[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1292 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Datenbank"


⇒ Schnellwahl ⇒

0271/20
0511/20
0088/3/20
0013/20B
0030/1/20
0047/20
0397/20B
0088/2/20
0013/20
0280/1/20
0088/20B
0009/20
0164/20
0196/20
0121/20
0088/1/20
0012/20
0427/1/20
0531/20
0268/20
0088/20
0013/1/20
0188/20
0098/20
0098/1/20
0030/20B
0280/20B
0002/20
0001/20
0325/20
0084/20
0360/19B
0637/19
0338/19
0576/19B
0100/19B
0071/19
0290/19
0230/19B
0533/19
0121/19
0454/1/19
0248/19
0191/19
0573/1/19
0213/19
0635/19
0630/19
0096/19
0587/19
0372/19B
0397/19
0595/19
0354/1/19
0532/19
0146/19
0402/19B
0576/1/19
0168/19
0256/1/19
0594/19B
0557/19
0354/19B
0213/1/19
0402/1/19
0372/1/19
0191/19B
0230/1/19
0569/19
0506/19
0573/19
0256/19B
0454/19B
0594/1/19
0592/19
0054/1/19
0554/19
0115/19
0096/1/19
0339/18
0347/18
0423/18
0374/18
0468/18B
0209/1/18
0468/18
0116/18
0184/18
0182/18
0229/18B
0209/18B
0300/18
0229/1/18
0075/18
0387/18
0156/18
0638/1/18
0381/18B
0157/18
0152/18
0381/1/18
0227/1/18
0260/18
0224/18
0015/18
0192/1/18
0258/18
0429/18
0150/18
0073/18
0143/18
0033/18
0227/18B
0638/18B
0639/1/18
0271/1/18
0070/18
0271/18B
0639/18B
0554/18
0468/1/18
0536/18
0596/18
0222/18
0504/1/18
0218/18
0352/18
0283/17
0667/17
0777/17
0045/17
0182/17B
0771/17B
0709/17
0732/17
0429/17B
0144/17
0432/1/17
0654/17
0274/17
0558/17B
0404/17
0242/17B
0182/1/17
0231/17
0243/17
0488/17
0726/17
0558/1/17
0428/17
0014/17
0039/17
0535/17
0432/17B
0222/17
0696/17
0573/17
0347/17
0355/17
0429/1/17
0735/1/16
0010/16
0601/1/16
0603/16
0409/16
0072/16
0302/16
0391/1/16
0568/16
0103/1/16
0290/16
0502/16
0604/16
0601/16B
0316/16
0304/16
0031/16B
0391/16B
0245/16
0346/16
0182/16
0031/16
0396/16
0565/16
0303/16
0816/16B
0681/1/16
0565/16B
0172/16
0067/1/16
0164/1/16
0546/16
0138/16
0522/16
0317/16
0067/16B
0422/16
0295/16
0735/16B
0164/16B
0535/16
0467/16
0565/1/16
0501/16
0407/16
0310/16
0201/16
0364/15
0394/15B
0373/15
0324/1/15
0319/15
0446/15
0242/15B
0355/15B
0242/1/15
0021/15
0043/1/15
0608/15B
0239/15
0394/1/15
0431/15
0509/15
0335/15
0097/1/15
0043/15B
0497/15
0212/15B
0028/15
0559/15
0097/15B
0352/15B
0197/15B
0197/1/15
0352/1/15
0540/15
0058/15
0355/1/15
0324/15B
0199/15
0538/15B
0600/15
0298/14
0169/1/14
0418/14
0377/14
0432/14
0448/14
0541/14
0177/14
0328/1/14
0169/14B
0536/14
0357/1/14
0544/14
0153/14
0319/14X
0312/14
0421/14
0400/14
0357/14B
0328/14B
0429/14
0441/1/14
0194/14
0460/14
0441/14B
0447/14
0216/13
0284/13
0113/13
0737/13
0754/13
0344/1/13
0639/13
0149/13B
0110/13
0422/13
0418/13
0342/13B
0539/13
0030/1/13
0639/1/13
0263/1/13
0717/13
0183/13
0038/13
0284/13B
0520/13B
0019/13
0291/13
0321/13
0089/13B
0018/13
0018/13B
0030/13
0030/13B
0515/13
0187/13
0019/13B
0699/13
0543/13B
0639/13B
0060/13
0263/13B
0149/1/13
0442/13
0110/1/13
0089/1/13
0110/13B
0444/13
0520/1/13
0422/13B
0721/13
0173/13
0750/13
0342/13
0180/13
0344/13B
0091/12
0399/12
0794/1/12
0197/12
0446/12
0556/12
0487/1/12
0274/12
0390/12
0383/12
0052/1/12
0253/1/12
0557/12
0413/12
0508/12
0725/12
0223/12
0754/12B
0031/12
0330/12
0687/12
0816/12
0578/12
0107/12
0575/12
0300/12
0612/12
0754/12
0489/1/12
0307/12
0788/1/12
0788/12B
0395/12
0159/12
0687/12B
0615/12
0253/12
0661/12
0487/12B
0411/12
0501/12
0794/12B
0555/12B
0503/12B
0610/12
0527/12
0687/1/12
0665/12
0487/12
0757/12B
0717/12
0468/12
0413/1/12
0662/12
0253/12B
0730/12
0248/12
0298/12
0555/12
0413/12B
0340/12
0757/1/12
0156/12
0746/12
0093/12
0555/1/12
0078/12
0757/12
0113/11B
0072/11
0052/11
0848/1/11
0740/11B
0825/1/11
0459/11
0060/11
0052/11B
0843/1/11
0836/11
0870/11
0129/11
0825/11B
0740/1/11
0664/11
0513/1/11
0542/11
0320/11
0114/11
0141/11
0314/11
0822/11
0398/11
0870/11B
0189/11
0735/11
0799/11
0101/11
0632/11B
0665/11
0817/11
0707/11
0850/11
0628/11
0073/1/11
0181/11B
0512/11B
0052/1/11
0809/11
0216/11
0002/11
0216/11X
0853/11
0308/11
0555/11
0265/11
0267/11
0639/11
0281/11
0211/3/11
0818/11
0456/7/11
0215/1/11
0089/11
0805/11B
0720/11
0211/11B
0722/11
0833/11
0843/11B
0367/11
0256/11
0662/11
0810/11
0306/11
0808/11
0512/1/11
0181/11
0113/11
0723/11
0870/1/11
0848/11B
0027/11
0642/1/11
0635/11
0632/1/11
0488/1/11
0825/11
0708/11
0181/1/11
0073/11
0805/1/11
0763/11
0176/11
0378/11B
0215/11B
0774/11
0305/11
0113/1/11
0096/11
0488/11B
0608/11
0661/10
0853/10B
0616/10
0476/10B
0692/10
0196/10
0306/10
0832/10
0318/2/10
0506/10
0792/10
0069/10B
0482/10
0003/10
0853/10
0634/1/10
0489/10
0312/10
0662/10
0224/10
0873/1/10
0679/1/10
0846/10
0007/10
0173/10
0419/1/10
0329/10
0602/10
0726/10
0634/10B
0763/10
0462/10
0732/10
0873/10
0208/10
0856/10
0746/10
0751/10
0231/10
0100/10
0853/1/10
0185/10
0460/10
0799/10
0247/10B
0693/10
0643/10
0281/10
0230/10
0584/1/10
0031/10
0419/10B
0476/1/10
0873/10B
0247/10
0853/2/10
0424/10
0422/09
0170/09
0304/09
0169/09
0221/09
0070/09
0706/1/09
0730/09
0252/09
0020/09
0683/1/09
0105/09
0756/09
0168/09B
0616/09B
0675/09
0216/09
0022/09
0133/09
0871/09
0164/09B
0094/09
0652/09
0496/09
0231/09
0626/09
0716/09
0232/09
0163/09B
0134/09
0828/09
0413/09
0419/09
0163/1/09
0572/09
0196/09
0795/09
0216/1/09
0192/09
0616/1/09
0381/09
0616/09
0910/09
0706/09B
0176/09
0021/09
0168/09
0053/09
0415/09
0003/09
0892/1/09
0648/09
0715/09
0412/09
0102/09
0411/09
0168/1/09
0706/09
0892/09B
0171/09
0771/09
0334/09
0730/1/09
0374/1/09
0172/09
0683/09
0003/09B
0130/09
0827/09
0003/1/09
0683/09B
0097/09
0233/09
0506/09
0191/09
0099/09
0507/09
0149/09
0783/09
0490/09
0825/09
0696/09
0310/09
0216/09B
0331/09
0648/1/09
0255/09
0164/1/09
0578/08
0123/08
0471/08
0525/08
0361/08
0698/08
0916/1/08
0841/08
0919/08
0035/1/08
0810/08
0551/08
0173/08
0648/08B
0842/08
0560/08
0230/08B
0881/1/08
0755/08
0524/08
0001/08
0697/08
0881/08
0104/08
0373/08
0668/08
0304/08B
0633/1/08
0145/08
0979/08
0308/08
0462/08
0010/08A
0083/08
0567/08
0316/08
0097/08
0999/08
0367/08
0648/08
0716/08
0732/08
0230/1/08
0075/08
0488/08
0167/08
0881/08B
0561/08B
0035/08
0166/08
0593/08
0280/08
0965/08
0952/08
0561/08
0392/08
0030/08
0192/08
0550/1/08
0304/08
0544/08B
0605/08
0403/08
0544/08
0311/08
0821/08
0035/08B
0544/1/08
0404/08
0800/08
0437/08
0580/08
0571/08
0343/08K
0008/08
0532/08
0230/08
0325/08
0983/08
0156/08
0539/08
0561/1/08
0743/08
0873/08
0813/08
0918/08
0197/08
0879/08
0112/08
0977/08
0010/08
0426/07
0124/1/07
0431/07
0615/07
0222/07
0715/07
0558/07
0796/1/07
0621/07
0138/07
0129/07B
0766/07
0680/07
0306/1/07
0390/07
0432/07
0947/07
0685/07
0127/07
0475/07
0213/07
0417/1/07
0811/07
0826/07B
0589/07B
0533/07
0472/07
0826/1/07
0681/07
0824/07
0800/07
0165/07
0472/07B
0762/07
0694/07
0461/07
0521/07
0614/07
0417/07B
0200/07
0305/07
0736/07
0646/07
0068/07
0589/1/07
0752/1/07
0251/07
0064/07
0271/07B
0936/07
0686/07
0129/1/07
0004/1/07
0272/07
0129/07
0788/07
0016/1/07
0888/07
0197/07
0915/07
0863/07
0797/07
0169/07
0582/07
0929/07
0241/07
0800/1/07
0275/1/07
0809/07
0016/07B
0270/07
0333/07
0534/07
0134/07
0408/07
0682/07
0826/07
0752/07B
0392/07
0796/07B
0414/07
0136/07
0282/07
0722/07
0328/07
0597/07
0380/07
0502/07
0720/07A
0800/07B
0139/07
0916/07
0417/07
0444/07
0271/1/07
0383/07
0665/07
0306/07B
0275/07
0022/07
0021/07
0016/07
0390/06
0640/06
0657/1/06
0505/06
0121/06
0096/06
0753/06
0590/06
0308/06
0229/06
0008/06
0556/06
0847/06B
0886/06
0072/06
0187/06
0359/06
0672/06
0173/06
0538/06B
0393/06
0404/06B
0847/1/06
0657/06B
0750/06
0325/06
0374/06
0865/06
0349/06
0434/06
0474/06
0417/06
0588/06
0688/06
0505/06B
0538/1/06
0257/06B
0427/06
0677/06
0830/06
0005/06
0261/06
0100/06
0369/06
0706/06
0910/06
0005/06B
0155/06
0103/06
0392/06
0009/06
0257/06
0101/06
0909/06
0494/06
0719/06
0657/06
0257/1/06
0473/06
0005/1/06
0102/06
0190/06
0472/06
0177/06
0176/06
0676/06
0946/06
0143/06
0589/06
0404/1/06
0527/06
0705/06
0852/05
0282/05
0312/05B
0900/05
0351/05
0933/05
0025/05
0282/05B
0730/05
0396/05
0142/05
0815/1/05
0807/05
0438/05
0285/05
0286/1/05
0397/05
0936/05B
0283/2/05
0896/05
0616/05B
0795/05
0312/05
0770/05B
0770/1/05
0261/05
0871/05
0003/05
0361/2/05
0329/05
0572/05B
0523/05
0286/05B
0785/05
0237/1/05
0241/05
0511/05
0729/05
0727/05
0686/05
0875/05
0243/05
0757/05da
0725/05
0896/05B
0946/05
0527/05
0089/05
0728/05
0744/1/05
0512/05
0757/05
0218/05
0323/05
0231/05
0289/05
0054/05
0403/05
0354/05
0572/05
0603/05
0744/05B
0896/1/05
0449/05
0815/05B
0769/05
0283/05B
0810/05
0871/1/05
0795/05B
0602/05
0820/05
0237/05B
0572/1/05
0312/1/05
0744/05
0817/05
0037/05
0726/05
0092/05
0815/05
0097/05
0731/05
0361/4/05
0842/05
0898/05
0830/05
0795/1/05
0233/05
0155/05
0219/05
0871/05B
0330/05
0616/2/05
0237/05
0672/05
0936/1/05
0942/05
0770/05
0275/05
0936/05
0508/05
0794/05
0764/05
0525/04
0729/04B
0918/1/04
0662/04
0413/04B
0662/1/04
0929/04
0336/04
0789/04
0622/04
0746/1/04
1002/04
0860/04
0875/04
0280/04
0710/04
0918/04B
0280/1/04
0280/04B
0907/04
1009/04
0729/1/04
0918/04
0280/3/04
0128/04B
0870/04
0606/04B
0817/1/04
0662/04B
0918/2/04
0821/04
0515/04B
0283/04
0667/04
0915/04
0049/03
0936/03B
0450/03
0849/03
0954/03B
Drucksache 468/1/18

... für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht widersprochen, so gibt die nach Landesrecht zuständige Behörde oder deren beauftragte Stelle dem Zuchtverband auf dessen Antrag spätestens zum Beginn der Durchführung Zugangsdaten zum Zwecke der Eintragung der im Rahmen dieses Zuchtprogramms registrierten Equiden in die Datenbank, in die der Zuchtverband aufgrund von Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von Equiden die Daten einzutragen hat. Der Antrag kann ab dem Zeitpunkt der Anzeige nach Absatz 1 Satz 1 gestellt werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 468/1/18




1. Zu Artikel 1 § 2 Nummer 1 TierZG

2. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 Überschrift TierZG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Satz 2 TierZG

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 TierZG

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 TierZG

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 - neu -TierZG

8. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a TierZG

9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 TierZG

10. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 5a - neu - TierZG

11. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 und 2 TierZG

12. Zu Artikel 1 § 20 Satz 2 Nummer 1 TierZG


 
 
 


Drucksache 536/18

... Im Jahr 2017 gingen beim Europäischen Parlament formal 421 Dokumente der nationalen Parlamente nach Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit ein.26 Davon waren 49 begründete Stellungnahmen, während es sich bei den anderen 372 Dokumenten um Beiträge handelte (Dokumente, die nichts mit der Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität zu tun hatten). 2016 wurden dem Europäischen Parlament dagegen 76 begründete Stellungnahmen und 333 Beiträge offiziell übermittelt. Das Verhältnis von begründeten Stellungnahmen zu Beiträgen bleibt klein, was darauf hinweist, dass nationale Parlamente den Subsidiaritätskontrollmechanismus als zusätzliches konstruktives Mittel wahrnehmen, ihre Ansichten und Bedenken mitzuteilen. Alle von nationalen Parlamenten übermittelten Dokumente werden in CONNECT, der Datenbank des Europäischen Parlaments für Dokumente der nationalen Parlamente27, zugänglich gemacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/18




ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017

1. Einführung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE

2.1. Die Kommission

Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln

Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung

5 Folgenabschätzungen

Evaluierungen und Fitness-Checks

2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente

2.3. Das Europäische Parlament

2.4. Der Rat der Europäischen Union

2.5. Ausschuss der Regionen31

2.6. Gerichtshof der Europäischen Union

3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN

3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen

- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt

- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets

- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft

4. SCHLUSSBEMERKUNG

Anhang des
Berichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit

Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat


 
 
 


Drucksache 596/18

... für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht widersprochen, so gibt die nach Landes recht zuständige Behörde oder deren beauftragte Stelle dem Zuchtverband auf dessen Antrag spätestens zum Beginn der Durchführung Zugangsdaten zum Zwecke der Eintragung der im Rahmen dieses Zuchtprogramms registrierten Equiden in die Datenbank, in die der Zuchtverband aufgrund von Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von Equiden die Daten einzutragen hat. Der Antrag kann ab dem Zeitpunkt der Anzeige nach Absatz 1 Satz 1 gestellt werden."



Drucksache 222/18

... 36. Zu den verfügbaren Datenquellen zählen unter anderem Eurostat, OECD, Daten auf der Website der EMA, Eudra GMP, Datenbanken mit Informationen über Gesundheitsmärkte und Unternehmens-Datenbanken. 2018/0161 (COD)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/18




Vorschlag

Begründung

Kontext des Vorschlags

- Zentrale Elemente des Vorschlags

- Kohärenz mit bestehenden Strategien und Maßnahmen

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009

Artikel 2
Inkrafttreten

Anhang
Anhang I Logo


 
 
 


Drucksache 504/1/18

... In diesem Sinne hat die GMK das BMG gebeten zu prüfen, ob und wie die ländereigenen Regelungen durch Regelungen auf Bundesebene unterstützt werden können, insbesondere im Krankenhausbereich zum Beispiel durch Regelungen zur Hinzuziehung von Apothekerinnen und Apothekern für das Medikationsmanagement im Rahmen der patientenindividuellen Arzneimitteltherapie auf den Stationen, durch die verbindliche Einrichtung von Arzneimittelkommissionen und durch die verbindliche Nutzung von Medikationsdatenbanken bei Polymedikation (Beschluss der 91. Gesundheitsministerkonferenz).



Drucksache 218/18

... Neben dem Basisszenario (Option O) wurden im Wesentlichen vier Optionen geprüft: eine Reihe praktischer Maßnahmen zur Verbesserung sowohl der Verfahren für die justizielle Zusammenarbeit als auch der direkten Zusammenarbeit zwischen Behörden und Diensteanbietern (Option A: nichtlegislativ), eine Option, bei der die praktischen Maßnahmen der Option A mit internationalen Lösungen kombiniert werden (Option B: legislativ), eine Option, bei der die unter Option B genannten Maßnahmen mit einer Europäischen Herausgabeanordnung und einer Maßnahme zur Verbesserung des Zugangs zu Datenbanken kombiniert werden (Option C: legislativ), und eine Option, bei der alle unter Option C genannten Maßnahmen mit Rechtsvorschriften über den direkten Zugang zu räumlich entfernt gespeicherten Daten kombiniert werden (Option D: legislativ). In der Folgenabschätzung wurde auch die Notwendigkeit erkannt, dass Diensteanbieter, die Dienste in der EU anbieten, einen Vertreter in der Union bestellen. Dies wurde bei den Optionen C und D berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit dem bestehenden EU-Rechtsrahmen in diesem Bereich

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Richtlinie inwieweit sie den derzeitigen Rahmen verbessert

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Wahl des Instruments

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
: Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 3
: Vertreter

Artikel 4
: Mitteilungen und Sprachen

Artikel 5
: Sanktionen

Artikel 6
: Koordinierung

Artikel 7
, 8, 9 und 10

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertreter

Artikel 4
Mitteilungen und Sprachen

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Koordinierung

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Bewertung

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Adressaten


 
 
 


Drucksache 352/18

... Soweit die zuständige Behörde nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a (Nummer 10) eine virologische Untersuchung anordnet, fallen bei angenommenen 60 Proben je Bestand und PCR-Untersuchungskosten von 25 Euro je Probe Kosten von insgesamt 1500 Euro an; da die 60 Proben zu maximal je 10 Proben gepoolt werden können, reduzieren sich diese Kosten auf etwa 150 Euro. Hinzu kommen Kosten für die Entnahme der Proben mittels Tupfer; hierfür fallen pro Tupferentnahme Kosten von 5,13 Euro an (= 307,80 Euro; einfacher Satz der Gebührenordnung für Tierärzte); Kosten für die Anfahrt zu der Geflügelhaltung (2,30 Euro je Doppelkilometer) sowie Versandkosten. Insgesamt fallen insoweit im Fall einer Anordnung einer virologischen Untersuchung Kosten von etwa 536,80 Euro an (150 Euro + 307,80 Euro + 69 Euro Fahrtkosten (30 km unterstellt) + 10 Euro Versandkosten). Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (GENESIS-Online Datenbank, Angaben der letzten Erhebung aus dem Jahr 2013) existieren in Deutschland insgesamt 127.400 Geflügel haltende Betriebe (= Hühner, Legehennen (1/2 Jahr und älter), Schlacht- und Masthühner sowie sämtliche Hähne, Gänse, Enten, Truthühner). Eine diesbezügliche (mögliche) Anordnung würde sich jedoch in Abhängigkeit vom Seuchengeschehen auf nur einen kleinen Teil der Betriebe beziehen. Davon ausgehend, dass etwa 3 % der Geflügel haltenden Betriebe betroffen wäre (= 3.822 Betriebe (3 % von 127.400 Geflügel haltenden Betrieben gesamt) errechnet sich eine Gesamtsumme von 2.063.115 Euro (= 3.822 Betriebe x 536,80 Euro).§ 14 Absatz 1 Nummer 3 sieht im bereits geltenden Text eine serologische Untersuchungen vor. Neu hinzugekommen ist die Absonderung oder die behördliche Beobachtung. In diesem Fall geht es in erster Linie darum, das einzustallende Geflügel von anderem Geflügel getrennt zu halten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

§ 13
Aufstallung.

§ 14
Weitere Anordnungen.

§ 14a
Abgabe im Reisegewerbe

§ 50
Schutzmaßregeln für weitere Bestände

§ 55
Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest

§ 56
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3 Evaluation

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Nummer 16

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Nummer 20

Nummer 21

Nummer 22

Nummer 23

Nummer 24

Nummer 25

Nummer 26

Nummer 27

Nummer 28

Nummer 29

Nummer 30

Nummer 31

Nummer 32

Nummer 33

Nummer n

Nummer 39

Nummer 40

Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4221, BMEL: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. Weitere Kosten der Wirtschaft Gebühren

II.3. Umsetzung von EU-Recht

II.4. Evaluierung

II.5. KMU Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 283/17

... , die Daten im automatisierten Auskunftsverfahren aus den Kundendatenbanken der verpflichteten Telekommunikationsunternehmen abruft und an die abfragenden Sicherheitsbehörden übermittelt.



Drucksache 667/17

... - Förderung der Einrichtung öffentlich zugänglicher Auftragsregister und - Aufstellung von Leitlinien für die praktische Anwendung der neuen Bestimmungen über Integrität und über die Ausschlussgründe im Zusammenhang mit Absprachen, Einrichtung einer Datenbank über Unregelmäßigkeiten. 5. Verstärkte Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/17




3 Einführung

1. Auf die öffentliche Auftragsvergabe KOMMT ES MEHR DENN JE AN

2. VERGABE öffentlicher Aufträge HEUTE: der Wandel VOLLZIEHT SICH, ABER WIR stehen VOR weiteren Herausforderungen

3. Den FORTSCHRITT VORANTREIBEN: eine UMFASSENDE Partnerschaft für den gemeinsamen Erfolg

4. WAS VERBESSERT werden MUSS - SECHS Strategische Prioritäten

a. Förderung einer strategischen öffentlichen Auftragsvergabe

b. Professionalisierung öffentlicher Käufer

c. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge

d. Mehr Transparenz, Kohärenz und bessere Datenqualität

e. Verstärkte Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe

f. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten

5. Schlussfolgerung

Anlage
Überblick über die Initiativen der EU für die Durchführung öffentlicher Aufträge bis Ende 2018

1. Förderung einer breiteren strategischen öffentlichen Auftragsvergabe

2. Professionalisierung öffentlicher Käufer

3. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge

6. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten


 
 
 


Drucksache 777/17

... Binnen zwei Jahren nach dem Erlass der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten sie in nationales Recht umsetzen und der Kommission über die MNE-Datenbank die nationalen Umsetzungsmaßnahmen mitteilen. Im Einklang mit Artikel 153 Absatz 3 AEUV können sie den Sozialpartnern die Durchführung im Wege von Tarifverträgen übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 777/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen

- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Kapitel I
- Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
- Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
- Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
- Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
- Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
- Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten


 
 
 


Drucksache 45/17

... (23) Zur Erhöhung der Transparenz und zur Förderung von Verhältnismäßigkeitsprüfungen ist es wichtig, dass die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen in der Datenbank der reglementierten Berufe leicht zugänglich sind, um allen betroffenen Dritten zu ermöglichen, Stellung zu nehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente für Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ex-ante-Prüfung neuer Maßnahmen

Artikel 5
Rechtfertigung durch Ziele des Allgemeininteresses

Artikel 6
Verhältnismäßigkeit

Artikel 7
Informationen für Interessenträger, Mitwirkung von Interessenträgern

Artikel 8
Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden

Artikel 9
Transparenz

Artikel 10
Überprüfung

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten


 
 
 


Drucksache 182/17 (Beschluss)

... Nach der aktuellen Regelung haben Verpflichtete angemessene, risikoorientierte Verfahren anzuwenden, mit denen bestimmt werden kann, ob es sich bei dem Vertragspartner und, soweit vorhanden, dem wirtschaftlich Berechtigten um eine politisch exponierte Person (PEP) handelt. Die Neuregelung in § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG-E lässt nunmehr keinen Spielraum zum Umfang der Maßnahmen bei der Bewertung des PEP-Status. Bei dem überwiegenden Teil der Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor handelt es sich um Kleinst- und Kleinunternehmen mit begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen. Im Hinblick auf die Vielfalt des in § 1 Absatz 12 bis 14 GwG-E aufgeführten Personenkreises wird es gerade für diese Verpflichteten zu einem unangemessenen Aufwand führen, eine vollständige und ordnungsgemäße PEP-Bestimmung durchzuführen. Auch aus finanziellen Gesichtspunkten ist es dieser Verpflichtetengruppe im Gegensatz zu Instituten nicht zuzumuten, zwingend auf entsprechende kostenintensive Datenbanken zuzugreifen. Die Ergänzung "mit angemessenen Mitteln" trägt diesem Umstand Rechnung und nimmt die erforderliche Differenzierung zwischen den Anforderungen an den Finanz- und den Nichtfinanzsektor vor. Die Tatsache, dass insbesondere die nicht richtige Feststellung des PEP-Status über § 56 Absatz 1 Nummer 20 GwG-E bußgeldbewehrt ist, führt ohne die geforderte Änderung dazu, dass der bußgeldauslösende Tatbestand regelmäßig erfüllt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Kurzbezeichnung - neu - GwG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 8 GwG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 9 GwG

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 11 GwG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 20, Eingangssatz und Nummer 1 GwG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a GwG

10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe b GwG

11. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4, § 15 Absatz 10, § 45 Absatz 4 GwG

12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 3 - neu - GwG

13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 und 2 GwG

14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 GwG

15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 GwG

16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG

17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 GwG

18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Satz 2 - neu - GwG

20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 1 GwG

22. Zu Artikel 1 § 18 GwG

23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 und 5 und § 56 Absatz 1 GWG-E

24. Zu Artikel 1 §§ 27 bis 42 GwG

25. Zu Artikel 1 § 32 GwG

26. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1, 2 Satz 3 GwG

27. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GwG

28. Zu Artikel 1 § 41 Überschrift und Absatz 2 Satz 4 - neu - GwG

29. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 GwG

30. Zu Artikel 1 § 50 Nummer 1 Buchstabe In Artikel 1 ist dem § 50 Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen: j Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,.

31. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 4 GwG

32. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 5 Satz 1 GwG

33. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 9 - neu - GWG-E

34. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 GwG

35. Zu Artikel 1 § 56 GwG

36. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 4 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:

37. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 5 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:


 
 
 


Drucksache 771/17 (Beschluss)

... 46. Sollte auf der Nutzung des ICSMS-Systems bestanden werden, müssen im Sinne einer praktikablen Datenübertragung in der Bedarfsgegenstände- und Kosmetiküberwachung die Voraussetzungen für eine nationale Schnittstelle geschaffen werden, die es ermöglicht, einen Austausch zwischen den (bereits etablierten) installierten Datenbanksystemen zu gewährleisten. Die Kosten hierzu sind bisher noch nicht absehbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Anwendungsbereich

Zu Begriffsbestimmungen

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Berichtspflichten und der Datenübertragung

Zu Kontrollsystemen

Zu Sanktionsregelungen

Zum Anhang

Zur Übersetzung von Dokumenten


 
 
 


Drucksache 709/17

... Bewährtes Verfahren: Interreg finanziert Projekte für grenzübergreifende Mobilität, die zum Großteil in der KEEP28-Datenbank gelistet sind. So entwickelten beispielsweise die Anbieter von öffentlichen Verkehrsdiensten im Dreiländereck Deutschland/Niederlande/Belgien eine gemeinsame Plattform (http://mobility-euregio.com) mit kombinierten Fahrplänen, gemeinsamer Preisgestaltung und einem modernisierten Fahrscheinausstellungssystem. An der Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz wurde eine neue Buslinie von Grenzach-Wyhlen (DE) nach Basel (CH) eingesetzt, um den 1900 Pendlerinnen und Pendlern vor Ort gerecht zu werden (Gesamtbevölkerung: 14 000 Menschen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/17




Mitteilung

1. GRENZREGIONEN - EIN wichtiger Bestandteil der Europäischen Union

2. ANHALTENDE SCHWIERIGKEITEN

3. HANDLUNGSANSÄTZE

3.1. Vertiefung der Zusammenarbeit und des Austauschs

3.2. Verbesserung des Legislativverfahrens

3.3. Möglichkeit der grenzübergreifenden öffentlichen Verwaltung

3.4. Bereitstellung zuverlässiger und verständlicher Informationen und Unterstützung

3.5. Unterstützung der Beschäftigung im Nachbarland

3.6. Förderung der Mehrsprachigkeit in Grenzregionen

3.7. Erleichterung der grenzübergreifenden Zugänglichkeit

3.8. Förderung der Bündelung von Einrichtungen des Gesundheitswesens

3.9. Berücksichtigung des Rechts- und Finanzrahmens für die grenzübergreifende Zusammenarbeit

3.10. Dokumentation der grenzübergreifenden Interaktion für eine fundierte Entscheidungsfindung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 732/17

... Informationen über das Bestehen, den Umfang und die Relevanz von standardessenziellen Patenten sind entscheidend für faire Lizenzverhandlungen sowie für die Befähigung der potenziellen Nutzer eines Standards, das Ausmaß ihrer Abhängigkeit von SEP zu erkennen und notwendige Lizenzpartner zu ermitteln. Allerdings sind zurzeit die einzigen für Nutzer zugänglichen Informationen über SEP in von Standardisierungsorganisationen gepflegten Patentdatenbanken enthalten, denen es gegebenenfalls an Transparenz mangelt. Diese Situation erschwert es insbesondere Start-up-Unternehmen und KMU, über Lizenzierungen zu verhandeln und Risiken im Zusammenhang mit SEP frühzeitig zu erkennen. Das primäre Ziel von Anmeldungen besteht darin, gegenüber einer Standardisierungsorganisation und allen Dritten zu versichern, dass die Technologie für Nutzer zugänglich sein wird, in der Regel im Rahmen einer Verpflichtung zur Vergabe von Lizenzen zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/17




Mitteilung

3 Einleitung

1. ERHÖHUNG der Transparenz in Bezug auf die ABHÄNGIGKEIT von SEP

1.1. Verbesserung der QUALITÄT und ZUGÄNGLICHKEIT der in SDO-DATENBANKEN GESPEICHERTEN Informationen

1.2. Entwicklung eines INFORMATIONSINSTRUMENTS zur ERLEICHTERUNG von LIZENZVERHANDLUNGEN

1.2.1. Aktuellere und präzisere Anmeldungen

1.2.2. Prüfungen der Essenzialität

1.2.3. Umsetzungsmethoden

2. Allgemeine Grundsätze IM Hinblick auf FRAND-LIZENZBEDINGUNGEN für STANDARDESSENZIELLE PATENTE

2.1. Grundsätze der LIZENZVERGABE

2.2. EFFIZIENZ und NICHTDISKRIMINIERUNG

2.3. PATENTPOOLS und LIZENZIERUNGSPLATTFORMEN zur ERLEICHTERUNG der SEP-LIZENZIERUNG

2.4. Nutzung und VERTIEFUNG des FRAND-KNOW-HOWS

3. VORHERSEHBARE Rahmenbedingungen für die DURCHSETZUNG von SEP

3.1. MÖGLICHKEIT der GELTENDMACHUNG eines UNTERLASSUNGSANSPRUCHS NACH der RECHTSPRECHUNG in der RECHTSSACHE HUAWEI/ZTE

3.2. VERHÄLTNISMÄßIGKEITSERWÄGUNGEN

3.3. RECHTSSTREITIGKEITEN Aufgrund von PATENTPORTFOLIOS

3.4. ALTERNATIVE Streitbeilegung

3.5. PATENTHAIE und SEP

3.6. SENSIBILISIERUNG

4. QUELLOFFENE SOFTWARE und STANDARDS

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 429/17 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat weist außerdem darauf hin, dass das Hochschulranking "U-Multirank" nach wie vor methodische sowie inhaltliche Schwächen aufweist und von vielen Hochschulen sehr kritisch gesehen wird. So führt die Vermengung der Daten von Hochschulen, die sich aktiv durch Ausfüllen eines Fragenbogens beteiligen, und von Hochschulen, die durch Rückgriff auf bibliometrische Daten aus bestehenden Datenbanksystemen beteiligt sind, dazu, dass diese Daten bereits wegen der unterschiedlichen Erhebungssystematik nicht vergleichbar sind und nur wenig Aussagekraft besitzen. Darüber hinaus erscheint die Datenbasis insgesamt noch dünn und wenig transparent. Der Bundesrat bemängelt zudem, dass die Kommission bei "U-Multirank" das Ziel, nach 2017 eine von "Erasmus+" unabhängige Finanzierung zu gewährleisten, nicht erreicht hat und daher weiterhin Mittel aus dem EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport in "U-Multirank" fließen.



Drucksache 144/17

... In bestimmten Zusammenhängen oder in Bezug auf bestimmte Daten können Datenlokalisierungsauflagen allerdings insbesondere dann gerechtfertigt und verhältnismäßig sein, wenn beispielsweise die sichere Behandlung bestimmter Daten über kritische Energieinfrastrukturen oder die Verfügbarkeit elektronischer Beweismittel (z.B. als lokal vorgehaltene Datenbankkopien) für Strafverfolgungsbehörden oder die lokale Speicherung von Daten in bestimmten öffentlichen Registern gewährleistet werden müssen und Modalitäten für eine funktionierende grenzüberschreitende Zusammenarbeit noch nicht bestehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. FREIER DATENVERKEHR

3. DATENZUGANG und -ÜBERTRAGUNG

3.1. Art der in Frage kommenden Daten

3.2. Einschränkung des Datenzugangs

3.3. Von Maschinen erzeugte Rohdaten: Rechtslage in der EU und auf nationaler Ebene

3.4. Die Situation in der Praxis

3.5. Ein künftiger EU-Rahmen für den Datenzugang

4. Haftung

4.1. EU-Haftungsregelungen

4.2. Mögliche Ansätze für die Zukunft

5. DATENÜBERTRAGBARKEIT, Interoperabilität und NORMEN

5.1. Übertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten

5.2. Interoperabilität

5.3. Normen

5.4. Mögliche Ansätze für die Zukunft

6. ERPROBUNGEN und TESTS

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 432/1/17

... 25. Der Bundesrat weist darauf hin, dass bereits der Vergleich bildungsstatistischer Daten der einzelnen Länder in Deutschland beachtliche Herausforderungen mit sich bringt. Selbst innerhalb einzelner Länder gestaltet sich eine Nachverfolgung von Bildungsverläufen über alle Schularten hinweg als schwierig. Hieraus lässt sich schließen, dass ein europäischer Vergleich von Daten aus unterschiedlichen Bereichen im Rahmen einer europäischen Werdegang-Nachverfolgungserhebung mit zahlreichen Schwierigkeiten verbunden wäre, zumindest aber mit deutlichen Einschränkungen bezüglich Vergleichbarkeit und Repräsentativität. Eine anonyme und fehlerfreie Zusammenführung der Datensätze aus unterschiedlichen Bereichen und der unterschiedlichen Datenbanksysteme ist nur schwer vorstellbar.



Drucksache 654/17

... 63. Die Zentralstelle für die Vergabe von Internet-Namen und -Adressen (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers, ICANN) ist eine Einrichtung ohne Erwerbszweck, die die Pflege mehrerer Datenbanken zu den Namensräumen im Internet und deren Verfahren koordiniert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 654/17




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU

2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit

2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit

2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall

2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung

2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten

2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung

5 Hauptmaßnahmen

3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG

3.1 Identifizierung böswilliger Akteure

3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen

3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität

3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene

3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit

4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN

4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen

4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit

4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 274/17

... Darüber hinaus hat das BMBF am 3. November 2016 die Bundesländer auf KMK- und WMKEbene zu einem vertieften Gespräch über die Kooperationsmöglichkeiten eingeladen. Teilgenommen haben Bremen, Hamburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Dabei wurde vereinbart, dass die Bundesländer die von der Zentralstelle der Bundesregierung zur internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (GOVET) eingerichtete Datenbank zu internationalen Aktivitäten konsequent nutzen und das BMBF den Ländern ermöglicht, vor Tagungen der internationalen Arbeitsgruppen ihre Anliegen in die Gespräche einzubringen.



Drucksache 558/17 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die zeitnahe Umsetzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (European Criminal Records Information System (ECRIS)) unter Einbeziehung von Drittstaatsangehörigen. Die damit einhergehende bessere Vernetzung der vorhandenen Datenbanken zwischen den Mitgliedstaaten ist essentiell für eine effektive Strafverfolgung.



Drucksache 404/17

... (3) Verwendet der Steuerpflichtige für die Bestimmung seiner Verrechnungspreise Datenbanken, muss er die von ihm dabei verwendete Suchstrategie, die dabei verwendeten Suchkriterien, das Suchergebnis und den außerhalb der Datenbank durchgeführten weiteren Selektionsprozess (Suchprozess) umfassend offenlegen. Der gesamte Suchprozess des Steuerpflichtigen muss nachvollziehbar und zum Zeitpunkt der Außenprüfung prüfbar sein. Die Konfiguration der Datenbank, mit der der konkrete Suchprozess durchgeführt wurde, ist vollständig zu dokumentieren. § 147 Absatz 6 der Abgabenordnung gilt sinngemäß.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 404/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Grundsätze der Aufzeichnungspflicht

§ 2
Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungen

§ 3
Zeitnahe Erstellung von Aufzeichnungen bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen

§ 4
Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation

§ 5
Stammdokumentation

§ 6
Anwendungsregelungen für kleinere Unternehmen und für Steuerpflichtige mit anderen als Gewinneinkünften

§ 7
Schlussvorschrift

§ 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 5) Umfang der Stammdokumentation

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Satzteil vor Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu Anlage Umfang der Stammdokumentation

Zu Satz 1

Zu Satz 2


 
 
 


Drucksache 242/17 (Beschluss)

... Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, wird ein online basiertes bundeseinheitliches Datenbanksystem entwickelt, in das die Betreiber die zu übermittelnden Angaben eintragen können. Damit nicht jede örtlich nach Landesrecht zuständige Behörde hierzu den Betreibern Vorgaben machen muss, soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die oberste Landesbehörde oder eine von ihr beauftragte Behörde oder Stelle diese Aufgabe zentral für das Land übernimmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/17 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Zweiundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV)

1. Zu § 1 Absatz 2 Nummer 8 - neu -, 9 - neu - Dem § 1 Absatz 2 sind folgende Nummern 8 und 9 anzufügen:

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

2. Zu § 2 Nummer 1

3. Zu § 2 Nummer 5

4. Zu § 2 Nummer 5

5. Zu § 2 Nummer 15

6. Zu § 2 Nummer 19 - neu -

7. Zu § 3 Absatz 3

8. Zu § 3 Absatz 6 Satz 3 - neu - Dem § 3 Absatz 6 ist folgender Satz anzufügen:

9. Zu § 3 Absatz 8 Satz 2 - neu - Dem § 3 Absatz 8 ist folgender Satz anzufügen:

10. Zu § 4 Absatz 1 Satz 4

11. Zu § 4 Absatz 2 Nummer 1

12. Zu § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu -, § 7 Absatz 4 Satz 3 - neu -, § 12 Absatz 3 Satz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Abschnitt 5 Überschrift

14. Zu § 13 Absatz 5

15. Zu § 14 Absatz 2

16. Zu § 15 Absatz 2 Satz 1

17. Zu § 15 Absatz 3 - neu - Dem § 15 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

18. Zu § 17

19. Zu § 19 Nummer 7

20. Zu § 20

§ 20
Inkrafttreten

21. Zu Anlage 3 Teil 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 182/1/17

... Nach der aktuellen Regelung haben Verpflichtete angemessene, risikoorientierte Verfahren anzuwenden, mit denen bestimmt werden kann, ob es sich bei dem Vertragspartner und, soweit vorhanden, dem wirtschaftlich Berechtigten um eine politisch exponierte Person (PEP) handelt. Die Neuregelung in § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG-E lässt nunmehr keinen Spielraum zum Umfang der Maßnahmen bei der Bewertung des PEP-Status. Bei dem überwiegenden Teil der Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor handelt es sich um Kleinst- und Kleinunternehmen mit begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen. Im Hinblick auf die Vielfalt des in § 1 Absatz 12 bis 14 GwG-E aufgeführten Personenkreises wird es gerade für diese Verpflichteten zu einem unangemessenen Aufwand führen, eine vollständige und ordnungsgemäße PEP-Bestimmung durchzuführen. Auch aus finanziellen Gesichtspunkten ist es dieser Verpflichtetengruppe im Gegensatz zu Instituten nicht zuzumuten, zwingend auf entsprechende kostenintensive Datenbanken zuzugreifen. Die Ergänzung "mit angemessenen Mitteln" trägt diesem Umstand Rechnung und nimmt die erforderliche Differenzierung zwischen den Anforderungen an den Finanz- und den Nichtfinanzsektor vor. Die Tatsache, dass insbesondere die nicht richtige Feststellung des PEP-Status über § 56 Absatz 1 Nummer 20 GwG-E bußgeldbewehrt ist, führt ohne die geforderte Änderung dazu, dass der bußgeldauslösende Tatbestand regelmäßig erfüllt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/1/17




1. Zu Artikel 1 Kurzbezeichnung - neu - GwG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 8 GwG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 9 GwG

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 11 GwG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 20, Eingangssatz und Nummer 1 GwG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a GwG

10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe b GwG

11. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4, § 15 Absatz 10, § 45 Absatz 4 GwG

12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 3 - neu - GwG

13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 und 2 GwG

14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 GwG

15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 GwG

16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG

17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 GwG

18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Satz 2 - neu - GwG

20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 1 GwG

22. Zu Artikel 1 § 18 GwG

23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 und 5 und § 56 Absatz 1 GWG-E

24. Zu Artikel 1 §§ 27 bis 42 GwG

25. Zu Artikel 1 § 32 GwG

26. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1, 2 Satz 3 GwG

27. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GwG

28. Zu Artikel 1 § 41 Überschrift und Absatz 2 Satz 4 - neu - GwG

29. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 GwG

30. Zu Artikel 1 § 50 Nummer 1 Buchstabe In Artikel 1 ist dem § 50 Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen: j Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,.

31. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 4 GwG

32. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 5 Satz 1 GwG

33. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 9 - neu - GWG-E

34. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 GwG

35. Zu Artikel 1 § 56 GwG

36. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 4 GmbHG

37. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 5 GmbHG


 
 
 


Drucksache 231/17

... Nichts anderes gilt für die eigentliche molekulargenetische Untersuchung. Sie stellt gleichermaßen keinen derart schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, als dass eine vorgelagerte richterliche Entscheidung zur Vermeidung irreparabler Schäden in Folge ihrer sofortigen Vollziehung erforderlich wäre - im Gegenteil: Erhoben wird - neben dem Geschlecht - allein das Identifizierungsmuster, mithin eine Abfolge von Zahlencodes, die lediglich einen Abgleich von Übereinstimmung oder Divergenz ermöglicht. Die Bildung sogenannter Persönlichkeitsprofile ist im Bereich des § 81g StPO nach wie vor ausgeschlossen. Die Analyse unterscheidet sich insoweit durch nichts von der Auswertung daktyloskopischer Fingerabdrücke in der AFIS-Datenbank des Bundeskriminalamts, in der die anatomischen Merkmale eines Fingerabdrucks mittels Codierung mathematisch beschrieben werden. An der rein tatsächlichen Möglichkeit einer missbräuchlichen Auswertung des DNA-Materials oder der Nutzung des DNA-Identifizierungsmusters würde im Übrigen auch ein Richtervorbehalt nichts ändern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Zitiergebot

Artikel 3
Übergangsvorschrift

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 243/17

... 1. Die in den Netzelementen anfallenden Daten müssen vor der Bereitstellung in den zentralen Datenspeichern geprüft werden und diesen Datenspeichern zugeleitet werden. Dieses Verfahren für Millionen von Daten belastet die Netze und Systeme so sehr, dass diese Vorgänge in den verkehrsschwachen Zeiten durchgeführt werden müssen. Während dieses Einspeicherns müssen zudem die Indexe der Datenbanken neu aufgesetzt werden. Eine Beauskunftung kann in dieser Zeit nicht erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 243/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

§ 4
Grenzen des Anwendungsbereichs

§ 23
Probeweise Anwendung der Überwachungsfunktionen.

Teil 4
Vorkehrungen für die Erteilung von Auskünften über Verkehrsdaten

§ 30
Kreis der Verpflichteten

§ 31
Grundsätze

§ 32
Auskünfte über zurückliegende Verkehrsdaten, zukünftige Verkehrsdaten, Verkehrsdaten in Echtzeit

§ 33
Verschwiegenheit

§ 34
Nachweis, probeweise Anwendungen

§ 35
Protokollierung

Teil 5
Ergänzende technische Festlegungen, Übergangsvorschriften, Schlussbestimmungen

§ 36
Technische Richtlinie

§ 37
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 100g

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4076, BMWi: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 KMU-Betroffenheit


 
 
 


Drucksache 488/17

... Die Nachweisführung kann im Regelfall im Rahmen des Sammelentsorgungsnachweisverfahrens per Übernahmeschein in Papierform abgewickelt werden. Die Daten zu den Zeiten und Lohnsätzen zum Nachweisverfahren stammen aus der WebSKM-Datenbank des Statistischen Bundesamtes. Als Zeitaufwand für die Quittierung der Übergabe der Abfälle im Sammelentsorgungsnachweisverfahren sind fünf Minuten bei einem Lohnsatz von 21,50 Euro pro Stunde anzusetzen. Für die Registerführung des Erzeugers fällt eine weitere Minute an. Für circa 80.000 Sammelnachweise entstehen damit Kosten in Höhe von 172.000 Euro. Zusätzlich muss bei einem Wechsel des Abfallbeförderers ein Sammelnachweis ausgestellt werden. Unter der Annahme, dass dies in 1/8 der Fälle zutrifft, also in 10.000 Fällen, betragen die Kosten bei einem Zeitaufwand von drei Minuten für das Ausstellen bei einem Lohnsatz von 21,10 Euro pro Stunde weitere 10.550 Euro. Des Weiteren sind für jeden Übernahmeschein Kosten in Höhe von 0,50 Euro für das Papierformular anzusetzen, also 45.000 Euro für 90.000 Übernahmescheine. Auf Sammelnachweise entfallen insgesamt über den Zeitraum des Moratoriums Kosteneinsparungen in Höhe von insgesamt etwa 227.500 Euro, da während des Moratoriums keine Anforderungen an die Nachweisführung geregelt sind. Durch den Sammler sind zusätzlich Begleitscheine zu führen. Es ist davon auszugehen, dass der Sammler bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt an dem seit 1. April 2010 obligatorischen elektronischen Verfahren zur Nachweisführung teilnimmt und deshalb in Bezug darauf keine zusätzlichen Kosten anfallen. Was die Zahl der anfallenden Begleitscheine angeht, kann die Zahl der Übernahmescheine als Ausgangsgröße genommen werden. Im Schnitt kommt ein Begleitschein auf zweieinhalb Übernahmescheine, das ergibt hier 36.000 Begleitscheine. Als Zeitaufwand fallen für die Führung eines Begleitscheins 13,5 Minuten bei einem Lohnsatz von 23,60 Euro pro Stunde und für die Übersendung der Begleitscheinausfertigungen weitere 0,3 Minuten bei einem Lohnsatz von 28,60 Euro pro Stunde an. Als Kosten für die elektronische Führung sind pro Begleitschein weitere 1,80 Euro anzusetzen. Für die Registerführung müssen weitere 3 Minuten bei einem Lohnsatz von 21,10 Euro pro Stunde aufgebracht werden. Dies ergibt Kosten in Höhe von 8,31 Euro pro Begleitschein. Auf Begleitscheine entfallen also über den Zeitraum des Moratoriums Kosteneinsparungen in Höhe von rund 299.000 Euro, da während des Moratoriums keine Anforderungen an die Nachweisführung geregelt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
POP-haltige Abfälle

§ 3
Getrennte Sammlung und Beförderung; Vermischungsverbot

§ 4
Nachweispflichten

§ 5
Registerpflichten

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel der Verordnung

II. Wesentlicher Inhalt der Regelungen

III. Alternativen

IV. Nachhaltigkeitsaspekte

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

2. Ausgangspunkt und Vorgehen zur Schätzung des Aufwandes

a POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

b Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

3. Vorgaben

Zu 1 Anforderungen an die getrennte Sammlung und Verbot der Vermischung mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien

Zu 2 Entsorgung von Abfällen

Zu 3 Nachweis- und Registerführung

Zu 4 Änderungen von Anlagengenehmigungen

4. Darstellung des Erfüllungsaufwandes im Einzelnen

a Wirtschaft

aa Anforderungen an die getrennte Sammlung und Verbot der Vermischung mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

bb Entsorgung von Abfällen

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

cc Nachweis- und Registerführung

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

dd Änderungen von Anlagengenehmigungen

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

b Verwaltung

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

5. Zusammenfassung der Auswirkungen der vorliegenden Verordnung und des einjährigen Moratoriums auf den Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand der vorliegenden Verordnung

b Erfüllungsaufwand des einjährigen Moratoriums

VII. Weitere Kosten

VIII. Demographie-Check

IX. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4193 und Nachquantifizierung NKR-Nr. 4019, BMUB: Entwurf einer Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

1 AVV 2016 NKR-Nr. 4019

a. Vermeidung der getrennten Sammlung und Bereitstellung von Containern:

b. Vermeidung der Entsorgungskosten als gefährlicher Abfall:

c. Vermeidung von Nachweispflichten und einer Registerführung

d. Umstellungsaufwand für Entsorgungsanlagen

2 Regelungsvorhaben

a. Vermeidung der getrennten Sammlung und Bereitstellung von Containern:

b. Vermeidung der Entsorgungskosten als gefährlicher Abfall:

c. Vermeidung von Nachweispflichten und einer Registerführung

d. Umstellungsaufwand für Vorbehandlungsanlagen

1 AVV 2016 NKR-Nr. 4019

2 Regelungsvorhaben

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 726/17

... Eine effiziente Rechtsetzung und die Vereinfachung der Richtlinie über saubere Fahrzeuge werden durch eine klare Begriffsbestimmung, die Festsetzung entsprechender Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe und die Abschaffung der komplexen Methodik der Monetisierung erreicht. Würde der derzeitige Ansatz der Richtlinie beibehalten, so würden auch weiterhin Interessenkonflikte zwischen einer klareren Definition "sauberer Fahrzeuge" (und den entsprechenden Vorschriften für ihren Erwerb) und einer Verbesserung der Methodik der Monetisierung das Aussenden starker Marktsignale und wirksamere Vergabeverfahren verhindern. Die Umsetzung der bevorzugten Option dürfte zunächst zu einem Anstieg des Verwaltungsaufwands führen, weil sie die Einhaltung von Mindestzielen und eine Berichterstattungspflicht vorsieht. Insgesamt überwiegen jedoch die sozioökonomischen Vorteile sowie der langfristige Nutzen einer Vereinfachung durch eindeutige Bestimmungen im Rahmen des vorgeschlagenen Konzepts. Bei der Umsetzung dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten besteht die Möglichkeit einer flexiblen Kombination von Beschaffungsmaßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene, entsprechend der Marktkapazität und -reife. Die konsequente Verwendung der Codes im Gemeinsamen Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) und die Registrierung in der Datenbank Tender Electronic Daily werden die Berichterstattung und Überwachung unterstützen und vereinfachen. Die Folgenabschätzung zeigt, dass die Vorteile der Vereinfachung im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie stetig zunehmen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Evaluierung der geltenden Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

4 Politikoptionen

Option 1: Aufhebung der Richtlinie

Option 2: Einführung einer Definition des Ausdrucks saubere Fahrzeuge und Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufstellung nationaler Strategiepläne oder zur Anwendung der Methode der Monetisierung

Option 3: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug auf der Grundlage von Schwellenwerten für die Emissionen und Festlegung von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 4: Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und Festlegung entsprechender Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf alle Fahrzeuge, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 5: Annahme einer Verordnung, mit der allein die Methodik der Monetisierung bei der öffentlichen Auftragsvergabe für Fahrzeuge zugrunde gelegt wird, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs

Option 6: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug anhand von Schwellenwerten für die Emissionen und eines Mindestziels für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge sowie Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge.

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Definitionen

Artikel 4a
Befugnisübertragung

Artikel 5
Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe

Artikel 8a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge

Anhang Informationen
für die Verwirklichung der Mindestziele für die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge zur Förderung der emissionsarmen Mobilität in den Mitgliedstaaten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 558/1/17

... 1. Der Bundesrat begrüßt die zeitnahe Umsetzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (European Criminal Records Information System (ECRIS)) unter Einbeziehung von Drittstaatsangehörigen. Die damit einhergehende bessere Vernetzung der vorhandenen Datenbanken zwischen den Mitgliedstaaten ist essentiell für eine effektive Strafverfolgung.



Drucksache 428/17

... - ein Instrument zur Selbsteinschätzung der digitalen Fähigkeiten entwickeln, damit Schulen in der EU - auf freiwilliger Basis - selbst bewerten können, wo sie in Bezug auf gemeinsame Kriterien stehen, und Unterstützung bei der Entwicklung und Verbesserung ihrer effektiven Nutzung der Lerntechniken im digitalen Zeitalter finden.13 Mithilfe dieses Instruments können Schulen über die Fortschritte berichten, die sie hinsichtlich der Verfügbarkeit und Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie der Kompetenzen und Einstellungen zu diesen Technologien erzielt haben und eine Datenbank aufbauen, die alle teilnehmenden Mitgliedstaaten nutzen können;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 428/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. Entwicklung besserer und inklusiverer Schulen

2.1 Unterstützung aller Lernenden und Entwicklung ihrer Kompetenzen

2.2. Verbessertes Lernen durch neue Formen der Zusammenarbeit

2.3 Verbesserter Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung sowie erhöhte Qualität

3. Unterstützung von Lehrkräften und Schulleitungen, um ausgezeichneten Unterricht und eine exzellente Bildung zu gewährleisten

3.1. Attraktivere Gestaltung der Lehrtätigkeit

3.2. Lehrkräfte: Lernen und Zusammenarbeit über die gesamte Berufslaufbahn hinweg

3.3. Unterstützung der Schulleitung

4. Governance der schulischen Bildungssysteme, um leistungsfähiger, gerechter und effizienter zu werden

4.1. Schulressourcen: angemessen und effizient investieren

4.2. Verknüpfung von Autonomie und Qualitätssicherung

5. Fazit - Ausblick


 
 
 


Drucksache 14/17

... Echte Dokumente, die auf der Grundlage falscher Identitäten ausgestellt werden, sind beim Grenzübertritt oder auf dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats sehr schwierig zu erkennen. Die Identität von Personen sollte festgestellt werden und "Ausgangsdokumente"7 sollten nur auf der Grundlage von Einwohnermelderegistern ausgestellt werden, die die einschlägigen aktuellen historischen, sozialen und geografischen Daten enthalten. Länder mit einem biometrischen Melderegister oder einer biometrischen Datenbank für Reisedokumente können die Identität einer Person jedes Mal überprüfen, wenn diese ein neues Reisedokument beantragt. Das heißt, dass dann nicht unter Verwendung eines falschen Ausgangsdokuments ein echtes Dokument beantragt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/17




Mitteilung

I. Einleitung

II. Aktionsplan

1. Registrierung der Identität

Spezielle Maßnahmen

2. Ausstellung von Dokumenten

Spezielle Maßnahmen

3. Herstellung von Dokumenten

3.1 Sicherheitsmerkmale in Reisedokumenten

3.2. Erfassung biometrischer Merkmale

Spezielle Maßnahmen

4. Kontrolle von Dokumenten

4.1 Elektronische Kontrollen der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen

4.2 Kontrollen der Datenbanken

4.3 Schulungen

4.4 Instrumente

4.5 Biometrische Daten in Reisedokumenten

Spezielle Maßnahmen

III. FOLLOW-UP


 
 
 


Drucksache 39/17

... Dagegen wurde nach Abwägung mit den datenschutzrechtlichen Belangen der Steuerer bewusst von der Schaffung einer Registrierungspflicht für unbemannte Luftfahrtsysteme abgesehen, die gewährleistet hätte, dass die persönlichen Daten des Eigentümers nicht ohne weiteres für jedermann erkennbar sind. Die Einführung einer Registrierungspflicht hätte jedoch bedeutet, dass ein zentrales Register in Form einer Datenbank geschaffen werden müsste. Der mit der Führung eines derartigen Registers verbundene Verwaltungsaufwand ist jedoch erheblich und steht in keinem Verhältnis zum Nutzen eines solchen Registers.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Länder

2. Bund

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 20
Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21a
Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21b
Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21c
Zuständige Behörde

§ 21d
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten; anerkannte Stellen

§ 21e
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen

§ 21f
Ausweichregeln für unbemannte Fluggeräte

Artikel 3
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

Im Einzelnen:

- Einführung einer Kennzeichnungspflicht:

- Betriebsbeschränkungen:

- Auswirkungen auf unbemannte Luftfahrtsysteme:

- Einführung einer Pflicht zum Nachweis bestimmter Kenntnisse und Fertigkeiten:

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Erfüllungsaufwand für Länder

IV. Sonstige Auswirkungen

1. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

2. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

§ 21a

b § 21b

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer n

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Absatz 2

Absatz 3

c § 21c

d § 21d

e § 21

f § 21f

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3614, BMVI: Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten

I. Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

4 Länder

II.2 ‚One in one out‘-Regelung


 
 
 


Drucksache 535/17

... * Die Artikel 1 bis 3 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (ABl. L 77 vom 27.3.1996, S. 20), der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Unterabschnitt 4
Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen

§ 60a
Unterricht und Lehre

§ 60b
Unterrichts- und Lehrmedien

§ 60c
Wissenschaftliche Forschung

§ 60d
Text und Data Mining

§ 60e
Bibliotheken

§ 60f
Archive, Museen und Bildungseinrichtungen

§ 60g
Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis

§ 60h
Angemessene Vergütung der gesetzlich erlaubten Nutzungen

§ 137o
Übergangsregelung zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

§ 142
Evaluierung, Befristung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek

§ 16a
Urheberrechtlich erlaubte Nutzungen

Artikel 3
Änderung des Patentgesetzes

§ 29a

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 432/17 (Beschluss)

... 9. Er weist ferner darauf hin, dass bereits der Vergleich bildungsstatistischer Daten der einzelnen Länder in Deutschland beachtliche Herausforderungen mit sich bringt. Selbst innerhalb einzelner Länder gestaltet sich eine Nachverfolgung von Bildungsverläufen über alle Schularten hinweg als schwierig. Hieraus lässt sich schließen, dass ein europäischer Vergleich von Daten aus unterschiedlichen Bereichen im Rahmen einer europäischen Werdegang-Nachverfolgungserhebung mit zahlreichen Schwierigkeiten verbunden wäre, zumindest aber mit deutlichen Einschränkungen bezüglich Vergleichbarkeit und Repräsentativität. Eine anonyme und fehlerfreie Zusammenführung der Datensätze aus unterschiedlichen Bereichen und der unterschiedlichen Datenbanksysteme ist nur schwer vorstellbar.



Drucksache 222/17

... Für die BÄK entsteht durch den Auftrag im neuen § 5 Absatz 12 BtMVV, Feststellungen nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und weitere Bestimmungen zur Substitution in einer Richtlinie zu treffen, Erfüllungsaufwand in geringem Umfang. Für die Bundesverwaltung entsteht nur ein einmaliger geringfügiger Erfüllungsaufwand. Infolge der Neuordnung und Neufassung der Substitutionsvorschriften entsteht bei dem vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführten Substitutionsregister insbesondere Anpassungsbedarf bei der Registerdatenbank nach dem neuen § 5b BtMVV. Entstehender Erfüllungsaufwand ist im Rahmen des Haushaltsansatzes des betroffenen Einzelplans unmittelbar, vollständig und dauerhaft gegenzufinanzieren.



Drucksache 696/17

... 6. Projektbeispiele: SECUR-ED (Secured Urban Transportation - sicherer Stadtverkehr): Demonstrationsprojekt im Volumen von fast 40 Mio. EUR unter Beteiligung von großen Verkehrsunternehmen, Industrie und Wissenschaft, das darauf abzielte, ein kohärentes und interoperables Paket von durch Demonstrationen validierten Techniken und Prozessen zu entwickeln, um die Sicherheit öffentlicher Verkehrsmittel zu verbessern; DESURBS (Designing safer urban spaces - Gestaltung eines sichereren städtischen Raums): auf zwei Jahre angelegtes Projekt im Volumen von 3,2 Mio. EUR, das zu neuen Methoden, Datenbanken und Softwaretools geführt hat, darunter ein Portal mit einem Entscheidungshilfesystem, mit dessen Hilfe Stadtplaner, Designer und Ingenieure städtebauliche Sicherheitsmängel erkennen und beheben können; SURVEIRON (fortschrittliches Überwachungssystem für den Schutz "weicher Ziele" und kritischer Infrastrukturen in Städten): KMU-Projekt mit einem Volumen von 2,5 Mio. EUR, das eine innovative Lösung für den Schutz dieser Ziele und Infrastrukturen bietet und den für die öffentliche und die private Sicherheit Verantwortlichen eine intelligente Überwachung und Entscheidungsfindung in kritischen Situationen ermöglicht. Eine vollständige Liste der sicherheitsbezogenen Forschungsprojekte im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms und von Horizont 2020 ist abrufbar unter: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/industry-for-security/index_en.htm.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/17




I. Einführung

II. EU-FINANZIERUNG für den Schutz des öffentlichen RAUMS

III. PRAKTIKERNETZE und EU-LEITFÄDEN für den Schutz des öffentlichen RAUMS

IV. Einbeziehung lokaler Akteure und des Privatsektors

V. Fazit


 
 
 


Drucksache 573/17

... 7. EYE@RIS3-Datenbank: http://s3platform.jrc.ec.europa.eu/eye-ris3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/17




Mitteilung

1. Eine moderne Wirtschaft und ein fairer Übergang für die Regionen der EU

2. Intelligente Spezialisierung: Regionale Pakte für Innovation, Wachstum und Arbeitsplätze

3. Schlüsselherausforderungen und nächste Schritte: Förderung des innovationsgesteuerten Wachstums

3.1. Fortsetzung der Reform der Forschungs- und Innovationssysteme innerhalb der Regionen

3.2. Ausbau der regionenübergreifenden Zusammenarbeit bei Innovationsinvestitionen

3.3. Mobilisierung von Forschung und Innovation in weniger entwickelten und in vom industriellen Wandel betroffenen Regionen

3.4. Nutzung von Synergien und Komplementaritäten zwischen den EU-Maßnahmen und -Instrumenten

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 347/17

... Es wird eine Informationspflicht eingeführt, denn die Unternehmen müssen sich beim Marktstammdatenregister melden, wenn sie den Mieterstromzuschlag erhalten wollen. Erwartet wird die Meldung für ca. 12 500 Mieterstromanlagen. Auch bisher mussten die Solaranlagen im Marktstammdatenregister gemeldet werden, um die Marktprämie oder die Einspeisevergütung zu erhalten. Insofern entsteht für die Unternehmen als zusätzlicher Aufwand lediglich das Setzen eines weiteren Kreuzchens in der Datenbank. Der zeitliche Mehraufwand beträgt voraussichtlich 0,1 Minuten bei einem durchschnittlichen Lohnsatz von 33,20 Euro pro Stunde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

§ 21
Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag.

§ 23b
Besondere Bestimmung zum Mieterstromzuschlag

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 42a
Mieterstromverträge

Artikel 3
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4133, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 One in one out‘-Regel

II.3 Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 355/17

... Artikel 3 Absatz 4 des Richtlinienvorschlags hingegen ist in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 3 als Verfahren zu verstehen, das es Rechteinhabern und Forschungseinrichtungen ermöglichen würde, sich auf bewährte Vorgehensweisen zu einigen. Es stellt keine Voraussetzung für die Anwendung der Ausnahmeregelung betreffend das Text- und Data-Mining dar. Des Weiteren ist wichtig darauf hinzuweisen, dass die in Artikel 3 Absatz 3 vorgesehenen Maßnahmen nicht über das zur Gewährleistung der Sicherheit und Integrität des Systems oder der Datenbanken Notwendige hinausgehen dürfen. In Erwägungsgrund 12 wird betont, dass solche Maßnahmen "der wirksamen Anwendung der Ausnahme nicht entgegenstehen" sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/17




- Zur Ausnahmeregelung betreffend das Text- und Data-Mining Art. 3 - Ziff 21 und 22 der Stellungnahme

- Zur Ausnahme für die Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten Art. 4 - Zi f 11, 15, 19 und 24 bis 26 der Stellungnahme

- Zur Ausnahme für den Erhalt des Kulturerbes Artikel 5 und die Maßnahmen zur Verbesserung der Lizenzierungsverfahren und zur Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu vergriffenen Werken Art. 7, 8 und 9 - Ziff 13, 16, 27, 28 und 29 der Stellungnahme

- Zur Wechselbeziehung zwischen technischen Schutzmaßnahmen und den im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen Artikel 6 - Ziff 17 der Stellungnahme

- Zum Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzunken Art. 11 - Ziff 20, 30 und 31 der Stellungnahme

- Zu den Ausgleichsansprüchen für die Nutzung von Werken im Rahmen der Ausnahmen und Beschränkungen in Bezug auf das Urheberrecht zwischen Urhebern und Verlagen Art.12 - Ziff 32 der Stellungnahme

- Zur Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern oder zugänglich machen Art. 13 - Ziff 33 und 34 der Stellungnahme

- Zu fairen Verträgen mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung Artikel 14 bis 16 - Ziff 35 bis 37 der Stellungnahme

- Zu anderen Aspekten - Ziff 6, 9 und 18 der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 429/1/17

... 8. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Hochschulranking "U-Multirank" nach wie vor methodische sowie inhaltliche Schwächen aufweist und von vielen Hochschulen sehr kritisch gesehen wird. So führt die Vermengung der Daten von Hochschulen, die sich aktiv durch Ausfüllen eines Fragenbogens beteiligen, und von Hochschulen, die durch Rückgriff auf bibliometrische Daten aus bestehenden Datenbanksystemen beteiligt sind, dazu, dass diese Daten bereits wegen der unterschiedlichen Erhebungssystematik nicht vergleichbar sind und nur wenig Aussagekraft besitzen. Darüber hinaus erscheint die Datenbasis insgesamt noch dünn und wenig transparent. Der Bundesrat bemängelt zudem, dass die Kommission bei "U-Multirank" das Ziel, nach 2017 eine von "Erasmus+" unabhängige Finanzierung zu gewährleisten, nicht erreicht hat und daher weiterhin Mittel aus dem EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport in "U-Multirank" fließen.



Drucksache 735/1/16

... Die geplante regelmäßige Bewertung der Gesamtenergieeffizienz eines neu installierten oder modernisierten gebäudetechnischen Systems stellt einen erheblichen Aufwand dar. Der Bundesrat sieht in der darüber hinaus vorgesehenen Registrierung dieser Informationen in einer nationalen Datenbank für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz einen nicht zu vertretenden Mehraufwand, wenn dies zusätzliche Registrierungspflichten bedeuten wird. Diese stünden in keinem Verhältnis zum Nutzen, der aus einer derartigen Registrierung gezogen werden könnte, und sind daher abzulehnen. Darauf hinzuweisen ist, dass der in Bezug genommene Artikel 18 Absatz 3 der aktuellen EPBD bisher keine Regelungen zu einer nationalen Datenbank trifft.



Drucksache 10/16

... Die Änderung in § 7 Absatz 3 enthält keine neue Informationspflicht, umgestellt wird auf Grund EU-rechtlicher Vorgaben aber die Art und Weise, wie die Angaben zu den Flächen im Sammelantrag erfolgen müssen. Dadurch kann insbesondere in der Anfangsphase ein höherer Zeitaufwand entstehen. Geht man im Jahr der Umstellung von einem zusätzlichen Zeitaufwand je Betrieb von vier Stunden aus, entstehen dadurch Kosten je Betrieb in Höhe von 94,40 € (Lohnkostentabelle, Landwirtschaft, hohes Qualifikationsniveau). Es ist davon auszugehen, dass dieser zusätzliche Zeitaufwand nach Etablierung der Methode sehr stark sinkt, da weitgehend die Angaben aus den Vorjahren übernommen werden können und die Unterlagen mit entsprechender Erfahrung schneller bearbeitet werden können. Gegenüber dem bisherigen System, das die alphanumerische Angabe der Fläche nach Lage und Größe sowie entsprechende Korrekturen in kartografischen Vordrucken verlangt, ist dann nur noch von einem höheren Zeitaufwand von ca. einer Stunde je Antrag auszugehen. Betroffen sind insgesamt ca. 300.000 Antragsteller (Daten der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID)). Durch den zusätzlichen Zeitaufwand ergeben sich Kosten im ersten Jahr von ca. 28,32 Mio. €, in den weiteren Jahren bei 300.000 betroffenen Landwirten von ca.7,2 Mio. €. (ohne Landwirte aus HE und SL, da diese bereits seit Jahren mit einem vergleichbaren System arbeiten, so dass hier kein zusätzlicher Aufwand entsteht.)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 11a
Änderung bei Flächennutzungen im Umweltinteresse

§ 13a
Angaben bei Niederwald mit Kurzumtrieb

Artikel 2
Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Weitere Verordnungsfolgen

Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3536: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS-Daten-Gesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

2.3. Evaluation

2.4. Abschließende Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 601/1/16

... Deshalb werden die deutschen Preisverhandlungen erleichtert, wenn der ausgehandelte Erstattungsbetrag nicht in die einschlägigen Datenbanken und Softwaresysteme eingestellt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/1/16




Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 130b Überschrift SGB V und Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 10

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V

§ 132b
Versorgung mit Soziotherapie

24. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu -* § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

25. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 15 Absatz 6 AMG

26. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG

'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes

Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel

29. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 603/16

... In der WebSKM-Datenbank aller Informationspflichten des Statistischen Bundesamtes sind die Standardaktivitäten der Wirtschaft, die mit der Stellung eines Antrages auf Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr zusammenhängen, aufgeführt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/16




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern

Artikel 4
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 5
Änderungen des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 409/16

... aaa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter "Auskunft aus der zentralen Datenbank wird auf Ersuchen erteilt" durch die Wörter "Die Übermittlung von Daten aus dem zentralen Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgt auf Ersuchen an" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

§ 16
Zentrales Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit

§ 19
Löschung

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz SchwarzArbG

2. Viertes Buch Sozialgesetzbuch SGB IV

3. Straßenverkehrsgesetz StVG

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Bürgerinnen und Bürger

4.2 Wirtschaft

4.3 Verwaltung

a. Änderungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz §§ 3 und 4

§§ 8 und 9

§ 21

b. Änderungen im Vierten Buch Sozialgesetzbuch

c. Änderungen im Straßenverkehrsgesetz

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3746: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Änderungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Änderungen im Vierten Buch Sozialgesetzbuch

Änderungen im Straßenverkehrsgesetz


 
 
 


Drucksache 72/16

... Zur Ermittlung des Zeitaufwands von 110 Minuten wurde auf Regelungen in der WebSKMDatenbank zurückgegriffen, die in vergleichbarer Form eine Überprüfung von Betriebs- und Geschäftsräumen zum Inhalt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

4 Bund:

Länder und Kommunen:

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 7a
Untersagung der Tätigkeit, Widerruf der Anerkennung

§ 7b
Überwachung von Ausbildungsstätten

§ 9
Bußgeldvorschriften

§ 10
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 11
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel der Regelung

II. Lösung und Inhalt der Regelungen

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Alternativen

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger:

2. Wirtschaft:

3. Verwaltung:

5 Bund:

Länder und Kommunen:

VIII. Weitere Kosten

IX. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 2 Satz 4 GGO

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

§ 11
:

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3376: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 302/16

... Es wurden angemessene Monitoring- und Berichterstattungsmodalitäten ermittelt, ohne jedoch neue Berichtspflichten und Verwaltungslasten zu schaffen. Die wichtigsten Informationen über die Flotte, über Unfälle und die Einhaltung der Vorschriften werden mit Unterstützung der EMSA, der Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Fahrgastschiffen sowie über die Datenbank "Europäisches Informationsforum für Unfälle auf See" (European Marine Casualty Information Platform, EMCIP) zusammengetragen. Da ein vollständiger Zyklus der geplanten Kontrollbesuche der EMSA voraussichtlich fünf Jahre in Anspruch nehmen wird, sollte die Bewertung der EU-Sicherheitsvorschriften für Fahrgastschiffe in siebenjährigen Intervallen erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

2.1 Rechtsgrundlage

2.2 Subsidiarität

2.3 Verhältnismäßigkeit

2.4 Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1 Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2 Konsultation der Interessenträger

3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3.4 Folgenabschätzung

3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

3.6 Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

5.2 Erläuternde Dokumente

5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Fahrgastschiffsklassen und Anwendung

5 Sicherheitsanforderungen

Zusätzliche Sicherheitsanforderungen, gleichwertiger Ersatz, Befreiungen und Schutzmaßnahmen

Ausschuss und Änderungsverfahren

5 Zeugnisse

Internationale Dimension

5 Bewertungsbestimmungen

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2009/45/EG

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 10a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 14
Regeln des SOLAS-Übereinkommens von 1974

Artikel 16a
Bewertung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 391/1/16

... 2. Der Bundesrat regt dennoch an zu prüfen, ob eine Vereinheitlichung der Speicherfristen umsetzbar ist. Die zukünftige Eurodac-Verordnung sieht nur eine Erhöhung der Speicherdauer von unerlaubt eingereisten Drittstaatsangehörigen von 18 Monaten auf fünf Jahre vor. Dies bedeutet jedoch, dass die Fingerabdruckdaten und Gesichtsbilddaten von Personen, die "untertauchen" und sich somit dem Asylverfahren entziehen, wesentlich früher aus der Datenbank gelöscht werden, als von Personen, die sich dem Asylverfahren unterziehen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Erweiterung auf den Personenkreis des Kapitels IV (Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhalten) ist dieser Widerspruch zu der Speicherfrist von Asylbewerberinnen und -bewerbern aus sicherheitspolitischen Aspekten nicht nachvollziehbar. Es sollte deshalb in Artikel 17 des Änderungsvorschlags eine einheitliche Aufbewahrungsfrist der Daten von zehn Jahren bei Asylantragstellerinnen und -antragstellern, Personen, die beim illegalen Grenzübertritt aufgegriffen werden, und Personen, die sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhalten, festgeschrieben werden.



Drucksache 568/16

... /EG zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums8, die Richtlinie 96/9/EG über den rechtlichen Schutz von Datenbanken9 und die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

- Erläuternde Dokumente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zulässige Formen der Nutzung

Artikel 4
Kopien in einem zugänglichen Format im Binnenmarkt

Artikel 5
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 6
Änderung der Richtlinie 2001/29/EG

Artikel 7
Berichterstattung

Artikel 8
Überprüfung

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten


 
 
 


Drucksache 103/1/16

... erlassen oder eine entsprechende Regelung durch förmliches Gesetz zur Umsetzung dieser Vorgabe initiiert. Damit die durch das Unionsrecht den Mitgliedstaaten auferlegte Verpflichtung, eine rechtmäßige Ausstellung von Heimtierpässen sicherzustellen, fristgerecht erfüllt werden kann, haben sich die Länder auf ein zentrales Kontroll- und Ausgabeverfahren der Blankoheimtierausweise über die zentrale Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT) verständigt. Dieses Verfahren sieht die Registrierung der ermächtigten Tierärztinnen und Tierärzte sowie der zum Druck bzw. zum Vertrieb von Heimtierausweisen autorisierten Firmen vor. Zudem würden dadurch eine Zuordnung der ausgelieferten Heimtierausweise sowie eine Kontrolle der gültigen Ermächtigung des Tierarztes sichergestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/1/16




1. Zu Artikel 6 Änderung der Viehverkehrsverordnung

'Artikel 6 Änderung der Viehverkehrsverordnung

2. Zu Artikel 9 Nummer 1 - neu - § 26 Satz 1 BmTierSSchV ,

'Artikel 9 Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

4. Zu Artikel 6 Änderung der Viehverkehrsverordnung

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 290/16

... 1. unfaire Geschäftsbedingungen insbesondere in Bezug auf den Zugang zu wichtigen Nutzerkreisen oder Datenbanken;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/16




1. Einleitung

2. ZUNEHMENDE Bedeutung von ONLINE-PLATTFORMEN in der Digitalen Wirtschaft

3. Schaffung GEEIGNETER AUSGANGSBEDINGUNGEN für Einrichtung, FESTIGUNG und Wachstum NEUER ONLINE-PLATTFORMEN

4. EIN AUSGEWOGENER REGELUNGSRAHMEN für ONLINE-PLATTFORMEN IM Digitalen Binnenmarkt

5. Umsetzung der wichtigsten Grundsätze für die Entwicklung von PLATTFORMEN in der EU

i Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen für vergleichbare digitale Dienste

ii Verantwortungsvolles Management von Online-Plattformen

iii Vertrauensbildung, Förderung von Transparenz und Gewährleistung von Fairness

- Aufklärung der Bürger und Verbraucher und Stärkung ihrer Position

- Gewährleistung eines gerechten und innovationsfreundlichen Unternehmensumfelds

iv Erhalt diskriminierungsfreier, offener Märkte zur Förderung einer datengesteuerten Wirtschaft

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 502/16

... Nach § 3 haben die Länder dem Bundesministerium bestimmte Informationen zu übermitteln. Diese Angaben können grundsätzlich aus der bestehenden Wildschweinepest-Datenbank generiert werden, sodass insoweit keine zusätzlichen Kosten anfallen würden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Monitoring

§ 2
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 3
Mitteilungen der Länder

§ 4
Weitergehende Maßnahmen

§ 5
Inkrafttreten

Anlage
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 4) Probenschlüssel für die nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 durchzuführenden Untersuchungen auf das Virus der Klassischen Schweinepest

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3672: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Abschließende Stellungnahme des NKR


 
 
 


Drucksache 604/16

... Auf Seiten der Verwaltung entsteht geringer Erfüllungsaufwand in Höhe von maximal 20 000 Euro durch die Erweiterung bzw. Neuanschaffung einer Datenbanksoftware für die zentrale Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Patenten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 3c
Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.

§ 3d
Berufszulassung von Unternehmern.

§ 8
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr

§ 13
Datei über Befähigungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel des Gesetzes

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

Weitere Kosten

4 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften:

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 3a

Zu § 3c

Zu § 3d

Zu § 3e

Zu § 6

Zu § 6a

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 11

Zu § 13

Zu § 14

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3492, BMVI: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand:

5 Wirtschaft

Verwaltung WSV :


 
 
 


Drucksache 601/16 (Beschluss)

... Deshalb werden die deutschen Preisverhandlungen erleichtert, wenn der ausgehandelte Erstattungsbetrag nicht in die einschlägigen Datenbanken und Softwaresysteme eingestellt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V

§ 132b
Versorgung mit Soziotherapie

17. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG

'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes

19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 316/16

... Cedefop schätzte die möglichen Auswirkungen eines höheren Kompetenzniveaus auf das BIP-Wachstum pro Kopf auf der Grundlage makroökonomischer Wachstumsmodelle; es stützte sich dabei auf Marktdaten (BIP/BIP pro Kopf) und andere relevante makroökonomische Variablen aus der AMECO-Datenbank der Europäischen Kommission und der Total Economy Database des Conference Board. Aus den Schätzungen geht hervor, dass eine Anhebung des mittleren Kompetenzniveaus Erwachsener (ISCED-Niveau 3-4) um einen Prozentpunkt die BIP-Wachstumsrate (pro Kopf) um 0,99 Prozentpunkte erhöhen könnte. Aufgrund dieser empirischen Daten simulierte Cedefop das sich aus einem höheren Kompetenzniveau ergebende langfristige Wirtschaftswachstum. Daraus geht hervor, dass - verglichen mit dem von Cedefop angenommenen Basisszenario rückläufiger Zahlen von Erwachsenen mit geringen Kompetenzen - ein weiterer Rückgang (um 4 Prozentpunkte) des Anteils geringqualifizierter Erwachsener zu einer Erhöhung des BIP in der EU von etwa 350 Mrd. EUR pro Jahr führen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle

Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa

Neue Herausforderungen

Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus

5 Ziele

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:

Nummer n

Nummer n

Nummer 9

Nummer 11

Nummer n

Nummer n

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:

Bewertung der Kompetenzen

EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT

Validierung und Anerkennung

Koordinierung und Partnerschaft

Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen

Monitoring und Evaluierung

EMPFIEHLT der Kommission,


 
 
 


Drucksache 304/16

... Es wurden angemessene Monitoring- und Berichterstattungsmodalitäten ermittelt, ohne jedoch neue Berichtspflichten und Verwaltungslasten zu schaffen. Die wichtigsten Informationen über die Flotte, über Unfälle und die Einhaltung der Vorschriften werden mit Unterstützung der EMSA, der Überprüfungsdatenbank (THETIS), der Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Fahrgastschiffen sowie über die Datenbank "Europäisches Informationsforum für Unfälle auf See" (European Marine Casualty Information Platform, EMCIP) zusammengetragen. Da ein vollständiger planmäßiger Kontrollzyklus der EMSA schätzungsweise fünf Jahre in Anspruch nimmt, sollte die Bewertung der EU-Sicherheitsvorschriften für Fahrgastschiffe in siebenjährigen Intervallen erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

2.1 Rechtsgrundlage

2.2 Subsidiarität

2.3 Verhältnismäßigkeit

2.4 Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1 Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2 Konsultation der Interessenträger

3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3.4 Folgenabschätzung

3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

3.6 Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

5.2 Erläuternde Dokumente

5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Vorab -Überprüfung

5 Änderungsverfahren

Änderung der Richtlinie 2009/16/EG

5 Aufhebung

5 Bewertung

Vorschlag

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vorab-Überprüfung

Artikel 4
Ausnahmen von der Pflicht zur Durchführung der Vorab-Überprüfung

Artikel 5
Regelmäßige Überprüfungen

Artikel 6
Überprüfungsmeldung und Bericht

Artikel 7
Mängelbeseitigung, Auslaufverbot und Aussetzung der Überprüfung

Artikel 8
Recht auf Widerspruch

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Überprüfungsdatenbank

Artikel 11
Sanktionen

Artikel 12
Änderungsverfahren

Artikel 13
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 14
Änderung der Richtlinie 2009/16/EG

Artikel 14a
Überprüfung von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und FahrgastHochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Bewertung

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-RoFahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Hafenstaatkontrolle sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates

Anhang 1
besondere Anforderungen an SCHIFFE IM LINIENVERKEHR (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)

Anhang 2
Verfahren für überprüfungen (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)

Anhang 3
Verfahren für überprüfungen während eines LINIENVERKEHRSDIENSTES (gemäß Artikel 5)

Anhang 4
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 31/16 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 hinsichtlich eines verstärkten Abgleichs mit einschlägigen Datenbanken an den Außengrenzen - COM(2015) 670 final; Ratsdok. 15397/15



Drucksache 391/16 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat regt dennoch an zu prüfen, ob eine Vereinheitlichung der Speicherfristen umsetzbar ist. Die zukünftige Eurodac-Verordnung sieht nur eine Erhöhung der Speicherdauer von unerlaubt eingereisten Drittstaatsangehörigen von 18 Monaten auf fünf Jahre vor. Dies bedeutet jedoch, dass die Fingerabdruckdaten und Gesichtsbilddaten von Personen, die "untertauchen" und sich somit dem Asylverfahren entziehen, wesentlich früher aus der Datenbank gelöscht werden, als von Personen, die sich dem Asylverfahren unterziehen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Erweiterung auf den Personenkreis des Kapitels IV (Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhalten) ist dieser Widerspruch zu der Speicherfrist von Asylbewerberinnen und -bewerbern aus sicherheitspolitischen Aspekten nicht nachvollziehbar. Es sollte deshalb in Artikel 17 des Änderungsvorschlags eine einheitliche Aufbewahrungsfrist der Daten von zehn Jahren bei Asylantragstellerinnen und -antragstellern, Personen, die beim illegalen Grenzübertritt aufgegriffen werden, und Personen, die sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhalten, festgeschrieben werden.



Drucksache 245/16

... Beim BfR ist die Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen (Giftinformationsdatenbank) angesiedelt. Die derzeit 8 Giftinformationszentren in Deutschland ( i.d.R. Universitätskliniken) können auf die Daten der Giftinformationsdatenbank zurückgreifen, um Ärzte bei der Behandlung zu beraten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3668: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Verlängerung der Frist nach § 28 Abs. 12 Satz 1 des Chemikaliengesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 346/16

... 4. Datenbank zur Dokumentation geschützten Kulturgutes und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/16




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz - KGSG)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zuständige Behörden

§ 4
Internetportal zum Kulturgutschutz

Kapitel 2
Schutz von Kulturgut vor Abwanderung

Abschnitt 1
Unterschutzstellen des nationalen Kulturgutes

§ 5
Grundsatz

§ 6
Nationales Kulturgut

§ 7
Eintragung in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes

§ 8
Nachträgliche Eintragung

§ 9
Kulturgut im Eigentum der Kirchen und Religionsgemeinschaften

§ 10
Ausnahmen zur Eintragung von Kulturgut bei Leihgaben aus dem Ausland und nach Rückkehr in das Bundesgebiet

§ 11
Ortswechsel von eingetragenem Kulturgut

§ 12
Steuerliche Begünstigung von national wertvollem Kulturgut, Ausgleich bei Verkauf infolge wirtschaftlicher Notlage

§ 13
Löschung der Eintragung

Abschnitt 2
Verfahren und Mitwirkungspflichten; Veröffentlichung

§ 14
Eintragungsverfahren

§ 15
Mitwirkungspflichten während des Eintragungsverfahrens

§ 16
Führung und Veröffentlichung der Verzeichnisse national wertvollen Kulturgutes

§ 17
Öffentliche Bekanntmachung

Abschnitt 3
Beschädigungsverbot und Mitteilungspflicht

§ 18
Beschädigungsverbot

§ 19
Mitteilungspflichten

Kapitel 3
Kulturgutverkehr

Abschnitt 1
Grundsatz

§ 20
Kulturgutverkehrsfreiheit

Abschnitt 2
Ausfuhr

§ 21
Ausfuhrverbot

§ 22
Genehmigung der vorübergehenden Ausfuhr von nationalem Kulturgut

§ 23
Genehmigung der dauerhaften Ausfuhr von nationalem Kulturgut

§ 24
Genehmigungspflichtige Ausfuhr von Kulturgut; Verordnungsermächtigung

§ 25
Allgemeine offene Genehmigung

§ 26
Spezifische offene Genehmigung

§ 27
Genehmigung der Ausfuhr von kirchlichem Kulturgut

Abschnitt 3
Einfuhr

§ 28
Einfuhrverbot

§ 29
Ausnahmen vom Einfuhrverbot

§ 30
Nachweis der Rechtmäßigkeit der Einfuhr

Abschnitt 4
Unrechtmäßiger Kulturgutverkehr

§ 31
Unrechtmäßige Ausfuhr von Kulturgut

§ 32
Unrechtmäßige Einfuhr von Kulturgut

§ 33
Sicherstellung von Kulturgut

§ 34
Verwahrung sichergestellten Kulturgutes

§ 35
Aufhebung der Sicherstellung

§ 36
Herausgabe sichergestellten Kulturgutes

§ 37
Einziehung sichergestellten Kulturgutes

§ 38
Folgen der Einziehung; Entschädigung

§ 39
Kosten für Sicherstellung, Verwahrung, Erhaltung und Herausgabe

Kapitel 4
Pflichten beim Inverkehrbringen von Kulturgut

§ 40
Verbot des Inverkehrbringens

§ 41
Allgemeine Sorgfaltspflichten

§ 42
Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen

§ 43
Erleichterte Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen Erleichterte Sorgfaltspflichten gelten, wenn

§ 44
Erhöhte Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen

§ 45
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 46
Auskunftspflicht

§ 47
Rechtsfolge bei Verstößen

§ 48
Einsichtsrechte des Käufers

Kapitel 5
Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes

Abschnitt 1
Rückgabeanspruch

§ 49
Öffentlichrechtliche Rückgabeansprüche

§ 50
Rückgabeanspruch eines Mitgliedstaates Auf Ersuchen eines Mitgliedstaates ist Kulturgut zurückzugeben, wenn es

§ 51
Rückgabeanspruch wegen Verstoßes gegen das Recht der Europäischen Union

§ 52
Rückgabeanspruch eines Vertragsstaates

§ 53
Rückgabeanspruch nach der Haager Konvention

§ 54
Anzuwendendes Zivilrecht

§ 55
Befristung und Verjährung des Rückgabeanspruchs

§ 56
Beginn der Verjährung

§ 57
Hemmung und Neubeginn der Verjährung und Erlöschensfristen

Abschnitt 2
Rückgabeverfahren

§ 58
Grundsatz der Rückgabe

§ 59
Rückgabeersuchen

§ 60
Kollidierende Rückgabeersuchen

§ 61
Aufgaben der Länder

§ 62
Aufgaben der obersten Bundesbehörden

§ 63
Zulässigkeit der Klage auf Rückgabe

§ 64
Kosten der behördlichen Sicherstellung

§ 65
Kosten der Rückgabe und Erhaltungsmaßnahmen

Abschnitt 3
Entschädigung und Erstattungsanspruch

§ 66
Entschädigung bei Rückgabe

§ 67
Höhe der Entschädigung

§ 68
Erstattungsanspruch des ersuchenden Mitglied- oder Vertragsstaates

Kapitel 6
Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes

§ 69
Rückgabeanspruch gegenüber Mitgliedstaaten

§ 70
Rückgabeanspruch gegenüber Vertragsstaaten

§ 71
Kosten

§ 72
Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut

Kapitel 7
Rückgabezusage im internationalen Leihverkehr

§ 73
Rechtsverbindliche Rückgabezusage

§ 74
Erteilung der rechtsverbindlichen Rückgabezusage

§ 75
Verlängerung

§ 76
Wirkung

Kapitel 8
Datenschutz, gemeinsames Verfahren, Zoll

§ 77
Erhebung und Verarbeitung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten

§ 78
Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an die zuständige Behörde

§ 79
Gemeinsames Verfahren von Bund und Ländern

§ 80
Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an

§ 81
Mitwirkung der Zollbehörden, Anhaltung von Kulturgut

§ 82
Anmeldepflicht bei Ein- und Ausfuhr im Kulturgutverkehr mit Drittstaaten

Kapitel 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 83
Strafvorschriften

§ 84
Bußgeldvorschriften

§ 85
Einziehung und erweiterter Verfall

§ 86
Besondere Voraussetzung der Verwertung von Kulturgut

§ 87
Aufgaben und Befugnisse der Zollbehörden

§ 88
Straf- und Bußgeldverfahren

Kapitel 10
Evaluierung, Übergangs- und Ausschlussvorschriften

§ 89
Evaluierung

§ 90
Fortgeltung und Befristung bisherigen Abwanderungsschutzes

§ 91
Ausschluss abweichenden Landesrechts

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zu der Konvention vom 14. Mai 1954

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Artikel 6
Änderung der FIDE-Verzeichnis-Verordnung

Artikel 7
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.