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0702/04
0709/04
0715/03
0642/03B
0856/03
Drucksache 165/1/14

... 7. Dass die vorgeschlagene Richtlinie den nationalen Gesetzgeber nicht zwingt, seine national bestehende Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch die SUP zu ersetzen, sondern nur, die SUP daneben anzubieten, ändert an dieser Bewertung nichts. Denn erstens ist schon die Frage, welche Gesellschaftsformen dem Rechtsverkehr zur Verfügung stehen, von ausschlaggebender Bedeutung für das nationale Gesellschaftsrecht. Zweitens sind diejenigen, deren Schutz das Gesellschaftsrecht auch dient, insbesondere die Gläubiger der Gesellschaft, in die Wahlentscheidung für eine bestimmte gesellschaftsrechtliche Form nicht eingebunden. Das Argument, der freie Wettbewerb werde schon dafür sorgen, dass sich die "beste" Gesellschaftsform durchsetzt, so dass gegen das optionale Angebot weiterer Gesellschaftsformen nichts spreche, verfängt daher nicht.



Drucksache 312/14

... Der Europäische Rat hob auf seiner Tagung im März 2014 hervor, dass Europa eine sowohl in Bezug auf die Produktion als auch auf Investitionen starke und wettbewerbsfähige industrielle Basis als Haupttriebfeder für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung braucht. Die Ressourceneffizienz1 gehört zu den für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen ausschlaggebenden Faktoren: Nach aktuellen Daten entfallen im verarbeitenden Gewerbe in Europa auf Rohstoffe durchschnittlich 40 % der Produktionskosten - rechnet man Energie und Wasser ein, steigt dieser Anteil gar auf 50 %, während die Arbeitskosten nur 20 % ausmachen. Ferner forderte der Europäische Rat weitere Anstrengungen zur Senkung der Energiekosten, die von den Energie-Endverbrauchern getragen werden, und zwar insbesondere durch anhaltende Investitionen in Energieeffizienz und in die Nachfragesteuerung entlang der Wertschöpfungskette und in der FuE-Phase.2



Drucksache 527/13

... (30) Nach den Nuklearunfällen in Three Mile Island und Tschernobyl, hat uns der Nuklearunfall von Fukushima erneut vor Augen geführt, welch ausschlaggebende Bedeutung die Funktion des Sicherheitsbehälters hat, der die letzte Barriere für den Schutz des Menschen und seiner Umwelt vor der Freisetzung radioaktiver Stoffe nach einem Unfall darstellt. Daher sollte der Antragsteller einer Genehmigung für den Bau eines neuen Leistungs- oder Forschungsreaktors nachweisen, dass die Auslegung die Folgen einer Reaktorkernschädigung praktisch auf den Bereich innerhalb des Sicherheitsbehälters beschränkt, d.h. er muss nachweisen, dass eine radioaktive Freisetzung außerhalb des Sicherheitsbehälters physisch unmöglich ist oder es mit hoher Zuverlässigkeit als äußerst unwahrscheinlich angesehen werden kann, dass eine solche Freisetzung vorkommt.



Drucksache 699/13

... - Sie unterstützen Entwicklungsländer bei ihren Anstrengungen zur Verbesserung von Forstpolitik und Forstrechtsvorschriften, zur Stärkung der Forstverwaltung, zur Bewertung und Überwachung von Forstökosystemen sowie über REDD+ zur Bekämpfung der ausschlaggebenden Faktoren für die Abholzung und die Waldschädigung.



Drucksache 663/13

... Zu den grundlegenden Informationen, auf die alle Verwalter der Gruppe angewiesen sind, gehört die grundsätzliche Weichenstellung, ob eine Sanierung angestrebt wird oder das Unternehmen liquidiert werden soll. Dies ist evident, wenn ein Unternehmen Leistungen erbringt, auf die alle anderen Gruppenmitglieder angewiesen sind. So ist es häufig für die eigene Sanierungsfähigkeit von ausschlaggebender Bedeutung, ob diese Leistungen weiterhin zur Verfügung stehen. Werden sonstige Informationen angefordert, die etwa für die Betriebsfortführung eines anderen Unternehmens benötigt werden, so ist dieser Bitte zu entsprechen, wenn hierdurch keine Nachteile für die eigene Masse entstehen können oder diese Nachteile kompensiert werden. Allgemein sollte dem Wunsch nach Information oder sonstiger Unterstützung nachgekommen werden, wenn der Aufwand überschaubar ist, die eigene Masse nicht geschmälert und die Leistung marktgerecht vergütet wird.



Drucksache 92/12

... Junge Menschen werden nicht nur durch finanzielle Anreize, sondern auch durch Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten motiviert, Dienst in den Streitkräften zu leisten. Für potenzielle Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass sie nach ihrer Dienstleistung in der Bundeswehr ausreichende Möglichkeiten erhalten, sich für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren und damit ein adäquates berufliches Fortkommen im zivilen Erwerbsleben zu sichern. Im Soldatenversorgungsgesetz sollen daher die Berufsförderungsansprüche für Dienstverhältnisse mit geringer Verpflichtungszeit erweitert werden. Die in zeitlichen Stufen gestaffelten Berufsförderungsleistungen sollen im Wesentlichen linear gesteigert werden, beginnend mit einem Anspruch auf Berufsförderung für die Dauer von einem Jahr bei einer Verpflichtungszeit von vier Jahren. Das stärkt die Attraktivität der Laufbahnen der Mannschaften und die Attraktivität des Dienstverhältnisses einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit im Ganzen.



Drucksache 1/12

... Verbesserung der Qualität des Lehrpersonals als ausschlaggebende Determinante für die Qualität der Ergebnisse; besondere Berücksichtigung folgender Aspekte: Qualität der Lehrkräfte, Anwerben und Auswählen der besten Kandidaten für den Lehrerberuf, Qualität der beruflichen Weiterbildung, Entwicklung von Kompetenzen für Lehrkräfte und Stärkung der Schulleitung.



Drucksache 356/12

... (19) Die Abwicklungsbehörden sollten befugt sein, Änderungen in der Struktur und Organisation der Institute oder Gruppen zu fordern, um praktische Hindernisse für die Anwendung der Abwicklungsinstrumente und -befugnisse zu beseitigen und die Abwicklungsfähigkeit der betreffenden Einrichtungen zu gewährleisten. Angesichts der potenziell systemischen Wesensart sämtlicher Institute ist es zur Aufrechterhaltung der Finanzstabilität von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Behörden die Möglichkeit haben, ein Institut abzuwickeln. Um das Recht auf unternehmerische Freiheit nach Artikel 16 der Charta der Grundrechte zu respektieren, sollte der Ermessensspielraum der Behörden auf das zur Vereinfachung der Struktur und der Tätigkeiten des Instituts unbedingt Erforderliche beschränkt werden, um die Abwicklungsfähigkeit zu verbessern. Darüber hinaus sollte jede diesbezügliche Maßnahme sollte mit dem Unionsrecht kohärent sein. Die Maßnahmen sollten weder direkt noch indirekt aus Gründen der Staatsangehörigkeit diskriminierend und mit dem übergeordneten Argument des öffentlichen Interesses an der Finanzstabilität zu rechtfertigen sein. Um zu ermitteln, ob eine Maßnahme im allgemeinen öffentlichen Interesse ergriffen wurde, sollten die Abwicklungsbehörden, die im allgemeinen öffentlichen Interesse handeln, ihre Abwicklungsziele verwirklichen können, ohne dass sie bei der Anwendung der Abwicklungsinstrumente oder der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Befugnisse behindert werden. Darüber hinaus sollte eine Maßnahme nicht über das zur Realisierung der Ziele Notwendige hinausgehen. Bei der Festlegung der zu ergreifenden Maßnahmen sollten die Abwicklungsbehörden den Warnungen und Empfehlungen des mit der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken 23 eingesetzten Europäischen Ausschusses für Systemrisiken Rechnung tragen.



Drucksache 413/12

... - Es wird sichergestellt, dass die im Rahmen klinischer Prüfungen gewonnenen Daten zuverlässig und solide sind und somit Behandlungen und Arzneimittel, die mehr Sicherheit für den Patienten bieten sollen, auf zuverlässigen und soliden klinischen Daten beruhen. Nur dann, wenn die für die Entscheidungsfindung ausschlaggebenden Daten zuverlässig und solide sind, können Regulierungsbehörden, Wissenschaftler, Wirtschaftsakteure und die Öffentlichkeit die richtigen Entscheidungen zur Gewährleistung eines hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Arzneimittel treffen. Dies wird insbesondere mit den Bestimmungen zum Genehmigungsverfahren und zu den Regeln für die Durchführung klinischer Prüfungen, einschließlich der Regeln für Überwachung und Aufsicht durch die Mitgliedstaaten, sichergestellt.



Drucksache 727/12

... Die Kommission nimmt die Bedenken des Bundesrates zum Konzept der geografischen Ausgewogenheit zur Kenntnis. Dieses neue Konzept, das ausschließlich für integrierte Projekte gedacht ist, soll das alte System nationaler Zuweisungen ersetzen, das sich als ineffizient erwiesen hat und Verzerrungseffekte hervorruft. Bei der Halbzeitbewertung des Programms LIFE+ hat sich gezeigt, dass nationale Zuweisungen die Qualität von Projekten gefährden können sowie große Mitgliedstaaten begünstigt und kleinere Mitgliedstaaten benachteiligt haben. Bei traditionellen Projekten sollte daher die Qualität der einzige ausschlaggebende Faktor sein, damit sichergestellt ist, dass die besten EU-Projekte finanziert werden. Da jedoch bei integrierten Projekten der Schwerpunkt auf der Umsetzung liegt und die Kommission ein echtes Interesse daran hat, dass Beispiele aus der gesamten EU und aus allen Bereichen vorliegen, kann ein Verteilungskriterium, das die Projekt-Exzellenz nicht beeinträchtigt, hilfreich sein. Aus diesem Grund kommt nur bei integrierten Projekten das Konzept der geografischen Ausgewogenheit zum Tragen. Damit wird auch den kritischen Bemerkungen des EU-Rechnungshofes zum System der nationalen Zuweisungen entsprochen. Die Kommission möchte sicherstellen, dass alle EU-Mitgliedstaaten die eigenverantwortliche Mitwirkung am LIFE-Programm klar erkennen und die verfügbaren Mittel gerecht verteilt werden; auf transparente Weise kann dies am besten erreicht werden durch die Festlegung von Kriterien im Wege eines delegierten Rechtsaktes.



Drucksache 65/1/12

... Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Bundestages, dass die Fachkunde des Personals von ausschlaggebender Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Qualität der Betreuung der Unternehmen und Versicherten ist.



Drucksache 367/12

... Ein kohärenter Präventionsansatz muss Strafverfolgungs- sowie Schutzmaßnahmen beinhalten und alle Bereiche des Menschenhandels umfassen. Die Präventionsmaßnahmen müssen unter Berücksichtigung der Ursachen verstärkt werden, die dazu führen, dass Menschen zu Opfern werden können. Daher sollte die Ursachenbekämpfung innerhalb der EU und in Drittländern ein ausschlaggebender Aspekt der Prävention sein.



Drucksache 454/12

... Derzeit sind die Unfallversicherungsträger im Landesbereich zuständig für Unternehmen, die in selbstständiger Rechtsform betrieben werden und an denen das Land unmittelbar oder mittelbar überwiegend beteiligt ist oder auf deren Organe es einen ausschlaggebenden Einfluss hat (§ 128 Absatz 1 Nummer 1a



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