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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"2003/48/JI"


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Drucksache 429/06

... Mit Beschluss 2005/671/JI des Rates vom 20. September 2005 über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten wurde der Beschluss 2003/48/JI des Rates vom 19. Dezember 2002 aufgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten Keine.

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Probleme des geltenden Rechts

II .Lösung

III. Ermächtigungsgrundlage

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Ziffer 1 § 1

Zu Ziffer 2 § 2 Absatz 1 Satz 1

Zu Ziffer 3 § 3 Absätze 1 und 2

Zu Ziffer 4 § 5 Absatz 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 798/04

... Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs hat in seiner Erklärung zur Bekämpfung des Terrorismus vom März 2004 die innerstaatliche Umsetzung des Beschlusses 2003/48/JI des Rates vom 19. Dezember 2002 über die Anwendung besonderer Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus gemäß Artikel 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP bis Juni 2004 beschlossen. Der auf § 7 des Eurojust-Gesetzes gestützte Entwurf einer Rechtsverordnung dient der Erfüllung der europarechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Bestimmung einer nationalen Terrorismus-Anlaufstelle für Eurojust.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 798/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Nationale Anlaufstelle für Terrorismusfragen

§ 2
Verarbeitung der durch den Generalbundesanwalt erhobenen Informationen

§ 3
Übermittlung von Informationen durch die Staatsanwaltschaften der Länder und deren Prüfung

§ 4
Befugnisse des Generalbundesanwalts in seiner Eigenschaft als nationale Anlaufstelle, Zweckbindung

§ 5
Schutz personenbezogener Informationen

§ 6
Aufsicht

§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und Hintergrund der Verordnung

II. Umsetzungsbedarf

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

1. Zu § 1 Nationale Anlaufstelle

2. Zu § 2 Verarbeitung der durch den Generalbundesanwalt erhobenen Informationen

3. Zu § 3 Übermittlung von Informationen durch die Staatsanwaltschaften der Länder und deren Prüfung

4. Zu § 4 Befugnisse der nationalen Anlaufstelle, Zweckbindung

5. Zu § 5 Schutz personenbezogener Informationen

6. Zu § 6 Aufsicht

7. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 283/04

... 8 Bei den Maßnahmen im Zusammenhang mit den Resolutionen des UN-Sicherheitsrats sind insbesondere folgende zu nennen: der Gemeinsame Standpunkt 2001/930/GASP des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Bekämpfung des Terrorismus, der unmittelbar auf den Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus abzielt und die Bestimmungen der Resolution 1373 (2001) des UN-Sicherheitsrats ausdrücklich aufgreift; der Gemeinsame Standpunkt 2001/931/GASP des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, der im Anhang eine Liste von an terroristischen Handlungen beteiligten Personen, Vereinigungen und Körperschaften enthält; die Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001 über spezifische gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und der Beschluss 2001/927/EG des Rates vom 27. Dezember 2001 zur Aufstellung der Liste nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001, ersetzt durch den Beschluss 2003/646/EG (ABl. L 229 vom 13.9.2003, S. 22); der Gemeinsame Standpunkt 2002/402/GASP des Rates vom 27. Mai 2002 betreffend restriktive Maßnahmen gegen Osama bin Laden, Mitglieder der Al-Qaida-Organisation und die Taliban sowie andere mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen und zur Aufhebung der Gemeinsamen Standpunkte 96/746/GASP, 1999/727/GASP, 2001/154/GASP und 2001/771/GASP; die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002; der Beschluss 2003/48/JI des Rates vom 19. Dezember 2002 über die Anwendung besonderer Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus gemäß Artikel 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/04




Mitteilung

1. Einführung

2. Terrorismusbekämpfung: STÄRKERES Europäisches Engagement

3. das Instrumentarium zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität IN der EU MUSS verstärkt werden.

4. eine elektronische Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, gegen die restriktive Antiterrormassnahmen gerichtet SIND oder gegen die strafrechtlich ermittelt WIRD, sollte erstellt werden.

5. ES sollte angestrebt werden, IN jedem Mitgliedstaat EIN effizientes nationales System für die Registrierung von Bankkonten einzurichten, das eine rasche Antwort auf Rechtshilfeersuchen ZU Konten und Bankbewegungen ermöglicht.

6. ES Bedarf eines Mechanismus, der das sammeln und übermitteln von Informationen ermöglicht und damit das vordringen terroristischer Vereinigungen IN legale Tätigkeitsbereiche verhindert.

7. IM Hinblick auf eine wirksamere Bekämpfung der Kriminalität und Insbesondere des Terrorismus sollte AUCH die Einführung eines Europäischen Strafregisters erwogen werden.

8. ES MUSS EIN umfassender Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und den für die Terrorismusbekämpfung zuständigen Stellen der Union stattfinden.

9. Schlussfolgerungen

Vorschlag

Begründung

3 Einführung

Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

4 Erwägungsgründe

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Austausch von Informationen über terroristische Straftaten

Artikel 3
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Artikel 4
Ersuchen um Rechtshilfe und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

Artikel 5
Aufhebung geltender Bestimmungen

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 



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