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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Blindenschrift"


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Drucksache 258/18

... Im Jahr 1825 hat der Franzose Louis Braille die heutzutage weltweit gängige Blindenschrift erfunden. Bei der Brailleschrift handelt es sich um eine mit den Fingern lesbare Schrift. Durch unterschiedliche Erhebungen können blinde und sehbehinderte Menschen die Punkte ertasten. Neben Buchstaben und Zahlen lassen sich auch Musiknoten, chemische Formeln und Strickmuster mit der sogenannten Punktschrift darstellen. Zudem machte die Nutzung von COMputern eine Erweiterung der Brailleschrift um zwei weitere Punkte erforderlich (Computerbraille). Auf diese Weise ließ sich die Vielzahl von Sonderzeichen korrekt darstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 45b
Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

§ 45c
Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung

§ 45d
Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

1. Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu urheberrechtlich geschützten Werken

2. Barrierefreiheit für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

3. Rechtsentwicklung zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung im Urheberrecht

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Völkerrechtlicher, europäischer und nationaler Rechtsrahmen

1. Völkerrecht

2. Unionsrecht

5 Unionsgrundrechte

3. Nationales Recht

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 45b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 45d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4455, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 448/12

... "Jedes Organ erlässt interne Durchführungsbestimmungen für diese Verordnung. Diese enthalten Regeln über die Aufbewahrung, die Freigabe für die Öffentlichkeit und den Schutz der in den historischen Archiven enthaltenen personenbezogenen Daten. Die Organe machen ihre Archive soweit wie möglich der Öffentlichkeit elektronisch zugänglich. Dokumente, die in einer Form vorliegen, die einem besonderen Bedarf entspricht (Blindenschrift, Großbuchstaben oder Tonaufzeichnungen), bewahren sie ebenfalls auf."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 448/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2 Ziel des Vorschlags

1.3 Wesentliche Bestandteile des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Kernbestimmung des Vorschlags

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang

Anhang
Bestimmungen über die Hinterlegung der historischen Archive der Europäischen Organe beim Europäischen Hochschulinstitut in Florenz

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 352/06 (Beschluss)

Verordnung über die Kennzeichnung von Arzneimitteln in Blindenschrift bei Kleinstmengen (Blindenschrift-Kennzeichnungs-Verordnung)



Drucksache 352/06

Verordnung über die Kennzeichnung von Arzneimitteln in Blindenschrift bei Kleinstmengen (Blindenschrift-Kennzeichnungs-Verordnung)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Kennzeichnung von Kleinstmengen

§ 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemein

II. Einzelbegründung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 915/06

... (2) Die schriftliche Zugänglichmachung erfolgt in Blindenschrift oder in Großdruck. Bei Großdruck sind ein Schriftbild, eine Kontrastierung und eine Papierqualität zu wählen, die die individuelle Wahrnehmungsfähigkeit der berechtigten Person ausreichend berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 915/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Gegenstand der Zugänglichmachung

§ 3
Formen der Zugänglichmachung

§ 4
Umfang des Anspruchs

§ 5
Mitwirkung der berechtigten Person

§ 6
Ausführung der Zugänglichmachung

§ 7
Zeitpunkt der Zugänglichmachung

§ 8
Organisation

§ 9
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Problem und Ziel

2. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9


 
 
 


Drucksache 118/05

... "Die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 zweiter Halbsatz genannten sonstigen Angaben zur Darreichungsform und zu der Personengruppe, für die das Arzneimittel bestimmt ist, müssen nicht in Blindenschrift aufgeführt werden; dies gilt auch dann, wenn diese Angaben in der Bezeichnung enthalten sind. Satz 1 gilt nicht für Arzneimittel,



Drucksache 875/1/04

... Aufgrund der erheblichen finanziellen Aufwendungen für die Kennzeichnung mit Braille-Schrift ist es notwendig, bereits in der Planungsphase bestimmte Klarstellungen vorzunehmen, um Rechtssicherheit bei der Umsetzung zu schaffen. Aus Praktikabilitätsgründen ist zudem eine Einschränkung des Kennzeichnungsumfangs geboten. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Regelung sind bestimmte Arzneimittel von der Kennzeichnungspflicht mit der Blindenschrift gänzlich auszunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 875/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 10 Abs. 1b Satz 2, 3 - neu - und 4 - neu - AMG

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 10

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c - neu - § 38 Abs. 2 Satz 4 - neu - AMG


 
 
 


Drucksache 875/04 (Beschluss)

... Aufgrund der erheblichen finanziellen Aufwendungen für die Kennzeichnung mit Braille-Schrift ist es notwendig, bereits in der Planungsphase bestimmte Klarstellungen vorzunehmen, um Rechtssicherheit bei der Umsetzung zu schaffen. Aus Praktikabilitätsgründen ist zudem eine Einschränkung des Kennzeichnungsumfangs geboten. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Regelung sind bestimmte Arzneimittel von der Kennzeichnungspflicht mit der Blindenschrift gänzlich auszunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 875/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 10 Abs. 1b Satz 2, 3 neu - und 4 - neu - AMG

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 10

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c - neu - § 38 Abs. 2 Satz 4 - neu - AMG


 
 
 


Drucksache 875/04

... Absatz 7 enthält eine Übergangsvorschrift von den Anforderung der Bezeichnungsangabe in Blindenschrift für solche Arzneimittel, die sich bereits in den Handelsstufen, insbesondere bei Großhändlern und Apotheken befinden. Dadurch wird ermöglicht, dass die Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Kennzeichnungsanforderungen für die Umstellung der Kennzeichnung beim Hersteller zur Verfügung steht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 875/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeiner Teil

B Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 148/14(neu) PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.