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0267/1/04
0021/04B
0401/03
0142/03B
0401/03B
Drucksache 375/17 (Beschluss)

... In § 2 Nummer 3 ProstStatV sollte entsprechend dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) und der Prostitutionsanmeldeverordnung die Formulierung "die Länder oder Kommunen, in denen..." gewählt werden. Insbesondere liegen die Daten auch EDV-technisch in der durch das ProstSchG vorgesehenen Form vor.



Drucksache 567/17 (Beschluss)

... Düngeverordnung



Drucksache 456/17

... 2. an das Deutsche Hämophilieregister nach § 21a Absatz 1 Satz 1 die pseudonymisierten Daten nach Maßgabe der nach § 21a Absatz 3 Satz 3 getroffenen Festlegungen und des § 2 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 der Transfusionsgesetz-Meldeverordnung, insbesondere



Drucksache 168/1/17

... Düngeverordnung



Drucksache 168/17 (Beschluss)

... Düngeverordnung



Drucksache 452/17

... Biomasseverordnung



Drucksache 249/17

... (2) Die Gültigkeit eines auf der Grundlage der Milch-Sachkunde-Verordnung erworbenen Nachweises über die Sachkunde wird durch die Aufhebung der Milch-SachkundeVerordnung nicht berührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung

§ 10a
Übertragung von Tätigkeiten an Dritte

Abschnitt 4
Vertragsverhandlungen

§ 14
Einhaltung der Voraussetzungen bei Vertragsverhandlungen

§ 14a
Mitteilungen der Kartellbehörden und Länder über Vertragsverhandlungen

Abschnitt 4a
Sonderbestimmungen für den Erzeugnisbereich Zucker

§ 14b
Branchenvereinbarungen; anerkannte Organisationen

§ 15
Doppelmitgliedschaft in Erzeugerorganisationen bei Verhandlungen über Rohmilchverträge.

§ 24
Anwendungsbestimmungen

Artikel 2
Verordnung über die Aufhebung der Milch-Sachkunde-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Abschnitt 4

Zu § 14

Zu § 14a

Zu Abschnitt 4a

Zu § 14b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 726/17 (Beschluss)

... -Regulierung sowie deren Folgeverordnungen. Auch sollten die CO



Drucksache 374/1/17

Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (Prostitutionsanmeldeverordnung -



Drucksache 424/1/17

... Dies trifft ebenso auf die Änderung der Fernreiseverordnung zu. Um die Transportzeit der Bienen im Lkw in zeitlicher Hinsicht zum Wohle der Bienen so gering wie möglich zu halten, ist es darüber hinaus angezeigt, je nach Verkehrslage, Stau- und Wettersituation das gesamte Straßennetz auch an Samstagen in der Ferienreisezeit vor allem in den kühleren frühen Morgenstunden zur Verfügung zu stellen.



Drucksache 726/17

... oder deren Folgeverordnungen.



Drucksache 514/17

... Düngeverordnung



Drucksache 253/17

Verordnung zur Durchführung der Teilnahme der Länder am Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogramm-Teilnahmeverordnung -



Drucksache 149/17

... DieVerordnung sieht keine Verpflichtungen oder Kosten für Bürgerinnen und Bürger vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

1 Bund

2 Länder

5. Weitere Kosten

V. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 212/17

... Im Jahr 2015 wurden insgesamt 945.449 Untersuchungen auf Leukose durchgeführt, davon 884.310 serologische Untersuchungen in 22.825 Betrieben und 61.139 Tankmilchuntersuchungen in 34.149 Betrieben. Die Kosten wurden in der Regel über die Tierseuchenkassen finanziert und insoweit zu je 50 % seitens der Rinderhalter und zu 50 % seitens der Verwaltung getragen. Im Hinblick auf die (blut-) serologische Untersuchung ist nach der Gebührenordnung für Tierärzte mit folgenden Kosten zu rechnen: Anfahrt: 2,30 Euro je Doppelkilometer, mindestens jedoch 8,60 Euro; Blutprobenentnahme bei Reihenuntersuchungen 3,44 Euro je Rind, bei Ammenkühen 6,88 Euro je Rind, Probenbearbeitung zum Versand 5,72 Euro, hinzukommen Versandkosten von angenommen 2,00 Euro. Die Untersuchungskosten in den Ländern sind unterschiedlich und belaufen sich im Durchschnitt auf etwa 5,00 Euro. Für die Befundmitteilung entstehen Kosten von 1,00 Euro. Soweit Milch untersucht wird, entfallen die Tierarztkosten, da die Milch, die im Rahmen der Milchgüteverordnung genommen wird, für die Leukoseuntersuchung zur Verfügung steht. Allerdings belaufen sich die Untersuchungskosten bei Milchproben auf etwa 6,00 Euro.



Drucksache 406/17

... -Gewebeverordnung



Drucksache 256/17

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (ABl. L 307 vom 28.10.2014, S. 2) bis zum 18. November 2016 in einer Folgeverordnung ergänzt werden" durch die Wörter "sowie weitere Aspekte des Betriebes von Ladepunkten wie Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung entsprechend der Umsetzungsfrist der Richtlinie



Drucksache 374/17 (Beschluss)

Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (Prostitutionsanmeldeverordnung -



Drucksache 496/17

... Vergabeverordnung



Drucksache 418/17

... bb) In Buchstabe a werden die Wörter "mit einem Messgerät im Sinne des Messund Eichgesetzes oder dieser Verordnung bestimmt und" gestrichen und wird die Angabe "1,020" durch die Wörter "aus § 4 Absatz 1 Satz 2 der Milchgüteverordnung ersetzt.



Drucksache 416/1/17

... Mit der verfolgten Streichung erfolgt eine Angleichung an die Rechtslage in anderen europäischen Ländern, die von der Möglichkeit einer Ausnahme von den europäischen Sozialvorschriften für die Zustellung von Paketen keinen Gebrauch gemacht haben (zum Beispiel Lenker/Innen-Ausnahmeverordnung von Österreich und die Chauffeurverordnung der Schweiz).



Drucksache 667/1/17

... Vergabeverordnung



Drucksache 148/3/17

... Düngeverordnung



Drucksache 645/16

... § 8 Absatz 2 der Milchverringerungsbeihilfeverordnung vom 12. September 2016 (BAnz AT 13.09.2016 V1) wird wie folgt gefasst:



Drucksache 52/16 (Beschluss)

... Druckgeräteverordnung



Drucksache 11/16

... /EU einen deutlich erweiterten Regelungsumfang erhalten, so dass zu ihrer Umsetzung erhebliche Änderungen und eine umfangreiche rechtssystematische Überarbeitung der 1. ProdSV erforderlich sind. Aus diesem Grund wird die 1. ProdSV neu gefasst und die Form einer Ablöseverordnung gewählt. Ermächtigungsgrundlage ist § 8 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes (



Drucksache 413/16

... es in Verbindung mit § 4 der Bundesbeihilfeverordnung Leistungen der Beihilfe beziehen können, wird bei der Berechnung der Pauschalen in Bezug auf den Ansatz von Beihilfe und Heilfürsorge nicht zwischen Verwaltungsbeamtinnen und -beamten und Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten differenziert, sondern beide Positionen zu einem Kostenblock zusammengefasst. Dies wird durch die Zusammenfassung von Beihilfe und Heilfürsorge in einer Position in den künftigen PKS, Rundschreiben des BMF, an die die allgemeinen pauschalen Stundensätze nach Anlage 1 anknüpfen, flankiert. Die Zusammenfassung der Kostenblöcke der Beihilfe und Heilfürsorge steht der Tragfähigkeit der Pauschalen nicht entgegen, da die Kostenpauschalen nach Anlage 1 eine ausreichende Sicherheitsmarge gegenüber der Vollkostendeckung enthalten. Diese Sicherheitsmarge rechtfertigt es, bei einer Gesamtbetrachtung einzelne, an sich herauszurechnende leistungsfremde Effekte in den verfassungsrechtlich eröffneten Spielraum für eine Pauschalierung und Typisierung bei der Gebührenbemessung fallen zu lassen. Hinzu kommt, dass die Zusammenfassung der Kostenblöcke der Beihilfe und Heilfürsorge in der Tendenz zu niedrigeren Kostensätzen als eine Differenzierung zwischen Verwaltungsbeamtinnen und -beamten und Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten führt.



Drucksache 603/16

... /EWG aufgehoben. Bezuggenommen wird auf die Nachfolgeverordnung und deren Terminologie.



Drucksache 580/16

... Entsorgungsfachbetriebeverordnung



Drucksache 477/16 (Beschluss)

... Entsorgungsfachbetriebeverordnung



Drucksache 784/1/16

... Als Grundlage könnten geeignete Vorarbeiten unter den Ländern, wie zum Beispiel die Definition der "ambulanten OP-Einrichtungen" und "ambulanten OP-Einrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt" aus der aktuell novellierten Bayerischen Medizinhygieneverordnung, herangezogen werden.



Drucksache 540/16

... Mit der Ablöseverordnung wird die Richtlinie



Drucksache 502/16

... Für die Entnahme der Proben bei Hausschweinen fallen keine zusätzlichen Kosten an, da die im Rahmen der Untersuchungen nach § 8 Absatz 1 der SchweinehaltungshygieneVerordnung anfallenden Proben ohnehin (serologisch) auf KSP untersucht werden. Soweit das Probenkontingent von 13.640 Proben mit diesen Proben nicht erfüllt wird, können Proben aus der Untersuchung auf Aujeszkysche Krankheit herangezogen werden. Je serologische Untersuchung entstehen Kosten von etwa 5 Euro, sodass bei den angenommenen 13.640 Untersuchungen von Hausschweinen auf Klassische Schweinepest Untersuchungskosten von insgesamt 68.200 Euro entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Monitoring

§ 2
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 3
Mitteilungen der Länder

§ 4
Weitergehende Maßnahmen

§ 5
Inkrafttreten

Anlage
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 4) Probenschlüssel für die nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 durchzuführenden Untersuchungen auf das Virus der Klassischen Schweinepest

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3672: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Abschließende Stellungnahme des NKR


 
 
 


Drucksache 266/1/16

... V. Da der fehlende Nachweis der studentischen Krankenversicherung aufgrund der Studentenkrankenversicherung-Meldeverordnung zu einem Immatrikulationshindernis führt, ist sicherzustellen, dass Studierende, die Asylbewerberleistungen beziehen, ohne Gefährdung des Existenzminiums eine studentische Krankenversicherung nachweisen können.



Drucksache 180/16

... (5) In § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe e der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung vom 21. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3116), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, werden die Wörter "Insiderinformationen im Sinne des § 13 des Wertpapierhandelsgesetzes" durch die Wörter "Insiderinformationen im Sinne des Artikels 7 der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 300/16

... 5) Pilotprojekt: Stärkere Unterstützung der Normung für die Bauprodukteverordnung



Drucksache 266/16 (Beschluss)

... V. Da der fehlende Nachweis der studentischen Krankenversicherung aufgrund der Studentenkrankenversicherung-Meldeverordnung zu einem Immatrikulationshindernis führt, ist sicherzustellen, dass Studierende, die Asylbewerberleistungen beziehen, ohne Gefährdung des Existenzminiums eine studentische Krankenversicherung nachweisen können.



Drucksache 645/1/16

... Käseverordnung



Drucksache 607/16

... In § 5 Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter "einer nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bekannt gegebenen Stelle" durch die Wörter "Stellen, die über eine Bekanntgabe für den Tätigkeitsbereich der Gruppe I Nr. 1 und den Stoffbereich G gemäß der Anlage 1 der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) verfügen," ersetzt.



Drucksache 356/16

... nach § 3 Absatz 1 der Netzreserveverordnung zu entnehmen. Der Jahreshöchstlastwert umfasst auch Netzverluste."



Drucksache 492/16

... Deshalb sieht der Entwurf vor, § 186 GVG neu zu fassen und den Anwendungsbereich der Vorschrift zu erweitern. Die Beschränkung "in der Verhandlung" soll gestrichen und der Anwendungsbereich auf das gesamte gerichtliche Verfahren erstreckt werden. Hierdurch wird erreicht, dass die Kostenerstattung für Übersetzungsleistungen nicht nur im Rahmen der mündlichen Verhandlung, sondern auch darüber hinaus erfolgt. Ferner wird eine Verordnungsermächtigung zur Schaffung einer Verordnung vorgeschlagen, die den Kommunikationshilfeverordnungen des Bundes und der Länder für Verwaltungsverfahren entspräche. In dieser Verordnung sollen unter Beteiligung der Organisationen von hör- und sprachbehinderten Menschen im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 der UNBehindertenrechtskonvention die Übersetzungsmodalitäten, die Wahrnehmung des Wahlrechts der hör- und sprachbehinderten Person sowie die Kriterien für die Notwendigkeit im Einzelnen festgelegt werden.



Drucksache 477/1/16

... Entsorgungsfachbetriebeverordnung



Drucksache 87/1/16

... Vergabeverordnung



Drucksache 263/16

... Vergabeverordnung



Drucksache 63/16

... verankert wurde (zu den Kostenabschätzungen wird auf die Bundesratsdrucksachen 314/12 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen - und 319/12 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung - verwiesen).



Drucksache 784/16 (Beschluss)

... Als Grundlage könnten geeignete Vorarbeiten unter den Ländern, wie zum Beispiel die Definition der "ambulanten OP-Einrichtungen" und "ambulanten OP-Einrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt" aus der aktuell novellierten Bayerischen Medizinhygieneverordnung, herangezogen werden.



Drucksache 603/1/16

... Das Landverkehrsabkommen der Europäischen Union mit der Schweiz wurde, nachdem die Schweiz das nationale Recht entsprechend angepasst hat, am 1. Juni 2016 geändert. Die Vorschriften des Road Packages (unter anderem dieVerordnungen 1071/2009, 1072/2009 sowie 1073/2009) und die Verordnung 1213/2010 zählen nach Anhang 1 des Abkommens zu den anwendbaren Vorschriften. Die Schweiz nimmt daher auch am europäischen Informationsaustausch teil.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu -, Nummer 6 § 15 Absatz 4 Nummer 6, § 17 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, Satz 2, Absatz 4 Satz 1, Satz 2, Absatz 5 Satz 1 GüKG

2. Zu Artikel 2 Nummer 1

§ 3a
Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug

3. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa1 - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben c1 - neu - bis c3 - neu - FPersG


 
 
 


Drucksache 343/16

... "Ist der Antrag im Ausland zuzustellen, bestimmt das Gericht die Frist nach Satz 2 Nummer 3."(15) § 14 Absatz 1 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung vom 28. März 1988 (BGBl. I S. 484), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S.



Drucksache 490/16

... Vergabeverordnung



Drucksache 87/16 (Beschluss)

... Vergabeverordnung



Drucksache 458/16

... -Gewebeverordnung



Drucksache 20/16 (Beschluss)

... Die neue Ausbildung soll nach dem Gesetzentwurf bereits zum 1. Januar 2018 starten. Um dies zu ermöglichen, müssten bereits bis Januar 2017 die neuen Finanzierungsstrukturen geschaffen werden, das heißt, Bestimmung bzw. Aufbau der zuständigen Fondsbehörde, Entwicklung eines Verwaltungs- und EDV-Verfahrens (Elektronische Datenverarbeitung), Aufbau einer Schiedsstelle. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung bislang die erforderliche Umlageverordnung nicht vorgelegt hat und die konkreten Rahmenbedingungen damit nicht bekannt sind, ist der vorgeschlagene Zeitplan realitätsfern.



Drucksache 310/16

... Biomasseverordnung



Drucksache 52/16

... Druckgeräteverordnung



Drucksache 184/15 (Beschluss)

Elfte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung



Drucksache 340/15 (Beschluss)

... Deponieverordnung



Drucksache 86/1/15

... -Güteverordnung) den in § 4 Absatz 1 Satz 2 normierten Umrechnungsfaktor von Volumen in Gewicht schnellstmöglich auf mindestens 1,03 anzuheben.



Drucksache 507/15 (Beschluss)

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 (ABl. L 307 vom 28.10.2014, S. 2) über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe bis zum 18. November 2016 in einer Folgeverordnung ergänzt werden" einzufügen.



Drucksache 25/15

... Vergabeverordnung



Drucksache 184/15

Elfte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung



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