[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

743 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Anrechnungs"


⇒ Schnellwahl ⇒

0085/1/20
0049/20
0221/1/20
0203/1/20
0085/20B
0203/20
0117/1/20
0084/1/20
0051/20B
0246/3/20
0196/20
0246/20
0085/20
0117/20B
0387/20
0084/20B
0051/1/20
0203/20B
0246/20B
0364/20
0086/20
0264/20
0329/1/20
0098/20
0192/20B
0002/20
0029/1/20
0392/20
0370/20
0075/20
0528/20
0553/19
0521/19
0100/19B
0230/19B
0533/19
0387/1/19
0558/19
0504/19
0175/19
0517/19
0346/19
0559/19B
0559/19
0196/19B
0450/1/19
0053/1/19
0395/19B
0521/1/19
0196/1/19
0505/1/19
0630/19
0001/19
0150/19
0359/1/19
0397/19
0120/19
0229/1/19
0397/19B
0198/19B
0004/19
0346/1/19
0559/1/19
0256/1/19
0017/19B
0620/19
0116/19
0346/19B
0553/1/19
0233/19B
0128/19
0279/19B
0230/1/19
0233/1/19
0256/19B
0450/19
0395/1/19
0584/19
0279/1/19
0554/19
0450/19B
0242/1/19
0431/18B
0372/18B
0205/18
0425/1/18
0028/1/18
0155/2/18
0431/1/18
0207/1/18
0563/18
0142/18B
0360/18B
0605/1/18
0207/18B
0627/18B
0175/1/18
0325/18
0627/18
0467/1/18
0310/18
0563/18B
0425/18B
0360/1/18
0605/18B
0142/18
0488/18
0155/2/17
0447/17
0567/2/17
0189/1/17
0429/17B
0747/17
0148/1/17
0058/17
0050/1/17
0010/17B
0361/17
0010/1/17
0173/17
0050/17B
0189/17B
0148/2/17
0717/17
0327/17B
0429/1/17
0628/16B
0406/1/16
0119/16B
0361/16
0501/16B
0453/16
0360/16B
0335/16B
0399/16
0116/16
0408/16
0628/1/16
0320/16
0806/1/16
0399/16B
0121/16
0117/16B
0780/1/16
0428/5/16
0711/1/16
0541/16B
0119/1/16
0501/1/16
0542/16
0066/2/16
0020/2/16
0291/16
0816/16B
0801/1/16
0065/16
0210/16
0377/16
0814/7/16
0117/1/16
0428/2/16
0310/16B
0113/16
0321/16
0806/16B
0066/16B
0385/1/16
0541/1/16
0548/16
0428/3/16
0210/16B
0048/16
0102/1/16
0655/1/16
0542/1/16
0385/16B
0780/16B
0020/16B
0403/1/16
0335/1/16
0201/16
0360/16
0019/15
0539/1/15
0495/1/15
0344/15B
0277/15B
0539/15B
0511/15B
0043/15
0193/1/15
0122/1/15
0511/1/15
0024/15
0022/15
0631/15B
0052/15
0071/1/15
0283/15
0419/15
0344/1/15
0631/1/15
0395/1/15
0395/15
0122/15B
0174/15B
0446/1/15
0046/15
0395/15B
0214/15
0431/14
0641/14B
0147/14B
0432/14
0209/14
0223/1/14
0360/1/14
0541/14
0147/1/14
0535/14
0592/14
0360/14B
0242/1/14
0466/14
0630/14B
0276/14B
0332/14B
0455/1/14
0357/1/14
0505/14
0362/1/14
0357/14B
0459/14
0244/14
0223/14B
0455/14B
0630/1/14
0429/14
0276/14
0113/13
0020/13
0635/13B
0288/13
0029/13
0758/13
0267/13
0758/1/13
0182/13
0329/13
0354/13B
0535/13
0493/13
0637/13
0635/1/13
0247/13
0699/13
0158/13
0354/1/13
0376/13
0288/13B
0072/13
0758/13B
0621/13B
0050/13X
0114/13
0264/13
0092/12
0432/12
0625/12
0136/1/12
0535/12B
0453/12
0432/12B
0535/1/12
0308/12B
0635/12
0475/12
0306/12B
0182/12
0396/12B
0330/12
0166/12
0478/12
0237/12
0618/12
0181/12
0313/12
0396/1/12
0255/12
0302/1/12
0130/12
0136/12B
0165/12
0571/12
0510/2/12
0347/12
0310/12
0214/12
0318/12
0618/1/12
0436/12
0137/12
0466/12
0292/12
0684/12
0306/1/12
0177/12
0608/1/12
0608/12
0618/12B
0287/12
0136/12
0535/12
0436/12B
0308/1/12
0439/12
0632/1/12
0261/12
0170/12B
0608/12B
0864/11
0229/1/11
0060/2/11
0325/11
0854/11
0781/11
0170/2/11
0167/11B
0001/11
0528/11
0360/1/11
0258/11
0167/11
0733/11B
0165/1/11
0170/1/11
0299/11
0260/11
0424/11B
0844/11
0313/1/11
0028/11
0313/11B
0067/11
0088/11
0054/1/11
0054/11
0259/11
0341/11B
0051/11
0526/11
0087/11
0733/1/11
0054/11B
0261/11
0763/11
0378/11B
0185/11
0340/11
0661/10
0507/10
0680/10
0323/10
0583/10
0003/10B
0161/10
0874/10
0716/10
0852/10
0069/10B
0034/10
0852/10B
0227/10
0226/10
0661/2/10
0681/10
0492/10
0679/10
0532/2/10
0542/10
0680/5/10
0155/1/10
0231/10
0854/10
0359/10
0861/10
0850/10
0052/10
0155/10
0003/1/10
0661/10B
0859/2/10
0320/10
0270/10
0130/10
0269/10
0001/10
0291/10
0561/10
0226/10B
0226/1/10
0426/10
0849/1/10
0228/10
0518/10
0789/2/10
0661/1/10
0852/1/10
0379/09
0825/1/09
0539/2/09
0263/09
0403/09
0756/09
0168/09B
0120/09
0361/1/09
0173/09
0877/09
0377/09
0403/09B
0211/09
0244/09
0539/1/09
0884/1/09
0656/09
0634/09
0278/1/09
0750/09
0168/09
0825/09B
0670/09
0335/09
0168/1/09
0111/09B
0127/09
0160/09
0268/09B
0167/09
0780/09
0341/1/09
0137/09
0031/09
0067/09
0184/09
0099/09
0128/09
0111/09
0446/09
0669/1/09
0865/2/09
0884/09B
0002/09
0539/09B
0268/09
0525/08
0966/08
0248/1/08
0200/08
0124/08
0745/2/08
0551/08
0648/08B
0560/08
0039/08B
0096/08B
0755/08
0569/08B
0343/08
0632/08
0360/08
0703/08
0615/08
0543/1/08
0237/1/08
0004/08
0341/08B
0355/08
0788/08
0753/3/08
0560/08B
0567/08
0982/08
0316/08
0237/08B
0648/08
0716/08
0342/08
0167/08
0210/08
0225/1/08
0561/08B
0542/08
0010/08B
0968/08
0543/08
0733/08
0039/1/08
0480/08
0102/08
0724/08
0096/1/08
0251/1/08
0341/1/08
0753/08
0239/1/08
0180/08
0611/08
0298/08
0699/08
0248/08B
0745/08
0343/08K
0008/08
0239/08B
0005/08
0096/08
0362/08
0530/08
0630/08
0460/1/08
0750/08
0830/08
0560/1/08
0561/1/08
0251/08
0039/08
0007/08
0696/08
0543/08B
0010/1/08
0745/08B
0543/07
0283/07
0564/07
0286/07
0276/07
0544/2/07
0718/07
0224/1/07
0544/07B
0762/1/07
0950/07
0559/07B
0720/07J
0542/1/07
0075/07
0185/07B
0676/07
0005/07
0720/07F
0330/07
0220/07B
0220/1/07
0200/1/07
0191/07
0227/07
0354/07
0388/1/07
0542/07
0720/07E
0287/07
0068/07
0814/07
0541/07B
0463/07
0583/07
0889/07
0559/1/07
0185/1/07
0108/07
0384/07
0002/07B
0720/07
0120/07
0150/07B
0228/07
0800/1/07
0370/07
0150/07
0118/07
0720/07C
0542/07B
0282/07
0748/07
0720/07A
0541/1/07
0800/07B
0065/07
0002/1/07
0758/07
0559/07
0600/07
0762/07B
0224/07B
0319/07B
0568/07
0352/07
0319/1/07
0612/06
0621/06
0555/06
0330/06
0779/06
0622/06B
0475/06
0012/06B
0206/06
0617/1/06
0281/06
0698/06
0151/06
0895/06
0621/1/06
0778/06
0039/06
0330/06B
0354/06
0621/06B
0895/1/06
0542/1/06
0875/06
0089/06
0542/06B
0351/1/06
0100/06
0260/06
0067/06
0068/06
0673/06
0532/06B
0654/06
0608/06
0253/06
0330/1/06
0426/06
0118/06
0299/06
0053/06B
0617/06
0755/6/06
0617/06B
0255/06
0399/06
0629/06
0153/06
0362/06
0755/06
0012/1/06
0553/06
0053/1/06
0351/06B
0592/1/05
0088/05
0588/1/05
0550/1/05
0157/05B
0592/05B
0080/1/05
0390/1/05
0471/05
0482/05
0400/05
0005/1/05
0347/05
0321/1/05
0319/05
0080/05B
0335/05
0081/05
0084/05
0049/05
0346/05
0818/05
0523/05
0550/05B
0299/05
0543/05B
0404/05
0163/1/05
0673/05
0117/05B
0111/05
0555/05
0940/05
0543/05
0615/05
0117/1/05
0914/05
0157/1/05
0321/05B
0192/05
0639/05
0322/05
0197/05
0080/05
0321/05
0714/05
0005/05
0390/05
0124/05
0550/05
0588/05B
0330/05
0300/05
0618/05
0016/05
0320/05
0238/04B
0873/04
0571/04B
0833/04
0712/04B
0712/04
0877/04
0500/04B
0664/2/04
0903/04
0782/04
0586/04
0232/04
0238/04
0578/04
0458/04B
0668/04
0025/04B
0566/04
0105/04
0664/04B
0455/04B
0666/04
0441/04
0818/04
0142/03B
0663/03B
0312/03B
0856/03
Drucksache 717/17

... -Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge für die Zeit nach 2020 umfasst daher ehrgeizige und zugleich realistische Ziele für die Verringerung der Emissionen für 2025 und 2030. Ferner sieht er ein auf einem Richtwert für den Anteil emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge beruhendes Anrechnungssystem vor, anstatt eine bestimmte Technologie mit festen Quoten vorzuschreiben. Den Investoren in alternative Antriebsstränge und Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe wird damit ein deutliches und starkes Signal gegeben in der Absicht, den Vorreitern einen starken Anreiz für weitere Investitionen in kohlenstoffarme Technologien zu bieten. Eine Halbzeitbewertung der Rechtsvorschriften wird es der Kommission ermöglichen, deren Wirksamkeit zu bewerten und gegebenenfalls Änderungen vorschlagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 717/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ein Europa, das schützt: Die führende Rolle der EU im Rahmenwerk von Paris und in der internationalen Normung

3. Ein Europa, das stärkt: keine Verbraucher zweiter Klasse und keine abgehängten Regionen

4. Ein Europa, das verteidigt: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie für mehr Beschäftigung, Wachstum und Investitionen

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 327/17 (Beschluss)

... (Neunundvierzigste Anrechnungsverordnung - 49. AnrV)



Drucksache 119/16 (Beschluss)

... Nach dem Gesetzentwurf soll die Anrechnung der Kapitalertragsteuer gemäß § 36 Absatz 2a EStG ausgeschlossen werden, wenn der Steuerpflichtige innerhalb eines Zeitraumes von 45 Tagen vor und nach der Fälligkeit der Kapitalerträge (Dividendenzahlung) weniger als 45 Tage wirtschaftlicher und zivilrechtlicher Eigentümer der Aktie(n) ist. Für den Zeitraum dieser Mindesthaltedauer enthält § 36 Absatz 2a EStG als weitere Anforderung, dass der Steuerpflichtige während dieses Zeitraumes ein Wertveränderungsrisiko in Höhe von mindestens 30 Prozent des gemeinen Wertes bei Anschaffung der Wertpapiere tragen muss. Durch die Aufnahme dieser zusätzlichen Einschränkung soll vermieden werden, dass zwar das Eigentum auf einen anrechnungsberechtigten Steuerpflichtigen übertragen wird, dieser aber kein wirtschaftliches Risiko betreffend dieser Wertpapiere trägt. Bei einem Cum/Cum-Geschäft verbleiben unter Berücksichtigung sämtlicher getroffener Vereinbarungen in der Regel bis zur Rückübereignung der Aktien sowohl das Wertminderungsrisiko als auch die Wertsteigerungsmöglichkeit beim ausländischen Vertragspartner oder einer anderen Person.



Drucksache 361/16

... Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil von 25. Mai 2016 (Az. 5 AZR 135/16) festgestellt, dass Sonderzahlungen, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Prämien und Zulagen unter Umständen auf den Mindestlohn angerechnet werden können. Die Sonderzahlungen können dann als Bestandteil des Mindestlohnes angerechnet werden, wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Betrag jeweils zu dem für den Mindestlohn maßgeblichen Fälligkeitsdatum tatsächlich und unwiderruflich ausbezahlt bekommen. Nicht anrechnungsfähig sind Entgeltbestandteile, die ausschließlich anderen Zwecken, als der Abgeltung von Arbeitsleistung dienen.



Drucksache 360/16 (Beschluss)

... Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung. Entsprechende Erstattungen aus Mitteln einer europäischen Körperschaft sind auf die Kostenpauschale anzurechnen. Im Übrigen ergeben sich die Anrechnungsvorschriften aus dem jeweiligen Reisekostenrecht der Länder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/16 (Beschluss)




Artikel 1
Änderung der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Änderungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 399/16

... es über die Dauer des Vorbereitungsdienstes, die Dauer der einzelnen Pflichtstationen und etwaiger Ausbildungslehrgänge, den Umfang der Anrechnung einer Ausbildung für den gehobenen Dienst auf die volljuristische Ausbildung und den Zeitraum für die Erbringung der schriftlichen Prüfungsleistungen ermöglicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Bund

II. Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zweck und wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 5b

Zu § 5b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 399/16 (Beschluss)

... es über die Dauer des Vorbereitungsdienstes, die Dauer der einzelnen Pflichtstationen und etwaiger Ausbildungslehrgänge, dem Umfang der Anrechnung einer Ausbildung für den gehobenen Dienst auf die volljuristische Ausbildung und dem Zeitraum für die Erbringung der schriftlichen Prüfungsleistungen ermöglicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Bund

II. Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zweck und wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Satz 1 -neuEinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit sieht das Deutsche Richtergesetz bislang nicht vor. Mit dem neuen § 5b Absatz 6 Satz 1 DRiG-E wird den Ländern nunmehr die Möglichkeit eingeräumt, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit bis zur Hälfte des regelmäßigen Dienstes durchzuführen.

Zu Satz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 541/16 (Beschluss)

... "(4) Einnahmen sind grundsätzlich in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Laufende Einnahmen sollen für den Folgemonat berücksichtigt werden, wenn sie im laufenden Monat zwar noch zufließen, aber nicht geeignet sind, den für den laufenden Monat festgestellten Bedarf bis zum Zufluss zu decken. Satz 2 gilt nur, soweit der festgestellte Bedarf nicht durch andere bereite Mittel gedeckt werden kann. Die Regelung des § 38 Absatz 2 bleibt unberührt. Sind für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der Einnahme erbracht worden, werden laufende und einmalige Einnahmen im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist abweichend von Satz 5 die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen; in begründeten Einzelfällen ist der Anrechnungszeitraum angemessen zu verkürzen." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 §§ 5 und 6 RBEG

2. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 RBEG Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe § 6b Absatz 2 Satz 5 BKGG

Artikel 6a
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 RBEG Artikel 2 Nummer 1 ist zu streichen.

4. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB XII

6. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a1- neu - § 34 Absatz 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1, 2 SGB II

7. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 35 Absatz 6 - neu - SGB XII

8. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 1, Absatz 2 - neu - SGB XII Nummer 9 § 42 Nummer 4, 5 und 6 - neu - SGB XII Nummer 17a - neu - § 82 Absatz 4 SGB XII

9. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - bis 6c - neu - Überschrift Sechster Abschnitt des Dritten Kapitels, § 39b - neu - und § 39c - neu -SGB XII Nummer 13 § 44 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 - neu - SGB XII Nummer 14, 15 und 16 § 44a, 44b, 44c SGB XII

§ 39b
Vorläufige Entscheidung

§ 39c
Aufrechnung, Verrechnung

10. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 42a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII

11. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

12. Zu Artikel 4 § 32 Absatz 1 SGB XII

13. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 4b - neu - SGB II

14. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II

15. Zur Anrechnung betrieblicher und privater Vorsorge

16. Zu den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche

17. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen

18. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i


 
 
 


Drucksache 119/1/16

... Die grundsätzliche Möglichkeit der Anrechnung der Vorabpauschale im Fall der Veräußerung gemäß § 19 Absatz 1 Satz 3 InvStG ist nicht geeignet, die verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf das Leistungsfähigkeitsprinzip zu zerstreuen. Gemäß § 19 Absatz 1 Satz 3 InvStG ist der Gewinn aus der Veräußerung von Investmentanteilen um die während der Besitzzeit angesetzte Vorabpauschale zu vermindern. Diese Anrechnung bleibt dem Fondsanleger aber in den Fällen verwehrt, in denen er seine Investmentanteile mit Verlust veräußert. In einem solchen Verlustfall kommt es zu einer Übermaßbesteuerung, die einer Substanzbesteuerung gleichkäme.



Drucksache 542/16

... XII entsprechende Freibetragsregelung bei der Einkommensanrechnung für eine ehrenamtliche Tätigkeit im AsylbLG eingeführt.



Drucksache 20/2/16

... Die Festlegung eines Wertschöpfungsanteils für ambulante Dienste ist verfassungswidrig. Der Einsatz von Auszubildenden bringt - wenn überhaupt - keinen annähernd vergleichbaren Mehrwert für ambulante Pflegedienste. Eine sachliche Rechtfertigung für die (durch den geringeren Anrechnungsschlüssel nur unerheblich abgeschwächte) Gleichbehandlung der ambulanten Pflegeeinrichtungen mit den stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern durch die Berücksichtigung eines Anrechnungsschlüssels ist nicht zu erkennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/2/16




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 291/16

... 2. Der Bundesrat hält es für erforderlich Alleinerziehenden zu ermöglichen, ihren Lebensunterhalt sowie den ihrer Kinder langfristig und nachhaltig durch eigene Erwerbstätigkeit zu sichern. Dafür sind auch Fehlanreize durch die jeweiligen Anrechnungsmodalitäten verschiedener Leistungen zu überprüfen/zu korrigieren.



Drucksache 210/16

... (Achtundvierzigste Anrechnungsverordnung - 48. AnrV)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 210/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Achtundvierzigste Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt der Verordnung

II. Verordnungsgrundlage

III. Gleichstellungspolitische Bedeutung

IV. Kosten- und Preiswirkungen

V. Finanzielle Auswirkungen Neufassung der Verordnung

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Im Einzelnen

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 377/16

... Mit dem neuen Satz 4 wird geregelt, dass auf die Übermittlung geringfügiger Kapital- und Zinserträge in einer Größenordnung von insgesamt weniger als 10 Euro je Person verzichtet wird. Einkommen in dieser Höhe bleibt in der Regel nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung anrechnungsfrei. Außerdem liegen den Kapital- und Zinserträgen von insgesamt 10 Euro Geldanlagen zugrunde, die die Grundfreibeträge von mindestens 3.100 Euro nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 1a SGB II nicht überschreiten. Daher ist eine Übermittlung von Kapital- und Zinserträgen in dieser Höhe nicht erforderlich. Durch diesen Verzicht werden die Jobcenter von unnötigem Prüfaufwand entlastet.



Drucksache 113/16

... Schließlich werden in der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung Fristen zur Anrechnung von Studienleistungen für Kandidaten des Wirtschaftsprüfungsexamens verlängert und Erleichterungen bei Schriftformerfordernissen geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung - ImmVermV)

Abschnitt 1
Sachkundenachweis

§ 1
Sachkundeprüfung

§ 2
Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss

§ 3
Prüfungsinhalt, Verfahren

§ 4
Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen

§ 5
Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit

2 Vermittlerregister

§ 6
Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister

§ 7
Mitteilungspflichten

§ 8
Zugang

Abschnitt 2
Anforderungen a n die Berufshaftpflichtversicherung

§ 9
Geltungsbereich der Versicherung

§ 10
Umfang der Versicherung

§ 11
Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens

Abschnitt 3
Verhaltenspflichten

§ 12
Allgemeine Verhaltenspflicht

§ 13
Verbot der Annahme von Geldern

§ 14
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

§ 15
Außerordentliche Prüfungen

§ 16
Rechte und Pflichten der an der außerordentlichen Prüfung Beteiligten

§ 17
Anzeigepflicht

Abschnitt 4
Grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit

§ 18
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung

§ 19
Ordnungswidrigkeiten

§ 20
Übergangsregelung

Anlage 1
(zu § 1) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung

1. Kundenberatung

1.4 Kundenbetreuung

2. Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung

2.12 Steuerliche Aspekte des Immobilienerwerbs

3. Finanzierung und Kreditprodukte

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 8) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung und Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung

Artikel 2
Änderung der Pfandleiherverordnung

Artikel 3
Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung

Artikel 4
Änderung der WirtschaftsprüfungsexamensAnrechnungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Verordnungsermächtigung

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 66/16 (Beschluss)

... steuerfrei gestellten Einnahmen auch nach dem SGB II anrechnungsfrei gestellt werden können.



Drucksache 385/1/16

... -Protokolls als auch nach dem Berichterstattungsrahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) entfällt und es einheitliche Berichterstattungs- und Anrechnungsvorgaben gibt. Dies führt zu einer größeren Klarheit der ermittelten Werte, zu einer Verbesserung der Transparenz und zu erheblichen Verwaltungsentlastungen.



Drucksache 541/1/16

... Dieses Anrechnungsverfahren ist dahingehend zu konkretisieren, dass auch die Bedarfsabteilungen der EVS sowie die einzelnen Verbrauchspositionen der Bedarfsabteilungen nach dem Mischindex gemäß § 28a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/1/16




1. Zu Artikel 1 §§ 5 und 6 RBEG

2. Zu Artikel 1 § 7 RBEG und Artikel 3 Nummer 2 § 27a SGB XII

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 RBEG Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe § 6b Absatz 2 Satz 5 BKGG

Artikel 6a
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 RBEG

5. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II

6. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB XII

7. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a1- neu - § 34 Absatz 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1, 2 SGB II

8. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 35 Absatz 6 - neu - SGB XII

9. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 1, Absatz 2 - neu - SGB XII Nummer 9 § 42 Nummer 4, 5 und 6 - neu - SGB XII Nummer 17a - neu - § 82 Absatz 4 SGB XII

10. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - bis 6c - neu - Überschrift Sechster Abschnitt des Dritten Kapitels, § 39b - neu - und § 39c - neu -SGB XII Nummer 13 § 44 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 - neu - SGB XII Nummer 14, 15 und 16 § 44a, 44b, 44c SGB XII

§ 39b
Vorläufige Entscheidung

§ 39c
Aufrechnung, Verrechnung

11. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 42a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII

12. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

13. Zu Artikel 4 § 32 Absatz 1 SGB XII

14. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 4b - neu - SGB II

15. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II

16. Zur Anrechnung betrieblicher und privater Vorsorge

17. Zu den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche

18. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen

19. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i


 
 
 


Drucksache 548/16

... ) abweichen. Von dem Urteil sind die im Finanzmarkt üblichen Rahmenvertragsmuster für die Zusammenfassung und Abwicklung von Finanzmarktkontrakten und damit nahezu alle derzeit bestehenden Finanzmarktkontrakte betroffen, auf die im Insolvenzfall deutsches Insolvenzrecht anwendbar wäre. Die Rahmenvertragsmuster sind unter anderem auf die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen zugeschnitten, denen Vereinbarungen zur Abwicklung von Finanzkontrakten genügen müssen, um in den Genuss geringerer Eigenkapitalanforderungen und geringerer Anrechnungsbeträge auf Großkreditgrenzen zu kommen. Das Urteil hat somit die Frage aufgeworfen, ob die von ihm betroffenen Rahmenverträge diesen bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen genügen. Daher hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) noch am Tag der Urteilsverkündung eine Allgemeinverfügung nach § 4a des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 104
Fixgeschäfte, Finanzleistungen, vertragliches Liquidationsnetting.

Artikel 2
Weitere Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 105a
Überleitungsvorschrift zum Dritten Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Klarstellung der Reichweite der Gestaltungsspielräume für vertragliche Beendigungs- und Abwicklungsmechanismen Artikel 1

2. Weitere Änderungen des § 104 InsO Artikel 2

a Vereinfachung der Binnenstruktur und -systematik des § 104 InsO

b Modernisierung des Beispielkatalogs für Finanzleistungen § 104 Absatz 1 Satz 3 InsO-E

c Klarstellungen zur Zusammenfassung von Einzelgeschäften in Rahmenverträgen § 104 Absatz 3 InsO-E

3. Bezeichnung des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 104

Zu § 104

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 210/16 (Beschluss)

... (Achtundvierzigste Anrechnungsverordnung - 48. AnrV)



Drucksache 48/16

... Die vorliegende Richtlinie zielt u.a. auf Situationen ab, in denen Steuerpflichtige dem eigentlichen Rechtszweck zuwiderhandeln, indem sie sich Unterschiede zwischen den nationalen Steuersystemen zunutze machen, um weniger Steuern zu zahlen. So können Steuerpflichtige etwa von niedrigeren Steuersätzen oder doppeltem Steuerabzug profitieren oder ihre Einkünfte dadurch der Versteuerung entziehen, dass sie in einem Land die Abzugsfähigkeit von Einkünften sicherstellen, die im anderen Land von der Bemessungsgrundlage ausgenommen sind. Solche Situationen verzerren wirtschaftliche Entscheidungen im Binnenmarkt und können, solange nicht wirksam Abhilfe geschaffen wird, zu einem unfairen Steuerwettbewerb führen. Die vorliegende Richtlinie ist auf die Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes ausgerichtet und enthält hierzu sechs verschiedene Arten von Vorschriften zur Bekämpfung der Steuervermeidung: Abzugsfähigkeit von Zinsen, Wegzugsbesteuerung, Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode (Switchover-Klausel), allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch, Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen, Rahmenregelung für das Vorgehen gegen hybride Gestaltungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften im betreffenden Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Konsultation der Interessenträger

Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Abzugsfähigkeit von Zinsen

Wegzugsbesteuerung

Klausel über den Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode Switchover-Klausel

Schwellenwert für Niedrigbesteuerung

Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch

Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen

Rahmenregelung für das Vorgehen gegen hybride Gestaltungen

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Mindestschutzniveau

Kapitel II
Massnahmen zur Bekämpfung der STEUERVERMEIDUNG

Artikel 4
Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen

Artikel 5
Wegzugsbesteuerung

Artikel 6
Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode (Switchover-Klausel)

Artikel 7
Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch

Artikel 8
Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen

Artikel 9
Berechnung der Einkünfte eines beherrschten ausländischen Unternehmens

Artikel 10
Hybride Gestaltungen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Adressaten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 542/1/16

... Der Bundesrat stellt fest, dass in § 3a AsylbLG-E eine geeignete Regelung zur Anrechnung von Sachleistungen auf den monatlichen Geldbetrag fehlt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 Nummer 2 AsylbLG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 Nummer 2 AsylbLG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 Absatz 3 Satz 3 AsylbLG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 3a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 3a Absatz 2 Nummer 2 AsylbLG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 3a AsylbLG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 7 Absatz 3 AsylbLG

8. Zu Artikel 1a - neu - § 93 Absatz 8 Satz 1 Nummer 6 - neu - AO

'Artikel 1a Änderung der Abgabenordnung


 
 
 


Drucksache 385/16 (Beschluss)

... -Protokolls als auch nach dem Berichterstattungsrahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) entfällt und es einheitliche Berichterstattungs- und Anrechnungsvorgaben gibt. Dies führt zu einer größeren Klarheit der ermittelten Werte, zu einer Verbesserung der Transparenz und zu erheblichen Verwaltungsentlastungen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.