338 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
... Mit Hilfe der Kurzarbeit ist es gelungen, trotz der Wirtschaftskrise Entlassungen weitgehend zu verhindern. Der deutsche Arbeitsmarkt hat sich im Vergleich zu anderen Ländern stabil erwiesen. Dank des Instrumentes Kurzarbeitergeld wurden bislang hunderttausende Arbeitsplätze gerettet und damit wertvolle Kenntnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesichert.
... 4. die Qualifikation der Prüfer sowie die Qualifikationsanforderungen an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die die zu prüfenden Produkte anwenden,
... . Die Freiwilligen verrichten unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten und ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte. Die Voraussetzung der Arbeitsmarktneutralität wurde vor jeder Anerkennung eines Zivildienstplatzes durch das Bundesamt für den Zivildienst geprüft und anschließend durch die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter des Bundesamtes kontinuierlich überwacht; dies wird künftig auch so im
... Angesichts dieser gleichstellungspolitisch unbefriedigenden Sachlage sollten grundsätzlich alle Möglichkeiten genutzt werden, auf die Vergütung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Bereichen in diesem Sinne Einfluss zu nehmen. Es ist somit dringend erforderlich, die Vergütungssysteme so zu gestalten dass eine Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern vermieden wird. Im Zusammenhang mit den geplanten Gesetzesänderungen und den vorgesehenen konkretisierenden Rechtsverordnungen des Bundesministeriums der Finanzen besteht für Deutschland die Möglichkeit, diesem Ziel näher zu kommen, indem eine geschlechtergerechte Entgeltgestaltung als Kriterium bei den Anforderungen an die Vergütungssysteme eingeführt wird.
... Die Dienstleistenden unterstützen hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Dienststelle. Darüber hinaus beschäftigen Dienststellen zum Teil nur einzelne oder wenige Dienstleistende. Gravierende Folgen des Fehlverhaltens auf das Verhalten weiterer Dienstleistender oder hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Dienststelle sind daher systembedingt nicht zu erwarten. Auch im freiwilligen zusätzlichen Zivildienst gilt aber, dass die Freiwilligen ihren Dienst im öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis ordnungsgemäß verrichten müssen. Ein Fehlverhalten kann daher, wie allgemein im öffentlichen Dienst des Bundes, als Dienstvergehen mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden.
... Die Aufhebung der Sperre zur Entfristung der 3 200 Stellen ist für die Beschäftigten der Arbeitsgemeinschaften ein wichtiges Signal für ihre Beschäftigungssicherheit. Das ist zum einen notwendig, um eine zu starke Personalfluktuation zu vermeiden und damit qualifizierte Fachkräfte auch langfristig zu binden und zum anderen, um den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine stabile Beschäftigung und damit ein gesichertes Einkommen bieten zu können.
... cc) In Absatz 5 werden nach den Wörtern "Entgeltbelege für" die Wörter "Heimarbeiterinnen oder" eingefügt.'
... Die Altenpflege bietet im Hinblick auf eine Verbesserung der Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt besonders gute Chancen. Denn anders als im Wirtschaftsbereich, in dem mit einem rasanten Anstieg des Fachkräftebedarfs erst in den kommenden Jahren gerechnet werden muss, herrscht in der Altenpflege bereits eine massive Nachfrage nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Gemeldet wird derzeit bundesweit ein Bedarf an rund 30 000 Pflegefachkräften mit zu erwartender deutlich steigender Tendenz. Die Pflegebranche gilt damit zu Recht als einer der größten Jobmotoren überhaupt. Dies umso mehr, als die Fachkraftausbildung in der Altenpflege ein zukunftsträchtiges, sinnvolles und krisensicheres Berufsfeld eröffnet. Deshalb gilt es, über verstärkte Anstrengungen in der Berufsausbildung hinaus auch alle anderen Möglichkeiten zur Gewinnung von Fachpersonal möglichst umfassend zu nutzen. Dies gilt gerade auch für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im Bereich der Altenpflege, zumal im Hinblick auf die demografische Entwicklung ohnehin mit einem Rückgang an jugendlichen Bewerberinnen und Bewerbern zu rechnen ist. Experten, wie z.B. das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung in Köln (dip), raten deshalb ebenfalls, den Bereich der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB III im Bereich der Alten- und Krankenpflege stärker in den Blick zu nehmen. Lebenserfahrene Personen, die z.B. durch Kindererziehung oder eine familiäre Pflegezeit den Anschluss in ihrem alten Beruf verloren haben, können in diesem Berufsfeld neue Erfüllung finden.
... Nur mit einer bedarfsdeckenden Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur vor Ort kann die Teilhabe aller Kinder sichergestellt werden. Vor allem der flächendeckende Ausbau der Schulsozialarbeit ist ein geeignetes Instrument, um die Bildungsteilhabe und soziokulturelle Teilhabe zu unterstützen. Denn Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen kennen die Kinder und ihre Familien und ihren individuellen Unterstützungsbedarf aus dem täglichen Erleben.
... 32. fordert die Kommission eindringlich auf, zu gewährleisten, dass die schwächsten Gruppen im Fischereisektor, insbesondere Arbeiterinnen, Fischerinnen und Muschelsammlerinnen, bei der Zuweisung von Zugangsrechten für die Ressourcen nicht benachteiligt werden und ihre Mitwirkung in den regionalen Beiräten gefördert wird;
2 Allgemeines
2 Einzelaspekte
Schutz und Erhaltung der Ressourcen und wissenschaftliche Erkenntnisse
Rentabilität der Fangtätigkeit und Aufwertung des Berufsfelds
Bewirtschaftungsmodelle, Dezentralisierung, verantwortungsbewussteres Handeln und Überwachung
Bewirtschaftung der Fangflotten der Gemeinschaft
Aquakultur und verarbeitete Produkte
Märkte und Vermarktungstätigkeit
3 Außenbeziehungen
Integrierte Meerespolitik
... Die Aufbauphase des elektronischen Meldesystems macht vorübergehend einen erhöhten Personalbedarf erforderlich, der sich mit Eintritt in den Dauerbetrieb zum Jahresbeginn 2010 entsprechend reduzieren wird. Eine Überführung der dann thematisch bereits eingearbeiteten und beim Meldesystem nicht länger erforderlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ordnungswidrigkeiten-Vollzug (siehe unten) wird angestrebt. Im Haushaltsjahr 2009 werden die erforderlichen Personal- und Sachausgaben im Rahmen der bestehenden Ansätze bei Kapitel 1605 des Bundeshaushalts gedeckt. Über die ab dem Haushaltsjahr 2010 zu veranschlagenden Personal- und Sachausgaben wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsverhandlungen unter Berücksichtigung der Höhe der zu erwartenden Bußgeldeinnahmen zu entscheiden sein.
... C. in der Erwägung, dass trotz beträchtlicher Verbesserungen bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in den letzten Jahren die wichtigsten Organe der Europäischen Union, d. h. das Parlament, der Rat und die Kommission, nicht über genügend eigens zur Umsetzung der erklärten gleichstellungsspezifischen Ziele in den Bereichen Außenpolitik und Erweiterung ernanntes Personal verfügen, und die meisten für Gleichstellungsfragen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Aufgabe mit mindestens einem und manchmal sogar zwei weiteren Zuständigkeitsbereichen vereinbaren müssen,
... Es müssen jetzt verstärkt Anreize gesetzt werden, damit die Unternehmen ihren älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht kündigen, sondern diese in Beschäftigung halten und den Jüngeren eine Perspektive bieten.
... Der Begriff des Endgerätes umfasst neben Geräten, die der Nutzung der Kommunikationsdienste des Digitalfunk BOS durch einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer dienen (namentlich Hand- oder Mobilsprechfunkgeräte), auch stationäre und mobile Funkleitstellen, die es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Leitstelle erlauben, eine Vielzahl von Gruppenrufen, Einzelrufen und Datenübertragungen gleichzeitig durchzuführen, das Verhalten des Netzes zu beobachten und Eigenschaften von Gruppen und Teilnehmern zu konfigurieren.
... Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, eine Verordnung zu erlassen die den Personenkreis der zu betreuenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sowie des zu berücksichtigenden Personals bestimmt. So sind bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Schüler, nicht bei der Personalbedarfsermittlung zu berücksichtigen da diese einer Betreuung im Hinblick auf eine Überwindung der Hilfebedürftigkeit in der Regel nicht bedürfen. Auf der Seite des zu berücksichtigenden Personals wird durch die Verordnung u.a. näher bestimmt, in welchem Umfang Teamleiterinnen und Teamleiter oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des Kundenportals in die Berechnung einzubeziehen sind.
... Mit dem Gesetz werden die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nunmehr ab dem Jahr 2009 insgesamt in Höhe von 3,55 Milliarden Euro entlastet. Zwar wäre eine weitergehende finanzielle Entlastung der Krankenhäuser durchaus wünschenswert gewesen. Dennoch können die Länder den nun gefundenen Kompromiss, insbesondere mit Blick auf die angestrebte Stabilität des GKV-Beitragssatzes, mittragen.
... Die erleichterte Zulassung für Patentsachbearbeiterinnen und Patentsachbearbeiter (§ 172 PAO) ist hingegen weiterhin von Bedeutung. Im Zuge der Straffung der Übergangs-und Schlussvorschriften soll § 172 PAO insgesamt in § 158 PAO-E übernommen werden. § 158 PAO-E soll um einen weiteren Absatz ergänzt werden, der die mit Patentsachbearbeiterinnen und -sachbearbeitern in Zusammenhang stehende Regelung des bisherigen § 174 PAO aufnimmt.
... vor Ort erhoben werden. Der Abgleich wird umso genauer sein, je besser die Qualität der jeweiligen Merkmale ist. Vor diesem Hintergrund kommt bereits der Qualitätsprüfung bei der Erfassung der biometrischen Daten besondere Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere für den Fingerabdruck, da von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörden daktyloskopische Fachkenntnisse nicht erwartet werden können.
... (2) An den Sitzungen des Stiftungsrates nehmen zwei Mitglieder der Direktionsversammlung, zwei Mitglieder der Versammlung der Beiratsvorsitzenden, die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer sowie je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Personals und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als ständige Gäste mit Antrags- und Rederecht teil. Durch Satzung können weitere Personen zur Teilnahme zugelassen werden.
... d) fachliche Anleitung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
... Nach Schätzungen sind derzeit ca. 30 deutsche Eisenbahnverkehrsunternehmen im grenzüberschreitenden Verkehr tätig. Es wird unterstellt, dass jährlich durchschnittlich 5 Stichprobenkontrollen pro Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden für durchschnittlich jeweils 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und diese einen Zeitaufwand von 30 Minuten pro Mitarbeiter verursachen. Bei einem Tarifwert von 22,50 Euro pro Stunde ist deshalb mit einer durchschnittlichen Nettobelastung von 1.125 Euro pro Unternehmen zu rechnen und somit mit einer Gesamtnettobelastung aller betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen in Höhe von jährlich 33.750 Euro.
... • die Zeitarbeitsfirmen angehalten werden, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in überlassungsfreien Zeiten Fortbildungen anzubieten.
... d) fachliche Anleitung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
... Das Auswärtige Amt kann in eng begrenzten Ausnahmefällen auch Personen, die keine Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 GG sind einen amtlichen Pass ausstellen, wenn dadurch die Interessen und die damit verbundenen Zielsetzungen der Bundesrepublik Deutschland unterstützt oder gar erreicht werden. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Diplomat im Sinne des Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen oder ein Konsularbeamter im Sinne des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen an eine Auslandsvertretung entsandt wurde und einen ausländischen Familienangehörigen hat, der zur Integration desjenigen beiträgt, der den amtlichen Pass zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben innehat, oder an der Wahrnehmung amtlicher Aufgaben selbst mitwirkt. In eng begrenzten Ausnahmefällen kann ein amtlicher Pass auch an ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von deutschen Organisationen und deren mitausreisende Familienangehörige ausgehändigt werden, wenn diese im amtlichen Auftrag der Bundesrepublik Deutschland im Ausland tätig sind (z.B. Mittlerorganisationen im Kulturbereich).
... Durch das Nutzungsverbot für Minderjährige in § 4 ist mit Mindereinnahmen für die Solarienbranche zu rechnen. Diese sind aufgrund fehlender verlässlicher Daten zur Nutzung von Solarien durch Kinder und Jugendliche nicht genau abschätzbar, dürften aber eher gering sein. Weitere Kosten für die Wirtschaft entstehen unmittelbar durch das Gesetz nicht, da die Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die nichtionisierende Strahlung aussenden, erst auf Verordnungsebene näher konkretisiert werden. Mehrkosten für die betroffenen Unternehmen dürften vor allem die Vorgaben bei der Anwendung von nichtionisierender Strahlung am Menschen außerhalb der Medizin auf Verordnungsebene mit sich bringen, insbesondere die geplante Vorgabe einer maximalen Bestrahlungsstärke für Altgeräte sowie geplante Anforderungen an die Sachkunde des Personals, denn damit ist eine Umrüstung der Geräte bzw. Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbunden. Die durch die Umrüstung einmalig anfallenden Kosten werden auf 21 Millionen Euro geschätzt. Eine Umrüstung wird für ca. 42.000 Geräte erforderlich sein, da ein Teil der derzeit betriebenen Geräte bereits im Rahmen des freiwilligen Zertifizierungsverfahrens umgerüstet wird und ein Teil der Geräte bereits aufgrund ihrer Lebensdauer ausgewechselt werden müsste. Für die Umrüstung der Altgeräte sind im Durchschnitt Kosten von 500 Euro zu erwarten. Für die Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit Kosten von 1,8 Millionen Euro zu rechnen. Dabei wird von 12.000 zu schulenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgegangen. Die Kosten pro Schulung werden auf 150 Euro geschätzt.
... der Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Vor Aufnahme der Datenverarbeitung hat das BSI ein Datenschutzkonzept zu erstellen und für Prüfungen durch den BfDI bereit zu halten. Aufgrund der hohen Verantwortung der Ressorts gegenüber der Vertraulichkeit der Kommunikation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen soll der BfDI neben der Berichtspflicht aus § 24 Abs. 5 Satz 1 BDSG auch den Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung über das Ergebnis seiner Kontrollen informieren.
... Ziel der verbesserten Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ist, dass das Angebot zur Überlassung der Vermögensbeteiligungen grundsätzlich allen Arbeitnehmern offensteht. Es kann aber gegebenenfalls durchaus sachgerecht sein Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während der Probezeit noch nicht an einem Beteiligungsprogramm partizipieren zu lassen. Die sachgerechte Rechtsfolge bei Nichtbeachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch den Arbeitgeber ist deshalb nicht der Wegfall der steuerlichen Förderung für alle begünstigten Arbeitnehmer, sondern die Erfüllung des Anspruchs des benachteiligten Arbeitnehmers auf Überlassung der Vermögensbeteiligung im Rahmen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes.
... Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht ein fairer Anteil am Erfolg der Unternehmen zu für die sie ihre Arbeitskraft einsetzen. Dazu soll der Ausbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung beitragen. Damit steigen die Möglichkeiten zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zur Verbesserung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen.
... 2. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe
... Infolgedessen regelt Satz 2, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH insoweit auch Vorgesetztenbefugnisse im Sinne des § 3 Abs. 2 des
... kann im Einzelfall sowohl von anrufenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eines Call-Centers als auch von Betreibern und Betreiberinnen eines Call-Centers, die den Angestellten den Auftrag zu solchen Anrufen gegeben haben, als auch von den Auftraggebern und Auftraggeberinnen des Call-Centers, in deren Namen telefonisch geworben wurde, erfüllt werden. Die genannten Personen werden regelmäßig in Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs handeln mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern. Erstere handeln dabei zur Förderung fremden Absatzes, letztere zur Förderung eigenen Absatzes. Zwar rufen nur die Angestellten des Call-Centers eigenhändig an, jedoch wirken die anderen Personen beispielsweise durch Beauftragung, Schaffung der organisatorischen Rahmenbedingungen und Bereitstellung der technischen Voraussetzungen wesentlich an dieser Tat mit.
... Die Verordnung möchte eine positive Entwicklung hinsichtlich einer Verzahnung der arbeitsmedizinischen Vorsorge mit allgemeinen Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge unterstützen. Die Verordnung knüpft hier an sog. Gesundheitsprogramme an, die größere Betriebe ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf freiwilliger Basis anbieten. Zum Zweck der Konkretisierung der Verordnung und Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird ein Ausschuss für Arbeitsmedizin normiert.
... Hinzu kommt, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BAG bei Verweigerung der Sicherheitsleistung selbst keinerlei Zwangsmittel zur Verfügung stehen. Die in § 132 Abs. 3
... Da bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See keine Dienstordnungsangestellten beschäftigt werden, ist eine Übernahme der Dienstordnungsangestellten in das Beamtenverhältnis vorzunehmen, soweit dafür die Voraussetzungen gegeben sind. Bei dazu notwendigen Beschlüssen des Bundespersonalausschusses wird davon ausgegangen dass - wie in vergleichbaren Fällen der Vergangenheit - den Interessen der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch verfahrensmäßige Erleichterungen (z.B. Listenverfahren) Rechnung getragen wird. Dienstordnungsangestellte sind unmittelbar in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit unter Verleihung des Amtes zu berufen, das ihrer besoldungsrechtlichen Stellung nach dem Dienstvertrag am Tag vor der Berufung in das Beamtenverhältnis entspricht, sofern sie die dafür erforderlichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Einzelheiten zum Übergang der Versorgungsansprüche sowie zu den von der See-Berufsgenossenschaft getätigten Rückstellungen für die übergetretenen Dienstordnungsangestellten werden zwischen der See-Berufsgenossenschaft und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vereinbart.
... Viele zugelassene kommunale Träger nutzen für ihre Vermittlungsarbeit auch ohne eine gesetzliche Regelung Stellenangebote, die in der Online-Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht werden. Darüber hinaus gibt es Stellenangebote, die ausschließlich im internen Vermittlungs- und Beratungsinformationssystems (VerBIS) der BA veröffentlicht sind. Diese Stellenangebote können von den zugelassenen kommunalen Trägern nur eingesehen werden, wenn sie eine Kooperationsvereinbarung mit der BA abgeschlossen haben. Mit diesem Kooperationsmodell erhalten die zugelassenen kommunalen Träger grundsätzlich dieselben Zugriffsmöglichkeiten wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaften.
... (4) Um zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, einschließlich solcher mit Behinderungen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind, und zur Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen des Bildungswesens. Diese Schulung schließt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen und die Verwendung geeigneter ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ein.
... (1) Dieser Abschnitt findet keine Anwendung auf Erstmontage- oder Einbauarbeiten, die Bestandteil eines Liefervertrages sind, für die Inbetriebnahme der gelieferten Güter unerlässlich sind und von Facharbeitern oder Facharbeiterinnen oder angelernten Arbeitern oder Arbeiterinnen des Lieferunternehmens ausgeführt werden, wenn die Dauer der Entsendung acht Tage nicht übersteigt. Satz 1 gilt nicht für Bauleistungen im Sinne des § 175 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und nicht für Arbeitsbedingungen nach § 5 Nr. 4.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1Zielsetzung
§ 1Zielsetzung
Abschnitt 2Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 2Allgemeine Arbeitsbedingungen
Abschnitt 3Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
§ 3Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
§ 4Einbezogene Branchen
§ 5Arbeitsbedingungen
§ 6Besondere Regelungen
§ 7Rechtsverordnung
§ 8Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen
§ 9Verzicht, Verwirkung
Abschnitt 4Zivilrechtliche Durchsetzung
§ 10Haftung des Auftraggebers
§ 11Gerichtsstand
Abschnitt 5Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden; Auftragssperren durch öffentliche Auftraggeber
§ 12Zuständigkeit
§ 13Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
§ 14Meldepflicht
§ 15Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
§ 16Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
§ 17Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
§ 18Zustellung
§ 19Bußgeldvorschriften
Abschnitt 6Schlussvorschriften
§ 20Evaluation
§ 21Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzesziel
II. Wesentlicher Inhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG)
... § 25 BNotO regelt die Voraussetzungen, unter denen die Notarin oder der Notar Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Befähigung zum Richteramt oder vergleichbaren Berufsqualifikationen beschäftigen darf. Absatz 2 ermächtigt die Länder, eine solche Beschäftigung von der Erteilung einer Genehmigung abhängig zu machen. Die Neuregelung in Satz 2 ermöglicht es, diese Genehmigung künftig nicht nur – wie bisher – mit Auflagen zu verbinden oder zu befristen, sondern sie auch mit einem Widerrufsvorbehalt zu versehen. So können Befristungen vermieden werden, die arbeitsrechtliche Probleme nach sich ziehen können.
... Darüber hinaus wird der gesetzgeberische Wille klargestellt, dass es sich um eine Unternehmensgründung beziehungsweise -übernahme oder –erweiterung im Inland handeln muss, die belohnt werden soll. Auch wird verdeutlicht, dass es sich um zusätzliche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Auszubildende handeln muss und es nicht ausreichend ist, wenn z.B. bei einer Betriebsübernahme die bisherigen Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen fortbeschäftigt werden. Vielmehr ist es entscheidend, dass zusätzliche Impulse für Beschäftigung und Ausbildung gegeben werden.
... Verbessert wurden auch die Struktur und Lesbarkeit der Vorschriften. Erleichtert wurde dies zum einen durch den Einsatz einer Visualisierungs-Software in der Entwurfsphase des Gesetzes, die es ermöglicht, komplexe juristische Sachverhalte logisch abzubilden und die zugehörigen Fachinformationen in einer Datenbank zu verwalten. Zum anderen waren Mitarbeiterinnen der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS), Wiesbaden, frühzeitig in die Konzeption des Entwurfs und die Erarbeitung der Normtexte einbezogen.
... Das eintägige Informationsseminar soll ab 2010 für alle Dienstleistenden angeboten werden da die verwaltungsmäßige Durchführung durch das Bundesamt für den Zivildienst (Bundesamt) einen entsprechenden Vorlauf benötigt. Bis zum Datum des Inkrafttretens der Neuregelung werden die Einführungslehrgänge wie bisher durchgeführt. Da das eintägige Informationsseminar aus dem bisher fünftägigen Einführungslehrgang herausgelöst wird, steht das hierfür erforderliche Lehrpersonal (Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der Zivildienstschulen, Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zivildienstgruppen) bereits zur Verfügung. Zusätzliche Kosten entstehen angesichts der geplanten dezentralen Durchführung allenfalls durch die anzumietenden Räume, soweit diese ausnahmsweise nicht durch öffentliche Einrichtungen oder Dienststellen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und die Fahrtkosten, soweit diese nicht durch bereits vorhandene Netzkarten gedeckt sind. Durch die mit der entsprechenden Verkürzung der bisherigen Einführungsseminare entstehenden Kosteneinsparungen ist in der Summe mit allenfalls geringen Mehrausgaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu rechnen.
... " beschlossen hat, darunter die Vergabe von Bildungsgutscheinen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ab dem 45. Lebensjahr. Die Instrumente der Bildungsprämie sind geeignet auf die Maßnahmen der "
... 14. sind Arbeitsplatzbeschreibungen schriftliche Festlegungen über die spezifischen Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, die den einzelnen Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen eines Betriebs oder einer Einrichtung von ihren jeweiligen Leitungen zugewiesen wurden,
... • der Beginn der Testphase für das neu entwickelte Portofolio für Jugendarbeiter und Jugendarbeiterinnen aller 48 Staaten, die jugendpolitisch zusammenarbeiten.
... Die §§ 37a und 37b enthalten Übergangsvorschriften zu der im Jahr 2001 erfolgten Angliederung der Künstlersozialkasse an die Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung. Diese Übergangsregelungen zur Haftung der LVA Oldenburg-Bremen und des Vermögens der Künstlersozialkasse und zur Personalvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Künstlersozialkasse sind überholt. § 55 enthält eine Übergangsregelung zur Einführung der sozialen Pflegeversicherung. § 56 Abs. 1 enthält eine Übergangsregelung zur Verkürzung der Berufsanfängerzeit von fünf auf drei Jahre durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Künstlerversicherungsgesetzes im Jahr 2001. Die Vorschriften haben keinen Anwendungsbereich mehr und können daher mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden.
... Zu den sonstigen Bestimmungen zählen auch die Bestimmungen zur Zusatzversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Die VBL-Zusatzversorgung der Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter wird über eine Beteiligungsvereinbarung zwischen der Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur und der VBL fortgeführt.
Artikel 1Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)
§ 1Errichtung, Rechtsform, Sitz
§ 2Aufgaben
§ 3Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission, nationale Pharmakovigilanzzentren
§ 4Zielvereinbarungen
§ 5Aufsicht
§ 6Organe
§ 7Vorstand
§ 8Verwaltungsrat
§ 9Wissenschaftlicher Beirat
§ 10Berichtspflicht
§ 11Satzung
§ 12Finanzierung
§ 13Haushaltsplan
§ 14Gebühren und Auslagen
§ 15Beamtinnen und Beamte
§ 16Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende
§ 17Überleitung von Beschäftigten
§ 18Verteilung der Versorgungsbezüge
§ 19Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Dienstvereinbarungen
§ 20Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung
§ 21Eigentumsübertragung
Artikel 2Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes
Artikel 3Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 4Änderung des Arzneimittelrechts
Artikel 5Änderung des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts
Artikel 6Änderung des Medizinprodukterechts
Artikel 7Änderung der Leistungsstufenverordnung
Artikel 8Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung
Artikel 9Änderung sonstiger Gesetze
Artikel 10Inkrafttreten
A. Allgemeines
1. Ausgangslage
2. Internationaler Wettbewerb
3. Neuregelung
4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
5. Gleichstellungspolitische Bedeutung
6. Finanzielle Auswirkungen
7. Kosten- und Preiswirkungen
B. Die Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Absätze 5 bis 7
Zu Absätze 8 und 9
Zu Absatz 10
Zu Absätzen 2, 3 und 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 11
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
... (8) Die in Absatz 1 Genannten und die in § 203 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der forensischen Ambulanz haben fremde Geheimnisse, die ihnen im Rahmen des durch § 203 geschützten Verhältnisses anvertraut oder sonst bekannt geworden sind, einander zu offenbaren, soweit dies notwendig ist um der verurteilten Person zu helfen, nicht wieder straffällig zu werden. Darüber hinaus haben die in § 203 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der forensischen Ambulanz solche Geheimnisse gegenüber der Aufsichtsstelle und dem Gericht zu offenbaren, soweit aus ihrer Sicht
... wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräften
... - Chancen und Perspektiven eröffnet werden sollen, um die Eigenverantwortung, Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken
... III) errichtet. Die Familienkasse beschäftigt ca. 3 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Direktion und 107 örtlichen Familienkassen.
... Es entspricht der bisherigen Rechtslage sowie allgemeinen Verfahrensgrundsätzen, dass nur solche Leistungsumstände zu einem Verbleiben in der bisher erreichten Stufe des Grundgehaltes führen können, auf die die oder der Betroffene zuvor, also mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf, hingewiesen wurde (Satz 4). Mängel des Verfahrens, insbesondere eine Untätigkeit der Dienststelle trotz Zweifeln an der Erbringung einer den Aufstieg rechtfertigenden Leistung oder eine für die Prüfung nach Absatz 5 nicht rechtzeitig erstelltes aktuelles Leistungsbild, gehen nicht zu Lasten der Betroffenen. Bei schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist eine etwaige Minderung ihrer Arbeits- und Verwendungsfähigkeit durch die Behinderung entsprechend den laufbahnrechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen.
... Aus diesen Gründen ist die Festsetzung eines gesetzlichen Mindestlohns geboten, der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein ihre Existenz sicherndes Einkommen gewährleistet und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Dadurch werden Lohndrückerei und ein entsprechender Unterbietungswettbewerb verhindert. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die angemessene Arbeitsentgelte zahlen werden im Wettbewerb gestärkt. Sie können nicht von solchen Unternehmen unterboten werden, die unangemessen niedrig entlohnen und zugleich öffentlich subventioniert werden, indem ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich eine soziale Transferleistung erhalten.
... Der Gerichtsstand des Arbeitsortes kommt vor allem den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Gute, die Ihre Arbeit gewöhnlich nicht am Firmensitz oder am Ort der Niederlassung leisten. Vor allem Beschäftigten in der Dienstleistungsbranche, wie im Bereich der Gebäudereinigung, und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Außendienst wird die Durchsetzung ihrer Ansprüche und Rechte erleichtert. Auch bei kurzzeitigen Arbeitsverhältnissen können die Beschäftigten den Gerichtsstand des Arbeitsortes nutzen. Unerheblich ist, ob an dem Ort der Arbeitsleistung eine räumliche Verfestigung der Betriebsstruktur des Arbeitgebers besteht, ob und von wo aus Arbeitsanweisungen erteilt werden oder wo die Zahlung der Vergütung veranlasst wird. Die insoweit bei der Bestimmung des besonderen Gerichtsstandes des Erfüllungsortes (§ 29
... (2) Das wissenschaftliche Personal dieser Hochschulen besteht insbesondere aus den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern (Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren), den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und wissenschaftlichen Mitarbeitern sowie den Lehrkräften für besondere Aufgaben.
... Vergleichbaren Gefahren sind aber z.B. auch zivile Angehörige des Auswärtigen Dienstes, des Bundesnachrichtendienstes, des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei ausgesetzt, die in Krisen- und Konfliktregionen tätig werden, z.B. aktuell an den deutschen Botschaften in Bagdad und Kabul sowie den deutschen Außenstellen in Afghanistan (Kunduz, Masar-e-Sharif und Faisabad) oder seit Anfang der 1990er-Jahre in Missionen internationaler Organisationen wie den Vereinten Nationen. Diese Verwendungen sind durch die täglich erlebbare hohe persönliche Gefährdung der dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geprägt und in Afghanistan z. T. auch durch eine enge Verzahnung mit den verschiedenen militärischen Einheiten, die im Falle der Außenstellen bis zur gemeinsamen Unterbringung und Dienstausübung geht.
... II. Bundesrat und Bundesregierung sind sich einig, dass gefährdete ,Kinder bzw. ihre Eltern möglichst frühzeitig identifiziert werden müssen, damit die zuständigen Behörden der Kinder- und Jugendhilfe oder des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) frühzeitig unterstützend und präventiv einschreiten können. Die Bundesregierung hält bei der Bekämpfung von Kindesvernachlässigung und -misshandlung in allererster Linie primär- und sekundärpräventive Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe und des öffentlichen Gesundheitsdienstes durch aufsuchende Hilfen und gezielte Förderung von Risikofamilien für notwendig. Es gilt - da wo nötig -, die Erziehungskompetenz der Eltern frühzeitig, möglichst bereits vor der Geburt ihres Kindes, zu stärken, indem durch die wirksame Vernetzung der Arbeit z.B. von Hebammen, Ärztinnen und Ärzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ÖGD und Kinder- und Jugendhilfe Risiken für eine gesunde kindliche Entwicklung erkannt und die erforderlichen Hilfen rechtzeitig eingeleitet werden. Vorrangig sind der Schutz und die Förderung von Kindern aus besonders belasteten Familien insbesondere in der vulnerablen Zelt von der vorgeburtlichen Phase bis zum dritten Lebensjahr. Genau da setzt des auf der Grundlage des Koalitionsvertrages unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entwickelte Aktionsprogramm "
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