4906 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
... d) den Anleger- und Verbraucherschutz als eigenständiges Ziel zu verfolgen und eine verbraucherorientierte Überwachung von Finanzprodukten sicherzustellen und gesetzliche Regelungen einzuführen, die es den Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, das Risiko von Finanzprodukten adäquat einzuschätzen.
... 18. Der Bundesrat begrüßt das Ziel einer umweltgerechten Entwicklung der europäischen Verkehrswege und unterstützt gleichzeitig die Forderung, keine über den gegebenen Rechtsrahmen hinausgehenden Regelungen im Aktionsplan zu verankern. Die Aufnahme des Ziels einer Beseitigung bestehender Engpässe für die Schifffahrt, damit Schiffe der Kategorie VIb (Viererzüge) bis 2015 ganzjährig verkehren können (Nummer 3.1 der Vorlage), widerspricht jedoch diesem Prinzip. Weder existieren hierfür die entsprechenden rechtlichen Grundlagen noch verfolgen die derzeit mit Förderung der EU untersuchten Ausbauvarianten an der bayerischen Donau dieses Ziel. Die Zielsetzung steht nicht im Einklang mit den TEN-Leitlinien, wonach der Ausbau entsprechend den Wasserstraßenklassen IV, Va und Vb erfolgen soll. Auch aus dem von der Kommission genannten Dokument der UNECE "European Agreement on main inland waterways of international importance (AGN)" ergibt sich diese Anforderung nicht. Im Annex III ist die Wasserstraßenklasse Va und VIb lediglich für bestimmte in Annex I genannte "coastal routes" empfohlen. Dazu gehört die Donau nicht. Zudem ist dort für Flüsse mit wechselnden Wasserständen (wie die Donau) eine Abladetiefe von 2,5 m an durchschnittlich 240 Tagen pro Jahr bzw. 60 Prozent der schiffbaren Zeitspanne gefordert, also keine Ganzjährigkeit der Schiffbarkeit. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich bei den weiteren Beratungen der Mitteilung und des Aktionsplans für eine Streichung des Verweises auf das Ziel einer ganzjährigen Schiffbarkeit der Donau für Schiffe der Kategorie VIb bis 2015 einzusetzen.
... 3. die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Straßenverkehrssicherheit genau verfolgen,
... Das Siegel sollte im Prinzip auf unbegrenzte Zeit verliehen werden, da sich der symbolische Wert der ausgewählten Stätten mit der Zeit nicht verringert; außerdem sollen die Stätten auf diese Weise dazu angehalten werden, einen langfristigen Ansatz zu verfolgen und in ihre Weiterentwicklung zu investieren. Um jedoch dauerhaft ein hohes Maß an Qualität und Glaubwürdigkeit sicherzustellen, muss ein leistungsfähiges Kontrollsystem eingerichtet werden, das gewährleistet, dass die ausgezeichneten Stätten die Verpflichtungen erfüllen, die sie mit ihrer Bewerbung eingegangen sind. Die Kommission schlägt vor, diese Kontrollfunktion den Mitgliedstaaten zu übertragen, die der europäischen Jury alle 4 Jahre Bericht erstatten sollten. Für den Fall, dass eine Stätte ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllt sollte die Möglichkeit bestehen, ihr das Siegel abzuerkennen.
... – Mangel an Echtzeitinformationen über die Risiken. Um den betroffenen Akteuren ein Mindestmaß an Reaktionsfähigkeit zuzugestehen, müssen klare und korrekte risikorelevante Informationen rasch auf allen Ebenen des Finanzinstituts zirkulieren können. Leider haben die Verfahren, mit denen die Informationen der geeigneten Ebene zugeführt werden sollten, nicht immer funktioniert. Außerdem müssen die Instrumente des computergestützten Risikomanagements unbedingt verbessert werden, auch in den höchstentwickelten Finanzinstituten, da die Informationssysteme für eine rasche Konsolidierung der Risiken noch immer zu unterschiedlich und die Daten zu uneinheitlich sind, um die Entwicklung der Konzernverpflichtungen wirksam und in Echtzeit verfolgen zu können. Dies gilt nicht nur für komplexere Finanzprodukte, sondern für sämtliche Risikoarten.
... Seit 50 Jahren verfolgt die EU neben der verstärkten Integration auch gleichzeitig die Erweiterung der Union. Dadurch ist die Zahl der Mitgliedstaaten von 6 auf 27 und die der Einwohner von weniger als 200 Mio. auf mehr als 500 Mio. angewachsen. Eine fünf Jahre nach der fünften Erweiterung der EU im Jahr 2004 durchgeführte Überprüfung2 ergab, dass die letzten Erweiterungen für alle EU-Bürger größeren Wohlstand gebracht und Europas Stellung in der Weltwirtschaft gestärkt, der institutionelle und rechtliche Rahmen und die gemeinsamen Politiken der EZ maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen und Unternehmen und Bürger aus der Erweiterung eindeutig Nutzen gezogen hätten und dass die erweiterte EU viel besser für derzeitige und künftige Herausforderung gewappnet sei.
... Die Änderungen der genannten Richtlinien verfolgen das Ziel, die Verwaltungslasten der in der Gemeinschaft ansässigen Unternehmen zu reduzieren. Im Bereich der Verschmelzung und Spaltung soll dies durch Verzicht auf bestimmte Regelungen bzw. durch Erleichterungen für Berichtspflichten, für die Prüfung durch Sachverständige, für die Information der Anteilsinhaber vor der Beschlussfassung und für die Veröffentlichung bestimmter Unterlagen erreicht werden.
... 5. Der Bundesrat lehnt die von der Kommission angestrebte wirksamere Steuerung und Koordinierung der Industriepolitik auf europäischer Ebene wegen der damit verbundenen Zentralisierungstendenzen ab. Der Bundesrat lehnt die Schaffung eines EU-Ordnungsrahmens für die Industriepolitik auf europäischer Ebene und dessen Verknüpfung mit den Maßnahmen zur umfassenderen wirtschaftspolitischen Koordinierung aus grundsätzlichen Erwägungen ab und sieht dies auch nicht durch Artikel 173 AEUV abgedeckt. Die EU sollte sich darauf beschränken, für fairen und gleichen Wettbewerb im Binnenmarkt zu sorgen und geeignete Rahmenbedingungen für eine innovative und erfolgreiche Industrie zu setzen. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen sollten die Mitgliedstaaten eine auf ihre jeweiligen Industriestrukturen angepasste Politik zur Stärkung des verarbeitenden Gewerbes verfolgen können. Ein fairer Wettbewerb der Mitgliedstaaten untereinander auf diesem Gebiet um die nachhaltigsten und erfolgreichsten Strategien ist mittel- und langfristig für die EU insgesamt vorteilhafter.
... Die Kosten, die den gesetzlichen Krankenkassen aufgrund der Änderung von § 137 SGB V mittelbar durch die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festzulegenden Anforderungen zur Sicherung der Hygiene in der medizinischen Versorgung entstehen, lassen sich wegen des nicht feststehenden Regelungsumfangs noch nicht quantifizieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat bei der Gestaltung der Anforderungen an die Qualitätssicherung im Bereich der Hygiene wie bei allen Richtlinienentscheidungen nach § 92 Absatz 1 Satz 1 SGB V das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten und nur die zur Sicherung einer ausreichenden und zweckmäßigen medizinischen Versorgung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Seine Zusammensetzung ist auf einen Interessenausgleich zwischen den Selbstverwaltungsparteien ausgerichtet und bietet Gewähr dafür, dass insbesondere die Kassenseite auch das Interesse an der Vermeidung von Kostenbelastungen der gesetzlichen Krankenversicherung verfolgt.
... • weiterhin hochrangige bilaterale Veranstaltungen in den Mitgliedstaaten organisieren und die Entwicklungen weiterverfolgen. Sie wird Ende 2013 eine Bilanz der Ergebnisse dieser Besuche ziehen;
... Die neuen Datenschutzbestimmungen verfolgen durch die Einführung zusätzlicher Informations- und Transparenzverpflichtungen (z.B. bei der Ortung von Mobilfunkendgeräten) das Ziel, sensible Daten besser zu schützen und damit die Rechtsposition der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken.
... Weitere Optionen mit erheblichen positiven Auswirkungen bezogen auf ihre Kosten sind die Optionen, die das Ziel verfolgen, den Energiedienstleistungsmarkt zu fördern, Haushalte und Unternehmen über Abrechnungen und intelligente Zähler besser und häufiger über ihren tatsächlichen Energieverbrauch zu informieren, sowie verbindliche Energieaudits für große Unternehmen. Die Folgenabschätzung hat gezeigt, dass alle diese Maßnahmen nützlich sind, um die Informationslücke, die eine der Hemmnisse für Energieeffizienz ist, zu schließen, was größere Energieeinsparungen bewirken könnte. Weitere Optionen zur Förderung der Energieeffizienz durch freiwillige Maßnahmen wurden bewertet und als für die Ausschöpfung des gesamten verfügbaren Einsparpotenzials unzureichend befunden.
... Das Grundkonzept ist das gleiche, das für die Richtlinie über nukleare Sicherheit verfolgt wurde, nämlich die Verankerung in der Zuständigkeit der nationalen Regulierungsbehörden und in den international anerkannten Grundsätzen und Anforderungen der IAEO-Sicherheitsstandards und des Gemeinsamen Übereinkommens, wodurch der zusätzliche Aufwand für die Behörden der Mitgliedstaaten gering gehalten wird.
... 2.1. Das Programm"Pericles" beinhaltet eine Reihe multidisziplinärer Maßnahmen unter Einbeziehung von Interessengruppen, die alle im Kampf gegen Euro-Fälschungen wichtig sind, deren Beitrag aber unterschiedliche Formen annimmt (technische, Justiz-, Finanz- und Strafverfolgungsbehörden).
... - Verfolgung eines breit angelegten Ansatzes für einen verbesserten Marktzugang für KMU,
... Die Mitgliedstaaten des Europarats und die anderen Unterzeichner dieses Übereinkommens – von der Erwägung geleitet, dass es das Ziel des Europarats ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herbeizuführen; in Anerkennung der Bedeutung einer verstärkten Zusammenarbeit mit den anderen Vertragsparteien dieses Übereinkommens; von dem Wunsch geleitet, wirksame Maßnahmen zu treffen, um Terrorismus zu verhüten und insbesondere der öffentlichen Aufforderung zur Begehung terroristischer Straftaten sowie der Anwerbung und Ausbildung für terroristische Zwecke entgegenzutreten; angesichts der ernsthaften Besorgnis, die durch die Zunahme terroristischer Straftaten und die wachsende terroristische Bedrohung verursacht wird; angesichts der prekären Lage derer, die von Terrorismus betroffen sind, und in diesem Zusammenhang in Bekräftigung ihrer tiefen Solidarität mit den Opfern des Terrorismus und ihren Angehörigen; in Anerkennung dessen, dass terroristische Straftaten und die in diesem Übereinkommen genannten Straftaten, unabhängig davon, von wem sie begangen werden, unter keinen Umständen gerechtfertigt werden können, indem politische, philosophische, weltanschauliche, rassische, ethnische, religiöse oder sonstige Erwägungen ähnlicher Art angeführt werden, und unter Hinweis auf die Verpflichtung aller Vertragsparteien, solche Straftaten zu verhüten und diese, wenn sie nicht verhütet wurden, strafrechtlich zu verfolgen und sicherzustellen, dass sie mit Strafen bedroht werden, welche die Schwere der Tat berücksichtigen; unter Hinweis auf die Notwendigkeit, den Kampf gegen den Terrorismus zu verstärken, und bekräftigend, dass alle Maßnahmen zur Verhütung oder Bekämpfung terroristischer Straftaten unter Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Werte, der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie anderer Bestimmungen des Völkerrechts, einschließlich, soweit anwendbar, des humanitären Völkerrechts, zu treffen sind; in Anerkennung dessen, dass eine Beeinträchtigung der anerkannten Grundsätze betreffend die Freiheit der Meinungsäußerung und die Vereinigungsfreiheit durch dieses Übereinkommen nicht beabsichtigt ist; unter Hinweis darauf, dass terroristische Handlungen aufgrund ihres Wesens oder der Umstände darauf abzielen, die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern, eine Regierung oder internationale Organisation rechtswidrig zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören – sind wie folgt übereingekommen:
... Auch wenn eine europäische Lösung dieser Problematik sinnvoll und weiterzuverfolgen ist, erscheint eine (wenigstens für einen Übergangszeitraum geltende) nationale Regelung, wie sie beispielsweise in Frankreich seit einigen Jahren existiert, sinnvoll. Es ist zu erwarten, dass sich die Verhandlungen über den Entwurf der Richtlinie insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussionen über den ursprünglichen Vorschlag für eine Vollharmonisierung des Verbraucherrechts weiterhin erheblich verzögern.
... 160. vertritt die Auffassung, dass die Bildung im Mittelpunkt der Wirtschaftsstrategie der Union stehen sollte, wobei das Ziel verfolgt werden sollte, die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU insgesamt durch Exzellenz und Verteilungsgerechtigkeit zu verbessern und das Bildungsmodell zu reformieren; ist der Ansicht, dass für die Union die Bildung ein Gemeingut darstellen sollte, wobei in alle Bereiche des Bildungssystems, in die Qualität der Ausbildung oder in die Anzahl der Personen, die Zugang zu einer höheren Schulbildung haben, zu investieren ist; schlägt vor, dass auf europäischer Ebene ein dauerhaftes, inklusives System für ein lebenslanges Lernen aufgebaut wird, das auch eine Verallgemeinerung der Programme Erasmus und Leonardo zugunsten der Mobilität bei der Aus- und Weiterbildung umfasst; betont, dass es dringend notwendig ist, den Umfang der Investitionen in F&E zu erhöhen, insbesondere mit Blick auf die Halbzeitbewertung des Siebten FP und der nächsten Finanziellen Vorausschau der EU;
... Zur Verbesserung des europäischen Meeresdatensystems werden somit unterschiedliche Wege eingeschlagen. Alle verfolgen vergleichbare, aber nicht unbedingt identische Ziele. Folglich sind weitere Maßnahmen erforderlich, um Synergien zwischen den einzelnen Initiativen zu schaffen.
... Die Kommission wird für nördlichen Seehecht einen neuen Vorschlag vorlegen, sobald die erforderlichen wissenschaftlichen Daten zusammengestellt sind, und hierbei möglicherweise einen auf mehrere Arten ausgerichteten Ansatz verfolgen, da Seehecht u.a. zusammen mit Seeteufel in gemischter Fischerei gefangen wird.
... Sämtliche in dieser Mitteilung präsentierten Vorschläge können entsprechend dem Vertrag von Lissabon vereinbart werden. Sie sind an alle 27 Mitgliedstaaten gerichtet, auch wenn einige Vorschläge – zumindest teilweise – lediglich auf die Mitglieder des Euroraums abzielen. Mit den Vorschlägen soll außerdem die Länderüberwachung im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts mit der Überwachung im Rahmen der Strategie Europa 2020 zusammengeführt werden, um sicherzustellen, dass die thematischen Europa-2020-Ziele mit einer soliden Wirtschafts- und Steuerpolitik verfolgt werden. In den Vorschlägen werden die in der Mitteilung der Kommission vom 12. Mai 20101 beschriebenen politischen Ideen weiterentwickelt. Sie stützen sich auf die Leitlinien, die am 17. Juni 2010 vom Europäischen Rat vereinbart wurden, und spiegeln die bisher erzielten Fortschritte der Arbeitsgruppe "
... 5. fordert die Kommission auf, die Ermittlungen der US-Behörden zu den menschlichen, natürlichen und technischen Faktoren, die zu der Katastrophe im Golf von Mexiko geführt haben, genau zu verfolgen, um alle Schlussfolgerungen zu ziehen, die zur Vermeidung solcher Vorkommnisse auf Offshore-Ölplattformen in Meeres- und Küstengewässern der EU notwendig sind;
... , Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgehenden Kinderlärms ist zu erwarten, dass gegen diese Einrichtungen seltener vorgegangen wird. Die Chancen für eine gütliche Einigung mit den vom Kinderlärm Betroffenen, die ansonsten ihre Belange in verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Verfahren zu verfolgen suchen, werden deutlich erhöht. Der Ausbau der Kinderbetreuung wird erleichtert.
... (6) Die Mitwirkung der Mitglieder der Leitungs- und Aufsichtsorgane bei der Vorbereitung und Durchführung der Ausgliederung stellt gegenüber dem Kreditinstitut und seinen Anteilsinhabern keine Pflichtwidrigkeit dar. Hiervon unberührt bleibt die Pflicht, die Rechte des Instituts nach Maßgabe des § 48r Absatz 1 und 2 zu verfolgen. Bei der Entscheidung über die Einlegung von Rechtsmitteln, die auf die Verhinderung des Erlasses oder des Vollzugs einer Übertragungsanordnung gerichtet sind, sind die Folgen zu berücksichtigen, die die Verzögerung bei gleichzeitigem Bekanntwerden der Bestandsgefährdung nach sich zieht.
... Wie in ihrer Mitteilung über eine Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta angekündigt, hat die Kommission Verfahren entwickelt, um die Konformität von Gesetzesentwürfen mit der Charta zu überprüfen. Um die Folgen ihrer Vorschläge für die Grundrechte einschließlich der Rechte des Kindes besser abschätzen zu können, hat die Kommission praktische Leitlinien erarbeitet, die es ihren Dienststellen ermöglichen sollen zu prüfen, inwieweit eine Initiative möglicherweise in die Grundrechte und damit auch in die Rechte der Kinder eingreift, und die Alternative zu wählen, die dem Kindeswohl am besten Rechnung trägt. Die Fragen der in der Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta angekündigten Grundrechts-Checkliste sind Bestandteil dieser praktischen Leitlinien. Die Kommission wird auch interne Fortbildungsmaßnahmen zu den Rechten des Kindes und anderen Grundrechten anbieten, um die Verbreitung einer ausgeprägten Grundrechtskultur weiter zu fördern. Sie wird außerdem auch künftig die Arbeit des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes und dessen Auslegung der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention aufmerksam verfolgen. Bei der Vorlage eines Legislativvorschlags, der die Rechte des Kindes berührt, wird in der Begründung näher erläutert werden, wie dieser Aspekt im Text berücksichtig wurde.
... Mit der allgemeinen und der sektorbezogenen Budgethilfe werden jeweils unterschiedliche Ziele verfolgt, die sich in den Bedingungen und im Dialog mit dem Partnerland widerspiegeln. Die allgemeine Budgethilfe zielt auf die Unterstützung einer nationalen Entwicklungspolitik und -strategie ab und kann auf sämtliche Politikbereiche und Reformen angewendet werden. Die sektorbezogene Budgethilfe ist hingegen auf eine Politik und Strategie für einen bestimmten Sektor abgestellt und hat den Vorteil, dass sie gezielt für besonders wichtige Bereiche eingesetzt werden kann. Sie erbringt einen besonderen Mehrwert, wenn die Budgethilfe einen kleinen Teil des Staatshaushalts ausmacht und ein stärker fokussierter Politikdialog und Reformen innerhalb eines einzigen Sektors angestrebt werden. In vielen Fällen verwendet die EU beide Modalitäten gleichzeitig, insbesondere in den afrikanischen, karibischen und pazifischen Ländern, in denen die sektorbezogene Budgethilfe die allgemeine Budgethilfe ergänzt und die nationale Entwicklungspolitik besser auf die spezifischen Bedürfnisse eines besonderen Sektors oder einer bestimmten Reform abgestellt werden kann.
... 5. stellt fest, dass die EU diese Ziele durch die Stärkung ihrer eigenen institutionellen Fähigkeit, auf diese Herausforderungen zu reagieren, sowie durch multilaterale Zusammenarbeit mit und in internationalen Organisationen, vor allem den Vereinten Nationen, und regionalen Organisationen, vor allem der OSZE und der Afrikanischen Union, im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen verfolgen sollte;
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