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"Wirksame"
Drucksache 456/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen
... vollständig umgesetzt werden. Solange immer noch mehr als 10 Prozent der Gesamtbevölkerung und mehr als 42 Prozent der Menschen, die das 70. Lebensjahr überschritten haben, nicht das Internet nutzen, muss bei der Öffentlichkeitsbeteiligung ein einfacher und wirksamer Zugang zu den einschlägigen Daten auch auf andere Weise gewährleistet werden, ohne dass dies einem Prüfvorbehalt der zuständigen Behörde unterliegt.
Drucksache 125/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm
Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm
Drucksache 456/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen
... Die umfassende, weite Formulierung wird der Zielsetzung der beschleunigten Modernisierung und Ergänzung von öffentlichen Infrastrukturen in Deutschland am besten gerecht. Sie ermöglicht es zum Beispiel auch, den ländlichen Raum schneller an neue Nachrichtentechnologien (wie zum Beispiel Glasfasernetze) anzuschließen, indem das zu einschränkende und zu unbestimmte Kriterium der "überregionalen Bedeutung" entfällt. Durch die Regelung werden nicht nur schnelle Fernleitungen, sondern auch der Ausbau und die Modernisierung bis zur "letzten Meile" bzw. dem letzten Kabel oder der letzten Antenne umfasst und der Anreiz von Investitionen in Infrastruktur erhöht. Das Allgemeininteresse kann gegenüber dem Individualinteresse auch dann überwiegen, wenn es sich um regionale Infrastruktur handelt. Oftmals sind solche Ergänzungen, Lückenschlüsse oder auch Kapazitäts- bzw. Resilienzmaßnahmen besonders wirksame Vorhaben zur Bewältigung von Verkehrsproblemen. Insbesondere kann auch der Ausbau einer regionalen Schieneninfrastruktur (Eisenbahn oder Straßenbahn) dringend im Allgemeininteresse geboten sein (zum Beispiel Klimaschutz, Entlastung von Straßen, Attraktivitätssteigerung, et cetera). Dann ist nicht einzusehen, warum eine solche Schieneninfrastruktur nicht in den Genuss der Privilegierungen kommen soll, dies würde einen Wertungswiderspruch darstellen. Gleiches kann auch bei einer regionalen Straße der Fall sein (zum Beispiel wenn dadurch ein Unfallschwerpunkt entschärft würde).
Drucksache 84/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG
/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
... können regional für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge auch auf entsandte Beschäftigte Anwendung finden. Die Vorgaben der geänderten Entsenderichtlinie lassen Gestaltungsspielraum für die Erstreckung von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen, die innerhalb der Mitgliedstaaten nicht flächendeckend gelten. Dies ergibt sich aus der Bezugnahme des Artikels 3 Absatz 8 Unterabsatz 2 auf allgemein wirksame Tarifverträge im "... jeweiligen geographischen Bereich ..." in Abgrenzung zu den in Artikel 3 Absatz 8 Unterabsatz 2 benannten Tarifverträgen, die "... innerhalb des gesamten nationalen Hoheitsgebiets zur Anwendung kommen, ...". Die Erstreckung regional geltender allgemeinverbindlicher Tarifverträge auf entsandte Beschäftigte befördert die Geltung gleicher Entgeltsätze am jeweiligen Beschäftigungsort.
Drucksache 51/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
... g) Der Bundesrat fordert, die im KWKG vorgesehenen Ausschreibungen der Zuschlagszahlung für KWK-Strom und der Förderung für innovative KWK-Systeme zu streichen und durch wirksame Zuschläge zu ersetzen.
Drucksache 500/20
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates "Unzulässige Kapitalanlagegenossenschaften wirkungsvoll bekämpfen - Vorschläge zur Anpassung des Genossenschaftsgesetz es zum Schutze des Genossenschaftswesens"
... Der Bundesrat hat bereits am 7. Juni 2019 einen Gesetzentwurf verabschiedet (Gesetzentwurf des Bundesrates eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften, BR-Drs. 244/19(B)), der dem Schutz der Rechtsform der Genossenschaft - der "Marke Genossenschaft" - vor solchen Geschäftsmodellen dient, die dem "grauen Kapitalmarkt" zugeordnet werden können. Insbesondere zielt der Entwurf auf eine verstärkte Information der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Aufsichtsbehörde durch die genossenschaftlichen Prüfungsverbände ab. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf mit Schreiben vom 10. Juli 2019 dem Deutschen Bundestag zugeleitet (BT-Drs. 19/11467). In ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf unterstützt die Bundesregierung die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, teilt jedoch mit, dass sie diesen nicht für ausreichend hält, um unseriöse Kapitalanlagegenossenschaften wirksam zu verhindern, und statt einzelnen, allein nur wenig wirksamen Änderungen ein späteres Gesamtpaket für vorzugswürdig erachtet. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt jedoch bislang nicht vor.
Drucksache 9/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG -Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
... (1) Beim Bundesamt können elektronische Dokumente eingereicht werden, wenn diese für die Bearbeitung im Bundesamt geeignet sind. Ist ein elektronisches Dokument für die Bearbeitung durch das Bundesamt nicht geeignet, ist dies dem Einsender unter Hinweis auf die Unwirksamkeit des Eingangs und auf die geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mitzuteilen. Das elektronische Dokument gilt als zum Zeitpunkt seiner früheren Einreichung eingegangen, sofern der Einsender es unverzüglich in einer für das Bundesamt zur Bearbeitung geeigneten Form nachreicht und glaubhaft macht, dass es mit dem zuerst eingereichten Dokument inhaltlich übereinstimmt.
Drucksache 164/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG )
... 2. die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit sowie die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Telematikinfrastruktur nicht beeinträchtigt werden,
Drucksache 37/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Gestaltung der Konferenz zur Zukunft Europas - COM(2020) 27 final
... Um den Debatten eine Struktur zu verleihen und wirksame Folgemaßnahmen zu ermöglichen, schlägt die Europäische Kommission vor, die Konferenz in zwei parallele Themenbereiche aufzuteilen: Beim ersten liegt der Schwerpunkt auf der Politik und dem, was unsere Union erreichen sollte, beim zweiten auf institutionellen Fragen.
Drucksache 196/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Zur Stärkung der Befugnisse der Aufsichtsbehörden soll zudem in den neuen § 13e Absatz 2 Satz 2 RDG-E ausdrücklich aufgenommen werden, dass die Aufsichtsbehörden auch berechtigt sind, gegen registrierte Personen Untersagungsverfügungen zu verhängen. Solche Verfügungen können neben den Auflagen ein wirksames Mittel darstellen, zukünftiges Fehlverhalten zu unterbinden. Um dies effektiv bewirken zu können, soll der Verstoß gegen Untersagungsverfügungen zudem in der Regel als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet werden (vergleiche hierzu § 20 Absatz 1 Nummer 1 RDG-E).
Drucksache 121/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
... (2) Hersteller mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben die Durchführung von Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld zu dokumentieren und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben der zuständigen Behörde und der zuständigen Bundesoberbehörde den Abschluss einer Sicherheitskorrekturmaßnahme im Feld mitzuteilen. Importeure mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben der zuständigen Behörde und der zuständigen Bundesoberbehörde den Abschluss einer Sicherheitskorrekturmaßnahme im Feld nur dann mitzuteilen, wenn der Bevollmächtige seinen Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes hat.
Drucksache 494/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... 11. Wissenschaft in Europa ist eng an die Grundwerte gebunden, die die EU konstituieren. Vor dem Hintergrund einer - nicht zuletzt im Feld von Wissenschaft und Forschung - fortschreitenden Globalisierung, einer zunehmenden politischen Einflussnahme auf die Wissenschaft in großen Teilen der Welt, von Tendenzen eines verstärkten Nationalismus innerhalb und außerhalb Europas und von global wirksamen akuten und langfristigen Herausforderungen bleiben diese Werte auch bei einer neuen Impulssetzung für den EFR konstitutivom 12. Für die Wissenschaft in Europa sind die Freiheit von Forschung und Lehre und ein hohes Maß an institutioneller Unabhängigkeit, wie sie in Deutschland grundgesetzlich verankert ist, essenziell. Wissenschaft findet in Europa in demokratischen Staaten statt, in deren Prozesse sie sich frei von ideologischen, politischen oder religiösen Einflussnahmen mit Expertenwissen einbringt. Für die Wissenschaft in Europa gelten die Menschenrechte (gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen) sowie die Charta der Europäischen Grundrechte.
Drucksache 440/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft
... Zu verweisen ist vornehmlich auf § 18 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes der Republik Österreich, das ein Absehen von der Verfolgung ermöglicht, wenn Ermittlungen mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden wären, der offenkundig außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache oder zu den zu erwartenden Sanktionen stünde. Zugleich ist dieses Ermessen durch das Gesetz wirksam gebunden, wenn wegen einer vom Verband ausgehenden Gefahr der Begehung einer Tat mit schweren Folgen die Verfolgung geboten ist.
Drucksache 286/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Digitalisierung der Energiewende - Rasche Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie (RL 2019/944
/EU)
... Zu den wesentlichen verbraucherschützenden Regelungen zählen beispielsweise neben Vorgaben zu den Gebühren und Fristen beim Versorgerwechsel auch der Anspruch auf Partizipation und aktive Teilnahme der Verbraucher am Energiemarkt, insbesondere der Anspruch auf dynamische Stromtarife. Zudem wird der Zugang zu wirksamen Beschwerdestellen und unabhängigen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vorgegeben.
Drucksache 177/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013
und der Verordnung (EU) Nr. 508/2014
hinsichtlich spezifischer Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Fischerei- und Aquakultursektor - COM(2020) 142 final; Ratsdok. 7153/20
... Da die Fischerei- und Aquakulturtätigkeiten ausgesetzt oder erheblich eingeschränkt sind, gibt es kaum Raum für die normale Umsetzung der derzeitigen EMFF-Maßnahmen und operationellen Programme. Ohne die Krise wirksam zu bekämpfen, besteht kaum die Chance, dass der EMFF bis zum Ende des laufenden Programmplanungszeitraums vollständig umgesetzt wird. Die Mitgliedstaaten sollten daher die Möglichkeit haben, bestehende Finanzmittel im Rahmen ihres operationellen Programms kurzfristig auf die spezifischen Maßnahmen umzuschichten. Diese Möglichkeit wird durch die Mittelzuweisungen eingeschränkt, die die Mitgliedstaaten bereits erhalten haben und die sie nicht überschreiten dürfen.
Drucksache 85/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)
... (4) Anrechenbar ist dasjenige Einkommen des Berechtigten und seines Ehegatten, das monatlich die in den Sätzen 2 bis 4 genannten, jeweils auf einen vollen Eurobetrag aufgerundeten Beträge übersteigt [Hinweis: Maßgebend ist im Folgenden jeweils der aktuelle Rentenwert ab Juli 2020, der im März 2020 feststeht; die Variablen werden dann durch konkrete Werte ersetzt.]. Übersteigt das anrechenbare Einkommen des Berechtigten monatlich das XXfache des aktuellen Rentenwertes [1 250 Euro], werden 60 vom Hundert angerechnet, solange das anrechenbare Einkommen nicht mehr als das XYfache des aktuellen Rentenwertes [1 600 Euro] beträgt. Übersteigt das anrechenbare Einkommen des Berechtigten das XYfache des aktuellen Rentenwertes [1 600 Euro], wird das diesen Betrag übersteigende anrechenbare Einkommen in voller Höhe angerechnet; Satz 2 bleibt unberührt. Ist neben dem Einkommen des Berechtigten auch Einkommen seines Ehegatten zu berücksichtigen, sind die Sätze 2 und 3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle des XXfachen des aktuellen Rentenwertes [1 250 Euro] das YYfache des aktuellen Rentenwertes [1 950 Euro] und anstelle des XYfachen des aktuellen Rentenwertes [1 600 Euro] das YZfache des aktuellen Rentenwertes [2 300 Euro] tritt. Änderungen der Höhe der Beträge nach Satz 2 bis 4 werden mit Beginn des Kalendermonats wirksam, zu dessen Beginn Einkommensänderungen nach Absatz 5 zu berücksichtigen sind.
Drucksache 274/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16 . BImSchV )
... Eine Absenkung der Immissionsgrenzwerte für die Baugebiete, in denen das Wohnen zulässig ist, würde eine erhebliche Erschwernis für die Schaffung von dringend benötigtem neuem Wohnraum insbesondere bei der Innenentwicklung mit sich bringen. Eine solche Absenkung sollte unterbleiben, da sich derzeit noch kein wirklicher Trend einer Minderung der Verkehrslärmbelastung (zum Beispiel aufgrund deutlich rückläufiger Verkehrsmengen, verbesserter Reifentechnik oder besonders wirksamer innerstädtischer lärmarmer Asphalte) abzeichnet.
Drucksache 228/20
Antrag der Länder Berlin, Bremen
Entschließung des Bundesrates für ein Zukunftsprogramm für zivilgesellschaftliche Organisationen in der Corona-Pandemie
... Einige Länder haben bereits Hilfs- und Unterstützungsprogramme für zivilgesellschaftliche Organisationen, die infolge der Krise in Existenznot geraten, aufgelegt. Besonders wichtig ist es hierbei, dass die wirtschaftlich tätigen Vereine an den von der Bundesregierung bereitgestellten Hilfen für Unternehmen partizipieren können und dass Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um Coronabedingte Notlagen von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die bisher von keinen Hilfsprogrammen erfasst werden, abzufedern. Darüber hinaus ist es für die Wirksamkeit der Hilfen von Bund und Ländern entscheidend, dass die verschiedenen Programme gut aufeinander abgestimmt und in einem koordinierten Verfahren umgesetzt werden. Ein geeigneter Rahmen, um wirksame Maßnahmen zur Unterstützung der Zivilgesellschaft zu entwickeln und miteinander abzustimmen, könnte ein in den nächsten Wochen einzuberufender Gipfel von Bund, Ländern und Zivilgesellschaft sein.
Drucksache 2/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... sowie die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen ihres Präventionsauftrages nach den §§ 14 ff. SGB VII überwacht. Diese Aufgabenverteilung hat sich bewährt, weil die beiden Träger des deutschen Arbeitsschutzsystems bei ihrer Aufgabenwahrnehmung unterschiedliche Zugänge zu Betrieben und Unternehmen nutzen und Kompetenzen und Netzwerke einbringen können. Ein durch die beiden Träger gemeinsam sichergestellter wirksamer Arbeitsschutz ist angesichts der neuen Herausforderungen in der digitalen Arbeitswelt und aufgrund der Auswirkungen des demographischen Wandels auf das Arbeitsleben auch heute von erheblicher Bedeutung und liegt gleichermaßen im Interesse von Beschäftigten, Arbeitgebern, Sozialversicherungen und Gesamtgesellschaft. Aus Sicht der Unternehmen kommt einer möglichst bürokratieeffizienten Umsetzung dabei eine große Bedeutung zu.
Drucksache 427/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... a) dazu dient, die Tätigkeiten der Unternehmer in den in Nummer 1 genannten Bereichen den geltenden Vorschriften entsprechend wirksam amtlich zu kontrollieren, und
Drucksache 29/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final
... Am 11. Dezember 2019 nahm die Kommission eine Mitteilung über den europäischen Grünen Deal an, in der sie ihren Fahrplan für eine neue Wachstumspolitik für Europa darlegte. Diese Wachstumspolitik beruht auf ehrgeizigen Klima- und Umweltzielen sowie auf partizipativen Prozessen, die Bürgerinnen und Bürger, Städte und Regionen bei der Bekämpfung des Klimawandels und beim Umweltschutz zusammenbringen. Im Einklang mit dem Ziel, die Klimaneutralität der EU bis 2050 auf wirksame und faire Weise zu erreichen, wurde im Rahmen des europäischen Grünen Deals ein Mechanismus für einen gerechten Übergang vorgeschlagen, der auch einen Fonds für einen gerechten Übergang umfasst, damit niemand zurückgelassen wird. Die schwächsten Bevölkerungskreise sind den negativen Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltzerstörung am stärksten ausgesetzt. Gleichzeitig wird die Bewältigung des Übergangs zu erheblichen strukturellen Veränderungen führen. Bürger und Arbeitnehmer werden auf unterschiedliche Weise betroffen sein, und nicht alle Mitgliedstaaten, Regionen und Städte befinden sich in der gleichen Ausgangslage für den Übergang bzw. sind gleichermaßen für den Übergang gewappnet.
Drucksache 28/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa - Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal - COM(2020) 21 final
... - Zweitens wird er geeignete Rahmenbedingungen für private Investoren und den öffentlichen Sektor schaffen. Ziel ist, einen kostenwirksamen und gerechten und zugleich sozial ausgewogenen und fairen Übergang zu gewährleisten. Finanzinstitute und private Investoren müssen über die Instrumente verfügen, um nachhaltige Investitionen auszumachen. Vor allem die EU-Taxonomie, der Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" und die Nachhaltigkeitsprüfung werden maßgeblich dazu beitragen, das Potenzial von Finanzinstituten und privaten Investoren freizusetzen. Der öffentliche Sektor kann dank des Europäischen Semesters, der Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik, der nationalen Energie- und Klimapläne im Rahmen der Energieunion und der in den sektorspezifischen Umweltrechtsvorschriften (über z.B. Abfälle, Wasser, Biodiversität und Luft) vorgeschriebenen Pläne feststellen, wo investiert werden muss.
Drucksache 295/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final Drucksache: 295/20 in Verbindung mit
b) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der EU-Haushalt als Motor für den Europäischen Aufbauplan COM(2020) 442 final Drucksache: 297/20 in Verbindung mit
c) Geänderter Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 COM(2020) 443 final Drucksache: 316/20
... 4. Der Bundesrat fordert daher, den Verordnungsvorschlag zum Schutz des Haushalts der Union im Fall von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten (vergleiche BR-Drucksache 245/18) in einer rechtssicheren und wirksamen Form umzusetzen.
Drucksache 245/1/20
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)
... Die Länder sind sich bewusst, dass auch im Bereich der Rechtspflege Maßnahmen für einen wirksamen Infektionsschutz essentiell sind, um die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu gewährleisten und den Justizgewährungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
Drucksache 535/20
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes zur Implementierung von Nachhaltigkeitsaspekten
... Haushaltsrechtliche Regelungen (Haushaltsgrundsätzegesetz, Bundeshaushaltsordnung, sowie landesrechtliche Regelungen) bestimmen als vorrangingen Entscheidungsmaßstab für finanzwirksame Maßnahmen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit hat sich in langer Tradition entwickelt und genießt auf Bundesebene seit der Haushaltsreform von 1969 Verfassungsrang (vgl. Art. 114 Abs. 2 Satz 1
Drucksache 245/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)
... Die Länder sind sich bewusst, dass auch im Bereich der Rechtspflege Maßnahmen für einen wirksamen Infektionsschutz essenziell sind, um die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu gewährleisten und den Justizgewährungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
Drucksache 339/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... (1) Der Anbieter eines sozialen Netzwerks muss ein wirksames Verfahren für Meldungen nach den Absätzen 2 bis 5 vorhalten.
Drucksache 268/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz - BinSchAbfÜbkAG )
... Die Evaluierung dient dem Ziel zu überprüfen, ob die mit dem Gesetz angestrebten Zwecke (siehe oben unter A. II.) erreicht worden sind. Diese umfassen im Wesentlichen eine Anpassung an das geänderte CDNI, wirksame Vorbeugung und Bekämpfung des Einleitens von ungeklärten Abwässern, abschreckende Geldbußen und eine wirksame Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten sowie ein verbesserter Vollzug des CDNI in Deutschland.
Drucksache 125/20
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm
Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm
Drucksache 185/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Transport von Gefahrgut auf Großcontainerschiffen
... Die Überprüfung des wirksamen Schließens von manuellen Twistlocks und automatischen Twistlocks erfolgt durch Stauer sporadisch.
Drucksache 56/20
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Projekte der Sektorenkopplung im Rahmen einer Experimentierklausel
... Die Experimentierklausel soll zeitlich befristete und räumlich begrenzte Experimente zulassen sowie auf eine bestimmte Anzahl oder Größe von Projekten begrenzt werden. Dieser minimalinvasive Vorschlag ermöglicht es, zunächst die Auswirkungen der Rechtsänderungen zu untersuchen, bevor größere Reformen vorgenommen werden. Dies soll auch durch eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Experimente gewährleistet werden. Eine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Betrachtung kann Teil dieser Untersuchungen sein. Dadurch lassen sich wirksame regulatorische Stellschrauben identifizieren.
Drucksache 395/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz - COM(2020) 274 final
... 20. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission darin überein, dass Lernerfahrungen und Abschlüsse, die im Ausland erworben werden, nicht losgelöst von der Ausbildung im Inland betrachtet werden dürfen, sondern vielmehr für diese förderlich sein müssen. Eine essenzielle Voraussetzung für die Attraktivität von Lernaufenthalten im Ausland ist auch hier eine einfache und möglichst vollständige Anerkennung von Lernzeiten und Abschlüssen. Ein umfassender Automatismus ist hingegen in Anbetracht der Diversität der Abschlüsse und der mitgliedstaatlichen Bildungssysteme weder umsetzbar noch wünschenswert. Die Mitgliedstaaten müssen die Möglichkeit einer Äquivalenzprüfung grundsätzlich behalten. Aufgrund der Diversität der europäischen Bildungslandschaft wäre ein Verzicht auf jegliche Äquivalenzprüfungen nur realistisch bei einer weitgehenden inhaltlichen Angleichung der Bildungssysteme, was aufgrund der eindeutigen Kompetenzzuordnungen im Bildungsbereich nicht umsetzbar ist. Der Bundesrat stellt fest, dass für die gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen innerhalb der EU bereits wirksame Instrumentarien bestehen, die eine Anerkennung ohne wesentliche Hindernisse schon jetzt ermöglichen. Nichtsdestotrotz ist - unter gleichzeitiger Beachtung notwendiger Qualitäts- und Nachprüfbarkeitsgesichtspunkte - eine weitere Verbesserung und Fortentwicklung der bestehenden Anerkennungssysteme und -instrumentarien wünschenswert, um noch bestehende Hindernisse weiter zu reduzieren.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.