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65 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Datenschutzgrundverordnung"


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Drucksache 93/20

... Die Festlegung auf 1,20 Euro stellt mithin einen Ausgleich aus beiden Vergleichsgrößen her. Dabei sind die auch im Schornsteinfegerhandwerk gestiegenen Anforderungen und Kosten (z.B. für den Datenschutz - durch die EU-Datenschutzgrundverordnung brauchen die Schornsteinfeger als beliehener Unternehmer seit Mai 2018 einen Datenschutzbeauftragten; bei der Beauftragung eines Externen werden hier sehr schnell vierstellige Beträge erreicht) berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 6
Gebühren

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge

II. Verordnungsermächtigungen

III. Erfüllungsaufwand, weitere Kosten

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

b. Weitere Kosten

IV. Nachhaltige Entwicklung

V. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zur Mahngebühr:

Zur Gebühr für die Ersatzvornahme:

Zur Anmerkung:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4769, BMWi Zweite Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

II.3. Gesamtbelastung für Bürgerinnen und Bürger

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 164/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren insbesondere zu prüfen, ob in § 307 SGB V für das Außenverhältnis ein Gesamtverantwortlicher bestimmt oder eine der Gesamtschuld ähnliche gemeinsame Verantwortung aller an der Datenverarbeitung Beteiligten geregelt werden könnte, um den betroffenen Versicherten eine effektive Wahrnehmung ihrer Rechte aus der Datenschutzgrundverordnung zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 31 Absatz 1 Satz 6, Satz 7, Satz 8 - neu - und Satz 9 - neu - SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe a § 303 Absatz 3 Satz 1 SGB V , Buchstabe b - neu - § 303 Absatz 4 Satz 1 SGB V und Nummer 30 Buchstabe c § 305 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 Absatz 3 bis 5 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 Absatz 5 Satz 2 und 3 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 308 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 9 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 10 SGB V und § 325 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 6 Satz 4a - neu - SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 312 Absatz 1 Satz 2 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 314 einleitender Satzteil SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 317 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 318 Absatz 2 Satz 2 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 325 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 333 Absatz 1 einleitender Satzteil SGB V

17. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 333 Absatz 2 SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 339 Absatz 2 SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 339 Absatz 3 und § 340 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 2 Nummer 1 und 2 SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 3 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 5 Satz 5 SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 345 SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 352 Nummer 16 und 17 SGB V

27. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 360 Absatz 4 SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 360 Absatz 5 Satz 4 SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 363 Absatz 6 Satz 5 SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 363 Absatz 8 SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 375 Absatz 1 SGB V

32. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 378 Absatz 2 Satz 1 SGB V

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 67/20 (Beschluss)

... Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht der Neuregelung nicht entgegen. Die mit Veröffentlichungen im Sinne der BGH-Rechtsprechung verbundene Datenverarbeitung dürfte bereits basierend auf der Öffnungsklausel des Artikels 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c, Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b DSGVO in Verbindung mit § 64 Absatz 2 InsO in Verbindung mit § 9 InsO rechtmäßig sein, da sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Insolvenzgerichts - vorliegend aus § 64 Absatz 2 InsO-E in Verbindung mit § 9 InsO - erforderlich ist. Die Rechtsgrundlage erfüllt auch ihrerseits die Voraussetzungen des Artikels 6 Absatz 3 Satz 3 und 4 DSGVO. Der Zweck der Datenverarbeitung ist insbesondere in § 9 Absatz 3 InsO festgelegt, wonach die öffentliche Bekanntmachung Zustellungsfunktion hat. Auch verfolgt sie ein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel und ist zur Erreichung des verfolgten Zwecks erforderlich und verhältnismäßig: Die Vorschrift zielt ab auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz bei gleichzeitiger Vereinfachung der Verfahrensabläufe. Die Adressaten - insbesondere die häufig zahlreichen Insolvenzgläubiger - sollen in die Lage versetzt werden, ihre Rechte wahrzunehmen, wobei ihnen die Recherche wesentlich vereinfacht wird; zugleich bleibt den Insolvenzgerichten die Bescheidung einer Vielzahl von Anfragen erspart.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und des Bundes

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 64

Zu § 64

Zu § 64

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 164/1/20

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren insbesondere zu prüfen, ob in § 307 SGB V für das Außenverhältnis ein Gesamtverantwortlicher bestimmt oder eine der Gesamtschuld ähnliche gemeinsame Verantwortung aller an der Datenverarbeitung Beteiligten geregelt werden könnte, um den betroffenen Versicherten eine effektive Wahrnehmung ihrer Rechte aus der Datenschutzgrundverordnung zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 31 Absatz 1 Satz 6, Satz 7, Satz 8 - neu - und Satz 9 - neu - SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe a § 303 Absatz 3 Satz 1 SGB V , Buchstabe b - neu - § 303 Absatz 4 Satz 1 SGB V und Nummer 30 Buchstabe c § 305 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 Absatz 3 bis 5 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 Absatz 5 Satz 2 und 3 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 308 SGB V

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 31

8. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 9 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 10 SGB V und § 325 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 6 Satz 4a - neu - SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 312 Absatz 1 Satz 2 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 314 einleitender Satzteil SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 314 einleitender Satzteil SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 317 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 - neu - SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 318 Absatz 2 Satz 2 SGB V

17. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 325 SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 333 Absatz 1 einleitender Satzteil SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 333 Absatz 2 SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 31 §§ 334 ff. SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 339 Absatz 2 SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 339 Absatz 3 und § 340 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB V

24. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 2 Nummer 1 und 2 SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 3 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 5 Satz 5 SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 345 SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 352 Nummer 16 und 17 SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 360 Absatz 4 SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 360 Absatz 5 Satz 4 SGB V

32. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 363 Absatz 6 Satz 5 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 363 Absatz 8 SGB V

34. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 375 Absatz 1 SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 378 Absatz 2 Satz 1 SGB V

36. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 109/20

... Die Datenethikkommission empfiehlt eine EU-Verordnung für Algorithmische Systeme und eine teilweise Stärkung der Aufsicht in den Mitgliedstaaten. Das vorgeschlagene Marktortprinzip nach dem Vorbild der Datenschutzgrundverordnung (Art. 3 Abs. 2 DSGVO) würde dazu führen, dass die Verordnung auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU gilt, die hier ihre Dienste anbieten. Dies stärkt die digitale Souveränität Deutschlands und der EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/20




Entschließung

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

Zu Ziffer 5:

Zu Ziffer 6:


 
 
 


Drucksache 96/1/20

... 24. Sofern sich herausstellt, dass Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) der Realisierung der Ziele der Datenstrategie entgegenstehen, bittet der Bundesrat, zu prüfen, ob diese Hindernisse im Rahmen der Evaluierung der DGSVO abgebaut werden können. Alternativ müssten sektorspezifische Regelungen der DGSVO vorgehen.



Drucksache 87/20

... Die Neufassung des Absatzes 3 bewirkt, dass die betroffene Person in jedem Fall und ungeachtet der Pflicht zu ihrer Anhörung durch die Meldebehörde nach § 51 Absatz 2 Satz 1 BMG, ihrer eigenen Auskunftsansprüche (beispielsweise aus Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

§ 100g
Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten.

§ 101a
Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten.

Artikel 3
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 5
Änderung des Telemediengesetzes

§ 15a
Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten

§ 15b
Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten

Artikel 6
Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen.

§ 3a
Meldepflicht

Artikel 7
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Die bereits bestehenden Pflichten der genannten Anbieter sozialer Netzwerke werden um folgende drei Maßnahmen ergänzt:

bb Daraus ergeben sich folgende Schätzungen:

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 15a

Zu § 15b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5094, BMJV Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder/Kommunen

II.2 Weitere Kosten

5 Fallzahlen

Personal - und Sachkosten

II.3 ‚One in one out‘-Regel

II.4 Evaluierung

II.5 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 67/20

... Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht der Neuregelung nicht entgegen. Die mit Veröffentlichungen im Sinne der BGH-Rechtsprechung verbundene Datenverarbeitung dürfte bereits basierend auf der Öffnungsklausel des Artikels 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c, Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b DSGVO i.V.m. § 64 Absatz 2 InsO i.V.m. § 9 InsO rechtmäßig sein, da sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Insolvenzgerichts - vorliegend aus § 64 Absatz 2 InsO i.V.m. § 9 InsO - erforderlich ist. Die Rechtsgrundlage erfüllt auch ihrerseits die Voraussetzungen des Artikels 6 Absatz 3 Satz 3 und 4 DSGVO. Der Zweck der Datenverarbeitung ist insbesondere in § 9 Absatz 3 InsO festgelegt, wonach die öffentliche Bekanntmachung Zustellungsfunktion hat. Auch verfolgt sie ein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel und ist zur Erreichung des verfolgten Zwecks erforderlich und verhältnismäßig: Die Vorschrift zielt ab auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz bei gleichzeitiger Vereinfachung der Verfahrensabläufe. Die Adressaten - insbesondere die häufig zahlreichen Insolvenzgläubiger - sollen in die Lage versetzt werden, ihre Rechte wahrzunehmen, wobei ihnen die Recherche wesentlich vereinfacht wird; zugleich bleibt den Insolvenzgerichten die Bescheidung einer Vielzahl von Anfragen erspart.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und des Bundes

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 64

Zu § 64

Zu § 64

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 7/20

... Zudem werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im THWG an die sich aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergebenden Erfordernisse angepasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/20




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des THW-Gesetzes

§ 1
Rechtsform, Aufgaben und Personal

§ 1a
Einsatzkräfte und Einrichtungen

§ 1b
Forschung

§ 2
Helferinnen und Helfer; Verordnungsermächtigung

§ 3
Ausgleichsansprüche und soziale Sicherung.

§ 4
Mitwirkung; Verordnungsermächtigung

§ 6
Gebühren und Auslagen bei Amtshilfe; Verordnungsermächtigung für Kostenerstattungen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Demografische Auswirkungen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu § 1a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 1b

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu § 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Satz 2 - neu -

Zu den Sätzen 3 bis 5

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Satz 1

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Satz 3

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu Satz 3

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 8

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 4

Zu § 5

Zu Nummer 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 191/19

... Die Regelungen stehen mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, im Einklang. Die Verordnung enthält Regelungen, die - insbesondere betreffend die Verarbeitung im Bewacherregister - für den Datenschutz relevant sind und damit auch einen Bezug zur Datenschutzgrundverordnung aufweisen. Die Bestimmungen der Verordnung bewegen sich im Rahmen der Ermächtigungsgrundlagen zur Speicherung und Verarbeitung von Daten, die durch das Zweite Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vor dem Hintergrund der Einführung des Bewacherregisters geschaffen wurden. Im Rahmen des Verordnungsverfahrens wurde die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beteiligt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über das Bewacherregister (Bewacherregisterverordnung - BewachRV)

§ 1
Datensatz

§ 2
Übermittlung und Verarbeitung von Daten

§ 3
Portalanwendung

§ 4
Verfahren der Datenübermittlung an die Registerbehörde durch die für den Vollzug des § 34a der Gewerbeordnung zuständigen Behörden

§ 5
Verfahren der Datenübermittlung an die Registerbehörde durch die Gewerbetreibenden

§ 6
Meldungen durch die Registerbehörde

§ 7
Verwendung von Schnittstellen

§ 8
Verantwortung für die Datenübermittlung und die Datenrichtigkeit

§ 9
Automatisiertes Abrufverfahren

§ 10
Umfang des Datenabrufs

§ 11
Abrufvoraussetzungen

§ 12
Datenübermittlung für statistische Zwecke

§ 13
Schutz personenbezogener Daten

§ 14
Protokollierungspflicht

Artikel 2
Änderung der Bewachungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 539/19 (Beschluss)

... 2. Dabei darf jedoch nicht aus dem Blick verloren werden, dass es sich bei Gesundheitsdaten um eine besondere Kategorie personenbezogener Daten nach Artikel 9 Absatz 1 Datenschutzgrundverordnung handelt, die überaus sensibel sind. Insbesondere die laufende automatisierte Datenübertragung, etwa durch Fitness-Tracker, lässt detaillierte Rückschlüsse über einzelne Personen zu. In Kombination mit anderweitig gewonnenen Daten ermöglichen sie die Erstellung umfassender individueller Gesundheitsprofile. Wie der Europarat in seiner Empfehlung vom 27. März 2019 (Recommendation CM/Rec(2019)2) zutreffend ausgeführt hat, sollten Big Data-Anwendungen im Gesundheitssektor mit rechtlichen und technischen Maßnahmen flankiert werden, die den effektiven Schutz jedes Individuums ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Schutz von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern vor laufender Erhebung hochsensibler Gesundheitsdaten zu Zwecken der Tarifgestaltung in der Krankenversicherung


 
 
 


Drucksache 539/19

... 2. Dabei darf jedoch nicht aus dem Blick verloren werden, dass es sich bei Gesundheitsdaten um eine besondere Kategorie personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung handelt, die überaus sensibel sind. Insbesondere die laufende automatisierte Datenübertragung, etwa durch Fitness-Tracker, lässt detaillierte Rückschlüsse über einzelne Personen zu. In Kombination mit anderweitig gewonnenen Daten ermöglichen sie die Erstellung umfassender individueller Gesundheitsprofile. Wie der Europarat in seiner Empfehlung vom 27. März 2019 (Recommendation CM/Rec(2019)2) zutreffend ausgeführt hat, sollten Big Data-Anwendungen im Gesundheitssektor mit rechtlichen und technischen Maßnahmen flankiert werden, die den effektiven Schutz jedes Individuums ermöglichen.



Drucksache 339/19

... Die Erhebung, Speicherung und Verwendung durch Auswertung umfasst auch personenbezogene Daten (Artikel 4 Nummer 1 Datenschutzgrundverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 489/19 (Beschluss)

... Es handelt sich um eine logische Folgeanpassung an die Neuregelung in § 30 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a AO (vgl. zu Nummer 1b.). Hierdurch wird eine zulässige Weiterverarbeitung der nach § 30 AO geschützten Daten nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung gesetzlich normiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Erfüllungsaufwand

3. Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 §§ 29c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 30 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a AO

Zu Artikel 1 Nummer 1a

Zu Artikel 1 Nummer 1b

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138d Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AO

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 §§ 138i, 138j Absatz 3 AO

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 Satz 2 - neu - AO

12. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe d § 7 Absatz 14 Satz 2 EUAHiG


 
 
 


Drucksache 489/1/19

... Es handelt sich um eine logische Folgeanpassung an die Neuregelung in § 30 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a AO (vgl. zu Nummer 1b.). Hierdurch wird eine zulässige Weiterverarbeitung der nach § 30 AO geschützten Daten nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung gesetzlich normiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Erfüllungsaufwand

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1

5. Zum Titel des Gesetzes und

Zu Artikel 1 Nummer 1a

Artikel 1a
Weitere Änderung der Abgabenordnung

§ 138l
Pflicht zur Mitteilung innerstaatlicher Steuergestaltungen

Artikel 2a
Weitere Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 3a
Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

3 Allgemein:

Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Satz 1 wird auf die Begründung zu Dreifachbuchstabe aaa verwiesen. Satz 2 entspricht der bereits an anderer Stelle in der Abgabenordnung verwendeten Formulierung. s.§ 154 Absatz 2a Satz AO .

Zu Buchstabe c

3 Allgemein:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4:

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Satz 1 bis 3:

Zu Satz 4:

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 §§ 29c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 30 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a AO

Zu Artikel 1 Nummer 1a

Zu Artikel 1 Nummer 1b

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138d Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AO

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 §§ 138i, 138j Absatz 3 AO

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO

12. Zu Artikel 1Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 Satz 2 - neu - AO

14. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe d § 7 Absatz 14 Satz 2 EUAHiG


 
 
 


Drucksache 90/19

... Die Regelungen stehen mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, im Einklang. Die Bewachungsverordnung enthält Regelungen, die - insbesondere betreffend die Verarbeitung im Bewacherregister - für den Datenschutz relevant sind und damit auch einen Bezug zur Datenschutzgrundverordnung aufweisen. Die Bestimmungen der Bewachungsverordnung bewegen sich im Rahmen der Ermächtigungsgrundlagen zur Speicherung und Verarbeitung von Daten, die durch das Zweite Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vor dem Hintergrund der Einführung des Bewacherregisters geschaffen wurden. Im Rahmen des Verordnungsverfahrens wurde die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beteiligt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

2 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Zuständigkeit, Unterrichtung der Gewerbeämter, Antragsstellung

§ 1
Örtliche Zuständigkeit

§ 2
Unterrichtung in Strafsachen

§ 3
Angaben bei der Antragsstellung

Abschnitt 2
Unterrichtungsverfahren

§ 4
Zweck

§ 5
Zuständige Stelle

§ 6
Verfahren

§ 7
Inhalt der Unterrichtung

§ 8
Anerkennung anderer Nachweise

Abschnitt 3
Sachkundeprüfung

§ 9
Zweck und Gegenstand der Sachkundeprüfung

§ 10
Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss

§ 11
Prüfung, Verfahren

§ 12
Anerkennung anderer Nachweise

Abschnitt 4
Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen

§ 13
Gebrauch der Dienstleistungsfreiheit

Abschnitt 5
Anforderungen a n die Haftpflichtversicherung

§ 14
Umfang der Versicherung

§ 15
Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens

Abschnitt 6
Verpflichtungen bei der Ausübung des Gewerbes

§ 16
Beschäftigte, An- und Abmeldung von Wach- und Leitungspersonal

§ 17
Dienstanweisung

§ 18
Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson

§ 19
Dienstkleidung

§ 20
Behandlung der Waffen und Anzeigepflicht nach Waffengebrauch

§ 21
Buchführung und Aufbewahrung

Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 8
Schlussvorschriften

§ 23
Übergangsvorschriften

§ 24
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 6 Absatz 2) Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung (Familienname und Vorname)

Anlage 2
(zu § 7) Sachgebiete für das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe

Anlage 3
(zu § 11 Absatz 7) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu §§ 14

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Anlage 1 bis 3:


 
 
 


Drucksache 144/1/19

... ‚Entschließung des Bundesrates zur Datenschutzgrundverordnung und weiteren datenschutzrechtlichen Bestimmungen



Drucksache 584/19

... Zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben aus Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutzgrundverordnung ist in Absatz 4 eine Zweckbestimmung der Vorlagepflicht aufgenommen worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)1)

2 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeiner Teil

Teil 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Zweck und Ziel

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 5
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

§ 6
Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

§ 7
Regeln der Technik

§ 8
Verantwortliche

§ 9
Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude

Teil 2
Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 10
Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

§ 11
Mindestwärmeschutz

§ 12
Wärmebrücken

§ 13
Dichtheit

§ 14
Sommerlicher Wärmeschutz

Abschnitt 2
Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Unterabschnitt 1
Wohngebäude

§ 15
Gesamtenergiebedarf

§ 16
Baulicher Wärmeschutz

§ 17
Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2
Nichtwohngebäude

§ 18
Gesamtenergiebedarf

§ 19
Baulicher Wärmeschutz

Abschnitt 3
Berechnungsgrundlagen und - verfahren

§ 20
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes

§ 21
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes

§ 22
Primärenergiefaktoren

§ 23
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 24
Einfluss von Wärmebrücken

§ 25
Berechnungsrandbedingungen

§ 26
Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes

§ 27
Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude

§ 28
Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen

§ 29
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden

§ 30
Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude

§ 31
Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

§ 32
Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

§ 33
Andere Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

§ 34
Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

§ 35
Nutzung solarthermischer Anlagen

§ 36
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 37
Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme

§ 38
Nutzung von fester Biomasse

§ 39
Nutzung von flüssiger Biomasse

§ 40
Nutzung von gasförmiger Biomasse

§ 41
Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien

§ 42
Nutzung von Abwärme

§ 43
Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung

§ 44
Fernwärme oder Fernkälte

§ 45
Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Teil 3
Bestehende Gebäude

Abschnitt 1
Anforderungen a n bestehende Gebäude

§ 46
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; Entgegenstehende Rechtsvorschriften

§ 47
Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

§ 48
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

§ 49
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten

§ 50
Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes

§ 51
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

Abschnitt 2
Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

§ 52
Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude

§ 53
Ersatzmaßnahmen

§ 54
Kombination

§ 55
Ausnahmen

§ 56
Abweichungsbefugnis

Teil 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1
Veränderungsverbot

§ 57
Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Unterabschnitt 2
Betreiberpflichten

§ 58
Betriebsbereitschaft

§ 59
Sachgerechte Bedienung

§ 60
Wartung und Instandhaltung

Abschnitt 2
Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 61
Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe

§ 62
Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist

§ 63
Raumweise Regelung der Raumtemperatur

§ 64
Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Unterabschnitt 2
Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

§ 65
Begrenzung der elektrischen Leistung

§ 66
Regelung der Be- und Entfeuchtung

§ 67
Regelung der Volumenströme

§ 68
Wärmerückgewinnung

Unterabschnitt 3
Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

§ 69
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

§ 70
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Unterabschnitt 4
Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

§ 71
Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen

§ 72
Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

§ 73
Ausnahme

Abschnitt 3
Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74
Betreiberpflicht

§ 75
Durchführung und Umfang der Inspektion

§ 76
Zeitpunkt der Inspektion

§ 77
Fachkunde des Inspektionspersonals

§ 78
Inspektionsbericht; Registriernummern

Teil 5
Energieausweise

§ 79
Grundsätze des Energieausweises

§ 80
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

§ 81
Energiebedarfsausweis

§ 82
Energieverbrauchsausweis

§ 83
Ermittlung und Bereitstellung von Daten

§ 84
Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 85
Angaben im Energieausweis

§ 86
Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes

§ 87
Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

§ 88
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise

Teil 6
Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 89
Fördermittel

§ 90
Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 91
Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

Teil 7
Vollzug

§ 92
Erfüllungserklärung

§ 93
Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung

§ 94
Verordnungsermächtigung

§ 95
Behördliche Befugnisse

§ 96
Private Nachweise

§ 97
Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

§ 98
Registriernummer

§ 99
Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 100
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

§ 101
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsberichte der Länder

§ 102
Befreiungen

§ 103
Innovationsklausel

Teil 8
Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

§ 104
Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen

§ 105
Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

§ 106
Gemischt genutzte Gebäude

§ 107
Wärmeversorgung im Quartier

§ 108
Bußgeldvorschriften

§ 109
Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 110
Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 111
Allgemeine Übergangsvorschriften

§ 112
Übergangsvorschriften für Energieausweise

§ 113
Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen

§ 114
Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Anlage 1
(zu § 15 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)

Anlage 2
(zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)

Anlage 3
(zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

Anlage 4
(zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren

Anlage 5
(zu § 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

1. Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens

2. Ausführungsvarianten

a Ausführungsvarianten für ein freistehendes Wohngebäude

Tabelle

b Ausführungsvarianten für ein einseitig angebautes Wohngebäude

Tabelle

c Ausführungsvarianten für ein zweiseitig angebautes Wohngebäude.

Tabelle

3. Beschreibung der Wärmeschutz- und Anlagenvarianten

a Baulicher Wärmeschutz

Tabelle

b Anforderung an die Anlagenvarianten

Anlage 6
(zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

Anlage 7
(zu § 48) Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

Anlage 8
(zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

1. Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 69 und § 71 Absatz 1

2. Wärmedämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 70

3. Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten

4. Gleichwertige Begrenzung

Anlage 9
(zu § 85 Absatz 6) Umrechnung in Treibhausgasemissionen

1. Angabe in Energiebedarfsausweisen

2. Angabe in Energieverbrauchsausweisen

3. Emissionsfaktoren

Anlage 10
(zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

Anlage 11
(zu § 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen

1. Zweck der Schulung

2. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Wohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen

e Erbringung der Nachweise

f Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

3. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Nichtwohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung

e Beurteilung von Beleuchtungs- und Belichtungssystemen

f Erbringung der Nachweise

g Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

4. Umfang der Schulung

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 2 Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Berechnungsgrundlagen und -verfahren

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 11

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 4 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Anforderungen an bestehende Gebäude

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 51

Zu Abschnitt 2 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Teil 4

Zu Abschnitt 1 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Zu Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot

Zu § 57

Zu Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Einbau und Ersatz

Zu Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Unterabschnitt 2 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Unterabschnitt 3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Zu § 69

Zu § 70

Zu Unterabschnitt 4 Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

Zu § 71

Zu § 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 73

Zu Abschnitt 3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 75

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 78

Zu Teil 5

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 6

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu Teil 7

Zu § 92

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 8

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu Teil 9

Zu § 110

Zu § 111

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 112

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113

Zu § 114

Zu Anlage 1 Anlage zu § 15 Absatz 1

Zu Anlage 2 Anlage zu § 18 Absatz 1

Zu Anlage 3 Anlage zu § 19

Zu Anlage 4 Anlage zu § 22 Absatz 1 und 2

Zu Anlage 5 Anlage zu § 31 Absatz 1

Zu Nummer 1

Im Einzelnen:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Anlage 6 Anlage zu § 32 Absatz 4

Zu Anlage 7 Anlage zu § 48

Zu Anlage 8 Anlage zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1

Zu Anlage 9 Anlage zu § 85 Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 10 Anlage zu § 86

Zu Anlage 11 Anlage zu § 88 Absatz 2 Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4736 BMWi: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 ‘One in one out’-Regel

II.4 Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 54/1/19

... 3. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum 2. DAVG das AZR und die gesetzlichen Grundlagen so fortzuentwickeln, dass Bund, Länder und Kommunen die erforderlichen Integrationsprozesse besser abbilden und koordinieren können. Den für Integration zuständigen kommunalen Behörden kommt dabei neben dem BAMF eine besondere Bedeutung zu. Zielrichtung sollte dabei in der weiteren Perspektive sein, das AZR unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben, besonders infolge der Datenschutzgrundverordnung, als "Integrations-Datenbank" zu implementieren. Mit dem vorgesehenen Ausbau des AZR zu einem Kerndatensystem und der damit einhergehenden massiven, digital gestützten Vernetzung eines erweiterten Kreises von Institutionen - im Bereich der Erstregistrierung, der Informationsbereitstellung für Behörden, der Sicherheitsüberprüfung sowie der Asylverfahren - sind in gesetzlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht die Voraussetzungen für solch eine Datenbank bereits weitgehend erfüllt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/1/19




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3 und 4:

Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zu Artikel 1 Änderung des AZR-Gesetzes

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 AZRG , Artikel 7 Nummer 1 und 2 § 18e AZRG

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3, 4 AZRG

Zu Buchstabe a

[Zu Buchstabe b:

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 AZRG

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 5 - neu - AZRG

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 Absatz 1 Nummer 6, 7 AZRG

13. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 22 AZRG

14. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c § 22 Absatz 3 Satz 3 AZRG

15. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb § 4 Absatz 7 Satz 1a, - neu -, 1b - neu - AZRG-DV

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe h Doppelbuchstabe aa Anlage Abschnitt I Nummer 8 Spalte A Buchstabe y AZRG-DV

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 49 Absatz 6 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c § 49 Absatz 8 Satz 3, Absatz 9 Satz 3 AufenthG , Artikel 5 Nummer 2 Buchstabe a § 16 Absatz 1 Satz 2 AsylG

18. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 56a Überschrift, Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 3 Satz 3, 4, Absatz 6, 6a - neu -, 9 Satz 1 AufenthG

Zu Nummer 3a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

19. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c § 71 Absatz 4 Satz 4 AufenthG

20. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c § 71 Absatz 4 Satz 5 - neu -, 6 - neu - AufenthG

21. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 76a Absatz 1 Satz 1 AufenthV

22. Zu Artikel 6 § 42a Absatz 3a SGB VIII

23. Zu Artikel 6 § 42a Absatz 3a SGB VIII


 
 
 


Drucksache 430/18 (Beschluss)

... Die durch den vorliegenden Gesetzentwurf geplante Anpassung des IHKG an die Datenschutzgrundverordnung enthält bislang keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Industrie- und Handelskammern, die es ihnen erlauben würden, ihrer Pflicht zur Datenverarbeitung sowie ihrer Pflicht zur Wirtschaftlichkeit ordnungsgemäß nachzukommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 21 BDBOSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 16 Nummer 10 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Nummer 1 BMG , Nummer 26 § 44 Absatz 3 und 4 BMG , Nummer 35 § 58 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 21 Nummer 3 § 28a Absatz 2 Satz 2, 3, Absatz 3 Satz 2 GenTG

4. Zu Artikel 23 Nummer 4 § 26 Absatz 1 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - GenDG

5. Zu Artikel 47 Nummer 7 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 4 AZR

6. Zu Artikel 81 Nummer 4 Buchstabe c § 14 Absatz 8 Satz 1, 2a - neu -, 2b - neu - GewO

7. Zu Artikel 82 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 1a - neu - IHKG

8. Zu Artikel 128 Nummer 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 204 Absatz 2 Satz 1 SGB VII , Doppelbuchstabe bb § 204 Absatz 2 Satz 2, 3 SGB VII

9. Zu Artikel 131 Änderung der Regelungen über den Sozialdatenschutz im SGB X

10. Zu Artikel 154 Nummer 6 § 16 Absatz 3a Satz 2 LuftSiG

11. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 122/18

... Abschluss eines Mietvertrages über Räumlichkeiten für Personal zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO).



Drucksache 206/18

... Die Pflicht zur Löschung, sobald die Daten nicht mehr benötigt werden, ergibt sich bereits aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung, da mit der fehlenden Erforderlichkeit die Verarbeitungsbefugnis entfällt. Mit der vorliegenden Löschungs-frist soll sichergestellt werden, dass die Daten jedenfalls nach zwei Jahren gelöscht werden, auch wenn der Zweck der Daten noch nicht erfüllt sein sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021

§ 9a
Datenübermittlung, Qualitätsprüfung und Programmentwicklung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 173/18

... des Europäischen Parlaments und des Rates60 erfolgen. Besondere Beachtung sollte dabei den für die Verarbeitung personenbezogener Daten geltenden Grundsätzen geschenkt werden, die in Artikel 5 der Datenschutzgrundverordnung, Artikel 4 der Richtlinie (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 430/1/18

... Die durch den vorliegenden Gesetzentwurf geplante Anpassung des IHKG an die Datenschutzgrundverordnung enthält bislang keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Industrie- und Handelskammern, die es ihnen erlauben würden, ihrer Pflicht zur Datenverarbeitung sowie ihrer Pflicht zur Wirtschaftlichkeit ordnungsgemäß nachzukommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/1/18




1. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 21 BDBOSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 12 Nummer 7a - neu - § 38 Absatz 1 Satz 1 und 2 BDSG

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2:

Zu Artikel 12 Nummer 7a

4. Hilfshilfsempfehlung zu Ziffer 2:

Zu Artikel 12 Nummer 7a

5. Hilfshilfsempfehlung zu Ziffer 2:

Zu Artikel 12 Nummer 7a

6. Zu Artikel 12 Nummer 7a - neu - § 44a - neu - BDSG

§ 44a
Anwendung der Vorschriften über das Wettbewerbsrecht

7. Zu Artikel 16 Nummer 10 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Nummer 1 BMG , Nummer 26 § 44 Absatz 3 und 4 BMG , Nummer 35 § 58 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Artikel 21 Nummer 3 § 28a Absatz 2 Satz 2, 3, Absatz 3 Satz 2 GenTG

9. Zu Artikel 23 Nummer 4 § 26 Absatz 1 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - GenDG

10. Zu Artikel 47 Nummer 7 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 4 AZR

11. Zu Artikel 81 Nummer 4 Buchstabe c § 14 Absatz 8 Satz 1, 2a - neu -, 2b - neu - GewO

12. Zu Artikel 82 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 1a - neu - IHKG

13. Zu Artikel 128 Nummer 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 204 Absatz 2 Satz 1 SGB VII , Doppelbuchstabe bb § 204 Absatz 2 Satz 2, 3 SGB VII

14. Zu Artikel 131 Änderung der Regelungen über den Sozialdatenschutz im SGB X

15. Zu Artikel 154 Nummer 6 § 16 Absatz 3a Satz 2 LuftSiG

16. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 69/17 (Beschluss)

... Jedes Fahrzeug sollte hinsichtlich Stärke und Umfang der Datensicherheitsmaßnahmen durch eine standardisierte Grafik gekennzeichnet sein, um so auf leicht verständliche Weise über die Intensität der Datenerhebung, -übermittlung und -verarbeitung zu informieren. Zudem sollten die Fahrzeugdaten nach Fahrerinnen und Fahrern getrennt und verschlüsselt gespeichert werden können. Die Art der Aufzeichnung sowie Übermittlung muss jederzeit für die Nutzerinnen und Nutzer transparent gestaltet werden. Die Bundesregierung sollte hier prüfen, inwieweit sie von der ihr nach Artikel 12 Nummer 8 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingeräumten Befugnis Gebrauch machen kann, standardisierte Bildsymbole zu entwickeln und Verfahren für deren Bereitstellung zu erlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/17 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 450/1/17

... eine umfassende und frühzeitige Beteiligung der Länder geboten ist, da die Regelungen unmittelbare Auswirkungen auf die Tätigkeit der Landes- und kommunalen Behörden haben. Diese Beteiligung ist unterblieben. Mit der Entschließung bekräftigt der Bundesrat seine Haltung zur Frage der Länderbeteiligung im Anpassungsprozess des bereichsspezifischen Datenschutzrechts an die EU-Datenschutzgrundverordnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/1/17




Zum Gesetz allgemein

Zu Artikel 17

Zu den Buchstabe n

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g


 
 
 


Drucksache 375/1/17

... wie auch der Datenschutzgrundverordnung erläutert zur Frage der Identifizierbarkeit, dass alle Mittel berücksichtigt werden sollten, die von dem Verantwortlichen oder einer anderen Person nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden, um die natürliche Person direkt oder indirekt zu identifizieren, wie beispielsweise das Aussondern. Bei der Feststellung, ob Mittel nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich zur Identifizierung der natürlichen Person genutzt werden, sollten alle objektiven Faktoren, wie die Kosten der Identifizierung und der dafür erforderliche Zeitaufwand, herangezogen werden, wobei die zum Zeitpunkt der Verarbeitung verfügbare Technologie und technologische Entwicklungen zu berücksichtigen sind. Die Grundsätze des Datenschutzes sollten daher nicht für anonyme Informationen gelten, das heißt für Informationen, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, oder personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann. Gerade der oft betonte hohe Schutzbedarf der betroffenen Personen und ihrer Daten führt hier nicht zu einer lediglich niedrigen Schwelle, bei deren Erreichen schon von anonymen Daten ausgegangen werden kann. Ob die laut Begründungstext vorgesehene Einschränkung, dass "eine Übermittlung der Daten nur dann möglich [ist], wenn sie nicht differenzierter als auf Ebene der Kreise oder der kreisfreien Städte oder im Falle der Stadtstaaten auf Bezirksebene aufbereitet sind" ausreicht, um eine solche Personenbeziehbarkeit hinreichend auszuschließen, ist zweifelhaft (Stichwort zum Beispiel: exotische Staatsangehörigkeit).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/1/17




1. Zu § 2 Nummer 3 ProstStatV

2. Zu § 9 Absatz 2 ProstStatV


 
 
 


Drucksache 183/17

... Die Umsetzung des Rahmenbeschlusses in das deutsche Recht und die Anpassungen der deutschen Registergesetze an die seit dem 25. Mai 2016 anwendbare Datenschutzgrundverordnung 2016/679 gehen nicht über eine 1:1-Umsetzung hinaus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 7
Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung.

§ 20a
Änderung von Personendaten.

§ 21a
Protokollierungen

§ 48
Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung

Artikel 2
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 54

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3933, BMJV: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

II.4 1:1 Umsetzung gold plating

III. Votum


 
 
 


Drucksache 110/17 (Beschluss)

... Mit der vorgeschlagenen Veränderung des § 27 Absatz 3 Satz 1 BDSG-E wird der Verstoß gegen die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung verhindert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Teil 1 und 3 BDSG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BDSG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 - neu - BDSG

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Satz 1

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 3 BDSG

10. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 3 BDSG

11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2, § 18 Absatz 2 Satz 2 BDSG

12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Satz 1b - neu -, Satz 3 BDSG

13. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 BDSG

14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4, 5 Nummer 1, 2, Absatz 7 BDSG

15. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 5, § 21 Absatz 4 Satz 2 BDSG

16. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 7 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 BDSG

18. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 BDSG

19. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 3 BDSG

20. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 7 BDSG

21. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

23. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

24. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG

25. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG

26. Zu Artikel 1 § 26 BDSG

27. Zum Gesetzentwurf allgemein

28. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 BDSG

29. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3 Satz 1 BDSG

30. Zu Artikel 1 § 29 Satz 1, 2 BDSG

31. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Absatz 2 Satz 2 neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 3 BDSG

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

34. Zum Gesetzentwurf allgemein

35. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 BDSG

36. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

37. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 3, 4 BDSG

38. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 - neu - BDSG

39. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 1 BDSG

40. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

41. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

42. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

43. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 3 BDSG

44. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a BDSG

45. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

46. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 1 § 35 BDSG

§ 35
Recht auf Löschung

48. Zu Artikel 1 § 36 BDSG

49. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 BDSG

50. Zu Artikel 1 § 37 BDSG

51. Zu Artikel 1 § 50 Satz 2 BDSG

52. Zu Artikel 1 § 51 BDSG

53. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 1 und 2 BDSG

54. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 13 Absatz 2 BVerfSchG , Nummer 7 Buchstabe a § 22a Absatz 5 BVerfSchG , Nummer 9 § 25 Absatz 3 BVerfSchG

55. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 26a Absatz 2 Satz 2 BVerfSchG

56. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Satz 7 G10

57. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 69/1/17

... Jedes Fahrzeug sollte hinsichtlich Stärke und Umfang der Datensicherheitsmaßnahmen durch eine standardisierte Grafik gekennzeichnet sein, um so auf leicht verständliche Weise über die Intensität der Datenerhebung, -übermittlung und -verarbeitung zu informieren. Zudem sollten die Fahrzeugdaten nach Fahrerinnen und Fahrern getrennt und verschlüsselt gespeichert werden können. Die Art der Aufzeichnung sowie Übermittlung muss jederzeit für die Nutzerinnen und Nutzer transparent gestaltet werden. Die Bundesregierung sollte hier prüfen, inwieweit sie von der ihr nach Artikel 12 Nummer 8 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingeräumten Befugnis Gebrauch machen kann, standardisierte Bildsymbole zu entwickeln und Verfahren für deren Bereitstellung zu erlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/1/17




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a Absatz 4 StVG *

9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

12. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

13. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 StVG

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG

19. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

21. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

22. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 1 StVG

23. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG

24. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG

25. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 450/17 (Beschluss)

... eine umfassende und frühzeitige Beteiligung der Länder geboten ist, da die Regelungen unmittelbare Auswirkungen auf die Tätigkeit der Landes- und kommunalen Behörden haben. Diese Beteiligung ist unterblieben. Mit der Entschließung bekräftigt der Bundesrat seine Haltung zur Frage der Länderbeteiligung im Anpassungsprozess des bereichsspezifischen Datenschutzrechts an die EU-Datenschutzgrundverordnung.

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Drucksache 450/17 (Beschluss)




Zum Gesetz allgemein

Zu Artikel 17

Zu den Nummern 3 bis 6

Zu Nummer 7


 
 
 


Drucksache 290/16

... Zunächst fällt unmittelbar auf, dass Europa mit 28 verschiedenen Regelwerken für Online-Plattformen in einem Binnenmarkt nicht in den Genuss sämtlicher Vorteile der Plattformwirtschaft kommen und das Wachstum europäischer Plattform-Startups anregen kann. Unterschiedliche nationale oder sogar lokale Vorschriften für Online-Plattformen führen zu Rechtsunsicherheit bei Wirtschaftsakteuren, schränken die Verfügbarkeit digitaler Dienste ein und stiften Verwirrung bei Verbrauchern und Unternehmen. Harmonisierte Vorschriften auf EU-Ebene wie die vor kurzem angenommene DatenschutzGrundverordnung15 und die Richtlinie über die Netz- und Informationssicherheit16 sind daher wichtig zur Förderung des Wachstums und der schnellen Ausweitung innovativer Plattformen.



Drucksache 316/16

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (DatenschutzGrundverordnung)14 ersetzt, die ab dem 25. Mai 2018 gilt.



Drucksache 171/16

... Insoweit besteht auf Bundesebene ein aktueller gesetzgeberischer Handlungsbedarf, dem bereits vor dem Prozess der Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutzgrundverordnung nachzukommen ist. Denn ob in Deutschland bereits ein entsprechendes Klagerecht der Aufsichtsbehörden im Sinne des Urteils des EuGH existiert, ist unsicher. In Betracht käme allenfalls eine Feststellungsklage nach § 43



Drucksache 171/16 (Beschluss)

... Insoweit besteht auf Bundesebene ein aktueller gesetzgeberischer Handlungsbedarf, dem bereits vor dem Prozess der Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutzgrundverordnung nachzukommen ist. Denn ob in Deutschland bereits ein entsprechendes Klagerecht der Aufsichtsbehörden im Sinne des Urteils des EuGH existiert, ist unsicher. In Betracht käme allenfalls eine Feststellungsklage nach § 43

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Drucksache 171/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Einräumung eines Klagerechts für die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern zur Umsetzung der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH

§ 38b
Verfahren zur Überprüfung von Rechtsakten nach Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG


 
 
 


Drucksache 55/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass es zur wirksamen Begrenzung der in der Begründung des Gesetzentwurfs beschriebenen Gefahren für die Persönlichkeitsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern der Einschränkung des Umfangs der unternehmerischen Datennutzung bedarf. Ungeachtet der nun in Rede stehenden nationalen Regelungen wird der Bereich des Datenschutzes zukünftig maßgeblich durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung bestimmt werden.

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Drucksache 55/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 UKlaG , Doppelbuchstabe dd § 2 Absatz 2 Satz 2 UKlaG

3. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 - neu - UKlaG

4. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 12a UKlaG

5. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 12a UKlaG

6. Zu Artikel 4a - neu - § 28 Absatz 3b BDSG

'Artikel 4a Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 617/15 (Beschluss)

... 19. Mit der Zunahme der Digitalisierung wird bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern vermehrt auf vereinfachte Methoden der Datenerhebung in der digitalen Welt zurückgegriffen. Gleichzeitig werden immer komplexere Verfahren in Form von Algorithmen zur Beurteilung der Verbraucherinnen und Verbraucher verwendet. Ungeachtet der Regelungen in der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung betont der Bundesrat, dass bei einer Bonitätsbewertung die Verwendung von Daten, die an die Anschrift der Betroffenen oder dessen Wohnumfeld (sogenanntes Geoscoring) anknüpfen, und von verbraucherbezogenen Daten aus sozialen Netzwerken verboten werden sollte, um eine aus Verbrauchersicht als unsachgemäß und diskriminierend empfundene Berechnung von Score-Werten wirksam zu unterbinden. Es sind hohe Anforderungen an die Wissenschaftlichkeit und Prognosegenauigkeit von Scoring-Verfahren zu stellen. Er setzt sich für ein hohes Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher ein und fordert eine umfassende Transparenz und Auskunftspflicht über die durchgeführten Scoring-Verfahren gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern.

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Drucksache 617/15 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 617/1/15

... 25. Mit der Zunahme der Digitalisierung wird bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern vermehrt auf vereinfachte Methoden der Datenerhebung in der digitalen Welt zurückgegriffen. Gleichzeitig werden immer komplexere Verfahren in Form von Algorithmen zur Beurteilung der Verbraucherinnen und Verbraucher verwendet. Ungeachtet der Regelungen in der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung betont der Bundesrat, dass bei einer Bonitätsbewertung die Verwendung von Daten, die an die Anschrift der Betroffenen oder dessen Wohnumfeld (sogenanntes Geoscoring) anknüpfen, und von verbraucherbezogenen Daten aus sozialen Netzwerken verboten werden sollte, um eine aus Verbrauchersicht als unsachgemäß und diskriminierend empfundene Berechnung von Score-Werten wirksam zu unterbinden. Es sind hohe Anforderungen an die Wissenschaftlichkeit und Prognosegenauigkeit von Scoring-Verfahren zu stellen. Der Bundesrat setzt sich für ein hohes Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher ein und fordert eine umfassende Transparenz und Auskunftspflicht über die durchgeführten Scoring-Verfahren gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern.

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Drucksache 617/1/15




Zur Vorlage allgemein

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 632/15 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass sich die beteiligten Gesetzgebungsorgane der EU am 15. Dezember 2015 im Rahmen der Trilog-Verhandlungen auf eine gemeinsame Fassung der Datenschutzgrundverordnung geeinigt haben und diese im Anschluss hieran am 17. Dezember 2015 die Billigung durch den LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments erfahren hat. Es ist daher davon auszugehen, dass die Datenschutzgrundverordnung mit dem nunmehr feststehenden Inhalt noch im Laufe des vorliegenden Gesetzgebungsverfahrens in Kraft treten wird.

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Drucksache 632/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe aDoppelbuchstabe cc § 3 Absatz 1 Nummer 2 BStatG , Doppelbuchstabe hh § 3 Absatz 1 Nummer 8 BStatG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 3 Absatz 1 Nummer 6 BStatG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5a BStatG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 7 Absatz 4 BStatG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 7 Absatz 7 - neu - BStatG

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 1 BStatG , Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 StatRegG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 2 BStatG

8. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13a Satz 2 BStatG

9. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13a Satz 3 und Satz 3a - neu - BStatG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 16 BStatG


 
 
 


Drucksache 632/1/15

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass sich die beteiligten Gesetzgebungsorgane der EU am 15. Dezember 2015 im Rahmen der Trilog-Verhandlungen auf eine gemeinsame Fassung der Datenschutzgrundverordnung geeinigt haben und diese im Anschluss hieran am 17. Dezember 2015 die Billigung durch den LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments erfahren hat. Es ist daher davon auszugehen, dass die Datenschutzgrundverordnung mit dem nunmehr feststehenden Inhalt noch im Laufe des vorliegenden Gesetzgebungsverfahrens in Kraft treten wird.

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Drucksache 632/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 3 Absatz 1 Nummer 2 BStatG , [Doppelbuchstabe hh § 3 Absatz 1 Nummer 8 BStatG ]

2. [b In Doppelbuchstabe hh ist § 3 Absatz 1 Nummer 8 wie folgt zu fassen:

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 3 Absatz 1 Nummer 6 BStatG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5a BStatG

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4:

Zu Artikel 1 Nummer 6

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4:

Zu Artikel 1 Nummer 6

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 7 Absatz 4 BStatG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 7 Absatz 7 - neu - BStatG

9. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 1 BStatG , Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 StatRegG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 2 BStatG

11. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13a Satz 2 BStatG

12. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13a Satz 3 und 4 BStatG

13. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13a Satz 3 und Satz 3a - neu - BStatG

14. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 16 BStatG


 
 
 


Drucksache 55/1/15

... Dem stehen auch die aktuellen Beratungen zur Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutzgrundverordnung) nicht entgegen. Ähnlich wie bei der im Gesetzentwurf vorgesehenen Einführung des Verbandsklagerechts könnte der deutsche Gesetzgeber hier eine Vorreiterrolle übernehmen und seine Vorstellungen zu einem umfassenden Koppelungsverbot in die Beratungen zu dem Vorschlag für eine Europäische Datenschutzgrundverordnung einbringen.

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Drucksache 55/1/15




1. Zum Gesetzentwurf allgemein*

5. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Satz 1 UKlaG

6. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 UKlaG ,

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstaben cc und dd § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 und Satz 2 UKlaG

8. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 - neu - UKlaG

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 2b UKlaG

10. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 12a UKlaG

11. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 12a UKlaG

12. Zu Artikel 4a - neu - § 28 Absatz 3b BDSG

'Artikel 4a Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

13. Zu Artikel 4a - neu - § 28 Absatz 3b Satz 1 BDSG

'Artikel 4a Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

14. Zum Gesetzentwurf allgemein

15. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 123/14 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen vom 30. März 2012 zentrale Nachbesserungserfordernisse beim Vorschlag für eine Datenschutzgrundverordnung wie auch beim Vorschlag einer Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justizbehörden aufgezeigt (vgl. BR-Drucksachen 52/12(B) und 52/12(B)(2), BR-Drucksachen 51/12(B) und 51/12(B)(2)). Diese Forderungen, insbesondere das Kernanliegen zur Gewährleistung ausreichender Spielräume für nationale Datenschutzregelungen im öffentlichen Bereich, gelten fort.

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Drucksache 123/14 (Beschluss)




2 Allgemeines

Ein offenes und sicheres Europa - Weiterentwicklung des Datenschutzes im Rahmen der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Innere Sicherheit

2 Katastrophenschutz

Gestaltung der künftigen Politik der EU im Bereich Inneres auf dem Gebiet Asyl, Migration, Integration und Rückkehr in der EU

Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission


 
 
 


Drucksache 123/2/14

... Der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen vom 30. März 2012 zentrale Nachbesserungserfordernisse beim Vorschlag für eine Datenschutzgrundverordnung wie auch beim Vorschlag einer Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justizbehörden aufgezeigt (vgl. BR-Drucksachen 52/12(B) und(B)(2), BR-Drucksachen 51/12(B) und(B)(2)). Diese Forderungen, insbesondere das Kernanliegen zur Gewährleistung ausreichender Spielräume für nationale Datenschutzregelungen im öffentlichen Bereich, gelten fort.



Drucksache 550/14

... es in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 3 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 eine besondere rechtliche Stellung innehaben, auf Grund derer diese den Verfassungsauftrag des Datenschutzes im Rahmen ihrer Autonomie selbst verwirklichen. Die unterschiedslose Geltung einer EU-DatenschutzGrundverordnung auch für Kirchen und kirchliche Vereinigungen, wie sie nach aktuellem Verhandlungsstand angedacht ist, würde im Ergebnis bedeuten, den Kirchen undifferenziert Datenschutzregelungen aufzuerlegen, und damit auch unantastbare Kernbereiche kirchlichen Wirkens wie die Sakramentsverwaltung berühren.



Drucksache 92/13 (Beschluss)

... /EG oder in Artikel 46 des Vorschlags zu einer EU-Datenschutzgrundverordnung vom 25. Januar 2012, (COM (2011) 11 final). In den genannten Beispielen wird der Vollzug nicht auf "eine Behörde", sondern auf "eine oder mehrere Behörden" übertragen. Weitergehend heißt es im Erwägungsgrund 92 und in Artikel 46 Absatz 1 des Entwurfs der Datenschutz-Grundverordnung ausdrücklich, dass "die neue Verordnung ( ... ) den föderalen Staaten bessere Gestaltungsmöglichkeiten" einräumen soll. Zur besseren Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip erscheint es aus Sicht des Bundesrates erforderlich, die Artikel 6 und 7 des Richtlinienvorschlags in föderalismusoffener Weise neu zu fassen. Als Orientierungshilfe kann der Entwurf zu Artikel 46 Absatz 1 der EU-Datenschutzgrundverordnung dienen, der an die Besonderheiten der Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der NIS anzupassen wäre.



Drucksache 92/1/13

... /EG oder in Artikel 46 des Vorschlags zu einer EU-Datenschutzgrundverordnung vom 25. Januar 2012, (COM (2011) 11 final). In den genannten Beispielen wird der Vollzug nicht auf "eine Behörde", sondern auf "eine oder mehrere Behörden" übertragen. Weitergehend heißt es im Erwägungsgrund 92 und in Artikel 46 Absatz 1 des Entwurfs der Datenschutz-Grundverordnung ausdrücklich, dass "die neue Verordnung (...) den föderalen Staaten bessere Gestaltungsmöglichkeiten" einräumen soll.



Drucksache 52/1/12

... zu verwirklichen wäre, nicht aber durch drei Rechtsakte unterschiedlicher Bindungswirkung für die Mitgliedstaaten - die beabsichtigte Datenschutzgrundverordnung und die vorgeschlagene Richtlinie zum Datenschutz bei Polizei und Justiz sowie die bestehende Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/1/12




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 2

Zur internationalen Rechtshilfe in gerichtlichen Verfahren

Ausnahme des Justizvollzugs vom Anwendungsbereich

Zu den einzelnen Vorschriften

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 52/12 (Beschluss)

... zu verwirklichen wäre, nicht aber durch drei Rechtsakte unterschiedlicher Bindungswirkung für die Mitgliedstaaten - die beabsichtigte Datenschutzgrundverordnung und die vorgeschlagene Richtlinie zum Datenschutz bei Polizei und Justiz sowie die bestehende Richtlinie



Drucksache 110/17 PDF-Dokument



Drucksache 110/1/17(neu) PDF-Dokument



Drucksache 122/18(zu) PDF-Dokument



Drucksache 145/17 PDF-Dokument



Drucksache 157/17 PDF-Dokument



Drucksache 167/20 PDF-Dokument



Drucksache 234/16 PDF-Dokument



Drucksache 263/17 PDF-Dokument



Drucksache 266/17 PDF-Dokument



Drucksache 356/19 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 356/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 431/16 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.