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"Bergbau"


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0790/05
0194/05
0251/05
0334/05
0041/05
0329/05
0194/05B
0337/05
0404/05
0640/05
0102/05
0509/05
0014/05
0683/05
0162/05
0219/05
0052/05
0524/05
0251/05B
0618/04
0789/04
0622/04
0852/04
0553/04B
0450/04
0734/04
0269/2/04
0709/04
0666/04
0915/04
0269/04B
Drucksache 13/20 (Beschluss)

... § 6 Absatz 2 erweitert diese Befugnisse noch auf Einrichtungen/Anlagen eines bergbaulichen Betriebes sowie die Geschäftsräume eines Bergbaubetriebs, "wenn dies für den Zutritt zu der geologischen Untersuchung erforderlich ist oder wenn der Eigentümer [...] zugestimmt hat". Auch hier wird die Untersuchung als solche schon als ausreichend für den Grundrechtseingriff gesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu § 1 Satz 1 GeolDG

4. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 GeolDG

5. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 GeolDG

6. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1 GeolDG

7. Zu § 6 Absatz 1 Satz 5a - neu - GeolDG

8. Zu § 6 Absatz 4 Satz 2 GeolDG

9. Zu § 8 Satz 1 GeolDG

10. Zu § 10 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 1 GeolDG

11. Zu § 11 Absatz 3 GeolDG

12. Zu § 11 Absatz 4 GeolDG

13. Zu § 15 Absatz 3 GeolDG

14. Zu § 16 Absatz 1 Satz 2 GeolDG

15. Zu § 16 Absatz 1 Satz 3 GeolDG

16. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - GeolDG

17. Zu § 23 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3, § 24 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 26 Satz 1, § 27 Absatz 1, 2 und 3 Satz 1 GeolDG

18. Zu § 23 Absatz 2 Satz 2 GeolDG

19. Zu § 29 Absatz 4 Satz 1 GeolDG

20. Zu § 33 Absatz 6 GeolDG

21. Zu § 36 Absatz 1, Absatz 2 GeolDG


 
 
 


Drucksache 343/20 (Beschluss)

... In den stillgelegten Bereichen des deutschen Steinkohlenbergbaus wird methanhaltiges Grubengas vor allem zur Luftreinhaltung und Gefahrenabwehr aufgefangen sowie anschließend einer ökologisch sinnvollen energetischen Verwertung zugeführt. In vielen Fällen wurden Anlagen zur Grubengasnutzung an solchen Standorten konzentriert, an denen auch die Wärme im hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsprozess genutzt wird. Das im Grubengas als Hauptbestandteil enthaltene Methan ist 21-mal klimaschädlicher als Kohlendioxid. Die Verwertung dient somit auch dem aktiven Klimaschutz.



Drucksache 28/1/20

... 10. Der Bundesrat merkt kritisch an, dass unter dem Punkt "Investitionsherausforderungen" die Sanierung von Altlasten nicht genannt wird. Deshalb wird eine Ergänzung dahin gehend vorgeschlagen, dass es auch erheblicher Investitionen zur Beseitigung der mit Altlasten verbundenen Umweltgefährdungen bedarf. Die Sanierung von Altlasten stellt anhaltend eine große ökologische Herausforderung dar. Die Sanierung von Altlasten sollte gerade wegen der Bedeutung des Bodens für die mit dem Klimawandel verbundenen Veränderungen eine prioritäre Rolle spielen. Deutschland und auch andere Mitgliedstaaten haben unverändert mit vielen und schweren Altlasten bzw. Schadstoffbelastungen aufgrund der historischen Standorte der (chemischen) Industrie und des Bergbau- und Hüttenwesens zu kämpfen.



Drucksache 13/20

... 5. bei geologischen Untersuchungen wie der Aufnahme von geologischen Aufschlüssen, dem Anlegen von Schürfen oder der Beprobung von Bergbauhalden: die Lage der Untersuchungspunkte, die Art der geplanten Untersuchungen, gegebenenfalls die Art des Aufschlussverfahrens und, soweit möglich, die grafische Darstellung dieser Angaben sowie den voraussichtlichen künftigen Aufbewahrungsort von Gesteins- und Bodenproben und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Anwendung des Geodatenzugangsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes

Kapitel 2
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 5
Aufgaben der zuständigen Behörde

§ 6
Betretensrecht für die staatliche geologische Landesaufnahme; Betretensrecht zur Verhütung geologischer Gefahren; Zutritt zu geologischen Untersuchungen Dritter

§ 7
Wiederherstellungspflicht und Haftung

Kapitel 3
Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Abschnitt 1
Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

§ 8
Anzeige geologischer Untersuchungen und Übermittlung von Nachweisdaten an die zuständige Behörde

§ 9
Übermittlung von Fachdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 10
Übermittlung von Bewertungsdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 11
Einschränkung von Anzeige- und Übermittlungspflichten; Vorhaltung geologischer

§ 12
Nachträgliche Anforderung nichtstaatlicher Fachdaten

§ 13
Pflichten vor Entledigung von Proben und Löschung von Daten

Abschnitt 2
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

§ 14
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen

§ 15
Abschluss einer geologischen Untersuchung; Beginn der Übermittlungsfrist; Einhaltung der Anzeige- und Übermittlungsfristen

§ 16
Datenformat

§ 17
Kennzeichnung von Daten

Kapitel 4
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Abschnitt 1
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zugang z u bereitgestellten Daten

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

§ 18
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten; anderweitige Ansprüche auf Informationszugang

§ 19
Öffentliche Bereitstellung nach den Anforderungen des Geodatenzugangsgesetzes, analoge Bereitstellung

§ 20
Zugang zu öffentlich bereitgestellten geologischen Daten im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten

§ 21
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten in analoger Form anlässlich eines Zugangsbegehrens

§ 22
Hinweise auf geologische Daten in Geodatendiensten

Unterabschnitt 2
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

§ 23
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten der zuständigen Behörde

§ 24
Öffentliche Bereitstellung übermittelter staatlicher geologischer Daten

§ 25
Inhaberlose Daten

Unterabschnitt 3
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten

§ 26
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Nachweisdaten nach § 8

§ 27
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fachdaten nach § 9

§ 28
Schutz nichtstaatlicher Bewertungsdaten nach § 10 sowie nachträglich angeforderter nichtstaatlicher Fachdaten nach § 12

§ 29
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten, die vor dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach § 39 Absatz 1] an die zuständige Behörde übermittelt worden sind

§ 30
Einwilligung des Dateninhabers

Abschnitt 2
Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

§ 31
Schutz öffentlicher Belange

§ 32
Schutz sonstiger Belange bei verbundenen Daten

Abschnitt 3
Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

§ 33
Zurverfügungstellung geologischer Daten für öffentliche Aufgaben

§ 34
Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

§ 35
Anordnungsbefugnis

§ 36
Zuständige Behörden; Überwachung

§ 37
Verordnungsermächtigung; Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 38
Bußgeldvorschriften

§ 39
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Fach- und Bewertungsdaten

IV. Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO , dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 GG und dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG

V. Sonstige Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Alternativen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Erfüllungsaufwand des Bundes

bb Erfüllungsaufwand der Länder

cc Erfüllungsaufwand der Kommunen

5. Weitere Kosten

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 4

Zu Kapitel 2 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 3 Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Zu Abschnitt 1 Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

Zu § 8

Zu § 9

Zu Satz 1 Nummer 1

Zu Satz 1 Nummer 2

Zu Satz 1 Nummer 3

Zu Satz 1 Nummer 4

Zu Satz 1 Nummer 5

Zu Satz 1 Nummer 6

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu § 17

Zu Kapitel 4 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu Abschnitt 1 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 3 Zurverfügungstellung geologischer Daten für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Kapitel 5 Schlussbestimmungen

Zu § 35

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 38

Zu § 39

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4782, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur amtlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung, öffentlichen Bereitstellung und Zurverfügungstellung geologischer Daten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. KMU Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 28/20 (Beschluss)

... 4. Er merkt kritisch an, dass unter dem Punkt "Investitionsherausforderungen" die Sanierung von Altlasten nicht genannt wird. Deshalb wird eine Ergänzung dahin gehend vorgeschlagen, dass es auch erheblicher Investitionen zur Beseitigung der mit Altlasten verbundenen Umweltgefährdungen bedarf. Die Sanierung von Altlasten stellt anhaltend eine große ökologische Herausforderung dar. Die Sanierung von Altlasten sollte gerade wegen der Bedeutung des Bodens für die mit dem Klimawandel verbundenen Veränderungen eine prioritäre Rolle spielen. Deutschland und auch andere Mitgliedstaaten haben unverändert mit vielen und schweren Altlasten bzw. Schadstoffbelastungen aufgrund der historischen Standorte der (chemischen) Industrie und des Bergbau- und Hüttenwesens zu kämpfen.



Drucksache 442/2/20

... Mit der nach geltender Gesetzesfassung vorgesehenen Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften, Bergbehörden, Grundstückseigentümer und Inhaber von Bergbauberechtigungen wird der Beteiligungsgrundsatz gewahrt. Daneben bietet das mit der geltenden Fassung des § 21 Absatz 4 StandAG vorgesehene Verfahren die Möglichkeit, Nutzungseinschränkungen zielführender an die lokalen geologischen Gegebenheiten anzupassen. Diese Regelungen sind grundsätzlich beizubehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/2/20




Zu Artikel 1 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 51/20 (Beschluss)

... "Das Instrument des Anpassungsgeldes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Braunkohleindustrie sowie in der Kohleverstromung soll eine sozialverträgliche Beendigung des Braunkohlebergbaus sowie der Kohleverstromung sicherstellen."



Drucksache 299/20

... es ist in der Regel davon auszugehen, dass die Gründe des Allgemeinwohls für die öffentliche Bereitstellung wesentlich überwiegen. Nach Ablauf von 30 Jahren nach deren Übermittlung werden nichtstaatliche Bewertungsdaten öffentlich bereitgestellt, wenn sie für das Standortauswahlverfahren benötigt werden und entscheidungserheblich sind und ein Bergbaubetrieb auf Grund des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/20




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben Geologiedatengesetz - GeolDG - Drucksachen 19/17285, 19/18751, 19/19382 -

Anlage
Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG)

1. Zu § 13 Satz 4

2. Zu § 17 Absatz 3 Satz 4, § 29 Absatz 5 Satz 4

3. Zu § 33 Absatz 8 Satz 1

4. Zu § 34 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu -, Absatz 2 Satz 2 bis 4 - neu -


 
 
 


Drucksache 29/20

... -Emissionen der Industrie), die sozialen Herausforderungen im Hinblick auf potenzielle Arbeitsplatzverluste in der Industrie, im Stein- und Braunkohlebergbau und in der Torf- und Ölschiefergewinnung. Die Methode wird außerdem dem Stand der wirtschaftlichen Entwicklung der Mitgliedstaaten und den damit verbundenen Investitionskapazitäten Rechnung tragen.



Drucksache 28/20

... gemessenen) Dekarbonisierungsherausforderungen der treibhausgasintensivsten Regionen, den sozialen Herausforderungen angesichts der potenziellen Arbeitsplatzverluste in der Industrie, im Kohle- und Braunkohlebergbau und in der Torf- und Ölschiefergewinnung sowie der Notwendigkeit einer anschließenden Umschulung der Arbeitnehmer richten. Um sicherzustellen, dass der Übergang gerecht und für alle akzeptabel verläuft, wird sich in der Zuweisung der Mittel auch die Fähigkeit der Mitgliedstaaten widerspiegeln, diese Herausforderung entsprechend ihrem wirtschaftlichen Entwicklungsstand zu bewältigen.



Drucksache 51/1/20

... Mit dem in Anlage 2 des Gesetzentwurfs vorgezeichneten Stilllegungspfad von Braunkohleanlagen gehen zwangsläufig zum Teil erhebliche Veränderungen der bisher geplanten und genehmigten Tagebaulandschaft einher. Um die ambitionierten Ziele zur schrittweisen Beendigung der Kohleverstromung zu erreichen und zugleich die bis dahin weiter notwendige Braunkohlegewinnung und die vorgeschriebene Wiedernutzbarmachung unter Beachtung des öffentlichen Interesses rechtskonform betreiben zu können, bedarf es kurzfristig einer Vielzahl von bergrechtlichen Genehmigungen (Haupt-, Rahmen-, Sonder- und Abschlussbetriebspläne), die nach dem bisherigen fachrechtlichen Rahmen nicht rechtzeitig erteilt werden können. Nach derzeit geltendem Recht ist für erforderliche Planungs- und Genehmigungsverfahren ein Zeitbedarf von circa 10 bis 13 Jahren zu Grunde zu legen, wobei Hemmnisse und Verzögerungen aufgrund von Klageverfahren gegen behördliche Entscheidungen noch nicht berücksichtigt sind. Es bedarf daher insoweit insbesondere der Flexibilisierung der Regelungen zum Betriebsplanverfahren im Bereich des Braunkohlenbergbaus, um hier eine Verkürzung des Zeitraums bis zum Vorliegen vollziehbarer Zulassungen zu erreichen. Durch die schlichte Verlängerung der Geltungsdauer der Hauptbetriebspläne - von heute in der Regel zwei auf fünf oder mehr Jahre - kann die Anzahl der zu erteilenden Genehmigungen reduziert werden. Durch eine Kombination verschiedener Betriebsplanarten in einer Genehmigung kann - ohne dass hiermit Abstriche an die materiellen Anforderungen einhergingen - eine weitere Beschleunigung herbeigeführt werden. Damit entfiele eine bisher vielfach erfolgende doppelte Prüfung bestimmter Sachverhalte in verschiedenen Betriebsplanverfahren, die sowohl auf Seiten des bergbautreibenden Unternehmens, als auch auf Seiten der Genehmigungsbehörde Personalressourcen bindet. Durch eine Verkürzung des Instanzenzuges kann frühzeitig die Rechtskraft von Genehmigungsentscheidungen herbeigeführt werden. Die Beschleunigung bergrechtlicher Zulassungsverfahren ist zwingend erforderlich, um den vorgesehenen Stilllegungspfad rechtssicher in die Tat umsetzen zu können und einen Stillstand der Tagebaue in Ermangelung bestandskräftiger Genehmigungen zu verhindern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/1/20




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein*

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

14. Zu Artikel 1 allgemein

15. Zu Artikel 1 § 23 KVBG

16. Zu Artikel 1 § 39a - neu - KVBG

§ 39a
Entschädigung

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

19. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

20. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 KVBG

21. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 Halbsatz 2 - neu - KVBG

22. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 5 Halbsatz 3 - neu - KVBG

23. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 6 KVBG

24. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 7 KVBG

25. Zu Artikel 1 § 42 und § 43 KVBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

26. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 KVBG

27. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 KVBG

28. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 51 Satz 1 KVBG

29. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KVBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 29

Zu Artikel 1

31. Zu Artikel 1 § 50 Überschrift, Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 KVBG

32. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 KVBG

33. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 KVBG

34. Zu Artikel 1 § 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

35. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 KVBG

36. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 1 KVBG

37. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 KVBG

38. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und Nummer 10 - neu - § 13 Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 und § 118 Absatz 22 Satz 1 EnWG

39. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 24a Absatz 2 Satz 1 EnWG

40. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b § 95Absatz 2 Satz 3 Buchstabe b EnWG

41. Zu Artikel 4 Nummer 10 - neu - § 119 EnWG *

42. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 KWKG

43. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - KWKG * In Artikel 6 ist nach Nummer 1 folgende Nummer einzufügen:

44. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

45. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

46. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG

47. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 2 KWKG * Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b ist zu streichen.

48. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

49. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

50. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 einleitender Satzteil und Nummer 5 KWKG *

51. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f und Nummer 13 § 7 Absatz 6 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG

52. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f § 7 Absatz 6 Satz 2 KWKG

53. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

54. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

55. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1 KWKG

56. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 KWKG

57. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 2 Satz 1 KWKG

58. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c KWKG

59. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1, 3 und 5 KWKG

60. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 KWKG

61. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 2 KWKG

62. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG *

63. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG

64. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - KWKG *

65. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 KWKG

66. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 2 KWKG

67. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 KWKG

68. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67

Zu Artikel 6 Nummer 8

69. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67 und Ziffer 68

Zu Artikel 6 Nummer 8

70. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 Satz 2 - neu - KWKG

71. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

72. Hilfsempfehlung zu Ziffer 71

Zu Artikel 6 Nummer 14

73. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe d - neu - § 18 Absatz 4 Nummer 4 KWKG

74. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Nummer 2 KWKG

75. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 22 Absatz 1 Nummer 3 KWKG

76. Zu Artikel 6 Nummer 20a - neu - § 29 Absatz 1 KWKG

77. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

78. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

79. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Angaben zum Land Bayern - neu - KWKG

80. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Tabellenzeile 3a - neu - und 7 - neu - der Angaben zum Land Hessen KWKG

81. Zu Artikel 7a - neu - § 36i Absatz 2 - neu -, § 49 Absatz 5 und 6, § 55 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absatz 2 Satz 4 - neu - und § 104 Absatz 8 Satz 1 EEG 2017

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

82. Zu Artikel 7a - neu - § 49 Absatz 2, 3, 5 und 6 EEG 2017 *

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

83. Zu Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 13/1/20

... es die Rechtssicherheit bei dem Umgang mit geologischen Daten, die vor allem durch Bergbauunternehmen oder andere Private auf eigene Rechnung erhoben wurden, gewährleistet werden muss. Die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten stellt einen Eingriff in Artikel 14 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein*

6. Zu § 1 Satz 1 GeolDG

7. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 GeolDG

8. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 GeolDG

9. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 GeolDG

10. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1, 2, 5 und 6 GeolDG

11. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1 GeolDG

12. Zu § 6 Absatz 1 Satz 5a - neu - GeolDG

13. Zu § 6 Absatz 4 Satz 2 GeolDG

14. Zu § 8 Satz 1 GeolDG

15. Zu § 10 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 1 GeolDG

16. Zu § 10 Absatz 3 Satz 2 GeolDG

17. Zu § 11 Absatz 3 GeolDG

18. Zu § 11 Absatz 4 GeolDG

19. Zu § 15 Absatz 3 GeolDG

20. Zu § 15 Absatz 3 Satz 2 GeolDG

21. Zu § 16 Absatz 1 Satz 2 GeolDG

22. Zu § 16 Absatz 1 Satz 3 GeolDG

23. Zu § 17 Absatz 3 Satz 1a - neu - GeolDG

24. Zu § 17 Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu - GeolDG In § 17 Absatz 3 ist Satz 2 durch folgende Sätze zu ersetzen:

25. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - GeolDG

26. Zu § 23 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3, § 24 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 26 Satz 1,

27. Zu § 23 Absatz 2 Satz 2 GeolDG

28. Zu § 27 Absatz 4 - neu - GeolDG

29. Zu § 27 GeolDG

30. Zu § 29 Absatz 4 Satz 1 GeolDG

31. Zu § 29 Absatz 5 GeolDG

32. Zu § 32 Absatz 1 GeoIDG

33. Zu § 33 Absatz 3 Satz 1 GeolDG

34. Zu § 33 Absatz 6 GeolDG

35. Zu § 34 Absatz 3 Satz 2 und Satz 2a - neu - sowie

36. Zu § 34 Absatz 4 Satz 5

37. Zu § 36 Absatz 1, Absatz 2 GeolDG


 
 
 


Drucksache 343/1/20

... In den stillgelegten Bereichen des deutschen Steinkohlenbergbaus wird methanhaltiges Grubengas vor allem zur Luftreinhaltung und Gefahrenabwehr aufgefangen sowie anschließend einer ökologisch sinnvollen energetischen Verwertung zugeführt. In vielen Fällen wurden Anlagen zur Grubengasnutzung an solchen Standorten konzentriert, an denen auch die Wärme im hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsprozess genutzt wird. Das im Grubengas als Hauptbestandteil enthaltene Methan ist 21-mal klimaschädlicher als Kohlendioxid. Die Verwertung dient somit auch dem aktiven Klimaschutz.



Drucksache 392/20

... (2) Die Auszahlung der Entschädigung nach Absatz 1 kann verweigert werden, wenn im Auszahlungszeitpunkt die Finanzierung der bergrechtlichen Verpflichtungen durch die jeweiligen Anlagen- und Tagebaubetreiber aus Gründen der finanziellen Leistungsfähigkeit unmittelbar gefährdet ist. Eine Auszahlung der Entschädigung der Lausitz Energie Kraftwerk AG erfolgt zudem nur, wenn keine Garantien verletzt werden, die die Lausitz Energie Kraftwerk AG, die Lausitz Energie Bergbau AG sowie die Zweckgesellschaften Brandenburg und Sachsen dem nach § 49 abzuschließenden öffentlichrechtlichen Vertrags übernommen haben. Kann danach die Auszahlung verweigert werden, besteht ein Zurückbehaltungsrecht sowie im Fall der Ersatzvornahme oder eines Leistungsbescheids der zuständigen Bergämter ein Recht an Stelle der Auszahlung an die in § 44 genannten Unternehmen eine Leistung an das jeweilige Land zu bewirken, um die Kosten der Ersatzvornahme oder die Verpflichtungen gemäß Leistungsbescheid zu bewirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/20




Gesetz

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz - KVBG)

3 Inhaltsübersicht

Anlage 1
(zu § 12 Absatz 3) Südregion Anlage 2 (zu Teil 5) Stilllegungszeitpunkte Braunkohleanlagen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zweck und Ziele des Gesetzes

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zielniveau, Ausschreibungsvolumen und Umfang der gesetzlichen Reduzierung

§ 4
Zielniveau und Zieldaten

§ 5
Erreichen des Zielniveaus durch Ausschreibungen und die gesetzliche Reduzierung

§ 6
Ermittlung des Ausschreibungsvolumens und des Umfangs der gesetzlichen Reduzierung

§ 7
Ermittlung des Ausgangsniveaus durch die Bundesnetzagentur

§ 8
Beschleunigtes Verfahren zur Erfassung der Steinkohleanlagen

§ 9
Verbindliche Stilllegungsanzeige und verbindliche Kohleverfeuerungsverbotsanzeige

Teil 3
Ausschreibungen zur Reduzierung der Steinkohleverstromung

§ 10
Gegenstand der Ausschreibungen, Gebotstermine

§ 11
Bekanntmachung der Ausschreibung

§ 12
Teilnahmeberechtigung

§ 13
Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die Ausschreibungen

§ 14
Anforderungen an Gebote

§ 15
Rücknahme von Geboten

§ 16
Ausschluss von Bietern

§ 17
Ausschluss von Geboten

§ 18
Zuschlagsverfahren

§ 19
Höchstpreis

§ 20
Verfahren bei Unterzeichnung der Ausschreibung

§ 21
Zuschlagstermine, Erteilung der Zuschläge

§ 22
Unterrichtung der für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständigen Behörden

§ 23
Anspruch auf den Steinkohlezuschlag, Fälligkeit

§ 24
Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge

§ 25
Verhältnis der Steinkohleausschreibung zur Kapazitätsreserve

§ 26
Gewährleistung der Netzsicherheit bei der Ausschreibung

Teil 4
Gesetzliche Reduzierung der Steinkohleverstromung

§ 27
Gesetzliche Reduzierung, Anordnungstermine

§ 28
Gesetzliche Reduktionsmenge

§ 29
Verfahren der Reihung durch die Bundesnetzagentur

§ 30
Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die gesetzliche Reduzierung

§ 31
Investitionen in Steinkohleanlagen

§ 32
Aktualisierung der Reihung, Pflichten der Anlagenbetreiber

§ 33
Anordnungsverfahren

§ 34
Netzanalyse und Prüfung der Aussetzung der Anordnung der gesetzlichen Reduzierung

§ 35
Anordnung der gesetzlichen Reduzierung und deren Aussetzung

§ 36
Verhältnis der gesetzlichen Reduzierung zur Kapazitätsreserve

§ 37
Gewährleistung der Netzsicherheit bei der gesetzlichen Reduzierung

§ 38
Steinkohle-Kleinanlagen

§ 39
Härtefälle

Teil 5
Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung

§ 40
Stilllegung von Braunkohleanlagen

§ 41
Wahlrechte im Stilllegungspfad

§ 42
Netzreserve

§ 43
Braunkohle-Kleinanlagen

§ 44
Entschädigung für die Stilllegung von Braunkohleanlagen

§ 45
Auszahlungsmodalitäten

§ 46
Ausschluss Kohleersatzbonus

§ 47
Überprüfung der vorzeitigen Stilllegung

§ 48
Energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II

§ 49
Ermächtigung der Bundesregierung zum Abschluss eines öffentlichrechtlichen Vertrags

§ 50
Sicherheitsbereitschaft

Teil 6
Verbot der Kohleverfeuerung, Neubauverbot

§ 51
Verbot der Kohleverfeuerung

§ 52
Vermarktungsverbot

§ 53
Verbot der Errichtung und der Inbetriebnahme neuer Stein- und Braunkohleanlagen

Teil 7
Überprüfungen

§ 54
Regelmäßige Überprüfungen der Maßnahme

§ 55
Überprüfung der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Preisgünstigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems; Zuschüsse für stromkostenintensive Unternehmen

§ 56
Überprüfung des Abschlussdatums

Teil 8
Anpassungsgeld

§ 57
Anpassungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 9
Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme

§ 58
Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme

Teil 10
Sonstige Bestimmungen

§ 59
Bestehende Genehmigungen

§ 60
Verordnungsermächtigungen

§ 61
Aufgaben der Bundesnetzagentur

§ 62
Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur

§ 63
Gebühren und Auslagen

§ 64
Rechtsschutz

§ 65
Bußgeldvorschriften

§ 66
Fristen und Termine

Anlage 1
(zu § 12 Absatz 3) Südregion

Anlage 2
(zu Teil 5) Stilllegungszeitpunkte Braunkohleanlagen

Anlage n

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 24a
Schrittweise Angleichung der Übertragungsnetzentgelte, Bundeszuschüsse.

§ 54b
Zuständigkeiten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2019/941 , Verordnungsermächtigung

Anlage 2
(zu § 13g) Vergütung Sicherheitsbereitschaft

Artikel 5
Änderung der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Gebührenverordnung

Artikel 6
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Artikel 7
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 7a
Bonus für innovative erneuerbare Wärme

§ 7b
Bonus für elektrische Wärmeerzeuger

§ 7c
Kohleersatzbonus

§ 7d
Südbonus

§ 7e
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Boni

§ 8c
Ausschreibungsvolumen

Anlage
(zu den §§ 7b und 7d) Südregion

Artikel 8
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 9
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 274a
Verarbeitung von Sozialdaten im Zusammenhang mit dem Anpassungsgeld nach § 57 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes

§ 291
Erstattungen für Anrechnungszeiten für den Bezug von Anpassungsgeld

Artikel 10
Beihilferechtlicher Vorbehalt

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 521/19

... a. Quellkategorie CRF 1.A.1 "Verbrennung von Brennstoffen in der Energiewirtschaft": Hier werden insbesondere die Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen in der öffentlichen Strom- und Wärmeproduktion, in Erdölraffinerien sowie im Steinkohlen- und Braunkohlenbergbau, in Kokereien und Brikettfabriken sowie bei der Gewinnung von Rohöl und Erdgas berichtet.



Drucksache 400/19 (Beschluss)

... Durch den Braunkohleabbau wurde der Wasserhaushalt (Flüsse, Seen und Grundwasser) in den betroffenen Gebieten nachhaltig und zum Teil irreversibel verändert. Diese Problematik wird durch den vorzeitigen Ausstieg aus dem Braunkohleabbau deutlich verschärft. Es ist absehbar, dass trotz der von den Sanierungspflichtigen und den Bergbaubetreibern durchzuführenden Arbeiten auf Dauer eine erhebliche Beeinträchtigung der Güte der Gewässer (pH-Wert, Gehalte an Sulfat und Eisen, u.a.) zu erwarten ist. Unabhängig davon ist eine dauerhafte Bodenstabilität in den Tagebaugebieten zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Nummer 2 und Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 2, § 12 Absatz 3 und § 26 Absatz 2 Satz 1 InvKG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 3 - neu -, § 26 Absatz 2 Satz 1 InvKG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 3 InvKG

4. Zu Artikel 1 § 2 Nummer 3 Buchstabe a InvKG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 7 InvKG

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 8, Absatz 2 Nummer 2a - neu - InvKG

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 8, Nummer 9 InvKG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe a

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 2b* - neu - InvKG

9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 InvKG

10. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 und Satz 3 - neu - InvKG

11. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 3 - neu - InvKG

12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Einleitungsteil InvKG

13. Zu Artikel 1 § 13 Satz 1 InvKG

14. Zu Artikel 1 § 14 InvKG

15. Zu Artikel 1 § 15 InvKG

16. Zu Artikel 1 § 17 Nummer 31 - neu - InvKG

17. Zu Artikel 1 § 26 InvKG

18. Zum Gesetzentwurf allgemein

19. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe b

20. Zum Gesetzentwurf allgemein

21. Zum Gesetzentwurf allgemein

22. Zum Gesetzentwurf allgemein

23. Zu Artikel 1 Kapitel 1


 
 
 


Drucksache 341/19 (Beschluss)

... bergbaulicher Vorhaben



Drucksache 584/19 (Beschluss)

... In den stillgelegten Bereichen des deutschen Steinkohlenbergbaus wird methanhaltiges Grubengas vor allem zur Luftreinhaltung aufgefangen und anschließend einer ökologisch sinnvollen energetischen Verwertung zugeführt. In vielen Fällen wurden Anlagen zur Grubengasnutzung an solchen Standorten konzentriert, an denen auch die Wärme im hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsprozess genutzt wird. Das im Grubengas als Hauptbestandteil enthaltene Methan ist 21 Mal klimaschädlicher als Kohlendioxid. Die Verwertung dient somit auch dem aktiven Klimaschutz.



Drucksache 423/18

... (Artikel 1) Erfüllungsaufwand im Zusammenhang mit den Regelungen zum Schutz vor Radon für Neubauten und zu radioaktiven Altlasten. Die Regelungen zum Schutz vor Radon für Neubauten können zu einem jährlichen Erfüllungsaufwand in Höhe von 16.790.000 Euro und einem Zeitaufwand von ca. 5.000 Stunden pro Jahr führen. Der Erfüllungsaufwand für radioaktive Altlasten ist nicht prognostizierbar, er kann im Einzelfall bei mehreren zehntausend Euro liegen (bergbauliche Altlasten in anderer Dimension) und ist abhängig von der nicht absehbaren Zahl der Fälle, dem jeweiligen Ausmaß und den Umständen des Einzelfalls. Der Zeitaufwand für Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit den Informationspflichten wird auf 1.200 Stunden pro Jahr geschätzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung u StrlSchV)

4 Inhaltsübersicht

Teil 1
Begriffsbestimmungen

§ 1
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen

Kapitel 1
Rechtfertigung von Tätigkeitsarten

§ 2
Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten

§ 3
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 7 des Strahlenschutzgesetzes

§ 4
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes

Kapitel 2
Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung

Abschnitt 1
Ausnahmen von der Genehmigungs- und Anzeigebedürftigkeit einer Tätigkeit; Ausnahmen von Genehmigungsvoraussetzungen

§ 5
Genehmigungsfreier Umgang

§ 6
Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen

§ 7
Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung

§ 8
Genehmigungsfreier Betrieb von Störstrahlern

§ 9
Anzeigefreie Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern

§ 10
Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge

§ 11
Freigrenzen

Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe

§ 12
Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung

§ 13
Anmeldebedürftige grenzüberschreitende Verbringung

§ 14
Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung

§ 15
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung für die grenzüberschreitende Verbringung

Abschnitt 3
Bauartzulassung

§ 16
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe enthält

§ 17
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung

§ 18
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern

§ 19
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Basisschutzgeräten

§ 20
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Hochschutzgeräten

§ 21
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Vollschutzgeräten

§ 22
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Schulröntgeneinrichtungen

§ 23
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern

§ 24
Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung

§ 25
Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung

§ 26
Bekanntmachung

Abschnitt 4
Rückstände

§ 27
Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen

§ 28
Ermittlung der von Rückständen verursachten Expositionen

§ 29
Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz

§ 30
Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung als Bauprodukt

Kapitel 3
Freigabe

§ 31
Freigabe radioaktiver Stoffe; Dosiskriterium

§ 32
Antrag auf Freigabe

§ 33
Erteilung der Freigabe

§ 34
Vermischungsverbot

§ 35
Uneingeschränkte Freigabe

§ 36
Spezifische Freigabe

§ 37
Freigabe im Einzelfall

§ 38
Freigabe von Amts wegen

§ 39
Einvernehmen bei der spezifischen Freigabe zur Beseitigung

§ 40
Abfallrechtlicher Verwertungs- und Beseitigungsweg

§ 41
Festlegung des Verfahrens

§ 42
Pflichten des Inhabers einer Freigabe

Kapitel 4
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes

§ 43
Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten

§ 44
Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche

§ 45
Strahlenschutzanweisung

§ 46
Bereithalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung

Kapitel 5
Fachkunde und Kenntnisse

§ 47
Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz

§ 48
Aktualisierung der Fachkunde

§ 49
Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde

§ 50
Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse

§ 51
Anerkennung von Kursen

Kapitel 6
Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten

Abschnitt 1
Physikalische Strahlenschutzkontrolle; Strahlenschutzbereiche

§ 52
Einrichten von Strahlenschutzbereichen

§ 53
Abgrenzung, Kennzeichnung und Sicherung von Strahlenschutzbereichen

§ 54
Vorbereitung der Brandbekämpfung

§ 55
Zutritt zu Strahlenschutzbereichen

§ 56
Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen

§ 57
Kontamination und Dekontamination

§ 58
Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen

§ 59
Einrichten von Strahlenschutzbereichen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen

§ 60
Röntgenräume

§ 61
Bestrahlungsräume

§ 62
Räume für den Betrieb von Störstrahlern

§ 63
Unterweisung

§ 64
Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen

§ 65
Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis

§ 66
Messung der Personendosis

§ 67
Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals

§ 68
Beschäftigung mit Strahlenpass

§ 69
Schutz von schwangeren und stillenden Personen

§ 70
Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschäftigungsverbote

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen

§ 71
Kategorien beruflich exponierter Personen

§ 72
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten

§ 73
Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten

§ 74
Besonders zugelassene Expositionen

§ 75
Sonstige Schutzvorkehrungen

§ 76
Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals

Abschnitt 3
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen

§ 77
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen

§ 78
Ärztliche Überwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung

§ 79
Ärztliche Bescheinigung

§ 80
Behördliche Entscheidung

§ 81
Besondere ärztliche Überwachung

Abschnitt 4
Besondere Regelungen zum Strahlenschutz i n Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen

§ 82
Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen

Abschnitt 5
Sicherheit von Strahlenquellen

Unterabschnitt 1
Hochradioaktive Strahlenquellen

§ 83
Werte für hochradioaktive Strahlenquellen

§ 84
Register über hochradioaktive Strahlenquellen

Unterabschnitt 2
Sicherheit und Sicherung von Strahlenquellen

§ 85
Buchführung und Mitteilung

§ 86
Buchführung und Mitteilung bei der Freigabe

§ 87
Sicherung und Lagerung radioaktiver Stoffe

§ 88
Wartung und Prüfung

§ 89
Dichtheitsprüfung

§ 90
Strahlungsmessgeräte

§ 91
Kennzeichnungspflicht

§ 92
Besondere Kennzeichnungspflichten

§ 93
Entfernen von Kennzeichnungen

§ 94
Abgabe radioaktiver Stoffe

§ 95
Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen

§ 96
Überlassen von Störstrahlern

§ 97
Aufbewahrung und Bereithalten von Unterlagen

§ 98
Einweisung in Tätigkeiten mit Strahlungsquellen

Abschnitt 6
Schutz der Bevölkerung und der Umwelt

§ 99
Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe

§ 100
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden Exposition

§ 101
Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition

§ 102
Zulässige Ableitungen radioaktiver Stoffe

§ 103
Emissions- und Immissionsüberwachung

§ 104
Begrenzung der Exposition durch Störfälle

Abschnitt 7
Vorkommnisse

§ 105
Vorbereitende Maßnahmen zur Vermeidung, zum Erkennen und zur Eindämmung der Auswirkungen eines Vorkommnisses bei der Anwendung am Menschen

§ 106
Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle

§ 107
Maßnahmen bei einem Notfall oder Störfall

§ 108
Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses

§ 109
Untersuchung, Aufzeichnung und Aufbewahrung

§ 110
Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden

§ 111
Aufgaben der zentralen Stelle

§ 112
Meldung und Erfassung von Vorkommnissen nach anderen Rechtsvorschriften

§ 113
Ausnahme

Abschnitt 8
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen

Unterabschnitt 1
Technische Anforderungen

§ 114
Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen

§ 115
Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung

§ 116
Konstanzprüfung

§ 117
Aufzeichnungen

§ 118
Bestandsverzeichnis

Unterabschnitt 2
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen

§ 119
Rechtfertigende Indikation

§ 120
Schutz von besonderen Personengruppen

§ 121
Maßnahmen bei der Anwendung

§ 122
Beschränkung der Exposition

§ 123
Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie

§ 124
Informationspflichten

§ 125
Diagnostische Referenzwerte, Bevölkerungsdosis

§ 126
Risikoanalyse vor Strahlenbehandlungen

§ 127
Aufbewahrung, Weitergabe und Übermittlung von Aufzeichnungen, Röntgenbildern, digitalen Bilddaten und sonstigen Untersuchungsdaten

§ 128
Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung

§ 129
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle

§ 130
Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen

§ 131
Medizinphysik-Experte

§ 132
Aufgaben des Medizinphysik-Experten

Abschnitt 9
Besondere Anforderungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung

§ 133
Grundsatz der Einwilligung nach Aufklärung und Befragung

§ 134
Einwilligungen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person

§ 135
Aufklärung und Befragung

§ 136
Anwendung an nicht Einwilligungsfähigen und an Minderjährigen

§ 137
Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen

§ 138
Besondere Schutzpflichten

§ 139
Qualitätssicherung

§ 140
Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen

§ 141
Mitteilungspflichten

§ 142
Abschlussbericht

§ 143
Behördliche Schutzanordnung

Abschnitt 10
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Tier in der Tierheilkunde

§ 144
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung

Abschnitt 11
Berechtigte Personen

§ 145
Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen

§ 146
Berechtigte Personen in der Tierheilkunde

§ 147
Berechtigte Personen außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde

Kapitel 7
Informationspflichten des Herstellers

§ 148
Informationspflichten des Herstellers von Geräten

Kapitel 8
Aufsichtsprogramm

§ 149
Aufsichtsprogramm

Teil 3
Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen

§ 150
Dosimetrie bei Einsatzkräften

§ 151
Besondere ärztliche Überwachung von Einsatzkräften

§ 152
Hilfeleistung und Beratung von Behörden, Hilfsorganisationen und Einsatzkräften bei einem Notfall

Teil 4
Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen

Kapitel 1
Schutz vor Radon

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze

§ 153
Festlegung von Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes

§ 154
Maßnahmen zum Schutz vor Radon für Neubauten in Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes

Abschnitt 2
Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen

§ 155
Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle

§ 156
Arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition

§ 157
Ermittlung der Exposition und der Körperdosis

§ 158
Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes

Kapitel 2
Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten

§ 159
Ermittlung der spezifischen Aktivität

Kapitel 3
Radioaktive Altlasten

§ 160
Ermittlung der Exposition der Bevölkerung

§ 161
Prüfwerte bei radioaktiven Altlasten und bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus

§ 162
Emissions- und Immissionsüberwachung bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus

§ 163
Grundsätze für die Optimierung von Sanierungsmaßnahmen

§ 164
Inhalt von Sanierungsplänen

§ 165
Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten

Kapitel 4
Sonstige bestehende Expositionssituationen

§ 166
Schutz von Arbeitskräften bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen

Teil 5
Expositionssituationsübergreifende Vorschriften

Kapitel 1
Abhandenkommen, Fund und Erlangung; kontaminiertes Metall

§ 167
Abhandenkommen

§ 168
Fund und Erlangung

§ 169
Kontaminiertes Metall

§ 170
Information des zuständigen Bundesministeriums

Kapitel 2
Dosis- und Messgrößen

§ 171
Dosis- und Messgrößen

Kapitel 3
Gemeinsame Vorschriften für die berufliche Exposition

§ 172
Messstellen

§ 173
Strahlenschutzregister

§ 174
Strahlenpass

§ 175
Ermächtigte Ärzte

§ 176
Duldungspflichten

Kapitel 4
Bestimmung von Sachverständigen

§ 177
Bestimmung von Sachverständigen

§ 178
Erweiterung der Bestimmung

§ 179
Überprüfung der Zuverlässigkeit

§ 180
Unabhängigkeit

§ 181
Fachliche Qualifikation

§ 182
Prüfmaßstab

§ 183
Pflichten des behördlich bestimmten Sachverständigen

Teil 6
Schlussbestimmungen

Kapitel 1
Ordnungswidrigkeiten

§ 184
Ordnungswidrigkeiten

Kapitel 2
Übergangsvorschriften

§ 185
Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)

§ 186
Rückstände (§ 29)

§ 187
Freigabe (§§ 31 bis 42)

§ 188
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes (§§ 44 und 45)

§ 189
Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (§§ 47, 49 und 51)

§ 190
Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit Strahlenschutzbereichen (§§ 52 bis 62)

§ 191
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten (§ 72)

§ 192
Register über hochradioaktive Strahlenquellen (§ 84)

§ 193
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Exposition (§§ 100, 101, Anlage 11)

§ 194
Begrenzung der Exposition durch Störfälle (§ 104)

§ 195
Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen (§ 114)

§ 196
Ärztliche und zahnärztliche Stellen (§ 128)

§ 197
Dosis- und Messgrößen (§ 171)

§ 198
Strahlenpass (§ 174)

§ 199
Ermächtigte Ärzte (§ 175)

§ 200
Behördlich bestimmte Sachverständige (§ 181)

Anlage 1
[zu § 2] Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten

Teil
A Nicht gerechtfertigte Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung - ohne Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

Teil
B Nicht gerechtfertigte Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

Anlage 2
[zu den §§ 3 und 4] Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten

Teil
A Erforderliche Unterlagen für die Prüfung der Rechtfertigung nach den §§ 7 und 38 des Strahlenschutzgesetzes Erforderlich sind

Teil
B Zusätzliche Unterlagen für die Prüfung der Rechtfertigung nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes Erforderlich sind

Anlage 3
[zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96] Genehmigungsfreie Tätigkeiten

Teil
A

Teil
B

Teil
C

Teil
D

Teil
E

Anlage 4
[zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3] Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte Tochternuklide


 
 
 


Drucksache 425/1/18

... (7) Arbeiten in Objekten des Altbergbaus unter Tage werden ab dem 1. Januar 2019 den knappschaftlichen Arbeiten gleichgestellt, wenn sie die Dauer von drei Monaten überschreiten. Objekte des Altbergbaus im Sinne des Satzes 1 sind Anlagen von bergbaulichen Gewinnungsbetrieben, die nicht der Bergaufsicht nach dem Bundesberg-gesetz unterliegen. Dazu gehören insbesondere Objekte, für die ein Bergbauberechtigter oder ein Bergbauunternehmer oder deren Rechtsnachfolger nicht vorhanden oder nicht feststellbar sind." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 425/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 134 Absatz 7 - neu - SGB VI

2. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 21 - neu - § 249a Absatz 3 - neu -, § 309 Absatz 1b - neu - SGB VI

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 256a Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VI

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe e § 307d Absatz 5 Satz 1 bis 5 SGB VI

5. Zu Artikel 4 Änderung des SGB IV

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 423/18 (Beschluss)

... Die Verbringung in ein Versatzbergwerk untertage kann einen gleichwertigen Schutz wie die Verbringung auf eine Deponie bieten, zumal eine zusätzliche Abschirmung durch das Deckgebirge erfolgt. Da der dortige Einbau zur Sicherung von Hohlräumen erfolgt, ist dieser schon aus bergbaulicher Sicht abschließend und nicht reversibel.



Drucksache 181/18

... -arme Kreislaufwirtschaft in der Europäischen Union zu ebnen. Zudem gilt es, eine nachhaltige heimische Rohstoffförderung in einem bestimmten Umfang sicherzustellen, um durch die Diversifizierung der Bezugsquellen ein Gegengewicht zum Rohstoffbezug auf globalen Märkten zu schaffen, Nutzen für die Wirtschaft in der Europäischen Union zu erzielen, eine hohe Wertschöpfung zu gewährleisten und Arbeitsplätze in der Europäischen Union zu schaffen. Die Kommission ist bereit, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern zu ermitteln, wie geeignet die entsprechenden Maßnahmen, Bergbauvorschriften und Explorationsanreize sind, um den strategischen Anforderungen der Wertschöpfungsketten in der Europäischen Union zu entsprechen, und in welchen Fällen ein Handeln der Europäischen Union zusätzlichen Nutzen bieten könnte. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die wichtigsten Kompetenzen (z.B. hinsichtlich der Flächennutzung) in erster Linie bei den Mitgliedstaaten liegen.



Drucksache 306/18 (Beschluss)

... Institut für Bergbau und Spezialtiefbau

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/18 (Beschluss)




Anlage
Wahl von Mitgliedern des Nationalen Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes


 
 
 


Drucksache 423/1/18

... Die Verbringung in ein Versatzbergwerk untertage kann einen gleichwertigen Schutz wie die Verbringung auf eine Deponie bieten, zumal eine zusätzliche Abschirmung durch das Deckgebirge erfolgt. Da der dortige Einbau zur Sicherung von Hohlräumen erfolgt, ist dieser schon aus bergbaulicher Sicht abschließend und nicht reversibel.



Drucksache 223/1/18

... Das Problem Wasserknappheit betrifft die EU-Mitgliedstaaten nicht in gleichen Maßen. Nach Darstellung des Umweltbundesamtes beträgt das Wasserdargebot in Deutschland 188 Milliarden Kubikmeter. Davon wurden zum Beispiel im Jahr 2013 insgesamt 25,1 Milliarden Kubikmeter entnommen; der Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Bewässerung machte mit 0,29 Milliarden Kubikmeter dabei nur einen verschwindend geringen Teil aus. Zudem sind lediglich circa 50 von knapp 1 180 Grundwasserkörpern im mengenmäßig schlechten Zustand; Hauptursache sind Wasserentnahmen auf Grund von Bergbauaktivitäten und nicht Wasserentnahmen für Bewässerung (siehe Bericht des Umweltbundesamtes "Die Wasserrahmenrichtlinie - Deutschlands Gewässer 2015").



Drucksache 113/1/18

... es Frau Angelika Seidemann (Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg) und Frau Sabine Rosenbaum (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein) zu Mitgliedern der unabhängigen Expertenkommission zu benennen.



Drucksache 425/18 (Beschluss)

... (7) Arbeiten in Objekten des Altbergbaus unter Tage werden ab dem 1. Januar 2019 den knappschaftlichen Arbeiten gleichgestellt, wenn sie die Dauer von drei Monaten überschreiten. Objekte des Altbergbaus im Sinne des Satzes 1 sind Anlagen von bergbaulichen Gewinnungsbetrieben, die nicht der Bergaufsicht nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 425/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 134 Absatz 7 - neu - SGB VI

2. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 21 - neu - § 249a Absatz 3 - neu -, § 309 Absatz 1b - neu - SGB VI

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 256a Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VI

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe e § 307d Absatz 5 Satz 1 bis 5 SGB VI

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 16/18

... Erstellung technischer Leitlinien für die Kontrolle von Einrichtungen für die Entsorgung von Bergbauabfällen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/18




Mitteilung

1. Einleitung und Hintergrund

2. Die Notwendigkeit der SICHERUNG des VOLLZUGS des UMWELTRECHTS

3. Herausforderungen

Tabelle

4. MASSNAHMENBEGRÜNDUNG

5. Massnahmen

Tabelle

6. Verbesserung der Zusammenarbeit

7. MONITORING und FOLLOW-UP

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 306/18

... Institut für Bergbau und Spezialtiefbau der TU Bergakademie Freiberg, ehem. Mitglied Endlagerkommission

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/18




Anlage
Wahl von Mitgliedern des Nationalen Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes


 
 
 


Drucksache 113/18 (Beschluss)

... es Frau Angelika Seidemann (Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg) und Frau Sabine Rosenbaum (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein) als Mitglieder der unabhängigen Expertenkommission zu benennen.



Drucksache 164/1/17

... -V Bergbau), Nummer 3 - neu - (§§ 4, 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 UVPG , Artikel 2 Absatz 22 UVP-V Verteidigung

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Nummer 3, 4 UVPG

3. Hauptempfehlung zu Ziffer 4 nur U

Zu Artikel 1 Nummer 2

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 2 UVPG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 UVPG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Überschrift und Absatz 2 - neu - UVPG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 2

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 3 UVPG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 5 Satz 2 UVPG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 6 UVPG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 UVPG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - UVPG

14. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5, § 10 Absatz 6, § 11 Absatz 6, § 12 Absatz 6 UVPG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10 Absatz 4 Satz 2 UVPG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 3 Satz 3 UVPG

17. Hauptempfehlung zu Ziffer 18

Zu Artikel 1 Nummer 3

18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17

Zu Artikel 1 Nummer 3

19. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 15 Absatz 3 Satz 1 UVPG

20. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 UVPG

21. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - und 3 - neu - UVPG

22. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 7 Satz 2 UVPG

23. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 7 Satz 2 UVPG

24. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 5 - neu - UVPG

25. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 4, § 21 Absatz 2 UVPG

26. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 Satz 1 - neu - UVPG

27. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 UVPG

28. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 2 einleitender Satzteil UVPG

29. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 3 UVPG

30. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 20 Absatz 2 UVPG

31. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 20 Absatz 5 - neu - UVPG

32. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 23 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 UVPG ,

33. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 2 UVPG

34. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 3 UVPG

35. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 3 Satz 2 - neu - UVPG

36. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 26 Absatz 1 Nummer 1 UVPG

37. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 28 Absatz 1 Satz 3 - neu -UVPG

38. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 2 Satz 4 - neu - UVPG

39. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 48 Satz 2 UVPG

40. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 51a UVPG

§ 51a
Flurbereinigungsverfahren

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

41. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 51a UVPG

§ 51a
Flurbereinigungsverfahren

42. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 60 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2, § 61 Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 und § 62 UVPG

43. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 68 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 UVPG

44. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 70 Nummer 6 UVPG

45. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 74 Absatz 1 UVPG

46. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c - neu - Anlage 1 Nummer 14.13 - neu - UVPG

47. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 3 UVPG

48. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 4 Buchstabe b und Buchstabe c Doppelbuchstabe gg UVPG

49. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 4 Buchstabe b Tabelle Zeile Klima Spalte mögliche Art der Betroffenheit UVPG

50. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2a Absatz 1 Satz 2 AtG

51. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 3 § 46 Absatz 1 Nummer 2f AtG

52. Zu Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 4 und Anlage 2 Nummer 1.1 BauGB

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

53. Zu Artikel 2 Absatz 5 Nummer 1 § 13 Absatz 6 Satz 2 BBodSchG

54. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 1 § 1a Satz 1 Nummer 1 AtVfV

55. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 2 Buchstabe a § 1b Absatz 4 Satz 3 AtVfV

56. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2 AtVfV

57. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 4 Satz 2 AtVfV

58. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 6 § 6 Absatz 5 - neu - AtVfV *

59. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe b § 14a Absatz 1 Satz 4 AtVfV

60. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe dd § 14a Absatz 2 Satz 6 AtVfV

61. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AtVfV

62. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 AtVfV

63. Zu Artikel 2 Absatz 24 Nummer 01 - neu - § 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd, Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 5, Nummer 6, Nummer 6a Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb, Buchstabe b, Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc, Nummer 10 UVP-V Bergbau , Nummer 3 - neu - §§ 4, 5 UVP-V Bergbau


 
 
 


Drucksache 259/17

... Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Artikel 1
Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 532/17

... "(3) Die zuständige Behörde gestattet auf Antrag ohne Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in folgende Angaben zu den in § 75 Absatz 2 Nummer 1 genannten Bergbauberechtigungen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/17




§ 6a
Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 629/1/17

... 18. Der Bundesrat unterstützt nachdrücklich das Engagement der Kommission für die Sicherung einer zuverlässigen, nachhaltigen und kostengünstigen Rohstoffversorgung. Die Förderung der heimischen Rohstoffwirtschaft ist dafür eine wichtige Säule. Sie fördert die regionale Wertschöpfung und verringert die Abhängigkeit von Rohstoffimporten. Vor diesem Hintergrund hält der Bundesrat eine finanzielle Unterstützung der EU für die Unternehmen bei der Erkundung neuer Bergwerke (Risikokapital) und für die Sanierung historischer Altlasten zur Förderung der Akzeptanz zukünftigen Bergbaus wie auch eines Rohstoffbewusstseins in der Bevölkerung für essentiell.



Drucksache 358/16

... en und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der FrackingTechnologie und Tiefbohrungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/16




1. Zu Artikel 1 Eingangsformel und Nummer 1 Buchstabe b § 1 Nummer 2 UVP-V Bergbau

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Nummer 2 UVP-V Bergbau

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Nummer 2a UVP-V Bergbau

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Nummer 2c UVP-V Bergbau

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 1 Nummer 6 UVP-V Bergbau

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 1 Nummer 8 UVP-V Bergbau

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 1 Nummer 8a UVP-V Bergbau

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a UVP-V Bergbau

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 258/16

... (69) § 10 des Meeresbodenbergbaugesetzes vom 6. Juni 1995 (BGBl. I S. 778, 782), das zuletzt durch Artikel 305 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird aufgehoben.



Drucksache 601/16

... Damit der Standort Deutschland für die pharmazeutische Industrie im Hinblick auf Forschung und Produktion weiterhin stark bleibt, haben das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Vertretern der pharmazeutischen Verbände, der Wissenschaft und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie im Zeitraum von 2014 bis 2016 einen Dialog geführt. Der Gesetzentwurf greift wichtige Anregungen auf, die im Rahmen dieses Pharmadialogs erarbeitet wurden. Er enthält darüber hinaus weitere Regelungen, die notwendig sind, um die Arzneimittelversorgung weiterhin auf hohem Niveau sicherzustellen und um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Anderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel

Artikel 5
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 6
Anderung der Arzneimittelpreisverordnung

§ 7
Betäubungsmittel und Arzneimittel nach § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 1b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 354/16

Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen



Drucksache 23/16

... (3) Nach den albanischen Rechtsvorschriften zurückgelegte Versicherungszeiten, die in bergbaulichen Betrieben unter Tage zurückgelegt worden sind, werden in der knappschaftlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Ist nach den deutschen Rechtsvorschriften Voraussetzung für den Anspruch, dass ständige Arbeiten unter Tage oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet worden sind, so berücksichtigt der deutsche Träger die nach den albanischen Rechtsvorschriften zurückgelegten Versicherungszeiten, während derer gleichartige Tätigkeiten verrichtet worden sind.



Drucksache 353/16

... (3) Durch Landesrecht kann bestimmt werden, dass Erlaubnisse für Benutzungen nach § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 auch in oder unter Gebieten, in denen untertägiger Bergbau betrieben wird oder betrieben worden ist, nur unter bestimmten Auflagen erteilt werden dürfen oder zu versagen sind. Die zuständige Behörde weist Gebiete nach Satz 1 in Karten aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 353/16




§ 13a
Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission

§ 104a
Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser

‚Artikel 4 Änderung des Umweltschadensgesetzes


 
 
 


Drucksache 358/16 (Beschluss)

... en und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Eingangsformel und Nummer 1 Buchstabe b § 1 Nummer 2 UVP-V Bergbau

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Nummer 2a UVP-V Bergbau

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Nummer 2c UVP-V Bergbau

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 1 Nummer 6 UVP-V Bergbau

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 22c Absatz 1 Satz 4 - neu - ABBergV


 
 
 


Drucksache 422/16

... Erfasst sind damit insbesondere Entscheidungen über die Zulassung von Betriebsplänen und bergbauliche Überwachungs- und Aufsichtsmaßnahmen, die unter Anwendung von umweltbezogenen Rechtsvorschriften erfolgen oder für die eine Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht bestehen "kann" und die daher nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 5 und 6 in den Anwendungsbereich des UmwRG fallen. Bei derartigen Entscheidungen bestehen nach den Vorschriften des UmwRG umfangreiche Rechtsbehelfsmöglichkeiten insbesondere für die dort genannten Umweltvereinigungen, wobei nach § 2 Absatz 3 UmwRG eine Widerspruchs- und Klagefrist von einem Jahr gilt, wenn die Entscheidung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 UmwRG weder öffentlich bekannt gegeben noch der Vereinigung individuell bekannt gegeben worden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 422/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

§ 4
Verfahrensfehler.

§ 5
Missbräuchliches oder unredliches Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren

§ 6
Klagebegründungsfrist

§ 7
Besondere Bestimmungen für Rechtsbehelfe gegen bestimmte Entscheidungen

§ 8
Überleitungsvorschrift

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Bundesberggesetzes

§ 5a
Öffentliche Bekanntgabe

Artikel 8
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 9
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 10
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 11
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 14
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

Artikel 15
Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung

Artikel 16
Änderung des Umweltinformationsgesetzes

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Demographie-Check

XIII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Artikel 9
Zugang zu Gerichten [...]

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3450: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben

I. Zusammenfassung

1. Im Einzelnen

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 237/1/16

... -V Bergbau. Die hier in Rede stehenden Tatbestände sind dort allenfalls rudimentär abgebildet. Hieran ändert auch der neue Artikel 2 des Gesetzentwurfes nichts, der einen neuen "§ 3d UVP-Pflicht bei Störfallrisiko" und eine entsprechende Ergänzung der Anlage 2 zum

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 5a BImSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5b Satz 1 BImSchG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5b Satz 1 BImSchG *

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5b Satz 2 BImSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c Satz 1 BImSchG *

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c Satz 2 BImSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c BImSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c Satz 2 BImSchG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c Satz 3 - neu - BImSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c BImSchG

11. Hauptempfehlung zu Ziffer 12

Zu Artikel 1 Nummer 2

12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 11

Zu Artikel 1 Nummer 2

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5d BImSchG

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5d BImSchG

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5d BImSchG

16. Zu Artikel 1 Nummer 2

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 15 Absatz 2a Satz 1 BImSchG

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 15 Absatz 2a Satz 2 - neu - BImSchG

19. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 15 Absatz 2a Satz 3 - neu -, 4 - neu BImSchG

20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16a Satz 1 BImSchG *

21. Zu Artikel 1 Nummer 5, 7 und 10 § 16a Satz 2, § 19 Absatz 4 Satz 5, § 23b Absatz 1 Satz 2 BImSchG

22. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16a Satz 2 BImSchG , Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 5 BImSchG , Nummer 10 § 23b Absatz 1 Satz 2 BImSchG

23. Zu Artikel 1 Nummer 5, 6, 7 und 10 § 16a, § 17 Absatz 4, § 19 Absatz 4, § 23a und § 23b BImSchG *

24. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 17 Absatz 1b - neu - BImSchG

25. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17 Absatz 4 Satz 2 BImSchG *

26. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17 Absatz 4 Satz 2 BImSchG

27. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 1 BImSchG *

28. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 2 BImSchG

29. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 3 BImSchG

30. Hauptempfehlung zu Ziffer 47

Zu Artikel 1 Nummer 10

31. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23a Absatz 1 Satz 3 - neu - BImSchG

32. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23a Absatz 2 Satz 4 - neu - BImSchG

33. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23a und § 23b BImSchG ,* Nummer 11 § 25 Absatz 1a BImSchG , Nummer 12 § 25a BImSchG

34. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 1 Satz 1 BImSchG

35. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 1 Satz 5 BImSchG

36. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 2 Satz 3 BImSchG

37. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 4 Satz 3, 4, 5 BImSchG

38. Hauptempfehlung zu Ziffer 39

Zu Artikel 1 Nummer 10

39. Hilfsempfehlung zu Ziffer 38

Zu Artikel 1 Nummer 10

40. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c § 25 Absatz 1a Satz 3 Nummer 1 BImSchG

41. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 25a Satz 2 BImSchG

42. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 31 Absatz 2a Satz 1 BImSchG

43. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 48 Absatz 1 Nummer 6 BImSchG

44. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 48 Absatz 1a Satz 1 und 2 - neu - BImSchG

45. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 50 BImSchG

46. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 61 Absatz 2 Satz 1 BImSchG

47. Hilfsempfehlung zu Ziffer 30

Zu Artikel 1 Nummer 17

48. Zu Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

49. Zu Artikel 3 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2b UmwRG


 
 
 


Drucksache 651/1/16

... /EU unverändert zu übernehmen. In der 17. Ausschusssitzung am 10. Juli 2014 wurde in TOP 4a, 4b und 4c insbesondere auf die Wichtigkeit der vorgeschlagenen Änderung des § 24 SprengG, auch im Hinblick auf die Arbeitsergebnisse der Projektgruppen (Technische Regeln) und die Umsetzung der genannten Richtlinien, hingewiesen. Der Sachverständigenausschuss ist ein pluralistisch besetztes bundesweites Gremium, in dem unter anderem die Wirtschaft mit mehreren Vertretern, zum Beispiel der Explosivstoff- und der pyrotechnischen Industrie, des Bergbaus und der Sprengberechtigten vertreten sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 651/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b Absatz 3 Nummer 4 Buchstabe b SprengG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Absatz 1 Nummer 10 SprengG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 5 SprengG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Absatz 3 Nummer 5 SprengG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5a Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a und a1 - neu - SprengG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c und d SprengG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 15a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, Absatz 3 Satz 1, Satz 3 - neu -, Absatz 4 Satz 1, Satz 3 - neu - SprengG

8. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 16h Absatz 1 SprengG

9. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 16i Absatz 1 SprengG

10. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 16i Absatz 2 SprengG

11. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 16k Absatz 3 SprengG

12. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 16k Absatz 4 4a

13. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a1 - neu - § 22 Absatz 3 SprengG

14. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 24 Absatz 1 Satz 2, Satz 4, Satz 5 - neu -, Absatz 1a - neu - SprengG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 41 Absatz 1 Nummer 2 SprengG

16. Zu den finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte der Länder


 
 
 


Drucksache 354/16 (Beschluss)

Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen



Drucksache 354/1/16

Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/1/16




Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d


 
 
 


Drucksache 632/16

... bergbaulicher Vorhaben tritt und



Drucksache 59/1/16

... Die Emissionen von Quecksilber aus mit Kohle betriebenen Großfeuerungsanlagen sind weltweit die zweithöchsten nach jenen durch den Goldbergbau. Da Goldbergbau in Europa kaum stattfindet (schon gar nicht unter Verwendung von Quecksilber), stellen die Quecksilberemissionen aus Kraftwerken für Europa die größte Quelle dar.



Drucksache 550/16

... Die Erhebung erfasst, jeweils bezogen auf das Inland, bei den Betrieben des Bergbaus, der Gewinnung von Steinen und Erden sowie des Verarbeitenden Gewerbes, soweit die Betriebe dem Berichtskreis für die Erhebungen nach § 2 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 2002 (BGBl. I S. 1181), das zuletzt durch Artikel 271 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung angehören, jährlich für das Vorjahr Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Zweck der Erhebungen und Erhebungsbereiche

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Erhebungen in der Elektrizitätswirtschaft einschließlich der erneuerbaren Energien

§ 4
Erhebungen in der Gaswirtschaft einschließlich der erneuerbaren Energien

§ 5
Erhebungen in der Wärmewirtschaft einschließlich der erneuerbaren Energien

§ 6
Erhebungen über Kohleeinfuhr und -ausfuhr

§ 7
Erhebungen über Flüssiggas, Klärgas, Klärschlamm, Tiefengeothermie und Biokraftstoffe

§ 8
Erhebungen über die Energieverwendung einschließlich der erneuerbaren Energien

§ 9
Hilfsmerkmale

§ 10
Auskunftspflicht

§ 11
Durchführung der Erhebung, Übermittlungsfrist

§ 12
Verordnungsermächtigung

§ 13
Datenübermittlung

§ 14
Nutzung von nach energierechtlichen Vorschriften erhobenen Daten

§ 15
Übergangsregelung

§ 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E2.1 § 3 Absatz 1 Nummer 1 EnStatG

E2.2 § 3 Absatz 1 Nummer 2 EnStatG

E2.3 § 3 Absatz 1 Nummer 3 EnStatG

E2.4 § 3 Absatz 2 EnStatG

E2.5 § 3 Absatz 3 EnStatG

E2.6 § 3 Absatz 4 EnStatG

E2.7 § 3 Absatz 5 EnStatG

E2.8 § 3 Absatz 6 EnStatG

E2.9 § 4 Absatz 1 EnStatG

E2.10 § 4 Absatz 2 EnStatG

E2.11 § 4 Absatz 3 EnStatG

E2.12 § 5 EnStatG

E2.13 § 6 EnStatG

E2.14 § 7 Nummer 1 EnStatG

E2.15 § 7 Nummer 2 EnStatG

E2.16 § 7 Nummer 3 EnStatG

E2.17 § 7 Nummer 4 EnStatG

E2.18 § 8 EnStatG

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3149: Entwurf eines Energiestatistikgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Regelungsinhalt

II.2 Vorgaben, Erfüllungsaufwand und Weitere Kosten

II.3 One in one out

II.4 Evaluierung


 
 
 


Drucksache 310/16

... Der Anspruch nach § 19 Absatz 1 in Verbindung mit Satz 1 besteht nur, wenn das Grubengas aus Bergwerken des aktiven oder stillgelegten Bergbaus stammt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Grundsätze des Gesetzes

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Ausbaupfad

§ 5
Ausbau im In- und Ausland

§ 6
Erfassung des Ausbaus

§ 7
Gesetzliches Schuldverhältnis

Teil 3
Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung

Abschnitt 1
Arten des Zahlungsanspruchs

§ 19
Zahlungsanspruch

§ 20
Marktprämie

§ 21
Einspeisevergütung

§ 21a
Sonstige Direktvermarktung

§ 21b
Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel

§ 21c
Verfahren für den Wechsel

Abschnitt 2
Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung

§ 22
Wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie

§ 22a
Prototypen

§ 23
Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung

§ 23a
Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie

§ 23b
Anteilige Zahlung

§ 24
Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen

§ 25
Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs

§ 26
Abschläge und Fälligkeit

§ 27
Aufrechnung

§ 27a
Zahlungsanspruch und Eigenversorgung

Abschnitt 3
Ausschreibungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

§ 28
Ausschreibungsvolumen

§ 29
Bekanntmachung

§ 30
Anforderungen an Gebote

§ 30a
Ausschreibungsverfahren

§ 31
Sicherheiten

§ 32
Zuschlagsverfahren

§ 33
Ausschluss von Geboten

§ 34
Ausschluss von Bietern

§ 35
Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert

§ 35a
Entwertung von Zuschlägen

Unterabschnitt 2
Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land

§ 36
Gebote für Windenergieenergieanlagen an Land

§ 36a
Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land

§ 36b
Höchstwert für Windenergieanlagen an Land

§ 36c
Besondere Zuschlagsvoraussetzung für das Netzausbaugebiet

§ 36d
Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an Land

§ 36e
Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land

§ 36f
Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land

§ 36g
Besondere Ausschreibungsbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften

§ 36h
Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land

§ 36i
Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land

Unterabschnitt 3
Ausschreibungen für Solaranlagen

§ 37
Gebote für Solaranlagen

§ 37a
Sicherheiten für Solaranlagen

§ 37b
Höchstwert für Solaranlagen

§ 37c
Besondere Zuschlagsvoraussetzung für benachteiligte Gebiete; Verordnungsermächtigung für die Länder

§ 37d
Rückgabe und Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen

§ 38
Zahlungsberechtigung für Solaranlagen

§ 38a
Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen

§ 38b
Anzulegender Wert für Solaranlagen

Unterabschnitt 4
Ausschreibungen für Biomasseanlagen

§ 39
Gebote für Biomasseanlagen

§ 39a
Sicherheiten für Biomasseanlagen

§ 39b
Höchstwert für Biomasseanlagen

§ 39c
Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen

§ 39d
Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen

§ 39e
Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen

§ 39f
Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen

§ 39g
Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen

§ 39h
Besondere Zahlungsvoraussetzungen für Biomasseanlagen

Abschnitt 4
Gesetzliche Bestimmung der Zahlung

Unterabschnitt 1
Anzulegende Werte

§ 40
Wasserkraft

§ 41
Deponie-, Klär- und Grubengas

§ 42
Biomasse

§ 43
Vergärung von Bioabfällen

§ 44
Vergärung von Gülle

§ 44a
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse

§ 44b
Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen

§ 44c
Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse

§ 45
Geothermie

§ 46
Windenergie an Land bis 2018

§ 46a
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Windenergieanlagen an Land bis 2018

§ 46b
Windenergie an Land ab 2019

§ 47
Windenergie auf See

§ 48
Solare Strahlungsenergie

§ 49
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie

Unterabschnitt 2
Zahlungen für Flexibilität

§ 50
Zahlungsanspruch für Flexibilität

§ 50a
Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen

§ 50b
Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen

Abschnitt 5
Rechtsfolgen und Strafen

§ 51
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen

§ 52
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Pflichtverstößen

§ 53
Verringerung der Einspeisevergütung

§ 53a
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Windenergieanlagen an Land

§ 53b
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen

§ 54
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen

§ 55
Pönalen

§ 55a
Erstattung von Sicherheiten

§ 60a
EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen

§ 61a
Ausnahmen von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage

§ 69
Mitwirkungs- und Auskunftspflicht

§ 69a
Mitteilungspflicht der Behörden der Zollverwaltung

§ 79
Herkunftsnachweise

§ 79a
Regionalnachweise

§ 80a
Kumulierungsverbot

§ 83a
Rechtsschutz bei Ausschreibungen

§ 85a
Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen

§ 85b
Auskunftsrecht und Datenübermittlung

§ 88
Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse

§ 88a
Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen

§ 88b
Verordnungsermächtigung zu Netzausbaugebieten

§ 92
Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen

§ 97
Erfahrungsbericht

§ 98
Monitoringbericht

§ 100
Allgemeine Übergangsvorschriften

Artikel 2
Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergieauf-See-Gesetz - WindSeeG)

Anlage
(zu § 58 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Fachplanung und Voruntersuchung

Abschnitt 1
Flächenentwicklungsplan

§ 4
Zweck des Flächenentwicklungsplans

§ 5
Gegenstand des Flächenentwicklungsplans

§ 6
Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans

§ 7
Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan Für Festlegungen ab dem Jahr 2025 werden

§ 8
Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans

Abschnitt 2
Voruntersuchung von Flächen

§ 9
Ziel der Voruntersuchung von Flächen

§ 10
Gegenstand und Umfang der Voruntersuchung von Flächen

§ 11
Zuständigkeit für die Voruntersuchung von Flächen

§ 12
Verfahren zur Voruntersuchung von Flächen

§ 13
Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen

Teil 3
Ausschreibungen

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 14
Wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie

§ 15
Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

Abschnitt 2
Ausschreibungen für voruntersuchte Flächen

§ 16
Gegenstand der Ausschreibungen

§ 17
Ausschreibungsvolumen

§ 18
Veränderung des Ausschreibungsvolumens

§ 19
Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 20
Anforderungen an Gebote

§ 21
Sicherheit

§ 22
Höchstwert

§ 23
Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert

§ 24
Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 25
Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 3
Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 26
Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 27
Ausschreibungsvolumen

§ 28
Planung der Offshore-Anbindungsleitungen

§ 29
Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 30
Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 31
Anforderungen an Gebote

§ 32
Sicherheit

§ 33
Höchstwert

§ 34
Zuschlagsverfahren

§ 35
Flächenbezug des Zuschlags

§ 36
Zuschlagswert und anzulegender Wert

§ 37
Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 38
Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 4
Eintrittsrecht für bestehende Projekte

§ 39
Eintrittsrecht für den Inhaber eines bestehenden Projekts

§ 40
Voraussetzungen und Reichweite des Eintrittsrechts

§ 41
Datenüberlassung und Verzichtserklärung

§ 42
Ausübung des Eintrittsrechts

§ 43
Rechtsfolgen des Eintritts

Teil 4
Zulassung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See sowie Anlagen zur Übertragung des Stroms

§ 44
Geltungsbereich von Teil 4

Abschnitt 1
Zulassung von Einrichtungen

§ 45
Planfeststellung

§ 46
Verhältnis der Planfeststellung zu den Ausschreibungen

§ 47
Planfeststellungsverfahren

§ 48
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 49
Vorläufige Anordnung

§ 50
Einvernehmensregelung

§ 51
Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 52
Veränderungssperre

§ 53
Sicherheitszonen

§ 54
Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen

Abschnitt 2
Errichtung, Betrieb und Beseitigung von Einrichtungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 55
Pflichten der verantwortlichen Personen

§ 56
Verantwortliche Personen

§ 57
Überwachung der Einrichtungen

§ 58
Beseitigung der Einrichtungen, Sicherheitsleistung

Unterabschnitt 2
Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See

§ 59
Realisierungsfristen

§ 60
Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 61
Ausnahme von den Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 62
Rückgabe von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 63
Übergang von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 64
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 65
Erstattung von Sicherheiten bei Realisierung oder Erfüllung von Pönalen

§ 66
Nachnutzung; Verpflichtungserklärung

§ 67
Nutzung von Unterlagen

Teil 5
Besondere Bestimmungen für Prototypen

§ 68
Feststellung eines Prototypen

§ 69
Zahlungsanspruch für Strom aus Prototypen

§ 70
Netzanbindungskapazität; Zulassung, Errichtung, Betrieb und Beseitigung

Teil 6
Sonstige Bestimmungen

§ 71
Verordnungsermächtigung

§ 72
Rechtsschutz bei Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 73
Bekanntmachungen und Unterrichtungen

§ 74
Verwaltungsvollstreckung

§ 75
Bußgeldvorschriften

§ 76
Gebühren und Auslagen

§ 77
Übergangsbestimmung für Veränderungssperren

§ 78
Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesnetzagentur

§ 79
Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Anlage
(zu § 58 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 6
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 17d
Umsetzung der Netzentwicklungspläne und des Flächenentwicklungsplans

Artikel 7
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 8
Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

Artikel 9
Änderung der Biomasseverordnung

Artikel 10
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 11
Änderung der Systemdienstleistungsverordnung

Artikel 12
Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Artikel 13
Änderung der Herkunftsnachweisverordnung

§ 1a
Regionalnachweisregister

§ 2a
Mindestinhalt von Regionalnachweisen

§ 3
Grundsätze für Herkunftsnachweise

§ 4
Grundsätze für Regionalnachweise

§ 5
Übertragung der Verordnungsermächtigung

Artikel 14
Änderung der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung

Artikel 15
Änderung der Gebührenverordnung zur Herkunftsnachweisverordnung

Artikel 16
Änderung der Anlagenregisterverordnung

Artikel 17
Änderung der Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung

Anlage
(zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis

Artikel 18
Änderung der Ausgleichsmechanismusverordnung

Artikel 19
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 20
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 21
Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See

Artikel 22
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 23
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 143/15

... ). Dieses Verbot kann durch landesrechtliche Vorschriften auch auf Einzugsgebiete von Mineralwasservorkommen und von Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Getränken sowie auf Gebiete des Steinkohlebergbaus erstreckt werden (§ 13a Absatz 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

G. Evaluation

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

§ 13a
Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte

§ 13b
Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister

§ 104a
Ausnahme von der Erlaubnispflicht bei bestimmten Gewässerbenutzungen

Artikel 2
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung der Grundwasserverordnung

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Vereinbarkeit mit dem EU-Recht

IV. Gender Mainstreaming

V. Alternativen

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Artikel 1 Nummer 2 § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 WHG

aa § 9 Absatz 2 Nummer 3 WHG

bb § 9 Absatz 2 Nummer 4 WHG

b Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 WHG

c Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 4 WHG

d Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 2 Nummer 1 WHG

e Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 WHG

f Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 4 WHG

g Artikel 1 Nummer 6 und Artikel 4 Nummer 1

h Artikel 4 Nummer 2

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a Länder

aa Artikel 1 Nummer 2 § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 WHG

bb Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 3 WHG

cc Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 1 Satz 2 WHG

b Bund

VIII. Weitere Kosten

IX. Auswirkungen des Gesetzentwurfs im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 13a

Zu § 13b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand

a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG

b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG

c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG

d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG

e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG

f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben

g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV

h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz

2. Umsetzung von EU-Recht

3. Evaluierungserwägungen

4. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 143/2/15

... Die Länder sollen die Möglichkeit bekommen, etwa im Falle von Einzugsgebieten für Mineralwasservorkommen, von Stellen zur Entnahme von Wasser für die Herstellung von Getränken, oder von umgegangenem Bergbau aber auch aus anderen gewichtigen Gründen Gebiete auszuweisen, in denen Erlaubnisse für Benutzungen nach § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 nur unter bestimmten Auflagen erteilt werden dürfen oder zu versagen sind. Die Beschränkung der Länderermächtigung im vorliegenden Gesetzentwurf greift zu kurz, denn es kann neben den in § 13 a, Absatz 3 Nummern 1 und 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/2/15




Zu Artikel 1 Nummer 3

Kapitel 5a
Unterrichtung des Deutschen Bundestages

§ 102a
Bericht der Bundesregierung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 142/15 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 5 BBergG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2c - neu - § 48 Überschrift, Absatz 3 - neu - BBergG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 67 Nummer 7 BBergG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 BBergG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 2 Änderung der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu EinwirkungsBergV

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb


 
 
 


Drucksache 142/1/15

Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 5 BBergG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 11 Nummer 10 BBergG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2b - neu - § 15 Überschrift, Satz 2 - neu - BBergG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2c - neu - § 48 Überschrift, Absatz 3 - neu - BBergG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 67 Nummer 7 BBergG

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 BBergG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 120 Absatz 1 BBergG *

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - EinwirkungsBergV *

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb


 
 
 


Drucksache 57/15

... Buches Sozialgesetzbuch definiert. Er umfasst das Krankengeld, das Verletztengeld, das Versorgungskrankengeld, das Mutterschaftsgeld, das Übergangsgeld, das Kurzarbeitergeld, das Arbeitslosengeld, das Insolvenzgeld, das Krankentagegeld und vergleichbare Leistungen, Renten der Rentenversicherung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, die Erziehungsrente, die Knappschaftsausgleichsleistung, das Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus und Leistungen nach den §§ 27 und 28 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetzes Saar, Altersrenten und Renten wegen Erwerbsminderung der Alterssicherung der Landwirte, die an ehemalige Landwirte oder mitarbeitende Familienangehörige gezahlt werden, die Verletztenrente der Unfallversicherung, das Ruhegehalt und vergleichbare Bezüge aus einem öffentlichrechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis oder aus einem versicherungsfreien Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen sowie vergleichbare Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, das Unfallruhegehalt und vergleichbare Bezüge aus einem öffentlichrechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis oder aus einem versicherungsfreien Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen sowie vergleichbare Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Renten der öffentlichrechtlichen Versicherungs- oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 57/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes

Anlage
(zu § 13c)

Artikel 2
Gesetz über die Leistungen an Reservistendienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von freiwilligen Wehrdienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz - USG)

Kapitel 1
Gemeinsame Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Härteausgleich

§ 4
Ruhen der Leistungen

Kapitel 2
Leistungen an Reservistendienst Leistende

§ 5
Leistungen an Reservistendienst Leistende

Abschnitt 1
Leistungen zur Sicherung des Einkommens

§ 6
Leistungen an Nichtselbständige

§ 7
Leistungen an Selbständige

§ 8
Zusammentreffen mehrerer Leistungen

§ 9
Mindestleistung

Abschnitt 2
Reservistendienstleistungsprämie, Zuschläge, Dienstgeld

§ 10
Reservistendienstleistungsprämie und Zuschläge

§ 11
Dienstgeld

Kapitel 3
Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende und Sicherung des Unterhalts ihrer Angehörigen

Abschnitt 1
Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende

§ 12
Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende

§ 13
Erstattung von Aufwendungen für Wohnraum

§ 14
Wirtschaftsbeihilfe

§ 15
Sonstige Leistungen

Abschnitt 2
Sicherung des Unterhalts der Angehörigen

§ 16
Leistungen für Angehörige

§ 17
Allgemeine Leistungen für Angehörige im gemeinsamen Haushalt

§ 18
Leistung für die Erstausstattung bei Geburt

§ 19
Besondere Zuwendung

§ 20
Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

§ 21
Überbrückungszuschuss

§ 22
Leistungen an Angehörige, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben

§ 23
Ersatzansprüche

Kapitel 4
Verfahren

§ 24
Zuständigkeit

§ 25
Antrag

§ 26
Auskunfts- und Mitteilungspflichten

§ 27
Folgen fehlender Mitwirkung

§ 28
Zeitpunkt der Zahlung von Leistungen

§ 29
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland

Kapitel 5
Bußgeld- und Übergangsvorschriften

§ 30
Bußgeldvorschriften

§ 31
Übergangsvorschriften

Anlage 1
(zu § 9)

Anlage 2
(zu den §§ 10 und 11)

Artikel 3
Folgeänderungen

Artikel 4
Änderung des Wehrsoldgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

4 Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Kapitel 1 Gemeinsame Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

1. Zu § 4 Ruhen der Leistungen

Zu Kapitel 2 Leistungen an Reservistendienst Leistende

Zu § 5

Zu Abschnitt 1 Leistungen zur Sicherung des Einkommens

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Reservistendienstleistungsprämie, Zuschläge, Dienstgeld

Zu § 10

Zu § 11

Zu Kapitel 3 Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende und Sicherung des Unterhalts ihrer Angehörigen

Zu Abschnitt 1 Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu § 15

Zu Abschnitt 2 Sicherung des Unterhalts der Angehörigen

Zu § 16

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu Kapitel 4 Verfahren

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2908: Gesetz zur Neuregelung unterhaltssicherungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger:

5 Wirtschaft:

5 Verwaltung:


 
 
 


Drucksache 144/15

... en und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der FrackingTechnologie und Tiefbohrungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

§ 22b
Anforderungen an die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme einschließlich des Aufbrechens von Gestein unter hydraulischem Druck

§ 22c
Anforderungen an den Umgang mit Lagerstättenwasser und Rückfluss bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

III. Rechtsgrundlage für die Verordnungen

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

V. Nachhaltigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

UVP -V Bergbau Artikel 1

Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder UVP-V Bergbau Artikel 1

Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

3. Weitere Kosten

VIII. Evaluation

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Änderung der UVP-V Bergbau

Zu Nummer 1

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe g

Zu Nummer 2

Buchstabe b

Zu Nummer 3

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

Zu Nummer 1

Zu § 22b

Zu § 22c

Zu Nummer 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand

a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG

b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG

c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG

d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG

e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG

f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben

g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV

h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz

2. Umsetzung von EU-Recht

3. Evaluierungserwägungen

4. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 552/15

... Zur ordnungsgemäßen Betriebsführung sind aufgrund der mit dem Aufsuchen und Gewinnen von Bodenschätzen verbundenen Einwirkungen auf den Erdkörper und aufgrund der bekanntermaßen dynamischen Betriebsweise des Bergbaus Messungen und Darstellungen zeichnerischer Art erforderlich. Zuverlässige und vollständige Risswerke gehören daher zu den wesentlichen Hilfsmitteln des Bergbaus. Ein sinnvoller und planmäßiger Abbau von Bodenschätzen ist ohne Risswerk - zumindest bei der untertägigen Aufsuchung und Gewinnung aber auch bei der übertätigen Gewinnung von Bodenschätzen - nicht möglich. Zugleich dient das Risswerk auch der Bergbehörde zur wirksamen Handhabung der Bergaufsicht. Schließlich kann das Risswerk in Teilen als Beweismaterial bei der Geltendmachung von Bergschadensersatzansprüchen von Bedeutung sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/15




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesberggesetzes

Artikel 2
Änderung der Markscheider-Bergverordnung

1.2 Übertägige Gewinnungsbetriebe

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu a aa :

Zu a bb :

Zu a cc bis ee :

Zu b aa :

Zu b bb und cc :

Zu b dd :

Zu b ee :

Zu b ff :


 
 
 


Drucksache 142/15

Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesberggesetzes

Artikel 2
Änderung der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung

Anlage
Liste der Einwirkungswinkel nach § 2 Absatz 1

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Änderungen des BBergG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Buchstabe b

Zu Nummer 4

Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Artikel 2
Änderungen der EinwirkungsBergV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Artikel 3
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand

a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG

b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG

c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG

d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG

e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG

f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben

g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV

h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz

2. Umsetzung von EU-Recht

3. Evaluierungserwägungen

4. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 143/15 (Beschluss)

... "(3) Durch Landesrecht kann bestimmt werden, dass Erlaubnisse für Benutzungen nach § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 auch in oder unter Gebieten, in denen untertägiger Bergbau* betrieben wird oder betrieben worden ist, nur unter bestimmten Auflagen erteilt werden dürfen oder zu versagen sind. Die in Satz 1 genannten Gebiete sind von der zuständigen Behörde in Karten auszuweisen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/15 (Beschluss)




1. Zur Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 9 Absatz 2 WHG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c WHG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - WHG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c1 - neu WHG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe f - neu -, Absatz 3 WHG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 3, 4 - neu -WHG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 4, 5 WHG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 2 WHG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 3 - neu - WHG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 4 - neu - WHG

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 4, 5 WHG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 6 Satz 2 Nummer 5a - neu - WHG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 2 Nummer 2 WHG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 4 Satz 2 - neu - WHG

18. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 5 WHG

19. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 19 Absatz 3 WHG

20. Zu Artikel 1 Nummer 5b - neu - § 48 Absatz 3 WHG

21. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 104a WHG

22. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 23 Absatz 3 BNatSchG , Nummer 3 § 24 Absatz 3 Satz 2 BNatSchG , Nummer 4 § 33 Absatz 1a BNatSchG

23. Zu Artikel 4a - neu - § 11 Nummer 3a - neu -, § 12 Absatz 1 Satz 1, § 49 - neu - BBergG

'Artikel 4a Änderung des Bundesberggesetzes

§ 49a
Verbot des Aufbrechens von Gesteinen unter hydraulischem Druck

24. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 499/15

... Wird eine große Anzahl identischer Produkte an denselben Nutzer geliefert, ist es ausreichend, wenn diesen identischen Produkten lediglich eine Kopie der EUKonformitätserklärung bzw. der Konformitätsbescheinigung beiliegt. Nutzer sind in dem Fall üblicherweise industrielle Verwender von ATEX-Produkten (z.B. Bergbau- oder Chemie-Betriebe).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 499/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

2 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme

§ 4
Konformitätsvermutung

Abschnitt 2
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 5
Allgemeine Pflichten des Herstellers

§ 6
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 7
Bevollmächtigter des Herstellers

§ 8
Allgemeine Pflichten des Einführers

§ 9
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers

§ 10
Pflichten des Händlers

§ 11
Einführer oder Händler als Hersteller

§ 12
Angabe der Wirtschaftsakteure

Abschnitt 3
Konformitätsbewertungsverfahren; besondere Explosionsschutzkennzeichnungen

§ 13
Konformitätsbewertungsverfahren

§ 14
Besondere Explosionsschutzkennzeichnungen

Abschnitt 4
Marktüberwachung

§ 15
Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure

§ 16
Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde

§ 17
Konforme Produkte, die ein Risiko darstellen

§ 18
Formale Nichtkonformität

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen

§ 19
Ordnungswidrigkeiten

§ 20
Straftaten

§ 21
Übergangsvorschriften

§ 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Aspekte der Gleichstellung

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.1.1 Erfüllungsaufwand für den Hersteller

5.1.2 Erfüllungsaufwand für den Einführer

5.2 Erfüllungsaufwand für den Bund

5.3 Erfüllungsaufwand für die Länder

5.4 Erfüllungsaufwand für die Kommunen

6. Weitere Kosten

7. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu § 3

Zu § 4

Zu Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Konformitätsbewertungsverfahren; besondere Explosionsschutzkennzeichnungen

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Marktüberwachung

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3344: Entwurf einer 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Hersteller

II.2 Erfüllungsaufwand für Einführer

II.3 Erfüllungsaufwand für Händler


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.