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15 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Alternativmethoden"


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Drucksache 511/20

... d) Einrichtungen oder Betriebe, in dem Tierversuche durchgeführt werden, grundsätzlich verpflichtet werden, kontinuierlich Maßnahmen und Verfahren zur Entwicklung von Alternativen zum Tierversuch leisten zu müssen und diese an geeigneter Stelle zu veröffentlichen. Sofern Einrichtungen oder Betriebe dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sollten diese über eine finanzielle Beteiligung an einem Fonds, der eigens für die Entwicklung von Alternativmethoden geschaffen werden soll, einen Beitrag zur Entwicklung von Alternativen von Tierversuchen leisten müssen.



Drucksache 4/1/13

... Für die Förderung der Entwicklung, Validierung und des Einsatzes von Alternativmethoden zum Tierversuch durch die Bundesregierung hält diese weiterhin eine Ermächtigung im Tierschutzgesetz für nicht erforderlich und verweist unter anderem auf die Forschungsförderung und die Unterhaltung einer Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/1/13




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

a Regelungen zu Organ-/Gewebeentnahmen zu nichtwissenschaftlichen Zwecken

b Kontrollen von Versuchstierhaltungen

Zu Buchstabe c

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 6

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a2 - neu - § 3 Nummer 10

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu - *

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 und 7 §§ 5 und 6

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 7a Absatz 3

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 8a Absatz 1 Nummer 4

12. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 4

14. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 8 Satz 3 - neu -

15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 1 1b TierSchG

§ 11b

16. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -

18. Zu Artikel 1 Nummer 34a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b

19. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 21 Absatz 1 Satz 1, Satz 2


 
 
 


Drucksache 300/12

... Die Regelungen sind im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie dauerhaft tragfähig. Neben den Änderungen und Ergänzungen hinsichtlich des bereits bestehenden Qualzuchtverbots, der Einführung einer tierschutzbezogenen betrieblichen Eigenkontrolle in der Nutztierhaltung zu Erwerbszwecken und dem Verbot des Schenkelbrandes sowie der betäubungslosen Ferkelkastration werden insbesondere Regelungen zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere beziehungsweise Ermächtigungen für derartige Regelungen getroffen. Die genannten Regelungen haben den Zweck, den Schutz der betroffenen Tiere nachhaltig zu verbessern und vermeidbare oder ohne vernünftigen Grund zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den Tieren zu verhindern beziehungsweise auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Hinsichtlich der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere findet zudem gleichzeitig ein Interessenausgleich zwischen der Forschungsfreiheit einerseits und den Belangen des Tierschutzes andererseits statt. Die besondere Bedeutung, die Alternativmethoden zu Tierversuchen sowie die Verbesserung der Haltung von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, durch die Regelungen erhalten, beziehungsweise die weitere Steigerung der Bedeutung der Alternativmethoden sorgt langfristig und nachhaltig für die fortschreitende Verbesserung des Tierschutzes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

§ 7

§ 8

§ 8a

§ 9

§ 10

§ 11

§ 11a

§ 13b

§ 15a

§ 21

§ 21b

§ 21d

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2003: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 670/12

... Die Regelungen sind im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie dauerhaft tragfähig. Die Vorschriften zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere haben den Zweck, den Schutz der betroffenen Tiere nachhaltig zu verbessern und vermeidbare oder ohne vernünftigen Grund zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den Tieren zu verhindern beziehungsweise auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Es findet zudem ein Interessenausgleich zwischen der Forschungsfreiheit einerseits und den Belangen des Tierschutzes andererseits statt. Die besondere Bedeutung, die Alternativmethoden zu Tierversuchen beziehungsweise die Verbesserung der Haltung von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, durch die Regelungen erhalten, sorgt langfristig und nachhaltig für die fortschreitende Verbesserung des Tierschutzes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen

Abschnitt 1
Halten von Wirbeltieren und Kopffüßern zur Verwendung in Tierversuchen oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken

§ 1
Anforderungen an die Haltung von Wirbeltieren und Kopffüßern

§ 2
Anforderungen an die Tötung von Wirbeltieren und Kopffüßern

§ 3
Anforderungen an die Sachkunde

§ 4
Organisationspflichten

§ 5
Tierschutzbeauftragte

§ 6
Tierschutzbeirat

§ 7
Führen von Aufzeichnungen

§ 8
Besondere Aufzeichnungen bei Hunden, Katzen und Primaten

§ 9
Kennzeichnung von Hunden, Katzen und Primaten

§ 10
Anderweitige Unterbringung oder Freilassung von Wirbeltieren und Kopffüßern

Unterabschnitt 2
Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes

§ 11
Erlaubnisvoraussetzungen

§ 12
Beantragen der Erlaubnis

§ 13
Erlaubnisbescheid, Anzeige von Änderungen

Abschnitt 2
Durchführung, Genehmigung und Anzeige von Tierversuchen

§ 14
Geltung für Tiere in einem frühen Entwicklungsstadium

Unterabschnitt 1
Durchführung von Tierversuchen

§ 15
Anforderungen an Räumlichkeiten und Anlagen

§ 16
Anforderungen an die Sachkunde

§ 17
Schmerzlinderung und Betäubung

§ 18
Erneutes Verwenden von Wirbeltieren und Kopffüßern

§ 19
Verwenden gezüchteter Wirbeltiere und Kopffüßer

§ 20
Verwenden wildlebender Tiere

§ 21
Verwenden streunender oder verwilderter Haustiere

§ 22
Verwenden geschützter Tierarten

§ 23
Verwenden von Primaten

§ 24
Herkunft zu verwendender Primaten

§ 25
Verwenden von Menschenaffen

§ 26
Durchführung besonders belastender Tierversuche

§ 27
Genehmigungen in besonderen Fällen

§ 28
Zweckerreichung

§ 29
Verfahren nach Abschluss, Nachbehandlung

§ 30
Führen von Aufzeichnungen

§ 31
Pflichten des Leiters

Unterabschnitt 2
Genehmigung und Anzeige von Versuchsvorhaben

§ 32
Beantragen der Genehmigung

§ 33
Genehmigungsverfahren

§ 34
Genehmigungsbescheid, Befristung

§ 35
Sammelgenehmigung, Anzeige von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben

§ 36
Rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben

§ 37
Anzeige von Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes

§ 38
Sammelanzeige, Anzeige von Änderungen angezeigter Versuchsvorhaben

§ 39
Prüfung angezeigter Versuchsvorhaben oder deren Änderungen

§ 40
Anzeige von Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 3 des Tierschutzgesetzes

§ 41
Aufbewahrungspflicht

§ 42
Veröffentlichung von Zusammenfassungen

§ 43
Tierversuchskommissionen

§ 44
Unterrichtung des Bundesministeriums

Abschnitt 3
Andere Eingriffe und Behandlungen an Wirbeltieren

§ 45
Eingriffe an Wirbeltieren nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Tierschutzgesetzes

Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten

§ 46
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 47
Aufgaben nach Artikel 49 der Richtlinie 2010/63/EU

§ 48
Übergangsvorschriften

Anlage 1
(zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 3 Absatz 1 Satz 1 und § 16 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3) Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Pflege oder das Töten von Tieren oder die Planung oder die Durchführung von Tierversuchen erforderlich sind

Abschnitt 1
Pflege von Tieren

Abschnitt 2
Töten von Tieren

Abschnitt 3
Planung und Durchführung von Tierversuchen

Anlage 2
(zu § 2 Absatz 2) Tötungsverfahren

Artikel 2
Aufhebung der Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung

Artikel 3
Änderung der Versuchstiermeldeverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltigkeit

4. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

6. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2002: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere

I. Zusammenfassung

4 Bürokratiekosten

II. Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

a Genehmigung von Tierversuchen

b Tierschutzbeauftragte

c Tierschutzbeirat

d Einrichtungen zur Haltung von Tieren

e Sachkunde des Personals

2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Erfüllungsaufwand der Länder

b Erfüllungsaufwand für den Bund


 
 
 


Drucksache 474/08

... T. in der Erwägung, dass es nicht hinnehmbar ist, dass neue vom ECVAM validierte alternative Methoden aufgrund von Verzögerungen, die durch die undurchsichtigen, langsamen schwerfälligen und teilweise unzulänglichen Verfahren für die rechtliche Anerkennung validierter Alternativmethoden zu Tierversuchen entstehen, nicht rechtzeitig in den Entwurf für eine Verordnung der Kommission aufgenommen werden können



Drucksache 873/1/08

... " (Artikel 47) kann grundsätzlich sinnvoll sein; es ist jedoch festzulegen, welche (beratenden) Aufgaben dieser haben soll (wissenschaftliche Ausrichtung, z.B. qualifizierte Bewertung von Versuchsmethoden einschließlich Alternativmethoden zum Tierversuch, Unterstützung der lokalen Behörden insbesondere als Anlaufstelle für fachliche Fragen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/1/08




I. Zur Vorlage allgemein

II. Zu den Artikeln

III. Zu den Anhängen

IV. Zur Folgenabschätzung


 
 
 


Drucksache 873/08 (Beschluss)

... " (Artikel 47) kann grundsätzlich sinnvoll sein; es ist jedoch festzulegen, welche (beratenden) Aufgaben dieser haben soll (wissenschaftliche Ausrichtung, z.B. qualifizierte Bewertung von Versuchsmethoden einschließlich Alternativmethoden zum Tierversuch, Unterstützung der lokalen Behörden insbesondere als Anlaufstelle für fachliche Fragen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/08 (Beschluss)




I. Zur Vorlage allgemein

II. Zu den Artikeln

III. Zu den Anhängen

IV. Zur Folgenabschätzung


 
 
 


Drucksache 728/07

... "d) die Durchführung von Tierversuchen mit Bestandteilen oder Kombinationen von Bestandteilen in ihrem Staatsgebiet zur Einhaltung der Bestimmungen dieser Richtlinie, spätestens wenn diese Versuche durch eine oder mehrere in der Verordnung (EG) Nr. [...] der Kommission [....* über Prüfmethoden]** oder in Anhang IX der vorliegenden Richtlinie aufgeführte, validierte Alternativmethoden ersetzt werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 728/07




Begründung

3 Vorgeschichte

Gründe und Ziele

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen

Ergebnisse der öffentlichen Konsultationen und der Folgenabschätzungen

Öffentliche Konsultation der Interessengruppen

Internet -Konsultation

Aufgeworfene Fragen und ihre Behandlung

4 Folgenabschätzungen

Herangezogenes Fachwissen

Rechtliche Elemente des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

5 Subsidiarität

5 Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

Einleitung zum Vorschlag

1. Gründe und Ziele

2. Die Vorschriften im Einzelnen

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 76/768/EWG

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 88/378/EWG

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 1999/13/EG

Artikel 4
Änderung der Richtlinie 2000/53/EG

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 2002/96/EG

Artikel 6
Änderung der Richtlinie 2004/42/EG

Artikel 7

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 96/06

... Unterstützung künftiger Forschungstrends im Bereich Tierschutz und Alternativmethoden zu Tierversuchen durch weitere Förderung des 3R-Prinzips(Replacement, Refinement, Reduction), d.h. der Ersetzung (von Versuchen am lebenden Tier), der Verfeinerung (von Versuchsmethoden) und der Verringerung (der Zahl der eingesetzten Versuchstiere); Gewährleistung einer konsequenteren und koordinierten Einbeziehung der Tierschutzfrage in gemeinschaftliche Politikbereiche, auch unter Berücksichtigung von Aspekten wie der sozioökonomischen Auswirkung etwaiger neuer Maßnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ziele

3. Aktionsbereiche

4. Künftige Massnahmen

5. BUDGETÄRE Erwägungen

6. GEPLANTE Aktionen IM Bereich Schutz und WOHLBEFINDEN von Tieren1

Strategische Grundlage

1. AKTIONSBEREICH 1 - Verbesserung bestehender Mindestnormen für den Schutz und das WOHLBEFINDEN von Tieren

1.1. Hintergrund

1.2. Der Tierschutz als Eckpfeiler von Gemeinschaftspolitiken

1.3. Der Tierschutz im Mittelpunkt der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

2. AKTIONSBEREICH 2 - prioritäre FÖRDERUNG einer politisch orientierten Zukunftsforschung auf dem Gebiet des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren und der Anwendung des 3R-PRINZIPS

2.1. Hintergrund

2.2. Ein Europäisches Zentrum bzw. Labor für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren

2.3. Anwendung neuer Methoden zur praktischen Überwachung der Einhaltung von Tierschutznormen

2.4. Anwendung des 3R-Prinzips auf Tierversuche

3. AKTIONSBEREICH 3 - Einführung einheitlicher Tierschutzindikatoren

3.1. Hintergrund - das integrierte Konzept

3.2. Ein EU-Label für den Tierschutz - Klassifizierung von Produktionssystemen nach angewandten Tierschutznormen

4. AKTIONSBEREICH 4 - Sicherstellung, DASS Tierhalter/Tierbetreuer sowie die allgemeine Öffentlichkeit stärker miteinbezogen und besser über die geltenden Tierschutznormen Informiert werden und SICH ihrer ROLLE bei der FÖRDERUNG des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren VOLL bewusst SIND

4.1. Hintergrund - der Wandel der öffentlichen Meinung

4.2. Bisherige Erfolge

4.3. Informierte Tierbetreuer/Tierhalter und Bürger - die besten Verfechter des Tierschutzes

5. AKTIONSBEREICH 5 - weitere Unterstützung internationaler Initiativen zur Sensibilisierung für und Konsensfindung über den Tierschutz und Lancierung NEUER Initiativen

5.1. Hintergrund

5.2. Zusammenarbeit mit der Weltorganisation für Tiergesundheit OIE

5.3. Förderung des Tierschutzes im Rahmen der multilateralen und bilateralen Beziehungen der EU

5.4. Tierschutzaufklärung in Entwicklungsländern und Eröffnung neuer


 
 
 


Drucksache 361/2/05

... Forderungen in den Ziffern 1 und 3 würde den Tierschutz erheblich voranbringen. Darüber hinaus sollte bei sämtlichen weiteren Regelungen der Verordnung gezielt geprüft werden, ob diese für den Tierschutz relevant und noch entsprechend optimierbar sind. In den Anhang X muss aufgenommen werden, dass alle von der OECD anerkannten tierversuchsfreien Methoden zur Gewinnung von Stoffdaten und alle von EU-Behörden validierten Alternativmethoden zulässig sind und in der Regel verwendet werden sollten. Außerdem sollte eine aktuelle Liste der zugelassenen Alternativmethoden eingefügt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/2/05




1. Die Registrierung

2. Erzeugnishersteller

3. Der Grundsatz

4. Der Tierschutz

5. Die Europäische Chemikalienagentur

6. Wettbewerbsverzerrungen

7. Zur Sicherheit und Wettbewerbsgleichheit

Anlage
Bildung von Prioritäten für die Registrierung von Stoffen nach der Europäischen Chemikalienverordnung


 
 
 


Drucksache 361/4/05

... Der Bundesrat begrüßt, dass in den Anhang X der Europäischen Chemikalienverordnung auch Aspekte des Tierschutzes eingeflossen sind, die jedoch bei weitem nicht ausreichen. Nicht zuletzt die Umsetzung der vorgenannten Forderungen würde den Tierschutz erheblich voranbringen. Darüber hinaus sollte bei sämtlichen weiteren Regelungen der Verordnung gezielt geprüft werden, ob diese für den Tierschutz relevant und noch entsprechend optimierbar sind. In den Anhang X muss aufgenommen werden, dass alle von der OECD anerkannten tierversuchsfreien Methoden zur Gewinnung von Stoffdaten und alle von EU-Behörden validierten Alternativmethoden zulässig sind und in der Regel verwendet werden sollten. Außerdem sollte eine aktuelle Liste der zugelassenen Alternativmethoden eingefügt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/4/05




Anwendungsbereich der Verordnung

2 Registrierung

2 Drittländer

Umsetzung des OSOR-Ansatzes

Verwendungs - und Expositionskategorien

2 Tierschutz

Rolle der Agentur

Erleichterungen für KMU

2 Marktüberwachung

Anlage 1a

2 Datenergänzung

2 Registrierung

Zusammensetzung des Grunddatensatzes

Anlage b

Vierstufiges Priorisierungsmodell für Phasein-Stoffe

Bildung von Prioritäten für die Registrierung von Stoffen nach der Europäischen Chemikalienverordnung

Vorschlag


 
 
 


Drucksache 179/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.