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159 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zivilsachen"


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Drucksache 211/05 (Beschluss)

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass für die vorgeschlagene Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen keine Zuständigkeit der EG besteht, soweit der Anwendungsbereich auf rein innerstaatliche Streitigkeiten ausgedehnt wird. Nach Artikel 61 Buchstabe c EGV erlässt der Rat zum schrittweisen Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen gemäß Artikel 65 EGV. Diese Maßnahmen müssen nach Artikel 65 EGV Zivilsachen mit grenzüberschreitenden Bezügen betreffen und für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich sein. Durch die im Verordnungsvorschlag ausdrücklich vorgesehene Einbeziehung rein innerstaatlicher Sachverhalte wird der durch die vorgenannten Bestimmungen gezogene Rahmen nicht mehr gewahrt. Das Merkmal grenzüberschreitender Bezüge ist ein unabdingbares Erfordernis. Dabei genügen nur theoretische grenzüberschreitende Wirkungen nicht; vielmehr muss das grenzüberschreitende Element - wie auch der Juristische Dienst des Rates zuletzt in seinem Gutachten vom 4. Juni 2004 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen

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Drucksache 211/05 (Beschluss)




1. Allgemeines

2. Ausschließliche Anwendung des europäischen Verfahrens auf grenzüberschreitende Forderungen

3. Zur Rechtsform der Verordnung

4. Zu einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 10

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 18

Zu Artikel 21

Zu Anhang I Ergänzung des Antragsformulars

Zu Anhang II


 
 
 


Drucksache 567/05

darauf abzielen, die Erfassung, Analyse und Verarbeitung von Daten zu gewährleisten, um die Auswirkungen des Schutzes der Grundrechte bei der Ausübung der Zuständigkeiten der Gemeinschaft und der Union auszuwerten; ist der Ansicht, dass sie ferner auch darauf abzielen, die Gestaltung der Verwaltungs- und Legislativverfahren zu verbessern und ihre Rechtsgrundlage insbesondere in den Politiken in den Bereichen Bekämpfung von Diskriminierungen (Artikel 13 des EG-Vertrags), Freizügigkeit (Artikel 18 des EG-Vertrags), Asyl (Artikel 63 des EG-Vertrags), justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen (Artikel 65 des EG-Vertrags), Datenschutz (Artikel 286 des EG-Vertrags) und Transparenz (Artikel 255 des EG-Vertrags) haben;

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Drucksache 567/05




Der verfassungsrechtliche Rahmen der Europäischen Union als neuer Impuls für die Grundrechte

Hin zu einer Grundrechtspolitik der Europäischen Union

Zusammenarbeit mit nationalen Menschenrechtsinstitutionen und nationalen Parlamenten

Wirkung des Schutzes der Grundrechte außerhalb der Union

Zusammenarbeit mit internationalen Menschenrechtsorganisationen

Die Agentur als operationelles Instrument für die Menschenrechtspolitik der Europäischen Union insgesamt


 
 
 


Drucksache 577/05

... oder der Mediation in Zivilsachen, die einige ausschließlich auf grenzüberschreitende Fälle beschränken möchten, und in Erwägung der Tatsache, dass all diese Aspekte den Mangel an Vertrauen zeigen, das die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten kennzeichnet,

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Drucksache 577/05




Freiheit, Sicherheit, Recht und Solidarität

Einbeziehung der Förderung der Grundrechte

Festlegung der genauen Ziele der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten

2 Justiz

Politik in den Bereichen Migration, Asyl und Grenzüberschreitung

Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus


 
 
 


Drucksache 211/05

... (1) Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die Union als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Zum schrittweisen Aufbau dieses Raums erlässt die Gemeinschaft unter anderem im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen die für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderlichen Maßnahmen.

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Drucksache 211/05




Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Kapitel II
das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen

Artikel 3
Einleitung des Verfahrens

Artikel 4
Ablauf des Verfahrens

Artikel 5
Abschluss des Verfahrens

Artikel 6
Verhandlung

Artikel 7
Beweisaufnahme

Artikel 8
Vertretung der Parteien

Artikel 9
Aufgaben des Gerichts

Artikel 10
Entscheidung

Artikel 11
Zustellung von Schriftstücken

Artikel 12
Fristen

Artikel 13
Vollstreckbarkeit der Entscheidung

Artikel 14
Kosten

Artikel 15
Rechtsmittel

Artikel 16
Überprüfung der Entscheidung

Artikel 17
Anwendbares Verfahrensrecht

Kapitel III
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 18
Anerkennung und Vollstreckung

Kapitel IV
Verhältnis ZU anderen Rechtsakten der Gemeinschaft

Artikel 19
Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr. 805/2004 und zur Verordnung (EG) Nr. 44/2001

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Information

Artikel 21
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 22
Ausschuss

Artikel 23
Inkrafttreten

Begründung

1. Einführung und Hintergrund

1.1. Einführung

1.2. Das Grünbuch über ein Europäisches Mahnverfahren und über Maßnahmen zur einfacheren und schnelleren Beilegung von Streitigkeiten mit geringem Streitwert

2. Zielsetzung und Anwendungsbereich

2.1. Übergeordnetes Ziel

2.1.1. Die Bedeutung efizienter Bagatellverfahren

2.1.2. Charakteristische Merkmale der Bagatellverfahren - Verfahrensvereinfachung

2.2. Anwendungsbereich

2.2.1. Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene

2.2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Anhang I

Anhang II

Anhang III


 
 
 


Drucksache 870/1/04

... 1. Der Bundesrat weist darauf hin, dass für die vorgeschlagene Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen keine Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft besteht. Nach Artikel 61 Buchstabe c EGV erlässt der Rat zum schrittweisen Aufbau eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen gemäß Artikel 65 EGV. Diese Maßnahmen müssen nach Artikel 65 EGV Zivilsachen mit grenzüberschreitenden Bezügen betreffen und für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes erforderlich sein. Durch die im Richtlinienvorschlag ausdrücklich vorgesehene Einbeziehung rein innerstaatlicher Sachverhalte wird der durch die vorgenannten Bestimmungen gezogene Rahmen nicht mehr gewahrt. Das Merkmal grenzüberschreitender Bezüge ist ein unabdingbares Erfordernis. Dabei genügen nur theoretische grenzüberschreitende Wirkungen nicht; vielmehr muss das grenzüberschreitende Element - wie auch der Juristische Dienst des Rates zuletzt in seinem Gutachten vom 4. Juni 2004 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (Dokument 10107/04, JUR 267 JUSTIV 80 CODEC 800) ausgeführt hat - tatsächlich und unmittelbar gegeben sein (vgl. hierzu auch das Gutachten des Juristischen Dienstes vom 17. April 2002 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch die Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die



Drucksache 361/04

... Mit dem Vertrag von Amsterdam haben die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft jedoch eine unmittelbare Zuständigkeit für den Erlass von Rechtsinstrumenten und die Durchführung von Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen übertragen. So wird der Europäische Rechtsraum in Zivilsachen seit dem Vertrag von Amsterdam nicht mehr mit Hilfe internationaler Übereinkommen gestaltet, sondern mit Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen.

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Drucksache 361/04




1. Gegenstand des Grünbuchs

2. Modalitäten der Konsultation

3. Einführung

3.1. Allgemeiner Rahmen

3.1.1. Auf gemeinschaftlicher Ebene geplante Arbeiten

3.1.2. Die Arbeiten der Haager Konferenz

3.2. Beziehungen zwischen den Rechtsinstrumenten der Gemeinschaft und den Haager Übereinkommen

4. Anwendungsbereich künftiger Rechtsinstrumente

4.1. Der Begriff ‘Unterhaltspflichten’

4.2. Ausstehende Forderungen

4.2.1. Entwurf der Gemeinschaft

4.2.2. Entwurf des Haager Übereinkommens

4.3. Personen, für die die künftigen Rechtsinstrumente gelten sollen

Frage 1

5. REGELN des internationalen Privatrechts

5.1. Unmittelbare Zuständigkeit

5.1.1. Vorschriften der Gemeinschaft

5.1.2. Vorentwurf des Haager Übereinkommens

Frage 2

5.2. Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

5.2.1. Entwurf der Gemeinschaft

Frage 3

Frage 4

Frage 5

5.2.2. Vollstreckungsmaßnahmen

Frage 6

5.2.3. Vorentwurf des Haager Übereinkommens

Frage 7

Frage 8

Frage 9

Frage 10

5.3. Anzuwendendes Recht

5.3.1. Feststellung

Frage 11

5.3.2. Fragen, die durch Kollisionsnormen geregelt werden könnten

Frage 12

Frage 13

Frage 14

Frage 15

Frage 16

Frage 17

Frage 18

6. Zusammenarbeit

6.1. Für die Zusammenarbeit zuständige Behörden

6.1.1. Benennung der Behörden

Frage 19

6.1.2. Funktionen der benannten Behörden

Frage 20

Frage 21

Frage 22

Frage 23

Frage 24

Frage 25

Frage 26

Frage 27

6.2. Kostenübernahme

Frage 28

Frage 29

7. PRAKTISCHE Fragen

7.1. Übersetzungen

7.1.1. Formulare

7.1.2. Aktenstücke

Frage 30

Frage 31

Frage 32

7.2. Vorzulegende Unterlagen

Frage 33

Frage 34

Frage 35

7.3. Fristen

Frage 36

8. HILFEN sozialer ART

Frage 37

9. FRAGENKATALOG

Frage 1

Frage 2

Frage 3

Frage 4

Frage 5

Frage 6

Frage 7

Frage 8

Frage 9

Frage 10

Frage 11

Frage 12

Frage 13

Frage 14

Frage 15

Frage 16

Frage 17

Frage 18

Frage 19

Frage 20

Frage 21

Frage 22

Frage 23

Frage 24

Frage 25

Frage 26

Frage 27

Frage 28

Frage 29

Frage 30

Frage 31

Frage 32

Frage 33

Frage 34

Frage 35

Frage 36

Frage 37


 
 
 


Drucksache 747/04

... ). Um diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen, hat das Zivilprozess-Reformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) festgelegt, dass der mündlichen Verhandlung in Zivilsachen im Regelfall eine Güteverhandlung vorauszugehen hat (§ 278 Abs. 2 Satz 1

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Drucksache 747/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gütlichen Streitbeilegung im Zivilprozess

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
In- und Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 983/04

Entscheidungen in Zivilsachen.

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Drucksache 983/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Teil II

 
 
 


Drucksache 912/04

... - das Inkrafttreten des Vertrags von Nizza am 1. Februar 2003, der erstmals die Ausweitung der qualifizierten Mehrheit und der Mitentscheidung auf bestimmte wichtige Bestimmungen der Asyl- und Einwanderungspolitik sowie der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen vorsieht,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 912/04




Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat und den Europäischen Rat zur Zukunft des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie zu den Bedingungen für die Stärkung seiner Legitimität und Effizienz 2004/2175 INI

1. empfiehlt dem Europäischen Rat und dem Rat,

2. empfiehlt dem Europäischen Rat und dem Rat

3. beglückwünscht den niederländischen Ratsvorsitz

4. beauftragt seinen Präsidenten,


 
 
 


Drucksache 870/04 (Beschluss)

Maßnahmen müssen nach Artikel 65 EGV Zivilsachen mit



Drucksache 361/04 (Beschluss)

... Derartige Regelungen sollten unterbleiben. Sie gehen über Maßnahmen der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen im Sinne von Artikel 61c, 65 EGV weit hinaus, da sie auf eine teilweise Harmonisierung der sozialrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Leistungen hinauslaufen die diese für Unterhaltsberechtigte vorsehen, welche die ihnen geschuldeten Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Hierfür besteht kein Bedürfnis.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/04 (Beschluss)




Zu Frage 1:

3 Zusatzfrage:

Zu Frage 2:

Zu Frage 3:

Zu Frage 4:

Zu Frage 5:

Zu Frage 6:

Zu Frage 7:

Zu Frage 8:

Zu Frage 9:

Zu Frage 10:

Zu Frage 11:

Zu Frage 12:

Zu Frage 13:

Zu Frage 14:

Zu Frage 15:

Zu Frage 16:

Zu Frage 17:

Zu Frage 18:

Zu Frage 19:

Zu Frage 20:

Zu Frage 21:

Zu Frage 22:

Zu Frage 23:

Zu Fragen 24 bis 27:

Zu Fragen 28 und 29:

Zu Fragen 30 und 31:

Zu Frage 32:

Zu Frage 34:

Zu Frage 35:

Zu Frage 36:

Zu Frage 37:


 
 
 


Drucksache 870/04

... (1) Die Gemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Hierzu hat die Gemeinschaft unter anderem im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen die für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderlichen Maßnahmen zu erlassen.

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Drucksache 870/04




Begründung

1. Geltungsbereich und Ziele des Vorschlags

1.1. Ziel

1.1.1. Sicherstellung eines besseren Zugangs zum Recht

1.1.2. Ein geeignetes Verhältnis zwischen der Mediation und Gerichtsverfahren

1.1.3. Förderung der Anwendung der Mediation

1.1.4. Das Verhältnis zur Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten

1.1.5. Folgenabschätzung

1.2. Rechtsgrundlage

1.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

2. Hintergrund des Vorschlags, Anhörung Interessierter Parteien und Bemerkungen ZU Wesentlichen Bestimmungen

Vorschlag

Artikel 1
Ziel und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verweis auf die Mediation

Artikel 4
Sicherstellung der Qualität der Mediation

Artikel 5
Vollstreckung von Vereinbarungen über die Streitschlichtung

Artikel 6
Zulässigkeit von Beweisen in Gerichtsverfahren in Zivilsachen

Artikel 7
Aussetzung von Verjährungsfristen

Artikel 8
Durchführungsvorschriften

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten


 
 
 


Drucksache 112/18 PDF-Dokument



Drucksache 136/16 PDF-Dokument



Drucksache 147/14 PDF-Dokument



Drucksache 153/07 PDF-Dokument



Drucksache 195/20 PDF-Dokument



Drucksache 232/18 PDF-Dokument



Drucksache 236/16 PDF-Dokument



Drucksache 250/06 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 260/17 PDF-Dokument



Drucksache 262/15 PDF-Dokument



Drucksache 279/17 PDF-Dokument



Drucksache 283/16 PDF-Dokument



Drucksache 286/16 PDF-Dokument



Drucksache 340/18 PDF-Dokument



Drucksache 366/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 368/16 PDF-Dokument



Drucksache 416/18 PDF-Dokument



Drucksache 431/18 PDF-Dokument



Drucksache 433/18 PDF-Dokument



Drucksache 516/14 PDF-Dokument



Drucksache 531/06 PDF-Dokument



Drucksache 545/14 PDF-Dokument



Drucksache 546/14 PDF-Dokument



Drucksache 547/14 PDF-Dokument



Drucksache 551/16 PDF-Dokument



Drucksache 628/14 PDF-Dokument



Drucksache 644/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.