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159 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zivilsache"


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Drucksache 278/11

... Dieser Vorschlag gehört zu einem Legislativpaket, das die Rechte von Opfern in der EU stärken soll und zwei weitere Elemente umfasst: eine Mitteilung über die Stärkung der Opferrechte in der EU und einen Verordnungsvorschlag über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
, 4, 5 und 6

Artikel 7
Recht auf Opferhilfe

Artikel 8
Recht der Opfer auf Anzeigebestätigung

Artikel 9
Anspruch auf rechtliches Gehör

Artikel 10
Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung

Artikel 11
Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Mediations- oder anderen Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren

Artikel 13
Anspruch auf Kostenerstattung

Artikel 18
Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit

Artikel 19
Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Täter

Artikel 20
Recht auf Schutz der Opfer während der Vernehmung in strafrechtlichen Ermittlungen

Artikel 21
und 22

Artikel 24
Schulung betroffener Berufsgruppen

4. Subsidiaritätsprinzip

5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Kapitel 1
Einführungsbestimmungen

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Information Hilfe

Artikel 3
Recht auf Information bei der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde

Artikel 4
Recht der Opfer auf Informationen zu ihrem Fall

Artikel 5
Recht, zu verstehen und verstanden zu werden

Artikel 6
Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung

Artikel 7
Recht auf Opferhilfe

Kapitel 3
Teilnahme am Strafverfahren

Artikel 8
Recht der Opfer auf Anzeigebestätigung

Artikel 9
Anspruch auf rechtliches Gehör

Artikel 10
Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung

Artikel 11
Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Mediations- und anderen Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren

Artikel 12
Anspruch auf Prozesskostenhilfe

Artikel 13
Anspruch auf Kostenerstattung

Artikel 14
Recht auf Rückgabe von Eigentum

Artikel 15
Recht auf Entscheidung über Entschädigung durch den Täter im Rahmen des Strafverfahrens

Artikel 16
Rechte der Opfer mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat

Kapitel 4
Anerkennung der Besonderen Schutzbedürftigkeit Schutz der Opfer

Artikel 17
Schutzanspruch

Artikel 18
Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit

Artikel 19
Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Täter

Artikel 20
Recht auf Schutz der Opfer während der Vernehmung in strafrechtlichen Ermittlungen

Artikel 21
Schutzanspruch schutzbedürftiger Opfer während des Strafverfahrens

Artikel 22
Schutzanspruch minderjähriger Opfer während des Strafverfahrens

Artikel 23
Recht auf Schutz der Privatsphäre

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 24
Schulung der betroffenen Berufsgruppen

Artikel 25
Zusammenarbeit und Koordinierung von Diensten

Kapitel 7
Schlussbestimmungen

Artikel 26
Umsetzung

Artikel 27
Bereitstellung von Daten und Statistiken

Artikel 28
Ersetzung

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Adressaten


 
 
 


Drucksache 69/10 (Beschluss)

... 1 Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen, Prüfung der Auslagen in Rechtssachen, hier: Gebühren und Auslagen der Rechtsanwälte in Zivilsachen im Übrigen (Beratungshilfe). Neben der Auswertung der Datenbank des Rechenzentrums der Finanzverwaltung mit sämtlichen Einzelanweisungen für den o.a. Ausgabentitel in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 und der Geschäftsstatistiken des Justizministeriums wurde bei 24 Amtsgerichten eine Stichprobenprüfung durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 5 048 Verfahren untersucht. Schwerpunkt waren jeweils die Daten für das Jahr 2006.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 1
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 11

§ 13

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe

2. Uneinheitliche Rechtsanwendung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen

a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 4 BerHG-E

b Möglichkeit zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Absatz 3 BerHG-E

c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - BerHG-E

2. Verfahrensverbesserungen

a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Absatz 2 BerHG-E

b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Absatz 2 und 3 - neu - BerHG-E

c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Absatz 4 - neu - BerHG-E

3. Änderungen des Gebührenrechts

4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 184/10

... (1) Die Union hat sich zum Ziel gesetzt, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Zum schrittweisen Aufbau eines solchen Raums muss die Union im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen, die einen grenzüberschreitenden Bezug aufweisen, Maßnahmen erlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/10




Vorschlag

Begründung

1. Einleitung

1.1 Hintergrund des Vorschlags

2. Gründe und Ziele des Vorschlags

2.1 Größere Rechtssicherheit und bessere Berechenbarkeit

2.2 Mehr Flexibilität durch Einführung einer gewissen Parteiautonomie

2.3 Den Wettlauf zu den Gerichten verhindern

3. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung der geplanten Verstärkten Zusammenarbeit

4. Rechtliche Aspekte

4.1 Rechtsgrundlage

4.2 Subsidiaritätsprinzip

4.3 Verhältnismäßigkeitsprinzip

4.4 Wahl des Rechtsinstruments

4.5 Position des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks

5. Auswirkungen auf den Haushalt, Vereinfachung der Verfahren und Vereinbarkeit mit der Politik der EU in anderen Bereichen

5.1 Auswirkungen auf den Haushalt

5.2 Vereinfachung der Verfahren

5.3 Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der EU in anderen Bereichen

6. Erläuterung der Artikel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12
und 13

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Universelle Anwendung

Kapitel II
Einheitliche Kollisionsnormen für das auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendende Recht

Artikel 3
Rechtswahl

Artikel 4
In Ermangelung einer Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Anwendung des Rechts des Staates des angerufenen Gerichts

Artikel 6
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 7
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 8
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 9
Informationen der teilnehmenden Mitgliedstaaten

Artikel 10
Übergangsbestimmungen

Artikel 11
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 12
Revisionsklausel

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 42/10

... Besondere Regelungen für die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs sind nicht erforderlich. Internationale Handelssachen sind - wie normale Handelssachen - Zivilsachen. Für die Verhandlung und Entscheidung über die entsprechenden Rechtsmittel sind gemäß § 119 Absatz 1 Nr. 2 GVG die Oberlandesgerichte zuständig. Die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs ergibt sich aus § 133 GVG. Innerhalb der Rechtsmittelgerichte kann eine weitere Konzentration im Wege der Geschäftsverteilung durch das Präsidium gemäß § 21e GVG erfolgen, so dass auch für ihren Bereich die Zuständigkeit nur eines Senates für internationale Handelssachen gewährleistet werden kann. Eine Notwendigkeit für die gesetzliche Regelung der Einrichtung von besonderen Senaten für internationale Handelssachen besteht somit nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 42/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

2. Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 114a

§ 114b

§ 114c

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 38

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

§ 114a
GVG

§ 114b
GVG

§ 114c

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 42/10 (Beschluss)

... Besondere Regelungen für die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs sind nicht erforderlich. Internationale Handelssachen sind - wie normale Handelssachen - Zivilsachen. Für die Verhandlung und Entscheidung über die entsprechenden Rechtsmittel sind gemäß § 119 Absatz 1 Nummer 2 GVG die Oberlandesgerichte zuständig. Die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs ergibt sich aus § 133 GVG. Innerhalb der Rechtsmittelgerichte kann eine weitere Konzentration im Wege der Geschäftsverteilung durch das Präsidium gemäß § 21e GVG erfolgen, so dass auch für ihren Bereich die Zuständigkeit nur eines Senates für internationale Handelssachen gewährleistet werden kann. Eine Notwendigkeit für die gesetzliche Regelung der Einrichtung von besonderen Senaten für internationale Handelssachen besteht somit nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 42/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 114a

§ 114b

§ 114c

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 38

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 114a

Zu § 114b

Zu § 114c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 854/10

... Mit dem Vertrag von Amsterdam (BGBl. 1998 II S. 386, BGBl. 1999 II S. 416) wurde die Zuständigkeit im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen mit grenzüberschreitenden Bezügen auf die Europäische Gemeinschaft überführt mit dem Ziel, für die Zivilrechtspflege einen Raum ohne Binnengrenzen zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 854/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (Auslandsunterhaltsgesetz – AUG)

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Zentrale Behörde

§ 4
Zentrale Behörde

§ 5
Aufgaben und Befugnisse der zentralen Behörde

§ 6
Unterstützung durch das Jugendamt

Abschnitt 3
Ersuchen um Unterstützung in Unterhaltssachen

Unterabschnitt 1
Ausgehende Ersuchen

§ 7
Vorprüfung durch das Amtsgericht; Zuständigkeitskonzentration

§ 8
Inhalt und Form des Antrages

§ 9
Umfang der Vorprüfung

§ 10
Übersetzung des Antrages

§ 11
Weiterleitung des Antrages durch die zentrale Behörde

§ 12
Registrierung eines bestehenden Titels im Ausland

Unterabschnitt 2
Eingehende Ersuchen

§ 13
Übersetzung des Antrages

§ 14
Inhalt und Form des Antrages

§ 15
Behandlung einer vorläufigen Entscheidung

Abschnitt 4
Datenerhebung durch die zentrale Behörde

§ 16
Auskunftsrecht der zentralen Behörde zur Herbeiführung oder Änderung eines Titels

§ 17
Auskunftsrecht zum Zweck der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung eines Titels

§ 18
Benachrichtigung über die Datenerhebung

§ 19
Übermittlung und Löschung von Daten

Abschnitt 5
Verfahrenskostenhilfe

§ 20
Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

§ 21
Zuständigkeit für Anträge auf Verfahrenskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG

§ 22
Verfahrenskostenhilfe nach Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 23
Verfahrenskostenhilfe für die Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung von unterhaltsrechtlichen Titeln

§ 24
Verfahrenskostenhilfe für Verfahren mit förmlicher Gegenseitigkeit

Abschnitt 6
Ergänzende Zuständigkeitsregelungen; Zuständigkeitskonzentration

§ 25
Internationale Zuständigkeit nach Artikel 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 26
Örtliche Zuständigkeit

§ 27
Örtliche Zuständigkeit für die Auffang- und Notzuständigkeit

§ 28
Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung

§ 29
Zuständigkeit im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

Kapitel 2
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

Abschnitt 1
Verfahren ohne Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 30
Verzicht auf Vollstreckungsklausel; Unterlagen

§ 31
Anträge auf Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung nach Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 32
Einstellung der Zwangsvollstreckung

§ 33
Einstweilige Einstellung bei Wiedereinsetzung, Rechtsmittel und Einspruch

§ 34
Bestimmung des vollstreckungsfähigen Inhalts eines ausländischen Titels

Abschnitt 2
Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen

§ 35
Gerichtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Verfahren mit Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und den Abkommen der Europäischen Union

Unterabschnitt 1
Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln

§ 36
Antragstellung

§ 37
Zustellungsempfänger

§ 38
Verfahren

§ 39
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen

§ 40
Entscheidung

§ 41
Vollstreckungsklausel

§ 42
Bekanntgabe der Entscheidung

Unterabschnitt 2
Beschwerde, Rechtsbeschwerde

§ 43
Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist

§ 44
Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren

§ 45
Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde

§ 46
Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde

§ 47
Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde

§ 48
Verfahren und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

Unterabschnitt 3
Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung

§ 49
Prüfung der Beschränkung

§ 50
Sicherheitsleistung durch den Schuldner

§ 51
Versteigerung beweglicher Sachen

§ 52
Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen

§ 53
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung

§ 54
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung

Unterabschnitt 4
Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

§ 55
Verfahren

§ 56
Kostenentscheidung

Abschnitt 4
Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach völkerrechtlichen Verträgen

Unterabschnitt 1
Allgemeines

§ 57
Anwendung von Vorschriften

§ 58
Anhörung

§ 59
Beschwerdefrist

§ 60
Beschränkung der Zwangsvollstreckung kraft Gesetzes

Unterabschnitt 2
Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen

§ 61
Einschränkung der Anerkennung und Vollstreckung

§ 62
Beschwerdeverfahren im Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens

Unterabschnitt 3
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988

§ 63
Sonderregelungen für das Beschwerdeverfahren

Abschnitt 5
Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit

§ 64
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel

Kapitel 3
Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren; Schadensersatz

Abschnitt 1
Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren

§ 65
Vollstreckung

§ 66
Vollstreckungsabwehrantrag

§ 67
Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat

§ 68
Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist

Abschnitt 2
Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung

§ 69
Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung

Kapitel 4
Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren

§ 70
Antrag des Schuldners nach Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 71
Bescheinigungen zu inländischen Titeln

§ 72
Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland

§ 73
Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland

§ 74
Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland

§ 75
Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland

Kapitel 5
Kosten; Übergangsvorschriften

Abschnitt 1
Kosten

§ 76
Übersetzungen

Abschnitt 2
Übergangsvorschriften

§ 77
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Beratungshilfegesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 6
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 11
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 13
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 14
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 16
Weitere Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 17
Weitere Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 18
Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Artikel 19
Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Wesentliche Neuregelungen durch die Unterhaltsverordnung; Verhältnis zu bestehenden Übereinkommen

III. Durchführungsbedarf im deutschen Recht; Regelungsstandort

IV. Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

V. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Gesetzesfolgenabschätzung; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte; gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Zentrale Behörde

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Abschnitt 3 Ersuchen um Unterstützung in Unterhaltssachen

Zu Unterabschnitt 1 Ausgehende Ersuchen

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Abschnitt 4 Datenerhebung durch die zentrale Behörde

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 5 Verfahrenskostenhilfe

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 6 Ergänzende Zuständigkeitsregelungen; Zuständigkeitskonzentration

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu Kapitel 2 Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

Zu Abschnitt 1 Verfahren ohne Exequatur nach der Verordnung EG Nr. 4/2009

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu Abschnitt 2 Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen

Zu § 35

Zu Abschnitt 3 Verfahren mit Exequatur nach der Verordnung EG Nr. 4/2009 und den Abkommen der Europäischen Union

Zu Unterabschnitt 1 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu Unterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung und zu Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

Zu § 49

Zu den §§ 50

Zu Abschnitt 4 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach völkerrechtlichen Verträgen

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeines

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Unterabschnitt 2 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen

Zu Unterabschnitt 3 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988

Zu Abschnitt 5 Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit

Zu § 64

Zu Kapitel 3 Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren; Schadensersatz

Zu Abschnitt 1 Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Abschnitt 2 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung

Zu § 69

Zu Kapitel 4 Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu Kapitel 5 Kosten; Übergangsvorschriften

Zu Abschnitt 1 Kosten

Zu § 76

Zu Abschnitt 2 Übergangsvorschriften

Zu § 77

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 16

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1420: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts


 
 
 


Drucksache 831/10

... Eine Befreiung von der Legalisation ist auch in EU-Rechtsakten aus dem Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen vorgesehen, namentlich in den Verordnungen (EG) Nr. 44/2001 und Nr. 2201/2003, und zwar für Urkunden, die in ihren Anwendungsbereich fallen16.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/10




Grünbuch Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger: Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden erleichtern

1. Einleitung

2. Hintergrund

3. Freier Verkehr öffentlicher Urkunden

3.1 Problemstellung

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Optionen zur Erleichterung des freien Verkehrs öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedstaaten

a Verzicht auf die Verwaltungsförmlichkeiten zur Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde

Frage 1: Ist der Verzicht auf Verwaltungsformalitäten wie die Legalisation oder Apostille Ihrer Ansicht nach als Lösung zur Überwindung der Schwierigkeiten geeignet, mit denen EU-Bürger konfrontiert sind

b Zusammenarbeit zwischen den zuständigen einzelstaatlichen Behörden

Frage 2: Sollten die Behörden der Mitgliedstaaten insbesondere in Personenstandsangelegenheiten enger zusammenarbeiten und wenn ja, in welcher – elektronischen – Form

Frage 4: Halten Sie die Veröffentlichung einer Liste der für Personenstandsangelegenheiten zuständigen nationalen Behörden oder der Kontaktdaten einer Informationsstelle pro Mitgliedstaat für sinnvoll

c Lockerung des Übersetzungserfordernisses bei öffentlichen Urkunden

Frage 5: Welche Lösungen bevorzugen Sie, um Übersetzungen zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen

d Die europäische Personenstandsurkunde

Frage 6: Welche Personenstandsurkunden kämen für eine europäische

4. gegenseitige Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden

4.1 Problemstellung

4.2 Rechtsrahmen

4.3 Optionen für die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden

a Unterstützung der nationalen Behörden bei der Lösungsfindung

Frage 7: Wären die mitgliedstaatlichen Behörden Ihrer Ansicht nach in der Lage, den Personenstand betreffende Probleme bei grenzübergreifenden Sachverhalten allein in effizienter Weise zu lösen Sollten die EU-Institutionen den Behörden nicht in diesem Fall zumindest einige Leitlinien an die Hand geben eventuell in Form von EU-Empfehlungen , damit die Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten nicht allzusehr voneinander abweichen

b Anerkennung von Rechts wegen

Frage 8: Was halten Sie von einer Anerkennung von Rechts wegen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden Bei welchen Personenstandsangelegenheiten könnte sich die Anerkennung von Rechts wegen als ungeeignet erweisen

c Anerkennung im Wege harmonisierter Kollisionsnormen

Frage 9: Was halten Sie von einer Anerkennung auf der Grundlage harmonisierter Kollisionsnormen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden

Frage 10: Was halten Sie von der Möglichkeit, den Bürgern eine gewisse Rechtswahl einzuräumen Für welche Personenstandsangelegenheiten könnte eine Rechtswahl vorgesehen werden

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 555/09

... – Maßnahmen der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen (Familienrecht);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/09




Information über:

Aktive Beteiligung:

Widerspruch gegen:

Aktuelle Beziehungen

Künftige Beziehungen

Die Rolle der COSAC


 
 
 


Drucksache 14/09

... Parallel zu den Arbeiten der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht arbeitete die Europäische Union auf der Grundlage des Artikels K.3 des Vertrags über die Europäische Union (EU-Vertrag) in der Fassung des Vertrags von Maastricht an einem Übereinkommen über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen (ABl. C 221 vom 16. 7. 1998, S. 1). Dieses Übereinkommen, dessen Text vom Rat am 28. Mai 1998 gebilligt worden war, enthielt auch Bestimmungen zu Entscheidungen über die elterliche Verantwortung, wenn sie im Rahmen eines Scheidungsverfahrens getroffen werden sollten. Diese Vorschriften waren auf die des Haager Kinderschutzübereinkommens von 1996 abgestimmt. Das Übereinkommen vom 28. Mai 1998 trat jedoch nie in Kraft, da die Gesetzgebungskompetenz für die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen am 1. Mai 1999 durch den Vertrag von Amsterdam (BGBl. 1998 II S. 386) in den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) und damit in die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft überführt wurde. Anstelle des Übereinkommens verabschiedete die Europäische Gemeinschaft am 29. Mai 2000 die Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten (Brüssel-II-Verordnung, ABl. L 160 vom 30. 6. 2000, S. 19).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern Übersetzung

Kapitel I
Anwendungsbereich des Übereinkommens

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Kapitel IV
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Kapitel V
Zusammenarbeit

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 40

Artikel 41

Artikel 42

Artikel 43

Artikel 44

Artikel 45

Artikel 46

Artikel 47

Artikel 48

Artikel 49

Artikel 50

Artikel 51

Artikel 52

Artikel 53

Artikel 54

Artikel 55

Artikel 56

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 57

Artikel 58

Artikel 59

Artikel 60

Artikel 61

Artikel 62

Artikel 63

Denkschrift

A. Allgemeines

I. Hintergrund

II. Bisherige Rechtslage und ihre Grenzen

III. Vorteile des neuen Übereinkommens

1. Vorteile gegenüber dem Haager Minderjährigenschutzübereinkommen

2. Vorteile gegenüber dem Europäischen Sorgerechtsübereinkommen

3. Sinnvolle Ergänzung der Brüssel-IIa-Verordnung

IV. Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft

V. Wesentlicher Inhalt des Übereinkommens und Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten

1. Zielsetzung; Anwendungsbereich

2. Internationale Zuständigkeit

3. Anwendbares Recht

4. Anerkennung und Vollstreckung

5. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

VI. Verhältnis zu anderen internationalen Rechtsinstrumenten

1. Verhältnis zum sonstigen Gemeinschaftsrecht

2. Verhältnis zum Haager Minderjährigenschutzübereinkommen von 1961

3. Verhältnis zum Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980

4. Verhältnis zum Europäischen Sorgerechtsübereinkommen von 1980

VII. Inkrafttreten und internationale Akzeptanz des Übereinkommens

B. Besonderes

I. Vorbehalte

II. Sonstiges

Anlage zur
Denkschrift Erläuternder Bericht zu dem Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (Übersetzung)

Allgemeiner Rahmen, wesentliche Ausrichtung und Gliederung des Übereinkommens

Kommentar

Überschrift des Übereinkommens

3 Präambel

Kapitel I
Anwendungsbereich des Übereinkommens

Artikel 1
(Ziel des Übereinkommens13))

Absatz 1

Buchstabe a

Buchstabe n

Buchstabe n

Absatz 2

Artikel 2
(Kinder, auf die das Übereinkommen anzuwenden ist)

Artikel 3
(Aufzählung der Schutzmaßnahmen)

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe f

Buchstabe g

Artikel 4
(Vom Anwendungsbereich des Übereinkommens ausgeschlossene Gebiete)

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe f

Buchstabe g

Buchstabe h

Buchstabe i

Buchstabe j

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 5
(Zuständigkeit der Behörden des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 6
(Flüchtlingskinder, in ein anderes Land gelangte Kinder oder solche ohne gewöhnlichen Aufenthalt)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 7
(Widerrechtliches Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 8 und 9
(Übertragung der Zuständigkeit an einen geeigneten Gerichtsstand oder von diesem eingeforderte Zuständigkeit)

Artikel 8
(Übertragung der Zuständigkeit an einen geeigneten Gerichtsstand)

Absatz 1

Absatz 2

Absätze 3 und 4

Artikel 9
(Eingeforderte Zuständigkeit seitens eines geeigneten Gerichtsstands)

Artikel 10
(Gerichtsstand der Ehescheidung)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 11
und 12 (Konkurrierende Zuständigkeit der Behörden des Staates, in dem das Kind anwesend oder das ihm gehörende Vermögen belegen ist)

Artikel 11
(Zuständigkeit in dringenden Fällen)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 12
(Vorläufige territorial beschränkte Maßnahmen)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 13
(Konflikte konkurrierender Zuständigkeiten) Absatz 1

Absatz 2

Artikel 14
(Beibehaltung der Maßnahmen im Fall veränderter Umstände)

Schlussbemerkung

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 15
(Auf Schutzmaßnahmen anzuwendendes Recht)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 16 bis 18
(Elterliche Verantwortung kraft Gesetzes)

Artikel 16
(Zuweisung oder Erlöschen der elterlichen Verantwortung)

Absatz 1

Absatz 2

Absätze 3 und 4

Artikel 17
(Ausübung der elterlichen Verantwortung)

Artikel 18
(Entzug oder Änderung der elterlichen Verantwortung)

Artikel 19
(Schutz Dritter)

Artikel 20
(Allseitiger Charakter der Kollisionsnormen)

Artikel 21
(Rück- und Weiterverweisung und Kollision von Systemen)

Artikel 22
(ordre public)

Kapitel IV
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 23
(Anerkennung und Gründe für die Versagung der Anerkennung)

Absatz 1

Absatz 2

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe f

Artikel 24
(Vorsorglicher Antrag auf Anerkennung oder Nichtanerkennung)

Artikel 25
(Tatsachenfeststellung zur Zuständigkeit)

Artikel 26
(Vollstreckbarerklärung)

Artikel 27
(Verbot einer Nachprüfung in der Sache)

Artikel 28
(Vollstreckung)

Kapitel V
Zusammenarbeit

Artikel 29
(Einrichtung einer Zentralen Behörde)

Artikel 30
(Allgemeine Pflicht zur Zusammenarbeit)

Artikel 31
(Mitteilungen, Vermittlung, Ermittlung des Aufenthaltsorts)

Artikel 32
(Ersuchen um Bericht oder Maßnahmen)

Artikel 33
(Grenzüberschreitende Unterbringung)

Artikel 34
(Erteilung von konkreten Auskünften zu einem bestimmten Kind)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 35
(Hilfe bei der Durchführung der Maßnahmen, Umgangsrecht)

Absatz 1

Artikel 36
(Kind in schwerer Gefahr)

Artikel 37
(Informationen, die das Kind gefährden)

Artikel 38
(Kosten)

Artikel 39
(Vereinbarungen zwischen Vertragsstaaten)

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 40
(Internationale Bescheinigung)

Artikel 41
(Schutz persönlicher Daten)

Artikel 42
(Vertrauliche Behandlung der Informationen)

Artikel 43
(Verzicht auf Legalisation)

Artikel 44
(Bestimmung der Behörden)

Artikel 45
(Empfänger von Mitteilungen und Erklärungen)

Artikel 46 bis 49
(Bundesstaatsklauseln)

Artikel 46
(Nichtanwendung des Übereinkommens bei innerstaatlichen Kollisionen)

Artikel 47
(Interlokale Kollisionen, allgemeine Bestimmungen)

Artikel 48
(Interlokale Kollisionen, besondere Regeln für das anzuwendende Recht)

Artikel 49
(Interpersonale Kollisionen, anzuwendendes Recht)

Artikel 50 bis 52
(Kollisionen zwischen Übereinkommen)

Artikel 50
(Vorrang des Kindesentführungsübereinkommens)

Artikel 51
(Ersatz der Übereinkommen von 1902 und 1961)

Artikel 52
(Kollisionen mit anderen Übereinkommen, Entkoppelungsklausel)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Artikel 53
(Zeitliche Anwendung des Übereinkommens)

Artikel 54
(Sprachen, in denen die Mitteilungen verfasst werden)

Artikel 55
(Vorbehalte zum Vermögen)

Artikel 56
(Überwachung der Anwendung des Übereinkommens)

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 57 bis 63

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 710: Gesetz zur Änderung des internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes (Haager Kinderschutzübereinkommen)


 
 
 


Drucksache 105/09

... Die Kommission sollte eine Überprüfung aller geltenden Rechtsvorschriften im Bereich der Ziviljustiz durchführen und erforderlichenfalls Änderungen vorschlagen, um die geltenden Rechtsvorschriften mit den Anforderungen der e-Justiz in Einklang zu bringen. Die Kommission wird in diesem Zusammenhang insbesondere gebeten, vorrangig das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, den europäischen Vollstreckungstitel und die alternative Streitbeilegung zu prüfen, um es den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen zu ermöglichen, zu ihnen direkten Online-Zugang zu haben. In gleicher Weise sollte die Verordnung über die Zustellung von Schriftstücken1 und die Verordnung über die Beweisaufnahme in Zivilsachen2 einer Überprüfung unterzogen werden. Ziel sollte dabei sein, eine Reihe effektiver, einfacher Instrumente bereitzustellen, die für den Normalbürger und Kleinunternehmen nützlich und nutzbar sind, und nicht ein System, welches lediglich mit Forderungen großen Umfangs befasste Prozessparteien aus dem Handelssektor begünstigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 105/09




Anlage
Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des Geforderten Vorschlags

Empfehlung 1 zur Form und zum Geltungsbereich des anzunehmenden Instruments

Empfehlung 2 zum Mindestinhalt des anzunehmenden Instruments

1. Aktionsplan zur EU-Justiz

2. Maßnahmen im Hinblick auf zukunftssichere Rechtsvorschriften

3. Maßnahmen betreffend das Zivilverfahren

4. Maßnahmen betreffend das Vertrags- und Verbraucherrecht

5. Maßnahmen betreffend die Aspekte Sprache, Mehrsprachigkeit und Interoperabilität

6. Maßnahmen betreffend die europäischen e-Justizportale

a Das europäische e-Justizportal für die Bürgerinnen und Bürger

b Das sichere europäische e-Justizportal

7. Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten

8. Verhütung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität

9. Nutzung von Videokonferenzen

10. Stärkung der Grundrechte und der Verfahrensgarantien


 
 
 


Drucksache 377/09

... in Zivilsachen der in § 119 Abs. 1 Nr. 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 377/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 15
Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung

Dritter Abschnitt

§ 32
Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 33
Sachliche und örtliche Zuständigkeit

§ 34
Zustellung

§ 35
Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren

§ 36
Ermittlung des Sachverhalts, personenbezogene Daten, Mitteilungspflichten

Fünfter Teil

Vierter Abschnitt

§ 112a
Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit

§ 112b
Örtliche Zuständigkeit

§ 112c
Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 112d
Klagegegner und Vertretung

§ 112e
Berufung

§ 112f
Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse

§ 173
Bestellung eines Vertreters und eines Abwicklers der Kanzlei

Dritter Abschnitt

§ 191f
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Erster Abschnitt

§ 192
Erhebung von Gebühren und Auslagen

Zweiter Abschnitt

§ 193
Gerichtskosten

§ 194
Streitwert

§ 208
Landesrechtliche Beschränkungen der Parteivertretung und Beistandschaft

§ 210
Bestehenbleiben von Rechtsanwaltskammern

§ 215
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

§ 34a
Mitteilungspflichten

Teil 6
Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen und allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren.

§ 35
Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen

§ 39
Gebühren und Auslagen

Teil 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen.

§ 43
Übergangsregelungen

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 111

§ 111a

§ 111b

§ 111c

§ 111d

§ 111e

§ 111f

§ 111g

§ 112

§ 118

Anlage
(zu § 111f Satz 1) Gebührenverzeichnis

Artikel 4
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 7
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 15a
Anrechnung einer Gebühr

Artikel 8
Änderung des FGG-Reformgesetzes

Artikel 9
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 8/09

... Das Personalkonzept beruht auf einer vergleichenden Betrachtung mit den Aufgaben und der Arbeitsbelastung des Bundesamts für Justiz als Zentraler Behörde nach der Brüssel-IIa-Verordnung, dem Haager Kindesentführungsübereinkommen und dem Europäischen Sorgerechtsübereinkommen. Im Hinblick auf den weitgehenden Vorrang des Gemeinschaftsrechts innerhalb der Europäischen Gemeinschaft orientiert sich die Berechnung an dem Fallaufkommen nach den beiden Übereinkommen in Bezug auf Staaten, für die die Brüssel IIa-Verordnung nicht gilt (Nicht-EG-Mitgliedstaaten und Dänemark, das an der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen nach Artikel 61 und 65 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) nicht teilnimmt). Zunächst kann von acht Vertragsstaaten ausgegangen werden (Dänemark und die eingangs genannten sieben Vertragsstaaten außerhalb der Europäischen Union). Daher werden für die Anfangsphase 40 Fälle pro Jahr zugrunde gelegt, an denen das Bundesamt für Justiz beteiligt ist. Fallreduzierend wurde dabei berücksichtigt, dass das Bundesamt für Justiz im Anwendungsbereich des Europäischen Sorgerechtsübereinkommens durch das neue Übereinkommen geringfügig entlastet werden dürfte. Wenn das Übereinkommen allerdings eine große Zahl an Vertragsstaaten außerhalb der Europäischen Union gewinnt, kann sich der Personalbedarf und damit die jährliche Belastung des Bundeshaushalts verdreifachen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

§ 13a
Verfahren bei grenzüberschreitender Abgabe

§ 32
Anerkennungsfeststellung

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 6

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 710: Gesetz zur Änderung des internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes (Haager Kinderschutzübereinkommen)


 
 
 


Drucksache 616/09

... In Zivilsachen müssen gerichtliche Entscheidungen direkt vollstreckt werden können, ohne dass es hierzu weiterer Zwischenmaßnahmen bedarf. Dies bedeutet, dass das Exequaturverfahren für Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, von dem immer noch zu häufig Gebrauch gemacht werden muss, um Entscheidungen in anderen Mitgliedstaaten vollstrecken lassen zu können, generell abgeschafft werden muss. Auf das Exequaturverfahren kann jedoch erst dann verzichtet werden, wenn die Kollisionsnormen in den betreffenden Bereichen harmonisiert worden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/09




Mitteilung

1. Einleitung

Ein neues Mehrjahresprogramm

Die politischen Prioritäten

Die Instrumente

2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten

2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit

2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden

2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre

2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union

2.5. Schutz in Drittländern

2.6. Ausbau des Zivilschutzes

3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit

3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung

3.2. Stärkung des Vertrauens

3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen

3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger

3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz

3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft

3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen

4. Ein Europa, das Schutz bietet

4.1. Ausbau des Instrumentariums

4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur

4.1.2. Informationsmanagement

4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente

4.2. Wirksame Strategien

4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa

4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger

4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU

4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen

4.2.3.2. Informationssysteme

4.2.3.3. Visumpolitik

4.3. Gemeinsame Ziele

4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität

5 Menschenhandel

Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie

5 Cyberkriminalität

5 Wirtschaftskriminalität

Strategie zur Drogenbekämpfung

4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung

5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität

5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik

5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes

5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen

5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer

5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung

5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität

5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz

5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten

5.2.3. Solidarität mit Drittländern

6. Schlussfolgerung

Anhang
Künftige Handlungsschwerpunkte

Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten

4 Grundrechte

4 Freizügigkeit

Achtung der Vielfalt

Schutzbedürftige Personen

4 Datenschutz

Teil habe
am demokratischen Leben

Konsularischer Schutz

Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit

Ein Europa, das Schutz bietet

Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität


 
 
 


Drucksache 910/09

... – die bestehenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Bereich des Zivilrechts und besonders des Verfahrensrechts besser mit dem Einsatz der Informationstechnologie in Einklang gebracht werden sollten, besonders was das Europäische Mahnverfahren und das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, die Beweisaufnahme in Zivilsachen1 und alternative Konfliktbeilegung anbelangt, und Maßnahmen in den Bereichen elektronische Schriftstücke und Transparenz des Schuldnervermögens ergriffen werden sollten, mit dem Ziel einfacherer, billigerer und schnellerer Zivilverfahren in Streitsachen mit grenzübergreifendem Bezug;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 910/09




Der Vertrag von Lissabon als Wegbereiter für den RFSR

Ein kohärenteres, transparenteres und demokratischeres Mehrjahresprogramm

Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten

Ein Europa der Rechte

Kampf gegen Diskriminierung, Förderung der Integration

Stärkung der Rechte im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft

2 Migration

2 Asyl

Grenzen und Visa

Schutz von Kindern

Datenschutz und Sicherheit

Zivil - und Handelsjustiz für Familien, Bürger und Unternehmen

Stärkung des Zugangs zur Ziviljustiz für Bürger und Unternehmen

Ausschöpfung sämtlicher Vorteile des Binnenmarkts durch das europäische Vertragsrecht

Bessere Rechtsetzung im Bereich Justiz

Entwicklung einer europäischen Rechtskultur

E -Justiz: Ein Instrument im Dienste der Bürger und Angehörigen der Rechtsberufe

Prioritäten im Strafrecht

Operationelle Einrichtungen und Agenturen und technische Hilfsmittel

Dringliche Fragen


 
 
 


Drucksache 59/09

... ). Untergesetzlich konkretisieren die Anordnungen über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) und in Zivilsachen (MiZi) die vorgenannten Übermittlungsbefugnisse, indem dort entsprechende Übermittlungspflichten vorgesehen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Zusammenarbeit im Kinderschutz (KiSchZusG)

§ 1
Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung

§ 2
Beratung und Weitergabe von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung

§ 3
Weitergabe von Informationen durch andere Berufsgruppen bei Kindeswohlgefährdung

Artikel 2
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

§ 72a
Nachweis der persönlichen Eignung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 784: Bundesgesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes


 
 
 


Drucksache 7/09

... 3. Die Rom-I-Verordnung gilt nicht in Dänemark, weil Dänemark aufgrund der Sonderregelung nach Artikel 69 EG in Verbindung mit Artikel 1 und 2 des Protokolls über die Position Dänemarks zum Amsterdamer Vertrag generell nicht an der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen nach Titel IV des EG-Vertrages teilnimmt. Irland hat zu Beginn der Verhandlungen zur Rom-I-Verordnung bereits von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich an der Rom-I-Verordnung zu beteiligen, so dass die Verordnung auch in Irland gilt. Vor kurzem hat auch das Vereinigte Königreich mitgeteilt, dass es sich an der Verordnung beteiligen will (Artikel 69 EG in Verbindung mit dem Protokoll über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands zum Amsterdamer Vertrag). In Ihrer Stellungnahme vom 7. November 2008 gemäß Artikel 4 Satz 2 des Protokolls über die Position des Vereinigten Königreichs zum Amsterdamer Vertrag in Verbindung mit Artikel 11 und 11a Satz 1, 2. Halbsatz EG hat die Europäische Kommission dieses Ansinnen gutgeheißen [Dok. KOM (2008)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einführungsgesetzes zum

Artikel 46a
Umweltschädigungen.

Zweiter Unterabschnitt Durchführung der Verordnung EG Nr. 593/2008

Artikel 46b
Verbraucherschutz für besondere Gebiete

Artikel 46c
Pflichtversicherungsverträge

Artikel 2
Änderungen anderer Rechtsvorschriften

§ 210
Großrisiken, laufende Versicherung

§ 216
Prozessstandschaft bei Versicherermehrheit

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Kosten und Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 682: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-I-Verordnung)


 
 
 


Drucksache 780/09

... ) sieht unter anderem durch Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen den schrittweisen Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts vor. In Artikel 65 wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf Maßnahmen zur

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund

1.2. Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Ergebnis der Konsultationen - Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Instruments

4. Erläuterung der Artikel

4.1. Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

4.2. Kapitel II: Zuständigkeit

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 9

4.3. Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 16
Nachlasseinheit

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 27

4.4. Kapitel IV: Anerkennung und Vollstreckung

4.5. Kapitel V: Öffentliche Urkunden

4.6. Kapitel VI: Europäisches Nachlasszeugnis

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 3
Gerichte

Artikel 4
Allgemeine Zuständigkeit

Artikel 5
Verweisung an ein zur Beurteilung des Falls geeigneteres Gericht

Artikel 6
Restzuständigkeit

Artikel 7
Widerklage

Artikel 8
Zuständigkeit für die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses

Artikel 9
Zuständigkeit der Gerichte am Belegenheitsort

Artikel 10
Anrufung eines Gerichts

Artikel 11
Prüfung der Zuständigkeit

Artikel 12
Prüfung der Zulässigkeit

Artikel 13
Rechtshängigkeit

Artikel 14
Aussetzung wegen Sachzusammenhang

Artikel 15
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 16
Allgemeine Kollisionsnorm

Artikel 17
Freie Rechtswahl

Artikel 18
Erbverträge

Artikel 19
Regelungsbereich des anzuwendenden Rechts

Artikel 20
Formgültigkeit der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses

Artikel 21
Anwendung des Belegenheitsrechts

Artikel 22
Besondere Regelungen über die Rechtsnachfolge von Todes wegen

Artikel 23
Kommorienten

Artikel 24
Erbenloser Nachlass

Artikel 25
Universelle Anwendung

Artikel 26
Rück- und Weiterverweisung

Artikel 27
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 28
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Kapitel IV
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 29
Anerkennung einer Entscheidung

Artikel 30
Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung

Artikel 31
Ausschluss einer Nachprüfung in der Sache

Artikel 32
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 33
Vollstreckbarkeit

Kapitel V
Öffentliche Urkunden

Artikel 34
Anerkennung öffentlicher Urkunden

Artikel 35
Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Kapitel VI
Europäisches Nachlasszeugnis

Artikel 36
Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

Artikel 37
Zuständigkeit für die Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses

Artikel 38
Inhalt des Antrags

Artikel 39
Teilzeugnis

Artikel 40
Erteilung des Nachlasszeugnisses

Artikel 41
Inhalt des Nachlasszeugnisses

Artikel 42
Wirkungen des Europäischen Nachlasszeugnisses

Artikel 43
Berichtigung, Aussetzung oder Einziehung des Europäischen Nachlasszeugnisses

Artikel 44
Rechtsbehelfe

Kapitel VII
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 45
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 46
Informationen für die Öffentlichkeit

Artikel 47
Änderung der Formblätter

Artikel 48
Ausschuss

Artikel 49
Überprufungsklausel

Artikel 50
Übergangsbestimmungen

Artikel 51
Inkrafttreten

Anhang I
Antrag nach Artikel 38 der Verordnung

Antrag auf Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

Anhang II
Europäisches Nachlasszeugnis Nach Artikel 41

Europäisches Nachlasszeugnis


 
 
 


Drucksache 485/09

... A. in der Erwägung, dass nach den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit die Annahme eines gemeinschaftlichen Instruments im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen mit grenzübergreifendem Bezug nur dann in Frage kommt, wenn nachgewiesen wird, dass es nicht möglich ist, auf einzelstaatlicher Ebene ein Hindernis zu beseitigen, das die Errichtung oder das Funktionieren des Binnenmarkts verhindert,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 485/09




Der Vorschlag, ein Handbuch zum Zwangsvollstreckungsrecht und zur Zwangsvollstreckungspraxis der Mitgliedstaaten zu erstellen

Erweiterung der Register und Verbesserung des Registerzugangs

Informationsaustausch zwischen Vollstreckungsbehörden

Die Offenbarungsversicherung des Schuldners

Sonstige Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 648/08 (Beschluss)

... 1 Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen, Prüfung der Auslagen in Rechtssachen, hier: Gebühren und Auslagen der Rechtsanwälte in Zivilsachen im Übrigen (Beratungshilfe). Neben der Auswertung der Datenbank des Rechenzentrums der Finanzverwaltung mit sämtlichen Einzelanweisungen für den o.a. Ausgabentitel in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 und der Geschäftsstatistiken des Justizministeriums wurde bei 24 Amtsgerichten eine Stichprobenprüfung durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 5 048 Verfahren untersucht. Schwerpunkt waren jeweils die Daten für das Jahr 2006.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 1
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 11

§ 13

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 62
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe

2. Uneinheitliche Rechtsanwendung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen

a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E

b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E

c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 Satz 2 - neu - BerHG-E

2. Verfahrensverbesserungen

a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E

b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 - neu - BerHG-E

c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 - neu - BerHG-E

3. Änderungen des Gebührenrechts

4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 347/08

... 4. Durch den am 1. Mai 1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam (BGBl. 1998 II S. 386) wurde für die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen jedoch eine Rechtsgrundlage im EG-Vertrag geschaffen (Artikel 61 Buchstabe c, Artikel 65 und 67 EG-Vertrag). Eine Revision des Brüsseler Übereinkommens kam daher nicht mehr in Frage. Stattdessen entschied sich die Europäische Gemeinschaft, die von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschriften in eine Verordnung zu übernehmen. Die Kommission legte hierzu im Juli 1999 einen Vorschlag für eine Verordnung vor, die am 22. Dezember 2000 vom Rat beschlossen wurde (Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, ABl. EG (Nr.) L 12 S. 1, Brüssel-I-Verordnung). Die Verordnung trat am 1. März 2002 in Kraft.

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Drucksache 347/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Übermittlung gerichtlicher Entscheidungen nach dem Protokoll 2 zum Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und

Artikel 2
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

Abschnitt 6
Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft nach § 1 Abs. 1 Nr. 2.

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 430: Durchführungsgesetz zum Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Lugano Übereinkommen von 2007)


 
 
 


Drucksache 95/08

... Die Europäische Gemeinschaft hat zur Verwirklichung ihres Ziels, schrittweise einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen, im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen auf der Grundlage der Artikel 61 Buchstabe c und 65 des EG-Vertrages drei Verordnungen erlassen:

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Drucksache 95/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 183
Zustellung im Ausland

Abschnitt 1
Zustellung nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007.

§ 1067
Zustellung durch diplomatische oder konsularische Vertretungen

§ 1068
Zustellung durch die Post

Abschnitt 5
Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG)Nr.1896/2006

Titel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1087
Zuständigkeit

§ 1088
Maschinelle Bearbeitung

§ 1089
Zustellung

Titel 2
Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl

§ 1090
Verfahren nach Einspruch

§ 1091
Einleitung des Streitverfahrens

Titel 3
Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls in Ausnahmefällen

§ 1092
Verfahren

Titel 4
Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl

§ 1093
Vollstreckungsklausel

§ 1094
Übersetzung

§ 1095
Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehrklage gegen den im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehl

§ 1096
Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006; Vollstreckungsabwehrklage

Abschnitt 6
Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr.861/2007

Titel 1
Erkenntnisverfahren

§ 1097
Einleitung und Durchführung des Verfahrens

§ 1098
Annahmeverweigerung auf Grund der verwendeten Sprache

§ 1099
Widerklage

§ 1100
Mündliche Verhandlung

§ 1101
Beweisaufnahme

§ 1102
Urteil

§ 1103
Säumnis

§ 1104
Abhilfe bei unverschuldeter Säumnis des Beklagten

Titel 2
Zwangsvollstreckung

§ 1105
Zwangsvollstreckung inländischer Titel

§ 1106
Bestätigung inländischer Titel

§ 1107
Ausländische Vollstreckungstitel

§ 1108
Übersetzung

§ 1109
Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007; Vollstreckungsabwehrklage

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 46b
Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 1
Geltungsbereich

Artikel 5
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenstand und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Der wesentliche Inhalt des Entwurfs im Überblick

1. Durchführungsvorschriften zur Einführung des Europäischen Mahnverfahrens

2. Durchführungsvorschriften zur Einführung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen

3. Änderungen aufgrund der Neufassung der Zustellungsverordnung

4. Änderung der Vorschriften über die Auslandszustellung

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 183

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu § 184

Zu Nummer 4

Zu § 688

Zu Nummer 5

Zu § 689

Zu Nummer 6

Zu § 794

Zu Nummer 7

Zu § 795

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 1067

Zu § 1068

Zu Nummer 10

Zu § 1069

Zu Nummer 11

Zu § 1070

Zu § 1071

Zu Nummer 12

Zu § 1087

Zu § 1088

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1089

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1090

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 1091

Zu § 1092

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 1093

Zu § 1094

Zu § 1095

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1096

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 13

Zu § 1097

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1098

Zu § 1099

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1100

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1101

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1102

Zu § 1103

Zu § 1104

Zu § 1105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1107

Zu § 1108

Zu § 1109

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu § 20

Zu Nummer 2

Zu § 20

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu § 13a

Zu Nummer 2

Zu § 46b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu §§ 46c

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu § 204

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 272: Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung


 
 
 


Drucksache 648/08

... 1 Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen, Prüfung der Auslagen in Rechtssachen, hier: Gebühren und Auslagen der Rechtsanwälte in Zivilsachen im Übrigen (Beratungshilfe). Neben der Auswertung der Datenbank des Rechenzentrums der Finanzverwaltung mit sämtlichen Einzelanweisungen für den o.a. Ausgabentitel in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 und der Geschäftsstatistiken des Justizministeriums wurde bei 24 Amtsgerichten eine Stichprobenprüfung durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 5.048 Verfahren untersucht. Schwerpunkt waren jeweils die Daten für das Jahr 2006.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 11

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 62
Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens von Artikel 2 des Gesetzes über die Änderung des Beratungshilferechts vom ... (einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle dieses Gesetzes)

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe

2. Uneinheitliche Rechtsanwendung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen

a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E

b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E

c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 BerHG-E

2. Verfahrensverbesserungen

a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E

b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 BerHG-E

c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 BerHG

3. Änderungen des Gebührenrechts

4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu a § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG

Zu b § 1 Abs. 3 und 4 BerHG

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu a und b § 6 Abs. 1 und 2 BerHG-E

Zu c § 6 Abs. 3 BerHG-E

Zu d § 6 Abs. 4 BerHG-E

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu a § 12 Abs. 3 BerHG-E

Zu b § 12 Abs. 4 BerHG-E

Zu Nr. 8

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu a Nr. 2500

Zu b Nr. 2501

Zu c bis e Nr. 2502 bis 2509

Zu f Anmerkung zu Nr. 7002

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 166/08

... Das Kooperationsdefizit zwischen den Vollstreckungsbehörden und Vollstreckungsbeauftragten in Zivilsachen steht in deutlichem Widerspruch zu der engen Zusammenarbeit der Steuerbehörden in der Europäischen Union. Die Richtlinie 76/308/EWG über die Beitreibung von Forderungen aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft29 sieht einen direkten Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden vor. In den Anwendungsbereich dieser Richtlinie wurden inzwischen auch bestimmte Steuerforderungen aufgenommen30. In Artikel 4 der Richtlinie heißt es: "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/08




Grünbuch Effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union: Transparenz des Schuldnervermögens

I. Einführung: Probleme aufgrund der derzeitigen Rechtslage

II. Lösungsmöglichkeiten

1. Erstellung eines Handbuchs zum Zwangsvollstreckungsrecht und zur Zwangsvollstreckungspraxis der Mitgliedstaaten

2. Erweiterung der Register und Verbesserung des Registerzugangs

a Handelsregister

b Melderegister

c Sozialversicherungs- und Steuerregister

3. Informationsaustausch zwischen Vollstreckungsbehörden

a Derzeitiger Stand

b Lösungsmöglichkeiten

4. Offenbarungsversicherung des Schuldners

a Derzeitiger Stand

b Lösungsmöglichkeiten

c Einführung einer europäischen Vermögenserklärung

5. Sonstige Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 883/08

... Mitteilung über die gegenseitige Anerkennung in Straf- und Zivilsachen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 883/08




Mitteilung

1. Bewährungsproben für Europa

2. Prioritäten für 2009

2.1. Wachstum und Beschäftigung

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas

2.3. Ein bürgernahes Europa

2.4. Europa als Partner in der Welt

3. Bessere Rechtsetzung – Erfüllung von Zusagen und Wandel der Regelungskultur

4. Europa vermitteln

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Strategische Initiativen

Vorrangige Initiativen

Anhang 2
Verzeichnis der Vereinfachungsinitiativen

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge


 
 
 


Drucksache 951/08 (Beschluss)

... 17. Eine verbesserte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten sollte deshalb unter Ausnutzung und ggf. Optimierung vorhandener Arbeitsstrukturen erreicht werden. So könnten die Vorteile der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen beispielsweise verstärkt für Verbraucherstreitigkeiten erschlossen werden.



Drucksache 700/08

... Absatz 1 regelt die inländischen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit berufsrechtlichen Maßnahmen umfassend. Anders als bisher wird damit auch eine Ermächtigungsgrundlage für Mitteilungen in Zivilsachen geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 700/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 15
Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung

Dritter Abschnitt

§ 32
Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 33
Sachliche und örtliche Zuständigkeit

§ 34
Zustellung

§ 35
Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren

§ 36
Ermittlung des Sachverhalts, personenbezogene Daten, Mitteilungspflichten

Fünfter Teil

Vierter Abschnitt

§ 112a
Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit

§ 112b
Örtliche Zuständigkeit

§ 112c
Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 112d
Klagegegner und Vertretung

§ 112e
Berufung

§ 112f
Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse

§ 173
Bestellung eines Vertreters und eines Abwicklers der Kanzlei

Dritter Abschnitt

§ 191f
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Erster Abschnitt

§ 192
Erhebung von Gebühren und Auslagen.

Zweiter Abschnitt

§ 193
Gerichtskosten

§ 194
Streitwert

§ 208
Landesrechtliche Beschränkungen der Parteivertretung und Beistandschaft

§ 210
Bestehenbleiben von Rechtsanwaltskammern

§ 215
Übergangsregelungen

Teil 2
Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

§ 34a
Mitteilungspflichten

Teil 6
Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen und allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren.

§ 35
Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen

§ 39
Gebühren und Auslagen

Teil 8
Übergangs-und Schlussbestimmungen.

§ 43
Übergangsregelungen

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 111

§ 111a

§ 111b

§ 111c

§ 111d

§ 111e

§ 111f

§ 111g

§ 112

§ 118

Anlage
(zu § 111f Satz 1) Gebührenverzeichnis

4 Gliederung

Artikel 4
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 7
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Leitlinien des Entwurfs

III. Inhalt des Entwurfs

1. BRAO

a Verwaltungsverfahren in Anwaltssachen

b Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen

c Sonstige Regelungen

2. Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

3. Bundesnotarordnung

4. Sonstige Gesetzesänderungen

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Kosten und Preise

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

VI. Andere Lösungsmöglichkeiten

VII. Informationspflichten

VIII. Befristung

IX. Rechtsvereinfachung

X. Vereinbarkeit mit EU-Recht

XI. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu § 112a

Zu § 112b

Zu § 112c

Zu § 112d

Zu § 112e

Zu § 112f

Zu Nummer 42

Zu Nummer n

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu § 191f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu § 193

Zu § 194

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer n

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Abschnitt 1 Erster Rechtszug

Zu Unterabschnitt 1

Zu Unterabschnitt 2

Zu Abschnitt 2

Zu Abschnitt 3

Zu Abschnitt 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 111

Zu § 111a

Zu § 111b

Zu § 111c

Zu § 111d

Zu § 111e

Zu § 111f

Zu § 111g

Zu § 112

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 473: Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht


 
 
 


Drucksache 951/1/08

... 26. Eine verbesserte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten sollte deshalb unter Ausnutzung und ggf. Optimierung vorhandener Arbeitsstrukturen erreicht werden. So könnten die Vorteile der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen beispielsweise verstärkt für Verbraucherstreitigkeiten erschlossen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 951/1/08




Zu Frage 1:

Zu den Fragen 2 bis 7:


 
 
 


Drucksache 95/1/08

... Als Übermittlungswege stehen derzeit nicht nur der konsularische und der diplomatische Übermittlungsweg unter Einschaltung der Auslandsvertretungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 und 4 der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 1 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 Abs. 1 ZPO

Zu Artikel 1

7. Zu Artikel 1 Nr. 10, 11 §§ 1069, 1071 ZPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 1089 Abs. 2 ZPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 1097 Abs. 3 - neu - ZPO

10. Zu Artikel 6 § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB


 
 
 


Drucksache 346/08

... Zu erwarten ist ferner ein umfassender Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Rechtsakt auch zum anwendbaren Recht in Erb- und Testamentsachen. Alle genannten Rechtsetzungsvorhaben sind Teil des am 5. November 2004 vom Europäischen Rat verabschiedeten Haager Programms (ABl. EU C 53/1), das einen Maßnahmenkatalog der Europäischen Gemeinschaft für den Ausbau der Justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen vorsieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen

Artikel 3
Anwendungsbereich; Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Gemeinschaft und zu völkerrechtlichen Vereinbarungen

Artikel 3a
Sachnormverweisung; Einzelstatut

Artikel 44
Von Grundstücken ausgehende Einwirkungen.

Siebter Abschnitt

Artikel 46a
Durchführung von Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 864/2007

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Kosten und Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Nummer n

Nummer 5

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 441: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-II-Verordnung)


 
 
 


Drucksache 95/08 (Beschluss)

... Als Übermittlungswege stehen derzeit nicht nur der konsularische und der diplomatische Übermittlungsweg unter Einschaltung der Auslandsvertretungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 und 4 der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 1 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 Abs. 1 ZPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 10, 11 §§ 1069, 1071 ZPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 10, 11 §§ 1069, 1071 ZPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 1089 Abs. 2 ZPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 1097 Abs. 3 - neu - ZPO

9. Zu Artikel 6 § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB


 
 
 


Drucksache 824/07

... Im Anschluss an die Konsultation über die künftigen Prioritäten für den Aktionsplan zum Gesellschaftsrecht und zur Corporate Governance und angesichts des großen Bedarfs wird die Kommission eine Studie über die Durchführbarkeit einer europäischen Stiftungssatzung durchführen. Ferner wird die Kommission sich 2008 auf die vorbereitenden Arbeiten im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen mit Drittländern konzentrieren; dies wird u. a. einen Rechtsmechanismus zum Umgang mit bilateralen Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern in bestimmten Sektoren umfassen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie dem Europarat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 824/07




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Prioritäten für 2008

Wachstum und Beschäftigung

Nachhaltiges Europa

Ein integriertes Konzept zur Migration

Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Europa als Partner in der Welt

3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen

Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen

Die internationale Ebene

Verwaltung von Finanzprogrammen

Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes

4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte

5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten

Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung

Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

6. Kommunikation über Europa

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Anhang 2
Vereinfachungsvorschläge

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

Anhang 4
Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008


 
 
 


Drucksache 309/2/07

... Die Befassung der Amtsstatt der Landgerichte mit den Zivilsachen führt zu keiner nennenswerten Entlastung der Landeshaushalte, da die Zivilkammern der Landgerichte seit der ZPO-Reform ganz überwiegend nur noch durch den Einzelrichter entscheiden. Auch die vom FamGKG vorgesehenen höheren Gebühren werden kaum zu Mehreinnahmen führen, da für die meisten Verfahren im Bereich der Familiensachen Prozess- und Verfahrenskostenhilfe gewährt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/2/07




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zur Eingangsformel

5. Zu Artikel 1 insgesamt FamFG

6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 FamFG

7. Zu Artikel 1 § 4 FamFG

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Satz 3 FamFG

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 4, § 345 Abs. 5 FamFG

10. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 2 FamFG , Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1503 - neu - *

11. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 2 FamFG *

12. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 und 1a - neu - FamFG

13. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 1 FamFG

14. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 3 FamFG

15. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 FamFG

16. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 1 FamFG

17. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

18. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 3, 4 FamFG

19. Zu Artikel 1 § 30 Abs. 3 FamFG

20. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Satz 1 FamFG

21. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 FamFG

22. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 FamFG

23. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 4 FamFG

24. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 5 Nr. 5 - neu - FamFG

25. Zu Artikel 1 §§ 40, 41 FamFG

26. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG

27. Zu Artikel 1 § 46 Satz 4 - neu - FamFG

28. Zu Artikel 1 § 51 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

29. Zu Artikel 1 § 65 Abs. 2 Satz 2 - neu -, § 68 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 - neu - FamFG

30. Zu Artikel 1 § 66 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

31. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 2 - neu - FamFG

32. Zu Artikel 1 § 68 Abs. 4 Halbsatz 2 FamFG

33. Zu Artikel 1 § 70 Abs. 2 Satz 2, § 74 Abs. 1 Satz 1 FamFG , Artikel 21 Nr. 2 § 29 Abs. 2 Satz 2 EGGVG , Artikel 36 Nr. 8 § 78 Abs. 2 Satz 2 GBO und Artikel 39 Nr. 6 § 83 Abs. 2 Satz 2 SchRegO

34. Zu Artikel 1 § 76 Abs. 1 und 2, § 77 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FamFG

35. Zu Artikel 1 § 76 Abs. 2 FamFG

36. Zu Artikel 1 § 76 Abs. 3 - neu - FamFG

37. Zu Artikel 1 § 81 Abs. 2 Nr. 2 und 2a - neu - FamFG

38. Zu Artikel 1 § 88 ff. FamFG

39. Zu Artikel 1 § 107 Abs. 2 Satz 2 FamFG

40. Zu Artikel 1 § 114 Abs. 4 Nr. 7 - neu - und 8 - neu - FamFG

41. Zu Artikel 1 § 114 Abs. 4 Nr. 7 - neu - FamFG

42. Zu Artikel 1 § 117 Abs. 1 Satz 3 FamFG

43. Zu Artikel 1 § 117 Abs. 2 Satz 1 FamFG

44. Zu Artikel 1 § 120 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

45. Zu Artikel 1 § 122 FamFG

46. Zu Artikel 1 § 128 FamFG

47. Zu Artikel 1 § 133 Abs. 2 FamFG

48. Zu Artikel 1 § 134a - neu -, § 135 Abs. 1 Satz 1 FamFG , Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG, Nr. 1111 - neu -

a zu Buchstabe a Doppelbuchstabe aa:

b zu Buchstabe a Doppelbuchstabe bb:

c zu Buchstabe b:

49. Zu Artikel 1 § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG

50. Zu Artikel 1 § 140 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FamFG

51. Zu Artikel 1 § 141 Satz 2 FamFG

52. Zu Artikel 1 § 152 Abs. 2 Satz 2 - neu - FamFG

53. Zu Artikel 1 § 154 Satz 1, 2, 3 - neu - FamFG , Artikel 105 §§ 86 bis 88 SGB VIII

Zu Buchstabe a

54. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 1 FamFG

55. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 2 Satz 2 FamFG

56. Zu Artikel 1 § 156 Abs. 2 FamFG

57. Zu Artikel 1 § 157 FamFG

58. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 2 Satz 3 und § 157 Abs. 1 Satz 2 FamFG

59. Zu Artikel 1 § 157 Abs. 2 FamFG

60. Zu Artikel 1 §§ 158 und 174 FamFG

61. Zu Artikel 1 § 159 Abs. 3 Satz 1a - neu - FamFG

62. Zu Artikel 1 § 163 Abs. 1 FamFG

63. Zu Artikel 1 § 165 FamFG

64. Zu Artikel 1 § 166 Abs. 3 FamFG

65. Zu Artikel 1 § 166 Abs. 3 FamFG

66. Zu Artikel 1 § 167 Abs. 6 Satz 1 FamFG

67. Zu Artikel 1 § 177 Abs. 1 Satz 2 - neu - FamFG

68. Zu Artikel 1 § 178 Abs. 2 Satz 3 - neu - FamFG

69. Zu Artikel 1 § 187 Abs. 4 Satz 2 - neu - FamFG

70. Zu Artikel 1 § 191 FamFG Artikel 50 Nr. 50a - neu - § 1910 - neu - BGB

71. Zu Artikel 1 § 209 Abs. 3 - neu - FamFG

72. Zu Artikel 1 § 213 FamFG

73. Zu Artikel 1 § 214 Abs. 1 FamFG

74. Zu Artikel 1 § 216 Abs. 3 FamFG

75. Zu Artikel 1 § 232 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 FamFG

76. Zu Artikel 1 § 235 Abs. 2 und 4 Satz 2 - neu -, § 236 Abs. 2 FamFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

77. Zu Artikel 1 § 238 Abs. 2 und 3 Satz 5 FamFG , Artikel 29 Nr. 12 § 323 Abs. 2 und 3 Satz 2 ZPO

78. Zu Artikel 1 §§ 249 ff. FamFG

79. Zu Artikel 1 § 276 FamFG

80. Zu Artikel 1 § 277 Abs. 2 Satz 3 - neu - und Abs. 3 Satz 4 - neu - FamFG

81. Zu Artikel 1 § 281 Abs. 1 Nr. 3 - neu - FamFG

82. Zu Artikel 1 § 283 Abs. 1 Satz 1a - neu - FamFG

83. Zu Artikel 1 § 283 Abs. 1 Satz 2, § 284 Abs. 3 Satz 2 - neu - FamFG

84. Zu Artikel 1 § 292 Abs. 1 Satz 2 - neu - FamFG

85. Zu Artikel 1 § 295 Abs. 1 Satz 2 FamFG

86. Zu Artikel 1 § 303 Abs. 3, § 335 Abs. 2 FamFG

87. Zu Artikel 1 § 315 Abs. 1 Nr. 2 FamFG

88. Zu Artikel 1 § 315 Abs. 4 FamFG

89. Zu Artikel 1 § 317 FamFG

90. Zu Artikel 1 § 319 Abs. 4 FamFG

91. Zu Artikel 1 § 320 Satz 2 FamFG

92. Zu Artikel 1 § 344 Abs. 7 - neu - FamFG

93. Zu Artikel 1 § 346 FamFG

94. Zu Artikel 1 § 346 Abs. 3 Satz 2 FamFG

95. Zu Artikel 1 § 347 FamFG

96. Zu Artikel 1 § 351 Satz 1 FamFG

97. Zu Artikel 1 § 352 FamFG

98. Zu Artikel 1 § 353 Abs. 1 FamFG

99. Zu Artikel 1 § 371 Abs. 2 FamFG

100. Zu Artikel 1 § 375 Nr. 3 FamFG Artikel 22 Nr. 11 Buchstabe a § 71 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe b GVG Artikel 74 Nr. 18 § 258 Abs. 3 Satz 2, Satz 3 - neu - AktG

101. Zu Artikel 1 § 379 Abs. 1 FamFG

102. Zu Artikel 1 § 390 Abs. 1 Satz 1, 2 - neu - FamFG

103. Zu Artikel 1 § 395 Abs. 4 FamFG

104. Zu Artikel 1 § 395a - neu - FamFG

105. Zu Artikel 1 § 396 FamFG

106. Zu Artikel 1 § 419 FamFG

107. Zu Artikel 1 § 437 FamFG

108. Zu Artikel 1 § 448 Abs. 2 Satz 2 und 3 - neu - FamFG

109. Zu Artikel 2 § 32 Satz 3 - neu - FamGKG

110. Zu Artikel 2 § 41 Satz 2 FamGKG

111. Zu Artikel 2 § 46 Abs. 3 FamGKG

112. Zu Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1110, 1111, 1120, 1121, 1122, 1130, 1132, 1140

113. Zu Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1310, 1310 a - neu -

114. Zu Artikel 12 Nr. 3 § 53 Abs. 2 PersStdG

115. Zu Artikel 22 Nr. 4 § 17b Abs. 3 GVG

116. Zu Artikel 22 Nr. 7 § 23a Abs. 2 GVG

117. Zu Artikel 22 Nr. 11 Buchstabe b § 71 Abs. 4 Satz 1 GVG

118. Zu Artikel 22 Nr. 12 Buchstabe a § 72 Abs. 1 GVG , Nr. 14 § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b GVG

119. Zu Artikel 22 Nr. 13 § 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG

120. Zu Artikel 36 Änderung der Grundbuchordnung

121. Zu Artikel 37 Nr. 2 Buchstabe b § 5 Abs. 4 GBWiederhV

122. Zu Artikel 38 Nr. 1 § 2 Abs. 1 Satz 1 GBMaßnG

123. Zu Artikel 39 Änderung der Schiffsregisterordnung

124. Zu Artikel 40 Abs. 2 Nr. 5 § 26 HRV

125. Zu Artikel 47 Abs. 6 Nr. 19 Buchstabe e bis j Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG - Vergütungsverzeichnis - Nummern 2502 bis 2511

126. Zu Artikel 50 Nr. 28 und 29 § 1684 Abs. 3, § 1685 Abs. 3 BGB

127. Zu Artikel 58 Nr. 1a - neu - § 3 Abs. 1 HypKrlosErklG

128. Zu Artikel 58 Nr. 5 Buchstabe b § 8 Abs. 3 Satz 3 - neu - HypKrlosErklG

129. Zu Artikel 74 Nr. 7 Buchstabe b § 99 Abs. 3 Satz 5 - neu - AktG

130. Zu Artikel 105 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 50 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII

131. Zu Artikel 111 Übergangsvorschrift

132. Zu Artikel 112 Inkrafttreten

133. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 50/07

... Durch das Abkommen werden die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel I - Verordnung) auch im Verhältnis zu Dänemark mit unmittelbarer Wirkung anwendbar. Hintergrund dieses Abkommens ist, dass Dänemark an der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen nach Titel IV des EG-Vertrags nicht teilnimmt.



Drucksache 309/07 (Beschluss)

... Die Befassung der Amtsstatt der Landgerichte mit den Zivilsachen führt zu keiner nennenswerten Entlastung der Landeshaushalte, da die Zivilkammern der Landgerichte seit der ZPO-Reform ganz überwiegend nur noch durch den Einzelrichter entscheiden. Auch die vom FamGKG vorgesehenen höheren Gebühren werden kaum zu Mehreinnahmen führen, da für die meisten Verfahren im Bereich der Familiensachen Prozess- und Verfahrenskostenhilfe gewährt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/07 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zur Eingangsformel

4. Zu Artikel 1 insgesamt FamFG

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 FamFG

6. Zu Artikel 1 § 4 FamFG

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Satz 3 FamFG

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 4, § 345 Abs. 5 FamFG

9. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 2 FamFG , Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1503 - neu -

10. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 und 1a - neu - FamFG

11. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 1 FamFG

12. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 3 FamFG

13. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 FamFG

14. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 1 FamFG

15. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

16. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 3, 4 FamFG

17. Zu Artikel 1 § 30 Abs. 3 FamFG

18. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Satz 1 FamFG

19. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 FamFG

20. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 FamFG

21. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 4 FamFG

22. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 5 Nr. 5 - neu - FamFG

23. Zu Artikel 1 §§ 40, 41 FamFG

24. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG

25. Zu Artikel 1 § 46 Satz 4 - neu - FamFG

26. Zu Artikel 1 § 65 Abs. 2 Satz 2 - neu -, § 68 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 - neu - FamFG

27. Zu Artikel 1 § 66 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

28. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 2 - neu - FamFG

29. Zu Artikel 1 § 68 Abs. 4 Halbsatz 2 FamFG

30. Zu Artikel 1 § 70 Abs. 2 Satz 2, § 74 Abs. 1 Satz 1 FamFG , Artikel 21 Nr. 2 § 29 Abs. 2 Satz 2 EGGVG , Artikel 36 Nr. 8 § 78 Abs. 2 Satz 2 GBO und Artikel 39 Nr. 6 § 83 Abs. 2 Satz 2 SchRegO

31. Zu Artikel 1 § 76 Abs. 1 und 2, § 77 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FamFG

32. Zu Artikel 1 § 76 Abs. 3 - neu - FamFG

33. Zu Artikel 1 § 81 Abs. 2 Nr. 2 und 2a - neu - FamFG

34. Zu Artikel 1 § 88 ff. FamFG

35. Zu Artikel 1 § 107 Abs. 2 Satz 2 FamFG

36. Zu Artikel 1 § 114 Abs. 4 Nr. 7 - neu - und 8 - neu - FamFG

37. Zu Artikel 1 § 117 Abs. 1 Satz 3 FamFG

38. Zu Artikel 1 § 117 Abs. 2 Satz 1 FamFG

39. Zu Artikel 1 § 120 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

40. Zu Artikel 1 § 122 FamFG

41. Zu Artikel 1 § 128 FamFG

42. Zu Artikel 1 § 133 Abs. 2 FamFG

43. Zu Artikel 1 § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG

44. Zu Artikel 1 § 140 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FamFG

45. Zu Artikel 1 § 141 Satz 2 FamFG

46. Zu Artikel 1 § 152 Abs. 2 Satz 2 - neu - FamFG

47. Zu Artikel 1 § 154 Satz 1, 2, 3 - neu - FamFG , Artikel 105 §§ 86 bis 88 SGB VIII

Zu Buchstabe a

48. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 1 FamFG

49. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 2 Satz 2 FamFG

50. Zu Artikel 1 § 156 Abs. 2 FamFG

51. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 2 Satz 3 und § 157 Abs. 1 Satz 2 FamFG

52. Zu Artikel 1 § 157 Abs. 2 FamFG

53. Zu Artikel 1 §§ 158 und 174 FamFG

54. Zu Artikel 1 § 159 Abs. 3 Satz 1a - neu - FamFG

55. Zu Artikel 1 § 163 Abs. 1 FamFG

56. Zu Artikel 1 § 165 FamFG

57. Zu Artikel 1 § 166 Abs. 3 FamFG

58. Zu Artikel 1 § 167 Abs. 6 Satz 1 FamFG

59. Zu Artikel 1 § 177 Abs. 1 Satz 2 - neu - FamFG

60. Zu Artikel 1 § 178 Abs. 2 Satz 3 - neu - FamFG

61. Zu Artikel 1 § 187 Abs. 4 Satz 2 - neu - FamFG

62. Zu Artikel 1 § 191 FamFG Artikel 50 Nr. 50a - neu - § 1910 - neu - BGB

63. Zu Artikel 1 § 209 Abs. 3 - neu - FamFG

64. Zu Artikel 1 § 213 FamFG

65. Zu Artikel 1 § 214 Abs. 1 FamFG

66. Zu Artikel 1 § 216 Abs. 3 FamFG

67. Zu Artikel 1 § 232 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 FamFG

68. Zu Artikel 1 § 235 Abs. 2 und 4 Satz 2 - neu -, § 236 Abs. 2 FamFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

69. Zu Artikel 1 § 238 Abs. 2 und 3 Satz 5 FamFG , Artikel 29 Nr. 12 § 323 Abs. 2 und 3 Satz 2 ZPO

70. Zu Artikel 1 §§ 249 ff. FamFG

71. Zu Artikel 1 § 276 FamFG

72. Zu Artikel 1 § 277 Abs. 2 Satz 3 - neu - und Abs. 3 Satz 4 - neu - FamFG

73. Zu Artikel 1 § 281 Abs. 1 Nr. 3 - neu - FamFG

74. Zu Artikel 1 § 283 Abs. 1 Satz 1a - neu - FamFG

75. Zu Artikel 1 § 283 Abs. 1 Satz 2, § 284 Abs. 3 Satz 2 - neu - FamFG

76. Zu Artikel 1 § 292 Abs. 1 Satz 2 - neu - FamFG

77. Zu Artikel 1 § 295 Abs. 1 Satz 2 FamFG

78. Zu Artikel 1 § 303 Abs. 3, § 335 Abs. 2 FamFG

79. Zu Artikel 1 § 315 Abs. 1 Nr. 2 FamFG

80. Zu Artikel 1 § 315 Abs. 4 FamFG

81. Zu Artikel 1 § 317 FamFG

82. Zu Artikel 1 § 319 Abs. 4 FamFG

83. Zu Artikel 1 § 320 Satz 2 FamFG

84. Zu Artikel 1 § 344 Abs. 7 - neu - FamFG

85. Zu Artikel 1 § 346 FamFG

86. Zu Artikel 1 § 346 Abs. 3 Satz 2 FamFG

87. Zu Artikel 1 § 347 FamFG

88. Zu Artikel 1 § 351 Satz 1 FamFG

89. Zu Artikel 1 § 352 FamFG

90. Zu Artikel 1 § 353 Abs. 1 FamFG

91. Zu Artikel 1 § 371 Abs. 2 FamFG

92. Zu Artikel 1 § 375 Nr. 3 FamFG Artikel 22 Nr. 11 Buchstabe a § 71 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe b GVG Artikel 74 Nr. 18 § 258 Abs. 3 Satz 2, Satz 3 - neu - AktG

93. Zu Artikel 1 § 379 Abs. 1 FamFG

94. Zu Artikel 1 § 390 Abs. 1 Satz 1, 2 - neu - FamFG

95. Zu Artikel 1 § 395 Abs. 4 FamFG

96. Zu Artikel 1 § 395a - neu - FamFG

97. Zu Artikel 1 § 396 FamFG

98. Zu Artikel 1 § 419 FamFG

99. Zu Artikel 1 § 437 FamFG

100. Zu Artikel 1 § 448 Abs. 2 Satz 2 und 3 - neu - FamFG

101. Zu Artikel 2 § 32 Satz 3 - neu - FamGKG

102. Zu Artikel 2 § 41 Satz 2 FamGKG

103. Zu Artikel 2 § 46 Abs. 3 FamGKG

104. Zu Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1110, 1111, 1120, 1121, 1122, 1130, 1132, 1140

105. Zu Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1310, 1310 a - neu -

106. Zu Artikel 12 Nr. 3 § 53 Abs. 2 PersStdG

107. Zu Artikel 22 Nr. 4 § 17b Abs. 3 GVG

108. Zu Artikel 22 Nr. 7 § 23a Abs. 2 GVG

109. Zu Artikel 22 Nr. 11 Buchstabe b § 71 Abs. 4 Satz 1 GVG

110. Zu Artikel 22 Nr. 12 Buchstabe a § 72 Abs. 1 GVG , Nr. 14 § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b GVG

111. Zu Artikel 22 Nr. 13 § 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG

112. Zu Artikel 36 Änderung der Grundbuchordnung

113. Zu Artikel 37 Nr. 2 Buchstabe b § 5 Abs. 4 GBWiederhV

114. Zu Artikel 38 Nr. 1 § 2 Abs. 1 Satz 1 GBMaßnG

115. Zu Artikel 39 Änderung der Schiffsregisterordnung

116. Zu Artikel 40 Abs. 2 Nr. 5 § 26 HRV

117. Zu Artikel 47 Abs. 6 Nr. 19 Buchstabe e bis j Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG - Vergütungsverzeichnis - Nummern 2502 bis 2511

118. Zu Artikel 50 Nr. 28 und 29 § 1684 Abs. 3, § 1685 Abs. 3 BGB

119. Zu Artikel 58 Nr. 1a - neu - § 3 Abs. 1 HypKrlosErklG

120. Zu Artikel 58 Nr. 5 Buchstabe b § 8 Abs. 3 Satz 3 - neu - HypKrlosErklG

121. Zu Artikel 74 Nr. 7 Buchstabe b § 99 Abs. 3 Satz 5 - neu - AktG

122. Zu Artikel 105 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 50 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII

123. Zu Artikel 111 Übergangsvorschrift

124. Zu Artikel 112 Inkrafttreten

125. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 390/06

... eines besseren Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaften präzisiert und verschärft werden. Zwecks Unterstützung der Einziehungsmaßnahmen sollte in Artikel 72 der Haushaltsordnung vorgesehen werden, dass auf die Forderungen der Gemeinschaft auch die Instrumente Anwendung finden, die auf der Grundlage der Bestimmungen des EG-Vertrags über die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen mit grenzüberschreitenden Bezügen angenommen wurden; das bedeutet insbesondere, dass eine von einem Gericht eines Mitgliedstaates anerkannte Forderung nach einem vereinfachten Verfahren von den Gerichten der anderen Mitgliedstaaten anerkannt würde.

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Drucksache 390/06




Begründung

1. Hintergrund

2. der geänderte Vorschlag der Kommission zur Änderung der Haushaltsordnung

3. Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen

3.1. Haushaltsgrundsätze

3.2. Aufstellung und Gliederung des Haushaltsplans

3.3. Haushaltsvollzug - Methoden der Mittelverwaltung Artikel 48-57

3.4. Finanzakteure Artikel 58-68

3.5. Einnahmen- und Ausgabenvorgänge Artikel 69-83

3.6. Öffentliche Auftragsvergabe

3.7. Finanzhilfen

3.8. Rechnungsführung

3.9. Verwaltungsmittel

3.10. Einstellung von Sachverständigen für die Bewertung von Vorschlägen sowie für die Begleitung und Bewertung von Projekten

3.11. Übergangs - und Schlussbestimmungen

Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung EG, Euratom Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 1
Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 wird wie folgt geändert:

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 30/1/06

... 2. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass der Verordnungsvorschlag nicht in allen Teilen durch eine entsprechende Gemeinschaftskompetenz gedeckt ist. Nach Artikel 61 Buchstabe c EGV erlässt der Rat zum schrittweisen Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen nach Artikel 65 EGV. Diese Normen bestimmen, dass die Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen mit grenzüberschreitenden Bezügen, die, soweit sie für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich sind, nach Artikel 67 zu treffen sind, unter anderem die Vollstreckung gerichtlicher und außergerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen sowie die Förderung der Vereinbarkeit der in den Mitgliedstaaten geltenden Kollisionsnormen und Vorschriften zur Vermeidung von Kompetenzkonflikten einschließen.

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Drucksache 30/1/06




A. Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften:

11. Zu Artikel 1:

12. Zu Artikel 2:

13. Zu Artikel 3:

14. Zu Artikel 4:

15. Zu Artikel 8:

16. Zu Artikel 13:

17. Zu Artikel 14:

18. Zu Artikel 15:

19. Zu den Artikeln 16 und 17:

20. Zu Artikel 22:

21. Zu Artikel 24:

22. Zu Artikel 25:

23. Zu Artikel 26:

24. Zu Artikel 29:

25. Zu Artikel 34:

26. Zu Artikel 35:

27. Zu Artikel 36:

28. Zu Artikel 40:

29. Zu den Artikeln 41 bis 45:


 
 
 


Drucksache 754/06

... Das Vollstreckungsrecht wird häufig als Achillesferse des europäischen Zivilrechtsraums bezeichnet. Zwar gibt es auf EU-Ebene Vorschriften für die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und die Erklärung der Vollstreckbarkeit von Urteilen sowie Verfahren für die gerichtliche Zusammenarbeit in Zivilsachen, aber zur Vollstreckung als solcher liegt noch kein Legislativvorschlag vor. Bislang gilt für die Vollstreckung eines Urteils, das in einem anderen Mitgliedstaat für vollstreckbar erklärt worden ist, ausschließlich einzelstaatliches Recht.

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Drucksache 754/06




Grünbuch zur effizienteren Vollstreckung von Urteilen in der Europäischen Union: Vorläufige Kontenpfändung

1. Einführung

1.1. Probleme aufgrund der derzeitigen Rechtslage

2. Lösungsvorschlag: Eine europäische Regelung für die vorläufige Pfändung von Bankguthaben

3. Verfahren zur Erwirkung eines Pfändungsbeschlusses

3.1. Antragsvoraussetzungen

3.2. Voraussetzungen für einen Pfändungsbeschluss

3.3. Vorladung des Schuldners

3.4. Erforderliche Kontoangaben

3.5. Zuständigkeitsfragen

4. Höhe und Grenzen einer vorläufigen Kontenpfändung nach europäischem Recht

4.1. Höhe des zu sichernden Betrags

4.2. Bankkosten

4.3. Vorläufige Pfändung bei mehreren Konten, bei Gemeinschaftskonten und bei Treuhandkonten

4.4. Pfändungsfreigrenze

5. Wirkungen der vorläufigen Kontenpfändung

5.1. Vollstreckung

5.2. Schuldnerschutz

5.3. Rangfolge der Gläubiger

5.4. ‚Umwandlung des Pfändungsbeschlusses in einen Vollstreckungstitel


 
 
 


Drucksache 31/1/06

... " in Zivilsachen, soweit sie für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich sind, die Förderung der Vereinbarkeit der in den Mitgliedstaaten geltenden Kollisionsnormen ein. Der Gemeinschaftsgesetzgeber verfügt bei seiner Entscheidung, ob eine Maßnahme für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich ist, über einen gewissen Ermessensspielraum. Die Harmonisierung der Kollisionsnormen für vertragliche Schuldverhältnisse ist für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts grundsätzlich erforderlich.

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Drucksache 31/1/06




Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 3

5. Zu Artikel 4

6. Zu Artikel 5

7. Zu Artikel 6

8. Zu Artikel 7

9. Zu Artikel 8

10. Zu Artikel 10

11. Zu Artikel 13

12. Zu Artikel 16

13. Zu Artikel 22

14. Zu den Artikeln 23 und 24


 
 
 


Drucksache 482/06

... 5. fordert, dass angesichts der klaren Trennung zwischen Fragen der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und in Zivilsachen eine parallele Vorschrift auf der Grundlage von Artikel 65 Buchstabe a des EG-Vertrags erlassen wird;

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Drucksache 482/06




Abänderung 1 Bezugsvermerk 1

Abänderung 2 Erwägung 5

Abänderung 3 Artikel 2 Buchstabe c

Abänderung 4 Artikel 2 Buchstabe d

Abänderung 5 Artikel 3 Absatz -1 neu

Abänderung 6 Artikel 3

Abänderung 7 Artikel 4 Absatz 1

Abänderung 8 Artikel 5

Abänderung 9 Artikel 5 Absatz 1 a neu

Abänderung 10 Artikel 7 Titel

Abänderung 11 Artikel 7 Buchstabe c a neu

Abänderung 12 Artikel 7 Absatz 1 a neu

Abänderung 13 Artikel 8 Absatz 1

Abänderung 14 Artikel 8 Absatz 2


 
 
 


Drucksache 217/06 (Beschluss)

... Fehlt eine Abgabensatzung, kann die Aufsichtsbehörde die Abgaben vorläufig festsetzen. Rückständige Abgaben können auf Grund einer vom Präsidenten ausgestellten mit der Bescheinigung der Vollstreckbarkeit versehenen Zahlungsaufforderung nach den Vorschriften über die Vollstreckbarkeit gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen eingezogen werden. Die Kasse kann die Erfüllung der Abgabepflicht einschließlich der zu Grunde liegenden Kostenberechnungen und des Kosteneinzugs durch den Notar nachprüfen. Der Notar hat den mit der Prüfung Beauftragten Einsicht in seine Akten, Urkunden, Konten, Verzeichnisse und Bücher zu gestatten, diese auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

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Drucksache 217/06 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 5

Zu den Absätzen 6 und 7

Zu den Absätzen 8 und 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu den Absätzen 12 und 13

Zu Absatz 14

Zu den Absätzen 15 und 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 31/06

... Seit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam unterliegen Kollisionsnormen dem Artikel 61 Buchstabe c EG-Vertrag. Die Verordnung wird gemäß Artikel 67 EG-Vertrag in der durch den Vertrag von Nizza geänderten Fassung im Mitentscheidungsverfahren gemäß Artikel 251 EG-Vertrag erlassen. Gemäß Artikel 65 Buchstabe b schließen die „Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen …, soweit sie für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes erforderlich sind, … ein: … Förderung der Vereinbarkeit der in den Mitgliedstaaten geltenden Kollisionsnormen …“. Der Gemeinschaftsgesetzgeber verfügt daher bei seiner Entscheidung, ob eine Maßnahme für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich ist, über einen gewissen Ermessensspielraum. Die Harmonisierung der Kollisionsnormen für vertragliche Schuldverhältnisse ist für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich. Titel IV EG-Vertrag, auf den sich der vorliegende Verordnungsvorschlag inhaltlich stützt, gilt gemäß dem Protokoll über die Position Dänemarks nicht für diesen Mitgliedstaat. Er gilt auch nicht für das Vereinigte Königreich und Irland, sofern diese Länder nicht ausdrücklich nach Maßgabe des sie betreffenden Protokolls im Anhang zum EG-Vertrag ihre Bereitschaft erklären sich dieser Initiative anzuschließen.

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Drucksache 31/06




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gegenstand des Vorschlags und Vorgeschichte

1.2. Begründung des Vorschlags

2. Konsultationsergebnisse und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Verhältnismäßigkeits- und Subsidiaritätsprinzip

4. Erläuterung der Artikel

4.1. Anpassungen aufgrund der Natur des Rechtsinstruments

4.2. Anpassungen zur Aktualisierung der Übereinkommensvorschriften

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Kapitel II
Einheitliche Kollisionsnormen

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 9
Einigung und materielle Wirksamkeit

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 11
Geltungsbereich des auf den Vertrag anzuwendenden Rechts

Artikel 12
Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 16
Gesetzliche Aufrechnung

Artikel 17
Beweis

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 19
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 20
Öffentliche Ordnung

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Verzeichnis der Rechtsakte gemäß Artikel 22 Buchstabe a

Anhang II
Verzeichnis der bilateralen Übereinkommen gemäß Artikel 23 Absatz 3


 
 
 


Drucksache 547/06

... Dänemark nimmt an der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen nach Titel IV des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) nicht teil (Artikel 69 EG-Vertrag in Verbindung mit den Artikeln 1 und 2 des Protokolls über die Position Dänemarks im Anhang zum Amsterdamer Vertrag). Dadurch ist in der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der internationalen Zuständigkeit der Gerichte sowie der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen eine gespaltene Rechtslage entstanden:

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Drucksache 547/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 5

Zu § 34

Zu § 55

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 217/06

... Rückständige Abgaben können aufgrund einer vom Präsidenten ausgestellten, mit der Bescheinigung der Vollstreckbarkeit versehenen Zahlungsaufforderung nach den Vorschriften über die Vollstreckbarkeit gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen eingezogen werden.

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Drucksache 217/06




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

1. § 113 wird wie folgt gefasst:

2. § 113a wird aufgehoben.

3. Nach § 118 wird folgender § 119 angefügt:

Artikel 2
In-Kraft-Treten

Begründung

A. Allgemeine Begründung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 5

Zu Absätzen 6 und 7

Zu Absätzen 8 und 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absätzen 12 und 13

Zu Absatz 14

Zu Absätzen 15 und 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

2. Zu Nummer 2 § 113a BNotO

3. Zu Nummer 3 § 119 BNotO - neu

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 250/06

Amtsgerichte (Zivilsachen) 7%

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 250/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 5
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung der Kostenordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 9
Änderung der Prozesskostenhilfevordruckverordnung

Artikel 10
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über das Kreditwesengesetz

Artikel 12
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 13
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 14
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 15
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

1. Notwendigkeit einer Ausgabenbegrenzung

5. Zustimmungsbedürftigkeit

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 114

Zu § 114

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu § 115

Zu § 115

Zu § 115

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 120

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe ee

Zu Buchstabe ff

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu § 120a

Zu § 120a

Frage gestellt sein. Erlangt die bedürftige Partei Geld, wird sie dieses nach

Zu § 120a

Zu § 120a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 258/06

... a) auf dem Gebiet der Rechtshilfe in Zivilsachen,

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Drucksache 258/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (BfJG)

§ 1
Errichtung und Sitz des Bundesamts

§ 2
Aufgaben des Bundesamts

§ 3
Fachaufsicht

§ 4
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Kosten und Personalentwicklung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu den Absätzen 15, 16, 17 und 18

Zu Absatz 19

Zu den Absätzen 20 und 21 Nr. 1

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 31/06 (Beschluss)

... " in Zivilsachen, soweit sie für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich sind die Förderung der Vereinbarkeit der in den Mitgliedstaaten geltenden Kollisionsnormen ein. Der Gemeinschaftsgesetzgeber verfügt bei seiner Entscheidung, ob eine Maßnahme für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich ist, über einen gewissen Ermessensspielraum. Die Harmonisierung der Kollisionsnormen für vertragliche Schuldverhältnisse ist für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts grundsätzlich erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 3

3. Zu Artikel 4

4. Zu Artikel 5

5. Zu Artikel 6

6. Zu Artikel 7

7. Zu Artikel 8

8. Zu Artikel 10

9. Zu Artikel 13

10. Zu Artikel 16

11. Zu Artikel 22

Zu Artikel 22

12. Zu den Artikeln 23 und 24


 
 
 


Drucksache 732/06

... C. in der Erwägung, dass die Gemeinschaft seit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen Maßnahmen mit grenzüberschreitendem Bezug treffen kann, soweit sie für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich sind,



Drucksache 30/06

... Der neue Rechtsrahmen erfordert Maßnahmen, die sich nicht auf kleine verfahrenstechnische Retouchen beschränken dürfen. Vielmehr sind Maßnahmen in allen Bereichen gefragt, die für die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen relevant sind: internationale Zuständigkeit, anwendbares Recht, Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen und Beseitigung von verfahrensrechtlichen Hindernissen. Die Antworten auf all diese Probleme müssen außerdem in einem einzigen Rechtsinstrument abgehandelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/06




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Vorgeschichte

1.1.1. Auf Ebene der Europäischen Union

1.1.2. Auf internationaler Ebene

1.2. Ziele

1.2.2. Größere Rechtssicherheit

1.2.3. Gewährleistung einer efektiven, regelmäßigen Unterhaltszahlung

2. Anhörung Interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Subsidiaritätsprinzip

3.3. Position des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks

Vorschlag

Kapitel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 3
Allgemeine Zuständigkeit

Artikel 4
Gerichtsstandsvereinbarung

Artikel 5
Durch Einlassung begründete Zuständigkeit

Artikel 6
Restzuständigkeit

Artikel 7
Rechtshängigkeit

Artikel 8
Konnexität von Verfahren

Artikel 9
Anrufung eines Gerichts

Artikel 10
Einstweilige und sichernde Maßnahmen

Artikel 11
Prüfung der Zuständigkeit

Kapitel III
Anwendbares Recht

Artikel 12
Keine Wirkung in Bezug auf das Familienverhältnis

Artikel 13
Grundlegende Bestimmungen

Artikel 14
Freie Rechtswahl

Artikel 15
Nichtanwendbarkeit des nach dieser Verordnung geltenden Rechts auf Antrag des

Artikel 16
Öffentliche Stellen

Artikel 17
Wirkungsbereich des anwendbaren Rechts

Artikel 18
Anwendung des Rechts eines Drittstaates

Artikel 19
Rückverweisung

Artikel 20
Ordre public

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Kapitel IV
Gemeinsame Verfahrensvorschriften

Artikel 22
Zustellung

Artikel 24
Entscheidung und Überprüfung

Kapitel V
Vollstreckbarkeit der Entscheidung

Artikel 25
Vollstreckbarkeit

Artikel 26
Vorläufige Vollstreckung

Kapitel VI
Vollstreckung

Artikel 27
Vollstreckungsverfahren

Artikel 28
Schriftstücke

Artikel 29
Prozesskostenhilfe

Artikel 30
Sicherheitsleistung und Hinterlegung

Artikel 31
Beglaubigung oder vergleichbare Formalität

Artikel 32
Ausschluss einer Nachprüfung in der Sache

Artikel 33
Verweigerung oder Aussetzung der Vollstreckung

Artikel 34
Anordnung monatlicher Pfändungen

Artikel 35
Anordnung einer vorübergehenden Kontensperrung

Artikel 36
Rang der Unterhaltsforderungen

Kapitel VII
Öffentliche Urkunden und Vereinbarungen

Artikel 37
Vollstreckbarkeit von öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen

Artikel 38
Vollstreckung von öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen

Kapitel VIII
Zusammenarbeit

Artikel 39
Zentrale Behörden

Artikel 40
Allgemeine Aufgaben

Artikel 41
Zusammenarbeit in konkreten Fällen

Artikel 42
Arbeitsweise

Artikel 43
Zusammenkünfte

Artikel 44
Informationszugang

Artikel 45
Übermittlung der Informationen

Artikel 46
Verwendung der Informationen

Artikel 47
Benachrichtigung des Unterhaltspflichtigen

Kapitel IX
Allgemeine Vorschriften und Schlussbestimmungen

Artikel 48
Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten der Gemeinschaft

Artikel 49
Verhältnis zu sonstigen Rechtsinstrumenten

Artikel 50
Änderung der Anlagen

Artikel 51
Ausschuss

Artikel 52
Übergangsbestimmung

Artikel 53
Inkrafttreten

2 Anhänge

Anlage I
Kurzfassung einer IN einer Unterhaltssache ausgestellten Urkunde

1. Mitgliedstaat

2. Zuständiges Gericht

3. Antragsteller

4. Antragsgegner

5. Entscheidung

Anlage II
Kurzfassung einer IN einer Unterhaltssache ausgestellten Urkunde

1. Mitgliedstaat

2. Art der Urkunde:

3. Unterhaltsberechtigter

4. Unterhaltspflichtiger

5. Inhalt der Urkunde

Anlage III
ANORDNUNG Monatlicher PFÄNDUNGEN

1. Mitgliedstaat

2. Zuständiges Gericht

3. Antragsteller

4. Unterhaltspflichtiger

5. Antrag auf automatische Pfändung

6. Pfändungsanordnung

Anlage IIIa
Belehrung des unterhaltspflichtigen, gegen den eine PFÄNDUNGSANORDNUNG ergangen IST

1. Überprüfung

2. Vollstreckung

Anlage IV
ANORDNUNG einer vorübergehenden Kontensperrung

1. Mitgliedstaat

2. Zuständiges Gericht

3. Antragsteller

4. Unterhaltspflichtiger

5. Anordnung einer vorübergehenden Kontensperrung

6. Anordnung einer vorübergehenden Kontensperrung

Anlage V
Informationsgesuch

1. Mitgliedstaat

2. Antragsteller

3. Adressat - um Auskunft ersuchte Zentrale Behörde:

4. Erbetene Auskünfte

5. Beigefügte Unterlagen


 
 
 


Drucksache 30/06 (Beschluss)

... Nach Artikel 61 Buchstabe c EGV erlässt der Rat zum schrittweisen Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen nach Artikel 65 EGV.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/06 (Beschluss)




A. Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften:

11. Zu Artikel 1:

12. Zu Artikel 2:

13. Zu Artikel 3:

14. Zu Artikel 4:

15. Zu Artikel 8:

16. Zu Artikel 13:

17. Zu Artikel 14:

18. Zu Artikel 15:

19. Zu den Artikeln 16 und 17:

20. Zu Artikel 22:

21. Zu Artikel 24:

22. Zu Artikel 25:

23. Zu Artikel 26:

24. Zu Artikel 29:

25. Zu Artikel 34:

26. Zu Artikel 35:

27. Zu Artikel 36:

28. Zu Artikel 40:

29. Zu den Artikeln 41 bis 45:


 
 
 


Drucksache 319/06

... c) Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen nach Artikel 65;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/06





Ergänzende Texte:

Artikel 61
des EG-Vertrags

Artikel 300
des EG-Vertrags


 
 
 


Drucksache 946/06

... – später den Zugang zum Recht zu verbessern, wie dies durch die Vorschläge im Bereich der Mediation in Zivilsachen, der geringfügigen Forderungen und dem Mahnverfahren vorgesehen ist,



Drucksache 88/05

... Der Entwurf beinhaltet die erforderlichen Durchführungsvorschriften zu der neuen EG-Verordnung. Die Vorschriften sind der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen in der Europäischen Union zuzuordnen und sollen daher in das hierfür neu geschaffene Buch 11 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 215
Notwendiger Inhalt der Ladung zur mündlichen Verhandlung

§ 499
Belehrungen

§ 790
Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland

Abschnitt 4
Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004

Titel 1
Bestätigung inländischer Titel als Europäische Vollstreckungstitel

§ 1079
Zuständigkeit

§ 1080
Entscheidung

§ 1081
Berichtigung und Widerruf

Titel 2
Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln im Inland

§ 1082
Vollstreckungstitel

§ 1083
Übersetzung

§ 1084
Anträge nach den Artikeln 21 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004

§ 1085
Einstellung der Zwangsvollstreckung

§ 1086
Vollstreckungsabwehrklage

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

§ 13a
Internationale Verfahren

§ 22
Streitverfahren, Bestätigungen und Bescheinigungen zu inländischen Titeln

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 1079

Zu § 1080

Zu § 1081

Zu Titel 2

Zu § 1082

Zu § 1083

Zu § 1084

Zu § 1085

Zu § 1086

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 6

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 351/05

... Das Programm vereint unter dem Ziel „Förderung der justiziellen Zusammenarbeit“ Maßnahmen zur Unterstützung der Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, um eine bessere und umfassende Koordinierung zwischen diesen beiden Bereichen zu gewährleisten, da mit Inkrafttreten des Verfassungsvertrags die durch das Drei-Säulen-Modell bedingte Trennung der Zuständigkeitsbereiche aufgehoben wird. Bisher gab es für die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und für die Zusammenarbeit in Strafsachen getrennte Förderprogramme (die Zusammenarbeit in Strafsachen war Teil des Programms AGIS). Mit dem vorliegenden Vorschlag soll, wie im Haager Programm gefordert, den politischen Erwartungen in Bezug auf die Stärkung des Rechts sowie den Anliegen der Justizbehörden, der Juristen und der Zivilgesellschaft allgemein besser entsprochen werden. Das Programm ist flexibel genug, um neben verbesserten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für Richter und Staatsanwälte auch neue Maßnahmen wie die Einführung eines elektronischen Austauschs von Strafregisterauszügen vorzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 351/05




Mitteilung

1. Einführung

2. Rahmenprogramm „GRUNDRECHTE und Justiz“

2.1. Inhalt und Ziele des Programms

3. Rationalisierung und Vereinfachung

3.1. Verhältnis zu bestehenden Instrumenten

3.2. Gemeinsame Verwaltungsbestimmungen

4. FINANZMITTEL

5. Fazit

Anhang zum
Rahmenprogramm „Grundrechte und Justiz“ 2007-2013

Begründung

1. Hintergrund

2. Begründung des Programms

2.1. Problemstellung

2.2. Weiteres Vorgehen

2.3. Programmziele und diesbezügliche Indikatoren

3. Bewertung

3.1. Erkenntnisse aufgrund der Zwischen-/Abschlussbewertungen

3.2. Ex-ante-Bewertung

4. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Programmmaßnahmen

4.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.4. Vereinfachung und Rationalisierung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung des Programms „Bekämpfung von Gewalt DAPHNE sowie Drogenprävention und -aufklärung“ für den Zeitraum 2007-2013 als Teil des Rahmenprogramms „Grundrechte und Justiz“

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Ziele

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Maßnahmen

Artikel 5
Beteiligung

Artikel 6
Zielgruppen

Artikel 7
Teilnahme am Programm

Artikel 8
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 9
Durchführung

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Komplementarität

Artikel 12
Haushaltsmittel

Artikel 13
Überwachung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 15
Bewertung

Artikel 16
Übergangsbestimmungen

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

1. Hintergrund

2. Begründung des Programms

2.1. Problemstellung

2.2. Weiteres Vorgehen

2.3. Programmziele und diesbezügliche Indikatoren

3. Bewertung

3.1. Erkenntnisse aufgrund der Zwischen-/Abschlussbewertungen

3.2. Ex-ante-Bewertung

4. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

4.2. Programmmaßnahmen

4.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.4. Vereinfachung und Rationalisierung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Ziele

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Maßnahmen

Artikel 5
Beteiligung

Artikel 6
Zielgruppen

Artikel 7
Teilnahme am Programm

Artikel 8
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 9
Durchführung

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Komplementarität

Artikel 12
Haushaltsmittel

Artikel 13
Überwachung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 15
Bewertung

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

1. Hintergrund

2. Begründung des Programms

2.1. Problemstellung

2.2. Weiteres Vorgehen

2.3. Programmziele und diesbezügliche Indikatoren

3. Bewertung

3.1. Erkenntnisse aufgrund der Zwischen-/Abschlussbewertungen

3.2. Ex-ante-Bewertung

4. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Programmmaßnahmen

4.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.4. Vereinfachung und Rationalisierung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Ziele

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Maßnahmen

Artikel 5
Zielgruppen

Artikel 6
Teilnahme am Programm

Artikel 7
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 8
Durchführung

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10
Beratungsverfahren

Artikel 11
Komplementarität

Artikel 12
Haushaltsmittel

Artikel 13
Überwachung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 15
Bewertung

Artikel 16
Übergangsbestimmungen

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

1. Hintergrund

2. Begründung des Programms

2.1. Problemstellung

2.2. Weiteres Vorgehen

2.3. Programmziele und diesbezügliche Indikatoren

3. Bewertung

3.1. Erkenntnisse aufgrund der Zwischen-/Abschlussbewertungen

3.2. Ex-ante-Bewertung

4. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Programmmaßnahmen

4.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.4. Vereinfachung und Rationalisierung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Ziele

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Maßnahmen

Artikel 5
Beteiligung

Artikel 6
Zielgruppen

Artikel 7
Teilnahme am Programm

Artikel 8
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 9
Durchführung

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Komplementarität

Artikel 12
Haushaltsmittel

Artikel 13
Überwachung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 15
Bewertung

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 211/1/05

... 7. Der Bundesrat weist darauf hin, dass für die vorgeschlagene Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen keine Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft besteht , soweit der Anwendungsbereich auf rein innerstaatliche Streitigkeiten ausgedehnt wird. Nach Artikel 61 Buchstabe c EGV erlässt der Rat zum schrittweisen Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen gemäß Artikel 65 EGV. Diese Maßnahmen müssen nach Artikel 65 EGV Zivilsachen mit grenzüberschreitenden Bezügen betreffen und für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich sein. Durch die im Verordnungsvorschlag ausdrücklich vorgesehene Einbeziehung rein innerstaatlicher Sachverhalte wird der durch die vorgenannten Bestimmungen gezogene Rahmen nicht mehr gewahrt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 211/1/05




2 Allgemeines

Zur Rechtsform der Verordnung

Zu Anhang I Ergänzung des Antragsformulars

Zur Verfahrenssprache

Begründung


 
 
 


Drucksache 79/05

... Die Randvermerksbeispiele sind aktualisiert und an die nach der Mitteilung in Zivilsachen dem Standesbeamten zu übermittelnden Angaben angepasst worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 79/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Achtzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA - 18. DA-ÄndVwV

2 I.

1. In § 22 Abs. 3

2. In § 32 Abs. 3 Satz 3, § 276 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4, § 285 Abs. 6 Satz 3 und § 301 Abs. 2 Satz 3

3. In § 49 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2

4. In § 63 Abs. 2 Satz 1

5. § 87

6. § 91a Abs. 2 Satz 2

7. § 101

8. In § 120 Abs. 2

9. § 139

10. § 141

11. Dem § 142 Abs. 2

12. § 147 Abs. 2 und 3

13. § 158

14. § 159

15. § 159a

16. § 182 Abs. 1 Nr. 4

17. § 190 Abs. 3 Satz 2

18. In § 215 Abs. 1 Nr. 1, § 227 Abs. 2 Satz 2 und § 369 Abs. 1 Satz 1

19. § 233

20. § 237 Abs. 5 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und § 239 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 2 Buchstabe a

21. § 240c

22. § 261a Abs. 1 und 2

23. In § 265 Abs. 2 Nr. 1

24. In § 266

25. In § 285 Abs. 2

26. § 293

27. In § 297 Abs. 4 Satz 1 und § 298 Abs. 2 Satz 1

28. § 299

29. In § 300 Abs. 1 Satz 3

30. In § 301 Abs. 1 Satz 3

31. § 302

32. In § 324 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2

33. § 339

34. In § 367 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

35. Nach § 370a

36. In § 372 Abs. 1

37. § 379

38. § 380a

39. In § 383 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3

40. In § 401 Abs. 5

2 II.

Begründung

Der Inhalt der 18. DA-ÄndVwV wird weitgehend von Rechtsänderungen bestimmt, die sich direkt oder indirekt auf das Personenstandswesen auswirken; zu nennen sind insbesondere

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

Zu den Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 20

Zu Nummer 22

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 40


 
 
 


Drucksache 2/05

... Freilich kommt die Streitgenossenschaft nur in Betracht, wenn sich die Geschädigten überhaupt zusammenfinden; dies setzt Information und Organisation voraus, so dass häufig nur Zufallsgemeinschaften entstehen. Angesichts einer großen Anzahl von Geschädigten dürfte es bei Streuschäden im Kapitalmarktbereich eher unwahrscheinlich sein, dass diese vor demselben Gericht klagen werden. Eine derartige Verfahrenskanalisation ließe sich im Bereich des Kapitalmarktrechts nur mit einer Zuständigkeitskonzentration durch Festlegung ausschließlicher Gerichtsstände erreichen. Angesichts der Vergemeinschaftung der Gesetzgebungskompetenz für die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und der Verabschiedung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. EG 2001 Nr. L 12 S. 1) kann der nationale Gesetzgeber nicht mehr uneingeschränkt örtliche Gerichtsstände schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)

§ 1
Musterfeststellungsantrag

§ 2
Bekanntmachung im Klageregister

§ 3
Unterbrechung des Verfahrens

§ 4
Vorlage an das Oberlandesgericht

§ 5
Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses

§ 6
Bekanntmachung des Musterverfahrens

§ 7
Aussetzung

§ 8
Beteiligte des Musterverfahrens

§ 9
Allgemeine Verfahrensregeln

§ 10
Vorbereitung des Termins

§ 11
Wirkung von Rücknahmen

§ 12
Rechtsstellung des Beigeladenen

§ 13
Erweiterung des Gegenstandes des Musterverfahrens

§ 14
Musterentscheid

§ 15
Rechtsbeschwerde

§ 16
Wirkung des Musterentscheids

§ 17
Gegenstand der Kostenentscheidung im Prozessverfahren

§ 18
Verstoß gegen die Vorlagevoraussetzungen an das Oberlandesgericht

§ 19
Kostenentscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Verkaufsprospektgesetzes

Artikel 8
Änderung des Börsengesetzes

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Vorbemerkung

II. Bündelungsmöglichkeiten nach geltendem Recht - Defizite und Alternativen

1. Herkömmliche Bündelungsformen und Defizite

2. Kollektivvertretung im Kapitalgesellschaftrecht

3. Alternativen in ausländischen Rechtsordnungen

III. Lösungskonzept

1. Ausschließlicher Gerichtsstand

2. Ausgestaltung des Musterverfahrens

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Kosten der öffentlichen Haushalte

B. Besonderer Teil

Artikel 1
(Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)

Zu Abschnitt 1 Musterfeststellungsantrag; Vorlageverfahren

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Durchführung des Musterverfahrens

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Artikel 2
(Änderung der Zivilprozessordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 3
(Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 4
(Änderung des Gerichtskostengesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Artikel 5
(Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes)

Artikel 6
(Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 7
(Änderung des Verkaufsprospektgesetzes)

Artikel 8
(Änderung des Börsengesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 9
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 594/05

... Die von den Mitgliedstaaten mitgeteilten Informationen sind nunmehr über den Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen abrufbar, der laufend aktualisiert wird12. Dieser Atlas sollte ein Verzeichnis der Änderungen und der Zeiträume enthalten, für die die mitgeteilten Änderungen jeweils galten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 594/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags, Konsultationen

2. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

3. ERLÄUTERUNG des verfügenden Teils

Artikel 1

1. Absatz 1 Artikel 7

2. Absatz 2 Artikel 8

3. Absatz 3 Artikel 9

4. Absatz 4 Artikel 11

5. Absatz 5 Artikel 14

6. Absatz 6 Artikel 15

7. Absatz 7 Artikel 15a

8. Absatz 8 Artikel 17 und 23

9. Absatz 9 Anhang

Vorschlag

Artikel 1

Anhang


 
 
 


Drucksache 744/1/05

... Soweit die Kommission erwägt, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, für Streitigkeiten im Rahmen der Vergabe von Hypothekarkrediten Vermittlungs- und Schlichtungsverfahren zur Verfügung zu stellen, kommen als Kompetenzgrundlage die Bestimmungen des Artikels 61 Buchstabe c und des Artikels 65 EGV in Betracht. Nach Artikel 61 Buchstabe c EGV erlässt der Rat zum schrittweisen Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen gemäß Artikel 65 EGV. Diese Maßnahmen müssen nach Artikel 65 EGV Zivilsachen mit grenzüberschreitenden Bezügen betreffen und für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich sein. Diese Vorgaben gelten auch für den Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung, wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme vom 17. Dezember 2004 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (BR-Drucksache 870/04 (Beschluss), Ziffer 1) festgestellt hat. Eine verbindliche Festschreibung obligatorischer Vermittlungs- und Schlichtungsverfahren für rein innerstaatliche Fälle wäre daher nicht möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 744/1/05




2 Verbraucherinformationen

Beratung und Kreditvermittlung

Vorzeitige Rückzahlung

Effektiver Jahreszins

Wucher und variable Zinssätze

2 Kreditvertrag

Durchsetzung und Rechtsbehelfe

2 Rechtsfragen

- Geltendes Recht

- Die Bonität des Kunden

- Zwangsversteigerungsverfahren

Hypothekarische Sicherheiten

- Grundbuchregister

- Eurohypothek

- Finanzierung von Hypothekarkrediten


 
 
 


Drucksache 572/05

... (26) Die Vorschriften über die Einziehung von Forderungen sollten im Sinne der jüngsten Rechtsprechung auf diesem Gebiet und eines besseren Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaften präzisiert und verschärft werden. Zwecks Unterstützung der Einziehungsmaßnahmen sollte in Artikel 72 der Haushaltsordnung vorgesehen werden, dass auf die Forderungen der Gemeinschaft auch die Instrumente Anwendung finden, die auf der Grundlage der Bestimmungen des EG-Vertrags über die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen mit grenzüberschreitenden Bezügen angenommen wurden; das bedeutet insbesondere, dass eine von einem Gericht eines Mitgliedstaates anerkannte Forderung nach einem vereinfachten Verfahren von den Gerichten der anderen Mitgliedstaaten anerkannt würde. Zur Verbesserung der Wirksamkeit der Einziehungsmaßnahmen der Gemeinschaft sollte in einem neuen Artikel 73a vorgesehen werden, dass Forderungen der Gemeinschaft von den Mitgliedstaaten so behandelt werden müssen, wie diese ihrer Gerichtshoheit unterliegende Forderungen steuerlicher Art behandeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/05




Begründung

1. Hintergrund

2. HAUPT Ziele der Überprüfung

3. ALLGEMEINER Ansatz für die Überprüfung

3.1. Geltungsbereich

3.2. Zeitplan

4. Überprüfung: METHODEN und Kriterien

5. ERFORDERLICHE Änderungen

5.1. Haushaltsgrundsätze

5.2. Methoden der Mittelverwaltung Artikel 53 bis 57

5.3. Finanzakteure

5.4. Einziehung von Forderungen Artikel 72 bis 73b

5.5. Öffentliche Auftragsvergabe

5.6. Finanzhilfen

5.7. Rechnungsführung

5.8. Besondere Politikbereiche Zweiter Teil der Haushaltsordnung

5.9. Ämter

5.10. Der Verfassungsvertrag

Vorschlag

Artikel 1

1. Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

2. Artikel 2 erhält folgende Fassung:

3. Artikel 5 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

4. In Kapitel I von Titel II des ersten Teils wird folgender Artikel angefügt:

5. In Artikel 8 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

6. In Artikel 12 wird folgender Absatz angefügt:

7. Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 18 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

9. Artikel 19 Absatz 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

10. Artikel 22 erhält folgende Fassung:

11. Artikel 23 wird wie folgt geändert:

12. Artikel 26 Absatz 2 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

13. Artikel 29 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

14. Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe d erhält folgende Fassung:

15. Artikel 40 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

16. Artikel 43 wird wie folgt geändert:

17. In Artikel 44 Absatz 2 wird die Angabe

18. Artikel 45 erhält folgende Fassung:

19. Artikel 46 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

20. In Artikel 47 Absatz 1 Unterabsatz 2

21. Artikel 52 erhält folgende Fassung:

22. Artikel 53 wird wie folgt geändert:

23. Artikel 54 wird wie folgt geändert:

24. Die Artikel 55 und 56 erhalten folgende Fassung:

25. Artikel 57 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

26. Artikel 59 wird wie folgt geändert:

27. Artikel 60 Absatz 7 Satz 1 erhält folgende Fassung:

28. Artikel 61 wird wie folgt geändert:

29. Artikel 62 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

30. Artikel 63 erhält folgende Fassung:

31. Artikel 65 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

32. Artikel 66 wird wie folgt geändert:

33. In Artikel 72 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

34. In Artikel 73 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

35. Die folgenden Artikel 73a und 73b werden eingefügt:

36. In Artikel 75 Absatz 2 wird die Angabe

37. Artikel 77 Absatz 3 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung:

38. Absatz 87 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

39. Artikel 88 wird wie folgt geändert:

40. Artikel 90 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

41. Artikel 91 wird wie folgt geändert:

42. Die Artikel 93 und 94 erhalten folgende Fassung:

43. In Artikel 95 wird folgender Absatz angefügt:

44. Artikel 96 erhält folgende Fassung:

45. Artikel 97 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

46. Artikel 98 wird wie folgt geändert:

47. Artikel 103 erhält folgende Fassung:

48. In Artikel 104 wird folgender Satz angefügt:

49. Artikel 105 erhält folgende Fassung:

50. Artikel 108 wird wie folgt geändert:

51. Die Überschriften von Kapitel 2 in Titel VI des Ersten Teils erhält folgende Fassung:

52. Artikel 109 erhält folgende Fassung:

53. Artikel 110 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

54. Artikel 111 erhält folgende Fassung:

55. Artikel 112 wird wie folgt geändert:

56. Folgender Artikel 113a wird eingefügt:

57. Artikel 114 erhält folgende Fassung:

58. Artikel 116 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

59. Artikel 120 erhält folgende Fassung:

60. Artikel 121 wird wie folgt geändert:

61. In Artikel 122 wird die Angabe

62. Artikel 128 erhält folgende Fassung:

63. Artikel 129 wird wie folgt geändert:

64. Artikel 130 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

65. Artikel 131 wird wie folgt geändert:

66. In Artikel 133 Absatz 1 wird die Angabe

67. In Artikel 134 wird die Angabe

68. In Artikel 138 Absatz 1 wird die Angabe

69. Die Überschrift von Titel I im zweiten Teil erhält folgende Fassung:

70. Artikel 148 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

71. Artikel 149 wird wie folgt geändert:

72. In Artikel 150 erhalten die Absätze 2 und 3 folgende Fassung:

73. Artikel 151 Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

74. Artikel 152 erhält folgende Fassung:

75. Artikel 153 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

76. Artikel 154 erhält folgende Fassung:

77. Die Überschrift von Titel II des zweiten Teils erhält folgende Fassung:

78. Artikel 155 wird wie folgt geändert:

79. Artikel 157 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

80. Artikel 158 erhält folgende Fassung:

81. In Artikel 160 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

82. Folgender Artikel 160a wird eingefügt:

83. Artikel 164 wird gestrichen.

84. Artikel 166 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

85. Artikel 167 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

86. Die Überschrift von Kapitel 4 in Titel IV des zweiten Teils erhält folgende Fassung:

87. Folgender Artikel 169a wird eingefügt:

88. Artikel 171 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

89. Artikel 173 erhält folgende Fassung:

90. Artikel 174 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

91. Folgender Artikel 174a wird eingefügt:

92. Artikel 175 wird wie folgt geändert:

93. Artikel 176 wird gestrichen.

94. Artikel 178 wird wie folgt geändert:

95. In Artikel 185 erhalten die Absätze 3 und 4 folgende Fassung:

Artikel 2

Bericht

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 744/05 (Beschluss)

... Soweit die Kommission erwägt, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, für Streitigkeiten im Rahmen der Vergabe von Hypothekarkrediten Vermittlungs- und Schlichtungsverfahren zur Verfügung zu stellen, kommen als Kompetenzgrundlage die Bestimmungen des Artikels 61 Buchstabe c und des Artikels 65 EGV in Betracht. Nach Artikel 61 Buchstabe c EGV erlässt der Rat zum schrittweisen Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen gemäß Artikel 65 EGV. Diese Maßnahmen müssen nach Artikel 65 EGV Zivilsachen mit grenzüberschreitenden Bezügen betreffen und für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich sein. Diese Vorgaben gelten auch für den Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung, wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme vom 17. Dezember 2004 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (BR-Drucksache 870/04 (Beschluss), Ziffer 1) festgestellt hat. Eine verbindliche Festschreibung obligatorischer Vermittlungs- und Schlichtungsverfahren für rein innerstaatliche Fälle wäre daher nicht möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 744/05 (Beschluss)




2 Verbraucherinformationen

Vorzeitige Rückzahlung

Effektiver Jahreszins

Wucher und variable Zinssätze

2 Kreditvertrag

Durchsetzung und Rechtsbehelfe

2 Rechtsfragen

Die Bonität des Kunden

2 Zwangsversteigerungsverfahren

Hypothekarische Sicherheiten

2 Eurohypothek

Finanzierung von Hypothekarkrediten


 
 
 


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