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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Boden- und des"


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Drucksache 703/1/05

... Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann für die zeitliche Begrenzung nach Satz 1 andere Zeiten genehmigen. Für die Genehmigung sind regionaltypische Gegebenheiten, insbesondere Witterung oder Beginn und Ende des Pflanzenwachstums, sowie Ziele des Boden- und des Gewässerschutzes heranzuziehen. Die zuständige Stelle kann dazu weitere Auflagen zur Ausbringung treffen und die Dauer der Genehmigung zeitlich begrenzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 703/1/05




I. Zur Verordnung insgesamt

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind:

§ 3
Grundsätze für die Anwendung

§ 4
Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln

§ 5
Nährstoffvergleich

§ 6
Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches

§ 7
Aufzeichnungen

§ 8
Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote

§ 9
Besondere Anforderungen an Genehmigungen durch die zuständigen Stellen

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Übergangsbestimmungen

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
: (zu § 3 Abs. 9)

Anlage 2
: (zu § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, 2 und 3, Anlagen 3 bis 7)

Anlage 3
: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 4
: (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 5
: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 5
: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 6
: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 7
: (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 8
: (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Begründung


 
 
 


Drucksache 703/05

... Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann für die zeitliche Begrenzung nach Satz 1 andere Zeiten anordnen. Für die Anordnung sind regionaltypische Gegebenheiten, insbesondere Witterung oder Beginn und Ende des Pflanzenwachstums, sowie Ziele des Boden- und des Gewässerschutzes heranzuziehen. Die Stelle kann dazu weitere Auflagen zur Ausbringung treffen und die Dauer der Anordnung zeitlich begrenzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 703/05




A. Problem und Ziel:

B. Lösung:

C. Alternativen:

D. Finanzielle Auswirkungen:

E. Sonstige Kosten:

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze für die Anwendung

§ 4
Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln

§ 5
Nährstoffvergleich

§ 6
Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches

§ 7
Aufzeichnungen

§ 8
Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote

§ 9
Besondere Anforderungen an Genehmigungen durch die zuständigen Stellen

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Anwendungsbestimmungen

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 2
: (zu § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, 2, Anlage 4 Fußnote 2, )

Anlage 3
: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 2)

Anlage 4
: (zu § 5 Absatz 1, § 7 Abs. 1 Nr. 2)

Anlage 5
: (zu § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1, ) Betrieblicher Nährstoffvergleich für Stickstoff für das Düngejahr ....(Einbezug der Jahre ....bis.... für das gleitende Mittel von drei Jahren)

Anlage 6
: (zu § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1 Nr. 2,)


 
 
 


Drucksache 703/05 (Beschluss)

... Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann für die zeitliche Begrenzung nach Satz 1 andere Zeiten genehmigen. Für die Genehmigung sind regionaltypische Gegebenheiten, insbesondere Witterung oder Beginn und Ende des Pflanzenwachstums, sowie Ziele des Boden- und des Gewässerschutzes heranzuziehen. Die zuständige Stelle kann dazu weitere Auflagen zur Ausbringung treffen und die Dauer der Genehmigung zeitlich begrenzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 703/05 (Beschluss)




Anlage

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze für die Anwendung

§ 4
Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln,

§ 5
Nährstoffvergleich

§ 6
Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches

§ 7
Aufzeichnungen

§ 8
Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote

§ 9
Besondere Anforderungen an Genehmigungen durch die zuständigen Stellen

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Übergangsbestimmungen

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
: (zu § 3 Abs. 10)

Anlage 2
: (zu § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, 2 und 3, Anlagen 3 und 4)

Anlage 3
: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 4
: (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)


 
 
 


Drucksache 148/17 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.