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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Brand- und Katastrophenschutz"


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Drucksache 280/19

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, wie ehrenamtliche Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz besser abgesichert werden können. Dies schließt insbesondere die Hinterbliebenenversorgung im Bereich des gesetzlichen Unfallversicherungsrechts ehrenamtlicher Einsatzkräfte ein. Er fordert die Bundesregierung deshalb dazu auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Versicherungsschutz bei Todesfällen auch auf nicht eheliche Hinterbliebene zu erweitern.



Drucksache 280/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, wie ehrenamtliche Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz besser abgesichert werden können. Dies schließt insbesondere die Hinterbliebenenversorgung im Bereich des gesetzlichen Unfallversicherungsrechts ehrenamtlicher Einsatzkräfte ein. Er fordert die Bundesregierung deshalb dazu auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Versicherungsschutz bei Todesfällen auch auf nicht eheliche Hinterbliebene zu erweitern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Absicherung ehrenamtlicher Einsatzkräfte und ihrer Hinterbliebenen


 
 
 


Drucksache 71/18

... - Der Sachverständigenrat sieht den INZ vorgeschaltete einheitliche Leitstellen für ärztlichen Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst vor, die nur noch über eine einheitliche Nummer erreichbar sein sollen. Die heutigen kommunalen Leitstellen des Rettungsdienstes erfüllen jedoch unter "112" ebenso Aufgaben von Brand- und Katastrophenschutz. Ein Auseinanderreißen von Rettungsdienst und Brand- und Katastrophenschutz dürfte ausgesprochen kontraproduktiv sein, was auch seitens des Deutschen Landkreistags zum SVR-Gutachten ausdrücklich bestätigt wird. Der Sachverständigenrat läßt diese Fragestellung bisher offenbar außer Acht. - Nach dem bisher bekannten Modell des Sachverständigenrats sollen Krankenhaus und KV gemeinsam als Träger des INZ agieren, Betreiber soll aber zur Vermeidung von unangemessenen Anreizen zur stationären Versorgung die KV sein. Beim Modell der weiterentwickelten Portalpraxen sollten KV und Krankenhaus ebenfalls gemeinsam Träger sein, wobei es sich rechtlich bei der Portalpraxis um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts handeln würde. Diese GbR wäre dann auch Betreiber der Portalpraxis mit eigenem Leistungserbringerstatus, vergleichbar z.B. einem MVZ.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VII. Zustimmungsbedürftigkeit

VIII. Befristung, Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 568/12 (Beschluss)

... 2. Innerhalb der EU ist das ehrenamtliche Engagement im Brand- und Katastrophenschutz unterschiedlich stark ausgeprägt. Während einige Mitgliedstaaten hier auf umfangreiche gewachsene Strukturen zurückgreifen können, wird in anderen Mitgliedstaaten der Brand- und Katastrophenschutz überwiegend von hauptamtlichen Kräften geleistet. Mit der Schaffung eines Europäischen Freiwilligenkorps muss daher sichergestellt werden, dass die bestehenden Freiwilligenstrukturen, die elementarer Bestandteil einer funktionierenden nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in den Ländern sind, nicht beeinträchtigt werden. Es wäre aus Sicht des Bundesrates nicht hinnehmbar, wenn unter der Bezeichnung Europäisches Freiwilligenkorps lediglich auf den bereits bestehenden und für die Sicherstellung des Brand- und Katastrophenschutzes eingeplanten Pool an Freiwilligen zurückgegriffen würde. Ein Rückgriff auf bereits für den Katastrophenschutz ausgebildetes Personal, das oft über einschlägige Vorerfahrungen verfügt, würde zu einer Schwächung des Brand- und Katastrophenschutzes führen, weil die Zahl der Aufgaben für dieses Personal ausgeweitet würde. Dies erscheint auch deshalb bedenklich, weil in Folge des demographischen Wandels, anderweitiger Freizeitinteressen sowie steigender Belastungen in Beruf und Familie die Bereitschaft zum Ehrenamt im Brand- und Katastrophenschutz rückläufig ist.



Drucksache 568/1/12

... 2. Innerhalb der EU ist das ehrenamtliche Engagement im Brand- und Katastrophenschutz unterschiedlich stark ausgeprägt. Während einige Mitgliedstaaten hier auf umfangreiche gewachsene Strukturen zurückgreifen können, wird in anderen Mitgliedstaaten der Brand- und Katastrophenschutz überwiegend von hauptamtlichen Kräften geleistet. Mit der Schaffung eines Europäischen Freiwilligenkorps muss daher sichergestellt werden, dass die bestehenden Freiwilligenstrukturen, die elementarer Bestandteil einer funktionierenden nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in den Ländern sind, nicht beeinträchtigt werden. Es wäre aus Sicht des Bundesrates nicht hinnehmbar, wenn unter der Bezeichnung Europäisches Freiwilligenkorps lediglich auf den bereits bestehenden und für die Sicherstellung des Brand- und Katastrophenschutzes eingeplanten Pool an Freiwilligen zurückgegriffen würde. Ein Rückgriff auf bereits für den Katastrophenschutz ausgebildetes Personal, das oft über einschlägige Vorerfahrungen verfügt, würde zu einer Schwächung des Brand- und Katastrophenschutzes führen, weil die Zahl der Aufgaben für dieses Personal ausgeweitet würde. Dies erscheint auch deshalb bedenklich, weil in Folge des demographischen Wandels, anderweitiger Freizeitinteressen sowie steigender Belastungen in Beruf und Familie die Bereitschaft zum Ehrenamt im Brand- und Katastrophenschutz rückläufig ist.



Drucksache 263/09

... Ziel des § 14 ist, das gegenwärtige Feuerschutzsteuer-Aufkommen nach Übertragung der Verwaltungskompetenzen für die Versicherungsteuer und die Feuerschutzsteuer auf den Bund für die Finanzierung des Brand- und Katastrophenschutzes dauerhaft zu sichern durch Einführung eines absoluten Sockelbetrages. § 15 ist eine Folgeänderung zu § 14.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

II. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz – StabiRatG)

§ 1
Stabilitätsrat

§ 2
Aufgaben des Stabilitätsrates

§ 3
Regelmäßige Haushaltsüberwachung

§ 4
Drohende Haushaltsnotlage

§ 5
Sanierungsverfahren

Artikel 2
Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz

§ 1
Kreditermächtigungen

§ 2
Grundsätze für die Veranschlagung von Kreditaufnahmen zur Deckung von Ausgaben

§ 3
Bereinigung um finanzielle Transaktionen

§ 4
Grundlagen zur Bestimmung einer zulässigen strukturellen Kreditaufnahme

§ 5
Konjunkturkomponente

§ 6
Ausnahmesituationen

§ 7
Kontrollkonto

§ 8
Abweichungsrechte bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan

§ 9
Übergangsregelung

Artikel 3
Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz – KonsHilfG)

§ 1
Konsolidierungshilfen

§ 2
Konsolidierungsverpflichtungen

§ 3
Finanzierung

§ 4
Verwaltungsvereinbarung

Artikel 4
Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) - Gesetz zur Ausführung von Art. 91c Abs. 4 Grundgesetz -

§ 1
Gegenstand der Zusammenarbeit; Koordinierungsgremium

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Datenaustausch über das Verbindungsnetz

§ 4
Beschlüsse über das Verbindungsnetz

§ 5
Vergabe

§ 6
Betrieb

§ 7
Kosten

§ 8
Übergangsregelung

Artikel 5
Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)

§ 1
Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten

§ 2
Aufgaben

§ 3
Datenübermittlung

§ 4
Kontrollnummer, Datenabgleich

§ 5
Datennutzung

§ 6
Zusammenarbeit des Zentrums für Krebsregisterdaten mit den Landeskrebsregistern

Artikel 6
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

§ 21a
Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Artikel 7
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 11
Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

§ 14
(Evaluation)

§ 15
(Ermächtigungen)

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 10

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Die Notsituation muss außergewöhnlich sein,

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 275/09 (Beschluss)

... Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutzes und die örtliche Hilfeleistung sind z.B. nach § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes die amtsfreien Gemeinden, Ämter und kreisfreien Städte. Eine freiwillige Feuerwehr ist nach dem Gesetz keine juristische Person, sondern ausschließlich der Aufgabenträger.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/09 (Beschluss)




1. Zu Nummer 1 der Eingangsformel

2. Zu § 1 Absatz 2 Satz 1

3. Zu § 1 Absatz 2 Satz 6 und 7

4. Zu § 1 Absatz 6

5. Zu § 1 Absatz 7 - neu - und Absatz 8 - neu -

6. Zu § 2 Absatz 1 Satz 4

7. Zu § 6 Satz 1

8. Zu § 6 Satz 2

9. Zu Anlage 1 Nummer 2.6

11. Zu Anlage 3 Nummer 1.2

12. Zu Anlage 3 Nummer 4.1, 4.2 und 4.3

13. Zu Anlage 3 Nummern 5.4.3 - neu - und Nummer 5.4.4 - neu -

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

14. Zu Anlage 4 Nummer 1 und 23

15. Zu Anlage 4 Nummer 7

16. Zu Anlage 4 Nummer 11

17. Zu Anlage 4 Nummer 12

18. Zu Anlage 4 Nummer 15 Buchstabe a

19. Zu Anlage 4 Nummer 24


 
 
 


Drucksache 142/1/06

... Für die verbesserte Erfüllung dieser Aufgaben der Länder hat sich u.a. aus den weltweiten Überlegungen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus sowie allgemeiner Kostensteigerungen ein erhöhter Finanzbedarf für den Brand- und Katastrophenschutz ergeben. Trotz der seit dem Jahre 2002 eingetretenen Stabilisierung des Aufkommens wird insoweit nach wie vor das Fehlen ausreichender Mittel für dringend erforderliche Anschaffungen beklagt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/1/06




1. Zu Artikel 2 Nr. 1, 2 und 7 § 1 FAG Artikel 6 Nr. 4 § 363 Abs. 1 SGB III

2. Zu Artikel 2a - neu - § 14a Abs. 4 Satz 1 EStG , Artikel 13 Abs. 2a - neu - und 3 Inkrafttreten

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 3 Umsatzsteuergesetz

4. Zu Artikel 3 Nr. 1 - neu - und 2 - neu - § 12 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 Satz 1

5. Zu Artikel 3 Nr. 3 - neu - § 27 Abs. 1 UStG

6. Zu Artikel 4a - neu - § 4 Abs. 1 FeuerschStG Artikel 13 Inkrafttreten

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 10 SGB VI

8. Zu Artikel 12 § 5 Abs. 2 Satz 3 - neu - RegG

9. Zu Artikel 12a - neu - § 2 Abs. 3 Dienstrechtliches Kriegsfolgen-Abschlussgesetz


 
 
 


Drucksache 332/1/06

... Für die verbesserte Erfüllung dieser Aufgaben der Länder hat sich u. a. aus den weltweiten Überlegungen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus sowie allgemeiner Kostensteigerungen ein erhöhter Finanzbedarf für den Brand- und Katastrophenschutz ergeben. Trotz der seit dem Jahre 2002 eingetretenen Stabilisierung des Aufkommens wird insoweit nach wie vor das Fehlen ausreichender Mittel für dringend erforderliche Anschaffungen beklagt. Der Steuersatz liegt seit dem 1. Juli 1994 unverändert bei 8 v. H. In diesem Zeitraum ist demgegenüber die Versicherungsteuer, deren Aufkommen allein dem Bund zusteht, wiederholt erhöht worden, und zwar von 12 v. H. bis auf 16 v. H. ab 1. Januar 2002. Insofern ist es folgerichtig, die erforderlichen zusätzlichen Mittel durch eine maßvolle Anhebung der Feuerschutzsteuer entsprechend der vorgesehenen Erhöhung der Versicherungsteuer aufzubringen. Um eine wirtschaftliche Mehrbelastung zu vermeiden, ist die Versicherungsteuerminderung des § 6 Abs. 2 VersStG entsprechend anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 332/1/06




Zu Artikel 13

Zu Artikel 5a


 
 
 


Drucksache 142/06 (Beschluss)

... Für die verbesserte Erfüllung dieser Aufgaben der Länder hat sich u.a. aus den weltweiten Überlegungen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus sowie allgemeiner Kostensteigerungen ein erhöhter Finanzbedarf für den Brand- und Katastrophenschutz ergeben. Trotz der seit dem Jahre 2002 eingetretenen Stabilisierung des Aufkommens wird insoweit nach wie vor das Fehlen ausreichender Mittel für dringend erforderliche Anschaffungen beklagt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nr. 1, 2 und 7 § 1 FAG

2. Zu Artikel 3 Umsatzsteuergesetz

3. Zu Artikel 3 Nr. 1 - neu - und 2 - neu - § 12 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 UStG

4. Zu Artikel 4a - neu - § 4 Abs. 1 FeuerschStG

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 10 SGB VI

6. Zu Artikel 12 § 5 Abs. 2 Satz 3 - neu - RegG

7. Zu Artikel 12a - neu - § 2 Abs. 3 Dienstrechtliches Kriegsfolgen-Abschlussgesetz


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.