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"Zahlungsansprüche"


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0458/04B
0728/2/04
0728/1/04
0865/04
0709/04
Drucksache 810/05

... das nationale Recht angepasst (Bestimmung der beihilfefähigen Fläche im Falle von Flurneuordnungsverfahren sowie Anpassung der Zahl der im Rahmen der Betriebsprämienregelung zuzuweisenden Zahlungsansprüche für Flächenstilllegung). Diese Änderungsverordnungen mussten unverzüglich ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten und gelten bis zum 15. Januar 2006. Eine unbefristete Geltung dieser Änderungen der Betriebsprämiendurchführungsverordnung ist erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 810/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Zweiten und Dritten Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 555/1/05

... - Die Frist für die Mitgliedstaaten, wonach sie für die Zahlungen für Zuckerrüben und Zichorien bis 1. März 2006 beschließen können, von einer Abweichung gemäß Artikel 63 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 hinsichtlich der Festlegung des Verfahrens zur Anpassung der Zahlungsansprüche Gebrauch zu machen, sollte mindestens bis 1. Juli 2006, im Falle einer Beschlussfassung erst nach dem Jahr 2005 entsprechend weiter in die Zukunft verschoben werden. Die Frage der Einbeziehung der künftigen Zahlungsansprüche mit einem Ausgleichsbetrag für Zucker in den im Betriebsprämiendurchführungsgesetz festgelegten Anpassungsprozess bedarf in Deutschland eingehender Beratungen und lässt eine Vielzahl von Umsetzungsschwierigkeiten erwarten.



Drucksache 842/05

... „(8a) Ein Betriebsinhaber, der Inhaber befristet übertragener Zahlungsansprüche ist, hat im Antrag

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 842/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 26a
Meldung über Hopfenflächen

§ 27a
Zulassung von Erstverarbeitungsunternehmen

§ 27b
Pflichten der Erstverarbeitungsunternehmen

§ 27c
Anerkennung von Erzeugergemeinschaften

§ 27d
Pflichten der Erzeugergemeinschaften

§ 27e
Anbauvertrag

§ 27f
Pflichten des Betriebsinhabers

§ 27g
Amtliche Verwiegung

§ 27h
Vorschuss

§ 27i
Anlieferungsschluss

§ 27j
Gewährung der Tabakbeihilfe

§ 27k
Kürzung der Tabakbeihilfe bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen

Artikel 2
Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 5/05

... X begründete Wohngeld-Nachzahlungsansprüche von Heimbewohnern mit HbL-Bezug eingegriffen wird. Durch den in § 40 Abs. 5



Drucksache 268/04

... es ergeben können, können im Einzelfall zu höheren Kosten, z.B. durch die Nachrüstung von Anlagen führen, die im Einzelnen nicht quantifizierbar sind. Aus der Umstellung vom Ackerbau auf Grünlandwirtschaft und der Einhaltung von zusätzlichen Bewirtschaftungsauflagen resultierende Kosten sind erheblich, aber ebenfalls noch nicht quantifizierbar. Insoweit sind auch die sich ergebenden Änderungen durch die Umsetzung der Luxemburger Beschlüsse vom 26. Juni 2003 zur Reform der gemeinsamen EU-Agrarpolitik zu. berücksichtigen. So werden die landwirtschaftlichen Direktzahlungen künftig von der Produktion entkoppelt. Die Betriebsinhaber erhalten Zahlungsansprüche je Hektar. Zur Aktivierung der Zahlungsansprüche können die Flächen als Ackerland oder als Grünland genutzt werden. Damit werden die als Grünland bewirtschafteten Flächen landwirtschaftlicher Betriebe in Überschwemmungsgebieten in die Prämienzahlung einbezogen. Die Höhe der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

§ 31a
Grundsätze des Hochwasserschutzes

§ 31b
Überschwemmungsgebiete

§ 31c
Überschwemmungsgefährdete Gebiete

§ 31d
Hochwasserschutzpläne

§ 32
Kooperation in den Flussgebietseinheiten

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Raumordnungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 423/04 (Beschluss)

... Die Anpassung der Zahlungsansprüche gemäß § 6 Abs. 1 i.V.m. Anlage 3 BetrPrämDurchfG ist entsprechend dem Beschluss des Bundesrates zum Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik zu gestalten (vgl. BR-Drs. 285/04 (Beschluss), Ziffer 4).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/04 (Beschluss)




Anlage
Gründe für die Einberufung des Vermittlungsausschusses und Entschließung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes

1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 Abs. 1 BetrPrämDurchfG

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 6 Abs. 1, Anlage 3 zu § 6 Abs. 1 BetrPrämDurchfG

Entschließung


 
 
 


Drucksache 285/04 (Beschluss)

... "Jeder Zahlungsanspruch eines Betriebsinhabers in einer Region für das Jahr 2006 ist beginnend mit dem Jahr 2009 (Startwert) bis einschließlich des Jahres 2013 (Anpassungsjahre) nach dem in Anlage 3 bestimmten Berechnungsverfahren zu einem für jede Region einheitlichen Zahlungsanspruch(regionaler Zielwert) anzugleichen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/04 (Beschluss)




Anlage
Gründe für die Einberufung des Vermittlungsausschusses und Entschließung zum Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

1. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 BetrPrämDruchfG

2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 und 2 BetrPrämDurchfG

3. Zu Artikel 1 §§ 5, 6 BetrPrämDurchfG

4. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1, Anlage 3 zu § 6 Abs. 1 BetrPrämDurchfG

5. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 DirektZahlVerpflG

Zu Buchstabe a

Doppelbuchstabe aa: Doppelbuchstabe bb: Doppelbuchstaben cc und dd: Doppelbuchstabe ee:

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 2 DirektZahlVerpflG

7. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 DirektZahlVerpflG

8. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 4 DirektZahlVerpflG

9. Zu Artikel 2 § 3 DirektZahlVerpflG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

10. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 DirektZahlVerpflG

11. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 InVeKoSDG

12. Zu Artikel 4 Nr. 9 § 9a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 MOG

Entschließung


 
 
 


Drucksache 729/04 (Beschluss)

... Laut Begründung zu § 15 der Verordnung soll das Verfahren zur Übertragung von Zahlungsansprüchen als Mitteilungsverfahren über die zentrale In Ve Ko S-Datenbank in München mit von den Landesstellen noch bekannt zu machenden elektronischen Meldevordrucken erfolgen. Die Streichung in § 5 Abs. 2 In Ve Ko SV dient der Klarstellung, dass dieser Weg möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 729/04 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie zur Änderung der Kartoffelstärkeprämienverordnung

1. Zu Artikel 1 § 2a - neu - In Ve Ko SV

2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 In Ve Ko SV

3. Zu Artikel 1 § 6 Satz 2 - neu - In Ve Ko SV

4. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 1 In Ve Ko SV

5. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 4 In Ve Ko SV

6. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 5 - neu - In Ve Ko SV

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 In Ve Ko SV

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 7 Satz 4 In Ve Ko SV

9. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 In Ve Ko SV

10. Zu Artikel 1 § 12 Satz 2 In Ve Ko SV

11. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 5 In Ve Ko SV

12. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 5 In Ve Ko SV

13. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 In Ve Ko SV

14. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 2 In Ve Ko SV

15. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 In Ve Ko SV

16. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 1 In Ve Ko SV

17. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 3 In Ve Ko SV

18. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 7a - neu - In Ve Ko SV

19. Zu § 33

20. Zu Artikel 2 Nr. 4, 5 und 6 - neu - §§ 12 und 13 Kartoffelstärkeprämienverordnung


 
 
 


Drucksache 729/2/04

... Die Änderung dient der Klarstellung der ursprünglichen Fassung, dass Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände neben den in § 12 Satz 1 genannten Regelungen auch die Antragstellung auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen bis 15. Mai 2005 betreffen können (Artikel 34 Abs. 3 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003).



Drucksache 728/04 (Beschluss)

... Flächen, die im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen von Ackerland in Grünland umgewandelt wurden, erhalten, sofern sie am 15. Mai 2003 Dauergrünland gewesen sind, einen Zahlungsanspruch für Dauergrünland. Unter Anwendung der Härtefallregelung des § 13 wird zwar zur Ermittlung des Referenzbetrages der flächenbezogene Betrag auf der Grundlage des Kalenderjahres vor der Teilnahme an der Agrarumweltmaßnahme berechnet und damit der Berechnung Ackerland zugrunde gelegt; in diesen Fällen greift jedoch die Bagatellgrenze und lässt die Härtefallregelung lediglich bei einem Flächenumfang in den Agrarumweltmaßnahmen von i.d.R. mehr als 2 ha zu. Die Bagatellgrenze schließt insofern den Großteil der Teilnehmer an Agrarumweltmaßnahmen aus, greift in ungerechtfertigter Weise zu stark und sollte deshalb in diesem speziellen Fall nicht angewandt werden.



Drucksache 710/04 (Beschluss)

... Für die Vergütung von Gasöl ist ein umfangreicher Antrag mit Einzelnachweisen erforderlich. Der Aufwand für das Antragsverfahren ist für die Antragsteller und für die Verwaltung gleichermaßen hoch. Im Rahmen des ab 2005 geltenden Betriebsprämiendurchführungsgesetzes ist zu erwarten, dass nahezu die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche mit Zahlungsansprüchen belegt wird. Um die Zahlungsansprüche geltend zu machen, ist ein Antrag erforderlich, in dem die Bewirtschaftung der Flächen nachgewiesen werden muss. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche über das Antragsverfahren erfasst wird.

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Drucksache 710/04 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau

I. Flexibilisierungen im Bereich des Arbeitssicherheitsgesetzes

II. Prüfung der untergesetzlichen Regelungen der Baustellenverordnung auf Vereinfachung und unter Bürokratieabbaugesichtspunkten

III. Wasser- und Bodenverbände auch in privater Rechtsform

IV. Harmonisierung und Vereinfachung von Abfall- und Düngerecht

V. Zusammenführung der TA-Siedlungsabfall, Abfallablagerungsverordnung und Deponieverordnung zu einer Verordnung

VI. Erleichterungen beim Entsorgungsnachweis von Abfällen

VII. Vereinfachte Deklaration von Altholz

VIII. Deregulierung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zusätzliche Erleichterungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung

IX. Entbürokratisierung der Trinkwasserrichtlinie

X. Mehr Bürgerfreundlichkeit durch vereinfachte Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds

XI. Entbürokratisierung im Bereich der Mineralölsteuerrückerstattung

XII. Vereinheitlichung der Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, der Tierseuchenerreger-Verordnung und der Biostoffverordnung zum Schutz von Krankheitserregern


 
 
 


Drucksache 729/3/04

... Um die Anzahl der Zahlungsansprüche für Ackerland und Grünland, die Anzahl der Genehmigungen nach § 14 der vorliegenden Verordnung sowie den Umfang der stilllegungsfähigen Flächen korrekt festlegen zu können, ist es erforderlich, für jede Antragsfläche die o. a. Angaben zu kennen. Die Angabe, ob es sich bei der betreffenden Fläche am 15. Mai 2003 um eine Dauergrünlandfläche oder um eine stillgelegte Fläche handelt, kann nicht zur Klärung der vorgenannten Fragestellungen beitragen.



Drucksache 729/1/04

... Laut Begründung zu § 15 der Verordnung soll das Verfahren zur Übertragung von Zahlungsansprüchen als Mitteilungsverfahren über die zentrale InVeKoS-Datenbank in München mit von den Landesstellen noch bekannt zu machenden elektronischen Meldevordrucken erfolgen. Die Streichung in § 5 Abs. 2 InVeKoSV dient der Klarstellung, dass dieser Weg möglich ist.

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Drucksache 729/1/04




1. Zu Artikel 1 § 2a - neu - InVeKoSV

2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 InVeKoSV

3. Zu Artikel 1 § 6 Satz 2 - neu - InVeKoSV

4. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 1 InVeKoSV

5. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 4 InVeKoSV

6. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 5 - neu - InVeKoSV

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Satz 2 - neu - InVeKoSV

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 InVeKoSV

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 7 Satz 4 InVeKoSV

10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 9 InVeKoSV

11. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 11

Zu Artikel 1

13. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 5 InVeKoSV

14. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 5 InVeKoSV

15. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InVeKoSV

16. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 2 InVeKoSV

17. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 InVeKoSV

18. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 1 InVeKoSV

19. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 3 InVeKoSV

20. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 7a - neu - InVeKoSV

21. Zu Artikel 1 § 32 InVeKoSV

22. Zu Artikel 2 Nr. 4, 5 und 6 - neu - §§ 12 und 13 Kartoffelstärkeprämienverordnung


 
 
 


Drucksache 458/04 (Beschluss)

... Schließlich soll die Position des Gläubigers allgemein verbessert werden. Hierzu sind Änderungen des Erkenntnisverfahrens, insbesondere die Einführung einer vorläufigen Zahlungsanordnung, des

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Drucksache 458/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte (Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand/Vollzugsaufwand)

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG)

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verordnung über Abschlagszahlungen

Artikel 9
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 11
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 12
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 14
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 15
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 16
Überleitungsvorschrift zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen

II. Allgemeine Zielsetzung des Entwurfs

1. Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs

2. Änderungen der Zivilprozessordnung

3. Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und des Aktiengesetzes

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

- Qualifiziertes Privatgutachten

- Gerichtliches Sachverständigengutachten

- Zweifelhafter Gegenbeweis

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17


 
 
 


Drucksache 728/1/04

... Flächen, die im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen von Ackerland in Grünland umgewandelt wurden, erhalten, sofern sie am 15. Mai 2003 Dauergrünland gewesen sind, einen Zahlungsanspruch für Dauergrünland. Unter Anwendung der Härtefallregelung des § 13 wird zwar zur Ermittlung des Referenzbetrages der flächenbezogene Betrag auf der Grundlage des Kalenderjahres vorder Teilnahme an der Agrarumweltmaßnahme berechnet und damit der Berechnung Ackerland zugrunde gelegt; in diesen Fällen greift jedoch die Bagatellgrenze und lässt die Härtefallregelung lediglich bei einem Flächenumfang in den Agrarumweltmaßnahmen von i.d.R. mehr als 2 ha zu. Die Bagatellgrenze schließt insofern den Großteil der Teilnehmer an Agrarumweltmaßnahmen aus, greift in ungerechtfertigter Weise zu stark und sollte deshalb in diesemspeziellen Fall nicht angewandt werden.



Drucksache 709/04

... Für die Vergütung von Gasöl ist ein umfangreicher Antrag mit Einzelnachweisen erforderlich. Der Aufwand für das Antragsverfahren ist für die Antragsteller und für die Verwaltung gleichermaßen hoch. Im Rahmen des ab 2005 geltenden Betriebsprämiendurchführungsgesetzes ist zu erwarten, dass nahezu die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche mit Zahlungsansprüchen belegt werden. Um die Zahlungsansprüche geltend zu machen, ist ein Antrag erforderlich, in dem die Bewirtschaftung der Flächen nachgewiesen werden muss. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche über das Antragsverfahren erfasst wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratieabbau

Artikel 1
Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 2
Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung

Artikel 5
Aufhebung der Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung

Artikel 6
Änderung der Altölverordnung

Artikel 7
Änderung der Altholzverordnung

Artikel 8
Änderung der Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Artikel 9
Änderung der Verpackungsverordnung

Artikel 10
Aufhebung der Transportgenehmigungsverordnung

Artikel 11
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 14
Aufhebung des Abwasserabgabengesetzes

Artikel 15
Aufhebung des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter

Artikel 16
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Erstes Buch (I)

Artikel 17
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Viertes Buch (IV)

Artikel 18
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Fünftes Buch (V)

Artikel 19
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Sechstes Buch (VI)

Artikel 20
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 21
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Achtes Buch (VIII)

Artikel 22
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Neuntes Buch (IX)

Artikel 23
Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes

Artikel 24
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 25
Änderung der Heimpersonalverordnung

Artikel 26
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 27
Änderung der Baunutzungsverordnung

Artikel 28
Änderung des Mineralölsteuergesetzes

Artikel 29
Änderung der Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 30
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 31
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummern 8 bis 10

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Artikel 7 und 8
(Altholzverordnung und Entsorgungsfachbetriebeverordnung)

Artikel 9
(Verpackungsverordnung)

Artikel 10
(Transportgenehmigungsverordnung)

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikeln 16

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 28

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 487/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.