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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Betreibervertrag"


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Drucksache 281/16

... Bei dem Erfüllungsaufwand für die private Mautsystembetreibergesellschaft ist von einmaligen Kosten für die Implementierung und jährlichen Kosten für den Betrieb des erweiterten Mautsystems ab 2018 auszugehen. Der Betreibervertrag mit dem aktuellen Betreiber endet zum 31. August 2018. Wer das Mautsystem ab dem 1. September 2018 betreibt, ist noch offen. Die Kosten für den einmaligen Erfüllungsaufwand werden voraussichtlich einen dreistelligen Millionenbetrag ausmachen. Genauere Angaben können derzeit noch nicht gemacht werden, weil die Systemerweiterung mit dem aktuellen Betreiber noch verhandelt wird. Bei den Kosten für den jährlichen Erfüllungsaufwand ab 2018 für die neu zu bemautenden Strecken ist nach den bisherigen Erfahrungen von ca. 10 Prozent der Einnahmen auszugehen. Da das Mautsystem auf Bundesstraßen einerseits komplexer ist, andererseits aber Synergien durch den technischen Fortschritt entstehen werden, kann die Kostenentwicklung derzeit nicht valide abgeschätzt werden.

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Drucksache 281/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 2
Mautschuldner

§ 3a
Knotenpunkte

§ 11
Mautaufkommen

§ 13a
Übergangsregelungen

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage:

2. Ziel

3. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Evaluation

7. Gesetzgebungskompetenz

8. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

9. Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 3a

Zu § 3a

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu § 11

Zu § 11

Zu § 11

Zu § 11

Zu Nummer 10

Zu § 13a

Zu § 13a

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3617: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:


 
 
 


Drucksache 518/07

... Abschluss einer Vereinbarung zwischen Bund, Toll Collect und Schiedsrichtern zur Durchführung eines zweiten Schiedsverfahrens gemäß Maut-Betreibervertrag.

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Drucksache 518/07




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 2. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2007

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen


 
 
 


Drucksache 231/06

... Anpassung der Betreibervergütung an die Projektgeselschaft Tol Collect GmbH. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Vertrag über die Erhebung von Maut für die Benutzung von Autobahnen durch schwere LKW und die Errichtung und den Betrieb eines Mautsystems (Betreibervertrag). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Dezember 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.

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Drucksache 231/06




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2005 1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ohne Einwilligung des Bundesministerium der Finanzen


 
 
 


Drucksache 836/05

... Technische Gutachten zur Vorlage im Schiedsgerichtsverfahren sowie anwaltliche Beratung im Vollzug des Maut-Betreibervertrages. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfülung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vertrag.

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Drucksache 836/05




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 3. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2005

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.