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... § 22f steht im unmittelbaren Zusammenhang mit § 25e, der Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz. Mit den Regelungen sollen effektive Maßnahmen zur Sicherstellung des Umsatzsteueraufkommens aus dem Onlinehandel geschaffen werden. Eine Verkürzung der Aufbewahrungspflicht für die nach § 22f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 vom Betreiber eines elektronischen Marktplatzes aufzuzeichnenden Angaben von zehn auf sechs Jahre würde diesem Ziel zuwiderlaufen. Denn im Sinne einer effektiven Steuerkontrolle und Aufklärung von Steuerstraftaten zur Sicherung des Umsatzsteueraufkommens ist eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist geboten. Dies soll mit der Änderung erreicht werden.
... Nach Artikel 4 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 10 der Richtlinie müssen bei Verstößen gegen diese Verpflichtung geeignete Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Nach Erwägungsgrund 17 der Richtlinie soll jede öffentliche Erklärung erfasst sein, in der auf eine Straftat Bezug genommen wird, und die entweder von einer Justizbehörde stammt oder aber von einer anderen Behörde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2Änderung des Strafvollzugsgesetzes
Artikel 3Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 4Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Änderungsbedarf beim Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung
a Hinweis auf die Folgen des Nichterscheinens in den Fällen des § 231 Absatz 2 der Strafprozessordnung StPO
b Anwesenheitsrecht des inhaftierten Angeklagten in der Revisionsverhandlung
c Kein Anpassungsbedarf hinsichtlich weiterer Ausnahmen von der Anwesenheit
2. Kein Änderungsbedarf hinsichtlich der übrigen Richtlinieninhalte
a Artikel 1 und 2 Gegenstand und Anwendungsbereich
b Artikel 3 Unschuldsvermutung
c Artikel 4 Öffentliche Bezugnahme auf die Schuld
d Artikel 5 Darstellung von Verdächtigen und beschuldigten Personen
e Artikel 6 Beweislast
f Artikel 7 Recht, die Aussage zu verweigern, und Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen
g Artikel 10 Rechtsbehelfe
h Artikel 11 bis 16 Allgemeine und Schlussbestimmungen
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
... 142. Aus Sicht des Bundesrates erscheint es vor dem Hintergrund der Zunahme von Sicherheitsbedrohungen in Europa angemessen, für die gemeinsame Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung, organisiertem Verbrechen und Cyberkriminalität sowie für die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten mehr finanzielle Mittel als bisher vorzusehen und diese Aufgaben durch passende Finanzierungsinstrumente umzusetzen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass dies nicht zu Mehrausgaben der Länder führt.
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
3 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
3 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
3 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
3 Migration
3 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion
3 Sicherheit
3 Verteidigung
3 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
... Die Aktualität und Intensität der in allen vorgenannten Phänomenbereichen auftretenden Konflikte zeigen, dass die Bundesrepublik Deutschland vor enormen Herausforderungen in der Bekämpfung von Extremismus und politisch motivierter Kriminalität steht. Ein Waffenverbot für Extremisten, ganz gleich in welchem Extremismusbereich, ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung des legalen Waffenbesitzes und zur Bekämpfung zukünftiger Straftaten.
Zu Artikel 1 Nummer 2
... 4. die Angabe der den beschuldigten Personen zur Last gelegten Straftat oder des Verfahrensgegenstandes;
Verordnung
Artikel 1Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung
Kapitel 4Elektronischer Rechtsverkehr mit Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten
§ 10Schriftlich abzufassende, zu unterschreibende oder zu unterzeichnende Dokumente
§ 11Sonstige verfahrensbezogene elektronische Dokumente
Artikel 2Inkrafttreten
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
IV. Regelungskompetenz
VI. Regelungsfolgen
6. Weitere Regelungsfolgen
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates
Vorschlag
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Kapitel IAllgemeine Bestimmungen
Artikel 1Gegenstand
Artikel 2Begriffsbestimmungen
Artikel 3Benennung der zuständigen Behörden
Kapitel IIZUGRIFF der zuständigen Behörden auf BANKKONTOINFORMATIONEN
Artikel 4Zugriff der zuständigen Behörden auf Bankkontoinformationen und Abrufen dieser Informationen
Artikel 5Bedingungen für den Zugriff und die Abfrage durch die zuständigen Behörden
Artikel 6Kontrolle von Zugriff und Abfrage durch die zuständigen Behörden
Kapitel IIIDATENAUSTAUSCH zwischen zuständigen Behörden und ZENTRALEN MELDESTELLEN sowie zwischen den ZENTRALEN MELDESTELLEN
Artikel 7Auskunftsersuchen der zuständigen Behörden an die zentrale Meldestelle
Artikel 8Auskunftsersuchen der zentralen Meldestelle an die zuständigen Behörden
Artikel 9Informationsaustausch zwischen zentralen Meldestellen verschiedener Mitgliedstaaten
Kapitel IVEUROPOL
Artikel 10Zugriff von Europol auf Bankkontoinformationen und Informationsaustausch zwischen Europol und den zentralen Meldestellen
Artikel 11Datenschutzanforderungen
Kapitel Vzusätzliche Bestimmungen zur VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER Daten
Artikel 12Anwendungsbereich
Artikel 13Verarbeitung sensibler Daten
Artikel 14Aufzeichnung von Auskunftsersuchen
Artikel 15Beschränkung der Rechte betroffener Personen
Kapitel VISchlussbestimmungen
Artikel 16Überwachung
Artikel 17Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten
Artikel 18Bewertung
Artikel 19Umsetzung
Artikel 20Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates
Artikel 21Inkrafttreten
Artikel 22Adressaten
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates.
3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung
- Grundrechte und Datenschutz
Kapitel IGegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 2Anwendungsbereich
Kapitel IINationale PERSONALAUSWEISE
Artikel 3Sicherheitsnormen/Gestaltung/Spezifikationen
Artikel 4Erfassung biometrischer Identifikatoren
Artikel 5Auslaufregelung
Kapitel IIIAUFENTHALTSDOKUMENTE für Unionsbürger
Artikel 6Mindestangaben
Kapitel IVAUFENTHALTSKARTEN für FAMILIENANGEHÖRIGE, die nicht die STAATSANGEHÖRIGKEIT eines MITGLIEDSTAATS BESITZEN
Artikel 7Einheitliche Gestaltung
Artikel 8Auslaufregelung für bestehende Aufenthaltskarten
Kapitel VGemeinsame Bestimmungen
Artikel 9Kontaktstelle
Artikel 10Schutz personenbezogener Daten
Artikel 11Monitoring
Artikel 12Berichterstattung und Bewertung
Artikel 13Inkrafttreten
... Die technischen Entwicklungen haben zu erheblichen Veränderungen bei bargeldlosen Zahlungen geführt und so findet Betrug zunehmend online statt. Daher muss sich das Strafrecht weiterentwickeln, damit gewährleistet ist, dass Straftaten auch dann wirksam verfolgt werden können, wenn sie mit neueren Zahlungsinstrumenten begangen werden. Dasselbe gilt für Handlungen zur Vorbereitung von Betrug im bargeldlosen Zahlungsverkehr, wie z.B. Diebstahl und Verkauf von Sicherheitszugangsdaten.
Anhang
... "§ 1a Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Erste Verordnung
Artikel 1Änderung der Neuartige Lebensmittel-Verordnung
§ 1Aufgaben und Befugnisse
§ 1aStraftaten und Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3Inkrafttreten
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
... Die geltende Rechtslage, wonach bei der Strafzumessung für Straftaten unter Rauschmitteleinfluss häufig der nach den §§ 21, 49 Absatz 1
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Artikel 1Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... /EU /EU verankert wird, die dem Vollstreckungsstaat in Bezug auf Transaktions- und Inhaltsdaten eine Ablehnung der Anerkennung oder Vollstreckung der Anordnung ermöglicht, wenn eine solche Ermittlungsmaßnahme nach nationalem Recht des Vollstreckungsstaats auf eine Liste oder Kategorie von Straftaten oder auf Straftaten, die mit einem bestimmten Mindeststrafmaß bedroht sind, beschränkt ist und die der Anordnung zugrundeliegende Straftat keine dieser Straftaten ist. Ohne einen derartigen Zurückweisungsgrund wäre es möglich, dass der Anordnungsstaat Daten erlangt, die im Vollstreckungsstaat bei einem rein nationalen Sachverhalt für dieselbe Straftat nicht zur Verfügung stehen würden. Zum einen würden dadurch nationale Grundrechtsstandards des jeweils betroffenen Mitgliedstaats unterlaufen. Zum anderen ist zu befürchten, dass das Fehlen eines solchen Zurückweisungsgrunds in der Konsequenz dazu führt, dass bestimmte Standards von den Mitgliedstaaten auch für rein nationale Fälle abgesenkt werden.
... Ein Europa, das schützt - eine Initiative zur Ausweitung der Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft auf grenzüberschreitende terroristische Straftaten COM(2018) 641 final
... es oder eine Straftat nach § 177 des
1. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 161 Absatz 2 Satz 1 StPO
2. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 397a Absatz 1 Nummer 1 StPO
3. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 475 Absatz 1 Satz 1 StPO , Nummer 31 Buchstabe c § 487 Absatz 2 StPO , Nummer 35 § 491 Absatz 1 Satz 1 StPO , Artikel 13 Nummer 2 § 9 Absatz 1 ZStVBetrV
4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 481 Absatz 1 Satz 3 StPO
5. Zu Artikel 1 allgemein
6. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 21 Absatz 2 Satz 1 EGGVG Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.
7. Zu Artikel 14 Nummer 2a - neu - § 88 Absatz 2 Nummer 2 StVollzG
8. Zu Artikel 14 Nummer 1 Buchstabe g1 - neu - Inhaltsübersicht zu § 186 StVollzG ,
9. Zu Artikel 14 Fünfter Abschnitt fünfter Titel StVollzG
... Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822) wurde unter anderem das vorherige Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäsche-gesetz) abgelöst.
§ 1Nummerierung von Geschäftsanteilen
§ 2Veränderungsspalte
§ 3Wegfallen der Altangaben
§ 4Prozentangaben
§ 5Übergangsvorschriften
§ 6Inkrafttreten
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
... Die Regelausschlussgründe für den Familiennachzug, die sich auf Straftaten desjenigen, zu dem der Familiennachzug erfolgen soll, stützen, sollten strenger gefasst werden. Die Aufenthaltserlaubnis sollte bereits bei Straftaten mit einem geringeren Strafmaß, als zur Annahme eines schwerwiegenden Ausweisungsinteresses in § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 AufenthG festgelegt, im Regelfall ausgeschlossen werden.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 27 Absatz 3a AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 AufenthG , Nummer 6 § 36a AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 32 Absatz 4 Satz 3 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 Satz 2 AufenthG
8. Zum Gesetzentwurf im Allgemeinen
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 und 2 AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Satz 2 AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a, c AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG
18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG
19. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 104 Absatz 13 AufenthG
20. Zum Gesetzentwurf allgemein - Evaluierung
21. Zur Vorbereitung eines Einwanderungsgesetzes
... § 35 Straßenverkehrsgesetz (StVG) enthält bisher bereits die Rechtsgrundlage dafür, dass den für die Verfolgung von Straßenverkehrszuwiderhandlungen zuständigen Behörden die Daten des ZFZR zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten übermittelt werden dürfen.
Artikel 1Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
§ 63cDatenverarbeitung im Rahmen der Überwachung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen
I. Anlass und Zielsetzung der Regelungen
VI. Weitere Gesetzesfolgen
3. Gleichstellungsaspekte
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
6. Weitere Kosten
VII. B. Besonderer Teil
... Bezeichnung und Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Punktesystems
Fünfte Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung
Artikel 1Änderung der Seefischereiverordnung
§ 9Überprüfung von Satellitenortungsanlagen und elektronischen Aufzeichnungs- und Meldesystemen
Abschnitt 3Technische Beschreibung eines Siebnetzes/Trichternetzes und eines Sortiergitternetzeinsatzes, eines Trichternetzes und eines Netzes mit Sortiergittern
Anlage 5(zu § 16 Absatz 1) Bezeichnung und Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Punktesystems
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
... Kinder sind auf Grund ihrer körperlichen Unterlegenheit und ihrer Gutgläubigkeit für Straftäter leichte Opfer. Die Auswirkungen der Tat sind oftmals nicht nur unmittelbar für das kindliche Tatopfer erheblich, sondern auch für sein persönliches Umfeld. Zudem leiden Kinder bisweilen ihr Leben lang an den Folgen einer Straftat. Auf Grund der stark vorangeschrittenen Digitalisierung und der zunehmend leichteren Möglichkeiten, über soziale Netzwerke und Internetdienste miteinander in Kontakt zu treten, sind Kinder nicht nur im realen Leben dem Zugriff von Straftätern ausgesetzt, sondern vermehrt auch in der Anonymität des Internets. Im Hinblick auf beide Tatumgebungen bestehen jedoch gesetzliche Lücken in Bezug auf einen umfassenden strafrechtlichen Schutz von Kindern.
Artikel 1Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2Änderung der Strafprozessordnung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
Zu den einzelnen Vorschriften
... Umweltstraftaten
... Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Todesstrafe als Mittel der politischen Verfolgung verhängt wird. Die ergangenen Todesurteile stehen im Zusammenhang mit der Verfolgung staatsgefährdender Straftaten (Terrorismus) oder Kapitalverbrechen. Erkenntnisse darüber, dass die entsprechenden Verfahren nicht nach rechtstaatlichen Grundsätzen abliefen, liegen nicht vor und werden auch von kritischen Nichtregie-rungsorganisationen nicht vorgetragen.
Artikel 1Änderung des Asylgesetzes
Anlage II(zu § 29a)
Artikel 2Änderung des Aufenthaltsgesetzes
II. Alternativen
III. Gesetzesfolgen
5. Weitere Gesetzesfolgen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
VI. Befristung; Evaluation
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4487, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
III. Ergebnis
Anlage 2Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens,
... Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTTI) sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage eines Abgeordneten verzeichneten die Behörden 2017 im ersten Halbjahr 130 Straftaten im Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung im Vergleich zu 102 Fällen im ersten Halbjahr 2016 (BT-Drs. 18/13255). Damit verzeichneten die Behörden einen Anstieg der Straftaten gegen LSBTTI um fast 30 Prozent. Andererseits hat sich die Lebenssituation durch einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote und eine fortschreitende rechtliche Gleichstellung deutlich verbessert.
Artikel 1Änderung des Grundgesetzes
B. Zu den einzelnen Vorschriften
... Im Oktober 2017 hat der Rat die Verordnung zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) erlassen. Die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft ist eine der wichtigsten Prioritäten der Kommission im Bereich der Strafjustiz und der Bekämpfung von gegen den Unionshaushalt gerichtetem Betrug. Mit der EUStA werden sich die institutionellen Mittel der EU für die Bekämpfung von Betrug beträchtlich verbessern. Die EUStA wird die Befugnis besitzen, in den teilnehmenden Mitgliedstaaten strafrechtliche Untersuchungen durchzuführen und einschlägige Straftaten zur Anklage zu bringen. Es wird erwartet, dass mit ihr auch eine konsequentere und wirksamere Politik für die strafrechtliche Verfolgung von gegen den Unionshaushalt gerichtetem Betrug eingeführt und diese zu mehr strafrechtlichen Verfolgungen, mehr Verurteilungen und mehr Nacherhebungen bzw. Rückforderungen führen wird.
Gründe und Ziele des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiarität
4 Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Evaluierung der Verordnung Nr. 883/2013
Konsultation der Interessenträger
4 Folgenabschätzung
4 Grundrechte
Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
I. Beziehungen zur EUStA
Allgemeine Grundsätze
Bericht
Vermeidung von Doppeluntersuchungen, Unterstützung für die EUStA und Durchführung ergänzender Untersuchungen
Sonstige Bestimmungen
II. Verbesserung der Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit des OLAF
Kontrollen und Überprüfungen vor Ort und Unterstützung durch nationale Behörden
4 Bankkontoinformationen
4 Mehrwertsteuer
Zulässigkeit der vom OLAF zusammengetragenen Beweise
Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung
4 Koordinierungstätigkeiten
III. Präzisierungen und Vereinfachungen
Artikel 1
Artikel 3Externe Untersuchungen
Artikel 12aKoordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung in den Mitgliedstaaten
Artikel 12bKoordinierungstätigkeiten
Artikel 12cMeldung von Straftaten, bezüglich der die EUStA ihre Befugnisse ausüben könnte, an die EUStA
Artikel 12dVermeidung von Doppeluntersuchungen
Artikel 12eUnterstützung der EUStA durch das Amt
Artikel 12fErgänzende Untersuchungen
Artikel 12gArbeitsvereinbarungen und Informationsaustausch mit der EUStA
Artikel 2
... die notwendigen nationalen Rechtsgrundlagen (Durchführungsgesetze) geschaffen. Inhaltlich umfassen die Durchführungsgesetze jeweils Verfahrensbestimmungen sowie Bußgeld- und Straftatbestände. Die geltende
3 Inhaltsübersicht
Artikel 1Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG /EG (Gasgerätedurchführungsgesetz - GasgeräteDG)
§ 1Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
§ 2Richtwert für Stichproben bei der Marktüberwachung
§ 3Unterrichtung bei Nichtkonformität eines Geräts oder einer Ausrüstung
§ 4Nichtkonformität eines Geräts oder einer Ausrüstung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 5Unterrichtung bei Risiken trotz Konformität eines Geräts oder einer Ausrüstung
§ 6Kostenerhebung
§ 7Sprache der Gebrauchsanleitungen, der Sicherheitsinformationen und der EU-Konformitätserklärungen
§ 8Bußgeldvorschriften
§ 9Strafvorschriften
Artikel 2Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG /EWG (PSA-Durchführungsgesetz - PSA-DG)
§ 3Unterrichtung bei Nichtkonformität einer PSA
§ 4Nichtkonformität einer PSA in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 5Unterrichtung bei Risiken trotz Konformität einer PSA
§ 7Sprache der Anleitungen, der Informationen und der EU-Konformitätserklärungen
§ 10Übergangsvorschrift PSA, die die Anforderungen der Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1997 (BGBl. I S. 316), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, erfüllen und vor dem 21. April 2019 in Verkehr gebracht werden, dürfen auf dem Markt bereitgestellt werden.
Artikel 3Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4Weitere Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2020
Artikel 5Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6Weitere Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2020
Artikel 7Inkrafttreten, Außerkrafttreten
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Zu den §§ 3
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu §§ 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
... 1. Der Bundesrat teilt das Anliegen des Verordnungsvorschlags, die Verbreitung terroristischer Inhalte zu verhindern. Terroristischen Straftaten muss so frühzeitig und effektiv wie möglich vorgebeugt werden. Einen wichtigen Schritt dazu stellen Maßnahmen gegen terroristisches Gedankengut dar, das über moderne Kommunikationswege des Internets verbreitet wird.
... Die Aktualität und Intensität der in allen vorgenannten Phänomenbereichen auftretenden Konflikte zeigen, dass die Bundesrepublik Deutschland vor enormen Herausforderungen in der Bekämpfung von Extremismus und politisch motivierter Kriminalität steht. Ein Waffenverbot für Extremisten, ganz gleich in welchem Extremismusbereich, ist ein wichtiger und richtiger Schritt zur Reduzierung des legalen Waffenbesitzes und zur Bekämpfung zukünftiger Straftaten.
B. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
C. Erfüllungsaufwand
C.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
C.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
C.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Waffenrechtliche Erlaubnisse, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ZVÜ erfordern1
2. Häufigkeit/Anzahl pro Jahr
3. Erfüllungsaufwand der Waffenbehörden
4. Erfüllungsaufwand der Verfassungsschutzbehörden
5. Berechnung Bundesgebiet
D. Zu den einzelnen Vorschriften
... 207. Aus Sicht des Bundesrates erscheint es vor dem Hintergrund der Zunahme von Sicherheitsbedrohungen in Europa angemessen, für die gemeinsame Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung, organisiertem Verbrechen und Cyberkriminalität sowie für die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten mehr finanzielle Mittel als bisher vorzusehen und diese Aufgaben durch passende Finanzierungsinstrumente umzusetzen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass dies nicht zu Mehrausgaben der Länder führt.
4 Ausgaben
4 Eigenmittelreform
4 Binnenmarkt
4 Allgemeines
171. Hauptempfehlung
172. Hauptempfehlung
173. Hilfsempfehlung
183. Hilfsempfehlung
4 Migration
4 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit
4 Verteidigung
4 Krisenreaktion
... Opfer rechtsextremistischer und rassistischer Gewaltstraftaten mit den Opfern einer Straftat nach den §§ 232 bis 233a des
Entschließung
Zu Ziffer 1a und b
Zu Ziffer 2a und b
... Bei dem Vorschlag handelte es sich um den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)55, der von der Kommission am 17. Juli 2013 angenommen wurde. Mit dem Vorschlag wurde das Ziel verfolgt, die Europäische Staatsanwaltschaft zu errichten und ihr die Befugnis zu erteilen, Personen, die Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU begangen haben, strafrechtlich zu untersuchen und zu verfolgen. Bei der Europäischen Staatsanwaltschaft sollte es sich um eine dezentral aufgebaute EU-Einrichtung mit einer zentralen Dienststelle handeln. 2013 erhielt die Kommission zu dem Vorschlag 13 begründete Stellungnahmen56, was 18 der 56 möglichen Stimmen entspricht, d.h. einem Viertel der Stimmen der nationalen Parlamente57. In den begründeten Stellungnahmen brachten die Kammern unter anderem Bedenken darüber vor, dass die Kommission nicht ausreichend dargelegt hat, inwieweit der Vorschlag dem Grundsatz der Subsidiarität entspricht, dass bestehende Mechanismen in den Mitgliedstaaten ausreichen würden und dass kein Mehrwert der Maßnahmen belegt werden konnte. Die Parlamente äußerten auch Bedenken im Hinblick auf den Aufbau und den Kompetenzbereich der Staatsanwaltschaft.
ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017
1. Einführung
2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE
2.1. Die Kommission
Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln
Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung
5 Folgenabschätzungen
Evaluierungen und Fitness-Checks
2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente
2.3. Das Europäische Parlament
2.4. Der Rat der Europäischen Union
2.5. Ausschuss der Regionen31
2.6. Gerichtshof der Europäischen Union
3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN
3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen
- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt
- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets
- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige
3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft
4. SCHLUSSBEMERKUNG
Anhang desBerichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit
Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat: Ein Europa, das schützt - eine Initiative zur Ausweitung der Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft auf grenzüberschreitende terroristische Straftaten
... − Eine substanzielle Bürokratiekostenentlastung könnte darüber hinaus durch eine Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchführungsunterlagen erreicht werden. Der Bundesrat verkennt dabei nicht, dass dies in einem gewissen Spannungsfeld zu einer effektiven Bekämpfung von Steuerstraftaten steht. Anknüpfend an die Empfehlung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2012 sollte daher eine Reduzierung um 20 Prozent auf 8 Jahre in Betracht gezogen werden.
6. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 21 Absatz 2 Satz 1 EGGVG
... Anbieter von Online-Diensten wie elektronischen Kommunikationsdiensten oder sozialen Netzwerken, Online-Marktplätze und andere Hosting-Dienstleister sind wichtige Triebkräfte für Innovation und Wachstum in der digitalen Wirtschaft. Sie ermöglichen einen Zugang zu Informationen in noch nie da gewesenem Umfang und erleichtern es Bürgerinnen und Bürgern, miteinander zu kommunizieren. Diese Dienste, die Hunderte Millionen Nutzer miteinander verbinden, bieten Privatpersonen und Unternehmen innovative Dienstleistungen. Sie bringen nicht nur für den digitalen Binnenmarkt erhebliche Vorteile mit sich, sondern auch für das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen der Nutzer innerhalb und außerhalb der Union. Die wachsende Bedeutung und Präsenz des Internets und von Kommunikationsdiensten und Diensten der Informationsgesellschaft im Alltag und in der Gesellschaft spiegeln sich in der exponentiellen Zunahme ihrer Nutzung wider. Diese Dienste können jedoch auch zur Begehung oder Erleichterung von Straftaten einschließlich schwerer Straftaten wie Terroranschlägen missbraucht werden. In einem solchen Fall können Ermittler häufig nur mithilfe dieser Dienste und Anwendungen ("Apps") Hinweise auf die Täter und gerichtstaugliche Beweismittel erlangen.
- Kohärenz mit dem bestehenden EU-Rechtsrahmen in diesem Bereich
- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Richtlinie inwieweit sie den derzeitigen Rahmen verbessert
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Subsidiarität
Artikel 1: Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2: Begriffsbestimmungen
Artikel 3: Vertreter
Artikel 4: Mitteilungen und Sprachen
Artikel 5: Sanktionen
Artikel 6: Koordinierung
Artikel 7, 8, 9 und 10
Artikel 1Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 3Vertreter
Artikel 4Mitteilungen und Sprachen
Artikel 5Sanktionen
Artikel 6Koordinierung
Artikel 7Umsetzung
Artikel 8Bewertung
Artikel 9Inkrafttreten
Artikel 10Adressaten
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 132)
Artikel 1Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/681 (F1uggastdatengesetz - F1ugDaG)*
Abschnitt 1Fluggastdatenzentralstelle und Zweck des Fluggastdaten-Informationssystems
§ 1Fluggastdatenzentralstelle und Zweck des Fluggastdaten-Informationssystems
Abschnitt 2Übermittlung von Fluggastdaten an die Fluggastdatenzentralstelle
§ 2Datenübermittlung durch Luftfahrtunternehmen
§ 3Datenübermittlung der durch andere Unternehmen erhobenen Fluggastdaten
Abschnitt 3Verarbeitung von Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle
§ 4Voraussetzungen für die Datenverarbeitung
§ 5Depersonalisierung von Daten
Abschnitt 4Übermittlung von Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle
§ 6Datenübermittlung an die zuständigen Behörden im Inland
§ 7Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 8Teilnahme an gemeinsamen Verfahren der Zusammenarbeit
§ 9Datenübermittlung an Europol
§ 10Datenübermittlung an Drittstaaten
Abschnitt 5Datenschutzrechtliche Bestimmungen
§ 11Nationale Kontrollstelle
§ 12Die oder der Datenschutzbeauftragte der Fluggastdatenzentralstelle
§ 13Löschung von Daten
§ 14Protokollierung
§ 15Dokumentationspflicht
Abschnitt 6Geltung des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 16Geltung des Bundeskriminalamtgesetzes
Abschnitt 7Schlussvorschriften
§ 17Gerichtliche Zuständigkeit, Verfahren
§ 18Bußgeldvorschriften
Artikel 2Änderung des Fluggastdatengesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten
... Bei der Festlegung der Mindestspeicherfrist sollten auch die strafrechtlichen Verjährungsvorschriften berücksichtigt werden. Die in § 63a Absatz 4 StVG-E vorgesehene Speicherfrist von maximal drei Jahren, die den Verjährungsfristen aus unerlaubter Handlung nach § 195 BGB und § 14 StVG Rechnung trägt, erscheint angesichts der möglicherweise erforderlichen Strafverfolgung von (fahrlässigen) Tötungsdelikten und sonstigen schwerwiegenden Straftaten (etwa § 315 b
Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG
Zu Buchstabe i
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG
13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG
Zum Gesetzentwurf allgemein
... a) Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich, dass der Verordnungsvorschlag mit Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d die Verarbeitung elektronischer Kommunikationsdaten unter anderem zu Zwecken der Verhütung und Verfolgung von Straftaten durch die zuständigen Behörden unberührt lässt. Gleichzeitig hält es der Bundesrat aber für erforderlich, dass er nicht nur den europaweiten Rechtsrahmen zum Schutz von Kommunikationsdaten bestimmt, sondern auch für den Ausgleich zwischen diesem grundrechtlich gebotenen Schutz und den Erfordernissen der effektiven Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität in weiterem Umfang als durch eine bloße Beschränkungsbefugnis (Artikel 11 des Verordnungsvorschlags) Rechnung trägt, deren Verhältnis zur Begrenzung des Anwendungsbereichs zudem unklar bleibt.
2 Grundsätzliches
Rechtssichere Abgrenzung zum Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung
Ausgleich zwischen dem Schutz der Kommunikation und Sicherheitsbelangen
Ausgestaltung des Aufsichtsregimes
Prüfvorbehalte für das weitere Verfahren
Zu Einzelfragen
Zum Verhältnis zur Datenschutz-Grundverordnung
2 Anwendungsbereich
Vertraulichkeit von Telekommunikationsdaten, Schutz von Endeinrichtungen
Verpflichtungen zur Anpassung von Kommunikationsnetze-Software
2 Beschränkungsbefugnisse
Anwendung auf öffentliche Stellen und Gerichte
Unerbetene Kommunikation
Informationspflichten bei Störungen
Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden
Beschwerde und Rechtsschutz
2 Sanktionen
2 Sonstiges
Direktzuleitung der Stellungnahme
... 10. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass neben repressiven Mitteln zur staatlichen Durchsetzung der im NetzDG-E enthaltenen Pflichten vor allem präventive Befugnisse zu stärken sind, die es den Aufsichtsbehörden erleichtern, Rechtsverstöße im Sinne des NetzDG-E durch Anordnungen in Form des Verwaltungsaktes zu verhüten oder zu beseitigen. Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine § 20 Absatz 1 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) entsprechende Ermächtigung vorzusehen, auf deren Grundlage die Landesmedienanstalten die für den Vollzug des NetzDGE erforderlichen Maßnahmen treffen können. Dies sollte auch einen § 14 Absatz 2 TMG vergleichbaren Auskunftsanspruch der Landesmedienanstalten zu Bestandsdaten der Nutzer als Grundlage für entsprechende Untersagungen oder Beanstandungen umfassen. Die in § 4 JMStV aufgeführten Straftatbestände sind teilweise deckungsgleich mit denen in § 1 Absatz 3 des NetzDG-E (so zum Beispiel die §§ 86, 86a und 126
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt Erfüllungsaufwand
11. Zu Artikel 1 Verwaltungsrechtliche Anordnungsbefugnisse einer Aufsichtsbehörde
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
13. Zum Gesetzentwurf insgesamt
14. Zu Artikel 1 Einrichtung einer Clearingstelle
15. Zu Artikel 1 Verhältnis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Telemediengesetz
16. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG
18. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 NetzDG
19. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG
20. Zum Gesetzentwurf allgemein
21. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG
22. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG
23. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 NetzDG
24. Zum Gesetzentwurf allgemein
25. Zum Gesetzentwurf allgemein
26. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 und 3 NetzDG
27. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG
28. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG
29. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4, § 4 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 NetzDG
30. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 6 NetzDG
31. Zu Artikel 1 § 3 NetzDG
32. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 NetzDG
33. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 NetzDG
34. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 NetzDG
35. Zu Artikel 1 § 5 NetzDG
36. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 NetzDG
37. Zu Artikel 2 § 14 Absatz 2 TMG
... Er bittet jedoch, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob der Schutz auf alle Berufs- und Personengruppen, die sich - auch ehrenamtlich - für das Gemeinwohl einsetzen, und in Bezug auf geringschwelligere Straftaten erweitert werden kann.
... ) wurde § 72a SGB VIII neu gefasst. Nach § 72a Absatz 1 SGB VIII dürfen Personen, die wegen Straftaten gemäß den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11 Absatz 1 Satz 1 BZRG
4. Zu Artikel 1 Nummer 9
5. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1 Nummer 1 BZRG
6. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 1a - neu - BZRG
7. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe d § 52 Absatz 1 Nummer 5 BZRG
8. Zu Artikel 2 Nummer 4 Nummer 1132 Anlage JVKostG
9. Zu Artikel 3 Änderung der Gewerbeordnung
... In verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen außerhalb des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (vgl. die Artikel 2 ff. des Gesetzentwurfs) wird auf dieses mit der Kurzbezeichnung "Geldwäschegesetz" Bezug genommen. Diese Kurzbezeichnung sollte - wie bisher - amtlich eingeführt werden.
1. Zu Artikel 1 Kurzbezeichnung - neu - GwG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 8 GwG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 9 GwG
4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 11 GwG
5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG
6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 20, Eingangssatz und Nummer 1 GwG
7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a GwG
10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe b GwG
11. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4, § 15 Absatz 10, § 45 Absatz 4 GwG
12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 3 - neu - GwG
13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 und 2 GwG
14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 GwG
15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 GwG
16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG
17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 GwG
18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GwG
19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Satz 2 - neu - GwG
20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG
21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 1 GwG
22. Zu Artikel 1 § 18 GwG
23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 und 5 und § 56 Absatz 1 GWG-E
24. Zu Artikel 1 §§ 27 bis 42 GwG
25. Zu Artikel 1 § 32 GwG
26. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1, 2 Satz 3 GwG
27. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GwG
28. Zu Artikel 1 § 41 Überschrift und Absatz 2 Satz 4 - neu - GwG
29. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 GwG
30. Zu Artikel 1 § 50 Nummer 1 Buchstabe In Artikel 1 ist dem § 50 Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen: j Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,.
31. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 4 GwG
32. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 5 Satz 1 GwG
33. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 9 - neu - GWG-E
34. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 GwG
35. Zu Artikel 1 § 56 GwG
36. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 4 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:
37. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 5 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 89).
Artikel 3Begriffsbestimmungen
Artikel 4Freier Datenverkehr in der Union
Artikel 5Verfügbarkeit von Daten für zuständige Behörden
Artikel 6Übertragung von Daten
Artikel 7Zentrale Anlaufstellen
Artikel 8Ausschuss
Artikel 9Überprüfung
Artikel 10Schlussbestimmungen
... Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass sich das Anforderungsniveau des Waffenrechts in Deutschland insgesamt bewährt hat. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen, zumal die Anzahl der Straftaten, die unter Verwendung von Schusswaffen begangen wurden, ausweislich des Bundeslagebildes "Waffenkriminalität" seit 2011 kontinuierlich rückläufig ist. Allerdings befanden sich nur 4,9 Prozent der im Jahr 2015 sichergestellten Waffen zuvor in legalem Besitz. Dass der Gesetzgeber sich auf eine Regulierung des legalen Waffenbesitzes beschränken will, greift deshalb zu kurz und ist auch anlässlich einer Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 28. November 2016 von sachverständiger Seite bereits deutlich kritisiert worden, vgl. Ausschussdrucksache 18(4)707 C) vom 23. November 2016, Seite 2 f.
1. Zu Artikel 1 allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Absatz 6 - neu - WaffG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaffG
4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 15 Absatz 5 Satz 2 - neu - WaffG
5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 36 Absatz 4 Satz 1 WaffG
6. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 36 Absatz 4 Satz 2 WaffG
7. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 44 Absatz 2 WaffG
8. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c - neu - § 58 Absatz 13 - neu - WaffG , Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 2 Abschnitt A1 Nummer 1.1 WaffG , Doppelbuchstabe aa 1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.3 - neu -WaffG , Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 2 AWaffV
Zu Dreifachbuchstabe aaa:
Zu Dreifachbuchstabe bbb:
9. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 9 WaffG
10. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.9 - neu - WaffG
11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 5 AWaffV
12. Zu Artikel 4 Satz 2 - neu - Inkrafttreten
13. Zum Gesetzentwurf allgemein
... Nach § 2 Absatz 3 EuropolG können zur Unterstützung des Informationsaustauschs im Rahmen der Verhütung und Verfolgung von Straftaten die Behörden der Bundespolizei und des Zollfahndungsdienstes sowie die Polizeien der Länder bislang unmittelbar lediglich mit den deutschen Verbindungsbeamten bei Europol Daten austauschen, soweit dies zur Beschleunigung des Geschäftsgangs erforderlich und ein nationaler Koordinierungsbedarf nicht erkennbar ist. Ein unmittelbarer Informationsaustausch mit Europol ist den genannten Behörden bislang hingegen nicht erlaubt.
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 EuropolG
3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 8 EuropolG
... Derartige Taten stellen die Strafrechtspflege in Fragen von Schuld und Strafzumessung vor besondere Herausforderungen. Gerade angesichts der in jüngerer Zeit erfolgten massenhaften Migration nach Deutschland und der damit einhergehenden kulturellen und religiösen Diversifizierung der Gesellschaft erscheint ein differenzierter, konsistenter und an der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland orientierter Umgang mit kulturell oder religiös geprägten Straftaten für unseren freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat wichtiger denn je. Hierzu bedarf es hinreichend klarer gesetzlicher Vorgaben für die Strafzumessung. Die geltende Regelung in § 46 des
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
... cc) Ausdehnung des zur Verkehrsdatenerhebung berechtigenden Straftatenkatalogs des § 100g Absatz 2 Satz 2
zu 1a
zu 1b
zu 1c
zu 1d
zu 1e
zu 1f
zu 2
... 2. Die in Kapitel IX des Verordnungsvorschlags vorgesehene Möglichkeit für Strafverfolgungsbehörden, zwecks Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten im ETIAS-Zentralsystem gespeicherte Daten abzufragen, wird ausdrücklich begrüßt.
... (a) Der Antragsteller darf keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen die steuer- oder zollrechtlichen Vorschriften sowie keine schweren Straftaten im Rahmen seiner Wirtschaftstätigkeit begangen haben;
3. Ergebnisse der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
Zertifizierter Steuerpflichtiger: Artikel 13a neu
Konsignationslager: Artikel 17a neu , Artikel 243 Absatz 3 und Artikel 262 geändert
Mehrwertsteuer -Identifikationsnummer und Steuerbefreiung bestimmter innergemeinschaftlicher Umsätze: Artikel 138 Absatz 1 geändert
Reihengeschäfte: Artikel 138a neu
Endgültiges System für den Handel innerhalb der Union: Artikel 402 geändert , Artikel 403 und Artikel 404 gestrichen
Artikel 13a
Artikel 17a
Artikel 138a
Artikel 262
Artikel 402
Artikel 3
Artikel 4
... 1. Artikel 83 AEUV ermächtigt das Europäische Parlament und den Rat, durch Richtlinien Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen in Bereichen besonders schwerer Kriminalität und zur Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten festzulegen, sofern sich diese Angleichung als unerlässlich für die wirksame Durchführung der Politik der EU auf einem Gebiet erweist, auf dem Harmonisierungsmaßnahmen erfolgt sind. Das Strafrecht ist ein für die Souveränität der Mitgliedstaaten besonders sensibler Bereich. Rechtsetzungsinitiativen müssen vor diesem Hintergrund sorgfältig abgewogen werden. Von den eng umgrenzten Kompetenzen in diesem Bereich sollte daher äußerst behutsam Gebrauch gemacht werden. Grenzüberschreitende Aspekte alleine können keine weitreichende Harmonisierung der Strafrechtsordnungen der Mitgliedstaaten durch die EU rechtfertigen.
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