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16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ausschlachtung"


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Drucksache 605/15 (Beschluss)

... Auch bei Hausschlachtungen sollten grundsätzlich die im EU-Recht vorgesehenen, dem aktuellen Stand entsprechenden Untersuchungsmethoden eingesetzt werden.



Drucksache 605/1/15

... Auch bei Hausschlachtungen sollten grundsätzlich die im EU-Recht vorgesehenen, dem aktuellen Stand entsprechenden Untersuchungsmethoden eingesetzt werden.



Drucksache 649/13

... Lebensmittel-Hygieneverordnung normieren Verbote - nämlich durch Hausschlachtungen oder die Jagd gewonnenes Fleisch vor Abschluss der vorgeschriebenen amtlichen Untersuchung für den menschlichen Verzehr im eigenen häuslichen Bereich zu verwenden - als Ordnungswidrigkeit sanktionieren zu können.



Drucksache 672/12

... 5. Hausschlachtung: das Schlachten außerhalb eines Schlachthofes, soweit das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Besitzers für den privaten häuslichen Verbrauch gewonnen und verwendet werden soll;



Drucksache 672/1/12

... nur solche Personen mit Schlachtungen beauftragen darf, die nachweislich sachkundig sind. Personen, die gewerblich im Rahmen von Hausschlachtungen tätig würden, müssten ihre Sachkunde jedoch nicht nachweisen, sondern lediglich über Fachkenntnisse nach Artikel 7 Absatz 1 der EG-Verordnung 1099/2007 verfügen.



Drucksache 672/12 (Beschluss)

... nur solche Personen mit Schlachtungen beauftragen darf, die nachweislich sachkundig sind. Personen, die gewerblich im Rahmen von Hausschlachtungen tätig würden, müssten ihre Sachkunde jedoch nicht nachweisen, sondern lediglich über Fachkenntnisse nach Artikel 7 Absatz 1 der EG-Verordnung 1099/2007 verfügen.



Drucksache 80/10

... § 2a Hausschlachtungen



Drucksache 529/10

... lichen Straf- und Bußgeldverordnung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden kann. Dagegen wird ein Verstoß gegen die Pflicht zur Durchführung amtlicher Untersuchungen bei Hausschlachtungen oder bei der Verwendung erlegten Wildes für den privaten häuslichen Verbrauch nach § 2c in Verbindung mit § 23 Absatz 2 Nummer 1 der



Drucksache 817/10

... -Verordnung unter Erweiterung des Erfassungskatalogs auf die amtlichen Untersuchungen bei Schlachtungen für den eigenen häuslichen Verbrauch („Hausschlachtungen“) und bei erlegtem Großwild, das für den eigenen häuslichen Verbrauch oder zur Abgabe in kleinen Mengen vorgesehen ist, ist daher angezeigt.



Drucksache 692/2/08

... Insbesondere werden die nationalen Regelungen zum Sachkundenachweis als ausreichend angesehen. Die Erneuerung des Sachkundenachweises in fünfjährigen Abständen stellt eine bürokratische Hürde dar, die Fleischer und Landwirte unnötig belastet, ohne den Tierschutz zu verbessern. Außerdem soll der Sachkundenachweis auf die bisherigen Tätigkeiten im unmittelbaren Zusammenhang mit der Schlachtung beschränkt bleiben und nicht auf die generelle Handhabung und Pflege der Tiere am Schlachthof bzw. auf Hausschlachtungen ausgedehnt werden.



Drucksache 409/08

... Da die Durchführung des Zuchtprogramms einer Zuchtorganisation obliegt, hat eine Besamungsstation oder ein Samendepot weiterhin lediglich einen Anspruch auf zusammengefasste Informationen über die Leistungsmerkmale der Nachkommen. Neben den Gesamt- und Einzelzuchtwerten des Spendertieres können das aber auch zusammengefasste Kennzahlen über verschiedene Zuchtleistungs- und Produktionsleistungsmerkmale sein, z.B. Milch-, Fett- und Eiweißmenge, Fett- und Eiweißgehalt, Zellzahlen, Milchflussparameter, Wurfgröße, Geburtsverlauf, Alter bei der ersten Geburt, Anzahl Nachkommen, lebend geborene Nachkommen, Totgeburtenrate, Art und Anzahl der Anomalien, aufgezogene Nachkommen, Non-Return-Rate, Umrauscherquote, Zwischenkalbezeit, Güstzeit, Nutzungsdauer, Tageszunahmen, Ausschlachtung, Exterieurmerkmale etc..

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Künstliche Besamung

§ 1
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind

§ 2
Anforderungen an Einrichtungen einer Besamungsstation

§ 3
Anforderungen beim Betrieb einer Besamungsstation

§ 4
Ausnahmen

§ 5
Kennzeichnungsnummer der Besamungsstation

§ 6
Kennzeichnung von Samen

§ 7
Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Samen

§ 8
Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen

Abschnitt 2
Tierzüchterische Bestimmungen für die künstliche Besamung

§ 9
Prüfeinsatz

§ 10
Überprüfungen von Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen für SamenGestrichen

Abschnitt 3
Embryotransfer

§ 11
Anforderungen an Einrichtungen einer Embryo-Entnahmeeinheit

§ 12
Anforderungen beim Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit

§ 13
Kennzeichnungsnummer der Embryo-Entnahmeeinheit

§ 14
Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen

§ 15
Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 16
Aufzeichnungen über die Verwendung von Eizellen und Embryonen

Abschnitt 4
Bestimmungen zum Datenzugang

§ 17
Zugang zu Daten aus Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften

§ 18
Ordnungswidrigkeiten

§ 19
Aufhebung von Rechtsverordnungen

§ 20
Inkrafttreten

Anlage 1
Anforderungen an Einrichtungen einer Besamungsstation (zu § 2 und § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 5)

Anlage 2
Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind (zu § 3 Nr. 5 bis 8 und Nr. 12 Buchtstabe a, § 4 Abs. 1)

Anlage 3
Anforderungen an Einrichtungen einer Embryo-Entnahmeeinheit (zu § 11 und § 12 Nr. 1)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

A. Bürokratiekosten durch geänderte Informationspflichten (Informationspflichten bestehen bereits in Durchführungsverordnungen der Länder)

B. Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

C. Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die Gewinnung und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen


 
 
 


Drucksache 796/07

... - künftig bundeseinheitliche Regelungen auch im Bereich der Hausschlachtungen und damit bei Schlachtungen, die der Eigentümer des jeweiligen Tieres vornimmt oder vornehmen lässt, um das gewonnene Fleisch ausschließlich, ohne es in den Verkehr zu bringen, in seinem privaten häuslichen Bereich zu verwenden, und damit auch in einem Bereich treffen zu können, der über den Schutz beim Verkehr mit Lebensmitteln hinausgeht,



Drucksache 796/1/07

... Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung im Hinblick auf eine bisher fehlende Ermächtigungsgrundlage die Voraussetzung für eine bundeseinheitliche Regelung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen sowie der Trichinenuntersuchung bei bestimmten Wildarten und der Fleischuntersuchung beim Vorliegen von gesundheitlich bedenklichen Merkmalen bei Wild mit den vorgeschlagenen Änderungen des LFGB schafft. Die damit verbundene grundsätzlich mögliche Ausdehnung der LFGB-Regelungen auf den häuslichen Bereich und damit in die Privatsphäre birgt aber die Gefahr der schleichenden sukzessiven Erweiterung. Insofern wird auch auf Artikel 1 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 verwiesen, der klarstellt, dass die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelsrechts nicht für den häuslichen Bereich gelten. Der Bundesrat weist deshalb nachdrücklich darauf hin, dass eine darüber hinaus gehende weitere Ausweitung der Regelungen des LFGB und von damit verbundenen Überwachungsmaßnahmen auf den privaten häuslichen Bereich strikt abgelehnt wird.



Drucksache 796/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung im Hinblick auf eine bisher fehlende Ermächtigungsgrundlage die Voraussetzung für eine bundeseinheitliche Regelung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen sowie der Trichinenuntersuchung bei bestimmten Wildarten und der Fleischuntersuchung beim Vorliegen von gesundheitlich bedenklichen Merkmalen bei Wild mit den vorgeschlagenen Änderungen des LFGB schafft. Die damit verbundene grundsätzlich mögliche Ausdehnung der LFGB-Regelungen auf den häuslichen Bereich und damit in die Privatsphäre birgt aber die Gefahr der schleichenden sukzessiven Erweiterung. Insofern wird auch auf Artikel 1 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 verwiesen, der klarstellt, dass die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelsrechts nicht für den häuslichen Bereich gelten. Der Bundesrat weist deshalb nachdrücklich darauf hin, dass eine darüber hinaus gehende weitere Ausweitung der Regelungen des LFGB und von damit verbundenen Überwachungsmaßnahmen auf den privaten häuslichen Bereich strikt abgelehnt wird.



Drucksache 178/06

... " mit Lebens- und Genussmitteln, womit etwa Hausschlachtungen nicht erfasst waren. Künftig erstreckt sie sich auf das gesamte Recht der Lebens- und Genussmittel.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.