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"Ausschlag"


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0870/04
0702/04
0709/04
0715/03
0642/03B
0856/03
Drucksache 519/12

... Stehen nach dem Verbringungsvertrag die Verfügungsrechte über die Güter einem Ausländer zu, so gilt als Verbringer die inländische Vertragspartei. Wurde kein Verbringungsvertrag geschlossen oder handelt der Vertragspartner nicht für sich selbst, so ist ausschlaggebend, wer über die Verbringung tatsächlich bestimmt.



Drucksache 372/12

... Der technologische Wandel hat weitreichende Konsequenzen für die formalen Bildungssysteme und das für Erwachsene zugängliche Angebot im Bereich des lebenslangen Lernens. In der von der Kommission erstellten „Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“41 wird diesem Bedarf Rechnung getragen und hervorgehoben, dass Lehr- und Schulungspläne oder die benötigten Qualifikationen entsprechend anzupassen sind und dass die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung modernisiert werden müssen, damit sie den Herausforderungen einer wissensbasierten Wirtschaft – insbesondere in Bezug auf Unternehmertum, IKT-Kompetenzen, Multidisziplinarität und Kreativität – gerecht werden. Diese Kompetenzen sind zusammen mit Spezialkenntnissen dafür ausschlaggebend, dass die durch die Entwicklung und den Einsatz von KET ermöglichten technologischen Fortschritte optimal genutzt werden können. Der Unterricht an Schulen, Fachschulen und höheren Bildungseinrichtungen muss technologiefreundlich sein und die Kreativität bei der Problemlösung fördern. Die Ausbildung durch die Wirtschaft oder das Lernen am Arbeitsplatz, offenes und flexibles Lernen mithilfe von IKT und die Entwicklung von Fähigkeiten im Arbeitsprozess sind ebenfalls wichtige Elemente der Strategien für lebenslanges Lernen.



Drucksache 388/12

... Der Entwurf des Folgenabschätzungsberichts wurde vom Ausschuss für Folgenabschätzung geprüft und im Einklang mit seiner befürwortenden Stellungnahme vom 15. April 2011 überarbeitet. Neben weiteren Verbesserungen wurde der Zusammenhang zwischen dem Vorschlag und sonstigen Maßnahmen zum Anlegerschutz, einschließlich derer über Verkaufspraktiken, stärker verdeutlicht. Außerdem wurde eindeutiger bestimmt, welche Produkte und Personen bzw. Unternehmen von dem Vorschlag konkret erfasst werden sollen. Die möglichen Wechselwirkungen der Vorschläge mit sonstigen Bereichen des Unionsrechts wurden klarer herausgestellt, die Analyse der Optionen vertieft und erweitert und die Kosten/Nutzen-Schätzungen stärker auf die bereits für OGAW ergriffenen Schritte abgestellt. Darüber hinaus wurde die Analyse der sonstigen für die Entscheidungen von Anlegern relevanten Faktoren vertieft, um expliziter darauf hinzuweisen, dass Anlegerinformationen nur einer dieser Faktoren sind und dass die Rolle von Beratern oder Verkäufern bei der Bestimmung oder Beeinflussung der Anlegerentscheidungen in der Praxis in vielen Verkaufssituationen ausschlaggebend sein kann.



Drucksache 330/12

... Viel mehr als das Qualifikationsniveau scheinen Werthaltungen der Entscheidungsträger und gesellschaftliche Rahmenbedingungen den Ausschlag zu geben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 3
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 289b
Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 70

Artikel 13
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 14
Gesetz über die Statistik zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

Artikel 15
Änderung des Teilhabestatistikgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenwärtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung

1. Tatsächliche und rechtliche Situation in Deutschland

2. Tatsächliche und rechtliche Situation in Europa

3. Ursachen geringer Frauenrepräsentanz

4. Bedeutung für die Unternehmen und die Volkswirtschaft

II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG

a Legitimer Zweck der Mindestquote

b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung

aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich

bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung möglich

c Verhältnismäßigkeit der Mindestquote

aa Keine unangemessene Einschränkung der Wahlfreiheit

bb Quotenhöhe nicht unzumutbar

cc Härtefallregelung und Ausnahmetatbestand

dd Großzügige Übergangsfristen

2. Artikel 3 Absatz 3 GG

3. Weitere Grundrechte

III. Europarechtliche Zulässigkeit

1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

2. Primärrecht

3. Sekundärrecht

4. Empfehlungen der Unionsorgane

IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung

V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung

1. Anwendungsbereich

a Börsennotierung

b Mitbestimmung

c Rechtsformen

d Gremium

2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote

a Quotenhöhe

b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen

c Regelung für mitbestimmte Unternehmen

d Übergangsvorschriften

3. Ausnahmetatbestände

a Arbeitnehmerstruktur

b Kein Ausnahmetatbestand für Familienunternehmen

c Härtefallklausel

4. Sanktion

a Vertreter der Anteilseigner

b Vertreter der Arbeitnehmer

c Verfahren

d Keine alternativen Sanktionsmöglichkeiten

5. Berichtspflicht

B. Besonderer Teil

Zu Art. 1 Änderung des Aktiengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Art. 2 Weitere Änderung des § 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz

Zu Art. 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 5 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 6 § 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes - neu -

Zu Art. 7 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 8 Änderung des § 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz

Zu Art. 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 11 Änderung des Handelsgesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Art. 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 15 § 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 16 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 720/12

... - Wasser-Governance: Funktionierende Institutionen, die auf Ebene der Einzugsgebiete gute Wasserbewirtschaftung gewährleisten, sind ausschlaggebend, wenn die Verpflichtung aus der Rio+20-Deklaration erfüllt und die integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen gegebenenfalls auf allen Ebenen spürbar verbessert werden soll. Über die Schnittstelle "Wasser-Sicherheit" fördern angemessene Governance und nachhaltige Wasserbewirtschaftung auf regionaler und transnationaler Ebene auch Frieden und politische Stabilität.



Drucksache 661/1/12

... Für die Übertragbarkeit von Krankheitserregern sowie die Ansteckung weiterer Tiere sind nur die infektiösen Teile eines Erregers ausschlaggebend. Deshalb sollte sich das Gesetz nur auf diese beziehen.



Drucksache 502/12

... M. in der Erwägung, dass die palästinensische Bevölkerung im Westjordanland, vor allem in den Gebieten der Zone C, und in Ostjerusalem unter gravierendem Wassermangel leidet; in der Erwägung, dass die palästinensischen Landwirte schwer darunter leiden, dass es kein Wasser zur Bewässerung ihrer Felder gibt, weil Israel und die israelischen Siedler den größten Teil der vorhandenen Wasservorräte aufbrauchen; in der Erwägung, dass ausreichende Wasservorräte ausschlaggebend für die Existenzfähigkeit eines künftigen palästinensischen Staates sind,



Drucksache 578/12

... Die Folgenabschätzung 12 führte zu der Gesamtbewertung, dass sowohl die Option 4 (nur für Essigsäureanhydrid) als auch die Option 5 (nur für Essigsäureanhydrid) gute Möglichkeiten wären, um die ausgewiesenen Ziele zu erreichen. Beide Optionen hätten Auswirkungen auf KMU, da es sich bei den Endverwendern von Essigsäureanhydrid vorwiegend um KMU handelt, jedoch wäre die Option 5 im Vergleich zu Option 4 mit weniger Aufwand hinsichtlich der jährlich entstehenden Kosten für Unternehmen verbunden (vorausgesetzt, die Behörden geben nicht alle Kosten an die Registrierungspflichtigen in Form von Gebühren weiter); dieses Argument ist vor allem für KMU von Bedeutung. Insgesamt geben die starke politische Unterstützung der meisten Mitgliedstaaten für Option 5, die auf internationaler Ebene geäußerten Meinungen hinsichtlich einer in den europäischen Rechtsvorschriften nur unzureichend vorgeschriebenen systematischen Kontrolle aller Endverwender von Essigsäureanhydrid sowie die etwas geringere Belastung für KMU den Ausschlag zugunsten von Option 5.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/12




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Gründe und Ziele des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

Konsultationen interessierter Kreise, Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Kernbestimmungen des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. zusätzliche Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 13a
Datenbank

Artikel 13b
Datenschutz

Artikel 14
Durchführungsrechtsakte

Artikel 14a
Ausschussverfahren

Artikel 15
Anpassung von Anhängen

Artikel 15a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 16
Information über die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen

Artikel 2

Anhang
Kategorie 2

Unterkategorie 2A

Unterkategorie 2B


 
 
 


Drucksache 575/12

... Die Einstufung eines Medizinprodukts ist ausschlaggebend dafür, welches Verfahren bei der Sicherheitsbewertung anzuwenden ist; diesbezüglich folgt der Vorschlag im Großen und Ganzen der AIMDD/MDD. Das Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte der Klasse I kann generell in der alleinigen Verantwortung des Herstellers erfolgen, da das Verletzungsrisiko bei diesen Produkten gering ist. Verfügt ein Produkt der Klasse I jedoch über eine Messfunktion oder wird es als steriles Produkt verkauft, so müssen die mit der Messfunktion oder dem Sterilisierungsverfahren verbundenen Aspekte von einer benannten Stelle überprüft werden. Bei Produkten der Klassen IIa, IIb und III ist ein geeignetes Maß an Mitwirkung einer benannten Stelle erforderlich, das der Risikoklasse angemessen sein muss; Produkte der Klasse III benötigen dabei eine ausdrückliche Genehmigung der Konzeption oder Art des Produkts sowie des Qualitätsmanagementsystems, bevor sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Bei Produkten der Klassen IIa und IIb überprüft die benannte Stelle das Qualitätsmanagementsystem und für repräsentative Stichproben die technische Dokumentation. Nach der Erstzertifizierung führen die benannten Stellen regelmäßige Kontrollbewertungen nach dem Inverkehrbringen durch.



Drucksache 717/1/12

... Für Aussagen zur genetischen Disposition ist der humangenetische Befund ausschlaggebend.



Drucksache 65/1/12

... Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Bundestages, dass die Fachkunde des Personals von ausschlaggebender Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Qualität der Betreuung der Unternehmen und Versicherten ist.



Drucksache 367/12

... Ein kohärenter Präventionsansatz muss Strafverfolgungs- sowie Schutzmaßnahmen beinhalten und alle Bereiche des Menschenhandels umfassen. Die Präventionsmaßnahmen müssen unter Berücksichtigung der Ursachen verstärkt werden, die dazu führen, dass Menschen zu Opfern werden können. Daher sollte die Ursachenbekämpfung innerhalb der EU und in Drittländern ein ausschlaggebender Aspekt der Prävention sein.



Drucksache 722/12

... (28) Diese Richtlinie soll zu einem ausgewogeneren Zahlenverhältnis von männlichen und weiblichen Mitgliedern der Unternehmensleitung in börsennotierten Gesellschaften führen und somit zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beitragen, der in der Union als Grundrecht anerkannt ist. Von diesen Gesellschaften sollte daher verlangt werden, auf Antrag eines erfolglosen Kandidaten nicht nur die Qualifikationskriterien für die Auswahl der Kandidaten, sondern auch den objektiven Vergleich dieser Kriterien und gegebenenfalls die Erwägungen offenzulegen, die den Ausschlag für den Kandidaten des nicht unterrepräsentierten Geschlechts gegeben haben. Diese Einschränkungen des in den Artikeln 7 und 8 der Charta anerkannten Rechts auf Achtung des Privatlebens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Verpflichtung börsennotierter Gesellschaften zur Vorlage von Informationen auf Antrag des erfolglosen Kandidaten sind erforderlich und entsprechen anerkannten, dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Somit stehen sie im Einklang mit den Anforderungen des Artikels 52 Absatz 1 der Charta und mit der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

4 Hintergrund

Politischer Kontext

Ziel des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten Parteien und Folgenabschätzungen

Konsultation und Fachwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. AUSFÜHRLICHE Erläuterung der einzelnen Bestimmungen

Artikel 1
Ziel der Richtlinie

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen

Artikel 4
Zielvorgaben für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder

Artikel 5
Zusätzliche Maßnahmen der Gesellschaften und Berichterstattung

Artikel 6
Sanktionen

Artikel 7
Mindestanforderungen

Artikel 9
, 10 und 11 Überprüfung, Inkrafttreten und Außerkrafttreten, Adressaten

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen

Artikel 4
Zielvorgaben für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder

Artikel 5
Zusätzliche Maßnahmen der Gesellschaften und Berichterstattung

Artikel 6
Sanktionen

Artikel 7
Mindestanforderungen

Artikel 8
Umsetzung

Artikel 9
Überprüfung

Artikel 10
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Artikel 11
Adressaten


 
 
 


Drucksache 454/12

... Derzeit sind die Unfallversicherungsträger im Landesbereich zuständig für Unternehmen, die in selbstständiger Rechtsform betrieben werden und an denen das Land unmittelbar oder mittelbar überwiegend beteiligt ist oder auf deren Organe es einen ausschlaggebenden Einfluss hat (§ 128 Absatz 1 Nummer 1a



Drucksache 559/2/12

... Auf der dritten Stufe sollte die Trassenvergabe nach optimierter Netzauslastung erfolgen. Hier sollten zunächst die Trassen an die Nutzer gehen, die vorkonfigurierte Systemtrassen nutzen. Soweit hier Konflikte auftreten, sollte der längere Laufweg ausschlaggebend sein. Die Systemtrassen müssen vom Netzbetreiber unter umfassender Konsultation aller Zugangsberechtigten festgelegt und weiterentwickelt werden. Sie sind unter dem Aspekt der optimalen Netzauslastung und der umfassenden Befriedigung aller aktuellen und zukünftigen Bedürfnisse des Marktes festzulegen. Die Verlagerungsziele des Bundesverkehrswegeplans und sonstiger Verkehrspläne sind zu beachten. Die Systemtrassen müssen einerseits die heute eingesetzte Zugförderungstechnologien, andererseits auch die verfügbaren Technologien berücksichtigen. Die Bundesnetzagentur muss überwachen, dass der Prozess der Festlegung und Weiterentwicklung von Systemtrassen diskriminierungsfrei erfolgt.



Drucksache 324/12

... (2) Für Einmalzahlungen, die eine Nachzahlung für eine nicht mehr als zehn Jahre zurückliegende aktive Tätigkeit darstellen und auf eine Tätigkeit im Ansässigkeits- oder Tätigkeitsstaat entfallen, gilt § 3 Absatz 3 entsprechend. Unbeachtlich ist, zu welchem Zeitpunkt und wo die Vergütung bezahlt wird; ausschlaggebend ist, dass sie dem Arbeitnehmer für eine Arbeitsleistung im Tätigkeitsstaat gezahlt wird. Eine Nachzahlung nach Satz 1 liegt nicht vor, wenn die einmalige Zahlung ganz oder teilweise der Versorgung dient.



Drucksache 253/12

... Die Bundesregierung hat die von der Wissenschaft, z.B. von der Monopolkommission, geforderte Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas zur Verbesserungen der wettbewerblichen Strukturen auf den Energiemärkten und ihre Ansiedlung beim Bundeskartellamt sorgfältig geprüft. Sie hat sich insbesondere damit auseinandergesetzt, ob auch nach Inkrafttreten der REMIT-Verordnung Ende 2011 Bedarf für die Einrichtung einer zusätzlichen nationalen Markttransparenzstelle besteht. Ausschlaggebend für ihre Entscheidung war, dass die REMIT-Verordnung auf Ebene der Mitgliedstaaten nationale Marktüberwachungsstellen vorgibt, die mit der europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden (ACER) bei der Überwachung zusammenarbeiten, und andererseits im Energiegroßhandel mit Strom und Gas viele kartellrechtliche Aspekte betroffen sind. Auch die Monopolkommission befürwortet die Einrichtung einer nationalen Markttransparenzstelle zusätzlich zur Einrichtung von ACER (vgl. Sondergutachten zur 8. GWB-Novelle, Rn. 139 ff.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Neunter Abschnitt

§ 47a
Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation

§ 47b
Aufgaben

§ 47c
Datenverwendung

§ 47d
Befugnisse

§ 47e
Mitteilungspflichten

§ 47f
Verordnungsermächtigung

47g Festlegungsbereiche

§ 47h
Berichtspflichten, Veröffentlichungen

§ 47i
Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen

§ 47j
Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz

§ 47k
Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 5b
Anzeige von Verdachtsfällen, Verschwiegenheitspflichten

§ 58a
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011

§ 58b
Beteiligung der Bundesnetzagentur und Mitteilungen in Strafsachen

§ 68a
Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft

§ 95a
Strafvorschriften

§ 95b
Strafvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Vorgeschichte

2. Ziele und Grundzüge des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

d Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

6. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

7. Nachhaltigkeit

8. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 47a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchtstabe c :

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu § 95a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 95b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2109: Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

I. Votum

II. Regelungsschwerpunkte

III. Meldesystem über Handel mit Strom und Gas

IV. Beobachtung der Preisbildung auf Kraftstoffmärkten

V. Darstellung von Alternativen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 25. April 2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz)


 
 
 


Drucksache 447/12

... setzt einen Antrag voraus. Die Wiedergestattung bedarf einer Ermessensentscheidung hinsichtlich des Einzelfalls, wobei die Grundsätze des Gewerberechts zu berücksichtigen sind. Ausschlaggebend ist eine positive Prognose in Hinblick auf die Zuverlässigkeit. Die Behörde trägt die Begründungslast für das Weiterbestehen der Unzuverlässigkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

3 Geltungsbereich

Erlaubnis - und Lizenzerteilungsverfahren

3 Anhörungsverfahren

3 Unternehmer

3 Verkehrsleiter

Fachliche Eignung

Finanzielle Leistungsfähigkeit, Erteilung weiterer Ausfertigungen/beglaubigter Kopien

3 Insolvenzverfahren

3 Unterrichtungspflichten

Urkundenberichtigung und Sitzverlegung

Verlust einer Urkunde Erlaubnis, Lizenz, Ausfertigung oder beglaubigte Kopie

Nachweis des Erbrechts

Verfahren der Rücknahme oder des Widerrufs

Untersagung und Wiedergestattung der Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften

3 Fahrerbescheinigung

Mitteilung

Mitteilung

Nationale Kontaktstelle, Europäischer Informationsaustausch

Hinweise zur Datenspeicherung und -übermittlung

Überwachung, Risikoeinstufung, Erfassung von Verstößen

3 Schlussbestimmungen

3 Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu Randnummer 3) Antrag auf Erteilung einer o Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (§ 3 Absatz 1 GüKG) o Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009)

1. Antragstellendes Unternehmen

1.1 Ort der Niederlassung

1.2 Ort des Hauptsitzes im handelsrechtlichen Sinne soweit abweichend von Nr. 1.1

1.3. Weitere Niederlassungen

2. Antragstellender Unternehmer und Verkehrsleiter

2.1 Angaben über den/die Inhaber, gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft geschäftsführender Gesellschafter, Geschäftsführer

2.2 Angaben über den Verkehrsleiter diese Angaben sind nur dann zu machen, wenn die Person nicht bereits als Unternehmer unter Nr. 2.1 genannt ist

2.3 Tätigkeit in weiteren Unternehmen

3. Anzahl der Fahrzeuge

4. Anzahl der benötigten Ausfertigungen/beglaubigten Kopien

5. Bestätigung der Unterschrift

Anlage 2
(zu Randnummer 17) Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr

Anlage 3
(zu Randnummer 17) Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr

Anlage 4
(zu Randnummer 44) Hinweise zum Datenschutz:

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Verwaltungsvorschrift

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Erfüllungsaufwand

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Randnummer 1

Randnummer 2

Randnummer 3

Randnummer 4

Randnummer 5

Randnummer 6

Randnummer 7

Randnummer 8

Randnummer 9

Randnummer 10

Randnummer 11

Randnummer 12

Randnummer 13

Randnummer 14

Randnummer 15

Randnummer 16

Randnummer 17

Randnummer 18

Randnummer 19

Randnummer 20

Randnummer 21

Randnummer 22

Randnummer 23

Randnummern 24 und 25

Randnummer 26

Randnummer 27

Randnummer 28

Randnummern 29 und 30

Randnummer 31

Randnummer 32

Randnummer 33

Randnummer 34

Randnummer 35

Randnummer 36

Randnummer 37

Randnummer 38

Randnummer 39

Randnummer 40

Randnummer 41

Randnummer 42

Randnummer 43

Randnummer 44

Randnummer 45

Randnummer 46

Randnummer 47

Randnummer 48

Randnummer 49

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2142: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)


 
 
 


Drucksache 610/12

... Da unterschiedliche Lohnniveaus für die Wettbewerbsfähigkeit in der Warenherstellung künftig immer weniger ausschlaggebend sein werden,9 kann es unserer Industrie durchaus gelingen, Europa wieder zu einem attraktiven Produktionsstandort zu machen, wenn sie die mit den neuen Technologien und der Größe des EU-Markts verbundenen Chancen für sich nutzen kann.



Drucksache 517/12

... (2) Bei der Beurkundung von Erklärungen über die Ausschlagung des Anfalls eines Hofes (§ 11 der Höfeordnung) gilt Absatz 1 entsprechend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)

Kapitel 1
Vorschriften für Gerichte und Notare

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Kostenfreiheit bei Gerichtskosten

§ 3
Höhe der Kosten

§ 4
Auftrag an einen Notar

§ 5
Verweisung, Abgabe

§ 6
Verjährung, Verzinsung

§ 7
Elektronische Akte, elektronisches Dokument

Abschnitt 2
Fälligkeit

§ 8
Fälligkeit der Kosten in Verfahren mit Jahresgebühren

§ 9
Fälligkeit der Gerichtsgebühren in sonstigen Fällen, Fälligkeit der gerichtlichen Auslagen

§ 10
Fälligkeit der Notarkosten

Abschnitt 3
Sicherstellung der Kosten

§ 11
Zurückbehaltungsrecht

§ 12
Grundsatz für die Abhängigmachung bei Gerichtskosten

§ 13
Abhängigmachung bei Gerichtsgebühren

§ 14
Auslagen des Gerichts

§ 15
Abhängigmachung bei Notarkosten

§ 16
Ausnahmen von der Abhängigmachung

§ 17
Fortdauer der Vorschusspflicht

Abschnitt 4
Kostenerhebung

§ 18
Ansatz der Gerichtskosten

§ 19
Einforderung der Notarkosten

§ 20
Nachforderung von Gerichtskosten

§ 21
Nichterhebung von Kosten

Abschnitt 5
Kostenhaftung

Unterabschnitt 1
Gerichtskosten

§ 22
Kostenschuldner in Antragsverfahren, Vergleich

§ 23
Kostenschuldner in bestimmten gerichtlichen Verfahren

§ 24
Kostenhaftung der Erben

§ 25
Kostenschuldner im Rechtsmittelverfahren, Gehörsrüge

§ 26
Bestimmte sonstige gerichtliche Auslagen

§ 27
Weitere Fälle der Kostenhaftung

§ 28
Erlöschen der Zahlungspflicht

Unterabschnitt 2
Notarkosten

§ 29
Kostenschuldner im Allgemeinen

§ 30
Haftung der Urkundsbeteiligten

§ 31
Besonderer Kostenschuldner

Unterabschnitt 3
Mehrere Kostenschuldner

§ 32
Mehrere Kostenschuldner

§ 33
Erstschuldner der Gerichtskosten

Abschnitt 6
Gebührenvorschriften

§ 34
Wertgebühren

Abschnitt 7
Wertvorschriften

Unterabschnitt 1
Allgemeine Wertvorschriften

§ 35
Grundsatz

§ 36
Allgemeiner Geschäftswert

§ 37
Früchte, Nutzungen, Zinsen, Vertragsstrafen, sonstige Nebengegenstände und Kosten

§ 38
Belastung mit Verbindlichkeiten

§ 39
Auskunftspflichten

Unterabschnitt 2
Besondere Geschäftswertvorschriften

§ 40
Erbschein, Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft und Testamentsvol lstreckerzeugnis

§ 41
Zeugnisse zum Nachweis der Auseinandersetzung eines Nachlasses oder Gesamtguts

§ 42
Wohnungs- und Teileigentum

§ 43
Erbbaurechts beste l l u ng

§ 44
Mithaft

§ 45
Rangverhältnisse und Vormerkungen

Unterabschnitt 3
Bewertungsvorschriften

§ 46
Sache

§ 47
Sache bei Kauf

§ 48
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

§ 49
Grundstücksgleiche Rechte

§ 50
Bestimmte schuldrechtliche Verpflichtungen

§ 51
Erwerbs- und Veräußerungsrechte, Verfügungsbeschränkungen

§ 52
Nutzungs- und Leistungsrechte

§ 53
Grundpfandrechte und sonstige Sicherheiten

§ 54
Bestimmte Gesellschaftsanteile

Kapitel 2
Gerichtskosten

Abschnitt 1
Gebührenvorschriften

§ 55
Einmalige Erhebung der Gebühren

§ 56
Teile des Verfahrensgegenstands

§ 57
Zurückverweisung, Abänderung oder Aufhebung einer Entscheidung

§ 58
Eintragungen in das Handels-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Wertvorschriften

Unterabschnitt 1
Allgemeine Wertvorschriften

§ 59
Zeitpunkt der Wertberechnung

§ 60
Genehmigung oder Ersetzung einer Erklärung oder

§ 61
Rechtsmittelverfahren

§ 62
Einstweilige Anordnung

Unterabschnitt 2
Besondere Geschäftswertvorschriften

§ 63
Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen

§ 64
Nachlasspflegschaften und Gesamtgutsverwaltung

§ 65
Ernennung und Entlassung von Testamentsvollstreckern

§ 66
Bestimmte Teilungssachen

§ 67
Bestimmte unternehmensrechtliche Verfahren und bestimmte Vereins- und Stiftungssachen

§ 68
Verhandlung über Dispache

§ 69
Eintragungen im Grundbuch, Schiffs- oder Schiffsbauregister

§ 70
Gemeinschaften zur gesamten Hand

§ 71
Nachträgliche Erteilung eines Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefs

§ 72
Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer

§ 73
Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

§ 74
Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz

§ 75
Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

§ 76
Bestimmte Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht

Unterabschnitt 3
Wertfestsetzung

§ 77
Angabe des Werts

§ 78
Wertfestsetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde

§ 79
Festsetzung des Geschäftswerts

§ 80
Schätzung des Geschäftswerts

Abschnitt 3
Erinnerung und Beschwerde

§ 81
Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde

§ 82
Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung

§ 83
Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts

§ 84
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Kapitel 3
Notarkosten

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 85
Notarielle Verfahren

§ 86
Beurkundungsgegenstand

§ 87
Sprechtage außerhalb der Geschäftsstelle

Abschnitt 2
Kostenerhebung

§ 88
Verzinsung des Kostenanspruchs

§ 89
Beitreibung der Kosten und Zinsen

§ 90
Zurückzahlung, Schadensersatz

Abschnitt 3
Gebührenvorschriften

§ 91
Gebührenermäßigung

§ 92
Rahmengebühren

§ 93
Einmalige Erhebung der Gebühren

§ 94
Verschiedene Gebührensätze

Abschnitt 4
Wertvorschriften

Unterabschnitt 1
Allgemeine Wertvorschriften

§ 95
Mitwirkung der Beteiligten

§ 96
Zeitpunkt der Wertberechnung

Unterabschnitt 2
Beurkundung

§ 97
Verträge und Erklärungen

§ 98
Vollmachten und Zustimmungen

§ 99
Miet-, Pacht- und Dienstverträge

§ 100
Güterrechtliche Angelegenheiten

§ 101
Annahme als Kind

§ 102
Erbrechtliche Angelegenheiten

§ 103
Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht, Anträge an das Nachlassgericht

§ 104
Rechtswahl

§ 105
Anmeldung zu bestimmten Registern

§ 106
Höchstwert für Anmeldungen zu bestimmten Registern

§ 107
Gesellschaftsrechtliche Verträge, Satzungen und Pläne

§ 108
Beschlüsse von Organen

§ 109
Derselbe Beurkundungsgegenstand

§ 110
Verschiedene Beurkundungsgegenstände

§ 111
Besondere Beurkundungsgegenstände

Unterabschnitt 3
Vollzugs- und Betreuungstätigkeiten

§ 112
Vollzug des Geschäfts

§ 113
Betreuungstätigkeiten

Unterabschnitt 4
Sonstige notarielle Geschäfte

§ 114
Rückgabe eines Erbvertrags aus der notariellen Verwahrung

§ 115
Vermögensverzeichnis, Siegelung

§ 116
Freiwillige Versteigerung von Grundstücken

§ 117
Versteigerung von beweglichen Sachen und von Rechten

§ 118
Vorbereitung der Zwangsvollstreckung

§ 119
Entwurf

§ 120
Beratung bei einer Haupt- oder Gesellschafterversammlung

§ 121
Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen

§ 122
Rangbescheinigung

§ 123
Gründungsprüfung

§ 124
Verwahrung

Abschnitt 5
Gebührenvereinbarung

§ 125
Verbot der Gebührenvereinbarung

§ 126
Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Abschnitt 6
Gerichtliches Verfahren in Notarkostensachen

§ 127
Antrag auf gerichtliche Entscheidung

§ 128
Verfahren

§ 129
Beschwerde und Rechtsbeschwerde

§ 130
Gemeinsame Vorschriften

§ 131
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Kapitel 4
Schluss- und Übergangsvorschriften

§ 132
Verhältnis zu anderen Gesetzen

§ 133
Bekanntmachung von Neufassungen

§ 134
Übergangsvorschrift

§ 135
Sonderregelung für Baden-Württemberg

§ 136
Übergangsvorschrift zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Anlage 1
(zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis


 
 
 


Drucksache 77/12

... Nach der Errichtung von PRACE mit eigener Rechtspersönlichkeit im Jahr 2010 hat der akademische Bereich seine führenden Rechnersysteme in einer einzigen Infrastruktur zusammengelegt und allen Forschern in der EU zur Verfügung gestellt. Für die Erreichung der kritischen Masse und die Gewährung des Zugangs zu diesen HPC-Systemen der Spitzenklasse ist nunmehr die wissenschaftliche Exzellenz ausschlaggebend, nicht mehr der geografische Standort eines Wissenschaftlers. PRACE weitet ihre Dienste auf HPC-Systeme im mittleren Leistungsbereich mit dem Ziel aus, eine Plattform für verteiltes Rechnen (Distributed Computing) bereitzustellen, die von den Nutzern unabhängig von ihrem Standort und der Verfügbarkeit nationaler Mittel genutzt werden kann. Mit dem PRACE-Modell der Bündelung und gemeinsamen Nutzung von Systemen und Fachwissen werden die vorhandenen begrenzten Ressourcen auf optimale Weise genutzt.



Drucksache 108/12

... Die Nachlassgerichte sollen über Daten zu nichtehelichen oder einzeladoptierten Kindern nach dem Tod des Erblassers stets von Amts wegen informiert werden, unabhängig davon, ob nach jeweiligem Landesrecht eine Pflicht zur amtlichen Erbenermittlung von Amts wegen besteht. Hierfür sind folgende Gründe ausschlaggebend:



Drucksache 527/12

... Die Deckung des steigenden Frequenzbedarfs für Drahtlosverbindungen wird erschwert durch den Mangel an freien Frequenzen und die mit einer Neuzuweisung von Frequenzen verbundenen Kosten und Verzögerungen sowie die gelegentlich notwendige Abschaltung bisheriger Nutzer. Für die Befriedigung der wachsenden Nachfrage sind eine effizientere Nutzung und Innovationen ausschlaggebend. In den nächsten zehn Jahren könnte es der technische Fortschritt ermöglichen, dass sich eine steigende Zahl von Nutzern die Rechte für den gleichzeitigen Zugang zu einem bestimmten Frequenzband teilt. Das regulatorische Umfeld muss dies jedoch auch zulassen.



Drucksache 515/12

... gestützt wurde (für das Verwaltungsgericht scheint dieser Gesichtspunkt zwar letztlich nicht ausschlaggebend gewesen zu sein, es hat aber ebenfalls betont, dass das Verbot auch eine Hilfe bei der Beschaffung sonst nicht zugänglicher verschreibungspflichtiger Medikamente verhindere). Eine strafrechtliche Verbotsnorm kann insoweit deutlich genauer den Inhalt und auch die Grenzen des Verbotenen bestimmen.



Drucksache 661/12 (Beschluss)

... Für die Übertragbarkeit von Krankheitserregern sowie die Ansteckung weiterer Tiere sind nur die infektiösen Teile eines Erregers ausschlaggebend. Deshalb sollte sich das Gesetz nur auf diese beziehen.



Drucksache 717/12 (Beschluss)

... Für Aussagen zur genetischen Disposition ist der humangenetische Befund ausschlaggebend.



Drucksache 517/12 (Beschluss)

... "(2) Die Kosten für 1. die Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen und 2. die Beurkundung der Ausschlagung der Erbschaft oder der Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft werden auch dann von dem nach § 343 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/12 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 3 GNotKG

Abschnitt 3
Vorauszahlung und Sicherstellung der Kosten

3. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 4 GNotKG

Abschnitt 4
Kostenansatz

4. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 GNotKG

5. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 Nummer 1, 6 - neu - bis 9 -neu-, Absatz 3, 4, 5 GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

6. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1a - neu - GNotKG

7. Zu Artikel 1 Überschrift zu § 23 GNotKG

8. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 - neu - GNotKG

9. Zu Artikel 1 § 27 Nummer 5 - neu - GNotKG

10. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

11. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

12. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Halbsatz 1, Absatz 6 - neu - GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

13. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 GNotKG

14. Zu Artikel 1 § 55 GNotKG

15. Zu Artikel 1 § 58a - neu - GNotKG

§ 58a
Rechnungsgebühren

16. Zu Artikel 1 § 67 GNotKG

17. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Satz 1 GNotKG

18. Zu Artikel 1 § 77 GNotKG

§ 77
Mitwirkung der Beteiligten, Angabe des Werts

19. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 1, 1a - neu - GNotKG

20. Zu Artikel 1 § 127 Absatz 1 GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu Artikel 1 Nummern 11101, 11102, 11104, 12311 KV GNot KG

22. Zu Artikel 1 Nummer 11102a - neu - KV GNotKG

23. Zu Artikel 1 Nummer 11105 KV GNotKG

24. Zu Artikel 1 Nummer 12100 KV GNotKG

25. Zu Artikel 1 Nummer 12101 KV GNotKG

26. Zu Artikel 1 Nummer 12215 KV GNotKG

27. Zu Artikel 1 Nummer 12410 KV GNotKG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12420, 12420a - neu - KV GNot KG

29. Zu Artikel 1 Nummern 13100, 13101 KV GNotKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 13200 und 13201 KV GNotKG

31. Zu Artikel 1 Nummer 13400 KV GNotKG

32. Zu Artikel 1 Nummer 14110 KV GNotKG

33. Zu Artikel 1 Nummer 14122 KV GNotKG

34. Zu Artikel 1 Nummer 14125 KV GNotKG

35. Zu Artikel 1 Nummern 14142a -neu-, 14143 KV GNotKG

36. Zu Artikel 1 Nummer 14150 KV GNotKG

37. Zu Artikel 1 Nummer 14160 KV GNotKG

38. Zu Artikel 1 Nummern 14260 und 14261 KV GNotKG

39. Zu Artikel 1 Nummer 14331 KV GNotKG

40. Zu Artikel 1 Nummer 14400 KV GNotKG

41. Zu Artikel 1 Nummer 14401 KV GNotKG

42. Zu Artikel 1 Vorbemerkung 1.4.5 KV GNotKG

43. Zu Artikel 1 Teil 1 Hauptabschnitt 7 KV GNotKG

44. Zu Artikel 1 Nummern 19112 bis 19114 und 19123 bis 19125 KV GNotKG

45. Zu Artikel 1 Nummer 22114 KV GNotKG

46. Zu Artikel 1 Nummer 22125 KV GNotKG

47. Zu Artikel 1 Nummer 23100 KV GNotKG

48. Zu Artikel 1 Nummer 25300 Anmerkung Satz 2 - neu - KV GNotKG

49. Zu Artikel 1 Nummer 26002 Anmerkung Absatz 2a - neu - GNotKG

50. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GNotKG

51. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 2 und Nummer 32002 KV GNotKG , Artikel 2 Nummer 2000 Nummer 2 KV JVKostG ,

52. Zu Artikel 1 Nummer 31002 KV GNotKG

53. Zu Artikel 1 Nummer 31003 KV GNotKG

54. Zu Artikel 1 Nummer 31004 KV GNotKG

55. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 4 Satz 2 - neu - JVKostG

56. Zu Artikel 2 § 12 Absatz 2 - neu - JVKostG

57. Zu Artikel 2 Nummern 1110 und 1112 KV JVKostG

58. Zu Artikel 2 Nummer 1401 KV JVKostG

59. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 -neu-, Absatz 2 Nummer 1 GKG Artikel 3a - neu - § 110 Absatz 2 Satz 2 -neu-, Absatz 2 Nummer 4 ZPO

'Artikel 3a Änderung der Zivilprozessordnung

60. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a § 34 Absatz 1 Satz 2 GKG , Artikel 5 Absatz 1 Nummer 14 Buchstabe a § 28 Absatz 1 Satz 2 FamGKG

61. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 52 Absatz 2 GKG Buchstabe b § 52 Absatz 4 Nummer 1 GKG

62. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe a § 52 Absatz 3 GKG

63. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 20 § 70 Absatz 1 Satz 2, 3 GKG

64. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 2 Nummer 1100 KV GKG

65. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 3a - neu - Nummer 1220 KV GKG , Nummer 3b - neu - Nummer 1222 KV GKG ,

66. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 30, 30a - neu - Nummern 2210, 2220 KV GKG

67. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 3117 KV GKG Nummer 76 Nummer 4110 KV GKG

Zu Artikel 3

69. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 106 Buchstabe a Nummer 9000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GKG

70. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 108 Nummer 9003 KV GKG

71. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 109 Nummer 9004 KV GKG

72. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 20 § 43 Absatz 1 Satz 2 FamGKG

73. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 25 § 62 Absatz 1 Satz 2, 3 FamGKG

74. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 4a - neu - Nummer 1312a - neu - KV FamGKG

75. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 35 Buchstabe a Nummer 2000 Nummer 1, 3 - neu - KV FamGKG

76. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 37 Nummer 2003 KV FamGKG

77. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 38 Nummer 2004 KV FamGKG

78. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 39a - neu - Nummer 2006a KV FamGKG

79. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c § 10 Absatz 3 GVKostG

80. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 6 § 12a GvKostG , Absatz 2 Nummer 49 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Nummer 711 Anmerkung Absatz 2 Satz 3 KV GvKostG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

81. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 8a - neu - § 14 Satz 2 GvKostG , Absatz 2 Nummer 32 Nummern 430, 431 -neu-, 432 -neu-, 433 - neu - KV GvKostG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 430

Zu Nummer 431

Zu Nummer 432

Zu Nummer 433

82. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 4 Vorbemerkung 1 Absatz 3 - neu - KV GvKostG

83. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 Nummer 101 KV GvKostG , Nummer 38 Nummer 600 KV GvKostG , Nummer 42 Buchstabe a Nummer 604 KV GvKostG

84. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 13 Nummer 240 KV GvKostG

85. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 45 Nummer 702 KV GvKostG

86. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 49 Buchstabe a Nummer 711 KV GvKostG , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Nummer 711 Anmerkung Absatz 4 Satz 2 KV GvKostG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

87. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 713 KV GvKostG

88. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 1 Satz 3 JVEG

89. Zu Artikel 7 Nummer 5a - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1a - neu - JVEG

90. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 1 JVEG

91. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 3 Satz 1 JVEG

92. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 2 JVEG

93. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 3 JVEG

94. Zu Artikel 7 Nummer 10 Buchstabe a § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 JVEG

95. Zu Artikel 7 Nummer 11 Buchstabe b § 13 Absatz 2 Satz 1 und 2 JVEG

96. Zu Artikel 7 Nummer 1 1a - neu - § 15 Absatz 2 Satz 2 JVEG

97. Zu Artikel 7 Nummer 13 Buchstabe b - neu - § 17 Satz 1a - neu - JVEG

98. Zu Artikel 7 Nummer 17 Buchstabe b - neu - § 21 Satz 1a - neu - JVEG

99. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 1, 3a -neu-, 11, 26, 32, 42 - neu - der Tabelle 1 und Tabelle 2 der Anlage 1 JVEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

100. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 39a -neu-, 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

101. Zu Artikel 7 Nummer 20 Buchstabe d Nummer 102 KV JVEG , Buchstabe e Nummer 103 KV JVEG , Buchstabe f Nummer 104 KV JVEG , Buchstabe h1 - neu - Nummer 107 - neu - KV JVEG

Zu Buchstabe d

102. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 25 Buchstabe b § 48 Absatz 3 Satz 1 RVG

103. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 27 § 50 Absatz 1 Satz 1a - neu - RVG

104. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 29 § 58 Absatz 3 Satz 5 - neu - RVG

Zu § 58

105. Zu Artikel 8 Absatz 2 Nummer 60 Vorbemerkung 4 Absatz 1 VV RVG


 
 
 


Drucksache 21/12

... ii) im Rahmen der europäischen Kohäsionsfonds Leitlinien für die Ausarbeitung von Strategien für eine intelligente Spezialisierung erstellen, die für den Zugang zu den Regionalfonds den Ausschlag gibt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Stärkung des Vertrauens in den Digitalen Binnenmarkt

2.1. Erwarteter Nutzen

2.2. Strategie zur Erreichung dieser Ziele bis 2015

3. Die fünf Prioritäten

3.1. Ausweitung des legalen und grenzübergreifenden Waren- und Dienstleistungsangebots

4 Hauptmassnahmen

3.2. Erhöhung des Kenntnisstands der Anbieter und Stärkung des Verbraucherschutzes

4 Hauptmassnahmen

3.3. Zuverlässige und effiziente Zahlungs- und Liefersysteme

4 Hauptmassnahmen

3.4. Wirksamere Missbrauchsbekämpfung und bessere Steitbeilegung

4 Hauptmassnahmen

3.5. Weiterer Ausbau der Breitbandnetze und verstärkte Bereitstellung fortgeschrittener technologischer Lösungen

4 Hauptmassnahmen

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 338/12

... Die Kommission befürchtet, dass die Zusagen der Mitgliedstaaten nicht ausreichen werden, um die Kernziele der Strategie Europa 2020 in wichtigen Bereichen wie Erwerbstätigenquoten, FuE, Bildung und Armutsbekämpfung zu erreichen. Für die Zukunft Europas ist es aber ausschlaggebend, dass diese Ziele erreicht werden.



Drucksache 746/12

... Als Empfänger der Waren wird die Entscheidung der Verbraucher in großem Maße von der Verfügbarkeit einer kostenlosen - kostengünstigen - Lieferung und Rücksendung beeinflusst. Die Verbraucher blicken auch verstärkt auf andere nationale Märkte, doch stellen Komplexität und fehlende Transparenz bei der grenzüberschreitenden Zustellung ein Haupthindernis dar. Als Absender von Paketen und insbesondere bei der Rücksendung bestellter Waren repräsentieren die Verbraucher einen relativ geschlossenen Markt und die hohen Zustellungskosten zählen zu den Hauptgründen für ihre Unzufriedenheit mit OnlineKäufen32. Insgesamt ist weiterhin überwiegend der Faktor "Preis" bei Auswahl einer grenzüberschreitenden Zustelloption ausschlaggebend33.



Drucksache 40/11

... habe zu diesem Rückgang beigetragen.27 Nach Auffassung der Gutachter sei jedoch fraglich, ob die förderfähigen Leistungen richtig ausgewählt wurden. Die Subventionierung sei in mehreren Bereichen nicht sinnvoll, weil diese kaum schwarzarbeitstauglich seien. Dort seien fast ausschließlich oder zu großen Teilen Mitnahmeeffekte zu erwarten. Dies gelte vor allem für alle Arbeiten, bei denen die Gewährleistung des Dienstanbieters für den Nachfrager von ausschlaggebender Bedeutung sei. Eine vergleichbare Situation ergebe sich bei Dienst- oder Handwerkerleistungen, die Dritten in Rechnung gestellt werden, vor allem bei Mietnebenkosten. Auch bei Leistungen, die in Anspruch genommen werden müssten, wie die des Kaminkehrers, sei eine illegale Beschäftigung kaum vorstellbar, sodass die steuerliche Förderung ausschließlich Mitnahmeeffekte habe.



Drucksache 409/11

... Im Rahmen eines gebietsbezogenen Konzepts sind die Beteiligung der Erzeuger an den Qualitätsregelungen und die Absatzförderung für entsprechende Erzeugnisse ausschlaggebend für die Erfüllung der steigenden Erwartungen im Hinblick auf Ursprünglichkeit, Tradition und Unverfälschtheit, so dass die soziale Bindung zwischen Verbrauchern und Erzeugern wieder neu entsteht und Frische, Innovation und Nährwert der Erzeugung und das Wissen um die Erzeugnisse wieder in der Vordergrund rücken.



Drucksache 281/1/11

... Das Fahrzeuggewicht ist in der Regel aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher kein ausschlaggebendes Kriterium für den Kauf eines Neuwagens.



Drucksache 129/11

... - Die Änderungen im neuen Absatz 8 Nummer 1 und 2 erfolgen vor dem Hintergrund, dass der unscharfe Begriff "betriebsbereite Mobilfunkkarte", der nur an dieser Stelle der Verordnung angewendet wurde, entfällt und statt dessen vorgegeben wird, unter welchen Voraussetzungen Notrufverbindungen herzustellen sind und unter welchen nicht. Dies geht jetzt aus Nummer 1 und Nummer 2 Satz 1 und 2 klar hervor, wobei durch den Hinweis auf in einem Mobilfunknetz "technisch verwendbare" Mobiltelefone klargestellt wird, dass für den Aufbau von Notrufverbindungen ausschließlich eine technische Kompatibilität zwischen Mobiltelefon und Mobilfunknetz Ausschlag gebend ist, nicht jedoch die für den normalen Betrieb eingeschränkte Akzeptanz von Mobilfunkkarten anderer Betreiber. Mit der Ergänzung in Nummer 2 Satz 3 wird ein redaktioneller Fehler bei der Verweisung behoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/11




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 15a
Regulierungskonzepte

§ 31
Entgeltgenehmigung

§ 40
Funktionelle Trennung

§ 41
Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen

§ 43a
Verträge

§ 43b
Vertragslaufzeit

§ 45n
Transparenz und Veröffentlichung von Informationen

§ 45o
Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle

§ 46
Anbieterwechsel und Umzug

§ 53
Frequenzzuweisung

§ 54
Frequenznutzung

§ 58
Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf

§ 66g
Warteschleifen

§ 66i
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66m
Umgehungsverbot

§ 77a
Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze

§ 109a
Datensicherheit

§ 123a
Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union

§ 123b
Bereitstellung von Informationen

§ 138
Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur

§ 138a
Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen

§ 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Europäisches Recht

II. Zweck und Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Nummer 81

Zu Nummer 82

Zu Nummer 83

Zu Nummer 84

Zu Nummer 85

Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)

Zu Nummer 87

Zu Nummer 88

Zu Nummer 89

Zu Nummer 90

Zu Nummer 91

Zu Nummer 92

Zu Nummer 93

Zu Nummer 94

Zu Nummer 95

Zu Nummer 96

Zu Nummer 97

Zu Nummer 98

Zu Nummer 99

Zu Nummer 100

Zu Nummer 101

Zu Nummer 102

Zu Nummer 103

Zu Nummer 104

Zu Nummer 105

Zu Nummer 106

Zu Nummer 107

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen


 
 
 


Drucksache 739/11

... - Anhang I Abschnitt D Teil I Nummer 3: Diese Vorschrift behandelt die den Emittenten von den Ratingagenturen vor der Veröffentlichung zur Verfügung zu stellenden Informationen zu den wichtigsten Gründen, die für das Rating oder den Outlook ausschlaggebend waren, um dem bewerteten Unternehmen Gelegenheit zu geben, mögliche Fehler im Rating zu ermitteln. Nach der vorgeschlagenen Regel müssen Ratingagenturen die Emittenten innerhalb der Geschäftszeiten des bewerteten Unternehmens und mindestens einen vollen Arbeitstag vor der Veröffentlichung benachrichtigen. Diese Regel gilt für alle Ratings (ob bestellt oder unbestellt) und Outlooks.



Drucksache 822/11

... Mit dem Vorschlag wird im Wesentlichen das Ziel verfolgt, vertrauenswürdige, sichere und rechtlich stabile Rahmenbedingungen für den Vertrieb Europäischer Risikokapitalfonds zu schaffen. Die Festlegung der wesentlichen Merkmale eines solchen Fonds, d.h. die Zusammensetzung des Portfolios, die Anlageinstrumente, die Anlageziele und die möglichen Anlageobjekte, kann nicht in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt werden, da dies eine uneinheitliche, nicht konsequente Anwendung dieser für die Definition ausschlaggebenden Anforderungen in der EU zur Folge hätte. Einheitliche Festlegungen und Anforderungen an die Funktionsweise müssen deshalb bei der Festlegung gemeinsamer Vorschriften für den europäischen Markt für solche Fonds und für ihre Verwalter eine zentrale Rolle spielen. Darüber hinaus müssen alle Verwalter von Organismen für gemeinsame Anlagen, die auf diesem Markt tätig sind und die Bezeichnung "Europäischer Risikokapitalfonds" verwenden, den gleichen Anforderungen an Organisation und Geschäftsführung unterliegen.



Drucksache 398/11

... Ausfuhrkontrollen in der EU sind demzufolge ein Ausfluss handels- und sicherheitspolitischer Erwägungen einerseits und von Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten andererseits. Selbstverständlich sollten im Falle außergewöhnlicher Umstände, die wesentliche Sicherheitsinteressen eines Mitgliedstaats berühren, Letztere den Ausschlag geben. Diese Ausnahme zur Wahrung der Sicherheit ist jedoch nicht als eine weit gefasste Genehmigung zu verstehen, die nationale Alleingänge ermöglicht, wann immer ein Mitgliedstaat Maßnahmen ergreifen will.4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/11




1. Einleitung

2. Zweck des Grünbuchs

3. Aufbau dieses Grünbuchs

4. EU-Ausfuhrkontrollen in einer WELT des Wandels

4.1. Bedeutung des Dual-Use-Bereichs für die Wirtschaft der EU

4.2. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in einer sich entwickelnden Welt

4.3. Unterschiede in den nationalen Ansätzen zur Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

4.4. Gleiche Ausgangschancen für EU-Ausführer

5. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck durch die EU NACH der Verordnung 428/2009

5.1. Überblick über das Ausfuhrkontrollsystem der EU für Güter mit doppeltem Verwendungszweck

5.2. Die vorliegenden Genehmigungsarten

5.3. „Catch-all“-Kontrollen

5.4. Durchfuhr- und Vermittlungskontrollen

5.5. Weitere von den Mitgliedstaaten eingeführte Kontrollen

5.6. Kriterien für die Entscheidung über eine Ausfuhrgenehmigung

5.7. Genehmigungsverweigerungen

5.8. Kontrollen der Verbringung innerhalb der EU

5.9. EU-Kontrollliste

6. Die Entwicklung der Dual-Use-Ausfuhrkontrollen in der EU

6.1. Auf dem Weg zu einem neuen Modell der EU-Ausfuhrkontrolle

6.2. Strategisches Ziel und risikoorientierte EU-Ausfuhrkontrollen

6.3. Künftige Organisation der EU-Ausfuhrkontrollen

6.4. Gemeinsame Risikobewertung und angemessene Überprüfungsverfahren

6.5. Systematischer Informationsaustausch

6.6. Ausweitung des Geltungsbereichs der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der EU

6.7. Ein gemeinsamer Ansatz für „Catch-all“-Kontrollen

6.8. Auf dem Weg zu einem vollständig integrierten Binnenmarkt für Güter mit doppeltem Verwendungszweck

6.9. Verbesserte Durchsetzung der Ausfuhrkontrollen

7. Fazit

7.1. Nächste Schritte

7.2. Konsultationsfrist

7.3. Veröffentlichung von Stellungnahmen


 
 
 


Drucksache 189/11

... Verwaltungsräten kommt beim Aufbau verantwortungsvoller Unternehmen eine ausschlaggebende Rolle zu. In vielen Fällen scheint sich die Rolle, die der Vorsitzende wahrnimmt, erheblich auf die Funktionsweise und den Erfolg des Verwaltungsrats auszuwirken. Angesichts dieser Feststellung könnte es nützlich sein, die Position und die Zuständigkeiten des Verwaltungsratsvorsitzenden genauer zu definieren.



Drucksache 179/1/11

... 50. Zu Punkt 3.3 (Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen) ist der Bundesrat der Auffassung, dass die EU nicht über die flächendeckende Einführung einer Pkw-Maut entscheiden sollte; eine solche Entscheidung muss den jeweiligen Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Schon bei der Eurovignetten-Richtlinie ist eine Einigung bezüglich der Einbeziehung externer Kosten intensiv und kontrovers diskutiert worden. Eine Regelung auf europäischer Ebene erscheint dem Bundesrat daher abwegig. Zudem wären durch die einseitige Belastung der Straße - hier des Personenwirtschafts- und des Wirtschaftsverkehrs - erhebliche Preissteigerungen zu befürchten, wenn etwa Handwerker und andere Unternehmer, die auf ihre Fahrzeuge angewiesen sind, zusätzlich belastet würden. Würde eine Nutzerfinanzierung dennoch als gangbarer Weg angesehen, so muss die individuelle Situation eines jeden Mitgliedstaates ausschlaggebend sein; eine Gleichmacherei auf europäischer Ebene erscheint daher nicht sachgerecht. Die Frage, ob externe Kosten auf die Verursacher umgelegt werden, sollte ebenso Sache der Mitgliedstaaten bleiben wie die Steuerpolitik. Eine künstliche und zudem einseitige Verteuerung des Verkehrsträgers Straße hält der Bundesrat nicht für sinnvoll; sie wäre auch dem Wettbewerb der Verkehrsträger untereinander abträglich.



Drucksache 280/11

... 3. ist sich der Tatsache bewusst, dass einige Mitgliedstaaten fordern, dass die EIB ein größeres Risiko bei ihren Finanzierungsoperationen eingeht, weist aber darauf hin, dass dies nicht das AAA-Rating der EIB gefährden sollte, das ausschlaggebend dafür ist, dass sie für ihre Darlehen weiterhin die besten Bedingungen gewährleisten kann;



Drucksache 361/11

... (3) Die Mitglieder der Schiedsstelle führen ihr Amt als Ehrenamt. Sie sind an Weisungen nicht gebunden. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Entscheidungen werden von der Mehrheit der Mitglieder getroffen. Ergibt sich keine Mehrheit, gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/11




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

§ 23
Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 111b
Landesschiedsstelle für Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

§ 295a
Abrechnung der im Rahmen von Verträgen nach § 73b, § 73c oder § 140a sowie vom Krankenhaus im Notfall erbrachten Leistungen

Artikel 4
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 6
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 97c
Qualitätssicherung durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.

Artikel 6a
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 6b
Überprüfungsregelung

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 90/11

... 64. fordert die Kommission auf, Vorschläge dazu zu unterbreiten, wie das Projekt Galileo oder Vorhaben wie "Global Monitoring for Environment and Security", die Auswirkungen auf die Arktis haben könnten, so entwickelt werden könnten, dass sie eine sicherere und schnellere Navigation in arktischen Gewässern ermöglichen, damit in die Sicherheit und Zugänglichkeit der Nord-Ost-Passage investiert wird, insbesondere, um zu einer besseren Vorhersehbarkeit von Eisbewegungen, einer besseren Kartierung des arktischen Meeresbodens und dem Verständnis der für die Geodynamik dieses Gebiets ausschlaggebenden Prozesse beizutragen, die für die Geodynamik der Erde, den Wasserkreislauf in Polarregionen sowie eine bessere Kenntnis einzigartiger Ökosysteme von entscheidender Bedeutung sind;



Drucksache 370/11

... 42. hält die Umsetzungsbefugnisse der WTO, die durch die Einrichtung ihres Gremiums zur Beilegung von Streitigkeiten geschaffen wurden, für ausschlaggebend für den Erfolg dieser Organisation;



Drucksache 209/11 (Beschluss)

... Die Ergebnisse einer solchen inhaltlichen Bewertung können für die Entscheidungsfindung anlagesuchender nicht-professioneller Kunden von ausschlaggebender Relevanz sein. Auf jeden Fall hätten sie für diese Kundengruppe keine geringere Bedeutung wie die Sicherheit zu wissen, dass der Verkaufsprospekt formfehlerfrei ist und keine Kohärenzfehler aufweist.



Drucksache 73/1/11

... 17. Der Bundesrat bittet mit Blick auf das Urteil des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung vom 2. März 2010 um genaue Prüfung, ob der in Artikel 9 Absatz 2 Satz 1 des Vorschlags gewählte Zeitraum für die Bereithaltung der Informationen in einem angemessenen Verhältnis zum Verwendungszweck steht. Dem Richtlinienvorschlag sowie den Ausführungen im Begleitdokument fehlt eine hinreichend nachvollziehbare Begründung für die vorgeschlagene Frist von fünf Jahren. Bei der konkreten Festlegung der Speicherfrist sind nachvollziehbare praktische Erfordernisse der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung als ausschlaggebender Maßstab heranzuziehen.



Drucksache 844/11

... Die Klarstellung entspricht dem Sinn und Zweck der Unterhaltsleistung nach dem UVG. Er unterstützt das Kind und den alleinerziehenden Elternteil in der besonders prekären Erziehungssituation, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben. In erster Linie soll für einen bestimmten, vorübergehenden Zeitraum die schwierige Situation gemildert werden, damit sich die alleinerziehenden Elternteile auf die neue Lebenssituation einstellen können. Eine dauerhafte wirtschaftliche Besserstellung des Kindes ist nicht das ausschlaggebende Ziel der Unterhaltsleistung nach dem UVG. Dies zeigt sich auch darin, dass das Kind finanziell keinen Vorteil hat, wenn - wie vom UVG vorgesehen - Unterhaltsvorschuss gezahlt wurde und Rückgriff in derselben Höhe beim familienfernen Elternteil genommen wird. Ebenso ist es für das Kind wirtschaftlich unerheblich, ob es die Unterhaltsleistung nach dem UVG oder direkte Unterhaltszahlungen in gleicher Höhe durch den barunterhaltspflichtigen, familienfernen Elternteil erhalten hat. Dementsprechend sieht das UVG keine Prüfung vor, ob das Kind wirtschaftlich oder rechtlich dauerhaft von der Zahlung der Leistung profitiert hat bzw. ob die Unterhaltsleistung beim Kind dauerhaft verbleibt.



Drucksache 237/11

... 1. nimmt die interne politische Situation, insbesondere was die Demokratie betrifft, mit Besorgnis zur Kenntnis; nimmt auch den Wunsch des iranischen Volkes - insbesondere der jüngeren Generation - nach demokratischem Wandel zur Kenntnis und bedauert zutiefst, dass die Regierung und das Parlament des Iran offensichtlich nicht in der Lage sind, auf die verständlichen Forderungen der iranischen Bürger einzugehen; betont, dass die Unzufriedenheit der Bevölkerung über die iranische Regierung als Folge der ernsten sozioökonomischen Lage, gepaart mit dem Fehlen von Freiheit und der grundlegenden Achtung der Menschenwürde innerhalb des Iran, als größte Herausforderungen ausschlaggebend dafür sein werden, ob sich das iranische Regime halten kann;



Drucksache 150/11

... (3) Die Mitglieder der Schiedsstelle führen ihr Amt als Ehrenamt. Sie sind an Weisungen nicht gebunden. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Entscheidungen werden von der Mehrheit der Mitglieder getroffen. Ergibt sich keine Mehrheit, gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

a Bund

b Länder

c Gesetzliche Krankenversicherung

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

§ 23
Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Anhang I
(zu § 8 Absatz 8, § 11 Absatz 3)

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 111b
Landesschiedsstelle für Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Artikel 4
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 6
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 97c
Qualitätssicherung durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.

Artikel 7
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass, Zielsetzung und wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

Mehr Qualität, mehr Wettbewerb, mehr Transparenz über den Stand der Hygiene in der Versorgung

Einrichten einer Schiedsstelle §§ 111 und 111 b SGB V

Befugnis der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Datenübermittlung § 285 SGB V

Apothekenverzeichnis für die Zentrale Stelle der Einziehung der Arzneimittelrabatte bei Privatversicherten § 293 SGB V

Beteiligung der PKV an den Prüfungen der Pflegequalität; Pflegetransparenzvereinbarung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Gesetzliche Krankenversicherung

2. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

3. Vollzugsaufwand

4. Sonstiger Vollzugsaufwand

III. Kosten- und Preiswirkungsklausel

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

a Aufgehobene Informationspflichten:

b Vereinfachte Informationspflichten:

c Neue Informationspflichten:

2. Informationspflichten für Bürger

3. Informationspflichten für die Verwaltung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Nachhaltigkeit

VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1653: Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze

1. Qualitätsberichte gemäß § 137 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch SGB V

2. Verzicht auf die Einrichtung von Weiterleitungsstellen

3. Dokumentationspflicht für Vertragsärzte


 
 
 


Drucksache 818/11

... Risikokapitalfonds geht es schwerpunktmäßig um die Bereitstellung von Beteiligungskapital für KMU, in der Regel erreichen sie jedoch nicht die auf den Vermögenswerten basierende Schwelle, die für den Pass für Verwalter großer Fonds im Rahmen der Richtlinie 2011/61/EG (über Verwalter von alternativen Investmentfonds (AIFM) ausschlaggebend ist. Während Sozialunternehmen auch KMU sind und die Fonds, die auf Sozialunternehmen ausgerichtet sind, auch unterhalb der sich an den Vermögenswerten orientierenden Schwellen der Richtlinie 2011/61/EG tätig sind, gehen die Möglichkeiten der in der Verordnung über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum vorgeschlagenen Finanzierungsinstrumente über die Beteiligungsfinanzierung hinaus, das übliche Instrument für neu gegründete Unternehmen im Technologiesektor. Neben der Beteiligungsfinanzierung greifen Sozialunternehmen auch auf andere Formen der Finanzierung zurück, indem sie Finanzierungen des öffentlichen und des privaten Sektors, Kreditinstrumente oder geringe Darlehen kombinieren. Mit den vorgeschlagenen Regeln über Fonds für soziales Unternehmen wird daher eine größere Bandbreite möglicher Investmentwerkzeuge geschaffen als die, die für Risikokapitalfonds zur Verfügung stehen.



Drucksache 281/11 (Beschluss)

... Das Fahrzeuggewicht ist in der Regel aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher kein ausschlaggebendes Kriterium für den Kauf eines Neuwagens.



Drucksache 805/11 (Beschluss)

... 4. Grundsätzlich sollten in allen Bereichen von "Horizont 2020" wissenschaftsadäquate bzw. innovationsrelevante Kriterien bei der Auswahl von Projekten zur Anwendung kommen. Der Bundesrat begrüßt, dass für "Horizont 2020" die Exzellenz weiterhin das zentrale bzw. im Falle des Europäischen Forschungsrats (ERC) das alleinige Auswahlkriterium ist. Er ist jedoch der Auffassung, dass beim Exzellenzbegriff in den einzelnen Schwerpunkten und Teilzielen die Zusammensetzung der Projektkonsortien berücksichtigt werden sollte. Bei marktnahen Projekten muss ausschlaggebend sein, dass eine wesentliche Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sichergestellt ist und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Hochtechnologiebereich in die Bewertung einfließen.



Drucksache 38/11

... Angesichts des Umfangs und der Komplexität dieser Aufgaben waren der Austausch von Informationen und Erfahrungen sowie die "Peer Review" im Rahmen des Verfahrens der "gegenseitigen Evaluierung" ausschlaggebend dafür, alle Mitgliedstaaten zur erfolgreichen Umsetzung dieses ehrgeizigen Rechtsakts zu bewegen. Allerdings sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass bestimmte mit der Umsetzung verbundene Fragen, wie z.B. die Schaffung "Einheitlicher Ansprechpartner", nicht Bestandteil diese Prozesses waren.



Drucksache 209/1/11

... Die Ergebnisse einer solchen inhaltlichen Bewertung können für die Entscheidungsfindung anlagesuchender nicht-professioneller Kunden von ausschlaggebender Relevanz sein. Auf jeden Fall hätten sie für diese Kundengruppe keine geringere Bedeutung wie die Sicherheit zu wissen, dass der Verkaufsprospekt formfehlerfrei ist und keine Kohärenzfehler aufweist.



Drucksache 256/11

... (4) Die Untersuchungskammer soll ihre Ergebnisse möglichst einstimmig erzielen; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Abweichende Ansichten sind als gesonderte Darstellung dem Untersuchungsbericht anzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 256/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 1a
Begriffsbestimmungen

§ 11
Entscheidung über die Durchführung der Sicherheitsuntersuchung nach Abschnitt 3

§ 17
Teilnahme an Sicherheitsuntersuchungen anderer Staaten

§ 18
Hilfeleistungen im Rahmen der Zusammenarbeit

Unterabschnitt 4
Durchführung der Sicherheitsuntersuchung

§ 19
Untersuchungsstatus

§ 20
Untersuchungsverfahren

§ 21
Einleitung der Sicherheitsuntersuchung

§ 22
Untersuchungsbefugnisse

§ 23
Unfallort

§ 24
Teilnehmer am Untersuchungsverfahren

§ 25
Besorgnis der Befangenheit

§ 26
Nachweismittel

Unterabschnitt 5
Untersuchungsberichte und ihre Bekanntgabe

§ 27
Untersuchungsbericht

§ 28
Veröffentlichung des Untersuchungsberichts

§ 29
Sicherheitsempfehlungen

§ 30
Ausländische Untersuchungsberichte

§ 31
Wiederaufnahme eines Untersuchungsverfahrens

Unterabschnitt 6
Untersuchungskammer

§ 32
Zuständigkeit

Unterabschnitt 7
Allgemeine Vorschriften

§ 33
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten

§ 34
Vertraulichkeit

§ 35
Übermittlung an öffentliche Stellen

§ 36
Aufbewahrungs- und Löschungsfristen

§ 37
Arbeit zur Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr

§ 38
Beteiligung am Such- und Rettungsdienst

§ 56
Verordnungsermächtigung

§ 57
Übergangsregelung

Anlage
(zu den §§ 2, 3, 10, 20 Absatz 4, 40 und 41 Absatz 2) Internationale seefahrtbezogene Untersuchungsregelungen

A. Allgemein anerkannte völkerrechtliche Vorschriften über Verpflichtungen zur Durchführung von Untersuchungen von Seeunfällen und zur internationalen Zusammenarbeit:

B. Richtlinien- und Verordnungsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft über die Untersuchung von Seeunfällen:

C. Internationale Richtlinien und Standards, die bestimmten in Abschnitt A und B genannten Regeln und Normen zugrunde gelegt werden müssen

D. Allgemein anerkannte völkerrechtliche Regeln der Untersuchung:

E. Richtlinienbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft über den Berechtigungsentzug:

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeines

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Verwaltungsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Gleichstellungspolitische Gesichtspunkte

3 Nachhaltigkeit

3 Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1505: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 831/11

... ausschlaggebend. Insbesondere für schutzbedürftige Verbraucher könnte eine spezielle Unterstützung notwendig sein, damit sie die Investitionen finanzieren können, die für die Senkung des Energieverbrauchs notwendig sind. Wenn der Umbau des Energiesystems konkret Gestalt annimmt, wird diese Aufgabe noch an Bedeutung gewinnen. Ein gut funktionierender Binnenmarkt und Energieeffizienzmaßnahmen sind für die Verbraucher besonders wichtig. Schutzbedürftige Verbraucher werden vor Energiearmut am besten dadurch geschützt, dass die Mitgliedstaaten die vorhandenen EU-Rechtsvorschriften im Energiebereich vollständig durchführen und von innovativen Energieeffizienzlösungen Gebrauch machen. Da Energiearmut eine der Ursachen für Armut in Europa ist, sollten die sozialen Aspekte der Festlegung von Energiepreisen in der Energiepolitik der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden.



Drucksache 662/11

... Die Verteilung der Anstrengungen und gezielte Ausrichtung auf festgestellte Mängel werden ein abgestimmtes unionsweites Vorgehen ermöglichen und damit zu einem gemeinsamen Konzept für das Sicherheitsmanagement führen. Dies wiederum ermöglicht es, Rechtsvorschriften und Leitlinien auf die ausschlaggebenden Themen zu konzentrieren, d.h. auf die Aufsicht über die wichtigsten Sicherheitsaspekte und die gezielte Ausrichtung von Forschungstätigkeiten und Empfehlungen auf besondere Risikobereiche. Zudem werden auf diese Weise begrenzte Ressourcen optimal eingesetzt, indem sie gezielt in Bereichen mit dem größtmöglichen Sicherheitsnutzen verwendet werden.



Drucksache 179/11

... 8. Neue Technologien für Fahrzeuge und Verkehrsmanagement werden für eine Verringerung der Verkehrsemissionen in der EU ebenso wie in der übrigen Welt ausschlaggebend sein. Nachhaltige Mobilität ist das Ziel eines weltweiten Wettlaufs. Aufschub und eine zögerliche Einführung neuer Technologien könnten die EU-Verkehrsbranche zu einem nicht wieder rückgängig zu machenden Niedergang verurteilen. Der EU-Verkehrssektor steht einem zunehmenden Wettbewerb in sich schnell entwickelnden weltweiten Verkehrsmärkten gegenüber.



Drucksache 181/11

... (19) Um sicherzustellen, dass einheitliche Rahmenbedingungen bestehen und dass die Eigenschaften der angebotenen Kreditprodukte und nicht die Vertriebswege, durch die sie bezogen werden, für die Verbraucherentscheidungen ausschlaggebend sind, sollten die Verbraucher Informationen zum Kredit unabhängig davon erhalten, ob sie unmittelbar mit dem Kreditgeber zu tun haben oder ein Kreditvermittler eingeschaltet ist.



Drucksache 347/11

... (8) Die Entwicklung freiwilliger Normen für Dienstleistungen sollte marktorientiert sein, d.h. die Bedürfnisse der unmittelbar oder mittelbar von der Norm betroffenen Wirtschaftsteilnehmer und Interessengruppen müssen ausschlaggebend sein, das öffentliche Interesse sollte berücksichtigt werden und die Normen sollten auf Konsens gegründet sein. Ihr Schwerpunkt sollte vorwiegend auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit Produkten und Verfahren liegen.



Drucksache 127/11

... Die wesentliche Stütze des Systems ist eine realistische Bemessung, Berechnung und Abwicklung von Sicherheitsleistungen (Marginleistungen), die für offene Positionen hinterlegt werden müssen (Risk-Based-Margining). Diese Sicherheitsleistungen sollen bewirken, dass alle offenen Positionen eines Clearingmitglieds innerhalb kurzer Zeit glattgestellt werden können. Dabei ist ausschlaggebend, dass der Investor nicht den Betrag des Verlustrisikos seines gesamten Kontos deponieren muss, sondern sich die zu hinterlegende Sicherheitsleistung nach dem Gesamtrisiko des abzurechnenden Kontos bemisst. Dieses Risiko ergibt sich aus einer Verrechnung der einander entgegengerichteten Risiken der im Konto enthaltenen Positionen (Derivate und Kassageschäfte). Über diese Berechnung sollen die höchstmöglichen Glattstellungskosten eines Kontos am jeweils nächsten Börsentag unter der Annahme der ungünstigsten Preisentwicklung der im Konto enthaltenen Positionen abgeschätzt werden.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.