absatz 2 in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen ab dem 1. Juli 2009 geltenden Beträge
Artikel 40 Aufhebung der Vierzehnten Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (404-26-14)
Artikel 41 Aufhebung von partiellem Bundesrecht über die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen (405-1b und 405-1c)
Artikel 42 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (4101-1)
Artikel 43 Auflösung des Gesetzes zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (4120-6)
Artikel 44 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (4121-2)
Artikel 45 Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften (4123-2)
Artikel 46 Aufhebung der Verordnung über die Sammelverwahrung von Mündelwertpapieren (4130-2)
Artikel 47 Änderung des Gesetzes betreffend die Inhaberpapiere mit Prämien (4134-2)
Artikel 48 Änderung des Gesetzes über Fremdwährungs-Schuldverschreibungen (4134-3)
§ 3
Artikel 49 Aufhebung der Verordnung über Fremdwährungsschulden (4134-3-1)
Artikel 50 Aufhebung von D-Markbilanzrecht (4140-1 bis 4140-2)
Artikel 51 Änderung des Gesetzes über die am 6. November 1925 im Haag revidierte Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (442-3)
Artikel 52 Aufhebung von Gesetzen über Straffreiheit (450-12-1, -2)
Artikel 53 Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (450-16)
Artikel 54 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (451-1)
Artikel 55 Änderung der Jugendarrestvollzugsordnung (451-1-1)
Artikel 56 Änderung des Gesetzes betreffend die Bestrafung des Sklavenraubes und des Sklavenhandels (453-7)
Artikel 57 Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (453-11)
Artikel 58 Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten (454-1-1-1)
Artikel 59 Aufhebung der Rechtsverordnung zur Durchführung der Erziehungshilfe durch den Disziplinarvorgesetzten (§ 112a Nr. 2 des Jugendgerichtsgesetzes) (52-4)
Artikel 60 Änderung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (600-2)
Artikel 61 Änderung der Verordnung über die zollfreie Einfuhr von Kontingentswaren aus Frankreich in das Saarland (600-2-4)
Artikel 62 Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (602-1)
Artikel 63 Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken (610-6-2)
Artikel 64 Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (610-10-3)
Artikel 65 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (611-1-1)
Artikel 66 Änderung des Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz (611-1-14)
Artikel 67 Änderung des Branntweinmonopolgesetzes (612-7)
Artikel 68 Änderung der Branntweinmonopolverordnung (612-7-12)
Artikel 69 Aufhebung von Vorschriften zu den Verträgen vom 25. März 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (613-5-12)
Artikel 70 Aufhebung von Vorschriften zu dem Abkommen vom 26. Juni 1954 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die vorläufige Regelung der Donauschifffahrt und zu dem Abkommen vom 17. Juli 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Zollbehandlung der Donauschiffe (613-5-13)
Artikel 71 Aufhebung der Bekanntmachung über die Eintragung von verzinslichen Schatzanweisungen des ERP-Sondervermögens in das Schuldbuch des ERP-Sondervermögens (640-6-1)
Artikel 72 Änderung der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (722-2-1)
Artikel 73 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (7400-1)
Artikel 74 Änderung des Gesetzes betreffend das Abkommen über Wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1949 (7401-1)
Artikel 75 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden (7411-1)
Artikel 76 Änderung des Meeresbodenbergbaugesetzes (750-18)
Artikel 77 Änderung der Meeresbodenbergbau-Kostenverordnung (750-18-1)
Artikel 78 Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Artikels 55 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage vom 27. Oktober 1956 (7600-3)
Artikel 79 Aufhebung der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) (7601-1-1)
Artikel 80 Aufhebung von Vorschriften aus den Jahren 1931 bis 1942 zur Regelung von Zinsermäßigungen oder -senkungen (7611-1-1 bis 7611-5-2)
Artikel 81 Aufhebung der Verordnung über die Deutsche Girozentrale – Deutsche Kommunalbank – (7621-2-1)
Artikel 82 Aufhebung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Spar- und Girokassen sowie die kommunalen Giroverbände und kommunalen Kreditinstitute (7621-3)
Artikel 83 Aufhebung von Vorschriften über die Preußische Landesrentenbank sowie die Errichtung und Liquidation der Deutschen Rentenbank (7625-3 und 7627-7 bis 7627-9)
Artikel 84 Aufhebung der Verordnung über landschaftliche Kreditanstalten (7625-8)
Artikel 85 Aufhebung des Gesetzes über die anderweitige Festsetzung von Geldbezügen aus Altenteilsverträgen (7811-5)
Artikel 86 Auflösung des Ersten Rechtsbereinigungsgesetzes (7831-1-43-16-1)
Artikel 87 Aufhebung der Verordnung über die Nichtanwendung fleisch- und lebensmittelhygiene-, arzneimittel- und medizinprodukterechtlicher Vorschriften infolge gemeinschaftsrechtlicher Regelungen über transmissible spongiforme Enzephalopathien
Artikel 88 Aufhebung des Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz (790-14)
Artikel 89 Änderung des Bundesjagdgesetzes (792-1)
Artikel 90 Änderung des Tarifvertragsgesetzes (802-1)
Artikel 91 Aufhebung des Gesetzes über die Internationalen Übereinkommen betreffend die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlass von Betriebsunfällen sowie die Entschädigung aus Anlass von Berufskrankheiten (8231-3)
Artikel 92 Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 121 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (8231-22)
Artikel 93 Änderung des Neunzehnten Rentenanpassungsgesetzes (8232-10-19)
Artikel 94 Änderung des Zwanzigsten Rentenanpassungsgesetzes (8232-10-20)
Artikel 95 Änderung des Rentenreformgesetzes (826-26)
Artikel 96 Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (826-30-1)
Artikel 97 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (860-3)
Artikel 98 Aufhebung des Gesetzes über Postkleiderkassen (900-6)
Artikel 99 Änderung des Postsozialversicherungsorganisationsgesetzes (900-10-2)
Artikel 100 Änderung der Postunfallkassenverordnung (900-10-2-1)
Artikel 101 Änderung des Verkehrsfinanzgesetzes 1971 (910-7)
Artikel 102 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (9240-1)
Artikel 103 Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Bahnunternehmen des öffentlichen Verkehrs (932-1)
Artikel 104 Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (940-4)
Artikel 105 Änderung des Gesetzes über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser (942-4)
Artikel 106 Aufhebung der Ersten Verordnung auf Grund des Gesetzes über die Ermächtigung des Reichsarbeitsministers zum Erlass sozialer Schutzvorschriften für die Besatzung von Seeschiffen und Hochseefischereifahrzeugen (9513-11)
Artikel 107 Änderung des Seelotsgesetzes (9515-1)
Artikel 108 Änderung der Allgemeinen Lotsverordnung (9515-15)
§ 6 Durchführung von Betrieb und Unterhaltung der Lotseinrichtungen
Artikel 109 Aufhebung der Anordnung zur Sicherung der rechtlichen Stellung der anerkannten Verfolgten des Naziregimes (III-15)
Artikel 110 Aufhebung des Gesetzes über die Sozialversicherung (VIII-25, VIII-34, VIII-35, X-33, X-35, X-2, X-5)
Artikel 111 Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages
Artikel 112 Änderung weiterer Rechtsvorschriften
Artikel 113 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 114 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel
II. Schwerpunktsetzung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat
V. Bürokratiekosten
VI. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten
VIII. Gleichstellung von Frauen und Männern
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 6
Zu Artikel 31
Zu Artikel 32
Zu Artikel 34
Zu Artikel 35
Zu Artikel 36
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 37
Zu Artikel 41
Zu Artikel 42
Zu Artikel 43
Zu Artikel 44
Zu Artikel 45
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 48
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 49
Zu Artikel 50
Zu Artikel 51
Zu Artikel 52
Zu Nummer 1
Zu Artikel 53
Zu Artikel 54
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 55
Zu Artikel 56
Zu Artikel 57
Zu Artikel 58
Zu Artikel 59
Zu Artikel 60
Zu Artikel 61
Zu Artikel 62
Zu Artikel 63
Zu Artikel 64
Zu Artikel 65
Zu Artikel 66
Zu Artikel 67
Zu Artikel 68
Zu Artikel 69
Zu Artikel 70
Zu Artikel 71
Zu Artikel 72
Zu Artikel 73
Zu Artikel 74
Zu Artikel 75
Zu Artikel 76
Zu Artikel 78
Zu Artikel 79
Zu Artikel 80
Zu Artikel 81
Zu Artikel 82
Zu Artikel 83
Zu Artikel 84
Zu Artikel 85
Zu Artikel 86
Zu Artikel 87
Zu Artikel 88
Zu Artikel 89
Zu Artikel 90
Zu Artikel 91
Zu Artikel 92
Zu Artikel 93
Zu Artikel 94
Zu Artikel 95
Zu Artikel 96
Zu Artikel 97
Zu Artikel 98
Zu Artikel 99
Zu Artikel 100
Zu Artikel 101
Zu Artikel 102
Zu Artikel 103
Zu Artikel 104
Zu Artikel 105
Zu Artikel 106
Zu Artikel 107
Zu Artikel 109
Zu Artikel 110
Zu Artikel 111
Zu 1. Kapitel III
Sachgebiet C: Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Zu 2. Kapitel VI
Sachgebiet A: Bodennutzung und Tierhaltung, Veterinärwesen
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 17
Sachgebiet C: Marktordnung für Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Sachgebiet F: Forstwirtschaft, Jagdwesen und Fischerei
Zu 3. Kapitel VIII
Sachgebiet A: Arbeitsrechtsordnung
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Sachgebiet B: Technischer Arbeitsschutz
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 9
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Sachgebiet C: Sozialer Arbeitsschutz
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Nummer 11
Zu Nummer 13
Sachgebiet D: Übergreifende Vorschriften des Sozialrechts
Sachgebiet E: Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Sachgebiet F: Sozialversicherung Allgemeine Vorschriften
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Sachgebiet G: Krankenversicherung – Gesundheitliche Versorgung
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Sachgebiet I: Gesetzliche Unfallversicherung
Sachgebiet K: Soziales Entschädigungsrecht und Rehabilitation
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 18
Zu Nummer 18
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu 4. Kapitel X
Sachgebiet B: Jugend Nummer 1
Sachgebiet C: Zivildienst
Zu Nummer 1
Sachgebiet D: Gesundheitspolitik
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Sachgebiet E: Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht
Sachgebiet F: Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht
Zu Nummer 1
Sachgebiet H: Familie und Soziales
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu 5. Kapitel XI
Sachgebiet A: Eisenbahnverkehr
Zu Nummer 5
Sachgebiet B: Straßenverkehr
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Sachgebiet C: Luftfahrt
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Sachgebiet D: Seeverkehr
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 12
Sachgebiet E: Binnenschifffahrt und Wasserstraßen
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Sachgebiet G: Allgemeine verkehrliche Bestimmungen
Zu 6. Kapitel XII
Sachgebiet A: Immissionsschutzrecht
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Sachgebiet C: Wasserwirtschaft
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Sachgebiet E: Chemikalienrecht
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Sachgebiet F: Naturschutz und Landschaftspflege
Zu 7. Kapitel XIV
Zu 8. Kapitel XVI
Sachgebiet C: Berufliche Bildung
Zu Nummer 1
Zu Artikel 112
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 113
Zu Artikel 114
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 947: Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
Drucksache 699/2/10
... -Ordnung zwischen Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von kleiner/gleich 3,5 Tonnen und Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit bis zu acht Sitzplätzen sowie Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen ist erforderlich, da insbesondere diese Kraftfahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen liegen bleiben und damit erhebliche Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen verursachen.
Drucksache 532/3/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011)
... Ohnehin hat der Luftverkehrsmarkt in junger Vergangenheit starke Beeinträchtigungen erfahren durch die Finanz- und Wirtschaftskrise, den harten Winter 2009/2010 und zuletzt die Vulkanaschewolke. Weitere Benachteiligungen sind in dieser Situation zu vermeiden.
Drucksache 781/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht)
... 31. fordert die Kommission auf, eine genaue Bilanz der Effizienz der nationalen Bankenrettungspläne sowie der nationalen und europäischen Konjunkturpläne, die im Zeitraum Herbst/Winter 2008-2009 in Bezug auf die kurz- und langfristigen Ziele der Union beschlossen wurden, zu erstellen, darunter eine gründliche Analyse der Auswirkungen der überarbeiteten Mechanismen für staatliche Beihilfen, die in Reaktion auf die Krise sowie mit Blick auf den Wettbewerb, die Aufrechterhaltung einheitlicher Ausgangsbedingungen in der EU, die Finanzreformen und die Schaffung von Arbeitsplätzen angenommen wurden;
2 Ursachen
2 Wirkungen
2 Reaktion
Nationale Konjunkturpläne
Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa
Finanzregulierung und Aufsicht
EU -Ordnungspolitik
Wirtschafts - und Währungsunion
2 Steuerpolitik
2 Binnenmarkt
2 Steuerwesen
Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
EU 2020
2 Innovation
2 Beschäftigung
Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU
2 Entwicklung
2 Weltordnungspolitik
2 Fazit
Drucksache 228/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG )
... Nachdem eine bundesweite Lösung über eine Bund-Länder-Vereinbarung im Frühjahr 2009 nicht zustande gekommen war, hat Nordrhein-Westfalen als größtes Bundesland mit den meisten Hochschulstandorten und den meisten Studierenden zum Wintersemester 2009/2010 ein vom Land und Privaten gemeinsam finanziertes Stipendienprogramm eingeführt. Im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages wurde die Einführung eines nationalen, von Bund, Ländern und Privaten finanzierten Stipendienprogramms vereinbart.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Kosten für die Wirtschaft
F. Bürokratiekosten
1. Informationspflicht für die Wirtschaft
2. Informationspflichten für die Verwaltung
3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger:
a. Mengenkomponente
b. Preiskomponente
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Fördergrundsatz
§ 2 Bewerbung, Auswahl und regelmäßige Eignungs- und Leistungsprüfung
§ 3 Auswahlkriterien
§ 4 Ausschluss von Doppelförderung
§ 5 Umfang der Förderung
§ 6 Bewilligung und Förderungsdauer
§ 7 Verlängerung der Förderungshöchstdauer; Beurlaubung
§ 8 Beendigung
§ 9 Widerruf
§ 10 Mitwirkungspflichten
§ 11 Aufbringung der Mittel
§ 12 Beirat
§ 13 Statistik
§ 14 Verordnungsermächtigung
§ 15 Evaluation
§ 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf das Preisniveau
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
VI. Sonstige Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungen
VII. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,
VIII. Bürokratiekosten
1. Informationspflicht für die Wirtschaft
2. Informationspflichten für die Verwaltung
3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger:
a. Mengenkomponente
b. Preiskomponente
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1208: Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines von Bund, Ländern und Privaten finanzierten nationalen Stipendienprogramms
Drucksache 1/2/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)
... 1. Nach dem schweren Einbruch der deutschen Wirtschaft im Winterhalbjahr 2008/09 hat mittlerweile ein Erholungsprozess eingesetzt.
Drucksache 84/10
... Ausgenommen von der Anzeigepflicht nach Satz 1 ist die Nutzung einer Fläche für Wintersport außerhalb der Vegetationsperiode."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung
§ 2 Regionaler Durchschnitt
§ 3a Niederwald mit Kurzumtrieb
§ 20 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 21 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung der InVeKoS-Verordnung
§ 2a Mindestfläche für den Bezug von Direktzahlungen
§ 4 Begriff der landwirtschaftlichen Parzelle
Abschnitt 9 Milch-Sonderprogramm
§ 28 Verspätete Antragstellung
§ 28a Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände
§ 33 Zuständige Verwaltungsbehörde
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Sachverhalt und Zielsetzung
II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1180: Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebsprämienverordnung und der InVeKoS-Verordnung
Drucksache 699/5/10
... Die Änderung beinhaltet eine differenzierte Bebußung zwischen schweren Nutzfahrzeugen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und den übrigen Kraftfahrzeugen. Die Erfahrungen des letzten Winters, die Anlass zu einer Erhöhung der Regelgeldbußen geben, betrafen Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen (Lkw und Busse). Insbesondere bei Schnee- und Eisglätte hatten quer gestellte und verunglückte Lastkraftwagen wegen mangelnder Ausrüstung mit geeigneter Bereifung vermehrt zu Vollsperrungen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen für den Wirtschafts- und den Privatverkehr geführt. Erkenntnisse, ob auch bei Pkw der Pflicht zur Anpassung der Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse in den Wintermonaten nicht in hinreichendem Maß nachgekommen wird, liegen nicht vor. Eine diesbezügliche Erhöhung der Regelgeldbußen wäre daher unangemessen. Darüber hinaus verursachen wegen unangepasster Bereifung liegen bleibende schwere Nutzfahrzeuge massivere Verkehrsbeeinträchtigungen und damit größere volkswirtschaftliche Schäden als Pkw, so dass auch unter diesem Aspekt eine Differenzierung angebracht ist.
Zu Artikel 2
'Artikel 2 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Drucksache 117/10
Verordnung der Bundesregierung
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV )
... (4) Zum Schutz der Vegetation beträgt der kritische Wert für Schwefeldioxid für das Kalenderjahr sowie für das Winterhalbjahr (1. Oktober des laufenden Jahres bis 31. März des Folgejahres) 20 Mikrogramm pro Kubikmeter.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen / nachhaltige Entwicklung
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
2.1 Bund
2.2 Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV
Artikel 1 Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV)1
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Immissionswerte
§ 2 Immissionsgrenzwerte, Alarmschwelle und kritischer Wert für Schwefeldioxid
§ 3 Immissionsgrenzwerte und Alarmschwelle für Stickstoffdioxid (NO2); kritischer Wert für Stickstoffoxide (NOx)
§ 4 Immissionsgrenzwerte für Partikel (PM10)
§ 5 Zielwert, Immissionsgrenzwert, Verpflichtung in Bezug auf die Expositionskonzentration sowie nationales Ziel für die Reduzierung der Exposition für Partikel (PM2,5)
§ 6 Immissionsgrenzwert für Blei
§ 7 Immissionsgrenzwert für Benzol
§ 8 Immissionsgrenzwert für Kohlenmonoxid
§ 9 Zielwerte, langfristige Ziele, Informationsschwelle und Alarmschwelle für bodennahes Ozon
§ 10 Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren
Teil 3 Beurteilung der Luftqualität
§ 11 Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen
§ 12 Einstufung der Gebiete und Ballungsräume für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid
§ 13 Vorschriften zur Ermittlung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid
§ 14 Probenahmestellen zur Messung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid
§ 15 Indikator für die durchschnittliche PM2,5 - Exposition
§ 16 Referenzmessmethoden für die Beurteilung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid
§ 17 Vorschriften zur Ermittlung von Ozonwerten
§ 18 Probenahmestellen zur Messung von Ozonwerten
§ 19 Referenzmessmethoden für die Beurteilung von Ozonwerten
§ 20 Vorschriften zur Ermittlung von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren und Quecksilber
Teil 4 Kontrolle der Luftqualität
§ 21 Regelungen für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid
§ 22 Anforderungen an Gebiete und Ballungsräume, in denen die Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren überschritten sind
§ 23 Einhaltung von langfristigem Ziel, nationalem Ziel und Zielwerten
§ 24 Überschreitung von Immissionsgrenzwerten durch Emissionsbeiträge aus natürlichen Quellen
§ 25 Überschreitung von Immissionsgrenzwerten für Partikel PM10 auf Grund der Ausbringung von Streusand oder -salz auf Straßen im Winterdienst
§ 26 Erhalten der bestmöglichen Luftqualität
Teil 5 Pläne
§ 27 Luftreinhaltepläne
§ 28 Pläne für kurzfristige Maßnahmen
§ 29 Maßnahmen bei grenzüberschreitender Luftverschmutzung
Teil 6 Unterrichtung der Öffentlichkeit und Berichtspflichten
§ 30 Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 31 Übermittlung von Informationen und Berichten für Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Partikel PM10, Partikel PM2,5, Blei, Benzol, Kohlenmonoxid, Staubinhaltsstoffe und Ozon
§ 32 Übermittlung von Informationen und Berichten für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren
Teil 7 Emissionshöchstmengen, Programme der Bundesregierung
§ 33 Emissionshöchstmengen, Emissionsinventare und -prognosen
§ 34 Programm der Bundesregierung zur Verminderung der Ozonwerte und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen
§ 35 Programme der Bundesregierung zur Einhaltung der Verpflichtung in Bezug auf die PM2,5 - Expositionskonzentration sowie des nationalen Ziels für die Reduzierung der PM2,5 - Exposition
Teil 8 Gemeinsame Vorschriften
§ 36 Zugänglichkeit der Normen
Anlage 1 Datenqualitätsziele
A. Datenqualitätsziele für die Luftqualitätsbeurteilung
B. Ergebnisse der Beurteilung der Luftqualität
C. Qualitätssicherung bei der Beurteilung der Luftqualität – Validierung der Daten
Anlage 2 Festlegung der Anforderungen für die Beurteilung der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums
A. Obere und untere Beurteilungsschwellen
B. Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen
Anlage 3 Beurteilung der Luftqualität und Lage der Probenahmestellen für Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft
A. Allgemeines
B. Großräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen
C. Kleinräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen
D. Dokumentation und Überprüfung der Ortswahl
Anlage 4 Messungen an Messstationen für den ländlichen Hintergrund (konzentrationsunabhängig)
A. Ziele
B. Stoffe
C. Standortkriterien
Anlage 5 Kriterien für die Festlegung der Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10, PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft
A. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung von Immissionsgrenzwerten für den Schutz der menschlichen Gesundheit und von Alarmschwellen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen ortsfeste Messungen die einzige Informationsquelle darstellen
1. Diffuse Quellen
2. Punktquellen
B. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen, um zu beurteilen, ob die Vorgaben für die für die Reduzierung der PM2,5 - Exposition zum Schutz der menschlichen Gesundheit eingehalten werden
C. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen, um zu beurteilen, ob die kritischen Werte zum Schutz der Vegetation in anderen Gebieten als Ballungsräumen eingehalten werden
Anlage 6 Referenzmethoden für die Beurteilung der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol, Kohlenmonoxid und Ozon
A. Referenzmessmethoden
B. Nachweis der Gleichwertigkeit
C. Normzustand
D. Neue Messeinrichtungen
E. Gegenseitige Anerkennung der Daten
Anlage 7 Zielwerte und langfristige Ziele für Ozon
A. Kriterien
B. Zielwerte
C. Langfristige Ziele
Anlage 8 Kriterien zur Einstufung von Probenahmestellen für die Beurteilung der Ozonwerte und zur Bestimmung ihrer Standorte
A. Großräumige Standortbestimmung
B. Kleinräumige Standortbestimmung
C. Dokumentation und Überprüfung der Standortbestimmung
Anlage 9 Kriterien zur Bestimmung der Mindestzahl von Probenahmestellen für die ortsfesten Messungen von Ozonwerten
A. Mindestzahl der Probenahmestellen für kontinuierliche ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der Zielwerte, der Informations- und Alarmschwellen und der Erreichung der langfristigen Ziele, soweit solche Messungen die einzige Informationsquelle darstellen
B. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die langfristigen Ziele erreicht werden
Anlage 10 Messung von Ozonvorläuferstoffen
A. Ziele
B. Stoffe
C. Standortkriterien
Anlage 11 Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit
A. Kriterien
B. Immissionsgrenzwerte
Anlage 12 Nationales Ziel, auf das die Exposition reduziert werden soll, Ziel- und Immissionsgrenzwert für PM2,5
A. Indikator für die durchschnittliche Exposition
B. Nationales Ziel, auf das die Exposition reduziert werden soll
C. Verpflichtung in Bezug auf die Expositionskonzentration
D. Zielwert
E. Immissionsgrenzwert
Anlage 13 Erforderlicher Inhalt von Luftreinhalteplänen (Zu §§ 27 und 34)
Anlage 14 Unterrichtung der Öffentlichkeit (Zu § 30)
Anlage 15 Festlegung der Anforderungen an die Beurteilung der Werte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums (Zu § 20)
A. Obere und untere Beurteilungsschwellen
B. Ermittlung der Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen
Anlage 16 Standort und Mindestanzahl der Probenahmestellen für die Messung der Werte und der Ablagerungsraten von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren (Zu § 20)
A. Großräumige Standortkriterien
B. Kleinräumige Standortkriterien
C. Dokumentation und Überprüfung der Standortwahl
D. Kriterien zur Festlegung der Zahl von Probenahmestellen für ortsfeste Messungen der Werte von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren
a Diffuse Quellen
b Punktquellen
Anlage 17 (Zu § 20) Datenqualitätsziele und Anforderungen an Modelle zur Bestimmung der Werte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren
A. Datenqualitätsziele
B. Anforderungen an Modelle zur Beurteilung der Luftqualität
C. Anforderungen an objektive Schätzungstechniken
D. Standardbedingungen
Anlage 18 (Zu § 20) Referenzmethoden für die Beurteilung der Werte und der Ablagerungsraten von Arsen, Kadmium, Nickel, Quecksilber und Benzo[a]pyren
A. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Arsen, Kadmium und Nickel in der Luft
B. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Luft
C. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Quecksilber in der Luft
D. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Ablagerung von Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen
E. Referenzmethoden zur Erstellung von Luftqualitätsmodellen
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A Allgemeines
I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes
1. Problem und Ziel
2. Lösung
II. Alternativen / nachhaltige Entwicklung
III. Gender-Mainstreaming
IV. Finanzielle Auswirkungen und Kosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Finanzielle Auswirkungen für die Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
a. Bürokratiekosten der Wirtschaft
b. Bürokratiekosten der Verwaltung
c. Bürokratiekosten für private Haushalte
V. Befristung
V. Änderung der geltenden Rechtslage
B Einzelbegründungen
Artikel 1
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Teil 2 Immissionswerte
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Teil 3 Beurteilung der Luftqualität
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Teil 4 Kontrolle der Luftqualität
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Teil 5 Pläne
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Teil 6 Unterrichtung der Öffentlichkeit und Berichtspflichten
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Teil 7 Emissionshöchstmengen, Programme der Bundesregierung
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Teil 8 Gemeinsame Vorschriften
Zu § 36
Zu den Anlagen
Zu Anlage 1
Zu Anlage 2
Zu Anlage 3
Zu Anlage 4
Zu Anlage 5
Zu Anlage 6
Zu Anlage 7
Zu Anlage 8
Zu Anlage 9
Zu Anlage 10
Zu Anlage 11
Zu Anlage 12
Zu Anlage 13
Zu Anlage 14
Zu Anlage 15
Zu Anlage 16
Zu Anlage 17
Zu Anlage 18
Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 974: Achtes Änderungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen- 39. BImSchV)
Drucksache 868/09
Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (hier: Gremien, in denen die Bundesratsbeauftragten seit 2006 tätig sind)
... (RGD Dr. Volker Winter)
2 A
I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft Gremien des Rates
1. Gruppe Erweiterung und Beitrittsländer
2. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum Binnenmarkt und Weisungssitzungen zum Rat Wettbewerbsfähigkeit; Bereich Binnenmarkt
3. Gesundheitsfragen und Weisungssitzungen zum Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Bereich Gesundheit
4. Koordinierungsgremium Gasverbrauchseinrichtungen der Richtlinie 90/396/EWG
5. Koordinierungsgremium Persönliche Schutzausrüstung PSA der Richtlinie 89/686/EWG
6. Seilbahnen für den Personenverkehr auf dem Gebiet der Richtlinie 2000/9/EG
7. Hochrangige Gruppe für Gesundheitsdienste und die medizinische Versorgung
8. Ad-hoc-Arbeitsgruppe Inspektion der klinischen Prüfung GCP der EMEA jetzt: GCP Inspectors Working Group
9. GMP/GDP Inspectors Working Group der EMEA
10. Internal Market Information System IMI im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie Richtlinie 2005/36/EG v. 07.09.2005
II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung Gremien des Rates
11. Ausschuss für Bildungsfragen und Weisungssitzungen zum Rat Bildung, Jugend und Kultur; Bereich Bildung
12. Sozialschutzausschuss
13. Arbeitsgruppe Jugend
14. Beschäftigungsausschuss
15. Verwaltungsrat Drogenbeobachtungsstelle
16. Beratender Ausschuss für die Berufsbildung
17. Beratender Ausschuss für Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern
18. Programmausschuss ERASMUS MUNDUS 2004 - 2008 übergegangen in: Programmausschuss ERASMUS MUNDUS II 2009 - 2013
III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich Gremien des Rates
19. Arbeitsgruppe Lebensmittelqualität ökologischer Landbau
20. Ständiger Ausschuss für das landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstliche Saat- und Pflanzgutwesen
21. Ständiger Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit Komitologieausschuss
a Allgemeines Lebensmittelrecht horizontale Fragen
b Biologische Sicherheit der Lebensmittelkette
c Toxikologische Sicherheit der Lebensmittelkette absichtlicher oder zufälliger Zusatz von Stoffen zu Lebensmitteln
d Kontrollen und Einfuhrbedingungen
e Tierernährung
f Tiergesundheit
22. Arbeitsgruppe Lebensmittelkontaktmaterialien
IV. Bereich Verkehr Gremien der Kommission
23. Luftsicherheitsausschuss gemäß Artikel 9 der Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt
V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit Gremien des Rates
24. Schutz und Information der Verbraucher und Weisungssitzungen zum Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Bereich Verbraucherschutz
25. Ausschuss für Produktsicherheitsnotfälle
26. Beratender Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
27. Wasch- und Reinigungsmittel
28. Tochterrichtlinie Reporting zur Wasserrahmenrichtlinie
29. Prioritäre Stoffe
30. Hochwasserrisikomanagement
31. Bodenschutz
VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik Gremien des Rates
32. Statistik - Untergruppe Agrarstatistik
33. Eurostat-Arbeitsgruppe Kulturstatistik
VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation Gremien der Kommission
34. Media-Verwaltungsausschuss
35. Kontaktausschuss nach Artikel 23a der EG-Fernsehrichtlinie
VIII. Bereich Regionalpolitik, Strukturpolitik Gremien der Kommission
36. Koordinierungsausschuss für die Fonds COCOF
37. Ausschuss nach Artikel 147 EGV Fondsverwaltung
IX. Bereich Kultur Gremien des Rates
38. Audiovisuelle Medien
X. Bereich Inneres und Justiz Gremien des Rates
39. Ausschuss für Zivilrecht
40. Rahmenprogramm Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte, Programmausschuss Kriminalprävention und Kriminalitäts-bekämpfung ISEC
2 B
I. Bereich Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten, Bildung Gremien des Rates
41. Gruppe Sozialfragen und Weisungssitzungen zum Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Bereich Sozialpolitik
42. Gruppe Entwicklungszusammenarbeit
II. Bereich Verkehr Gremien des Rates
43. Gruppe Verkehrsfragen und Weisungssitzungen zum Rat Verkehr, Telekommunikation und Energie; Bereich Verkehr
44. Gruppe Seeverkehr
2 C
3 I.
45. - Bildung
II. Rat Justiz und Inneres einschl. Katastrophenschutz
46. - Inneres bis Ende 2011
2 D
3 I.
3 II.
47. Wirtschaft und Finanzen
48. Haushalt
49. Landwirtschaft
50. Rat Umwelt
51. Sonderausschuss Landwirtschaft
3 III.
3 IV.
3 V.
Drucksache 658/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Impfung gegen die saisonale Grippe KOM (2009) 353 endg.; Ratsdok. 11970/1/09
... Die Grippe ist eine hochansteckende Virusinfektion der Atemwege, die meist im Winter epidemieartig auftritt. Sie setzt gewöhnlich spontan mit einem typischen Muster miteinander verbundener Symptome ein, insbesondere mit sehr starken Kopfschmerzen. Es kommen auch milde und asymptomatisch verlaufende Fälle vor; die Genesung von der typischen Infektion dauert in der Regel eine Woche. Viele andere bakterielle oder virale Infektionen der Atemwege verursachen ähnliche Symptome, selten jedoch alle Symptome zusammen.
Drucksache 319/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zur Zerstörung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in der EU und insbesondere in Südeuropa als Herausforderung: Reaktionen mit Hilfe von Instrumenten der EU-Agrarpolitik (2008/2219(INI))
... 13. ist der Auffassung, dass zu diesem Zweck der Anbau von Arten angestrebt werden könnte, die weniger Wasser benötigen, bzw. dass in bestimmten Fällen Frühjahrs- durch Winterkulturen ersetzt werden könnten, die nicht nur weniger Bewässerung benötigen, sondern auch einen wirksamen Schutz der Böden darstellen, weil die Böden in den Erosionsperioden von Pflanzenwuchs bedeckt sind;
Drucksache 895/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... 1a 31. März Wintergetreide
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
Artikel 1 Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
Artikel 2 Änderung der Saatgutverordnung
Abschnitt 5a Inverkehrbringen von Saatgut nicht zugelassener Sorten
§ 28a Genehmigung durch das Bundessortenamt
§ 48a Übergangsvorschrift
Artikel 3 Änderung der Pflanzkartoffelverordnung
Abschnitt 2a Inverkehrbringen von Pflanzgut nicht zugelassener Sorten
§ 22a Genehmigung durch das Bundessortenamt
§ 33a Übergangsvorschrift
Artikel 4 Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
Artikel 5 Neubekanntmachung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Grund für die Änderungsverordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 748: Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
Drucksache 52/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer -Entsendegesetz - AEntG )
... 7. der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst und
Drucksache 146/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Erklärung des Europäischen Parlaments zu Fibromyalgie
... Adamos Adamou, Vincenzo Aita, Jim Allister, Alexander Alvaro, Roberta Alma Anastase, Georgs Andrejevs, Laima Liucija Andrikiene, Emmanouil Angelakas, Stavros Arnaoutakis, Richard James Ashworth, Robert Atkins, Elspeth Attwooll, Margrete Auken, Liam Aylward, Pilar Ayuso, Maria Badia i Cutchet, Paolo Bartolozzi, Katerina Batzeli, Jean Marie Beaupuy, Christopher Beazley, Zsolt László Becsey, Angelika Beer, Bastiaan Belder, Ivo Belet, Irena Belohorská, Thijs Berman, Slavi Binev, Šarunas Birutis, Johannes Blokland, Sebastian Valentin Bodu, Herbert Bösch, Victor Bostinaru, Costas Botopoulos, Catherine Boursier, John Bowis, Sharon Bowles, Emine Bozkurt, Mihael Brejc, Frieda Brepoels, Hiltrud Breyer, Jan Brezina, Danute Budreikaite, Kathalijne Maria Buitenweg, Nicodim Bulzesc, Ieke van den Burg, Colm Burke, Philip Bushill-Matthews, Niels Busk, Cristian Silviu Busoi, Philippe Busquin, Simon Busuttil, Jerzy Buzek, Maddalena Calia, Martin Callanan, Mogens Camre, Marie-Arlette Carlotti, David Casa, Paulo Casaca, Michael Cashman, Pilar del Castillo Vera, Jorgo Chatzimarkakis, Zdzislaw Kazimierz Chmielewski, Ole Christensen, Sylwester Chruszcz, Philip Claeys, Luigi Cocilovo, Carlos Coelho, Richard Corbett, Dorette Corbey, Giovanna Corda, Jean Louis Cottigny, Jan Cremers, Gabriela Cretu, Brian Crowley, Magor Imre Csibi, Marek Aleksander Czarnecki, Ryszard Czarnecki, Daniel Daianu, Joseph Daul, Dragos Florin David, Chris Davies, Antonio De Blasio, Bairbre de Brún, Arunas Degutis, Jean-Luc Dehaene, Véronique De Keyser, Panayiotis Demetriou, Gérard Deprez, Proinsias De Rossa, Marielle De Sarnez, Marie-Hélène Descamps, Albert Deß, Mia De Vits, Jolanta Dickute, Gintaras Didžiokas, Koenraad Dillen, Giorgos Dimitrakopoulos, Alexandra Dobolyi, Bert Doorn, Avril Doyle, Mojca Drcar Murko, Andrew Duff, Árpád Duka-Zólyomi, Constantin Dumitriu, Lena Ek, Saïd El Khadraoui, James Elles, Edite Estrela, Harald Ettl, Jill Evans, Jonathan Evans, Fernando Fernández Martín, Francesco Ferrari, Anne Ferreira, Elisa Ferreira, Ilda Figueiredo, Petru Filip, Roberto Fiore, Alessandro Foglietta, Hanna Foltyn-Kubicka, Glyn Ford, Carmen Fraga Estévez, Juan Fraile Cantón, Armando França, Monica Frassoni, Duarte Freitas, Urszula Gacek, Michael Gahler, Kinga Gál, Milan Gala, Vicente Miguel Garcés Ramón, José Manuel García-Margallo y Marfil, Elisabetta Gardini, Jean-Paul Gauzès, Evelyne Gebhardt, Eugenijus Gentvilas, Georgios Georgiou, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Claire Gibault, Neena Gill, Lutz Goepel, Bruno Gollnisch, Ana Maria Gomes, Hélène Goudin, Genowefa Grabowska, Dariusz Maciej Grabowski, Ingeborg Gräßle, Martí Grau i Segú, Nathalie Griesbeck, Lissy Gröner, Elly de Groen-Kouwenhoven, Françoise Grossetête, Ignasi Guardans Cambó, Ambroise Guellec, Pedro Guerreiro, Cristina Gutiérrez-Cortines, Fiona Hall, David Hammerstein, Malgorzata Handzlik, Malcolm Harbour, Marian Harkin, Rebecca Harms, Erna Hennicot-Schoepges, Jeanine Hennis-Plasschaert, Edit Herczog, Jim Higgins, Richard Howitt, Ján Hudacký, Ian Hudghton, Stephen Hughes, Alain Hutchinson, Filiz Hakaeva Hyusmenova, Monica Maria Iacob-Ridzi, Sophia in 't Veld, Mikel Irujo Amezaga, Marie Anne Isler Béguin, Caroline Jackson, Lily Jacobs, Mieczyslaw Edmund Janowski, Lívia Járóka, Elisabeth Jeggle, Jelko Kacin, Filip Kaczmarek, Gisela Kallenbach, Othmar Karas, Sajjad Karim, Ioannis Kasoulides, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Metin Kazak, Tunne Kelam, Glenys Kinnock, Timothy Kirkhope, Dieter-Lebrecht Koch, Jaromír Kohlícek, Christoph Konrad, Maria Eleni Koppa, Eija-Riitta Korhola, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Girts Valdis Kristovskis, Sepp Kusstatscher, Joost Lagendijk, André Laignel, Jean Lambert, Alexander Graf Lambsdorff, Vytautas Landsbergis, Esther De Lange, Raymond Langendries, Romano Maria La Russa, Henrik Lax, Johannes Lebech, Roselyne Lefrançois, Klaus-Heiner Lehne, Jo Leinen, Jean-Marie Le Pen, Marcin Libicki, Peter Liese, Kartika Tamara Liotard, Alain Lipietz, Pia Elda Locatelli, Eleonora Lo Curto, Andrea Losco, Patrick Louis, Caroline Lucas, Sarah Ludford, Astrid Lulling, Elizabeth Lynne, Marusya Ivanova Lyubcheva, Jules Maaten, Linda McAvan, Arlene McCarthy, Mary Lou McDonald, Mairead McGuinness, Edward McMillan-Scott, Jamila Madeira, Eugenijus Maldeikis, Ramona Nicole Manescu, Thomas Mann, Marian-Jean Marinescu, Catiuscia Marini, Helmuth Markov, Sérgio Marques, Maria Martens, David Martin, Miguel Angel Martínez Martínez, Antonio Masip Hidalgo, Véronique Mathieu, Marios Matsakis, Maria Matsouka, Manolis Mavrommatis, Erik Meijer, Emilio Menéndez del Valle, Rosa Miguélez Ramos, Miroslav Mikolášik, Gay Mitchell, Eluned Morgan, Luisa Morgantini, Philippe Morillon, Jan Mulder, Cristiana Muscardini, Juan Andrés Naranjo Escobar, Michael Henry Nattrass, Catalin-Ioan Nechifor, Bill Newton Dunn, James Nicholson, null Nicholson of Winterbourne, Rares-Lucian Niculescu, Angelika Niebler, Lambert van Nistelrooij, Péter Olajos, Jan Olbrycht, Seán Ó Neachtain, Gérard Onesta, Ria Oomen-Ruijten, Dumitru Oprea, Josu Ortuondo Larrea, Miroslav Ouzký, Siiri Oviir, Reino Paasilinna, Maria Grazia Pagano, Justas Vincas Paleckis, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Vladko Todorov Panayotov, Pier Antonio Panzeri, Dimitrios Papadimoulis, Georgios Papastamkos, Neil Parish, Ioan Mircea Pascu, Aldo Patriciello, Alojz Peterle, Maria Petre, Tobias Pflüger, João de Deus Pinheiro, Hubert Pirker, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Zita Pleštinská, Rovana Plumb, Guido Podestà, José Javier Pomés Ruiz, Mihaela Popa, Nicolae Vlad Popa, Miguel Portas, Horst Posdorf, Bernd Posselt, Christa Prets, Vittorio Prodi, John Purvis, Poul Nyrup Rasmussen, Vladimír Remek, Karin Resetarits, José Ribeiro e Castro, Teresa Riera Madurell, Frédérique Ries, Karin Riis-Jørgensen, Marco Rizzo, Boguslaw Rogalski, Zuzana Roithová, Luca Romagnoli, Raül Romeva i Rueda, Dagmar Roth-Behrendt, Libor Roucek, Paul Rübig, Heide Rühle, Flaviu Calin Rus, Leopold Józef Rutowicz, Eoin Ryan, Aloyzas Sakalas, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, María Isabel Salinas García, Antolín Sánchez Presedo, Daciana Octavia Sârbu, Toomas Savi, Christel Schaldemose, Agnes Schierhuber, Carl Schlyter, Olle Schmidt, Pál Schmitt, György Schöpflin, Jürgen Schröder, Martin Schulz, Adrian Severin, Brian Simpson, Kathy Sinnott, Peter Skinner, Alyn Smith, Csaba Sógor, Renate Sommer, Søren Bo Søndergaard, María Sornosa Martínez, Jean Spautz, Bart Staes, Grazyna Staniszewska, Petya Stavreva, Dirk Sterckx, Struan Stevenson, Catherine Stihler, Theodor Dumitru Stolojan, Dimitar Stoyanov, Daniel Strož, Robert Sturdy, Margie Sudre, David Sumberg, László Surján, Gianluca Susta, Eva-Britt Svensson, József Szájer, István Szent-Iványi, Hannu Takkula, Charles Tannock, Michel Teychenné, Britta Thomsen, Marianne Thyssen, Silvia-Adriana Ticau, Gary Titley, Patrizia Toia, László Tokés, Ewa Tomaszewska, Witold Tomczak, Jacques Toubon, Antonios Trakatellis, Catherine Trautmann, Kyriacos Triantaphyllides, Evangelia Tzampazi, Thomas Ulmer, Adina-Ioana Valean, Johan Van Hecke, Anne Van Lancker, Geoffrey Van Orden, Daniel Varela Suanzes-Carpegna, Ioannis Varvitsiotis, Donato Tommaso Veraldi, Bernadette Vergnaud, Marcello Vernola, Cornelis Visser, Sahra Wagenknecht, Diana Wallis, Graham Watson, Henri Weber, Manfred Weber, Renate Weber, Anja Weisgerber, Jan Marinus Wiersma, Anders Wijkman, Glenis Willmott, Iuliu Winkler, Janusz Wojciechowski, Corien Wortmann-Kool, Anna Záborská, Zbigniew Zaleski, Mauro Zani, Andrzej Tomasz Zapalowski, Stefano Zappalà, Tatjana Ždanoka, Vladimír Železný, Roberts Zile, Marian Zlotea, Jaroslav Zverina, Tadeusz Zwiefka
Drucksache 87/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
45. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... 2. Insbesondere bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen ist auf Autobahnen immer wieder zu beobachten, dass Lkw auf den linken Fahrstreifen ausweichen, um an Lkw, die auf dem rechten Fahrstreifen liegen geblieben sind, vorbeizufahren. Nicht selten bleibt der Lkw dann selbst auf dem linken Fahrstreifen liegen, verstopft die ganze Fahrbahn und verursacht so kilometerlange Staus.
Drucksache 558/09
Unterrichtung durch das Europaische Parlament
Erklarung des Europaischen Parlaments zur Unterstutzung von Special Olympics in der Europaischen Union
... Mary Lou McDonald, Mairead McGuinness, Edward McMillan-Scott, Eugenijus Maldeikis, Toine Manders, Ramona Nicole M.nescu, Vladimir Ma.ka, Marian-Jean Marinescu, Catiuscia Marini, David Martin, Jan Tadeusz Masiel, Antonio Masip Hidalgo, Ji.i Ma.talka, Veronique Mathieu, Marios Matsakis, Yiannakis Matsis, Maria Matsouka, Iosif Matula, Manolis Mavrommatis, Manuel Medina Ortega, Erik Meijer, Inigo Mendez de Vigo, Emilio Menendez del Valle, Rosa Miguelez Ramos, Miroslav Mikola.ik, Francisco Jose Millan Mon, Gay Mitchell, Andreas Molzer, Claude Moraes, Eluned Morgan, Luisa Morgantini, Elisabeth Morin, Jan Mulder, Cristiana Muscardini, Antonio Mussa, Sebastiano (Nello) Musumeci, Riitta Myller, Juan Andres Naranjo Escobar, Catherine Neris, Bill Newton Dunn, James Nicholson, null Nicholson of Winterbourne, Angelika Niebler, Ljudmila Novak, Cem Ozdemir, Peter Olajos, Jan Olbrycht, Sean O Neachtain, Gerard Onesta, Janusz Onyszkiewicz, Miroslav Ouzky, Siiri Oviir, Doris Pack, Justas Vincas Paleckis, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Dimitrios Papadimoulis, Atanas Paparizov, Georgios Papastamkos, Neil Parish, Vincent Peillon, Bogdan P.k, Alojz Peterle, Maria Petre, Rihards P.ks, Jozef Pinior, Umberto Pirilli, Hubert Pirker, Pawe. Bart.omiej Piskorski, Gianni Pittella, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Zita Ple.tinska, Anni Podimata, Zdzis.aw Zbigniew Podka.ski, Lydie Polfer, Christa Prets, Vittorio Prodi, Jacek Protasiewicz, Luis Queiro, Reinhard Rack, Poul Nyrup Rasmussen, Vladimir Remek, Karin Resetarits, Jose Ribeiro e Castro, Karin Riis-Jorgensen, Giovanni Rivera, Bogus.aw Rogalski, Zuzana Roithova, Raul Romeva i Rueda, Dariusz Rosati, Wojciech Roszkowski, Mechtild Rothe, Libor Rou.ek, Heide Ruhle, Leopold Jozef Rutowicz, Eoin Ryan, Tokia Saifi, Aloyzas Sakalas, Maria Isabel Salinas Garcia, Manuel Antonio dos Santos, Sebastiano Sanzarello, Salvador Domingo Sanz Palacio, Daciana Octavia Sarbu, Jacek Saryusz-Wolski, Toomas Savi, Christel Schaldemose, Agnes Schierhuber, Margaritis Schinas, Olle Schmidt, Pal Schmitt, Horst Schnellhardt, Elisabeth Schroedter, Willem Schuth, Czes.aw Adam Siekierski, Eva-Riitta Siitonen, Jose Albino Silva Peneda, Brian Simpson, Kathy Sinnott, Marek Siwiec, Peter Skinner, Nina .kottova, Alyn Smith, Csaba Sogor, Bogus.aw Sonik, Maria Sornosa Martinez, Jean Spautz, Bart Staes, Gra.yna Staniszewska, Peter ..astny, Petya Stavreva, Dirk Sterckx, Struan Stevenson, Catherine Stihler, Theodor Dumitru Stolojan, Dimitar Stoyanov, Margie Sudre, Laszlo Surjan, Eva-Britt Svensson, Hannes Swoboda, Jozsef Szajer, Andrzej Jan Szejna, Istvan Szent-Ivanyi, Konrad Szyma.ski, Csaba Sandor Tabajdi, Hannu Takkula, Charles Tannock, Salvatore Tatarella, Britta Thomsen, Marianne Thyssen, Silvia-Adriana .ic.u, Gary Titley, Ewa Tomaszewska, Witold Tomczak, Jacques Toubon, Antonios Trakatellis, Catherine Trautmann, Kyriacos Triantaphyllides, Claude Turmes, Evangelia Tzampazi, Feleknas Uca, Vladimir Urutchev, Inese Vaidere, Nikolaos Vakalis, Anne Van Lancker, Daniel Varela Suanzes-Carpegna, Ioannis Varvitsiotis, Ari Vatanen, Yannick Vaugrenard, Donato Tommaso Veraldi, Philippe de Villiers, Old.ich Vlasak, Dominique Vlasto, Diana Wallis, Henri Weber, Renate Weber, Andrzej Wielowieyski, Glenis Willmott, Iuliu Winkler, Janusz Wojciechowski, Anna Zaborska, Jan Zahradil, Zbigniew Zaleski, Mauro Zani, Andrzej Tomasz Zapa.owski, Stefano Zappala, Tatjana .danoka, Dushana Zdravkova, Vladimir .elezny, Roberts Z.le, Jaroslav Zv..ina, Tadeusz Zwiefka
Drucksache 278/09A
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
... -Richtlinie. Dieses strenge Schutzsystem setzt den Erlass kohärenter, koordinierter und vorbeugender Maßnahmen voraus (Urteile vom 16. März 2006 gegen Griechenland, Rechtssache C-518/04, Rdz. 16 sowie vom 11. Januar 2007 gegen Irland, Rechtssache C-183/05, Rdz. 30). Diese Verpflichtung hat den Sinn, es möglichst nicht erst zu Verstößen gegen Störungs- und Tötungsverbote kommen zu lassen, sondern diese gegebenenfalls präventiv zu verhindern. Sie kann z.B. erfordern, Gitter an Höhlen anzubringen, um den darin überwinternden Fledermäusen eine störungsfreie Situation zu gewährleisten.
Begründung
A. Allgemeines
I. Allgemeine Vorbemerkung
1. Entwicklung des Naturschutzrechts
2. Zweck des Gesetzentwurfs
II. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
• biologischen Vielfalt,
III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
Artikel 1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Kapitel 2 Landschaftsplanung
Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft
Abschnitt 2 Netz Natura 2000
Kapitel 5 Artenschutz
Kapitel 6 Meeresnaturschutz
Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft
Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen
Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen
Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften
Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift
Artikel 2
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Alternativen
VII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzesentwurfs
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VIII. Bürokratiekosten
1. Unternehmen
Zu den Informationspflichten im Einzelnen
1.1 Genehmigungspflicht bei Eingriffen, die keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen § 17 Absatz 3
1.2 Ausnahme vom Verbot von Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen führen können § 30 Absatz 3
1.3 Subsidiäres Anzeigeverfahren bei Projekten FFH-Verträglichkeitsprüfung, § 34 Absatz 6
1.4 Ausnahme vom Verbot der Entnahme wild lebender Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur § 39 Absatz 2
1.5 Genehmigungspflicht für das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen § 39 Absatz 4
1.6 Genehmigungspflicht für das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren § 40 Absatz 4
1.7 Genehmigungspflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Zoos § 42 Absatz 2
1.8 Anzeigepflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Tiergehegen § 43 Absatz 3
1.9 Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten zur Verwertung beschlagnahmter oder eingezogener Tiere und Pflanzen § 45 Absatz 6
1.10 Ausnahmen von den Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten für bestimmte Zwecke § 45 Absatz 7
1.11 Pflicht zum Nachweis bzw. zur Glaubhaftmachung der Berechtigung zum Besitz von besonders streng geschützten Tieren und Pflanzen § 46 Absatz 1 und 2
1.12 Pflicht zur Anmeldung von Tieren und Pflanzen bei der Ein-, Durchund Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 50 Absatz 1
1.13 Pflicht zur Mitteilung der Ankunftszeit bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr lebender Tiere § 50 Absatz 2
1.14 Pflicht zur Vorlage einer Sachverständigenbescheinigung bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen § 51 Absatz 1 Satz 2
1.15 Auskunftspflicht im Zusammenhang mit der Durchführung des Artenschutzrechts § 52 Absatz 1 und 2
1.16 Ausnahme vom Verbot der Errichtung oder wesentlichen Änderung von baulichen Anlagen an Gewässern § 61 Absatz 3
1.17 Mitteilungspflicht bei Eintritt des Vorkaufsfalles § 66 Absatz 3
1.18 Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder § 67 Absatz 1
2. Bürgerinnen und Bürger
3. Verwaltung
IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
X. Zeitliche Geltung/Befristung
B. Einzelne Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Kapitel 2 Landschaftsplanung
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
Zu Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu Abschnitt 2 Netz Natura 2000
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 37
Zu § 38
Zu Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz
Zu Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen
Zu Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen
Zu Abschnitt 6 Ermächtigungen
Zu § 54
Zu Kapitel 6 Meeresnaturschutz
Zu § 56
Zu § 57
Zu § 58
Zu Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu § 62
Zu Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen
Zu § 63
Zu § 64
Zu Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu § 68
Zu Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 71
Zu § 72
Zu § 73
Zu Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift
Zu § 74
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 869: Entwurf eines Bundesnaturschutzgesetzes
Drucksache 1/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes
... Die Bundesrepublik Deutschland hat bisher die im Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 vorhandenen Bestimmungen zum Erosionsschutz im Rahmen der Cross-Compliance Auflagen zur Einhaltung einer mindestens dreijährigen Fruchtfolge und einer mindestens 40%igen Bodenbedeckung über Winter (vom 01.12. bis 31.03.) umgesetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 754: Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes
Drucksache 395/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI )
... Die Regelung zu § 32 Winterbau kann entfallen, da durch die Umstellung auf die DIN276 in der Fassung vom Dezember 2008 die Bauwerks-Baukonstruktionskosten KG 300 unter der KG 397 – Zusätzliche Maßnahmen – auch den Winterbauschutz umfassen.
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und Zielsetzung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Regelungen im Überblick
1. Begrenzung des Anwendungsbereichs der HOAI auf Büros mit Sitz im Inland
2. Deregulierung der Beratungsleistungen
3. Abkoppelung der Honorare von der tatsächlichen Bausumme durch die Einführung des Baukostenberechnungsmodells, frühzeitige Möglichkeit der Honorarfestlegung durch Einführung des alternativen Baukostenvereinbarungsmodells
4. Honorarerhöhungen
§ 4a (Abweichende Honorarermittlung)
§ 6 (Wegfall von Zeithonoraren)
§ 21 (Zeitliche Trennung der Ausführung)
§ 23 (Verschiedene Leistungen an einem Gebäude)
§ 25 Absatz 1 (Leistungen des raumbildenden Ausbaus)
§ 26 (Einrichtungsgegenstände und integrierte Werbeanlagen)
Teil III (Zusätzliche Leistungen) und Teil IV (Gutachten und Wertermittlungen)
§ 36 (Kosten von EDV-Leistungen)
§ 42 (Sonstige städtebauliche Leistungen)
§ 44 (Anwendung von Vorschriften aus den Teilen II und V)
§ 49 (Honorarzonen für Leistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen)
§ 50 (Sonstige landschaftsplanerische Leistungen)
§ 57 (Örtliche Bauüberwachung)
§ 58 (Vorplanung und Entwurfsplanung als Einzelleistung)
§ 61 (Bau- und landschaftsgestalterische Beratung)
Teil VIIa : Verkehrsplanerische Leistungen
§ 61a (Honorar für verkehrsplanerische Leistungen)
§ 66 Absätze 1 bis 4 (Auftrag über mehrere Tragwerke und Umbauten)
§ 67 Absatz 2 (Tragwerksplanung für Traggerüste bei Ingenieurbauwerken)
IV. Gesetzesfolgen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zur Überschrift
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Teil 2 Flächenplanung
Abschnitt 1 Bauleitplanung
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Abschnitt 2 Landschaftsplanung
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Teil 3 Objektplanung
Abschnitt 1 Gebäude und raumbildende Ausbauten
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
§ 35 (Leistungen im Bestand)
Zu § 36
Abschnitt 2 Freianlagen
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke
Zu § 40
Zu § 41
Zu 42 Leistungsbild Ingenieurbauwerke
Zu § 43
Abschnitt 4 Verkehrsanlagen
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Teil 4 Fachplanung
Abschnitt 1 Tragwerksplanung
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Abschnitt 2 Technischen Ausrüstung
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
§ 54 (Honorare für Leistungen bei der Technischen Ausrüstung)
Zu § 55
Zu § 56
Zu den Anlagen:
Im Einzelnen:
3 Beratungsleistungen
Besondere Leistungen
3 Objektlisten
3 Leistungsbilder
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 447: Entwurf einer Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
Drucksache 15/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung
... (2) Der Betrieb der Straßenverbindung auf der Festen Fehmarnbeltquerung beinhaltet unter anderem ihre Erhaltung. Die Erhaltung umfasst alle Arbeiten, die zur Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung der Festen Fehmarnbeltquerung einschließlich der zugehörigen Parkplätze und anderer erforderlicher Anlagen erforderlich sind. Dazu gehören alle Maßnahmen, die die ordnungsgemäße Nutzung und die Aufrechterhaltung des technischen Stands der Festen Fehmarnbeltquerung gewährleisten sowie die Verkehrssicherung einschließlich der Reinigung, des Winterdienstes, der Streckenkontrolle und des Betriebs der verkehrstechnischen Einrichtungen. Die Erhaltungsarbeiten auf der gesamten Festen Fehmarnbeltquerung einschließlich der zugehörigen Parkplätze und anderer erforderlicher Anlagen werden so ausgeführt, dass sie den Verkehr auf dem Querungsbauwerk und dessen Zufahrten so wenig wie möglich beeinträchtigen. Die Vertragsstaaten können über Art, Umfang und Durchführung der Erhaltungsmaßnahmen gesonderte Vereinbarungen schließen. Das Königreich Dänemark informiert die zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutschland über geplante Erhaltungsarbeiten größeren Ausmaßes auf der Festen Fehmarnbeltquerung. Erhaltungsarbeiten größeren Ausmaßes sind solche, bei denen eine Einschränkung oder vorübergehende Einstellung des Straßenverkehrs unvermeidbar ist. Darüber hinaus informieren sich die zuständigen Stellen der Vertragsstaaten gegenseitig über die Absicht der Durchführung von Erhaltungsarbeiten größeren Ausmaßes auf den Hinterlandanbindungen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung
Artikel 1 Gegenstand des Vertrags
Artikel 2 Beschreibung der Festen Fehmarnbeltquerung
Artikel 3 Errichtung und Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung
Artikel 4 Straßenbaulast
Artikel 5 Beschreibung der Hinterlandanbindungen
Artikel 6 Die Gesellschaft, die für die Errichtung und den Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung zuständig ist
Artikel 7 Organisation der Gesellschaft
Artikel 8 Bereitstellung der notwendigen Flächen und Genehmigungen
Artikel 9 Festsetzung der Gebühren für die Straßennutzung
Artikel 10 Entgelte für die Nutzung der Schienenwege und den Zugang zu den Schienenwegen
Artikel 11 Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur und Planung des Eisenbahnverkehrs
Artikel 12 Gemeinschaftszuschüsse für transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V)
Artikel 13 Genehmigungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Bauausführung
Artikel 14 Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Notfallmanagements
Artikel 15 Steuern
Artikel 16 Regelung bezüglich der Arbeitsbedingungen
Artikel 17 Einreiserecht und Arbeitserlaubnisse
Artikel 18 Datenschutz
Artikel 19 Gemeinsamer Ausschuss
Artikel 20 Konsultationsgremium
Artikel 21 Streitigkeiten
Artikel 22 Änderungen des Vertrags sowie übrige Verpflichtungen
Artikel 23 Ratifikation und Inkrafttreten
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 494: Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung
Drucksache 620/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum KOM (2009) 248 endg.; Ratsdok. 11308/09
... Unfallbedingte oder absichtliche Meeresverschmutzung: Aufgrund seiner strategisch günstigen Lage ist der Ostseeraum eine natürliche Route für den Erdöltransport, insbesondere aus Russland. Zwischen 1995 und 2005 haben sich die Erdöltransporte im Golf von Finnland vervierfacht und dürften weiter stark zunehmen. Ferner ist ein Trend zum Transport von Flüssigerdgas zu beobachten. Diese Transporte bergen Umweltrisiken, insbesondere bei schlechten winterlichen Witterungsverhältnissen. Im Jahr 2007 gab es 120 Schiffsunglücke auf der Ostsee. Weitere Maßnahmen sind erforderlich, um die Zusammenarbeit, die Koordinierung und die Kohärenz der Stellen für Meeressicherheit und -überwachung und des Katastrophenschutzes zu verbessern.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.