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... Für diesen Restanwendungsbereich wird mit der Neufassung des Artikels 14 EGBGB eine Modernisierung der in dieser Vorschrift enthaltenen kollisionsrechtlichen Anknüpfung angestrebt. Absatz 1 enthält dabei die vorrangigen Rechtswahlmöglichkeiten, die gegenüber dem bisherigen Artikel 14 Absatz 3 EGBGB zu einer Ausweitung der Parteiautonomie führen und zudem klarer und einfacher gefasst sind. Die in Absatz 2 enthaltene Anknüp-fungsleiter sieht als primären Anknüpfungspunkt nunmehr den aktuellen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten vor. Subsidiär ist der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich, wenn einer der Ehegatten dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Liegt keine dieser Varianten vor, kommt es auf die gemeinsame Staatsangehörigkeit der Ehegatten an. Besteht auch eine solche nicht, so ist das Recht des Staates anzuwenden, mit dem die Ehegatten auf andere Weise am engsten verbunden sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1Internationales Güterrechtsverfahrensgesetz (IntGüRVG)
Abschnitt 1Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften
Abschnitt 2Bürgerliche Streitigkeiten
§ 3Örtliche Zuständigkeiten; Rechtsverordnung
Abschnitt 3Zulassung der Zwangsvollstreckung aus a u s l ä n d i - s c h e n Titeln; Anerkennungsfeststellung
Unterabschnitt 1Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
§ 4Zuständigkeit; Rechtsverordnung
§ 5Zulassung zur Zwangsvollstreckung; Antragstellung
§ 6Verfahren
§ 7Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
§ 8Entscheidung
§ 9Vollstreckungsklausel
§ 10Bekanntgabe der Entscheidung
Unterabschnitt 2Beschwerde; Rechtsbeschwerde
§ 11Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde
§ 12Beschwerdeverfahren und Entscheidung über die Beschwerde
§ 13Rechtsbeschwerde
§ 14Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
Unterabschnitt 3Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
§ 15Einwände gegen die Beschränkung auf Maßregeln zur Sicherung
§ 16Sicherheitsleistung durch den Schuldner
§ 17Versteigerung beweglicher Sachen
§ 18Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
§ 19Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
§ 20Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
Unterabschnitt 4Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
§ 21Verfahren
§ 22Kostenentscheidung
Unterabschnitt 5Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz
§ 23Vollstreckungsabwehrklage
§ 24Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels
§ 25Verfahren nach Aufhebung oder Änderung einer anerkannten ausländischen Entscheidung
§ 26Schadensersatzpflicht des Gläubigers
Unterabschnitt 6Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren
§ 27Bescheinigungen zu inländischen Titeln
§ 28Ergänzung und Berichtigung inländischer Entscheidungen zur Geltendmachung im Ausland
§ 29Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
§ 30Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
Abschnitt 4Authentizität von Urkunden
§ 31Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde
§ 32Aussetzung des inländischen Verfahrens
Artikel 2Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 4Verweisung.
Artikel 14Allgemeine Ehewirkungen
Artikel 17Sonderregelungen zur Scheidung.
Artikel 17aEhewohnung
Artikel 3Änderung des Personenstandsgesetzes
Artikel 4Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 5Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 6Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
Artikel 7Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Artikel 8Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 9Aufhebung des Gesetzes über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen
Artikel 10Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Bürgerliche Streitigkeiten
Zu § 3
Zu Abschnitt 3 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung
Zu Unterabschnitt 1 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Unterabschnitt 2 Beschwerde; Rechtsbeschwerde
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Unterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
Zu § 21
Zu § 22
Zu Unterabschnitt 5 Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu Unterabschnitt 6 Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu Abschnitt 4 Authentizität von Urkunden
Zu § 31
Zu § 32
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zur Überschrift
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
... Zugunsten des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten brachten die Interessenträger vor, dass dieses Recht leicht bestimmt werden könne, größere Rechtssicherheit biete und mehr als jede andere Lösung der wirtschaftlichen Logik wichtiger Handelsgepflogenheiten entspreche. Die Interessenträger, die sich für das Recht der übertragenen Forderung aussprachen, machten geltend, dass dieses Recht den Grundsatz der Parteiautonomie wahre und zu niedrigeren Transaktionskosten führen könne.
Vorschlag
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
Beispiel für Verbriefung
Warum ist Rechtssicherheit wichtig?
Rechtliches Risiko
Zusätzlicher Nutzen einheitlicher Vorschriften
Was ist eine Forderung?
Was ist die Übertragung einer Forderung?
Entwicklung der Kollisionsnormen für Forderungsübertragungen
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger und Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
✓ Option 1: Recht des Übertragungsvertrags
✓ Option 2: Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten
✓ Option 3: Recht der übertragenen Forderung
✓ Option 4: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten und Recht der übertragenen Forderung
✓ Option 5: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht der übertragenen Forderung und Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1: Anwendungsbereich
Artikel 2: Begriffsbestimmungen
Artikel 3: Universelle Anwendung
Artikel 4: Anzuwendendes Recht
Artikel 6: Eingriffsnormen/Artikel 7: Öffentliche Ordnung (ordre public)
Artikel 8 bis 12: Allgemeine Aspekte der Anwendung von Kollisionsnormen
Artikel 10: Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts
Kapitel IAnwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1Anwendungsbereich
Artikel 2Begriffsbestimmungen
Kapitel IIEINHEITLICHE KOLLISIONSNORMEN
Artikel 3Universelle Anwendung
Artikel 4Anzuwendendes Recht
Artikel 5Regelungsbereich des anzuwendenden Rechts
Artikel 6Eingriffsnormen
Kapitel IIISonstige Vorschriften
Artikel 7Öffentliche Ordnung (ordre public)
Artikel 8Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
Artikel 9Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung
Artikel 10Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts
Artikel 11Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften
Artikel 12Verzeichnis der Übereinkünfte
Artikel 13Überprüfungsklausel
Artikel 14Zeitliche Geltung
Artikel 15Inkrafttreten und Geltungsbeginn
... (36) Da nicht alle Mitgliedstaaten das Institut der eingetragenen Partnerschaft kennen, müssen die Gerichte eines Mitgliedstaats, dessen Recht dieses Institut nicht kennt, sich möglicherweise im Rahmen dieser Verordnung ausnahmsweise für unzuständig erklären. Die Feststellung der Unzuständigkeit sollte zügig erfolgen, und die betroffene Partei sollte die Möglichkeit haben, die Sache in einem anderen Mitgliedstaat, dessen gerichtliche Zuständigkeit aufgrund eines Anknüpfungspunkts begründet ist, anhängig zu machen, wobei es nicht auf die Rangfolge der Zuständigkeitskriterien ankommt und zugleich die Parteiautonomie zu wahren ist. Ein nach einer Unzuständigkeitserklärung angerufenes Gericht, das nicht ein Gericht des Mitgliedstaates ist, in dem die eingetragene Partnerschaft begründet wurde, und das aufgrund einer Gerichtsstandsvereinbarung oder aufgrund rügeloser Einlassung zuständig ist, muss sich unter denselben Bedingungen möglicherweise ebenfalls ausnahmsweise für unzuständig erklären. Für den Fall, dass kein Gericht aufgrund der übrigen Bestimmungen dieser Verordnung zuständig ist, wird eine subsidiäre Zuständigkeit eingeführt, um der Gefahr einer Rechtsverweigerung vorzubeugen.
1.1. Allgemeiner Hintergrund
1.2. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
2. ERGEBNIS der Konsultationen - Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip
3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Auswirkungen auf die Grundrechte
3.5. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt, Vereinfachung der Verfahren und Vereinbarkeit mit der Politik der EU in Anderen Bereichen
4.1. Auswirkungen auf den Haushalt
4.2. Vereinfachung
4.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
5. Erläuterung der Artikel
5.1. Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1
Artikel 3
5.2. Kapitel II: Gerichtliche Zuständigkeit
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6 und 7
Artikel 9
Artikel 10
5.3. Kapitel III: Anzuwendendes Recht
Artikel 20
Artikel 21
Artikel 22
Artikel 23 bis 25
Artikel 26
Artikel 27und 28
Artikel 29
5.4. Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung
5 Entscheidungen
Öffentliche Urkunden
Artikel 2Zuständigkeit für Fragen des Güterstands eingetragener Partnerschaften innerhalb der Mitgliedstaaten
Artikel 3Begriffsbestimmungen
Kapitel IIGerichtliche Zuständigkeit
Artikel 4Zuständigkeit im Fall des Todes eines Partners
Artikel 5Zuständigkeit im Fall der Auflösung oder Ungültigerklärung der eingetragenen Partnerschaft
Artikel 6Zuständigkeit in anderen Fällen
Artikel 7Gerichtsstand
Artikel 8Zuständigkeit aufgrund rügeloser Einlassung
Artikel 9Alternative Zuständigkeit
Artikel 10Subsidiäre Zuständigkeit
Artikel 11Notzuständigkeit (forum necessitatis)
Artikel 12Zuständigkeit für Gegenanträge
Artikel 13Beschränkung des Verfahrens
Artikel 14Anrufung eines Gerichts
Artikel 15Prüfung der Zuständigkeit
Artikel 16Prüfung der Zulässigkeit
Artikel 17Rechtshängigkeit
Artikel 18Im Zusammenhang stehende Verfahren
Artikel 19Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen
Kapitel IIIAnzuwendendes Recht
Artikel 20Universelle Anwendung
Artikel 21Einheit des anzuwendenden Rechts
Artikel 22Rechtswahl
Artikel 23Formgültigkeit der Rechtswahlvereinbarung
Artikel 24Einigung und materielle Wirksamkeit
Artikel 25Formgültigkeit einer Vereinbarung über den Güterstand einer eingetragenen Partnerschaft
Artikel 26Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht
Artikel 27Reichweite des anzuwendenden Rechts
Artikel 28Wirkungen gegenüber Dritten
Artikel 29Anpassung dinglicher Rechte
Artikel 30Eingriffsnormen
Artikel 31Öffentliche Ordnung (ordre public)
Artikel 32Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
Artikel 33Staaten mit mehr als einem Rechtssystem - interlokale Kollisionsvorschriften
Artikel 34Staaten mit mehr als einem Rechtssystem - interpersonale Kollisionsvorschriften
Artikel 35Nichtanwendung dieser Verordnung auf innerstaatliche Kollisionen
Kapitel IVAnerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen
Artikel 36Anerkennung
Artikel 37Gründe für die Nichtanerkennung
Artikel 38Grundrechte
Artikel 39Ausschluss der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats
Artikel 40Ausschluss der Nachprüfung in der Sache
Artikel 41Aussetzung des Anerkennungsverfahrens
Artikel 42Vollstreckbarkeit
Artikel 43Bestimmung des Wohnsitzes
Artikel 44Örtlich zuständiges Gericht
Artikel 45Verfahren
Artikel 46Nichtvorlage der Bescheinigung
Artikel 47Vollstreckbarerklärung
Artikel 48Mitteilung der Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung
Artikel 49Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung
Artikel 50Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Rechtsbehelf
Artikel 51Versagung oder Aufhebung einer Vollstreckbarerklärung
Artikel 52Aussetzung des Verfahrens
Artikel 53Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen
Artikel 54Teilvollstreckbarkeit
Artikel 55Prozesskostenhilfe
Artikel 56Keine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung
Artikel 57Keine Stempelabgaben oder Gebühren
Kapitel VÖffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche
Artikel 58Annahme öffentlicher Urkunden
Artikel 59Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden
Artikel 60Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche
Kapitel VIAllgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 61Legalisation oder ähnliche Förmlichkeiten
Artikel 62Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften
Artikel 63Informationen für die Öffentlichkeit
Artikel 64Angaben zu Kontaktdaten und Verfahren
Artikel 65Erstellung und spätere Änderung der Liste der in Artikel 3 Absatz 2 vorgesehenen Angaben
Artikel 66Erstellung und spätere Änderung der Bescheinigungen und der Formulare nach Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe b und den Artikeln 58, 59 und 60
Artikel 67Ausschussverfahren
Artikel 68Überprüfungsklausel
Artikel 69Übergangsbestimmungen
Artikel 70Inkrafttreten
... Nach Artikel 8 Absatz 1 Satz 2 EGBGB-E können der Vollmachtgeber, der Bevollmächtigte und der Dritte jederzeit eine Rechtswahl über das auf die Vollmacht anwendbare Recht im Wege einer dreiseitigen Vereinbarung einvernehmlich treffen. Die Vorschrift ist Ausdruck der Parteiautonomie der Parteien, die frei darüber bestimmen können, welches Recht auf die Vollmacht Anwendung finden soll. Eine Rechtswahl kann nicht nur nach, sondern auch vor Ausübung der Vollmacht vereinbart werden. Die Ausübung des einseitigen Bestimmungsrechts des Vollmachtgebers vor Ausübung der Vollmacht nach Satz 1 versperrt nicht die Möglichkeit, stattdessen eine Rechtswahl gemeinschaftlich vorzunehmen. In dem Zeitpunkt, in dem eine Rechtswahl nach Satz 2 zustande kommt, erlischt das einseitige Bestimmungsrecht.
Im Einzelnen
Artikel 1Änderung der Zivilprozessordnung
§ 1070Zustellung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark vom 19. Oktober 2005 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen
§ 1092aRechtsbehelf bei Nichtzustellung oder bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls
§ 1104aGemeinsame Gerichte
Artikel 2Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
Artikel 3Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
§ 14Rechtshilfeersuchen, die ein Verfahren nach Artikel 23 des Übereinkommens zum Gegenstand haben, werden nur erledigt, wenn aus ihnen ersichtlich ist, dass
Artikel 4Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes
Artikel 5Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 8Gewillkürte Stellvertretung
Artikel 6Folgeänderungen
Artikel 7Inkrafttreten
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 3
Zu Nummer 9
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
... /EU hat offensichtlich die Konstellationen der vorgeschlagenen und der "auferlegten" Lösung vor Augen, weshalb es richtlinienkonform sein dürfte, die Dokumentation des Mediationsergebnisses auch in der Verbrauchermediation der Parteiautonomie zu überlassen.
Zum Gesetzentwurf allgemein*
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Artikel 1 VSBG
6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 - neu - VSBG
7. Zu Artikel 1 § 3 Satz 1 VSBG
8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 3 VSBG
9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 3, § 30 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 VSBG
10. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 VSBG
11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Nummer 3 und 4 VSBG
12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 7 Absatz 5 Satz 2 VSBG
13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Nummer 4 - neu - VSBG
14. Zu Artikel 1 § 14 Überschrift, Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 5 - neu - VSBG
15. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 2 - neu - VSBG
16. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 VSBG
17. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, § 30 Absatz 1 Nummer 4 und § 31 Absatz 1 VSBG
18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1 und § 16 Absatz 01 - neu - VSBG
19. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 VSBG
20. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 2 und 3 - neu - VSBG
21. Zu Artikel 1 § 18 VSBG
22. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1a - neu - VSBG *
23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 - neu - VSBG *
24. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 VSBG
25. Zu Artikel 1 § 28 Satz 2 VSBG
26. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 Überschrift, §§ 29 bis 32 und § 42 Absatz 2 VSBG
27. Zu Artikel 1 §§ 29, 30 Absatz 1 bis 3 und 5 Satz 2, § 31 Absatz 1 Satz 1 VSBG * Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:
28. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 4 VSBG
29. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 7 - neu - VSBG
30. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 4, Nummer 5, Nummer 6, Absatz 3a - neu - VSBG *
31. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 1 VSBG
32. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 1 und Satz 2 VSBG *
33. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 3 VSBG *
34. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 VSBG
35. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 VSBG
36. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 VSBG
37. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 VSBG
38. Zu Artikel 1 § 43 - neu - VSBG
§ 43Evaluation
39. Zu Artikel 3 und 7 ff.
40. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 309 Nummer 14 - neu - BGB
'Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
41. Zu Artikel 23 Absatz 2 Überleitungsvorschrift
... Der "Optin"-Grundsatz achtet das Recht einer Person, sich für oder gegen eine Teilnahme am Verfahren zu entscheiden, und wird daher der Parteiautonomie eher gerecht. Auch lässt sich der Streitwert in diesem Fall leichter bestimmen, da er aus der Summe aller Einzelansprüche bestünde. Dem Gericht fällt es leichter, über Zulässigkeit und Begründetheit der Kollektivklage zu befinden. Das "Optin"-System garantiert auch, dass das Urteil nicht für andere potenzielle Kläger verbindlich ist, die sich dem Verfahren nicht angeschlossen haben.
1. Einleitung
1.1. Zweck dieser Mitteilung
1.2. Was bedeutet kollektiver Rechtsschutz?
1.3. Stand des kollektiven Rechtsschutzes in der Europäischen Union
2. Wesentliche Ergebnisse der öffentlichen Konsultation
2.1. Beiträge der Teilnehmer
2.2. Mögliche Vor- und Nachteile des kollektiven Rechtsschutzes
2.2.1. Vorteile: Zugang zur Justiz und wirksamere Rechtsverfolgung
2.2.2. Nachteil: Gefahr von Klagemissbrauch
2.3. Entschließung des Europäischen Parlaments von 2012
3. Komponenten eines Allgemeinen Europäischen Rahmens für den Kollektiven Rechtsschutz
3.1. Verhältnis zwischen öffentlicher Rechtsdurchsetzung und privater kollektiver
3.2. Zulässigkeit des kollektiven Rechtsschutzes
3.3. Klagebefugnis
3.4. Optin vs. optout
3.5. Effektive Information potenzieller Kläger
3.6. Verhältnis zwischen privater kollektiver Rechtsverfolgung und öffentlicher
3.7. Effektive Rechtsdurchsetzung im Wege grenzübergreifender Kollektivklagen mithilfe des Internationalen Privatrechts
3.8. Möglichkeit der außergerichtlichen kollektiven Streitbeilegung
3.9. Finanzierung des kollektiven Rechtsschutzes
3.9.1. Finanzierung durch Dritte
3.9.2. Finanzierung aus öffentlichen Mitteln
3.9.3. Wer verliert, zahlt
4. Fazit
... Die Vertraulichkeit ist für den Erfolg einer Mediation entscheidend. Denn nur so können die Parteien ihre regelungsbedürftigen Interessen und die hierfür wesentlichen Informationen offen mitteilen. In dem vertraulichen Rahmen der Mediation können die Parteien zu gemeinsamen Überzeugungen gelangen, die Grundlage einer von allen Seiten als gerecht empfundenen Lösung sind. Da die gerichtsinterne Mediation nicht vor dem erkennenden Gericht stattfindet, gilt der Öffentlichkeitsgrundsatz nicht; eine ausdrückliche Regelung der Nichtöffentlichkeit in den §§ 169 ff. GVG ist deshalb nicht erforderlich. Sofern die Parteien allerdings die Herstellung einer beschränkten oder auch vollständigen Öffentlichkeit wünschen, können sie nach dem im Mediationsverfahren geltenden Grundsatz der Parteiautonomie das Ausmaß der Vertraulichkeit selbst bestimmen (vgl. auch § 2 Absatz 4 MediationsG). So können beispielsweise vom Konflikt betroffene Dritte, Personen mit besonderem Sachverstand oder, etwa in Umweltverfahren, am Konflikt beteiligte Gruppen hinzugezogen werden, soweit die Parteien dies vereinbaren.
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Artikel 1Mediationsgesetz (MediationsG)
§ 1Begriffsbestimmungen
§ 2Verfahren; Aufgaben des Mediators
§ 3Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen
§ 4Verschwiegenheitspflicht
§ 5Aus- und Fortbildung des Mediators
§ 6Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation
§ 7Übergangsbestimmung
Artikel 2Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 15Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass gerichtsinterne Mediation in Zivilsachen angeboten wird. Die gerichtsinterne Mediation kann einem Gericht für die Bezirke mehrerer Gerichte zugewiesen werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigungen durch Rechtsverordnung auf die jeweils zuständige oberste Landesbehörde übertragen.
Artikel 3Änderung der Zivilprozessordnung
§ 278aMediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung
§ 796dVollstreckbarerklärung der Mediationsvereinbarung
Artikel 4Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 36aMediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung
Artikel 5Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
§ 54aMediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung
Artikel 6Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 7Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 8Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 9Änderung der Kostenordnung
Artikel 10Änderung des Patentgesetzes
Artikel 11Änderung des Markengesetzes
Artikel 12Inkrafttreten
I. Ausgangslage
1. Begriff
2. Entwicklung der Mediation
3. Die EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen
4. Vorarbeiten für das Gesetz
II. Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Nachhaltigkeitsaspekte
V. Rechtsvereinfachung; Bürokratiekosten
VI. Alternativen
VII. Befristung
VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1402: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (BMJ)
... 2.2 Mehr Flexibilität durch Einführung einer gewissen Parteiautonomie
1.1 Hintergrund des Vorschlags
2. Gründe und Ziele des Vorschlags
2.1 Größere Rechtssicherheit und bessere Berechenbarkeit
2.2 Mehr Flexibilität durch Einführung einer gewissen Parteiautonomie
2.3 Den Wettlauf zu den Gerichten verhindern
3. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung der geplanten Verstärkten Zusammenarbeit
4. Rechtliche Aspekte
4.1 Rechtsgrundlage
4.2 Subsidiaritätsprinzip
4.3 Verhältnismäßigkeitsprinzip
4.4 Wahl des Rechtsinstruments
4.5 Position des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks
5. Auswirkungen auf den Haushalt, Vereinfachung der Verfahren und Vereinbarkeit mit der Politik der EU in anderen Bereichen
5.1 Auswirkungen auf den Haushalt
5.2 Vereinfachung der Verfahren
5.3 Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der EU in anderen Bereichen
6. Erläuterung der Artikel
Artikel 2
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 11
Artikel 12und 13
Kapitel IAnwendungsbereich
Artikel 2Universelle Anwendung
Kapitel IIEinheitliche Kollisionsnormen für das auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendende Recht
Artikel 3Rechtswahl
Artikel 4In Ermangelung einer Rechtswahl anzuwendendes Recht
Artikel 5Anwendung des Rechts des Staates des angerufenen Gerichts
Artikel 6Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
Artikel 8Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung
Artikel 9Informationen der teilnehmenden Mitgliedstaaten
Artikel 10Übergangsbestimmungen
Artikel 12Revisionsklausel
Kapitel IVSchlussbestimmungen
Artikel 13Inkrafttreten und Anwendung
... Der Bundesrat begrüßt die in Artikel 5 vorgesehene Regelung. Auf der Grundlage des früheren Artikels 5 des Übereinkommens stellte sich häufig die Frage nach der gleichzeitigen Anwendung des Rechts des Unternehmers und der zwingenden Bestimmungen des Rechts des Verbrauchers. Dies brachte nicht selten komplizierte rechtliche Auseinandersetzungen mit sich. Auch der nach Artikel 5 Abs. 2 des Übereinkommens bislang erforderliche Vergleich zweier Rechtsordnungen wäre nach der nun vorgeschlagenen Regelung entbehrlich, so dass die Rechtsanwendung vereinfacht würde. Durch die nunmehr vorgeschlagene pauschale Geltung des Rechts des Verbrauchers wird der Unternehmer auch in seiner inhaltlichen Vertragsgestaltungsfreiheit nicht beschränkt, da die einzelnen Vertragsklauseln der Parteiautonomie unterliegen und somit nach den Vorstellungen der Parteien ausgestaltet werden können.
1. Zu Artikel 1
2. Zu Artikel 3
3. Zu Artikel 4
4. Zu Artikel 5
5. Zu Artikel 6
6. Zu Artikel 7
7. Zu Artikel 8
8. Zu Artikel 10
9. Zu Artikel 13
10. Zu Artikel 16
11. Zu Artikel 22
Zu Artikel 22
12. Zu den Artikeln 23 und 24
4. Zu Artikel 3
5. Zu Artikel 4
6. Zu Artikel 5
7. Zu Artikel 6
8. Zu Artikel 7
9. Zu Artikel 8
10. Zu Artikel 10
11. Zu Artikel 13
12. Zu Artikel 16
13. Zu Artikel 22
14. Zu den Artikeln 23 und 24
... Um die Parteiautonomie - Kernprinzip des Übereinkommens - weiter zu stärken, gestattet Absatz 2 es den Parteien, als anzuwendendes Recht ein nichtstaatliches Recht zu wählen.
1. Hintergrund
1.1. Gegenstand des Vorschlags und Vorgeschichte
1.2. Begründung des Vorschlags
2. Konsultationsergebnisse und Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.2. Verhältnismäßigkeits- und Subsidiaritätsprinzip
4. Erläuterung der Artikel
4.1. Anpassungen aufgrund der Natur des Rechtsinstruments
4.2. Anpassungen zur Aktualisierung der Übereinkommensvorschriften
Artikel 1Materieller Anwendungsbereich
Artikel 2Anwendung des Rechts eines Drittstaats
Artikel 3Freie Rechtswahl
Artikel 4Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht
Artikel 5Verbraucherverträge
Artikel 6Individuelle Arbeitsverträge
Artikel 7Vertreterverträge
Artikel 8Eingriffsnormen
Artikel 10Formgültigkeit des Vertrags
Artikel 13Übertragung der Forderung
Artikel 14Gesetzlicher Forderungsübergang
Artikel 15Schuldnermehrheit
Artikel 18Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt
Artikel 21Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung
Artikel 22Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten
Artikel 23Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen
Kapitel IIEinheitliche Kollisionsnormen
Artikel 9Einigung und materielle Wirksamkeit
Artikel 11Geltungsbereich des auf den Vertrag anzuwendenden Rechts
Artikel 12Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit
Artikel 16Gesetzliche Aufrechnung
Artikel 17Beweis
Artikel 19Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
Artikel 20Öffentliche Ordnung
Artikel 24Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang IVerzeichnis der Rechtsakte gemäß Artikel 22 Buchstabe a
Anhang IIVerzeichnis der bilateralen Übereinkommen gemäß Artikel 23 Absatz 3
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