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41 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Beschäftigtengruppe"


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Drucksache 84/20

... Der Entwurf steht im Einklang mit den Leitgedanken der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Die Regelungen bewirken eine weitergehende Anwendung der nationalen Arbeitsbedingungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausländischer Arbeitgeber, die vorübergehend in Deutschland eingesetzt werden und vermeiden damit ein Unterlaufen nationaler Arbeitnehmerschutzvorschriften. Dies fördert den sozialen Zusammenhalt zwischen den in Deutschland tätigen Beschäftigten im Sinne der Managementregel Nummer 5 der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Die Regelungen leisten zugleich einen Beitrag gegen die soziale Ausgrenzung dieser Beschäftigtengruppen im Sinne der Managementregel Nummer 9 der Nachhaltigkeitsstrategie.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

§ 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 2a
Gegenstand der Entlohnung

§ 2b
Anrechenbarkeit von Entsendezulagen

§ 9
Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland

§ 13b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen

§ 13c
Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland

§ 15a
Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

§ 24
Sonderregeln für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind

§ 25
Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung

§ 26
Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe

§ 27
Sondervorschrift für den Straßenverkehrssektor

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Zollverwaltung

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu § 2a

Zu § 2b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu § 8

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 13b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5062, BMAS: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

I. Zusammenfassung

II. Sachverhalt

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

5 Bund

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 467/1/18

... Das Qualifizierungschancengesetz zielt in seiner Begründung vor allem auf die von technologischem Fortschritt und Strukturwandel betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, indem es ihnen Unterstützung bei der beruflichen Weiterbildung zukommen lassen soll. Faktisch handelt es sich jedoch um einen Gesetzentwurf zur Förderung der betrieblichen Weiterbildung. Dies bleibt jedoch nicht ohne Konsequenzen für die Weiterbildungschancen verschiedener - ohnehin häufig benachteiligter - Beschäftigtengruppen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c § 29 Absatz 4 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 81 Absatz 1a SGB III

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 2 Satz 3 SGB III

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 3 Satz 4 Nummer 3 und 4 - neu - SGB III

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 2 Satz 1 SGB III

Zur Folgeänderung:

7. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 1 bis 3 § 28a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, § 142 Absatz 1 Satz 1, § 143 Absatz 1, § 147 Absatz 1 Nummer 1 SGB III

9. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III

10. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4, 5 SGB II

11. Zu Artikel 3 Nummer 4 - neu - § 16i - neu - SGB II

§ 16i
Mehraufwandsentschädigung bei beruflicher Weiterbildung

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu § 29

Zu § 82

Zu § 82

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 654/17 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass eine wesentliche Bedingung für die Verbesserung der Cybersicherheit darin besteht, dieses Thema in der Ausbildung der öffentlichen Verwaltung sowie in Lehrplänen sonstiger Berufsausbildungseinrichtungen und Hochschulen zu verankern. Er begrüßt, dass dabei neben den im engeren Sinne im Bereich der Cyber-sicherheit tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den übrigen IKT-Fachkräften auch weitere Beschäftigtengruppen sowie Bürgerinnen und Bürger mit Sensibilisierungsmaßnahmen und Informationskampagnen in den Blick genommen werden. Der Bundesrat bekräftigt, dass die Sicherheit informationstechnischer Systeme nicht nur eine Frage der Technik ist, sondern eine Frage der Arbeitsprozesse und der Qualifizierung der Nutzerinnen und Nutzer.



Drucksache 654/1/17

... 2. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass eine wesentliche Bedingung für die Verbesserung der Cybersicherheit darin besteht, dieses Thema in der Ausbildung der öffentlichen Verwaltung sowie in Lehrplänen sonstiger Berufsausbildungseinrichtungen und Hochschulen zu verankern. Der Bundesrat begrüßt, dass dabei neben den im engeren Sinne im Bereich der Cybersicherheit tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den übrigen IKT-Fachkräften auch weitere Beschäftigtengruppen sowie Bürgerinnen und Bürger mit Sensibilisierungsmaßnahmen und Informationskampagnen in den Blick genommen werden. Der Bundesrat bekräftigt, dass die Sicherheit informationstechnischer Systeme nicht nur eine Frage der Technik ist, sondern eine Frage der Arbeitsprozesse und der Qualifizierung der Nutzerinnen und Nutzer.



Drucksache 278/16

... § 72 Absatz 2 - aufgehoben - Die Sonderzuständigkeit der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Telekom AG wird beendet. Nach der Privatisierung der früheren Deutschen Bundespost durch die Errichtung der Post-Aktiengesellschaften wurren Zuständigkeit für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes für die bei ihnen beschäftigten Beamten und Versorgungsempfänger neu begründet. Für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der genannten Post-Nachfolgeunternehmen sind hingegen seit deren Errichtung bereits nach geltendem Recht die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die Zuständigkeit soll für beide Beschäftigtengruppen angeglichen werden. Die vorgesehene Zuständigkeitsänderung bei den Beamten ist unproblematisch, da die Bearbeitung des Kindergeldes ohnehin organisatorisch von der Besoldungsbearbeitung zu trennen ist. Die Post-Nachfolgeunternehmen sind zur Ausübung dieser Aufgabe nicht weiter heranzuziehen. Gleichzeitig werden die genannten Unternehmen von der Aufgabe entlastet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

Artikel 7
Aufhebung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung

Artikel 8
Aufhebung der Bundesfamilienkassenverordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

3. Zu Artikel 7 Aufhebung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3311: Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II. 1 Inhalt des Regelungsvorhabens

II.2 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Konzentration der Familienkassen

Einführung des Familienkassenschlüssels

Änderung des Steuerstatistikgesetzes

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger

II. 3 Alternativen

II.4 Evaluation

II.6 E-Government

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen


 
 
 


Drucksache 366/15 (Beschluss)

... Jedoch ist die Differenzierung zwischen den Beschäftigtengruppen schwer nachvollziehbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 47 Buchstabe b § 57h Absatz 3 Satz 2 WPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 59 § 66c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 WPO

3. Zu Artikel 2 §§ 5 und 6 des Gesetzes zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle


 
 
 


Drucksache 366/1/15

... Jedoch ist die Differenzierung zwischen den Beschäftigtengruppen schwer nachvollziehbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 47 Buchstabe b § 57h Absatz 3 Satz 2 WPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 59 § 66c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 WPO

3. Zu Artikel 2 §§ 5 und 6 des Gesetzes zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle


 
 
 


Drucksache 395/1/15

... Die Beschäftigungssituation für den wissenschaftlichen/künstlerischen Mittelbau ist durch eine drastische Nutzung von zumeist unnötig kurz befristeten Verträgen und häufig prekären Teilzeitverträgen charakterisiert. Die daraus entstehende Unsicherheit ist für eine Beschäftigtengruppe, die sich größtenteils in der Familien(gründungs)phase befindet, wenig attraktiv. Es ist davon auszugehen, dass vor allem Frauen aus solchen Karrierewegen in der Wissenschaft und Forschung aussteigen ("leaky pipeline"). Aus diesem Grund sind alle Bestrebungen zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen, wie auch im vorliegenden Gesetzentwurf, insbesondere im Zusammenhang mit Personalentwicklungskonzepten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, ein Schritt in die richtige Richtung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/1/15




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 WissZeitVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Satz 3 WissZeitVG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Satz 4 - neu - WissZeitVG Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Satz 1 WissZeitVG


 
 
 


Drucksache 395/15 (Beschluss)

... Die Beschäftigungssituation für den wissenschaftlichen/künstlerischen Mittelbau ist durch eine drastische Nutzung von zumeist unnötig kurz befristeten Verträgen und häufig prekären Teilzeitverträgen charakterisiert. Die daraus entstehende Unsicherheit ist für eine Beschäftigtengruppe, die sich größtenteils in der Familien(gründungs)phase befindet, wenig attraktiv. Es ist davon auszugehen, dass vor allem Frauen aus solchen Karrierewegen in der Wissenschaft und Forschung aussteigen ("leaky pipeline"). Aus diesem Grund sind alle Bestrebungen zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen, wie auch im vorliegenden Gesetzentwurf, insbesondere im Zusammenhang mit Personalentwicklungskonzepten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, ein Schritt in die richtige Richtung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 WissZeitVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Satz 3 WissZeitVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Satz 4 - neu - WissZeitVG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Satz 1 WissZeitVG


 
 
 


Drucksache 635/14

... Nach Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit durch das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08) können für dieselbe Beschäftigtengruppe unterschiedliche Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften gleichzeitig zur Anwendung gelangen (Tarifkollision).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tarifvertragsgesetzes

§ 4a
Tarifkollision

§ 8
Bekanntgabe des Tarifvertrags

Artikel 2
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 99
Entscheidung über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3128: Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 315/13

... Bei der Planung, Gestaltung, dem Betrieb und der Änderung von Arbeitssystemen sind die folgenden Risikofaktoren und Gestaltungsgrundsätze zu berücksichtigen. Dabei soll auch den besonderen Belangen unterschiedlicher Beschäftigtengruppen Rechnung getragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Grundpflichten und Gefährdungsbeurteilung

§ 3
Grundpflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Unterweisung

Abschnitt 3
Betriebliche Gestaltungsmaßnahmen

§ 6
Grundlegende Anforderungen an Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit

§ 7
Arbeitsrhythmus und Organisation der Arbeitszeit

§ 8
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 9
Ausschuss für psychische Belastung bei der Arbeit

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Inkrafttreten

Anhang

3 Risikofaktoren

3 Gestaltungsgrundsätze

1. Arbeitsaufgabe:

2. Arbeitsorganisation:

3. Arbeitszeitgestaltung:

4. Arbeitsumgebungsbedingungen:

5. Soziale Bedingungen:

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Begründung

a Allgemein

b Die Struktur der Verordnung

c Literatur


 
 
 


Drucksache 315/13 (Beschluss)

... Bei der Planung, Gestaltung, dem Betrieb und der Änderung von Arbeitssystemen sind die folgenden Risikofaktoren und Gestaltungsgrundsätze zu berücksichtigen. Dabei soll auch den besonderen Belangen unterschiedlicher Beschäftigtengruppen Rechnung getragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Grundpflichten und Gefährdungsbeurteilung

§ 3
Grundpflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Unterweisung

Abschnitt 3
Betriebliche Gestaltungsmaßnahmen

§ 6
Grundlegende Anforderungen an Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit

§ 7
Arbeitsrhythmus und Organisation der Arbeitszeit

§ 8
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 9
Ausschuss für psychische Belastung bei der Arbeit

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Inkrafttreten

Anhang

3 Risikofaktoren

3 Gestaltungsgrundsätze

1. Arbeitsaufgabe:

2. Arbeitsorganisation:

3. Arbeitszeitgestaltung:

4. Arbeitsumgebungsbedingungen:

5. Soziale Bedingungen:

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zum Anhang zur Beachtung von Risikofaktoren und Gestaltungsgrundsätzen


 
 
 


Drucksache 65/1/12

... Der Deutsche Bundestag hat den Schutz der Beschäftigten erheblich verbessert. Es besteht allerdings kein Grund, Beamte vom explizit nur für Dienstordnungsangestellte vorgesehenen Schutz vor Ruhestandsversetzungen auszunehmen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, ihre Beratungsaufgabe im Sinne einer Gleichbehandlung der Beschäftigtengruppen wahrzunehmen, damit die bestehenden Spielräume zugunsten der Beamten ausgeschöpft werden.



Drucksache 488/1/12

... XI vermögen diese Diskrepanz nicht zu lösen. Die Orientierung am Mindestlohn führt zur Absenkung des Lohnniveaus gerade für die Bereiche, die durch Festlegung einer Untergrenze vor Lohndumping geschützt werden sollen. Durch die Orientierung an einer Untergrenze anstelle der Ortsüblichkeit, erwächst die intendierte Absicherung vor Lohndumping für die betroffene Beschäftigtengruppe zu einem erheblichen Nachteil, der eine Rechtfertigung missen lässt. Daher ist die Ergänzung des § 72 SGB XI zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/1/12




2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe i Inhaltsübersicht, Dreizehntes Kapitel , Nummer 47 § 121 Absatz 1 Nummer 6 und 7 und Absatz 3 SGB XI , Nummer 49 Dreizehntes Kapitel, §§ 126 bis 130 SGB XI und Artikel 15 § 12f Satz 1 und § 8ld Absatz 1 Satz 3 VAG *

3. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b § 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB XI *

4. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 123 Absatz 5 - neu - SGB XI


 
 
 


Drucksache 300/11

... Grundlage für die Bestimmung des Vollzeitäquivalents für eine individuell Beschäftigte oder einen individuell Beschäftigten ist eine vergleichbare Vollzeitbeschäftigte oder ein vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter mit derselben Art des Beschäftigungsverhältnisses. Vergleichbar sind dabei nur Personen innerhalb einer Beschäftigtengruppe des jeweiligen Trägers, das heißt Beamtinnen und Beamte innerhalb der Gruppe der Beamtinnen und Beamten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit oder der Kommune. Hinsichtlich der Arbeitszeit sind die innerhalb der Beschäftigtengruppe tarifvertraglich vereinbarten beziehungsweise landesgesetzlich festgesetzten Arbeitszeiten für Vollzeitbeschäftigte der Vergleichsmaßstab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand Kein Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende

§ 2
Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung

§ 3
Eingliederungsleistungen

§ 4
Vollzeitäquivalent

§ 5
Personalkosten

§ 6
Personalnebenkosten

§ 7
Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte

§ 8
Kosten der Personalverwaltung

§ 9
Sachkosten

§ 10
Amtshilfe und Arbeitnehmerüberlassung

§ 11
Leistungen Dritter

§ 12
Zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik

§ 13
Grundsätze zur Bestimmung der Gesamtverwaltungskosten

§ 14
Bestimmung der Personalkosten

§ 15
Bestimmung der Personalnebenkosten

§ 16
Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte

§ 17
Bestimmung der Kosten für die Personalverwaltung

§ 18
Bestimmung der Sachkosten und der Kosten für Amtshilfe und Arbeitnehmerüberlassung

§ 19
Bestimmung der Kosten für Leistungen Dritter

§ 20
Bestimmung der Kosten für die zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik

§ 21
Monitoring

§ 22
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1731: Entwurf einer Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung


 
 
 


Drucksache 226/10

... Für die Arbeitnehmer bestehen unterschiedliche tarifvertragliche Regelungen. Für die Arbeitnehmer der Bundesagentur gilt der Tarifvertrag der Bundesagentur (TV-BA) und für die Arbeitnehmer der kommunalen Träger die jeweils dort abgeschlossenen Tarifverträge. Da die Arbeitnehmer in den gemeinsamen Einrichtungen die größte Beschäftigtengruppe darstellen werden, wäre ein bundeseinheitlicher Tarifvertrag wünschenswert. Das setzt voraus, dass die Bundesagentur und die kommunalen Träger insoweit eine Tarifgemeinschaft bilden und mit den zuständigen Gewerkschaften für alle gemeinsamen Einrichtungen einen einheitlichen Tarifvertrag aushandeln. Die Tarifvertragsparteien sind aufgefordert, sich zumindest auf einheitliche Bewertungen der Tätigkeiten in den gemeinsamen Einrichtungen zu einigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 226/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 6a
Zugelassene kommunale Träger

§ 6c
Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft

§ 18b
Kooperationsausschuss

§ 18c
Bund-Länder-Ausschuss

§ 18d
Örtlicher Beirat

§ 18e
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

§ 44a
Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit

§ 44b
Gemeinsame Einrichtung

§ 44c
Trägerversammlung

§ 44d
Geschäftsführer

§ 44e
Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit

§ 44f
Bewirtschaftung von Bundesmitteln

§ 44g
Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung

§ 44h
Personalvertretung

§ 44i
Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 44j
Gleichstellungsbeauftragte

§ 44k
Stellenbewirtschaftung

§ 47
Aufsicht

§ 48
Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger

§ 48a
Vergleich der Leistungsfähigkeit

§ 48b
Zielvereinbarungen

Kapitel 6
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, datenschutzrechtliche Verantwortung.

§ 75
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Anwendbarkeit des § 6a Absatz 7 und des § 51b

§ 76
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Artikel 2
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Notwendigkeit des Gesetzes

III. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Gemeinsame Einrichtungen

Leistungserbringung aus einer Hand

Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts

Dezentrale Handlungsspielräume - Struktur der gemeinsamen Einrichtungen

Haushalt und Personal

2. Zugelassene kommunale Träger

Zulassung weiterer kommunaler Träger

Anpassungen an Gebietsreformen

Absicherung der Finanzbeziehungen und Aufsicht

3. Ergänzende Regelungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 18c

Zu § 18d

Zu § 18e

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 44a

Zu § 44b

Zu Nummer 10

Zu § 44c

Zu § 44d

Zu § 44e

Zu § 44f

Zu § 44g

Zu § 44h

Zu § 44i

Zu § 44j

Zu § 44k

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu § 47

Zu § 48

Zu Nummer 14

Zu § 48a

Zu § 48b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Maßstäbe für Betreuungsschlüssel

Aufsichtsstrukturen beim Bund

Statistik und Leistungsvergleich

Übergangsprozesse bei der Umwandlung von Grundsicherungsstellen

D. Sonstige Kosten

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1280: Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Entwurf der Verordnung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende


 
 
 


Drucksache 3/09

... " wird benötigt, um durch den getrennten Nachweis der Beschäftigtengruppen die Qualität der gebundenen Hochrechnung im Rahmen der Haushaltsstichprobe zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/09




A. Problem und Ziel

I. Zensusgesetz 2011 ZensG 2011

II. Zensusvorbereitungsgesetz 2011 ZensVorbG 2011

III. Mikrozensusgesetz 2005 MZG 2005

B. Lösung

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

C. Alternativen

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

E. Sonstige Kosten

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

F. Bürokratiekosten

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 – ZensG 2011)

Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 1
Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus

§ 2
Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung

§ 3
Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden

§ 4
Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit

§ 5
Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen

§ 6
Gebäude- und Wohnungszählung

§ 7
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

§ 8
Erhebungen in Sonderbereichen

§ 9
Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung

Abschnitt 3
Organisation

§ 10
Erhebungsstellen

§ 11
Erhebungsbeauftragte

§ 12
Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung

§ 13
Ordnungsnummern

Abschnitt 4
Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse

§ 14
Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften

§ 15
Mehrfachfalluntersuchung

§ 16
Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten

§ 17
Sicherung und Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse

Abschnitt 5
Auskunftspflicht und Datenschutz

§ 18
Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung

§ 19
Löschung

§ 20
Datenübermittlungen

§ 21
Information der Öffentlichkeit

§ 22
Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

§ 23
Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben

§ 24
Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt

Artikel 2
Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

Artikel 3
Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes

§ 16
Umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu den Nummern 13 bis 16

Zu Nummer 17

Zu den Nummern 20 bis 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Nummer 2

Zu Absatz 7

Zu § 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu den Nummern 10 bis 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu den Nummer n

Zu Nummer 17

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 5

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 6

Zu § 23

Zu § 24

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 544: Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005


 
 
 


Drucksache 632/1/08

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die steuerliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung auch dann gewährt werden kann, wenn sie nicht allen Beschäftigten, sondern nur einer Beschäftigtengruppe, die zuvor nach objektiven Kriterien einheitlich festgelegt worden ist, gewährt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 3 Nr. 39 Satz 2 EStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 3 Nr. 39 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 52 Abs. 35 EStG

4. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe a § 13 Abs. 1 5. VermBG

5. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 90m InvG

6. Zu Artikel 4 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 401/08

... Bei Forschern handelt es sich um eine relativ kleine und hochspezialisierte Beschäftigtengruppe, daher ist es nicht immer möglich, für eine bestimmte Stelle die am besten qualifizierte Person innerhalb der nationalen Forschungsgemeinschaft – und noch weniger innerhalb derselben Forschungseinrichtung – zu finden. Durch eine weitgehend offene Einstellungspraxis im öffentlichen Sektor dürfte sich daher die europäische Forschungsleistung erhöhen. Gleichzeitig würden für die Forscher zusätzliche Möglichkeiten eröffnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 401/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Fortschritte und Perspektiven

3. Partnerschaftliche Massnahmen

4. Massnahmen in den vier zentralen Bereichen

4.1. Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Finanzhilfen

4.2. Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher

4.3. Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

4.4. Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung europäischer Forscher

5. Umsetzung der Partnerschaft


 
 
 


Drucksache 632/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die steuerliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung auch dann gewährt werden kann, wenn sie nicht allen Beschäftigten, sondern nur einer Beschäftigtengruppe, die zuvor nach objektiven Kriterien einheitlich festgelegt worden ist, gewährt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 3 Nr. 39 EStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 52 Abs. 35 EStG

3. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe a § 13 Abs. 1 5. VermBG

4. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 90m InvG

5. Zu Artikel 4 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 632/08

... Nach Buchstabe b muss die Beteiligung allen Beschäftigten des Unternehmens offen stehen, bei einem Konzernunternehmen aber nicht den Beschäftigten der übrigen Konzernunternehmen. Damit soll eine Diskriminierung einzelner Beschäftigtengruppen verhindert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Investmentgesetzes

Abschnitt 7a
Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen

§ 90l
Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen

§ 90m
Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen

§ 90n
Anlaufzeit

§ 90o
Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen

§ 90p
Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen

§ 90q
Verbot von Laufzeitfonds

§ 90r
Erklärungspflicht

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Fördergrundsätze

a Fortführung der bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsmodelle

b Freiwilligkeit

c Gleichbehandlung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

d Mehr Beratung und Erfahrungsaustausch

2. Verbesserung der Förderung nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz VermBG

3. Stärkung der betrieblichen Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Rahmen des neuen § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz EStG

4. Einbeziehung von Fonds

5 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Sonstige Kosten

Finanzielle Auswirkungen

5 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 90l
(Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 90m
(Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

§ 90n
(Anlaufzeit)

§ 90o
(Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 90p
(Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 90q
(Verbot von Laufzeitfonds)

§ 90r
(Erklärungspflicht)

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 619: Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung


 
 
 


Drucksache 180/08

... Vergleichbar sind dabei nur Personen innerhalb einer Beschäftigtengruppe, d.h. Beamte innerhalb der Gruppe der Beamten und Arbeitnehmer innerhalb der Gruppe der Arbeitnehmer. Hinsichtlich der Arbeitszeit sind die innerhalb der Beschäftigtengruppe tarifvertraglich vereinbarten bzw. landesgesetzlich festgesetzten Arbeitszeiten für Vollzeitbeschäftigte der Vergleichsmaßstab (vgl. § 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Geltungsbereich

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verhältnis zu den Verwaltungsvereinbarungen

Abschnitt 2
Abrechnung von Aufwendungen

Unterabschnitt 1
Begriffsbestimmungen

§ 3
Haushaltsjahr

§ 4
Einzahlungen und Auszahlungen

§ 5
Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

§ 6
Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende

§ 7
Eingliederungsleistungen

§ 8
Verwaltungskosten

§ 9
Vollzeitäquivalent

§ 10
Personalkosten

§ 11
Personalnebenkosten

§ 12
Versorgungsaufwendungen bei Beamtinnen und Beamten

§ 13
Personalgemeinkosten

§ 14
Sachkosten

§ 15
Investitionen

Unterabschnitt 2
Vorschriften über die Rechnungslegung

§ 16
Grundsätze der Abrechnung

§ 17
Buchung nach Haushaltsjahren

§ 18
Abgrenzung von kommunalen Aufgaben und Bundesaufgaben

§ 19
Abrechnung von Personalkosten

§ 20
Abrechnung von Personalnebenkosten

§ 21
Versorgungszuschlag

§ 22
Abrechnung von Personalgemeinkosten

§ 23
Abrechnung von Sachkosten

§ 24
Abrechnung von Investitionen

§ 25
Kommunaler Finanzierungsanteil

Abschnitt 3
Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren

Unterabschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

§ 26
Sachliche und zeitliche Bindung

§ 27
Deckungsfähigkeit

§ 28
Übertragbarkeit

§ 29
Verbot von Vorleistungen

Unterabschnitt 2
Vorschriften über den Mittelabruf

§ 30
Bedarfsgerechter Mittelabruf

§ 31
Verzinsung

§ 32
Mittelzuweisung bei schrittweiser Freigabe des Ermächtigungsrahmens in besonderen Einzelfällen

Abschnitt 4
Informations- und Sorgfaltspflichten

§ 33
Kassensicherheit

§ 34
Stundung, Niederschlagung und Erlass

§ 35
Sonstige Dokumentations- und Mitteilungspflichten

Abschnitt 5
Übergangsvorschriften und Inkrafttreten

§ 36
Übergangsvorschrift

§ 37
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 19 Abs. 2) Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu Personalkostensätzen und Sachkostenpauschalen vom 30. Juli 2007 (II A 3 – H 1012 – 10/07/0001)

Anlage 2
(zu § 24) Merkblatt zur Abrechnung von Investitionen als Verwaltungskosten bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zb1 – 04611)

Anlage 3
(zu § 25 Abs. 2) Merkblatt zur Erhebung des kommunalen Finanzierungsanteils (IIb6 – 28534 – 2)

Merkblatt zur Erhebung des kommunalen Finanzierungsanteils KFA an den Verwaltungskosten bei den zugelassenen kommunalen Trägern zkT – Stand 04.10.2007 Mit diesem Merkblatt werden die Hinweise für eine Erhebung zum kommunalen Finanzierungsanteil KFA vom 08. Mai 2007 aufgrund neuer Erkenntnisse ersetzt.

3 Hintergrund

Anlage 4
(zu § 25 Abs. 2) Leitfaden Ermittlung des kommunalen Aufgabenanteils bei den Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II

Leitfaden Ermittlung des kommunalen Aufgabenanteils bei den Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II – Kriterien für Organisationsuntersuchungen – erstellt für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin

1 Einleitung

2 Die Durchführung von Organisationsuntersuchungen zum kommunalen Aufgabenanteil

2.1 Projektmanagement

2.1.1 Projektbegleitende Strukturen

2.1.2 Offensive Informationspolitik im Projekt

2.2 Vorbereitung der Organisationsuntersuchung:

2.2.1 Aufbauorganisation:

2.2.2 Prozessorganisation:

2.3 Aufgabenkatalog

2.3.1 Das gesamte Aufgaben-Portfolio der Grundsicherungsstelle:

2.3.2 Die Abgrenzung von kommunalen und Bundesaufgaben

2.3.3 Querschnitts-, Führungs- und sonstige nichtoperative Aufgaben

2.3.4 Verteil- und Verlustzeiten

2.4 Methodenwahl und methodisches Design der Organisationsuntersuchung

2.4.1 Allgemeines zur Methodenwahl

2.4.2 Mindestanforderungen an das Ergebnis der Organisationsuntersuchung

2.4.3 Erhebungsdesign für die gesamte Organisation festlegen

2.4.4 Datengewinnung über Arbeitsaufzeichnungen Selbstaufschreibung der Mitarbeiter

2.5 Durchführung der Erhebung, Auswertung und Dokumentation

2.5.1 Plausibilisierung der Daten

2.5.2 Ermittlung des Gesamtergebnisses

2.5.3 Kommunaler Aufgabenanteil = kommunaler Finanzierungsanteil?

2.5.4 Dokumentation der Organisationsuntersuchung

3 Schlussbemerkung

4 Abbildungsverzeichnis

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Finanzbeziehungen zwischen Bund und zugelassenen kommunalen Trägern

2. Regelungsbefugnis und verfassungsrechtlicher Rahmen

3. Alternative zum Erlass einer Verwaltungsvorschrift: Änderung der Verwaltungsvereinbarungen

4. Übertragbarkeit auf den Bereich der Arbeitsgemeinschaften und der Kooperationsmodelle getrennte Aufgabenwahrnehmung

5. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Geltungsbereich

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Abrechnung von Aufwendungen

Zu Unterabschnitt 1 Begriffsbestimmungen

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Unterabschnitt 2 Vorschriften über die Rechnungslegung

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Grundsätze

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Unterabschnitt 2 Vorschriften über den Mittelabruf

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 31

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Informations- und Sorgfaltspflichten

Zu § 33

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 5 Übergangsvorschriften und Inkrafttreten

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 37

C. Finanzieller Teil

D. Preiswirkungsklausel

E. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf von Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Abrechnung der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die zugelassenen kommunalen Träger und für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren


 
 
 


Drucksache 234/07

... genannten Unternehmen ist jedoch nicht vorgesehen (z.B. bei Personal mit ausschließlicher Verwaltungstätigkeit, Personal in Stadtbüros). Sie ist nur bei den genannten Beschäftigtengruppen mit unmittelbarem Einfluss auf die Luftsicherheit zulässig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 234/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Luftsicherheits -Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung LuftSiZÜV

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10


 
 
 


Drucksache 664/07

... Für das Erhebungsmerkmal der tätigen Personen stehen aus den Verwaltungsdaten Angaben über die wichtigsten Beschäftigtengruppen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der geringfügig Beschäftigten zur Verfügung. Damit fehlen zwar insbesondere Angaben zu Selbständigen und unbezahlt mithelfenden Familienangehörigen sowie zu kurzfristig geringfügig Beschäftigten. Aus der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung werden jedoch weiterhin nur Entwicklungen des Umsatzes und der Beschäftigten in Form von Veränderungsraten und Messzahlen dargestellt werden, so dass diese Einschränkung bei den Beschäftigten in Kauf genommen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Umweltstatistikgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

Artikel 4
Änderung des Handwerkstatistikgesetzes

Artikel 5
Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes

Artikel 6
Änderung des Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetzes

Artikel 7
Änderung des Handelsstatistikgesetzes

Artikel 8
Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung des Verdienststatistikgesetzes

Artikel 11
Änderung des Umweltauditgesetzes

Artikel 12
Neufassung der Gesetze

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften


 
 
 


Drucksache 622/07

... Nach wie vor bestehen in Deutschland deutliche Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern, die größtenteils nicht auf objektive Kriterien zurückgeführt werden können. Eine aktuelle Veröffentlichung der EU-Kommission weist aus, dass Deutschland nach wie vor zu den Ländern mit einem überdurchschnittlich hohen geschlechtsspezifischen Lohngefälle gehört und innerhalb der 27 EU-Mitgliedstaaten für den Bereich der Privatwirtschaft den viertletzten Rang einnimmt. Der 1. Datenreport zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland stellt fest, dass Frauen gerade in den Beschäftigtengruppen mit den geringsten Einkommen deutlich überrepräsentiert sind. Unter den zehn Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Einkommen befinden sich 69,3 Prozent Frauen. Nach Artikel 3 Abs. 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MindLohnG)

§ 1
Mindestlohn

§ 2
Wirkung des Mindestlohns

§ 3
Mindestlohnkommission

§ 4
Festsetzung des Mindestlohns

§ 5
Kontrollen und Nachweise

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Durchführungsbestimmungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und Auswirkungen

2. Wesentlicher Inhalt

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zur Eingangsformel

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 329/06

... Soweit das Gesetz für diese Beschäftigtengruppe in Einzelheiten gehende oder unmittelbar geltende Regelungen enthält sind diese im Sinne des Artikels 75 Abs. 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

§ 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 10
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Arbeitgebers

§ 11
Ausschreibung

§ 12
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3
Rechte der Beschäftigten

§ 13
Beschwerderecht

§ 14
Leistungsverweigerungsrecht

§ 15
Entschädigung und Schadensersatz

§ 16
Maßregelungsverbot

Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Soziale Verantwortung der Beteiligten

§ 18
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

§ 19
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 20
Zulässige unterschiedliche Behandlung

§ 21
Ansprüche

Abschnitt 4
Rechtsschutz

§ 22
Beweislast

§ 23
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 24
Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle

§ 25
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 26
Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 27
Aufgaben

§ 28
Befugnisse

§ 29
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen

§ 30
Beirat

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 31
Unabdingbarkeit

§ 32
Schlussbestimmung

§ 33
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient dem Schutz von

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Dienstherrn

§ 9
Personalwerbung;

§ 10
Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn

Unterabschnitt 3
Rechte der in § 6 genannten Personen

§ 11
Beschwerderecht

§ 12
Entschädigung und Schadensersatz

§ 13
Maßregelungsverbot

§ 14
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Rechtsschutz

§ 15
Beweislast

§ 16
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 18
Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

§ 19
Unabdingbarkeit

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderungen in anderen Gesetzen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Reformbedürfnis

Internationale Bemühungen

Die Vorgaben der EU

Reformbedürfnis in Deutschland

II. Überblick über die Neuregelungen

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen und Gleichstellungswirkung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu § 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Frage kommen.

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Absatz 16

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 520/06

... genannten Unternehmen ist jedoch nicht vorgesehen (z.B. bei Personal mit ausschließlicher Verwaltungstätigkeit, Personal in Stadtbüros). Sie ist nur bei den genannten Beschäftigtengruppen mit unmittelbarem Einfluss auf die Luftsicherheit zulässig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen

E. Sonstiqe Kosten

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9


 
 
 


Drucksache 818/05

... über Heimarbeit und der ergänzenden Empfehlung Nr. 184 wollte die Internationale Arbeitskonferenz der besonders schutzbedürftigen Beschäftigtengruppe , die losgelöst vom Betrieb des Arbeitgebers allein in selbstgewählter Arbeitsstätte, d.h. zu Hause oder in anderen Räumlichkeiten ihrer Wahl, gegen Entgelt tätig ist, ohne ihre Arbeitsergebnisse selbst auf dem Absatzmarkt zur Verfügung zu stellen, ein Mindestmaß an Schutz vor Ausbeutung einräumen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/05




Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 173 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
- Artikel 1 bis 4

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
- Artikel 5 bis 8

Teil III
- Artikel 9 bis 13

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
- Artikel 14 bis 22

Artikel 14

Artikel 15 bis 22

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 180 betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 173 Übereinkommen über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

Teil I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
, Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch ein Vorrecht Geschützte Forderungen

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Teil III
. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
. Schlussbestimmungen

Artikel 74

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Internationale ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 180 Empfehlung betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Begriffsbestimmungen UNI Durchführungsmethoden

II. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch EIN Vorrecht

III. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 177 der Internationalen Arbeitsorganisation über Heimarbeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend Heimarbeit

Abschnitt I

Abschnitt II

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Abschnitt III

Zu Absatz 7

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Abschnitt IV

Abschnitt V

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Abschnitt VI

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Abschnitt VII

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Abschnitt IX

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Abschnitt X

Abschnitt XI

Abschnitt XII

Abschnitt XIII

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 177 Übereinkommen über Heimarbeit

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

INTERNATlONALE ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 184 Empfehlung betreffend Heimarbeit

I. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

II. allgemeine Bestimmungen

III. UBERWACHUNG der Heimarbeit

IV. MlNDESTALTER

V. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen

VI. Entgelt

VII. ARBEITSSCHUTZ

IX. SOZIALE Sicherheit und Mutterschutz

X. Schutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

XII. Programme betreffend Heimarbeit

XIII. Zugang ZU Informationen

Stellungnahme der Bundesregierung zum Übereinkommen Nr. 181 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 188 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Die Absätze 1 bis 3 enthalten allgemeine Bestimmungen.

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Für die in Absatz 8 Buchstabe a beschriebenen Fälle

Absatz 9

Absatz 10

Die Absätze 11 und 12 betreffen den von den privaten Arbeitsvermittlern gegenüber Arbeitnehmern einzuhaltenden Datenschutz.

Die in Absatz 11 vorausgesetzte Erforderlichkeit der in Dateien und Karteien gespeicherten Daten

Die in Absatz 12 1

Absatz 13

Absatz 14

Absatz 15

Die Absätze 16 und 17 betreffen die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Arbeitsvermittlung und privaten Arbeitsvermittlern.

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 181 Übereinkommen über private Arbeitsvermittler

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Internationale ARBEITSKONFERENZ

Empfehlung 188 Empfehlung betreffend private Arbeitsvermittler Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

II. Schutz der Arbeitnehmer

III. Beziehung zwischen dem öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienst und den Privaten Arbeitsvermittlern

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 168 über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

I. Allgemeines

II. Besonderes:

Teil III
(Nr. 12 - 23) enthält nähere Ausführungen zum Schutz der Arbeitslosen, die im deutschen Recht z.T. keine Entsprechung finden.

Übereinkommen 168 Übereinkommen über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

III. GEDECKTE Fälle

Artikel 10

IV. geschützte Personen

Artikel 11

V. FORMEN des Schutzes

Artikel 12

VI. ZU gewährende Leistungen

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

VII. besondere Bestimmungen für erstmals oder erneut Arbeitsuchende

Artikel 26

VIII. Rechts- Verwaltungs- und Finanzgarantien

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31.

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35
.

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Empfehlung 176 Empfehlung betreffend Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. allgemeine Bestimmungen

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

III. Schutz der Arbeitslosen

IV. Entwicklung und Verbesserung von Schutzsystemen


 
 
 


Drucksache 615/05

... - die Beschäftigungsbedingungen für die verschiedenen Beschäftigtengruppen im öffentlichen Dienst gleichgerichtet fortzuentwickeln

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 615/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Modernisierung und Deregulierung der statusrechtlichen Vorgaben bei den allgemeinen dienstrechtlichen Beschäftigungsbedingungen durch:

2. Reform der Bezahlungsstrukturen durch:

3. Anpassung der versorgungsrechtlichen Regelungen an die neuen Bezahlungsstrukturen durch:

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG)

§ 1
Einleitende Vorschrift

§ 2
Berufung in das Beamtenverhältnis

§ 3
Arten des Beamtenverhältnisses

§ 4
Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis

§ 5
Ernennung

§ 6
Probezeit

§ 7
Kriterien der Ernennung

§ 8
Nichtigkeit der Ernennung

§ 9
Rücknahme der Ernennung

§ 10
Mitwirkung der unabhängigen Stelle

§ 11
Laufbahn

§ 12
Zugang zur Laufbahn

§ 13
Vorbereitungsdienst

§ 14
Einstellung

§ 15
Beförderung

§ 16
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 17
Andere Bewerberinnen und Bewerber

§ 18
Führungsämter auf Probe

§ 19
Führungsämter auf Zeit

§ 20
Laufbahnrechtliche Experimentierklausel

§ 21
Abordnung

§ 22
Versetzung

§ 23
Beendigungsgründe

§ 24
Entlassung kraft Gesetz

§ 25
Entlassung durch Verwaltungsakt

§ 26
Verlust der Beamtenrechte

§ 27
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

§ 28
Dienstunfähigkeit

§ 29
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 30
Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe

§ 31
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 32
Einstweiliger Ruhestand

§ 33
Einstweiliger Ruhestand bei Auflösung der Behörde

§ 34
Übernahme eines parlamentarischen Mandats

§ 35
Mandatsniederlegung, erneute Ernennung

§ 36
Ausscheiden von Regierungsmitgliedern

§ 37
Grundpflichten

§ 38
Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten

§ 39
Weisungsgebundenheit

§ 40
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 41
Verschwiegenheitspflicht

§ 42
Diensteid

§ 43
Verbot der Dienstgeschäfte

§ 44
Nebentätigkeit

§ 45
Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 46
Verbot der Geschenkannahme

§ 47
Mehrarbeit

§ 48
Teilzeit

§ 49
Beurlaubung ohne Dienstbezüge oder Bezahlung

§ 50
Nichterfüllung von Pflichten

§ 51
Pflicht zum Schadensersatz

§ 52
Fürsorge

§ 53
Übergang eines Schadensersatzanspruchs auf Dritte

§ 54
Erholungsurlaub

§ 55
Personalakte

§ 56
Mitgliedschaft in Gewerkschaft und Berufsverbänden

§ 57
Beteiligung von Spitzenorganisationen bei der Vorbereitung von Normen

§ 58
Unabhängige Stelle

§ 59
Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 60
Ruhestand bei einem Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 61
Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 62
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte

§ 63
Polizeidienstfähigkeit

§ 64
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal von Hochschulen

§ 65
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

§ 66
Erlöschen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses zum Dienstherrn

§ 67
Amtsbezeichnung

§ 68
Dienstherrnfähigkeit

§ 69
Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen anderer Dienstherrn

§ 70
Abordnung oder Versetzung zu einem anderen Dienstherrn

§ 71
Zuweisung

§ 72
Verschwiegenheitspflicht, Aussagegenehmigung

§ 73
Verbot eines doppelten Amtsverhältnisses für Soldatinnen und Soldaten

§ 74
Änderungen der Einstellungsvoraussetzungen während Mutterschutz und Elternzeit

§ 75
Übermittlungen bei Strafverfahren

§ 76
Verwaltungsrechtsweg

§ 77
Revision

§ 78
Übernahme von Beamtinnen und Beamten bei der Umbildung von Körperschaften

§ 79
Verfahren bei der Umbildung von Körperschaften

§ 80
Einstweiliger Ruhestand bei Übernahme in den Dienst einer anderen Körperschaft

§ 81
Ernennung bei bevorstehender Umbildung

§ 82
Übernahme von Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern bei der

§ 83
Körperschaften

§ 84
Anwendungsbereich

§ 85
Abordnung, Verpflichtung zu anderen nicht laufbahngerechten oder erschwerten Aufgaben, Verlegung des Dienstortes

§ 86
Aufschub der Entlassung und des Ruhestandes

§ 87
Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten unter 65 Jahren

§ 88
Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft,

§ 89
Verwendungen im Ausland

§ 90
Rechnungsprüfungsbehörden der Länder

§ 91
Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

§ 92
Übergangsregelung für Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe

Artikel 2
Bundesbeamtengesetz (BBG)

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Bundesbeamtenverhältnis

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Berufung in das Beamtenverhältnis

§ 5
Voraussetzungen für die Berufung

§ 6
Arten der Beamtenverhältnisse

§ 7
Stellenausschreibung

§ 8
Auswahl- und Ernennungskriterien

§ 9
Ernennung

§ 10
Voraussetzungen für die Ernennung auf Lebenszeit

§ 11
Zuständigkeit und Wirkung der Ernennung

§ 12
Nichtigkeit der Ernennung

§ 13
Rücknahme der Ernennung

§ 14
Rechtsfolgen bei nichtiger oder zurückgenommener Ernennung

§ 15
Rechtsverordnung über Laufbahnen

§ 16
Laufbahn

§ 17
Zugang zu den Laufbahnen

§ 18
Anforderungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 19
Andere Bewerberinnen und Bewerber

§ 20
Einstellung

§ 21
Beförderungen

§ 22
Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten

§ 23
Führungsämter auf Probe

§ 24
Laufbahnrechtliche Experimentierklausel

§ 25
Abordnung

§ 26
Versetzung

§ 27
Beendigungsgründe

§ 28
Entlassung kraft Gesetzes

§ 29
Entlassung aus zwingenden Gründen

§ 30
Entlassung auf Verlangen

§ 31
Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe

§ 32
Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf

§ 33
Verfahren der Entlassung

§ 34
Folgen der Entlassung

§ 35
Ausscheiden bei Wahlen oder Übernahme politischer Ämter

§ 36
Einstweiliger Ruhestand

§ 37
Einstweiliger Ruhestand wegen organisatorischer Veränderungen

§ 38
Beginn des einstweiligen Ruhestandes

§ 39
Erneute Berufung

§ 40
Ende des einstweiligen Ruhestandes

§ 41
Ruhestand

§ 42
Hinausschieben der Altersgrenze

§ 43
Ruhestand bei dem Beamtenverhältnis auf Probe

§ 44
Dienstunfähigkeit

§ 45
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 46
Verfahren bei Dienstunfähigkeit

§ 47
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 48
Ärztliche Untersuchung

§ 49
Verfahren bei Versetzung in den Ruhestand

§ 50
Wirkung eines Strafurteils

§ 51
Gnadenrecht

§ 52
Wirkung eines Wiederaufnahmeverfahrens

§ 53
Grundpflichten

§ 54
Wahrnehmung von Aufgaben

§ 55
Weisungsgebundenheit

§ 56
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 57
Eidespflicht, Eidesformel

§ 58
Befreiung von Amtshandlungen

§ 59
Führung der Dienstgeschäfte

§ 60
Verschwiegenheitspflicht

§ 61
Aussagegenehmigung

§ 62
Gutachtenerstattung

§ 63
Presseauskünfte

§ 64
Nebentätigkeit

§ 65
Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 66
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 67
Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 68
Ausübung von Nebentätigkeiten

§ 69
Regressanspruch für die Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit

§ 70
Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit

§ 71
Erlass ausführender Rechtsverordnungen

§ 72
Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 73
Verbot der Geschenkannahme

§ 74
Arbeitszeit

§ 75
Teilzeit

§ 76
Familienpolitische Teilzeit und Beurlaubung

§ 77
Altersteilzeit

§ 78
Hinweispflicht

§ 79
Benachteiligungsverbot

§ 80
Beurlaubung ohne Dienstbezüge oder Bezahlung

§ 81
Fernbleiben vom Dienst

§ 82
Wahl der Wohnung

§ 83
Aufenthaltspflicht

§ 84
Dienstkleidung

§ 85
Dienstvergehen

§ 86
Pflicht zum Schadensersatz

§ 87
Fürsorgepflicht des Dienstherrn

§ 88
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen

§ 89
Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld

§ 90
Mutterschutz und Elternzeit

§ 91
Jubiläumszuwendung

§ 92
Amtsbezeichnung

§ 93
Übergang von Schadensersatzansprüchen

§ 94
Urlaub

§ 95
Wahl in eine gesetzgebende Körperschaft

§ 96
Personalakte

§ 97
Zugang zur Personalakte

§ 98
Beihilfeakte

§ 99
Anhörungspflicht

§ 100
Einsichtsrecht

§ 101
Vorlage von Personalakten und Auskünfte an Dritte

§ 102
Entfernung von Unterlagen

§ 103
Aufbewahrungsfrist

§ 104
Verarbeitung und Nutzung von Personalaktendaten

§ 105
Vereinigungsfreiheit

§ 106
Dienstzeugnis

§ 107
Personalvertretung

§ 108
Zuziehung der Gewerkschaften

§ 109
Errichtung

§ 110
Mitglieder

§ 111
Rechtsstellung der Mitglieder

§ 112
Aufgaben

§ 113
Geschäftsordnung

§ 114
Sitzungen und Beschlüsse

§ 115
Geschäftsstelle

§ 116
Beweiserhebung, Auskünfte und Amtshilfe

§ 117
Bekanntmachung und Verbindlichkeit der Beschlüsse

§ 118
Dienstaufsicht

§ 119
Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden, Schlichtungsverfahren

§ 120
Vertretung des Dienstherrn

§ 121
Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen

§ 122
Beamtinnen und Beamte des Bundestages,

§ 123
Beamtinnen und Beamte der Hochschulen

§ 124
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

§ 125
Bisherige Bundesbeamtenverhältnisse

§ 126
Entscheidungsrecht oberster Bundesbehörden

§ 127
Mitglieder des Bundesrechnungshofes

§ 128
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte

§ 129
Auswärtiger Dienst

§ 130
Durchführungsvorschriften

§ 131
Übergangsregelung für Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe

Artikel 3
Gesetz über die Bezahlungsstrukturen bei Bund und Ländern (Bezahlungsstrukturgesetz - BezStruktG)

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Regelung durch Gesetz

§ 3
Anspruch auf Bezahlung

§ 4
Teilzeitbeschäftigung

§ 5
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 6
Verlust der Bezahlung bei Fernbleiben vom Dienst

§ 7
Grundbezahlung aus dem Amt

§ 8
Regelung der Ämter in Bezahlungsordnungen F

§ 9
Grundsatz der funktionsgerechten Bezahlung

§ 10
Bezahlungsbandbreite

§ 11
Eingangsämter

§ 12
Anpassung

§ 13
Grundbezahlung

§ 14
Basisgehalt in den Bezahlungsebenen F 2 bis F 16

§ 15
Leistungsvariablen

§ 16
Vergabebudget für Leistungsvariablen

§ 17
Ausgestaltung durch Bund und Länder

§ 18
Bezahlungsanspruch in besonderen Fällen

§ 19
Amts- und Stellenzulagen

§ 20
Auslandsbezüge, Kaufkraftausgleich

§ 21
Bestandteile der Auslandsbezüge

§ 22
Auslandsverwendungszuschlag

§ 23
Nebenbezahlung

§ 24
Funktionszulagen

§ 25
Zulagen für besondere Erschwernisse

§ 26
Vergütungen

§ 27
Zuschläge

§ 28
Leistungsprämien

§ 29
Jährliche Sonderzahlungen

§ 30
Vermögenswirksame Leistungen

§ 31
Familienzuschlag

§ 32
Ausgleichszulagen

§ 33
Allgemeine Stellenzulage

§ 34
Anwendung von Regelungen des Bundesbesoldungsrechts

§ 35
Anwendung sonstiger Vorschriften

§ 36
Optionsrecht

§ 37
Umsetzungspflicht

§ 38
Anwendung für den Personenkreis des Bezahlungsstrukturüberleitungsgesetzes

Anlage I
(zu § 8 Abs. 1)

Bezahlungsordnung F

Bezahlungsebene F 2

Bezahlungsebene F 3

Bezahlungsebene F 4

Bezahlungsebene F 5

Bezahlungsebene F 6

Bezahlungsebene F 7

Bezahlungsebene F 8

Bezahlungsebene F 9

Bezahlungsebene F 10

Bezahlungsebene F 11

Bezahlungsebene F 12

Bezahlungsebene F 13

Bezahlungsebene F 14

Bezahlungsebene F 15

Bezahlungsebene F 16

Bezahlungsebene F 17

Bezahlungsebene F 18

Bezahlungsebene F 19

Bezahlungsebene F 20

Bezahlungsebene F 21

Bezahlungsebene F 22

Bezahlungsebene F 23

Bezahlungsebene F 24

Bezahlungsebene F 25

Bezahlungsebene F 26

Anlage II
(zu § 13 Abs. 2 Satz 1)

Bezahlungsordnung F

Artikel 4
Gesetz zur Überleitung in die Bezahlungsstrukturen bei Bund und Ländern (Bezahlungsstrukturüberleitungsgesetz - BezStruktÜblG)

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Überleitung

§ 3
Überleitung in die Bezahlungsebene

§ 4
Überleitung in das Basisgehalt

§ 5
Überleitungszulage

§ 6
Optionsrecht

Artikel 5
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

§ 40
Familienzuschlag

§ 42a
Prämien für besondere Leistungen

§ 83
Übergangsregelungen für Zulagen

§ 85
Übergangsregelungen für Familienzuschlag

§ 86
Übergangsregelungen für Leistungselemente

§ 87
Neuregelungen aus Anlass des Bezahlungsstrukturgesetzes

§ 88
Anwendung des Bezahlungsstrukturgesetzes bei Verwendung im Ausland

§ 89
Anwendung des Bezahlungsstrukturgesetzes bei besonderer Verwendung im Ausland

Artikel 6
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 5
Ruhegehaltfähige Bezahlung

§ 67
Professoren, hauptamtliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, soweit ihre Ämter den Bezahlungsebenen der Bezahlungsordnung F zugewiesen sind

§ 69c
Übergangsregelungen für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte

§ 69d
Übergangsregelungen für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte

§ 69g
Übergangsregelungen und Sonderregelungen aus Anlass des Strukturreformgesetzes

§ 70
Allgemeine Anpassung

Artikel 7
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 17

§ 18

§ 89a
Bezahlung im Sinne der §§ 11 und 12 ist die Bezahlung nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Bezahlungsstrukturgesetzes sowie der Familienzuschlag, Ausgleichszulagen und die Allgemeine Stellenzulage nach Maßgabe der §§ 31 bis 33 des Bezahlungsstrukturgesetzes.“

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre in den Jahren 1992 bis 1994

Artikel 9
Änderungen weiterer Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Allgemeines

㤠14

§ 76a
Teilzeitbeschäftigung

§ 76b
Urlaub ohne Dienstbezüge

§ 19
Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken, Herausgabe- und Auskunftspflicht:

Artikel 10
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 11
Neufassungen

Artikel 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Novellierung des Beamtenrechtsrahmengesetzes und des Bundesbeamtengesetzes

1. Modernisierung des Laufbahnprinzips

2. Stärkung der Mobilität

3. Stärkung des Leistungsgedankens

4. Nutzung personeller Ressourcen

5. Größere Handlungsspielräume der Länder

6. Weniger Bürokratie und zeitgemäße Pflichtenregelung

II. Reform der Grundstrukturen des Bezahlungsrechts

Die Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen des Bezahlungsrechts im Einzelnen:

1. Strukturelle Neuordnung zugunsten der Länder durch Kompetenzverlagerungen, Öffnungen, Bandbreiten und einen umfassenden Abbau bundesstaatlicher Vorgaben

2. Einführung eines leistungs- und funktionsbezogenen Bezahlungssystems

3. Systemumstellung und Überleitung in das neue System

4. Kostenneutrale Einführung durch Umschichtungen innerhalb des Systems


 
 
 


Drucksache 450/1/04

... Da die Ausnahmeregelung insbesondere zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit zur Anwendung kommen kann und in den Berliner Sicherheitsbehörden Beamte und Angestellte zum Teil inhaltsgleiche Tätigkeiten verrichten, muss gewährleistet werden, dass für alle Beschäftigtengruppen die gleichen arbeitsschutzrechtlichen Maßstäbe gelten. Die in § 20 Abs. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/1/04




1. Zu Artikel 1 Einleitungsformel und § 1 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung

2. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 ArbStättV

3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 3 - neu - ArbStättV

4. Zu Artikel 1 Anhang zu § 3 Abs. 1 Nr. 1.5 Abs. 3 Satz 2 - neu - ArbStättV


 
 
 


Drucksache 8/17 PDF-Dokument



Drucksache 89/20 PDF-Dokument



Drucksache 139/18 PDF-Dokument



Drucksache 147/14 PDF-Dokument



Drucksache 174/16 PDF-Dokument



Drucksache 230/16 PDF-Dokument



Drucksache 281/17 PDF-Dokument



Drucksache 376/18 PDF-Dokument



Drucksache 535/2/10 PDF-Dokument



Drucksache 557/06 PDF-Dokument



Drucksache 636/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.