88 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
... Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages für eine Verschiebung des Stichtags eine Grenze gefallen ist. Es ist zu befürchten, dass es jetzt immer leichter wird, den Schutz des ungeborenen Lebens noch weiter auszuhöhlen. Mit jeder Aufweichung kann weitergehenden Forderungen immer weniger entgegengesetzt werden. Wegen des christlichen Menschenbilds und der Unantastbarkeit allen menschlichen Lebens darf die Forschung mit embryonalen Stammzelllinien nicht ausgeweitet werden. Die Stichtagsvorgabe von 2002 soll ein Signal setzen gegen Anreize zur Tötung menschlichen embryonalen Lebens zur Gewinnung von Stammzelllinien.
Zu Artikel 1
... 2. Der Bundesrat begrüßt die Absicht, die bisherige OMK zu verbessern: Die aussagekräftigere soziale Folgenabschätzung und ein Mainstreaming sozialer Belange in andere Politikbereiche unterstreichen, dass bei der Realisierung des Binnenmarkts die soziale Dimension vollständig berücksichtigt werden muss. Nach Ansicht des Bundesrates wird aber die bisherige OMK durch Zentralisierung und Aufweichung der Kompetenzverteilung zugunsten der Kommission maßgeblich verändert. Das Setzen von quantifizierten Zielen, die stärkere Überwachung und die verstärkte Bewertung der Fortschritte auf EU-Ebene sowie die Kompetenz der Kommission, Empfehlungen für gemeinsame Grundsätze zu erlassen, verändern auf bedenkliche Weise die Grundphilosophie der OMK als freiwilliges voneinander Lernen. Deshalb wird der Bundesrat die weitere Entwicklung der OMK Sozialschutz besonders kritisch beobachten.
... " kann langfristig zu einer Aufweichung des Begriffs "
Zu Artikel 2
... 42. - Gegen die vorgesehene erhebliche Aufweichung der Kriterien zum Erwerb der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten für "
... endg.). Jede Aufweichung der Mengenbegrenzung kann die Milchauszahlungspreise erneut unter Druck setzen.
Zur Vorlage insgesamt
Vereinfachung der Betriebsprämienregelung
Stärkere Zielorientierung der Cross-Compliance-Regelung
Unter - und Obergrenzen für Direktzahlungen
Marktintervention und Angebotssteuerung
2 Flächenstilllegung
Zukunft der Milchquotenregelung
2 Risikomanagement
Neue Herausforderungen
Erhöhung der Modulation und Stärkung der 2. Säule
2 Finanzrahmen
Perspektiven für die Zukunft der GAP nach 2013
... Aufweichung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 4Änderung der Kostenordnung
Artikel 5Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 6Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Gegenstand der Gesetzesänderung
II. Bestehendes Recht
1. Vaterschaft
2. Private genetische Abstammungsuntersuchung
3. Anfechtung der Vaterschaft
4. Änderungsbedarf
III. Ausländisches Recht
IV. Grundzüge des Entwurfs
V. Haltung der Landesjustizverwaltungen sowie der beteiligten Fachkreise und Verbände
VI. Gesetzgebungszuständigkeit
VII. Prinzip des Gender Mainstreaming / Recht der Europäischen Union
VIII. Finanzielle Auswirkungen
IX. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren
... - Gegen die vorgesehene erhebliche Aufweichung der Kriterien zum Erwerb der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten für "
... ". Dies stellt eine Aufweichung der bisherigen Vorgabe dar und lässt dem Arbeitgeber Spielraum, die wichtigste Schutzmaßnahme vor den Gefahren des Passivrauchens - also Rauchverbot - überhaupt umzusetzen. Somit kann durch den beabsichtigten Zusatz in Artikel 2 des Gesetzentwurfs überhaupt kein wirksamer und umfassender Nichtraucherschutz in
... " durchzuführen, nimmt der Bundesrat Bezug auf seinen Beschluss vom 18. März 2005 (a.a.O.), in dem bereits festgestellt wurde dass solche Genehmigungen die Durchbrechung bzw. zumindest eine erhebliche Aufweichung des Grundsatzes der Zuwanderungsbegrenzung befürchten lassen. Darüber hinaus eröffnen sie auch Missbrauchsmöglichkeiten.
Wissensaufbau und Information
Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern
3 Integration
Zu den einzelnen Richtlinien
Allgemeine Rahmenrichtlinie
Spezifische Richtlinien
Richtlinie zur Zulassung hoch qualifizierter Arbeitnehmer
Richtlinie zur Zulassung von Saisonarbeitnehmern
Richtlinie betreffend innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer
Richtlinie betreffend bezahlte Auszubildende
Weitere Stellungnahme
... Eine derartige Möglichkeit widerspricht dem Ziel des Richtlinienvorschlags, die Wirksamkeit des Nachprüfungsverfahrens zu verbessern, und die Auftraggeber stärker als bisher zu einer korrekten Bekanntmachung und Ausschreibung ihrer Aufträge anzuhalten. Wenngleich die zeitliche Begrenzung in Unterabsatz 1 noch mit dem Argument der hierdurch gewonnenen Rechtssicherheit gerecht-fertigt werden kann, leuchtet im Hinblick auf Unterabsatz 2 - auch vor dem Hintergrund des Verhältnismäßigkeitsgebots (vgl. Erwägungsgründe Ziffer 14) - nicht ein, weshalb ein Vertrag, welcher ohne Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen zustande kommt bzw. in kollusivem Zusammenwirken zwischen Auftraggeber und Bieter geschlossen wird, unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich doch Wirksamkeit erlangen können soll. Eine derartige Aufweichung der hier beabsichtigten Sanktionswirkung liefe dem Regelungszweck zuwider und erscheint nicht sachgerecht.
... " durchzuführen, nimmt der Bundesrat Bezug auf seinen Beschluss vom 18. März 2005 (a.a.O.), in dem bereits festgestellt wurde, dass solche Genehmigungen die Durchbrechung bzw. zumindest eine erhebliche Aufweichung des Grundsatzes der Zuwanderungsbegrenzung befürchten lassen. Darüber hinaus eröffnen sie auch Missbrauchsmöglichkeiten.
2 Integration
... 26. Der Bundesrat lehnt sowohl das "EU-Auswahlsystem" als auch "Genehmigungen für Arbeitsuchende" ab. Zur Erhaltung der Steuerungsmöglichkeiten darf eine Arbeitsmarktzulassung nur bei einem konkreten Arbeitsplatzangebot und nach individueller Arbeitsmarktprüfung und ohne Anspruch auf Genehmigung erfolgen. Erleichterungen, wie z.B. bei Mangelberufen oder Hochqualifizierten, müssen auf eng begrenzte Ausnahmen beschränkt bleiben. Ein "EU-Auswahlsystem" - als eventuell paralleles Zulassungsverfahren - sowie eine "Genehmigung für Arbeitsuchende" lassen die Durchbrechung bzw. zumindest eine erhebliche Aufweichung des Grundsatzes der Zuwanderungsbegrenzung befürchten. Deshalb wurde auch von dem zunächst im Zuwanderungsgesetz vorgesehenen Auswahlverfahren nach einem Punktesystem im Vermittlungsverfahren zwischen Deutschem Bundestag und Bundesrat Abstand genommen.
Grad der Vereinheitlichung
Zulassungsverfahren bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
Zulassungsverfahren bei Selbständigen
Wechsel des Arbeitgebers/Sektors
Rechtsstellung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten
Flankierende Maßnahmen
... 14. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Einhaltung des 3 %-Defizitkriteriums im Jahr 2005 zur Priorität der deutschen Finanzpolitik zu machen, um die Glaubwürdigkeit des Paktes nicht noch weiter zu beschädigen. Der Bundesrat lehnt - wie auch der Sachverständigenrat - alle Bestrebungen zur Aufweichung des Stabilitäts- und Wachstumspakts ab. Durch die Einführung von Sonderregelungen zur Berücksichtigung länderspezifischer Gegebenheiten, wie sie die Bundesregierung fordert, würden nicht nur das gesamte Regelwerk an Transparenz verlieren, sondern auch die 3 %-Defizitgrenze faktisch ausgehebelt und vielfältigen Missbrauchsmöglichkeiten der Weg bereitet. Ohne glaubwürdige Sanktionsdrohung würde der Pakt letztlich leer laufen, Stabilität und Wachstum in Europa gerieten in Gefahr.
... 18. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Einhaltung des 3 %-Defizitkriteriums im Jahr 2005 zur Priorität der deutschen Finanzpolitik zu machen, um die Glaubwürdigkeit des Paktes nicht noch weiter zu beschädigen. Der Bundesrat lehnt - wie auch der Sachverständigenrat - alle Bestrebungen zur Aufweichung des Stabilitäts- und Wachstumspakts ab. Durch die Einführung von Sonderregelungen zur Berücksichtigung länderspezifischer Gegebenheiten, wie sie die Bundesregierung fordert, würden nicht nur das gesamte Regelwerk an Transparenz verlieren, sondern auch die 3 %-Defizitgrenze faktisch ausgehebelt und vielfältigen Missbrauchsmöglichkeiten der Weg bereitet. Ohne glaubwürdige Sanktionsdrohung würde der Pakt letztlich leer laufen, Stabilität und Wachstum in Europa gerieten in Gefahr.
... 17. Der Bundesrat lehnt sowohl das "EU-Auswahlsystem" als auch "Genehmigungen für Arbeitsuchende" ab. Zur Erhaltung der Steuerungsmöglichkeiten darf eine Arbeitsmarktzulassung nur bei einem konkreten Arbeitsplatzangebot und nach individueller Arbeitsmarktprüfung und ohne Anspruch auf Genehmigung erfolgen. Erleichterungen, wie z.B. bei Mangelberufen oder Hochqualifizierten, müssen auf eng begrenzte Ausnahmen beschränkt bleiben. Ein "EU-Auswahlsystem" - als eventuell paralleles Zulassungsverfahren - sowie eine "Genehmigung für Arbeitsuchende" lassen die Durchbrechung bzw. zumindest eine erhebliche Aufweichung des Grundsatzes der Zuwanderungsbegrenzung befürchten. Deshalb wurde auch von dem zunächst im Zuwanderungsgesetz vorgesehenen Auswahlverfahren nach einem Punktesystem im Vermittlungsverfahren zwischen Deutschem Bundestag und Bundesrat Abstand genommen.
Anträge auf Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen
... Schon die Formulierung "zeitgerecht" ist hinreichend auslegbar, so dass eine zusätzliche Abschwächung durch die Formulierung "weitestmöglich" entbehrlich ist. Diese Aufweichung kann auch nicht gewollt sein, denn in der Begründung zu diesem Absatz ist formuliert, dass die Aufbringung von Düngemitteln .... so zu erfolgen hat, dass darin enthaltene Nährstoffe den Pflanzen zeit- und mengengerecht zur Verfügung stehen. Das entspricht auch den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis.
I. Zur Verordnung insgesamt
Verordnung
§ 1Geltungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind:
§ 3Grundsätze für die Anwendung
§ 4Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln
§ 5Nährstoffvergleich
§ 6Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches
§ 7Aufzeichnungen
§ 8Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote
§ 9Besondere Anforderungen an Genehmigungen durch die zuständigen Stellen
§ 10Ordnungswidrigkeiten
§ 11Übergangsbestimmungen
§ 12Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1: (zu § 3 Abs. 9)
Anlage 2: (zu § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, 2 und 3, Anlagen 3 bis 7)
Anlage 3: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)
Anlage 4: (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)
Anlage 5: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)
Anlage 6: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)
Anlage 7: (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)
Anlage 8: (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 3)
... 10. Auf europäischer Ebene muss sich die Neuausrichtung in einen möglichst eng gefassten Haushaltsrahmen für die Jahre 2007 bis 2013 einpassen. Für die nationalen Haushalte in den Mitgliedstaaten bedeutet dies: Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist strikt einzuhalten, denn er sichert nicht nur eine stabile und vertrauenswürdige Währung, sondern ermöglicht auch niedrige Zinsen bei Preisniveaustabilität und schafft so die Voraussetzung für mehr Wachstum in Europa. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass die überwiegende Anzahl der aktuellen Überlegungen zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu einer Aufweichung der bisherigen Regeln führen würde. Dies dient nicht dem Wachstumsziel, sondern gefährdet die Stabilität der gemeinsamen Währung und damit auch die Ziele der Lissabon-Strategie.
... 24. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass die überwiegende Anzahl der aktuellen Überlegungen zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu einer Aufweichung der bisherigen Regeln führen würde. Dies dient nicht dem Wachstumsziel, sondern gefährdet die Stabilität der gemeinsamen Währung und damit auch die Ziele der Lissabon-Strategie.
... 2. Der Bundesrat betrachtet die Vorschläge der Kommission zur "Klärung der Umsetzung des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts" mit großer Sorge. Die überwiegende Anzahl der Überlegungen würde zu einer Aufweichung der bisherigen Regeln führen und die Stabilität der gemeinsamen Währung gefährden.
Suchbeispiele: