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17 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Arbeitskapazität"


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Drucksache 188/20

... Die Bestimmung verpflichtet die Länder, die Grunddaten in dem dafür bundeseinheitlich festgelegten Format zu übermitteln. Hierbei handelt es sich um eine Verfahrensregelung i.S. von § 41a Absatz 6 Bundeswaldgesetz. Die Einhaltung des Formats ist wichtig, damit die Daten zügig in die Bundesdatenbank eingepflegt, geprüft und ausgewertet werden können. Die Datenlieferung in abweichenden oder ungeeigneten Formaten führt zu erheblichem Mehraufwand beim Thünen-Institut und zu Verzögerungen bei der bundesweiten Auswertung. Für Länder, die nicht unmittelbar die Datenbankstruktur des Bundes übernehmen und für die Datenhaltung auf Landesebene nutzen, bedeutet dies, dass sie entsprechende Arbeitskapazitäten und Mittel für die Definition von Schnittstellen und die Programmierung von Exportfunktionen aus ihrer Landesdatenbank einplanen müssen. Auf die dem Bund übermittelten Daten sind das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Erhebung der Grunddaten

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Erhebungsstandards

§ 4
Maßnahmen auf militärischen Liegenschaften

§ 5
Datenübermittlung

§ 6
Bundesprobenbank

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Folgen der Rechtsverordnung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4642, BMEL: Entwurf einer Verordnung über Erhebungen zum Bodenzustand im Wald (BZEV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 352/19 (Beschluss)

... Daneben gilt es für die Aufsichtsbehörden zu berücksichtigen, dass diese durch die ohnehin schon bestehenden vielfältigen Aufgaben und der Vielzahl der von ihnen zu prüfenden Verpflichteten mehr als ausgelastet sind. Es steht zu erwarten, dass durch die mit der beabsichtigten Beschwerdebearbeitung verbundene Aufgabenmehrung die ohnehin begrenzten Arbeitskapazitäten der Aufsichtsbehörden bei ihrer eigentlichen Aufgabenerfüllung, zum Beispiel bei der Durchführung von Kontrollen, fehlen werden. Dies kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 9 GwG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 1 Absatz 11 GwG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe h § 1 Absatz 26 - neu - GwG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 1 Nummer 8 GwG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 1 Nummer 10 GwG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii Nummer 35 Buchstabe c Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 12, § 50 Nummer 7a, § 56 Absatz 5 Satz 1 GwG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe J § 2 Absatz 1 Nummer 16 Satz 2 - neu - GwG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2 GwG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 GwG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 5 - neu - GwG

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 3 Absatz 3 Nummer 6 GwG

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GwG

14. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe b GwG , Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 6a Nummer 1 Buchstabe b GwG

15. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 4 - neu - GwG

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 GwG

17. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 5 und 6 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 15b GWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1 Satz 5 - neu - GwG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 GwG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 4 - neu - GwG

21. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23a Absatz 1 Satz 1 GwG

22. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 24 Absatz 2 Satz 3 - neu - GwG

23. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 31 Absatz 4 Satz 4 GwG , Doppelbuchstabe ff § 31 Absatz 4 Satz 6 GwG

24. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b § 31 Absatz 4a GwG , Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 2 Nummer 7 ZStVBetrV

25. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 43 GwG

26. Zu Artikel 1 Nummer 34, Nummer 35a - neu - und Nummer 39 Buchstabe c § 49 Absatz 5, § 50a - neu - und § 53 Absatz 5a GwG

§ 50a
Zentrale Beschwerdestelle des Bundes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

27. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 50 Nummer 1 Buchstabe j - neu - GwG

Zu Artikel 1 Nummer 36

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

29. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG

30. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 56 Absatz 1 GwG

31. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 16 GwG

32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb1 - neu -, Buchstabe c -neu-

33. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe b § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GwG

34. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe c - neu - § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu - GwG

35. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6, Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 KWG

36. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG

37. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 32 Absatz 1g KWG


 
 
 


Drucksache 352/1/19

... Daneben gilt es für die Aufsichtsbehörden zu berücksichtigen, dass diese durch die ohnehin schon bestehenden vielfältigen Aufgaben und der Vielzahl der von ihnen zu prüfenden Verpflichteten mehr als ausgelastet sind. Es steht zu erwarten, dass durch die mit der beabsichtigten Beschwerdebearbeitung verbundene Aufgabenmehrung die ohnehin begrenzten Arbeitskapazitäten der Aufsichtsbehörden bei ihrer eigentlichen Aufgabenerfüllung, zum Beispiel bei der Durchführung von Kontrollen, fehlen werden. Dies kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 5 Satz 2, 3 - neu -, 4 - neu - GwG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 9 GwG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 1 Absatz 11 GwG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe h § 1 Absatz 26 - neu - GwG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 1 Nummer 8 GwG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg Dreifachbuchstabe aaa0 - neu - und Doppelbuchstabe kk - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 10 einleitender Satzteil und Nummer 17 - neu - GwG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 1 Nummer 10 GwG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii Nummer 35 Buchstabe c Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 12, § 50 Nummer 7a, § 56 Absatz 5 Satz 1 GwG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe jj § 2 Absatz 1 Nummer 16 Satz 2 - neu - GwG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2 GwG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 GwG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 5 - neu - GwG

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 3 Absatz 3 Nummer 6 GwG

15. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GwG

16. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe b GwG , Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 6a Nummer 1 Buchstabe b GwG

17. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 4 - neu - GwG

18. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 GwG

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1 Satz 5 - neu - GwG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 GwG

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 4 - neu - GwG

22. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23a Absatz 1 Satz 1 GwG

23. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 24 Absatz 2 Satz 3 - neu - GwG

24. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 31 Absatz 4 Satz 4 GwG , Doppelbuchstabe ff § 31 Absatz 4 Satz 6 GwG

25. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b § 31 Absatz 4a GwG , Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 2 Nummer 7 ZStVBetrV

26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 43 GwG

27. Zu Artikel 1 Nummer 34, Nummer 35a - neu - und Nummer 39 Buchstabe c § 49 Absatz 5, § 50a - neu - und § 53 Absatz 5a GwG

§ 50a
Zentrale Beschwerdestelle des Bundes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

28. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 50 Nummer 1 Buchstabe j - neu - GwG

29. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 51 Absatz 3 Satz 2 GwG *

30. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 51 Absatz 3 Satz 5 - neu - GwG *

31. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG

32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 56 Absatz 1 GwG

33. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 16 GwG

34. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb1 - neu -, Buchstabe c -neu- § 56 Absatz 5 Satz 1, Satz 3, Absatz 6 GwG

35. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe b § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GwG

36. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe c - neu - § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu - GwG

37. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6, Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 KWG

38. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG

39. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 32 Absatz 1g KWG


 
 
 


Drucksache 515/13

... Soll die strategische Bedeutung des Sektors für das europäische verarbeitende Gewerbe und für die Beschäftigung erhalten bleiben, sind - zusätzlich zu langfristig ausgerichteten Maßnahmen - dringende (temporäre) Maßnahmen zu treffen. Erforderlich ist auch die Einführung befristeter, öffentlich unterstützter Beschäftigungsregelungen für Arbeitnehmer, um in Zeiten schwacher Konjunktur Arbeitskapazitäten erhalten und die Arbeitnehmer weiterqualifizieren zu können - im Einklang mit den jeweils geltenden Vorschriften für staatliche Beihilfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/13




1. Die Stahlindustrie in Europa

2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen

2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt

2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen

3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie

3.1. Der richtige Regulierungsrahmen

3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln

3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene

Zugang zu Rohstoffen

5 Handel

3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten

5 Klimaschutzpolitik

Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit

zur Förderung von Innovationen

mittel - bis langfristig

zur Diversifizierung der Versorgung

3.5 Innovation

3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 464/1/12

... Die Einführung einer Vorschusspflicht von 20 Euro zu Lasten des Fluggastes, sofern in den ersten zwei Jahren nach Aufnahme der Schlichtungsarbeit die überwiegende Zahl der Beschwerden unbegründet sind, erscheint sehr bürokratisch und ist schwer mit dem Ziel eines effizienten Schlichtungsverfahrens in Einklang zu bringen. Allein die Prüfung des Zahlungseingangs und ggf. der Rückerstattung bindet Arbeitskapazitäten und wird sich auf den Zeitumfang des Schlichtungsverfahrens für die Fluggäste auswirken. Des Weiteren stellt sie erneut die Fluggäste unter den Verdacht der missbräuchlichen Nutzung des zukünftigen Schlichtungsangebotes, was den Erfahrungen der Schlichtungsarbeit der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) nicht entspricht. Die Einführung einer Vorschusspflicht ist vielmehr verbraucherunfreundlich und wird grundsätzlich die Akzeptanz in die Arbeit der Schlichtungsstelle beeinträchtigen. Es erscheint auch fraglich, wie die Schlichtungsstelle letztlich nachweisen soll, dass der geltend gemachte Anspruch nicht doch bestand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 LuftVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 3 Satz 3 - neu - LuftVG *

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 3 Satz 3 - neu - LuftVG *

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 1a - neu - LuftVG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 2 LuftVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 3 LuftVG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 4 - neu - LuftVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 5 und 6 LuftVG , § 57a Absatz 4 LuftVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 2a - neu - LuftVG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 3 Satz 1a - neu - LuftVG *

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 6 - neu - LuftVG *

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 6 - neu - LuftVG **

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57b Absatz 1 LuftVG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57b Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 LuftVG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57b Absatz 5 - neu - LuftVG

18. Zu Artikel 1 allgemein

19. Zu Artikel 1a - neu - § 204 Absatz 1 Nummer 4 Halbsatz 1 BGB

20. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 307/12

... Bei 10 062 Anträgen wurde 2010 für die Bearbeitung der Rechercheanträge die Arbeitskapazität von 58 Patentprüferinnen und Patentprüfern benötigt. Da der Recherchebericht durch die Neuregelung künftig inhaltlich dahingehend erweitert und damit arbeitsaufwändiger wird, dass zusätzlich die Patenterteilungsvoraussetzungen sowie gegebenenfalls Fragen der Patentanmeldung nach § 34 Absatz 4 und 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 307/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderungen des Patentgesetzes

§ 35a

§ 43

§ 44

Artikel 2
Änderung des Gebrauchsmustergesetzes

§ 4b
Ist die Anmeldung nicht oder teilweise nicht in deutscher Sprache abgefasst, so hat der Anmelder eine deutsche Übersetzung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Einreichung der Anmeldung nachzureichen. Wird die deutsche Übersetzung nicht innerhalb der Frist eingereicht, so gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

§ 7

Artikel 3
Änderungen des Markengesetzes

Artikel 4
Änderungen des Patentkostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 6
Änderungen des Geschmacksmustergesetzes

Artikel 7
Änderungen des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

§ 3
Übermittlung von Informationen

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. Patentgesetz

2. Gebrauchsmustergesetz

3. Markengesetz

4. Patentkostengesetz

5. Geschmacksmustergesetz

6. Gesetz über internationale Patentübereinkommen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 3a

Zu Absatz 3b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2016: Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetzes des gewerblichen Rechtsschutzes


 
 
 


Drucksache 464/12 (Beschluss)

... Die Einführung einer Vorschusspflicht von 20 Euro zu Lasten des Fluggastes, sofern in den ersten zwei Jahren nach Aufnahme der Schlichtungsarbeit die überwiegende Zahl der Beschwerden unbegründet sind, erscheint sehr bürokratisch und ist schwer mit dem Ziel eines effizienten Schlichtungsverfahrens in Einklang zu bringen. Allein die Prüfung des Zahlungseingangs und ggf. der Rückerstattung bindet Arbeitskapazitäten und wird sich auf den Zeitumfang des Schlichtungsverfahrens für die Fluggäste auswirken. Des Weiteren stellt sie erneut die Fluggäste unter den Verdacht der missbräuchlichen Nutzung des zukünftigen Schlichtungsangebotes, was den Erfahrungen der Schlichtungsarbeit der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) nicht entspricht. Die Einführung einer Vorschusspflicht ist vielmehr verbraucherunfreundlich und wird grundsätzlich die Akzeptanz in die Arbeit der Schlichtungsstelle beeinträchtigen. Es erscheint auch fraglich, wie die Schlichtungsstelle letztlich nachweisen soll, dass der geltend gemachte Anspruch nicht doch bestand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 LuftVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 3 Satz 3 - neu - LuftVG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 1a - neu - LuftVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 2 LuftVG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 3 LuftVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 5 und 6 LuftVG , § 57a Absatz 4 LuftVG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 2a - neu - LuftVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 3 Satz 1a - neu - LuftVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 6 - neu - LuftVG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57b Absatz 1 LuftVG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57b Absatz 5 - neu - LuftVG

14. Zu Artikel 1 allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 3

15. Zu Artikel 1a - neu - § 204 Absatz 1 Nummer 4 Halbsatz 1 BGB

'Artikel 1a Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

16. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 844/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat erhofft sich von der Reform eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren sowie eine Verminderung von Gerichtsverfahren. Sollte sich diese Erwartung nicht erfüllen, müssen weitere Reformmaßnahmen geprüft werden. Ziel ist die notwendige Gewinnung von Arbeitskapazitäten bei den Unterhaltsvorschussstellen, um im Zusammenwirken mit anderen Stellen die Leistungsfähigkeit und die persönliche Verantwortungsübernahme der Eltern für ihr Kind zu stärken. Damit könnte die Gesamtsituation des Kindes langfristig verbessert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 844/11 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 844/1/11

... Der Bundesrat erhofft sich von der Reform eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren sowie eine Verminderung von Gerichtsverfahren. Sollte sich diese Erwartung nicht erfüllen, müssen weitere Reformmaßnahmen geprüft werden. Ziel ist die notwendige Gewinnung von Arbeitskapazitäten bei den Unterhaltsvorschussstellen, um im Zusammenwirken mit anderen Stellen die Leistungsfähigkeit und die persönliche Verantwortungsübernahme der Eltern für ihr Kind zu stärken. Damit könnte die Gesamtsituation des Kindes langfristig verbessert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 844/1/11




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 1/10

... Ab 1. Oktober 2004 hat sich die Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte von 38,5 auf 40 Wochenstunden durchschnittlich erhöht (Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung vom 23. September 2004). Dies bewirkt grundsätzlich eine Erhöhung der Arbeitskapazität um 3,9 Prozent und ermöglicht damit rechnerisch eine Einsparung von Planstellen in entsprechendem Umfang. Zur Erleichterung der Umsetzung soll die Einsparung über einen Zeitraum von zehn Jahren (2005 bis 2014) erstreckt werden und auch im Bereich der Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erbracht werden dürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/10




Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Ermächtigungen

§ 1
Feststellung des Haushaltsplans

§ 2
Kreditermächtigungen

§ 3
Gewährleistungsermächtigungen

§ 4
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

Abschnitt 2
Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

§ 5
Flexibilisierte Ausgaben

§ 6
Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung

§ 7
Überlassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen

§ 8
Bewilligung von Zuwendungen

§ 9
Bezüge

§ 10
Verbriefung von Verpflichtungen

§ 11
Liquiditätshilfen, Fälligkeit von Zuschüssen und Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung

§ 12
Rückzahlung, Titelverwechslung

Abschnitt 3
Bewirtschaftung der Planstellen und Stellen

§ 13
Verbindlichkeit des Stellenplans

§ 14
Ausbringung von Planstellen und Stellen

§ 15
Ausbringung von Ersatzplanstellen und Ersatzstellen

§ 16
Ausbringung von Leerstellen

§ 18
Sonderregelungen bei kw-Vermerken

§ 19
Überhangpersonal

Abschnitt 4
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 20
Stelleneinsparung auf Grund der Verlängerung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte

§ 21
Begleitregelungen zum Regierungsumzug

§ 22
Fortgeltung

§ 23
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

3 Ausgangslage

Artikel 115
Grundgesetz

Auswirkungen auf das Preisniveau

Kosten für die Wirtschaft

Gleichstellung von Frauen und Männern

3 Bürokratiekosten

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu § 3

Absatz 1

Zu Nummer 3

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu § 4

Absätze 1 und 2

Absatz 3

Zu § 5

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 6

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 8

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 9

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 13

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 14

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 15

Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Absatz 2

Absatz 4

Zu § 16

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Zu § 17

Zu § 18

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 19

Zu § 20

Absatz 1

Zu § 20

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 21

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 22

Zu § 23

Entwurf


 
 
 


Drucksache 113/1/08

... Mit der Vorschrift wird die Durchführung der Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften nach § 178 SGB VII-E der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. als Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften im Wege der Beleihung übertragen. Als Rechtsnachfolgerin des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften hat sie bereits bislang den Lastenausgleich nach geltendem Recht durchgeführt. Die nun vorgesehene Neugestaltung des Verfahrens zur Lastenverteilung wurde von ihr maßgeblich entwickelt. Sie verfügt über die erforderlichen Arbeitskapazitäten, die notwendige Infrastruktur sowie die Datengrundlagen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese Aufgabe dem Bundesversicherungsamt als neue Aufgabe übertragen werden soll und dort die entsprechenden Strukturen erst aufgebaut werden müssen, wenn beim Spitzenverband diese Aufgabe bereits bislang unbeanstandet wahrgenommen wurde und die notwendigen Strukturen bestehen. Im Übrigen müsste die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. ohnehin die Vorarbeiten leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/1/08




Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 15 Abs. 4 Satz 4 SGB VII

13. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB VII

14. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 110 Abs. 1a Satz 2, Abs. 1b - neu - SGB VII , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe c - neu - § 28a Abs. 12 - neu - SGB IV , Artikel 5 Nr. 2a - neu - § 150 Abs. 5 Satz 1 SGB VI

§ 7
Vorabmeldung

15. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 166 Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 SGB VII , Nr. 35 § 218e Abs. 1 und 4 SGB VII

16. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 179 Abs. 2 Satz 1 und Satz 5 - neu - SGB VII

17. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 181 SGB VII

§ 181
Durchführung des Ausgleichs

18. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 223 Abs. 2 SGB VII

19. Zu Artikel 4 Nr. 9 § 87 Abs. 3 Satz 1 SGB IV

20. Zu Artikel 10 Nr. 2 - neu - § 80 Abs. 3 Satz 4 - neu - ALG , Artikel 13 Abs. 2a - neu -, Abs. 4 Inkrafttreten

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

21. Zu den Ordnungswidrigkeitsvorschriften im SGB III


 
 
 


Drucksache 113/08 (Beschluss)

... Mit der Vorschrift wird die Durchführung der Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften nach § 178 SGB VII-E der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. als Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften im Wege der Beleihung übertragen. Als Rechtsnachfolgerin des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften hat sie bereits bislang den Lastenausgleich nach geltendem Recht durchgeführt. Die nun vorgesehene Neugestaltung des Verfahrens zur Lastenverteilung wurde von ihr maßgeblich entwickelt. Sie verfügt über die erforderlichen Arbeitskapazitäten, die notwendige Infrastruktur sowie die Datengrundlagen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese Aufgabe dem Bundesversicherungsamt als neue Aufgabe übertragen werden soll und dort die entsprechenden Strukturen erst aufgebaut werden müssen, wenn beim Spitzenverband diese Aufgabe bereits bislang unbeanstandet wahrgenommen wurde und die notwendigen Strukturen bestehen. Im Übrigen müsste die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. ohnehin die Vorarbeiten leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 15 Abs. 4 Satz 4 SGB VII

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB VII

4. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 110 Abs. 1a Satz 2, Abs. 1b - neu - SGB VII , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe c - neu - § 28a Abs. 12 - neu - SGB IV , Artikel 5 Nr. 2a - neu - § 150 Abs. 5 Satz 1 SGB VI

§ 7
Vorabmeldung

5. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 166 Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 SGB VII , Nr. 35 § 218e Abs. 1 und 4 SGB VII

6. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 179 Abs. 2 Satz 1 und Satz 5 - neu - SGB VII

7. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 181 SGB VII

§ 181
Durchführung des Ausgleichs

8. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 223 Abs. 2 SGB VII

9. Zu Artikel 4 Nr. 9 § 87 Abs. 3 Satz 1 SGB IV

10. Zu Artikel 10 Nr. 2 - neu - § 80 Abs. 3 Satz 4 - neu - ALG ,

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

11. Zu den Ordnungswidrigkeitsvorschriften im SGB III


 
 
 


Drucksache 549/06

... Aus der Praxis wird berichtet, die Möglichkeit, Eigenanträge zu Protokoll der Geschäftsstelle zu stellen, würde erhebliche Arbeitskapazitäten bei den Gerichten binden. Vor dem Hintergrund, dass die Schuldner, die am ehesten auf eine Unterstützung seitens der Geschäftsstelle angewiesen wären, bereits nach § 305 Abs. 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 549/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage im Insolvenzrecht

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Auswahl des Insolvenzverwalters

2. Öffentliche Bekanntmachungen nur noch über das Internet

3. Masseverwertung und übertragende Sanierung vor dem Berichtstermin

4. Anpassungen bei der Postsperre

5. Förderung einer selbstständigen Tätigkeit des Schuldners

6. Überprüfung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit

7. Sonstige Änderungen

III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

IV. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 396/05

... Als Voraussetzung für eine frühzeitige und damit in ihrer Qualität erst wirksame Erfüllung der Aufgaben der Bibliothek sollen die Medienwerke in dem Moment, in dem sie in den Vertrieb gehen, auch an die Bibliothek gesandt werden. Die langjährige Praxis hat gezeigt, dass die Ablieferungspflichtigen häufiger die umgehende Ablieferung der von ihnen verbreiteten Publikationen versäumen. Um gravierende Lücken in der Sammlung zu vermeiden, ist hoher Mahn- und Vollstreckungsaufwand zu erbringen, der in großem Umfang Arbeitskapazität bindet. Darüber hinaus leidet die Aktualität der Erschließungsdaten - und damit deren Qualität und Nutzen für Literatur, Wissenschaft und Praxis in Deutschland - erheblich unter dem verspäteten Zugang von Veröffentlichungen in der Bibliothek. Die Möglichkeit zur Ersatzvornahme soll unnötige Versäumnisse vermeiden helfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Rechtsstellung, Sitz

§ 2
Aufgaben, Befugnisse

§ 3
Medienwerke

§ 4
Satzung, Benutzung, Kostenpflicht

§ 5
Organe

§ 6
Verwaltungsrat

§ 7
Generaldirektorin, Generaldirektor

§ 8
Beiräte

§ 9
Rechtsaufsicht

§ 10
Beamtinnen, Beamte

§ 11
Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer

§ 12
Wohnungsfürsorge

§ 13
Haushalt, Rechnungsprüfung

§ 14
Ablieferungspflicht

§ 15
Ablieferungspflichtige

§ 16
Ablieferungsverfahren

§ 17
Auskunftspflicht

§ 18
Zuschuss

§ 19
Bußgeldvorschriften

§ 20
Verordnungsermächtigung

§ 21
Landesrechtliche Regelungen

§ 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Vorbemerkungen

1. Aufgabe und Geschichte der Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek

1.1 Deutsche Bücherei in Leipzig

1.2 Deutsche Bibliothek in Frankfurt am Main, Deutsches Musikarchiv in Berlin

1.3 Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek

2. Ziel und Notwendigkeit des Gesetzes

3. Entfallende Vorschriften des noch geltenden Gesetzes

4. Gesetzgebungskompetenz

5. Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften Gesetzestitel, Gliederung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu §§ 15

Zu § 14

Zu § 18

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 21

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 23

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21


 
 
 


Drucksache 743/1/04

... , S. 15) vermögen nicht zu überzeugen. Insbesondere wird verkannt, dass Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsrechts regelmäßig Anlass geben, sich mit zentralen ausländerrechtlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen, die sowohl die Konzeption des geltenden Ausländerrechts als auch die tatsächlichen Verhältnisse im Herkunftsstaat des Ausländers betreffen können. So ist etwa zu klären, ob ein Ausländer "vollziehbar ausreisepflichtig" ist (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG) und ob "aufenthaltsbeendende Maßnahmen" aus vom Ausländer "zu vertretenden Gründen ... nicht vollzogen werden können" (vgl. § 1a Nr. 2 AsylbLG) oder "weil humanitäre, rechtliche oder persönliche Gründe oder das öffentliche Interesse" der Aufenthaltsbeendigung entgegenstehen (§ 2 Abs. 1 AsylbLG). Inzident kann damit etwa das Bestehen eines Aufenthaltstitels oder von Ansprüchen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder das Vorliegen von Duldungsgründen zu prüfen sein. Die Verwaltungsgerichte haben zu diesen Fragen eine facettenreiche Judikatur entwickelt. Zudem wird ein erheblicher Anteil der verwaltungsrichterlichen Arbeitskapazitäten durch die Bewältigung der Aufgabe gebunden, sich mit den tatsächlichen Herrschaftsverhältnissen und Gegebenheiten in den Herkunftsländern klagender Ausländer auseinanderzusetzen und - etwa über Auskünfte des Auswärtigen Amtes oder Internationaler Organisationen - entsprechende Recherchen anzustellen. In den Bibliotheken der Verwaltungsgerichte werden hierzu umfangreiche Materialsammlungen geführt, die laufend gepflegt werden müssen. Dieses Wissen und die Vertrautheit mit ausländerrechtlichen Fragestellungen ist auch für die sachgerechte Bearbeitung von Streitigkeiten in Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetzes vonnöten. Aus fiskalischen und arbeitsökonomischen Gründen ist daher abzulehnen, die Zuständigkeit für das Ausländer- und Asylrecht einerseits und diejenige für das Asylbewerberleistungsrecht andererseits Gerichten unterschiedlicher Gerichtszweige zuzuordnen. Dies gilt umso mehr, als mit der Zuständigkeitsverlagerung zugleich die zulassungsfreie Berufung für Asylbewerberleistungsangelegenheiten eingeführt würde. Für diese Erweiterung der Rechtsschutzmöglichkeiten besteht aber keine Veranlassung.



Drucksache 743/04 (Beschluss)

... , S. 15) vermögen nicht zu überzeugen. Insbesondere wird verkannt, dass Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsrechts regelmäßig Anlass geben, sich mit zentralen ausländerrechtlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen, die sowohl die Konzeption des geltenden Ausländerrechts als auch die tatsächlichen Verhältnisse im Herkunftsstaat des Ausländers betreffen können. So ist etwa zu klären, ob ein Ausländer "vollziehbar ausreisepflichtig" ist (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG) und ob "aufenthaltsbeendende Maßnahmen" aus vom Ausländer "zu vertretenden Gründen ... nicht vollzogen werden können" (vgl. § 1a Nr. 2 AsylbLG) oder "weil humanitäre, rechtliche oder persönliche Gründe oder das öffentliche Interesse" der Aufenthaltsbeendigung entgegenstehen (§ 2 Abs. 1 AsylbLG). Inzident kann damit etwa das Bestehen eines Aufenthaltstitels oder von Ansprüchen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder das Vorliegen von Duldungsgründen zu prüfen sein. Die Verwaltungsgerichte haben zu diesen Fragen eine facettenreiche Judikatur entwickelt. Zudem wird ein erheblicher Anteil der verwaltungsrichterlichen Arbeitskapazitäten durch die Bewältigung der Aufgabe gebunden, sich mit den tatsächlichen Herrschaftsverhältnissen und Gegebenheiten in den Herkunftsländern klagender Ausländer auseinanderzusetzen und - etwa über Auskünfte des Auswärtigen Amtes oder Internationaler Organisationen - entsprechende Recherchen anzustellen. In den Bibliotheken der Verwaltungsgerichte werden hierzu umfangreiche Materialsammlungen geführt, die laufend gepflegt werden müssen. Dieses Wissen und die Vertrautheit mit ausländerrechtlichen Fragestellungen ist auch für die sachgerechte Bearbeitung von Streitigkeiten in Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetzes vonnöten. Aus fiskalischen und arbeitsökonomischen Gründen ist es daher abzulehnen, die Zuständigkeit für das Ausländer- und Asylrecht einerseits und diejenige für das Asylbewerberleistungsrecht andererseits Gerichten unterschiedlicher Gerichtszweige zuzuordnen. Dies gilt umso mehr, als mit der Zuständigkeitsverlagerung zugleich die zulassungsfreie Berufung für Asylbewerberleistungsangelegenheiten eingeführt würde. Für diese Erweiterung der Rechtsschutzmöglichkeiten besteht aber keine Veranlassung.



Drucksache 151/14 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.