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"Beitritt"
Drucksache 622/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Bundesrat hat in seiner 984. Sitzung am 20. Dezember 2019 beschlossen, zu den in der Drucksache 622/19 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
Drucksache 523/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
... Auch für den Fall des Absatzes 3 bleiben aber die Ausnahmeregelung u.a. in §§ 7b und 8 der Handwerksordnung anwendbar. Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Sachverhalt, der die Einstellung eines Meisters als Betriebsleiter erforderlich macht, von dem Eigentümer bzw. den Gesellschaftern eines Betriebs durch einen Eigentümerwechsel bzw. Gesellschaftereintritt selbst geschaffen wird. Diesen Vorgängen gehen üblicherweise umfassende rechtliche Prüfungen voraus, so dass auch die Erfüllung der Anforderungen zum Verbleib des Betriebes in der Handwerksrolle vorbereitet werden kann. Dennoch kann es in Einzelfällen schwierig sein, nach einem Eigentümerwechsel oder Gesellschafterbeitritt einen Meister als Betriebsleiter zu beschäftigen. Im Hinblick auf den Grundrechtsrechtsschutz aus Artikel 12 und 14 des Grundgesetzes für diese Bestandsbetriebe ist daher zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit eine Übergangsfrist von 6 Monaten vorgesehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Handwerksordnung
§ 126
Anlage A Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Absatz 2)
Anlage B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Absatz 2)
Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlaß des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demographische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Fliesen -, Platten- und Mosaikleger:
5 Estrichleger:
Behälter - und Apparatebauer:
5 Parkettleger:
Rollladen - und Sonnenschutztechniker:
Drechsler Elfenbeinschnitzer und Holzspielzeugmacher:
5 Böttcher:
5 Glasveredler:
5 Raumausstatter:
Orgel - und Harmoniumbauer:
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4988, BMWi: Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürgern
Verwaltung Länder
II.2. Weitere Kosten
II.4. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 415/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Albanien
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Albanien
Drucksache 128/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... 2. Beitritt nach Absatz 2 Nummer 2 und dessen Widerruf sowie
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 20i Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe.
§ 20j Präexpositionsprophylaxe
§ 35a Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen, Verordnungsermächtigung.
§ 89 Schiedsamt, Verordnungsermächtigungen
§ 89a Sektorenübergreifendes Schiedsgremium, Verordnungsermächtigungen
§ 124 Zulassung
§ 125 Verträge
§ 125a Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung
§ 125b Bundesweit geltende Preise
§ 142 Sachverständigenrat.
§ 326 Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, der unparteiischen Mitglieder des Beschlussgremiums des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Vorstandsmitglieder des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und des Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sowie von dessen Stellvertreter
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 295 Übermittlungspflichten und Abrechnung bei ärztlichen Leistungen.
Artikel 3 Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Artikel 4 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Schiedsamtsverordnung
§ 2
§ 12a
§ 14
§ 17
Artikel 7 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
§ 121 Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen
Artikel 8 Änderung der Schiedsstellenverordnung
Artikel 9 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 125 (weggefallen).
§ 112a Übergangsregelung zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten
Artikel 11 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 12 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 12a Änderung des Apothekengesetzes
§ 20a
§ 20b
Artikel 13 Änderung des Transfusionsgesetzes
§ 35 Übergangsregelung aus Anlass des Terminservice- und Versorgungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 14a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 14b Änderung des Infektionssehutzgesetzes
Artikel 15 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 15a Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Artikel 15b Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung
Artikel 16 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 547/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu den folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:
Drucksache 159/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 6. Februar 2019 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Nordmazedonien
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 6. Februar 2019 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Nordmazedonien
Drucksache 262/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Protokoll vom 6. Februar 2019 zum Nord-atlantikvertrag über den Beitritt der Republik Nordmazedonien
Gesetz zu dem Protokoll vom 6. Februar 2019 zum Nord-atlantikvertrag über den Beitritt der Republik Nordmazedonien
Drucksache 547/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Bundesrat hat in seiner 983. Sitzung am 29. November 2019 beschlossen, zu den in der Drucksache 547/19 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
Drucksache 411/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zwecks Bereitstellung einer finanziellen Unterstützung für Mitgliedstaaten zur Abfederung der erheblichen finanziellen Belastung, die ihnen durch einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union ohne Abkommen entsteht - COM(2019) 399 final
... Der EUSF wurde 2002 eingerichtet, um die Mitgliedstaaten und die Beitrittsländer bei großen Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Stürmen, Erdbeben, Vulkanausbrüchen, Waldbränden oder Dürren zu unterstützen. Der Solidaritätsfonds kann auf Antrag des betroffenen Landes in Anspruch genommen werden, wenn eine Katastrophe eine Intervention auf europäischer Ebene rechtfertigt.
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Vorschlag
Artikel 1
TITEL I Geltungsbereich und FÖRDERFÄHIGKEIT
Artikel 3a
Artikel 3b
TITEL II Verfahren
Kapitel I Naturkatastrophen
Kapitel II Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union
Artikel 4a
Kapitel III Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 4b
TITEL III SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 2
Drucksache 520/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
... Aber auch § 656d Absatz 1 Satz 1 BGB-E bietet möglicherweise keinen ausreichenden Schutz: Da die konstitutive Maklerklausel einen Maklervertrag zwischen dem Verkäufer und dem Makler nicht voraussetzt, kann sie auch vereinbart werden, ohne dass "eine Partei des Kaufvertrags (...) einen Maklervertrag abgeschlossen hat". Letzteres ist aber Voraussetzung für das Eingreifen des § 656d Absatz 1 Satz 1 BGB-E. Zwar kommt in der Begründung des Gesetzentwurfs zum Ausdruck, dass die Norm auch den Vertrag zugunsten Dritter im Blick habe und - allerdings im Zusammenhang mit der Rechtsfigur des Schuldbeitritts und der Gesamtschuld - dass "der Makler gerade nicht in die Lage versetzt werden [soll], von einer anderen Partei als seinem Vertragspartner die Maklerprovision in voller Höhe (§ 421 Satz 1 BGB) verlangen zu können". Gleichwohl setzt der Wortlaut des § 656d Absatz 1 BGB-E einen Maklervertrag voraus, so dass eventuell ein Risiko bestehen könnte, dass die Norm durch konstitutive Maklerklauseln (die auch ohne vorausgegangenen Abschluss eines Maklervertrags denkbar sind) unterlaufen werden könnte.
Drucksache 517/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... Die Krankenkassen oder ihre Verbände können in Regionen, in denen der Landesausschuss nach § 100 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 eine ärztliche Unterversorgung, eine drohende ärztliche Unterversorgung oder einen besonderen Versorgungsbedarf festgestellt hat, Versorgungsinnovationen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, zugelassenen Leistungserbringern oder deren Verbänden sowie mit Anbietern von digitalen Gesundheitsanwendungen vereinbaren und umsetzen. § 63 Absatz 3a gilt entsprechend. Leistungserbringer können ihren Beitritt schriftlich oder elektronisch, auch abweichend von § 56 des Zehnten Buches und § 36a des Ersten Buches nicht qualifiziert elektronisch signiert, erklären. Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten über die Versorgungsinnovationen in geeigneter Form." ‘
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 29 Absatz 2 Nummer 5 SGG und Artikel 5 Nummer 2 § 4a Absatz 7 SGB V
2. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 90 Absatz 4 und Absatz 5 SGB IV
3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2
Zu Artikel 3 Nummer 2
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2
Zu Artikel 3 Nummer 2
5. Zu Artikel 5 § 31 Absatz 1a Satz 5 SGB V
6. Zu Artikel 5 § 35a Absatz 3b SGB V
7. Zu Artikel 5 Nummer 3a - neu - § 67 Absatz 3 - neu - SGB V und Nummer 3b - neu - § 68c - neu - SGB V
§ 68c Regionale Versorgungsinnovationen
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 3b
8. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe b § 71 Absatz 4 Satz 3 SGB V
9. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe c - neu - § 71 Absatz 5 Satz 2 - neu - SGB V
10. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 73b Absatz 5 Satz 7 und Satz 8 SGB V , Nummer 7 § 83 Satz 4 und Satz 5 SGB V und Nummer 11 § 140a Absatz 2 Satz 7 und Satz 8 SGB V
11. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 5, Satz 5a - neu - und Satz 8 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
12. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 125 Absatz 7 Satz 1a - neu - SGB V
13. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 136a Absatz 2 Satz 3 und Satz 9 SGB V
14. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 154 Satz 1, § 164 Absatz 3 Satz 4, § 165 Absatz 3, § 166 Absatz 1, § 167 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Nummer 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 Satz 1 und § 169 Absatz 5 SGB V
15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 14
Zu Artikel 5 Nummer 12
16. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 163 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB V
17. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 164a - neu - SGB V
§ 164a Freiwillige finanzielle Hilfen
18. Zu Artikel 5 Nummer 14 Buchstabe b § 217b Absatz 4, Absatz 5 und Absatz 6 SGB V
19. Zu Artikel 5 Nummer 18 Buchstabe a - neu - § 260 Absatz 2 Satz 1 SGB V
20. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 260 Absatz 5 SGB V
21. Zu Artikel 5 Nummer 20 Buchstabe i Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ggg § 266 Absatz 8 Satz 1 Nummer 6 SGB V und Artikel 6 Nummer 7 § 19 RSAV
22. Zu Artikel 5 Nummer 21 § 267 Absatz 1 Satz 2 SGB V
23. Zu Artikel 5 Nummer 26 § 273 SGB V
24. Zu Artikel 5 Nummer 28 § 293a SGB V
25. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV
26. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV
27. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 RSAV
28. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 und Satz 9 RSAV
29. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 9 RSAV
30. Artikel 7 Nummer 1 - neu - § 6a Absatz 2 Satz 9 - neu - KHEntgG
‚Artikel 7 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
31. Artikel 7 § 8 Absatz 11 Satz 1 KHEntgG
32. Zu Artikel 7a - neu - § 17b Absatz 1 Satz 6 KHG
‚Artikel 7a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
33. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
34. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 250/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28. Juni 2019 beschlossen, zu den in der Drucksache 250/19 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
Drucksache 262/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Protokoll vom 6. Februar 2019 zum Nordatlantik-vertrag über den Beitritt der Republik Nordmazedonien
Gesetz zu dem Protokoll vom 6. Februar 2019 zum Nordatlantik-vertrag über den Beitritt der Republik Nordmazedonien
Drucksache 619/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass mit dem voraussichtlichen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU auch eine Änderung der Sitzverteilung im Ausschuss der Regionen (AdR) ansteht und nimmt den Vorschlag der Kommission vom 28. November 2018 zur Sitzverteilung im AdR nach dem Brexit zur Kenntnis. Danach sollen drei der 24 durch den Austritt des Vereinigten Königreichs freiwerdenden Sitze an Zypern, Luxemburg und Estland gegeben werden, die anlässlich des Beitritts Kroatiens diese Sitze jeweils abgegeben hatten. Die restlichen 21 Sitze sollen als Reserve für künftige EU-Erweiterungen dienen.
Drucksache 57/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu den folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:
Drucksache 253/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Bundesrat hat in seiner 969. Sitzung am 6. Juli 2018 beschlossen, zu den in der Drucksache 253/18 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
Drucksache 584/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Bundesrat hat in seiner 973. Sitzung am 14. Dezember 2018 beschlossen, zu den in der Drucksache 584/18 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
Drucksache 92/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Bundesrat hat in seiner 967. Sitzung am 27. April 2018 beschlossen, zu den in der Drucksache 92/18 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
Drucksache 347/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
... Schließlich unterstützt die Kommission den Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren. Dies wäre eine wichtige Maßnahme zur Erleichterung des Handels, die einen relativ freien Warenverkehr unter Zollaufsicht über Landesgrenzen hinweg ermöglichen würde, und ist für Waren, die über das Vereinigte Königreich von einem Teil der Union in einen anderen befördert werden, besonders wichtig.
Mitteilung
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. April 20171
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. März 20182
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. Juni 20183
4 Zusammenfassung:
1. Hintergrund
2. Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Notfallvorsorge
a Vorbereitungsmaßnahmen
b Notfallmaßnahmen
3. Wer sollte sich vorbereiten?
a Änderungen von Rechtsvorschriften und sonstige Instrumente
b Hinweise der Kommissionsdienststellen zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs
c Die Verlegung von EU-Agenturen und -Einrichtungen
d Sonstige Arbeitsbereiche
4. Schlussfolgerung
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
Drucksache 619/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass mit dem voraussichtlichen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU auch eine Änderung der Sitzverteilung im Ausschuss der Regionen (AdR) ansteht und nimmt den Vorschlag der Kommission vom 28. November 2018 zur Sitzverteilung im AdR nach dem Brexit zur Kenntnis. Danach sollen drei der 24 durch den Austritt des Vereinigten Königreichs freiwerdenden Sitze an Zypern, Luxemburg und Estland gegeben werden, die anlässlich des Beitritts Kroatiens diese Sitze jeweils abgegeben hatten. Die restlichen 21 Sitze sollen als Reserve für künftige EU-Erweiterungen dienen.
Drucksache 253/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... zu den folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:
Drucksache 411/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Bundesrat hat in seiner 970. Sitzung am 21. September 2018 beschlossen, zu den in der Drucksache 411/18 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
Drucksache 425/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)
... (3) Konnten Elternteile im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 infolge einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung oder eines Gewahrsams ein Kind nicht erziehen, gilt diese Zeit für die Anrechnung oder Berücksichtigung der Kindererziehung als Zeit der Erziehung eines Kindes, soweit der Zeitraum einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung in einer auf Rehabilitierung oder Kassation erkennenden Entscheidung oder der Zeitraum eines Gewahrsams in einer Bescheinigung nach § 10 Absatz 4 des Häftlingshilfe-gesetzes festgestellt ist. Bei der Anrechnung oder Berücksichtigung nach Satz 1 bleibt außer Betracht, dass bei einer anderen Person für dasselbe Kind die Kindererziehungszeit anzurechnen oder zu berücksichtigen ist. Die Anrechnung oder Berücksichtigung nach Satz 1 lässt die Anrechnung oder Berücksichtigung der Kindererziehung nach diesem Gesetzbuch für diejenige Person, die das Kind erzogen hat, unberührt."
1. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 134 Absatz 7 - neu - SGB VI
2. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 21 - neu - § 249a Absatz 3 - neu -, § 309 Absatz 1b - neu - SGB VI
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 256a Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VI
4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe e § 307d Absatz 5 Satz 1 bis 5 SGB VI
5. Zu Artikel 4 Änderung des SGB IV
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 132/18 (Beschluss)
... "Dasselbe gilt im Beitrittsgebiet für den Zeitraum vor dem 3. Oktober 1990."
Anlage Verordnung zur Änderung der Bundeswildschutzverordnung
A Änderungen
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu -
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 - neu -
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 4
6. Zu Artikel 1 Nummer 1
B Entschließung
Drucksache 57/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Bundesrat hat in seiner 966. Sitzung am 23. März 2018 beschlossen, zu den in der Drucksache 57/18 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
Drucksache 449/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Bundesrat hat in seiner 971. Sitzung am 19. Oktober 2018 beschlossen, zu den in der Drucksache 449/18 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
Drucksache 180/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu den folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:
Drucksache 299/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Drucksache 343/18
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten von §§ 175, 175a Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuch es und § 151 des Strafgesetzbuch es der DDR Betroffenen
... b. Zur Verbesserung der Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung von Betroffenen, die in der Folge von Verurteilungen, Anklagen, beruflicher Ausschlüsse und weiterer (staatlicher) Maßnahmen im Zusammenhang mit den genannten Vorschriften erhebliche Nachteile erlitten haben, sind in das Gesetz weitere soziale Ausgleichsleistungen in Anlehnung an das Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (StrRehaG), §§ 17a, 18, 19, 20 und 21 (besondere Zuwendungen für Haftopfer, Unterstützungsleistungen, Härtefallregelung, Kostenregelung und Be-schädigtenversorgung) aufzunehmen.
Drucksache 132/1/18
... "Dasselbe gilt im Beitrittsgebiet für den Zeitraum vor dem 3. Oktober 1990."
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu -
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 - neu -
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 4
6. Zu Artikel 1 Nummer 1
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Anhang Anlage 1 Teil A Nummer 1, Teil B Nummer 1, Teil C Nummer 1
Drucksache 411/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu den folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:
Drucksache 298/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Albanien
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Albanien
Drucksache 233/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013
... 6. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag der Kommission, gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe d des Verordnungsvorschlags auch Drittstaaten außerhalb des EWR sowie der EU-Nachbarschaftspolitik und des Beitrittsprozesses die Programmbeteiligung zu ermöglichen. Ebenso unterstützt der Bundesrat die im Verordnungsvorschlag vorgesehenen daran geknüpften Bedingungen. Insbesondere gilt dies für die Einzahlungsverpflichtungen und den Ausschluss der Übertragung von Entscheidungsbefugnissen über das Programm an das jeweilige Drittland.
Drucksache 375/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)
... Ab dem 1. Januar 2019 wird für ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ein einheitlicher Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung gewährleistet. Die generellen Zugangsmöglichkeiten zur gesetzlichen Krankenversicherung werden dazu um ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung erweitert. Zudem erhalten ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit während des Bezugs von Übergangsgebührnissen nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, der anstelle der bisherigen Beihilfe geleistet wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages
2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige
4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler
5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger
6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3 Parität
3 Selbstständige
3 Finanzreserven
3 Beitragsschulden
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4 Parität
4 Selbstständige
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Parität
4 Beitragsschulden
4 Finanzreserven
4 Altersrückstellungen
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
F. Weitere Kosten
3 Parität
3 Selbstständige
3 Finanzreserven
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 323 Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 188 Absatz 4
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Artikel 7 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
§ 66 Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 22 Absatz 3
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 9 Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Soldatengesetzes
§ 100 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung
Artikel 11 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 11b Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung
§ 106
Artikel 12 Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages
2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige
3. Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden
4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler
5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger
6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Parität
4 Selbstständige
4 Finanzreserven
4 Beitragsschulden
4 Altersrückstellungen
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
4. Erfüllungsaufwand
4 Parität
4 Selbstständige
4 Finanzreserven
4 Beitragsschulden
4 Altersrückstellungen
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
5. Weitere Kosten
4 Parität
4 Selbstständige
4 Finanzreserven
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4459, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2 Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 507/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius über den Luftverkehr
... im Folgenden als "Vertragsparteien" und einzeln als "Vertragspartei" bezeichnet - durch ihren Beitritt zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt,
Drucksache 2/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Bundesrat hat in seiner 964. Sitzung am 2. Februar 2018 beschlossen, zu den in der Drucksache 2/18 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
Drucksache 53/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)∗
... "(2) Vor den Kammern für internationale Handelssachen und den für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Kammern für internationale Handelssachen zuständigen Senaten der Oberlandesgerichte wird das Verfahren in englischer Sprache geführt. In diesem Fall sind auch das Protokoll und die Entscheidungen des Gerichts in englischer Sprache abzufassen. Das Gericht kann in jedem Stadium des Verfahrens anordnen, dass ein Dolmetscher zugezogen oder das Verfahren in deutscher Sprache fortgeführt wird. Erfolgt ein Beitritt nach § 74 Absatz 1 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 114a
§ 114b
§ 114c
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 37b Auf Verfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen vom ... (BGBl. I S. ...) anhängig sind, finden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften Anwendung.
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 114a
Zu § 114b
Zu § 114c
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 299/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Drucksache 122/18
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2017 - Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2017; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung i.V.m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2017
... Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet
Drucksache 535/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu den folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:
Drucksache 522/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)
... Für Personen, die als Soldatinnen und Soldaten auf Zeit seit dem 15. März 2012, aber vor dem 31. Dezember 2018 aus dem Dienst ausgeschieden sind und am 1. Januar 2019 das 55. Lebensjahr vollendet haben, gilt § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 entsprechend. Der Beitritt ist der Krankenkasse bis zum Ablauf des 31. März 2019 schriftlich anzuzeigen. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag ihres Beitritts zur Krankenkasse."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 224 Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld.
§ 323 Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung
§ 324 Übergangsregelung für ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Artikel 7 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
§ 66 Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 9 Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Soldatengesetzes
§ 100 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung
Artikel 11 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 11b Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung
§ 106 Auf die am 31. Dezember 2018 vorhandenen Empfängerinnen und Empfänger von Übergangsgebührnissen ist das Soldatenversorgungsgesetz in der bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Artikel 11a Änderung des Eignungsübungsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
Artikel 12a Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 380/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... Tunesien ist mit der EU assoziiert, kooperiert mit der NATO sowie dem Europarat und der OSZE. Beitrittsperspektiven bestehen nicht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylgesetzes
Anlage II (zu § 29a)
Artikel 2 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4487, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
III. Ergebnis
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens,
Drucksache 425/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)
... (3) Konnten Elternteile im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 infolge einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung oder eines Gewahrsams ein Kind nicht erziehen, gilt diese Zeit für die Anrechnung oder Berücksichtigung der Kindererziehung als Zeit der Erziehung eines Kindes, soweit der Zeitraum einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung in einer auf Rehabilitierung oder Kassation erkennenden Entscheidung oder der Zeitraum eines Gewahrsams in einer Bescheinigung nach § 10 Absatz 4 des Häftlingshilfegesetzes festgestellt ist. Bei der Anrechnung oder Berücksichtigung nach Satz 1 bleibt außer Betracht, dass bei einer anderen Person für dasselbe Kind die Kindererziehungszeit anzurechnen oder zu berücksichtigen ist. Die Anrechnung oder Berücksichtigung nach Satz 1 lässt die Anrechnung oder Berücksichtigung der Kindererziehung nach diesem Gesetzbuch für diejenige Person, die das Kind erzogen hat, unberührt." ‘
1. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 134 Absatz 7 - neu - SGB VI
2. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 21 - neu - § 249a Absatz 3 - neu -, § 309 Absatz 1b - neu - SGB VI
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 256a Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VI
4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe e § 307d Absatz 5 Satz 1 bis 5 SGB VI
5. Zum Gesetzentwurf allgemein
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 53/18
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg,
Hessen, Niedersachsen
... "(2) Vor den Kammern für internationale Handelssachen und den für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Kammern für internationale Handelssachen zuständigen Senaten der Oberlandesgerichte wird das Verfahren in englischer Sprache geführt. In diesem Fall sind auch das Protokoll und die Entscheidungen des Gerichts in englischer Sprache abzufassen. Das Gericht kann in jedem Stadium des Verfahrens anordnen, dass ein Dolmetscher zugezogen oder das Verfahren in deutscher Sprache fortgeführt wird. Erfolgt ein Beitritt nach § 74 Absatz 1 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 114a Ist bei einem Landgericht eine Kammer für internationale Handelssachen eingerichtet, so tritt für internationale Handelssachen diese Kammer an die Stelle der Kammern für Handelssachen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.
§ 114b
§ 114c
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 37b Auf Verfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen vom ... (BGBl. I S. ...) anhängig sind, finden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften Anwendung.
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 114a
Zu § 114b
Zu § 114c
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 233/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013
... 6. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag der Kommission, gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe d des Verordnungsvorschlags auch Drittstaaten außerhalb des EWR sowie der EU-Nachbarschaftspolitik und des Beitrittsprozesses die Programmbeteiligung zu ermöglichen. Ebenso unterstützt er die im Verordnungsvorschlag vorgesehenen daran geknüpften Bedingungen. Insbesondere gilt dies für die Einzahlungsverpflichtungen und den Ausschluss der Übertragung von Entscheidungsbefugnissen über das Programm an das jeweilige Drittland.
Drucksache 166/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 152. Die Schaffung eines weiteren Förderinstruments für Mitgliedstaaten, die der Eurozone beitreten wollen ("Konvergenzfazilität"), lehnt der Bundesrat ab. Er hält es nicht für erforderlich, eine künstliche Dynamik zum Beitritt zurEurozone zu erzeugen, weil die Mitgliedschaft in der Eurozone bereits genug Anreize für Strukturreformen bieten sollte.
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
4 Ausgaben
4 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
4 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
4 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
171. Hauptempfehlung
172. Hauptempfehlung
173. Hilfsempfehlung
183. Hilfsempfehlung
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
4 Migration
4 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit
4 Verteidigung
4 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 449/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu den folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:
Drucksache 240/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Reformhilfeprogramms
... 6. Die Schaffung eines weiteren Förderinstruments für Mitgliedstaaten, die der Eurozone beitreten wollen ("Konvergenzfazilität"), lehnt der Bundesrat ab. Er hält es nicht für erforderlich, eine künstliche Dynamik zum Beitritt zur Eurozone zu erzeugen, weil die Mitgliedschaft in der Eurozone bereits genug Anreize für Strukturreformen bieten sollte.
Drucksache 619/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen
... Mit Wirkung vom 1. Juli 2013 wurde die Zusammensetzung des Ausschusses durch Artikel 24 Absatz 1 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien1 angepasst, wobei Artikel 24 Absatz 2 eine vorübergehende Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Ausschusses auf 353 vorsah, um dem Beitritt der Republik Kroatien Rechnung zu tragen. Am 16. Dezember 2014 erließ der Rat für den Zeitraum 2015-2020 einen Beschluss zur Festlegung der Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen2, damit die im Vertrag festgesetzte Zahl von höchstens 350 Mitgliedern wieder eingehalten wird. Infolgedessen wurde der estnischen, der zyprischen und der luxemburgischen Delegation jeweils ein Sitz gekürzt.
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Inkrafttreten
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Drucksache 557/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)
... "Als Verdienst zählt bei einer Beschäftigung im Übergangsbereich (§ 20 Absatz 2 des Vierten Buches) ab dem 1. Juli 2019 im Beitrittsgebiet das Arbeitsentgelt." ‘
Drucksache 180/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Bundesrat hat in seiner 968. Sitzung am 8. Juni 2018 beschlossen, zu den in der Drucksache 180/18 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
Drucksache 92/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu den folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:
a Verfassungsbeschwerde der S. GmbH
b Verfassungsbeschwerde der L. GmbH
Drucksache 535/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Bundesrat hat in seiner 972. Sitzung am 23. November 2018 beschlossen, zu den in der Drucksache 535/18 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
Drucksache 298/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Albanien
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Albanien
Drucksache 485/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Beitrittsprotokoll vom 11. November 2016 zum Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors
Gesetz zu dem Beitrittsprotokoll vom 11. November 2016 zum Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors
Drucksache 714/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Bundesrat hat in seiner 963. Sitzung am 15. Dezember 2017 beschlossen, zu dem in der Drucksache 714/17 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
Drucksache 667/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine funktionierende öffentliche Auftragsvergabe in und für Europa - COM(2017) 572 final
... Die Kommission wird weiterhin eine führende Rolle bei der Förderung des Zugangs zu den Märkten für öffentliche Aufträge einnehmen und so Unternehmen darin unterstützen, im Ausland Verkäufe zu tätigen. In diesem Zusammenhang fordert die Kommission Nicht-EU-Staaten auf, dem WTO-Beschaffungsübereinkommen beizutreten und in Freihandelsabkommen ehrgeizige Kapitel über die öffentliche Auftragsvergabe aufzunehmen (damit soll gewährleistet werden, dass Unternehmen aus der EU in Drittländern genauso wie inländische Unternehmen das Recht zur Teilnahme an Ausschreibungen haben; dies schließt Beitritts- und Partnerländer im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik mit ein).
3 Einführung
1. Auf die öffentliche Auftragsvergabe KOMMT ES MEHR DENN JE AN
2. VERGABE öffentlicher Aufträge HEUTE: der Wandel VOLLZIEHT SICH, ABER WIR stehen VOR weiteren Herausforderungen
3. Den FORTSCHRITT VORANTREIBEN: eine UMFASSENDE Partnerschaft für den gemeinsamen Erfolg
4. WAS VERBESSERT werden MUSS - SECHS Strategische Prioritäten
a. Förderung einer strategischen öffentlichen Auftragsvergabe
b. Professionalisierung öffentlicher Käufer
c. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge
d. Mehr Transparenz, Kohärenz und bessere Datenqualität
e. Verstärkte Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe
f. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten
5. Schlussfolgerung
Anlage Überblick über die Initiativen der EU für die Durchführung öffentlicher Aufträge bis Ende 2018
1. Förderung einer breiteren strategischen öffentlichen Auftragsvergabe
2. Professionalisierung öffentlicher Käufer
3. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge
6. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten
Drucksache 155/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
... Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf die deutsche Einheit auch für die Rentnerinnen und Rentner vollendet wird. Er hält es jedoch für angezeigt, auch in der für die Rentenangleichung vorgesehenen Übergangszeit die Entwicklung der Renten im Beitrittsgebiet darzustellen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 154 Absatz 1 Satz 2 SGB VI
2. Zur Finanzierung der Rentenangleichung
Drucksache 184/2/17
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
... (9) Für Bewerber, die vor dem 1. April 1953 einen Jahresjagdschein besessen haben, entfällt die Jägerprüfung. Eine vor dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland nach deren Regeln abgelegte Jagdprüfung für Jäger, die mit der Jagdwaffe die Jagd ausüben wollen, steht der Jägerprüfung im Sinne des Absatzes 5 gleich.
Drucksache 162/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob § 15 Absatz 1 Satz 2 GenG-E nicht weiterhin die zwingende Aushändigung der Satzung vor Zulässigkeit der Beitrittserklärung vorsehen sollte.
1. Zu Artikel 1 § 22 BGB
2. Zu Artikel 1 § 22 BGB
3. Zu Artikel 1 § 22 BGB
4. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b § 15 Absatz 1 Satz 2 GenG
5. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe a § 30 Absatz 2 GenG
6. Zu Artikel 3 Nummer 15 § 53 GenG
Zu Nummer 15
Zu Nummer 15
7. Zu Artikel 3 Nummer 15 Buchstabe b § 53 Absatz 2 Satz 1 GenG
8. Zu Artikel 3 Nummer 16 § 53a Absatz 3 Satz 1 GenG
9. Zu Artikel 3 Nummer 17 § 54 GenG
§ 54 Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband
10. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 54a Absatz 3 -neu- GenG
11. Zu Artikel 3 Nummer 18 § 55 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 - neu - GenG
12. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe b § 59 Absatz 1 Satz 1 GenG
13. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe b § 59 Absatz 1 Satz 1 GenG
14. Zu Artikel 3 Nummer 21 § 60 Absatz 1 GenG
15. Zu Artikel 3 Nummer 23 § 63d Satz 2 GenG
16. Zu Artikel 3 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
17. Zu Artikel 7a - neu - § 317 Absatz 4 Satz 2 - neu - ZPO, § 725 Satz 2 - neu - ZPO ,
'Artikel 7a Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 7b Änderung der Strafprozessordnung
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.