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17 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Brucellose"


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Drucksache 212/17 (Beschluss)

... Brucellose

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/17 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 212/1/17

... Brucellose

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/1/17




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 212/17

... -Verordnung dient vor allem der Anpassung der Verordnung an die Problematik im Zusammenhang mit der serologischen Diagnostik. Durch die Änderungen der Definitionen des Ausbruchs der Brucellose und des Verdachtes auf Brucellose kann der Ausbruch der Brucellose nicht mehr nur aufgrund eines positiven serologischen Ergebnisses festgestellt werden. Durch die Trennung der Maßnahmen beim Ausbruch der Brucellose und beim Verdacht auf Brucellose bei Schweine-, Schaf- und Ziegenbeständen kann die zuständige Behörde die durchzuführenden Maßnahmen bei den betroffenen Schweine-, Schaf- und Ziegenbeständen den Gegebenheiten anpassen. Zudem werden die Untersuchungsabstände bei Schafen und Ziegen nach Ausbruch der Brucellose oder Verdacht auf Brucellose an die der Richtlinie 91/68/EWG angepasst. Daneben werden die Begrifflichkeiten redaktionell an die des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung

Abschnitt IV
Amtlich anerkannter leukosefreier Rinderbestand

§ 11a

§ 11b

§ 13

Artikel 2
Änderung der Tuberkulose-Verordnung

§ 14

Artikel 3
Änderung der Brucellose-Verordnung

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen.

§ 1

Abschnitt 2
Schutzmaßregeln

Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln.

§ 3a

Unterabschnitt 2
Besondere Schutzmaßregeln gegen die Brucellose der Rinder.

§ 8

§ 9

Unterabschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen gegen die Brucellose der Schweine.

§ 11

§ 11a

Unterabschnitt 4
Besondere Schutzmaßregeln gegen die Brucellose der Schafe und Ziegen.

§ 14

§ 14a

Unterabschnitt 5
Besondere Schutzmaßregeln in bestimmten Fällen.

Unterabschnitt 6
Desinfektion.

Unterabschnitt 7
Aufhebung der Schutzmaßregeln.

Abschnitt 3
Amtlich anerkannter brucellosefreier Rinderbestand.

§ 19

§ 20

Abschnitt 4
Brucellosefreier Schweinebestand.

Abschnitt 5
Amtlich anerkannter brucellosefreier Schaf- und Ziegenbestand

§ 22

§ 22a

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften.

§ 24

§ 24a

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3744 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen Regelungsinhalt


 
 
 


Drucksache 103/16

... über anzeigepflichtige Tierseuchen erfolgt eine Klarstellung dahingehend, dass sich eine Anzeigepflicht bei der Brucellose ausschließlich auf Hausschweine bezieht (Artikel 3).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der BHV1-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 4
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 5
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Viehverkehrsverordnung

Artikel 7
Änderung der Fischseuchenverordnung

Artikel 8
Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung

Artikel 9
Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3505: Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

Zu 1 Rücksendung der BHV1-Bescheinigungen

Zu 5 Impfung Blauzungenkrankheit Genehmigung durch Allgemeinverfügung

5 Einzelgenehmigung

Anordnung der Impfung durch die Behörde

Zu 7 Häufigkeit serologischer Untersuchung bei Einhufern

2.3. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 458/14

... Mit der Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung (siehe Artikel 1) wird der Untersuchungsabstand für die regelmäßige Untersuchung über die Milchserologie von zwei auf drei Jahre angehoben. Vor dem Hintergrund, dass das Untersuchungsmedium "Milch" sowohl auf Leukose als auch auf Brucellose untersucht wird, ist eine entsprechende Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 458/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Schweinepest-Verordnung

§ 2a
Verbot des Verfütterns von Küchen- und Speiseabfällen

Artikel 3
Änderung der Tollwut-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Brucellose-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 7
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 8
Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung

Artikel 9
Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Artikel 10
Aufhebung der Sperrbezirksverordnung

Artikel 11

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 443/1/13

... Ein Rinderbestand, der sich im Inland befindet, ist im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 der Entscheidung 2003/467/EG der Kommission vom 23. Juni 2003 zur Feststellung des amtlich anerkannt tuberkulose-, brucellose- und rinderleukosefreien Status bestimmter Mitgliedstaaten und Regionen von Mitgliedstaaten in Bezug auf die Rinderbestände (ABl. L 156 vom 25.6.2003, S. 74), die zuletzt durch den Durchführungsbeschluss 2012/449/EU vom 27. Juli 2012 (ABl. L 203 vom 31.7.2012, S. 66) geändert worden ist, ein amtlich anerkannter tuberkulosefreier Rinderbestand.



Drucksache 752/13

... Für Betriebe mit Auslaufhaltung ergeben sich zukünftig Mehrkosten dadurch, dass eine Anzeige bei der zuständigen Behörde erforderlich ist. Die Kosten dafür dürften unerheblich sein. Zudem haben Betriebe mit Freilandhaltung zukünftig sicherzustellen, dass Futter und Einstreu vor Wildschweinen sicher geschützt zu lagern ist und die Schweine im Rahmen des Auslaufes nicht mit Schweinen anderer Betriebe sowie mit Wildschweinen in Kontakt kommen, sodass für den Auslaufbereich entsprechende Vorkehrungen z.B. in Form einer doppelten Umzäunung, zu treffen sind. Da diese Kosten jeweils von der Größe des Betriebes abhängig und die Möglichkeiten der Kontaktunterbrechung vielfältig sind, lassen sie sich nicht im Vorhinein schätzen. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass in den betroffenen Betrieben die jeweiligen Tierhalter schon aus eigenem Interesse entsprechende Vorsorge betrieben haben, sodass sich in einer Vielzahl der Betriebe die Kosten gegen Null bewegen dürften. Für die Wirtschaft insgesamt können sich gegenüber dem geltenden Recht Mehrkosten dadurch ergeben, dass der Grenzwert für das Kriterium "gehäufte Todesfälle" - zukünftig "gehäuftes Verenden" - abgesenkt wird und insoweit umfangreicher als bisher die Ursachen abzuklären sind und dabei auch immer auf Schweinepest zu untersuchen ist. Gleichzeitig wird für Freilandhaltungen sowie für Auslaufhaltungen neben der Abklärung einer Infektion mit dem Schweinepestvirus auch eine Untersuchung auf Brucellose und Aujeszkysche Krankheit vorgeschrieben. Die Erstuntersuchung auf Schweinepest, Brucellose und Aujeszkysche Krankheit kostet jeweils etwa 70 Euro zuzüglich der Blutprobenentnahme im Bestand durch einen Tierarzt. Ab der zweiten Untersuchung auf eine der drei Tierseuchen reduziert sich der Preis auf etwa 20 Euro. Unterstellt man den in der Gebührenordnung für Tierärzte vorgegebenen einfachen Gebührensatz für die Reihenblutentnahme, fallen pro Schwein 3,44 Euro an. Zudem fallen Kosten für die Bestandsuntersuchung (bis 150 Schweine 28,63 Euro, 151 bis 500 Schweine 37,80 Euro, über 500 Schweine 57,27 Euro) sowie ggfl. für die Bestandsbetreuung und Beratung (je 15 Minuten 17,18 Euro) an. Das Wegegeld beträgt nach § 9 der GOT je Doppelkilometer 2,30 Euro, mindestens jedoch 8,60 Euro. Vor dem Hintergrund der Bestandszahlen in Deutschland (14.872 Zuchtbestände und 16.783 Mastbestände) und einer angenommenen Quote von 20 % gehäuften Verendens in den Zuchtbetrieben (= 2974 Betriebe) und 5% in den Mastbetrieben (= 839 Betriebe) ist mit jährlichen Kosten bei angenommenen 30 Proben pro Betrieb und einem Wegegeld für jeweils 25 Kilometer von etwa 8,5 Mio. Euro zu rechnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 752/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Haushaltsausgaben mit Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung

§ 11
Anordnungsbefugnis

§ 13
Übergangsregelungen

Abschnitt 1
Gehäuftes Verenden

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Haushaltsausgaben mit Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerrinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Bedeutung

3 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2273: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 443/13 (Beschluss)

... Ein Rinderbestand, der sich im Inland befindet, ist im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 der Entscheidung 2003/467/EG der Kommission vom 23. Juni 2003 zur Feststellung des amtlich anerkannt tuberkulose-, brucellose- und rinderleukosefreien Status bestimmter Mitgliedstaaten und Regionen von Mitgliedstaaten in Bezug auf die Rinderbestände (ABl. L 156 vom 25.6.2003, S. 74), die zuletzt durch den Durchführungsbeschluss 2012/449/EU vom 27. Juli 2012 (ABl. L 203 vom 31.7.2012, S. 66) geändert worden ist, ein amtlich anerkannter tuberkulosefreier Rinderbestand.



Drucksache 661/12

... Die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschriften des Tiergesundheitsgesetzes sind das Auftreten einer Krankheit, die Übertragbarkeit einer Krankheit durch ein Agens (spezifischer Erreger) auf andere Tiere oder den Menschen (Zoonose), unabhängig davon, ob bei Tieren oder dem Menschen klinische Erscheinungen auftreten oder nicht, die Möglichkeit ihrer seuchenartigen Verschleppung und das Auftreten bei Tieren. Da neben Haustieren und Fischen auch andere Tiere für Tierseuchen empfänglich sind und diese bei ihnen so auftreten können, dass auch Haustiere oder Fische bedroht werden können, bezieht sich die Bekämpfung einer Tierseuche auch auf solche anderen Tiere, um z.B. Haustiere vor Seuchen, die bei wildlebende Tiere auftreten (wie Schweinepest, Brucellose oder Tollwut), zu schützen. Zum Schutz der Fische können ggf. auch Seuchen bei Zierfischen bekämpft werden; Zierfische selbst sind nicht Schutzobjekt des Gesetzes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung

§ 3
Anzeigepflicht

§ 4
Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche

§ 5
Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

§ 6
Mittel und Verfahren zur Desinfektion

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 7
Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus

§ 8
Tierseuchenfreiheit

§ 9
Monitoring

Abschnitt 4
Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika

§ 10
Inverkehrbringen und Anwendung

§ 11
Herstellung

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

§ 12
Verbringungs- und Einfuhrverbote

§ 13
Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

Abschnitt 6
Entschädigung für Tierverluste

§ 14
Grundsatz der Entschädigung

§ 15
Höhe der Entschädigung

§ 16
Ausschluss der Entschädigung

§ 17
Entfallen der Entschädigung

§ 18
Teilweise Entschädigung

§ 19
Entschädigungspflichtiger

§ 20
Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang

§ 21
Ergänzende Bestimmungen

Abschnitt 7
Datenerhebung

§ 22
Datenerhebung

Abschnitt 8
Überwachung, zuständige Behörden

§ 23
Überwachung

§ 24
Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen

§ 25
Rechtsverordnungen zur Überwachung

§ 26
Friedrich-Loeffler-Institut

§ 27
Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten

§ 28
Mitwirkung der Zolldienststellen

§ 29
Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren

Abschnitt 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 30
Strafvorschriften

§ 31
Bußgeldvorschriften

§ 32
Einziehung

Abschnitt 10
Schlussvorschriften

§ 33
Aufgabenübertragung

§ 34
Amtshilfe im innergemeinschaftlichen Verkehr, Außenverkehr

§ 35
Schiedsverfahren

§ 36
Anfechtung von Anordnungen

§ 37
Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen

§ 38
Weitergehende Maßnahmen

§ 39
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 40
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 41
Gebühren

§ 42
Übergangsvorschriften

§ 43
Änderung weiterer Vorschriften

§ 44
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Generelle Neustrukturierung des Tierseuchengesetzes

2. Verbesserung des vorbeugenden Schutzes vor Tierseuchen

3. Änderungen bei den Entschädigungsvorschriften für Tierverluste

4. Änderungen bei der Zulassung von immunologischen Tierarzneimitteln und Invitro-Diagnostika

5. Weitere Änderungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2135: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (NKR-Nr. 2135)


 
 
 


Drucksache 301/11

... Mit dem Regelungsvorhaben wird zwar eine Informationspflicht für die Wirtschaft eingeführt (Anzeige von Brucella ovis), jedoch wurde B. ovis in der Vergangenheit unter die anzeigepflichtige Brucellose der Schafe subsumiert, sodass zusätzliche Bürokratiekosten nicht entstehen. Unabhängig davon wurde Brucellose in den letzten Jahren in Deutschland bei Schafen nicht festgestellt. Weiter werden zwei Informationspflichten aufgehoben (Entfall der Anzeige der Ansteckenden Schweinelähmung und von C. psittaci).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Kosten mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten für die Verwaltung

c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1610: Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen und der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten


 
 
 


Drucksache 163/1/09

... Entsprechende Bestimmungen, die eine Untersuchungsverpflichtung des Tierhalters normieren, bestehen bereits auch jetzt etwa in der BHV1-Verordnung, der Brucellose-Verordnung, der Leukoseverordnung und der EG-Blauzungenbekämpfungsverordnung des Bundes, so dass eine Ausnahme für die Tuberkulose-Untersuchung nicht zu begründen wäre, weil die privaten Bestandstierärzte bereits heute vielfältig im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung eingebunden sind. Die Kostentragungspflicht des Tierhalters kann durch geeignete Umlage- und Beihilfesysteme, wie z.B. die Tierseuchenkassen, abgemildert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 , Nummer 4 § 7a Absatz 1 Satz 2 bis 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 , Nummer 5 § 9 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Buchstabe c, Buchstabe d - neu - , Nummer 11 § 17 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 Nummer 2, Nummer 8, Nummer 9 bis 15 RindTBV *

§ 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 1 Satz 1 Tuberkulose-Verordnung

3. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Schweinehaltungshygieneverordnung

4. Zu Artikel 6 Änderung der Schweinepest-Verordnung

5. Zu Artikel 6a - neu - § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 5 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6a
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

6. Zu Artikel 6b - neu - Artikel 2 Absatz 1 und 2 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6b
Änderung der Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 163/09

... Sollte beim Vorkommen von anderen Wildtierseuchen als Schweinepest die Haltung von Schweinen im Freiland eingeschränkt werden, können für die Überwachung Kosten für die Länder anfallen. Diese Kosten können jedoch nicht quantifiziert werden, da sie abhängig davon sind, ob eine Wildtierseuche ausbricht (z.B. Aujeszkysche Krankheit, Brucellose) und ob in dem dann betroffenen Gebiet Schweine im Freien gehalten werden. Hinsichtlich der Artikel 2, 3, 5 und 6 fallen keine Kosten an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Tuberkulose-Verordnung

§ 3

Artikel 2
Änderung der Viehverkehrsverordnung

Artikel 3
Änderung der Tollwut-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung

Artikel 5
Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung

Artikel 6
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Haushaltsangaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1 Zu Nummer 1 (§ 1)

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 6
Mit Artikel 6 werden die Bestimmungen des Artikels 9 Abs. 1 der Entscheidung 2006/805/EG der Kommission vom 24. November 2006 mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest in bestimmten Mitgliedstaaten (ABl. L 329 vom 25.11.2006, S. 67) in die Schweinepest-Verordnung übernommen.

Artikel 7
Artikel 7 regelt das Inkrafttreten.

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 852: Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 409/08

... eine Blutprobe zur Untersuchung nach fachlichen Vorgaben der Brucellose-Verordnung (Antikörpernachweis)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Künstliche Besamung

§ 1
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind

§ 2
Anforderungen an Einrichtungen einer Besamungsstation

§ 3
Anforderungen beim Betrieb einer Besamungsstation

§ 4
Ausnahmen

§ 5
Kennzeichnungsnummer der Besamungsstation

§ 6
Kennzeichnung von Samen

§ 7
Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Samen

§ 8
Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen

Abschnitt 2
Tierzüchterische Bestimmungen für die künstliche Besamung

§ 9
Prüfeinsatz

§ 10
Überprüfungen von Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen für SamenGestrichen

Abschnitt 3
Embryotransfer

§ 11
Anforderungen an Einrichtungen einer Embryo-Entnahmeeinheit

§ 12
Anforderungen beim Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit

§ 13
Kennzeichnungsnummer der Embryo-Entnahmeeinheit

§ 14
Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen

§ 15
Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 16
Aufzeichnungen über die Verwendung von Eizellen und Embryonen

Abschnitt 4
Bestimmungen zum Datenzugang

§ 17
Zugang zu Daten aus Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften

§ 18
Ordnungswidrigkeiten

§ 19
Aufhebung von Rechtsverordnungen

§ 20
Inkrafttreten

Anlage 1
Anforderungen an Einrichtungen einer Besamungsstation (zu § 2 und § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 5)

Anlage 2
Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind (zu § 3 Nr. 5 bis 8 und Nr. 12 Buchtstabe a, § 4 Abs. 1)

Anlage 3
Anforderungen an Einrichtungen einer Embryo-Entnahmeeinheit (zu § 11 und § 12 Nr. 1)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

A. Bürokratiekosten durch geänderte Informationspflichten (Informationspflichten bestehen bereits in Durchführungsverordnungen der Länder)

B. Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

C. Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die Gewinnung und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen


 
 
 


Drucksache 472/06

... – Rinderbrucellose



Drucksache 758/05 (Beschluss)

... 7. Zu Artikel 12 Nr. 1 (§ 3 Abs. 1 BrucelloseV), Nr. 1a - neu - (§ 19 Nr. 3 - neu -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 758/05 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Seefischereiverordnung

1. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 4 Satz 2 Rinder-Deckinfektionen-Verordnung

2. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 4 Rinder-Leukose-Verordnung

3. Zu Artikel 3 Nr. 2 Fußnote 3 der Anlage zu § 1 zur Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten , Artikel 15 Nr. 4 § 1 Nr. 28a Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

4. Zu Artikel 4 Nr. 9 - neu - Anlage 3 BHV 1-Verordnung

Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes

5. Zu Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe a § 1 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb FischSeuchV

6. Zu Artikel 11 Nr. 3 § 8c Abs. 4 GeflPestV

7. Zu Artikel 12 Nr. 1 § 3 Abs. 1 BrucelloseV , Nr. 1a - neu - § 19 Nr. 3 - neu - BrucelloseV , Nr. 2 § 23 Abs. 2 Nr. 2 BrucelloseV

8. Zu Artikel 13 Nr. 6 Anlage 2 zu § 2 Nr. 3 Abs. 4 - neu - Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit

9. Zu Artikel 15 Nr. 2 § 1 Nr. 12 Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen


 
 
 


Drucksache 758/05

... Mit Artikel 12 wird die Brucellose-Verordnung dahingehend geändert, dass zukünftig der Untersuchungsabstand von zwei auf drei Jahre verlängert wird bei gleichzeitiger Untersuchungsverpflichtung aller Aborte auf Brucellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 758/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Rinder-Deckinfektionen-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Artikel 4
Änderung der BHV 1-Verordnung

Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rindes

Artikel 5
Änderung der MKS-Verordnung

Artikel 6
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 7
Änderung der Tollwut-Verordnung

Artikel 8
Änderung der Fischseuchen-Verordnung

1. In der Bezeichnung der Verordnung

2. § 1 wird wie folgt geändert:

3. § 2 wird wie folgt geändert:

4. In § 2a Satz 1 werden

5. § 3 wird wie folgt geändert:

6. In § 4 wird das Wort „Süßwasserfischen durch das Wort „Fischen ersetzt.

7. § 5 wird wie folgt geändert:

8. § 7 wird wie folgt geändert:

9. In § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 Satz 1 und Nr. 3 und § 10 Nr. 2 Satz 1 und Nr. 3

10. Nach § 8 wird folgende Vorschrift eingefügt:

11. § 17 wird wie folgt geändert:

12. § 18 wird wie folgt geändert:

13. § 19 wird wie folgt geändert:

Artikel 9
Änderung der Psittakose-Verordnung

Artikel 10
Änderung der Bienenseuchen-Verordnung

Artikel 11
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

1. In § 1 Abs. 1 wird nach dem Wort „Hühner, das Wort „Laufvögel, eingefügt.

2. § 6 wird gestrichen.

3. Nach § 8b wird folgende Vorschrift eingefügt:

4. § 22 wird wie folgt geändert:

Artikel 12
Änderung der Brucellose-Verordnung

1. § 3 wird wie folgt geändert:

2. § 23 wird wie folgt geändert:

Artikel 13
Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit

Artikel 14
Änderung der Sperrbezirksverordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 16
Änderung der Seefischereiverordnung

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Kosten der öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1
(Rinder-Deckinfektionen-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Artikel 2
(Rinder-Leukose-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 3
(Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten)

Artikel 4
(BHV1-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Artikel 5
(MKS-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 6
(Schweinepest-Verordnung)

Artikel 7
(Tollwut-Verordnung)

Artikel 8
(Fischseuchen-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Artikel 9
(Psittakose-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 10
(Bienenseuchen-Verordnung)

Artikel 11
(Geflügelpest-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 12
(Brucellose-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 13
(Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 14
(Sperrbezirksverordnung)

Artikel 15
(Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 16
(Seefischereiverordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 17
(Neubekanntmachung)

Artikel 18
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 758/1/05

... 9. Zu Artikel 12 Nr. 1 (§ 3 Abs. 1 BrucelloseV)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 758/1/05




1. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 4 Satz 2 Rinder-Deckinfektionen-Verordnung

2. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 4 Rinder-Leukose-Verordnung

3. Zu Artikel 3 Nr. 2 Fußnote 3 der Anlage zu § 1 zur Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten ,

4. Zu Artikel 4 Nr. 6 § 14 BHV1-Verordnung

5. Zu Artikel 4 Nr. 9 - neu - Anlage 3 BHV 1-Verordnung

6. Zu Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe a § 1 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb FischSeuchV

7. Zu Artikel 10 § 1a Abs. 1 Satz 2 - neu - Bienenseuchen-Verordnung

8. Zu Artikel 11 Nr. 3 § 8c Abs. 4 GeflPestV

9. Zu Artikel 12 Nr. 1 § 3 Abs. 1 BrucelloseV

10. Zu Artikel 13 Nr. 6 Anlage 2 zu § 2

11. Zu Artikel 15 Nr. 2 § 1 Nr. 12 Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

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