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103 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bescheinigungssystem"


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Drucksache 579/12

... (5) Für die Beförderung im Luft- und Seeverkehr gibt es solche Registrierungs- und Bescheinigungssysteme bereits. In der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt6 ist festgelegt, dass Luftfahrtunternehmen ein spezielles Luftverkehrsbetreiberzeugnis brauchen, wenn sie gefährliche Güter befördern. Für die Beförderung im Seeverkehr wurde mit der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/12




Vorschlag

Begründung

1. Rechtfertigung Zielsetzung

2. Rechtsgrundlage

3. Subsidiarität Verhältnismässigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 4
Elektronisches System für die Registrierung von Beförderern - Electronic System for Carrier Registration (ESCReg)

Artikel 5
Registrierungsverfahren

Artikel 6
Änderung von Daten

Artikel 7
Erfüllung der Anforderungen

Artikel 8
Zuständige Behörden und nationale Kontaktstelle

Artikel 9
Zusammenarbeit der zuständigen Behörden

Artikel 10
Durchführung

Artikel 11
Beratender Ausschuss

Artikel 12
Inkrafttreten

Anhang

Anhang I
Antragsformular zur Registrierung als Beförderer im Gemeinschaftssystem

1. Angaben zum Antragsteller:

2. Art der Beförderung:

3. Geografisches Anwendungsgebiet

4. Art der Sendungen

5. Strahlenschutzprogramm

6. Qualitätssicherungsprogramm

7. Erklärung

Anhang II
elektronische Bescheinigung über die Registrierung des Beförderers für die Beförderung von radioaktivem Material


 
 
 


Drucksache 513/11

... (5) Für die Beförderung im Luft- und Seeverkehr gibt es solche Registrierungs- und Bescheinigungssysteme bereits. In der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt4 ist festgelegt, dass Luftfahrtunternehmen ein spezielles Luftverkehrsbetreiberzeugnis brauchen, wenn sie gefährliche Güter befördern. Für die Beförderung im Seeverkehr wurde mit der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 513/11




Vorschlag

Begründung

1. Begründung und Zielsetzung

2. Rechtsgrundlage

3. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 4
Electronic System for Carrier Registration (ESCReg) - Elektronisches System für die Registrierung von Beförderern

Artikel 5
Registrierungsverfahren

Artikel 6
Änderung von Daten

Artikel 7
Erfüllung der Anforderungen

Artikel 8
Zuständige Behörden und nationale Kontaktstelle

Artikel 9
Zusammenarbeit der zuständigen Behörden

Artikel 10
Expertengruppe

Artikel 11
Inkrafttreten

Anhang I
Antragsformular zur Registrierung als Beförderer im Gemeinschaftssystem dieser Antrag ist ausschliesslich über die Website der Europäischen Kommission für das sichere elektronische System für die Registrierung von Beförderern (ESCReg) zu übermitteln

1. Angaben ZUM Antragsteller:

2. Art der Beförderung:

3. Geografischer Geltungsbereich

4. Art der Sendungen

5. Strahlenschutzprogramm

6. Qualitätssicherungsprogramm

7. Erklärung

Anhang II
Elektronische Bescheinigung über die Registrierung des Beförderers für die Beförderung von radioaktivem Material

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 37/11

... Die öffentlichen Auftraggeber könnten umweltrelevante oder soziale Anforderungen bei der Ausarbeitung der technischen Spezifikationen, der Festlegung der Auswahl- und Zuschlagskriterien oder der Aufnahme von Klauseln für die Auftragsausführung spezifizieren. Sie werden dann in der Regel eine Liste mit verschiedenen Elementen erstellen (Bescheinigung/Unterlagen und/oder spezifische Verpflichtungen), die die Bewerber bzw. Bieter beibringen müssen, um nachzuweisen, dass sie die umweltrelevanten oder sozialen Anforderungen erfüllen können. Den derzeitigen Vorschriften zufolge können bestimmte Bescheinigungssysteme (z.B. Waldzertifizierungssysteme, Bescheinigungen des Sozialsystems usw.) als Nachweise akzeptiert werden; gleichwertige Mittel sind ebenfalls anzuerkennen. Ein generelles Problem der öffentlichen Auftragsvergabe betrifft die Überprüfung dieser Anforderungen in der Lieferkette. Das Thema der Überprüfung ist besonders dann relevant, wenn ein Teil der Lieferkette in einem Drittland lokalisiert ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/11




Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge

1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen

1.1. Beschaffung

1.2. Öffentliche Aufträge

Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B

5 Schwellenwerte

1.3. Öffentliche Auftraggeber

Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen

Öffentliche Versorgungsleistungen

2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber

2.1. Modernisierung der Verfahren

Allgemeine Verfahren

Mehr Verhandlungen

Gewerbliche Güter und Dienstleistungen

Auswahl und Zuschlagserteilung

Berücksichtigung früherer Erfahrungen

Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen

2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber

Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte

2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit

2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe

2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung

Wesentliche Änderungen

Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts

3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen

Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase

Sonstige Vorschläge

3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs

Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten

3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten

4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen

4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020

Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen

Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien

Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien

Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung

Prüfung der Anforderungen

Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung

4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020

4.3. Innovation

4.4. Sozialwesen

5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren

5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten

5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption

5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter

5.4. Vermeidung unfairer Vorteile

6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.