[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

715 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zuschusses"


⇒ Schnellwahl ⇒

0223/20
0085/1/20
0221/1/20
0085/20B
0266/20
0175/20
0051/20B
0053/20
0085/20
0006/20
0221/20B
0029/20
0028/20
0348/20
0051/1/20
0229/20
0230/1/20
0230/20B
0220/1/20
0364/20
0245/20
0392/20
0239/1/20
0467/1/19
0374/1/19
0650/1/19
0627/19
0608/1/19
0558/19
0351/19B
0559/19
0263/19B
0502/19
0650/19B
0001/19
0467/19B
0242/19B
0663/19
0120/19
0106/19
0256/1/19
0518/19
0272/19
0523/19
0351/1/19
0128/19
0263/1/19
0256/19B
0556/19
0514/1/19
0242/1/19
0168/18
0261/1/18
0467/18B
0083/18
0586/18
0111/18
0315/18
0486/18
0366/1/18
0207/1/18
0261/18B
0563/18
0388/18
0375/18
0366/18B
0227/1/18
0614/18
0122/18
0467/1/18
0522/18
0227/18B
0551/18
0421/18
0360/1/18
0442/18
0503/18
0536/18
0085/1/18
0375/2/18
0447/17
0718/17
0643/17
0643/17B
0236/17
0705/17
0289/17
0366/17
0812/16
0518/16
0333/16
0230/1/16
0587/16
0780/1/16
0266/1/16
0277/16
0541/16B
0266/16B
0066/2/16
0122/16
0570/16
0230/16B
0067/16
0297/1/16
0065/16
0258/16
0472/16
0435/16
0066/16B
0482/16
0433/16
0489/16
0541/1/16
0110/16
0429/16B
0281/1/16
0343/16
0097/16
0438/16
0044/1/16
0429/1/16
0044/16B
0690/16
0567/2/15
0344/15B
0053/15
0494/1/15
0446/15
0168/15B
0389/15
0057/15
0086/15
0167/15B
0631/15B
0567/1/15
0188/1/15
0354/15B
0344/1/15
0519/15
0631/1/15
0167/1/15
0318/15
0188/15
0168/1/15
0518/15
0056/15
0195/15B
0371/15
0447/15
0426/15
0034/15
0494/15B
0567/15B
0101/1/14
0432/14
0586/14
0640/5/14
0541/14
0643/1/14
0101/14
0203/14
0592/14
0643/14B
0276/14B
0181/1/14
0356/14
0611/14
0589/1/14
0151/1/14
0562/14
0276/14
0216/13
0207/13
0491/13
0626/1/13
0441/13
0441/13B
0626/13B
0794/1/13
0524/13
0626/13
0294/13
0216/13B
0161/1/13
0493/13
0460/13
0794/13B
0600/1/13
0526/13
0652/13
0216/1/13
0600/13B
0109/13
0092/12
0065/12B
0632/12
0312/12B
0483/12
0452/12
0453/12
0517/1/12
0508/12
0303/12
0223/12
0531/1/12
0657/12
0112/12B
0695/1/12
0065/1/12
0112/12
0559/2/12
0275/12
0719/12
0452/1/12
0571/12
0531/12B
0347/12
0312/1/12
0517/12
0656/12
0195/12
0684/12
0517/12B
0038/12
0509/12
0681/12
0336/12
0657/11
0040/11
0854/4/11
0698/11B
0848/1/11
0670/1/11
0698/1/11
0767/1/11
0767/11B
0352/11
0478/1/11
0339/3/11
0165/1/11
0313/1/11
0556/11B
0762/1/11
0119/11
0402/11
0267/11
0313/11B
0478/2/11
0785/11
0315/11B
0315/1/11
0762/11
0399/11B
0854/1/11
0722/11
0782/11
0054/11
0077/11
0051/11
0351/11
0360/11
0556/1/11
0347/11
0869/11
0848/11B
0731/11
0635/11
0315/11
0037/11
0202/11B
0190/11
0819/11
0832/11
0661/10
0225/1/10
0144/1/10
0581/13/10
0334/10
0081/10
0581/1/10
0290/10
0762/2/10
0808/10
0290/10B
0667/10
0003/10
0389/10
0714/2/10
0227/10
0010/10
0846/10
0808/10B
0250/10
0532/2/10
0739/10
0601/10
0474/10
0129/10
0096/1/10
0830/10
0231/10
0100/10
0225/10
0152/10B
0152/1/10
0225/10B
0661/10B
0849/10
0320/10
0840/10
0001/10
0031/1/10
0849/1/10
0096/10B
0789/10
0182/10
0581/10B
0661/1/10
0849/10B
0117/09
0059/1/09
0168/09B
0826/09
0846/09
0152/09
0054/09
0413/09
0503/09
0674/09
0656/09
0333/09
0199/09
0192/09
0339/09
0740/09
0653/09
0739/09
0648/09
0547/09
0168/1/09
0687/09
0525/09
0755/09
0130/09
0838/09
0827/09
0653/09B
0892/09
0738/09
0324/09
0059/09B
0050/09
0114/09
0165/09
0064/09
0126/09
0871/08
0228/08B
0228/1/08
0558/08B
0966/08
0956/08
0508/08
0644/08
0551/08
0315/08B
0699/08B
0755/08
0012/08
0629/08
0295/1/08
0209/08
0284/08B
0788/08
0755/08B
0461/08
0134/08
0659/08
0367/08
0754/1/08
0716/08
0342/08
0167/08
0210/08
0558/1/08
0284/08
0968/08
0315/08
0332/08
0803/08
0054/08
0161/08
0605/08
0699/1/08
0009/08
0180/08
0630/1/08
0630/08B
0437/08
0699/08
0755/1/08
0571/08
0649/08
0005/08
0295/08B
0744/08
0892/08
0754/08B
0224/08
0696/08
0284/1/08
0131/08
0555/2/07
0426/07
0543/07
0283/07
0564/07
0598/07
0718/07
0149/07B
0513/07
0271/07
0744/07B
0475/07
0732/07
0559/07B
0533/07
0003/07
0488/07
0075/07
0005/07
0525/07
0466/07
0504/07
0597/1/07
0678/07
0851/07
0149/07
0555/3/07
0597/07B
0542/07
0744/2/07
0583/07
0072/07
0559/1/07
0471/07
0557/07
0017/07
0466/1/07
0863/07
0555/07B
0932/07
0120/07
0150/07B
0744/1/07
0150/07
0654/07
0720/07C
0136/07
0282/07
0465/07B
0314/07
0597/07
0139/07
0465/07
0554/07
0559/07
0383/07
0525/07B
0555/07
0746/07
0568/07
0466/07B
0465/1/07
0021/07
0001/07
0390/06
0367/1/06
0475/06
0214/06
0196/06
0781/1/06
0500/06
0428/06
0698/06
0151/06
0581/06
0150/06
0300/06
0367/06B
0145/06
0781/06
0736/06
0214/06B
0332/06
0066/06
0179/06
0474/06
0455/06
0404/06
0214/1/06
0250/06
0507/06
0142/06
0781/06B
0014/06
0931/06
0739/06
0426/06
0755/9/06
0399/06
0641/06
0141/06
0755/06
0231/06
0367/06
0900/05
0351/05
0350/05
0745/05
0396/05
0294/05
0668/05
0829/05
0238/05
0518/05
0285/05
0482/05
0290/05
0312/05
0651/05
0288/05
0065/05
0202/05
0004/05
0783/05
0477/05
0818/05
0729/05
0727/05
0404/05
0748/05
0673/05
0873/05
0188/05
0231/05
0289/05
0588/05
0572/05
0603/05
0676/05B
0168/05
0766/05
0836/05
0139/05
0615/05
0042/05
0726/05
0614/05
0390/05
0632/05
0793/05
0485/05
0275/05
0016/05
0320/05
0569/04
0571/04B
0525/04
0565/04B
0877/04
0822/04
0803/04
0701/1/04
0807/04
0900/04
0565/04
0806/04
0805/04
0576/04
0701/04B
0586/04
0565/1/04
0232/04
0578/04
0897/04
0894/04
0571/04
0881/04
0914/04
0703/1/04
0741/04
0906/1/04
0804/04
0666/04
0818/04
0142/03B
0715/03
Drucksache 44/16 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat stimmt der Ansicht der Bundesregierung zu, dass der digitale Wandel insbesondere durch Startups angetrieben wird. Gründungen und schnell wachsende junge, technologieorientierte Unternehmen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Innovationsfähigkeit des Standorts Deutschland und zukünftiges Wirtschaftswachstum. Für diese Unternehmen ist ein leistungsfähiger Wagniskapitalmarkt von zentraler Bedeutung. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode zum Beispiel mit der Steuerfreistellung des INVEST-Zuschusses für Wagniskapitalfinanzierungen, der Neuauflage und Weiterentwicklung des EXIST-Programms und der Rückkehr der KfW als Ankerinvestor an den Wagniskapitalmarkt erste wichtige Schritte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen umgesetzt hat. Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Wagniskapitalmarktes in Deutschland notwendig sind und zeitnah realisiert werden. Die Bundesregierung hat am 16. September 2015 bereits Eckpunkte zum Wagniskapital beschlossen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, diese Beschlüsse zeitnah umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/16 (Beschluss)




Die Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung

Die Chancen des digitalen Wandels nutzen, aktuelle Herausforderungen angehen, den Ordnungsrahmen weiterentwickeln

Investieren in moderne Infrastruktur, Innovationen systematisch fördern

Solide Finanzpolitik schafft Handlungsspielräume

Sozialen Zusammenhalt stärken, Flüchtlinge bestmöglich integrieren

Energiewende effizient vorantreiben

Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor

Wirtschaftswachstum und Lebensqualität


 
 
 


Drucksache 53/15

... Der für die Einmalzahlung benötigte Bundeszuschuss in Höhe von 13,5 Millionen Euro wird für das Jahr 2016 in § 16 Absatz 1 Satz 2 HHG gesetzlich festgeschrieben. Für das Jahr 2015 erfolgt die Festschreibung von Mitteln in dem bisherigen Umfang in Höhe von letztmalig 2 Millionen Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Änderung des Häftlingshilfegesetzes

4 Bund

4 Länder

2. Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

E. Erfüllungsaufwand

1. Änderung des Häftlingshilfegesetzes

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

2. Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Häftlingshilfegesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte und demografische Auswirkungen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Änderung des Häftlingshilfegesetzes

5 Bund

5 Länder

b Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

4. Erfüllungsaufwand

a Änderung des Häftlingshilfegesetzes

b Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 168/15 (Beschluss)

... Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung der Neuregelung zum Gründungszuschuss mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt



Drucksache 57/15

... § 21 Überbrückungszuschuss



Drucksache 188/1/15

... Die Nummer 3 ist darauf gerichtet, Anreize für Verbraucher zu schaffen, ihr Kapital in Wagniskapitalfonds anzulegen. Dies sind Alternative Investmentfonds, die ihrerseits in innovative Unternehmensgründungen ("Start-Ups") investieren. Als Anreiz wird insbesondere ein staatlicher Zuschuss zum Anlagekapital des Verbrauchers nach dem Vorbild des "INVEST"-Programms vorgeschlagen, bei dem Privatinvestoren staatliche Förderungen für direkte Geldanlagen in Start-Ups erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/1/15




1. Zu Nummer 3

2. Zu Nummer 4

3. Zu Nummer 5

4. Zu Nummer 6

5. Zu Nummer 7

6. Zu Nummer 8 Satz 3, Satz 5 - neu -, Satz 6 - neu


 
 
 


Drucksache 318/15

... 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Schaffung einer Forschungsprämie in Form eines Forschungszuschusses für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Arbeitnehmern vorzulegen. Die Förderfähigkeit entsprechender FuE-Ausgaben sollte dabei nicht von der Finanzverwaltung, sondern von den Wirtschaftsministerien bzw. den Förderbanken bescheinigt werden.



Drucksache 168/1/15

... Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung der Neuregelung zum Gründungszuschuss mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt



Drucksache 195/15 (Beschluss)

... Auch in der Rahmenvereinbarung für Kinderhospize sind bundesweit geltende Standards zum Leistungsumfang und zur Qualität der zuschussfähigen Leistungen festzulegen. Hierdurch können Rechtsunsicherheiten für stationäre Kinderhospize beseitigt und eine Verbesserung der finanziellen Situation erreicht werden. Daneben ist dies für die Erzielung von bundeseinheitlichen Standards unerlässlich.



Drucksache 447/15

... "(1) Das Bundesamt gewährt Teilnahmeberechtigten, die nach § 9 Absatz 2 von der Kostenbeitragspflicht befreit worden sind, auf Antrag einen Zuschuss zu den Fahrtkosten, sofern sie am Kurs teilnehmen und soweit ein Bedarf besteht. Der Fahrtkostenzuschuss wird in Form einer Pauschale gewährt."



Drucksache 426/15

... Nach § 32 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte - ALG - (Artikel 1 des Agrarsozialreformgesetzes 1995 vom 29. Juli 1994) ist die Gewährung eines Beitragszuschusses vom Gesamteinkommen des Versicherten abhängig. Bei verheirateten Versicherten wird das Gesamteinkommen beider Ehegatten jedem Ehegatten zur Hälfte zugerechnet.



Drucksache 34/15

... 4. Nach § 1 FAG stehen im Jahr 2015 vom Umsatzsteueraufkommen dem Bund vorab 4,45 % zu; vom verbleibenden Aufkommen stehen dem Bund vorab 5,05 % als Ausgleich für die Belastungen aufgrund eines zusätzlichen Bundeszuschusses an die Rentenversicherung zu. Vom verbleibenden Aufkommen stehen den Gemeinden 2,2 % zuzüglich eines Betrages von 500 Millionen Euro zu. Vom danach verbleibenden Aufkommen stehen dem Bund 49,7 % abzüglich eines Betrages in Höhe von 99 788 000 Euro und den Ländern 50,3 % zuzüglich eines Betrages in Höhe von 99 788 000 Euro zu. Bezogen auf das Gesamtaufkommen der Umsatzsteuer in der Zeit vom 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 in Höhe von 201 353 869 063,42 Euro ergeben sich daraus rechnerisch für diese Verordnung folgende Anteile im Jahr 2015:



Drucksache 101/1/14

... Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Höhe des vom Bund zu gewährenden Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung in den Jahren 2014 und 2015 zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes erneut gekürzt.



Drucksache 432/14

... c) der Zuschussempfänger das 18. Lebensjahr vollendet hat oder eine GmbH ist, deren Anteilseigner das 18. Lebensjahr vollendet haben und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 10c
Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

§ 13a
Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen

§ 17a
Kosten der Vollstreckung

Artikel 4
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 13a
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Anlage 1a
(zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 26
Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.

Artikel 7
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 12
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Steuermehr- / -mindereinnahmen - in Mio. E

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 3c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 9

Zu § 19

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 40

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 52

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Anlage 1a zu § 13a - neu -

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 5

Zu Buchstabe b

Zu § 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 26

Zu Buchstabe c

Zu § 26

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu § 34

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu § 3

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 36

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu § 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 6

Zu Buchstabe b

Zu § 6

Zu Nummer 3

Zu § 21

Zu § 21

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu § 3a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu § 4

Zu Buchstabe b

Zu § 4

Zu Nummer 3

Zu § 13b

Zu Nummer 4

Zu § 18

Zu Nummer 5

Zu § 27

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 5

Zu Nummer 2

Zu § 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3054: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 541/14

... Der Verweis auf § 2 Satz 1 Nummer 10 Sechstes Buch (Versicherungspflicht auf Grund von Zahlung des Existenzgründungszuschusses) entfällt, da diese Vorschrift seit dem 1. Juli 2009 nicht mehr besteht. Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung.



Drucksache 101/14

... Ziel der Bundesregierung ist eine nachhaltige Haushaltspolitik, die ab dem Jahr 2014 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt und beginnend mit dem Jahr 2015 einen Haushalt ohne Nettoneuverschuldung ermöglichen soll. Zur Erreichung dieses Ziels kann die gesetzliche Krankenversicherung aufgrund ihrer derzeit günstigen Finanzlage vorübergehend beitragen. In den letzten Jahren hat sich die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung positiv entwickelt. Die Krankenkassen und der Gesundheitsfonds konnten Finanzreserven aufbauen. Vor diesem Hintergrund konnte der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds schon im Jahr 2013 zur Konsolidierung des Bundeshaushalts von 14 auf 11,5 Milliarden Euro gesenkt werden.



Drucksache 356/14

... - und Klimafonds jährlich einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsgesetzes zu gewähren, der der Sicherung der Finanzierung von notwendigen Programmausgaben für die beschleunigte Energiewende dient. Hierdurch kann der Bundeszuschuss zeitnah auf der Grundlage des aktuellen Preisniveaus für CO



Drucksache 151/1/14

... Der Bundesrat sieht allerdings die Beibehaltung der unterschiedlichen Beitragsbelastung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern einerseits und Krankenkassenmitgliedern andererseits kritisch. Die Beitragsschere wird sich durch die dauerhafte Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags schnell vergrößern, zumal die wiederholte Kürzung des Bundeszuschusses an die gesetzliche Krankenversicherung dazu beitragen wird, die Finanzrücklagen des Gesundheitsfonds schnell aufzuzehren. In der Folge werden die allein von den Krankenkassenmitgliedern aufzubringenden, einkommensabhängigen Zusatzbeiträge angesichts der zu erwartenden Ausgabendynamik schnell ansteigen.



Drucksache 562/14

... Der allgemeine Bundeszuschuss zur Rentenversicherung ist an die Entwicklung des Beitragssatzes gebunden. Der allgemeine Bundeszuschuss für die alten und neuen Länder fällt infolge der Beitragssatzsenkung im Jahr 2015 um insgesamt rund 0,40 Mrd. Euro geringer aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 562/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Beitragssätze in der Rentenversicherung

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen; Gleichstellungspolitische Relevanz

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3135: Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 216/13

... Apotheken erhalten unabhängig von der Inanspruchnahme für jeden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages vollständig erbrachten Notdienst einen pauschalen Zuschuss aus einem Fonds, um dauerhaft eine flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung - auch außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten und insbesondere in dünn besiedelten Regionen - sicherzustellen und strukturellen Problemen der Versorgung rechtzeitig zu begegnen. Der Fonds wird vom Deutschen Apothekerverband e.V. errichtet und verwaltet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für Bund, Länder und Gemeinden

2. Kosten für die gesetzliche und private Krankenversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Apothekengesetzes

§ 18

§ 19

§ 20

§ 20a

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen Keine

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2.1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für Bund, Länder und Gemeinden

2.2. Kosten für die gesetzliche und private Krankenversicherung

3. Erfüllungsaufwand

Artikel 1
Apothekengesetz

Artikel 2
Arzneimittelgesetz

Artikel 3
Arzneimittelpreisverordnung

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 18

Zu § 18

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 20a

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2522: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 207/13

... -Gebäudesanierungsprogramm jährlich 1,5 Milliarden Euro bereit. Zusätzlich gibt es seit diesem Jahr eine verbesserte Zuschussförderung in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich, die insbesondere hocheffiziente Sanierungsmaßnahmen von selbstnutzenden Wohnungseigentümern unterstützt.



Drucksache 626/1/13

... V und § 64 KVLG 1989 pauschal an den Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen in Höhe von 14 Milliarden Euro für das Jahr 2014. Vorgesehen ist, diesen Bundeszuschuss für das Jahr 2014 um 3,5 Milliarden Euro zu Lasten der Liquiditätsreserve der gesetzlichen Krankenversicherung und zu Lasten des Sondervermögens bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse zu kürzen, um den Bundeshaushalt zu entlasten. Bereits im Jahr 2013 erfolgte zur Entlastung des Bundeshaushalts eine Kürzung des Bundeszuschusses an die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro.



Drucksache 441/13

... "Der Zuschuss soll den Unterschied zwischen der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der einer durchschnittlich leistungsfähigen Arbeitnehmerin oder eines durchschnittlich leistungsfähigen Arbeitnehmers gleicher Funktion ausgleichen (Minderleistungsausgleich); er beträgt höchstens 75 vom Hundert des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts. Berücksichtigungsfähig sind das zu zahlende tarifliche Arbeitsentgelt oder, wenn eine tarifliche Regelung keine Anwendung findet, das für vergleichbare Tätigkeiten ortsüblich zu zahlende Arbeitsentgelt und der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

Zu § 16e

Zu § 16e

Zu § 16e

Zu § 16e

Zu § 16e

Zu § 16e

Zu § 16e

Zu § 16e

Zu § 46


 
 
 


Drucksache 441/13 (Beschluss)

... "Der Zuschuss soll den Unterschied zwischen der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der einer durchschnittlich leistungsfähigen Arbeitnehmerin oder eines durchschnittlich leistungsfähigen Arbeitnehmers gleicher Funktion ausgleichen (Minderleistungsausgleich); er beträgt höchstens 75 vom Hundert des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 626/13 (Beschluss)

... V und § 64 KVLG 1989 pauschal an den Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen in Höhe von 14 Milliarden Euro für das Jahr 2014. Vorgesehen ist, diesen Bundeszuschuss für das Jahr 2014 um 3,5 Milliarden Euro zu Lasten der Liquiditätsreserve der gesetzlichen Krankenversicherung und zu Lasten des Sondervermögens bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse zu kürzen, um den Bundeshaushalt zu entlasten. Bereits im Jahr 2013 erfolgte zur Entlastung des Bundeshaushalts eine Kürzung des Bundeszuschusses an die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.