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"Delikt"


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Drucksache 764/05

... - die Datenverarbeitung angesichts des betreffenden Delikts unverhältnismäßig wäre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 764/05




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Konsultation betroffener und Folgenabschätzung

Konsultation Betroffener

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Gewähltes Mittel

4 Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Kapitel II
allgemeine Bestimmungen über die Rechtmässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 4
Grundsätze in Bezug auf die Qualität der Daten

Artikel 5
Kriterien für eine rechtmäßige Datenverarbeitung

Artikel 6
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 7
Fristen für die Speicherung personenbezogener Daten

Kapitel III
Formen der Datenverarbeitung

Artikel 8
Übermittlung und Bereitstellung personenbezogener Daten an die zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten

Artikel 9
Überprüfung der Qualität der übermittelten oder zur Verfügung gestellten Daten

Artikel 10
Protokollierung und Dokumentierung

Artikel 11
Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten, die von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats übersandt oder zur Verfügung gestellt wurden

Artikel 12
Übermittlung an andere zuständige Behörden

Artikel 13
Übermittlung an andere als die zuständigen Behörden

Artikel 14
Übermittlung an nicht-öffentliche Stellen

Artikel 15
Übertragung an die zuständigen Behörden in Drittländern oder an internationale

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Ausnahmen von den Artikeln 12, 13, 14 und 15

Artikel 18
Unterrichtung auf Antrag der zuständigen Behörde

Kapitel IV
RECHTE der Betroffenen Person

Artikel 19
Informationsrecht bei der Erhebung von Daten von Personen mit deren Wissen

Artikel 20
Recht auf Information, wenn die Daten nicht von der betroffenen Person oder von der betroffenen Person ohne deren Kenntnis erhoben wurden

Artikel 21
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten

Artikel 22
Information Dritter über die Berichtigung, Löschung oder Sperrung

Kapitel V
Geheimhaltung und Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 23
Geheimhaltung

Artikel 24
Sicherheit

Artikel 25
Verzeichnis

Artikel 26
Vorabkontrolle

Kapitel VI
RECHTSBEHELFE und Haftung

Artikel 27
Rechtsbehelfe

Artikel 28
Haftung

Artikel 29
Sanktionen

Kapitel VII
KONTROLLSTELLE und Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 30
Kontrollstelle

Artikel 31
Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten

Artikel 32
Aufgaben

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 33
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 34
Beziehung zu anderen Instrumenten für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten

Artikel 35
Umsetzung

Artikel 36
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 238/04 (Beschluss)

... - Bei der Ahndung von Straftaten Heranwachsender ist die höchst unbefriedigende, nach Regionen und Delikten unterschiedliche Rechtspraxis zu korrigieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Jugendstrafrechts und zur Verbesserung und Beschleunigung des Jugendstrafverfahrens

Artikel 1
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 5
Änderung des Ausländergesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Erweiterung und Flexibilisierung des jugendstrafrechtlichen Handlungsinstrumentariums

1. Aufhebung der Trennung von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln

2. Fahrverbot

3. Warnschussarrest

4. Meldeweisung

II. Verbesserung und Erweiterung des vereinfachten Jugendverfahrens

III. Stärkung der Opferbelange

1. Adhäsionsverfahren

2. Nebenklage

3. Notwendige Verteidigung

IV. Ersetzung des Begriffs der schädlichen Neigungen als eine Voraussetzung der Verhängung von Jugendstrafe

V. Änderung der Vorschriften für Heranwachsende

1. Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Anwendung von allgemeinem Strafrecht und Jugendstrafrecht

2. Erweiterung des Strafrahmens für schwerste Verbrechen Heranwachsender

3. Ermöglichung der Sicherungsverwahrung bei Anwendung des allgemeinen Strafrechts

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu den Nummern 21 bis 27

Zu Nummer 25

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu den Nummer n

Zu Nummer 32

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Nummer n

Zu Nummer 43

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 846/04 (Beschluss)

... Absatz 1 normiert ein Vorsatzdelikt. Bedingter Vorsatz genügt. Der Täter muss zumindest damit gerechnet und billigend in Kauf genommen haben, dass er sich die durch eine Straftat des Menschenhandels geschaffene Lage des Opfer zunutze macht. Damit sind naturgemäß Nachweisprobleme aufgeworfen. Diese wohnen jedoch auch den sonstigen Tatbeständen des Menschenhandels inne und sprechen nicht entscheidend gegen die Pönalisierung. Zunächst ist auf die Signalwirkung des Tatbestands hinzuweisen (vgl. oben). Ferner wird es Konstellationen geben, in denen die äußeren Umstände so sehr auf einen vollführten Menschenhandel hinweisen, dass der Einwand des Täters, er habe nichts geahnt, als bloße Schutzbehauptung gelten kann (z.B. schlechter körperlicher Zustand, Merkmale von Gewaltanwendungen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 846/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht , Nr. 5a - neu - § 180a Abs. 1 StGB , Nr. 6a - neu - § 181a Abs. 2 StGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4a - neu - StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 StGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht , Nr. 1a - neu - § 5 Nr. 8 Buchstabe b StGB , Nr. 10 §§ 232a - neu -, 233c - neu - StGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233 Abs. 1 Satz 1 StGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233b Abs. 2 StGB

7. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 100a Satz 1 Nr. 2 StPO


 
 
 


Drucksache 720/1/04

... insbesondere hinsichtlich schwerer Vermögensdelikte, Korruptionsdelikte sowie gravierender Formen von Sexualstraftaten erhoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/1/04




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 23d Abs. 5 Nr. 2 ZFdG

3. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 23d Abs. 9 ZFdG

4. Zu Artikel 4 Änderung der StPO

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

5. Zu Artikel 4a - neu - Änderung des Gesetzes zur Änderung der StPO


 
 
 


Drucksache 901/1/04

... Durch eine derartige Bestimmung würden die Mitgliedstaaten verpflichtet, spezifisch strafrechtliche Sanktionen vorzusehen. Zum Erlass strafrechtlicher Bestimmungen ist die Gemeinschaft aber nur unter den in den Artikeln 29 ff. EUV normierten Voraussetzungen ermächtigt. Im Bereich der so genannten ersten Säule, d.h. im Anwendungsbereich des EGV, steht der Gemeinschaft demgegenüber, wie der Bundesrat bereits mehrfach festgestellt hat, keine Kompetenz zu, selbst Strafrecht zu regeln oder die Mitgliedstaaten zu spezifisch strafrechtlichen Sanktionen zu verpflichten. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine entsprechenden Stellungnahmen vom 23. Mai 2003 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen, für Verschmutzungsdelikte (BR-Drucksache 179/03 (Beschluss)) und vom 13. Juli 2001 zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (BR-Drucksache 390/ 01 (Beschluss)). Zu letzterem hat auch der Rat mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass die Gemeinschaft nicht über eine Kompetenz für den Erlass dieser Richtlinie verfügt (vgl. Erwägungsgrund Nr. 7 des Rahmenbeschlusses 2003/80/JI des Rates vom 27. Januar 2003 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht, ABl. L 29 vom 5. Februar 2003, S. 55). Im Hinblick auf die Unterschiedlichkeit der Handlungsformen und der Verfahrensregelungen im EUV kann offen bleiben, ob und inwieweit die strafrechtlichen Bestimmungen auf die Artikel 31 und 34 EUV gestützt werden könnten.



Drucksache 846/1/04

... Absatz 1 normiert ein Vorsatzdelikt. Bedingter Vorsatz genügt. Der Täter muss zumindest damit gerechnet und billigend in Kauf genommen haben, dass er sich die durch eine Straftat des Menschenhandels geschaffene Lage des Opfer zunutze macht. Damit sind naturgemäß Nachweisprobleme aufgeworfen. Diese wohnen jedoch auch den sonstigen Tatbeständen des Menschenhandels inne und sprechen nicht entscheidend gegen die Pönalisierung. Zunächst ist auf die Signalwirkung des Tatbestands hinzuweisen (vgl. oben). Ferner wird es Konstellationen geben, in denen die äußeren Umstände so sehr auf einen vollführten Menschenhandel hinweisen, dass der Einwand des Täters, er habe nichts geahnt als bloße Schutzbehauptung gelten kann (z.B. schlechter körperlicher Zustand, Merkmale von Gewaltanwendungen). Für verbleibende Fälle steht der Leichtfertigkeitstatbestand des Absatzes 2 zur Verfügung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 846/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht , Nr. 5a - neu - § 180a Abs. 1 StGB , Nr. 6a - neu - § 181a Abs. 2 StGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4a - neu - StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 StGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht , Nr. 1a - neu - § 5 Nr. 8 Buchstabe b StGB , Nr. 10 §§ 232a - neu -, 233c - neu - StGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233b Abs. 2 StGB

6. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 100a Satz 1 Nr. 2 StPO

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 196/04 (Beschluss)

... ". Nachdem es nach nahezu einhelliger Meinung in der Europäischen Union grundsätzlich dem um Auslieferung ersuchenden Staat obliegt, zu beurteilen, ob ein Delikt nach seinem Recht zu den Straftaten gehört, bei denen es nach dem Rahmenbeschluss auf die Strafbarkeit im ersuchten Staat nicht mehr ankommt, macht die Ergänzung zum anderen keinen Sinn.

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Drucksache 196/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2a § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 79 Satz 2 IRG

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 80 Abs. 3 IRG


 
 
 


Drucksache 551/04 (Beschluss)

... Erscheinungsformen und Motive des "Stalking" sind vielfältig. Die Palette reicht von schlichten Belästigungen über Bedrohungen und sonstigen Terror (z.B. Aufgabe von Bestellungen im Namen des Opfers; Aufgabe von Inseraten etc.) bis hin zu (versuchten) Körperverletzungs- und im Extremfall sogar Tötungsdelikten. Die Opfer hatten zu dem Täter nicht selten früher in einer Beziehung gestanden und diesen verlassen. Opfer sind typischerweise aber auch Personen des öffentlichen Lebens (Schauspieler, Sportler, Sänger, Politiker etc.). Es kann sich aber auch um völlig Unbekannte handeln. Massive Formen des "Stalking" ziehen traumatische Folgen für das Opfer nach sich.



Drucksache 767/04

... Das geltende Strafrecht erfasst diese Verhaltensweisen nur unzureichend. Sie erfüllen zwar häufig den Tatbestand der Nötigung. Je nach den Umständen des Einzelfalles kann Körperverletzung oder - auch nach der Eheschließung - ein Sexualdelikt in Betracht kommen. Dem spezifischen Unrecht wird dadurch aber nicht ausreichend Rechnung getragen.



Drucksache 846/2/04

... Absatz 1 normiert ein Vorsatzdelikt. Bedingter Vorsatz genügt. Der Täter muss zumindest damit gerechnet und billigend in Kauf genommen haben, dass er sich die durch eine Straftat des Menschenhandels geschaffene Lage des Opfer zunutze macht. Damit sind naturgemäß Nachweisprobleme aufgeworfen. Diese wohnen jedoch auch den sonstigen Tatbeständen des Menschenhandels inne und sprechen nicht entscheidend gegen die Pönalisierung. Zunächst ist auf die Signalwirkung des Tatbestands hinzuweisen (vgl. oben). Ferner wird es Konstellationen geben in denen die äußeren Umstände so sehr auf einen vollführten Menschenhandel hinweisen, dass der Einwand des Täters, er habe nichts geahnt, als bloße Schutzbehauptung gelten kann (z.B. schlechter körperlicher Zustand, Merkmale von Gewaltanwendungen).



Drucksache 438/04

... In allen Fällen der Absätze 1 bis 3 ist die Straftat als Antragsdelikt ausgestaltet, sie wird deshalb nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Da bei der Verletzung von Beteiligungsrechten und Störung der Tätigkeit der Vertretungsgremien ein größerer Kreis an Verletzten in Betracht kommt, zählt Satz 2 klarstellend die Personen und Gremien auf, die in diesen Fällen antragsberechtigt sind.



Drucksache 726/04

... Diese Beschränkung auf bestimmte Deliktsgruppen erklärt sich auch aus der Entstehungsgeschichte des Protokolls. Als die Beratungen hierzu im Jahre 2001 begannen, verfügte die Mehrzahl der Mitgliedstaaten noch über keinen Artikel 1 entsprechenden Mechanismus zur elektronischen Datenerfassung. Sollte damals festgestellt werden, ob eine Person beispielsweise in Deutschland ein Konto unterhält, so musste eine entsprechende Anfrage individuell an alle Banken und Kreditinstitute gestellt und die Rückläufer überwacht werden. Bei mehr als 3 000 Kreditinstituten in Deutschland mussten derartige Anfragen auf wenige Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Mit der Einführung des § 24c KWG ist nun ein automatisierter Abruf möglich. Gleichwohl ist die Beschränkung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll

Artikel 1
Auskunftsersuchen zu Bankkonten

Artikel 2
Auskunftsersuchen zu Bankgeschäften

Artikel 3
Ersuchen um Überwachung von Bankgeschäften

Artikel 4
Vertraulichkeit

Artikel 5
Informationspflicht

Artikel 6
Ergänzende Rechtshilfeersuchen

Artikel 7
Bankgeheimnis

Artikel 8
Fiskalische strafbare Handlungen

Artikel 9
Politische Straftaten

Artikel 10
Befassung des Rates mit abgelehnten Ersuchen und Beteiligung von Eurojust

Artikel 11
Vorbehalte

Artikel 12
Territorialer Geltungsbereich

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Beitrittsstaaten

Artikel 15
Position Islands und Norwegens

Artikel 16
Inkrafttreten für Island und Norwegen

Artikel 17
Verwahrer

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Verhältnis zu anderen Übereinkommen

III. Zu den Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17


 
 
 


Drucksache 910/04

Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Wahldelikte - (...



Drucksache 238/04

... - Bei der Ahndung von Straftaten Heranwachsender ist die höchst unbefriedigende, nach Regionen und Delikten unterschiedliche Rechtspraxis zu korrigieren.

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Drucksache 238/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 5
Änderung des Ausländergesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Erweiterung und Flexibilisierung des jugendstrafrechtlichen Handlungsinstrumentariums

1. Aufhebung der Trennung von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln

2. Fahrverbot

3. Warnschussarrest

4. Meldeweisung

II. Verbesserung und Erweiterung des vereinfachten Jugendverfahrens

III. Stärkung der Opferbelange

5 Adhäsionsverfahren

5 Nebenklage

Notwendige Verteidigung

IV. Ersetzung des Begriffs der schädlichen Neigungen als eine Voraussetzung der Verhängung von Jugendstrafe

V. Änderung der Vorschriften für Heranwachsende

1. Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Anwendung von allgemeinem Strafrecht und Jugendstrafrecht

2. Erweiterung des Strafrahmens für schwerste Verbrechen Heranwachsender

3. Ermöglichung der Sicherungsverwahrung bei Anwendung des allgemeinen Strafrechts

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummern 24 bis 30

Zu Nummer 28

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer n

Zu Nummer 35

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu a

Zu b

Zu Nummer n

Zu Nummer 46

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 995/04 (Beschluss)

... . Soweit in Artikel 4a Abs. 2 für die dort genannten Straftaten eine Erledigungsfrist von zwölf Stunden postuliert wird, ist dies so nicht realistisch, unbeschadet dessen, dass jede Beschleunigung selbstverständlich zu begrüßen ist. Zu berücksichtigen ist dabei, dass der Straftatenkatalog den Großteil der Kriminalität unter Einschluss auch der Straßenverkehrskriminalität umfasst. Bei einem solchen Katalog, der die Deliktsbereiche allenfalls sehr vage abzugrenzen vermag, stellt sich im Übrigen die Frage, ob er nicht ganz verzichtbar ist.



Drucksache 722/04

... ist. Dabei soli zum einen ein effektiver Schutz der verfassungsrechtlich verbürgten Belange der von einer solchen Maßnahme betroffenen Personen gewährleistet werden. Zum anderen soll die Praktikabilität dieser Ermittlungsmaßnahme als ein effizientes Mittel zur Verbesserung der Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und anderen Formen besonders schwerer Kriminalität erhalten bleiben. Die akustische Wohnraumüberwachung. hat sich insbesondere auf den Kriminalitätsfeldern der Kapital- und Betäubungsmitteldelikte als ein erfolgreiches und unverzichtbares Ermittlungsinstrument erwiesen.

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Drucksache 722/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozeßordnung

1. Die §§ 100c bis 100f werden wie folgt gefasst: „§ 100c

§ 100d

§ 100e

§ 100f

2. In § 100i Abs. 2

3. § 101 wird wie folgt geändert:

4. In § 110e Halbsatz 2

5. In § 477 Abs. 2 Satz 2

6. In § 163d Abs. 2 Satz 2 und § 163f Abs. 3 Satz 2

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

1. § 74a wird wie folgt geändert:

2. An § 120 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung vom 20. Dezember 2001

Artikel 5
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

4 I.

4 II.

4 III.

4 IV.

4 V.

4 VI.


 
 
 


Drucksache 995/1/04

... Soweit in Artikel 4a Abs. 2 für die dort genannten Straftaten eine Erledigungsfrist von zwölf Stunden postuliert wird, ist dies so nicht realistisch, unbeschadet dessen dass jede Beschleunigung selbstverständlich zu begrüßen ist. Zu berücksichtigen ist dabei, dass der Straftatenkatalog den Großteil der Kriminalität unter Einschluss auch der Straßenverkehrskriminalität umfasst. Bei einem solchen Katalog, der die Deliktsbereiche allenfalls sehr vage abzugrenzen vermag stellt sich im Übrigen die Frage, ob er nicht ganz verzichtbar ist.



Drucksache 458/04 (Beschluss)

... Im Hinblick auf die Eingriffsintensität werden zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit fahrlässige Handlungen nach § 84 Abs. 2 GmbHG nicht als Ausschlussgrund erfasst. Des Weiteren ist hinsichtlich der allgemeinen Vermögensdelikte (§§ 263 bis 264a, 265b bis 266a Abs. 1 und 2 und § 266



Drucksache 722/1/04

... eröffnet zugleich die dringend erforderliche Aufnahme des Straftatbestands in den Deliktskatalog des § 100c Abs. 2 StPO-E. Hintergrund der Regelung der akustischen Wohnraumüberwachung in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1, § 100f Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1 Nr. 1 StPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 4 Buchstabe b StPO ,

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c StPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c1 - neu - StPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 StPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 und 7 StPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 Satz 1 StPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 Satz 5 StPO

10. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 Satz 6 StPO

11. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 6 StPO

12. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 1 Satz 6, Abs. 9 Satz 4 StPO ,

13. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 4 Satz 2 StPO

14. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO

15. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO

16. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO

17. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 6 Satz 1, Nr. 1 und 3 StPO

18. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 6 Nr. 1 und 2 StPO


 
 
 


Drucksache 901/04 (Beschluss)

strafrechtlicher Sanktionen, für Verschmutzungsdelikte



Drucksache 995/04

... Betrugsdelikte, einschließlich des Betrugs zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften im Sinne des Übereinkommens vom 26. Juli 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften,



Drucksache 808/04

...

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/04




Begründung

1. Einleitung

2. Rechtsgrundlage

3. Finanzbogen

4. Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zentralbehörde

Artikel 3
Information über Verurteilungen aus eigener Initiative

Artikel 4
Antrag auf Information über Verurteilungen

Artikel 5
Bedingungen für die Verwendung personenbezogener Daten

Artikel 6
Sprachen

Artikel 7
Verhältnis zu anderen Rechtsakten

Artikel 8
Durchführung

Artikel 9
Wirksamwerden

Formular A: Antrag auf Informationen aus dem Strafregister1

Formular B: Antwort auf einen Antrag um Informationen aus dem Strafregister


 
 
 


Drucksache 821/04

... Mit der zweiten Maßnahme sollte die Ausarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von privater Seite zur EU-weiten Verwendung und weniger zum Gebrauch in einer einzigen Rechtsordnung gefördert werden. Noch sind Vertragsparteien vielfach der Meinung, dass sie wegen der Geltung unterschiedlicher zwingender Vorschriften im Vertragsrecht oder auf anderen Rechtsgebieten in den einzelnen Mitgliedstaaten auf unterschiedliche AGB zurückgreifen müssten (so scheinen Unterschiede im Deliktsrecht unterschiedliche Vertragsbedingungen in Haftungsfragen zu verlangen). Es gibt jedoch mehrere Beispiele für die erfolgreiche Anwendung EU-weiter AGB zu Fragen, die üblicherweise auch in anderen Verträgen geregelt werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 821/04




1. Einleitung

2. WEITERES Vorgehen

2.1 Verbesserung des geltenden und künftigen Gemeinschaftsrechts Maßnahme I des Aktionsplans

2.1.1 Hauptfunktion des GRR

2.1.2 Andere denkbare Funktionen des GRR

2.1.3 Rechtsnatur des GRR

2.2 Förderung der Verwendung EU-weiter Allgemeiner Geschäftsbedingungen Maßnahme II des Aktionsplans

2.2.1 Vorschläge der Kommission im Aktionsplan

2.2.2 Reaktionen von Interessengruppen und anderen Mitbeteiligten

2.2.3 Aktionen: Website zur Förderung der Entwicklung und Verwendung EU-weiter AGB

2.2.3.1 Plattform für den Informationsaustausch zu bestehenden und geplanten EU-weiten AGB

2.2.3.2 Leitlinien zum Verhältnis zwischen den Wettbewerbsvorschriften und EU-weiten AGB

2.2.3.3 Ermittlung legislativer Hindernisse bei der Verwendung EU-weiter AGB

2.3 Eine nicht sektorspezifische Maßnahme ­ ein optionales Instrument im Bereich des europäischen Vertragsrechts Maßnahme III des Aktionsplans

3. Vorbereitung und Ausarbeitung des gemeinsamen Referenzrahmens

3.1 Vorbereitung: Forschungsarbeiten und Mitwirkung von EU-Organen, Mitgliedstaaten und sonstigen Interessengruppen

3.1.1 Überblick

3.1.2 Mitwirkung von Interessengruppen

Erster Teil

Zweiter Teil

3.1.3 Mögliche Struktur und Inhalt des GRR

3.2 Ausarbeitung des Gemeinsamen Referenzrahmens durch die Kommission

3.2.1 Eignung zur Verfolgung der Ziele des Aktionsplans

3.2.2 Praxistauglichkeitstest

3.2.3 Konsultation zum GRR der Kommission

3.2.4 Verabschiedung des GRR durch die Kommission

Anhang I
Denkbare Struktur eines GRR

Kapitel I
­ Grundsätze

Kapitel II
­ Definitionen

Kapitel III
­ Mustervorschriften

Abschnitt I
­ Vertrag

Abschnitt II
­ Vorvertragliche Pflichten

Abschnitt III
­ Erfüllung / Nichterfüllung:

Abschnitt IV
­ Mehrere Parteien

Abschnitt V
­ Forderungsabtretung

Abschnitt VI
­ Schuldübernahme ­ Vertragsübernahme

Abschnitt VII
­ Verjährung

Abschnitt VIII
­ Besondere Vorschriften für Kaufverträge

Abschnitt IX
­ Besondere Vorschriften für Versicherungsverträge

Anhang II

1. Zum allgemeinen Kontext eines optionalen Instruments:

2. Zur Verbindlichkeit eines optionalen Instruments

3. Zur Rechtsform eines optionalen Instruments

4. Zum Inhalt eines optionalen Instruments

5. Zum Geltungsbereich eines optionalen Instruments

6. Zur Rechtsgrundlage eines optionalen Instruments


 
 
 


Drucksache 725/04

... Artikel 17 trägt dem Umstand Rechnung, dass es sich nicht in allen Mitgliedstaaten bei den für die Anordnung nach den Artikeln 18, 19 und 20 zuständigen Behörden um eine „Justizbehörde“ handelt. So können im Vereinigten Königreich auch die Geheimdienste aufgrund Kompetenzzuweisung Abhörmaßnahmen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen und bei bestimmten Deliktsgruppen, insbesondere bei Straftaten mit terroristischem Hintergrund, durchführen. Nach Artikel 24 Abs. 1 Buchstabe e ist jeder Mitgliedstaat verpflichtet, die nach seinem nationalen Recht zuständigen Behörden zu benennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Gesetz

Artikel 1
Dem in Brüssel am 29. Mai 2000 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen - gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt - über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

2 Übereinkommen

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Verhältnis zu anderen Übereinkommen über Rechtshilfe

Artikel 2
Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Schengen-Besitzstand

Artikel 3
Verfahren, in denen ebenfalls Rechtshilfe geleistet wird

Artikel 4
Formvorschriften und Verfahren bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen

Artikel 5
Übersendung und Zustellung von Verfahrensurkunden

Artikel 6
Übermittlung von Rechtshilfeersuchen

Artikel 7
Informationsaustausch ohne Ersuchen

Titel II
Ersuchen um bestimmte spezifische Formen der Rechtshilfe

Artikel 8
Rückgabe

Artikel 9
Zeitweilige Überstellung inhaftierter Personen zu Ermittlungszwecken

Artikel 10
Vernehmung per Videokonferenz

Artikel 11
Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen per Telefonkonferenz

Artikel 12
Kontrollierte Lieferungen

Artikel 13
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Artikel 14
Verdeckte Ermittlungen

Artikel 15
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Artikel 16
Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Titel III
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs

Artikel 17
Für die Anordnung der Überwachung von Telekommunikationsverkehr zuständige Behörden

Artikel 18
Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs

Artikel 19
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs im eigenen Hoheitsgebiet durch Einschaltung von Dienstanbietern

Artikel 20
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe eines anderen Mitgliedstaats

Artikel 21
Übernahme der den Betreibern von Telekommunikationsanlagen entstehenden Kosten

Artikel 22
Bilaterale Vereinbarungen

Titel IV

Artikel 23
Schutz personenbezogener Daten

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Erklärungen

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Territorialer Geltungsbereich

Artikel 27
Inkrafttreten

Artikel 28
Beitritt neuer Mitgliedstaaten

Artikel 29
Inkrafttreten für Island und Norwegen

Artikel 30
Verwahrer

Erklärung des Rates zu Artikel 10 Absatz 9

Denkschrift

I. Allgemeines

II . Neuerungen durch das Übereinkommen

III. Verhältnis zu anderen Übereinkommen

I V. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

V. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30


 
 
 


Drucksache 283/04

... Die Probleme bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Finanzdelikten sind teilweise darauf zurückzuführen, dass es schwierig ist, Untersuchungen betreffend Konten und Bankbewegungen erfolgreich abzuschließen. Aus diesem Grund könnten Maßnahmen, die die Identifizierung der



Drucksache 591/04

... Zum Zwecke der Bekämpfung des Terrorismus, vor allem auch in den in Artikel 3 beschriebenen Deliktsbereichen, werden die Vertragsparteien auf der Grundlage ihres innerstaatlichen Rechts und vorbehaltlich der Bestimmung des Artikels 7 Informationen und Erkenntnisse austauschen über geplante und begangene terroristische Akte, Verfahrensweisen und terroristische Gruppierungen, die Straftaten planen, begehen oder begangen haben, soweit dies für die Bekämpfung von Straftaten des Terrorismus oder zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/04




A. problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Abkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Denkschrift

3 Allgemeines

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu den Artikeln 14


 
 
 


Drucksache 722/04 (Beschluss)

... eröffnet zugleich die dringend erforderliche Aufnahme des Straftatbestands in den Deliktskatalog des § 100c Abs. 2 StPO-E. Hintergrund der Regelung der akustischen Wohnraumüberwachung in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1, § 100f Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1 Nr. 1 StPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 4 Buchstabe b StPO ,

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c StPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c1 - neu - StPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 StPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 und 7 StPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 1 Satz 6, Abs. 9 Satz 4 StPO ,

9. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 4 Satz 2 StPO

10. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO

11. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 6 Satz 1, Nr. 1 und 3 StPO

12. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 6 Nr. 1 und 2 StPO


 
 
 


Drucksache 312/03 (Beschluss)

... Die gerichtliche Praxis hat sich vom gesetzgeberischen Leitbild zunehmend entfernt. Vor allem bei schwereren Delikten kommt nahezu ausschließlich Jugendstrafrecht zur Anwendung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/03 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz

Artikel 1
Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 283/16 PDF-Dokument



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