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88 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Abgrenzungskriterien"


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Drucksache 94/1/06

... Die beabsichtigte Einführung von Schwellenwerten zur Bestimmung der UVP-Pflicht von Straßenbauvorhaben im Sinne des Anhangs II der UVP-Richtlinie wird in dieser Form abgelehnt. Zutreffend ist, dass diese Richtlinie den Mitgliedstaaten die Option eröffnet, mit Kriterien und Schwellenwerten die UVP-Pflicht für diese Straßenbauvorhaben zu konkretisieren. Allerdings ist der Gesetzesantrag des Landes Hessen mit den sehr komplizierten Abgrenzungskriterien nicht geeignet, die Nachteile einer Einzelfallprüfung aufzuwiegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/1/06




1. Zu Artikel 1 Buchstabe b § 73 Abs. 6 VwVfG

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 73 Abs. 6 VwVfG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 74 Abs. 2 Satz 1 VwVfG

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 74 Abs. 3 Halbsatz 1 VwVfG

5. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG

6. Zu Artikel 2 § 15 und § 17 ROG

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

Zu Artikel 2

7. Zu Artikel 3 Nr. 2 Nr. 14.4, 14.5, 14.6 Anlage 1 UVPG

8. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 18c Nr. 3 - neu -, Artikel 5 § 17c Nr. 3 - neu -, Artikel 6 Nr. 4 § 14c Nr. 3 - neu -, Artikel 8 Nr. 5 § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 Unternummer 3 - neu -, Artikel 9 Nr. 1 § 2b Nr. 3 - neu -

9. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 18d AEG , Artikel 5 Nr. 3 § 17d FStrG , Artikel 6 Nr. 4 § 14d WaStrG und Artikel 9 Nr. 1 § 2c MBPlG

10. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG , Artikel 5 Nr. 3 § 17e Abs. 4 Satz 1 FStrG , Artikel 6 Nr. 4 § 14e Abs. 2 Satz 1 WaStrG , Artikel 9 Nr. 1 § 2d Abs. 2 Satz 1 MPlG

11. Zu Artikel 5 Nr. 3 § 17b Abs. 1 Nr. 1 FStrG

12. Zu Artikel 5 Nr. 3 § 17e Abs. 6 Satz 2 FStrG

13. Zu Artikel 8 Nr. 3 Buchstabe c § 8 Abs. 8 Satz 2 - neu - LuftVG

14. Zu Artikel 12 WHG


 
 
 


Drucksache 94/06 (Beschluss)

... Da sich trennscharfe, objektivierbare tatbestandliche Abgrenzungskriterien für mündlich zu erörternde und nicht zu erörternde Fälle nicht beschreiben lassen, wird vorgeschlagen die Durchführung und die Ausgestaltung eines Erörterungstermins in das Ermessen der Behörde zu stellen: Ist eine Erörterung bereits auf anderer Grundlage erfolgt oder besteht für die Erledigung von Einwendungen keine Aussicht auf Erfolg, kann also die Erörterung ihre Funktion voraussichtlich nicht erfüllen, so soll die Durchführung des Erörterungstermins mit allen Einwendern künftig entfallen können. Nur soweit eine Erörterung eine endgültige Erledigung von Einwendungen, ein höheres Maß an Befriedung und damit eine verbesserte materiellrechtliche Absicherung verspricht, sollte die Anhörungsbehörde eine mündliche Erörterung durchführen. Dabei sollte es auch möglich sein, die mündliche Erörterung auf einzelne Themenkomplexe und Betroffenengruppen zu beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Mehraufwendungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Verkehrsprojekte

Artikel 1
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

Artikel 2
Änderung des Raumordnungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 4
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 18
Erfordernis der Planfeststellung

§ 18a
Anhörungsverfahren

§ 18b
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 18c
Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung

§ 18d
Rechtsbehelfe

§ 22a
Entschädigungsverfahren

§ 37a
Übergangsregelung für Planungen

Artikel 5
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

§ 17
Erfordernis der Planfeststellung

§ 17a
Anhörungsverfahren

§ 17b
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 17c
Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung

§ 17d
Rechtsbehelfe

Artikel 6
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

§ 14a
Anhörungsverfahren

§ 14b
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 14c
Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung

§ 14d
Rechtsbehelfe

Artikel 7
Änderung der Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz

Artikel 8
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung

Artikel 11
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 12
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 13
Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes

Artikel 14
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 15
Neufassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, des Bundesfernstraßengesetzes, des Bundeswasserstraßengesetzes, des Luftverkehrsgesetzes und des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Gender-Mainstreaming

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

V. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 18

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18b

Zu § 18c

Zu § 18d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 17

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 8

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14c

Zu § 14d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu § 6

Zu § 6

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 477/05

Unverändert problematisch erweist sich die Abgrenzung gegenüber der Jugendhilfe. Hier berichtet gut ein Viertel aller Sozialhilfeträger (20 % der örtlichen und 62 % der überörtlichen Träger; vgl. Tabelle 21) von Schwierigkeiten und ein weiteres Drittel (36 % der örtlichen und 23 % der überörtlichen Träger) von gelegentlichen Schwierigkeiten. insbesondere für die überörtlichen Sozialhilfeträger ergeben sich Probleme bei der Abgrenzung der Hilfe. Diesbezüglich sind zwar auch Vorschläge für eindeutige Abgrenzungskriterien erarbeitet worden, die zu einer Klärung dieser Konflikte beitragen sollen (was aber offensichtlich in den vergangenen Jahren noch nicht hinreichend gelungen ist).16

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 477/05




Bericht

2 Endbericht

1. Ziel und Hintergrund der Untersuchung

2. Konzept der begleitenden Untersuchung

3 Forschungsfragen

1. Zuständigkeit und organisatorische Umsetzung des § 72 BSHG

2. Zielgruppen des § 72 BSHG

3. Leistungen nach § 72 BSHG

4. Kosten der Leistungserbringung und Kapazitäten der Verwaltung

5. Zusätzliche Untersuchungsfragen

3 Untersuchungsmethode

1. Statistische Analysen

2. Schriftliche Befragungen in der schriftlichen Hauptbefragung des Jahres 2002

3. Expertinnengespräche in den zuständigen Verwaltungsstellen

4. Begleitender informeller Beraterkreis

Schriftliche Erhebung 2002

Tabelle

Schriftliche Erhebung 2003

Tabelle

Expertinnengespräche 2003

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3. Umsetzung der DVO zu § 72 BSHG:

3.1 Empfänger der Hilfe nach § 72 BSHG

Entwicklung der Ausgaben 1995 - 2002

Tabelle

Entwicklung der Empfängerzahlen 1995 - 2002

Entwicklung der Ausgaben pro Empfänger 1995 - 2002

Tabelle

Relation von Empfängerinnen und Empfängern

Tabelle

Tabelle

Zur Begriffsklärung

Besondere Lebensverhältnisse in Verbindung mit sozialen Schwierigkeiten

Besondere Lebensverhältnisse

Soziale Schwierigkeiten

Tabelle

- für örtliche Sozialhilfeträger:

- für überörtliche Sozialhilfeträger:

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.2 Zuständigkeit und Hilfepraxis

Tabelle

Exkurs: Ergänzende information zur Landeszuständigkeit

Baden -Württemberg:

Bayern:

Berlin:

Hessen:

Niedersachsen:

Nordrhein -Westfalen:

Sachsen:

Sachsen -Anhalt:

Thüringen:

Tabelle

Tabelle

Exkurs: Ambulant vor Vollstationär

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.3 Verwaltung und Kosten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4 Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG in der Voruntersuchung 2001 ,

Tabelle

Tabelle

Tabelle

4. Zusammenfassung

Anhang

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu 72 BSHG

Umsetzung der Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG

- Gesprächsleitfaden -

I. Veränderungen durch die neue VO zu § 72 BSHG in Kraft seit 01.08.2001

II. Hilfestrukturen, Konzeption und Organisation des Hilfeprozesses

III. Personenkreis

IV. Zu guter Letzt

4 Bundeskanzlerfrage:

Tabelle

2 Literaturverzeichnis


 
 
 


Drucksache 467/05

... Da sich trennscharfe, objektivierbare tatbestandliche Abgrenzungskriterien für mündlich zu erörternde und nicht zu erörternde Fälle nicht beschreiben lassen, wird vorgeschlagen, die Durchführung und die Ausgestaltung eines Erörterungstermins in das Ermessen der Behörde zu stellen: Ist eine Erörterung bereits auf anderer Grundlage erfolgt oder besteht für die Erledigung von Einwendungen keine Aussicht auf Erfolg, kann also die Erörterung ihre Funktion voraussichtlich nicht erfüllen, so soll die Durchführung des Erörterungstermins mit allen Einwendern künftig entfallen können. Nur soweit eine Erörterung eine endgültige Erledigung von Einwendungen, ein höheres Maß an Befriedung und damit eine verbesserte materiellrechtliche Absicherung verspricht, sollte die Anhörungsbehörde eine mündliche Erörterung durchführen. Dabei sollte es auch möglich sein, die mündliche Erörterung auf einzelne Themenkomplexe und Betroffenengruppen zu beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/05




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

1. Dem Abschnitt 2 des Teils V der Inhaltsübersicht wird folgende Angabe angefügt:

2. § 73 wird wie folgt geändert:

3. Dem Abschnitt 2 des Teils V wird folgender § 78a angefügt

Artikel 2
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Nummer 2c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2d

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 586/04

Entwicklung von Abgrenzungskriterien notwendig, die dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 586/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes

Artikel 4
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 174/16 PDF-Dokument



Drucksache 390/10 PDF-Dokument



Drucksache 422/14 PDF-Dokument



Drucksache 429/16 PDF-Dokument



Drucksache 515/16 PDF-Dokument



Drucksache 515/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 539/15 PDF-Dokument



Drucksache 558/06 PDF-Dokument



Drucksache 695/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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