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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bankenvereinigung"


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Drucksache 443/10

... 1. Die folgenden Organisationen waren vertreten: CEA (Europäischer Verband der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen), CoESS (Zusammenschluss der europäischen Wach- und Sicherheitsdienste), EBF (Europäische Bankenvereinigung), Eurosystem, EPC (Europäischer Zahlungsverkehrsausschuss), ESTA (Europäische Vereinigung für Geldtransporte), EURICPA (Europäischer Verband für intelligenten Bargeldschutz), EuroCommerce, Europol (Europäisches Polizeiamt), MDWG (Arbeitsgruppe der Münzdirektoren) und UNI-Europa (Union Network International – Europa).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/10




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen von Interessenträgern Folgenabschätzung

3. Erläuterung der Hauptmerkmale der vorgeschlagenen Regelung

4. Rechtliche Aspekte

Vorschlag

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für grenzüberschreitende Strassentransporte von Euro-Bargeld im Allgemeinen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Ausschlüsse

Artikel 3
Abfahrtsort, Höchstdauer und Zahl der Bargeldzustellungen/-abholungen

Artikel 4
Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Artikel 5
CIT-Sicherheitspersonal

Artikel 6
Führen von Waffen

Artikel 7
Ausrüstung des Fahrzeugs

Artikel 8
Rolle der nationalen Polizeikräfte

Artikel 9
Sicherheitsvorschriften für die Standorte von Bargeldzustellungen/-abholungen im (in den) Aufnahmemitgliedstaat(en)

Artikel 10
Einziehung neutralisierter Banknoten

Artikel 11
Gegenseitige Unterrichtung

Artikel 12
Mitteilung vor Beginn des grenzüberschreitenden Transports

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften für die einzelnen Transportarten

Artikel 13
Transport von Banknoten in einem unauffälligen, ungepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 14
Transport von Banknoten in einem ungepanzerten Fahrzeug mit deutlichem Hinweis auf IBNS-Ausrüstung

Artikel 15
Transport von Banknoten in einem kabinengepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 16
Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug ohne IBNS

Artikel 17
Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 18
Transport von Münzen in einem ungepanzerten Fahrzeug

Artikel 19
Transport von Münzen in einem kabinengepanzerten Fahrzeug

Artikel 20
Nationale Ausnahmeregelungen

Abschnitt 3
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Kontrolle

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Sicherheitsmaßnahmen für Notfälle

Artikel 24
Entlohnung des grenzüberschreitende Geldtransporte durchführenden CIT-Personals

Artikel 25
Ausschuss für grenzüberschreitende Transporte von Euro-Bargeld

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Änderung der technischen Vorschriften

Artikel 28
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 29
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 30
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 31
Inkrafttreten

Anhang I
Sicherheitsmerkmale der Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Anhang II
Muster für die Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Allgemeine Bestimmungen

Anhang III
Iintelligentes Banknotenneutralisierungssystem (IBNS)

I. Definitionen und allgemeine Bestimmungen

II. IBNS-Zulassungsverfahren

i Hauptfunktionen des Überwachungssystems

ii Ort der Programmierung des Systems und Einflussnahme der CIT-Sicherheitskräfte auf den Betrieb des IBNS

iii Ort, an dem das IBNS geöffnet werden kann bei End-to-End-Systemen

III. Testverfahren

a Test der Widerstandsfähigkeit des IBNS bei verschiedenen Angriffszenarien

b Wirksamkeit der Neutralisierung der Banknoten

c Inhalt der Widerstandstests bei Reinigung der Banknoten für IBNS mit Einfärbetechnik

Anhang IV
IBNS-Piktogramme

Anhang V
Piktogramm für ausschliesslich Münzen Transportierende CIT-Fahrzeuge

Anhang VIInhalt
der Grundausbildung für CIT-Personal, das grenzüberschreitende Geldtransporte durchführt

Anhang VII
Gemeinsame Referenzniveaus des Europarats


 
 
 


Drucksache 559/09

... 1 Vertreten waren folgende Organisationen: CEA (Europäischer Verband der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen), CoESS (Zusammenschluss der europäischen Wach- und Sicherheitsdienste), EBF (Europäische Bankenvereinigung), Eurosystem, EPC (Europäischer Zahlungsverkehrsausschuss), ESTA (Europäische Vereinigung für Geldtransporte), EURICPA (Europäischer Verband für intelligenten Bargeldschutz), EuroCommerce, Europol, MDWG (Arbeitsgruppe der Münzdirektoren) und UNI-Europa (Union Network International – Europa).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/09




1. Einleitung

2. Initiative der Kommission zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Transports von Euro-Bargeld; Erste Konsultation von Interessengruppen

3. Hauptmerkmale möglicher gemeinsamer Vorschriften

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Transporte tagsüber und innerhalb eines Tages

3.3. Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

3.4. Zulässige Arten des Bargeldtransports

3.5. Sanktionen

3.6. Sonstige Bestimmungen

4. Weiteres Vorgehen

Anhang

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für alle grenzüberschreitenden Strassentransporte von Euro-Bargeld

A. Anwendungsbereich

B. Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

C. Sicherheitspersonal des Geldtransports

D. Ausrüstung des Fahrzeugs

E. Vorabbenachrichtigung der nationalen Polizeibehörden

F. Verfahren für den Umgang mit Bargeld außerhalb des Geldtransportfahrzeugs in dem/den Mitgliedstaat en , in dem/denen die Dienstleistung erbracht wird

G. Gegenseitige Unterrichtung

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften, die für die vier zulässigen Transportarten vorgesehen sind

A. Transport von Banknoten in einem ungepanzerten oder kabinengepanzerten Fahrzeug, das mit IBNS ausgestattet ist

B. Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug ohne IBNS

C. Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug, das mit IBNS ausgestattet ist

D. Transport von Münzen

Abschnitt 3
Verschiedenes

A. Definitionen

B. Sanktionen

C. Überprüfung

D. Notfallmaßnahmen

E. Sonstige gemeinschaftliche Rechtsvorschriften

F. Intelligentes Banknoten-Neutralisierungssystem IBNS

G. Gemeinsame Referenzniveaus des Europarats


 
 
 


Drucksache 283/04

... Daher haben die Vereinigungen des europäischen Bankensektors, zu denen die Europäische Bankenvereinigung (EBV), die Europäische Sparkassenvereinigung (ESV), die Europäische Vereinigung der Genossenschaftsbanken und der Europäische Verband öffentlicher Banken (EAPB) gehören, eine Sachverständigengruppe eingesetzt, die den Entwurf einer dem Bedarf der Bankinstitute entsprechenden elektronischen Liste in konsolidierter Form erstellen soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/04




Mitteilung

1. Einführung

2. Terrorismusbekämpfung: STÄRKERES Europäisches Engagement

3. das Instrumentarium zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität IN der EU MUSS verstärkt werden.

4. eine elektronische Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, gegen die restriktive Antiterrormassnahmen gerichtet SIND oder gegen die strafrechtlich ermittelt WIRD, sollte erstellt werden.

5. ES sollte angestrebt werden, IN jedem Mitgliedstaat EIN effizientes nationales System für die Registrierung von Bankkonten einzurichten, das eine rasche Antwort auf Rechtshilfeersuchen ZU Konten und Bankbewegungen ermöglicht.

6. ES Bedarf eines Mechanismus, der das sammeln und übermitteln von Informationen ermöglicht und damit das vordringen terroristischer Vereinigungen IN legale Tätigkeitsbereiche verhindert.

7. IM Hinblick auf eine wirksamere Bekämpfung der Kriminalität und Insbesondere des Terrorismus sollte AUCH die Einführung eines Europäischen Strafregisters erwogen werden.

8. ES MUSS EIN umfassender Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und den für die Terrorismusbekämpfung zuständigen Stellen der Union stattfinden.

9. Schlussfolgerungen

Vorschlag

Begründung

3 Einführung

Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

4 Erwägungsgründe

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Austausch von Informationen über terroristische Straftaten

Artikel 3
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Artikel 4
Ersuchen um Rechtshilfe und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

Artikel 5
Aufhebung geltender Bestimmungen

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 680/17 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.