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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Beschäftigtenstatistik"


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Drucksache 294/16

... § 8 enthält bisher Vorschriften zu statistischen Meldungen. Nach den bisherigen Regelungen sind Verleiher verpflichtet, halbjährlich gegenüber der Bundesagentur für Arbeit eine gesonderte statistische Meldung über ihre Tätigkeit abzugeben. Diese Vorschriften werden gestrichen. Die Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung wird bedarfsgerecht fortentwickelt. Hierzu wird die statistische Berichterstattung auf eine andere, bessere Datenquelle umgestellt und in die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit integriert. Die erforderlichen Daten sind künftig bereits in den DEÜV-Meldungen der Arbeitgeber enthalten. Eine zusätzliche statistische Meldung auf der Grundlage des bisherigen § 8 ist daher nicht mehr erforderlich. Mit der Änderung wird der Meldeaufwand für die Verleiher deutlich geringer als bisher. Gleichzeitig steht künftig mit der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit eine bessere Datenquelle zur Verfügung, die die Transparenz und Aussagequalität in diesem Bereich deutlich erhöht. Auf Grundlage der neuen Datenquelle können differenziertere statistische Informationen über den Teilarbeitsmarkt der Arbeitnehmerüberlassung gewonnen werden als bisher.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

1. Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

2. Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Betriebsverfassungsgesetz

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

§ 8
Grundsatz der Gleichstellung

§ 10a
Rechtsfolgen bei Überlassung durch eine andere Person als den Arbeitgeber

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 611a
Arbeitnehmer

Artikel 3
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a. Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

b. Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Betriebsverfassungsgesetz

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Streichung der bisherigen Regelung

Inhalt der Neuregelung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3715: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 755/08

... Die bestehende gesetzliche Verpflichtung der Agenturen für Arbeit, gemeinsam mit dem Bildungsanbieter für jede einzelne Maßnahme eine Bilanz aufzustellen, ist verwaltungsaufwändig. Sie kann auch im Hinblick auf den Aufbau einer IT-gestützten, träger- und maßnahmebezogenen Erfolgsbeobachtung bei der Bundesagentur für Arbeit entfallen. So können durch Datenabgleiche mit der Beschäftigtenstatistik alle eingliederungsrelevanten Daten systematisch und nach einheitlichen Kriterien erhoben, Weiterbildungsmaßnahmen zugeordnet und damit auch ein Vergleich der Träger und Maßnahmen ermöglicht werden. Die Ermächtigung der Bundesagentur für Arbeit zur Erfolgsbeobachtung und die Auskunftspflicht der Träger und Maßnahmeteilnehmer gegenüber den Agenturen für Arbeit nach § 86 Abs. 1 bleiben unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 1
Ziele der Arbeitsförderung

§ 8
Vereinbarkeit von Familie und Beruf

§ 37
Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung

§ 38
Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden

§ 39
Rechte und Pflichten der Arbeitgeber

§ 45
Förderung aus dem Vermittlungsbudget

§ 46
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

§ 47
Verordnungsermächtigung

§ 61a
Anspruch auf Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme

§ 69
Maßnahmekosten

§ 100
Leistungen

§ 235d
Anordnungsermächtigung

§ 240
Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung

§ 241
Ausbildungsbegleitende Hilfen

§ 242
Außerbetriebliche Berufsausbildung

§ 244
Sonstige Förderungsvoraussetzungen

§ 245
Förderungsbedürftige Jugendliche

§ 246
Leistungen

§ 421h
Erprobung innovativer Ansätze

§ 434s
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 16
Leistungen zur Eingliederung nach dem Dritten Buch

§ 16a
Kommunale Eingliederungsleistungen

§ 16b
Einstiegsgeld

§ 16c
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen

§ 16d
Arbeitsgelegenheiten

§ 16f
Freie Förderung

§ 16g
Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit

§ 39
Sofortige Vollziehbarkeit

§ 66
Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

§ 73
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 7
Änderung von Verordnungen

§ 1
Grundsatz

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

Umsetzung der Zielsteuerung in der Arbeitsmarktpolitik

Neuordnung der Instrumente zur Arbeitsmarktintegration in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 39

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu § 240

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 241

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 242

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 51

Zu § 244

Zu § 245

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 246

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu §§ 248

Zu §§ 252

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 66

Zu § 421m

Zu § 421n

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16a

Zu Nummer 6

Zu § 16b

Zu § 16c

Zu § 16d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 16f

Zu § 16g

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushalt der Bundesagentur für Arbeit

a Finanzielle Auswirkungen der Abschaffung bestehender Förderinstrumente

b Finanzielle Auswirkungen neu geregelter Instrumente

2. Bundeshaushalt

3. Haushalte von Ländern und Kommunen

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Bürokratiekosten

1. Informationspflichten der Wirtschaft

2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger

3. Informationspflichten der Verwaltung

4. Informationspflichten der Maßnahmeträger

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 561: Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente


 
 
 


Drucksache 282/05

... (3) Die Bundesagentur stellt den Ländern und den kommunalen Trägern für die laufende Sozialberichterstattung ab 1. Januar 2005 kleinräumig aggregierte Datenbestände mit monatlicher Periodizität kostenfrei zur Verfügung. Sie bildet hierbei auf Länderebene Gemeindedaten, auf kommunaler Ebene innerhalb von Gemeinden auch Daten für Gemeindeteile und Straßenabschnitte ab, soweit die Kommunen entsprechende Verschlüsselungen liefern. Die Bundesagentur stellt den Zugriff auf eine entsprechende Datenbank analog derjenigen für die Beschäftigtenstatistik durch den Bund, die Länder und die kommunalen Träger sicher. Sie gewährleistet den direkten Zugriff der Arbeitsgemeinschaften auf alle im Rahmen des Zweiten Buches anfallenden Daten, einschließlich notwendiger Kontextdaten, darunter die Entwicklung der Arbeitslosigkeit insgesamt. Über Datenbankinhalte, Funktionalitäten und Bereitstellungstermine entscheidet der Beirat nach Absatz 1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 282/05 (Beschluss)

... (3) Die Bundesagentur stellt den Ländern und den kommunalen Trägern für die 1aufende Sozialberichterstattung ab 1. Januar 2005 kleinräumig aggregierte Datenbestände mit monatlicher Periodizität kostenfrei zur Verfügung. Sie bildet hierbei auf Länderebene Gemeindedaten, auf kommunaler Ebene innerhalb von Gemeinden auch Daten für Gemeindeteile und Straßenabschnitte ab, soweit die Kommunen entsprechende Verschlüsselungen liefern. Die Bundesagentur stellt den Zugriff auf eine entsprechende Datenbank analog derjenigen für die Beschäftigtenstatistik durch den Bund, die Länder und die kommunalen Träger sicher. Sie gewährleistet den direkten Zugriff der Arbeitsgemeinschaften auf alle im Rahmen des Zweiten Buches anfallenden Daten, einschließlich notwendiger Kontextdaten, darunter die Entwicklung der Arbeitslosigkeit insgesamt. Über Datenbankinhalte, Funktionalitäten und Bereitstellungstermine entscheidet der Beirat nach Absatz 1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 36a
Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

§ 53
Beirat und Statistik

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 36a

Zu § 36a

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 236/05

... es vor, den derzeit gültigen, vorläufigen Verteilungsschlüssel mit Wirkung ab dem Jahr 2006 auf einen endgültigen, fortschreibungsfähigen und bundeseinheitlichen Schlüssel umzustellen. Mit der Umstellung ist eine grundlegende Neugestaltung der Schlüsselmerkmale verbunden. Das geltende Gemeindefinanzreformgesetz sieht vor, als Merkmale „Sachanlagen“, „Vorräte“, „Löhne und Gehälter“ sowie „sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Beschäftigte von Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen“ heranzuziehen. Die Angaben zu den Schlüsselmerkmalen „Sachanlagen“, „Vorräte“ und „Löhne und Gehälter“ wurden in den Gewerbesteuererklärungen der Steuerpflichtigen erfragt und erstmals im Rahmen der Gewerbesteuerstatistik 1998 ausgewertet. Die Angaben zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wurden der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 236/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

Artikel 4
Neufassung des Gemeindefinanzreformgesetzes und des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 174/16 PDF-Dokument



Drucksache 454/19 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.